Dortmunder Ortsrecht

6 - Bauverwaltung
Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) .....für die straßenbauliche Maßnahme Erneuerung der Teileinrichtungen nördlicher Gehweg als niveaugleich mit Parkstreifen und Beleuchtung im Abschnitt der "Köln-Berliner-Straße" von westliche Grenze Einmündung Aplerbecker Straße/gegenüber östliche Grundstücksgrenze Köln-Berliner-Straße 63 bis gegenüber Einmündung östliche Grenze Lübckerhofstraße

Köln-Berliner.rtf
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