Betreuungsbehörde
Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde im Gesundheitsamt gehören die Unterstützung und Beratung von Betreuten, ehrenamtlichen Betreuer*innen und Berufsbetreuer*innen sowie Bevollmächtigten in allen Angelegenheiten rund um das Thema Rechtliche Betreuung.
Das Beratungsspektrum reicht von den Möglichkeiten der Betreuungsvermeidung durch "andere Hilfen" bis zur Unterstützung bei einer notwendigen Unterbringung von Betroffenen in psychiatrischen Einrichtungen (Unterbringungshilfen nach dem Betreuungsgesetz). Vorbeugend berät die Betreuungsbehörde alle interessierten Bürger*innen zu Vorsorgevollmachten und beglaubigt diese auf Wunsch. Eine spätere Betreuung kann so in vielen Fällen vermieden werden. Die Unterstützung der Betreuungsgerichte bei der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung (Betreuungsgerichtshilfe) ist ebenfalls Aufgabe der Betreuungsbehörde. Das betrifft insbesondere die Sachverhaltsermittlung und Auswahl geeigneter Betreuer*innen. Die Betreuungsbehörde arbeitet auch mit den Betreuungsvereinen zusammen. Die Betreuungsbehörde setzt sich aktiv für die Gewinnung neuer Betreuer*innen ein. Sie nimmt Anträge zur Registrierung als Berufsbetreuer*in entgegen und entscheidet über diese.
Vorsorgevollmacht
Wenn Sie sicherstellen möchten, im Vorsorgefall von einer selbst bestimmten Vertrauensperson vertreten zu werden, können Sie in "gesunden Tagen" dafür mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen.
Für eine Beratung und/oder Beglaubigung zur Vorsorgevollmacht (nur nach Terminabsprache) sprechen Sie uns an. Frau Krato, Telefon (0231) 50-11388.
Der*Die Bevollmächtigte muss bei der Beglaubigung nicht zugegen sein. Für die öffentliche Beglaubigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro plus Umsatzsteuer erhoben. Bitte bringen Sie mit:
- Vorsorgevollmacht im Original und ohne Unterschrift (falls vorhanden)
- amtlicher Lichtbildausweis
Interessante Broschüren / Vordrucke zum Thema Vorsorge:
Das Bundesministerium der Justiz gibt eine Reihe von Publikationen zum Thema Vorsorge heraus, u.a.
- Broschüre "Betreuungsrecht - Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht",
- Musterformular „Vorsorgevollmacht“
- Musterformular „Betreuungsverfügung“
- Broschüre "Patientenverfügung"
Die Publikationen des Ministeriums können im Internet unter www.bmjv.de gelesen und heruntergeladen werden.
Dortmunder Betreuungsvereine
Die Beratungs-, Informations- und Service-Stelle der Dortmunder Betreuungsvereine (BISS) bietet Beratung und Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer*Innen und Vorsorgebevollmächtigte an. Zudem finden regelmäßig Infoveranstaltungen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen statt.
Kontakt: BISS, Propsteihof 10, 44137 Dortmund
Telefon: (0231) 1848-331
Internet: www.biss-dortmund.de |