Dortmunder Ortsrecht

6 - Bauverwaltung
Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ...... für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund-Holzen nochmalige (nachmalige) Herstellung der Anlage Höhenweg

Höhenweg  Einzelsatzung.rtf
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