Niederschrift (öffentlich)
über die 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
am 26.10.2021
Halle 1U, Kongresszentrum Westfalenhallen, 44137 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:06 - 19:53 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Alexandrowiz (SPD) i.V. für Herrn RM Berndsen (SPD)
Frau RM Heidkamp (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Frau sB Lührs (SPD) i.V. für Frau RM Rudolf (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Hartleif, stv. Vorsitzender (CDU)
Frau RM Becker (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Nienhoff (CDU)
Herr RM Schreyer (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B´90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B´90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B´90/Die Grünen) bis 18:41 Uhr
Herr sB Eltner (B´90/Die Grünen)
Herr RM Gebel (Die Linke+)
Frau RM Lemke (Die Linke+)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste) i.V. für Herrn RM Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wagner (AfD) bis 19:45 Uhr
Herr sB Jääskeläinen (Die Partei) i.V. für Herrn sB Modler (Die Partei)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Rupflin - Behindertenpolitisches Netzwerk
Frau Bürstinghaus - Integrationsrat
Herr Evers - Seniorenbeirat
Herr Hirschfeld - DSW 21
Herr Friedrich (in Vertretung für Herrn Bartsch) - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Rybicki - 7/Dez
Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr Dahmen - 3/Dez
Herr Teßling - FB 30 -
Herr Grosse-Holz - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Thabe – 61/AL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Sagolla – 61/3
Frau Laubrock – 64/1
Frau Trachternach - 7/Dez-Büro
Herr Braun - 7/Dez-Büro
Frau Hansmeier – 7/Dez-Büro
4. Gäste:
Herr Hirschfeld - DSW21
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 7. Sitzung der Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün,
am 26.10.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Halle 1U, Kongresszentrum Westfalenhallen, 44137 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 07.09.2021
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung - nicht besetzt -
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Überdachungen von Bushaltestellen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22026-21)
3.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
3.3 Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17473-20)
lag bereits zur Sitzung am 07.09.2021 vor.
hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
(Drucksache Nr.: 17473-20)
hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2021
(Drucksache Nr.: 17473-20)
hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2021
(Drucksache Nr.: 17473-20-E1)
Überweisung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2021
3.4 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)
3.5 Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20365-21)
3.6 Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
(Drucksache Nr.: 21619-21)
3.7 Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
3.8 Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21664-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
(Drucksache Nr.: 21664-21)
hierzu -> Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2021
(Drucksache Nr.: 21664-21)
3.9 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsstraße Südspange in Dortmund - Hörde / PHOENIX West nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22438-21)
3.10 RS1
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22543-21)
3.11 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Fahrradhäuser in der City
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vom 06.09.2021
(Drucksache Nr.: 21613-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 07.09.2021 vor.
3.12 Fahrradhäuser
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22472-21)
3.13 Mitteilung der Fahrradinitiative Aufbruch Fahrrad Dortmund zum "Hoesch-Hafenbahn-Weg"
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2021
(Drucksache Nr.: 21268-21)
lag bereits zur Sitzung am 07.09.2021 vor.
3.14 Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20975-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 08.06.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20975-21-E2)
3.15 Fahrrad-Unterstellmöglichkeiten an Schulen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21228-21)
lag bereits zur Sitzung am 08.06.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21228-21-E1)
3.16 Barrierefreiheit im ÖPNV
(Drucksache Nr.: 20602-21-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20602-21-E1)
3.17 Immobilien-Managementbericht (2. Quartal)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21764-21)
3.18 Schnellbuslinien und interkommunaler Busverkehr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22511-21)
3.19 Leihfahrräder
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22528-21)
3.20 Fördergelder für klimaschonende Nutzfahrzeuge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22552-21)
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft - nicht besetzt -
4.1 Energiebericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21913-21)
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
5.1 Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21608-21)
5.2 Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21529-21)
5.3 Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22319-21)
5.4 Bauliche Umsetzung der Neugestaltung der Strobelallee zu einer Sport- und Erlebnismeile, 1. Bauabschnitt „Im Rabenloh“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22271-21)
5.5 Beirat Nahmobilität
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22473-21)
5.6 Beschleunigung von Straßenbaumaßnahmen
Gemeins. Antrag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22468-21)
5.7 Fahrradbeauftragte
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22053-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 07.09.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22053-21-E3)
5.8 Tempolimits vor Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20492-21-E1)
lag bereits zur Sitzung des AMIG am 04.05.2021 vor
5.9 Sachstand Entfernung Schienen Beurhausstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22459-21)
5.10 Genderverteilung bei der Namensgebung im öffentlichen Raum
Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22475-21)
5.11 Sichere Kreuzungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22531-21)
hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22531-21-E1)
5.12 Sachstand Jahresarbeitsprogramm Tiefbauamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22510-21)
6. Angelegenheiten der Friedhöfe - nicht besetzt
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
7.1 Wirtschaftsplan 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21836-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
(Drucksache Nr.: 21651-21)
7.2 Abwassergebührensatzung 2022 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21849-21)
7.3 Starkregenereignis am 14.07.2021
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21875-21)
lag bereits zur Sitzung am 07.09.2021 vor
7.4 Kanalbau
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21721-21)
lag bereits zur Sitzung am 07.09.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21721-21-E1)
8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
8.1 Grünpflege
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2021
(Drucksache Nr.: 22219-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22219-21-E2)
9. Anfragen - nicht besetzt -
10. Informationen der Verwaltung - nicht besetzt
Die Sitzung wird vom stellvertretenden Vorsitzenden - Herrn Rm Hartleif - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
AMIG, 26.10.2021:
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Dr. Eva-Maria Goll benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
AMIG, 26.10.2021:
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
AMIG, 26.10.2021:
Frau Rm Lemke stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 3.2 aus dem nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung (Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen, Drucksache Nr.: 19863-21) mit Ausnahme des TOP 3.2.1 (Stellungnahme der Verwaltung vom 20.09.2021) gemeinsam mit dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE+ im öffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu behandeln.
Herr Rm Frank bittet, die Tagesordnungspunkte 3.9 und 5.13 gemeinsam zu behandeln.
Herr Rm Dudde bittet, die Vorlage „Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“, (Drucksache Nr.: 22397-21) auch im AMIG zu behandeln. Zugleich regt er an, diese Vorlage auch den Bezirksvertretungen entsprechend vorzulegen.
Frau Rm Heidkamp bittet darum, die Tagesordnungspunkte 3.3 und 3.16 gemeinsam zu behandeln.
Man einigt sich darauf, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgenden Antrag und folgende Vorlagen zu ergänzen:
- Bitte um Stellungnahme vom 25.10.2021 (Fraktion LINKE+) (Drucksache Nr.: 22755-21) Westfalenhallen – Wegeverbindung zwischen den Hallen 3 und 4; Neuer TOP 3.21
Zugleich wird der Tagesordnungspunkt vorgezogen vor TOP 3.1 behandelt, um eine sofortige Berichterstattung durch den kurzfristig eingeladenen Berichterstatter (StR Dahmen) zu ermöglichen.
- Zukunftsstandort Phoenix – Teilbereich West – Südspange Hörde – Äußere Erschließung Empfehlung (Drucksache Nr.: 21626-21) Neuer TOP 5.13
- Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021
im Budget des Grünflächenamtes
Empfehlung (Drucksache Nr. 22550-21) Neuer TOP 8.2
Man einigt sich weiterhin darauf, den TOP 3.16
Barrierefreiheit im ÖPNV
(Drucksache Nr.: 20602-21-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20602-21-E1)
vorzuziehen und im Anschluss von TOP 3.2 zu behandeln.
Man einigt sich ferner darauf, den TOP 5.13
Zukunftsstandort Phoenix – Teilbereich West –
Südspange Hörde – Äußere Erschließung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21626-21)
vorzuziehen und im Anschluss von TOP 3.9 zu behandeln.
Mit diesen Ergänzungen und Änderungen wird die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 07.09.2021
AMIG, 26.10.2021:
Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 07.09.2021 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung - nicht besetzt -
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Überdachungen von Bushaltestellen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22026-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung SPD-Fraktion vom 23.08.2021 (Drucksache Nr. 22026-21)
…..die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit der DSW21 in Verbindung zu setzen, mit dem Ziel, dass Bushaltestellen, die bislang keine Überdachung bzw. Fahrgastunterstand haben, mit einem Fahrgastunterstand ausgerüstet werden. Dies trifft natürlich nur auf die Bushaltestellen zu, an denen dies auch technisch möglich ist. Zudem soll zunächst mit Bushaltestellen begonnen werden, an denen ein hohes Fahrgastaufkommen vorliegt. Wir bitten daher um die Erarbeitung einer Prioritätenliste mit einen Zeitplan, wann welche Haltestelle einen Fahrgastunterstand erhalten könnte. Zudem bitten wir hierbei um Information, an welchen Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen keine Errichtung eines Fahrgastunterstandes möglich ist.
2. Zudem bitten wir die Verwaltung Kontakt mit der DSW21 zur Dachbegrünung von Wartehäusern aufzunehmen. In der AUSW-Sitzung am 04.12.2019 hat die DSW21 mitgeteilt einige neu zu bauende Wartehäuschen mit einer Dachbegrünung aufzustellen, um dies in einer Art Testprojekt auszuprobieren. Wir bitten um Information, wie der Stand hierbei ist und regen an, dieses Testprojekt bzw. die Umsetzung bei den unter Punkt 1. angesprochenen neuen Überdachungen von Bushaltstellen mit zu bedenken.
Begründung
Im Dortmunder Stadtgebiet sind zahlreiche Bushaltestellen ohne Überdachung. Zur Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV sollen diese sukzessive nun dort, wo es technisch möglich ist, überdacht werden, um den Fahrgästen eine Unterstellmöglichkeit bei Wind und Wetter zu bieten.
Generell bieten die Überdachungen von Bushaltestellen, sofern sie die Traglast statisch halten können, die Möglichkeit für eine Begrünung. In der vergangenen Ratsperiode wurde dies bereits im AUSW thematisiert, wobei klargestellt wurde, dass aufgrund von Besitzverhältnissen und statischen Eigenschaften die bestehenden Bushaltestellen nicht begrünt werden könnten. Bei neu zu errichtenden Bushaltestellen hatte die DSW21 zugesagt, dies vereinzelt zu testen. Hierdurch könnte ein kleiner Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Dortmund geleistet werden. Darüber hinaus hat die Begrünung von Haltestellen Symbolcharakter für die Stadtgesellschaft und regt weitere Maßnahmen an.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit dem o.a. Antrag auf seine nächste Sitzung. Die Verwaltung wird darum gebeten, hierzu entsprechende Vertreter*innen von DSW21 einzuladen.
AMIG, 26.10.2021:
Herr Hirschfeld (Leitung Verkehrsplanung und –management DSW21) informiert den Ausschuss mittels PowerPoint-Präsentation (Anlage 1 zur Niederschrift) zum Thema „Fahrgastunterstände – aktuell“ und beantwortet im Anschluss daran die Fragen des Ausschusses.
Herr Rm Frank schlägt vor, den vorliegenden Antrag als Prüfauftrag zu beschließen.
Frau Rm Heidkamp stimmt diesem Vorschlag zu.
Ergänzung der Niederschrift:
Herr sB Rupflin fragt nach, ob das Behindertenpolitische Netzwerk (BPN) einbezogen wurde. Herr Hirschfeld bestätigt dies und sagt zu, dem BPN die entsprechenden Informationen zukommen zu lassen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün erteilt mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Prüfauftrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit der DSW21 in Verbindung zu setzen, mit dem Ziel, dass Bushaltestellen, die bislang keine Überdachung bzw. Fahrgastunterstand haben, mit einem Fahrgastunterstand ausgerüstet werden. Dies trifft natürlich nur auf die Bushaltestellen zu, an denen dies auch technisch möglich ist. Zudem soll zunächst mit Bushaltestellen begonnen werden, an denen ein hohes Fahrgastaufkommen vorliegt. Wir bitten daher um die Erarbeitung einer Prioritätenliste mit einen Zeitplan, wann welche Haltestelle einen Fahrgastunterstand erhalten könnte. Zudem bitten wir hierbei um Information, an welchen Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen keine Errichtung eines Fahrgastunterstandes möglich ist.
2. Zudem bitten wir die Verwaltung Kontakt mit der DSW21 zur Dachbegrünung von Wartehäusern aufzunehmen. In der AUSW-Sitzung am 04.12.2019 hat die DSW21 mitgeteilt einige neu zu bauende Wartehäuschen mit einer Dachbegrünung aufzustellen, um dies in einer Art Testprojekt auszuprobieren. Wir bitten um Information, wie der Stand hierbei ist und regen an, dieses Testprojekt bzw. die Umsetzung bei den unter Punkt 1. angesprochenen neuen Überdachungen von Bushaltstellen mit zu bedenken.
zu TOP 3.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
AMIG, 26.10.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung an die nachfolgenden Gremien durchlaufen.
zu TOP 3.3
Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17473-20)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet darum, dass bei Verkehrsknotenpunkten, wie der Möllerbrücke oder des Stadtgartens die Priorisierung erhöht wird und dort eine schnellere Umsetzung vorgenommen wird. Ebenso bei der Haltestelle Theodor-Fliedner-Heim, da aufgrund der Nähe zum Seniorenheim eine frühzeitige Veränderung besonders sinnvoll erscheint.
Weiterhin wird die lange Durchführungsphase moniert. Herr Stadtrat Rybicki empfindet die Durchführungsphase von 40 Jahren ebenfalls nicht tragbar und stellt in Aussicht, dass das System umgestellt werden soll. Hier wird es bald eine weitere Vorlage der Verwaltung geben, so dass der Novellierung des Personenfördergesetztes eher Rechnung getragen werden kann.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 07.09.2021(Drucksache Nr. 17473-20):
Herr Preuss (Fraktionsvorsitzender CDU) begrüßt grundsätzlich den Ausbau
barrierefreier Haltestellen im Bezirk, kritisiert aber zu wenig Priorität 1 und 2
Haltestellen im Stadtbezirk. Die CDU-Fraktion lehnt die Vorlage so ab und erwartet
eine neue Vorlage mit mehr Haltestellen mit Priorität 1 und 2 im Bezirk, da Hombruch
ein Stadtbezirk mit einem hohen Anteil älterer Mitbürger*innen ist, die barrierefreie
Zugänge dringend benötigen.
Herr Dr. Brunsing (Fraktion B90/Die Grünen) äußert Unmut über den langsamen
Umbau der Bushaltestellen. Die Verwaltung und DSW21 sollten das Umbautempo
erhöhen.
Bezirksbürgermeister Berning empfiehlt, der Empfehlung trotzdem zu folgen
verbunden mit der Aufforderung an die Verwaltung, für mehr Haltestellen mit Priorät
1 und 2 im Stadtbezirk zu sorgen, um dem Bedarf gerecht zu werden.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt einstimmig, dem Rat der Stadt Dortmund
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie
Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.
Im Stadtbezirk Hombruch ist der Ausbau barrierefreier Haltestellen schneller als
bisher voranzutreiben; die Anzahl der Haltestellen mit Priorität 1 und 2 deutlich zu
erhöhen, um dem höheren Altersdurchschnitt im Stadtbezirk gerecht zu werden.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 08.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20):
Frau Brückel (CDU-Fraktion) hält die Liste der Bushaltestellen für unvollständig. Eine
Haltestelle in Deusen fehle in der Aufstellung. Darüber hinaus kritisiert sie die mutmaßliche
Dauer des barrierefreien Ausbaus.
