Niederschrift (öffentlich)

über die 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
am 01.12.2020
Halle 1 U, Kongresszentrum Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:09 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Berndsen, Vorsitzender (SPD)
Frau RM Heidkamp (SPD)
Frau RM Meyer (SPD) bis 17:30 Uhr
Frau RM Rudolf (SPD)

Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Hartleif (CDU) bis 16:45 Uhr
Frau RM Becker (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Nienhoff (CDU)
Herr RM Schreyer (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B´90/Die Grünen)
Herr RM Gurowietz (B´90/Die Grünen) i.V.f. Herrn RM Stieglitz (B´90/Die Grünen)

Frau RM Sassen (B´90/Die Grünen)
Frau RM Gövert (B´90/Die Grünen) i..V.f. Frau sB Pezely (B´90/Die Grünen)
Herr RM Gebel (Die Linke+)
Frau RM Lemke (Die Linke+)
Herr RM Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wagner (AfD)

Herr sB Modler (Die Partei)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Erdmanski – Seniorenbeirat i.V.f. Herrn Evers
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Rybicki - 7/Dez
Herr StR Wilde – 6/Dez
Herr Grosse-Holz - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dallmann - 68/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Meißner – 61
Herr Hansmann – 40
Herr Vennewald - 63
Herr Klüh - 7/Dez-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez-Büro
Herr Braun - 7/Dez-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 1. Sitzung der Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
am 01.12.2020, Beginn 15.00 Uhr,
Halle 1 U, Kongresszentrum Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Bestellung eines Schriftführers sowie einer stellvertretenden Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 19104-20)

1.4 Verpflichtung sachkundiger Bürger*innen

1.5 Feststellung der Tagesordnung

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 01.09.2020

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 "Erörterung zur Neufassung des Zuständigkeitsverzeichnis des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen"
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
zum Thema: Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen
Beschluss

(Drucksache Nr.: 18957-20)

3.2 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18677-20)

3.3 Parkraumkonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18751-20)

3.4 Einstieg zur Carsharing-Förderung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18070-20)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2020
(Drucksache Nr.: 18070-20)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2020
(Drucksache Nr.: 18070-20)

3.5 6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2020)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18682-20)

3.6 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt -
hier: Verkehrsuntersuchung für den Wallring - Beteiligungsformate

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19028-20)

3.7 Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Umgestaltung der Mengeder Straße und Platzgestaltung - Beschlusserhöhung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18693-20)

3.8 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2020
(Drucksache Nr.: 17308-20-E2)

3.9 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 9. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18683-20)

3.10 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18684-20)

3.11 Grabeland an der Burgholzstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19169-20)

3.12 Optimierung der Hafeninfrastruktur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18689-20)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Energiebericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18322-20)


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Umgestaltung des Knotenpunktes A 40, Ausfahrt Lütgendortmund/Lütgendortmunder Hellweg - Signalisierung der Kreuzung; Beschlusserhöhung
hier: Dringlichkeitsentscheidung

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18709-20)

5.2 Instandsetzung der städtischen Brückenbauwerke durch das Tiefbauamt - Beschluss des Rechnungsprüfungsamtes vom 27.02.2020, Drucksache Nr. 16342-19
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18979-20)

5.3 Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18826-20)

5.4 Baustelleninformationen für Radfahrende
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18364-20)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18364-20-E1)

5.5 Straßen aus Vorhaltenetz in Brackel entfernen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
(Drucksache Nr.: 17669-20)

5.6 Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kemminghauser Straße
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019
(Drucksache Nr.: 15801-19)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15801-19-E2)

5.7 Schwieringhauser Brücke
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
(Drucksache Nr.: 18704-20)

5.8 Sperrung der Rüschebrinkstraße für den Individualverkehr im Rahmen des Verkehrskonzepts Westfalenhütte
Überweisung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020
(Drucksache Nr.: 18487-20-E1)

5.9 Fahrradstadtplan
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19166-20)

5.10 Radfahrerzählstellen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19168-20)

5.11 Jugendverkehrsschule Fredenbaum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19170-20)

5.12 Beirat Nahmobilität
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19178-20)

5.13 Brücke Lange Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19180-20)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18655-20)

6.2 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18658-20)

6.3 Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18786-20)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Dritter Quartalsbericht 2020 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18906-20)

7.2 Starkregen in Dortmund
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 18366-20-E1)

8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
nicht besetzt

9. Anfragen
nicht besetzt

10. Informationen der Verwaltung

10.1 Terminplan 2021 Rat und Ausschüsse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19138-20)



Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Rm Berndsen - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Detlef Adam benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Bestellung eines Schriftführers sowie einer stellvertretenden Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 19104-20)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt einstimmig, Herrn Peter Braun als Schriftführer und Frau Ursula Trachternach als stellvertretende Schriftführerin zu bestellen.


zu TOP 1.4
Verpflichtung sachkundiger Bürger*innen

Die sachkundigen Bürger Herr Walter Wagner (Fraktion AfD) und Herr Angelo Modler (Die Fraktion Die Partei) werden vom Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.


zu TOP 1.5
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzung:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Vorlage
(neuer TOP 5.14) zu ergänzen:

Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Baubeschluss
Empfehlung, (Drucksache-Nr. 18156-20

Anmerkung zu den vorliegenden Vorlagen:

Der Vorsitzende merkt an, dass zur heutigen Sitzung einige Vorlagen vorliegen, welche in der Beratungsfolge noch die alte Bezeichnung dieses Ausschusses (ABVG) beinhalten. Weiter teilt er mit, dass dies laut Hinweis der Verwaltung der Tatsache geschuldet ist, dass sich diese Vorlagen bereits vor der Neukonstituierung des Rates der Stadt Dortmund auf dem Unterschriftsweg befanden und somit rechtlich keine Möglichkeit bestand, hier bereits die eventuell neuen Bezeichnungen von Ausschüssen einzutragen.
Der Ausschuss nimmt diese Anmerkung zur Kenntnis.

Mit dieser Anmerkung sowie der o.a. Ergänzung wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.


zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 01.09.2020

Die Niederschrift über die 45. Sitzung des Ausschusses für Bauen Verkehr und Grün am 01.09.2020 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 11.11.2020:

Die SPD-Fraktion stimmt grundsätzlich der Empfehlung zu, wünscht sich aber – gerade im Hinblick auf die akute Situation - eine aktuellere Vorlage.

