Niederschrift (öffentlich)
über die 14. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 08.11.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:33 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Karadas ab 15:15 Uhr
Rm Lyding-Lichterfeld
Rm Schmidt
sB Lührs
Bündnis 90/Die Grünen
Rm Beckmann
Rm Denzel
Rm Dsicheu Djine
Rm Brenker
Rm Noltemeyer, stellv. Vorsitzende
CDU
Rm Hoffmann ab 15:18 Uhr
Rm Polomski-Tölle
Rm Wallrabe
Rm Weber, Vorsitzender
sB Brunnert
Die Linke +
sB Remiszewski i.V.f. Rm Karacakurtoglu
sB Martinschledde
AfD
Rm Bohnhof
FDP/Bürgerliste
sB Dr. Reinbold
Die Partei
Rm Schlösser i.V.f. Rm Diwisch bis 18:17 Uhr
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Celebi -abwesend- Integrationsrat
sE Gungl Behindertenpolitisches Netzwerk
sE Preuß bis 17:26 Uhr Seniorenbeirat
c) Beratende Mitglieder:
Rm Deyda -abwesend-
d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Legeler, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Harries, FB 37
Frau Andrä, 3/Dez
Herr Struß, 3/Dez
Frau Jenks, 3/Dez Schriftführerin
Frau Beucke, 8/Dez stellv. Schriftführerin
Frau Scholz, 3/Dez
Herr Stemann (FB 80)
Herr Ewert, FB 66
Herr Kampermann, FB 23
Herr Plackert, FB 1
Herr Peper, FB 23
Frau Dr. Hövel, FB 32
Herr Rieck, FB 32
e) Gäste
Frau Jakobs (Vertreterin Petent)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 14. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 08.11.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 20.09.2022
2. Beratung von Eingaben
2.1 Parksituation Obere Pekingstraße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 25868-22)
2.2 Feuerwache Dortmund Sölde/Sölderholz/Lichtendorf
Eingabe
(Drucksache Nr.: 25628-22)
Die Stellungnahme erhalten Sie mit dem Nachversand
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
4.1.1 Vorstellung des Amsterdamer Modells durch den Nachtbeauftragten
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23181-21-E1)
mündliche Berichterstattung durch Herrn Stemann
hierzu -> Mündlicher Bericht
4.1.2 Kommunikationsmöglichkeiten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25728-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 21.10.2022
(Drucksache Nr.: 25728-22-E1)
4.1.3 Sicherheitsvorkehrungen für verdunkelte Schaufenster
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25725-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 17.10.22
(Drucksache Nr.: 25725-22-E2)
4.1.4 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25188-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 17.10.2022
(Drucksache Nr.: 25188-22-E4)
4.1.5 Schliefenanlage in Dortmund Westerfilde
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25740-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 20.10.2022
(Drucksache Nr.: 25740-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25749-22-E2)
Die Stellungnahme erhalten Sie mit dem Nachversand
4.1.6 Neues Bleiberecht für Geduldete
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25750-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 20.10.2022
(Drucksache Nr.: 25750-22-E1)
4.1.7 Personalbedarf Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25744-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 21.10.2022
(Drucksache Nr.: 25744-22-E1)
4.1.8 Zensus
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25746-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung - mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 25746-22-E1)
mündlicher Bericht
4.1.9 Notfallplan Stromausfall
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25756-22-E1)
Die Stellungnahme erhalten Sie mit dem Nachversand
4.1.10 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen ("Sexsteuer")
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr.: 22100-21-E30)
Stellungnahme der Verwaltung vom 30.09.2022
(Drucksache Nr.: 22100-21-E47)
4.1.11 Livestream-Übertragung der Sitzungen des Rats
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25034-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 15.09.2022
(Drucksache Nr.: 25034-22-E2)
4.1.12 Sachstand Ersthilfesystem "Mobile Retter"
Sachstandsbericht der Verwaltung vom 24.10.2022
(Drucksache Nr.: 23172-21-E2)
4.2 Anträge der Fraktionen
4.2.1 Gewaltstraftaten im Bereich der Kampstrasse
Anfrage zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 26106-22)
4.2.2 Obmann/Obfrau für die Dortmunder Nordstadt
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26213-22)
4.2.3 Waffenverbotszone und Videoüberwachung in der Dortmunder City
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26214-22)
4.2.4 Intensivtäter im HDJR
Anfrage zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 26241-22)
4.2.5 Jahresbericht der Feuerwehr 2021
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26246-22)
4.2.6 Tierschutzfonds
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26247-22)
4.2.7 Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses zur Aufstockung des Personals "Kontrollen ruhender Verkehr"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26248-22)
4.2.8 Willkommensbroschüre für neu angemeldete Personen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26249-22)
4.2.9 Sauberkeit und Sicherheit rund um den Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26250-22)
4.3 Überweisungen anderer Gremien
4.3.1 Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25792-22)
4.3.2 Perspektiven bieten - Berufsorientierung für Menschen aus der Ukraine
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2022
(Drucksache Nr.: 24925-22-E2)
hierzu -> Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24925-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24925-22-E2)
4.3.3 Haushaltsbegleitbeschluss; Stromkästen
Überweisung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2022
(Drucksache Nr.: 25447-22)
4.3.4 Antrag zur Änderung der Dortmunder Hundesteuersatzung
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25785-22)
4.3.5 International students & Expat Service Center for international executives from science and business
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24924-22-E2)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24924-22-E1)
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
5.1 Ordnungsamt
5.1.1 Verkaufsoffene Sonntage 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25816-22)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2022
(Drucksache Nr.: 25816-22)
5.1.2 Verkaufsoffener Sonntag am 04.12.2022 in Teilbereichen im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26053-22)
5.1.3 Verkaufsoffener Sonntag am 06.11.2022 in Teilbereichen der Stadtbezirke Innenstadt-West und Lütgendortmund
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Innenstadt-West und Lütgendortmund am 06.11.2022
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 26022-22)
5.2 Bürgerdienste
-unbesetzt -
5.3 Feuerwehr
-unbesetzt -
5.4 Rechtsamt
- unbesetzt -
5.5 andere Fachbereiche
5.5.1 Erweiterung des Rederechts für EinsenderInnen von Anregungen und Beschwerden (Eingaben) im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25981-22)
5.5.2 Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2022
(Drucksache Nr.: 25568-22)
5.5.3 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2022
(Drucksache Nr.: 25557-22)
5.5.4 Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24738-22)
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Friedrich-Wilhelm Weber - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Noltemeyer benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Rm Beckmann (B‘90/ Die Grünen) schlägt vor, die TOP
4.3.1 Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25792-22)
Und
5.5.4 Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24738-22)
aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam zu behandeln.
StR Dahmen weist darauf hin, dass im Fall der Zusammenlegung zumindest getrennte Beschlüsse
gefasst werden müssten.
Rm Bohnhof (AfD) plädiert für die getrennte Behandlung der og. TOP.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen mehrheitlich gegen die Stimme der AfD, bei zwei Enthaltungen (Fraktion Die Fraktion-Die Partei und einer Stimme der Fraktion Die Linke+) festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 20.09.2022
Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 20.09.2022 wird einstimmig bei zwei Enthaltungen (Fraktion Die Fraktion-Die Partei und eine Stimme der Fraktion Die Linke+) genehmigt.
2. Beratung von Eingaben
zu TOP 2.1
Parksituation Obere Pekingstraße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 25868-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe eines Bürgers vom 31.08.2022 vor (s. Anlage 1).
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.10.2022 vor:
„… zu der Eingabe des Herrn … nehme ich wie folgt Stellung:
Grundsätzlich dient ein Gehweg sinngemäß der Abwicklung des Fußverkehrs - den Belangen
des Fuß- und Radverkehrs kommt gerade in Zeiten der Verkehrswende eine gewichtige
Bedeutung zu. Daher wird das Parken unter Mitbenutzung des Gehwegs nach heutigem
Maßstab nur noch dort vorgeschrieben, wo es aus straßenverkehrlicher Sicht zwingend
erforderlich erscheint. Letztendlich ist dazu für jede individuelle Örtlichkeit eine
Einzelfallprüfung nötig. Hierbei spielt es keine Rolle, ob ein Gehweg ein Stück weiter
ohnehin baulich endet und ferner ist unerheblich, wenn die zu Fuß Gehenden primär die
andere Gehwegseite benutzen.
Der südliche Gehweg im zur Rede stehenden Abschnitt der Oberen Pekingstraße weist eine
Breite von ca. 2,40 m auf. Das bisher praktizierte halbseitige Gehwegparken führt
zwangsläufig zu einer Verengung des Gehwegs auf meistenteils < 1,50 m Restbreite. Für die
Belange des Fußgängerverkehrs muss jedoch stets ein Restgehweg von mindestens 2,00 m
Breite verbleiben - in Ausnahmefällen darf der Gehweg auf eine Breite von max. 1,50 m
eingeschränkt werden. Wenngleich das Parken am rechten Fahrbahnrand im Hinblick auf den
LKW-Verkehr durch den Petenten als nicht optimal erachtet wird, so sehe ich vorliegend
keine verkehrsrechtliche Notwendigkeit, das bisherige Parkverhalten unter Mitbenutzung des
Gehwegs vorzuschreiben.
Begründung:
Die Fahrbahn der Oberen Pekingstraße weist einen breiten Querschnitt auf (ca. 7,00 m),
sodass, trotz am rechten Fahrbahnrand abgestellter Fahrzeuge, der Verkehrsfluss weiterhin
sichergestellt ist. Vielmehr tritt durch legal am rechten Fahrbahnrand abgestellter Fahrzeuge
auch häufig ein verkehrsberuhigender Effekt ein. Sofern es wider Erwarten zu Störungen des
Verkehrsflusses im Zuge der legalen Parkweise kommen sollte, so wäre diesem Umstand
nicht mit der Legalisierung des Halbbordparkens zu begegnen, sondern vielmehr mit der
Ausweisung von Halteverboten. An der durch den Petenten vergleichsweise angeführten
Stelle der Kohlensiepenstraße ist der Gehweg im Vergleich um mind. 0,50 m breiter, sodass
hier die Möglichkeit zur Legalisierung des Gehwegparkens bestand. Aufgrund des - im
Vergleich zur Oberen Pekingstraße wesentlich höheren Verkehrsaufkommens wurde diese
Maßnahme seinerzeit auch für notwendig erachtet.
Hinsichtlich der Anregung, hilfsweise klarstellende Fahrbahnmarkierungen anzubringen, ist
mitzuteilen, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) bereits eindeutige Vorschriften
beinhaltet, die das Parken auf öffentlichen Flächen regeln. Demnach ist das Parken am
rechten Fahrbahnrand gesetzlich vorgegeben. Nach § 39 Abs. 1 StVO obliegt allen
Verkehrsteilnehmenden die Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen
Verhaltensvorschriften der StVO eigenverantwortlich zu beachten. Verkehrsregelnde
Maßnahmen wie Parkstandsmarkierungen kommen vorliegend nicht in Betracht, da
Verkehrszeichen einschl. Markierungen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben,
lt. Verwaltungsvorschrift (VwV) zu den §§ 39 bis 43 StVO von den Straßenverkehrsbehörden
nicht angeordnet werden dürfen. Ferner dürfte schon das ordnungsbehördliche Einschreiten
den Fahrzeugführenden das korrekte Parkverhalten klargestellt haben.
Für Rückfragen steht Ihnen ggfs. Herr Kieseier vom Tiefbauamt in der behandelnden
Ausschusssitzung zur Verfügung…“
Der Petent ist nicht anwesend.
Rm Beckmann (B‘90/ Die Grünen) gibt an, sich die Verkehrssituation vor Ort angeschaut zu haben und zeigt Verständnis für die Eingabe. Er könne aber auch der nachvollziehbaren Stellungnahme der Verwaltung folgen, kritisiert bei dieser jedoch die Ablehnung des Vorschlags bezüglich der Fahrbahnmarkierung. Er schlägt vor, die Angelegenheit an die BV Aplerbeck zu überweisen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit zur weiteren Behandlung einstimmig an die BV Aplerbeck.
zu TOP 2.2
Feuerwache Dortmund Sölde/Sölderholz/Lichtendorf
Eingabe
(Drucksache Nr.: 25628-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt die Eingabe der „Gartenfreunde Sölde“ vom 19.08.2022 vor (s. Anlage 2).
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.10.2022 vor:
„…ich beziehe mich auf das von den Gartenfreunden Sölde an den Rat der Stadt Dortmund gerichtetes Schreiben vom 19.08.2022.
Die als "Petition" bezeichnete Eingabe ist rechtlich als Anregung bzw. Beschwerde im Sinne des § § 24 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu werten..
Die Stadt Dortmund hat eine Standortrecherche für den Neubau einer Rettungswache 27 (RW 27) nebst den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Löschzüge 11 und 27 (LZ 11 und 27) der Freiwilligen Feuerwehr erhoben.
Gemäß § 6 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) sind Kreise und kreisfreie Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. In der Notfallrettung für Städte in NRW gilt eine Hilfsfrist von 8 Minuten. Nach dem Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Dortmund, der diese Hilfsfrist festschreibt, ist der Versorgungsbereich 27 (Sölde-Nord, Sölde-Süd, Sölderholz und Lichtendorf) südöstlich der Rettungswache Aplerbeck nicht zeitgerecht versorgt und somit ein neuer Standort notwendig.
Gemäß § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Verbindung mit §7 Abs 2 BHKG haben die Gemeinden eine den örtlichen Gegebenheiten entsprechend leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten, die in kreisfreien Städten aus einer Berufsfeuerwehr und einer Freiwilligen Feuerwehr besteht. Die Grundlage für die Bemessung der Größe und Anforderungen an die örtliche Feuerwehr sind im Brandschutzbedarfsplan auf Grundlage einer Gefährdungsanalyse für das Stadtgebiet Dortmund beschrieben.
Rettungsdienstbedarfspläne und Brandschutzbedarfspläne werden turnusmäßig unter Hinzu-ziehung eines externen Sachverständigen aktualisiert und vom Rat der Stadt Dortmund verabschiedet. Im Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Dortmund wird vom Gutachter ausgewiesen, dass der gesamte Versorgungsbereich 27 (VB 27) - Sölde-Nord, Sölde-Süd, Sölderholz und Lichtendorf - südöstlich der Rettungswache Aplerbeck nicht zeitgerecht versorgt werden kann und somit ein neuer Standort im VB 27 notwendig ist. Dieser neue Standort wird vom Gutachter als „Rettungswache neu Sölderholz“ bezeichnet, da diese in Sölderholz liegen sollte.
Anforderungen an Standort und Lage ergeben sich aus der DIN 13049 und 14092.
Hinsichtlich der Zusammenlegung der Löschzüge LZ 11 und LZ 27 wurden verwaltungsintern die analytischen Fakten für die Bereiche Sölde, Sölderholz und Lichtendorf sowie der vorhandenen Löschzüge mit ihren ehrenamtlichen Angehörigen und dem Einsatzgeschehen ermittelt. Ziel der Perspektiv-Entscheidung über eine Zusammenlegung ist die Vorhaltung einer langfristig leistungsfähigen Einheit für Brandschutz, Hilfeleistung und First Responder mit ausreichenden Abdeckung für den zugewiesenen Einsatzbereich.
Aufgrund der Bedarfe wurde von der Verwaltung eine Standortsuche für den Neubau der Rettungswache 27 und eines gemeinsamen Standortes der Löschzüge 11 (Sölde) und 27 (Lichtendorf) im Bereich Sölde/Sölderholz durchgeführt und die identifizierten Flächen hinsichtlich der erforderlichen Rahmenbedingungen und vor dem Hintergrund der vorgegebenen Erreichbarkeitsisochrone (8-Minuten-Hilfsfrist) vergleichend betrachtet.
Erreichbarkeitsisochrone werden in einer komplexen Systematik, basierend auf verschiedenen Szenarien, berechnet. Entscheidend ist dabei u.a., welche Stadtgebiete innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist unter verschiedenen Verkehrsbedingungen zu wieviel Prozent bzw. wie viele Menschen erreicht werden.
In weiteren Simulationen wird geprüft, welche Auswirkungen ein neuer Standort oder das Zusammenlegen von Wachen auf die Erreichbarkeit haben. In jedem Szenario wird der Erreichungsgrad berechnet.
Der Standort Primelstraße im statistischen Bezirk Sölderholz wurde von vier in Frage kommenden Bereichen bzw. identifizierten Flächen aus einsatztaktischen Gründen als der am besten geeignete Standort bewertet.
Dem Beschluss der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 07.09.2021, mit der die Verwaltung um Sachstandsmitteilung zum Neubau der RW 27 und zur Zusammenlegung der Feuerwehrwache für die LZ 11 und LZ 27 gebeten wurde, ist Folge geleistet worden. Am 13.06.2022 haben die beteiligten Akteure aus der Verwaltung, das Stadtplanungs-und Bauordnungsamt, die Feuerwehr und der Fachbereich Liegenschaften die Bezirksvertretung über den aktuellen Stand informiert.
Zum aktuellen Verfahrensstand ist Folgendes festzustellen:
Verantwortlich für die weitere Projektentwicklung „Hochbau“ der Feuerwehrimmobilie ist der Fachbereich Liegenschaften. Diese Projektentwicklung, die mit einer Änderung des Planungsrechts durch das Stadtplanungsamt der Stadt Dortmund mittels Beschlüssen der städtischen Gremien einhergehen muss, hat noch nicht begonnen. Konkrete Flächenbedarfe bzw. eine konkrete Flächenplanung sowie auch mögliche Lösungsskizzen zur Abbildung der Baukörper liegen noch nicht vor und müssen noch im Rahmen einer Machbarkeitsstudie entwickelt werden.
