Niederschrift (öffentlich)
über die 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 18.09.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 19:07 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU) bis 17:30 Uhr
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Naumann (SPD) bis 18:40 Uhr, i. V. f. Herrn RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD) i.V. f. Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Herr RM Taranczewski (SPD) i.V. f. Frau RM Löffler (SPD)
Frau RM Weyer (SPD) bis 18:05 Uhr
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr sB Stammnitz (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Rettstadt (FDP/Bürgerliste) i. v. f. Herrn RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Garbe (AfD)
Herr RM Thieme (NPD) ab 15:21 Uhr
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch (FBI)
Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Rath - 60/AL
Herr Thabe - 61/AL
Frau Laubrock-64/stv.AL
Frau Meininghaus -64
Frau Uehlendahl-66/AL
Herr Kröger-67/stv.AL
Frau Bonan-FB1
Herr Born –FB20
Herr Gruber –FB 23
Frau Lüllmann-FB23
Frau Lakes-FB 70
Herr Niederquell-FB23
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:
Herr Terjung (EDG)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 18.09.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.05.2019
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2019
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)
3.2 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes:
Abfallwirtschaftliche Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Solingen ab dem 01.01.2020 sowie Gründung einer gemeinsamen Entsorgungsgesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14915-19)
3.3 Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14914-19)
3.4 4-fach Sporthalle Übelgönne/Unionstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14767-19)
3.5 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Gewinnverwendung 2018 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15181-19)
3.6 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)
3.7 Grünflächenstrategie der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13958-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.09.2019
3.8 Pfand- und Mehrwegsysteme bei Großveranstaltungen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15382-19)
3.9 Bäume in Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15244-19)
3.10 Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“
Klimagerechte, gesundheitsförderliche Stadtentwicklung - verbesserte Lebensqualität für die Menschen –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14890-19)
3.11 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Baulos 20 - Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage
hier: Terminplanung und Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14954-19)
3.12 Planung Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Lindenhorster Straße und Evinger Straße durch die Dortmunder Eisenbahn Infrastruktur GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14776-19)
3.13 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit (G2, B8 und B11)
Planungsauftrag und Bürgerbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14436-19)
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
4.1 Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I. Kenntnisnahme der aktualisierten Rahmenplanung
II. Ergebnis der ersten Offenlegung der Änderung Nr. 15a des FNP (Stand 2018) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der Änderung Nr.15a des FNP (Stand 2018)
III.Erneuter Offenlegungsbeschluss (Zweite Offenlegung) der Änderung Nr. 15a des FNP
IV.Ergebnis der ersten Offenlegung des InN 219 (Stand 2018) und der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange InN 219 (Stand 2018)
V.Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 219
VI.Erneuter Offenlegungsbeschluss (Zweite Offenlegung) des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte
VII.Beschluss über die Vergabe von Planungsleistungen für Werksanpassungsmaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13900-19)
4.2 Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 218 - Am Waldfried -
hier:
I. Ergebnis der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2009)
II. Ergebnis der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2017)
III.Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
IV.Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil -
V. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 205
VI. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Ev 115 - Derner Straße
VII.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses InN 214 - nördlich Eisenhüttenweg -
VIII.Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13736-19)
4.3 Bauleitplanung:
I. Beschluss zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
II. Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InN 236 VEP - Möbelhaus Hildastraße -
III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes InN 236 VEP - Möbelhaus Hildastraße -
IV. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
V. Beschluss zur Anpassung des Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15061-19)
4.4 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zugleich Scoping gem. § 4 Abs. 1 BauGB; III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB; IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; V. Ergebnis der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB; VI. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB; VII. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens gem. § 4a Abs. 3 BauGB; VIII. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung vom 09.07.2019 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -; IX. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14846-19)
4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 226 - Etzelweg - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB); II. Entscheidung über Stellungnahmen; III. Beifügung einer aktualisierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14908-19)
4.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 281 - Faßstraße -, zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103, Hö 206, Hö 236, Hö 252 Teilbereich A, Hö 252 Teilbereich B
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15065-19)
4.7 Bauleitplanung; Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen Vorhaben-und Erschließungsplan im Stadtbezirk Dortmund Eving, Ortsteil Brechten, Forstblick Grävingholt ("In den Hüchten")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15001-19)
4.8 Bauleitplanung; Bebauungsplanverfahren Lü 190 - Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14641-19)
4.9 Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund, Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen in den Stadtbezirken Innenstadt-West, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;
hier: I. Aufstellungsbeschlüsse der unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bebauungspläne; II. Änderungsbeschlüsse zu den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Durchführungs- und Bebauungsplänen; III. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14928-19)
4.10 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage Pottgießerstraße in Dortmund – Eving nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14955-19)
4.11 Planung von Verkehrsflächen; hier: Herstellung einer Erschließungsanlage Hannöversche Straße in Dortmund - Körne nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14942-19)
4.12 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2019 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14897-19)
4.13 Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)
4.14 Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14793-19)
4.15 Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge der Umstufung von Teilstrecken der Landesstraßen L609 und L649, südlich der A40 im Ortsteil Oespel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15016-19)
4.16 Baulückenkataster
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14507-19-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 26.06.2019 vor-
- Zur Sitzung am 18.09.2019 erfolgt zunächst ein mündlicher Bericht der Verwaltung-
4.17 Sachstand zum Planungsverfahren bezüglich der Beseitigung des Bahnüberganges
Husener Straße
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14707-19)
-lag bereits zur Sitzung am 26.06.2019 vor-
4.18 "Bee Stops" für Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14930-19)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14930-19-E1)
4.19 Entsiegelung kommunaler Flächen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15359-19)
4.20 Verbesserung der Nahmobilität in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15118-19-E1)
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
5.1 Rheinischer Esel - Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15264-19)
5.2 Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2019/2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14941-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14748-19-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 26.06.2019 vor-
5.3 Luftbelastung in Dortmund -Werte aus 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14489-19)
5.4 Luftbelastung in Dortmund - Werte aus 2017
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15134-19)
5.5 Planfeststellungsverfahren „Ökologische Verbesserung des Kirchhörder Baches von km 0,00 bis km 1,26 in Dortmund - Entwurf“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14995-19)
5.6 Masterplan integrierte Klimaanpassung Dortmund (MiKaDo)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14977-19)
5.7 Klimaanpassung im städtischen Wald
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15383-19)
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
6.1 Wohnungsmarktbericht 2019
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14938-19)
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
7.1 Stadtumbau Dorstfeld
Hof- und Fassadenprogramm im Bereich der "Werkssiedlung Oberdorstfeld"
Neufassung der Förderrichtlinien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14903-19)
8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt
9. Angelegenheiten des Büros für internationale Beziehungen und nachhaltige Entwicklung
9.1 Lokale Agenda 21 - 18. Zwischenbericht 2017 und 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14786-19)
10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt
11. Anfragen
11.1 Amphibien-Wanderung über den Rheinischen Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14150-19)
- Lag bereits zur Sitzung am 15.05.2019 vor -
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 14150-19-E1)
11.2 Ökologische Entwicklung von Phoenix West
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14152-19)
- Lag bereits zur Sitzung am 15.05.2019 vor -
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 14152-19-E1)
11.3 Windenergie-Potential von Fahrtwindturbinen an Dortmunder Straßen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14630-19)
-lag bereits zur Sitzung am 26.06.2019 vor-
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 14630-19-E1)
11.4 Schädigung von Amphibien durch freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet Bolmke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14704-19)
-lag bereits zur Sitzung am 26.06.2019 vor-
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 14704-19-E1)
12. Informationen der Verwaltung
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Lührs benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Ergänzung:
Man einigt sich darauf, folgende Vorlage der Verwaltung, im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung als neuen TOP 3.14 zu setzen:
„Änderung beim Förderprojekt PuLS“ Empfehlung (Drucksache Nr.: 15423-19)
Mit dieser Ergänzung wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.05.2019
Die Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.05.2019 wird genehmigt.
zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2019
Die Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2019 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)
AUSW, 18.09.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Planung der beteiligungsorientierten Gestaltung des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Zwischenpräsentationsjahr 2020 zu Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
zu TOP 3.2
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes:
Abfallwirtschaftliche Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Solingen ab dem 01.01.2020 sowie Gründung einer gemeinsamen Entsorgungsgesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14915-19)
AUSW, 18.09.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Zur Bildung einer Entsorgungskooperation ab dem 01.01.2020 wird auf Basis des anliegenden Gesellschaftsvertrages ein Gemeinschaftsunternehmen in der Rechtsform der GmbH zwischen der EDG Holding GmbH und der Stadt Solingen gegründet.
2. Im Rahmen dieser Kooperation mit der Stadt Solingen sollen zur Erhöhung der Entsorgungssicherheit über die neu gegründete gemeinschaftliche Entsorgungs-gesellschaft 7.500 Mg/a gemischte Siedlungsabfälle und Sortierfraktionen aus Dortmund im Müllheizkraftwerk (MHKW) der Technischen Betriebe Solingen (TBS) entsorgt werden. Im Gegenzug soll die Stadt Solingen die EDG Entsorgung Dortmund GmbH mit der Entsorgung solcher Abfallfraktionen beauftragen, für die sie keine optimalen Entsorgungsmöglichkeiten im Stadtgebiet hat. Im ersten Schritt soll dies für die Abfallfraktion Sperrmüll in Höhe von 4.100 Mg/a erfolgen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschäftsführungen im EDG-Unternehmens-verbund zu ermächtigen, die entsprechenden Vertragsabschlüsse mit der Stadt Solingen zu tätigen.
zu TOP 3.3
Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14914-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den zweiten Quartalsbericht 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
4-fach Sporthalle Übelgönne/Unionstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14767-19)
AUSW, 18.09.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den Fachbereich Liegenschaften / Technisches Projektmanagement Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond“ (SV GVVF)
1. mit der Durchführung eines Planungswettbewerbes zur Realisierung einer Vierfachsporthalle inklusive Tribüne für ca. 3.250 Zuschauer auf dem Grundstück Unionstraße/Übelgönne Gemarkung Dortmund Flur 55 Flurstücke 238, 171 und 172.
2. mit der anschließenden Durchführung des Verhandlungsverfahrens für die weitere Objektplanung.
zu TOP 3.5
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Gewinnverwendung 2018 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15181-19)
AUSW, 18.09.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Lagebericht 2018 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 werden festgestellt.
2. Aus der Gewinn- bzw. Kapitalrücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 15.399.275,31 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2018 von -15.063.775,31 € verrechnet und der verbleibende Betrag von 335.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.
3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
4. Der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein -Westfalen wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2019 zu beauftragen.
zu TOP 3.6
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
Grünflächenstrategie der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13958-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vom 03.09.2019:
-Text, siehe u. a Empfehlung des AKSF vom 10.09.2019-
Hierzu liegt vor Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom
04.09.2019:
-Text, siehe u. a Empfehlung des AKSF vom 10.09.2019-
Hierzu liegt vorEmpfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 10.09.2019:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde aus seiner Sitzung am 04.09.2019 vor:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat begrüßt die Grünflächenstrategie der Stadt Dortmund als Grundlage für die Steigerung der Artenvielfalt im innerstädtischen Raum. Hierdurch wird ein ökologisch und nachhaltig ausgerichtetes Grünflächenmanagement geschaffen.
Zur Umsetzung der Grünflächenstrategie regt der Beirat eine stärkere Kooperation der mit dem Grünflächenmanagement im Stadtgebiet betrauten Ämter und Eigenbetriebe (u.a. künftiges Grünflächenamt, Umweltamt, Friedhöfe, Parks, Entwässerung) an.
Der Austausch der städtischen Stellen untereinander und mit den Naturschutzverbänden im Rahmen des Labelverfahrens „Stadtgrün – naturnah“ hat sich bewährt und sollte verstetigt und ausgebaut werden.
Hierbei könnten Synergieeffekte nicht nur für die Förderung der Artenvielfalt, sondern auch für die Wirtschaftlichkeit und Qualität entstehen. Standards für die naturnahe Pflege könnten entwickelt und die Fuhrparks mit ihren technischen Geräten wie Balkenmähern zusammengeführt werden.
Die Pflege von Naturschutzflächen im Außenbereich, die in der Obhut des Umweltamts liegen, könnten über Servicevereinbarungen (z.B. für die Wiesenmahd) einbezogen werden.
Im Rahmen der Kooperation könnte das ausführende Personal im Hinblick auf die naturnahe Pflege der Grün- und Gehölzpflege (Beispiel Obstbäume) qualifiziert werden
Der Beirat regt in diesem Zusammenhang die organisatorische Zusammenführung der mit dem Grünflächenmanagement betrauten Ämter und Stellen in einem (Grün-)Dezernat an.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 03.09.2019 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 13958-19-E1):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt bei zukünftigen Veranstaltungen und Events auf städtischen Grünflächen und in städtischen Parkanlagen grundsätzlich ein Pfandsystem bei dem Verkauf von Getränken vorzuschreiben. Die Verwendung eines Pfandsystems soll ebenfalls bei anderen Großveranstaltungen wie Kirmes, Karnevalszügen und Straßenfesten im gesamten Stadtgebiet als Grundlage für eine Genehmigung vorgeschrieben werden.
Begründung
Durch die grundsätzliche Vorschrift für die Verwendung eines Pfandsystems soll unnötiger Abfall verhindert werden. Dies reduziert zum einen den Rohstoffverbrauch und zum anderen muss nach Ende der jeweiligen weniger Abfall aufgesammelt werden. Plastikmüll ist ein großes Problem unserer Zeit.“
ABVG, 03.09.2019:
Man einigt sich darauf, dass die Vorlage und der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion getrennt zu behandeln sind.
Herr Rm Dudde deklariert weiteren Beratungsbedarf zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und bittet daher, die Angelegenheit in die nächste Sitzung zu vertagen.
Diese Bitte wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD), abgelehnt.
Nach der heutigen Diskussion, ist man sich darin einig, dass die Abstimmung zum SPD-Antrag mit dem Hinweis erfolgt, dass mit den hierin erwähnten „Veranstaltungen und Events“ nicht das „kleine Siedlerfest“ gemeint sei.
Auch zukünftige Veranstaltungen, die bereits vertraglich geschlossen sind, bleiben von diesem Antrag unberührt.
