Dortmunder Ortsrecht

6 - Bauverwaltung
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund-Hörde, nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Straße Am Schallacker im Abschnitt von der Aldinghofer Straße bis zur Walter-Dirks-Straße

Am Schallacker.rtf
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