Die Fraktion B´90/Die GRÜNEN merkt an, dass es die Vorlage sehr detailliert sei. Außerdem bittet sie um Beachtung der Ausführungen unter Punkt (g) auf Seite 18. Man habe die Befürchtung, dass durch die Gründung einer Gesellschaft der Bezirksvertretung Mengede die Einflussnahme auf Entscheidungen genommen wird, z.B. das Gewerbegebiet Groppenbruch. Dies ist inakzeptabel.

Für die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI ist es nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Themen in der Vorlage behandelt wurden. Als Beispiel führt sie hierzu das Thema „Fredenbaumpark“ an. Insgesamt seien einige Themen sehr detailliert behandelt worden, aber andere sind ihrer Meinung nach überflüssig bzw. nicht nachvollziehbar.

Die AfD erklärt, dass die Vorlage sehr umfangreich sei und viele Aspekte davon aktuell nur zur Kenntnis zu nehmen seien, um zu einem späteren Zeitpunkt darüber zu beraten. Darüber hinaus wird ergänzt, dass die Stadt Dortmund durch die Corona-Krise erhebliche wirtschaftliche Einbußen hat. Zum Beispiel durch verminderte Gewerbesteuereinnahmen. Ebenso hätte die Bezirksvertretung ca. 17.000 EUR für Aufwandsentschädigungen einsparen können, wenn man sich darauf geeinigt hätte, nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister einzusetzen. Des Weiteren wurden 15 neue Mitarbeiter für die Service- und Präsenzdienste eingestellt. Die AfD wird der Empfehlung zustimmen.

Die CDU-Fraktion schließt sich den Ausführungen der SPD-Fraktion an und merkt an, dass es eine andere Möglichkeit geben muss, die politischen Gremien zeitnah zu informieren.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den oben gemachten Anmerkungen einstimmig bei drei Enthaltungen (FDP und Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI):

1. die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis zu nehmen.

2. die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz zu beschließen und die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung zu stellen.

3. die Verwaltung zu beauftragen, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. die Verwaltung zu beauftragen, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.


Hierzu liegt vor Empfehlung des Seniorenbeirats vom 26.11.2020:

Der Seniorenbeirat stimmt grundsätzlich der Empfehlung zu. Er kritisiert jedoch ausdrücklich, dass die flächendeckende Schließung der Seniorenbegegnungsstätten keinerlei Erwähnung findet. Der allein hierdurch entstehende Verlust an sozialer Teilhabe mündet schon jetzt in psychischen Belastungen, die nicht ohne Langzeitfolgen bleiben werden. Des Weiteren wird nicht dargestellt, ob die Seniorenbüros Notfallstrategien entwickelt haben und in welcher Form interveniert wird.
Der Seniorenbeirat erwartet, dass bereits heute Szenarien entwickelt werden zur Wiedereröffnung der Angebote und Aktivierung des Ehrenamtes.

Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den oben genannten Anmerkungen einstimmig folgende Beschlussfassung:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.

2. beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.

3. beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.


AMIG, 01.12.2020:

Auf Vorschlag des Vorsitzenden einigt man sich darauf, die Überweisung des Seniorenbeirates zuständigkeitshalber an den Sozialausschuss zu überweisen.

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede und der Überweisung des Seniorenbeirates empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 1 Enthaltung (Die Fraktion Die Partei), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.

2. beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.

3. beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
"Erörterung zur Neufassung des Zuständigkeitsverzeichnis des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen"
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
zum Thema: Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18957-20)

Hierzu liegt vor Überweisung des Rates vom 12.11.2020:

OB Westphal weist daraufhin, dass man sich in interfraktionellen Gesprächen auf die vorliegende Ausschussstruktur verständigt habe.

Auf der Grundlage dieser Vereinbarung beschließt der Rat der Stadt einstimmig die nachfolgenden Ausschüsse zu bilden:

- Hauptausschuss und Ältestenrat

- Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

- Rechnungsprüfungsausschuss

- Schulausschuss

- Wahlprüfungsausschuss

- Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

- Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

- Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit

- Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung

- Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit

- Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

- Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün

- Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

- Betriebsausschuss FABIDO


Die Neufassung des „ Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse des Rates und der Bezirksvertretungen“ soll nach vorheriger Erörterung und Abstimmung der Zuständigkeiten in den Fachausschüssen in der Sitzung des Rates am 17.Dezember 2020 beschlossen werden.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:18957-20-E2):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung
für die Sitzung des AMIG am 02.02.2021 dem Ausschuss einen Vorschlag vorzulegen, wie
das Thema Mobilität in das zu erarbeitende Zuständigkeitsverzeichnis des neugebildeten
AMIG in Abgrenzung/Abstimmung mit den Themen des AKUSW aufgenommen werden
kann.
Gleichzeitig ist die Zuständigkeitsordnung hinsichtlich der Aufgaben des neu gegründeten
Grünflächenamts in Abgrenzung zum Tiefbauamt zu aktualisieren.

AMIG, 01.12.2020:


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst zum o. a. SPD-Antrag einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung, für die Sitzung des AMIG am 02.02.2021 dem Ausschuss einen Vorschlag vorzulegen, wie das Thema Mobilität in das zu erarbeitende Zuständigkeitsverzeichnis des neugebildeten AMIG in Abgrenzung/Abstimmung mit den Themen des AKUSW aufgenommen werden kann.
Gleichzeitig ist die Zuständigkeitsordnung hinsichtlich der Aufgaben des neu gegründeten Grünflächen- amts in Abgrenzung zum Tiefbauamt zu aktualisieren.


Die Beratung wird in die nächste Sitzung des Ausschusses am 02.02.2021 vertagt.


zu TOP 3.2
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18677-20)


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

zu TOP 3.3
Parkraumkonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18751-20)



AMIG, 01.12.2020:

Herr Rm Schmidtke-Mönkediek führt an, dass er sich heute hierzu enthalten werde, da man sich einen ausführlicheren Dialog hierzu gewünscht hätte.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 2 Enthaltungen (Fraktion FDP/Bürgerliste sowie Die Fraktion Die Partei), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt
1. die Umsetzung des Parkraumkonzeptes PHOENIX See und die zeitgleiche Einführung der Bewohnerparkzone „Weingartenstraße“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 98.000,00 €.
2. eine zusätzliche 0,18 vzv. Planstelle im Rechtsamt (E9b TVöD).
3. vier zusätzliche Planstellen im Ordnungsamt (E6 TVÖD zzgl. Sachkosten).


zu TOP 3.4
Einstieg zur Carsharing-Förderung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18070-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 10.11.2020:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, nachfolgenden Beschluss mit der Änderung unter Pkt. 2 zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte sind im Vorfeld mit der Bezirksvertretung abzustimmen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 10.11.2020:

Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.