Herr Keller (SPD-Fraktion) vermisst Aussagen über die von der Bezirksvertretung geforderte
grundlegende Sanierung des Huckarder Bushofes.
Der Bezirksbürgermeister schlägt vor, einen Referenten der zuständigen Fachverwaltung zur
nächsten Sitzung einzuladen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Huckarde stellt die Behandlung der Vorlage zurück und bittet um
Einladung eines Referenten zur Thematik.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 21.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20):
Herr Müller (Bündnis ‘90/die Grünen) monierte, dass eine Umsetzung des Projektes, bei
Beibehaltung des jetzigen Tempos 40 Jahre daure und forderte hier ein höheres Tempo bei der
Umsetzung durchzusetzen. Ferner machte er darauf aufmerksam, dass die Haltestellen der
Stadtteilzentren ebenfalls eine höhere Priorität erhalten. Es mache keinen Sinn, wenn
mobilitätseingeschhränkte Personen zwar barrierefrei einsteigen können, aber in den
Stadtteilzentren dann nicht aussteigen können.
Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mit dieser Anmerkung
einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als
Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.
AMIG, 26.10.2021:
Herr Rm Dudde führt aus, dass seine Fraktion hier eine andere Zeiterwartung hat und er bittet dringend darum, die Barrierefreiheit innerhalb dieses Jahrzehnts herzustellen. Zudem bittet er, weit auseinanderliegende Haltepunkte an Haltestellen möglichst näher aneinander heranzuführen, um damit Umstiegswege zu verkürzen, sodass auch dadurch die Nutzung des ÖPNV´s barrierefreier wird.
Herr sB Rupflin erläutert, dass es sich bei der Haltestelle Dortmund Universität S um einen besonders kritischen Punkt handelt, bei dem es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Zudem ist die Haltestelle für Menschen mit Behinderungen nur sehr schwer zugänglich. Die Herstellung der Barrierefreiheit dieser Haltestelle hat aus Sicht des BPN höchste Priorität. Aufgrund der Ausführungen in der letzten Sitzung befürchtet er, dass die Ausbauplanung dieser Haltestelle trotz entsprechender Priorität nicht vorangetrieben wird. Er bittet, dies zu Protokoll zu nehmen.
Frau Uehlendahl führt dazu aus, dass das Projekt „Vogelpothsweg“ an der Universität (TU) aktiv bearbeitet wird und man sich zurzeit in der Abstimmung mit der TU befinde. Für einen umfassenden Umbau des Haltepunktes werden Grundstücke der TU benötigt. Da die TU eigene Bauvorhaben plant, ist hier eine enge Abstimmung erforderlich, sodass es im laufenden Jahr einen Baubeginn noch nicht geben kann. Das Projekt ist aber weiterhin hoch in der Priorisierung und wird auch weiterhin aktiv bearbeitet.
In Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit der Maßgabe, dass die Umsetzung deutlich zu beschleunigen ist, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als
Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.
zu TOP 3.4
Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)
AMIG, 26.10.2021:
Herr Rm Frank deklariert für seine Fraktion noch Beratungsbedarf.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 3.5
Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20365-21)
AMIG, 26.10.2021:
Ergänzung der Niederschrift:
Herr sB Rupflin weist darauf hin, dass man wegen zweimaligen Wechsels der Behindertenbeauftragten
und der Neukonstituierung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) derzeit nicht in der Lage ist, die Beteiligung des BPN´s nachvollziehen zu können und bittet daher um Nachweis der diesbezüglichen
Aufzeichnungen.
Diese Bitte bezieht sich generell auch auf alle anderen Vorlagen, bei denen auf eine Abstimmung mit dem BPN in der Vergangenheit Bezug genommen wurde.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit dem Hinweis, ausreichend Fahrradstellplätze einzuplanen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung/Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 18.523.600 €, einschließlich der Schallschutzmaßnahmen, die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphase 7-8), den Abbruch und den Neubau der Wichlinghofer Grundschule.
2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
3. beschließt die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mittelbedarfe für
2022 in Höhe von 2.990.877,00 €
2023 in Höhe von 6.297.198,00 €
2024 in Höhe von 4.847.780,00 €
2025 in Höhe von 2.041.431,00 €
gesamt 16.177.286,00 € im Rahmen des endgültigen Haushalts 2022 ff.
4. beschließt für den Neubau des SBZ exklusiv Turnhalle in 2021 die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 83 GO NRW i. H. v. 694.549,00 € im Amt 40 auf der Investitions-finanzstelle 40H00301014001, Finanzposition 780800. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
5. beschließt für den Neubau der Turnhalle in 2021 die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 83 GO NRW i. H. v. 282.965,00 € im Amt 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24H00805014835, Finanzposition 780800. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
6. beschließt gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 85 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen 2021 in Höhe von insgesamt 2.990.877,00 € z. L. 2022, 6.297.198,00 € z. L. 2023 und 4.242.580,00 z. L. 2024. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
7. nimmt den „unter Punkt 5, Anlage 1 Ausführlichen Sachverhalt“ dargestellten Mehrbedarf für die Herstellung des Ausweichquartiers Loh-Grundschule mit zusätzlicher Containerstellung für die OGS-Betreuung in Höhe von 162.100 € zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 05.102021 (Drucksache Nr. 21619-21):
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet
die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der
Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am
23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.
Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis
17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der
Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich.
Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr
Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der
Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom
04.10.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und
Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit
der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von
Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei
Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte
Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu
realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt.
3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord
aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark
vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr
enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den
letzten Satz der Seite 5 hin. Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für
ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung
des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und
beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der
Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser
Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen)
sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und
Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken,
insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der
Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung
wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren
Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen
Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe
umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in
Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden
Hallensportbäder.
Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports.
Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf
(mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in
Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden
Freibäder.
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6)
…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine zusätzliche sozialräumliche
Einordnung und Bewertung insbesondere der Nordstadt-Bäder. Dabei soll auch die Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer*innen dargestellt werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, vor dem Hintergrund der dargestellten maroden Bausubstanz des Nordbades, den baulichen Zustand des zum gleichen Gebäudekomplex gehörigen Dietrich-Keuning-Hauses zu bewerten. Die Stellungnahme ist den Ratsmitgliedern rechtzeitig zur Ratssitzung am 18.11.2021 schriftlich vorzulegen.
Begründung:
Das Bäderkonzept greift in seiner Ist-Analyse leider nur die reine Verteilung der Frei- und Hallenbäder nach Stadtbezirken auf. Eine sozialräumliche Einordnung findet nicht statt. Zudem fehlt im Anhang die Betrachtung der einzelnen Bäder bezüglich ihrer Anbindung im Quartier, an den ÖPNV oder an das Radwegenetz Stattdessen erfasst die Bewertung der Bäder (Anhang) bei allen Einzelkarten eine Angabe „Entfernung 0km“. Im AKSF hatte die Verwaltung mündlich angegeben, das Nordbad sei marode und nicht sanierungsfähig. Die Bestandsanalyse im Bäderleitplan weist hingegen einen Sanierungsbedarf von 10,4 Millionen Euro aus. Die mündliche Aussage steht somit im Widerspruch
zum Ergebnis der Begehungen bzw. Darstellungen durch die diversen Planungsbüros (DSBG, PBR, KRIEGER).
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) Drucksache Nr. 21619-21-E7)
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des
folgenden Ergänzungsantrags:
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird unter Punkt 1. neben dem Abriss und Neubau
des Nordbades auch die “Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades” als Vergleichsvariante
mit untersucht.
Begründung:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbads
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Ebenso wurden schon die Kosten für die
Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio. Euro beziffert.
Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative unbedingt sorgfältig
zu prüfen.
AMIG, 26.10.2021:
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6) erfolgt zur Sitzung des Rates am 18.11.2021.
Man einigt sich darauf, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 21619-21-E7) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.
In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion DIE PARTEI), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder.
Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports. Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.
zu TOP 3.7
Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
AMIG, 26.10.2021:
Herr Rm Gebel stellt fest, dass zu bestimmten Maßnahmen/Themen keine Erhebungen mehr gemacht werden bzw. nicht mehr Bestandteil dieses Wirkungsmonitors sind und fragt, ob dies jeweils im Einvernehmen mit der Politik geschehen ist oder ob die Verwaltung diese Maßnahmen/Themen von sich aus der jeweiligen Kategorie herausgenommen hat?
Der Vorsitzende Herr Rm Hartleif sagt die Beantwortung durch die Verwaltung zu.
Die im Nachgang zur Sitzung des AMIG erfolgte Rücksprache mit der Verwaltung ergab, dass die mündliche Beantwortung in der nächsten Sitzung des AFBL erfolgen soll. Mit dieser Vorgehensweise ist Herr Rm Gebel einverstanden.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
zu TOP 3.8
Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21664-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung AKSF vom 05.10.2021 (Drucksache Nr. 21664-21):
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) weist darauf hin, dass die Planung so aufzustellen sei,
dass es selbstverständlich ist, dass Menschen mit und ohne körperliche Beeinträchtigungen diese
Anlage (auch gemeinsam) nutzen können. Richtiger wäre es davon zu sprechen, dass die
Barrierefreiheit für alle gegeben sein müsse. Sie bittet, diesen Hinweis in die Niederschrift mit
aufzunehmen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung
des Hinweises von Frau Opitz einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des Sportgeländes
Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit einer Kostenprognose in
Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in
Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks
Scharnhorst“.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des Projektes
„Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose – investive
Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive Baunebenkosten) bereit zu
stellen.
Hierzu liegt vor Empfehlung Integrationsrat vom 06.10.2021 (Drucksache Nr. 21664-21):
Dem Integrationsrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und
Freizeit aus der Sitzung vom 05.10.2021 vor:
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) weist darauf hin, dass die Planung so
aufzustellen sei, dass es selbstverständlich ist, dass Menschen mit und ohne körperliche
Beeinträchtigungen diese Anlage (auch gemeinsam) nutzen können. Richtiger wäre es davon
zu sprechen, dass die Barrierefreiheit für alle gegeben sein müsse. Sie bittet, diesen
Hinweis in die Niederschrift mit aufzunehmen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter
Berücksichtigung des Hinweises von Frau Opitz einstimmig folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des
Sportgeländes Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit
einer Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung
einer Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der
Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des
Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose –
investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive
Baunebenkosten) bereit zu stellen.
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des o.a. Hinweises des Behindertenpolitischen Netzwerks einstimmig bei Enthaltung der AFD folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des Sportgeländes Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit einer Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose – investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive Baunebenkosten) bereit zu stellen.
AMIG, 26.10.2021:
In Kenntnis der Empfehlung des Integrationsrates und unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des Sportgeländes Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit einer Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose – investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive Baunebenkosten) bereit zu stellen.
zu TOP 3.9
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsstraße Südspange in Dortmund - Hörde / PHOENIX West nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22438-21)
AMIG, 26.10.2021:
Herr Rm Stieglitz fragt nach, wofür die Stichstraße Elias-Bahn-Weg (Richtung Tresor West) angelegt wurde. Wenn diese Stichstraße nicht genutzt wird, um sie in Richtung Kreisverkehr Hörde zu verlängern, wird sie als Straße eigentlich nicht mehr benötigt. Ggf. sollte überlegt werden, diese Straße nach Inbetriebnahme der neuen Straße komplett abzubinden und sie anderen Nutzungen zuzuführen.
Herr StR Wilde sagt zu, diese Anregung mit in das weitere Verfahren zu nehmen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 7 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 4) unter den Ziffern 1 - 19 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Herstellung der Erschließungsstraße Südspange in Dortmund - Hörde / PHOENIX West nach § 125 Abs. 2 BauGB auf Grundlage des Lageplanes vom 29.09.2021 (Anlage 3).
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 BauGB.
zu TOP 3.10
RS1
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22543-21)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung (DIE LINKE+) (Drucksache Nr. 22543-21):
….die Fraktion DIE LINKE+ bittet um Beratung und Beschluss folgenden Antrags:
1. Die für den RS1 genutzten Fahrradstraßen werden für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dies wird durch Abpollerung eines Endes der Straße erreicht.
2. Komplette Sperrung der Großen Heimstraße zwischen Neuer Graben und Sonnenplatz für Autoverkehr. Auf den bisher vorhandenen Parkplätzen werden Sitzbänke und Spielgeräte gebaut. Die Absperrung kann z.B. durch herunterfahrbare Poller gewährleistet werden, die eine Zufahrt für Rettungsverkehre weiterhin ermöglichen.
Begründung:
Zu 1:
Ein fertiger RS1, der aus für Autos freigegebenen Fahrradstraßen besteht und der von auf der Fahrbahn parkenden Autos befreit ist und Vorrang gegenüber kreuzendem Verkehr hat, ist nicht nur für Fahrradfahrende attraktiv, sondern oft auch für Autofahrende. Durch die Bevorrechtigung und weniger Ampeln werden sie attraktiver als parallel geführte reine Autostraßen. Dies führt dazu, dass sie mehr von Autofahrenden genutzt werden und die Attraktivität für Fahrradfahrende abnimmt, da diese sich durch die Autos bedrängt fühlen und oft zu knapp überholt werden. Verhindert werden kann dies, indem für Autofahrende keine Durchfahrt ermöglicht wird und die Fahrradstraßen so nur von Anwohnenden genutzt werden.
Zu 2:
Bisher war die Große Heimstraße hauptsächlich eine Parkgelegenheit, nun ist sie Teil des RS1. Gleichzeitig zeigt sie mit ihren großen alten Platanen eine besonders hohe Aufenthaltsqualität. Um diese Aufenthaltsqualität hervorzuheben und neue beispielhafte urbane Quartiere entstehen zulassen, ist eine Sperrung eines kurzen Teilstücks eine gute Möglichkeit. Sie ist in diesem Bereich besonders gut möglich, da sich dort keine Einfahrten zu privaten Grundstücken befinden. Der Wegfall an Parkmöglichkeiten ist gering, gleichzeitig ist die Aufwertung des Quartiers besonders stark und die Außenwirkung als Teilstrecke des RS1 besonders hoch.
AMIG, 26.10.2021:
Frau Rm Lemke erläutert den Antrag ihrer Fraktion.
Nach eingehender Diskussion einigt sich der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün darauf, Punkt 1 des Antrages als Prüfauftrag zu erteilen. Punkt 2 des Antrages wird seitens der Fraktion DIE LINKE+ zurückgezogen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt mehrheitlich bei Gegenstimmen (FDP-Fraktion), folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung zu erteilen:
1. Die für den RS1 genutzten Fahrradstraßen werden für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dies wird durch Abpollerung eines Endes der Straße erreicht.
zu TOP 3.11
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Fahrradhäuser in der City
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vom 06.09.2021
(Drucksache Nr.: 21613-21-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21613-21-E1)
…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur geänderten Vorgehensweise bezüglich des Radhauses am Rathaus sowie der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für überdachte Fahrradhäuser:
1. Die Anzahl der Stellplätze in den jetzt dezentral zu planenden überdachten, bzw. geschlossenen Fahrradabstellanlagen wird deutlich (auf 50 – 100 Plätze pro Abstellanlage) erhöht.
Dies gilt insbesondere für die Standort Olpe und Friedensplatz.