Im Bebauungsplanverfahren wird die Öffentlichkeit in einem mehrstufigen Beteiligungsverfahren über die Ziele und Zwecke der Planung informiert. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit die Planunterlagen bei der Verwaltung oder im Internet einzusehen und sich über die Planungsabsichten zu informieren. Wann und wo die Planungen ausgestellt und die öffentlichen Informationen stattfinden werden, wird ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Außerdem erhältlich sind entsprechende Informationen in der Tagespresse und im Internet. Anregungen und Bedenken werden geprüft und ggf. bei der weiteren Planung berücksichtigt.
Darüber hinaus wird der innerhalb der Verwaltung abgestimmte Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Informationen hierzu erfolgen ebenfalls über das Amtsblatt, Tagespresse und Internet. Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen. …“
Als Vertreterin des Petenten „Gartenfreunde Sölde e.V. ist Frau Jakobs anwesend.
Frau Jakobs ist die Eigentümerin eines Siedlerhauses in der Kleingartenanlage „Primelstraße“ und Mitglied im Gartenverein Sölde und stellt die durch den Bau der Feuerwache entstehende Situation für die Betroffenen und die Einzelschicksale intensiv dar. Sie weist auf den entstehenden Wertverlust der benachbarten Immobilien hin und mahnt weiterhin den drohenden Kulturverlust und Umweltschäden durch die Entfernung der Gartenanlage an. Sie bittet eindringlich darum, über Alternativ-Standorte nachzudenken. Das Grundstück sei sowieso aus planungsrechtlichen Gründen problematisch, da sich darauf ein hochfrequentierter Bahnübergang befinde. Frau Jakobs kündigt rechtliche Schritte und die Einbeziehung der öffentlichen Medien an.
Rm Wallrabe (CDU) möchte vor einer Urteilsbildung die angekündigte Machbarkeitsstudie abwarten.
Rm Goosmann (SPD) stellt klar, dass es einen Abwägungsprozess gegeben habe, in dem die Argumente für und gegen den Standort berücksichtigt wurden. Er sichert zu, dass die Belange der Anwohner bei der weiteren Planung berücksichtigt und Einfluss auf das Verfahren haben werden. Auch die Bezirksvertretung setze sich intensiv mit der Problematik auseinander. Zurzeit stelle sich die Situation allerdings so dar, dass der Standort alternativlos sei.
Rm Dsicheu Djine (B’90/ Die Grünen) schlägt vor, die Eingabe an die Bezirksvertretung Aplerbeck zu überweisen, damit sie in das weitere Verfahren eingebracht werden kann und Berücksichtigung findet.
Rm Schmidt (SPD) berichtet von seinen durchaus guten Erfahrungen mit einer Feuerwache in der Nachbarschaft.
Herr Harries (FB 37) zeigt Verständnis für die Belange der Petenten. Er berichtet von den grundsätzlichen Schwierigkeiten bei der Standortsuche für den Neubau von Feuerwachen, da hierbei viele Faktoren zu berücksichtigen seien und letztendlich nur sehr wenige Optionen verblieben. Aus Gründen der Kostenersparnis und logistischen Überlegungen würden im vorliegenden Fall zwei Löschzüge und eine Rettungswache zusammengelegt. Hierdurch könnten Fläche und Kosten eingespart werden. Bei der Wahl des Grundstücks müsse berücksichtigt werden, dass sowohl die Rettungswagen als auch die Feuerwehrfahrzeuge Ihre Einsatzbereiche ausreichend abdecken können. Im Hinblick auf die freiwillige Feuerwehr käme hinzu, dass die Mitarbeiter im Einsatzfall den Standort von zu Hause gut erreichen könnten. Weiter spielten auch das Planungsrecht, der Grundstückserwerb und bautechnische Aspekte eine Rolle. Der von Frau Jakobs erwähnte Bahnübergang sei als Problem bei allen vier Optionen identifiziert worden. In der Gesamtschau habe sich der Standort Primelstraße als der mit den meisten Vorteilen und wenigsten Nachteilen erwiesen. Er weist darauf hin, dass sich das Verfahren erst in einem sehr frühen Stadium der Vorplanungsphase befindet.
Herr Kampermann (FB 23) berichtet, man habe alle in Frage kommenden Standorte eingehend untersucht. Allerdings reichte bei zwei Grundstücken die Grundstücksgröße nicht aus und auf einem weiteren Grundstück befinde sich die renaturierte Emscher. Im weiteren Verfahren werde jetzt aber geprüft, ob es Alternativen für das Grabeland gebe.
Der Vorsitzende Herr Weber weist noch einmal auf die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger im weiteren Verlauf des Verfahrens hin.
Frau Jakobs kritisiert die Informationspolitik der Verwaltung. Die Anwohner seien bisher weder informiert noch einbezogen worden. Sie fordert die Verwaltung auf, diesbezüglich auf die Bürger zuzugehen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der „Gartenfreunde Sölde e. V.“ sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit an die Bezirksvertretung Aplerbeck.
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 4.1.1
Mündlicher Bericht des Nachtbeauftragten zu den "Dortmund Guides"
Mündlicher Bericht des Nachtbeauftragten zu den "Dortmund Guides"
(Drucksache Nr.: 23181-21-E3)
Der Nachtbeauftragte Christoph Stemann (FB 80) stellt die Präsentation „DORTMUND GUIDES – urbanes Präventionsteam für Dortmund – Evaluation der Pilotphase 2022“ (s. Anlage 3) vor.
Herr Stemann berichtet von Schwierigkeiten bei der Akquise von Mitarbeitern. Von den geplanten 40 bis 50 Stellen konnten lediglich 25 besetzt werden. Die Schulungen sowie die Zusammenarbeit mit der Secjura GmbH seien sehr konstruktiv verlaufen. Es bestehe eine sehr große Motivation bei den Mitarbeitern, die ihre Tätigkeit konstruktiv mitgestalten. Beispielhaft berichtet er von einem Projekt im Westpark, bei dem Mülltüten verteilt wurden, die am nächsten Tag befüllt an den Parkbänken standen.
Für die Einsätze in der Kampstraße, die seit ca. zwei Wochen liefen, habe man eine neue Handlungsstrategie entwickelt, die bei den Besuchern sehr gut ankomme. Des Weiteren sei die Konferenz „Stadt nach acht“ ein großer Erfolg gewesen.
Rm Brenker (B‘90/ Die Grünen) fragt, ob ein Einsatz der Dortmund Guides auch in den Außenstadtbezirken geplant sei und ob finanzielle Unterstützung benötigt werde.
Herr Stemann (FB 80) informiert, das Projekt sei um zwei Jahre verlängert worden und die Finanzierung sei für diesen Zeitraum gesichert. Ein Einsatz in Außenbezirken ist mangels verfügbaren Personals mittelfristig nicht möglich. Man konzentriere sich während der Wintermonate auf Innenstadtflächen, die in dieser Zeit stärker frequentiert seien als die Möllerbrücke und der Westpark.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.2
Kommunikationsmöglichkeiten
Stellungnahme der Verwaltung vom 21.10.2022
(Drucksache Nr.: 25728-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.10.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 20.09.2022 vor:
„… hinsichtlich der bestehenden Kommunikationsmöglichkeiten der Ordnungsbehörden, der
Feuerwehr und der Stadtverwaltung im Notfall kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Das analoge Telefonnetz wurde bei der Stadtverwaltung Dortmund zum Ende des Jahres 2021außer Betrieb genommen und flächendeckend durch "Voice over IP" ersetzt.
Zur Aufrechterhaltung der Kommunikationsfähigkeit ist im Rahmen der Notfallplanung die
Schaffung von Rückfallebenen und Redundanzen insbesondere zu Stromausfallszenarien
essentiell notwendig. Für den Fall eines Ausfalls der Digitalität erfolgen im Rahmen des
behördlichen Krisenmanagements Planungen und Maßnahmen zur Sicherstellung der
Krisenkommunikation zur Information der Bevölkerung sowie der Kommunikation zwischen
den handelnden Akteuren (Behörden auf den verschiedenen Ebenen, Hilfsorganisationen,
Unternehmen). Hierzu werden entsprechende Strukturen und Konzepte zur internen und
externen Kommunikation sichergestellt.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich 37 gerne zur Verfügung. …“
Rm Dsicheu Djine (B‘90/ Die Grüne) fragt, ob ein neues analoges Netz aufgebaut wird.
StR Dahmen verneint dies. Im Bereich Rettungsdienst/ Feuerwehr gebe es aber ein flächendeckendes Funksystem, über welches die Kommunikation im Falle eines Stromausfalles gesichert sei.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.3
Sicherheitsvorkehrungen für verdunkelte Schaufenster
Stellungnahme der Verwaltung vom 17.10.22
(Drucksache Nr.: 25725-22-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.10.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 06.09.2022 vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich die Fragen wie folgt:
Frage1:
Wie bereits in der Sitzung des ABöOAB am 20.09.2022 mündlich berichtet ist die
Bezirksregierung für die Kontrolle der
Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) zuständig.
Frage 2:
Die Sicherung von Privatobjekten obliegt nicht der Zuständigkeit der Stadtverwaltung. Sofern
die ohnehin schon vorhandene Sicherung der Geschäftsräume aufgrund neuer Umstände nichtmehr gegeben sein sollte, steht das Kriminalkommissariat „Kriminalitätsprävention und
Opferschutz (KKKPO)“ im Polizeipräsidium Dortmund hinsichtlich der Sicherung von
Zugängen zu Gebäuden als Ansprechpartner zur Verfügung.
Frage 3:
Die Verkehrssicherheit ist durch die vorhandene Seil-Überspannbeleuchtung auch in der
Nacht gewährleistet. …“
Rm Bohnhof (AfD) kritisiert die Stellungnahme als zu unkonkret und bittet um Ergänzung zu Frage 3.
StR Dahmen informiert, die öffentliche Beleuchtung im gesamten Stadtgebiet zur Verkehrssicherung werde weiter gewährleistet. Die Frage 3 habe man auf die Innenstadtbereiche bezogen, in welchem bisher die Beleuchtung zu einem großen Teil von Schaufenstern ausgehe.
Rm Bohnhof betont, ihm gehe es um das Sicherheitsgefühl über die Verkehrssicherheit hinaus, um Angsträume zu vermeiden.
StR Dahmen sagt zu, Angsträume durch Maßnahmen der zuständigen Stellen weitestgehend zu vermeiden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.4
Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Stellungnahme der Verwaltung vom 17.10.2022
(Drucksache Nr.: 25188-22-E4)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.10.2022 auf die Fragen der Fraktion B´90/Die Grünen vom 20.09.2022 vor:
„… Zu 1.:
Vertragspartner des Vertrags zur Kontrolle privater Grundstücke und Geschäftseingänge sind
der Cityring sowie ein privater Sicherheitsdienst. Die Stadt Dortmund ist nicht Vertragspartei.
Die Tätigkeit des Sicherheitsdienstes ist auf die privaten Flächen der Mitglieder des Cityrings
beschränkt, die diesem ein Tätigwerden auf dem eigenen Grundstück erlaubt haben.
Zu 2.:
Der Sicherheitsdienst darf auf privaten Grundstücksflächen im Auftrag des
Grundstückseigentümers bzw. –besitzers das private Hausrecht ausüben. Hierbei darf dieser
zum Verlassen der Örtlichkeit auffordern und zur Durchsetzung des Hausrechts die Polizei
hinzuziehen.
Darüber hinaus stehen ihm nur – wie jeder Privatperson - die sogenannten „Jedermannrechte“
zu. Hierunter fallen das Notwehr- und Nothilferecht sowie das Festhalterecht eines auf
frischer Tat erkannten Straftäters bis zum Eintreffen der Polizei.
Zu 3.:
Ein privater Sicherheitsdienst hat im öffentlichen Raum keinerlei Sonderbefugnisse. Soweit
ein solcher dort tätig wäre, dürften die Bediensteten nur die sogenannten „Jedermannrechte“
wahrnehmen.
Zu 4.:
Es wird auf die obigen Antworten verwiesen; d.h. die Ausübung des Hausrechts endet an der
Grundstücksgrenze.
Öffentliche Straßen, Wege und Plätze gehören nicht zum Einsatzgebiet des vom Cityring
beauftragten Securityunternehmens.
Zu 5.:
Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen einschließlich der Pausenzeiten
(nach §§ 4 ff. ArbZG) obliegt dem Sicherheitsunternehmen im Rahmen seiner
Unternehmerpflichten.
Der Cityring hat den gleichen Sicherheitsdienst beauftragt, der für die Stadt Dortmund im
Stadtgarten tätig ist, so dass anhand der Dienstkleidung keine optische Unterscheidung
besteht. Im Rahmen der Tätigkeit im Stadtgarten verfügen die Mitarbeitenden über keine
besonderen rechtlichen Befugnisse. Im Gegensatz dazu können diese auf den privaten
Grundstücksflächen der Cityringmitglieder in deren Auftrag jeweils das Hausrecht ausüben. …“
Rm Dsicheu Djine (B‘90/ Die Grünen) fragt, ob der Cityring einen Sicherheitsdienst für die Durchsetzung von Jedermannsrechten auf öffentlichen Flächen einsetzen darf.
StR Dahmen betont, dass der vom Cityring beauftragte Sicherheitsdienst nur für die Kontrolle von Privatflächen tätig werden darf, hier könne er das Hausrecht ausüben. Wenn der Sicherheitsdienst allerdings eine Straftat im öffentlichen Raum beobachtet, könne er selbstverständlich auch, wie jeder andere, die Polizei rufen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.5
Schliefenanlage in Dortmund Westerfilde
Stellungnahme der Verwaltung vom 20.10.2022
(Drucksache Nr.: 25740-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.10.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vom 05.09.2022 (DS-Nr. 25740-22-E1) vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Die Anlage gehört nicht zu den gemäß §16 Abs. 1 Tierschutzgesetz genannten Tierhaltungen,
die der Aufsicht durch das Veterinäramt unterliegen. Daher finden keine planmäßigen
Kontrollen statt. Für eine anlassbezogene Begehung liegen zurzeit keine Hinweise auf tierschutzrelevante Abweichungen oder gar Verstöße vor. Sowohl die Haltung der Füchse, als
auch der Vorgang des Schliefens selbst wurde im Jahr 2022 bereits auf Wunsch des Betreibers
kontrolliert. Hierbei ergaben sich keine Hinweise auf tierschutzrelevante Sachverhalte.
Frage 2:
Die Untere Jagdbehörde beim Umweltamt der Stadt Dortmund verfügt über keine Informationen
darüber, wie viele Zeitstunden über den Rotfuchs ausgebildet werden. Es bestehen hier
keine Mitteilungspflichten. Entscheidend sei, dass die Kandidaten in der Prüfung ein
ausreichendes Wissen nachweisen.
Frage 3:
Grundsätzlich kann eine Gewerbsmäßigkeit zumindest angenommen werden, wenn die
Tätigkeit regelmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt. Bislang
bestehen keine Hinweise darauf, dass hier eine Gewerbsmäßigkeit vorliegt. Auch ist dem
Veterinäramt nichts über eine Gewerbeanmeldung bekannt.
Frage 4:
Über solche konkreten Angaben liegen dem Veterinäramt keine Unterlagen vor. Bei Einsicht
in die Dokumentation der Schliefvorgänge Anfang diesen Jahres ergab sich eine Frequenz
von ein bis zwei Übungstagen pro Monat mit zwei bis drei Schliefvorgängen.
Frage 5:
Die Füchse werden alle zusammen in einem Gemeinschaftsgehege gehalten. Die
Übereinstimmung mit den Vorgaben aus dem Säugetiergutachten wurde vom Veterinäramt
zuletzt bei der Begehung am 10.02.2022 überprüft.
Frage 6:
Nein, grundsätzlich erfolgt eine Beurteilung bezüglich Leiden, Schmerzen oder Schäden
hinsichtlich der Gesamtheit eines Tieres. In diesem Fall ist die permanent vorhandene Abtrennung
zwischen Hund und Fuchs für den Fuchs (und für den Hund) einerseits ein Schutz
vor Verletzung, aber andererseits für den Fuchs auch eine gefühlte Sicherheit, da er die Erfahrung
gemacht hat, also gelernt hat, dass ihm durch den Hund keine Gefahr droht.
Frage 7:
Beim Dachverband, dem Jagdgebrauchshundeverband, gibt es hinreichende Informationen
bezüglich der Lebensraumbereicherung des Naturbodens mit Gerüchen. Der Betreiber wurde
auf eigenen Wunsch durch das Veterinäramt auch hinsichtlich weiterer Informationsmöglichkeiten,
zum Beispiel dem Zoo Dortmund, beraten.
Frage 8:
Alle genannten Vorgaben sind in der Dortmunder Schliefenanlage umgesetzt. …“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Stellungnahme zu der Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen aus der Sitzung vom 20.09.2022 sowie eine Gesamtübersicht mit allen bisher erfolgten Fragen und Antworten zu dem Thema (DS-Nr. 25749-22-E3) vor.
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Die tierschutzrechtliche Beurteilung der Fuchshaltung in der Schliefenanlage in Westerfilde
erfolgte durch amtliche Tierärzte des Veterinäramtes der Stadt Dortmund. Dieser Personengruppe kommt aufgrund ihres Studiums und ihrer Kenntnisse in der veterinärmedizinischen Verwaltung eine vorrangige Beurteilungskompetenz zu (siehe auch § 15 und § 16 Tierschutzgesetz).