Ergänzung:

Bei der Umsetzung sollen die Mobilitätsverbände mit einbezogen werden und auch die E-Mobilität mit den Ladesäulen Berücksichtigung finden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (18070-20-E2):

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün stellt zu dem oben genannten
Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt folgende Ergänzung der
Ziffer 1 des Beschlussvorschlages:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die zunächst auf drei Jahre befristete Umsetzung
der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von
Carsharing in Dortmund. Nach drei Jahren legt die Verwaltung auf Basis der von den Carsharing-
Unternehmen zur Verfügung zu stellenden Daten einen Evaluationsbericht vor.

Begründung
Es sollte betrachtet und bewertet werden wie das Carsharing-Angebot in Dortmund angenommen
wird.

AMIG, 01.12.2020:

Herr Rm Frank führt an, dass man der Vorlage mit dem Ergänzungsantrag seiner Fraktion zustimmen werde. Außerdem erhebe er die Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost zum Antrag.

Frau Rm Lemke kündigt an, dass ihre Fraktion die Vorlage in der Fassung der Empfehlung der BV Innenstadt Ost empfehlen werde. Außerdem stellte sie folgenden mündlichen Ergänzungsantrag:

„Die Carsharing-Stellplätze dürfen nicht zu Lasten des Fuß-und Radverkehrs gehen.“

Aus der anschließenden ausführlichen Diskussion geht hervor, dass es zu den heutigen Empfehlungen der Bezirksvertretungen sowie dem o. a. Antrag der CDU-Fraktion und dem mündlichen Antrag von Frau Rm Lemke bei allen Fraktionen noch erheblichen Beratungsbedarf gibt.

Daher einigt man sich darauf, diese heute lediglich als eingebracht zu betrachten, ohne Empfehlung weiterzuleiten und nur den Beschluss zur Vorlage zu fassen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion Die Linke +), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss zu TOP 3.5
6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2020)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18682-20)

AMIG, 01.12.2020:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand 31.08.2020 zur Kenntnis und beschließt die im Sachstandsbericht dargestellten Verschiebungen von Maßnahmen aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ in den städtischen Haushalt

zu TOP 3.6
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt -
hier: Verkehrsuntersuchung für den Wallring - Beteiligungsformate
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19028-20)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:19028-20-E2):

...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün stellt zu dem oben genannten
Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, als fünften Planfall „Fahrradachsen“ entlang der Kampstraße/
Brüderweg und Kleppingstraße/Kuckelke in die Untersuchung und Bewertung einzubeziehen.

2. Die Verwaltung wird gebeten zu untersuchen, wie die einzelnen Planfälle mit dem bereits
gefassten Beschluss zur fahrradfreundlichen Umgestaltung des Schwanen- und Ostwalls
(Baubeschluss Radwall, Drucksache Nr. 18054-20) in Einklang zu bringen sind. Dem AMIG
ist zu seiner nächsten Sitzung eine Stellungnahme vorzulegen.

Begründung
Statt den Radverkehr um den Wall herumzuführen, sollte auch geprüft werden, inwieweit sich eine
direkte Radverkehrsführung von Ost nach West und Nord nach Süd in der Innenstadt realisieren
lässt.

AMIG, 01.12.2020:

Herr Meißner informiert den Ausschuss mündlich hierzu (PowerPoint-Vortragsiehe Anlage).

Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes einigt man sich zum o. a. Antrag der CDU-Fraktion darauf, diesen heute lediglich als eingebracht zu betrachten und ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Beschluss zur Vorlage:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Verkehrsuntersuchung Wallring zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der in der Vorlage beschriebenen Beteiligungsformate zur Verkehrsuntersuchung Wallring.


zu TOP 3.7
Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Umgestaltung der Mengeder Straße und Platzgestaltung - Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18693-20)

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt, das für die „Umgestaltung der Mengeder Straße und Platzge-staltung“ im Baubeschluss mit der DS-Nr.: 10397-18 am 25.04.2018 beschlossene Gesamtinvestitions-volumen i. H. v. 1.250.000,00 € (zzgl. aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 148.800,00 €) um 300.000,00 € auf insgesamt 1.550.000,00 € (zzgl. aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 184.800,00 €) zu erhöhen.

Die Maßnahme „Umgestaltung der Mengeder Straße mit Platzgestaltung“ wird durch Bundes- und Landeszuwendungen i. H. v. insgesamt 383.000,00 € gefördert. Der entsprechende Zuwendungs-bescheid Nr. 02/028/12 der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor.

Zusätzlich werden Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) i. H. v. ca. 168.000,00 € erhoben.

Der städtische Eigenanteil beträgt somit insgesamt 999.000,00 €.

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen
jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 30.345,00 € in der städtischen Ergebnisrechnung.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.8
1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2020

(Drucksache Nr.: 17308-20-E2)
Hierzu liegt zu Überweisung des Schulausschusses vom 23.09.2020:

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„Bitte um Stellungnahme des Rm Mader in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr
und Grün am 01.09.20209 zum 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
(DS-Nr. 17308-20)
hier: Stellungnahme der Verwaltung

„Herr Rm Mader bittet um Stellungnahme zu folgender Frage:
Warum werden 2 Züge des Phönix-Gymnasiums nun am Goethe-Gymnasium entstehen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Ursprünglich war für den Bereich Hörde die Erweiterung des Phönix-Gymnasiums und des
Goethe-Gymnasiums um jeweils einen Schulzug vorgesehen (s. 4. Zwischenbericht zur
Schulentwicklungsplanung, DS-Nr. 15069-19).
Da eine Zügigkeitserweiterung am Standort des Phönix-Gymnasiums baulich nicht umsetzbar
ist, muss dieser zusätzliche Bedarf am Goethe-Gymnasium aufgefangen werden. Das Goethe-
Gymnasium erhält daher zwei zusätzliche Schulzüge.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überwies diese an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.

zu TOP 3.9
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 9. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18683-20)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den 9. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2020 zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18684-20)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2020 zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Grabeland an der Burgholzstraße
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19169-20)

Hierzu liegt vorBitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19169-20 ):
…ein ca. 2 ha großen Grundstück an der Ecke Burgholzstraße / Eisenstraße wird seit 2004 als Grabeland bewirtschaftet. Zur Organisation der Pachtverträge wurde der Verein Yesil Bostan gegründet. Eigentümerin des Grundstücks ist zum einen die Stadt Dortmund (westlicher Teil). Der östliche Teil des Geländes wurde an die Firma Areal Gmbh veräußert, die nun die Pachtverträge mit den Gärtner*innen gekündigt hat.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um eine Stellungnahme bezüglich der Situation der Gärtner*innen des Vereins Yesil Bostan.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:

Begründung:

Die Fläche Burgholzstr./Eisenstraße wird derzeit de facto als Grabeland genutzt. Über die Jahre ist eine gut bewirtschaftete, wertvolle Gartensiedlung entstanden. Durch den Verkauf des östlichen Bereichs an die Areal GmbH steht ein Teil des Gebiets für die Nutzung als Grünfläche nicht mehr zur Verfügung. Im Sinne der jetzigen Nutzer*innen und möglicher Interessenten für die Weiterentwicklung des zweiten Teils der Fläche sollte rechtzeitig eine für beide Seiten gute Lösung gefunden werden.