Die dann folgende getrennte Abstimmung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Vorlage ergab folgendes Ergebnis:
1.Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss:
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt bei zukünftigen Veranstaltungen und Events auf städtischen Grünflächen und in städtischen Parkanlagen grundsätzlich ein Pfandsystem bei dem Verkauf von Getränken vorzuschreiben. Die Verwendung eines Pfandsystems soll ebenfalls bei anderen Großveranstaltungen wie Kirmes, Karnevalszügen und Straßenfesten im gesamten Stadtgebiet als Grundlage für eine Genehmigung vorgeschrieben werden.
Hinweis: Mit den hierin erwähnten „zukünftigen Veranstaltungen und Events“ ist nicht das „kleine Siedlerfest“ gemeint.
2.Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die auf Langfristigkeit ausgelegte Grünflächenstrategie für das öffentliche Grün der Stadt. Ziel ist die Steigerung der Artenvielfalt im innerstädtischen Raum durch ein ökologisch und nachhaltig ausgerichtetes Grünflächenmanagement.
-52-
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich den Empfehlungen des Beirates der unteren Naturschutzbehörde und des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig an.
AUSW, 18.09.2019:
Herr Rm Dudde bittet darum, den vorliegenden SPD- Antrag so zu interpretieren, dass mit den hierin erwähnten städtischen Grünflächen alle städtischen Plätze gemeint seien.
Herr Rm Waßmann merkt an, dass man ebenso die Veranstaltungen in den Westfalenhallen hierbei mit berücksichtigen solle.
Herr Rm Rettstadt führt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Zum SPD-Antrag werde man sich erhalten, da man die hiermit beabsichtigten Pfandsysteme kritisch sehe.
Mit den o. a. Anmerkungen von Herrn Rm Dudde und Herrn Rm Waßmann wird über den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 13958-19-E1) in der Fassung des ABVG-Beschlusses wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) sowie 1 Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt bei zukünftigen Veranstaltungen und Events auf städtischen Grünflächen und in städtischen Parkanlagen grundsätzlich ein Pfandsystem bei dem Verkauf von Getränken vorzuschreiben. Die Verwendung eines Pfandsystems soll ebenfalls bei anderen Großveranstaltungen wie Kirmes, Karnevalszügen und Straßenfesten im gesamten Stadtgebiet als Grundlage für eine Genehmigung vorgeschrieben werden.
Hinweis: Mit den hierin erwähnten „zukünftigen Veranstaltungen und Events“ ist nicht das „kleine Siedlerfest“ gemeint.
Ergänzung aus dem AUSW: Die Verwaltung wird beauftragt, ebenso für alle städtischen Plätze sowie bei Veranstaltungen der Westfalenhallen ein Pfandsystem bei den Verkauf von Getränken vorzuschreiben.
Anschließend wird zur Vorlage wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt, der o. a. Empfehlung des AKSF folgend, dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die auf Langfristigkeit ausgelegte Grünflächenstrategie für das öffentliche Grün der Stadt. Ziel ist die Steigerung der Artenvielfalt im innerstädtischen Raum durch ein ökologisch und nachhaltig ausgerichtetes Grünflächenmanagement.
zu TOP 3.8
Pfand- und Mehrwegsysteme bei Großveranstaltungen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15382-19)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 15382-19:
….schon 1990 hat der Rat beschlossen, Regelungen für eine verbindliche Einführung von Mehrweg- und Pfandsystemen bei öffentlichen, städtischen Großveranstaltungen zu schaffen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung darzustellen, wie der Ratsbeschluss vom 07.06.1990 umgesetzt wurde und wie sich die heutige Genehmigungspraxis darstellt.
In dem Zusammenhang bitten wir auch um die Darstellung, ob und wenn ja wie die Umsetzung von Pfand- und Mehrwegsystemen bei Veranstaltungen der städtischen Beteiligungen geregelt wird.
Begründung:
Neben guten Beispielen, wie Dortmund á la carte, GourmeDo oder auch die Glühweintasse auf dem Weihnachtsmarkt, gibt es immer noch viele Veranstaltungen in Dortmund, die ohne Pfandsysteme und mit Einweggeschirr/-gläsern durchgeführt werden (z. B. Schlager Olé im Revierpark Wischlingen).
Dabei gab es schon 1988 einen Antrag von Bündnis 90/Die GRÜNEN zur Einführung von Mehrweg- und Pfandsystemen bei Veranstaltungen auf städtischem Gelände. Ein Arbeitskreis hatte damals rechtliche und praktische Gründe vorgebracht, warum bei der Genehmigung von Veranstaltungen eine entsprechende Auflagenerteilung nicht möglich sei.
Zwei Jahre später, in der Ratssitzung vom 07.06.1990, hat der Rat im Zusammenhang mit dem Abfallwirtschaftskonzept beschlossen, Vorschläge zu erarbeiten, wie „bei öffentlichen Großveranstaltungen in kommunaler Trägerschaft bzw. mit finanzieller Unterstützung der Stadt sowie solche, deren Durchführung der gemeindlichen Erlaubnis bedürfen“ Mehrweg- und Pfandsysteme verbindlich durchgesetzt und sichergestellt werden können.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 3.9
Bäume in Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15244-19)
Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15244-19):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt
· weitere Bäume auf geeigneten städtischen Flächen zu verpflanzen. Hierbei sollen neben einzelnen Bäumen auch kleinteilige Flächen mit weiteren Bäumen bepflanzt werden und bestehende Bepflanzungen ergänzt werden.
· eine Kampagne zu entwickeln, die die Bürger*innen dazu anregen soll, weitere Bäume auf ihren privaten Flächen zu pflanzen. Hierbei sollen insbesondere geeignete Zukunftsbäume für die Verpflanzung aufgezeigt werden.
· bei der Neuplanung einer Straße oder bei der kompletten Umgestaltung einer Straße bzw. eines größeren Teilstücks ausschließlich verschiedene Zukunftsbäume zu verpflanzen und diese in einer Art „Straße der Zukunftsbäume“ im Stadtbild zu testen.
· generell bei der Anpflanzung von Bäumen die interne Abstimmung mit den entsprechenden Fachstellen der Verwaltung zu intensivieren, um die für den angedachten Standort am besten geeignete Baumart zu finden.
· die Anschaffung von Baum-Säcken zur Bewässerung der Bäume im Stadtbild zu prüfen und dem Ausschuss zu berichten. Die Baum-Säcke sollen geeigneten Bäumen angebracht oder kostenneutral an die Bürger*innen weitergegeben werden.
Begründung:
Bäume binden durch ihr Wachstum CO2 aus der Luft im Baum. Aktuelle Studien zeigen, dass durch starke Aufforstung der CO2-Anteil in der Luft gesenkt werden könnte. Auch Dortmund kann hierbei seinen Beitrag leisten und weitere Bäume pflanzen. Dies ist zudem positiv für das Stadtklima vor Ort, da Bäume als Schattenspender dienen und eine Aufheizung der Stadt in den Sommermonaten reduzieren können. Zudem bieten sie Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Tierarten. Um Baumkrankheiten vorzubeugen bzw. diese zu begrenzen ist darauf zu achten, dass eine ausreichende örtliche Diversität der verpflanzten Baumarten sichergestellt wird.
Seit längerem ist auch die Stadt Dortmund von klimatischen Veränderung betroffen, die wie z.B. im Sommer 2018 zu heißen und trockenen Phasen über längere Zeiträume führen. Dies hat auch Auswirkungen auf die innerstädtischen Baumbestände, so dass viele Bäume von diesen klimatischen Veränderungen negativ beeinflusst werden oder gar absterben.
Im Botanischen Garten Rombergpark werden daher „Zukunftsbäume“ für das Stadtmobiliar zur Verpflanzung an Straßen, Plätzen etc. getestet, wobei „Zukunftsbäume“ dabei meint, dass diese Bäume besser an die extremen Wetterphasen angepasst sind. Diese Bäume sollen nun weiter im Stadtbild getestet werden. Hierfür bietet es sich an, die Zukunftsbäume am Rand einer neuzubauenden Straße oder bei der Umgestaltung einer Straße als eine Art „Straße der Zukunftsbäume“ zu verpflanzen. Zudem hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass nicht immer optimal geeignete Baumarten im Stadtbild verpflanzt worden sind, so dass diese nicht richtig gedeihen oder absterben. Die interne Abstimmung über die Eignung der verschiedenen Baumarten an unterschiedlichen Standorten soll daher intensiviert werden.
Für die bestehenden Baumbestände im Stadtmobiliar, die unter den klimatischen Extremen leiden und im Sommer häufig gegossen werden müssen, könnte die Anschaffung (und Weitergabe) von Baum-Säcken zur Bewässerung eine Möglichkeit darstellen, die es zu prüfen gilt.
Hierzu liegt vor Zusatz-Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 15244-19-E1):
…wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung zu stellen:
Die Verwaltung wird gebeten ein automatisches Bewässerungssystem für die Straßenbäume des Wallrings und der B1-Allee anzuschaffen.
Begründung
Das zweite Dürrejahr in Folge setzt die Bäume in Dortmund flächendeckend unter enormen Stress. Viele Bäume sind bereits abgängig. Die Straßenbäume der beiden genannten Straßen sind für Dortmund stadtbildprägend, so dass deren Erhalt ein politisches Ziel sein sollte. Eine automatische Bewässerung, die bei anhaltender Trockenheit und Hitze die Wurzelballen automatisch ohne weiteren Personaleinsatz mit Wasser versorgt, kann die Bestände in ihrer jetzigen Form sichern.
AUSW, 18.09.2019:
Frau Rm Lührs erläutert zunächst die Hintergründe des o.a. Antrages ihrer Fraktion.
Zum Antrag der Fraktion Die Linke und Piraten führt sie an, dass man diesen im Zusammenhang mit dem letzten Punkt des SPD-Antrages, wo es auch um Bewässerungssysteme gehe, als Prüftauftrag sehe. Die Verwaltung möge zunächst mögliche Alternativen prüfen und anschließend darüber berichten, welche hiervon sinnvoll erscheinen und gleichzeitig mitteilen, was das alles kosten werde.
Herr Rm Rettstadt kündigt an, dass seine Fraktion den Antrag der SPD mittragen werde, weil man diesen für mehr als sinnvoll erachte. Das Thema Bewässerungssysteme habe ihn dann auch nochmal umgetrieben. Er kenne diese Baumsäcke nicht und wisse daher nicht, wie dieses System funktioniere. Er kenne aus anderen Städten andere Bewässerungssysteme. Von daher halte er es für gut, wenn man das Ganze zunächst offener gestalte, indem man der Verwaltung die Möglichkeit gebe, dieses zu prüfen. Zum Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten möchte er gerne wissen, warum dieser nur für den Innenstadtbezirk gelten soll. Aufgrund des letzten und vorletzten Sommers plädiere er dafür, sich eher grundsätzlich zu überlegen, wie man das Problem angehen wolle, um nicht zu viele Bäume zu verlieren.
Herr Rm Kowalewski verdeutlicht hierzu, dass man irgendwo mal einen Einstieg finden müsse. Sicher müsse man sich bei weiteren Verschärfungstendenzen bezüglich des Klimas grundsätzlich Gedanken dazu machen, wie man damit umgehen wolle. Man habe in dem Antrag bewusst kein konkretes Bewässerungssystem benannt, von daher sei man damit einverstanden, den Antrag seiner Fraktion als Prüfauftrag zu verstehen. Welches System letztendlich für die Dortmunder Gegebenheiten das Beste sei, möge die Verwaltung prüfen.
Herr Rm Dudde erklärt für seine Fraktion, dass man den SPD-Antrag im Grundsatz unterstützen werde. Man stelle sich nur die Frage, ob dieser nicht in Teilen Belange des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) umfasse und würde insofern vorschlagen, dass dieser auch dem ABVG zur Kenntnis vorgelegt werde. Weiter habe man an den Antragsteller die Frage, an welche städtischen Flächen man dabei gedacht habe (Innenbereich oder Außenbereich). Bezüglich des angesprochenen Tests für eine Straße der Zukunftsbäume wolle man von der Verwaltung wissen, ob dieses nicht schon längst im Rahmen der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz exemplarisch in Städten solche Alleen angepflanzt würden um Arten zu testen, um diese in die Straßenbaum-Empfehlungsliste einfließen zu lassen. Daher wolle man nun wissen, ob es jetzt tatsächlich notwendig sei, für Dortmund nochmal gesondert etwas in diese Richtung zu starten oder man sich nicht Erfahrungen aus diesen Versuchen zu Eigen machen könne, die an andere Stelle bereits gemacht würden.
Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten als Prüfauftrag zu werten könne man ebenfalls unterstützen.
Herr Rm Münch erläutert ausführlich, warum er den Antrag der SPD in der Sache zwar für gut aber trotzdem nicht für glaubhaft hält.
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion den SPD-Antrag unterstützen werde. Bezüglich der Art der Bewässerung würde man gerne vorschlagen, die Verwaltung damit zu beauftragen, bereits zur nächsten ABVG-Sitzung darzustellen, welches die bessere Variante sei (Wassersäcke, Leitungssysteme oder Ähnliches) und hierzu auch schon eine Kostenprognose abzugeben. Mit Blick auf eine zeitnahe Umsetzung stelle sich die Frage, ob die Verwaltung es zeitlich hinbekomme, bereits zur nächsten ABVG-Sitzung und anschließend auch zur nächsten AUSW-Sitzung ein entsprechendes Konzept vorzulegen.
Herr sB Kühr führt an, dass eine Fraktion dem Antrag der SPD grundsätzlich zustimmen werde.
Man würde aber gerne noch etwas darüber hinausgehen, indem nicht nur mehr Bäume sondern auch insgesamt mehr Grünflächen entstehen sollten und zwar auch im Innenstadtbereich. Zum Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten lehne man ein hiernach gefordertes Bewässerungssystem, mit großen Tiefbauarbeiten und ähnlichen Dingen aufgrund der hierdurch entstehenden, gewaltigen Kosten ab. Er bitte daher die Verwaltung darum, Alternativen hierzu zu prüfen, welche nicht so hohe Kosten erzeugen würden.
