Niederschrift (öffentlich)

über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 09.05.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:06 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)

Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tenbensel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Jütte (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr Limberg - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr David - 70
Herr Güssgen - 1 (zu TOP 3.1)
Herr Niederquell - 23/stellv. AL (zu TOP 3.2)
Herr Depenbrock - 40 (zu TOP 3.3)
Herr Ledune - 8 (zu TOP 3.3)
Herr Bornkessel - 60 (zu TOP 3.4)
Frau Wollgast - 60 (zu TOP 3.4)
Herr Meißner - 61 (zu TOP 5.2)
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Kafka (DOGEWO) zu TOP 3.2


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 22. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 09.05.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 14.03.2017

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07175-17)
Hinweis: Die Ratsmitglieder und die Fraktionsgeschäftsstellen sowie der Personalrat und die Pressestelle haben diese Vorlage, im Wege eines sog. reduzierten Versandes, durch die Geschäftsführung des Rates bereits erhalten.

3.2 Errichtung von Wohngebäuden auf dem städtischen Grundstück Fuchteystr. in Dortmund - Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06991-17)

3.3 Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)



3.4 Luftqualität

hierzu -> Vorlage der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07255-17)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2017
(Drucksache Nr.: 06954-17)

3.5 Erschließungsplanung für den Garbe Logistikpark Westfalenhütte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07307-17)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2017

3.6 Baugenehmigungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07540-17)

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07540-17-E1)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2017 für das 1. Quartal 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07663-17)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Verbesserung der Verbindungen PHOENIX See/ östliche Hermannstraße (B6), 1. BA
hier: Ausführungsbeschluss zu ergänzenden Maßnahmen in der östlichen Hermannstraße, die nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung gefördert werden.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07130-17)

5.2 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07132-17)

5.3 Lärmmindernder Asphalt Rüschebrinkstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06935-17)

5.4 Querungshilfe nördlich Flemerskamp
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04160-16)

5.5 Fahrradabstellplätze
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07542-17)

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07542-17-E1)

5.6 Parksituation an öffentlichen Ladestationen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05974-16-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 25.10.2016 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05974-16-E2)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe
nicht besetzt

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Netzwerk Hochwasser- und Überflutungsschutz der Kommunal Agentur NRW
hier: Mitgliedschaft der Stadtentwässerung Dortmund

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07373-17)

7.2 Ankündigungen bei Straßensperrungen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06754-17-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 31.01.2017 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06754-17-E2)

7.3 Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07136-17-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 14.03.2017 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07136-17-E2)

7.4 Sanierungsstrategie Kanalnetz
Mündliche Berichterstattung

8. Anfragen
nicht besetzt

9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Berndsen benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der TOP 1.3 wird mit folgendem Thema: „Einführung von Ausschussmitgliedern (sachkundiger Bürger)“ ergänzt.

Herr Bernd Tenbensel wird als sachkundiger Bürger für den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu verpflichtet.

Die Tagesordnung wird, mit der o. a. Ergänzung, veröffentlicht.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 14.03.2017

Die Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 14.03.2017 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07175-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation:

„Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss für Personal und Organisation um
folgende Beschlussfassung:
Die Regelung §22, Abs. 4 der Hauptsatzung wird nicht geändert. Die unterjährige
Berichterstattung über die Personalentwicklung an den Rat und die Ausschüsse wird
beibehalten.
Begründung:
Derzeit haben nicht alle Ausschussmitglieder, z.B. sachkundige Bürger*innen, Zugriff auf die
unterjährigen operativen Personalreportings. Eine Verkürzung der Präsentationsintervalle zur
Personalentwicklung in den Ausschüssen sollte deshalb erst dann umgesetzt werden, wenn
der direkte Zugriff für alle Ausschussmitglieder gegeben ist.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage und den oben genannten Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:

„Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann wies auf Seite 41, § 38, Absatz 12
hin. Dabei geht es um die Behandlung von Anregungen und Beschwerden und die
Veränderung, wonach zukünftig die Bürger zu ihren Eingaben nicht mehr anzuhören sind. Sie
regte an, den Bürgern zumindest im Rahmen der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung
dieses zu ermöglichen.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl dem Rat der Stadt einstimmig mit o. g. Anmerkung
den anliegenden
- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und
die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.2
Errichtung von Wohngebäuden auf dem städtischen Grundstück Fuchteystr. in Dortmund - Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06991-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
01/2019 durch den städtischen Haushalt zu einem anfänglichen voraussichtlichen
Mietpreis von 92.331,00 € p. a. für einen Zeitraum von 25 Jahren analog der Haushalt getragen werden.

Durch die Anmietung der Wohngebäude und die geplante Vermietung der einzelnen Wohnungen ergibt sich somit per Saldo voraussichtlich ab dem 01.01.2019 eine Entlastung in der Ergebnisrechnung i. H. v. 4.626 €. In 2020 beträgt die Entlastung der Ergebnisrechnung 6.080,00 € und in 2021 voraussichtlich 7.557,00 €.


zu TOP 3.3
Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.4
Luftqualität

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.03.2017:

„AUSW, 29.03.2017:

Herr Dudde erläutert nochmal die Hintergründe zum Antrag seiner Fraktion.

