Tagespflege / Nachtpflege

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    Die Tagespflege soll dazu beitragen, Menschen mit Pflegebedarf den Verbleib in der eigenen Wohnung so lange wie möglich zu erhalten. Reichen die Hilfestellungen durch die Familie nicht mehr aus und kann die Unterstützung auch durch ambulante Dienste nicht mehr in genügendem Maße abgedeckt werden, bieten Tagespflegeeinrichtungen eine Alternative zum Pflegeheim.

    In den teilstationären Einrichtungen werden die Gäste tagsüber betreut und versorgt, in der Regel montags bis freitags, teilweise auch an Wochenenden. Bei Bedarf wird die Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück organisiert. Durch die außerhäusliche Versorgung des Pflegebedürftigen am Tage können sich Angehörige zumindest zeitweise von ihren Aufgaben entlasten und einer Überforderung entgegenwirken.

    Neben der Betreuung und Pflege durch ausgebildetes Fachpersonal werden den Gästen gezielte therapeutische Maßnahmen angeboten, um die vorhandenen Kräfte zu erhalten oder verlorene Fähigkeiten und Fertigkeiten soweit als möglich wieder zu erlangen. Eine Anmeldung sollte mindestens für zwei Tage in der Woche erfolgen, um die Integration des Tagesgastes in der Gruppe und die Kontinuität der aktivierenden Arbeit zu gewährleisten. Zum Kennenlernen wird meist ein kostenloser Schnuppertag angeboten.

    Kosten
    Die Kosten für teilstationäre Pflege werden als Tagessatz berechnet. Sie setzen sich aus drei Teilen zusammen. Für die pflegebedingten Kosten (einschließlich medizinische Behandlungspflege, Betreuung und Ausbildungsumlage) übernimmt die Pflegeversicherung gestaffelt nach Pflegegrad monatlich folgende Höchstbeträge:

    Tagespflege
    Höchstbeträge
    Pflegegrad 1
    0 Euro
    Pflegegrad 2
    689 Euro
    Pflegegrad 3
    1.298 Euro
    Pflegegrad 4
    1.612 Euro
    Pflegegrad 5
    1.995 Euro

    Die Kosten der Unterkunft und Verpflegung sind selbst zu tragen. Die Investitionskosten werden öffentlich gefördert, entsprechende Anträge dazu stellen die Einrichtungen selbst.

    Hinweise und Tipps

    • Wird der jeweilige Höchstbetrag nicht komplett ausgeschöpft, kann der Restbetrag für den Fahrdienst verwendet werden.
    • Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können Tagespflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.
    • Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich kann eingesetzt werden.
    • Fragen Sie in der Einrichtung Ihrer Wahl nach den tagesaktuellen Kosten. Trotz sorgfältiger Eingaben hier im Wegweiser können sich Änderungen ergeben haben.
    • Nicht von der Pflegeversicherung abgedeckte Kosten sind selbst zu tragen. Reicht das Einkommen und Vermögen dazu nicht aus, ist unter Umständen eine Sozialhilfegewährung möglich.

    Nachtpflege
    Das Angebot der Nachtpflege richtet sich an Pflegebedürftige, die tagsüber zu Hause in ihrer Wohnung versorgt werden, deren Pflege und Betreuung aber über Nacht nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Nachtpflege bietet sich insbesondere an für Pflegebedürftige mit schweren Schlafstörungen, die nachts sehr unruhig sind und Ansprache oder Beaufsichtigung benötigen, oder als Entlastungsangebot für pflegende Angehörige, um dringend wieder für sich selbst Freiräume zu erhalten. Teilstationärer Nachtpflege ist bislang kaum verbreitet, daher auch wenig bekannt und entsprechend selten nachgefragt. In Dortmund werden keine Nachtpflegeplätze vorgehalten.