AMIG, 01.12.2020:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 3.12
Optimierung der Hafeninfrastruktur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18689-20)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Energiebericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18322-20)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Sachstand zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Umgestaltung des Knotenpunktes A 40, Ausfahrt Lütgendortmund/Lütgendortmunder Hellweg - Signalisierung der Kreuzung; Beschlusserhöhung
hier: Dringlichkeitsentscheidung
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18709-20)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften genehmigt folgende, gemäß § 60 Abs. 2, Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 23 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister und dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Das im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 15945-19 für die Umgestaltung des Knotenpunktes A 40, Ausfahrt Lütgendortmund / Lütgendortmunder Hellweg beschlossene städtische Gesamtinvestitions-volumen in Höhe von 454.025,00 Euro wird um 99.975,00 Euro auf 554.000,00 Euro erhöht.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01202014493 – LSA Lütgendortmunder Hellweg / Wilhelmshöh – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020: 20.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2021: 534.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2022, in Höhe von 20.770,00 Euro.




zu TOP 5.2
Instandsetzung der städtischen Brückenbauwerke durch das Tiefbauamt - Beschluss des Rechnungsprüfungsamtes vom 27.02.2020, Drucksache Nr. 16342-19
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18979-20)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt davon Kenntnis, dass das Tiefbauamt zur rechtssicheren Auftragserledigung gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt eine konkrete Personalbemessung, einschließlich der erforderlichen Ausstattung (Fahrzeuge, Geräte), durchführen wird.


zu TOP 5.3
Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18826-20)

AMIG, 01.12.2020

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


zu TOP 5.4
Baustelleninformationen für Radfahrende
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18364-20)

…die Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN bittet die Verwaltung sicherzustellen, dass Radfahrende tagesaktuell über Radwegsperrungen und Baustellenumleitungen (z.B. über die Rad-App) informiert werden können.

Die nötigen Daten werden über eine entsprechende digitale Schnittstelle von der Verwaltung zur Verfügung gestellt.

Begründung:
Immer wieder kommt es für Radfahrende durch Sperrungen von Radwegen und Baustellen, an den keine Umleitungen für den Radverkehr ausgeschildert sind, zu unnötig langen Umwegen. Weder private Anbieter von Routenplanern, wie komoot oder openstreetmap, noch die amtlichen, wie radroutenplaner.nrw.de oder radverkehrsnetz.nrw.de geben tagesaktuelle Hinweise hinsichtlich Umleitungen oder Sperrungen. Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrrad-App für Dortmund sollte die Aufnahme solcher Hinweise geprüft werden.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:18364-20-E1):

…tagesaktuell über Radwegsperrungen und Baustellenumleitungen informiert werden.
Des Weiteren bitten Sie, die Aufnahme dieser Hinweise in die geplante Fahrrad-App für
Dortmund zu prüfen.
Lassen Sie mich dazu wie folgt Stellung nehmen:
Durch die Zunahme der Baustellen im öffentlichen Wegeraum zur Sicherstellung und
Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur kommt es zwangsläufig zu Berührungspunkten eben
dieser Baustellen mit dem Radwegenetz innerhalb der Stadt Dortmund.
Eine standardisierte, digitale, maschinenlesbare Ausleitung dieser Auswirkungen im Rahmen
bspw. des Geo-Portals der Stadt Dortmund stellt ohne Frage eine Verbesserung der
derzeitigen Situation dar und ist daher gerade auch im Hinblick auf die Verkehrswende
sinnvoll.
Leider sind derzeit die technischen Gegebenheiten hierfür noch nicht gegeben. Eine
Ausleitung in einem maschinenlesbaren Format wie bspw. OKSTRA-kommunal setzt ein
Flächennetzmodell der Straßendaten voraus, welches alle Radwege enthält.
Derzeit wird im Rahmen der Einführung des Infrastrukturmanagementsystems (IMS) im
Tiefbauamt das vorhandene digitale Straßennetz neu aufgebaut, welches zukünftig auch um
die Radwege und ihre Zustände erweitert werden soll. Ich muss Sie daher leider noch um Geduld bitten.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.5
Straßen aus Vorhaltenetz in Brackel entfernen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020

(Drucksache Nr.: 17669-20)
Hierzu liegt vorÜberweisung des Rates der Stadt Dortmund vom 08.10.2020:
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung der Bezirksvertretung Brackel vom 04.06.2020 vor:
Rm Mader (CDU) kündigt an, dass seine Fraktion dem Wunsch aus Brackel nicht zustimmen könne, da man nicht punktuell einzelne Straßen aus dem Vorhaltenetz entnehmen sollte.

Rm Plieth (B‘90/Die Grünen) informiert darüber, dass die BV-Brackel schon über längere Zeit das Ziel verfolge die Oesterstraße in Gänze sicherer zu machen. Dies könne nur gelingen, wenn man heute den Beschluss der BV-Brackel mittrage. Erst mit diesem Beschluss sei es möglich ein durchgehendes Tempolimit von 30 in der Oesterstraße einzuführen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) bittet darum, das Anliegen in den Fachausschuss zu überweisen. Er könne die Ausführungen von Frau Plieth teilen, sei aber der Auffassung, dass das Thema zunächst zur Vorberatung in den Fachausschuss gehöre.