Zum Antrag der SPD-Fraktion führt er an, dass er diesen nicht als Alternativantrag sondern vielmehr
als guten Ergänzungs- bzw. Verstärkungsantrag ansehe. Weiter teilt er das Abstimmungsverhalten
seiner Fraktion hierzu wie folgt mit:

Die Punkte 2, 3 und 5 werde man vorbehaltlos unterstützen.

Bei Punkt 1. Bittet seine Fraktion darum in der 3. Zeile das Wort „insbesondere“ (interpretiert als erste
Maßnahme) vor: „in besonders betroffenen Straßenabschnitten“ einzufügen.

Punkt 4. könne man so nicht mittragen, weil man in dieser Frage mit Blick auf die Handwerker einfach
eine andere Position einnehme, die man auch im aktuellen Landtagswahlprogramm so festgelegt.
habe. Man mache dort nämlich deutlich, dass man zwar die Umrüstung für erforderlich halte aber
über steuerliche Förderungen abfedern wolle. Den Weg „kommunale Ausnahmen zu schaffen“ könne
man insofern nicht mitgehen.

Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass ihre Fraktion mit der durch Herrn Dudde erbetenen
Änderung zu Pkt.1 leben könne. Darüber hinaus sehe man den eigenen Antrag natürlich als den
weitergehenden an. Zum Antrag der Fraktion B’90/ Die Grünen kündigt sie das
Abstimmmungsverhalten ihrer Fraktion wie folgt an:

Die Punkte 2. -5. Könne man mittragen.

Pkt 6. werde man ablehnen, da man neben den bereits existierenden Arbeitsprogrammen zum
jetzigen Zeitpunkt nicht noch ein zusätzliches Arbeitsprogramm initiieren wolle.

Weiter hätte ihre Fraktion zu 1. Punkt gerne den Einlass „in einigen Bereichen“ hinter:
„Schadstoffbelastung der Luft“.

Herr Rm Dudde erklärt sich, mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet, mit diesem Änderungswunsch
einverstanden.

Herr Rm Waßmann führt an, dass es sich hier um ein sehr komplexes Thema handele zu dem man
als Kommune im Hinblick auf die Handlungsfelder eigentlich die größten Schwierigkeiten habe. Man
sei auf viele andere angewiesen. Insofern sei es richtig, dass die Verwaltung das heute vorliegende
Gutachten zuständigkeitshalber zur Bezirksregierung Arnsberg gesandt habe. Wichtig sei seiner
Fraktion nur, dass man als Kommune bei einer konkreten, per Gutachten festgestellten Situation
darauf achten müsse, nicht das gesamte Stadtgebiet aus dem Auge zu verlieren. Von daher sehe
man es nicht als positiv an, Sofortmaßnahmen auszukehren, um an einzelnen Punkten Maßnahmen
zu treffen, die wiederum Auswirkungen auf andere Punkte der Stadt haben werden. Man müsse
darauf achten, dass man mit Einzelmaßnahmen nicht „die Falschen“ treffe. Er werbe daher sehr dafür,
dass man das Ganze abgestimmt, mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet mache.
Die heutige Vorlage begrüße man. Mit Spannung erwarte man Antworten auf die heute vorliegenden
Anträge, wobei seine Fraktion den SPD-Antrag als deutlich weitergehend bewerte und diesen daher
mit Ausnahme des letzten Satzes zu Punkt 3. unterstützen werde. Dem Antrag der Fraktion B’90/Die
Grünen werde man insgesamt ablehnen.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion beiden Anträgen zustimmen werde. Hierzu
erinnert er nochmal daran, dass seine Fraktion durchaus der Meinung sei, dass man mit Maßnahmen
reagieren sollte und dass diese eigentlich bereits überfällig seien.

Frau Rm Neumann-Lieven teilt zum angekündigten Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion mit,
dass man damit leben könne den letzten Satz zu Punkt 3. zu streichen, da der Bund sich ohnehin
hierzu etwas überlegen müsse.

Es erfolgt danach eine getrennte Abstimmung zu beiden Anträgen, unter Berücksichtigung der jeweils
gewünschten und akzeptierten Änderungen und unter Hinweis auf das jeweils differenzierte
Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion (zu Punkt 6. des Antrages Fraktion B‘90/Die Grünen)
und der Fraktion B‘90/Die Grünen ( zu Punkt 4. des SPD-Antrages) :

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage (Drucksache Nr.
07255-17) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion AfD)
dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.:06954-17) in der nachstehend
geänderten Fassung zuzustimmen.

1. Der Rat stellt fest, dass die Schadstoffbelastung der Luft in einigen Bereichen in Dortmund
weiterhin zu hoch ist und die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich
vorgeschriebenen Grenzwerte dauerhaft zu unterschreiten.

2. Der Rat teilt die Einschätzung des Deutschen Städtetages, dass die Bundesregierung die Städte
bei ihren Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität stärker unterstützen muss, um den
Gesundheitsschutz der Bevölkerung nachhaltig sicherzustellen.

3. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Subventionen für Dieselkraftstoff und -motoren zu
streichen und schnellstmöglich für die Kennzeichnung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge zu
sorgen, die auch im Realbetrieb niedrige Emissionswerte erreichen.

4. Der Rat fordert die Bezirksregierung Arnsberg auf, den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilgebiet
Ost, auf seine Wirkungskraft zu überprüfen und um weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen
Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid zu ergänzen.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit einer Überprüfung des kommunalen Luftreinhalteplans im
Sinne weiterer Maßnahmen zur Förderung der umweltverträglichen Mobilität bzw. Minderung
des schadstoffemittierenden Verkehrs. Dabei sollten auch Maßnahmen aus anderen Städten
bewertet werden. Die Ergebnisse werden den zuständigen Ausschüssen schnellstmöglich
vorgelegt.

6. Gleichzeitig müssen auf kommunaler Ebene alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, die auf
Grundlage des geltenden Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrechts möglich sind, um sofort
auf erhöhte Schadstoffbelastungen reagieren zu können. Dazu gehört auch die Umsetzung
verkehrsbeschränkender Maßnahmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein entsprechendes
Konzept für Sofortmaßnahmen aufzustellen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig dem o.a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 06965-17-E2)
In der nachstehend geänderten Fassung zuzustimmen.

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Prozess anzustoßen,
um in Abstimmung mit der Stadt Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Reduzierung
der Stickoxidbelastung insbesondere in besonders betroffenen Straßenabschnitten führt.

2. Die Ergebnisse eines jetzt anlaufenden Modellversuchs in Düsseldorf sollen dem Ausschuss
zur Information vorgelegt werden und in den Prozess zwischen der Bezirksregierung
Arnsberg und der Stadt Dortmund mit einfließen.


3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Bund dafür zu werben, die Automobilindustrie massiv
aufzufordern, die nach EU-Recht vorgegebenen Grenzwerte für Stickoxide bei allen
Neufahrzeugen -auch in realen Betrieb- zeitnah einzuhalten sowie die Entwicklung von
geeigneten Nachrüstsätzen für ältere Dieselfahrzeuge durch Forschungsmittel zu beschleunigen.
Der Bund wird zudem dazu aufgerufen, eine umweltgerechtere Kraftstoffbesteuerung
(Anhebung des Mineralölsteuersatzes für Dieselkraftstoffe) zu prüfen.

4. Der Rat spricht sich dafür aus, das besondere Berufsgruppen, wie das Handwerk oder
die Schausteller, oder Dienstleister des öffentlichen Lebens, wie der ÖPNV oder Rettungsdienste,
sowie Personenkreise, die sich eine teure Nachrüstung ihres PKW bzw. einen
Neukauf nicht leisten können, bei ultimativen Maßnahmen geschützt werden und ihren
Bedürfnissen Rechnung getragen wird. Die Versorgung der Bevölkerung muss weiterhin
gewährleistet sein.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, über den Prozess zur Aufstellung des Masterplans
Mobilität und unter Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten für den Umstieg auf
emissionsfreie Mobilitätsformate zu werben.


ABVG 09.05.2017:

Nach einleitenden Worten von Herrn Bornkessel, berichtet Frau Wollgast mündlich zum Thema „Luftschadstoffuntersuchung an der B1“ (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt diese mündliche Berichterstattung sowie die Vorlage (DS-Nr.: 07255-17) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün schließt sich der o. a. Empfehlung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.03.2017 mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) und einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), an.


zu TOP 3.5
Erschließungsplanung für den Garbe Logistikpark Westfalenhütte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07307-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.03.2017:

„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 22.03.2017:
„Herr Sagolla gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch zusammenfassende
Informationen zur Verwaltungsvorlage.
Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder lässt über die Punkte des vorliegenden Antrages der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen einzeln abstimmen. Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
beschließen wie folgt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Bezüglich der Erschließung des Westfalenhüttengeländes und der damit verbundenen
Verkehrsplanung wird die Verwaltung zu Folgendem aufgefordert:
- Radverkehr
Als innerstädtisches Gewerbegebiet bietet das Gelände hervorragende Voraussetzungen für
den Radverkehr. Dazu muss die Anbindung an das Radwegenetz und die
Berücksichtigung des Radverkehrs bei den Straßenbauplanungen auf dem Gelände
sichergestellt werden. Ebenso müssen arbeitsplatznahe und sichere Abstellmöglichkeiten
geschaffen werden.
Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.
- Verlängerung der Stadtbahnlinie U44
Im „Nahverkehrsplan 2014“ wird die Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 über die
Westfalenhütte als Maßnahme des Korbes 3 genannt. Außerdem wird ein Alternativvorschlag
mit verkürzter Trassenführung bis zur Springorumstraße erörtert. Die Sinnhaftigkeit wird von
der künftigen Entwicklung des Geländes abhängig gemacht. Aufgrund der Entwicklung und
Ansiedlung wird die Verwaltung beauftragt die Sinnhaftigkeit erneut zu prüfen.
Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.
- Erreichbarkeit mit dem Bus erhöhen
Die Linie 417 erschließt das Gebiet der Westfalenhütte. Die Verwaltung prüft, inwieweit
weitere Buslinien über Haltestellen auf/am Westfalenhüttengelände geiltet werden können,
um eine bessere Verknüpfung sicherzustellen.
Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.
Herr Urbanek merkt an, dass, wenn der gesamte Lieferverkehr für diesen Komplex über die
Straße erfolgt, man mit der Verkehrsführung und Änderung: dem U-Turn (Wendemöglichkeit) dem new turn auf der Brackeler Straße einen Schiffbruch erleiden wird.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt das Erschließungskonzept für den Logistikpark
Westfalenhütte inkl. der Einrichtung einer Wendeanlage in der Brackeler Straße östlich der
Werkmeisterstraße sowie einer dauerhafte Zu- und Abfahrt von der Brackeler Straße (K17) in das
Gelände des Garbe Logistikparks Westfalenhütte sowie das Dringlichkeitsschreiben von Herrn StR
Wilde vom 14.03.2017 unter Berücksichtigung des oben genannten Antrages der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis.“

