Dortmunder Ortsrecht

1 - Allgemeine Verwaltung
Abgrenzung von Zuständigkeiten zwischen dem Rat, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW), den Bezirksvertretungen und der Verwaltung (Bauordnungsamt) im Rahmen einer Aufgabenübertragung im Rahmen des Baugesetzbuches (BauGB)

2006_Abgrenzungvon Zuständigkeiten .... (Fassung 2003).doc
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