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Bereich: Fahrdienst |
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Träger: | Stadt Dortmund - Sozialamt |
Einrichtung: | Fahrdienst für Menschen mit Behinderung |
Anschrift: | Luisenstraße 11-13, 44122 Dortmund |
Telefon: | (0231) 50-23330 |
Telefax: | (0231) 50-26983 |
E-Mail: | behindertenfahrdienst@stadtdo.de |
Homepage | https://www.dortmund.de |
Kontakt: | |
Sprechstunden: | |
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Einzugsgebiet: | Leistung: |
Aplerbeck
Brackel
Eving
Hörde
Hombruch
Huckarde
Innenstadt-Nord
Innenstadt-Ost
Innenstadt-West
Lütgendortmund
Mengede
Scharnhorst | Behinderten-Bus
Behinderten-Pkw
Mitnahme eines Rollstuhls
Mitnahme einer privaten Begleitperson möglich |
Fahrten: |  |
täglich |  |
erste Fahrt morgens ab | 07:00 AM Uhr |
letzte Fahrt abends bis | 12:00 AM Uhr |
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Kosten: |  |
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Vorbestellung: |  |
Vorbestellung grundsätzlich erforderlich
spätestens 1 Tag(e) vorher |
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Wissenswertes: |
Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Menschen mit außergewöhnlich schweren Gehbehinderungen haben besondere Barrieren zu überwinden und können unter Umständen Bus und Bahn oder einen PKW nicht benutzen. Um diesem Personenkreis ein Mindestmaß an Mobilität zu ermöglichen, gibt es den Dortmunder Behindertenfahrdienst. Dieser wird von einem Unternehmen mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich der Krankenfahrten betrieben.
Der Fahrdienst ist nur für private Anlässe gedacht, zum Beispiel, um Verwandte oder Bekannte zu besuchen oder an kulturellen, geselligen oder sportlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Für Fahrten zu Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern, Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen oder zur Arbeit ist der Fahrdienst nicht vorgesehen. Ein Anspruch auf die Beförderung in der im Einzelfall gewünschten Zeit besteht jedoch nicht.
Die Berechtigung zur Nutzung des Fahrdienstes wird vom Sozialamt der Stadt Dortmund festgestellt und dazu ein Freifahrtenkontingent. Ist das Kontingent ausgeschöpft, können unter Anrechnung von Einkommen und Vermögen Eigenanteile anfallen.
Nutzungsberechtigt sind Dortmunder Bürgerinnen und Bürger mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“ oder einem vergleichbaren Nachweis darüber, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Art und Schwere der Behinderung nicht zumutbar ist und die weder über ein eigenes Kfz verfügen noch mit einem Kfz eines Familien- oder Haushaltsangehörigen befördert werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozialamt unter Tel. 50-23330 oder per E-Mail unter behindertenfahrdienst@stadtdo.de. |
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