2. Bei den Planungen der zukünftigen Abstellanlagen sollen vor allem erweiterbare Lösungen berücksichtigt werden.
3. Die Verwaltung prüft die Ausweisung von Fahrradabstellplätzen in zusätzlich zu errichtenden Fahrradabstellanlagen und die mögliche Nutzung von Tiefgaragen/Parkhäusern.
4. An der Zielzahl von 1.000 Fahrradbügeln in der Stadt, definiert in dem 1000-Fahrradbügel-Programm der Emissionsfreien Innenstadt, wird festgehalten.
Begründung:
erfolgt mündlich
AMIG, 26.10.2021:
Herr Rm Dudde erläutert kurz den Antrag seiner Fraktion.
Herr Rm Frank gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion die Punkte 3 und 4 des Antrages nicht mittragen wird. Die Punkte 1 und 2 werde man mittragen.
Frau Rm Meyer teilt mit, dass ihre Fraktion die Punkte 1, 2 und 4 mittragen werde. Den Punkt 3 würde man dahingehend kürzen, dass auf die bereits vorliegende umfassende Antwort der Verwaltung vom 21.05.2021 (Anmerkung der GF AMIG: Stellungnahme der Verwaltung vom 21.05.2021, Drucksache Nr.: 18365-20) auf eine ähnliche Anfrage des AMIG verwiesen wird.
Herr sB Wagner teilt mit, dass seine Fraktion diesen Antrag ablehnen wird.
Herr StR Wilde weist darauf hin, dass die hier angesprochenen 1000 Fahrradbügel für die Innenstadt und nicht für die gesamte Stadt vorzusehen sind. Herr Dudde bestätigt dies.
Herr Rm Gebel weist darauf hin, dass sich die von Frau Meyer angesprochene Stellungnahme der Verwaltung lediglich auf eine bestimmte Tiefgarage bezog. Da der vorliegende Antrag die Prüfung aller bestehenden Tiefgaragen umfasst, bittet er um entsprechende Prüfung. Seine Fraktion unterstützt daher alle aufgeführten Punkte des Antrages.
Der Vorsitzende Herr Rm Hartleif lässt aufgrund des differenzierten Meinungsbildes die Punkte einzeln abstimmen:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst zu Punkt 1 mehrheitlich bei Gegen-stimmen (Fraktion FDP/BL, Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
1. Die Anzahl der Stellplätze in den jetzt dezentral zu planenden überdachten, bzw. geschlossenen Fahrradabstellanlagen wird deutlich (auf 50 – 100 Plätze pro Abstellanlage) erhöht.
Dies gilt insbesondere für die Standort Olpe und Friedensplatz.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst zu Punkt 2 mehrheitlich bei Gegen-stimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
2. Bei den Planungen der zukünftigen Abstellanlagen sollen vor allem erweiterbare Lösungen berücksichtigt werden.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lehnt Punkt 3 mehrheitlich bei Gegen-stimmen (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion DIE FRAKTION - DIE PARTEI, Fraktion AfD) ab.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fast zu Punkt 4 mehrheitlich bei Gegen-stimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD) und Enthaltung (Fraktion FDP/BL) folgenden Beschluss:
4. An der Zielzahl von 1.000 Fahrradbügeln in der Stadt, definiert in dem 1000-Fahrradbügel-Programm der Emissionsfreien Innenstadt, wird festgehalten.
zu TOP 3.12
Fahrradhäuser
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22472-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22472-21)
…..die CDU-Fraktion stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23. September 2021 die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für überdachte Fahrradhäuser an fünf Standorten in der City beschlossen (Drucksache Nr. 21613-21). Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, die Videoüberwachung räumlich geschlossener Fahrradhäuser zu prüfen, unter Berücksichtigung der aktuellen Datenschutzvorschriften. Im Falle einer positiven Stellungnahme seitens der Verwaltung wird diese gebeten, die Videoüberwachung bei der weiteren Planung der Fahrradhäuser in der City zu berücksichtigen.
Begründung
Neben weiteren, den EigentümerInnen von Fahrrädern zur Verfügung stehenden, technischen Möglichkeiten (z. B. GPS-Tracking), dient die Videoüberwachung weiterhin als probates Mittel zur Abschreckung und ggf. Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang von Diebstahl und Vandalismus.
AMIG, 26.10.2021:
Herr Frank erläutert den eingebrachten Antrag.
Herr Rm Gebel äußert grundsätzliche Bedenken zur Videoüberwachung, zumal es auch neue gut funktionierende technische Möglichkeiten gibt, Fahrräder zu sichern. Seine Fraktion wird daher diesem Antrag nicht zustimmen.
Herr Rm Dudde weist darauf hin, dass auch seine Fraktion diesen Antrag kritisch sieht. Die Videoüberwachung sollte nicht grundsätzlich vorgesehen, sondern ggf. bei Bedarf nachgerüstet werden.
Frau Rm Heidkamp schlägt vor, den vorliegenden Antrag als Prüfauftrag zu erteilen.
Herr Rm Frank ist damit einverstanden.
Herr Rm Nienhoff schlägt vor, den Antrag entsprechend zu ändern (siehe unten).
Der Vorsitzende Herr Rm Hartleif stellt den geänderten Antrag als Prüfauftrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün erteilt mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+, AfD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die PARTEI) folgenden Prüfauftrag:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23. September 2021 die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für überdachte Fahrradhäuser an fünf Standorten in der City beschlossen (Drucksache Nr. 21613-21). Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, die Videoüberwachung räumlich geschlossener Fahrradhäuser zu prüfen, unter Berücksichtigung der aktuellen Datenschutzvorschriften. Im Falle einer positiven Stellungnahme seitens der Verwaltung wird diese gebeten, dem Ausschuss für die weitere Planung eine entsprechende Vorlage vorzulegen.
zu TOP 3.13
Mitteilung der Fahrradinitiative Aufbruch Fahrrad Dortmund zum "Hoesch-Hafenbahn-Weg"
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2021
(Drucksache Nr.: 21268-21)
Hierzu liegt vor Überweisung aus der Bezirksvertretung Brackel vom 10.06.2021 (Drucksache Nr. 21268-21):
Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Mitteilung der Initiative „Aufbruch Fahrrad Dortmund“ zur Kenntnis. Die Bezirksvertretung stellt fest, dass der Stadtbezirk Brackel nur am Rande betroffen ist.
Zu diesem Thema stellt die CDU-Fraktion nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung einstimmig zustimmt:
„Die Bezirksvertretung Brackel stellt fest, dass der Stadtbezirk Brackel im Ortsteil Wambel an den neuen HOESCH-Radweg nicht zufriedenstellend angebunden ist. Die BV Brackel fordert die Verwaltung, den Ausschuss für MIG und den Rat der Stadt Dortmund auf, sich umgehend für eine direkte Ortsanbindung im Bereich zwischen Wambeler Hellweg und S-Bahntrasse im ersten Bauabschnitt beim Regionalverband Ruhr einzusetzen.
Ein weiterer Wambeler Anschluss ist möglich nördlich des Vereinsheims des „KGV Friedlicher Nachbar“ oder unmittelbar südlich des Wambeler Hellwegs auf der Südost-Seite unterhalb der Gichtgasleitung.
Begründung:
Der in Planung befindliche Radweg auf dem ehemaligen HOESCH-Gleis in Richtung Westfalenhütte soll nun endlich kurzfristig realisiert werden. Die Anbindung an die Wohnbereiche in Körne und in der Gartenstadt sind gelungen. Dieses ist für den östlich gelegenen Bereich noch nicht erkennbar. Eine Anbindung von Wambel ist erst in späteren Zeiten beabsichtigt. Dieser Anschluss soll allerdings an der Hannöverschen Straße und somit weit entfernt von Anwohnern und Nutzern erfolgen. Dieser Umstand ist nicht zufriedenstellend, daher muss dort zwingend ein Anschluss erfolgen.“
AMIG, 07.09.2021:
Rm Dudde schlägt vor, die Verwaltung zu dem o.a. Antrag der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Brackel um eine Stellungnahme zu bitten.
Rm Frank weist darauf hin, dass seine Fraktion keinen Eingriff in die laufende Planung wünscht, sondern dass diese weitergeführt wird. Verzögerungen sollen vermieden werden.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 19.10.2021 (Drucksache Nr. 21268-21):
…..der von der Bezirksvertretung Brackel gewünschte Anschluss an den Hoesch-Hafenbahn-Weg ist
vorgesehen, aufgrund der topographischen Situation, vor allem aber wegen der Sperrwirkung der
vorhandenen Gichtgasleitung kurzfristig nicht umsetzbar. Für den Gastransport ist die Gichtgasleitung
zwar lange außer Betrieb, sie ist aber Trägermedium für andere Leitungen. Die Entfernung eines
Teilstückes ist somit nicht ohne weiteres zu realisieren. Hier sind noch umfangreiche Detailprüfungen
und Abstimmungen erforderlich, die Ingenieurplanung für diesen Anschluss konnte demzufolge auch
noch nicht aufgenommen werden. Diese absehbar kostenträchtige Maßnahme ist zudem nicht Bestandteil des Förderbescheides für den 1. Bauabschnitt. Die Erweiterung des jetzigen Bauab-schnittes um diesen Anschlussbereich würde die laufende Maßnahme um mindestens 2 Jahre verzö-gern und die Gesamtfinanzierung des Projektes gefährden, da die Finanzquelle des 1. Bauabschnittes
nicht mehr zur Verfügung stünde. Der Anschluss soll als Teil des 2. Bauabschnittes realisiert werden.
AMIG, 26.10.2021:
Herr Dudde weist darauf hin, dass diese Gichtgasleitung ein Hindernis ist und wie eine Mauer wirkt. Man sollte das Projekt angehen, dort zeitnah im zweiten Bauabschnitt einen Durchgang zu schaffen, da diese Strecke eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen den Stadtbezirken Brackel und Innenstadt-Ost hat.
Der Vorsitzende Herr Rm Hartleif schlägt vor, die Protokollnotiz wie folgt zu ergänzen:
Es wird gebeten, im zweiten Bauabschnitt auf den Durchgang in Brackel im Bereich der Gichtgasleitung hinzuplanen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.14
Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20975-21-E1)
Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 20975-21-E1)
…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum oben genannten TOP:
1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.
2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.
3. Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.
Begründung:
Ggf. mündlich
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag einstimmig als Prüfauftrag an die Verwaltung
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 26.08.2021 (Drucksache Nr.: 20975-21-E1):
AMIG, 26.10.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.15
Fahrrad-Unterstellmöglichkeiten an Schulen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21228-21)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme, (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache
Nr. 21228-21)
….die Fraktion DIE LINKE + bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Frage:
Wie viele Möglichkeiten zum witterungsfesten Unterstellen von Fahrrädern bestehen an den einzelnen Dortmunder Schulen?
Begründung: Um eventuelle Defizite zu erkennen, bedarf es einer Übersicht der derzeitigen Situation.
AMIG, 08.06.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2021 (Drucksache Nr.: 21228-21)
….in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 08.06.2021 bat die
Fraktion DIE LINKE + die Verwaltung um Beantwortung, wie viele Möglichkeiten zum
witterungsfesten Unterstellen von Fahrrädern an den einzelnen Dortmunder Schulen
bestünden.
Der Beantwortung komme ich gerne nach. Eine Umfrage bei allen städtischen Dortmunder
Schulen hat ergeben, dass insgesamt 1.277 überdachte Fahrradstellplätze zur Verfügung
stehen.Die genaue Übersicht je Schulstandort entnehmen Sie bitte der anhängenden Tabelle.
Schule Stadtbezirk überdachte Stellplätze
Adolf-Schulte-Schule Aplerbeck 13
Albrecht-Brinkmann-Grundschule Innenstadt-Nord 6
Albrecht-Dürer-Realschule Aplerbeck 250
Bert-Brecht-Gymnasium Huckarde 20
Brukterer-Grundschule Scharnhorst 10
Fritz-Henßler-Berufskolleg Innenstadt-West 10
Gesamtschule Scharnhorst Scharnhorst 46
Geschwister-Scholl-Gesamtschule Brackel 10
Goethe-Gymnasium Hörde 40
Gymnasium an der Schweizer Allee Aplerbeck 280
Johannes-Wulff-Schule Innenstadt-West 6
Konrad-Klepping-Berufskolleg Innenstadt-West 6
Marie-Reinders-Realschule Hörde 35
Mira-Lobe-Schule Hombruch 10
Phoenix-Gymnasium Hörde 41
Reinoldus- und Schiller-Gymnasium Innenstadt-West 108
Robert-Bosch-Berufskolleg Innenstadt-West 30
Schulzentrum Asseln (Immanuel-Kant-
Gymnasium und Max-Born-Realschule) Brackel 78
Westfalenkolleg Innenstadt-West 64
Westholz-Grundschule Scharnhorst 14
Wilhelm-Busch-Realschule Innenstadt-West 200
AMIG, 26.10.2021:
Herr Rm Gebel bittet, die Stellungnahme der Verwaltung ebenfalls allen Bezirksvertretungen zur Verfügung zu stellen (Anmerkung GF AMIG: erledigt!)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.16
Barrierefreiheit im ÖPNV
(Drucksache Nr.: 20602-21-E2)
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem AKUSW vom 12.05.2021 (Drucksache Nr.:
20602-21):
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 31.08.2021 (Drucksache Nr.:
20602-21):
Zum o.g. Antrag der CDU- Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:
Gemeinsam mit DSW21 wurde eine Prioritätenliste erarbeitet, welche darauf abzielte in jedem Stadtbezirk einen ausgeglichenen prozentualen Anteil an barrierefreien Bussteigen zu schaffen. Diese Liste ist im September 2020 mit Schreiben vom 11.08.2020 den Bezirksvertretungen vorgelegt worden.
Insgesamt werden 124 Stadt-/Straßenbahnhaltestellen und Bahnhöfe gemeinsam von der Stadt
Dortmund und der DSW21 unterhalten. Hiervon sind bereits 105 barrierefrei zugänglich.
Die bisher vorgesehenen 30 Bussteige pro Jahr wurden und werden regelmäßig durch weitere
Anlagen ergänzt, die nicht im Haltestellenprogramm geführt werden. Dies sind unter anderem
Bussteige, die im Zuge von Straßenbaumaßnahmen oder im Rahmen der Straßengrunderneuerung mit bzw. im Vorgriff auf eine spätere Umsetzung bereits ausgebaut werden. Diese Anzahl variiert je nach Jahr.