Frage 2:
Das Veterinäramt ist nicht der Auffassung, nur körperliche Schädigungen seien ein Leiden.
Wie bereits bei der Drucksachennummer 25740-22, zur Frage 6 dargelegt, erfolgt eine
Beurteilung bezüglich Leiden, Schmerzen oder Schäden grundsätzlich hinsichtlich der
Gesamtheit eines Tieres, das heißt, es werden sowohl der Ernährungs -, Pflege - und Gesundheitszustand eines Tieres bei der Beurteilung berücksichtigt als auch sein Verhalten. Die Gesamtheit der erhobenen Befunde ermöglicht eine Aussage über körperlich und/oder
psychisch bedingte Leiden, Schmerzen oder Schäden. In diesem Fall ist die permanent vorhandene Abtrennung zwischen Hund und Fuchs für den Fuchs (und für den Hund) einerseits ein Schutz vor Verletzung, aber andererseits für den Fuchs auch eine gefühlte Sicherheit, da er die Erfahrung gemacht und so gelernt hat, dass ihm durch den Hund keine Gefahr droht.
Aufgrund der Protokollnotiz vom 20.09.2022 erfolgt der nachfolgende Gesamtüberblick
über sämtliche Anfragen der Fraktionen und Stellungnahmen der Verwaltung.
Anfrage der Fraktion Die Linke + zur Sitzung des Ausschusses am 20.09.2022
Schliefenanlagen in Dortmund Westerfilde Drucksache-Nr.: 25740-22
Sehr geehrte Damen und Herren,
die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Wann erfolgt die nächste geplante Begehung der Anlage durch das Veterinäramt? Ist
auch eine Begehung der Anlage in Rahmen der Nutzung d.h. während der Hundeausbildung
angedacht?
Die Anlage gehört nicht zu den gemäß §16 Abs. 1 Tierschutzgesetz genannten Tierhaltungen,
die der Aufsicht durch das Veterinäramt unterliegen. Daher finden keine planmäßigen Kontrollen statt. Für eine anlassbezogene Begehung liegen zurzeit keine Hinweise auf tierschutzrelevante Abweichungen oder gar Verstöße vor. Sowohl die Haltung der Füchse, als auch der Vorgang des Schliefens selbst wurde im Jahr 2022 bereits auf Wunsch des Betreibers kontrolliert. Hierbei ergaben sich keine Hinweise auf tierschutzrelevante Sachverhalte.
Frage 2: Laut Antwort vom 10.03. sind die verantwortlichen Personen für die Betreuung der
Füchse geprüfte Jäger, zu deren Prüfung auch die Themen Wildbiologie und Wildhege
gehören. Wie viele Zeitstunden ist der Rotfuchs Teil dieser Ausbildung? Können die
verantwortlichen Personen weitere oder gar kontinuierliche Fortbildungen nachweisen oder
beruht die Qualifikation einzig auf der einmalig abgelegten Prüfung?
Die Untere Jagdbehörde beim Umweltamt der Stadt Dortmund verfügt über keine Informationen darüber, wie viele Zeitstunden über den Rotfuchs ausgebildet werden. Es bestehen hier keine Mitteilungspflichten. Entscheidend sei, dass die Kandidaten in der Prüfung ein ausreichendes Wissen nachweisen.
Frage 3: Aus der Stellungnahme vom 10.03. geht weiter hervor, dass die dortige Haltung
nicht als gewerbsmäßig eingestuft wird. Ab wann beginnt für das Veterinäramt die
Gewerbsmäßigkeit einer solchen Anlage? Hintergrund der Frage: Die vom DTK betriebenen
Schliefenanlagen stehen auch Mitgliedern umliegender Vereine mit (potenziell) jagdlich
genutzten Hunde ohne eigene Anlage zur Ablegung der sogenannten Bauhundeprüfung (auch
BP oder - 2 - BHFK95 genannt) offen, dafür werden Gebühren im Schnitt von 60€ pro Hund
erhoben.
Grundsätzlich kann eine Gewerbsmäßigkeit zumindest angenommen werden, wenn die
Tätigkeit regelmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt. Bislang
bestehen keine Hinweise darauf, dass hier eine Gewerbsmäßigkeit vorliegt. Auch ist dem
Veterinäramt nichts über eine Gewerbeanmeldung bekannt.
Frage 4: Zur dokumentierten Nutzung der Schliefenanlage: Wie viele Nutzungen fanden
bislang in den Monaten Januar bis Juli statt und wie verteilt sich das Verhältnis auf Mitglieder
des DTK Dortmund sowie externe Nutzer der Anlage? Wie viele Einnahmen wurden durch
Nutzer*innen und deren Tiere erwirtschaftet, die nicht Mitglied der DTK Gruppe Dortmund 1
e.V. sind?
Über solche konkreten Angaben liegen dem Veterinäramt keine Unterlagen vor. Bei Einsicht
in die Dokumentation der Schliefvorgänge Anfang diesen Jahres ergab sich eine Frequenz
von ein bis zwei Übungstagen pro Monat mit zwei bis drei Schliefvorgängen.
Frage 5: Wie und durch wen wurde überprüft, dass die Gehege in Sachen Abmessungen den
Vorgaben des Säugetiergutachtens entsprechen? Wie groß sind die Gehege der Anlage in
Westerfilde genau? Werden die Füchse in Einzelkäfighaltung oder vergesellschaftet in
größeren Gehegen gehalten?
Die Füchse werden alle zusammen in einem Gemeinschaftsgehege gehalten. Die
Übereinstimmung mit den Vorgaben aus dem Säugetiergutachten wurde vom Veterinäramt
zuletzt bei der Begehung am 10.02.2022 überprüft.
Frage 6: In der Antwort vom 27.04. auf die Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
wurde festgehalten, das durch Veterinäramt keine länger anhaltenden oder sich wiederholende Leiden bei den Füchsen festgestellt werden konnte sowie im Nachgang die Antwort zu Protokoll gegeben, dass dies dadurch begründet sei, dass die Anlage so konstruiert ist, dass Füchse und Hunde sich auf keinen Fall berühren können. Werden für das Veterinäramt also Schmerzen, Leiden und Schäden der Füchse in der Anlage ausschließlich durch einen körperlichen Kontakt/Berührungen definiert?
Nein, grundsätzlich erfolgt eine Beurteilung bezüglich Leiden, Schmerzen oder Schäden
hinsichtlich der Gesamtheit eines Tieres. In diesem Fall ist die permanent vorhandene
Abtrennung zwischen Hund und Fuchs für den Fuchs (und für den Hund) einerseits ein
Schutz vor Verletzung, aber andererseits für den Fuchs auch eine gefühlte Sicherheit, da er
die Erfahrung gemacht hat, also gelernt hat, dass ihm durch den Hund keine Gefahr droht.
Frag 7: Im Nachgang wurde zusätzlich als Antwort auf die sog. Lebensraumbereicherung des
Naturbodens mit Gerüchen auf Informationen von Wikipedia verwiesen. Stehen den
Verantwortlichen auch fachlich belastbare oder ausschließlich derartige Quellen zur
Verfügung?
Beim Dachverband, dem Jagdgebrauchshundeverband, gibt es hinreichende Informationen
bezüglich der Lebensraumbereicherung des Naturbodens mit Gerüchen. Der Betreiber wurde
auf eigenen Wunsch durch das Veterinäramt auch hinsichtlich weiterer Informationsmöglichkeiten, zum Beispiel dem Zoo Dortmund, beraten.
Frage 8: Auf Basis der PETA-Strafanzeige wurde der Schliefenanlage in Plauen durch die
zuständige Verwaltungsbehörde umfangreiche Auflagen erstellt. So musste u.a. eine
Sandfläche zum Graben für die Füchse anlegen werden, Kletter- und Versteckmöglichkeiten
geschaffen werden und die Tiere müssen nun mindestens einmal täglich überprüft und
versorgt werden. Zudem müssen die Füchse mittels Mikrochip gekennzeichnet und ein
Gehegebuch vollständig und korrekt geführt werden. Wird diese Ausgestaltung der Gehege
bzw. die Kontroll- und Dokumentationsverfahren aktuell auch für die Haltung der vier
Dortmund Füchse so umgesetzt?
Alle genannten Vorgaben sind in der Dortmunder Schliefenanlage umgesetzt.
Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Sitzung des Ausschusses am
29.03.2022 Veterinäramt Dortmund Drucksachen-Nr.: DS 23559-22-E4
Sehr geehrte Damen und Herren,
die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Inwiefern ist die konkrete Schliefenanlage bei der Stadt Dortmund angemeldet?
Welcher Behörde obliegt in diesem Fall die Überwachungspflicht?
Es besteht keine Anmeldepflicht beim Veterinäramt; deshalb ist die Schliefanlage auch nicht
beim Veterinäramt „angemeldet“. Das Veterinäramt hat keine Überwachungspflicht.
Frage 2: Wie viele Schliefenanlagen sind bei der Stadt Dortmund insgesamt erfasst und
angemeldet? Wie viele Füchse werden diesen Anlagen zugerechnet?
Eine Anlage ist erfasst. In dieser einen Anlage leben zurzeit vier Füchse.
Frage 3: Inwiefern hat die Verwaltung eine auf § 16a Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 17 Nr. 2 b)
TierSchG gestützte Verbotsverfügung für den Betrieb einer Schliefenanlage geprüft?
Da bislang kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt, gab es auch keine Grundlage,
den Betrieb der Schliefanlage bzw. die Fuchshaltung zu untersagen.
Frage 4: Wie oft werden die Füchse sich länger anhaltenden und wiederholenden erheblichen
Leiden ausgesetzt? Inwiefern wird die Benutzung der Schliefenanlage zu diesem Zwecke
dokumentiert?
Bislang konnte das Veterinäramt keine länger anhaltenden oder sich wiederholende Leiden
bei den Füchsen feststellen. Die Nutzung der Schliefanlage wird dokumentiert (Nutzung ca.
ein bis zwei Mal im Monat, je Fuchs ein Durchgang).
Frage 5: Inwiefern hat das Veterinäramt eine Untersagung des Betriebs der Schliefenanlage
aufgrund von § § 16a Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 TierSchG wegen Verstoßes gegen § 2
TierSchG geprüft?
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 6: Wie werden die Füchse im Teckelclub gehalten bzw. ist eine artgerechte Haltung
von eigentlich wild lebenden Füchsen in der Anlage vorgesehen?
Die Füchse werden - so wie in Zoos und anderen Tiergehegen - nach den Vorgaben des
Säugetiergutachtens gehalten (Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von
Säugetieren vom 7. Mai 2014, Herausgegeben vom BMEL). Fundstelle:
www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/haltung-saeugetiere-dossier.html
Weitergehende Fragen aus der Sitzung vom 10.05.2022 der Fraktion B´90/Die Grünen
Zu Frage 1: Da keine Überwachungspflicht besteht: Weshalb unternimmt das Veterinäramt
Begehungen?
Begehungen wurden von anderen offiziellen Stellen zu Informationszwecken gewünscht, z.
B. vom LANUV oder Landtag NRW.
Zu Frage 3: Warum sieht die Verwaltung keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (also
keine “sich wiederholenden, erheblichen Schmerzen oder Leiden”)? Auf welche rechtliche
Einschätzung stützt sie sich dabei? Warum sind 1-2 Male nach Ansicht der Verwaltung kein
wiederholendes Leiden?
Die Nachfrage scheint zu implizieren, dass die Ausbildung der Hunde bei den Füchsen
Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen lässt. Dies ist jedoch nicht der Fall, weil die
Anlage so konstruiert ist, dass Füchse und Hunde sich auf keinen Fall berühren können.
Zudem wird die Tierhaltung von einer Tierarztpraxis betreut.
Zu Frage 6: Gutachten zur Haltung von Säugetieren: 70qm für 4 Füchse erforderlich. Gehege
soll mit sog. Lebensraumbereicherung ausgestattet sein (“Gerüche” im Gehege verteilen,
entsprechende Fütterung) --> wird das bei der Anlage umgesetzt?
Das bestehende Gehege ist mit Naturmaterialien (Naturboden, Baumstämme),
Rückzugsbereichen (Schlafboxen, erhöhte Liegeflächen) ausgestattet. Gehege lassen sich
grundsätzlich immer noch verbessern. Geruchsanreize sind jedoch in dem vorhandenen
Gehege mit Naturboden schon einige gegeben, wenn man z. B. an den „Speisezettel“ des
Rotfuchses denkt (Quelle: Wikipedia): Der Rotfuchs ist ein anspruchsloser Allesfresser. Er
stellt seine Ernährung bei Bestandsschwankungen der Beutetiere kurzfristig um und nimmt
generell mit dem vorlieb, was leicht zu erbeuten ist und einen hohen Energiegehalt bietet
(opportunistische Ernährung). Die Nahrungszusammensetzung ist somit lokal und saisonal
unterschiedlich. Wichtige Beutetiere sind Feldmäuse und zumindest regional (etwa in der
Camargue oder in einigen Regionen Englands) Kaninchen. Regenwürmer werden
insbesondere auf frischen Grünlandböden erbeutet. Aufgrund ihres Fett- und Proteingehaltes
stellen sie eine energiereiche Nahrung dar. Bei Feldhase und Reh ist der Fuchs im Regelfall
nicht in der Lage, gesunde Alttiere zu ergreifen, kann aber Jungtiere oder geschwächte
Alttiere erbeuten. Haushühner, Hausgänse und Hausenten werden vor allem in der
Jungenaufzuchtszeit erbeutet, da die Fuchsfamilie in dieser Zeit einen hohen Nahrungsbedarf
hat, https://de.wikipedia.org/wiki/Rotfuchs. Früchte spielen im Sommer eine wichtige Rolle,
wobei süße Sorten wie Kirschen, Zwetschgen und Mirabellen bevorzugt werden. An der
Westküste Mittelitaliens bilden Wacholderbeeren das ganze Jahr über die Hauptnahrung der
dort lebenden Füchse, https://de.wikipedia.org/wiki/Rotfuchs Füchse können neben anderen
Säugetieren für die Verbreitung von Pflanzenfrüchten von Bedeutung sein. Für das
Kreuzdorngewächs Ziziphus lotus in Spanien sind Füchse für die Verbreitung der Früchte
maßgeblich, https://de.wikipedia.org/wiki/Rotfuchs.
Auch Aas kann eine wichtige Rolle in der Ernährung von Füchsen spielen.
Bei Stadtfüchsen machen natürliche Futterquellen wie Nager nur einen geringen Anteil aus,
stattdessen dominieren kultivierte Früchte, Küchenabfälle (inklusive Kompost und
Fleischresten) sowie für Katzen oder Vögel angebotenes Futter.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) bittet um Klärung der widersprüchlichen Aussagen
des Veterinäramtes „es gebe keine Überwachungspflicht“ und „es lägen keine Verstöße gegen
das Tierschutzgesetz vor“.
Unabhängig von der fehlenden Überwachungspflicht können in einer Tierhaltung
tierschutzrechtliche Verstöße gegeben sein oder nicht, z. B. bei einer Privathaltung eines
Hundes, die ebenso nicht überwachungspflichtig ist. Bezüglich der Schliefanlage verhält es
sich konkret so, dass bei den bisherigen Begehungen durch das Veterinäramt keine
tierschutzwidrigen Umstände festgestellt werden konnten.
Anfrage der Fraktion Die Linke+ zur Sitzung des Ausschusses am 15.02.2022
Veterinäramt Dortmund Drucksachen-Nr.: DS 23559-22-E2
Sehr geehrte Damen und Herren,
die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Ist dem Veterinäramt die Existenz der sogenannten Schliefenanlage und der damit
verbundenen Haltung von Füchsen auf dem Vereinsgelände des Deutschen Teckelklubs
Gruppe Dortmund 1 e.V. in Dortmund-Westfilde bekannt?
Dem Veterinäramt ist diese Anlage bekannt.
Frage 2: Wie viele Füchse werden auf dem Vereinsgelände gehalten?
Zurzeit werden vier Füchse auf der Anlage gehalten.
Frage 3: Welche Personen sind für die Betreuung der Tiere verantwortlich und wie erfolgt der
Nachweis der Sachkunde dieser Personen?
Die verantwortlichen Personen sind geprüfte Jäger, zu deren Prüfung auch die Themen
Wildbiologie und Wildhege gehören. Zudem wird die Anlage von einer Tierärztin mitbetreut.
Frage 4: Wann fand die letzte Kontrolle der Haltungsbedingungen statt und in welchen
Abständen wird die Haltung von Wildtieren durch den Verein kontrolliert?
Die Haltung der Füchse in der dortigen Anlage stellt keine gewerbsmäßige oder
landwirtschaftliche Tierhaltung dar und unterliegt somit nicht der Überwachungspflicht durch
das Veterinäramt. Auf Wunsch des Teckelklubs erfolgen in regelmäßigen Abständen
gemeinsame Begehungen, zuletzt am 10.02.2022, davor im Herbst 2018 zusammen mit
Vertreter*innen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Darüber hinaus
werden anstehende Fragestellungen bilateral miteinander geklärt.
Frage 5: Wie beurteilt das Veterinäramt den Einsatz von lebenden Füchsen in solchen
Anlagen im Hinblick auf § 17 Nr. 2b des Tierschutzgesetzes, laut dem Tieren keine länger
anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden zugefügt werden
dürfen?