Frau Uehlendahl informiert darüber, dass sich die Tiefbauverwaltung bereits mit dem Thema „Bewässerung“ beschäftige. Insofern sehe sie sich auch dazu in der Lage, zur nächsten ABVG-Sitzung auf jeden Fall mindestens eine mündliche Berichterstattung zu den Erkenntnissen zu bringen, die man bis dato habe und man werde auch, so gut es gehe, die Kostengröße hierzu zu fassen. Zum Thema „Zukunftsbäume“ sei man natürlich schon seit Jahren mit der Gartenbauamtsleiterkonferenz in engem Austausch und Kontakt. Man habe bereits vor Jahren Zukunftsbäume für Dortmund entwickelt und herausgesucht. Zwei Zukunftsbaumalleen könne man bereits auf dem Hauptfriedhof und inzwischen auch im Rombergpark „bestaunen“.
Frau Rm Lührs erläutert hierzu, dass man mit dem Wunsch nach exemplarischen Straßen der Zukunftsbäume im Stadtbild beabsichtige, dieses Thema für die Bürgerschaft greifbarer zu gestalten, daher halte man auch an diesem Punkt des Antrages fest.
Herr Rm Kowalewski klärt darüber auf, dass für die mit dem Antrag seiner Fraktion gewünschten Bewässerungssysteme keine kostspieligen Tiefbauarbeiten erzeugt würden.
Herr Wilde verdeutlicht, dass der Antrag der SPD eine Vielzahl von Maßnahmen beinhalte, wodurch im Wesentlichen 2 Ausschüsse (ABVG und AUSW) sowie 3 Dezernate (Liegenschaften, Tiefbau- Bereich, Umwelt- und Planungsbereich) betroffen seien. Man werde diesen Antrag und dessen Bausteine, so schnell es gehe, koordiniert abarbeiten und im Anschluss daran im ABVG und im AUSW dazu berichten.
Herr RM Frank stellt den Antrag laut Geschäftsordnung auf „Ende der Debatte“.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter stellt fest, dass man hierüber nicht abstimmen müsse, da ohnehin nun keine Wortmeldungen mehr vorliegen würden.
Hiernach fasst sie zusammen, dass der o.a. Antrag zur Tagesordnung der SPD Fraktion zur Abstimmung stehe.
Weiter habe man den o.a. Zusatz-/Ergänzunsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten als Prüfauftrag klassifiziert.
Außerdem habe man die Zusage von Frau Uehelndahl, dass es von Seiten der Verwaltung bereits für den nächsten ABVG und AUSW Informationen zu Bewässerungssystemen mit den dazugehörigen Kostenprognosen gebe.
Vor diesem Hintergrund wird wie folgt zum Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 15244-19) abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt
· weitere Bäume auf geeigneten städtischen Flächen zu verpflanzen. Hierbei sollen neben einzelnen Bäumen auch kleinteilige Flächen mit weiteren Bäumen bepflanzt werden und bestehende Bepflanzungen ergänzt werden.
· eine Kampagne zu entwickeln, die die Bürger*innen dazu anregen soll, weitere Bäume auf ihren privaten Flächen zu pflanzen. Hierbei sollen insbesondere geeignete Zukunftsbäume für die Verpflanzung aufgezeigt werden.
· bei der Neuplanung einer Straße oder bei der kompletten Umgestaltung einer Straße bzw. eines größeren Teilstücks ausschließlich verschiedene Zukunftsbäume zu verpflanzen und diese in einer Art „Straße der Zukunftsbäume“ im Stadtbild zu testen.
· generell bei der Anpflanzung von Bäumen die interne Abstimmung mit den entsprechenden Fachstellen der Verwaltung zu intensivieren, um die für den angedachten Standort am besten geeignete Baumart zu finden.
· die Anschaffung von Baum-Säcken zur Bewässerung der Bäume im Stadtbild zu prüfen und dem Ausschuss zu berichten. Die Baum-Säcke sollen geeigneten Bäumen angebracht oder kostenneutral an die Bürger*innen weitergegeben werden.
Zusatz:
Die Verwaltung wird darum gebeten, bereits zur nächsten Sitzung des ABVG (08.10.2019) und AUSW (06.11.2019) über geeignete Bewässerungssysteme und den dazugehörigen Kostenprognosen zu informieren.
Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Dier Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 15244-19-E1):
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten ein automatisches Bewässerungssystem für die Straßenbäume des Wallrings und der B1-Allee anzuschaffen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet diesen als Prüfauftrag an die Verwaltung und bittet diese darum, auch hierzu entsprechend zu berichten.
zu TOP 3.10
Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“
Klimagerechte, gesundheitsförderliche Stadtentwicklung - verbesserte Lebensqualität für die Menschen –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14890-19)
AUSW, 18.09.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Erweiterung zu der bereits bestehenden Kooperationsvereinbarung mit der Emschergenossenschaft abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Gesamtprozess zu unterstützen und zu ermöglichen.
zu TOP 3.11
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Baulos 20 - Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage
hier: Terminplanung und Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14954-19)
AUSW, 18.09.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, das am 15.11.2012 im Beschluss mit der Drucksache Nr. 07608-12 vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land beschlossene Gesamtinvestitions-volumen von 36.899.725,00 Euro auf 41.000.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014138 – Umbau SB Hauptbahnhof – mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2018: 21.783.873,58 Euro
Haushaltsjahr 2019: 6.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 6.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 4.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 1.716.126,42 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 516.814,97 Euro.
zu TOP 3.12
Planung Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Lindenhorster Straße und Evinger Straße durch die Dortmunder Eisenbahn Infrastruktur GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14776-19)
AUSW, 18.09.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, gegenüber der Dortmunder Eisenbahn ein Verlangen auszusprechen. Bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Lindenhorster Straße sind eine lichte Weite von 18,20 m und eine lichte Höhe von 4,20 m vorzusehen. Bei der Eisenbahnüberführung an der Evinger Straße wird seitens der Stadt Dortmund kein Verlangen ausgesprochen.
zu TOP 3.13
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit (G2, B8 und B11)
Planungsauftrag und Bürgerbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14436-19)
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde beschließt die Vergabe der Entwurfsplanung (Leistungsphasen
1-3 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) für die Maßnahmen B8 - Piepenstockplatz (inkl. DB-Fläche), den Hörder Neumarkt (G2) und die Grünanlage Am Richterbusch (G2) einschließlich einer planungsbegleitenden Bürgerbeteiligung mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 104.000,00 €.
Die Bezirksvertretung Hörde ermächtigt die Verwaltung zur Vergabe der Ausführungsplanung sowie der Bauleitung (Leistungsphasen 4-6, 8 und 9 HOAI) für die Maßnahmen B8 – Piepenstockplatz (inkl. DB-Fläche), den Hörder Neumarkt (G2) und die Grünanlage Am Richterbusch (G2) mit einem Investitionsvolumen von 158.000,00 €. Der Abruf dieser Leistung beim Auftragnehmer erfolgt erst, sobald die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vorliegt und die Bezirksvertretung Hörde die Realisierung der Maßnahmen beschließt.
Die Bezirksvertretung beschließt die Vergabe der Entwurfsplanung für die Maßnahme B11 – Schildplatz (Leistungsphasen 1-3 HOAI), einschließlich einer planungsbegleitenden Bürgerbeteiligung mit einem Investitionsvolumen von 26.000,00 €.
AUSW, 18.09.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Beschluss der Bezirksvertertung Hörde zur Kenntnis.
zu TOP 3.14
Änderungen beim Förderprojekt PuLS
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15423-19)
AUSW, 18.09.2019:
Herr Rm Kowalewski deklariert, dass seine Fraktion hierzu getrennt abstimmen werde.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 2 Gegenstimmen (Die Linke) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr. 13424-19 die Teilnahme am Förderprojekt PuLS – Parken und Laden in der Stadt - auch unter Einbringung des notwendigen Eigenanteils und beauftragt die Verwaltung das Projekt nach erfolgter Förderzusage unverzüglich umzusetzen.
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
zu TOP 4.1
Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I. Kenntnisnahme der aktualisierten Rahmenplanung
II. Ergebnis der ersten Offenlegung der Änderung Nr. 15a des FNP (Stand 2018) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der Änderung Nr.15a des FNP (Stand 2018)
III.Erneuter Offenlegungsbeschluss (Zweite Offenlegung) der Änderung Nr. 15a des FNP
IV.Ergebnis der ersten Offenlegung des InN 219 (Stand 2018) und der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange InN 219 (Stand 2018)
V.Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 219
VI.Erneuter Offenlegungsbeschluss (Zweite Offenlegung) des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte
VII.Beschluss über die Vergabe von Planungsleistungen für Werksanpassungsmaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13900-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Mengede vom 11.09.2019:
Die Bezirksvertretung Mengede bemängelt, dass die Ausgleichsflächen Wodanacker und Richterstraße ersatzlos wegfallen. Dies berücksichtigt nicht die mengeder Interessen. Ebenso wenig wie die geplante Nordspange. Hier wird zeitnah die Einrichtung einer Verkehrsmessstelle erwartet, um die Auswirkungen dokumentieren und messen zu können.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Die Linke & Piraten) den Beschluss laut Vorlage mit den gemachten Anmerkungen zu fassen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 11.09.2019:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig, bei zwei Stimmenthaltungen (Vertreter Die Linke und FBI) – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, den Beschluss laut Vorlage zu fassen: .
Zusatzbeschluss:
Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich gegen die Stimme des Bezirksbürgermeisters, Herrn Stens –:
Die Bezirksvertretung Eving bittet bei künftigen Beschlussvorlagen den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde vor der Befassung durch die Bezirksvertretung Eving zu beteiligen, damit die BV die fachlichen Empfehlungen des Beirates bei der eigenen Beschlussfassung ggf. berücksichtigen kann.
Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13900-19-E1):
…die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum o.g. TOP, der in der Sitzung des Ausschusses vom 14.03.2018 (DS-Nr.: 09821-18-E3) zunächst zurückgestellt wurde:
1. Die Anbindung der Hoesch-Allee an die Oesterholzstraße erfolgt zunächst als Testphase unter der Maßgabe, dass die Verbindung durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen für den Durchgangsverkehr möglichst unattraktiv gestaltet wird.
2. Die Oesterholzstraße wird für den LKW-Verkehr gesperrt.
3. Die verkehrliche Situation an der Oesterholzstraße und in den angrenzenden Siedlungsbereichen wird in regelmäßigen Abständen überprüft.
Bei steigender Verkehrsbelastung wird die Abbindung der Straße für den Autoverkehr umgesetzt.
AUSW, 18.09.2019:
Man einigt sich darauf, den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/die Grünen heute zunächst als eingebracht zu betrachten.
In Kenntnis der o. a Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Eving empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) sowie 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I . nimmt die aktuelle Rahmenplanung für das Gelände der ehemaligen Westfalenhütte zur Kenntnis und stimmt den Zielen der Planung zu.
II. hat die Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. stimmt der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 15.07.2019 zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes zu und beschließt für die unter den Punkten 1.1 und 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereiche die förmliche öffentliche Auslegung (Zweite Offenlegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. hat die Stellungnahmen aus der ersten öffentlichen Beteiligung zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 14 in Verbindung mit Anlage 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. hat die Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 14 in Verbindung mit Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt – zu.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 des; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VI. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In N 219 und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 15.07.2019 für die unter Punkt 2.2 und 2.3 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu und beschließt die erneute förmliche öffentliche Auslegung (Zweite Offenlegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VII. Der Rat der Stadt beschließt, die Leistungen zur Planung der erforderlichen Werksanpassungsmaßnahmen auf Grund der vorgesehenen städtischen Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von insgesamt rd. 1.000.000,--€ zu vergeben und beauftragt die Verwaltung, dementsprechend zu verfahren.
zu TOP 4.2
Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 218 - Am Waldfried -
hier:
I. Ergebnis der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2009)
II. Ergebnis der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2017)
III.Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
IV.Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil -
V. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 205
VI. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Ev 115 - Derner Straße
VII.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses InN 214 - nördlich Eisenhüttenweg -
VIII.Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13736-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 11.09.2019:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Zusatzbeschluss:
Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig, bei zwei Stimmenthaltungen (Bezirksbürgermeister, Herrn Stens, Herr Kamisli, SPD-Fraktion) –:
Die Bezirksvertretung Eving bittet bei künftigen Beschlussvorlagen den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde vor der Befassung durch die Bezirksvertretung Eving zu beteiligen, damit die BV die fachlichen Empfehlungen des Beirates bei der eigenen Beschlussfassung ggf. berücksichtigen kann.
AUSW, 18.09.2019:
In Kenntnis der Empfehlung der o.a. Bezirksvertretung Eving empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
I. hat die Stellungnahmen aus der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 218 - Am Waldfried -aus dem Jahr 2009 geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung zu.
(Punkt 8 dieser Beschlussvorlage)
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023).
II. hat die Stellungnahmen aus der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 218 - Am Waldfried - aus dem Jahr 2017 geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung zu.
(Punkt 8 dieser Beschlussvorlage)
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -, zu ändern (reduzieren).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - zu ändern (reduzieren).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 1.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes 205 -Glückausstraße/Eisenstraße - zu ändern (reduzieren).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VI. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 1.5 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes EV 115 - Derner Straße - zu ändern (reduzieren).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VII. beschließt, den am 15.08.2007 vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 214 - nördlich Eisenhüttenweg - (Drucksachen-Nr.: 09125-07) aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VIII. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried - und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 15.07.2019 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried - zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
zu TOP 4.3
Bauleitplanung:
I. Beschluss zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
II. Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InN 236 VEP - Möbelhaus Hildastraße -
III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes InN 236 VEP - Möbelhaus Hildastraße -
IV. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
V. Beschluss zur Anpassung des Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15061-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 11.09.2091:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich, gegen zwei Stimmen (Vertreter Die Linke und FBI) – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, unter Einbeziehung
des zusätzlichen Punktes VI:
Der Rat beschließt, zeitglich mit dem Beginn der Baumaßnahme auch mit dem Bau der Nordspange zu beginnen.
den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Zusatzbeschluss:
Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig, bei zwei Stimmenthaltungen (Bezirksbürgermeister, Herrn Stens, Herr Kamisli, SPD-Fraktion) –:
Die Bezirksvertretung Eving bittet bei künftigen Beschlussvorlagen den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde vor der Befassung durch die Bezirksvertretung Eving zu beteiligen, damit die BV die fachlichen Empfehlungen des Beirates bei der eigenen Beschlussfassung ggf. berücksichtigen kann.
