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Die meisten Menschen möchten auch im Alter ihre häusliche Selbstständigkeit erhalten. Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit können diesen Wunsch jedoch gefährden, wenn man plötzlich auf die Hilfe anderer Personen angewiesen ist. Bei vorübergehender Erkrankung leisten zumeist die Lebenspartner*in oder Verwandte und Bekannte die notwendige Unterstützung. Wenn Sie für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft Hilfen benötigen und Ihre Familie oder andere Nahestehende die Hilfen nicht mehr leisten können, übernehmen ambulante Pflegedienste die notwendige Pflege und Betreuung.
Leistungen
- Körperbezogene Pflege
(wie Hilfen bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei Toilettengängen oder bei den Mahlzeiten)
- Pflegerische Betreuung
(beispielsweise Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags und der Freizeit, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte oder auch bei der räumlichen und zeitlichen Orientierung)
- Hilfe bei der Haushaltsführung
(zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Spülen oder Reinigen der Wohnung)
- Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
(nach ärztlicher Verordnung wie zum Beispiel Blutdruckmessung, Blutzuckermessungen, Wundpflege oder Injektionen)
Kosten
In Dortmund gibt es eine Vielzahl ambulanter Pflegedienste. Anbieter sind Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (Sozialstationen), verschiedene sonstige gemeinnützige Träger und private Unternehmen (häusliche Kranken- und Altenpflege).
Welchen Pflegedienst Sie wählen, steht Ihnen frei. Wichtig ist, dass der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen abgeschlossen hat. So können pflegebedürftige Personen nach ihrem individuellen Bedarf sich aus einem einheitlichen Leistungskatalog ein Paket an Leistungen zusammenstellen, deren Kosten bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen dann von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 übernimmt die Pflegeversicherung als Pflegesachleistung die Kosten für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie für Hilfen bei der Haushaltsführung bis zum monatlichen Höchstbetrag:
Pflegesachleistung | Höchstbeträge |
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 761 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.432 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.778 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.200 Euro |
Hinweise und TIPPS
- Klären Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen, welche Hilfen vom ambulanten Pflegedienst geleistet werden sollen und was Ihre Angehörigen oder Bekannte übernehmen können.
- Es ist empfehlenswert, Angebote verschiedener Pflegedienste einzuholen und die Preise zu vergleichen.
- Wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen, schließen Sie einen Vertrag ab. Darin werden unter anderem Art, Inhalt und Umfang der Leistungen sowie die Kosten geregelt. Diesen Pflegevertrag können Sie jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
- Die Pflegesachleistung lässt sich mit dem Pflegegeld kombinieren.
- Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung kann für die Finanzierung von nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
- Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich kann eingesetzt werden, jedoch in Pflegegrad 2 bis 5 nicht für körperbezogene Pflegemaßnahmen.
- In der Pflegeversicherung können sogenannte ambulante Betreuungsdienste nach § 71 Abs. 1a SGB XI als Leistungserbringer zugelassen werden. Diese Dienste bieten pflegebedürftigen Menschen pflegerische Betreuung sowie Hilfen bei der Haushaltsführung an. Abrechenbar sind die Leistungen über die Pflegesachleistung und auch das Entlastungsgeld ist einsetzbar.
- Nicht von der Pflegeversicherung abgedeckte Kosten sind selbst zu tragen. Reicht das Einkommen und Vermögen dazu nicht aus, besteht unter Umständen ein Anspruch auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe.
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