Der Rat der Stadt überweist die Überweisung der Bezirksvertretung Brackel zur Beratung in den Fachausschuss.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17669-20-E1):


…das Vorrangnetz (oder auch Vorbehaltsnetz) ist als „Verzeichnis der überörtlichen Straßen als
Anlage 1 zu den Allgemeinen Richtlinien“ vom Rat der Stadt Dortmund erstmalig im Jahr 2003
beschlossen worden. In § 2 Abs. 2 Ziff. d) der Allgemeinen Richtlinien ist definiert, dass die
Straßen des sog. Vorrangnetzes (Tempo-50-Straßen mit Verbindungsfunktion) gem. der Anlage 1
über die bezirkliche Bedeutung hinausgehen.
Bei jeder Änderung der Hauptsatzung ist auch das Straßenverzeichnis neu beschlossen worden.
Im Rahmen dieser Beschlüsse hat es auch mal Änderungen des Vorbehaltsnetzes gegeben.
Änderungen sind somit grundsätzlich möglich, bedürfen aber eines Ratsbeschlusses, da damit ja
der Rat seine Zuständigkeit für diese Straße an die Bezirksvertretung abgibt.
Zusätzlich zu den konkret von der BV Brackel angesprochenen Straßen (Oesterstraße,
Heßlingsweg und Holzwickeder Straße) gibt es auch aus anderen Bezirksvertretungen den
Wunsch einzelne Straßen aus dem Vorbehaltsnetz zu nehmen. Hintergrund ist zumeist, die dann
einfachere Anordnung der Straßenverkehrsbehörde von Tempo 30. Für Straßen des
Vorbehaltsnetzes gilt in der Regel Tempo 50. Nur an besonders schützenswerten Stellen wie z.B.
Schulen oder Kitas kann nach der Straßenverkehrsordnung das Tempo reduziert werden.
Aufgrund der vorliegenden Wünsche und Anträge der Bezirksvertretungen und aufgrund des Ziels
Tempo 30 im Stadtgebiet zugunsten von Verkehrssicherheit, Immissionsschutz und CO2-
Minderung weiter auszudehnen, entwickelt die Planungsverwaltung gerade ein überarbeitetes
Vorbehaltsnetz. Nach der verwaltungsinternen Abstimmung wird dieses voraussichtlich im ersten
Halbjahr 2021 den Bezirksvertretungen, den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung
vorgelegt.

AMIG, 01.12.2020:

In Kenntnis dieser Stellungnahme der Verwaltung vertagt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Beratung und wird diese Angelegenheit zusammen mit der angekündigten Vorlage in 2021 wieder aufrufen.


zu TOP 5.6
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kemminghauser Straße
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019

(Drucksache Nr.: 15801-19)

Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Seniorenbereit:

„Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag von Herrn Unterkötter (Seniorenbeiratsmitglied
aus dem Stadtbezirk Eving) vor:

An den Seniorenbeirat Dortmund und die Bezirksvertretung Eving


Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich den Antrag auf der Kemminghauser Str., von der Einmündung Lüdinghauser Str. bis zur Einmündung Württemberger Str., die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen zu beschränken.

Begründung:
In diesem Bereich befindet sich die Seniorenwohnstätte der AWO. Seit Erweiterung des Containerterminals hat in diesem Bereich der Schwerlastverkehr sowie der PKW-Verkehr erheblich zugenommen. Die Lärmbelästigung der Bewohner und Anwohner hat Formen angenommen, die
nicht mehr erträglich sind.

Deshalb bitte ich den Seniorenbeirat und die Bezirksvertretung Eving diesem Antrag stattzugeben.

Der Seniorenbeirat stimmt diesem Antrag einstimmig zu.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15801-19-E2):

….. der Ausschuss hat die Verwaltung gebeten, zu der Empfehlung/dem Antrag des Seniorenbeirates
und der Bezirksvertretung Eving Stellung zu nehmen. Nach entsprechender Prüfung durch die
betroffenen Fachbereiche und unter Einbeziehung der zwischenzeitlich ergänzend eingereichten
Anträge/Beschlüsse informiere ich Sie heute wie folgt:
Bei der Kemminghauser Straße handelt es sich um die „Klassifizierte Landesstraße“ L 657. Die
Landesstraße befindet sich in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW und dient
dazu, Ortsteilverbindende Verkehre zwischen Eving und Kirchderne abzuwickeln.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf einer Hauptverkehrsstraße im Bereich und auf Grund einer
sog. „schutzwürdigen Einrichtung“, wie z. B. einer Seniorenwohnstätte, ist nach den Vorschriften
der Straßenverkehrsordnung nur dann möglich, wenn ein direkter Zugang der Einrichtung zur
Hauptstraße besteht. Da die Seniorenwohnstätte der AWO von der Kemminghauser Straße aus
keinen direkten Zugang aufweist, musste die Straßenverkehrsbehörde mit Datum vom 18.12.2019
einen entsprechenden Antrag der Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung am 04.12.2019
ablehnen.
Auch der mit der nunmehr vorgelegten Empfehlung/Beschlussfassung des Seniorenbeirates vom
21.02.2020 bzw. der Bezirksvertretung vom 22.09.2020, eine Tempobeschränkung aus Gründen
des Lärm-/Umweltschutzes vorzunehmen, kann nicht umgesetzt werden, da im Bereich der
Seniorenwohnstätte nach entsprechender Auswertung durch das Umweltamt weder zur Tages- noch
zur Nachtzeit die maßgeblichen Grenzwerte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
überschritten werden.
Im Rahmen der vorgenannten Beschlussfassungen (Drucksache Nr. 15801-19-E3) wurde auf
Informationen aus den örtlichen Medien vom 21.02.2020 verwiesen, wonach es eine Änderung
der Gesetzeslage geben soll, die eine Geschwindigkeitsreduzierung auch dann ermöglicht, „wenn
sich eine Hauptverkehrsstraße im unmittelbaren Bereich solch einer Einrichtung (Altenheim)
befindet“.
Hierzu muss ich mitteilen, dass weder der Straßenverkehrsbehörde noch der Bezirksregierung
Arnsberg dementsprechende Informationen über beschlossene Gesetzesänderungen oder
Anweisungen vorliegen. Insofern bitte ich um Verständnis, dass dem Antrag weiterhin nicht
entsprochen werden kann. Ich biete gern an, eine Neubewertung der Situation vorzunehmen, falls
es zu einer entsprechenden Änderung der Gesetzeslage kommt.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Scholz vom Tiefbauamt unter der Telefonnummer 50-27336 zur
Verfügung.