AUSW, 29.03.2017:
Die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen bringen einhellig zum Ausdruck, dass die in der
Vorlage dargestellte Entwicklung der Fläche mit dem damit verbunden Zuwachs an Arbeitsplätzen
sehr erfreulich sei. Insofern sei natürlich auch die verkehrliche Erschließung nochmal unter Druck
geraten, deren weitere Entwicklung man mit Spannung beobachten werde.
Herr Rm Logermann wirbt außerdem dafür, die o.a. Beschlusslage zu dem Antrag seiner Fraktion aus
der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und erhebt diese hier zum Antrag.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem, nachfolgend
aufgeführten Antrag einstimmig, bei Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) zu.
„Bezüglich der Erschließung des Westfalenhüttengeländes und der damit verbundenen
Verkehrsplanung wird die Verwaltung zu Folgendem aufgefordert:
- Radverkehr
Als innerstädtisches Gewerbegebiet bietet das Gelände hervorragende Voraussetzungen für
den Radverkehr. Dazu muss die Anbindung an das Radwegenetz und die
Berücksichtigung des Radverkehrs bei den Straßenbauplanungen auf dem Gelände
sichergestellt werden. Ebenso müssen arbeitsplatznahe und sichere Abstellmöglichkeiten
geschaffen werden.
Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.
- Verlängerung der Stadtbahnlinie U44
Im „Nahverkehrsplan 2014“ wird die Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 über die
Westfalenhütte als Maßnahme des Korbes 3 genannt. Außerdem wird ein Alternativvorschlag
mit verkürzter Trassenführung bis zur Springorumstraße erörtert. Die Sinnhaftigkeit wird von
der künftigen Entwicklung des Geländes abhängig gemacht. Aufgrund der Entwicklung und
Ansiedlung wird die Verwaltung beauftragt die Sinnhaftigkeit erneut zu prüfen.
Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.
- Erreichbarkeit mit dem Bus erhöhen
Die Linie 417 erschließt das Gebiet der Westfalenhütte. Die Verwaltung prüft, inwieweit
weitere Buslinien über Haltestellen auf/am Westfalenhüttengelände geiltet werden können,
um eine bessere Verknüpfung sicherzustellen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Erschließungskonzept für
den Logistikpark Westfalenhütte inkl. der Einrichtung einer Wendeanlage in der Brackeler
Straße östlich der Werkmeisterstraße sowie einer dauerhafte Zu- und Abfahrt von der Brackeler
Straße (K17) in das Gelände des Garbe Logistikparks Westfalenhütte zur Kenntnis.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt das Erschließungskonzept für den Logistikpark Westfalenhütte inkl. der Einrichtung einer Wendeanlage in der Brackeler Straße östlich der Werkmeisterstraße sowie einer dauerhafte Zu- und Abfahrt von der Brackeler Straße (K17) in das Gelände des Garbe Logistikparks Westfalenhütte zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Baugenehmigungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07540-17)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 07540-17-E1):

„Das Thema Parken wird in Dortmund zur Zeit intensiv diskutiert. Daher
stellt sich die Frage, wie die Stadt ihre Steuerungsmöglichkeiten bei
Neubauvorhaben nutzt. Daher bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Die Anzahl der Stellplätze soll nach VV BauO NRW einzelfallbezogen
ermittelt werden (VV BauO NRW Nr. 51.11) Wie häufig wurden
jeweils absolut und prozentual in den letzten 3 Jahren (nach Jahren,
B-Plan-Nr. bzw. statistischem Bezirk bei Genehmigungen nach § 34 oder
§ 35 BauGB) und Nutzungsart gemäß VV BauO NRW Anlage zu Nr. 51.11 bei
der Ermittlung der notwendigen Stellplätze der ÖPNV

a) nicht berücksichtigt

b) gemäß des Vorgabenkatalog in VV BauO NRW Nr. 51.11 Abs. 2 berücksichtigt

c) gemäß eigenen Kriterien der Stadt Dortmund nach VV BauO NRW Nr. 51.11
Abs. 3 ("Eine überdurchschnittlich gute Erreichbarkeit mit Mitteln des
ÖPNV kann auch auf andere Gesichtspunkte gestützt werden.")

