Dortmunder Ortsrecht

6 - Bauverwaltung
Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 ( Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 51/52 vom 21.12.2012) für die straßenbaulichen Maßnahmen in Dortmund – Innenstadt West, Herstellung der Erschließungsanlagen Moritzgasse und Stefanstraße vom 12.10.2018

Einzelsatzung Moritzgasse_Stefanstraße.docx
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