AMIG, 01.12.2020:

In Kenntnis der o. a. Stellungnahme der Verwaltung lehnt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün den Antrag des Seniorenbeirates vom 31.10.2019 mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B´90/Die Grünen sowie Die Fraktion Die Partei) ab.


zu TOP 5.7
Schwieringhauser Brücke
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020

(Drucksache Nr.: 18704-20)
Hierzu liegt vor Überweisung des Rates vom 08.10.2020:

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion vom 06.10.2020 vor:
„… - zur Ertüchtigung der Leistungsfähigkeit des Dortmunder Hafens in enger Abstimmung mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung den dringend erforderlichen Ersatz der Schwieringhauser Brücke durch einen Neubau mit größerer Durchfahrtshöhe oder der Sanierung der alten Brücke inklusive Anhebung zu fördern.“
StR Wilde informiert darüber, dass die Schwieringhauser Brücke gesperrt und im Augenblick nur noch für Fahrradfahrer*innen befahrbar und für Fußgänger*innen begehbar sei. Die Brücke stehe nicht in der Baulast der Stadt, sondern in der Baulast der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Man habe schon im vergangen Jahr auf Anregung des Rates Kontakt zu der Behörde aufgenommen, mit der Bitte die Brücke so bald wie möglich zu sanieren, da durchaus erkennbar war, dass es zu der jetzigen Situation kommen könne. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung habe die Brücke mittlerweile gesperrt, da offensichtliche Schäden entstanden seien, die nicht ohne weiteres zu reparieren seien. StR Wilde habe die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gemeinsam mit StR Rybicki eingeladen um ein Gespräch darüber zu führen, wie und in welchem Zeitraum die Brücke ersetzt werden könne. Die Brücke stehe zwar in der Denkmalliste der Stadt Dortmund, darüber könne sich die Wasser- und Schifffahrtsdirektion aber jederzeit hinwegsetzen und daher bilde der Denkmalschutz kein Hindernis, das Verbindungserfordernis stehe im Vordergrund. Dies sei aktuell der Stand der Dinge. StR Wilde kündigt an, eventuell schon in der nächsten Sitzung des Fachausschusses darüber berichten zu können, wie das Gespräch mit der Behörde gelaufen sei und wann voraussichtlich mit der Wiedereröffnung einer neuen Brücke zu rechnen sei.

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen von StR Wilde zur Kenntnis.


AMIG 01.12.2020:

Hierzu führt Herr Stadtrat Rybicki aus, dass man sich mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bezüglich der Brücke in einem Dialog befindet. Eine Lösung kann zurzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Es gibt aber seitens der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung verschiedene Ansätze, dort zu einer neuen Brücke zu kommen. Der Denkmalschutz bildet dabei aufgrund der besonderen Befugnisse der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung kein Hindernis. Er geht davon aus, in einer der nächsten Sitzungen hierzu umfangreicher berichten zu können.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.




zu TOP 5.8
Sperrung der Rüschebrinkstraße für den Individualverkehr im Rahmen des Verkehrskonzepts Westfalenhütte
Überweisung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020

(Drucksache Nr.: 18487-20-E1)

Hierzu liegt vor Überweisung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 08.09.2020:

Der Antrag wird einstimmig- bei der Enthaltung des Herrn Storkebaum (Die Linke) beschlossen:

Auf Grund von zwei unterschiedlichen Bürgereingaben zur Sperrung der Rüschebrinkstraße in Dortmund-Scharnhorst wird die Bezirksvertretung Scharnhorst gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt beide Eingaben mit großem Interesse zur Kenntnis.

Da die Zuständigkeit jedoch nicht bei der BV Scharnhorst liegt, empfiehlt sie den zuständigen Entscheidungsgremien, die neue Verkehrsführung mit Sinter- und Rüschebrinkstraße sowie Wambeler Heide, etc., nach angemessener Einführungsphase, auch unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens der vorhandenen und noch entstehenden Logistikfläche (Sinteranlage), zu bewerten.

Die BV Scharnhorst fordert zudem sowohl die Verwaltung als auch die Polizeibehörden dringend auf, die aktuell massiv auftretende Nichtbeachtung der geltenden Verkehrsregeln in diesem Bereich zu kontrollieren und vor allem zu sanktionieren.

Der Beschluss zum Umbau der Rüschebrinkstraße wurde seinerzeit nicht zuletzt auch auf Bitten der Anwohner gefasst und bei allen Beteiligten herrschte Konsens, die Verkehrsführung so wie jetzt vorhanden zu gestalten. Das Ziel der Maßnahme war und ist, die Rüschebrinkstraße von dem starken LKW- und weiterem Durchgangsverkehr zu entlasten, was bei Einhaltung der nun geltenden Regeln auch erreichbar ist.
Da aktuell nach entsprechenden Beobachtungen seitens der Verkehrsteilnehmer jedoch massiv gegen die neuen Regelungen verstoßen wird, ist es unerlässlich, diesen Bereich verstärkt zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren.

AMIG, 01.12.2020:

Herr Rm Schmidt führt an, dass seine Fraktion den Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Scharnhorst ablehne, da die direkten Anwohner des in Frage kommenden Teils der Rüschebrinkstraße mit der derzeitigen Verkehrsregelung, die die Verwaltung in den Jahren 2006/2007 unter Einbeziehung der Bürger eingerichtet hat, zufrieden sind.

Herr Rm Frank verdeutlicht, dass auch seine Fraktion den Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Scharnhorst nicht mittragen könne, da der besagte Teil der Rüschebrinkstraße sich als sehr ruhig erweist, sodass abgewartet werden sollte, wie sich die derzeit vorhandene Verkehrsregelung einspielt.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lehnt den o. a. Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Scharnhorst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke +) und einer Enthaltung (Die Fraktion Die Partei) ab.


zu TOP 5.9
Fahrradstadtplan
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19166-20)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke+) (Drucksache
Nr.: 19166-20-E1):

…der aktuelle Fahrradstadtplan der Stadt Dortmund ist aus dem Jahr 2016 und laut der Webseite des ADFC vergriffen. Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

Wann ist mit der Veröffentlichung eines neuen und aktualisierten Fahrradstadtplans zu rechnen?

Wie erklären sich die Verzögerungen bei der Veröffentlichung des neuen Plans?


AMIG, 01.12.2020:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.10
Radfahrerzählstellen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19168-20)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke+) (Drucksache Nr.: 19168-20-E1):

….an der Schnettkerbrücke ist eine Dauerzählstelle zur Erfassung des Radverkehrs eingerichtet und die Daten können im Internet eingesehen werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:


1) Gibt es in Dortmund weitere Zählstellen für den Radverkehr und sollen diese Daten zukünftig der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden?


2) Ist die Einrichtung weiterer Zählstellen geplant?


