Bereich: Pflegeheime
 
Träger:Privater Träger
Einrichtung:Residenz Phoenixsee
Anschrift:Hafenpromenade 5, 44263 Dortmund
Telefon:(0231) 18998-0
Telefax:
E-Mail:info@residenz-phoenxsee.de
Homepagehttp://www.residenz-phoenixsee.de
Kontakt:Pflegedienstleitung
Sprechstunden:Jederzeit nach Terminvereinbarung

    Stadtbezirk:Hörde

     
    Einzelzimmer
    Doppelzimmer
    Betten insgesamt
    Anzahl der Zimmer
    80
    0
    80
Pflegekosten*Unterkunft und VerpflegungInvestitions-
kosten
Heimentgelt gesamt
Pflegegrad 1
0.00
0.00
0.00
0.00
Pflegegrad 2
0.00
0.00
0.00
0.00
Pflegegrad 3
0.00
0.00
0.00
0.00
Pflegegrad 4
0.00
0.00
0.00
0.00
Pflegegrad 5
0.00
0.00
0.00
0.00
 
Einzelzimmerzuschlag: 0.00
*

 
Ausstattung / Leistungen:
alle Zimmer mit Dusche und WC
Fernseher auf allen Zimmern
Telefon auf allen Zimmern

Frisör im Haus
Maniküre/Pediküre im Haus
Kiosk im Haus
Cafeteria im Haus
Garten/Parkanlage
Gymnastikraum
Aufnahme von besonderen Zielgruppen mit speziellem Pflege-/ Betreuungsbedarf:
Pflegefachlicher Schwerpunkt der Einrichtung:
Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz:
 

Wissenswertes:

Genuss und Freude am Leben sollten keine Frage des Alters sein. Großzügige Architektur, luxuriöse Ausstattung und ausgezeichnete Serviceleistungen vereint die Residenz Phoenixsee an einem der exklusivsten Orte in Dortmund und Umgebung.

Insgesamt stehen in der Residenz 80 Einzelzimmer mit 22 bis 32 qm Wohnfläche zur vollstationären Pflegeversorgung sowie 99 Wohnungen mit Seeblick und Balkon zwischen 36 und 90 qm Wohnfläche zur Verfügung.

Der Campus der Residenz Phoenixsee vereint die Konzepte Service- und Pflegewohnen, sodass sich für jede Lebenssituation anspruchsvoller Senioren die passende Wohnform finden lässt.

Preise auf Anfrage.
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Hinweis zur Finanzierung (§ 91 SGB XI)
Die Pflegekassen übernehmen im Rahmen einer Kostenerstattung einen bestimmten Teil der Pflegekosten. Weitere Informationen zur Kostenerstattung erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse und von der Residenz Phoenixsee. Eine weitergehende Kostenerstattung durch einen Träger der Sozialhilfe ist nicht zulässig