2) Wie sind die stadteigenen Kriterien zur Anwendung von VV BauO NRW Nr.
51.11 Abs. 3?

3) Nach VV BauO NRW Nr. 51.11 Abs. 1 sind vorhandenen Erkenntnisse über
die örtlichen Verkehrsverhältnisse einzubeziehen bei der Ermittlung der
notwendigen Stellplätze. Gibt es Fälle in den letzten 3 Jahren, in
denen die Situation des Rad- und Fußverkehr zu einer Reduktion der
notwendigen Stellplatzzahl beitrugen? Wenn ja, wo war das der Fall?

4)
a) Hält die Stadtverwaltung VV BauO NRW Nr. 51.11 Abs. 4 ("Auf Gebäude
geringer Höhe, in denen sich ausschließlich Wohnungen befinden, ist das
vorgenannte Verfahren nicht anzuwenden; hier ist, sofern keine
besonderen Umstände im Einzelfall festgestellt werden, je Wohnung von
einem notwendigen Stellplatz auszugehen") noch für zeitgemäß?
Schließlich haben viele gemeinsam wohnende Menschen mehr als ein Kfz.

b) Kam die vorgenannte Regelung in den letzten 3 Jahren in Dortmund zur
Anwendung?

5) Wendet die Stadtverwaltung die Soll-Bestimmung in VV BauO NRW Nr.
51.13 Abs. 3 konsequent an? Wenn nein, warum nicht?

Sollten datenschutzrechtliche Belange den Auskünften entgegen stehen
bitten wir um genaue Angabe der Rechtsgrundlage, aufgrund der die
Stadtverwaltung zu dieser Einschätzung kommt.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überweist die gesamte Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.



4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2017 für das 1. Quartal 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07663-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 1. Quartal zur Kenntnis.








5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Verbesserung der Verbindungen PHOENIX See/ östliche Hermannstraße (B6), 1. BA
hier: Ausführungsbeschluss zu ergänzenden Maßnahmen in der östlichen Hermannstraße, die nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung gefördert werden.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07130-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung in der östlichen Hermannstraße, im Bereich von der Hörder-Bach-Allee in östliche Richtung bis 60 m westlich des Kreisverkehrs zur mit investiven Auszahlungen in Höhe von 450.000,00 €, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen in Höhe von 53.057,52 €, welche nicht zahlungswirksam sind.

Die Investition bedingt eine jährliche Aufwandsreduzierung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 867,88 €, welche vor allem aus der energetischen Sanierung resultiert.

Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit:


zu TOP 5.2
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07132-17)


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.







zu TOP 5.3
Lärmmindernder Asphalt Rüschebrinkstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06935-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Sanierung der Rüschebrinkstraße zwischen Wambeler Hellweg und Hannöversche Str. mit lärmmindernden Asphalt und einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 800.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66B01202014654 - Lärmmindernder Asphalt Rüschebrink Str. (KHS) - mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 2.310,12 Euro
Haushaltsjahr 2017: 320.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 477.689,88 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 18.462,50 Euro.


zu TOP 5.4
Querungshilfe nördlich Flemerskamp
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04160-16)

Der Ausschluss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschluss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Vergrößerung und den barrierefreien Umbau der Querungshilfe nördlich des Flemerskamps mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 13.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014002 – Verkehrsberuhigung in Wohngebieten - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2017 13.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2018, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 364,00 Euro.











zu TOP 5.5
Fahrradabstellplätze
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07542-17)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 07542-17-E1):

„Die Stadt Dortmund baut die Anzahl öffentlicher Fahrradstellplätze
kontinuierlich aus und beachtet dabei sachgerechte Qualitätskriterien.
Hier agiert das Tiefbauamt vorbildlich. Anders sieht es jedoch aus, wenn
die Stadt selber Bauherr ist. BauO NRW § 51 Abs. 1 schreibt die
Errichtung bei Neubauten vor. ("Bei der Errichtung von baulichen Anlagen
und anderen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten
ist, müssen Stellplätze oder Garagen hergestellt werden, wenn und soweit
unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse und des
öffentlichen Personenverkehrs zu erwarten ist, dass der Zu- und
Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeug erfolgt (notwendige Stellplätze und
Garagen). Hinsichtlich der Herstellung von Fahrradabstellplätzen gilt
Satz 1 sinngemäß. […]"). Jedoch wurde z. B. das FZW trotz der
Ausrichtung auf junge Menschen ohne jegliche Fahrradabstellplätze
errichtet. Bei der Errichtung der benachbarten Berufsschulen wurde die
Aufstellung von s. g. "Felgenbiegern" nur durch Protest verhindert und
ein Teil der Abstellplätze liegt an einer der sozialen Kontrolle
(=Diebstahlschutz) entzogenen Stelle und wird daher nicht angenommen. Zudem parken dort vor allem Motorräder.


