Niederschrift (öffentlich)
über die 37. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede
am 07.11.2018
Amtshaus, Am Amtshaus 1, 44359 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:05 - 17:35 Uhr
Anwesend: 13 Mitglieder
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Detlef Adam
Sylvia Dettke, Fraktionssprecherin
Gudrun Feldmann abwesend
Claus-Michael Grehl
Anja Hubert
Marcel Kuckuk abwesend
Dorothea Moesch abwesend
Wilhelm Tölch, Bezirksbürgermeister
CDU
Petra Batzdorff
Joachim Farnung, Fraktionssprecher
Andreas Flur
Gerhard Kuck, stellv. Bezirksbürgermeister
Dirk Reddig
B90/Die Grünen
Isabella Knappmann, Fraktionssprecherin
Axel Kunstmann
Jürgen Utecht abwesend
Die Linke & Piraten
Tim Lichte, Fraktionssprecher abwesend
Dieter McDevitt
Die Rechte
Thorsten Balzer abwesend
b) Berichterstatterin
Frau Furkert Stadterneuerung
c) Verwaltung
Frau Klein Bezirksverwaltungsstelle Do-Mengede
Frau Stenpaß Bezirksverwaltungsstelle Do-Mengede
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 37. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede,
am 07.11.2018, Beginn 16:00 Uhr,
Amtshaus, Am Amtshaus 1, 44359 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragestunde
3. Berichterstattung
3.1 Planverfahren für das Abgabeverfahren des RVR
hier: Erarbeitung des Regionalplans Ruhr
Mündliche Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden
5. Finanzen und Liegenschaften
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
7. Schule
8. Kultur, Sport und Freizeit
9. Kinder und Jugend
10. Soziales, Familie und Gesundheit
11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
11.1 Stadterneuerungsprogramm 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11772-18) Notes Link
wurde schon zur letzten Sitzung versandt
11.2 Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11722-18) Notes Link
wurde schon zur letzten Sitzung versandt
Der Bezirksbürgermeister Herr Tölch eröffnete die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Mengede. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Batzdorff benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht und mit folgender Ergänzung und Änderung einstimmig festgestellt:
Zu TOP 6.1: Verkaufsoffener Sonntag am 11.11.2018 in den Stadtbezirken Hombruch,
Lütgendortmund und Mengede, 1. Genehmigung einer Dringlichkeits-
entscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW
Empfehlung – Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
Herr CDU-Fraktionssprecher Farnung möchte mit seiner Fraktion die Vorlage zu TOP 11.2 weiterhin wegen Beratungsbedarfs schieben. Er stellte dar, dass außerdem noch ein Gesamtkonzept aussteht.
Die Bezirksvertretung Mengede schob somit den TOP 11.2 bis zur nächsten Sitzung am 28.11.2018.
2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Beschwerde Königsheide
(Drucksache Nr.: 12754-18-E1)
Herr B. aus Do-Groppenbruch verwies auf seine letzte Anfrage, die er in der Sitzung am 12.09.2018 in der Einwohnerfragestunde vortrug und das bislang darauf keine Antwort der Verwaltung erfolgte. Er betonte, dass die Zustände an der Königsheide 67 illegal seien. Den Anwohnern ist keine Nutzungsänderung bekannt. Die Verwaltung sei seit Ende April informiert und es hat sich bislang nichts getan. Es wurde telefonisch die Auskunft gegeben, dass keine Gefahr in Verzug sei. Die Anwohner haben mittlerweile Unterschriften gesammelt, da die wenigen Parkplätze von großen Fahrzeugen weggenommen werden und die Zufahrten zum Feld eines Landwirts außerdem zugeparkt werden. Der Oberbürgermeister hat die Unterschriftenliste erhalten und außer einem Antwortschreiben, dass man sich darum kümmern will, sei noch nichts passiert.