Das Bushaltestellenprogramm soll mit justierter Ausrichtung in Hinblick auf eine spürbare
Ausweitung auch über das Jahr 2022 hinaus fortgeführt werden. Dazu werden zeitgerecht
weitere Beschlussvorlagen vorgelegt. Da die aktuell vorhandenen Personal- und Bearbeitungs- kapazitäten so limitiert sind, dass eine zügigere Planung und Umsetzung des Haltestellen- programmes heute nicht erfolgen kann, werden zur Zeit die erforderlichen Kapazitäten zur Steigerung des Bauvolumens ermittelt. Das Ergebnis der Bedarfsermittlung wird den politischen Gremien zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bis zum 30.04.2021 wurden folgende Maßnahmen, die der Herstellung der Barrierefreiheit an beste-henden Stadtbahn-/ Straßenbahnhaltestellen dienen, zur Förderung gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) angemeldet:
- Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im Stadtbahnnetz der Stadt Dortmund -
1.Bauabschnitt (Haltestellen entlang der Linie U42)
- Baulose 70-73 - Herstellung barrierefreier Haltestellen im Mittelstreifen der B1, von
Haltestelle Kohlgartenstraße bis Stadtkrone Ost
- Nachträgliche Ausstattung von 3 Stadtbahnhöfen und 4 Stadtbahnhaltestellen mit Leit-
/ Orientierungselementen - 2.BA (Haltestellen entlang der Linie U45)
- Baulos S4 – Haltestellen Ottostraße und Ofenstraße im Zuge der Rheinischen Straße
Darüber hinaus angemeldete Maßnahmen enthalten den Neubau von Stadtbahnhaltestellen
im Zuge von Linienverlängerungen. So wurden die folgenden ÖPNV-Infrastrukturvorhaben
für eine Förderung nach dem ÖPNVG NRW gemeldet:
- Baulos 16 – Verlängerung Hacheney
- Baulos S12 – Erschließung der Westfalenhütte
Außerdem wurden bis zum 30.04.2021 30 Bussteige unter dem Titel „Barrierefreier Ausbau
von 30 Bushaltestellen an stark frequentierten öffentlichen Einrichtungen, Baustufe 4“ beim
Fördergeber angemeldet und bewilligt.
Sofern die Kapazitäten zur Verfügung stehen, sollen in 2022 die Planungsarbeiten für die
Haltestellen Münsterstraße und Märkische Straße aufgenommen und zur Förderung
angemeldet werden.
Weitere Bushaltestellen wurden für das Jahr 2022 ff. in Abstimmung mit der VRR AöR
zunächst nicht angemeldet, da noch 39 Bushaltepositionen aus dem Förderjahr 2018
auszubauen sind. Diese werden ab dem 4. Quartal 2021 umgesetzt, die Fertigstellung erfolgt
in 2022. Durch unvorhersehbare Planungsbehinderungen konnten diese Bushaltestellen nicht
zeitgemäß realisiert werden. Insbesondere hat die Abstimmung mit der Feuerwehr in Bezug
auf die Gewährleistung des 2. Rettungsweges viel Zeit in Anspruch genommen. Auch die
Anpassung der Regelblätter der Stadt Dortmund, und die damit verbundene aufwendigere
Planung, sowie personelle Engpässe im Bereich der Bauausführung und gravierende
Kostensteigerungen im Rahmen der Ausschreibungen der vergangenen Jahre waren Gründe
für die Zeitverschiebung.
In § 8 Abs.3 PBefG ist geregelt, dass der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität
oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel berücksichtigen muss, für die
Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 01.02.2022 eine vollständige
Barrierefreiheit zu erreichen. Diese Frist gilt nicht, sofern im Nahverkehrsplan Ausnahmen
konkret benannt und begründet werden. Nicht ganz klar scheint zu sein, ob und welche
Rechtsbehelfe gegen die Nichteinhaltung der Umsetzungsfrist eingelegt werden können,
sofern keine Ausnahmen im Nahverkehrsplan benannt werden. Direkte Konsequenzen bei
einer Nichteinhaltung der Frist sieht das PBefG nicht vor. Nach § 15 Abs. 3 BGG anerkannte
Verbände steht nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 BGG ein Klagerecht u. a. auf Feststellung von
Verstöße gegen § 8 Abs. 3 und 4 PBefG zu. Klagegenstand wäre z. B. die Feststellung eines
Verstoßes gegen die Berücksichtigungs-pflicht mit dem der Barrierefreiheit bis 01.01.2022
oder die Beteiligungsplicht bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans oder einer nicht
Linke/Niemann aaO.) Wie ein etwa angerufenes Verwaltungsgericht entscheiden würde, kann
nicht sicher prognostiziert werden.
Aus diesem Grund befindet sich aktuell der Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltstellen“ im
Gremienlauf, als Ergänzung zum vorhandenen Nahverkehrsplan. In diesem Fachbeitrag
wurden die noch nicht barrierefreien Bushaltestellen nach bestimmten Kriterien (überwiegend
seniorenaffin) priorisiert und in eine Rangfolge gebracht, welche den weiteren Ablauf des
barrierefreien Ausbaus beschreibt. Die Bewertung und Priorisierung erfolgte in einem
Arbeitskreis, bestehend aus Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes, Tiefbauamtes,
DSW21 und der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund.
Ein weiterer Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen“ befindet sich aktuell noch in
Bearbeitung. Hier werden ebenfalls die Ausnahmen konkret benannt und begründet. Die
Vorlage enthält auch Angaben dazu wann voraussichtlich welche Stadtbahnhaltestelle
barrierefrei ausgebaut wird.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Frau Hetz, Ruf 50 – 29 0 11, Frau Heermann, Ruf: 50 –
22084 und Herr Stolz, Ruf 50-25591 zur Verfügung.
AMIG, 26.10.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.17
Immobilien-Managementbericht (2. Quartal)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21764-21)
AMIG, 26.10.2021:
Herr Rm Gebel führt aus, dass am Schluss der Vorlage auf eine zur Verfügung stehende Lesesoftware hingewiesen wird, mit der sich das zur Verfügung gestellte Datenmaterial besser sortieren lässt. Allerdings stehen die Daten/Dateien nicht zur Verfügung. Er regt an, die Zahlen über das Open-Data-Portal zur Verfügung zu stellen.
Der Vorsitzende Herr Rm Hartleif bittet, die Verwaltung entsprechend zu informieren.
Der AMIG nimmt den Immobilien-Managementbericht zur Kenntnis.
zu TOP 3.18
Schnellbuslinien und interkommunaler Busverkehr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22511-21)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (Bitte um Stellungnahme) (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 22511-21)
…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung, den Ausschuss über die Planungen zur Weiterentwicklung des Busverkehrs zwischen der Stadt Dortmund und dem Umland zu informieren.
Die Verwaltung erläutert dazu in Abstimmung mit DSW21 sowohl ihre Bewertung der weiteren im „Kompendium Schnellbuslinien“ des VRR enthaltenen Linien mit Verlauf auf Dortmunder Stadtgebiet als auch den im DSW21-Papier „Dortmund mobil 2030“ enthaltenen Hinweis, wonach bereits Vorschläge für vier weitere Schnellbusachsen vorliegen.
Insbesondere erwarten wir Informationen zur besseren Anbindung des Bereichs Universität/ Techno-logiepark an benachbarte Städte.
Begründung:
Der Rat der Stadt hat am 23. September 2021 die Einrichtung einer Schnellbuslinie Datteln – Waltrop – DO-Mengede – Huckarde – Dorstfeld – Technische Universität – Technologiezentrum beschlossen. Diese war aber nur eine aus zahlreichen Linienvorschlägen aus dem „Kompendium Schnellbuslinien“ des VRR.
Vor der Corona-Pandemie wurde die Zahl der werktäglichen Einpendler*innen nach Dortmund mit ca. 107.000 Personen beziffert. Im ÖPNV wird dabei viel Verkehr über den Hauptbahnhof abgewickelt. Neue Buslinien über die Stadtgrenzen hinaus können vielen Pendler*innen aus dem Umland umsteigefreie Direktverbindungen zu wichtigen Zielen auch außerhalb der City anbieten.
Besonders der Bereich Universität/Technologiepark mit 33.440 Studierenden, 6500 Uni-Beschäftigten und ca. 10.000 Arbeitsplätzen im Technologiepark verspricht ein großes Potenzial. Von der unmittelbar an diesen Bereich grenzenden Stadt Witten mit rund 96.000 Einwohner*innen besteht keine umsteigefreie Direktverbindung. So dauert eine Fahrt mit Bus und Bahn z. B. von Witten Rathaus zur Universität Dortmund mindestens 45 Minuten, während die gleiche Fahrt mit dem Pkw ca. 15 Minuten dauert.
Die Untersuchung neuer interkommunaler Buslinien sollte neben den verkehrlichen Aspekten auch die Kosten benennen, für die im Falle einer Umsetzung eine Finanzierung erforderlich ist.
AMIG, 26.10.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 3.19
Leihfahrräder
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22528-21)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung (Bitte um Stellungnahme) (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22528-21)
……Leihfahrräder sind ein Baustein umweltfreundlicherer Mobilität in Dortmund. Leihfahrräder und Leihfahrradstationen können an P+R/P+B-Stellplätzen bezogen auf ÖPNV und Autoverkehr das fehlende Glied sein, um die letzten Meter zum Ziel rasch zu bewältigen.
Leihfahrräder haben grundsätzlich ein großes Potential als schnelles, umweltfreundliches Fortbewegungsmittel in der City und im Bereich der Stadtbezirkszentren.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um einen aktuellen Bericht zum Stand und der Entwicklung der Leihfahrradangebote in Dortmund. Insbesondere erbitten wir aussagekräftige, konkrete Zahlen zur tatsächlichen Inanspruchnahme/Auslastung der Leihfahrradangebote in den Jahren von 2016 bis heute.
AMIG, 26.10.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 3.20
Fördergelder für klimaschonende Nutzfahrzeuge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22552-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Bitte um Stellungnahme) (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22552-21-E1)
…..im Zusammenhang mit der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 des Bundes können für den Umstieg auf klimaschonende Nutzfahrzeuge Fördergelder eingesetzt werden. Vor diesem Hinter-grund bitten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. In welcher Form hat die Stadt Dortmund die städtischen Dienststellen und Töchter der Stadt
über die neuen Landes- und Bundesförderprogramme informiert, und wie war die Resonanz?
2. In welchen Bereichen der Stadtverwaltung und der städtischen Töchter werden Nutzfahrzeuge
eingesetzt, die nach den Förderbedingungen gegen emissionsfreie ausgetauscht werden könnten? Bei Beantwortung bitte auch Benennung der Einsatzzwecke dieser Fahrzeuge.
3. Werden seitens der Stadtverwaltung bzw. der städtischen Töchter emissionsfreie Nutzfahrzeuge
schon unter Einbeziehung der aktuellen Fördermöglichkeiten gekauft oder geleast?
Inwieweit werden die Fördermöglichkeit in Zusammenhang mit dem im Mai beschlossenen Rahmen- vertrag von vollelektrischen PKW und leichten Nutzfahrzeugen (DS. 20207-21, nö) genutzt?
4. Welche Möglichkeiten nutzt die Stadt um mit Hilfe der Fördergelder auch Fahrzeuge mit anderer
Antriebstechnik (Plug-in-Hybride oder Brennstoffzellen) anzuschaffen?
5. Informiert die Verwaltung (z.B. Wirtschaftsförderung) auch ortsansässige Unternehmen über die bereitstehenden Fördermöglichkeiten für klimaschonende Nutzfahrzeuge? Wenn nein, sind Beratungsangebote in Planung?
Begründung
Am 2. August 2021 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine
Richtlinie zur Förderung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (Richtlinie KsNI) veröffentlicht. Diese Bestimmung dient der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und hat das Ziel, dass künftig ein Drittel der Fahrleistung im schweren
Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgt.
Für den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen, wie Plug-in-Hybride, batterieelektrische oder Brennstoffzellen-Nutz-/Sonderfahrzeuge, und für die Anschaffung von umgerüsteten Diesel-Fahrzeugen ist eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem Diesel- bzw. Benzin-fahrzeug vorgesehen. Neben privaten Unternehmen und eingetragenen Vereinen können auch kommunale Unternehmen, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts Fördermittel beantragen.
Auch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt u. a. kleine und mittlere Unternehmen, die ein batterieelektrisches oder ein Wasserstoff-Nutzfahrzeug anschaffen möchten. Diese Förderung ermöglicht sowohl Kauf als auch Leasing von klimafreundlichen Fahrzeugen mit Anschaffungs-zuschüssen in Höhe von 50 Prozent (bei Batteriefahrzeugen) bzw. 80 Prozent (bei Brennstoffzellen-fahrzeugen).
AMIG, 26.10.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 3.21
Westfalenhallen – Wegeverbindung zwischen den Hallen 3 und 4
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22755-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22755-21)
…..wir bitten im Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des o. g. Tagesordnungspunktes in der öffentlichen Sitzung am 26.10.2021. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die betreffende Wegeverbindung für die Woche vom 24. bis 29. Oktober 2021 für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr gesperrt wurde, obwohl dazu ein Ratsbeschluss nicht erfolgt ist.
Wir bitten um einen aktuellen Sachstand und die mündliche Beantwortung folgender Fragen:
- Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Weg gesperrt?
- Wer hat die Sperrung veranlasst?
- Warum wurde kein Ratsbeschluss herbeigeführt?
- Warum wurde die Sperrung nicht öffentlich angekündigt?
- Warum wurde die vom Rat in den Ausschuss geschobene Verwaltungsvorlage 19863-21 zurückgezogen? Wann soll über den Änderungsantrag unserer Fraktion beraten und abgestimmt werden?
AMIG, 26.10.2021:
Herr Stadtrat Dahmen beantwortet mündlich die o.a. Fragen wie folgt:
1.) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Weg gesperrt?
Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH ist nach § 1 des mit der Stadt bestehenden Pachtvertrages verpflichtet, den Verbindungsweg zwischen den Hallen 3 und 4 offen zu halten. Zugleich ist ihr nach § 9 dieses Vertrages die Verkehrssicherungspflicht für das Gelände übertragen. Die Geschäftsführung der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH trifft hierbei die Pflicht nach § 43 GmbHG in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden und haftet gegenüber der Gesellschaft, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzt, für den entstandenen Schaden. Hierzu zählt auch die Pflicht, Dritte, die sich berechtigter Weise auf dem Betriebsgelände aufhalten, vor Schäden zu bewahren. Aus dieser Verantwortung erwächst auch die Pflicht, bei der Durchführung von Anliefer- und Logistikverkehren die notwendige Sorge dafür zu tragen, dass Dritte, insbesondere Fußgänger und Radfahrer, die den Weg grundsätzlich nutzen dürfen, auch bei diesen Verkehren nicht zu Schaden kommen. Dies ist gemäß dem Sachverständigengutachten der DEKRA nur durch eine temporäre Schließung während der entsprechenden Zeiten möglich.
2.) Wer hat die Sperrung veranlasst?
Die Sperrung wurde von der Geschäftsführung der Westfalenhallen Unternehmensgruppe aufgrund ihrer Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht veranlasst.
3.) Warum wurde kein Ratsbeschluss herbeigeführt?
Auch ohne einen Ratsbeschluss ist die Geschäftsführung der Westfalenhallen Unternehmensgruppe verkehrssicherungspflichtig. Ein Untätigbleiben wäre zugleich eine Verletzung der auf diese übertragenen Verkehrssicherungspflicht.
4.) Warum wurde die Sperrung nicht öffentlich angekündigt?
Die aktuelle Sperrung der Stichstraße wurde seit dem 20.10.2021 mittels Ausschilderung auf dem Gelände für die Zeit vom 25.10. – 29.10.2021 und am 21.10.2021 auch für den 24.10.2021 angekündigt.
Darüber hinaus ist gestern über die Öffnung zum DFB-Pokalspiel über die folgenden Kanäle informiert worden:
• Pressemitteilung an die RN
• Pressegespräch mit Radio 91.2 sowie Versand der Pressemitteilung
• Onlinestellung der Pressemitteilung auf der Website der Westfalenhallen
• Facebook, Instagram und LinkedIn
5.) Warum wurde die vom Rat in den Ausschuss geschobene Verwaltungsvorlage 19863-21
zurückgezogen? Wann soll über den Änderungsantrag unserer Fraktion beraten und abgestimmt werden?