Vor dem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung
folgender Fragen:

1) Welche Gebäude hat die Stadt in den letzten 3 Jahren in Dortmund
errichtet? Es wird um eine tabellarische Übersicht sortiert nach Jahr
der Baufertigstellung gebeten mit folgenden Angaben:

- Anschrift

- Anzahl an Fahrradstellplätzen (nach Bediensteten, Besucher*innen,
Schüler*innen, soweit getrennt vorgesehen)

- Grundlage, auf der die Anzahl Stellplätze festgelegt wird (z. B.
Nutzungsart nach Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW mit Angabe der zugrunde
gelegten Personenanzahl)

- Angabe der bei der Planung beachteten Qualitätskriterien (nicht
abschließend: Fahrradbügel ja/nein, Abstand der Fahrradbügel zueinander,
Zugänglichkeit, Lage auf dem Grundstück (insbesondere bzgl. der Aspekte
soziale Kontrolle und Sichtbarkeit beim Hauptzugangsweg zum Gebäude),
Überdachung)

- Anzahl der verfügbaren Schließfächer für Helme/Wechselkleidung/etc.,
Duschen, Luftpumpen und verfügbaren Reparaturmöglichkeiten.

- Zuständiges Amt

- Nutzende Einrichtung

- Gebäude, die bauordnungsrechtlich den Vorschriften eines Neubaues genügen müssen

- von der Stadt neu erworben wurden

- von Dritten für die anschließende Anmietung durch die Stadt errichtet
wurden sind bitte ebenfalls aufzuführen. Räumlich getrennte oder sich in der
Qualität unterscheidende Abstellanlagen sind bitte getrennt aufzulisten.
Sollte die Stadt nur Teilnutzerin des Gebäudes sein, bitte nur den der
Stadt zuzurechnen Teil angeben und den Aufteilungsschlüssel angeben.

Die Übersicht möge bitte auch als mit üblichen Office-Programmen
weiterverarbeitbare Liste zur Verfügung gestellt werden.

2) An welchen der Gebäude aus der erbetenen Übersicht musste bzw. soll
in Zukunft nachgesteuert werden und warum?

3)
a) Ist den für den Bau und Unterhalt städtischer Gebäude (inkl.
Anmietungen) zuständiger Ämter die Handreichung der Arbeitsgemeinschaft
Fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW
herausgegebene Handreichung "Hinweise zum Fahrradparken" bekannt?

b) Wird diese Handreichung angewendet?

Wenn ja: Hat sich diese bewährt aus Sicht der Verwaltung und mit welchen
Modifikationen wird diese angewendet?

Wenn nein: Wieso nicht und woran orientieren sich die Ämter stattdessen?

Soweit die betroffenen Stellen der Stadtverwaltung unterschiedliche
Einschätzungen vornehmen, bitten wir um eine Beantwortung nach Ämtern
(Immobilienwirtschaft, Schule, …) getrennt.



4)
a) Gibt es eine Evaluierung der Fahrradabstellplätze im Bestand der
städtischen Gebäude (inkl. Anmietungen) hinsichtlich Vorhandensein,
Bedarf, Qualität und Quantität?

b) Gibt es einen Plan zur Beseitigung von Defiziten? Wenn ja, wie sieht
dieser aus hinsichtlich baulicher Gestalt und Qualitätskriterien,
Prioritätensetzung und zeitlichen Umsetzungshorizont?

c) Gibt es wie für die öffentlichen Fahrradstellplätzen ein Kataster
aller Fahrradstellplätze im Zusammenhang mit städtischen Gebäuden?

d) In welchen Intervallen werden die vorhanden Fahrradabstellanlagen von
wem mit welchem Prüfauftrag kontrolliert?

5) Sieht die Stadtverwaltung die Stadt in einer Vorbildrolle gegenüber
privaten Bauherren beim Fahrradabstellen? Wenn ja, wie nimmt sie diese
aktiv wahr?

6) Hat der Gestaltungsbeirat das Thema Fahrradabstellen bei einzelnen
Bauvorhaben behandelt? Wenn ja: Welche Kritikpunkte wurden vorgetragen
bzw. was wurde gelobt?

7) Wurde bei den Sammelunterkünften für Asylbewerber das Thema
Fahrradabstellen berücksichtigt? Wenn ja, wie?

8) Welche Rolle spielen Fahrradabstellplätze beim Abschluss von
kurzfristigen Mietverträgen durch die Stadt Dortmund z. B. für
Ausweichstandorte bei Sanierungen?

9)
a) Werden in Anfahrtsinformationen der Stadt immer auch Informationen für
Radfahrer*innen angeben, z. B. zu verfügbaren Fahrradstellplätzen? Was
ist dafür der aktuelle Mindeststandard (online/print)?

b) Ist es möglich, dass alle Einrichtungen der Stadt mit regelmäßigem
Publikumsverkehr sich bei den als vorbildlich geltenden
Anfahrtsinformationen für Radfahrer*innen am Beispiel des LWL

Industriemuseums orientieren?

s.
https://www.lwl.org/industriemuseum/standorte/zeche-zollern/besucherinfos/radfahrer

Wenn ja: Bis wann kann die Stadt das umsetzen?