Er berichtete außerdem, dass das Ordnungsamt Verwarnungen verteilt hat, dass das Parken auf dem Gehweg halbseitig gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und nun auf der Straße geparkt werden soll. Ansonsten werden beim nächsten Mal gebührenpflichtige Verwarnungen erteilt. Er beschwerte sich darüber, da jahrzehntelang so geparkt wurde. Die Fahrzeuge der Bewohner des Wohnhauses Nr. 67 waren zu dem Zeitpunkt nicht da. Weiterhin beklagte er, dass der Müll an der Königsheide 71 meterhoch angewachsen sei. Er bat die Bezirksvertretung Mengede weiterhin um Unterstützung. Sollte er bis zur nächsten Sitzung am 28.11. keine Rückmeldung erhalten, würde er auch zu dieser Sitzung wiederkommen.
Herr Bezirksbürgermeister Tölch schlug vor, dass ein halbseitiges Parken von der Verwaltung überprüft werden soll und wird den Sachverhalt zwecks Beantwortung an die Verwaltung weiterleiten.
Die Bezirksvertretung Mengede zeigte sich damit einverstanden.
zu TOP 2.2
Forsthaus Rahmer Wald und Friedhof Schloß Westhusen
(Drucksache Nr.: 12754-18-E2)
Herr L. aus Dortmund-Schwieringhausen fragte nach, ob das Forsthaus im Rahmer Wald Huckarder Gebiet ist oder noch zu Mengede gehört?
Weiterhin erläuterte er, dass der Friedhof am Schloss Westhusen sehr ungepflegt sei. Die Stadt hat hier die Pflege übernommen. Er machte den Vorschlag, dass die BV einen Antrag stellt, dass der Friedhof unter Denkmalschutz gestellt wird.
Herr Bezirksbürgermeister Tölch erwiderte, dass das Forsthaus Rahm noch Mengeder Gebiet sei und die Grenze vor der Tür verläuft.
Außerdem schlug er vor, die Angelegenheit bezüglich des Friedhofs am Schloss Westhusen zunächst an die Verwaltung zwecks Beantwortung weiterzuleiten. Nach der Aussage der Verwaltung könnte dann noch ein Antrag durch die Bezirksvertretung Mengede gestellt werden.
3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Planverfahren für das Abgabeverfahren des RVR
hier: Erarbeitung des Regionalplans Ruhr
Herr McDevitt von der Fraktion Die Linke / Piratenpartei erläuterte anhand einer Power-Point-Präsentation, welche Auswirkungen der Regionalplan hat und wie man damit umgeht. Seit August 2018 bis zum 27. Februar 2019 können Einwände als Bezirksvertretung und / oder Fraktion erhoben werden. Dadurch ist eine Einflussnahme, was der Regionalplan Ruhr beinhalten sollte, wie z. B. Naherholungsgebiete oder auch bezüglich Gewerbegebiet Knepper, möglich. Die Pläne liegen u. a. auch beim Bauordnungsamt der Stadt Dortmund aus und können dort eingesehen werden. Es gibt je Gebiet einen Ordner mit allen Ermittlungen, Beständen und Bewertungen, so auch für das Gebiet „Knepper“. Bis zum 01.03.2019 kann die Öffentlichkeit Stellung nehmen.
Es wird zwischen Bundes-, Landes-, Regionaler und Kommunaler Ebene unterschieden. Er betonte, dass der Regionalplan sehr umfangreich sei.
Seit 2009 ist der Regionalverband Ruhr für die Regionalplanung der Metropole Ruhr zuständig und löst damit die Bezirksregierungen ab. Der Regionalplan enthält die Ziele und steckt den Rahmen fest für die räumliche Entwicklung des Ruhrgebiets in den nächsten 15 Jahren (dadurch nur ein grobes Raster) und wurde über Jahre von verschiedenen Mitwirkenden erarbeitet. Somit ist es auch schwierig, einen dann bestehenden Plan zu ändern, dies ist nur mit entsprechendem Vorlauf möglich. Zuständig ist die Regionalplanungsbehörde des RVR in Essen. Das Büro in Essen fördert die Kommunalarbeit. Das Ruhrparlament beschließt in 07/2020 und die Verwaltung setzt es um. Die Verwaltung hat allerdings nur ein halbes Jahr Zeit für die Umsetzung.
