Dortmunder Ortsrecht

5 - Sozial- und Gesundheitsverwaltung
Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund über die nichtkommerzielle Einfuhr von für den persönlichen Verbrauch bestimmter Mengen an Waren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Europäische Union im persönlichen Gepäck von Reisenden gemäß der Verordnung (EU) 2019/2122 (Fleisch, Fleischerzeugnisse, Milch, Milch-erzeugnisse, Eier, Eiererzeugnisse, Fisch, Fischereierzeugnisse und Honig) vom 16.01.2025

Allgemeinverfügung Einfuhr Beschlagnahme Vernichtung Erzeugnisse tierischen Ursprungs.pdfAllgemeinverfügung Einfuhr Beschlagnahme Vernichtung Erzeugnisse tierischen Ursprungs.pdf

Wenn Sie das Dokument (siehe Symbol) öffnen wollen, klicken Sie bitte mit der linken Maustaste auf das Symbol. Falls Sie das Dokument auf Ihren Rechner speichern wollen, nutzen Sie hierfür die rechte Maustaste und wählen "Ziel speichern unter..." aus.
© Dortmunder Systemhaus