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Wer älter wird, will meist so lang wie möglich selbstbestimmt und selbstständig in der eigenen Wohnung und in der vertrauten Umgebung bleiben. Irgendwann fällt möglicherweise die Bewältigung des Alltags schwer und man ist auf Hilfe angewiesen. Wenn dann Angehörige die Hilfe nicht leisten können und es keine engagierten Menschen in der Nachbarschaft gibt, unterstützen in Dortmund unterschiedliche Dienste und Einrichtungen. Angehörige können so in ihrer Eigenschaft als Pflegende Entlastung erhalten.

Die Unterstützungs- und Entlastungsangebote sind sehr unterschiedlich. Es geht dabei um praktische Hilfen wie zum Beispiel Unterstützung im Haushalt (Fenster putzen, Wäsche waschen, Einkaufen), Hilfen zur Tagesstrukturierung oder Freizeitgestaltung (Begleit- und Besuchsdienste), Hilfen bei Behördenangelegenheiten und vieles andere mehr.

„Angebote zur Unterstützung im Alltag“
Ist ein Angebot nach landesrechtlichen Bestimmungen als sogenanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) anerkannt, kann zur Refinanzierung der Kosten der Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung von monatlich 125 Euro verwendet werden. Dies gilt für alle Personen mit Pflegebedarf in Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden.
Hier im Wegweiser sind viele Unterstützungsangebote mit Anerkennung erfasst. Auf die Anerkennung wird beim jeweiligen Angebot hingewiesen. Eine aktuelle Übersicht aller behördlich anerkannten Angebote in NRW bietet das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales online unter angebotsfinder.nrw.de

In der Pflegeversicherung können sogenannte ambulante Betreuungsdienste nach § 71 Abs. 1a SGB XI als Leistungserbringer zugelassen werden. Diese Dienste bieten pflegebedürftigen Menschen pflegerische Betreuung sowie Hilfen bei der Haushaltsführung an. Abrechenbar sind die Leistungen über die Pflegesachleistung und auch das Entlastungsgeld ist einsetzbar.