Noch gelten jedoch die alten Pläne. Daher versuchen viele Gemeinden noch das alte Recht zu nutzen (vgl. Dicken Dören).
Die Bezirksvertretung Mengede ist sich einig, sich bei dem Regionalplan mit einzubringen und bedankte sich für den Vortrag.
4. Anregungen und Beschwerden
5. Finanzen und Liegenschaften
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 6.1
Verkaufsoffener Sonntag am 11.11.2018 in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede am 11.11.2018
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12618-18)
Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann zweifelte an und fragte nach, ob der verkaufsoffene Sonntag in Mengede noch sinnvoll sei und ob bei ausartenden Aktivitäten zum verkaufsoffenen Sonntag in der Dortmunder Innenstadt die Bürger überhaupt noch nach Mengede kommen?
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Frau Knappmann / B‘90/Die Grünen) dem Rat der Stadt Dortmund die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt zu genehmigen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede am 11.11.2018.
7. Schule
8. Kultur, Sport und Freizeit
9. Kinder und Jugend
10. Soziales, Familie und Gesundheit
11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
zu TOP 11.1
Stadterneuerungsprogramm 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11772-18)
Frau Furkert von der Stadterneuerung erläuterte, dass die Kommunen jährlich Anträge stellen. Der Erstantrag ist für das Gesamtprogramm gültig. Es wurden Förderanträge von 2014 – 2017 gestellt. 2014 sei die Gesamtsumme von 10 Mio. € beantragt worden. Mit dem ersten Zuwendungsbescheid ist die Förderung anerkannt worden. Von einer ersten Zuwendung in Höhe von 3 Mio. € seien bislang 800.000,-- € ausgegeben worden. Somit ist noch Geld vorhanden. Da die bewilligten Mittel binnen fünf Jahre abfließen müssen, wird der nächste Antrag erst für 2020 bezüglich der Spielplätze in Westerfilde gestellt. Bis 2024 werden von weiteren Mitteln dann u. a. die Jugendfreizeitstätte Kess renoviert und die Schulhöfe neu gestaltet. Der städtische Eigenanteil beträgt 20 %.
Darüber hinaus werden auch noch andere Fördermöglichkeiten genutzt und Drittmittel eingeworben. Somit stocken diese Mittel die 10 Mio. € noch auf.
Auf Nachfrage beantwortete Frau Furkert, dass auch die Mittel für den Kunstrasenplatz in Höhe von 600.000,-- € erhalten bleiben, da dieser aus einem anderen Topf finanziert wurde. Herr Tölch merkte an, dass diese Mittel noch anderweitig genutzt werden sollen.
Weiterhin erläuterte sie, dass bezüglich der Bauwirtschaft Probleme entstehen können, da es oft nur einen Anbieter gibt oder keinen. Daher kann die Umsetzung des Vorhabens schwierig werden. Anbieter dürfen auch nicht gezielt zur Angebotsabgabe angesprochen werden. Selbst beschränkte Ausschreibungen scheitern aktuell mangels Angebote.
Sollte es Hinweise für weitere notwendige Maßnahmen geben, sollen diese bitte mitgeteilt werden, damit auch seitens der Stadt entsprechende Förderanträge geprüft und ggf. gestellt werden können.
Außerdem wurde die Problematik seitens der Bezirksvertretung angesprochen, dass es öffentliche Mittel gibt und Gelder da sind, aber das Antragsverfahren zu kompliziert sei und der Zeitaufwand zu groß geworden sei, so dass diesen Weg kaum jemand beschreiten mag.
Frau Furkert betonte, dass das Antragsverfahren bezüglich Mittel für Westerfilde / Bodelschwingh nicht zu kompliziert sei.
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl somit einstimmig das Stadterneuerungsprogramm 2019.
zu TOP 11.2
Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11722-18)
Die Bezirksvertretung Mengede verschob weiterhin das Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes wegen Beratungsbedarfs zur nächsten Sitzung am 28.11.2018. Außerdem werde noch ein Gesamtkonzept erwartet.
Tölch Batzdorff Klein
Bezirksbürgermeister BV-Mitglied Schriftführerin
Regionalplan_Vortrag.pdf
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