Weiter kündigt er an, dass die gewünschte ergänzende rechtliche Stellungnahme den Folgegremien umgehend zugeleitet wird.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Zur eigentlichen Vorlage, Drucksache Nr.: 19863-21 sowie allen dem AMIG heute irrtümlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter TOP 3.2 vorliegenden Vorgänge einigt man sich darauf, diese heute ohne Empfehlung weiterzuleiten.
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
Energiebericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21913-21)
AMIG, 26.10.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
zu TOP 5.1
Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21608-21)
AMIG, 26.10.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erneuerung der Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie die Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.500.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014692 – Planetenfeldstr. Erneuerung – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2020 15.229,80 Euro
Haushaltsjahr 2021 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 2.530.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 854.770,20 Euro
Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2024 eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 39.716,00 Euro.
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 854.770,20 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellten Minderbedarfe verwendet.
zu TOP 5.2
Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21529-21)
AMIG, 26.10.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt beschließt den vorgezogenen Bau der Pfeilerachse 20 und Gründung in Widerlagerachse 10 sowie den Rückbau des alten Widerlagers als Vorsorgemaßnahme für den Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.400.000 Euro.
2. Der Rat der Stadt beschließt den Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 19.270.000 Euro (inklusive der Kosten für die Vorsorgemaßnahme).
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 - Erschließung Westfalenhütte (Nordspange) - Hildastraße - Straßenüberführung - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2020 127.622,79 Euro
Haushaltsjahr 2021 770.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 4.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 4.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 5.280.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026 2.592.377,21 Euro
Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2027 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 128.131,43 Euro.
zu TOP 5.3
Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22319-21)
AMIG, 26.10.2021:
Herr Rm Gebel bittet, die Tabellen um eine weitere Spalte zu ergänzen, aus der hervorgeht, welche Örtlichkeit von der jeweiligen Maßnahme betroffen ist und diese Ergänzung im Nachgang zur Verfügung zu stellen.
Rm Frank deklariert für seine Fraktion Beratungsbedarf.
Man einigt sich darauf, die Vorlage ohne Empfehlung weiterzuleiten.
zu TOP 5.4
Bauliche Umsetzung der Neugestaltung der Strobelallee zu einer Sport- und Erlebnismeile, 1. Bauabschnitt „Im Rabenloh“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22271-21)
AMIG, 26.10.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion DIE FRAKTION – DIE PARTEI), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung des ersten Abschnittes der Neugestaltung der Strobelallee zu einer Sport- und Erlebnismeile von der Wittekindstraße bis zum Kreuzungspunkt Im Rabenloh / Strobelallee mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 7.662.000,00 Euro.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014691 - Messe- u. Eventmeile Strobelallee - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2021 515.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 2.858.800,00 Euro Haushaltsjahr 2023 2.858.800,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 1.429.400,00 Euro
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 245.942,67 Euro.
zu TOP 5.5
Beirat Nahmobilität
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22473-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22473-21)
…die CDU-Fraktion stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung bis zur nächsten Ausschusssitzung am 30.11.2021 um einen Vorschlag zur Ergänzung der Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität zu § 7 Absatz 6, durch den Folgendes gewährleistet wird: Den anlassbezogenen Mitgliedern des Beirates Nahmobilität wird im Vorfeld jeder Sitzung die jeweilige Tagesordnung rechtzeitig zur Kenntnis gegeben. Resultiert daraus der individuelle Wunsch der Teilnahme, so ist diese zu ermöglichen.
Begründung
Nach der aktuellen Regelung in § 7 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität trägt die Geschäftsführung des Beirates Nahmobilität dafür Sorge, dass die anlassbezogenen Mitglieder des Beirates rechtzeitig über die Betroffenheit informiert und eingeladen werden. Es mag Fälle geben, in den sich die Betroffenheit nicht ohne Weiteres erschließt. Hier sollte anlassbezogenen Mitgliedern durch die rechtzeitige Übersendung der Tagesordnung die Möglichkeit eröffnet werden, von selbst den Wunsch anmelden zu können, zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt Stellung zu beziehen.
AMIG, 26.10.2021:
Herr Rm Nienhoff erläutert den Antrag seiner Fraktion.
Herr Rm Gebel bittet um nähere Erläuterung des Antrages.
Frau Rm Meyer teilt mit, dass ihre Fraktion den Antrag ablehnen wird, da man die aktuelle Regelung zur Hinzuziehung anlassbezogener Mitglieder für völlig ausreichend hält und die Nichtöffentlichkeit des Gremiums gefährdet sieht.
Herr Rm Nienhoff erläutert den Hintergrund des Antrages. Hierbei geht es darum, den anlassbezogenen Mitgliedern die Tagesordnung zukommen zu lassen, sodass diese entscheiden können, ob sie sich an die Sitzungsleitung zwecks Einladung zu den betreffenden Tagesordnungs-punkten wenden, was dann sicherlich noch individuell zu entscheiden ist.. Man hält es für sinnvoll, diese Mitglieder informativ mit einzubinden.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung bis zur nächsten Ausschusssitzung am 30.11.2021 um einen Vorschlag zur Ergänzung der Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität zu § 7 Absatz 6, durch den Folgendes gewährleistet wird: Den anlassbezogenen Mitgliedern des Beirates Nahmobilität wird im Vorfeld jeder Sitzung die jeweilige Tagesordnung rechtzeitig zur Kenntnis gegeben. Resultiert daraus der individuelle Wunsch der Teilnahme, so ist diese zu ermöglichen.
zu TOP 5.6
Beschleunigung von Straßenbaumaßnahmen
Gemeins. Antrag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22468-21)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnungn(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22468-21)
…die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, in den nächsten zwei Jahren mindestens zwei Baumaßnahmen in Verbindungsstraßen mit Bauzeiten im Schichtbetrieb einzurichten. Dabei sollen auch Arbeitszeiten in der Nacht oder auch an Wochenenden zugelassen werden, um eine möglichst zeitnahe Fertigstellung der Baustelle zu ermöglichen. Lärmschutzgesichtspunkte sollten grundsätzlich. berücksichtigt werden.
Dem Ausschuss wird nach Abschluss der Arbeiten über die Erfahrungen mit Schichtbetrieb auf Baustellen berichtet.
Begründung
Straßenbaumaßnahmen, bis hin zu Vollsperrungen, verursachen fast immer Störungen im Verkehrsfluss der Umgebung. Gesperrte Verbindungsstraßen wirken sich besonders auf den Nebenstraßen aus. Bauzeiten im Schichtbetrieb oder in der Nacht können helfen, Beeinträchtigungen in den verkehrsreichen Tageszeiten zu vermindern. Zudem könnten Baustellen in kürzerer Zeit abgeschlossen werden, weil ein Teil der Arbeiten im Mehrschichtbetrieb bis in die Nachtstunden abläuft. Kleinere Baumaßnahmen könnten sogar vollständig während einer oder mehrerer verkehrsarmen Nachtzeiten durchgeführt werden.
Mit mindestens zwei Maßnahmen soll die Verwaltung Erfahrungen mit den Vorteilen, aber auch mit den zu befürchtenden Nachteilen wie höheren Baukosten und nächtlichen Lärmbelastungen sammeln und dem Ausschuss berichten. Da Nachtarbeiten in den derzeitigen Bauaufträgen vermutlich nicht enthalten sind, wird ein Zeitraum von zwei Jahren bis zu einem ersten Bericht vorgesehen.
AMIG, 26.10.2021:
Herr Rm Frank erläutert den Antrag seiner Fraktion.
Der Antrag wird eingehend diskutiert
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst mehrheitlich mit Gegenstimmen (DIE FRAKTION – DIE PARTEI) und Enthaltung (Fraktion LINKE+) folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in den nächsten zwei Jahren mindestens zwei Baumaßnahmen in Verbindungsstraßen mit Bauzeiten im Schichtbetrieb einzurichten. Dabei sollen auch Arbeitszeiten in der Nacht oder auch an Wochenenden zugelassen werden, um eine möglichst zeitnahe Fertigstellung der Baustelle zu ermöglichen. Lärmschutzgesichtspunkte sollten grundsätzlich. berücksichtigt werden.
Dem Ausschuss wird nach Abschluss der Arbeiten über die Erfahrungen mit Schichtbetrieb auf Baustellen berichtet.
zu TOP 5.7
Fahrradbeauftragte
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22053-21-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 01.09.2021 (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr. 22053-21-E1):
….. die Fraktion DIE LINKE + bittet um Diskussion und Abstimmung des folgenden Antrags:
Der AMIG beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Umstrukturierung des Tiefbauamtes die Funktion des Fuß- und Radverkehrsbeauftragten zu schärfen und möglichst als Stabsstelle einzurichten.
Begründung
Die derzeitige Struktur spiegelt nicht die Entwicklung und Erfordernisse für die Arbeit des Teams des Fuß- und Radverkehrsbeauftragten wider. Vielmehr werden inzwischen viele Aufgaben aus anderen Abteilungen dort abgeladen, weil sie irgendetwas mit Radverkehr zu tun haben. Das behindert die eigentliche Arbeit des Beauftragten und seines Teams.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit dem o.a. Antrag aufgrund weiteren Beratungsbedarfes. Die Verwaltung wird darum gebeten, zur nächsten Sitzung eine entsprechende Stellungnahme hierzu vorzulegen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 27.09.2021 (Drucksache Nr.: 22053-21):
Sie baten in der Ausschusssitzung am 07.09.2021 um eine Stellungnahme zu dem Antrag.
Dem Wunsch komme ich im Folgenden gern nach, darf aber vorausschicken, dass Maßnahmen der Verwaltungsleitung und Geschäftsverteilung/Organisation entsprechend § 62 Abs. 1 der Gemeinde-ordnung NRW der Entscheidungskompetenz des Oberbürgermeisters in seiner Funktion als Behördenleiter unterliegen.
In seiner Sitzung vom 24.06.2021hat der Rat der Stadt Dortmund die Absicht des Oberbürgermeisters zur Neuaufstellung des Tiefbauamtes zur Kenntnis genommen und einen Beschluss zum gleichen Thema gefasst.
Derzeit laufen die Vorbereitungen zu dieser Neuaufstellung, in deren Umsetzung auch die Aufgaben zum Themenkreis Fuß- und Radverkehr neu sortiert werden. Bis dahin ist nicht beabsichtigt, den Fuß- und Radverkehrsbeauftragten organisatorisch anders anzuordnen als bisher.
AMIG, 26.10.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.8
Tempolimits vor Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20492-21-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20492-21-E1)
…..wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, die Tempolimits vor Altenheimen, Kindertagesstätten und Schulen im Stadtgebiet zu überprüfen. Vor den Eingängen dieser Einrichtungen darf zum Schutz der dort die Straße querenden Menschen höchstens Tempo 30 gelten. Dabei soll nicht nur im Bereich direkt vor den Eingängen dieses Geschwindigkeitslimit gelten, sondern es müssen mindesten die beiden nächstgelegenen Fußgängerüberwege im Bereich des Tempolimits liegen. Zeitlich muss es mindestens bis zwei Stunden vor und nach den Öffnungszeiten gelten, damit Bring- und Holzeiten auf jeden Fall eingeschlossen sind.
Vor allen Einrichtungen, bei denen das bisher nicht der Fall ist, wird Tempo 30 eingeführt (so wie oben beschrieben). Die Verwaltung legt dem AMIG einen Bericht über die Maßnahmen vor. Darin enthalten sind eine Liste der überprüften Einrichtungen und der dort geltenden alten und neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Begründung
An der Treibstraße galt bis vor kurzem Tempo 50, obwohl hier eine Kindertagesstätte von FABIDO liegt. Ein zunächst gewünschtes Tempolimit wurde abgelehnt mit Hinweis darauf, dass es sich um eine Straße des Vorhaltenetzes handelt. Erst auf Hinweis der BV Innenstadt-Nord wurde dort Tempo 30 eingeführt. Allerdings ist dort nur der Bereich vor der Kita verbessert worden und die Bring- und Holzeiten sind nicht mit einbezogen.Da nicht vor allen Einrichtungen bisher ein Tempolimit eingerichtet wurde, sollten auch die anderen Einrichtungen überprüft werden. Ein Tempolimit erhöht die Verkehrssicherheit und kann schweren Unfällen vorbeugen, wie sie in Dortmund vor kurzem erst geschehen sind.
AMIG, 04.05.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einigt sich darauf, den Antrag als eingebracht zu betrachten und diesen in der nächsten Sitzung des AMIG wieder aufzurufen.
AMIG, 08.06.2021:
Frau Rm Lemke erläutert den Antrag ihrer Fraktion.
Frau Rm Heidkamp weist darauf hin, dass die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretungen fällt.
Herr Rm Schreyer begrüßt den Antrag, da es sich bei den hier insbesondere um Straßen des Vorbehaltsnetzes handelt, die keine Tempo-30-Zonen vorsehen. Insofern hält er den Auftrag an die Verwaltung, gebündelt die angesprochenen Bereiche zu überprüfen, für richtig. Im Übrigen schließt er sich den Aussagen der Frau Rm Lemke an.
Herr Rm Frank sieht die Zuständigkeit für diesen Antrag ebenfalls bei der Bezirksvertretung.
Auch seine Fraktion wünscht sich zur Vermeidung einzelner Anträge ein einheitliches Gesamtkonzept.
Frau Rm Lemke betont, dass es gerade um das einheitliche Vorgehen geht, damit diese Problematik nicht immer wieder in den Bezirksvertretungen erneut besprochen und geklärt werden muss.
Herr sB Wagner unterstützt den Antrag, steht aber einer pauschalen Umsetzung kritisch gegenüber.
Frau Uehlendahl weist darauf hin, dass nach Straßenverkehrsrecht ein grundsätzlicher Beschluss nicht möglich, sondern hier immer eine Einzelfallprüfung vorzusehen ist. Sie bittet daher, hier zunächst einen Prüfauftrag zu beschließen. Ein so umfangreicher Prüfauftrag könnte ggf. auch extern vergeben werden. Daher schlägt sie vor, dass die Verwaltung dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zur nächsten Sitzung einen Vorschlag unterbreitet, in welchem Umfang vorgegangen und ggf. extern beauftragt werden kann.
Herr Rm Gebel schlägt vor, heute den ersten Teil des Antrages als Prüfauftrag an die Verwaltung zu beschließen. Den zweiten Teil des Antrages stellt man bis zur nächsten Sitzung zurück und macht diesen dann von dem von der Verwaltung vorgelegten Ergebnis abhängig.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss (Prüfauftrag):
Die Verwaltung wird gebeten, die Tempolimits vor Altenheimen, Kindertagesstätten und Schulen im Stadtgebiet zu überprüfen. Vor den Eingängen dieser Einrichtungen darf zum Schutz der dort die Straße querenden Menschen höchstens Tempo 30 gelten. Dabei soll nicht nur im Bereich direkt vor den Eingängen dieses Geschwindigkeitslimit gelten, sondern es müssen mindesten die beiden nächstgelegenen Fußgängerüberwege im Bereich des Tempolimits liegen. Zeitlich muss es mindestens bis zwei Stunden vor und nach den Öffnungszeiten gelten, damit Bring- und Holzeiten auf jeden Fall eingeschlossen sind.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 13.10.2021 (Drucksache Nr.: 20492-21):
…die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verpflichtet die Städte, ein leistungsfähiges Vorbehaltsnetz
zur Verfügung zu stellen, auf dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt.
Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrszeichen dürfen nur dann angeordnet werden,
wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben sind, die von den allgemein auf
entsprechenden Strecken vorhandenen Situationen deutlich abweichen.
Folgende Umstände könnten eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
begründen:
- Signifikant erhöhte Unfallrate,
- besondere Unfallgefahr durch die Straßenführung,
- Fahrbahnzustand,
- Überschreitung der Lärmpegel,
- Überschreitung der Luftgrenzwerte.
Es handelt sich stets um konkrete Einzelfallbewertungen. Dabei liegt die Entscheidungskompetenz bei der Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt. Die Vielschichtigkeit der betroffenen Fachgebiete erfordert immer ein entsprechendes Beteiligungsverfahren. So sind die ggf. betroffenen Fachbereiche, wie bspw. das Ordnungsamt, das Umweltamt, das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, der Straßen-baulastträger sowie die Verkehrsdirektion der Polizei ins Verfahren einzubinden.
Einzelumstände sind entsprechend zu bewerten. So sind beispielsweise Geschwindigkeits-beschränkungen aufgrund der Fahrbahnbeschaffenheit nur temporär, da nach Fahrbahnsanierung die bauliche Substanz in der Regel wieder eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit zulässt (abschließende Entscheidung des Straßenbaulastträgers). Die Begründung einer Temporeduzierung auf Basis der vorhandenen Lärmbelastung wird bspw. dann hinfällig, wenn die Lärmbelastung durch weitere Maßnahmen (Verkehrslenkung, Verwendung lärmarmer Asphaltdeckschichten, Straßenraum-gestaltung) unter den entsprechenden Lärmschwellenwert gebracht werden kann.
Mit jeder neuen Ausweisung einer Tempo-30-Strecke geht grds. auch das Risiko einer Verkehrs- verdrängung ins untergeordnete Verkehrsnetz (i.d.R. Wohngebiete) einher. Ausweichverkehre
können an anderer Stelle zu erhöhten Verkehrsbelastungen führen, welche u. U. im Ergebnis neue Verkehrsprobleme mit sich bringen.
Durch die letzte Änderung der StVO sind die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für
eine erleichterte Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) an Hauptstraßen
im unmittelbaren Bereich von sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten,
Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern geschaffen worden. Hierzu wurde
die hohe Anordnungshürde für Beschränkungen des fließenden Verkehrs durch Neufassung des
§ 45 Abs. 9 Nr. 6 der StVO für diesen Bereich abgesenkt.
Trotz Neufassung des § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO besteht allerdings weiterhin die Maßgabe gem.
§ 45 Abs. 9 Satz 1 StVO, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen
sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Entsprechend
obiger Schilderung muss also an jeder Örtlichkeit zunächst ein zwingendes Erfordernis nachge- wiesen werden.
In Dortmund befinden sich nach aktuellem Stand 785 schutzwürdige Einrichtungen.
Aufgeschlüsselt handelt es sich dabei um 166 Schulen, 281 stationäre Einrichtungen, 320
Tageseinrichtungen für Kinder sowie 18 Krankenhäuser. Aufgrund des Beschlusses des
Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün war zunächst zu ermitteln, an welcher dieser
schutzwürdigen Einrichtungen bereits eine Tempo-30 Regelung (Strecke oder Zone) besteht.
Abzuleiten daraus ist anschließend die Anzahl an schutzwürdigen Einrichtungen, an denen
eventuell, nach rechtlicher Überprüfung, eine Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit in Frage kommt.
Aufgrund der hohen Zahl an schutzwürdigen Einrichtungen und der rechtlichen Hürde des
zwingenden Erfordernisses ist eine pauschale Anordnung nicht möglich. Die vorgeschriebenen
Einzelfallprüfungen nahmen daher eine gewisse Zeit in Anspruch.
Die Straßenverkehrsbehörde konnte in der Zwischenzeit mit Beteiligung anderer Dienststellen
die schutzwürdigen Einrichtungen auf dem Dortmunder Stadtgebiet ermitteln. In Dortmund
sind 785 schutzwürdige Einrichtungen - wie Schulen, Kitas, Altenheime etc. - vorhanden.
Davon liegen 519 Einrichtungen innerhalb von Tempo-30 Zonen oder an Hauptstraßen, dort
mit einem räumlich und ggf. zeitlich begrenzten Tempolimit von 30 km/h (Tempo 30-
Strecken). Somit liegen in Dortmund 66,1 % der Einrichtungen innerhalb eines 30 km/h
Bereiches. Zurzeit werden die verbleibenden 266 Einrichtungen mit dem Ziel überprüft, ob hier
ebenfalls ein Tempolimit von 30 km/h ausgesprochen werden kann. Die Frage der zeitlichen
und/oder räumlichen Geltungsbereiche ist grundsätzlich Gegenstand der Prüfung entsprechend
den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Diese Prüfung und Bewertung erfolgte auch
jeweils im Rahmen der bereits angeordneten Tempo 30-Strecken (an Hauptstraßen).
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Fachspartenleitung der Straßenverkehrsbehörde im
Tiefbauamt Herr Swaton unter der Rufnummer 0231/50 - 2 27 14 gern zur Verfügung.
AMIG, 26.10.2021:
Zum zweiten Teil des Antrags gibt es seitens des Antragstellers keine Wortmeldung.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.9
Sachstand Entfernung Schienen Beurhausstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22459-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (Bitte um Stellungnahme) (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22459-21)
….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Information zu folgendem Punkt:
Die Verwaltung wird bis zur nächsten AMIG-Sitzung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Entfernung der Schienen in der Beurhausstraße gebeten.
Begründung:
In der Vergangenheit hat es (u.a. insbesondere in der BV Innenstadt-West) eine Reihe von Anfragen und Anträge zu den Schienen in der Beurhausstraße und deren Entfernung gegeben. Bis zum heutigen Tag sind die heutzutage ungenutzten Schienen nur verfüllt, aber nicht entfernt worden und stellen insbesondere für Radfahrer*innen eine Gefahrenquelle dar.
AMIG, 26.10.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.10
Genderverteilung bei der Namensgebung im öffentlichen Raum
Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22475-21)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung (Bitte um Stellungnahme) (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 22475-21):
…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Genderverteilung bei der Namensgebung im öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Gebäude, Brücken etc.).
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie hoch ist der Anteil der nach Personen benannten Straßen und Plätze in Dortmund?
2. Wie viele Straßen wurden seit 2010 in Dortmund neu- bzw. umbenannt?
3. Wie wird bei der Neuvergabe von Namen im öffentlichen Raum auf das
Zahlenverhältnis von Geschlechtern geachtet?
4. Inwieweit hat sich die Praxis der Namensgebung seit Veröffentlichung der Broschüre
„Durch Raum und Zeit. Dortmund: Frauen, Namen, Straßen“ aus dem Jahr 2001
verändert?
5. Ist eine Aktualisierung der unter Punkt 4 genannten Broschüre geplant?
Die Antwort der Verwaltung wird dem AMIG bis zur Sitzung am 30. November 2021 vorgelegt und auch dem AKSF zur Kenntnis gegeben.
Begründung:
Die im Juni 2001 veröffentlichte Broschüre „Durch Raum und Zeit. Dortmund: Frauen, Namen, Straßen“ informiert, dass es vor 20 Jahren in Dortmund rund 3.500 Straßen gab, von denen ca. 1 000 nach Männern benannt, aber nur rund 100 mit Frauenleben zu tun hatten oder nach Frauen benannt waren. Die Broschüre wies damals auf die quantitativen Unterschiede hin, die deutlich zeigten, dass die Leistungen von Frauen nicht geschlechterdemokratisch behandelt würden. Es war schon aus Sicht des damaligen Oberbürgermeisters und der Gleichstellungsbeauftragten wünschenswert, der Präsenz von Frauengeschichte in Form von Denkmälern, Gedenktafeln, Kunst sowie Gebäude- und Straßennamen mehr Raum im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger sowie der Politik zu geben. Mit einem Sachstand zur aktuellen Situation soll deutlich werden, inwieweit sich das historisch bedingte Ungleichgewicht bei der geschlechtergerechten Namensgebung im öffentlichen Raum in den vergangenen 20 Jahren in Dortmund tatsächlich abgebaut hat.
AMIG, 26.10.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.11
Sichere Kreuzungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22531-21)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22531-21-E1):
…die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
Die Verwaltung wird beauftragt, zwei aktuell in Planung befindliche Kreuzungen von Hauptverkehrs-straßen als "geschützte Kreuzung" bzw. als "geschützten Kreisverkehr" nach niederländischem Beispiel (s. Bildanhang) zu entwerfen und legt dem Ausschuss zwei geeignete Kreuzungen zur Umsetzung vor.
Dabei soll vor dem Hintergrund der Erstellung des Radvorrangnetzes bewertet werden, inwiefern diese Entwurfsprinzipien im Sinne einer sicheren und attraktiven Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer*innen als Grundprinzipien in die weiteren Umbauplanungen
eingebunden werden können.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist in Kenntnis zu setzen.
Begründung:
Wenn mehr Menschen zum Umstieg aufs Rad ermutigt werden sollen, ist es vor allem entscheidend, dass die vorhandene Infrastruktur als sicher wahrgenommen wird. Der sicheren Gestaltung von Wegeverbindungen und dabei insbesondere von stark befahrenen Verkehrsknotenpunkten kommt daher eine zentrale Rolle bei der Umgestaltung des Dortmunder Straßenraums zu. Kreuzungen stellen häufig besondere Unfallschwerpunkte dar und bedeuten v.a. für Radfahrer*innen und zu Fuß Gehende eine Gefahren- und Unsicherheitsquelle. Abbiegeunfälle haben einen wesentlichen Anteil an Unfällen. Besonders schwerwiegend sind Unfälle mit abbiegenden Lkws. Die sichere Ausgestaltung für alle Verkehrsteilnehmer*innen - hierzu ist auch das subjektive Wohlbefinden etwa bei der Nutzung von Radwegen zu zählen - ist somit zentral. Die Unfallforschung zeigt, dass die Gestaltungsideen einer getrennten Führung des Radverkehrs und des motorisierten Individualverkehrs mit reduzierten Kurvenradien und Begegnungspunkten außerhalb des toten Winkels zu einer deutlichen Entschärfung von Gefahrenpunkten führt.
AMIG, 26.10.2021:
Herr sB Eltner und Herr Rm Frank erläutern den vorliegenden Antrag.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zwei aktuell in Planung befindliche Kreuzungen von Hauptverkehrsstraßen als "geschützte Kreuzung" bzw. als "geschützten Kreisverkehr" nach niederländischem Beispiel (s. Bildanhang) zu entwerfen und legt dem Ausschuss zwei geeignete Kreuzungen zur Umsetzung vor.
Dabei soll vor dem Hintergrund der Erstellung des Radvorrangnetzes bewertet werden, inwiefern diese Entwurfsprinzipien im Sinne einer sicheren und attraktiven Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer*innen als Grundprinzipien in die weiteren Umbauplanungen
eingebunden werden können.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist in Kenntnis zu setzen.
zu TOP 5.12
Sachstand Jahresarbeitsprogramm Tiefbauamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22510-21)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (Bitte um Stellungnahme) (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 22510-21):
…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung bis zur Sitzung am 26. Oktober 2021 um einen aktuellen Sachstand zu den folgenden Baumaßnahmen:
- Projekt Nr. 7: Verlängerung des "Bananenradwegs" als Geh- und Radweg zwischen Klönnestraße und Weißenburger Straße.
- Projekt Nr. 125: Voglepothsweg, Otto Hahn Straße – Emil-Figge-Straße
Begründung:
Im aktuellen Jahresarbeitsprogramm des Tiefbauamtes von Februar 2021 (DS-Nr. 18676-20) ist die Weiterführung des Bananenradwegs als Teilmaßnahme der Projektnummer 7 ausgewiesen. Im Projekt Nr. 125 ist u.a. die Radwegmarkierung und die Einrichtung einer Querungshilfe am Straßenabschnitt Vogelpothsweg angekündigt. In den dazugehörigen Projektblättern wurde der Baubeginn jeweils für April 2021 (Bananenradweg) und zwischen dem 2.und 4. Quartal (Vogelpothsweg) angekündigt. Beide Baumaßnahmen wurden bisher noch nicht begonnen.
AMIG, 26.10.2021:
Frau Uehlendahl beantwortet die Bitte um Stellungnahme mündlich:
- Zu Projekt Nr. 7 Verlängerung des Bananenradweges als Geh- und Radweg zwischen Klönnestraße und Weißenburger Straße.
Die Arbeiten im Bereich der Grünflächen werden durch das Grünflächenamt ausgeführt. Die Ausschreibung wurde Mitte Juli 2021 veröffentlicht. Die Arbeiten im Rahmen der Straßenbeleuchtung wurden bereits vergeben. Mit dem Zuschlag für die Wege- und Landschaftsbauarbeiten wird Anfang November 2021 gerechnet. Die Verwaltung rechnet mit einer Bauzeit von ca. 12 Monaten.
- Zu Projekt Nr. 125 Vogelpothsweg, Otto Hahn Straße – Emil-Figge-Straße
Der Umsetzungszeitpunkt ist aufgrund der Abhängigkeiten zu den Bauprojekten der TU Dortmund derzeit noch in Abstimmung. Daher wurde das Projekt im Jahresarbeitsprogramm aktuell auf „ruhend“ gesetzt. Dies bedeutet nicht, dass das Projekt stillgestellt ist. Man befindet sich zurzeit über den aktuellen Entwurf in einem Abstimmungsprozess mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB), da deren Flächen in Anspruch genommen werden müssen. Hier sind noch Gestattungsverträge zu schließen. Zudem wird momentan mit dem BLB darüber diskutiert, wer die Kosten in den Bereichen übernimmt, die nicht als Verkehrsfläche gebraucht werden. Die Bibliothek soll 2022 abgebrochen werden und auch hier ist man mit dem BLB in Abstimmung darüber, wie gemeinsam ohne gegen-seitige Störungen gebaut werden kann.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.13
Zukunftsstandort Phoenix -Teilbereich Phoenix West-Südspange Hörde – Äußere Erschließung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21626-21)
AMIG, 26.10.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien zur Schaffung des notwendigen Planungsrechtes nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Herstellung der Erschließungsstraße "Südspange" (vgl. Drucksache Nr. 22438-21), den Bau der Südspange Hörde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.540.000,00 Euro.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB66) aus der Investitionsfinanzstelle 66H01202014425 - Südspange Hörde - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2020: 83.967,25 Euro
Haushaltsjahr 2021: 345.000,00 Euro Haushaltsjahr 2022: 2.250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.861.032,75 Euro
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 24.570,30 Euro.