AUSW, 18.09.2019:
Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion die Vorlage aufgrund der verkehrlichen Probleme, die damit für die Nordstadt verbunden wären, nicht befürworten werde.
In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Eving empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
I. beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu ändern (68. Änderung des Flächennutzungsplanes).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
InN 236 VEP - Möbelhaus Hildastraße - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW
III. beschließt, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
§ 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 7 und 41 GO NRW
IV. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage der Beschlussvorlage)
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs.1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW
V. beschließt, den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zugleich Scoping gem. § 4 Abs. 1 BauGB; III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB; IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; V. Ergebnis der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB; VI. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB; VII. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens gem. § 4a Abs. 3 BauGB; VIII. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung vom 09.07.2019 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -; IX. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14846-19)
AUSW, 18.09.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wie unter Punkt 7.1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, in seiner Sitzung am 22.03.2018 zur Kenntnis genommen und beschließt, an dieser Kenntnisnahme festzuhalten.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zugleich Scoping wie unter Punkt 7.2 dieser Beschlussvorlage dargestellt, in seiner Sitzung am 22.03.2018 geprüft und beschlossen, den Empfehlungen der Verwaltung zu folgen. Der Rat der Stadt beschließt, an diesem Beschluss festzuhalten.
III. hat die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 8.1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
IV. hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 8.2 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB
V. hat die im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m.
§ 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 9.1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
VI. hat die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 9.2 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
VII. hat die im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 4 a Abs. 3 BauGB eingeholten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 10 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.
VIII. beschließt dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 152 - Einzelhandels-standort Kirchlinder Straße - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 09.07.2019 beizufügen.
IX. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 152
- Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt vom 22.03.2018 und 13.02.2019 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 11 beschriebenen Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 226 - Etzelweg - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB); II. Entscheidung über Stellungnahmen; III. Beifügung einer aktualisierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14908-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 12.09.2019:
Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu:
„Die Bezirksvertretung Brackel erinnert an die Zusage des Planungsamtes, in Bebauungsplänen zukünftig Stellplätze für Fahrräder zu ermöglichen. Die Beschränkung auf nur EINE genehmigungsfreie bauliche Nebenanlage (Punkt 7.) macht für diese Selbstverständlichkeit in der Regel eine aufwändige Genehmigung notwendig, da kaum ein Hausgarten ohne Garten- oder Gerätehaus auskommen wird. Zudem sollten Fahrradabstellanlagen auch in Vorgärten möglich sein.“
Die Fraktion B‘90/Die Grünen legt nachfolgend aufgeführten Antrag vor, über deren Unterpunkte einzeln abgestimmt wird:
„Die Anforderungen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz im vorgelegten Bebauungsplan Br 226 – Eztelweg fallen hinter die Ansprüche bereits realisierter Bebauungspläne zurück. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) werden aktuell nur unzureichend berücksichtigt.
Das Argument, Veränderungen des Bebauungsplanes würden das Vorhaben unnötig verzögern, kann offensichtlich nicht gelten, da der Plan mindestens seit Juni 2018 bearbeitet wird und sonst ja auch die Arbeit der TÖB völlig sinnlos wäre.
Die Bezirksvertretung Brackel stimmt dem Beschlussvorschlag (Begründung zum Bebauungsplan Br 226 – Etzelweg Satzung) nur unter folgenden Änderungen und Ergänzungen zu:
1. Seite 5, „8. Grünordnung“
„Flachdächer sowie Garagendächer und Carports sind deshalb zu begrünen.“
Begründung: siehe Stellungnahme des BUND (Seite 3) und des Umweltamtes
(Seite 12). Ohne diesen Zusatz werden dann statt Garagen Carports die Flächen
Versiegeln und nicht ausgeglichen werden.
Diesem Punkt stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.
2. Seite 6, „8. Grünordnung“
„Garagen, Carports und Stellplätze sind dort, wo sie mit ihren Seitenflächen an Öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, mit einer Laubholz-Schnitthecke einzu- grünen, nicht mit Thujen oder Kirschlorbeer und möglichst gemäß Pflanzenliste (s. Anlage).
Begründung: siehe Stellungnahme des BUND (Seite 5) und folgende Links.
https://oberhaching.bund-naturschutz.de/umwelt-oeko/umwelttipps/
umwelttipps-2016/2016-03-ein-plaedoyer-gegen-die-thujen-hecke.html
Der Kirschlorbeer erfreut sich großer Beliebtheit in allen „ordentlichen“ Gärten.
Diesem Punkt stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.
3. Seite 6, „9. Gestalterische Festsetzung“ Absatz Dachaufbauten:
„Solar- und Photovoltaikanlagen sind auf Dächern von Gebäuden zulässig“, wird ersetzt durch:
„Photovoltaikanlagen oder Sonnenkollektoren sind auf mindestens 30 % der Dachflächen erforderlich und werden nicht auf die maximal zulässige Gebäudehöhe angerechnet. Es ist zudem zu prüfen, ob die Photovoltaikanlagen mit einer Speicherlösung versehen werden können.“
Begründung: siehe Stellungnahme des Umweltamtes (Seite 14).
Die CDU-Fraktion stellt hierzu den Antrag, dass der Punkt so verbleiben soll wie in der Vorlage beschrieben.
Diesem Antrag der CDU-Fraktion wird mit 11 Ja-Stimmen (8 Mitglieder der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Czierpka SPD-Fraktion, Herr Dr. Sickert, Die Linke) zugestimmt.
4. Seite 7, „9. Gestalterische Festsetzung“:
„Vorgärten und nicht überbaute Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und vollständig mit bodendeckender Vegetation zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. Nichtbepflanzte Steingärten (Schotter, Bruchsteine etc.) sind nicht zulässig“. Dazu „Bis auf den Anteil der notwendigen Erschließung (notwendige Stellplätze, Zufahrten zu den Garagen, Zuwegungen zum Eingang) ist eine Versiegelung der Vorgärten unzulässig.“
(aus Br 208, Kahle Hege, wörtlich übernommen)
Begründung: Der Absatz widerspricht sonst dem Absatz 12.3 im B-Plan, in dem es
heißt:
„Vorgärten und nicht überbaute Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen
und vollständig mit bodendeckender Vegetation zu begrünen und dauerhaft zu
erhalten. Nichtbepflanzte Steingärten (Schotter, Bruchsteine etc.) sind nicht
zulässig.“
Diesem Punkt stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.
5. Seite 8, „10. Erschließung und Parken“
Hinzufügen: „Garagen, Carports und Stellplätze sind so zu planen, dass mindestens ein nachträgliches Nachrüsten von Ladeinfrastrukturen zu ermöglichen ist.“
Begründung: siehe Stellungnahme des Umweltamtes (Seite 14)
Der B-Plan würde sonst im Widerspruch zum Masterplan Mobilität der Stadt Dortmund stehen: „Grundsätzlich kommt der Elektromobilität für die Luftreinhaltung aufgrund der lokalen Emissionsfreiheit in Städten eine prägende Rolle zu…“
Diesem Punkt stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.
6. Zum Kaufvertrag der Grundstücke wird den neuen Eigentümern generell ein Ausdruck des Bebauungsplanes ausgehändigt.
Begründung: es aktuell schwierig, einen älteren Bebauungsplan zu finden. Insbesondere, wenn Jahre nach dem Kauf der Grundstücke dort Veränderungen geplant sind, erinnert sich kaum jemand daran, was im B-Plan steht. Das führt zu vielen unnötigen Verstößen.
Die SPD-Fraktion beantragt, auf den Ausdruck des B-Plans zu verzichten,
sondern anzubieten, diesen in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
Dem Antrag der SPD-Fraktion stimmt die Bezirksvertretung mit 11 Ja-Stimmen
(8 Mitglieder der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion) gegen 4 Stimmen (Fraktion B‘90/
Die Grünen, Herr Monecke, SPD-Fraktion, Herr Dr. Sickert, Die Linke) zu.“
Unter Berücksichtigung der o. g. Anträge empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat einstimmig, dem Beschlussvorschlag laut Vorlage zuzustimmen.
AUSW, 18.09.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Die Verwaltung wird zur Ratssitzung am 26.09.2019 eine entsprechende Stellungnahme zur o. a Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vorlegen.
zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 281 - Faßstraße -, zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103, Hö 206, Hö 236, Hö 252 Teilbereich A, Hö 252 Teilbereich B
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15065-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 17.09.2019:
Nach eingehender Diskussion wurde die Vorlage in der Bezirksvertretung Hörde abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: mit 7 Ja-Stimmen (SPD) und 8 Gegenstimmen (CDU, Grüne und Linke) abgelehnt
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:15065-19-
E1):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung, im Zuge der Umgestaltung der Faßstraße weitere Maßnahmen (Geschwindigkeitskontrollen, eindeutige Beschilderung, Überwachung der Verkehrsregelungen) zur Verbesserung der Sicherheit insbesondere für Radfahrer*innen umzusetzen.
AUSW, 18.09.2019:
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion diese Vorlage in der Konsequenz der Diskussion, die man bereits um die Themen „Verkehre“ gehabt habe, ablehnen werde.
Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass man die Vorlage ablehnen werde, da man leider konstatieren müsse, dass hier der Radverkehr nicht gefördert sondern eher gefährdet werde. Der vorliegende Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sehe das Problem ja auch bereits. Diesem könne man durchaus zustimmen. Man glaube aber nicht, dass das Problem an der Stelle damit bereits geheilt werden könne.
Herr Rm Dudde begründet den o. a. Antrag seiner Fraktion, wonach man an dem Umbau der Faßstraße festhalte aber auch den Radverkehr an dieser Stelle stärken wolle. Ergänzend zum Antrag führt er an, dass man sich hier auch taktile Mechanismen vorstellen könne, durch welche z.B. für die Autofahrer ein Geräusch erzeugt würde, wenn sie auf einen Streifen fahren.
Herr Rm Klösel kündigt an, dass seine Fraktion der Vorlage und auch dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen zustimmen werde. Diese Maßnahme sei nunmehr seit etwa 7 Jahren in Hörde breit diskutiert worden. Die Gremien und die Bürgerschaft seien beteiligt worden und man habe entschieden, dass die alte „Trennlinie Faßstraße“ den neugestalteten Teil von Hörde, sprich „Phoenix Ost“ mit dem Zentrum von Hörde besser verbinden soll. Da der ursprüngliche Zweck der Maßnahme, nämlich die beiden „Teile“ von Hörde besser zu verbinden und die „Schnellstraße“ durch Hörde zu „entschärfen“ seines Erachtens nach nun bereits erreicht sei, werde man der Vorlage zustimmen. Weiter würde seine Fraktion aber auch er persönlich, als Hörder Bürger, sich darüber freuen, wenn die Maßnahme nun zügig umgesetzt würde, damit man endlich die von der Verwaltung vorgestellten Ergebnisse real sehen könne.
Herr Rm Rettstadt teilt mit, dass seine Fraktion ablehnen werde. Die Maßnahme sei von Anfang an zum Scheitern verurteilt gewesen. Sie habe nicht zu mehr Verkehrssicherheit sondern zu mehr Verkehrschaos geführt.
Herr sB Kühr führt an, dass auch seine Fraktion das Vorhaben in der jetzigen Form ablehne, was nicht heiße, dass man ablehne, dass dort etwas passiere sondern dass die derzeitige Maßnahme einfach nicht weit genug gehe.
Herr Thabe weist auf folgenden redaktionellen Fehler in der Vorlage hin und bittet darum, diesen zu beachten:
„Der Gehweg westlich der Faßstraße/nördlich des Stiftsplatzes ist nicht, wie in der Vorlage beschrieben, 9 Meter sondern nur 7, 50 Meter breit.
Hiernach wird wie folgt getrennt abgestimmt:
Zum o. a. Zusatz-Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.:15065-19-E1):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird darum gebeten, im Zuge der Umgestaltung der Faßstraße weitere Maßnahmen (Geschwindigkeitskontrollen, eindeutige Beschilderung, Überwachung der Verkehrsregelungen) zur Verbesserung der Sicherheit insbesondere für Radfahrer*innen umzusetzen.
Zur Vorlage :
In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Hö 281
- Faßstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter den Ziffern 7 und 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 16.08.2019 dem Bebauungsplan Hö 281 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 281 - Faßstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW
zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen Vorhaben-und Erschließungsplan im Stadtbezirk Dortmund Eving, Ortsteil Brechten, Forstblick Grävingholt ("In den Hüchten")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15001-19)
AUSW, 18.09.2019:
Die Verwaltung weist auf folgenden Schreibfehler im Betreff der Vorlage hin:
Es muss Forstblick Grävingholz und nicht Forstblick Grävingholt heißen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt,
das Bebauungsplanverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP – Forstblick Grävingholz –für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich aus den unter Punkt 4 dieser Vorlage genannten Gründen nicht einzuleiten.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW
zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Bebauungsplanverfahren Lü 190 - Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14641-19)
AUSW, 18.09.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Lü 190 – Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße – und dem Entwurf der Begründung vom 07.05.2019 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 13a und § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB sowie §§ 7 und 41 Absatz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund, Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen in den Stadtbezirken Innenstadt-West, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;
hier: I. Aufstellungsbeschlüsse der unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bebauungspläne; II. Änderungsbeschlüsse zu den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Durchführungs- und Bebauungsplänen; III. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14928-19)
AUSW, 18.09.2019:
Es lag die Information vor, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-West heute der Vorlage einstimmig, bei Enthaltung der CDU Fraktion zugestimmt habe.
In Kenntnis dieser Information fast der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:
Beschluss
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bebauungspläne für die dort beschriebenen Geltungsbereiche aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1, § 13 und § 30 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Durchführungs- und Bebauungspläne für die dort beschriebenen Änderungsbereiche zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 und § 13 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Entwürfen der unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bebauungspläne sowie den Entwürfen der Textsatzungen zu den Änderungen der unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Bebauungspläne und der Begründung vom 25.07.2019 zu und beschließt die öffentliche Auslegung. Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 BauGB.
zu TOP 4.10
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage Pottgießerstraße in Dortmund – Eving nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14955-19)
AUSW, 18.09.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung einer Erschließungsanlage „Pottgießerstraße“ und die Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang.
Rechtsgrundlage
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
zu TOP 4.11
Planung von Verkehrsflächen; hier: Herstellung einer Erschließungsanlage Hannöversche Straße in Dortmund - Körne nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14942-19)
AUSW, 18.09.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung einer Erschließungsanlage in einem Teilbereich der „Hannöversche Straße“ und die Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang.
Rechtsgrundlage
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
zu TOP 4.12
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2019 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14897-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.
zu TOP 4.13
Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 04.09.2019:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Des Weiteren bittet der Beirat in künftigen Vorlagen zum Zukunftsprogramm Dortmund auch auf die spezifische Umwelt- und Klimaproblematik einzugehen, da diese ebenfalls eine enorme Bedeutung für die Zukunft der Stadt Dortmund hat.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.14
Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14793-19)
Herr Thabe weist auf folgenden redaktionellen Fehler in der Vorlage hin und bittet darum, diesen zu beachten:
„Auf Seite 4 der Vorlage muss es im zweiten Satz, bezogen auf die verspäteten Flugbewegungen in der Klammer nicht 24 % sondern 31 % heißen!“
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.15
Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge der Umstufung von Teilstrecken der Landesstraßen L609 und L649, südlich der A40 im Ortsteil Oespel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15016-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Umstufung von Teilstrecken der Landesstraßen L609 (Sebrathweg/Julius-Vogel-Straße/Ewald-Görshop-Straße, Hauert/Universitätsstraße) und L649 (Steinsweg, Brennaborstraße) südlich der A40 im Ortsteil Oespel zur Kenntnis.
zu TOP 4.16
Baulückenkataster
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14507-19-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.:14507-19-E1):
….wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, die Erstellung eines Baulückenkatasters zu prüfen.
Die Prüfung für die Erstellung des Katasters soll klären, ob ein Baulückenkataster hilfreich ist und Vorteile bietet bei der Identifizierung von möglichen Bauflächen und ein Instrument zur Reaktivierung und zur Mobilisierung des in ihrem Stadtgebiet vorhandenen Baulückenpotenzials schaffen kann.
"Baulücken" im Sinne dieses Katasters sind nicht nur die Lücken zwischen zwei bebauten Grundstücken. Die maßgebende Definition soll auch geringfügig bebaute und übergroße Grundstücke sowie fehlgenutzte Flächen umfassen. Darüber hinaus sind auch kleinere Flächen am Rande vorhandener Bebauung zu erfassen, auf die eine Ausdehnung der Besiedlung sinnvoll erscheint.
Begründung
Für alle zu identifizierenden Flächen gilt, dass äußere Erschließung und Infrastruktur in ausreichendem oder nur geringfügig zu ergänzendem Umfang vorhanden sind und keine oder nur geringe bodenordnende Maßnahmen erforderlich werden. Als weiteres Kriterium kommt hinzu, dass die Grundstücke sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Die sofortige oder absehbare Bebaubarkeit begründet sich in der Zulässigkeit von Bauvorhaben nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
AUSW, 18.09.2019:
Herr Thabe informiert den Ausschuss mittels PowerPoint-Vortrag (siehe Anlage) ausführlich über das bereits bestehende Wohnbauflächenmonitoring und dessen weitere Möglichkeiten.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Informationen der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet folgenden Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen:
· Das Wohnbauflächenmonitoring wird für Dritte zugänglich gemacht
Die Verwaltung wird 2020/21 einen Vorschlag unterbreiten, wie Informationen unter Beachtung des Datenschutzes im Internet präsentiert werden können. Dabei sind Aspekte wie Anwenderfreundlichkeit, Barrierefreiheit und interaktive Nutzung zu thematisieren.
· In einem ausgewählten Teilraum (Huckarde) wird mittel-/ langfristig das Wohnbau-flächenmonitoring im Hinblick auf eine systematisierte Baulückenerfassung weiter verfeinert. Darauf aufbauend erfolgt eine qualifizierte Abschätzung eines Ressourcen-bedarfs zum Einstieg in eine Strategie zur stadtweiten Baulückenmobilisierung. Das Ergebnis wird dem Fachausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt.
Eine Beschlussfassung zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke und Piraten (Drucksache Nr.:14507-19-E1) hat sich mit der heutigen Berichterstattung der Verwaltung erübrigt.
zu TOP 4.17
Sachstand zum Planungsverfahren bezüglich der Beseitigung des Bahnüberganges
Husener Straße
Hierzu Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14707-19):
…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 26. Juni 2019, um einen Sachstandsbericht bezüglich des Planungsstandes zur Beseitigung des Bahnübergangs Husener Straße und um Beantwortung folgender Fragen:
1. Hat die Stadt ihren Anteil an den Planungsarbeiten zur Beseitigung des Bahnübergangs Husener Straße geleistet?
2. Wenn nein, bittet die CDU-Fraktion um Darstellung warum nicht und welche Arbeiten noch zu leisten sind.
3. Wie ist die aktuelle Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Eisenbahnbundesamt (EBA) bei diesem Thema?
4. Wie weit sind die Arbeiten auf Seiten des EBA gediehen?
5. Gibt es eine Einschätzung seitens der Verwaltung, wann das Planverfahren ggf. realistisch abgeschlossen sein könnte?
6. Zu welchem Zeitpunkt könnte es zwischen den Beteiligten zu einer Kreuzungs-Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz kommen?
7. Welchen frühesten Zeitpunkt hält die Verwaltung für den Beginn der Beseitigung des Bahnübergangs inzwischen für annähernd realistisch?
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14707-19-E1):
….zu den Fragen der CDU-Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:
Zu 1.+2. Ja. Die Stadt Dortmund hat der DB Netz AG die Straßenplanung zur Verfügung
gestellt. Die Planung des Trogbauwerks und des Überbaus erfolgt durch die DB
Netz AG.
Zu 3. Das durchzuführende Planfeststellungsverfahren wird seitens der DB Netz AG
beim Eisenbahnbundesamt (EBA) beantragt. Die Stadt arbeitet diesbezüglich zu
(insbesondere Umweltverträglichkeitsprüfung für Endzustand).
Zu 4. Der Antrag auf Planfeststellung wird seitens der DB Netz AG frühestens 2021
gestellt.
Zu 5. Anträge auf Planfeststellung werden in der Regel in einem Zeitraum von 18 bis 24
Monaten durch das EBA beschieden.
Zu 6. Nach Erteilung der Genehmigung wird seitens des Tiefbauamtes ein Baubeschluss
eingeholt. Nach Zustimmung durch den Rat darf die Kreuzungsvereinbarung
unterzeichnet werden.
Zu 7. Die DB Netz AG rechnet mit einer Ausschreibung Ende 2024 und einem Bau in
2025/2026.
AUSW, 18.09.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.18
"Bee Stops" für Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14930-19)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagessordnung mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14930-19):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um Prüfung der folgenden Fragen:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die Bepflanzung der Dächer von Bushaltestellen mit Sedum-Pflanzen zur Verbesserung der Luftqualität und zur Steigerung der Artenvielfalt in Dortmund?
2. Auf den Dächern von wie vielen Bushaltestellen in Dortmund wäre eine solche Bepflanzung theoretischen möglich?
3. Gibt es eventuell weitere oder besser geeignete Pflanzenarten zur Bepflanzung von Bushaltestellendächern zum Zweck der Verbesserung der Luftqualität und der Artenvielfalt?
4. Wie hoch wären die ungefähren Kosten für die Bepflanzung einer Bushaltestelle?
5. Wie hoch wären die ungefähren Kosten bzw. Personalaufwendungen für die Pflege der Bepflanzung auf den Bushaltestellen, bei der Annahme einer großen Zahl an bepflanzten Bushaltestellen?
Begründung:
In der Stadt Utrecht in den Niederlanden sind vor kurzem die Dächer von 316 Bushaltestellen bepflanzt worden. Die Bepflanzung besteht dabei vorwiegend aus Sedum-Pflanzen. Diese relativ pflegeleichten Pflanzen können in ihren Blättern Regenwasser speichern und hierdurch längere Trockenzeiten überstehen. Durch die Bepflanzung könnte ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Dortmund geleistet werden, da die Sedum-Pflanzen Feinstaub aus der Luft filtern. Insbesondere aber sind diese Pflanzen beliebt bei Insekten, wie etwa Bienen, Hummeln und Schmetterlingen, so dass diese einen Beitrag zur Artenvielfalt in der Stadt leisten könnten.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14930-19-E1):
…zu den Fragen der SPD-Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:
Fragen Nr. 1 und 3
Speziell über die Wirkung von Bepflanzungen der Dächer von Bushaltestellen mit Sedum-
Pflanzen zur Verbesserung der Luftqualität liegen keine Forschungsergebnisse vor.
Grundsätzlich wirken alle Pflanzen, vor allem aber Bäume und Sträucher positiv
auf die Qualität der Luft. Pflanzen sind in unterschiedlichem Maße in der Lage Stäube und
Feinstäube zum Teil auch gasförmige Schadstoffe aufzunehmen.
Das Dach einer Bushaltestelle ist nur wenige Quadratmeter groß. Nimmt man an, dass ein
durchschnittliches Bushäuschen rd. 2 x 5 m (oder 2,5 x 4 m oder 1,5 x 6 m) in den
Abmessungen hat und rd. 720 Bushäuschen existieren, dann ergeben sich in diesem
vereinfachten Ansatz rd. 7.200 qm Dachfläche, also etwa die Fläche eines (kleinen)
Sportplatzes. Insgesamt kann dadurch auch aufgrund der Art der hier möglichen Pflanzen nur
eine geringe Pflanzenmasse erzeugt werden. Eine messbare Verbesserung der Luftqualität
wird hierdurch nicht bewirkt werden können. Gleiches gilt dementsprechend auch für die
Effekte auf die Steigerung der Biodiversität (hier Insekten). Es ist auch zu bedenken, dass ein
Großteil der Bushaltestellen sich in den Außenbezirken befindet, wo es derartiger
Maßnahmen eher nicht bedarf. Im innerstädtischen Bereich kann durch Begrünung von
Gebäudedächern eine ungleich größere Fläche und Pflanzenmasse erzielt werden, die
entsprechend größere Effekte u.a. auch auf das Stadtklima erwarten lassen.
Frage Nr. 2
Nur etwa 170 der 720 Bushaltestellen befinden sich im Besitz der DSW21. Die Mehrzahl der
Haltestellen befindet sich im Eigentum eines Fremdunternehmens. Laut Stellungnahme des
Hauptherstellers (Firma Mabeg) von Bushaltestellen in Dortmund (über 80% der
Bushaltestellen der DSW21) ist eine Nachrüstung im Regelfall aus statischen Gründen nicht
möglich. Dementsprechend müsste ein kompletter Neuaufbau der Haltestellen erfolgen.
Frage Nr. 4
Laut Schätzung der Dortmunder Stadtwerke kostet der Neuaufbau einer Bushaltestelle ca.
15.000 € - 18.000 €, zzgl. der Bepflanzungskosten. Berechnet wurde hier die konstruktive
Anpassung/ggf. Fundamentanpassung/Anpassung Stromanschluss etc.
Frage Nr. 5
Eine Schätzung der Kosten der DSW21 für Personalaufwendungen und für die Pflege der
Bepflanzung auf den Bushaltestellen sieht wie folgt aus: 1 Lohnstunde von 45,00 € + 20,00 €
Aufwendung für Arbeitsmittel und Transportfahrzeug pro Woche pro Bushaltestellendach in
36 KW im Jahr = ca. 2.500 €/Jahr.
AUSW, 18.09.2019:
Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass ihre Fraktion von der vorliegenden Antwort der Verwaltung enttäuscht sei und man überlegen müsse, wie man hiermit umgehen werde.
Herr Rm Rettstadt führt an, dass er die Beantwortung der Verwaltung eigentlich ähnlich aufgefasst habe wie seine Vorrednerin. Er hätte die Idee, welche mit dem SPD-Antrag verbunden gewesen sei, nämlich die Dächer der Wartehäuschen zukünftig zu begrünen, für charmant gehalten. Der Antwort der Verwaltung entnehme er, dass man eine Perspektive für neue Wartehäuschen habe. Hierzu könnte man dann sagen, dass man hierfür gerne eine Alternative hätte. Weiter rege er an, mit der Stadt Utrecht Kontakt aufzunehmen, um zu erfahren, ob diese nicht einen ganz anderen Ansatz hierfür gehabt hätte. Weiter plädiere er nochmal dafür, dieses Thema in irgendeiner Form umzusetzen, weil er glaube, dass alle davon profitieren würden.
Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass er der Stellungnahme der Verwaltung entnehme, dass die meisten dieser Häuser gar nicht der Stadt gehören würden. Er glaube aber, dass man genug Haltestellen habe, die eigentlich Bedarf hätten überhaupt mal ein Häuschen zu bekommen. Hier ließe sich das dann eigentlich direkt mit einplanen. Deswegen sollte man sich besser mit der Frage beschäftigen, welche Kriterien es brauche, damit das funktioniere und nicht nur mit der Frage, warum es nicht funktioniere.
Frau Rm Lührs teilt mit, dass ihre Fraktion die Stadt Utrecht bereits angeschrieben habe. Der Antwort könne man entnehmen, dass Utrecht alle Wartehäuschen erneuert und hierbei keine Sedum-Bepflanzung sondern noch krautigere Grünpflanzen, die deutlich mehr blühen, verwandt habe. Interessant sei, dass diese hiermit wesentlich geringere Kosten erzeugt hätten, als in der Stellungnahme der Verwaltung erwähnt worden sei. Man wäre eigentlich schon kurz davor gewesen, darum zu bitten, dass alle neuen Häuschen so ausgestattet werden sollen, damit man zumindest eine Sedum-Bepflanzung aufbringen könne. Man könne aber auch nochmal prüfen, ob die durch Utrecht praktizierte, etwas stärkere Bepflanzung bei neuen Häuschen vielleicht auch möglich wäre. Fraglich wäre auch, ob man dem Vertragspartner für die derzeitigen Dortmunder Häuschen nicht bei der nächsten Vertragsverhandlung auftragen könne, diese entsprechend anzupassen.
Herr Rm Stieglitz macht darauf aufmerksam, dass es um die Bushaltestelle an sich gehe. Wenn er sehe, dass man nach wie vor immer noch eine Vielzahl von Haltestellen habe, wo man seit mehr als 10 Jahren auf den barrierefreien Ausbau warte, dann würde er sich hierfür eher insgesamt eine ganzheitliche Lösung (mehr Barrierefreiheit und Ökologie) vorstellen.
Herr Rm Rettstadt weist darauf hin, dass das Ziel einer Begrünung ja die CO2 –Einsparung sein sollte und zwar so, dass es signifikant sei. Wenn nach entsprechender Überprüfung jetzt herauskommen sollte, dass Nutzen und Kosten in keinem Verhältnis zueinander stehen und die Maßnahme keinen Sinn mache, sondern es besser wäre andere Flächen zu bearbeiten, dann müsste man das Ganze nochmal überdenken. Was er damit sagen wolle sei, dass man sich jetzt mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht verengen solle, sondern besser schauen, wie effektiv diese wirklich seien, um danach zu entscheiden, in welcher Form man diese umsetzen wolle.
Herr Rm Gebel macht darauf aufmerksam, dass das Thema bereits in anderen Kontexten aufgetaucht sei. Dort sei es darum gegangen, dass DSW21 bei Haltestellenhäuschen Sitze abgesägt habe und dann die Frage aufgekommen war: “Wann kommen die denn wieder?“. Hierzu habe er aktuell die Information der DSW21 erhalten, dass man sich wohl gerade in dieser Ausschreibung hierzu befände. Wenn man also mit dem heutigen Thema noch in eine zeitnahe Ausschreibung wolle, dürfe man keine Zeit mehr verlieren.
Frau Rm Lührs erwähnt, dass das natürliche heiße, dass man heute bereits einen Beschluss fassen sollte. Daher schlage sie vor, folgenden Antrag heute zu beschließen und DSW 21 darum zu bitten, diesen noch in der aktuellen Ausschreibung zu berücksichtigen.
Antrag:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die DSW21 darum, bei Neu-und Ersatzbauten von Bushaltestellenhäuschen, eine andere Konstruktion vorzusehen.
Herr Rm Rettstadt macht den Vorschlag, dass man einen solchen Antrag vor dem Hintergrund der Kosten/Nutzen/Abwägung besser als Prüfauftrag an die Verwaltung bzw. an die DSW21 erteilen sollte. Da ihm die derzeitige Datenlage noch zu vage sei, wäre sein Petitum daher heute, dass man die Verwaltung heute damit beauftrage, Kontakt mit DSW21 aufzunehmen, damit diese prüfe, ob die mittel-und langfristige Planung, was die Wartehäuschen angehe, dahingehend beeinflusst werden könne, dass eine Begrünung stattfindet. Über das entsprechende Prüfergebnis möge DSW21 dann den Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen informieren.
Herr sB Kühr schließt sich den Vorschlag eines Vorredners an.
Herr Wilde führt an, dass er es auch nicht für sinnvoll halte, jetzt eine verbindliche Vorgabe zu formulieren.
Aufgrund der heutigen Diskussion gebe er aber gerne an die DSW21 weiter, dass es die dringende Bitte dieses Ausschusses sei, sich mit diesem Thema zu befassen und dazu zur nächsten Sitzung einen Vorschlag zu unterbreiten, wie man dieser Bitte nachkommen könne.
Dieser Vorschlag findet die einstimmige Zustimmung des Ausschusses.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung darum, mit DSW 21 Kontakt aufzunehmen, damit diese sich mit dem Thema befassen und zur nächsten Ausschusssitzung einen Vorschlag zu unterbreiten, wie man dieser Bitte um Begrünung der Dächer neuer Wartehäuschen an ÖPNV-Haltestellen nachkommen könne.
zu TOP 4.19
Entsiegelung kommunaler Flächen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15359-19)
Vorschlag zur Tagesordnung mit Antrag (Fraktion AfD) (Drucksache Nr.: 15359-19):
…..derzeit prüfen zahlreiche Kommunen in NRW die mögliche Entsiegelung bereits betonierter und asphaltierter Flächen. Täglich verschwinden 5 Hektar Land in NRW unter wasserundurchlässiger Bebauung. Anstatt Hauseigentümer durch Steinvorgärtenverbote oder Dachbegrünungszwang für einen größtenteils ideologisch motivierten Kampf gegen den Klimawandel zu rekrutieren, sollte die Stadt Dortmund zunächst Maßnahmen prüfen, die ihre eigenen Liegenschaften und Flächen betreffen.
Die Landesregierung NRW hat Luftaufnahmen sämtlicher Städte anfertigen lassen und da-raus Karten erstellt, die versiegelte Flächen aufzeigen. Mit Hilfe dieser Karten kann jede Kommune feststellen, wo Asphalt oder Beton entfernt werden könnte (Schulhöfe, Brachflächen, Innenstadt, etc.). Das Land NRW stellt für diese Entsiegelungsmaßnahmen Fördermittel zur Verfügung.
12 Städte und Kommunen in NRW beteiligen sich bereits an diesem Projekt (u.a. Neuss, Mönchengladbach und Arnsberg). Die Stadt Solingen hat auf ihrem Gebiet 60 Flächen erfasst, die möglicherweise renaturiert werden könnten. Eine Entsiegelung bietet für die Städte große Vorteile: Betonierte Flächen können Wasser weder speichern noch abgeben und erhöhen damit das Risiko überlaufender Kanäle und Überschwemmungen bei Starkregen. Des Weiteren ist der Boden unter der Fläche nicht mehr intakt, da dort so gut wie kein Leben mehr existieren kann. Der heiße Sommer 2018 hat uns gezeigt, dass Betonflächen Hitze speichern und Freiflächen daher besser für wilde Wiesen genutzt werden sollten.
Die AfD-Fraktion bittet daher um Zustimmung zu folgendem Antrag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Luftaufnahmen, die durch die Landesregierung NRW zur Eruierung möglicher Flächen mit Entsiegelungspotential gefertigt wurden, auszuwerten. In einem zweiten Schritt sind die geeigneten Flächen zu entsiegeln. Entsprechende Fördermittel des Landes NRW sind hierfür zu beantragen.
AUSW, 18.09.2019:
Herr sB Kühr erläutert die Hintergründe des o. a Antrages seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.
Herr Dr. Rath bezieht sich auf das im Antrag angesprochene Förderprogramm des Landes, dass die Erfassung von Brachflächen und deren Reaktivierung zum Ziel habe.
Auf dieser Grundlage würden manche Städte ein Brachflächenkataster entwickeln. Die Verwaltung
der Stadt Dortmund habe hierzu eine andere Herangehensweise, indem sie Datenbanken und Erfassungssystem nutze (z. B. das Kataster der Wirtschaftspotentiale oder auch das Wohnbauflächenmonitoring). Diese Erfassungssysteme oder auch Datenbanken böten bereits jetzt die Möglichkeit, sich neben den Themen: Infrastruktur und Untergrundbelastung auch mit dem Thema Entsiegelungspotentiale zu beschäftigen, so dass inzwischen auch schon Erhebungen zur Verfügung stehen würden, um dieses Themenfeld abzudecken. Ergänzend komme aktuell die Zukunftstinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ hinzu, wo es auch um Themen gehe, wie die Reduzierung des Abflusses von Regenwasser, die Vermeidung von Hitzeinseln oder auch die Erhöhung der Verdunstungsrate. Auch in diesem thematischen Kontext könne man Entsieglungsprojekte denken. Von daher sei die Verwaltung in Dortmund hierzu bereits gut genug aufgestellt ohne weitere Förderprojekte des Landes in Anspruch nehmen zu müssen.
Herr sB Kühr führt hierzu an, dass er den Antrag seiner Fraktion trotzdem aufrechterhalte, da man hiermit erreichen wolle, dass die Förderung vom Land genutzt werde.
Herr Dr. Rath führt hierzu an, dass es bereits gute Beispiele gebe, was die großen Flächen in Dortmund betreffe aber es gebe auch sehr viele kleinteilige Maßnahmen wo schon in der Diskussion mit den Vorhabenträgern im Rahmen von Planverfahren die Möglichkeit dazu genutzt werde (Thema: Eingriffsregelung) die Kompensationserfordernisse zu bedienen, d. h. Ausgleich und Ersatz bereitzustellen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o.a. Antrag der Fraktion AfD (Drucksache Nr.: 15359-19) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD sowie Ratsgruppe NPD/Die Rechte) ab.
zu TOP 4.20
Verbesserung der Nahmobilität in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15118-19-E1)
Vorschlag zur Tagesordnung mit Antrag (Fraktion AfD) (Drucksache Nr.: 15359-19):
…..derzeit prüfen zahlreiche Kommunen in NRW die mögliche Entsiegelung bereits betonierter und asphaltierter Flächen. Täglich verschwinden 5 Hektar Land in NRW unter wasserundurchlässiger Bebauung. Anstatt Hauseigentümer durch Steinvorgärtenverbote oder Dachbegrünungszwang für einen größtenteils ideologisch motivierten Kampf gegen den Klimawandel zu rekrutieren, sollte die Stadt Dortmund zunächst Maßnahmen prüfen, die ihre eigenen Liegenschaften und Flächen betreffen.
Die Landesregierung NRW hat Luftaufnahmen sämtlicher Städte anfertigen lassen und da-raus Karten erstellt, die versiegelte Flächen aufzeigen. Mit Hilfe dieser Karten kann jede Kommune feststellen, wo Asphalt oder Beton entfernt werden könnte (Schulhöfe, Brachflächen, Innenstadt, etc.). Das Land NRW stellt für diese Entsiegelungsmaßnahmen Fördermittel zur Verfügung.
12 Städte und Kommunen in NRW beteiligen sich bereits an diesem Projekt (u.a. Neuss, Mönchengladbach und Arnsberg). Die Stadt Solingen hat auf ihrem Gebiet 60 Flächen erfasst, die möglicherweise renaturiert werden könnten. Eine Entsiegelung bietet für die Städte große Vorteile: Betonierte Flächen können Wasser weder speichern noch abgeben und erhöhen damit das Risiko überlaufender Kanäle und Überschwemmungen bei Starkregen. Des Weiteren ist der Boden unter der Fläche nicht mehr intakt, da dort so gut wie kein Leben mehr existieren kann. Der heiße Sommer 2018 hat uns gezeigt, dass Betonflächen Hitze speichern und Freiflächen daher besser für wilde Wiesen genutzt werden sollten.
Die AfD-Fraktion bittet daher um Zustimmung zu folgendem Antrag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Luftaufnahmen, die durch die Landesregierung NRW zur Eruierung möglicher Flächen mit Entsiegelungspotential gefertigt wurden, auszuwerten. In einem zweiten Schritt sind die geeigneten Flächen zu entsiegeln. Entsprechende Fördermittel des Landes NRW sind hierfür zu beantragen.
AUSW, 18.09.2019:
Herr sB Kühr erläutert die Hintergründe des o. a Antrages seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.
Herr Dr. Rath bezieht sich auf das im Antrag angesprochene Förderprogramm des Landes, dass die Erfassung von Brachflächen und deren Reaktivierung zum Ziel habe.
Auf dieser Grundlage würden manche Städte ein Brachflächenkataster entwickeln. Die Verwaltung
der Stadt Dortmund habe hierzu eine andere Herangehensweise, indem sie Datenbanken und Erfassungssystem nutze (z. B. das Kataster der Wirtschaftspotentiale oder auch das Wohnbauflächen-Monitoring). Diese Erfassungssysteme oder auch Datenbanken böten die Möglichkeit, sich neben den Themen: Infrastruktur und Untergrundbelastung auch mit dem Thema Entsiegelungspotentiale zu beschäftigen, so dass inzwischen auch schon Erhebungen zur Verfügung stehen würden, um dieses Themenfeld abzudecken. Ergänzend komme aktuell die Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ hinzu, wo es auch um Themen gehe, wie die Reduzierung des Abflusses von Regenwasser, die Vermeidung von Hitzeinseln oder auch die Erhöhung der Verdunstungsrate. Auch in diesem thematischen Kontext könne man Entsieglungsprojekte denken. Von daher sei die Verwaltung in Dortmund hierzu bereits gut genug aufgestellt ohne weitere Förderprojekte des Landes in Anspruch nehmen zu müssen.
Herr sB Kühr führt hierzu an, dass er den Antrag seiner Fraktion trotzdem aufrechterhalte, da man hiermit erreichen wolle, dass die Förderung vom Land genutzt werde.
Herr Dr. Rath informiert ergänzend darüber, dass es bereits gute Beispiele gebe, was die großen Flächen in Dortmund betreffe aber es gebe auch sehr viele kleinteilige Maßnahmen wo schon in der Diskussion mit den Vorhabenträgern im Rahmen von Planverfahren die Möglichkeit dazu genutzt werde (Thema: Eingriffsregelung) die Kompensationserfordernisse (d.h. Ausgleich und Ersatz bereitzustellen) zu bedienen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Antrag der Fraktion AfD (Drucksache Nr.: 15359-19) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD sowie Ratsgruppe NPD/Die Rechte) ab.
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
zu TOP 5.1
Rheinischer Esel - Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15264-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 04.09.2019:
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Der Beirat bedauert, dass die höhere Naturschutzbehörde dem fachlich begründeten Widerspruch des Naturschutzbeirates nicht gefolgt ist.
Das von Beiratsmitgliedern der AGARD in der heutigen Sitzung bestätigte Vorkommen der Feuersalamander im Bereich des Rheinischen Esels war der unteren und höheren Naturschutzbehörde bei ihrem Bescheid nicht bekannt. Feuersalamander sind extrem selten in Dortmund. Diese neue Erkenntnis muss in einer weiteren Vegetations- und Brutperiode von fachlicher Seite verifiziert werden. Bis dahin dürfen keine Baumaßnahmen erfolgen.
Der Beirat appelliert an die politischen Entscheidungsträger in der Bezirksvertretung Hombruch und im Rat der Stadt Dortmund, die Baumaßnahme bis zur Klärung dieser Angelegenheit zurückzustellen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 17.09.2019:
Auf die Ausführungen zu TOP 2.2 der „Einwohnerfragestunde“ und den überwiesenen Beschluss aus der Sitzung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde (04.09.2019,
TOP 2.7) wird hingewiesen.
In der Diskussion erläutert RM Detlef Münch (FBI) ausführlich, warum die BV-Hombruch ihren Beschluss zur Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“ aufheben sollte. Danach werden die bekannten Argumente, die für oder gegen eine Asphaltierung des Weges sprechen, im Gremium ausgetauscht. Es wird deutlich, dass das Gremium mehrheitlich die Vorlage positiv sieht.
Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, fordert die Verwaltung auf, das Vorkommen des Feuersalamanders zu prüfen.
Die BV-Mitglieder Hasan Ilgün (Die Linke.) und Klaus-Werner Schröter (parteilos) sprechen sich gegen eine Asphaltierung aus.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Umweltamtes vom 30.08.2019 und den überwiesenen Beschluss des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis.
15 Mitglieder der BV-Hombruch (7 x CDU, 5 x SPD, 3 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) begrüßen die Vorlage. Zwei BV-Mitglieder (1 x Die Linke., Herr Schröter – parteilos) lehnen sie ab.
AUSW, 18.09.2019:
Herr Rm Münch stellt mündlich den Antrag, den Bereich zwischen Hellerstraße und A45 nicht zu asphaltieren und den Bereich zwischen der Brücke A45 bis Witten zu asphaltieren.
Dieser Antrag wird vom Ausschuss mehrheitlich, bei 1 Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) sowie einer 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) abgelehnt.
In Kenntnis der o. a. Empfehlungen aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde und der Bezirksvertretung Hombruch nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die für die Stadt Dortmund positive Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg als höhere Naturschutzbehörde und die Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd durch die untere Naturschutzbehörde zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2019/2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14941-19)
Hierzu Liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB vom 04.09.2019:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und gibt hierzu folgende Empfehlungen:
(1) Da eine komplette Kartierung aller Einschlagflächen durch das Ehrenamt aus Zeitgründen nicht möglich ist, sollten Hiebmaßnahmen jeweils erst nach einer (gegebenenfalls von der Stadt in Auftrag gegebenen) Höhlenbaumkartierung im laubfreien Zustand vorgenommen werden, um so den Verlust von Lebensstätten Höhlen bewohnender Arten (Vögel, Fledermäuse) zu vermeiden.
(2) In Naturschutzgebieten mit sensiblen Bodenstrukturen und bei feuchten Waldböden sollten bodenschonende Holzernteverfahren (z.B. Rückepferde, Winden) eingesetzt werden.
(3) Es sollte zukünftig auch externer Sachverstand zielgerichtet beauftragt werden, welcher das Ehrenamt sowie den Forst hinsichtlich einer Bestandserfassung im Hinblick auf die Artenvielfalt im Wald unterstützt.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 14748-19 E1) –lag bereits zur Sitzung am 26.06.2019 vor-
…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:
Die „Ökologischen Waldpflegegrundsätze“ aus dem Jahr 1993 werden novelliert.
Dabei werden die Ergebnisse des Arbeitskreises zum Thema Wald und Naturschutz berücksichtigt
und folgende Punkte verbindlich aufgenommen:
1. Erstellung eines Biotopbaum- und Totholzkonzeptes und Formulierung von entsprechenden
Zielwerten.
2. Ausweisung weiterer forstlich nicht genutzter Naturwaldzellen in geeigneten Beständen.
3. Anwendung bodenschonender Holzernteverfahren in Naturschutzgebieten, insbesondere
im Bereich empfindlicher Böden.
Begründung:
Seit 1992 wird der Stadtwald Dortmund nach einem vom Ausschuss für Bau, Verkehr und
Grünflächen beschlossenem ökologisch orientierten Waldpflegeprogramm bewirtschaftet.
Die vor fast 30 Jahren beschlossenen Grundsätze müssen aktualisiert und an die neuen
Herausforderungen und Gegebenheiten angepasst werden. In dem Zusammenhang soll-2 -
ten neben den bisherigen Schwerpunkten Ziele zum Altholzbestand und Regelungen zu
verträglichen Holzernteverfahren aufgenommen werden.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14748-19-E2):
…zum Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion B´90/Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2019 nehme ich wie folgt Stellung.
Ein Biotopbaum- und Totholzkonzept erachtet die Verwaltung als nicht zielführend bzw. nicht notwendig, um die Schutzziele in Waldnaturschutzgebieten zu erreichen.
In den Sitzungen und Exkursionen des städtischen Expertenforums „Naturschutz und Forstwirtschaft“ wurde deutlich, dass der Wald ein dynamisches System ist. Es gibt Bereiche mit mehr und Bereiche mit weniger Totholz, je nach waldbaulicher Ausgangssituation.
Im aktuellen Waldpflegeprogramm wird ausgeführt:
„Aus ökologischen Gründen ist eine Anreicherung der Bestände mit stehendem und liegendem Totholz in angemessenem Umfang sinnvoll unter Wahrung der Verkehrssicherungspflicht an Wegen und Straßen.
Standort, Alter und Waldgesellschaft sowie Qualität und Lage der Waldbestände sind entscheidend für die Anzahl und Verteilung der Bäume, die nicht genutzt werden.“
Diese Aussage ist nach wie vor gültig. Starre Vorgaben werden der Dynamik im Wald nicht gerecht. Um die Belange des Arten- und Biotopschutzes mit der Waldwirtschaft zu verbinden, werden für die Waldnaturschutzgebiete Biotopmanagementpläne erstellt. In diesen Plänen werden für das jeweilige Gebiet die notwendigen Maßnahmen zum Erreichen des Entwicklungsziels aufgeführt. Dazu gehört zum Beispiel auch der Erhalt von Altholzbeständen, Biotopbäumen oder Totholz. Durch die individuelle Planung für jedes Naturschutzgebiet ist es möglich, auf die Ausgangssituation und die Dynamik der Waldbestände optimal einzugehen. Im Jahr 2013 hat der Rat der Stadt Dortmund ein Konzept zum Ausweisen von Flächen für die natürliche Waldentwicklung im Stadtwald zur Kenntnis genommen und beschlossen, bis zu 5 % des Stadtwaldes zum Schutz der Lebensräume von wildlebenden Tieren, Pflanzen und sonstigen Organismen der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen (Drucksache Nr. 08890-13). Im Jahr 2014 hat die Verwaltung im Einvernehmen mit der Biologischen Station Kreis Unna / Dortmund und Vertreterinnen und Vertretern des ehrenamtlichen Naturschutzes 18 Waldflächen mit einer Größe von zusammen 131,5 Hektar für eine natürliche Waldentwicklung ausgewiesen (Drucksache Nr. 12131-14).
Im Konzept ist ein Monitoring vorgesehen. „Erkenntnisse aus dem Monitoring können genutzt werden, um z. B. zusätzliche Flächen für eine natürliche Waldentwicklung auszuweisen, die Größe oder den Zuschnitt bestehender Flächen zu ändern oder Flächen aufzugeben, wenn von ihnen z. B. ungewünschte oder schädliche Folgen für den Naturhaushalt ausgehen.“ Zurzeit erfasst die Biologische Station Kreis Unna / Dortmund im Auftrag der Verwaltung die für das langfristige Monitoring notwendigen Naturaldaten auf ausgewählten Flächen. Für die Entscheidung, ob es sinnvoll bzw. notwendig ist, weitere Flächen für die natürliche Waldentwicklung auszuweisen, sollten die Ergebnisse des Monitorings abgewartet werden.
Im Stadtwald werden bereits jetzt bodenschonende Holzernteverfahren angewandt, die dem Stand der Technik und der guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft entsprechen. Der Einsatz der dazu notwendigen Maschinen ist wissenschaftlich untersucht, wird aufgrund praktischer Erfahrung als geeignet und angemessen erachtet und wird von der Forstbehörde und der Berufsgenossenschaft empfohlen. Die wesentlichen Vorteile des Maschineneinsatzes sind die Verkürzung der Störung im Wald infolge der hohen Leistung, die Arbeitssicherheit und die Schonung des verbleibenden Waldbestandes (Drucksache Nr. 13428-19).
Aus den genannten Gründen ist es aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig, das ökologisch orientierte Waldpflegeprogramm für den Stadtwald Dortmund zu novellieren.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Planung der Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2019/2020 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag Drucksache Nr.: 14748-19 E1) zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung zu diesem Antrag hat sich damit erübrigt.
zu TOP 5.3
Luftbelastung in Dortmund -Werte aus 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14489-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis
zu TOP 5.4
Luftbelastung in Dortmund - Werte aus 2017
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15134-19)
Hierzu liegt vor Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 15134-19):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bekräftigt den Beschluss des AUSW vom 20.03.2019 zum Antrag mit der Drucksachennummer 11953-18-E2 und bittet die Verwaltung um die zeitnahe Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahme:
2.2 Bundesstraße 1 (B1):
· Ganztägiges LKW-Fahrverbot für den Durchgangsverkehr und Prüfung der Änderung der Beschilderung des Lkw-Nachtfahrverbotes für „Durchgangsverkehr > 7,5t“
Begründung:
In der Sitzung am 20.03.2019 hat der AUSW den Antrag mit der Drucksachennummer 11953-18-E2 beschlossen, der sich mit möglichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 befasst. Hierbei wurde unter Punkt 1 u.a. beschlossen, dass die Verwaltung aufgefordert ist „vor der Veranlassung der untenstehenden Maßnahmen (Punkte 2) Kontakt mit der Bezirksregierung Arnsberg und der Deutschen Umwelthilfe e.V. aufzunehmen, um in Anbetracht der Maßnahmen der Stadt Dortmund zur Reduzierung der Schadstoffemissionen (Emissionsfreie Innenstadt, Masterplan Mobilität etc.) eine außergerichtliche Einigung hinsichtlich der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost zu erzielen“. Laut Mitteilung der Verwaltung vom 29.07.2019 konnte leider keine außergerichtliche Einigung mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. erzielt werden. Daher soll die Verwaltung nun aufgefordert werden, die im Antrag mit der Drucksachennummer 11953-18-E2 genannte Maßnahmen für ein ganztägiges Fahrverbot für LKW-Durchgangsverkehr auf der B1 umzusetzen.
AUSW, 18.09.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst ohne Diskussion mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/Bürgerliste) sowie 1 Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird zum Antrag mit der Drucksachennummer 11953-18-E2 darum gebeten, die darin enthaltenen, folgende Maßnahme zeitnah umzusetzen:
2.2 Bundesstraße 1 (B1):
· Ganztägiges LKW-Fahrverbot für den Durchgangsverkehr und Prüfung der Änderung der Beschilderung des Lkw-Nachtfahrverbotes für „Durchgangsverkehr > 7,5t“
zu TOP 5.5
Planfeststellungsverfahren „Ökologische Verbesserung des Kirchhörder Baches von km 0,00 bis km 1,26 in Dortmund - Entwurf“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14995-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Verwaltungsentscheidung, die ökologische Verbesserung des Kirchhörder Baches auf insgesamt ca. 1.260 m Länge entsprechend dem beigefügten Bescheidentwurf planfestzustellen, zur Kenntnis.
zu TOP 5.6
Masterplan integrierte Klimaanpassung Dortmund (MiKaDo)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14977-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Aufstellung des Masterplans integrierte Klimaanpassung Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 5.7
Klimaanpassung im städtischen Wald
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15383-19)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 15383-19-E1):
nach dem zweiten Jahr mit außerordentlichen Hitzeperioden gibt es auch in den Dortmunder Waldgebieten zunehmende Trockenheitsphänomene. Nach Informationen des Regionalforstamtes Ruhrgebiet sind neben den Fichten auch Buchen- und Birkenbestände betroffen.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund um einen aktuellen Sachstand zur Situation im Dortmunder Stadtwald und eine ausführliche Darstellung, mit welcher Strategie und welchen Maßnahmen das Forstamt auf den Klimawandelt reagiert.
Begründung:
Nach dem zweiten extrem trockenen Jahr in Folge, sterben im Ruhrgebiet immer mehr Bäume ab. Dabei sind nicht mehr nur die Fichten betroffen, sondern auch klimarobuste Bäume wie Buchen und Birken leiden direkt unter den hohen Temperaturen und anhaltender Trockenheit. Nach Angaben des Regionalforstamtes Ruhrgebiet zeigen rund 5 % der Buchen, vor allem alte Bäume, deutliche Trockenphänomene. Auch bei der Birke führt die geringe Wasserversorgung des Frühjahrs laut der Behörde zu Ausfallerscheinungen. Hitze und Trockenheit begünstigen zudem den Befall bestimmter Bäume durch Schädlinge (Eichenprozessionsspinner, Borkenkäfer) und Rindenkrankheiten die zum Absterben ganzer Waldgebiete führen. Dabei ist gerade der Wald ein wichtiges Ökosystem, das u.a. in der Lage ist, das klimaschädliche CO2 in der Atmosphäre zu senken und nimmt damit beim Kampf gegen den Klimawandel eine ganz entscheidende Rolle ein.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
zu TOP 6.1
Wohnungsmarktbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14938-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Wohnungsmarktbericht 2019 der Verwaltung zur Kenntnis.
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
zu TOP 7.1
Stadtumbau Dorstfeld
Hof- und Fassadenprogramm im Bereich der "Werkssiedlung Oberdorstfeld"
Neufassung der Förderrichtlinien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14903-19)
AUSW, 18.09.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Förderrichtlinien der Stadt Dortmund zur Maßnahme Hof- und Fassadenprogramm im Bereich der „Werkssiedlung Oberdorstfeld“. Die Förderrichtlinien werden für alle Fördergegenstände unter Wegfall des bisherigen Flächenbezugs generell auf eine Förderung in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten angepasst.