Das Veterinäramt ist bei seiner veterinärmedizinischen Bewertung an die einschlägigen
gesetzlichen Regelungen gebunden und darf keine vom geltenden Recht abweichenden
Wertungen treffen. Die Anlage des Teckelklubs entspricht den tierschutzrechtlichen
Vorgaben. …“
sB Remiszewski (Die Linke+) fragt, inwieweit Stressfaktoren bei Füchsen messbar sind und bei der Beurteilung berücksichtigt werden.
Frau Dr. Hövel (FB 32) gibt an, dass die Veterinäre sowohl die Grundbedürfnisse als auch die Bedingungen, wie Stressfaktoren, im natürlichen Umfeld berücksichtigten. Der Zustand der Füchse werde kontrolliert und beobachtet. Im Übrigen sei der bei dem Schliefvorgang eingesetzte Dackel kein Tier gegen welches ein Fuchs in der Auseinandersetzung chancenlos sei und bei dem er in Todesangst gerate.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.6
Neues Bleiberecht für Geduldete
Stellungnahme der Verwaltung vom 20.10.2022
(Drucksache Nr.: 25750-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.10.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 05.09.2022 vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Der Erlass des Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) vom 15.07.2022 ermöglicht es den
Ausländerbehörden, aufenthaltsbeendende Maßnahmen zunächst zurückzustellen
(„rückpriorisieren“), wenn bei ausreisepflichtigen Personen die nach Gesetzesentwurf bisher
bekannten Voraussetzungen für einen Chancen-Aufenthalt bestehen. Die Ausländerbehörde
Dortmund macht von dieser Möglichkeit selbstverständlich Gebrauch.
Da das Gesetz jedoch bedauerlicherweise noch nicht in Kraft getreten ist und somit die
Erteilung einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis rechtlich und technisch faktisch noch nicht
möglich ist, erfolgt bei der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund seit Juli 2022 lediglich eine
geänderte Priorisierung in der Fallbearbeitung. Die bisherigen Aufenthaltsdokumente
(Duldung) des betroffenen Personenkreises werden verlängert.
Frage 2:
Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2022 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsrechts
beschlossen. Dieser Gesetzesentwurf sieht unterschiedliche Voraussetzungen zum Erhalt
einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis vor (zeitliche Voraussetzungen oder persönliche
Voraussetzungen wie beispielsweise Straffreiheit etc.). Lediglich die zeitlichen Voraussetzungen können systemseitig ausgewertet werden. Hiernach kann sich für rund 900 Personen eine Perspektive auf einen Chancen-Aufenthalt eröffnen. Ob diese rund 900 Personen auch die übrigen Erteilungsvoraussetzungen erfüllen, kann erst nach einer Einzelfallprüfung derAusländerbehörde beantwortet werden.
Eine aussagefähige Prognose zum zusätzlichen Verwaltungsaufwand lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht treffen, da die Prüfung von möglichen Bleiberechtsperspektiven
(auch anderer Rechtsgrundlagen wie §§ 25a, 25b Aufenthaltsgesetz) kontinuierlich durch die
Sachbearbeitung im Zuge der Verlängerung einer Duldung erfolgt. Da jedoch unmittelbar mit
Inkrafttreten des Gesetzes mit einer zeitgleichen Antragstellung von rund 900 Personen zu
rechnen ist, kann es bei gleichzeitigem Regelbetrieb in der Ausländerbehörde möglicherweise
zu einem Bearbeitungsstau ("Flaschenhals") kommen.“
Rm Brenker (B‘90/ Die Grünen) bittet darum, die Stellungnahme an den Integrationsrat weiterzuleiten.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Stellungnahme zur Kenntnisnahme an den Integrationsrat.
zu TOP 4.1.7
Personalbedarf Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Stellungnahme der Verwaltung vom 21.10.2022
(Drucksache Nr.: 25744-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 05.09.2022 vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Aus dem Grobkonzept des Jahres 2018 erhielt die Abteilung 32/2-Lebensmittelüberwachung
und Veterinärwesen jeweils eine Stelle Veterinär*in sowie eine Stelle Lebensmittelkontrolleur*
in, die bis heute allerdings nicht besetzt werden konnten. Eine im Jahre 2022
abgeschlossene Personalbedarfsbemessung im Bereich Fachpersonal ergab insgesamt einen
Mehrbedarf von 4,47 vollzeitverrechneten Planstellen, der durch 3,47 Veterinär*innen und 1
Lebensmittelkontrolleur*in gedeckt werden soll.
Frage 2:
Die Mehrbedarfe beim wissenschaftlichen Personal (Veterinär*innen) bestehen für die Aufgabenbereiche
Lebensmittelüberwachung sowie alle weiteren veterinärmedizinischen Sachgebiete
wie zum Beispiel Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Tierarzneimittel. Der Mehrbedarf
Lebensmittelkontrolleur*in besteht im Aufgabenbereich Lebensmittelüberwachung.
Frage 3:
Die unter Frage 1 dargestellten Personalbedarfe konnten keine Berücksichtigung finden.
Aussagen zum Stellenplan 2023 erfolgen erst nach der Einbringung des Haushaltes 2023. …“
Rm Denzel (B‘90/ Die Grünen) fragt, warum die angegebenen unbesetzten Stellen noch nicht besetzt wurden und wie die weiteren Planstellen besetzt werden sollen.
Frau Siekmann (FB 32) informiert zur sehr schwierigen Arbeitsmarktlage im Bereich Veterinäre. Weiterhin sei nach der Personalbemessung durch das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit dem Personalamt aufgrund der Haushaltslage die Besetzung der neu geplanten Stellen zunächst für 2022 gestoppt worden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.8
Zensus
Stellungnahme der Verwaltung - mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 25746-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen aus der Sitzung vom 20.09.2022 vor.
Hierzu führt Frau Andrä (3/Dez Stabsstelle Dortmunder Statistik) Folgendes aus:
Der Zensus ist eine Pflichtaufgabe nach Weisung. Vorgehen und Kosten sowie deren Übernahme leiten sich aus dem Zensusausführungsgesetz NRW (ZensG 2022 AG NRW) ab.
Die Gebäude- und Wohnungszählung wird zentral vom Land durchgeführt. Die Haushaltebefragung (Stichprobe) erfolgt über sogenannte Erhebungsstellen in den Kreisen und kreisfreien Städten. In Dortmund wurde eine Erhebungsstelle mit einer Leitung, einer stellvertretenden Leitung und sechs weiteren Beschäftigten aufgebaut. Diese ist nach Vorgaben des Landes abgeschottet – unabhängig von der weiteren Verwaltung und der Dortmunder Statistik – aufgebaut.
Die Zensusdurchführung habe die Stadtverwaltung vor organisatorische Herausforderungen gestellt.
Die Prozesse, die die Stadt in eigener Verantwortung durchgeführt habe, waren dabei unproblematisch. Es lag eine hohe Beteiligung der Einwohner vor und es haben sich viele Freiwillige als Erhebungsbeauftragte gemeldet. Die Freiwilligenmentalität in der Stadtverwaltung ist herausragend gegenüber anderen Städten. Die geschulten Inhalte wurden von den Erhebungsbeauftragten gut umgesetzt.
Allerdings habe es Probleme bei der Kooperation mit anderen Stellen gegeben: so war die seitens des Statistischen Bundesamts bereitgestellte Software (EHU=Erhebungsunterstützungssystem), in der alle Bearbeitungsschritte laufen müssen, für die Zensusdurchführung nicht geeignet. Zum Teil wurden Funktionalitäten erst sehr spät bereitgestellt. Oft musste sich für normale technische Arbeitsschritte (die in der Software nicht möglich waren) mit aufwändigen manuellen Workarounds geholfen werden, was zu Lasten der Erhebungsstellen und deren Kapazitäten und Terminplänen ging.
Die Informationspolitik und Zusammenarbeit mit dem Land/Statistischem Landesamt/IT.NRW war sehr schlecht. In vielen Punkten wurden die Erhebungsstellen allein gelassen. Es fehlte an Informationen, Klarheit in den Vorgaben. Die Hotline des Landes war für die Arbeiten zu gering besetzt. Anliegen der Bürger*innen an IT.NRW landeten so oft wieder bei den Kommunen. Seitens des Landes ist Stand heute (Abschluss der Arbeiten soll bis 11.11.22 erfolgen) nicht bekannt, wie mit einigen der offenen Fälle umgegangen werden soll.
Das Verhältnis der Digitalisierung lag bei 86 % Online-Meldungen zu 14 % Papier.
Insgesamt sollten (Schätzung von November 2021 auf Grundlage des Melderegisters) 48.689 Personen befragt werden. Bis heute wurden 47.755 Personen befragt. Das entspricht einem Anteil von 98,08 Prozent. Nachdem jeder Haushalt dreimal durch eine*n Erhebungsbeauftragte*n aufgesucht wurde, und noch immer nicht alle Haushaltsmitglieder erfasst werden konnten, wurden die Haushalte bis zu dreimal postalisch gemahnt.
Zwangsgelder wurden bisher nicht verhängt. Dafür müssen personenscharfe Daten für die Anschreiben vorliegen. Das war bisher für die betroffenen Haushalte nicht der Fall (nur Nachname auf dem Briefkasten). Für die Existenzfeststellung sind stattdessen zwei alternative Maßnahmen durchgeführt worden:
Die Personen sind/werden noch mal per PZU direkt angeschrieben,
Es fand/findet eine Nacherhebung statt. Alle Haushalte, von denen noch keine oder zu wenige Dateneingänge vorliegen, werden erneut von Erhebungsbeauftragten aufgesucht.
Beide Maßnahmen zeigten in anderen Städte gute Ergebnisse.
Ca. 1.200 Haushalte sind noch offen mit keinem oder unvollständigem Dateneingang.
Die wichtigsten Kosten sind Personalkosten (Größenordnung rund 420.000 in diesem Jahr bis Herbst), die Aufwandsentschädigungen für die Erhebungsbeauftragten (rund 120.000 EUR bisher ausbezahlt), Miete und weitere Sachkosten kommen hinzu. Insgesamt belaufen sich die Kosten in 2021/2022/2023 auf rund 1,18 Millionen EUR, die allesamt vom Land (ZensG 2022 AG NRW) erstattet werden. Eine erste Abschlagszahlung in Höhe von rund 800.000 EUR ist bereits in diesem Jahr erfolgt. Die nächsten Erstattungen werden im Jahr 2023 erfolgen.
Die Unzulänglichkeiten seitens Bund und Ländern bei der Zensusdurchführung wurden in mehreren Schreiben über den Städtetag an das nordrhein-westfälische Innenministerium und an das BMI kommuniziert. Auch die nordrhein-westfälische Staatssekretärin wandte sich mit der Bitte um die Verlängerung der Bearbeitungsfristen an den Bund.
Aufgrund der misslichen Zensusmethodik (Vorgabe Bund) und der von Bund und Ländern verursachten organisatorischen Probleme bei der Zensusdurchführung sind Einflüsse auf die Ermittlung der Einwohnerzahl zu erwarten. Erst mit Veröffentlichung der Zensusergebnisse im November 2023 durch Bund und Länder liegen verlässliche Informationen dazu vor, wie sich das auf die amtliche Einwohnerzahl für Dortmund konkret auswirkt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen von Frau Andrä zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.9
Notfallplan Stromausfall
Stellungnahme der Verwaltung vom 26.10.2022
(Drucksache Nr.: 25756-22-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt die Stellungnahme der Verwaltung vom 26.10.2022 zu der Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 05.09.2022 vor:
„… die Stadtverwaltung Dortmund bereitet sich aktuell umfassend auf mögliche Stromausfälle im Zuge einer Energiemangellage vor.
Bereits seit Anfang März erfolgt eine Befassung mit den Auswirkungen der Ukraine-Lage für die Stadt Dortmund im Rahmen eines Koordinierungsstabes, der - im Vorfeld des Krisenstabes - am 01.03.2022 das erste Mal zusammengekommen ist.
Basierend auf meiner Entscheidung ist seit dem 12.03.2022 der Krisenstab "Ukraine" aktiv. Aufgabe eines Krisenstabes ist grundsätzlich unter den jeweiligen Bedingungen eines Ereignisses die erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der bestehenden Situation schnell und ausgewogen sowie unter Beachtung aller zu berücksichtigenden Gesichtspunkte vorzubereiten. Im Krisenstab "Ukraine" werden die Auswirkungen der Ukraine-Lage auf die Stadt Dortmund aktuell insbesondere mit dem Fokus auf die Energieversorgung in Dortmund bewertet und die notwendigen Entscheidungen getroffen sowie Maßnahmen initiiert und koordiniert.
Planungen zur Vorbereitung auf mögliche Stromausfälle durch eine organisations- und ebenenübergreifende Abstimmung mit internen sowie externen Beteiligten erfolgen.
Im Vordergrund der Notfallplanungen stehen die Entwicklung von Konzepten und organisatorischen Strukturen beispielsweise zur Sicherstellung der eigenen Handlungsfähigkeit sowie der Kommunikationsfähigkeit der Stadt Dortmund.
Für Rückfragen steht Ihnen der FB 37 gerne zur Verfügung. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis
zu TOP 4.1.10
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen ("Sexsteuer")
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr.: 22100-21-E30)
Stellungnahme der Verwaltung vom 30.09.2022
(Drucksache Nr.: 22100-21-E47)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.09.2022 vor:
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Überweisung des Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2022 vor:
zu TOP 5.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen ("Sexsteuer")
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr.: 22100-21-E30)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E47)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt eine Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 02.12.2021 vor. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 25.01.2022 wurden dazu weitere Informationen gewünscht und vereinbart, nach erfolgter Recherche über den Antrag zu beraten. Die Stellungnahme der Verwaltung dazu liegt inzwischen vor.
(s.o.)
Frau Brunner (Fraktion FDP/Bürgerliste) dankt für die Antwort der Verwaltung. Ihre Fraktion stehe der Abschaffung der Vergnügungssteuer grundsätzlich positiv gegenüber, wolle aber in den Haushaltsberatungen darüber befinden, um dort eine Entscheidung zu treffen.
Frau Zoerner (Stadträtin) weist darauf hin, dass der letzte Punkt in der Stellungnahme etwas missverständlich ausgedrückt sei. Die Aussage „Die Einnahmen aus der Steuer könnten genutzt werden, um Beratungs- und Hilfsangebote stärker kommunal zu finanzieren“, höre sich so an, als wenn man die Steuereinnahmen nehmen könne und zweckgebunden für etwas anderes einsetzen könnte. Das sei so nicht richtig. Das Geld gehe in den Haushalt und müsse dort umgeleitet werden.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass die Stellungnahme sehr klar sei. Es sei sehr unglücklich, wenn man jetzt sage, dass man noch mal einen Haushaltsdurchgang brauche, wo doch die Initiative seiner Fraktion aus den letzten Haushaltsberatungen sei. Er bittet daher darum, das Vorhaben noch mal zu überdenken. Gründe, diese Steuer beizubehalten, fielen ihm beim besten Willen nicht mehr ein.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Herrn Ossau an. Sollte es heute zu einer Abstimmung kommen, würde auch seine Fraktion zustimmen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich, gegen die Stimmen von FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion und Die FRAKTION/Die PARTEI, bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE+ (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend) über den Antrag heute nicht zu entscheiden und überweist diesen zurück in die Haushaltsberatungen.
StR Dahmen ergänzt, die Stellungnahme sei auch im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in die Haushaltsberatungen überwiesen worden. Er führt aus, die Steuer habe einen ordnungspolitischen Zweck um den Aufenthalt zu klären. Alle Städte und Kreise im Umfeld würden diese Steuer ebenfalls erheben. Es gebe 114 Steuerfälle von denen 105 eine steuerliche Vereinbarung geschlossen hätten, 9 Betriebe gäben eine monatliche Erklärung ab.
sB Prof. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) bewertet die Angelegenheit aus sozialmedizinischer Sicht und plädiert, den Stellungnahmen des Gesundheitsamtes und der Aidshilfe folgend, für die Abschaffung der Steuer. Er werde sich aber dem Wunsch nach einer Überweisung in die Haushaltsberatungen anschließen.
Rm Goosmann (SPD) und sB Brunnert (CDU) schließen sich einer Überweisung in die Haushaltsberatungen ebenfalls an. Die CDU sei u.a. in Hinblick auf die Einnahmen für eine Beibehaltung der Vergnügungssteuer.
Rm Schlösser (Fraktion Die Fraktion-Die Partei) kritisiert, dass die Steuer auf Schwulenclubs ausgeweitet wurde, da in diesen Fällen oft zu Unrecht unterstellt werde, dass dort gewerblicher Sex angeboten wird. Die Steuer habe Diversität in Dortmund genommen, da einige dieser Lokale infolge der finanziellen Belastung hätten schließen müssen. Im Falle einer Beibehaltung der Steuer müsse man diese zielgerichtet einsetzen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist die Angelegenheit in die Haushaltsberatungen.
zu TOP 4.1.11
Livestream-Übertragung der Sitzungen des Rats
Stellungnahme der Verwaltung vom 15.09.2022
(Drucksache Nr.: 25034-22-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt die Stellungnahme der Verwaltung vom 15.09.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 17.06.2022 vor:
„… die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Bezugnehmend auf den Beschluss des Rates zur Live-Übertragung der Sitzungen des Rates
(20122-21) bitten die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU um einen Sachstand zur Umsetzung der Gebärdensprachenübersetzung. Die Stellungnahme der Verwaltung soll bitte auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk übersendet werden.