Die Maßnahme steht unter dem Genehmigungsvorbehalt eines verlängerten Durchführungszeitraumes über das Jahr 2021 hinaus
6. Angelegenheiten der Friedhöfe - nicht besetzt -
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
zu TOP 7.1
Wirtschaftsplan 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21836-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hombruch vom 07.09.2021 (Drucksache Nr.: 21651-21):
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zum Wirtschaftsplan 2022 in seiner Sitzung am 18.11.2021 – die Durchführung der in der Anlage aufgeführten Kanalbaumaßnahmen bezirklicher Bedeutung in ihrem jeweiligen Stadtbezirk
Empfehlung
Gleichzeitig empfiehlt die Bezirksvertretung Hombruch einstimmig den politischen Gremien zur Sitzung des AMIG am 26.10.2021 bzw. zur Sitzung des Rates am 18.11.2021, die Maßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung sowie die bezirksübergreifenden Maßnahmen zu beschließen mit Ausnahme der Maßnahme 247 Baugebiet „Am Lennhof“ Hom 252, da diese Maßnahme von der
Bezirksvertretung Hombruch entschieden abgelehnt wird. Die bei Maßnahme 247 eingesparten Gelder können für die Beschleunigung und das Vorziehen der dringend benötigten Kanalbaumaß-nahmen der Nummern 254 -258 Rüpingsbach (der Rüpingsbach war bei dem Starkregenereignis am 14.07.2021 betroffen) eingesetzt werden.
AMIG, 26.10.2021:
Herr Rm Gebel erhebt die Empfehlung der BV Hombruch zum Antrag.
Der Ausschuss lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+ und DIE FRAKTION/DIE PARTEI) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL) ab.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst zu Punkt A einstimmig folgenden Beschluss:
A. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung bis zu einem Investitionsvolumen von 5.000.000 € pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage „Kanalbaumaßnahmen 2022 ff der Stadtentwässerung Dortmund“ (Drucksache-Nr. 21651-21).
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe über 5.000.000 € pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage „Kanalbaumaßnahmen 2022 ff der Stadtentwässerung Dortmund“ (Drucksache-Nr. 21651-21). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.
2. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023-2025.
3. legt für 2022 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:
Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 157.152.490 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen 141.415.054 €
Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 48.703.231 €
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 48.703.231 €
4. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2022 auf 15.737.436 € fest.
5. beschließt für 2022 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 15.737.436 € an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2022 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 8.463.991 € wieder zugeführt werden.
6. legt den Höchstbetrag für Liquiditätskredite auf 20 Mio. € und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten im Jahr 2022 in Höhe von 14.658.887 € fest.
7. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 34.910.785 € fest.
zu TOP 7.2
Abwassergebührensatzung 2022 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21849-21)
AMIG, 26.10.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.
zu TOP 7.3
Starkregenereignis am 14.07.2021
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21875-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 12.08.2021 (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr. 21875-21)
….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Grün bittet um Informationen zu folgenden Fragen:
1. Wie bewertet die Verwaltung das Starkregenereignis am 14.07.2021 und seine Folgen?
· Welche Schäden sind aufgetreten?
· Welche Probleme bei der Abführung des Regenwassers sind wo aufgetreten?
2. Nach 2008 wurden z.B. durch neue Regenrückhaltebecken umfangreiche Arbeiten vorgenommen, um den Schutz vor Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen auszubauen. Sind die seitdem umgesetzten Maßnahmen in Ergänzung der bereits in Planung und Bau befindlichen weiteren Maßnahmen ausreichend, um entsprechende zukünftige Ereignisse aufzufangen?
· Ab wieviel Liter/m2 sind die Abwasserleitungen nicht mehr in der Lage, das Niederschlagswasser aufzunehmen? Gibt es hierbei Ortsteile, die besonders kritisch sind?
· Muss das bestehende System zur Niederschlagsentwässerung über die bestehenden Planungen hinaus weiter ausgebaut werden, um zukünftige, sich häufende Starkregenereignisse, insbesondere bei den Wohngebieten, die nah am Gewässer gebaut werden, aufzufangen?
· Inwieweit muss eine weitere Umgestaltung der Gewässer erfolgen?
3. In der Vergangenheit wurde bereits die Verbesserung der Frühwarnsysteme angegangen. Wie viele Sirenen wurden inzwischen in Stand gesetzt? Ist ein Konzept zu Sirenen vorhanden (Aufstellung, Reichweite, Standorte von Sirenen, Zeitraum)?
4. Gibt es von Seiten der Verwaltung über „Hinweise bei Bauanträgen und Kanalanschlussgenehmigungen“ hinaus Beratungsangebote für Bürger*innen, um den privaten Schutz vor Hochwasser/Überflutungen zu verbessern?
Die Beantwortung der Fragen soll bitte ebenfalls dem AKUSW vorgelegt werden.
Begründung:
Am 14.07.2021 ist es im Westen Deutschlands zu einem in einigen Regionen verheerenden Starkregenereignis gekommen. Auch in Dortmund ist laut ersten Informationen der Stadt eine Regenmenge größer eines sogenannten Jahrhundertereignisses auf das Stadtgebiet niedergeregnet. Dies hat in Dortmund u.a. zu überfluteten Kellern sowie Straßen geführt und Schäden verursacht.
AMIG, 07.09.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 13.10.2021 (Drucksache Nr.: 21875-21)
….mit der o.g. Anfrage haben sich die Stadtentwässerung Dortmund und die Feuerwehr befasst
und ich nehme wie folgt Stellung:
Zu 1)
Der Bericht des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen „Hochwasserereignisse Mitte Juli 2021“ zur Sondersitzung des
Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landtags
Nordrhein-Westfalen am 09. August 2021 führt aus:
„Das Sturmtief BERND hat im Zeitraum vom 13. bis 15. Juli 2021 Teile Nordrhein-Westfalens
verwüstet mit zum Teil katastrophalen Ausmaßen.“
„Die außerordentlich große Menge an Regen führte zu Überschwemmungen, …, selbst kleine
Bäche entwickelten sich innerhalb von kürzester Zeit zu reißenden Strömen.“
„Die extremen Starkregenfälle sind nach Einschätzung von Klimaforschern mindestens als
Jahrhundertereignis einzustufen. Das Ausmaß der Überschwemmungen in einzelnen Bereichen
wird von Fachleuten sogar als HQ 10.000 eingeschätzt (ein Hochwasser, das statistisch einmal
in 10.000 Jahren auftritt).“
Die Auswirkungen der außergewöhnlichen Niederschlagsmengen wurden vielerorts, so auch in
Dortmund, durch die Wassersättigung der Böden durch mehrere starke Niederschlagsereignisse
zeitnah vor dem Zeitraum vom 13. bis 15. Juli 2021 noch vergrößert, da unversiegelte Grün- und
Freiflächen kaum noch Wasser aufnahmen.
Auch wenn andernorts, z. B. in Ortslagen von Hagen und Nachrodt, noch größere
Regenmengen zu verzeichnen waren, war Dortmund so stark betroffen, wie es seit Beginn von
Aufzeichnungen nicht aufgetreten ist. In Dortmund wurden in großen Teilen des Stadtgebietes
Starkregen der Stufe 7 – 9 auf dem Starkregenindex gemessen. Bis zu 107,5 l/m² Niederschlag
innerhalb von 24 Stunden sind innerhalb von Dortmund gemessen worden. In der Folge gab es
in Dortmund in einem nie dagewesenen Ausmaß Überschwemmungen durch Hochwasser (z. B.
Schondelle, Rüpingsbach, Hörder Bach, Krummer Peter) und Überflutungen von
Liegenschaften, vornehmlich Keller und unterflur gelegene Gebäudeeinrichtungen, Freiflächen
und Verkehrsanlagen. Private und öffentliche Abwassersysteme waren deutlich jenseits der
regelkonformen Bemessungsgrenzen überlastet. So kam es zu umfangreichen Schäden im
Bereich verschiedener Immobilien infolge oberflächig zuströmendem Niederschlagswasser
sowie durch Rückstau bei nicht vorhandenem Rückstauschutz. Details dazu liegen hier nicht
vor.
Störmeldungen der Pumpwerke und anderer Sonderbauwerke im öffentlichen Abwassernetz
wurden noch während des Regenereignisses von der Rufbereitschaft des Kanalbetriebes
beseitigt. Weitere Meldungen von Polizei, Feuerwehr und den Bürger*innen sind sukzessive
nach Priorität abgearbeitet worden. In der Hauptsache handelte es sich dabei um die Meldung
über verstopfte oder verlegte Straßeneinläufe, verlegte Gewässer- und Grabendurchlässe und
andere Hinweise auf bestehende Wasserflächen im Straßenbereich. Größere Schäden am
öffentlichen Abwassernetz sind nicht aufgetreten.
Zu 2)
Das öffentliche Entwässerungssystem wird gemäß der geltenden Regelwerke hinsichtlich der
Überstaufreiheit nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um Regen der Stufe 1 - 2 auf dem
Starkregenindex. Mit steigender Intensität des Starkregens sinkt der Beitrag, den das
öffentliche Entwässerungssystem zur Bewältigung des Ereignisses leisten kann. In diesen
Situationen sind das schadlose Ableiten und der temporäre Einstau auf Verkehrs- und
Freiflächen und schließlich der Objektschutz wichtige Maßnahmen zur Minimierung der
Schäden durch Starkregen.
Quelle BBSR, 2018
Maßnahmen im öffentlichen Abwassernetz reduzieren die Gefahren insbesondere bei
Starkregen der Stufen 1 - 4. In der Vergangenheit wurde z. B. das Regenrückhaltebecken
Kleyer Weg in Dortmund-Kley mit einem Gesamtbudget von 5,2 Mio. Euro von der
Stadtentwässerung umgesetzt. Mit dem Bau des Regenrückhaltebeckens Wittener Straße in
Dortmund-Dorstfeld mit einem Gesamtbudget von 5,0 Mio Euro wird voraussichtlich im Jahr
2022 begonnen. Auch die Maßnahmen der Stadt am Dorneywald in Dortmund-Kley mit einem
Gesamtbudget von 0,45 Mio. Euro haben bei den vergangenen Ereignissen gezeigt, dass sie die
Auswirkungen von Starkregen abmildern können. Jedoch können Maßnahmen im öffentlichen
Abwassernetz nicht als Lösung für einen vollumfänglichen Überflutungsschutz gesehen
werden.
Gemäß dem aktuellen Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser
und Abfall e. V. (DWA) wird beispielsweise für ein Wohngebiet nachgewiesen, dass kein
Überstau aus dem öffentlichen Entwässerungssystem für ein Starkregen der Stufe 1 erfolgt.
Kein Überstau bedeutet, dass kein Abwasser über Schächte oder Straßeneinläufe oberhalb der
Straßenoberkante (= Rückstauebene) austritt. Zudem ist der sogenannte Überflutungsnachweis
für ein Starkregen der Stufe 4 zu führen. Hierbei darf Abwasser aus dem öffentlichen
Entwässerungssystem austreten, aber zu keinen Schäden in der Umgebung führen. Dies ist z. B.
der Fall, wenn (Ab)wasser auf der Straßenfläche steht oder unschädlich in der Freifläche
verbleiben kann. Für Gewerbegebiete, Stadtzentren, Unterführungen etc. gelten entsprechend
angepasste höher Stufen.
Eine Angabe in l/m² kann nicht erfolgen, da bei dem öffentlichen Entwässerungssystem immer
maßgeblich ist, in welchem Zeitraum der Niederschlag fällt. Rohrleitungen in einem kleinen
Einzugsgebiet erreichen ihre höchste Belastung bereits bei kurzen Niederschlägen mit hoher
Intensität. Für Regenrückhaltebecken oder Versickerungsanlagen sind langanhalte
Niederschläge kritisch. Zur Einschätzung: Für jeweils zusammenhängende Ortsteile wird
beispielsweise für den Nachweis der Kanalisation eine Regendauer von einer Stunde zugrunde
gelegt. Die Niederschlagsmenge beträgt 23,8 l/m² (Stufe 1 Überstaunachweis), 38,1 l/m² (Stufe
4 Überflutungsnachweis) im Vergleich zu 50,2 l/m² (Stufe 7 Regen, der statistisch alle 100
Jahre auftritt). Die Werte können leicht mit der örtlichen Lage in Dortmund variieren. Die
Regenmenge, die innerhalb von 24 Stunden fällt, ist dabei nicht das 24-fache der Regenmenge,
die innerhalb einer Stunde fällt, da in kurzen Zeitspannen der Regen eine höhere Intensität hat
als über längere Zeitspannen.
Die Stadtentwässerung stellt einzugsgebietsweise Generalentwässerungspläne auf, in denen sie
ermittelt, wo Handlungsbedarf im öffentlichen Abwassernetz besteht. Diese
Generalentwässerungspläne werden den Aufsichtsbehörden angezeigt. Ermittelte Maßnahmen
werden im Abwasserbeseitigungskonzept aufgenommen.
Beim Oberflächenabfluss, der bei intensiven, außergewöhnlichen und extremen Starkregen
immer maßgeblicher wird, zeigt die Starkregengefahrenkarte besonders gefährdete Gebiete auf.
Gerade bei extremen Starkregen unterliegen Poldergebiete, d. h. Gebiete, die i. d. R. wegen
Bergsenkungen keinen natürlichen Abfluss mehr haben, einer besonderen Gefährdung. Ebenso
sind die Bereiche im Stadtgebiet besonders gefährdet, an denen ehemals historische
Gewässerverläufe existierten, die im Rahmen des Siedlungsbaus im 20. Jahrhundert
unterbrochen wurden. Der Oberflächenabfluss folgt der Topografie, die durch die ehemaligen
Gewässerläufe geprägt ist.
Ein Ausbau des bestehenden Systems zur Niederschlagswasserbeseitigung ist nicht zielführend,
sondern es geht darum für häufigere Starkregen nach dem Prinzip der Schwammstadt dezentral
viele Maßnahmen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum umzusetzen (wie z. B.
Dachbegrünung, Versickerung, offene Rückhaltung). Bei außergewöhnlichen und extremen
Starkregen ist insbesondere der technisch-konstruktive Objektschutz extrem wichtig.
Die naturnahe Umgestaltung vormals technisch ausgebauter und vielfach verrohrter
Gewässerabschnitte war ein wesentlicher Baustein, der weitaus größere Schäden verhindert hat.
Der Fokus muss hier in der Zukunft bei Kleinstgewässern liegen, denn auch diesen kommt für
die positive Wirkung für das Kleinklima und die Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs
eine zentrale Bedeutung zu.
Städtische Baumaßnahmen bilden ein Standbein, aber auch die Umsetzung von privaten und
gewerblichen Maßnahmen ist wichtig, um gemeinschaftlich die Stadt widerstandsfähiger
gegenüber den Folgen des Klimawandels zu gestalten.
Zu 3)
Der Wiederaufbau der Katastrophenschutz-Sirenen in Dortmund wird seit dem Jahr 2015
geplant und seit 2018 in mehreren Bauabschnitten durchgeführt. Begleitend zum Aufbau wurde
die Einsatzrichtlinie Warnung der Bevölkerung verfasst und für die Feuerwehr als untere
Katastrophenschutz-Behörde verfügt und in Kraft gesetzt.
Das Konzept zum Aufbau des Sirenennetzes sieht vor, dass der erste Abschnitt im Umfeld der
sog. Störfallbetriebe nach der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetz (12. BImSchV) umgesetzt wird. Dies umfasst die Bereiche des Hafens,
rund um die ehem. Westfalenhütte und das Gewerbegebiet Wickede (DS-Nr. 00909-15).
