Dortmunder Ortsrecht

6 - Bauverwaltung
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die straßenbauliche Maßnahme in in Dortmund- Innenstadt West, Herstellung der Anlagen Gerberstraße / Ludwigstraße / Reinoldistraße (Fußgängerzone) von der ebenerdigen Zufahrt zum Parkhausgelände Bissenkamp (westliche Grenze des Hauses Gerberstraße 6 – Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 93 -) bis Stubengasse (Gesamtmaßnahme)

Gerber-, Ludwig-, Reinoldistraße.rtf
Wenn Sie das Dokument (siehe Symbol) öffnen wollen, klicken Sie bitte mit der linken Maustaste auf das Symbol. Falls Sie das Dokument auf Ihren Rechner speichern wollen, nutzen Sie hierfür die rechte Maustaste und wählen "Ziel speichern unter..." aus.
© Dortmunder Systemhaus