AMIG, 01.12.2020:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.11
Jugendverkehrsschule Fredenbaum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19170-20)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke+) (Drucksache Nr.: 19170-20-E1)

….in der Sitzung am 18.06.2020 hat der Rat der Stadt Dortmund die Erneuerung der Jugendverkehrsschule Fredenbaum beschlossen (DS 16591-20). Mit den Baumaßnahmen wurde bisher nicht begonnen und die Jugendverkehrsschule ist nicht nutzbar.
Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
Wann ist mit einem Baustart zu rechnen?
Wie erklären sich die Verzögerungen beim Baustart?
Gibt es Überlegungen für einen temporären Ausweichstandort für die Jugendverkehrsschule?

AMIG, 01.12.2020:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.12
Beirat Nahmobilität
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19178-20)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke+) (Drucksache Nr.: 19178-20-E1):

…. die Fraktion DIE LINKE + beantragt die Beratung und Beschlussfassung folgender Punkte:


1. Der AMIG stellt fest, dass der Beirat Nahmobilität in der vergangenen Wahlperiode als beratendes Gremium erheblich dazu beigetragen hat, die Diskussion im Fachausschuss zu versachlichen und einige mögliche Konflikte bereis im Vorfeld sachgerecht auszuräumen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat vorzuschlagen, den Beirat Nahmobilität erneut einzusetzen. Etwaige Änderungen der Zielsetzung, Kompetenzen, Zusammensetzung oder Arbeitsweise sind zu begründen und mit dem AMIG abzustimmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Sitzungen des Beirates Nahmobilität in Form von Videokonferenzen durchzuführen, wenn eine sichere Durchführung von Präsenzsitzungen aus epidemiologischer Sicht nicht ratsam ist.
4. Die Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität wird im Vergleich zur bisherigen Fassung in folgenden Punkten angepasst:
1. Für jedes Mitglied kann die entsendende Organisation auch ein stellvertretendes Mitglied benennen.
2. Die Fraktionen können auch Vertreterinnen oder Vertreter in den Beirat entsenden, die keine Mitglieder des Rates sind.
3. Stellvertretendes Mitglied für die Ausschussvorsitzende oder den Ausschussvorsitzenden des AMIG ist der oder die stellvertretende Ausschussvorsitzende.
5. Der Beirat Nahmobilität wird als eigenständiges Gremium im zukünftigen Ratsgremieninformationssystem angelegt.
6. Im Haushalt wird als Budget für den Beirat Nahmobilität die bisher dort hinterlegte Summe fortgeschrieben.
Begründung
Der Beirat Nahmobilität ist eingerichtet worden, um im Bereich der Nahmobilität wiederkehrende Fragen unter Beteiligung der Interessenvertreter zu beraten und so zu einvernehmlichen Empfehlungen für die beschlussfassenden Gremien des Rates zu kommen. Diese Herangehensweise hat sich bewährt und soll daher fortgeführt werden.
Die Durchführung in Form von Videokonferenzen trägt der Corona-Pandemie Rechnung und verhindert, dass Sitzungen vollständig ausfallen müssen.
Leider war es einigen Fraktionen bislang nicht möglich, regelmäßig an den Sitzungen des Beirates teilzunehmen, was in einigen Ausschusssitzungen zu Informationsdefiziten geführt hat. Vertretungsregelungen sowie eine mögliche Entlastung der Ratsmitglieder durch andere sachkundige Vertreter der Fraktionen können hier Abhilfe schaffen.
Das Anlegen im neuen Ratsgremieninformationssystem ermöglicht den Fraktionen, Sitzungstermine und Unterlagen an der gleichen Stelle zu verwalten wie für die übrigen Gremien des Rates. Das vermeidet die Notwendigkeit doppelter Strukturen in der Verwaltung und in den Fraktionen.
Der Beirat Nahmobilität ist bislang äußerst sparsam mit den ihm vom Rat zur Verfügung gestellten Mitteln umgegangen und wird dies sicher auch weiterhin tun. Er verdient daher, auch weiterhin für seine Arbeit angemessen ausgestattet zu werden.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19178-20-E2:

…..die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss der folgenden Punkte:

Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich im Ausschuss.

AMIG, 01.12.2020:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt einstimmig, die gesamte Angelegenheit als eingebracht zu betrachten und die Beratung in die nächste Sitzung zu vertagen.
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung einen Vorschlag zu erarbeiten und darzustellen, in welcher Form und mit welchem Aufwand der Beirat Nahmobilität erneut eingesetzt werden kann.

zu TOP 5.13
Brücke Lange Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19180-20)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19180-20-E1)

….. die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur „Brücke Lange Straße“ und zur Darlegung der Planungsüberlegungen, sowohl für den Neubau der Brücke als auch für diesen Abschnitt der Lange Straße und der im Norden anschließenden Beuthstraße als Verbindungsstraße zum zukünftigen Smart Rhino-Gelände.
Die Verwaltung wird zudem gebeten darzustellen, welche Maßnahmen vorgesehen sind, um die aktuellen Emissionen des Lieferverkehrs im Kreuzviertel zu mindern.


Begründung:
Auf einer Informationsveranstaltung zur Situation der Brücke an der Langen Straße am 29.10. (
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/planen_bauen_wohnen/tiefbauamt/bruecke_lange_strasse/index.html) wurden die Bürger*innen informiert, dass die Brücke nicht saniert werden kann, sondern neu gebaut werden muss. Aufgrund der nicht nutzbaren Brücke hat sich der LKW-Verkehr ins Kreuzviertel verlagert. Dadurch sind unzumutbare Belastungen und Gefährdungssituationen entstanden, die schnellstmöglich entschärft werden müssen.

AMIG, 01.12.2020:

Die Stellungnahme der Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung erwartet. Die Beratung wird in die nächste Sitzung vertagt.


zu TOP 5.14
Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18156-20)
AMIG, 01.1.2020:


Frau Uehlendahl informiert darüber, dass es auf Seite 5 der Vorlage im ersten Satz in der Klammer nicht Februar 2020 sondern Februar 2021 heißen muss.

Herr Rm Gebel gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion zu diesem Punkt getrennt abstimmen werde.

AMIG, 01.12.2020:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion Die Linke +), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Beschaffung und Errichtung des Parkleitsystems Innenstadt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.620.200,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014656 – Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020: 140.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 3.900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.580.200,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 489.902,80 Euro.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18655-20)
AMIG, 01.12.2020:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2021.
Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.


zu TOP 6.2
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18658-20)
AMIG, 01.12.2020:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.


zu TOP 6.3
Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18786-20)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.