Sollten die erbetenen Informationen nicht oder nur teilweise vorliegen
bitten wir um Auskunft darüber, wie in Zukunft diese für die Umsetzung
der fahrradfreundlichen Gestaltung der Stadt notwendigen Informationen
erhoben werden können.“



ABVG 09.05.2017:

Der Vorsitzende erinnert an die Geschäftsordnung des Rates, §6, und macht darauf aufmerksam, dass angesichts des Umfanges der Anfrage, eine Beantwortung nicht zeitnah erwartet werden kann.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.6
Parksituation an öffentlichen Ladestationen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05974-16-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/BL, DS-Nr.: 05974-16-E1, lag bereits zur Sitzung am 25.10.2016 vor.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr. 05974-16-E2):

„Zu der o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
In Dortmund sind aktuell 47 Elektro-Ladestationen vorhanden. Jede Station besitzt die
Möglichkeit, gleichzeitig zwei Fahrzeuge zu laden. Damit sind 94 öffentliche Ladepunkte
vorhanden.
In der Zwischenzeit wurden 23 Ladestationen beschildert, auch alle weiteren „Tankstellen“
werden absehbar per Beschilderung ausgewiesen. Die Beschilderung wird mit den
Verkehrszeichen 314/315 (Parkplatz bzw. Parken auf dem Gehweg) Straßenverkehrsordnung
(StVO) mit dem entsprechenden Zusatzzeichen für die Elektromobilität durchgeführt.
Zusätzlich werden die Elektro-Ladestationen sukzessive mit einem entsprechenden
Piktogramm versehen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Swaton vom Tiefbauamt unter der Telefonnummer
50-22714 zur Verfügung.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Netzwerk Hochwasser- und Überflutungsschutz der Kommunal Agentur NRW
hier: Mitgliedschaft der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07373-17)

Der Ausschluss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Mitgliedschaft der Stadtentwässerung Dortmund im Netzwerk Hochwasser- und Überflutungsschutz der Kommunal Agentur NRW


zu TOP 7.2
Ankündigungen bei Straßensperrungen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06754-17-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 06754-17-E1, lag bereits zur Sitzung am 31.01.2017 vor.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 06754-17-E2):

„Zu der Bitte um Stellungnahme nehme ich nach Bearbeitung durch die Stadtentwässerung
Dortmund wie folgt Stellung:
a) Zu der Aussage, es habe keine Vorabinformation seitens der Stadt Dortmund gegeben
- Die Baumaßnahme wurde am 17.11.2015 in der Bezirksvertretung Lütgendortmund vorgestellt,
es folgte noch ein weiterer Informationstermin.
- Die erste Information der Anlieger erfolgte am 26.04.2016 in der Vorort-Veröffentlichung
„Marten Aktuell“.
- DSW21 wurden im November 2015 über die Beeinträchtigungen (Vollsperrung) der betroffenen
Buslinien informiert.
- Am 22. Dezember 2016 wurden die Anwohner/innen des Alten Hellwegs per Postwurfsendung
über die erforderlichen Beweissicherungen informiert.
-Am 13. Januar hat die Stadt Dortmund Medien und Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung
sowie auf der Stadtseite >dortmund.de< über die Bauarbeiten und Straßensperrungen
informiert.
- Die Anlieger wurden am 16. Januar 2017 mit einer weiteren Postwurfsendung und vor Ort
durch die städtische Bauüberwachung der Stadtentwässerung informiert.
- Darüber hinaus wurden zu Beginn und im Verlauf der Umsetzung der Baumaßnahmen
viele persönliche Gespräche und Telefonate mit Anwohnern geführt. Die Mitarbeiter der
Stadtentwässerung haben Fragen beantwortet und weitergehende Erläuterungen gegeben.
- Die Bauleitung des Bauunternehmens hat am 17. Januar 2017 mit den örtlichen Gewerbebetrieben
Regelungen getroffen, wie eine Andienung durch Zulieferer sichergestellt wird.
Zusammenfassend stelle ich insofern fest, dass auf verschiedenen Wegen und zu mehreren
Zeitpunkten eine Information der Anlieger sowie die Kommunikation vor Ort durchaus angemessen
erfolgt ist.
Die Stadtentwässerung bedauert den Umstand, dass durch die beauftragte Bauunternehmung
eine Beschilderung erst nach dem Aufstellen der Absperrungen vorgenommen wurde.
b) Zu den Fragestellungen
- Bei Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt die Information vorab in der zuständigen
Bezirksvertretung bei Bekanntgabe der Baumaßnahme, durch Pressemitteilung (in
der Regel am Wochenende vor Beginn der Maßnahme), bei Beteiligung von DSW21 durch
DSW21 an alle betroffenen Haltestellen und postalisch einige Tage vor bzw. bei Beginn der
Maßnahme.
- Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wird die Tagespresse durch die Stadtentwässerung
informiert. Die Kosten für die Information/Kommunikation sind in den Baustelleneinrichtungskosten
und in den Leistungen der Bauüberwachung enthalten.
- Im Internet sind die Beeinträchtigungen der betroffenen Straßen anhand der verkehrsrechtlichen
Anordnungen dargestellt. Die Maßnahme verläuft aber über zwei Straßen (Alter Hellweg
/ Hohbrinkstraße) und das Privatgelände einer anliegenden Firma. Für die gesamte Maßnahme
einschließlich Arbeiten auf dem Privatgelände sind insgesamt 16 Monate vorgesehen,
davon entfallen auf die Arbeiten im Alten Hellweg zunächst 2 ½ Monate.
- Das Ingenieurbüro wurde von der Stadtentwässerung mit der örtlichen Bauüberwachung
beauftragt. Nach Vertrag ist das Ingenieurbüro auch für die Belange der Anwohner zuständig.
Rücksprache mit der Oberbauleitung bei der Stadtentwässerung wird jederzeit gewährleistet.
Informationen, die nicht aus Bauvertragsunterlagen zu ersehen sind, werden zwischen der
Stadtentwässerung und dem Ingenieurbüro kommuniziert.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.

zu TOP 7.3
Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07136-17-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 07136-17-E1, lag bereits zur Sitzung am 14.03.2017 vor).


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 07136-17-E2):

„Mit der o. g. Anfrage hat sich die Stadtentwässerung Dortmund befasst und ich kann
Ihnen heute folgende Informationen geben:
1) Welchen sächlichen Wert haben die im öffentlichen Straßenraum gelegenen
privaten Anschlussleitungen nach § 2 der Satzung über die Entwässerung der
Grundstücke in der Stadt Dortmund.
Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund liegen keine Informationen
über den Wert der ca. 95.000 privaten Grundstücksanschlussleitungen vor.
2) Wie würde sich bei einer unentgeltlichen Übernahme dieser Leitungen das
Eigenkapital des Eigenbetriebes Stadtentwässerung verändern?
Um eine Aussage darüber treffen zu können, müssten Daten über die
Anlagenwerte vorliegen, es wäre eine Vermögensbewertung der
Anschlussleitungen nach tatsächlichem Zustand (Länge, Alter, Beschaffenheit)
erforderlich. Die Informationen sind nicht verfügbar (siehe Punkt 1) und es ist
auch nicht beabsichtigt, private Grundstücksanschlussleitungen in das
Eigentum der Stadt Dortmund zu übernehmen.
3) Wie würde sich bei einer unentgeltlichen Übernahme dieser Leitungen die
allgemeine Rücklage des städtischen Haushaltes verändern?
Dazu kann keine Aussage getroffen werden (siehe Punkte 1 und 2)
4) Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen den Bürgerinnen und Bürgern
eine unentgeltliche Übernahme von Teilen der privaten
Grundstücksanschlussleitungen anzubieten?
Eine unentgeltliche Übernahme der privaten Grundstücksanschlussleitungen
seitens der Stadt Dortmund wäre nur möglich, wenn sich der private
Grundstückseigentümer damit einverstanden erklärt (im Sinne einer
Schenkung). Es ist nicht beabsichtigt, private Grundstücksanschlussleitungen
in das Eigentum der Stadt Dortmund zu übernehmen.
5) Wie könnte aus Sicht der Fachverwaltung eine Satzungsänderung aussehen,
um Auseinandersetzungen zwischen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern
und der Stadt Dortmund zu vermeiden, was die Frage des Fremdverschuldens
bei defekten privaten Anschlussleitungen unterhalb des öffentlichen
Straßenraums angeht?
Schäden an privaten Anschlussleitungen müssen im Einzelfall betrachtet und
können nicht in der Satzung geregelt werden. Im Rahmen des
Fremdverschuldens eines Schadens bestehen Haftungsregeln außerhalb der
Satzung, die bereits jetzt zur Anwendung kommen.
6) Nach derzeitigem Sachstand aus der mündlichen Erläuterung der Verwaltung
im AFBL werden individuelle Lösungen und Kostenteilungen bei Konflikten in
Einzelgesprächen erreicht, sofern die Stadt Dortmund eine Mitschuld an der
Beschädigung einer privaten Anschlussleitung im öffentlichen Raum trifft. Wie
viele Mitarbeiterstunden sind für solche Konfliktfälle eingeplant? Welche
Prognose zum Arbeitsaufwand gibt es vor dem Hintergrund der
beschlossenen Vorlage für die Zukunft?
Derartige Konfliktfälle können beispielsweise durch städtische Bäume
verursacht werden, deren Wurzeln private Leitungen beschädigt haben.
Solche Fälle lassen sich - wie bereits heute praktiziert - nur individuell lösen,
eine Prognose über den erwarteten Arbeitsaufwand ist nicht möglich.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.

zu TOP 7.4
Sanierungsstrategie Kanalnetz

Herr Dr. Falk berichtet mündlich (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.

8. Anfragen
- nicht besetzt -

9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -

Die öffentliche Sitzung endet um 16:06 Uhr.



Berndsen Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin

zu TOP 3.4:

Luftschadstoffuntersuchung_B1.pdfLuftschadstoffuntersuchung_B1.pdf

zu TOP 7.4:

Sanierungsstrategie im EB70.pdfSanierungsstrategie im EB70.pdf
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