In der Testphase des Livestreamings sollte eine Gebärdensprachenübersetzung zum Einsatz
kommen. Der Verwaltung war es aus verschiedenen Gründen nicht möglich Gebärdensprachenübersetzer*innen mit den Vorgaben und Qualifikationen des Berufsverbandes der Gebärdensprach-dolmetscher*innen NRW (GSD NRW) Angebote zu erhalten. Hintergrund hierfür sind vor allem die benötigte Anzahl der notwendigen Gebärdensprachenübersetzer*innen. Für eine Dolmetscher-Dienstleistung einer Gremiensitzung sind mind. drei Gebärdensprachenübersetzer*innen erforderlich, die sich regelmäßig abwechseln. Die vorgegeben Zeiten wurden als „wirtschaftlich unattraktiv“ beschrieben. Zudem ist der Service bundesweit sehr gefragt. Es wurden mehrfach für verschiedene Sitzungstermine die 117 qualifizierten Gebärdensprachenübersetzer*innen angeschrieben und teilweise persönlich Kontakt aufgenommen.
Derzeit findet ein Austausch mit einem externen Gebärdendolmetscher-Büro in München statt. Das Unternehmen entsendet keine Gebärdendolmetscher*innen zur Veranstaltung, sondern spiegelt den Livestream und dolmetscht in den eigenen Räumlichkeiten. Der Stadtverwaltung wird wiederum ein Livestream der Übersetzung gesendet, der dann in den laufenden Stream eingebaut werden kann. Ein erster Einsatz ist für die Ratssitzung im November geplant.
Darüber hinaus hat das Personal- und Organisationsamt im Juni 2022 eine Abfrage in der Belegschaft durchgeführt, um die Fähigkeit der Gebärdensprache unter den Kolleg*innen zu
erheben. Ergebnis war, dass aktuell das Dolmetschen einer Gremiensitzung nicht mit den eigenen Qualifikationen abgedeckt werden kann. Einsätze in einem kleineren Rahmen, zum
Beispiel bei individuellen Gesprächen, werden jedoch wahrgenommen.
Daher läuft derzeit der Austausch mit den interessierten Mitarbeitenden zu den vorhandenen
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, um ggf. langfristig die Ausweitung der Tätigkeit als
Gebärdendolmetscher*in zu ermöglichen.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird dem Behindertenpolitischen Netzwerk übersendet. …“
sB Brunnert (CDU) regt an, die tatsächliche Nachfrage nach der Gebärdendolmetschung beim Livestream zu prüfen. Falls es hierfür gar keine Abnehmer gebe, sollte man die wenigen vorhandenen Fachkräfte dem umkämpften Markt für diese Aufgabe nicht entziehen.
sE Gungl (BPN) informiert, bei Veranstaltungen des Behindertenpolitischen Netzwerks finde im Vorfeld eine Bedarfsabfrage für Unterstützungsleistungen statt, hier sei es schwierig, so kurzfristig geeignete Dienstleister zu bekommen. Da die Tätigkeit der Gebärdendolmetscher sehr anspruchsvoll sei, müssten mehrere Dolmetscher für eine Veranstaltung gebucht werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.12
Sachstand Ersthilfesystem "Mobile Retter"
Sachstandsbericht der Verwaltung vom 24.10.2022
(Drucksache Nr.: 23172-21-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Bericht der Verwaltung vom 24.10.2022 zu dem Prüfauftrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 14.12.2021 vor:
„… durch ihren Ausschuss wurde in der Sitzung vom 16.02.2021 die Einführung des Systems
„Mobile Retter“ gefordert. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, in wieweit die
Einführung des System „Mobile Retter“ eine sinnvolle Ergänzung im Rettungssystem
darstellt.
Zum Hintergrund:
Die Verkürzung des sog. therapiefreien Intervalls, also des Zeitraums in dem keine
Wiederbelebungsmaßnahmen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand stattfinden, trägt in
besonderem Maße dazu bei, die Überlebenswahrscheinlichkeit für betroffene Bürger*innen zu
erhöhen. Durch den Rettungsdienst der Stadt Dortmund werden Notfallorte überwiegend
innerhalb der durch den Gesetzgeber festgelegten Hilfsfrist von 8 Minuten ab Notrufeingang
erreicht.
Zur Verkürzung dieser Zeitspanne befürwortet die Feuerwehr Dortmund die Einbindung eines
Ersthelfer-Systems. Neben dem bereits eingeführten System „Telefon-Reanimation“ kann
hier die Alarmierung von registrierten Ersthelfer mittels Smartphone eine ideale Ergänzung
der Rettungskette darstellen. Ziel hierbei ist es, Personen mit medizinischer Ausbildung,
welche sich im Umkreis von wenigen hunderten Metern aufhalten, gezielt zu diesem
Notfallort navigieren zu können.
Durch die standortspezifische Alarmierung der teilnehmenden Bürger kann die Zeit bis zum
Eintreffen eines qualifizierten Ersthelfers und damit bis zur Einleitung einer hochwertigen
Herz-Druck-Massage drastisch reduziert werden. Diese besonders wichtigen Maßnahmen
kann auch ohne jede Ausrüstung durchgeführt werden, so dass Ersthelfer direkt mit den
Reanimationsmaßnahmen beginnen können. Durch eine smartphonebasierte Alarmierung ist
es ebenfalls möglich, standortnahe sog. Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) durch
einen weiteren Bürger bereitzustellen. Der schnelle Einsatz eines AEDs sorgt ebenfalls für
eine drastische Steigerung der Überlebenswahrscheinlichkeit der Betroffenen. All diese v.g.
Fakten korrelieren mit den Ergebnissen der Mitarbeit des Bereichs 37/6 in der Resuscition
Academy Germany in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Kiel.
Bisheriger Projektverlauf:
Der Prozess zur Einführung einer Ersthelfer App „Mobile Retter“ wurde im September 2021
begonnen, Planungen für den Zeitrahmen und Erarbeitungen von Meilensteinen zur
Etablierung des Systems wurden aufgestellt. In 11/2021 erfolgte eine Vorstellung eines
Anbieters über Grundzüge der Anwendung "Mobile Retter". Die Einführung und Integration
des Systems in die gegebenen Strukturen stellt sich als recht umfangreich dar. Der mit der
Einführung betraute Bereich konnte aufgrund Personalmangels und zahlreicher anderer
prioritärer Aufgaben das Projekt nicht wie geplant durchführen. Eine Einführung des Systems
im 3. Quartal 2022 konnte nicht realisiert werden.
Aufgrund organisatorischer Veränderungen, daraus resultierenden Aufgabenverschiebungen
und Neubesetzungen von Stellen im Bereich der Rettungsdienstorganisation ist nun geplant
die Einführung des Ersthilfesystems z.B. "Mobile Retter" bis Ende des Jahres 2023 zu
realisieren.. Seit dem 01.10.2022 wird die Aufgabe fest durch einen Mitarbeiter übernommen
und weiter verfolgt. Als nächste Arbeitsschritte stehen die Erfassung der Systemanbieter, die
Bewertung von Vor- und Nachteilen der einzelnen Systemlösungen sowie das weitere
formale Verfahren zur Einführung der Software an.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich 37 gerne zur Verfügung. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
4.2 Anträge der Fraktionen
zu TOP 4.2.1
Gewaltstraftaten im Bereich der Kampstrasse
Anfrage zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 26106-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 13.10.2022 vor:
„ …die Kampstraße in Dortmund ist nach mehreren Gewaltstraftaten mit Verletzten innerhalb kurzer Zeit in den Fokus der Presseöffentlichkeit gerückt. Manche Anwohner sehen darin das Ergebnis einer längeren Entwicklung. Ortsansässige Gastronomen mahnen an, dass Teile ihres vormaligen Stammpublikums aus Angst vor Gewalttätern inzwischen die Kampstraße meiden würden. Auch offene Rauschgiftkriminalität könne demnach beobachtet werden (vgl. dazu exemplarisch: Der Westen (2022): Dortmund: Wird DIESE Straße zum Problem? Mehrere Gewalttaten in kurzer Zeit – „Leute haben Angst“; online im Internet: https://www.derwesten.de/staedte/dortmund/dortmund-kampstrasse-news-id300028000.html).
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Stadt Dortmund über diese Problemgruppen der Störer und Straftäter, von denen gemeinschaftsstörende Verhaltensweisen im räumlichen Umfeld der Kampstraße ausgehen, hinsichtlich der Staatsbürgerschaften, des Alters, eines etwaigen Betäubungsmittelkonsums und des Geschlechtes vor?
2. Ist die Lageentwicklung im räumlichen Umfeld der Kampstraße bereits im Rahmen der gemeinsamen Gremien- und Netzwerkarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft und weiterer Akteure erörtert worden?
3. Welche gefahrenabwehrenden Maßnahmen ergreift das Ordnungsamt Dortmund gegenwärtig, um die Sicherheitslage im räumlichen Umfeld der Kampstraße zu verbessern?
4. Welche Maßnahmen ergreift das Ordnungsamt Dortmund gegenwärtig im Rahmen der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei, um die Sicherheitslage im räumlichen Umfeld der Kampstraße zu verbessern?
5. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Dortmund, um Schmierereien, die auffallend oft in arabischer Sprache verfasst werden, an Fassaden im Umfeld der Kampstraße zu verhindern?
6. Steht die Stadt Dortmund in einem Austausch mit der Polizei bezüglich einer polizeilichen Videobeobachtung nach § 15a PolG NRW im räumlichen Umfeld der Kampstraße? …“
StR Dahmen berichtet aus der Sicherheitskonferenz des Oberbürgermeisters mit dem Polizeipräsidenten und anderen Beteiligten, zu Zahlen bezüglich Raubdelikten im angesprochenen Bereich und zur aktuellen Situation auf der Kampstraße und auf dem Platz von Amiens. Auffallend sei, dass sich die Intensität der Straftaten im Bereich der Kampstraße verändert habe.
Der Raum werde seit einiger Zeit verstärkt sowohl durch das Ordnungsamt als auch durch die Dortmund Guides bestreift. Der Polizeipräsident habe in dem Zusammenhang eine Videoüberwachung angekündigt.
Eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.2
Obmann/Obfrau für die Dortmunder Nordstadt
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26213-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 21.10.2022 vor:
„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird gebeten, dass Amt des Obmanns/der Obfrau für die Dortmunder Nordstadt erneut zu installieren und ehrenamtlich zu besetzen. Dies soll gemeinsam mit der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord umgesetzt werden.
Begründung
Bis 2020 hatte die Dortmunder Nordstadt einen Kümmerer, der sich – gemeinsam mit Gewerbetreibenden und dort wohnenden BürgerInnen – den vielen Handlungsfeldern angenommen hat. Er war Ansprechpartner für Viele, die kleine und größere Probleme hatten. Seit der Niederlegung dieses zeitintensiven Ehrenamts gibt es keinen Obmann/Obfrau mehr in dem Stadtteil.
Das Amt des Obmanns/der Obfrau sollte jemand übernehmen, der/die eine Affinität zur Nordstadt hat und vielleicht auch schon über ein gewisses Netzwerk vor Ort verfügt. …“
Rm Wallrabe (CDU) beantragt die Überweisung des Antrags in die BV In Nord.
StR Dahmen stellt klar, dass sich mit der Angelegenheit zunächst die BV In Nord beschäftigen müsse, die Entscheidung über die Einrichtung der Stelle falle dann im Rat.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist die Angelegenheit in die Bezirksvertretung Innenstadt Nord.
zu TOP 4.2.3
Waffenverbotszone und Videoüberwachung in der Dortmunder City
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26214-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 21.10.2022 vor:
„ die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung zu prüfen, welche Maßnahmen getroffen werden müssen und welche rechtlichen Voraussetzungen bestehen müssen, um
· die Dortmunder City an Wochenenden sowie rund um Feiertage zur temporären Waffenverbotszone zu erklären,
· zur Verhütung von Straftaten und zur Stärkung des Sicherheitsgefühls bestimmte Bereiche der Dortmunder City mit Videokameras auszustatten, mit dem Ziel Straftaten zu verhindern, Gefahrensituationen rechtzeitig zu erkennen und im Notfall schnell Hilfe leisten zu können.
Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss bis zur nächsten Sitzung am 13.12.2022 vorzulegen.
Begründung
Laut Polizei (7.10.2022) ist es in der City allein in den Sommermonaten Juli, August und September zu Ermittlungen in über 20 Fällen gekommen, die auf eine hohe Gewaltbereitschaft der Täter schließen lassen, die offenbar auch vor einem bewaffneten Vorgehen nicht zurückschrecken.
In der Düsseldorfer Altstadt, im Bereich der Kölner Ringe oder der Zülpicher Straße in Köln sind bereits Waffenverbotszonen installiert worden. In Dortmund könnte innerhalb des Dortmunder Wallringes eine Waffenverbotszone am Abend und in der Nacht eingeführt werden, die das Mitführen von Waffen und Messern im Sinne des Waffengesetzes verbietet und als Ordnungswidrigkeit mit einer empfindlichen Geldbuße von bis zu 10.000 Euro von der Polizei geahndet wird.
Angesichts der wiederholten Berichte über Gewaltdelikte unter Stichwaffeneinsatz in der Dortmunder City muss eine Stadt alle zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um fortgesetzten Gewaltauswüchsen einen wirkungsvollen Riegel vorzuschieben.
Die Einrichtung einer temporären Waffenverbotszone an Wochenenden und vor bzw. an Feiertagen, flankiert von einer gezielten Videobeobachtung an besonders kritischen Punkten, sind nach unserer Überzeugung die am besten geeigneten und wirkungsvollsten Mittel der Abschreckung und Vermeidung weiterer schwerer Straftaten. Die Prüfung einer Waffenverbotszone und Videobeobachtung ist daher ein wichtiger Schritt in Richtung „Mehr Sicherheit in der Dortmunder City“. …“
Hierzu liegt folgender Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:
„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
1. Der Prüfauftrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer Waffenverbotszone und Videoüberwachung in der Dortmunder City wird abgelehnt.
2. Die SPD-Fraktion im ABöAB fordert stattdessen die Verstärkung und Verstetigung der gemeinsamen Maßnahmen aller Akteure. Nur gemeinsam mit Polizei und der Stadtgesellschaft kann Kriminalität eingedämmt und die Sicherheit in der Dortmunder Innenstadt und an den weiteren bekannten Kriminalitätsschwerpunkten verbessert werden.
Begründung:
Die Einrichtung einer Waffenverbotszone ist in der Waffenverbotszonenverordnung des Landes NRW geregelt (WVZ VO) und wird durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen verordnet. Daraus ergibt sich die fehlende Zuständigkeit des Ausschuss für Bürgerdienste bzw. des Rates der Stadt Dortmund.
Polizei und Behörden haben gemeinsam auf die neue Situation reagiert und sind konsequent gegen die Gruppen vorgegangen, die in den letzten Wochen mit hoher Gewaltbereitschaft in der Dortmunder City auffällig geworden sind. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die vom Behördenleiter der Polizei Dortmund angeordnete strategische Fahndung, mit der die Polizei innerhalb des Walls ohne konkreten Anlass Kontrollen vornehmen und verbotene oder gefährliche Gegenstände sicherstellen können.
Eine flächendeckende Videoüberwachung in der Dortmunder City ist nicht zielführend, eine Ausweitung der bestehenden Videobeobachtung z. B. in Form von temporärer mobiler Videobeobachtung wird bereits geprüft.
Die von der Polizei, Behörden und der Zivilgesellschaft vorgenommen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung und erste Erfolge konnten erzielt werden. Dieser Weg muss konsequent fortgeschritten und bei Bedarf an die aktuelle Lage angepasst werden. …“
sB Brunnert (CDU) erläutert die Anfrage. Er stellt klar, dass es sich bei dem Vorschlag der CDU um eine Anfrage handele, weswegen Nr. 1 des SPD-Antrags gegenstandslos sei. Auch dem Punkt 2 des SPD-Antrags werde man nicht zustimmen, da dieser keinen Mehrwert biete sondern vielmehr lediglich ein selbstverständliches gesellschaftliches Handeln formuliere.
Rm Goosmann (SPD) betont die Einigkeit des Ausschusses zum Kernanliegen in der Sache. Die Anfrage der CDU halte er aufgrund der Unzuständigkeit der Stadt Dortmund für nicht zielführend.
Rm Noltemeyer (B‘90/ Die Grünen) begrüßt die bisher ergriffenen Maßnahmen, beobachtet die Maßnahme Videobeobachtung allerdings kritisch.
StR Dahmen erläutert die Sach- und Rechtslage:
Die Polizei Dortmund hat eine sogenannte strategische Fahndung nach § 12a PolG für den Bereich innerhalb des Wallrings angeordnet. Hierdurch ist sie zeitlich befristet berechtigt, anlasslose Personenkontrollen durchzuführen. Als weiteres Instrument beabsichtigt sie, eine temporäre Videoüberwachung für den Bereich der Kampstraße und des Umfelds anzuordnen. Rechtsgrundlage hier ist § 15a PolG. Die Stadtverwaltung hat keinerlei gleichlautende Befugnis.