Der zweite Bauabschnitt deckt den Bereich entlang der Hauptverkehrsachsen ab, welche eine
erhöhte Anzahl von Gefahrstofftransporten aufweisen (DS-Nr. 10330-18). Hier werden Sirenen
entlang der A40 im westlichen Stadtgebiet, der A45 im nordwestlichen Stadtgebiet, entlang der
A2 im nördlichen Stadtgebiet, entlang der B236 im nördlichen Stadtgebiet, entlang der
Hauptgüterbahnstrecken quer durch das Stadtgebiet von Nord- nach Süd sowie von West nach
Ost aufgebaut.
Ferner werden im Bereich von Ballungsräumen (Bebauungsstruktur der Gefahrenklasse B3 und
B4 des Brandschutzbedarfsplanes) Sirenen aufgestellt (Innenstadt, Gartenstadt, Dorstfeld,
Marten, Lütgendortmund, Hörde, Aplerbeck, Schüren, Sölde, Brackel, Eving, Brechten,
Mengede, Asseln, Oespel, Kley, Barop, Hombruch, Husen, Huckarde, Kirchlinde, Rahm).
Der dritte Bauabschnitt deckt Bereiche der Stadtbezirke, die auf Grund ihrer Bebauungsstruktur
in die Gefahrenklassen B1 und B2 eingeordnet wurden (Wohnbebauung in geschlossener
Bauweise mit Gebäudehöhen bis sieben Meter, Mischnutzung mit kleinen Gewerbebetrieben,
Sonderbauten) ab. Hinzu kommen noch nicht abgedeckte Bereiche der Gefahrenklasse B3 und
der Verkehrsinfrastruktur mit Autobahnen, Bundesstraßen, dem Schienennetz und dem
Dortmund-Ems-Kanal.
Die erste Ausbaustufe wurde mit 15 Sirenen geplant. Hiervon sind seit dem 2. Quartal 2021
14 Standorte errichtet und einsatzbereit. Die letzte Anlage im Hafenbereich kann erst im Zuge
der Entwicklungsmaßnahmen des Hafenquartiers Speicherstraße fertig gestellt werden.
Die zweite Ausbaustufe befindet sich seit 2020 in der Umsetzung. Hier sind bisher 9 Anlagen
errichtet worden, welche nach und nach in Betrieb genommen werden. Insgesamt umfasst
dieser Abschnitt 35 Sirenen.
Die dritte Ausbaustufe wurde am 23.09.2021 im Rat beschlossen (DS-Nr. 21777-21). Die
Planungen inkl. Standortsuche sind aufgenommen worden. Hier werden ca. 20 Sirenen
aufgestellt.
Nach Abschluss der dritten Ausbaustufe wird evaluiert, wie gut die Abdeckung des
Sirenennetzes über dem Stadtgebiet mittlerweile ist. Es ist davon auszugehen, dass noch
Lücken in der Hörbarkeit der Sirenen bestehen werden, welche dann mit einer vierten und ggf.
auch fünften Ausbaustufe geschlossen werden müssen.
Die Erreichung einer Komplettabdeckung mit Sirenen wird vermutlich die kommenden 3-4
Jahre andauern. Dies ist derzeit jedoch nicht konkret abschätzbar.
In Dortmund stehen neben den Sirenen drei weitere Warnkanäle zur Verfügung:
1. MoWaS (Modulares Warn System des Bundes): Hierüber werden die Warn Apps
NINA, KatWarn, BIWAPP mit Warnmeldungen und Informationen bedient.
Aber auch Meldungen und Informationen an Medien (Radio und TV) sowie im
Wallringbereich auf digitale Werbetafeln werden hierüber verbreitet.
2. Mobile Warnung: Über Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, welche eine
Durchsagefunktion beinhalten, werden Warndurchsagen und Informationen in
bestimmten Bereichen um einen Schadensort wiedergegeben. Perspektivisch sollen
noch mobile Lautsprecheranlagen angeschafft werden, um die Durchsagefunktion
zu verstärken.
3. Soziale Medien / Internet: Auf den Feuerwehr-Kanälen von Twitter und Facebook
sowie auf den Homepages der Feuerwehr und der Stadt Dortmund werden
Warnmeldungen und Informationen veröffentlicht.
Zu 4)
Das Team der Grundstücksentwässerung bietet bereits seit Jahren bei Bedarf eine Vor-Ort-
Beratung zum Thema Rückstau- und Objektschutz an. Grundstückseigentümer*innen, die
durch Starkregen oder Hochwasser betroffen sein können, sind grundsätzlich verpflichtet,
geeignete Vorsorgemaßnahmen zur Schadensminderung zu treffen. Die Internetseite der
Stadtentwässerung Dortmund (www.grundstuecksentwaesserung.dortmund.de) bietet
Informationen zum Schutz der Gebäude vor Starkregen. Hier ist u.a. der Film
„Rückstausicherung und Überflutungsschutz“ zu finden, der einen anschaulichen Überblick
über Maßnahmen zum Schutz des eigenen Grundstücks bietet. Im Menü „Downloads“ steht
zudem eine Liste mit Firmen zur Verfügung, die bei der Umsetzung eines sinnvollen
Rückstauschutzes zur Verfügung stehen. Die Grundstücksentwässerung ist über die
Telefonnummer 0231/50-24755 oder die E-Mailadresse
grundstuecksentwaesserung@stadtdo.de zu erreichen.
AMIG, 26.10.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 7.4
Kanalbau
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21721-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 27.07.2021 (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr. 21721-21):
….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 07. September 2021 sowie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
1. Welche Investitionen hat die Stadt Dortmund in den vergangenen fünf Jahren im Bereich des Kanalbaus getätigt (jeweils tatsächlich verausgabte Mittel/Jahr)?
2. Welches Gesamtinvestitionsvolumen ist in diesem Jahr geplant?
3. Wird das städtische Budget für Investitionen in den Kanalbau in diesem Jahr voraussichtlich voll ausgeschöpft werden? Wenn nein: Wie groß ist die Differenz zwischen geplanten/bereitgestellten und verausgabten/verbauten Mitteln?
4. Mit welchen Gesamtinvestitionsvolumina für den Kanalbau plant die Verwaltung in den kommenden Jahren?
Begründung
Die Performance der Stadt Dortmund im Bereich des kommunalen Kanalbaus ist bereits seit Jahren optimierungsbedürftig. Ein Hauptproblem ist, dass verfügbare städtische Mittel aufgrund struktureller Defizite nicht verbaut werden. Daher bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung der vorgenannten Fragen durch die Verwaltung.
AMIG, 07.09.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 05.10.2021 (Drucksache Nr.: 21721-21):
….mit der o.g. Anfrage hat sich die Stadtentwässerung Dortmund befasst und ich nehme wie
folgt Stellung.
In den vergangenen fünf Jahren wurden im Bereich des Baus für Entwässerungs- /
Abwasserbeseitigungsanlagen folgende Ausgaben getätigt (jeweils tatsächlich verausgabte
Mittel/Jahr):
Jahr Ist in Mio. Euro
2016 15,6
2017 22,8
2018 22,5
2019 18,4
2020 27,1
Für das Jahr 2021 ist im Bereich Kanalisationsnetz ein Gesamtinvestitionsvolumen von 32,7
Mio. Euro geplant. Zur Zeit werden für das Jahr 2021 Ausgaben in Höhe von 23,2 Mio. Euro
prognostiziert. Die Differenz beträgt 9,5 Mio. Euro.
Für die kommenden Jahre plant die Verwaltung derzeit mit folgenden Gesamtinvestitionsvolumina für Entwässerungs- / Abwasserbeseitigungsanlagen:
Jahr Planwert in Mio. Euro
2022 32,2
2023 34,9
2024 41,5
AMIG, 26.10.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
zu TOP 8.1
Grünpflege
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2021
(Drucksache Nr.: 22219-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ (Überweisung des AFBL aus der Sitzung 16.09.2021) (Drucksache Nr.: 22219-21):
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um
Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vor:
…der Rat der Stadt Dortmund hat zum 1. Januar 2019 die Pflege des Straßenbegleitgrüns seiner
Tochter EDG übertragen. (Vorlage: 11298-18) Ziel des neuen Vertrags mit der EDG war eine
„Erhöhung der Sauberkeit“. Dortmund sollte als „attraktive saubere Stadt“ präsentiert werden
(Vorlage 10270-18). Unsere Fraktion erreichen vermehrt Beschwerden über die nachlassende
Pflege des Straßenbegleitgrüns und eine zusätzlich damit einhergehende Vermüllung.
Die Fraktion DIE LINKE+ möchte sich deshalb einen Sachstand zur Grünpflege durch die EDG
geben lassen und bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Gab es Problemen oder Schwierigkeiten bei der Umstellung von der Stadt Dortmund
(Tiefbauamt) auf die EDG? Und wenn ja: welche?
2. Wie viele Beschäftigte bei der EDG sind aktuell zuständig für die Stadtgrünpflege? Hat sich
diese Zahl seit 2019 verändert? Sind Stellen unbesetzt?
3. In welchen Stadtbezirken sind wie viele Mitarbeiter wie oft mit welchen Maßnahmen im
Einsatz?
4. Woran liegt es, dass die EDG die zahlreichen ungepflegten und dreckigen Straßenbereiche in
den Außenbezirken nicht in den Griff bekommt?
5. Die Größe der Fläche, die von der EDG reinigungstechnisch übernommen werden sollte,
differierte anfangs erheblich zwischen Plan- und Ist-Flächen. Welche qm- bzw. ha-Zahl wird
aktuell durch die EDG gepflegt?
Die Verwaltung sagt eine Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Herr Berndsen (SPD-Fraktion) bittet, die Bitte um Stellungnahme und auch die kommende Antwort
der Verwaltung an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zur Kenntnis zu
überweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig darüber, wie
vorgeschlagen zu verfahren.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 29.09.2021 (Drucksache Nr.: 22219-21):
…die Fraktion Die Linke + im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in
der Sitzung vom 16.09.2021 um Beantwortung verschiedener Fragen zum Thema „Grünpflege“
gebeten. Auf Wunsch der SPD-Fraktion soll die Beantwortung der Fragen auch dem Ausschuss
für Mobilität, Infrastruktur und Grün zur Kenntnis gegeben werden. Unter Berücksichtigung
einer mir vorliegenden Stellungnahme der EDG beantworte ich die Fragen wie folgt:
Die EDG betont zunächst, dass sich die Auswertungen ihres Beschwerdemanagements nicht
mit den Ausführungen der Fraktion Linke+ decken, es seien vermehrt Beschwerden über die
nachlassende Pflege des Straßenbegleitgrüns und eine damit einhergehende Vermüllung festzustellen. Vielmehr habe sich die Qualität der Grünpflege von 2019 bis 2021 deutlich verbessert.
Dieses werde ihr auch im Rahmen des Großstädtevergleichs, an dem die EDG regelmäßig
teilnimmt, durch das Institut INFA aus Ahlen bestätigt.
Die in diesem Jahr herrschenden feucht-warmen Witterungsverhältnisse haben dazu geführt,
dass das Pflanzenwachstum im Vergleich zu den letzten Jahren überproportional hoch war.
Insofern kam es zwischen den Pflegeintervallen zu einem höheren Wuchs. Die Pflegeintervalle
selbst sind im Vergleich zu den Vorjahren unverändert.
Zu den einzelnen Fragen:
1. Gab es Probleme oder Schwierigkeiten bei der Umstellung von der Stadt Dortmund
(Tiefbauamt) auf die EDG ? Und wenn ja:Welche ?
Bei der Umstellung der Pflege des Straßenbegleitgrüns vom Tiefbauamt auf die EDG waren keinerlei Schwierigkeiten zu verzeichnen. Der Übergabeprozess und die Abstimmungsgespräche mit den Vertretern des Tiefbauamtes waren konstruktiv und zielführend.
2. Wieviele Beschäftigte bei der EDG sind aktuell zuständig für die Stadtgrünpflege?
Hat sich diese Zahl seit 2019 verändert ? Sind Stellen unbesetzt ?
Bei der EDG sind aktuell 50 Mitarbeiter*innen (MA) im Rahmen der Grünpflege eingesetzt. Seit 2019 hat sich diese Zahl nicht verändert. Alle Planstellen sind besetzt.
3. In welchen Stadtbezirken sind wieviele Mitarbeiter wie oft mit welchen Maßnahmen im Einsatz ?
Von den 50 Mitarbeiter*innen sind 30 Mitarbeiter*innen direkt in die drei Einsatzbereiche
Dortmund Mitte-Nord, Dortmund Süd-West und Dortmund Süd-Ost der Organisationseinheit
Straßenreinigung integriert. Somit ist das ganze Stadtgebiet abgedeckt. Diese MA führen die Grünpflege „von Wand zu Wand“ aus (Baumscheiben, kleine Pflanz- und Rasenflächen, extensives Straßenbegleitgrün). Weitere 20 MA sind im betrieblichen Servicebereich integriert und pflegen mit Spezialmaschinen (Traktoren, Großflächenmähern, Raupenfahrzeugen, maschinelle Heckenscheren etc.) stadtweit größere zusammenhängende Flächen, Gräben und Bankette sowie die intensiv zu pflegende Innenstadt innerhalb der Wälle sowie der angrenzenden Zufahrtsstraßen.
Alle Flächen sind in Pflegeklassen eingeteilt. Dabei nimmt die Pflegeintensität von Orts- zu Neben-zentren (3 bis 4 Regeldurchgänge pro Jahr) über Hauptstraßen (2 bis 3 Regeldurchgänge pro Jahr) und Nebenstraßen (2 Regeldurchgänge pro Jahr) hin zumAußenbereich (1 bis 2 Regeldurchgänge pro Jahr) kontinuierlich ab.
Diese Priorisierung und dieser Umfang entspricht dem zwischen der Stadt Dortmund und der EDG geschlossenen Vertragswerk.
4. Woran liegt es, dass die EDG die zahlreichen ungepflegten und dreckigen Straßenbereiche
in den Außenbezirken nicht in den Griff bekommt ?
Diese Frage kann ohne konkrete Benennung der Flächen nicht beantwortet werden. Den Eindruck, der mit der Fragestellung vermittelt wird, teilt die EDG, ihre Zuständigkeit betreffend, nicht.
5. Die Größe der Fläche, die von der EDG reinigungstechnisch übernommen werden sollte, differierte anfangs erheblich zwischen Plan- und Ist-Flächen. Welche qm- bzw. ha-Zahl wird aktuell durch die EDG gepflegt ?
Die Ist-Flächen belaufen sich Stand 01.09.2021 auf 45.921 Einzelflächen mit einer Gesamtfläche von 4.382.730 m2 (ein Minus von ca. 50.000 m2/ ca. 1,2 % zur Ausgangslage). Die durch die geringe Flächenreduzierung freiwerdenden Ressourcen werden für punktuelle Grünpflegearbeiten an expo-nierten Stellen eingesetzt.
AMIG, 26.10.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 8.2
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Grünflächenamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22550-21)
AMIG, 26.10.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 gem. § 83 GO NRW in dem Teilergebnisplan des Grünflächenamtes in Höhe von 2.964.000 Euro.
9. Anfragen - nicht besetzt -
10. Informationen der Verwaltung - nicht besetzt -
Die öffentliche Sitzung endet um 19:53 Uhr.
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Ratsmitglied stv. Vorsitzender Schriftführer
PPP DSW 21 zu TOP 3.1 ö.pdf
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