Dortmunder Ortsrecht

6 - Bauverwaltung
Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ............... für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund-Lütgendortmund nochmalige (nachmalige) Herstellung der Hertastraße

Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001) und der Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung vom 16.05.2006 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006) für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund-Lütgendortmund nochmalige (nachmalige) Herstellung der Hertastraße vom 26.05.2008

Hertastraße Einzelsatzung.rtf- veröffentlicht in "Dortmunder Bekanntmachungen" vom 06.06.2008
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