Die Stadtverwaltung ist nicht berechtigt, eine Waffenverbotszone einzurichten. Die Einrichtung von Waffenverbotszonen ist nach § 42 WaffG geregelt. In Umsetzung dieser Regelung hat das Land NRW am 07.12.2021 die Waffenverbotszonenübertragungsverordnung verfügt, mit der der Innenminister berechtigt ist, Waffenverbotszonenverordnungen anzuordnen. Der Innenminister hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und mit der Waffenverbotszonensubdelegationsverordnung vom 13.12.2021 diese Befugnis auf das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) übertragen. Das LZPD prüft gem. § 2 dieser VO die Einrichtung einer Waffenverbotszone auf Vorschlag der örtlich zuständigen Kreispolizeibehörde; dies ist in kreisfreien Städten der Polizeipräsident. Der Vorschlag einer Waffenverbotszone muss dabei auf einer Gefahrenprognose basieren, mit der nachgewiesen wird, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass deren Einrichtung zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. Diese Beurteilung kann fachlich nur die örtliche Kreispolizeibehörde treffen. Die kommunale Ordnungsverwaltung hat an dieser Stelle keine Entscheidungs- oder Handlungsbefugnis.
Seitens der Stadtverwaltung seien die Kontrollen durch das Ordnungsamt erhöht und auch andere Stellen, wie z.B. die Dortmund Guides zur Prävention eingebunden worden.
sB Brunnert erklärt die Anfrage aufgrund der Ausführungen von Herrn Dahmen für erledigt.
Rm Goosmann zieht die Nr. 1 des SPD-Antrags zurück.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen von StR Dahmen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt der Nr. 2 des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+, Fraktion Die Fraktion-Die Partei, CDU-Fraktion und AfD-Fraktion, zu.
zu TOP 4.2.4
Intensivtäter im HDJR
Anfrage zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 26241-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 24.10.2022 vor:
„… im „Dortmunder Haus des Jugendrechts“ (HdJR) arbeiten das Jugendkommissariat der Polizei Dortmund, die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund sowie die Jugendgerichtshilfe des Dortmunder Jugendamtes zusammen. Ziel des seit einigen Jahren bestehenden Kooperationsprojektes verschiedener Behörden ist die „zeitnahe Reaktion auf jugendkriminelle Aktivitäten“ und eine Reduktion sowie Betreuung von jugendlichen Intensivtätern.
Laut Definition der Jahresberichts des HdJR zählen zu Intensivtätern
solche jugendliche oder heranwachsende Tatverdächtige, bei denen aufgrund der Häufung oder Art der Begehung von Straftaten ein „besonderes Interventionserfordernis“ besteht.
Zum Stichtag 31.12.2021 wurden im HdJR 39 Intensivtäter betreut, von denen 15 im
Jahr 2021 in das Intensivtäterprogramm aufgenommen wurden. 13 Personen wurden im Laufe des Jahres aus dem Programm entlassen. Insgesamt wurden im Jahr 2021 im HdJR also 52 Intensivtäter betreut.
Die AfD-Fraktion begrüßt die Einrichtung des HdJR, bemängelt aber, dass der Jahresbericht trotz mehrfacher Nachfrage keine Information über die Herkunft der jungen Täter erteilt.
Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele der vom HdJR in 2021 betreuten Intensivtäter hatten eine deutsche
Staatsbürgerschaft?
2. Wie viele der vom HdJR in 2021 betreuten Intensivtäter hatten einen Migrationshintergrund?
3. Wie viele der vom HdJR in 2021 betreuten Intensivtäter hatten eine nicht-deutsche
Staatsbürgerschaft?
4. Wie viele der vom HdJR in 2021 betreuten Intensivtäter hatten neben der deutschen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsbürgerschaft? …“
Der Vorsitzende stellt klar, dass in der Angelegenheit der FB 51 zuständig sei und die Anfrage entsprechend in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu überweisen sei.
Rm Bohnhof (AfD) stellt einen entsprechenden Antrag.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist die Bitte um Stellungnahme an den AKJF.
zu TOP 4.2.5
Jahresbericht der Feuerwehr 2021
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26246-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 24.10.2022 vor:
„… zum Jahresbericht der Dortmunder Feuerwehr für das Jahr 2021 bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Übersichtstabelle zum Personal weist im Bereich „überplanmäßig x Zwischensumme TVöD-Beschäftigte“ Leerstellen aus, die aufsummiert falsche Werte ergeben. Die Verwaltung wird gebeten hier die korrigierte Fassung mitzuteilen (S. 17).
2. Team 37/2-Corona: Im letzten Jahresbericht fand sich hierzu noch ein Kurzbericht, inwiefern die Feuerwehr mit Maßnahmen die Einschleppung von Corona in den Dienstbetrieb verhindert und im Krisenstab tätig war. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu knapp mitzuteilen, inwiefern diese beiden Punkte sich zum Vorjahr verändert haben.
3. Team Feuerwehr- und Rettungsdienstimmobilien: Dieser Punkt ist im neuen Bericht zum Vergleichsjahr 2020 entfallen. Wie hat sich die Mängelübersicht in Anzahl und Maßnahmen im Jahr 2021 – auch vor dem Hintergrund des hohen Alters der Immobilien – entwickelt?
4. Brandschutzunterweisungen (S.52): Die Übersicht Brandschutzerziehung weist erhebliche coronabedingte Einbrüche auf. Inwiefern gibt es hier wieder einen Trend zur Normalisierung im Jahr 2022?
5. Telenotarzt (S.60): Hier sind erste Ergebnisse für Ende 2022 angekündigt. Wann ist mit Beschlussvorlagen für die dauerhafte Etablierung und den Ausbau des Projekts zu rechnen? Inwiefern gibt es erste Kennzahlen?
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.6
Tierschutzfonds
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26247-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender gemeinsamer Beschlussvorschlag der Fraktion B´90/Die Grünen und CDU vom 24.10.2022 vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bitten um Beratung und Empfehlung des folgenden Antrags für eine abschließende Beratung und Beschlussfassung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 15. November 2022:
Beschlussvorschlag:
Die im Haushaltsjahr 2022 noch nicht verausgabten Mittel für den Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 34 (Tierschutzfonds für Tierschutzprojekte) werden für folgende Projekte umgewidmet:
1. Für die Überarbeitung des Konzepts des Tierschutzzentrums Dortmund, um auf die stetig wachsenden Herausforderungen besser reagieren zu können, erhält das Tierheim Dortmund bzw. die Sport- und Freizeitbetriebe insgesamt 20.000 Euro. In einem ersten Schritt sollen hierzu Herausforderungen identifiziert und mögliche Lösungsschritte analysiert werden. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss einen Verfahrensvorschlag zur Mittelverwendung i.H.v. 20.000 € (Zeitplanung, Zweck) zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Für die Anschaffung und den Bau von 3 Taubenschlägen erhält der Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. insgesamt 30.000 €. Der Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. schlägt hierfür geeignete Standorte vor, die dann von der Verwaltung geprüft und anschließend den entsprechenden Bezirksvertretungen abschließend zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Begründung
Mit dem Tierschutzfonds soll künftig das ehrenamtliche Engagement für den Tierschutz gefördert werden. Vereine, Schulen, Unternehmen oder Einzelpersonen sollen ab 2023 beim zuständigen Fachbereich einen Antrag auf Erstattung ihrer Ausgaben stellen. Mit dem Dortmunder Tierschutzfonds sollen die vielen Ehrenamtlichen, die sich vor Ort für den Tierschutz engagieren, finanziell unterstützt werden, da ihnen für ihre Arbeit zum Teil hohe Kosten entstehen. Für den Tierschutzfonds sind bereits seit 2022 im Haushalt Mittel in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Haushaltsbegleitbeschluss für die Mittel im Jahr 2022 umgewidmet.
Taubenhaus: Durch die Taubenhäuser sollen mittelfristig die Taubenpopulation im Stadtgebiet und damit einhergehende Gebäudeschäden verringert werden. Das Prinzip: Die Vögel finden in dem Haus Unterschlupf und hinterlassen dort ihren Kot. Um die Population zu reduzieren, werden die Eier regelmäßig gegen Gipseier ausgetauscht. Der Tierschutzverein Groß-Dortmund hat sich zur Umsetzung des Projekts bereit erklärt.
Überarbeitung Konzept Tierschutzzentrum: Über 1.000 Tiere werden jährlich im Dortmunder Tierschutzzentrum bzw. Tierheim aufgenommen. Viele Tiere werden gefunden, aber nicht wieder abgeholt. Steigend ist die Zahl von Tieren, die zur Notpflege abgegeben werden, sowie die Zahl der Welpen, die illegal im Ausland gekauft wurden. Sie haben oft keine Impfungen oder ungültige Gesundheitszertifikate und müssen aus tierseuchenrechtlichen Gründen in Quarantäne genommen werden. Mit einer Überarbeitung des Konzepts des Tierheims soll ein neues tragfähiges Konzept erstellt werden, das auf stetig wachsende Herausforderungen wie den Welpenhandel und die Zunahme der Abgabetiere besser reagieren kann. …“
Rm Goosmann (SPD) möchte die Angelegenheit in die Dezember-Sitzung schieben, wenn eine Verteilung der Mittel zu dem Zeitpunkt noch möglich ist.
StR Dahmen informiert, dass die Mittel aus dem Haushaltsbegleitbeschluss Tierschutzfonds auch in 2023 übertragen werden können. Der Antrag zu den Taubenhäusern müsse allerdings nach Bestimmung der Standorte und vor der Beschlussfassung noch mit den entsprechenden Bezirksvertretungen abgestimmt werden.
Rm Denzel kündigt an, den Antrag entsprechend zu ergänzen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden verschiebt die Behandlung des Antrags in die Dezember-Sitzung.
zu TOP 4.2.7
Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses zur Aufstockung des Personals "Kontrollen ruhender Verkehr"
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26248-22-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktionen B‘90/ Die Grünen und CDU vom 24.10.2022 vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bitten die Verwaltung um einen Bericht zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses zur Aufstockung des Personals für die Kontrollen des ruhenden Verkehrs um je 12 vollzeitverrechnete Stellen im Jahr 2022 und 2023. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, auf die Fragestellung von Räumlichkeiten, Qualifizierung und Zeitplanung einzugehen.
Begründung:
Der Beschluss befindet sich lt. Anlage DS 25289-22 (Nr. 102) in der Umsetzung. Für die zusätzlichen Planstellen des Außendienstes ist die Ausweitung der Raumkapazitäten (z. B. Umkleide-, Sanitär- und Pausenräume) erforderlich. Derzeit werden verschiedene Möglichkeiten in Bezug auf die infrastrukturellen Anforderungen geprüft. Sobald die Prüfung abgeschlossen und die Realisierbarkeit mit allen erforderlichen Beteiligten abgestimmt wurde, erfolgt der Einstellungsprozess der neuen Mitarbeitenden. …“
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen (DS-Nr. 26248-22-E1) vor:
„… im Oktober 2021 hatte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung angefragt, inwiefern Fremdanzeigen durch Dritte in Bezug auf Falschparker*innen durch die Verwaltung umgesetzt werden. Hierbei wurde informiert, dass selbstverständlich auch App-gestützte Anzeigen seitens Weg.li oder Wegeheld angenommen werden. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um eine aktuelle Stellungnahme zum Sachverhalt. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:
1. Inwiefern nimmt die Verwaltung Fremdanzeigen in Zukunft nicht mehr an, sofern diese nicht über ein Online-Formular der Stadt gemeldet werden?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage kann die Verwaltung Fremdanzeigen, die ihr über Apps wie Weg.li übermittelt werden, nicht bearbeiten?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage kann die Verwaltung verlangen, dass Fremdanzeigen innerhalb von 5 Tagen zu übermitteln sind?
4. Wie viele Fremdanzeigen aus der Bevölkerung verzeichnete das Ordnungsamt zu Ordnungswidrigkeiten durch Falschparker*innen im öffentlichen Straßen- und Parkraum im letzten Jahr? …“
Die Fragen zu DS-Nr. 26248-22-E2 werden von Frau Siekmann (FB 32) mündlich in der Sitzung beantwortet:
Frau Siekmann informiert darüber, dass eine Erhöhung des Personals auch zu einem erhöhten Raumbedarf führe. Die Leitungsspanne in den Teams liege nun bei 1:80, für die entsprechend Raum für Umkleiden, Duschen etc. bereitgestellt werden müsse. Sie berichtet von der Erarbeitung einer architektonisch-konzeptionellen Lösung der Raum-Problematik in dem Gebäude Kampstraße 47. Hier warte man auf die Rückmeldung des Eigentümers. Eine Ausweitung des Außendienstes führe im Übrigen auch zu erhöhtem Aufwand im Innendienst. Hier habe man eine Führungsstruktur mit dem vorhandenen Personal entwickelt. Die entsprechende Orga-Verfügung befinde sich in der Abstimmung mit allen Beteiligten. Danach könne man mit der Akquise des Personals beginnen.
Die Stellungnahme der zweiten Anfrage (DS-Nr. 26248-22-E1) erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.8
Willkommensbroschüre für neu angemeldete Personen in Dortmund
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26249-22-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender gemeinsamer Beschlussvorschlag der Fraktionen B´90/Die Grünen und CDU vom 24.10.2022 vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags in der Sitzung am 08. November 2022:
1. Die Verwaltung überarbeitet die Willkommensbroschüre für neue EinwohnerInnen in Dortmund. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu einen Zeitplan vorzulegen. Hierbei sollen erstmals auch einige Seiten in den gängigsten Fremdsprachen von Zugezogenen sowie in Einfacher Sprache aufgenommen werden.
2. Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag zur organisatorischen Verantwortung für die Broschüre bspw. durch das Amt für Kommunikation und Marketing vorzunehmen, sodass die Bürgerdienste lediglich für die Verteilung bei Anmeldung neuer EinwohnerInnen zuständig sind.
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern ergänzend zur Broschüre weitere Streuartikel an neue EinwohnerInnen ausgegeben werden können.
4. Das aktuelle Gutschein-Angebot soll überprüft werden, hierbei insbesondere Angebote aus dem Programm “Dortmund für Umme”.
5. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss über die Veränderungen rund um die Willkommensbroschüre für neue Einwohner*innen zu informieren. Insbesondere die Neufassung der Willkommensbroschüre soll dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben werden.
6. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss bis spätestens zur ersten Sitzung im Jahr 2023 einen entsprechenden Arbeitsplan vorzulegen.
Begründung
Die aktuelle Willkommensbroschüre ist veraltet. Sie wird an alle neu angemeldeten Dortmunder*innen bei Anmeldung in den Bürgerdiensten herausgegeben. Unter anderem findet sich noch ein Grußwort des ehemaligen OBs in der Broschüre. Letztlich ist die Willkommensbroschüre ein geeignetes Instrument, um Dortmund kurz und knapp mit seinen vielseitigen Angeboten vorzustellen. Sie ist eine Visitenkarte für neue Menschen in Dortmund, die durch die Bürgerdienste überreicht wird. Sie ermöglicht eine erste Begegnung mit der Stadt und kann durch Gutscheine ein erstes Eintauchen in städtische Angebote vereinfachen. Auch ist durch Streuartikel, wie z.B. Aufkleber oder Stifte möglich, die Identifikation mit städtischen Symbolen bzw. der Stadt zu erhöhen. …“
Herr Legeler (FB 33) berichtet, die Aktualisierung der Broschüre befinde sich aktuell bereits im Endstadium der redaktionellen Überarbeitung. Diese erfolge turnusmäßig alle drei Jahre lediglich als Fortschreibung im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Bürgerdienste. Die Vergabe des Drucks befinde sich bei FB 19 kurz vor dem Zuschlag. Das bedeute, der vorliegende Antrag auf Aufnahme von u.a. „einfacher Sprache“ könne bei der aktuellen Überarbeitung nicht mehr berücksichtigt werden. Er schlägt daher vor, die aktuelle Ausgabe in einer geringeren Stückzahl drucken zu lassen und dann für 2024 eine Neukonzeption ggf. unter Berücksichtigung des Antrags vorzunehmen. Hierbei sei auch zu beachten, dass die Willkommensbroschüre Redundanzen zu anderen gesamtstädtischen Veröffentlichungen, die im Rahmen der gesamtstädtischen Image-Linie und Öffentlichkeitsarbeit wie „Dortmund überrascht dich“, „Das Dortmund Buch“ oder „Dortmund als Sport-Stadt“ enthalte, die vom FB 3 erstellt würden.
Rm Brenker (B‘90/ Die Grünen) stellt klar, der Antrag sei mittelfristig ausgelegt. Man halte die Willkommensbroschüre für ein wichtiges positives Signal für Neubürger, die zukünftig auch gut mit weiteren Medien, wie z.B. „Dortmund für Umme“ ausgegeben werden könnte.
Herr Gungl (BPN) weist darauf hin, dass die Stadtverwaltung noch keinen Kontakt mit der Community der Menschen mit kognitiven Einschränkungen bezüglich einer Unterstützung bei der Übersetzung in „einfache Sprache“ aufgenommen habe.
Rm Beckmann (B‘90/ Die Grünen) macht deutlich, dass der Antrag gestellt worden sei, um eben diese Synergien bei der Neukonzeption zu nutzen. Diese solle vom FB 3 erstellt werden. Daher schlägt er vor, im ABöOAB über den Antrag abzustimmen und diesen dann als Empfehlung an den für den FB 3 zuständigen Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zu überweisen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem o.g. Beschlussvorschlag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD zu und überweist die Angelegenheit als Empfehlung zur Beschlussfassung an den APOD.