7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Dritter Quartalsbericht 2020 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18906-20)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.


zu TOP 7.2
Starkregen in Dortmund
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 18366-20-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 18366-20-E1):

…im Nachgang der starken Regenfälle der letzten Tage/Wochen bittet die Fraktion FDP/Bürgerliste um die Beantwortung folgender Fragen:


1. Welche Dortmund Gebiete (Straßen) wurden besonders stark getroffen?

2. Besteht die Möglichkeit bei einer Wettervorhersage die ein solches Ereignis ankündigt entsprechenden Straßen / Brücken mit Warnschilder/Blinklichter auszustatten um den Verkehrsteilnehmer zu warnen?

3. Wären dauerhafte Hinweisschilder an / vor den Brücken möglich? (solange bauliche Maßnahmen noch nicht vollzogen sind)

4. Könnten Verwaltung/Stadtentwässerung mit moderner Technik oder anderen Sicherheitsmaßnahmen
rechtzeitig erkennen, wenn eine Unterführung droht „vollzulaufen“?“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 18366-20-E2):

…mit der o.g. Anfrage haben sich die Stadtentwässerung Dortmund und das Tiefbauamt befasst
und ich nehme wie folgt Stellung.

1. Welche Dortmunder Gebiete (Straßen) wurden besonders stark getroffen?

Im Dortmunder Stadtgebiet kam es am 14.08. und 15.08.2020 zu Starkregenereignissen. Am
14.08. fiel nahezu flächendeckend Starkregen. Niederschlagsmessungen der Emschergenossenschaft
und des Lippeverbandes zeigten dabei einen Schwerpunkt im Nord-Westen.
Hier wurde Starkregen der Klasse 3 nach Starkregenindex, d. h. Regen, der statistisch alle 5 –
10 Jahre auftritt, gemessen. Am 15.08. zeigte sich eine heterogenere Niederschlagsverteilung.
In einigen Stadtteilen wurde kein nennenswerter Niederschlag festgestellt. Die Niederschlagsschreiber
im Nord-Westen ermittelten jedoch erneut einen Starkregen der Klasse 3. Im Nord-
Osten wurde ein Starkregen der Klasse 7 gemessen, ein Regen der statistisch alle 100 Jahre
auftritt.
Überflutungen sind insbesondere in den Stadtteilen Huckarde, Dorstfeld und Asseln bekannt.
Hier sind u. a. folgende Straßen zu benennen:
Huckarde: Emscherallee, Zeppelinstraße, Huckarder Allee, Mailoh, Parsevalstraße und die
Bahnunterführung Varziner Straße
Dorstfeld: Unterführung Heyden-Rynsch-Straße, Wittener Straße / Adalbertstraße
Asseln: Ertmarweg, Briefsweg
Darüber hinaus gab es Einsätze der Feuerwehr auch in anderen Stadteilen bzw. Straßen.

2. Besteht die Möglichkeit bei einer Wettervorhersage, die ein solches Ereignis
ankündigt, entsprechende Straßen / Brücken mit Warnschilder/Blinklichter
auszustatten, um Verkehrsteilnehmer zu warnen?

Für eine Beschilderung vor Brücken kommt dem Grunde nach das Verkehrszeichen 101
(Gefahrenstelle) der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit dem Zusatzzeichen Hochwasser
1007-51 StVO in Betracht. Allerdings kann ein zeitnahes Aufklappen dieser Beschilderung
bei einer Starkregenwarnung außerhalb der regulären Arbeitszeiten derzeit nicht sichergestellt
werden.

3. Wären dauerhalte Hinweisschilder an / vor Brücken möglich? (solange bauliche
Maßnahmen noch nicht vollzogen sind)

Gefahrenzeichen weisen auf eine aktuelle (z.B. Nebel) oder wiederkehrende (z.B.
Steinschlag) Gefahrenlage hin. Daneben kann auch saisonal auf Gefahrenlagen wie z. B.
Skisport hingewiesen werden. Die Verkehrszeichen können stationär aufgestellt werden.
Diese müssten aber als Klappschilder ausgeführt und bei entsprechenden Starkregenereignissen
aktiviert werden. Eine dauerhafte Beschilderung mit einem Gefahrenzeichen ist
jedoch in diesem Fall nicht zielführend, weil ganzjährig auf eine Gefahr hingewiesen würde,
die nur ganz selten und / oder auch nicht jedes Jahr in Erscheinung tritt.

4. Könnten Verwaltung / Stadtentwässerung mit moderner Technik oder anderen
Sicherheitsmaßnahmen rechtzeitig erkennen, wenn eine Unterführung droht
„vollzulaufen?“

Da alleinige Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) o. ä. zu unsicher sind,
um zu erkennen, ob eine bestimmte Unterführung betroffen sein wird, gibt es unterschiedliche
Forschungsansätze zu diesem Thema.
Die Stadtentwässerung steht beispielsweise im Austausch mit Forschungseinrichtungen wie
der RWTH Aachen. Dort wird versucht, über die DWD Radardaten mit Hilfe von künstlichen
neuronalen Netzen genauere Angaben zu prognostizierten Wassertiefen für einzelne Gebiete
zu ermitteln. Diese Forschung steht jedoch noch am Anfang und ist derzeit auch für
Testzwecke noch nicht genug ausgereift.
Zum anderen gibt es Forschungsansätze und erste Pilotprojekte zum Einsatz von Sensorik im
öffentlichen Raum zur Wasserstandsermittlung im Starkregenfall und daraus abgeleiteter
Verkehrsregelung. Beispielsweise zeigt in Paderborn eine Lichtsignalanlage vor einer
Unterführung ab einem bestimmten Wasserstand Rotlicht an. Diese Information wird an die
Leitzentrale der Verkehrssteuerung übertragen. Die Verwaltung verfolgt die Erfahrungen
auch hinsichtlich des Betriebs mit diesen Elementen.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 20.11.2020 zur Kenntnis.


8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes –
nicht besetzt

9. Anfragen
nicht besetzt




10. Informationen der Verwaltung

zu TOP 10.1
Terminplan 2021 Rat und Ausschüsse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19138-20)


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den o. a. Terminplan zur Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung endet um 18:09 Uhr.




Adam Berndsen Braun
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführer

zu TOP 3.6: PP-Vortrag Herr Meißner: Zu TOP 3.6 201201 Präsentation VU Wallring im AMIG.pdfZu TOP 3.6 201201 Präsentation VU Wallring im AMIG.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus