Dortmunder Ortsrecht

6 - Bauverwaltung
Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ....... für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund-Holzen nochmalige (nachmalige) Herstellung der Anlage Limbecker Postweg von Wittbräucker Straße bis südliche Grenze des Hausgrundstücks Limbecker Postweg 35 (Gemarkung Holzen Flur 13 Flurstück 1549)

veröffentlicht in "Dortmunder Bekanntmachungen" vom 02.01.2009: Limbecker Postweg  Einzelsatzung.rtf
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