4.3 Überweisungen anderer Gremien
zu TOP 4.3.1
Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25792-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022 vor:
zu TOP 10.11
Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt -
Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25792-22)
Folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
Überarbeitung des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus und Unterstützung
zivilgesellschaftlichen Engagements für Vielfalt
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ angesichts wachsender, veränderter und neuer Herausforderungen konzeptionell zu überarbeiten ist. Die Bedrohungen für Vielfalt, Toleranz und Demokratie haben viele Ausprägungen. Deshalb ist zu überlegen, inwieweit, der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ in seiner Ausrichtung ausgeweitet und weiterentwickelt werden kann zu einem „Aktionsplan gegen Extremismus“, der sich auch anderen anzutreffenden Formen von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit widmet und auf der Grundlage wissenschaftlich begleiteter Analysen Handlungsvorschläge und Strategien im Kampf gegen Extremismus entwickelt. Die Verwaltung wird gebeten, die Bedarfe zu bewerten und Vorschläge zur Überarbeitung des Aktionsplans unter wissenschaftlicher Begleitung zu entwickeln und dem Rat vorzulegen.
Außerdem wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit zivilgesellschaftliche Initiativen und AkteurInnen gegen Rechts bzw. gegen Extremismus im Allgemeinen in den Stadtteilen gestärkt und deren Vernetzung verbessert werden kann, zum Beispiel durch die Gründung weiterer Runder Tische für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in den Stadtbezirken.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die kommunalen Mittel für den Aktionsplan sowie für die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie mit einem Ratsbeschluss verstetigt werden können.
Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung am 10. November 2022 einen Vorschlag zur Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt in Dortmund zu erarbeiten. Diese soll sich aus bestehenden Organisationseinheiten wie zum Beispiel der Ausländerbehörde, dem MIA-DO- Kommunales Integrationszentrum und MigraDO - Dienstleistungszentrum Migration & Integration Dortmund sowie neu zu strukturierenden Abteilungen und Sachgebieten mit Integrationsaufgaben zusammensetzen. Ziel ist es, die Leistungen für AusländerInnen, Schutzsuchende sowie Menschen mit Migrationshintergrund
weitestgehend zusammenzufassen. Zu diesem Zweck wird eine dezernatsübergreifende Projektgruppe zur organisatorischen Einrichtung der zentralen Organisationseinheit eingerichtet.
Prüfauftrag Schaffung eines Antidiskriminierungsbüros als Stabsstelle
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung am 10. November 2022 die Schaffung eines Antidiskriminierungsbüros als Stabsstelle zu prüfen. Eine entsprechende Vorlage legt die Verwaltung dem Rat vor und holt im Vorfeld Stellungnahmen durch den Integrationsrat, das behindertenpolitische Netzwerk, den Runden Tisch zur Förderung der Emanzipation und Akzeptanz von LSBTIQ, dem Seniorenbeirat und die Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Frauenverbände sowie der Runden Tische für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in den Stadtbezirken ein.
Begründung:
Erfolgt mündlich.“
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) stellt eine Veränderung des Kampfes rechter Gruppierungen gegen die Demokratie fest. Auf diversen Ebenen werden Menschen angegriffen, die für eine offene und vielfältige Gesellschaft eintreten. Der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus muss an die sich verändernden Gegebenheiten angepasst und weiterentwickelt werden. Sie benennt unterschiedliche Maßnahmen für Gesellschaft und Verwaltung, auch eine Antidiskriminierungsstelle sei nach Berichten des Bundes geboten. Eine Verbesserung von Integration benötige andere Verwaltungsstrukturen.
Laut Rm Bohnhof (AfD) ist der unabhängig vom Inhalt in den Fachausschüssen, Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften (AFBL) zu diskutieren.
OB Westphal sagt, der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus sei in der Haushaltsklausur des
Verwaltungsvorstands thematisiert worden. Daher wird er auch ein Thema der Haushaltsberatungen werden. Auch verweist er im Detail auf vorhandene Strukturen, die natürlich überprüft werden können.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) kritisiert die Kurzfristigkeit der Vorlage, die aus seiner Sicht in den Beratungsgang gehört. Er beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG), Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) und Ältestenrat (ÄR).
Rm Hoffmann begrüßt für die CDU-Fraktion eine Prüfung. Mit Rechtextremismus hat Dortmund in den letzten Jahren Erfahrung gemacht. Die ausgehenden Gefahren sind variabel. Um alten und neuen Herausforderungen begegnen zu können, ist eine Evaluation und ggf. Anpassungen nötig. Die zentrale Antidiskriminierungsstelle als Stabstelle sowie die Bündelung in einer Organisationseinheit wird von seiner Fraktion befürwortet, so könnten alle Angebote aus einer Hand erfolgen.
Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht im Antrag die Gefahr, dass antifaschistische Engagement unter Extremismusverdacht gestellt. Dieser Punkt ist aus seiner Sicht nicht akzeptabel, die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle und einer zentralen Organisationseinheit aber vertretbar.
Rm Spaenhoff gibt wegen der Kurzfristigkeit des Antrags an, die SPD-Fraktion habe sich keine Meinung dazu bilden können. Der Aktionsplan wurde vor ca. vier Jahren angepasst, eine Überprüfung macht für sie folglich Sinn. Hinsichtlich einer Umwandlung sieht sie Beratungsbedarf. Dies gilt auch für haushaltsrelevante und organisatorische Punkte. Eine Überweisung
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) sagt, ihre Fraktion möchte den Antrag als eingebracht ansehen und zur Beratung in die Ausschüsse geben. Über den Weg des Rates, so Rm Brunner, sollte der Antrag in die Ausschüsse ABöOAB, APOD, ASAG und AFBL gebracht werden.
OB Westphal weist darauf hin, dass diese Reihenfolge nicht so gedacht und sinnvoll sei.
Rm Waßmann (CDU) sieht es als selbstverständlich, dass auch Antisemitismus thematisiert werden muss, da die Zunahme von Angriffen auf jüdisches Leben in der Bundesrepublik erkennbar ist.
Rm Helferich (AfD) verweist auf ein -nach eigenen Angaben- Papier des Bundeinnenministerium, wonach die größte Gefahr für Energieanlagen vom Linksextremismus ausgehe. Er folgert daraus, dass gewalttätiger Extremismus hauptsächlich von Links ausgehe. Als größte Gefahr nennt er den Islamismus.
Rm Berndsen (SPD) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte, da eine weitere Beratung in den Ausschüssen erfolgen soll.
Der Rat beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und einzelner Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Ende der Debatte.
Der Rat der Stadt überweist folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E1) zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse AFBL, APOD, ABöOAB, ASAG sowie Ältestenrat.
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2022 vor:
zu TOP 4.3.2
Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25792-22)
Weiterhin liegt die folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 25.10.2022 vor.
„ der Rat der Stadt Dortmund hat die extern begleitete Neuorganisation des Ordnungsamtes (DS-Nr.: 21831-21) im November des Jahres 2021 beschlossen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Wie ist der derzeitige Projektfortschritt?
2. Wann ist mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses bzw. den Ergebnissen der Organisations-Untersuchung zu rechnen?
3. Wie lässt sich die Personalsituation zur zufriedenstellenden Aufgabenerledigung im Sinne der Kund*innen dauerhaft verbessern?
4. Welche Personalkonzepte wurden entwickelt, um die hohe Personalfluktuation nicht nur punktuell, sondern dauerhaft zu verbessern?
5. Welche Instrumente der Personalakquise werden genutzt?
6. Welche Anreize der langfristigen Personalbindung werden genutzt und welche geschaffen, um im Bereich 32/4 zu bleiben?
- z.B. HomeOffice-Aufgabenerfüllung und Familienfreundlichkeit
- Digitalisierung der Prozesse
- Stellenbewertung
- Aufstiegsmöglichkeiten vom ehemals mittleren in den gehobenen Dienst
für Beamte und Tarifbeschäftigte
- Zulagen
7. Welche Fortbildungen gibt es neben den fachlich bezogenen Qualifizierungen für
die Beschäftigten?
- z.B. Umgang mit Stresssituation
- Deeskalation
- Soziokulturelle Schulungen
8. Werden weitere besonders auf 32/4 ausgerichtete Instrumente der Personalentwicklung eingesetzt? Wenn ja, welche?
9. Wie wird an der Verbesserung der Arbeitskultur gearbeitet? Welche Maßnahmen
zur Teambildung werden angewandt?
10.Wie lässt sich der Zugang für Migrant*innen und Kunde*innen verbessern?
11.Welche und wieviel Anlaufstellen müssen Migrant*innen in Dortmund in der Regel
über 32/4 hinaus ganz konkret anlaufen? Es wird um eine ortsbezogene Darstellung
gebeten.
12.Wird das Modell der Terminvergaben corona-unabhängig dauerhaft beibehalten?
13.Wie ist der derzeitige Stand der Wartezeiten?
Wir bitten darum, die Stellungnahme der Verwaltung zuständigkeitshalber auch an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis zu geben.
Herr Stadtrat Uhr sagt zu, dass die Verwaltung die Fragen der SPD-Fraktion schriftlich bis zur nächsten Ratssitzung beantwortet. Weiterhin sei in den Fachausschüssen noch zu beraten, ob es einen entsprechenden Prüfauftrag für die Verwaltung geben werde. Ein solcher Prüfauftrag würde in viele Fachbereiche der Stadtverwaltung eingreifen und benötige Zeit. Sollte es zu einen Prüfauftrag kommen, bittet er für den enormen Aufwand um mehr Zeit.
Rm Vogeler (CDU) hat ebenfalls noch Klärungsbedarf. Er bittet daher die Angelegenheit zu schieben.
Herr Gebel (Die Linke+) erläutert, dass seine Fraktion den Antrag unterstütze, allerdings sei er mit einer Formulierung nicht einverstanden, welche für ihn entscheidend sei. Er erbittet auch um weitere Beratungen.
Herr Uhr weist nochmals auf den immensen Arbeitsaufwand hin. Ihm sei klar, dass es Verbesserungspotential gebe, wenn der Prüfauftrag käme, nehme man diesen gerne an.
Rm Brunner (Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen.
Weiterhin gibt sie den Hinweis auf die morgige Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit (ASAG), in der es einen Tagesordnungspunkt zur Novellierung des Aktionsplans gegen Rechts geben werde. Sollte der Vorlage zugestimmt werden, wird der entsprechende Teil des Antrages damit bereits auf den Weg gebracht werden.
Herr Uhr sagt zu, dass die Fragen der SPD-Fraktion bis zur Ratssitzung beantwortet werden.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung überweist die Angelegenheit zurück an den Rat der Stadt Dortmund.
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.:25792-22-E2) erfolgt schriftlich zur kommenden Ratssitzung.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Überweisung des Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2022 vor:
Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion den ersten Punkt des Antrages zur Weiterentwicklung des Aktionsplanes als erledigt betrachte. Die Punkte zum Antidiskriminierungsbüro und zur zentralen Organisationseinheit würden aufrechterhalten. Inhaltlich habe sie in der Ratssitzung bereits einiges dazu gesagt. Informativ ergänzt sie, dass der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung den Antrag aufgrund von Beratungsbedarfes ohne Empfehlung an den Rat hat durchlaufen lassen.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) äußert seine Kritik an dem Vorhaben. Aus seiner Sicht seien die benannten Institutionen transparent und arbeiteten auch gut zusammen. Das Schaffen neuer Einheiten halte er nicht für zielführend.
Herr Hoffmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion das in den Rat schieben wolle.
Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass wenn man über Integration und Vielfalt nachdenke, nicht dabei bleiben solle, wie man es bisher gemacht habe. Die Situation müsse größer gedacht werden. Mittlerweile gebe es 182 ethnische Gruppen, die teilweise konzentriert in bestimmten Stadtteilen wohnten. 1/3 der Stadtgesellschaft habe inzwischen Migrationshintergrund. Es ginge darum, das einfacher, wirksamer und nachhaltiger zu gestalten. Fairer Weise räumt sie ein, dass Dortmund sehr gute Integrationspolitik im Verhältnis zu anderen Städten mache. Wenn man Vielfalt und Integration leben wolle, müsse man aber über andere Instrumente nachdenken. Man brauche ein Integrationskonzept, Stärkung integrativer Stadtgesellschaft, ein Diversity-Konzept sowie Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung geflüchteter Menschen. Sie bittet auch die Wohlfahrtsverbände, das konzeptionell mit zu überlegen.
Frau Meyer (SPD-Fraktion) merkt an, dass ihre Fraktion sich vorstellen könnte, dem heute zuzustimmen. Da aber der Wunsch bestehe, das in den Rat zu schieben, werde sie sich auch dem anschließen.
Frau Dahlmann (Integrationsrat) bittet darum, dass solche Dinge zumindest auch zur Kenntnis im Integrationsrat landen sollten. Dem stimmt Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu.
Frau Zoerner (Stadträtin) verweist auf die Situation in 2015. Auch damals habe es bereits eine Diskussion um das Thema „Flüchtlingsamt“ gegeben. Was seinerzeit an Für und Wider diskutiert worden sei, könne hier mit einbezogen werden. Sie bietet an, das auch noch mal zu präsentieren. Der Punkt, interkulturelle Öffnung, habe damals dazu geführt, dass man sich darauf verständigt habe, keine neue Einheit zu bilden. Da sich jeder Bereich der Stadtverwaltung mit dem Thema auseinandersetzen müsse, würde das durch eine neue Einheit eher verkompliziert.
Herr Sauer (CDU-Fraktion) erklärt, dass wirklich vieles gemacht werde. Aber aufgrund einer Ahnung, was auf einen zukommen könnte, zu glauben, dass man über einen hoch differenzierten Behördenapparat die Situation verbessern würde, halte er nicht für richtig.
Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) geht auf die Einwände von Herrn Sauer ein. Einige Stadtbezirke gebe es gar nicht mehr wenn es nicht Menschen geben würde, die dorthin migrieren würden. Auch würde es diese nicht mehr geben, wenn die ethnische Ökonomie vor Ort diese Stadtteile aufrechterhalten würde. Es sei notwendig und wichtig, dass sich alle städt. Strukturen mit der Thematik beschäftigten und das entsprechend erarbeiten. Das hindere aber nicht daran, dass ein solches Büro diesen Stellen zuarbeiten könne.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es an dieser Stelle gar nicht darum ginge, zu entscheiden, ob eine zentrale Organisationseinheit in die Wege geleitet würde. In dem Antrag ginge es darum, dass die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten solle. Auch Bedenken sollten dabei mit einfließen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit leitet den Antrag zur Kenntnis auch an den Integrationsrat und lässt aufgrund Beratungsbedarfes den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Rat der Stadt durchlaufen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden behandelt den TOP 4.3.1 zusammen mit der Vorlage zu TOP 5.5.4.
Rm Goosmann (SPD) verweist auf den Fragenkatalog des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung. Hier werde bereits klar, dass der im Antrag genannte Zeitplan nicht gehalten werden kann. Inhaltlich sehe man zwar Probleme im Antragsverfahren und den Prozessen der Ausländerbehörde, Grund hierfür sei aber aus seiner Sicht der Personalmangel. Zurzeit laufe eine Orga-Untersuchung des gesamten Ordnungsamtes, deren Ergebnisse man gerne abwarten und in die Überlegungen zur Neustrukturierung einfließen lassen würde. Man wolle die Ergebnisse aus den anderen Ausschüssen abwarten und den Prüfauftrag schieben.
Rm Beckmann (B‘90/ Die Grünen) und Rm Brunnert (CDU) stimmen einer Verschiebung zu.
Frau Siekmann (FB 32) informiert, dass die Fragen des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Ratssitzung beantwortet werden. Die Orga-Untersuchung des FB 32 sei inhaltlich hinsichtlich der Ziele noch einmal überarbeitet worden und stehe kurz vor der Vergabe. Sie weist darauf hin, dass andere Kommunen eine zentrale Organisationseinheit eingerichtet hätten, weil es dort eine Organisation um die handelnden Personen gebe, was die Situation dort von der hiesigen unterscheide. Die größte Schwierigkeit der Ausländerbehörde sei der Personalmangel. Es gebe eine hohe Fluktuation und aufgrund Krankheit, Lehrgangsteilnahme und unbesetzten Stellen arbeite man durchschnittlich lediglich mit 60% des geplanten Personals bei ständig steigenden Fallzahlen. Zurzeit werde beim Städtetag daran gearbeitet, die Prozesse gesetzlich zu vereinfachen.
Rm Goosmann (SPD) bittet um Überweisung der Angelegenheit an den Integrationsrat und um Durchlauf in den Rat.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist die Angelegenheit zur Kenntnis an den Integrationsrat und lässt aufgrund des Beratungsbedarfes den Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen in den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.3.2
Perspektiven bieten - Berufsorientierung für Menschen aus der Ukraine
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2022
(Drucksache Nr.: 24925-22-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 14.09.2022 vor:
zu TOP 4.7
Perspektiven bieten - Berufsorientierung für Menschen aus der Ukraine
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24925-22-E2)
Rm Beckmann bittet um Überweisung der Stellungnahme zur Kenntnisnahme an den
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Dem WBEWF lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 08.06.2022 vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Stellungnahme der
Verwaltung:
1. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Verwaltung die Berufsorientierung von
Menschen aus der Ukraine, die nach Dortmund gekommen sind? Inwiefern sind
Maßnahmen zur Berufsorientierung und Arbeitssuche geplant?
2. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Anerkennung von Schul- und
Berufsabschlüssen von Menschen aus der Ukraine?
3. Welche Erkenntnisse hat die Stadt Dortmund über die Berufsbiografien der aktuell
in Dortmund befindlichen Menschen aus der Ukraine?
Hierzu lag dem WBEWF die folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.08.2022 vor:
„… die in der Bitte um Stellungnahme genannten Fragen habe ich an das Jobcenter mit
der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Von dort habe ich folgende Stellungnahme
erhalten.