8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
9. Angelegenheiten des Büros für internationale Beziehungen und nachhaltige Entwicklung
zu TOP 9.1
Lokale Agenda 21 - 18. Zwischenbericht 2017 und 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14786-19)
AUSW, 18.09.2019:
Herr Rm Kowalewski führt an, dass auf Seite 20 ein Energiemix für Dortmund angegeben werde, bei dem nur 5,5 % Erneuerbare wären. Da ihm das extrem wenig vorkomme, könne er nicht glauben, dass diese Zahl korrekt sei und bittet daher um Aufklärung, ob hier vielleicht ein Komma- oder sonstiger Fehler vorliege.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 17. Zwischenbericht für die Jahre 2017 und 2018 zur Kenntnis.
Die Antwort der Verwaltung auf die o. a. Nachfrage des Herrn Rm Kowalewski erfolgt wie folgt zur Niederschrift:
"Die Zahlen stimmen und sind in allen Ruhrgebietsgroßstädten in etwa ähnlich. Die 5,5 % sind noch nicht mal reine Erneuerbare Energien. In den Prozentanteilen sind Anteile aus Gruben- und Deponiegas enthalten, die endlich sind und laufend abnehmen.
Traditionell ist es schwierig in einer Großstadt Erneuerbare Energien zu etablieren, da die Städte sehr verdichtet sind und wenig Platz ist für Windräder, Biogasanlagen etc. .
Außerdem ist man als Kommune abhängig von der Bundes- und Landesgesetzgebung. Hier gibt es z.B. den „Abstandserlass NRW“ wo die Abstände zur Wohnbebauung massiv vergrößert wurden und so kein Chance in Dortmund mehr besteht, noch weitere Anlagen zuzubauen. Zu erwähnen wäre hier auch z.B. die Rücknahme der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen."
10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
11. Anfragen
zu TOP 11.1
Amphibien-Wanderung über den Rheinischen Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14150-19)
… innerhalb von nur einer halben Stunde konnte ich am 2. April 2019 von 21:30 - 22 Uhr auf dem Dortmunder Wegabschnitt des „Rheinischen Esel“ 4 laichbereite Erdkröten-Weibchen (großer roter Punkt und Foto) und 5 Erdkröten-Männchen feststellen, erstaunlicher Weise kaum im Bereich des geplanten Naturschutz-gebietes, sondern vor allem dort, wo asphaltiert werden soll, da sich Kröten nun mal nicht an NSG-Grenzen halten.Bei einer Hochrechnung dürften dann allein in dieser Nacht hier ca. 50 Amphibien gewandert sein.
Da die Hauptwanderung bereits im März stattgefunden hat, aus früheren, dem Umweltamt vorliegenden Untersuchungen bekannt ist, dass im Bereich Silberknapp / Hülsenberg / Kruckeler Straße ca. 3000 Erdkröten aktiv sind, und der „Rheinische Esel“ diese Bereiche verbindet, dürften wohl auch insgesamt mindestens 1000 Erdkröten über den gesamten „Rheinischen Esel“ auf Dortmunder Stadtgebiet wandern, von denen im Frühjahr 2019 ca. 500 bei einer Schutzzaunaktion schon auf nur 200 m an der Kruckeler Straße / Einfahrt Hülsenberg gerettet wurden.
Da Amphibien bereits besonders unter dem Klimawandel zu leiden haben und auf Dortmunder Straßen incl. Silberknapp / Hülsenberg / Kruckeler Straße jährlich schon Tausende von Kröten totgefahren werden, sollten nicht noch zusätzliche asphaltierte Todeswege geschaffen werden.
Die Verwaltung möge deshalb mitteilen, warum sie es bisher unterlassen hat, das Ausmaß der Amphibienwanderung über den „Rheinischen Esel“ festzustellen und ob sie dies nachholen wird, um diejenigen Bereiche zu identifizieren, die aufgrund massiver Amphibienwanderungen nicht asphaltiert werden dürfen?
Hierzu liegt vor Beantwortung der Verwaltung (Drucksache Nr.:14150-19-E1):
…zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Lt. fachlicher Einschätzung des Amphibienexperten des Landesamts für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ist die Beschaffenheit der Oberfläche
eines Weges von nachrangiger Bedeutung für die Amphibienpopulation. Ausschlaggebend für
Konflikte mit menschlichen Wegebenutzern ist das Verhalten insbesondere der männlichen
Erdkröten, die die freie Sichtbeziehung auf einem Weg nutzen, um weibliche Tiere „in
Beschlag“ zu nehmen und sich dann gemeinsam zum Laichgewässer zu begeben.
Unabhängig davon wird zur Ermittlung der grundsätzlichen Bedeutung des Rheinischen Esels
für die Amphibienwanderung zur nächsten Wanderzeit eine Amphibienzählung durchgeführt.
Ludger
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 11.2
Ökologische Entwicklung von Phoenix West
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14152-19)
…als Indikator für die ökologische Entwicklung von Industriebrachen ist die Kreuzkröte als Leitart allgemein anerkannt.
Die Verwaltung möge anhand der seit 2009 erfassten quantitativen Daten zum Reproduktionserfolg für jedes Jahr bis 2018 mitteilen, wie sich die Kreuzkröten-Population entwickelt hat.
Hierzu liegt vor Beantwortung der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14152-19-E1):
…die Anfrage beantworte ich wie folgt.
Von 2009 bis 2011 war die NRW.URBAN GmbH & Co. KG Auftraggeber dieser Arbeiten.
2012-2014 wurde das Monitoring ausgesetzt. Nach schrittweiser Übergabe des Geländes von
NRW-URBAN an das Tiefbauamt, wurde das Monitoring der Kreuzkröte ab 2014 vom
Tiefbauamt beauftragt. Alle beauftragten Arbeiten wurden seit 2009 von dem Büro Hamann
& Schulte aus Gelsenkirchen durchgeführt.
Neben der Kreuzkröte werden auch der Flussregenpfeifer und seit 2017 die Waldeidechse
erfasst.
In der Entwicklungsphase des Geländes befanden sich bis zu 16 Gewässer auf der
Gesamtfläche, die teilweise durch Bautätigkeit entstanden, kurzfristig für die Kreuzkröte
nutzbar waren und dann wieder verschwanden.
Auch in jüngster Zeit (Frühjahr 2019) kam es zur Bildung solcher temporärer Lebensräume
durch starke Niederschläge oder Bautätigkeiten.
Die Phänologie der hochspezialisierten Amphibie ermöglicht es, dass diese kurzfristig
entstandenen Kleingewässer unmittelbar zur Fortpflanzung genutzt werden können.
Ab 2015 konzentrierte sich das Vorkommen auf vier Gewässerkomplexe, die sich im Bereich
des Landschaftskeils und auf der Halde Hympendahl befinden. An der Schaffung weiterer
Kleingewässer wird gearbeitet, um die etablierte Population dauerhaft zu stärken. Im Jahr
2018 gab es keine Fortpflanzung der Kreuzkröte auf dem Gelände. Durch den Extremsommer
waren alle nutzbaren Gewässer schon vor Beginn der Fortpflanzungsperiode der Kröte
ausgetrocknet. Im Jahr 2019 konnten bereits wieder Laichschnüre der Art gefunden werden.
Obwohl es gelungen ist, die Kreuzkröte auf dem Gelände zu etablieren, gibt es viele Probleme
durch einen enormen Freizeitdruck in diesem Bereich.
Die durch die Klimaveränderungen hervorgerufenen Trockenphasen erschweren den Fortbestand
der Kreuzkröte zusätzlich.
Durch Bürgerinformationen über eine Beschilderung (wird im August/September 2019
umgesetzt) und Schaffung funktionaler Kleingewässer wird versucht, den Bestand der
Kreuzkröten und anderer planungsrelevanter Tierarten (Flussregenpfeifer) auch weiterhin zu
stabilisieren und nach Möglichkeit zu erhöhen.
Die Details des Monitorings sind als Anlage beigefügt. Für Rückfragen steht Ihnen ggf. Herr
Hundorf vom Tiefbauamt unter der Rufnummer 0231/50-24175 zur Verfügung.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
Nachfrage Rm Münch:
Da die Kreuzkröte der wesentliche ökologische Indikator dafür gewesen sei, dass auch EU-Fördermittel für das Projekt Phoenix West fließen konnten, möchte Herr Rm Münch wissen, was denn
das Umweltamt jetzt dafür tun werde, damit diese Art dort auch wieder, so wie es in den Förderrichtlinien aufgeführt sei, einen adäquaten Lebensraum und auch wieder Reproduktionsmöglichkeiten habe.
Die Antwort der Verwaltung auf die o.a. Nachfrage des Herrn Rm Münch erfolgt wie folgt zur Niederschrift:
„Das Umweltamt in seiner Funktion als untere Naturschutzbehörde ist in die genannten Maßnahmen des Tiefbauamtes zur Verbesserung der Bedingungen für die Kreuzkröte eingebunden. Die bestehenden Mängel sind den Beteiligten bekannt und es wird auf Seiten der Naturschutzbehörde davon ausgegangen, dass kurz- und mittelfristig Maßnahmen umgesetzt werden.“
zu TOP 11.3
Windenergie-Potential von Fahrtwindturbinen an Dortmunder Straßen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14630-19)
…die Verwaltung möge mitteilen
1. wie groß sie das Potential für die Windenergie von Fahrtwindturbinen an Dortmunder Straßen einschätzt?
2. was sie zur Umsetzung derartiger Maßnahmen unternehmen wird?
Hierzu liegt vor Beantwortung der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14639-19-E1):
…die Anfrage der Freie Bürger Initiative beantworte ich wie folgt:
Zu 1.) Das Potential der Windenergie von Fahrtwindturbinen wird durch die
Verwaltung derzeit nicht betrachtet. Begründet wird dies durch die fehlende
Grundlagenforschung von Beispielanlagen. Erkenntnisse von Versuchsanlagen liegen nicht vor.
Zu 2.) Die Verwaltung betrachtet kontinuierlich Alternativen zur Verbesserung des
Klimaschutzes insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien.
Es fehlen wissenschaftliche Erkenntnisse zu Fahrtwindturbinen (siehe Zu 1.). Aus
diesem Grund sind keine Maßnahmen zur Potentialerhebung geplant.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 11.4
Schädigung von Amphibien durch freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet Bolmke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14704-19)
…täglich werden Hunde von ihren Besitzern in den Zentralteich des NSG Bolmke laufen gelassen, stören die Gewässerfauna und zerstören dort während der Laichzeit Amphibienlaich. Die Verwaltung möge deshalb mitteilen:
1. Warum ist ihr das nicht bekannt?
2. Warum wird das NSG Bolmke nicht regelmäßig von ihr kontrolliert?
3. Warum wird der Gitterzaun nicht an beiden Enden um 1 - 2 Elemente erweitert?
4. Warum wird nicht auch auf der anderen Seite ein Gitterzaun installiert?
5. Wann wird das gestohlene NSG-Schild wieder aufgestellt?
Hierzu liegt vor Beantwortung der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14704-19-E1):
…die in der o. g. Drucksache genannten Punkte beantworte ich wie folgt:
1. Dass Hunde den Teich gelegentlich zum Baden nutzen ist bekannt, aus diesem Grund
wurde der Zaun errichtet. Dieser wurde bereits mehrmals verlängert. Zwar könnte das
Gewässer komplett eingezäunt werden, dann bestünde aber auch keine Möglichkeit
mehr für Wildtiere, wie z. B. Rehe, das Gewässer zum Trinken zu nutzen.
2. Es wird regelmäßig kontrolliert. Die Verwaltung hat zuletzt bei einem Ortstermin
(28.05.2019) mit der Biologischen Station mit einigen Hundebesitzern gesprochen, um
Lösungsansätze zu erarbeiten.
3. Wie unter Punkt 1 berichtet wurde der Zaun schon mehrmals erweitert. Eine
nochmalige Erweiterung um 1-2 Elemente würde keine Abhilfe schaffen.
4. Auf der östlichen Seite des Gewässers ist ein Gitterzaun aus unserer Sicht nicht
erforderlich, da - die Hundebesitzer die Hunde wegen der Verschmutzung des Fells dort nicht
hineinschicken, da das Gewässer an dieser Stelle durch Eisenvorkommen im
Boden rot gefärbt ist und kaum Wasserstand vorhanden ist,
- das Gewässer an dieser Stelle von einem Pflanzenteppich zugewachsen ist, so dass
überwiegend gar keine Wasserfläche vorhanden ist und die Hunde dort auch nicht
schwimmen können,- an den Spuren erkennbar ist, dass wenn überhaupt Hunde zum Gewässer laufen,dann nur an einer einzigen Stelle um am Gewässer zu trinken. Hierbei entsteht
jedoch kein Schaden, der unseres Erachtens eine volle Einzäunung auch dieses
Gewässers rechtfertigen würde (siehe Punkt 1).
5. Aufgrund der Erweiterung des NSG Bolmke wurden einige Beschilderungen
überflüssig und daher abgenommen, da sie mitten im NSG stehen würden. Die
Schilderpfosten sind stehen geblieben, da zum Teil auch andere Beschilderungen dort
angebracht waren. Anhand des Bildes kann der Standort nicht festgestellt werden. Ich bitte
um Mitteilung des Standortes an das Umweltamt zur Überprüfung.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
Nachfrage Rm Münch:
Die Herr Rm Münch möchte ergänzend zur o.a. Beantwortung wissen, wo das Problem sei, einen Stahlzaun durch ein breiteres Element (ggf. orthogonal) so zu optimieren, damit die Hundebesitzer mitten im Naturschutzgebiet nicht mehr an dem Amphibienteich können.
Die Antwort der Verwaltung auf die o.a. Nachfrage des Herrn Rm Münch erfolgt wie folgt zur Niederschrift:
"Es wird auf Punkt 1 der Antwort verwiesen. Zwar könnte das Gewässer komplett eingezäunt werden, dann bestünde aber auch keine Möglichkeit mehr für Wildtiere, wie z. B. Rehe, das Gewässer zum Trinken zu nutzen. Orthogonale Elemente würden daran nichts ändern."
12. Informationen der Verwaltung
Die öffentliche Sitzung endet um 19:07 Uhr.
Lührs Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin
zu TOP 4.16 " Baulückenkataster" PP-Vortrag Herr Thabe Wohnbauflächenmonitoring in Dortmund.pdf
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