Zu Frage 1:
Mit der Einmündung ins SGB II steht das gesamte Instrumentarium an Maßnahmen
des Rechtkreises zur Verfügung. Vorrangig ist die Einmündung in allgemeine
Integrationskurse und teilweise auch schon in berufsorientierte Deutsch-
Sprachkurse. 90% der UKR haben keine deutschen Sprachkenntnisse, die Übrigen
Grundkenntnisse und Einzelne verfügen über erweiterte Kenntnisse. Für die
Teilnahme an Berufsorientierungsmaßnahmen ist ein Sprachniveau auf B1 nach dem
Europäischen Referenzrahmen notwendig. Dafür benötigen TN je nach
Vorkenntnissen mindestens ein Jahr. Für geförderte Weiterbildung ist je nach
Qualifizierungsziel das Sprachniveau B1 oder B2 die Voraussetzung (z. B. für
Umschulungen, Förderungen der Weiterbildung). Das Niveau B2 wird bestenfalls
nach ca. eineinhalb Jahren erreicht.
Bei Vorliegen der notwendigen Sprachkenntnissen wählen die Integrationsfachkräfte
im Jobcenter wie bei anderen Kund*innen mit Zuwanderungsgeschichte geeignete
Maßnahmen aus, die die geplanten Vermittlungsschritte unterstützen. Für die
Berufsorientierung bieten sich z. B. Gruppenveranstaltungen für sog.
Eignungsfeststellungen und individuelle Begutachtungen über den
Berufspsychologischen Service oder weitere Testangebote der BA (z. B. My Skills)
an. Auch wenn die UKR durch ihre nationale Zugehörigkeit eine dahingehend
homogene Gruppe darstellen, sind keine singulären Maßnahmen geplant, sondern
das Jobcenter hält es aktuell für zielführend, die Integration in Dortmund durch die
Teilnahme der UKR an allgemein zugänglichen Kursen zu fördern. Neben der
Vermittlungsaktivitäten der Integrationsfachkräfte akquiriert der Arbeitgeberservice
gezielt Stellen in der Dortmunder Wirtschaft.
Junge Menschen und Schüler*innen werden im Jugendberufshaus betreut, in dem
sich Jobcenter und Agentur für Arbeit die Anschlussperspektive nach dem
Schulbesuch erarbeiten.
Zu Frage 2:
Die Integrationsfachkräfte leiten das Verfahren zur Anerkennung ein, wenn die
entsprechenden Nachweise vorliegen. Da die Menschen erst seit knapp drei
Monaten in den Rechtskreis eingemündet sind, lassen sich hierzu noch keine
Aussagen treffen.
Zu Frage 3:
Die Bewerber*innendatensätze, die in den IT-Anwendungen der Bundesagentur für
Arbeit (und damit auch des Jobcenters Dortmund) erstellt werden, enthalten die
Berufsbiografien der Kund*innen als Lebenslaufeinträge. Diese Einträge sind jedoch
nicht über Suchläufe abrufbar, sondern dienen den Integrations- und
Vermittlungsfachkräften als Basis für die Integrationsplanung. Daher können aus
diesen Datensätzen keine gesammelten Erkenntnisse über Berufsbiografien
abgegriffen werden.
Rm Beckmann (B‘90/ Die Grünen) teilt mit, er habe beabsichtigt, den TOP in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überweisen zu lassen. Bei der Überweisung in den ABöOAB handele es sich wohl um ein Versehen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung des AWBEWF und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis
zu TOP 4.3.3
Haushaltsbegleitbeschluss; Stromkästen
Überweisung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2022
(Drucksache Nr.: 25447-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2022 vor:
zu TOP 11.9
Haushaltsbegleitbeschluss; Stromkästen
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 25447-22)
Die Bezirksvertretung Mengede moniert ausdrücklich diese Vorgehensweise. Zunächst wünscht sich die Bezirksvertretung eine Beteiligung an der Entscheidung und nicht nur eine
schlichte Kenntnisnahme, wenn es darum geht, dass es die Bezirksvertreter*innen sein sollen,
die sich um das Projekt „kümmern“. Des Weiteren wäre eine zentralisierte Klärung bezüglich
der Zuständigkeit für die einzelnen Stromkästen und der Abstimmung über die Genehmigung
zur künstlerischen Gestaltung sinnvoller. Hinzu kommt, dass die Bezirksvertretung nicht
weiß, ob und ggf. welche Gestaltung der Stromkästen von den Anwohnern gewünscht wird.
In diesem Zusammenhang stellt sich ebenso die Frage, wer entscheidet oder prüft, ob eine
Gestaltung möglicherweise rassistisch, beleidigend oder in irgendeiner anderen Form anstößig
ist.
Gleichwohl es sich nur um eine Kenntnisnahme der Vorlage handelt, lehnt die
Bezirksvertretung Mengede das Vorhaben in dieser Form ab.
Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den Auftrag des Rates zur Gestaltung von
Stromkästen mit den gemachten Anmerkungen zur Kenntnis.
Herr Legeler (FB 33) berichtet zur Stimmungslage in den Bezirksvertretungen. Die BV Aplerbeck habe einen ähnlichen Beschluss gefasst, wie die BV Mengede. Die BV InWest habe beschlossen, die Mittel um 10.000 € aufzustocken und den Auftrag an die Stadtbezirksdemokraten weitergegeben. Andere BVen seien dabei, die Umsetzung zu planen.
Rm Heidkamp (SPD) teilt mit, die BV Mengede habe bei der Nachversorgung von bereits gestalteten Stromkästen große Probleme mit abblätternder Farbe, Beschmierungen etc. Deshalb sehe man dort von einer weiteren Umsetzung ab.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
zu TOP 4.3.4
Antrag zur Änderung der Dortmunder Hundesteuersatzung
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25785-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022 vor:
zu TOP 9.12
Antrag zur Änderung der Dortmunder Hundesteuersatzung
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25785-22)
Folgender Antrag der AfD-Fraktion vom 07.09.2022 (Drucksache Nr.: 25785-22) liegt dem Rat der Stadt vor:
„…. der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen, folgende Ergänzung in der
Hundesteuersatzung unter § 4 Abs. 1d) aufzunehmen:
„Hunde, die als Rettungs-, Assistenz- oder Therapiehunde eingesetzt werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor qualifizierten Leistungsprüfern mit Erfolg abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung wird durch die Vorlage eines Prüfungszeugnisses über den Einsatz des Hundes in geeigneter Weise nachgewiesen.
Begründung:
Bislang sieht die Dortmunder Hundesteuersatzung unter § 4 Abs. 1 nicht vor, dass lizenzierte Rettungs-, Assistenz- oder Therapiehunde eine Steuerbefreiung erhalten. Da diese Hunde jedoch eine wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit sozialer, physischer und psychischer gesellschaftlicher Teilhabe erfüllen, sollte die Hundesteuersatzung dahingehend eine inklusive Anpassung erfahren, so wie es bereits unter § 4 Abs. 1 bzgl. Hunden, die dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen, geregelt ist. Dies wird auch durch das Behindertenpolitische Netzwerk unterstützt.“
Rm Bohnhof(AfD) sieht in der aktuellen Hundesteuersatzung den Personenkreis für eine
Steuerbefreiung zu eng gefasst. Aus seiner Sicht sind viel mehr Menschen auf die Unterstützung eines Hundes angewiesen.
StD Stüdemann erläutert die aktuellen Regelungen und verweist auf die fachlichen Diskussionen vor einigen Jahren, in deren Folge Therapiehunde bewusst gestrichen wurden, da die Begrifflichkeit „Therapiehund“ sehr weit auslegbar ist.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) schlägt eine Vertiefung der Diskussion zu Therapiehunden –neben weiteren Themen zur Hundesteuer- in den Haushaltsberatungen vor. Er beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) sowie den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen, Beschwerden (ABöOAB).
Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht den Antrag nicht in Einklang mit geltendem Bundesrecht.
Rm Bohnhof erklärt die Zustimmung der AfD-Fraktion zur Aufnahme in die Haushaltsberatungen.
Der Rat der Stadt überweist den Antrag der AfD-Fraktion vom 07.09.2022 (Drucksache Nr.: 25785-22) in den AFBL und ABöOAB.
StR Dahmen informiert, es handle sich um wenige Einzelfälle, bei denen die Abgrenzung des Begriffs „Therapiehund“ sehr schwierig sei. Eine Anpassung der Satzung mit einer entsprechenden Definition sei sehr aufwändig.
Rm Wallrabe (CDU) lehnt den Antrag ab, da man einen Steuererlass zurzeit nicht für angezeigt halte.
sB Remiszewski (Fraktion Die Linke+) kündigt eine Ablehnung des Antrags ab, da er nicht den aktuellen gesetzlichen Entwicklungen entspreche und führt dies aus.
Rm Bohnhof (AfD) hält eine Legaldefinition im Sinne der Rechtsklarheit hier für sinnvoll, auch wenn er die Problematik der fehlenden Prüfung für Therapiehunde anerkenne.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, ab.
zu TOP 4.3.5
International students & Expat Service Center for international executives from science and business
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24924-22-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.08.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 13.06.2022 vor, die dem ABöOAB von dem Ausschuss für Wirtschaft, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zur Kenntnis gegeben wurde:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bitten um Stellungnahme der Verwaltung:
1. Inwiefern kann durch ein gemeinsames und aufsuchendes Serviceangebot des Expat
Service Centers der Wirtschaftsförderung Dortmund sowie der Ausländerbehörde
Dortmund (zum Beispiel einmal wöchentlich) die Angebotsstruktur für die oben genannte
Zielgruppe verbessert werden?
2. Wie gestaltet sich derzeit die Arbeit des Expat Service Centers bzw. der Welcome
Agency (Inanspruchnahme, Aktivitäten)?
3. Inwiefern unterstützt das Expat Service Center derzeit explizit russische und ukrainische
Wissenschaftler*innen, die nach Dortmund kommen?
Die Stellungnahme der Verwaltung soll bitte zusätzlich dem Ausschuss für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben werden. …“
„… zu den genannten Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1. Zu dieser Frage habe ich vom Ordnungsamt (Ausländerbehörde) folgende Stellungnahme
erhalten:
Die Ausländerbehörde des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund ist verantwortlich für die
Anmeldung und die Erteilung bzw. Verlängerung von Aufenthaltstiteln nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für alle in Dortmund lebenden ausländischen Staatsangehörigen und somit auch für international Studierende und Fachkräfte aus dem Ausland.
Ein aufsuchendes Angebot der Ausländerbehörde ist in der Regel für Kund*innen nur
dann interessant und zielführend, wenn ihre Anliegen unmittelbar vor Ort abschließend erledigt werden können. Für die ordnungsgemäße und vollumfängliche Aufgabenerledigung
sind bei der Ausländerbehörde jedoch bestimmte technische, organisatorische, personelle
und revisionssichere Voraussetzungen erforderlich, die sich nicht "aufsuchend" - im Sinne
einer mobilen Verwaltungseinheit - umsetzen lassen. Die Einrichtung eines zweiten Standortes bzw. einer "Außenstelle" für genannte Zielgruppe mit permanenter oder temporärer Besetzung durch Beschäftigte der Ausländerbehörde ist in den vergangenen Jahren regelmäßig diskutiert, aber aufgrund der entstehenden Kosten für den Aufbau einer zusätzlichen bzw. für die o.g. Zielgruppe doppelten Infrastruktur mit entsprechenden Steuerungsaufwänden stets verneint worden.
Zur Weiterentwicklung von Beratungsformaten - digital oder in Präsenz - befindet sich die
Ausländerbehörde selbstverständlich regelmäßig im Austausch mit den bekannten Akteuren
aus Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft.
2. Die „Welcome Agency“, die bei der Wirtschaftsförderung Dortmund betrieben wird, bietet
ein „Expat Service Center“ an. Nationale und internationale Spitzenkräfte aus Wissenschaft
und Wirtschaft, die sich neu in Dortmund ansiedeln möchten, werden professionell
empfangen und sowohl bei den Vorbereitungen als auch nach ihrer Ankunft in Dortmund
bei Alltags- und Spezialfragen unterstützt. Durch diese aktive Willkommenskultur hilft
die Wirtschaftsförderung den gehobenen Fach- und Führungskräften (Expatriates) in
Dortmund unkompliziert Fuß zu fassen und sich schnell und direkt in bestehenden Netzwerken zurecht zu finden. Die Wirtschaftsförderung verzahnt die Spitzenkräfte mit Wissenschaft, Wirtschaft und Stadtgesellschaft vor Ort – ganz individuell und verbindlich so
zum Beispiel im Rahmen der jährlich stattfindenden Willkommenstouren in deutscher
Sprache (11.8.2022) sowie in englischer Sprache (29.8.2022).
Die Unterstützungsbedarfe der Spitzenkräfte sind divers.
Hier dazu einige Beispiele, die häufig nachgefragt werden:
- Informationen zum Thema Wohnen
- englischsprachige Betreuungs- und Schulangebote für den Nachwuchs
- Unterstützung bei der Jobsuche für die/den Partner*in (Dual Career),
- Vernetzungswünsche zum Thema Forschung und insbesondere
- Auskunft und Hilfestellung beim Thema Aufenthaltsrecht/ Visa-Prozess
Letzteres gelingt erfolgreich in enger Abstimmung mit der Ausländerbehörde der Stadt
Dortmund, die in der Thematik Aufenthaltsrecht rechtsverbindliche Entscheidungen trifft.
Die Welcome Agency mit Expat Service ist somit als Anlaufstelle zu verstehen, welche als
Informationsvermittlerin und Vernetzerin wirkt und eine Lotsenfunktion für die Spitzenkräfte
übernimmt.
Im ersten Halbjahr 2022 konnten 14 Spitzenkräfte aus Wissenschaft und Wirtschaft im
Rahmen der Welcome Agency in ihren Bedarfen unterstützt und begleitet werden.
Ferner besteht die Arbeit der Welcome Agency in der kontinuierlichen Netzwerkarbeit mit
den zentralen Anspruchsgruppen, so zum Beispiel im Rahmen der windo AG – Familienfreundlicher Wissenschaftsstandort. Ein weiteres Beispiel sind die regelmäßig stattfindenden Bundesnetzwerktreffen der Welcome Center, zu denen auch anlassbezogen ein kollegialer und fachlicher Austausch stattfindet (z.B. im Zuge des Ukraine-Kriegs). Im Rahmen der Netzwerkarbeit konnten im ersten Halbjahr dieses Jahres 23 Gespräche mit Unternehmen und Instituten verzeichnet werden.
3. Über die Dortmunder Wissenschaftseinrichtungen besteht derzeit generell ein
Austausch zu der in Frage 3 benannten Zielgruppe. Hierbei ging es beispielsweise um das
Thema Wohnraum, den die Stadt Dortmund bzw. die Wirtschaftsförderung Dortmund allerdings nicht zur Verfügung stellt und stellen kann. Über das Hilfsprogramm der TU Dortmund, koordiniert durch u.a. das Prorektorat und das International Office, sind aktuell Gastforschende aus der Ukraine in Dortmund untergebracht.
Sie wurden herzlich eingeladen, an der englischsprachigen Willkommenstour
für hochkarätige Fach- und Führungskräfte aus Wissenschaft und Wirtschaft am 29.8.
teilzunehmen, um die Stadt Dortmund kennenzulernen und um sich mit den Teilnehmenden
der Tour auszutauschen. Vier Anmeldungen lagen zum Zeitpunkt der Stellungnahme
vor. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
5.1 Ordnungsamt
zu TOP 5.1.1
Verkaufsoffene Sonntage 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25816-22)
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung der BV Innenstadt Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2022 vor:
zu TOP 7.1
Verkaufsoffene Sonntage 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25816-22)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt es mit einer Nein-Stimme (SPD), bei 13
Enthaltungen ab, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, den nachfolgenden
Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen
Sonntage für das Jahr 2023 zu.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion B´90/Die Grünen hinsichtlich der verkaufsoffenen Sonntage in der Innenstadt-West, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2023 zu.
zu TOP 5.1.2
Verkaufsoffener Sonntag am 04.12.2022 in Teilbereichen im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26053-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion B´90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West am 04.12.2022.
zu TOP 5.1.3
Verkaufsoffener Sonntag am 06.11.2022 in Teilbereichen der Stadtbezirke Innenstadt-West und Lütgendortmund
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Innenstadt-West und Lütgendortmund am 06.11.2022
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 26022-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion B´90/Die Grünen hinsichtlich der verkaufsoffenen Sonntage in der Innenstadt-West, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die nachfolgende, vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Innenstadt-West und Lütgendortmund am 06.11.2022.
5.2 Bürgerdienste
- unbesetzt -
5.3 Feuerwehr
- unbesetzt -
5.4 Rechtsamt
- unbesetzt -
5.5 andere Fachbereiche
zu TOP 5.5.1
Erweiterung des Rederechts für EinsenderInnen von Anregungen und Beschwerden (Eingaben) im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25981-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Vorlage dargestellte Änderung des § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
zu TOP 5.5.2
Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
nimmt den 13. Sachstandsbericht (Stichtag 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
zu TOP 5.5.3
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den 12. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.
zu TOP 5.5.4
Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24738-22)
Hierzu liegt eine Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2022 vor:
zu TOP 3.17
Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24738-22)
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) bittet, eine Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 28.10.22 für die nächste Sitzung vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Empfehlung in den Rat durchlaufen.
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
- unbesetzt -
Friedrich-Wilhelm Weber Svenja Noltemeyer Andrea Jenks
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
Eingabe ohne Daten.pdf Eingabe.pdf DortmundGuides_Pilotprojekt2022_Evaluation (1).pdf
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus