Niederschrift (öffentlich)
über die 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
am 08.06.2021
Halle 1U, Kongresszentrum Westfalenhallen, 44137 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 20:16 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Berndsen, Vorsitzender (SPD)
Frau RM Heidkamp (SPD)
Frau RM Dr. Lyding-Lichterfeld (SPD) i.V. für Frau RM Meyer (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Hartleif (CDU)
Herr RM Reppin (CDU) bis 19:47 Uhr; i.V. für Frau RM Becker (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU) bis 18:45 Uhr; i.V. für Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Nienhoff (CDU)
Herr RM Schreyer (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B´90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B´90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B´90/Die Grünen) bis 18:48 Uhr
Herr sB Eltner (B´90/Die Grünen)
Herr RM Gebel (Die Linke+)
Frau RM Lemke (Die Linke+)
Herr RM Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wagner (AfD)
Herr sB Modler (Die Partei)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Rupflin - Behindertenpolitisches Netzwerk bis 19:36 Uhr
Frau Bürstinghaus - Integrationsrat bis 18:52 Uhr
Herr Evers - Seniorenbeirat
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Rybicki - 7/Dez
Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr Finger - 63/FBL
Herr Grosse-Holz - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dallmann - 68/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Meißner – 61/3 EmI
Herr Karadag - 2/Dez StadtCon
Herr Mohtasib - 2/Dez StadtCon
Frau Trachternach - 7/Dez-Büro
Herr Braun - 7/Dez-Büro
4. Gäste:
Herr Armin Kroniger - BKP Bergmann Kauffmann und Partner Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
Tagesordnung (öffentlich) für die 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
am 08.06.2021, Beginn 15:00 Uhr
Halle 1U, Messe Westfalenhallen, 44137 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 04.05.2021
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Abbruch des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes und Errichtung eines Verwaltungsneubaus am Standort Leuthardstraße 1-7, Johannisborn 2-4
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19733-21)
3.2 Umsetzung der Bundesförderung "Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumluft- technischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20833-21)
3.3 Radwegeangebot im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch) - Konzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18221-20)
3.4 TEK-Bauleitlinie für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20306-21)
3.5 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsstraße Südspange in Dortmund - Hörde / PHOENIX West nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21032-21)
3.6 Bauleitplanung: Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19836-21)
3.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO))
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20697-21)
3.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes Dortmund - Westfalenhütte -
hier: einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren mit Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 Baugesetzbuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21042-21)
3.9 Ausbau des Erschließungsgebiets Winkelstraße - Hu 112 in der 2. Ausbaustufe, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20422-21)
3.10 Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20975-21)
3.11 Pilotprojekt E-Reinigungsrevier
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21106-21)
3.12 Indoor-Mapping für Behörden und U-Bahn-Haltestellen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21227-21)
3.13 Immobilien Management-Bericht (1. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21086-21)
3.14 Mobilfunk in Stadtbahnen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) mit Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 21240-21)
3.15 Kontrolle des bestehenden Durchfahrtverbots für LKW auf der Straße Im Karrenberg in Dortmund-Kirchderne (Drucksache Nr.: 12614-18-E6)
lag bereits zur Sitzung des AMIG am 04.05.2021 vor
hierzu -> Ergänzung zum TOP 3.17 der 4. Sitzung des AMIG am 04.05.2021
(Drucksache Nr.: 12614-18-E7)
3.16 Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Neubau des Multifunktionsplatzes Im Odemsloh
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19829-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
(Drucksache Nr.: 19829-21)
3.17 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)
3.18 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)
3.19 Umsetzungsstand der Luftreinhaltemaßnahmen aus dem Vergleich mit der DUH und der Lokalen Ergänzung zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20605-21)
3.20 Information über das Wettbewerbsergebnis Vierfachsporthalle Unionviertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20944-21)
3.21 Verkehrsuntersuchung Wallring
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20494-21-E1)
lag bereits zur Sitzung des AMIG am 04.05.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20494-21-E2)
3.22 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes
Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19970-21-E2)
lag bereits zur Sitzung des AMIG am 04.05.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19970-21-E4)
3.23 Solarmetropole Ruhr
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20583-21)
lag bereits zur Sitzung des AMIG am 04.05.2021 vor
3.24 Gehweg-Parken
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20495-21-E1)
lag bereits zur Sitzung des AMIG am 04.05.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20495-21-E2)
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
4.1 Vogelschlag an städtischen Gebäuden
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19747-21-E2)
lag bereits zur Sitzung am 09.03.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19747-21-E3)
4.2 Fahrrad-Unterstellmöglichkeiten an Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21228-21)
4.3 Fassadenbegrünung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21238-21)
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
5.1 Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage Fuldastraße zwischen Wittbräucker Straße und Schwerter Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18544-20)
5.2 Vorhaben Trafficpilot
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20019-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021 (Drucksache Nr.: 20019-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021 (Drucksache Nr.: 20019-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021 (Drucksache Nr.: 20019-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
(Drucksache Nr.: 20019-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
(Drucksache Nr.: 20019-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2021
(Drucksache Nr.: 20019-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2021 (Drucksache Nr.: 20019-21)
5.3 Fahrbahnerneuerung Steinstraße, Beschlusserhöhung und Neuaufteilung des Verkehrsraumes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18688-20)
5.4 Benennung der Platzfläche um den Europabrunnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20482-21)
5.5 Stadtbahnentwicklungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20397-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
(Drucksache Nr.: 20397-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
(Drucksache Nr.: 20397-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
(Drucksache Nr.: 20397-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2021
(Drucksache Nr.: 20397-21)
5.6 Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße
Hier: Sachstandsmitteilung und Planungsbeschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20702-21)
5.7 Durchgehende Gehwege an Einmündungen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21230-21)
5.8 Barrierefreier Ausbau der Haltestellen U43 und U44
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21232-21)
5.9 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0161 Heyden-Rynsch-Straße / Dorstfelder Hellweg im Bezirk Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20676-21)
5.10 Ausbau der Erschließungsanlage "In der Liethe", Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20980-21)
5.11 Gartenstadtradweg
Vorschlag zur TO mit Antrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20684-21)
lag bereits zur Sitzung des AMIG am 04.05.2021 vor
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20684-21-E1)
lag bereits zur Sitzung des AMIG am 04.05.2021 vor
hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
(Drucksache Nr.: 20610-21)
5.12 Tempolimits vor Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20492-21-E1)
lag bereits zur Sitzung des AMIG am 04.05.2021 vor
5.13 Fußgängerüberwege/Neustrukturierung Fußverkehre
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20467-21-E1)
lag bereits zur Sitzung des AMIG am 04.05.2021 vor
5.14 Verkehrsberuhigende Straßenoberflächenmarkierungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21215-21)
5.15 Neuaufstellung des Tiefbauamtes
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20784-21-E2)
lag bereits zur Sitzung des AMIG am 04.05.2021 vor
5.16 In Bordsteine integrierte Sinkkästen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21231-21)
5.17 Sicherheit von Radwegen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21216-21)
5.18 E-Bike-Garagen
Vorlage der Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18365-20-E3)
Der Antrag lag bereits zur Sitzung des ABVG am 01.09.2020 vor.
5.19 Hoesch-Hafenbahn-Weg
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21234-21)
5.20 Verkehrssicherheit
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21233-21)
5.21 Gefahrensituation/Verkehrliche Situation zwischen dem Busbahnhof Lütgendortmund und dem Rewe an der Lütgendortmunder Strasse (Höhe Hausnummer 146)
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20687-21)
lag bereits zur Sitzung am 04.05.2021 vor
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
6.1 Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19984-21)
Die Vorlage lag bereits zur Sitzung am 09.03.2021 vor und wurde zur Kenntnis genommen. Vortrag (PowerPoint Präsentation) von Herrn Dallmann - BL EB 68 -)
6.2 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20497-21)
6.3 Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20912-21)
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
7.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2020
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20449-21)
7.2 Erster Quartalsbericht 2021 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21008-21)
8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
8.1 Aufenthaltsqualität in Grünanlagen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20133-21-E1)
lag bereits zur Sitzung des AMIG am 09.03.2021 vor;
Die Fachbereichsleitung des Grünflächenamtes wird mündlich den derzeitigen Sachstand mitteilen.
8.2 Urban Gardening
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21239-21)
9. Anfragen
nicht besetzt
10. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Rm Berndsen - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
AMIG, 08.06.2021:
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Reinhard Frank benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
AMIG, 08.06.2021:
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
AMIG, 08.06.2021:
Man einigt sich darauf, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgenden Vorgang und folgende Vorlagen zu ergänzen:
- Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie die Stellungnahme der Verwaltung vom 31.05.2021
(Drucksache Nr.: 19852-21-E2) Neuer TOP 3.25
- Fortschreibung Bushaltestellenprogramm 2021-2022
Empfehlung (Drucksache Nr.: 19378-20) Neuer TOP 5.22
- Rüschebrinkstraße – Verlängerung der Linksabbiegespur von Sinterstraße bis Knotenpunkt Rüschebrink-/Springorumstraße/ Auffahrt B 236
Empfehlung (Drucksache Nr.: 20089-21) Neuer TOP 5.23
Frau Rm Lenke zieht den Tagesordnungspunkt 5.20 „Verkehrssicherheit“ (Vorschlag zu Tagesordnung der Fraktion DIE LINKE+ vom 20.05.2021), Drucksache Nr.: 21233-21 zurück.
Man einigt sich darauf, den Tagesordnungspunkt 5.5 „Stadtbahnentwicklungskonzept“, Drucksache Nr.: 20397-21 von der Tagesordnung zu nehmen und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün erneut aufzurufen.
Mit diesen o.a. Änderungen wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 04.05.2021
AMIG, 08.06.2021:
Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 04.05.2021 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung - nicht besetzt -
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Abbruch des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes und Errichtung eines Verwaltungsneubaus am Standort Leuthardstraße 1-7, Johannisborn 2-4
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19733-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst folgenden Beschluss:
a) Die Weiterverfolgung der Variante Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Leuthardstraße 1-7, Johannisborn 2-4 und die Errichtung eines Neubaus zur Unterbringung von städtischen Büroarbeitsplätzen. Die tatsächliche Vergabe, Planung und die Ausführung hat eine separate Beschlussfassung zur Voraussetzung.
b) Vorbereitung eines Vergabeverfahrens (Konzeption des Verfahrens und Erstellung der Vergabeunterlagen) über die Planung und Realisierung eines Büroneubaus für rund 250 Arbeitsplätze.
c) Des Weiteren wird das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ (SV GVVF) ermächtigt, ein Büro für die technische Verfahrensbetreuung sowie eine Rechtsberatung für die juristische Verfahrensbetreuung zu beauftragen.
zu TOP 3.2
Umsetzung der Bundesförderung "Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumluft- technischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20833-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) die Umsetzung und Finanzierung gemäß den förderrechtlichen Regelungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 634.400 EUR über das Förderprogramm „Corona-gerechte Um-und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“.
Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Ziff. 5 der Förderrichtlinie entsprochen.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund der Tatsache, dass bei den Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Planung vorliegt, im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen kann.
Ebenso beschließt der Rat
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung den Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms.
c) gem. § 83 GO NRW die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2021 an investiven Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 211.467 EUR innerhalb der Budgets der Fachbereiche 24 und 40, sowie die Bereitstellung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 i.V.m. § 83 GO NRW im Jahr 2021 für das Haushaltsjahr 2022 i.H.v. insgesamt 422.933 EUR. Die Einzelmaßnahmen mit den genauen Aufteilungen und die Deckungspositionen können der Anlage 2 entnommen werden.
Die politischen Gremien werden im Rahmen eines Abschlussberichtes in 2021 über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.
zu TOP 3.3
Radwegeangebot im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch) - Konzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18221-20)
AMIG, 08.06.2021:
Herr Rm Frank hat bereits unter TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ Beratungsbedarf für seine Fraktion geltend gemacht und gebeten, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.
Frau Rm Lemke fragt, ob die Mittelinsel an der Treibstraße/Knotenpunkt Sunderweg entfernt wird und ob die dort stehenden Bäume gefällt werden? Weiter fragt sie, mit welchen Maßnahmen man dem illegalen Parken begegnen wird? Zudem bittet sie um Auskunft darüber, ob diese Planung zu den anderen in diesem Bereich anstehenden Planungen wie z.B. dem Umbau des ZOB´s passt?
Herr Rm Frank hält die Verringerung der Fahrspuren aufgrund des hohen motorisierten Verkehrsaufkommens an dieser Stelle für problematisch.
Herr sB Eltner fragt nach, wie es sich mit den „freien Rechtsabbiegern“ verhält? Zudem schließt er sich den Fragen von Frau Rm Lemke an.
Die gestellten Fragen beantwortet Herr StR Wilde wie folgt:
Ziel ist es, die heute vierspurige Straße durch den vorgesehen Umbau für den Radverkehr zu ertüchtigen. Die aufgrund von Untersuchungen festgestellten und prognostizierten Verkehrsmengen geben einen solchen Umbau her. Bei den Untersuchungen wurden sowohl die Umbausituation „Wallring“ als auch die Bebauung „Nördliches Bahnhofsumfeld“ mit den sich jeweils ergebenden Verlagerungen des Verkehrs eingerechnet. Die Situation auf dem Straßenzug wird unter diesen Bedingungen funktionieren. Es wurde allerdings auch unterstellt, dass die Verkehrswende in Dortmund funktioniert und dass es dadurch in den nächsten zehn Jahren zu einer Abnahme des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu Gunsten des ÖPNV und des Radverkehrs kommen wird. Unter diesen Annahmen ist die Planung aufgestellt worden.
Bei dieser Vorlage geht es noch einmal um eine Überprüfung der Knotenpunkte hinsichtlich ihrer Funktions- und Leistungsfähigkeit. Dabei wird sicherlich auch die Diskussion über die freien Rechtsabbieger einbezogen.
Im Bereich der Steinstraße kann schon heute ein funktionierender Straßenabschnitt dargestellt werden. Mit der noch zu beratenden Vorlage zu TOP 5.3 „Fahrbahnerneuerung Steinstraße“ wird das Ziel verfolgt, in diesem Abschnitt schon jetzt diesen künftigen Querschnitt herzustellen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass man diesen Querschnitt, der jetzt in der Steinstraße entstehen soll, auch in dem gesamten Straßenzug durchführen kann.
Diese Planung entspricht auch der Radverkehrskonzeption. Im Arbeitskreis Masterplan Mobilität ist das Radverkehrskonzept der Stadt Dortmund neu aufgesetzt worden. Die dortigen Ergebnisse will man in der zweiten Jahreshälfte der Politik vorstellen. Dieser Straßenzug ist ein wichtiger Netzzusam-menhang nicht nur für den Kfz-Verkehr, sondern auch für den Radverkehr, der durch diese Maßnahme eine Verbesserung der Radverkehrssituation erfährt.
Herr Rm Nienhoff fragt mit Blick auf die zeitliche Perspektive von 10 Jahren, der derzeitigen Belastung dieser Straße durch den Kfz-Verkehr und der anderen noch anstehenden Maßnahmen, wann mit der Funktionsfähigkeit des dann umgebauten Straßenzuges zu rechnen sei?
Herr StR Wilde geht davon aus, dass die Knotenpunkte etwas stärker als bisher belastet werden. Allerdings werden sich zusätzliche Belastungen erst mit der Durchführung der noch in den nächsten fünf bis zehn Jahren geplanten Maßnahmen ergeben, wobei dann auch sukzessive die Verkehrs-wende greifen wird, was wiederum zu einer entsprechenden Verringerung der Belastungen führen wird. In diese freiwerdenden Potentiale können die zusätzlichen Verkehre aus dem Bereich Hauptbahnhof und Wall fließen.
Herr Rm Gebel bittet um Beantwortung der noch offenen Fragen (illegales Parken und Baumfällung).
Herr StR Wilde führt aus, dass die heutigen offiziellen Parkplätze erhalten bleiben sollen. Keinesfalls wird illegales Parken legalisiert. Er klärt darüber auf, wie der Busverkehr des ZOB´s geleitet wird.
Herr sB Eltner sieht es kritisch, dass Radwege durch den PKW-Parkverkehr überquert werden müssen. Zudem hat er zu der Verflechtungsstrecke in der Steinstraße folgende Frage:
Vom Westen aus hat die Steinstraße zukünftig nur noch eine Spur und eine Spur für den Radverkehr. Dann geht es auf zwei Geradeaus-Fahrspuren hinaus und wird auf der östlichen Seite der Leopoldstraße wieder auf eine Spur zurückgeführt. Warum ist das notwendig und wird das noch einmal im Sinne der Knotenpunktüberprüfung überprüft?
Herr StR Wilde führt aus, dass es beabsichtigt ist, die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte zu erhalten, da diese letztendlich die Menge bestimmen, die durch die Strecke gebracht werden kann. Daher kommt es in Kreuzungsbereichen zu dieser Mehrspurigkeit, die auch beibehalten werden soll. Die Situation wird für die Kreuzungsbereiche jetzt – in 2021 - zunächst eine höhere Belastung mit sich bringen. Die Situation wird sich aber perspektivisch ändern. Die abschließenden Leistungsfähigkeiten werden mit dem Gutachten noch weiter konkretisiert und untersucht.
Herr Rm Gebel fragt nach, ob bauliche oder ergänzende Maßnahmen geplant sind, um dort das nichtrechtskonforme Parken auf ein Minimum beschränken können?
Frau Rm Lemke fragt noch einmal nach dem Verbleib der beiden auf der Mittelinsel Treibstraße/ Knotenpunkt Sunderweg vorhanden Bäume, wenn an der besagten Stelle eine Abbiegespur eingerichtet werden soll?
Herr Rm Schreyer bittet um Aufklärung bezüglich der „freien Rechtsabbieger“ im Bereich Steinstraße. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die zurzeit vorherrschende kritische Situation für die Fußgänger verbessert werden kann, z.B. mit einem „Zebrastreifen“?
Herr StR Wilde bittet um Verständnis, dass diese Fragen im Detail erst nach Vorliegen der fertigen Ausbauplanung beantwortet werden können. Der in der vorliegenden Planung vorgesehene „freie Rechtsabbieger“ im Bereich der Steinstraße Richtung Leopoldstraße soll bleiben. Daneben wird es die Markierung des separaten Radweges geben. Er weist darauf hin, dass es sich bei der vorgesehenen Maßnahme nicht um Neubau, sondern lediglich um die Oberflächenerneuerung mit anschließender Markierung des vorgeschlagenen neuen Querschnitts handelt. Sollten sich nach Vorliegen der gutachterlichen Untersuchungen für die Knotenpunkte Optionen für eine andere Gestaltung der Kreuzungen ergeben, wird man das nutzen.
Zur Frage des Herr Rm Schreyer („Zebrastreifen“ im Bereich des freien Rechtsabbiegers Steinstraße) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
„Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ), sog. Zebrastreifen, richtet sich nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Demnach sind gewisse verkehrliche Voraussetzungen für eine Umsetzung erforderlich.
Der FGÜ muss aus einer Entfernung von mindestens 50 Metern erkannt werden können und die Sichtweite von und auf die Warteflächen ist aus einer Entfernung von mindestens 30 Metern zu gewährleisten. Die freilaufende Rechtsabbiegespur beginnt ca. 80 m vor der Kreuzung. Dabei besteht eine geradlinige Sichtbeziehung. Insofern sind die Voraussetzungen bzgl. des sog. Sichtdreiecks als gegeben anzusehen.
Des Weiteren wird ein FGÜ erst ab einer Verkehrsstärken von 450 Fahrzeugen/h empfohlen, wenn mindestens 50 Personen die Fahrbahn in dieser Zeit überqueren. Ohne konkrete Verkehrszählung wird dieses Verkehrsaufkommen aufgrund der Größe und Wichtigkeit des Knotens, im direkten Nahbereich der Innenstadt, als gegeben vorausgesetzt.
Außerdem ist zur Ausführung eines DIN-gerechten FGÜ eine entsprechende Beleuchtung erforderlich. Im betreffenden Bereich muss daher ein zusätzlicher Beleuchtungsmast mit LED-Technik errichtet werden. Dieser ist ca. 5 m von der Achse des FGÜ aus, vor diesem, einzurichten.
Die rein verkehrlichen Voraussetzungen für die Einrichtung des FGÜ sind folglich erfüllt.
Wie sich der Einfluss des FGÜ über den Bypass zu der Leistungsfähigkeit des signalisierten Knotens verhält, kann stand heute nicht abschließend bewertet werden. Es ist jedoch aufgrund der Länge der Rechtsabbiegespur von einer nur geringen Auswirkung auszugehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtung des FGÜ einen gewissen zeitlichen Vorlauf benötigt. Insbesondere die neue Beleuchtung muss fachgerecht geplant und ausgeführt werden.“
Frau Uehlendahl führt zur Mittelinsel Treibstraße/Knotenpunkt Sunderweg aus, dass die in der Konzeptdarstellung dargestellten notwendigen Abbiegespuren dort nur realisiert werden können, wenn diese Mittelinsel und damit auch die beiden Bäume entfernt werden.
Herr Rm Frank bittet, die Entscheidung zur Vorlage aufgrund des Beratungsbedarfs seiner Fraktion im Rat zu treffen.
Herr Rm Schmidtke-Mönkediek stimmt dem zu.
Herr Rm Gebel gibt zu Protokoll, das die Fragen seiner Fraktion beantwortet sind und man beschlussfähig sei. Man ist damit einverstanden, die Vorlage ohne Empfehlung weiterzuleiten.
Herr Rm Dudde schließt sich ebenfalls diesem Vorschlag an. Zugleich bittet er darum, die Ergebnisse aus der heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu diesem Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Gremien bereits als Protokoll zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 3.4
TEK-Bauleitlinie für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20306-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt die Anwendung der TEK-Bauleitlinie.
2. beauftragt die Arbeitsgruppe (Jugendamt, FABIDO, städtische Immobilienwirtschaft und Fachbereich Liegenschaften) unter der Federführung des Fachbereichs Liegenschaften die standardisierte Bedarfsplanung in der TEK-Bauleitlinie analog der Schulbauleitlinie zusammenzufassen und als Broschüre zu veröffentlichen.
3. beschließt die Übernahme der durch die Bauleitlinie zusätzlich entstehenden Kosten.
4. beschließt die Anpassung der Dortmunder Immobilienstandards (DIS) entsprechend der
TEK-Bauleitlinie.
zu TOP 3.5
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsstraße Südspange in Dortmund - Hörde / PHOENIX West nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21032-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlage Südspange in Dortmund - Hörde / PHOENIX West und die Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang.
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 6 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 4) unter den Ziffern 1 - 19 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
zu TOP 3.6
Bauleitplanung: Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19836-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zum „Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City“ zur Kenntnis und beschließt:
1. die Durchführung einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zur Erstellung des „Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City“ und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
2. die für die Erstellung des „Masterplan Plätze – Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City“ entstehen Gesamtaufwendungen in Höhe von voraussichtlich 150.000,00 € in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 zur Verfügung zu stellen.
zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO))
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20697-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, den Maßgaben der Bezirksregierung Arnsberg zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes – Westfalenhütte – beizutreten (Beitrittsbeschluss). Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung und den Beitrittsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV NW, S. 516/SGV NRW 2023)
zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes Dortmund - Westfalenhütte -
hier: einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren mit Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 Baugesetzbuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21042-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
I. den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 in dem in Punkt 2 der Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 15b)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S 2414, BGBl. III FNA 213-1)
II. ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren zur Darstellung mit Bedingung im Flächennutzungsplan durchzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728))
zu TOP 3.9
Ausbau des Erschließungsgebiets Winkelstraße - Hu 112 in der 2. Ausbaustufe, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20422-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Bezirksvertretung Huckarde und dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu der Finanzierung - das im Baubeschluss mit der Drucksache-Nr.: 07059-06 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen für den Ausbau des Erschließungsgebietes Winkelstraße – Hu 112 von 1.050.000,00 Euro auf 1.800.000,00 Euro zu erhöhen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Finanzierung des Ausbaus des Erschließungsgebietes Winkelstraße – Hu 112 aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014627 - Erschließung Winkelstraße – (Finanzposition 780 810) in Höhe von 1.500.000,00 Euro. Bis zum Haushaltsjahr 2020 erfolgte die Finanzierung in Höhe von 300.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF) (vgl. hierzu den Beschluss mit der Drucksache-Nr.: 07059-06).
Bis Haushaltsjahr 2020 (SV GVVF): 300.000,00 Euro
Aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014627 - Erschließung Winkelstraße – (Finanzposition 780 810) sind folgende Auszahlungen vorgesehen:
Bis Haushaltsjahr 2020: 179.565,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 1.150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 20.435,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024 einen jährlichen Folgeaufwand für die zweite Ausbaustufe in Höhe von 43.512,18 Euro beim FB 66.
zu TOP 3.10
Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20975-21)
Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 20975-21-E1)
…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum oben genannten TOP:
1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.
2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.
3. Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.
Begründung:
Ggf. mündlich
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag einstimmig als Prüfauftrag an die Verwaltung.
zu TOP 3.11
Pilotprojekt E-Reinigungsrevier
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21106-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr. 21106-21)
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kontakt zur Entsorgung Dortmund GmbH aufzunehmen, um zu klären, inwieweit die Realisierung des Pilotprojektes „E-Reinigungsrevier“ – Einsatz von Elektro-Reinigungsfahrzeugen- in der Innenstadt möglich ist. Es ist auch zu klären, welches Reinigungsrevier für dieses Projekt in Frage kommt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die EDG zu bitten, eine Kostenschätzung bis Ende des 3. Quartals 2021 vorzulegen. Diese soll im Wesentlichen folgende Angaben enthalten:
· Personal- und Fortbildungskosten
· Stromkosten
· Kosten zur Anschaffung/Wartung von E-Fahrzeugen
· Kosten zum möglichen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit bzw. in welcher Höhe Zusatzkosten für die Stadt entstehen können. Dabei sind Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen.
3. Sofern sich das Pilotprojekt „E-Reinigungsrevier“ in der Innenstadt bewährt, soll geprüft werden, ob der Einsatz von E-Reinigungsfahrzeugen auf andere Stadtbezirke ausgeweitet werden kann.
Der Antrag soll ebenfalls im ABÖAB beraten werden. Die Stellungnahme der Verwaltung soll dem AKUSW zur Kenntnis gegeben werden.
Begründung:
Um die Minderung der CO2-Emissionen zu erreichen sowie die Luftqualität in Dortmund zu verbessern, ist es erforderlich, weiterhin den Ausbau von Elektromobilität zu fördern. Das Pilotprojekt „E-Reinigungsrevier“ bei der EDG verfolgt diese Zielsetzung. Außerdem könnte der Einsatz von E-Reinigungsfahrzeugen (insbesondere während der Nachtschicht) die Lärmbelastungen senken.
Aufgrund des hohen Reinigungsaufkommens und gut ausgebauter E-Ladeinfrastruktur empfiehlt sich das Pilotprojekt in der Innenstadt zu realisieren. Bei einem positiven Verlauf des Pilotprojekts „E-Reinigungsrevier“ in der Innenstadt, sollte geprüft werden, ob der Einsatz von E-Reinigungsfahr-zeugen auch auf andere Stadtbezirke ausgeweitet werden kann. Durch den Aufbau zusätzlicher Kapazitäten des E-Ladenetzes, kann nach und nach eine Umrüstung der EDG-Reinigungsflotte auf E-Reinigungsfahrzeuge erfolgen. Dabei ist die zentrale sowie dezentrale Ladeinfrastruktur bei der Ausgestaltung von E-Reinigungsrevieren zu berücksichtigen.
AMIG, 08.06.2021:
Herr Rm Gebel weist darauf hin, dass man sich bei der Abstimmung enthalten werde. Die EU-Richtlinie 1161 „Clean-Vehicle-Directive“ verpflichtet Unternehmen, einen gewissen Anteil des Fuhrparks lokal emissionsarm/-frei zu beschaffen. Die Richtlinie wird ab dem 02.08.2021 gelten. Die EDG hat bereits vor zwei Jahren die ersten Fahrzeuge dieser Art in Betrieb gestellt. Er schlägt vor, einen aktuellen Sachstandsbericht oder die Vorlage eines Konzeptes von der EDG einzuholen.
Frau Rm Heidkamp weist darauf hin, dass zwar bereits entsprechende Fahrzeuge im Einsatz sind, diese aber bisher nicht in den Bezirken eingesetzt werden. Sie schlägt vor, einen Vertreter/eine Vertreterin der EDG zur Berichterstattung zur nächsten Sitzung des AMIG einzuladen.
Herr Rm Frank weist darauf hin, dass zurzeit laut Auskunft der EDG ausschließlich nur Kleinfahrzeuge und diese nur im Innenstadtbereich eingesetzt werden. Mit einer Berichterstattung der EDG ist man einverstanden.
Herr Rm Dudde meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an und ist ebenfalls mit der Berichterstattung durch die EDG einverstanden.
Herr Rm Schmidtke-Mönkediek ist gleichfalls mit der Berichterstattung durch die EDG einverstanden, weist aber darauf hin, dass er die Zuständigkeit für diesen Antrag nicht beim AMIG, sondern beim AFBL sieht, da es sich bei der EDG um eine Beteiligung der Stadt handelt.
Frau Rm Rudolf schlägt vor, den vorliegenden Antrag heute nicht abzustimmen, sondern diesen in der nächsten Sitzung des AMIG erneut aufzurufen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einigt sich darauf, den vorliegenden Antrag in der nächsten Sitzung des AMIG erneut aufzurufen. Man einigt sich weiterhin darauf, die EDG zur Berichterstattung zur nächsten Sitzung des AMIG einzuladen.
zu TOP 3.12
Indoor-Mapping für Behörden und U-Bahn-Haltestellen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21227-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur TO (Fraktion die Linke+) (Drucksache Nr. 21227-21)
….die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfauftrages:
1. Die Verwaltung prüft, mit welchem Aufwand sich die folgenden Orte technisch so erfassen, aufbereiten und zur Verfügung stellen lassen, dass sie in gängige Smartphone-basierte Navigationssysteme integriert werden können:
- wesentliche Räume von Behörden (Eingänge, Empfang/Anmeldung, Veranstaltungsräume, Wartebereiche, WC, Notausgänge etc.)
- wesentliche Flächen und Einrichtungen in ganz oder teilweise unterirdischen Stadtbahn-Haltestellen (Eingänge, Bahnsteige, (Roll-)Treppen, Aufzüge, Automaten, WC, Notausgänge etc.)
2. Die Verwaltung prüft, in welchen für Besucher relevanten Bereichen von Behörden und unterirdischen Stadtbahn-Haltestellen ein hinreichender Mobilfunk- und/oder öffentlicher WLAN-Empfang zur Nutzung von Smartphone-basierten Navigationssystemen besteht.
Die Ergebnisse werden dem AMIG vorgelegt.
Begründung
In immer mehr Einkaufszentren und großen Einzelhandelsgeschäften können sich Besucher mittels Smartphone-basierter Navigationssysteme orientieren. Insbesondere für Menschen, die der deutschen Sprache nur eingeschränkt mächtig sind, ist das sehr hilfreich. Um dies perspektivisch auch in wichtigen städtischen Einrichtungen zu ermöglichen, ist es sinnvoll, den damit verbundenen Aufwand zu ermitteln und die Nutzbarkeit von Smartphones in diesen Einrichtungen.
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fast einstimmig bei einer Enthaltung (AfD-Fraktion) folgenden Beschluss:
1. Die Verwaltung prüft, mit welchem Aufwand sich die folgenden Orte technisch so erfassen, aufbereiten und zur Verfügung stellen lassen, dass sie in gängige Smartphone-basierte Navigationssysteme integriert werden können:
- wesentliche Räume von Behörden (Eingänge, Empfang/Anmeldung, Veranstaltungsräume, Wartebereiche, WC, Notausgänge etc.)
- wesentliche Flächen und Einrichtungen in ganz oder teilweise unterirdischen Stadtbahn-Haltestellen (Eingänge, Bahnsteige, (Roll-)Treppen, Aufzüge, Automaten, WC, Notausgänge etc.)
2. Die Verwaltung prüft, in welchen für Besucher relevanten Bereichen von Behörden und unterirdischen Stadtbahn-Haltestellen ein hinreichender Mobilfunk- und/oder öffentlicher WLAN-Empfang zur Nutzung von Smartphone-basierten Navigationssystemen besteht.
Die Ergebnisse werden dem AMIG vorgelegt.
zu TOP 3.13
Immobilien Management-Bericht (1. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21086-21)
AMIG, 08.06.2021:
Man einigt sich darauf, die Vorlage auch den Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu geben.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Immobilien Management-Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 3.14
Mobilfunk in Stadtbahnen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) mit Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 21240-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21240-21)
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung/die DSW21 um einen aktuellen Sachstand zum LTE-Ausbau in den Dortmunder Stadtbahnen.
Begründung:
Auf den unterirdischen Streckenteilen der Dortmunder Stadtbahn gibt es weiterhin nur schlechten, bzw. teilweise keinen Empfang. Der Ausbau des LTE-Netzes sollte Abhilfe schaffen und die Stadtbahnen sollten ursprünglich schon 2020 mit einem durchgängigen Mobilfunkempfang ausgestattet sein. Verzögerungen bei der Bereitstellung der nötigen Glasfaserverbindungen hatten den Termin dann auf Ende des ersten Quartals 2021 verschoben. Der Ausbau scheint jedoch weiterhin nicht abgeschlossen zu sein.
AMIG, 08.06.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 3.15
Kontrolle des bestehenden Durchfahrtverbots für LKW auf der Straße Im Karrenberg in Dortmund-Kirchderne
(Drucksache Nr.: 12614-18-E6)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 11.03.2021
AMIG, 04.05.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Folgende Nachfrage des Herrn Rm Dudde bleibt noch unbeantwortet:
Der Aufstellung ist zu entnehmen, dass dort 91 Linienbusse in Fahrtrichtung Süd, aber nur 28 Linienbusse in Fahrtrichtung Nord gezählt wurden. Wie erklärt sich diese große Differenz?
Die Verwaltung wird darum gebeten, die Beantwortung hierzu bereits zur Sitzung des AKUSW am 12.05. 2021 vorzulegen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 10.05.2021 (Drucksache Nr.: 12614-18)
…aufgrund der Rückfrage wurden die Daten einer erneuten Prüfung unterzogen.
Wie bereits bekannt gegeben, lag die Messstelle nördlich der Einmündung Merckenbuschweg in Höhe
der südlichen Einmündung der Busschleife.
Dabei hat das Gerät den Kreuzungsbereich der südlichen Zufahrt zur Busschleife erfasst.
Abbildung 1: Lage des Querschnitts 2020
und 2017
Abbildung 2: Ausschnitt DSW21 Liniennetzplan
(07.05.2021, https://netzplan-dortmund.de/)
Orange markiert Erfassungsbereich Zählgerät
Die Busschleife wird wie in Abbildung 2 abgebildet angefahren. An der Haltestelle "Kirchderne (U)"
halten die Busse der Linie 411 und 417 und beide Busse wenden dort. Die 411 fährt von Norden in
Richtung Norden und die 417 von Süden in Richtung Süden. Allerdings ist die Einfahrt für alle Busse
der südliche Kreuzungsbereich und die Ausfahrt für alle Busse der nördliche Kreuzungsbereich.
Demnach werden die Busse der Linie 411 nur in Fahrtrichtung Süden mitgezählt, da sie im Norden
herausfahren. Die 417 wird doppelt gezählt, weil sie auf der Fahrt nach Süden den Querschnitt ein
zweites Mal passiert. Dadurch kommt es zu der Differenz der Busse in den Richtungen.
Abbildung 3: Übersicht Buslinien auf der Straße "Im Karrenberg"Höhe Busschleife
Die „Anlage 2 – Tageswerte aller gezählten Wochenendtage 2020“ aus dem letzten Schreiben wird
wie folgt korrigiert. Es waren die Sonntags-Busse der Linie 411 fälschlicherweise auf beide Fahrtrichtungen
aufgeteilt. Das ändert an den Querschnittswerten nichts, allerdings an den Summen
Busse/24h und Sv/24h der jeweiligen Fahrrichtungen.
Anlage 2 -alt- Tageswerte aller gezählten Wochenendtage 2020:
Anlage 2 –neu- Tageswerte aller gezählten Wochenendtage 2020:
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.16
Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Neubau des Multifunktionsplatzes Im Odemsloh
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19829-21)
Hierzu liegt vor Beschluss der BV Mengede vom 05.05.2021 (Drucksache Nr.: 19829-21)
Die Bezirksvertretung Mengede hat Bedenken, dass klassischer Kunstrasen einige Nachteile
birgt. Wenn er nicht eingezäunt oder bewacht wird, wird ein Kunstrasen schnell unansehnlich
und muss ersetzt werden. Zudem wird das aufgetragene Granulat häufig durch Schuhe auch in
die Umgebung getragen, welches der Natur schadet. Nachhaltigkeit und auch
Wirtschaftlichkeit sind wichtig.
Die FDP schlägt vor, statt Kunstrasen Hybridrasen zu verlegen. Er hätte folgende Vorteile:
- weniger Mähaufwand als bei echtem Rasen
- durch die Kunststoffbestandteile auch bei Trockenheit immer noch nutzbar
- widerstandsfähiger und langlebiger als Kunststoffrasen und dadurch nachhaltiger
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN wünscht sich zunächst eine Klärung von Alternativen zum
Kunstrasen bevor ein Beschluss gefasst wird. Der Beschluss könnte dann noch im Juni gefasst
werden. Diesbezüglich gibt die Geschäftsführung zu bedenken, dass nach Auskunft von Frau
Martens, eine Umsetzung in diesem Jahr damit definitiv ausgeschlossen wäre.
Die SPD-Fraktion äußert Bedenken zu möglichen Folgekosten bei Hybridrasen.
Die CDU-Fraktion schließt sich diesen Bedenken an, weist aber auch auf die Langlebigkeit
hin.
Die Bezirksvertretung ist sich einig, dass ein Bedarf für diesen Platz besteht, da es viele
Kinder und Jugendliche gibt, die diesen Platz nutzen würden und sich aktuell anderweitig
behelfen, indem sie zum Teil Privatflächen von Anwohnern nutzen.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass es in anderen Ländern bereits Kunstrasen gibt,
der resistenter und umweltfreundlicher ist. Es wäre wichtig zu wissen, um welche Art von
Kunstrasen es sich handelt.
Der Vorsitzende schlägt vor, die Vorlage nur mit Hinweis auf die Anmerkungen bzw. dem
Wunsch der Klärung der noch offenen Fragen zu beschließen. Da die Bezirksvertretung
Mengede diesen Vorschlag mehrheitlich mit einer Gegenstimme (Frau Dettke, SPD-Fraktion)
annimmt, werden folgende Anmerkungen formuliert:
Die Bezirksvertretung Mengede legt ein besonderes Augenmerk auf die Widerstandsfähigkeit
(aufgrund der Nutzung durch viele Jugendliche), Langlebigkeit und Umweltfreundlichkeit des
Bodenbelags. Zudem sollte er pflegeleicht sein. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung
gebeten, ob ein Hybridrasen möglich wäre. Dabei sollten jedoch auch die Folgekosten
betrachtet werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich mit einer Gegenstimme (SPD-Fraktion), mit den gemachten Anmerkungen und insbesondere unter Berücksichtigung der noch klärungsbedürftigen Sachverhalte, die Durchführung der Teilmaßnahme „Neubau des Bolz- und Multifunktionsplatzes -Im Odemsloh-“ mit einem aktuellen Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 200.000 €.
Sollten sich die Investitionskosten im Zuge der fortschreitenden Projektqualifizierung um bis
zu max. 20 % erhöhen erfolgt keine weitere Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung
Mengede.
AMIG, 08.06.2021:
Frau Rm Heidkamp bittet die Verwaltung, die Bedenken der Bezirksvertretung Mengede bezüglich des Kunstrasenplatzes zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.
zu TOP 3.17
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den 10. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.04.2021 zur Kenntnis.
zu TOP 3.18
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den zweiten Zwischenbericht zum „Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.19
Umsetzungsstand der Luftreinhaltemaßnahmen aus dem Vergleich mit der DUH und der Lokalen Ergänzung zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20605-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 3.20
Information über das Wettbewerbsergebnis Vierfachsporthalle Unionviertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20944-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Vorlage über die Preisträger des Planungswettbewerbes zur Kenntnis.
zu TOP 3.21
Verkehrsuntersuchung Wallring
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20494-21-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20494-21-E1)
….wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
Die Verwaltung richtet für die verschiedenen Planfälle der Verkehrsuntersuchung Wallring (Drucksache Nr.: 19028-20) möglichst noch in diesem Jahr Testphasen ein. Insbesondere Planfall 2, die Einbahnstraßenregelung, soll für einige gewisse Zeit getestet werden, z.B. über die Sommerferien.
Begründung
Der Wall soll umgebaut werden und fast alle Dortmunder Bürger*innen warten darauf. Bei den vorgeschlagenen Planfällen sind die verkehrliche Auswirkungen noch nicht klar, gerade wenn es um den nicht motorisierten Verkehr geht. Um diese Datenlücke zu schließen eignen sich Testphasen. Die Gültigkeit der Simulationen kann überprüft werden und Daten für Simulationen von Fuß- und Radverkehr können gesammelt werden. Besonders der Planfall 2 kann relativ leicht durch temporäre Absperrungen getestet werden und die besonders große Datenlücke kann geschlossen werden. Die tatsächlich entstehenden Verkehre können gemessen und ausgewertet werden.
Auch die Akzeptanz der späteren Baumaßnahmen kann verstärkt werden, wenn das Ergebnis genau bekannt ist. Dortmunder Bürger*innen können in Beteiligungsverfahren besser mitwirken und ihre Erfahrungen mit den Testphasen einbringen.
Das Problem der Wallraser kann auf diese Weise ebenfalls angegangen werden. Der Wall wird für sie damit unattraktiv gemacht, da weniger „Rennstrecke“ zur Verfügung steht. Gleichzeitig schafft sie in kurzer Zeit eine verbesserte Aufenthaltsqualität und hilft durch mehr Platz Abstände in der City einzuhalten.
AMIG, 04.05.2021:
Herr Rm Frank und Herr sB Wagner melden für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an und schlagen vor, den Antrag heute als eingebracht zu betrachten und ihn in der nächsten Sitzung des AMIG wieder aufzurufen.
Frau Rm Lemke erläutert den vorliegenden Antrag. Zugleich bittet sie die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung des AMIG den Aufwand für eine solche Testphase darzustellen.
Herr StR Wilde erläutert den derzeitigen Sachstand. Er appelliert daran, zunächst die Ergebnisse des derzeit laufenden Prozesses abzuwarten. Ziel ist es, dem AMIG in der nächsten Sitzung das Spektrum dessen, was bisher untersucht wurde, mit ersten Ergebnissen vorzustellen. In der zweiten Jahreshälfte könnte dann ein Vorschlag der Verwaltung, auf welcher Grundlage der Wall künftig weiter entwickelt werden soll, zur Entscheidung vorgelegt werden. Er hält es für verfrüht, schon jetzt eine Testphase durchzuführen und bittet darum, zunächst die Ergebnisse abzuwarten, um die Entscheidung des Rates, die im Herbst erwartet werde, zu nutzen, um dann das Thema Versuch noch einmal aufzugreifen.
Herr StR Rybicki erläutert das derzeitige Baugeschehen auf dem Wall. Dies führt schon jetzt zu erheblichen Einschränkungen z.B. durch Einziehung von Spuren bis hin zur einspurigen Verkehrsführung, was die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses erschwert. Die Durchführung einer Testphase ist derzeit daher aus Platzgründen nicht möglich. Zudem weist er darauf hin, dass die unter diesen Bedingungen erzielten Ergebnisse nicht auf den Normalbetrieb übertragbar wären.
Herr sB Eltner begrüßt den Geist des vorliegenden Antrages, plädiert aber dafür, die Testphase nach Vorliegen der Vorzugsvariante durchzuführen.
Herr Rm Gebel führt aus, dass man diesen Zeitpunkt für eine Testphase gewählt hat, da man davon ausgeht, dass dies jetzt die geringsten Störungen verursachen würde. Sollte es aber eine andere Einschätzung dazu geben, wäre ihm auch das recht. Er hält es aber für problematisch, dass am Ende nur eine Variante getestet werden soll und weist ausdrücklich auf den Wunsch seiner Fraktion hin, mehrere Varianten zu testen.
Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen schließt die lebhafte Diskussion mit dem Vorschlag, den Antrag nunmehr – wie beantragt - als eingebracht zu betrachten und in der nächsten Sitzung des AMIG wieder aufzurufen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün betrachtet den o.a. Antrag heute als eingebracht und vertagt diesen auf seine nächste Sitzung. Die Verwaltung wird gebeten, bis dahin eine entsprechende Stellungnahme vorzulegen.
Hierzu liegt am 08.06.2021 vor Stellungnahme der Verwaltung vom 19.05.2021 (Drucksache Nr.: 20494-21-E2)
…aus Sicht der Verwaltung ist ein Test einer oder mehrerer der untersuchten Planfälle aus der
Verkehrsuntersuchung Wallring aktuell nicht sinnvoll und nicht möglich.
1. Die Verkehrsuntersuchung für den Wallring ist noch nicht abgeschlossen. Nachdem im
Dezember 2020 in den politischen Gremien und im Januar 2021 sowohl im Arbeitskreis
Masterplan Mobilität 2030 als auch in einer digitalen Dialogveranstaltung die vier Planfälle
vorgestellt und diskutiert wurden, sind zwei weitere Planfälle berechnet und ein Bewertungsvorschlag
für alle Planfälle erarbeitet worden. Die Ergebnisse werden im Juni in den
Innenstadt-Bezirksvertretungen, dem AMIG und dem AKUSW ohne Entscheidungsvorschlag
vorgestellt. Anschließend werden die Ergebnisse erneut im AK Masterplan Mobilität sowie in
einer weiteren Dialogveranstaltung mit der Öffentlichkeit diskutiert. Die Ergebnisse sowie die
Auswertung der Beteiligung aus den Dialogveranstaltungen sollen dann in einer
Entscheidungsvorlage für den Rat im Herbst aufbereitet werden. Erst dann läge eine
Entscheidung für eine Vorzugsvariante vor.
2. Unabhängig davon, welche Variante ausgewählt wird: auch ein Verkehrsversuch für den
gesamten Wallring inkl. der zuführenden Knotenpunkte ist nicht von heute auf morgen
umzusetzen. Für alle Varianten muss auch für einen Verkehrsversuch eine temporäre
Verkehrsführung und die Einbindung in die Vielzahl der Knotenpunkte - unter
Berücksichtigung aller laufenden und anstehenden Baumaßnahmen - geplant werden. Hierzu
sind entsprechende Entwürfe für die Markierung und Beschilderung erforderlich und evtl.
auch eine Anpassung der Signalanlagen, um bspw. die Radfahrer sicher führen zu können.
Manche Planfälle wie z.B. der Planfall 2 - Einbahnstraßenlösung können nicht in einem
Verkehrsversuch getestet werden, da damit auch bauliche Aufwendungen verbunden sind.
Beispielsweise sind bestimmte Zufahrten und Parkhäuser nur vom Innenring im
Uhrzeigersinn erreichbar. Eine testweise Einbahnstraßenführung gegen den Uhrzeigersinn
(wie im Planfall 2) ohne bauliche Anpassungen würde diese Nutzungen vom Straßennetz
abbinden.
Auch kann mit dem Verkehrsversuch nicht alles simuliert werden. Bspw. kann es sein, dass
ein Zweirichtungsverkehr auf den Radwegen aufgrund der Anforderungen an die
Verkehrssicherheit und die Anpassungen der Signalisierung nicht umgesetzt werden kann.
Auch sind die Vorteile für Aufenthalt und Gestaltung nicht vorwegzunehmen.
Hinzu kommt, dass ein solch großer Verkehrsversuch auch wissenschaftlich begleitet werden
sollte. Hierfür bedarf es ebenfalls einen entsprechenden Vorlauf für die Konzeptionierung,
Ausschreibung und Vergabe.
Es wird daher empfohlen, erst die Bewertung aller Planfälle abzuwarten, auf Basis der
Bewertungen eine Vorzugsvariante auszuwählen und dann zu entscheiden, ob diese Variante
im Vorfeld eines Umbaus getestet werden kann. Auch erst anhand der Vorzugsvariante kann
der Aufwand abgeschätzt werden.
AMIG, 08.06.2021:
Herr Meißner informiert den Ausschuss mittels einer PowerPoint Präsentation (siehe Anlage 1 zur Niederschrift) und beantwortet danach die Fragen der Ausschussmitglieder. Hierbei führt er auch unter Bezugnahme auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung aus, dass die mit o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ zur Abstimmung anstehenden Testphasen sich nicht realisieren lassen.
Herr Rm Gebel bedankt sich für den Vortrag und die dazu gemachten Ausführungen und zieht den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion DIE LINKE+ zurück.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme und die mündlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.22
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes
Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19970-21-E2)
Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Änderung des Beschlussvorschlages)
(Drucksache Nr.: 19970-21-E1)
….die o.g. Vorlage liegt Ihnen für die kommende Sitzung in der Bezirksvertretung bzw. in den kommenden Ausschüssen des Rates und des Rates selbst zur Empfehlung bzw. zur Beschlussfassung vor.
Nach redaktioneller Fertigstellung der Vorlage ist das Projekt Energiecampus am 22.04.2021 Gegenstand der Beratung im Gestaltungsbeirat der Stadt gewesen.
Der Beirat hat die besondere Bedeutung dieses Projektes für den Klimaschutz, die Energiewirtschaft und die Entwicklung des Raumes „Emscher nordwärts“ mit der IGA 2027 ausdrücklich gewürdigt.
Er empfiehlt jedoch auf der Grundlage der vorliegenden Nutzungskonzeption zunächst im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens (Wettbewerb, Gutachterverfahren o. ä.) die beste Alternative für das städtebauliche Konzept zu ermitteln. Im Rahmen eines solchen, der weiteren Konkretisierung vorgeschalteten Verfahrens, sollen zusammen mit dem Städtebau auch Elemente zu den Themen Klimaschutz, Energieerzeugung, Nachhaltigkeit und Architektursprache von Gebäuden, Mobilität, Freiflächengestaltung und Einbindung in das IGA-Konzept aufgenommen werden.
Politik und Öffentlichkeit sind in geeigneter Weise in das Qualifizierungsverfahren einzubinden.
Ich schlage vor, dieser Empfehlung zu folgen. Zeitliche Verzögerungen sollen durch eine Parallelisierung von Qualifizierungsverfahren und notwendige Bebauungsplanverfahren soweit wie möglich reduziert werden.
Die personellen und finanziellen Auswirkungen ändern sich gegenüber den Ausführungen in der o.g. Vorlage nicht.
Ich schlage Ihnen daher vor, den Beschluss zur Vorlage, DS- Nr.: 19970-21 wie folgt zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.
Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Weiterentwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Millionen Euro zu.
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 19970-21-E2)
….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu den folgenden Punkten:
1. Ist im Zusammenhang mit dem angestrebten Ziel den Energie-Campus weitgehend energieautark zu betreiben, berücksichtigt worden, dass eine Rückspeiseanbindung an das öffentliche Stromnetz erforderlich ist und hierfür die derzeitige Stromleitungsinfrastruktur nicht ausreichend sein könnte? Könnten auch in der Umgebung angesiedelte Unternehmen/Institutionen wie z.B. das Nahverkehrsmuseum Mooskamp von einer ggf. zu verbessernden Strominfrastruktur profitieren?
2. Durch die geplante nördliche MIV-Anbindung über den Vollknoten Bodelschwingher Straße/Mooskamp/Emscherallee einhergehend mit einen notwendigen Ausbau des Mooskamp, fallen 45 Parkplätze in diesem Bereich weg. Ist es geplant, dass diese dann südliche der Bahntrasse kompensiert werden? Bietet das geplante Parkhaus entsprechende Kapazitäten für diese weggefallenen Parkplätze?
3. Ist es geplant, dass bei der Errichtung der Entwässerungsanlagen für den Energie-Campus weitere Abwasserkanäle verlegt werden, um z.B. das neue Ausstellungsgebäude des Nahverkehrsmuseum Mooskamp ebenfalls an den Abwasserkanal anzuschließen?
4. Ist es möglich im Rahmen des Ausbaus dieser Technologiefläche den Nachbarn Mooskamp nicht nur als Museum, sondern auch als Projektpartner für Forschung und Entwicklung zukunftsfester und nachhaltiger im Energieversorgungsbereich des SPNV mit einzubinden?
Die Beantwortung dieser Punkte soll bitte ebenfalls den Bezirksvertretungen Mengede und Huckarde zur Verfügung gestellt werden.
AMIG, 04.05.2021:
Herr Rm Dudde kündigt an, dass seine Fraktion sich heute zur Vorlage enthalten werde, da man noch Beratungsbedarf habe.
Zur Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion einigt man sich darauf, diese heute als eingebracht zu betrachten und in der nächsten Sitzung zusammen mit einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung erneut aufzurufen. Die Verwaltung wird allerdings darum gebeten, diese Stellungnahme möglichst dem AKUSW bereits zur Sitzung am 12.05.2021 vorzulegen.
Zur Vorlage einigt man sich darauf, diese heute in der geänderten Fassung, entsprechend des o. a. Änderungsvorschlages der Verwaltung, zu fassen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.
Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Weiterentwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Millionen Euro zu.
Hierzu liegt am 08.06.2021 vor Stellungnahme der Verwaltung vom 10.05.2021 (Drucksache Nr.: 19970-21-E3)
….die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Verwaltung um
Stellungnahme zu den folgenden Punkten gebeten:
Zu 1:
Die Geschäftsführung der Bahnhof Mooskamp gGmbH hat mit dem Sondervermögen „Verpachtung
Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) bereits Kontakt aufgenommen und dieses über die derzeitig nicht ausreichende Stromleitungsinfrastruktur informiert. Mit der Realisierung des Energiecampus erfolgt ebenfalls ein Ausbau der vorhandenen Infrastrukturen (Strom/Abwasser), von denen auch in der Umgebung angesiedelte Unternehmen/ Institutionen wie das Nahverkehrsmuseum Mooskamp profitieren werden. Details sind im weiteren Planungsprozess unter den Beteiligten abzusprechen und zu prüfen.
Zu 2:
Der städtebauliche Vorentwurf (Stand: Februar 2021) sieht südlich der Bahntrasse Flächen für
den ruhenden Verkehr vor. Das geplante Parkhaus im südlichen Bereich des Energiecampus
liegt in Luftlinie mehr als 700 Meter entfernt und eignet sich nicht für eine Unterbringung der
durch den Ausbau des Geländes Mooskamp wegfallenden Parkplätze. In einem weiteren Qualifizierungsverfahren des Konzeptes muss geprüft und festgelegt werden, an welcher Stelle
die Parkplätze kompensiert werden.
Zu 3:
Das SVTZ wurde von der Geschäftsführung der Bahnhof Mooskamp gGmbH ebenfalls über
den fehlenden Abwasseranschluss auf dem Gelände in Kenntnis gesetzt. Im Zuge der Flächenentwicklung des Energiecampus – einschließlich des Straßenausbaus auf dem Gelände
Mooskamp – soll ebenfalls der Ausbau eines Abwasserkanals erfolgen. Einem Ausbau bis auf
Höhe des neuen Ausstellungsgebäudes des Nahverkehrsmuseums spricht zum jetzigen Zeitpunkt
nichts entgegen. Auch hier gilt es, die Details im weiteren Planungsprozess zu prüfen.
Zu 4:
Das SVTZ begrüßt den Vorschlag, den Bahnhof Mooskamp nicht nur als Museum, sondern
auch als Projektpartner für Forschung und Entwicklung zukunftsfester und nachhaltiger im
Energieversorgungsversorgungsbereich im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit einzubinden.
Dies unterstreicht den Gedanken des Konzeptes, auf dem Energiecampus an Technologien
und Produkten zur Energiegewinnung, der Speicherung sowie des Transportes zu forschen,
diese zu entwickeln und schlussendlich anzuwenden. Im gleichen Schulterschluss soll das Thema Wasserstoff nachhaltig mit dem Energiecampus verortet werden, welches zunehmend an wirt-schaftlicher und politischer Bedeutung gewinnt. Wasserstoff ist bereits heute in nahezu allen Themen der Energiewirtschaft integriert und bietet ein breites Spektrum an Möglichkeiten grundlegender Aspekte, über wirtschaftliche Anwendungsfragen bis hin zu spezifischen Digitalisierungsfragestellung. Eine Verknüpfung dieser Aspekte rund um das Thema Wasserstoff mit dem Energieversorgungs-bereich im SPNV ist wünschenswert. Die Stadt Dortmund unterstützt dahingehend das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Bahnhofs Mooskamp.
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.23
Solarmetropole Ruhr
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20583-21)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung mit der Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20583-21)
…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
1. Wie hoch war bzw. ist die Nachfrage von Privaten nach finanziellen Zuschüssen aus dem Förderprogramm „Ausbauinitiative Solarmetropole Ruhr“ in Dortmund?
2. Sind die ursprünglich von der Stadt ausgerufenen Fördermittel in Höhe von insgesamt 3.000 € inzwischen vollständig verausgabt?
3. Wie viele Interessenten haben insgesamt eine finanzielle Unterstützung für die Anschaffung/ Installation einer PV-Anlage beantragt?
4. Stehen für die Stadt Dortmund weitere Fördermittel in Aussicht? Wenn ja: Ist eine Ausweitung des Förderprogramms auf das gesamte Stadtgebiet vorgesehen?
Begründung
Die Stadt Dortmund nimmt als eine von insgesamt 15 Pilotkommunen an der Ausbauinitiative Solarmetropole Ruhr des RVR teil. ImmobilienbesitzerInnen und Unternehmen, die die Installation einer Solardachanlage planen, können über das Förderprogramm finanzielle Unterstützung i.H.v. 300 € beantragen. Das Projekt ist, zunächst beschränkt auf den Stadtbezirk Hombruch, vor gut einem Jahr gestartet. Insgesamt sollten dabei zehn neu errichtete, private PV-Anlagen durch entsprechende Zuschüsse unterstützt werden.
AMIG, 04.05.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Hierzu liegt am 08.06.2021 vor Stellungnahme der Verwaltung vom 26.05.2021 (Drucksache Nr. 20583-21)
……gern beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
1) Die Nachfrage von BürgerInnen nach finanziellen Zuschüssen aus dem
Förderprogramm „Ausbauinitiative Solarmetropole Ruhr“ in Dortmund war, bzw. ist
nicht hoch. Den geführten Evaluationslisten nach, erreichten die Stadt Dortmund
durchschnittlich zwei Anfragen im Monat zu der Förderung. Auf die Existenz der
Fördermittel wurde seit August 2019 in fünf Pressemeldungen hingewiesen, darüber
hinaus sind aktuelle Informationen samt Förderanträge über das dlze –
Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz sowie dem Netzauftritt der
Stadt Dortmund verfügbar.
2) Nein, von den ausgerufenen Fördermitteln wurden bislang 300 Euro ausgezahlt.
3) Aufgrund des zu erwartenden Andrangs auf die Fördermittel war die Förderung
zunächst auf ein Projektgebiet in Hombruch beschränkt. Aus diesem Projektgebiet
wurde bislang ein Förderantrag bewilligt.
Um die Fördermittel effektiver zu nutzen wurde das Projektgebiet nach Absprache mit
dem RVR aufgelöst und die Förderung ab dem 19. März 2021 auf das ganze
Stadtgebiet ausgeweitet. Seitdem sind zwei weitere stadtweite Anträge eingegangen.
4) Gemäß dem Kooperationsvertrag zur „Ausbauinitiative Solarmetropole Ruhr“ muss
die Stadt Dortmund noch insgesamt 5.000 Euro Projektmittel aus eigenem Haushalt
ausgeben. Hieraus könnte ein weiterer Fördertopf generiert werden. Aufgrund der
geringen Nachfrage zur initialen Förderung wird die Eignung verschiedener
Einsatzmöglichkeiten der Mittel derzeit aber noch geprüft.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 20583-21-E2)
…..die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzeptpapier zur Bewerbung der Installation von privaten Solar- oder PV Anlagen zu erstellen.
Dabei sollen inhaltliche Aufhänger wie die finanzielle Unterstützung im Rahmen der "Ausbauinitiative Solarmetropole Ruhr" und die Teilnahme der Stadt Dortmund am Städtewettbewerb "Wattbewerb" besonders betont werden, um Eigentümer*innen zur Nutzung von Solarenergie zu motivieren.
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst mehrheitlich bei einer Gegenstimme (AfD-Fraktion) folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzeptpapier zur Bewerbung der Installation von privaten Solar- oder PV Anlagen zu erstellen.
Dabei sollen inhaltliche Aufhänger wie die finanzielle Unterstützung im Rahmen der "Ausbauinitiative Solarmetropole Ruhr" und die Teilnahme der Stadt Dortmund am Städtewettbewerb "Wattbewerb" besonders betont werden, um Eigentümer*innen zur Nutzung von Solarenergie zu motivieren.
zu TOP 3.24
Gehweg-Parken
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20495-21-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20495-21-E1)
….in Dortmund wird an sehr vielen Stellen in der Stadt rechtswidrig auf Geh- und Radwegen geparkt. Auch Einfahrten, Fußgängerüberwege und Blindenleitsysteme sind oft zugeparkt und so nicht nutzbar.
Die Fraktion DIE LINKE+ bittet die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Regelverstöße dieser Art wurden in den letzten Jahren geahndet? Wie viele davon gingen auf Anzeigen von Anwohner*innen zurück? Wie viele Vergehen wurden von Anwohner*innen in den letzten Jahren angezeigt?
2. Von wie vielen Regelverstößen dieser Art geht die Verwaltung im Stadtgebiet Dortmund jährlich aus?
3. Wie viel Personal beschäftigt sich mit der Ahndung derartiger Verstöße? Wie sieht dies im Vergleich zu der Kontrolle von bewirtschaftetem Parkraum aus?
4. Welchen Personalbedarf sieht die Stadt Dortmund um einen Großteil der Verstöße auch ahnden zu können? Mit welchen Kosten und Einnahmen wäre dies verbunden?
5. Welche Veränderungen der Situation erwartet die Stadt Dortmund durch den neuen Bußgeldkatalog?
Hierzu liegt am 08.06.2021 vor Stellungnahme der Verwaltung vom 21.05.2021 (Drucksache Nr.: 20495-21-E1)
….die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Die folgenden Verstöße wurden in der Zeit vom 01.01.2018 bis 30.04.2021 geahndet:
Eine Vielzahl von Verwarnungen ist auf Parkverstöße im Zusammenhang mit Gehwegparken
zurückzuführen. Das Abstellen von Fahrzeugen geschieht häufig über einen kurzen Zeitraum,
so dass eine Ahndung nur erfolgen kann, wenn Verstoß und Anwesenheit der Kontrollkräfte
zusammen kommen. Die geringe Anzahl an festgestellten Verstößen z. B. auf Radwegeverbindungen
unterschiedlicher Art sind Momentaufnahmen. Eine Differenzierung zwischen Anzeigen aus der Bürgerschaft (sog. Fremdanzeigen) und Anzeigen der Außendienstkräfte der Verkehrsüberwachung erfolgt nicht.
Frage 2:
Eine Prognose zu potentiellen Verstößen kann nicht getroffen werden.
Frage 3:
Bei der Verkehrsüberwachung sind 48 Außendienstkräfte im ruhenden Verkehr beschäftigt,
die sämtliche Parkverstöße ahnden. Eine Aufteilung der Mitarbeitenden nach einzelnen Verstoßtatbeständen erfolgt nicht. Ein Vergleich zum Personaleinsatz auf bewirtschafteten öffentlichen
Parkflächen kann nicht erfolgen. Eine Vergleichbarkeit mit privaten bewirtschafteten Flächen ist ebenfalls nicht möglich, da diese durch private Anbietende betrieben werden.
Frage 4:
Die Stadt Dortmund verfügt über ca. 1.800 km Straßennetz. Eine ständige, flächendeckende
Überwachung und Ahnung von Parkverstößen im gesamten Stadtgebiet ist somit nicht realisierbar.
Der Personalbedarf richtet sich vielmehr nach der Größe der bewirtschafteten Parkflächen,
den täglichen Bewirtschaftungszeiträumen und der jeweiligen Beschwerdelage. In Abhängigkeit von diesen Faktoren ändern sich die Kosten und die Einnahmen.
Frage 5:
Die Ausgestaltung des neuen Bußgeldtatbestandskatalogs befindet sich derzeit noch in der
bundespolitischen Abstimmung. Die Verkehrsüberwachung hofft, dass die angedachten Erhöhungen
von Verwarn- und Bußgeldern zu einem Umdenken bei den Betroffenen führen werden.
AMIG, 08.06.2021:
Herr Rm Gebel bittet darum, die Stellungnahme auch dem Ausschuss für Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) zur Kenntnis zukommen zu lassen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.25
Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2021
(Drucksache Nr.: 19852-21-E2)
Überweisung aus dem AKUSW vom 17.03.2021:
Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 03.03.2021:
-In der u.a. Empfehlung des AMIG vom 09.03.2021 enthalten-
Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 09.03.2021:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 03.03.2021:
Die Fraktion Die Linke bezeichnet die Vorlage als überflüssig, da es sich um Unterhaltsleistungen der Verwaltung handelt. Zudem möge man prüfen, inwieweit die Beleuchtung nicht auch eine Art Lichtver-schmutzung (Insekten, Pflanzen beeinträchtigt) darstellt. Auch soll geprüft werden, ob Laternen nicht an geeigneten Stellen mit Solarzellen zur Stromerzeugung ausgestattet werden können.
Zudem fehlt das aktuelle Lagebild – dies fehlt in der Vorlage. Obdachlosen sollen Angebote gemacht werden, und nicht in der Vorlage über diese „gejammert“ werden.
Die Fraktionen B90/Die Grünen und SPD wollen die Vorlage empfehlen, allerdings ohne die Beleuchtung. Auch sollte zur Kenntnis genommen werden, dass Obdachlosigkeit kein kosmetisches sondern ein gesellschaftliches/soziales Problem darstellt und entsprechend angegangen werden muss.
Die CDU-Fraktion möchte die Vorlage in Gänze unverändert empfehlen.
Über den weitestgehenden Antrag der CDU-Fraktion wird wie folgt abgestimmt:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion, FDP, AfD) gegen 14 Nein-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei) nicht, die Vorlage uneingeschränkt auszusprechen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei)
gegen 4 Nein Stimmen (CDU-Fraktion, FDP, AfD), folgenden Beschluss zu fassen
und bittet zudem die Verwaltung, oben aufgeworfenen Fragen zu beantworten
(Stellungnahme):
Empfehlung
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt
Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche
finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen. Davon ausgenommen
und nicht gewünscht wird die Beleuchtung von Bäumen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur
Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen
zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung
der Maßnahmen zu gewährleisten.
AMIG, 09.03.2021:
Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich darauf, den Beschluss lt. Vorlage wie folgt zu ergänzen:
Einer punktuellen Beleuchtung von Bäumen bei Veranstaltungen wird zugestimmt. Hierbei soll Lichtverschmutzung möglichst verhindert werden.
Mit dieser Ergänzung und in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.
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Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19852-21-E1):
…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
1. Im Rahmen des geplanten stadtweiten Programms "Steuerung 2027" wird für die Erneuerung der Sonderleuchten (inkl. dekorative Beleuchtung, Anstrahlungen) ein Konzept erstellt, welches im besonderen Maße die Reduktion von Lichtemissionen in der Innenstadt berücksichtigt.
2. Bei der Entscheidung für den Ersatz der Leuchttype „Kugelleuchte“ soll die Vermeidung von Lichtemissionen (keine Abstrahlung nach oben, Farbtemperaturen unter 3000 Kelvin, Sensorikausstattung) berücksichtigt werden.
Dies gilt insbesondere auch für das derzeit in Arbeit befindliche Beleuchtungskonzept für Parkanlagen.
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Vermeidung von Lichtemissionen im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrags für die Grunderneuerung der Straßenbeleuchtung berücksichtigt wird, bzw. noch berücksichtigt werden kann.
4. Die den bestehenden und geplanten Beleuchtungskonzepten zugrunde liegenden Leitlinien werden dem AKUSW vorgestellt.
Begründung:
Derzeit wird an verschiedenen Stellen in der Verwaltung das Thema Beleuchtung bearbeitet. Aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes sollte bei allen Planungen - neben der Energieeffizienz - die Vermeidung von Lichtemissionen eine Zielsetzung sein. Lichtverschmutzung hat nachweislich negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und insbesondere auf nachtaktive Tierarten. Dabei kann künstliche Beleuchtung im öffentlichen Raum mit einfachen Mitteln (warmweißen Lichtfarbe, abgeschirmte Leuchten, Lichtlenkung, zeitliche und smarte Steuerung auf Plätzen und in Nebenstraßen) deutlich emissionsärmer gestaltet werden.
Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19852-21-E2):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept zum Thema Licht zu erarbeiten. Dabei ist die Stadt in ihrer Gesamtheit zu betrachten, um ein entsprechendes Konzept einschließlich geeigneter Maßnahmen und Zukunftsvisionen zu erarbeiten. Hauptziel ist es, störende Lichtemissionen zu reduzieren. Zukünftig sollen bereits bei der Planung die Auswirkungen der Lichtemissionen stärker berücksichtigt werden. Die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen sind bei der Konzepterstellung zu berücksichtigen. Zudem muss die Aufenthaltsqualität in den öffentlichen Bereichen weiter gewährleistet bleiben.
Bei der Erarbeitung des Gesamtkonzepts Licht soll mit den städtischen Töchtergesellschaften und den Dortmunder Unternehmen zusammengearbeitet werden.
Das Konzept wird ebenfalls dem AMIG sowie den betroffenen Bezirksvertretungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung:
Durch das Voranschreiten der Digitalisierung in verschiedenen Lebensbereichen hat das Thema „Licht in der Stadt“ an Bedeutung gewonnen. Aktuell werden einzelne Maßnahmen durch das Tiefbaumt, z. B. der Austausch der alten Leuchtkörper, umgesetzt. Die Beleuchtung in der Innenstadt war bereits ein Thema in den Ausschüssen. Es fehlt jedoch an einem „Gesamtkonzept Licht“ für die ganze Stadt, welches alle wichtigen Aspekte berücksichtigt. Schließlich: Digitale Lösungen zur Steuerung der Beleuchtung in der Stadt sind nur rudimentär vorhanden.
Durch eine gezielte Beleuchtung kann die Aufenthaltsqualität in öffentlichen Räumen verbessert werden sowie überflüssige Lichtemissionen im Straßenverkehr, in Gewerbegebieten und auf großen Sportplätzen (Flutlichtanlagen) vermieden bzw. reduziert werden. Für den Rad- und Fußverkehr sollen Beleuchtungskonzepte weiterentwickelt werden. Die Beleuchtung von städtischen Park- und Grünanlagen soll überprüft werden. Dabei gilt es, schädliche Umwelteinwirkungen durch Lichtemissionen auf Tiere und Pflanzen zu mindern. Außerdem soll der Energieverbrauch durch die moderne Beleuchtung gesenkt werden. Bei zukünftigen Planungen ist die Vermeidung bzw. die Reduzierung von Lichtemissionen verstärkt zu prüfen. Dies ist bei der Aufstellung der Flächennutzungspläne sowie Bebauungspläne zu berücksichtigen.
AKUSW, 17.03.2021:
Frau Rm Rudolf teilt mit, dass ihrer Fraktion bewusst sei, dass der heute vorliegende Antrag der SPD sehr kurzfristig eingereicht worden sei. Da man allen Ausschusskolleg*innen genügend Gelegenheit dazu geben wolle, sich hiermit auseinanderzusetzen, schlage man vor, diesen Antrag heute lediglich als eingebracht zu betrachten und in der nächsten Sitzung erneut zur Beratung und Abstimmung aufzurufen. Gleichzeitig bitte sie darum, mit dem ebenso heute vorliegenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen genauso zu verfahren.
Frau Rm Sassen führt an, dass man heute diesen Ergänzungsantrag angesichts der Vorlage eingebracht habe, die Sofortmaßnahmen für die City bedeute. Das Konzept, dass man sich mit in diesem Antrag vorstelle, beziehe sich ganz konkret auf diese Sofortmaßnahmen, weil man denke, dass die Verwaltung hiermit relativ konkret arbeiten könne, um Lichtemissionen weitestgehend zu verringern. Man denke darüber hinaus, dass das Thema Lichtemissionen auch grundsätzlich angegangen werden könne und wünsche sich deshalb von der Verwaltung zu prüfen, inwieweit Minderungen in Dortmund möglich seien und in welchen Bereichen. Daher wäre es ihrer Fraktion wichtig, diesen Prüfantrag heute zu beschließen, damit man mehr Informationen habe, um dann, vielleicht anknüpfend an das Beleuchtungskonzept, dass die SPD vorgeschlagen habe, mehr wisse und einen konkreteren Antrag stellen könne. Daher bitte sie um heutige Zustimmung zum Antrag ihrer Fraktion.
Herr Waßmann bittet zu dem in der Vorlage enthaltenen Verweis dazu, dass die personellen Auswirkungen nochmal mit einer separaten Beschlussvorlage thematisiert würden, heute bereits eine Einschätzung der Verwaltung dazu, um welches Ausmaß es sich hierbei in etwa handeln werde.
Man habe ja aus dem Sofortprogramm der Landesregierung Mittel zur Begutachtung zweier großer Gebäudekomplexe bekommen habe. Man habe nun den Medien entnommen, dass ein Gebäudekomplex offensichtlich seitens des Vermieters schon eine neue Option
mit sich bringe. Hierzu möchte er wissen, ob es noch Sinn mache, die verwendeten Mittel da jetzt noch einzusetzen oder besser, variable damit umzugehen, um anderes Gutes tun zu können.
Herr Wilde schlägt vor, hierzu noch etwas abzuwarten. Man sei mit dem Eigentümer bereits im Gespräch und würde natürlich nicht unnötig Geld ausgeben wollen, wenn jetzt schon klar wäre, wer dort rein gehe und was als Folgenutzung passiere. Wenn das so wäre, würde man sehr wohl überlegen, die Mittel ggf. in andere Immobilien umzusteuern, was natürlich eine Rückkopplung mit dem Heimatministerium bedinge. Was die personellen Auswirkungen angehe, verweise er auf die Ausführungen in der Vorlage, wonach man zwischen Adhoc-Maßnahmen, wozu man derzeit mit keinem personellen Mehraufwendungen rechne und den anderen Projekten unterschieden hätte, zu welchen nochmal separate Vorlagen kämen, um diese mit den finanziellen Auswirkungen zu hinterlegen. Er gehe hierzu davon aus, dass sich das in einer Größenordnung <10 bewege. Er könne heute allerdings keine konkreten Angaben hierzu machen, da die Tiefbauverwaltung dies derzeit noch ermitteln würde.
Herr Rm Kowalewski kündigt an, dass man die Vorlage gerne in der Version der Empfehlung des AMIG mittragen werde. Zu den beiden Anträgen appelliere er daran, besser beide Anträge im Kontext zusammen zu behandeln.
Herr Wilde weist darauf hin, dass beide Anträge auch den AMIG betreffen würden. Daher schlage er vor, beide Anträge in beiden Ausschüsse in ihrer jeweils nächsten Sitzung aufzurufen und zu behandeln.
Frau Rm Rudolf möchte wissen, ob der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen heute alternativ zu einem Prüfauftrag erklärt werden könne. Weiter erklärt sie, dass auch ihre Fraktion es erfreulich fände, wenn man sich zur Vorlage heute der Empfehlung es AMIG anschließen würde.
Frau Rm Sassen erklärt sich damit einverstanden, den Antrag ihrer Fraktion in einen Prüfauftrag umzuwandeln, damit dem Thema kurzfristig Rechnung getragen werde und vor allem mit den Informationen daraus vielleicht das ganze Beleuchtungskonzept besser gestaltet werden könne.
Beschlussfassung zur Vorlage:
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West und unter Einbeziehung der Beschlussfassung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen :
Beschluss
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.
Ergänzung:
Einer punktuellen Beleuchtung von Bäumen bei Veranstaltungen wird zugestimmt. Hierbei soll Lichtverschmutzung möglichst verhindert werden.
Einigung zu den beiden o. a. Zusatz-/Ergänzungsanträgen:
Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19852-21-E2) einigt man sich darauf, diesen heute nur als eingebracht zu betrachten und in der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) und des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aufzurufen und zu beraten.
Zum nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19852-21-E1) einigt man sich mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) darauf, diesen als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:
5. Im Rahmen des geplanten stadtweiten Programms "Steuerung 2027" wird für die Erneuerung der Sonderleuchten (inkl. dekorative Beleuchtung, Anstrahlungen) ein Konzept erstellt, welches im besonderen Maße die Reduktion von Lichtemissionen in der Innenstadt berücksichtigt.
6. Bei der Entscheidung für den Ersatz der Leuchttype „Kugelleuchte“ soll die Vermeidung von Lichtemissionen (keine Abstrahlung nach oben, Farbtemperaturen unter 3000 Kelvin, Sensorikausstattung) berücksichtigt werden.
Dies gilt insbesondere auch für das derzeit in Arbeit befindliche Beleuchtungskonzept für Parkanlagen.
7. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Vermeidung von Lichtemissionen im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrags für die Grunderneuerung der Straßenbeleuchtung berücksichtigt wird, bzw. noch berücksichtigt werden kann.
8. Die den bestehenden und geplanten Beleuchtungskonzepten zugrunde liegenden Leitlinien werden dem AKUSW vorgestellt.
Der Prüfbericht der Verwaltung soll sowohl dem AMIG als auch dem AKUSW vorgelegt werden.
AMIG, 04.05.2021:
Aufgrund der Tatsache, dass heute noch nicht der Prüfbericht zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19852-21-E1) vorliegt und des insgesamt noch bestehenden Beratungsbedarfs kann der Ausschuss heute keinen Beschluss zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19852-21-E2) fassen.
Man einigt sich daher darauf, die gesamte Angelegenheit auf die nächste Sitzung zu vertagen. Die Verwaltung wird darum gebeten, zur nächsten Sitzung am 08.06.2021 eine Stellungnahme mit folgendem Inhalt vorzulegen:
- Überblick über die bisherigen Beschlussfassungen zu diesem Thema
- Stellungnahme zu den einzelnen Punkten beider Anträge (was geht was geht nicht?), idealerweise bereits mit dem vom AKUSW am 17.03.2021 angeforderten Prüfbericht zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 31.05.2021 (Drucksache Nr. 19852-21)
….die eingebrachte Vorlage, zu der der Rat der Stadt am 25.03.2021 den entsprechenden
Beschluss gefasst hat, enthält sowohl Elemente aus dem Bereich der Erneuerung als auch
Maßnahmen des betrieblichem Neubaus und der struktureller Planung von Einrichtungen der
Straßenbeleuchtung. Zu den zu dieser Thematik eingebrachten bzw. als Prüfauftrag an die
Verwaltung weitergeleiteten Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD
(vgl. Betreff) gebe ich Ihnen nachfolgend die erbetenen Informationen. Ich bitte dabei um
Verständnis für den Umfang der Ausführungen, den die Komplexität der Thematik allerdings
erfordert.
A. Vorbemerkung
Die konkreten Vorhaben des betrieblichen Neubaus und der strukturellen Planungen im
Bereich der Straßenbeleuchtung sind grundsätzlich verbunden mit konzeptionellen Planungen
zur Lichtgestaltung - auch in Parkanlagen. Durch die vorliegenden Anträge wird der thematische Rahmen erweitert um die Themenblöcke Lichtimmission, Sicherheitsgefühl, Aufenthaltsqualität und Umweltschutz.
Mit dem nun vorliegenden Wunsch nach konzeptioneller Einbindung der Themen in das Projekt Steuerung 2027 und einem generellen Beleuchtungskonzept für Dortmund wird ein breites Spektrum an Themen miteinander verknüpft und zusätzlich werden auch neue Aspekte des Umgangs mit der Straßenbeleuchtung hinzugefügt.
B. Beschlusslage
Hinsichtlich der aktuellen Beschlusslage ist festzustellen, dass mit dem Beschluss zur Ausschreibung
des Straßenbeleuchtungsvertrages (vgl. Drucksache Nr. 14156-14) und der darauf folgenden Beauftragung des Konsortiums Straßenbeleuchtung Dortmund (StraBelDo) mit dem Betrieb und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung festgelegt wurde, dass sowohl der operative als auch der gestalterische Einfluss der Stadt auf die Straßenbeleuchtung in Dortmund ganz erheblich zugenommen hat.
Teil der Beschlussfassung zur Ausschreibung des Beleuchtungsvertrages war die Einführung
eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach ISO 9001. Das in zahlreichen Wirtschaftsbranchen eingesetzte QMS basiert darauf, Prozesse und Verfahren der jeweiligen Arbeitsfelder klar zu definieren und so sicherzustellen, dass eine gleichbleibend hohe Qualität bei der Leistungserbringung erreicht werden kann. Bereits hierbei wurde mit der Verfahrensanweisung VA02 (Regeln zur Gestaltung von Beleuchtungsanlagen) ein grundsätzlicher Rahmen von Standards und Normenelementen für die Beleuchtung in Dortmund festgelegt, mithin eine Art “Masterplan Beleuchtung“.
Die VA02 ist Bestandteil des Straßenbeleuchtungsvertrages und auch Grundlage aller Planungen für Neubaumaßnahmen, egal, ob die Planung durch das Tiefbauamt oder durch externe Planer erfolgt. Die Verfahrensanweisung erfährt in unregelmäßigen Abständen eine Aktualisierung, um neue Erkenntnisse aus allen Bereichen der fachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Straßen-beleuchtung zu berücksichtigen.
Mit dem Beschluss des Erneuerungskonzepts (vgl. Drucksache Nr. 11723-18) wurden der
Ablauf und die Vorgehensweise bei der Umsetzung der Erneuerungsmaßnahmen
konkretisiert.
Insgesamt ist festzustellen, dass die gefassten Beschlüsse dazu geführt haben, dass Dortmund
mit mehr als 15.000 an ein Lichtmanagementsystem angeschlossenen Lichtpunkten bei der
Digitalisierung von kommunalen Straßenbeleuchtung aktuell bundesweit führend ist.
C. Prüfaufträge
Prüfauftrag zu (1):
Das zurzeit vom Team Straßenbeleuchtung vorzubereitende Projekt Steuerung 2027 enthält
neben dem Aspekt der Digitalisierung und Funksteuerung auch die Vorlage für eine Fortsetzung
der Leuchtenerneuerung im großen Umfang. Der Grund dafür liegt in dem Umstand,
dass die Kosten für eine Nachrüstung von separaten, am Laternenmast anzubringenden
Funksteuerungen beinahe gleich hoch wären, wie die Kompletterneuerung der jeweiligen
Leuchte - ohne jedoch auch eine Reduzierung des Energieverbrauchs zu ermöglichen.
Insofern ermöglichst es die Beschaffung der LED Leuchten, noch einmal die Eignung
hinsichtlich der Aspekte von Umwelt und Insektenschutz sowie einer Reduzierung von „nach
oben gerichteten“ Emmissionen besonders in den Focus zu nehmen.
Hinsichtlich der Notwendigkeit einer Erneuerung der Sonderleuchten ist natürlich zu
beachten, dass eine wirksame Reduktion von Lichtimmissionen besonders bei dekorativen
Leuchtentypen nicht immer umsetzbar ist, ohne ggf. auf bestimmte im Stadtbild bekannte
Produkte (wie z. B. die „Saturnleuchte“ aus der Dortmunder Leuchtenfamilie oder Bodeneinbau-strahler) verzichten zu müssen. Hier könnte jedoch auch eine angemessene nächtliche Dimmung (Absenkung) eine Kompromisslösung darstellen.
Prüfauftrag zu (2):
Bei der zurzeit stattfindenden Suche nach einer stadtweiten Ersatzlösung für die Leuchtentype
„Kugelleuchte“ wurden bereits im technischen Anforderungsprofil Aspekte des Umweltschutzes
berücksichtigt. Die Lichtfarbe und maximaler Abstrahlwinkel wurden entsprechend definiert. Im Rahmen einer Bemusterung werden die infrage kommenden Ersatztypen im Bereich der Katharinenstraße aufgebaut, der Gestaltungsbeirat wird in die Bemusterung eingebunden. Eine entsprechende Dokumentation der Bemusterung ist in Vorbereitung undwird den Ausschuss-mitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Bei der Beleuchtung von Parkanlagen und Fuß-/Radwegen im naturnahmen Bereich wird seit
2019 auf den Einsatz von Bewegungsmeldern gesetzt, um auch hinsichtlich des Insektenschutzes
unnötige Lichtverschmutzung bei Nacht zu reduzieren.
Prüfauftrag zu (3):
Bei der noch bis Ende 2024 laufenden Generalerneuerung der Straßenbeleuchtung ist eine
Einflussnahme auf die verwendeten Leuchtentypen nur sehr begrenzt möglich. Hier wurden
die zu verwendenden Produkte im Rahmen der auf Grundlage des Beschlusses zum Straßen- beleuchtungsvertrag (vgl. B.) in 2016 erfolgten europaweiten Ausschreibung ermittelt und beschafft.
Die bei der Ausschreibung zugrunde gelegten technischen Beschaffungskriterien enthalten
jedoch auch schon weitreichende, umweltwirksame Aspekte. Die Lichtfarbe derFunktionalbeleuchtung
wurde bei der Verabschiedung des Straßenbeleuchtungsvertrages auf 4.000 Kelvin festgelegt. Hierbei war die im Vergleich zu Warmtonlicht bessere elektrische Effizienz das entscheidende Argument für die Farbwahl. Im Stadtbild finden sich zurzeit neben den rund 13% gelben Natriumleuchten, bis zu 85% der Lichtquellen mit 4.000 Kelvin, was einer Neutralweißen Lichtfarbe entspricht.
Die wirksamste Art, Lichtimmissionen zu verringern, ist jedoch die bereits an fast 15.000
erneuerten Lichtpunkten realisierte, zeitabhängige Lichtstromreduzierung zu verkehrsarmer
Zeit (Nachtabsenkung). Im Rahmen des Erneuerungsprogramms werden bis Ende 2024 rund
30.000 Lichtpunkte mit dieser Technik arbeiten.
Prüfauftrag zu (4):
In der Zeit von Mai 2015 bis 2018 war der Bereich Straßenbeleuchtung nach ISO 9001:2008
zertifiziert. Danach wurde das System ohne weitere externe Auditierung fortgesetzt. Die
Einführung des QMS wurde zur Strukturierung des Bereichs, in Vorbereitung auf den in 2017
neu abgeschlossenen Straßenbeleuchtungsvertrag vorgenommen.
Das System bildet seitdem die Grundlage und somit die Leitlinie für Planung, Genehmigung,
und Beauftragung zur Errichtung, Änderung und Wartung von Straßenbeleuchtung in
Dortmund.
Die Verfahrensanweisung VA02 (Regeln zur Gestaltung von Beleuchtungsanlagen) stellt auf
der Grundlage von Standards und Normenelementen für die Straßenbeleuchtung in Dortmund
die gültige Leitlinie dar. Die VA02 ist sowohl Grundlage der Aktivitäten des Betriebsdienstleisters StraBelDo als auch die Basis der Neubauplanungen durch interne und externe Planer für die Straßenbeleuchtung.
Zur Neuausrichtung des QMS sowie der VA02 mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen
einer digitalisierten moderne Straßenbeleuchtung unter Berücksichtigung der relevanten Umweltaspekte bereitet das Tiefbauamt derzeit die Überarbeitung des QMS für die Straßen- beleuchtung vor. In einer öffentlichen Ausschreibung soll ein externes Ingenieurbüro mit der Arbeit beauftragt werden. Im Rahmen dieser Aktualisierung werden auch die Themenkreise Ökodesign Richtlinie, Angstraumbeleuchtung, Light on Demand, Naturschutz und Lichtimmission fachlich aufgearbeitet und in das Regelwerk integriert.
Die überarbeitete Verfahrensanweisung soll im Frühjahr 2022 fertiggestellt sein, sodann den
politischen Gremien vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die aktuell gültige Version der VA02 ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt (Anlage 2 zur Niederschrift).
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Frau Rm Rudolf führt an, dass ihre Fraktion zur nächsten AKUSW-Sitzung einen gemeinsamen Ergänzungsantrag zum SPD-Antrag stellen werde und insofern heute eine Abstimmung zum bereits vorliegenden SPD-Antrag nicht erforderlich sei.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt dies zur Kenntnis und fasst vor diesem Hintergrund zum Antrag der SPD, DS-Nr. 19852-21-E2 heute keinen Beschluss.
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
Vogelschlag an städtischen Gebäuden
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19747-21-E2)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 19747-21-E1)
…. wir bitten die Verwaltung darzustellen, was an städtischen Gebäuden unternommen wird und unternommen wurde, um Vogelschlag zu verhindern.
Wir bitten darüber hinaus um die Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
Die Verwaltung möge prüfen, welche Glasflächen an städtischen Gebäuden geeignet sind, Vogelschlag in Zukunft zu verhindern und welche Mittel hierfür geeignet sind.
Begründung:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt eine Zahl von mindestens 18 Millionen toten Vögeln pro Jahr an, die in Deutschland an Fensterscheiben sterben und ergänzt, dass die Dunkelziffer bis zu 100 Millionen betragen könnte.
Eine Einschätzung des bayrischen Landesamtes für Umwelt geht hingegen sogar von mehr als 100 Millionen Opfern aus. Grundlage dieser Schätzung ist die Studie eines US-amerikanischen Forschers, der zu dem Ergebnis kam, dass pro Jahr etwa 1-10 Tiere an den Scheiben eines Gebäudes den Tod finden.
In Deutschland gibt es etwa 18 Millionen Wohnhäuser, woraus sich der Mindestwert des Bildungsministerium ergibt – wohl gemerkt sind hier keinerlei gewerbliche oder kommunale Gebäude mit eingerechnet und das, wo Glas aktuell einer der bevorzugten Baustoffe für eine moderne Optik darstellt.
Bisher sind Aufkleber mit Silhouetten von Raubvögeln ein beliebtes Mittel um Vogelschläge zu verhindern. Diese Methode ist allerdings vollkommen ineffektiv, da Vögel in fast allen Fällen diese starren Silhouetten nicht als echte Raubvögel wahrnehmen. Dies hängt mit ihrem geringen Kontrast zur Umgebung und ihrer Unbeweglichkeit zusammen.
Eine Nachrüstlösung für vogelsichere Scheiben stellen Aufkleber dar, welche die Scheibe als klares Hindernis kennzeichnen. Am besten eigenen sich dafür lange Linienmuster, welche von Vögeln einfach wahrgenommen werden können. Hier gilt es jedoch einen maximalen Abstand von 10cm zwischen den Linien einzuhalten, da die Vögel sonst denken, noch dazwischen durchfliegen zu können.
Dabei müssen die Beklebungen nicht an „vergitterte Fenster“ erinnern, denn auch geschwungene oder gepunktete Formen wären in der Lage die Tiere von den Scheiben fern zu halten. Die Stadt könnte hier an Schulen, Verwaltungsgebäuden oder sogar am Rathaus kurzfristig und direkt Leben retten.
AMIG, 02.02.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt den Antrag aufgrund des noch bestehenden Beratungsbedarfs einvernehmlich auf die nächste Sitzung des AMIG (09.03.2021).
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 19747-21)
…..in Ihrer Anfrage haben Sie die Verwaltung gebeten darzustellen, was an städtischen
Gebäuden unternommen wird und unternommen wurde, um Vogelschlag zu verhindern.
Ebenfalls wurde darum gebeten zu prüfen, welche Glasflächen an städtischen Gebäuden
geeignet sind, Vogelschlag in Zukunft zu verhindern und welche Mittel hierfür geeignet sind.
Dazu wurde Anhand einer Einzelbetrachtung an städtischen Gebäuden vom Fachbereich
65/Städtische Immobilienwirtschaft eine Erhebung veranlasst, in der die Anzahl des
Vogelschlags pro Gebäude ermitteln soll.
Eine ausführliche Stellungnahme zur Ihrer Anfrage und das Ergebnis der Erhebung wird in
einer der nächsten Sitzung des AMIG erfolgen.
AMIG, 09.03.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und vertagt den Tagesordnungspunkt in Erwartung der ausführlichen Stellung-nahme in eine der nächsten Sitzungen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 20.05.2021 (Drucksache Nr. 19747-21)
….dem Auftrag des Ausschusses entsprechend informiere ich heute über das Ergebnis der
zwischenzeitlich erfolgten Prüfungen.
Anhand einer Einzelbetrachtung an städtischen Gebäuden wurde durch die Städtische
Immobilienwirtschaft eine Erhebung veranlasst und die Anzahl der Vogelschläge pro
Gebäude ermittelt mit folgenden Ergebnissen:
- Es wurde für 122 Liegenschaften bzw. Gebäude von den Nutzenden an 37 Standorten
Vogelschlag festgestellt.
- An den 85 übrigen Standorten wurde dies bisher noch nicht wahrgenommen.
- Im letzten halben Jahr ist Vogelschlag an 26 Gebäuden seltener als einmal im Vierteljahr
festgestellt worden.
- An 6 Gebäuden wurde Vogelschlag einmal im Vierteljahr beobachtet.
- An 4 Standorten durchschnittlich einmal pro Monat bzw. einmal pro Woche.
- An einem Gebäude gab es keine Angabe zur Anzahl des Vogelschlags.
Durch die Nutzenden wurden z. T. an den Bestandsgebäuden Maßnahmen getroffen, um
Vogelschlag zu verhindern, z. B. durch Aufkleber in Form von Vogelsilhouetten oder
Kunstobjekte bzw. Gestaltung von Fensterflächen durch Kinder (z. B. in Schulen).
Fensterflächen an denen Vogelschlag wahrgenommen wurden, werden mit entsprechenden
Maßnahmen (siehe Dortmunder Immobilienstandards - siehe unten) ertüchtigt.
Um Vogelschlag an neu zu errichtenden städtischen Gebäuden zu verhindern, sahen die
Dortmunder Immobilienstandards (DIS) bisher folgende Vorgaben vor:
Kapitel C.3.3 Fenster in Außenwänden:
Unter Berücksichtigung der Vorgaben für die Raumbelichtung und -lüftung sind großflächige
Verglasungen insbesondere Festverglasungen, Pfosten-Riegel-Konstruktionen, übergroße
Fensterflügel sowie aufwendige Fensterkonstruktionen (wie z.B. Eckfenster) zu vermeiden.
Der vorliegende Prüfauftrag des Ausschusses wurde zum Anlass genommen, die DIS
entsprechend zu ändern und zukünftig anzuwenden. Folgende Textpassage zeigt die
entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung des Vogelschlags auf:
Kapitel C.3.1.1 Fassaden:
Die Problematik des Vogelschlags ist bei der Fassaden- und Fenstergestaltung durch
Vermeidung von Durchsichten und Spiegelungen bereits in der Planung zu berücksichtigen.
Ebenso sollte der Lichtsmog eingeschränkt werden. Ziel muss die Bündelung des Lichtes auf
jene Plätze oder Objekte sein, die tatsächlich beleuchtet werden sollen. Dementsprechend
sind bei allen relevanten Fenster- und Fassadenteilen geeignete Schutzmaßnahmen
umzusetzen, welche dazu dienen das Glas für Vögel sichtbar zu machen.
Dies kann z.B. durch Punktmuster oder Streifen in schwarz oder orange oder auch durch
individuell gestaltete Muster oder Schriftzüge auf dem Glas erfolgen. UV-Markierungen
stellen keinen ausreichenden Schutz für Vögel dar.
Weitere Maßnahmen und Merkpunkte sowie Lösungsansätze zur bestmöglichen Verhinderung
von Vogelkollisionen, sind in der folgenden Anlage 3 „Vogelschlag an Glas“ näher
beschrieben.
Anlage 3 Vogelschlag an Glas näher beschrieben Quelle: https://www.bundnrw.
de/publikationen/detail/publication/broschuere-vogelschlag-an-glas-das-problem-undwas-
sie-dagegen-tun-koennen/
Kapitel C.3.3. Fenster in Außenwände:
Vogelschlag: Hierzu bitte das Kapitel C.3.1.1 Fassaden beachten.
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Fahrrad-Unterstellmöglichkeiten an Schulen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21228-21)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Bitte um, (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.:
21228-21)
….die Fraktion DIE LINKE + bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Frage:
Wie viele Möglichkeiten zum witterungsfesten Unterstellen von Fahrrädern bestehen an den einzelnen Dortmunder Schulen?
Begründung:
Um eventuelle Defizite zu erkennen, bedarf es einer Übersicht der derzeitigen Situation.
AMIG, 08.06.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 4.3
Fassadenbegrünung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21238-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21238-21-E1)
….. die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet den AMIG und den AKUSW um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Bei allen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen städtischer Gebäude (einschließlich Schulen und Kitas) wird eine klimaeffiziente und klimafreundlichen Fassadenbegrünung an geeigneten Außenfassaden bei der Planung und in der Ausführung berücksichtigt und das nötige Unterhaltungskonzept erarbeitet.
Die Dortmunder Immobilienstandards (DIS) werden entsprechend angepasst.
2. Die Verwaltung führt zudem Gespräche mit der DOGEWO21 über die Umsetzung von Fassadenbegrünung im Bestand des städtischen Wohnungsunternehmens. Mit der Modernisierungsoffensive des Landes steht dafür eine gezielte Förderung im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung zur Verfügung.
Begründung:
Angesichts der fortschreitenden Bebauung und Versiegelung werden ökologische Maßnahmen zur Klimaresilienz und zur Steigerung der Lebensqualität immer notwendiger. Fassadengrün leistet neben der Dachbegrünung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des städtischen Kleinklimas: sie bindet Feinstaub, sorgt für ein besseres Lokalklima und höhere Verdunstungsraten, senkt die Lufttemperatur exponierter Stadträume und erhöht die Artenvielfalt in der Stadt. Fassaden zu begrünen ist zudem ein wertvolles Instrument der Wohn- und Arbeitsumfeldverbesserung. Fassadenbegrünungen können besonders gut in dicht bebauten Bereichen mit eingeschränkten Möglichkeiten für Gehölzpflanzungen und zur nachträglichen Begrünung eingesetzt werden, denn gerade in stark verdichteten Baugebieten, wo der Platz für Bäume und Sträucher nicht ausreicht, ermöglicht Fassadengrün ökologisch wirksames Stadtgrün. Der Nutzen begrünter Fassaden liegt damit hauptsächlich in ökologischen Vorteilen und einer gesteigerten Aufenthaltsqualität, aber auch in baulichen Schutzeffekten (Schutz vor Niederschlägen, Schmutz und UV-Schädigung). Die Fassadenbegrünung spart gerade im Sommer Energie und sorgt für kühlere Innenräume. Zur Bewässerung kann eine gut geplante Dachentwässerung beitragen. Zusätzliche Aufwendungen für Pflege- und Unterhaltungskosten einer Fassadenbegrünung können mindestens zum Teil durch Einsparungen im Bautenschutz und in der Fassadenerhaltung kompensiert werden.
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21238-21-E2)
….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Information zu den folgenden Punkten:
1. Wie viele Gebäude kommen für die im Antrag beschriebene Fassadenbegrünung in Frage? Welches Gebäude könnte als erstes mit einer Fassadenbegrünung ausgestattet werden?
2. Mit welchen Kosten zur Einrichtung und zur jährlichen Bewirtschaftung (Pflege, Zurückschneiden, Bewässern) ist zu rechnen? Bitte anhand eines beispielhaften Gebäudes darstellen und auf die unter 1. genannte Gebäudeanzahl grob hochrechnen.
3. Gibt es Bundes- bzw. Landesförderungen zur Errichtung und Bewirtschaftung der Fassadenbegrünung, die herangezogen werden können?
4. Steht eine Fassadenbegrünung gegebenenfalls in Konflikt mit der angestrebten Ausstattung der Gebäude mit Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen (Einzelfälle ausgeschlossen)?
5. Kann eine entsprechende Reglung zur Fassadenbegrünung auch auf die Eigenbetriebe ausgeweitet werden, wie z.B. die DSG und die Sport- und Freizeitbetriebe?
6. Falls ja, wie viele Gebäude könnten hierfür in Frage kommen und wie sehen die groben Kosten hierfür aus?
Wir bitten die Thematik ausführlich im Ausschuss vorzustellen.
AMIG, 08.06.2021:
Man einigt sich darauf, die Beratung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu vertagen. Die Verwaltung wird um Beantwortung der schriftlich vorliegenden Fragen der SPD-Fraktion bis zur nächsten Sitzung des AMIG gebeten. Um zur nächsten Sitzung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlussfähig zu sein, wird die Verwaltung außerdem beauftragt, Kontakt mit der Dogewo21 aufzunehmen.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung des AMIG.
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
zu TOP 5.1
Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage Fuldastraße zwischen Wittbräucker Straße und Schwerter Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18544-20)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sowie einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage Fuldastraße zwischen Wittbräucker Straße und Schwerter Straße.
zu TOP 5.2
Vorhaben Trafficpilot
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20019-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Hombruch (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache 20019-21)
Herr Twardon (SPD-Fraktion) bezweifelt den Nutzen der vorgestellten APP. Die
Stellungnahme des VCD zu der Vorlage bestätige, dass es keine Erfahrungswerte
aus anderen Städten gebe und die Datenlage auf einer Studie mit wenigen Fahrzeugen beruhe.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig, die Vorlage nicht zu beschließen:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die
Maßnahme „Trafficpilot“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von
330.000,00 Euro und einem Gesamtaufwand in Höhe von jährlich 33.000,00 Euro.
Die investive Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus
der Investitionsfinanzstelle 66_01202015059 - Trafficpilot – (Finanzposition 780 810)
mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2021: 160.000,00
Euro
Haushaltsjahr 2022:
170.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 100.350,00 Euro.
Die konsumtiven Mittel (Wartung der zusätzlich notwendigen Firewall auf Seiten der
Verkehrsrechnerzentrale sowie First- und Second-Level-Support der App für Android
und iOS und Backend in Dortmund, sowie die notwendige Organisation) in Höhe von
jährlich 33.000,00 Euro werden aus dem Kostenträger 6612022C0001 und den
Sachkonto 541300 finanziert.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-Nord (Sitzung vom 05.05.2021) (Drucksache 20019-21)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt einstimmig bei Enthaltung der SPDFraktion
(5) die nachfolgende Beschlussfassung ab:
„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die
Maßnahme „Trafficpilot“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von
330.000,00 Euro und einem Gesamtaufwand in Höhe von jährlich 33.000,00 Euro.
Die investive Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus
der Investitionsfinanzstelle 66_01202015059 - Trafficpilot – (Finanzposition 780 810)
mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2021: 160.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 170.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 100.350,00 Euro.
Die konsumtiven Mittel (Wartung der zusätzlich notwendigen Firewall auf Seiten der
Verkehrsrechnerzentrale sowie First- und Second-Level-Support der App für Android
und iOS und Backend in Dortmund, sowie die notwendige Organisation) in Höhe von
jährlich 33.000,00 Euro werden aus dem Kostenträger 6612022C0001 und den
Sachkonto 541300 finanziert.“
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Aplerbeck (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache 20019-21)
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen
und Liegenschaften mit 8 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen (SPD-Fraktion), die
Maßnahme „Trafficpilot“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 330.000,00
Euro und einem Gesamtaufwand in Höhe von jährlich 33.000,00 Euro nicht zu beschließen.
Die investive Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der
Investitionsfinanzstelle 66_01202015059 - Trafficpilot – (Finanzposition 780 810) mit
folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2021: 160.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 170.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 100.350,00 Euro.
Die konsumtiven Mittel (Wartung der zusätzlich notwendigen Firewall auf Seiten der
Verkehrsrechnerzentrale sowie First- und Second-Level-Support der App für Android und
iOS und Backend in Dortmund, sowie die notwendige Organisation) in Höhe von jährlich
33.000,00 Euro werden aus dem Kostenträger 6612022C0001 und den Sachkonto 541300
finanziert.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Eving (Sitzung vom 05.05.2021(Drucksache 20019-21)
Die Bezirksvertretung Eving lehnt das Vorhaben „Trafficpilot“ ab. Sie schließt sich der
nachfolgenden Begründung des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) an:
„VCD sieht mehr Schaden als Nutzen bei vorgeblicher Grüne-Welle-App Traffic Pilot
Appell an die Politik: Stoppen sie gefährliche Technik-Spielerei
Der VCD (Verkehrsclub Deutschland) in Dortmund kritisiert die Ankündigung der
Stadtverwaltung, die App Traffic Pilot in Dortmund einsetzen zu wollen und appelliert an die
Politik, diese abzulehnen. Aus Sicht des umweltorientierten VCD schade die App mehr als sie
nutze. „Die versprochene Grüne Welle für Rad und Autofahrer*innen ist nicht viel mehr als
ein Marketing-Gag, die erwartete CO2-Einsparung mehr als fraglich“, so der VCD. Auf der
anderen Seite gehe die Technik-Spielerei auf Kosten der Verkehrssicherheit, weil sie die
Verkehrsteilnehmenden vom Verkehrsgeschehen ablenke. Der VCD appelliert an die Politik,
das Vorhaben zu stoppen: „Unter dem Deckmäntelchen von Klimaschutz und Digitalisierung
soll hierfür ein gefährliches Spielzeug Geld verschwendet werden!“
Die Bedenken des VCD im Detail:
CO2-Einsparungen
Die von Stadtbaurat Arnulf Rybicki genannten 5 bis 7 Prozent CO2-Einsparungen basieren
nicht auf den Erfahrungen in anderen Städten, sondern – so der Hersteller - allein auf einem
Feldversuch in Ottawa – mit ganzen 7 (in Worten: sieben) Testfahrern. Die Beschreibung bei
Traffic Pilot klingt, als hätten die Tester*innen das ausdrückliche Ziel der
Kraftstoffeinsparung gehabt. Mit Alltagsbetrieb dürfte so ein Test wenig zu tun haben.
Verkehrssicherheit
Hier gibt es zahllose Probleme. Während Polizei, Verkehrssicherheitsrat und ähnliche
Institutionen verzweifelt versuchen, die Menschen davon abzubringen, mit dem Handy am
Steuer zu hantieren, werden sie hier dazu angehalten – und checken im Zweifel auch gleich
die eingegangenen Nachrichten. Als Radfahrer*innen lenkt der Blick auf das Smartphone
vom übrigen Verkehr ab – man muss nach unten, auf den Lenker, schauen. Zwar könnte die
Anzeige, wie lange es noch bis Grün ist, Radfahrer*innen von Rotlichtverstößen abhalten,
wenn es eben nur noch wenige Sekunden sind – oder aber sie dazu animieren, wenn es noch
allzu lange dauert. Zu hoffen ist, dass es keinerlei Hinweise auf das Ende der Grünphase gibt
– andernfalls könnten Auto- wie Radfahrer*innen versucht sein, noch schnell das Tempo zu
erhöhen.
Grüne Welle
Dieser positiv besetzte Begriff soll offenbar suggerieren, dass die App eine Grüne Welle
erzeugt. Das tut sie nicht, sie zeigt nur an, wie schnell man fahren soll, wenn man bei Grün
ankommen möchte. Im Zweifel eben auch einmal 3 km/h. Wer macht das? Außerdem wird
die Zeit bis „Grün“ heruntergezählt. Spielerei.
Kosten
Die angesetzten einmaligen Kosten von 330.000 Euro entsprechen einem halben Jahresbudget
für den Radverkehr, nimmt man einige der vergangenen Jahre zum Maßstab.
Nutzen für den Radverkehr
Nahe Null. Radfahrer schleichen sich nicht an die Kreuzung an, um das Bremsen bei Rot zu
verhindern, allenfalls fahren sie etwas langsamer. Die Kraftersparnis ist gering, zur
Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs dürften grob geschätzt mindestens 147 Punkte in
Dortmund wichtiger sein. Unabhängig davon nutzen nur wenige Radfahrer*innen ein
Smartphone am
Rad – oft nur, wenn sie es an Navigationsgerät nutzen. Eine Kombination Traffic Pilot – Navi
ist aber technisch nicht möglich.
Nutzen für den Autoverkehr
Möglicherweise geringfügig höher als beim Radverkehr. Viele Autofahrer nutzen kein
Smartphone im Auto, schon aus Verkehrssicherheitsgründen. Wenn doch, dann oft als
Navigationsgerät. Eine Kombi mit Traffic Pilot ist technisch nicht vorgesehen - wie beim
Radverkehr. Wer langsam auf eine Ampel zufährt, muss damit rechnen, dass der
nachfolgende Verkehr
sehr ungehalten reagiert.
Erfahrungen aus anderen Städten
Kaum gegeben. Nur Düsseldorf und Heusenstamm (bei Frankfurt, seit wenigen Tagen) setzen
die App bislang ein, andere Städte planen dies (Wuppertal, Hannover). In Düsseldorf hat sich
die Rheinische Post dem harten Urteil des ADFC in Düsseldorf („Nutzen leider bei fast Null“)
nach einem Test angeschlossen.“
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt – einstimmig – dem Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften das Vorhaben „Trafficpilot“ abzulehnen:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Maßnahme
„Trafficpilot“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 330.000,00 Euro und einem
Gesamtaufwand in Höhe von jährlich 33.000,00 Euro.
Die investive Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der
Investitionsfinanzstelle 66_01202015059 - Trafficpilot – (Finanzposition 780 810) mit
folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2021: 160.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 170.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 100.350,00 Euro.
Die konsumtiven Mittel (Wartung der zusätzlich notwendigen Firewall auf Seiten der
Verkehrsrechnerzentrale sowie First- und Second-Level-Support der App für Android und
iOS und Backend in Dortmund, sowie die notwendige Organisation) in Höhe von jährlich
33.000,00 Euro werden aus dem Kostenträger 6612022C0001 und den Sachkonto 541300
finanziert.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Mengede (Sitzung vom 05.05.2021) (Drucksache 20019-21)
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN moniert, dass die Handy-Nutzung während der Fahrt sehr
gefährlich ist und durch die Ablenkung der Motorrad- und Pkw-Fahrer die
Fußgängerüberwege zu Angsträumen macht. Besser wäre es, das zur Verfügung stehende
Geld in Countdown-Anlagen an großen Ampel-Kreuzungen zu investieren.
Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei ergänzt, dass sie auch die CO2-Einsparungen für
fragwürdig hält, da der Hersteller einen Test lediglich mit zwei Autos durchgeführt hat.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften die Maßnahme „Trafficpilot“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe
von 330.000,00 Euro und einem Gesamtaufwand in Höhe von jährlich 33.000,00 Euro nicht
zu beschließen.
Die investive Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der
Investitionsfinanzstelle 66_01202015059 - Trafficpilot – (Finanzposition 780 810) mit
folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2021: 160.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 170.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 100.350,00 Euro.
Die konsumtiven Mittel (Wartung der zusätzlich notwendigen Firewall auf Seiten der
Verkehrsrechnerzentrale sowie First- und Second-Level-Support der App für Android und
iOS und Backend in Dortmund, sowie die notwendige Organisation) in Höhe von jährlich
33.000,00 Euro werden aus dem Kostenträger 6612022C0001 und den Sachkonto 541300
finanziert.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Hörde (Sitzung vom 11.05.2021) (Drucksache 20019-21)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt die Vorlage ab.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften zu beschließen:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Maßnahme
„Trafficpilot“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 330.000,00 Euro und einem
Gesamtaufwand in Höhe von jährlich 33.000,00 Euro.
Die investive Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der
Investitionsfinanzstelle 66_01202015059 - Trafficpilot – (Finanzposition 780 810) mit
folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2021: 160.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 170.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 100.350,00 Euro.
Die konsumtiven Mittel (Wartung der zusätzlich notwendigen Firewall auf Seiten der
Verkehrsrechnerzentrale sowie First- und Second-Level-Support der App für Android und
iOS und Backend in Dortmund, sowie die notwendige Organisation) in Höhe von jährlich
33.000,00 Euro werden aus dem Kostenträger 6612022C0001 und den Sachkonto 541300
finanziert.
Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen (CDU) und 9
Gegenstimmen abgelehnt
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Scharnhorst (Sitzung vom 11.05.2021) (Drucksache 20019-21)
Abstimmungsergebnis: abgelehnt
6 Ja-Stimmen CDU-Fraktion, Frau Buxmann (FDP), Herr Heimann (DieFraktion)
12 Nein-Stimmen SPD-Fraktion, B90/Die Grünen, AfD-Fraktion, Herr Storkebaum
(DieFraktion)
SPD- und AfD-Fraktion sowie B90/Die Grünen halten die Kosten zu hoch und den Nutzen zu
gefährlich und schließen sich der ablehnenden Haltung des VCD an.
Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, da dies ein erster digitaler Schritt zur zur Leitung
der Verkehrsflüsse bedeutet. Es erscheint nicht sinnvoll, sich Neuerungen zu verschließen, da
diese Stück für Stück eine Vereinfachung und Verbesserung bedeuten.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mehrheitlich dem Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften, den Vorschlag der Verwaltung abzulehnen.
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Maßnahme
„Trafficpilot“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 330.000,00 Euro und einem
Gesamtaufwand in Höhe von jährlich 33.000,00 Euro.
Die investive Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der
Investitionsfinanzstelle 66_01202015059 - Trafficpilot – (Finanzposition 780 810) mit folgenden
Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2021: 160.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 170.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 100.350,00 Euro.
Die konsumtiven Mittel (Wartung der zusätzlich notwendigen Firewall auf Seiten der
Verkehrsrechnerzentrale sowie First- und Second-Level-Support der App für Android und iOS und
Backend in Dortmund, sowie die notwendige Organisation) in Höhe von jährlich 33.000,00 Euro
werden aus dem Kostenträger 6612022C0001 und den Sachkonto 541300 finanziert.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Lütgendortmund (Sitzung vom 18.05.2021) (Drucksache 20019-21)
Herr Lieven (SPD-Fraktion) und Herr Meißner (Fraktion B´90/die Grünen) gaben zu
Protokoll, dass sie die Kosten für zu hoch halten und stellten auch den Nutzen der Maßnahme
in Frage. Sie schlossen sich somit der Argumentation des VCD an und lehnten es ab eine
entsprechende Empfehlung auszusprechen. Dem schlossen sich die übrigen BV-Mitglieder an.
Beschluss
Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen
und Liegenschaften keine Empfehlung auszusprechen.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzung vom 02.06.2021) (Drucksache 20019-21)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig, analog den Bemerkungen der
anderen Bezirksvertretungen, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
einstimmig die Maßnahme „Trafficpilot“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von
330.000,00 Euro und einem Gesamtaufwand in Höhe von jährlich 33.000,00 Euro nicht zu
beschließen.
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die
Maßnahme „Trafficpilot“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von
330.000,00 Euro und einem Gesamtaufwand in Höhe von jährlich 33.000,00 Euro.
Die investive Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus
der Investitionsfinanzstelle 66_01202015059 - Trafficpilot – (Finanzposition 780 810)
mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2021: 160.000,00
Euro
Haushaltsjahr 2022: 170.000,00
Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 100.350,00 Euro.
Die konsumtiven Mittel (Wartung der zusätzlich notwendigen Firewall auf Seiten der
Verkehrsrechnerzentrale sowie First- und Second-Level-Support der App für Android
und iOS und Backend in Dortmund, sowie die notwendige Organisation) in Höhe von
jährlich 33.000,00 Euro werden aus dem Kostenträger 6612022C0001 und den
Sachkonto 541300 finanziert.
AMIG, 08.06.2021:
Nach ausführlicher Diskussion des Ausschusses zieht die Verwaltung die Vorlage zurück.
zu TOP 5.3
Fahrbahnerneuerung Steinstraße, Beschlusserhöhung und Neuaufteilung des Verkehrsraumes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18688-20)
AMIG, 08.06.2021:
Herr Rm Schreyer bittet, darum, die Verwaltung zu beauftragen, die Regelung der freien Rechtsabbieger im Bereich der Steinstraße zu überprüfen, da die Situation für Fußgänger unbefriedigend ist.
Frau Uehlendahl führt dazu aus, dass man im Rahmen dieser Maßnahme den freien Rechtsabbieger dort nicht wegnehmen kann. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Fahrbahnsanierung/-erneuerung. Die Wegnahme des freien Rechtsabbiegers ist hier nicht möglich, da dies den Umbau des gesamten Knotenpunktes erforderlich machen würde.
Herr Rm Schreyer bittet um Prüfung, ob dort zumindest ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) markiert werden kann.
Frau Uehlendahl sagt zu, dies zu prüfen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beauftragt die Verwaltung, das Ergebnis des Prüfauftrags dem AFBL bis zur Sitzung am 17.06.2021 vorzulegen.
Die Verwaltung legt das folgende Prüfergebnis vor:
„Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ), sog. Zebrastreifen, richtet sich nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Demnach sind gewisse verkehrliche Voraussetzungen für eine Umsetzung erforderlich.
Der FGÜ muss aus einer Entfernung von mindestens 50 Metern erkannt werden können und die Sichtweite von und auf die Warteflächen ist aus einer Entfernung von mindestens 30 Metern zu gewährleisten. Die freilaufende Rechtsabbiegespur beginnt ca. 80 m vor der Kreuzung. Dabei besteht eine geradlinige Sichtbeziehung. Insofern sind die Voraussetzungen bzgl. des sog. Sichtdreiecks als gegeben anzusehen.
Des Weiteren wird ein FGÜ erst ab einer Verkehrsstärken von 450 Fahrzeugen/h empfohlen, wenn mindestens 50 Personen die Fahrbahn in dieser Zeit überqueren. Ohne konkrete Verkehrszählung wird dieses Verkehrsaufkommen aufgrund der Größe und Wichtigkeit des Knotens, im direkten Nahbereich der Innenstadt, als gegeben vorausgesetzt.
Außerdem ist zur Ausführung eines DIN-gerechten FGÜ eine entsprechende Beleuchtung erforderlich. Im betreffenden Bereich muss daher ein zusätzlicher Beleuchtungsmast mit LED-Technik errichtet werden. Dieser ist ca. 5 m von der Achse des FGÜ aus, vor diesem, einzurichten.
Die rein verkehrlichen Voraussetzungen für die Einrichtung des FGÜ sind folglich erfüllt.
Wie sich der Einfluss des FGÜ über den Bypass zu der Leistungsfähigkeit des signalisierten Knotens verhält, kann stand heute nicht abschließend bewertet werden. Es ist jedoch aufgrund der Länge der Rechtsabbiegespur von einer nur geringen Auswirkung auszugehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtung des FGÜ einen gewissen zeitlichen Vorlauf benötigt. Insbesondere die neue Beleuchtung muss fachgerecht geplant und ausgeführt werden.“
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiter.
zu TOP 5.4
Benennung der Platzfläche um den Europabrunnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20482-21)
AMIG, 08.06.2021:
Frau Rm Sassen führt aus, dass man sich der Empfehlung anschließen wird, bittet aber zugleich um eine Einschätzung zum geschlechtlichen Gleichgewicht bei der Benennung von Straßen und Plätzen in Dortmund.
Frau Uehlendahl führt aus, dass das Verhältnis nicht 50:50 ist und dass die weibliche Form im Rahmen der Benennung von Straßen und Plätzen in Dortmund zurzeit den kleineren Teil ausmacht; genauere Angaben liegen aber der Verwaltung vor.
Dazu reicht die Verwaltung zum Protokoll nach:
„Aktuell gibt es 4.082 Straßennamen im Stadtgebiet Dortmund; hiervon sind 1.091 Straßen mit dem Sachbezug "männlich" (26,75%) und 154 mit dem Sachbezug "weiblich" (3,77%) benannt.
Die Angaben sind jedoch ohne Gewähr, da der Datenbestand (insbesondere der historische) noch nicht umfassend erfasst wurde. Hierbei können sich noch Veränderungen ergeben, da zum Teil fehlende Vornamen im Straßennamen den Sachbezug nicht sofort erkennen lassen (Bsp. Davidisstraße - benannt nach Henriette Davidis).“
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/Die PARTEI) sowie zwei Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass mit Wirkung vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Bereich um den Europabrunnen –zwischen Ostenhellweg und Rosental– den Namen Conrad-von-Soest-Platz erhält.
zu TOP 5.5
Stadtbahnentwicklungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20397-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig mit folgendem Zusatz
dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost legt Wert darauf, den aktuellen Sachstand zum
barrierefreien Haltestellenausbau und der städtebaulichen Integration der 3
Haltestellen der U 43 im Stadtbezirk Innenstadt-Ost zu erhalten. Der Sachstand soll
die Planungen und den Umsetzungstermin der Haltestellen beinhalten. Diese
Informationen der Verwaltung sollen auch dem Rat der Stadt Dortmund bis zur
Beschlussfassung der Vorlage am 24.06.21 vorliegen.
Beschluss
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe
von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem
Sachkonto 529 300 an.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Aplerbeck (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
Die BV Aplerbeck bittet den Rat der Stadt Dortmund / empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung (Mitglied der CDU), das
Stadtbahnentwicklungskonzept (Drucksache Nr. 20397-21) mit den folgenden
Maßgaben zu beschließen:
Allgemein zur Vorlage
Zu Nr. 3 Weiteres Vorgehen zur Fortschreibung des SEK, 1. Spiegelstrich
Die Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzepts muss die bisher nicht
realisierten Maßnahmen aus dem vorhandenen Konzept von 2008 nicht nur überprüfen
und aktualisieren, sondern grundsätzlich neu bewerten. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis
der Maßnahmen kann sich unter den heutigen Rahmenbedingungen und dem aktuellen
Wissen um die Auswirkungen des Klimawandels neu und anders als 2008 darstellen. Die
aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Notwendigkeit, alte
Beschlüsse grundlegend auf den Prüfstand zu stellen. Dies kann auch dazu führen, im
Konzept von 2008 vorgesehene Maßnahmen ersatzlos zu streichen und andere
Maßnahmen neu aufzunehmen.
Zum Sachstandsbericht
Zu Nr. 5 Ausblick
Neu: Die U47 soll bis zum DB-Haltepunkt Aplerbeck-Süd (mit Halt am DB-Haltepunkt
Aplerbeck) weitergeführt werden. Die Verlängerung dient insbesondere der Schaffung
intermodaler Verknüpfungspunkte Stadtbahn – Zug an den beiden zusätzlichen Haltepunkten
und würde die Attraktivität des ÖPNV wesentlich steigern, z.B. durch weitere schnelle
Verbindungen in die Innenstadt und die umliegenden Orte. Diese Maßnahme ist von der
örtlichen Politik wiederholt gefordert worden.
Zu Nr. 5, TOP 5.1.2 Verlängerung Overgünne
Die Planung für die Verlängerung der Linie U41 soll die Strecke über die Overgünne
hinaus bis zur Busenbergstraße in Berghofen umfassen. Dort ist auch die Möglichkeit
eines P+R Platzes gegeben. Es muss dabei eine vollständig neue
Wirtschaftlichkeitsbewertung dieser Maßnahme erfolgen, die den veränderten
Rahmenbedingungen gerecht wird.
Zu Nr. 5, TOP 5.1.5 Verlängerung Flughafen
Die weiteren Arbeiten an der Planung sollen gestoppt werden. Eine solche Erweiterung
würde im Wesentlichen nicht den Dortmunder*innen zu Gute kommen, sondern lediglich den
Touristen die Erreichung des mit Mitteln der Bevölkerung subventionierten Flughafens
bequemer machen. Darauf hat die örtliche Politik wiederholt hingewiesen. Die dafür
vorgesehenen Mittel und Kapazitäten können nicht nur in die Planung zur Verlängerung der
U41 bis Berghofen (s.o.), sondern auch in die von uns vorgeschlagenen Verbesserung der
U47 umgelenkt werden.
Zu Nr.5, TOP 5.2 Mögliche weitere Streckenergänzungen / Maßnahmen
Die U47 soll zwischen den Haltepunkten Allerstrasse und Schürbankstraße zweigleisig
ausgebaut werden. (Die Argumentation zum Ausbau der U43 in Nr. 5.2.6 gilt auch hier.) Der
Ortskern Aplerbeck könnte auf diese Art zuverlässiger bedient werden, als das bei dem
derzeitigen unfallträchtigen Betrieb möglich ist. Der stärkere Verkehr infolge des
Vollanschlusses der Marsbruchstraße an die B1 unterstreicht diese Notwendigkeit.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung
(Mitglied der CDU), den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur
Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Fortschreibung und den o. g. Ergänzungen
zu beauftragen.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von
200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300
an.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Mengede (Sitzung vom 05.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass der Stadtbezirk Mengede zweimal Erwähnung
findet. Zum einen unter Punkt 5.2.4 (Verlängerung der Strecke der U47 in Nette) und unter
Punkt 5.2.7 (Verlängerung des Fußgängerweges durch eine Brücke in Obernette). Beim
letzten Punkt besteht das Problem darin, dass der Landwirt, dem der betreffende Acker
gehört, diesen nicht verkaufen möchte. Daher bietet es sich an, das Problem mit einer
Unterführung zu lösen. Bei der Verlängerung der Strecke der U47 würde die neu geplante
Strecke durch den Grill in Westerfilde führen bzw. hätte das Ausweichen eine sehr spitze
Kurve zur Folge. Das ist insgesamt nicht umsetzbar. Die Zustimmung zur Vorlage kann die
Fraktion daher nur für die Projekte, die den Dortmunder Süden betreffen, geben. Darüber
hinaus unterstützt die Fraktion selbstverständlich die Planung und den Bau von P+RParkplätzen,
hält es aber für wichtig, zunächst die bereits beschlossenen P+R-Parkplätze, wie
zum Beispiel für die Wenemarstraße, umzusetzen.
Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei merkt an, dass in Obernette die Erweiterung für den
Energiecampus benötigt wird und daher sinnvoll wäre.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN weist darauf hin, dass es hier nur um den geplanten
Bahnübergang geht.
Die CDU-Fraktion findet die Entlastung des Knotenpunktes in Obernette grundsätzlich gut,
gibt zu bedenken, dass die Verlängerung der Bahnstrecke auch mehr Verkehr ins Wohngebiet
bringt und kein Gewinn für die Anbindung von „Knepper“ ist.
Die FDP hält eine Anbindung der Richterstraße für wichtig.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Vorschlag zu.
Die SPD-Fraktion hält den Busverkehr für ausreichend.
Der Vorsitzende schlägt vor, über die beiden Punkte separat abzustimmen und als
entsprechende Anmerkung beizufügen.
Anmerkung:
Bei Punkt 5.2.4 des Sachstandsberichts zur Vorlage wird die Empfehlung mehrheitlich bei
einer Enthaltung (Fraktion B´90/DIE GRÜNEN) abgelehnt.
Bei Punkt 5.2.7 des Sachstandsberichts zur Vorlage wird die Empfehlung mehrheitlich bei
vier Enthaltungen (FDP, Fraktion DIE LINKE/DIE Partei und CDU-Fraktion)
abgelehnt.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den Sachstandsbericht zum
Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig, mit Ausnahme der Punkte 5.2.4 und 5.2.7 des Sachstandsberichts zur Vorlage
und unter Berücksichtigung der Anmerkung, die Verwaltung mit der Fortschreibung zu
beauftragen.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von
200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300
an.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Hörde (Sitzung vom 11.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass die Haltestelle der U 41 in
Benninghofen nahe am Ortskern sein soll.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt die Vorlage ab.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu
beschließen:
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von
200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300
an.
Abstimmungsergebnis: mit 2 Ja-Stimmen (Linke und Grüne), 4
Enthaltungen (SPD und Grüne) und 7 Gegenstimmen abgelehnt
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzung vom 02.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
Die Fraktion Bündnis90/die Grünen geben folgende Bemerkungen zu Protokoll:
Die Anbindung des geplanten Smart Rhino-Geländes an den ÖPNV hat zwei
neuralgische Punkte: Die Anbindung an den S-Bahnhof "Dortmund-Dorstfeld" und
fehlende direkte Verbindung an den Dortmunder Hauptbahnhof. Die vorgeschlagene
H-Bahnverbindung erscheint als Lösungsmöglichkeit ungeeignet, da sie einerseits
nicht die benötigten Kapazitäten während der Rush hour für die Verbindung
Dortmund-Dorstfeld zu Smart Rhino zur Verfügung stellen kann, andererseits keine
integrative Lösung zum vorhanden ÖPNV-Netz darstellt sowie die Anbindung zum
Hauptbahnhof vernachlässigt. Von daher regt die Fraktion der Grünen an, die
Machbarkeit einer Straßenbahnverbindung von der Straßenbahnhaltestelle "Hafen"
über Smart Rhino zur Haltestelle "Dortmund-Dorstfeld" zu prüfen (Vorteile: direkte
Anbindung durch die U47/U49-Linien an den Hauptbahnhof und an Dortmund-
Dorstfeld, hohe Flexibilität der Kapazitäten in Stoßzeiten und Integration in das
bestehende ÖPNV-Netz).
Die SPD Fraktion äußert zu dem Tagesordnungspunkt:
Die SPD Fraktion Innenstadt-West empfiehlt auch die Untersuchung der Anbindung
des zu bebauenden HSP- Geländes und des Hafens mit einer H-Bahn über den
Turmbahnhof Dorstfeld hinaus zur Universität.
> Sowohl von als auch zur FH und Uni muss für die zukünftigen (auch studentischen)
Bewohner von Dorstfeld, Unionviertel und Smart Rhino eine attraktive Anbindung
ihres Wohngebiets gewährleistet sein.
> Für die geplante Entwicklung des Hafenquartiers mit zT hochqualifizierten
Büroarbeitsplätzen und Bildungseinrichtungen wäre die Verbindung zu den
Bibliotheksstandorten und dem Technologiezentrum ebenfalls sinnvoll.
> Eine direkte Stadtbahnanbindung ist nicht geplant. Deshalb sollte die H-Bahn als
modernes und flexibles Verkehrsmittel ohne großen Flächenverbrauch mitgeplant
werden. Außerdem würde sie eine attraktive Kurzstreckenverbindung als
Panoramafahrt, die nicht alle Menschen wieder in den Untergrund zwingt, bieten.
> Eine gute Anbindung an die anderen Verkehrsmittel und damit auch an den
Hauptbahnhof wäre mit der vorgesehenen Linienführung gewährleistet.
> Die direkte Verbindung zur Uni spart außerdem Technikkosten ein, weil der dort
dann erneuerte Wartungsbetrieb mitbenutzt werden kann.
Die Partei Die Linke möchte protokolliert wissen:
Oben bleiben auf der Erde!
Es fehlen Zielvorgaben wie der Anteil des ÖPNV insgesamt erhöht werden kann.
Ebenso fehlen Alternativen zu unterirdisch geführter Gleisführung und der H-Bahn,
auch anderer Fahrzeuge z.B. Oberleitungsbusse.
Eine H-Bahn kann bestenfalls im 10-Minuten-Takt 600 Fahrgäste pro Richtung
transportieren, eine Stadtbahn dagegen 1800.
Die einseitige Priorisierung der H-Bahn lehnen wir ab, ebenso die Trassenführung
der Stadtbahn unter der Erde. Die H-Bahn ist nicht in das übrige Verkehrssystem
integriert. Der überwiegende Teil der geplanten H-Bahn-Strecke wird als
Parallelverkehr geplant – als Konkurrenz zu den bereits gut ausgebauten Strecken
oder vorhandenen Buslinien. Vorhandene Gleise z.B. auf dem Gebiet Smart Rhino
oder andere gleisgebundene Verkehrsführung werden nicht in Betracht gezogen,
z.B. H-Bahn-Weiterführung bis zum Hauptbahnhof.
Ebenso fehlt eine Kosten-Nutzen-Analyse im Vergleich zur oberirdischen
Gleisführung.
Bekanntlich ist der Bau von oberirdischen Trassen erheblich kostengünstiger, auch
im Unterhalt. Ebenso fehlt ein Vergleich beim einer Bau H-Bahn oder oberirdischer
Gleisführung wieviel CO² freigesetzt wird.
Die Vorlage sollte Beirat Nahmobilität beraten werden.
Die CDU Fraktion möchte die Vorlage in Gänze unverändert empfehlen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich mit 15 Stimmen (Bündnis90/Die Grünen, SPD, Die Linken, Die
PARTEI, AfD) gegen 3 Stimmen der CDU Fraktion, unter Berücksichtigung der
gemachten Bemerkungen den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe
von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem
Sachkonto 529 300 an.
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
zu TOP 5.6
Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße
Hier: Sachstandsmitteilung und Planungsbeschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20702-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzung vom 02.06.2021) (Drucksache Nr.: 20702-21)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss
zu fassen, hier aber mit der Ergänzung, auf jeder Seite der Brücke einen Fahrstuhl einzuplanen und den Seniorenbeirat sowie das Behindertenpolitische Netzwerk bei der weiteren Konzeptionierung mit einzubinden.
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Sachstandsmitteilung zum Abriss und Neubau der Fuß- und
Radwegbrücke zur Kenntnis und beschließt das am 28.09.2017 im Beschluss mit der
Drucksache Nr. 07600 – 17 beschlossene Planungsvolumen in Höhe von 350.000,00 Euro auf
860.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle
66W01202014644 - BW Neubau Brücke Lindemannstraße - mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2020: 140.962,30 Euro
Haushaltsjahr 2021: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 460.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 9.037,70 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser
wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden
Baubeschlussvorlage dargestellt.
AMIG, 08.06.2021:
In Kenntnis der oben angeführten Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt die Sachstandsmitteilung zum Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke zur Kenntnis und beschließt das am 28.09.2017 im Beschluss mit der Drucksache Nr. 07600 – 17 beschlossene Planungsvolumen in Höhe von 350.000,00 Euro auf 860.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014644 - BW Neubau Brücke Lindemannstraße - mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2020: 140.962,30 Euro
Haushaltsjahr 2021: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 460.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 9.037,70 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 5.7
Durchgehende Gehwege an Einmündungen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21230-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke+ vom 20.05.2021 (Drucksache Nr.: 21230-21)
…die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfauftrages:
Die Verwaltung prüft, unter welchen Voraussetzungen Geh- und/oder Radwege an Einmündungen von Straßen mittels Aufpflasterung durchgezogen werden können. Das Ergebnis wird dem AMIG vorgelegt.
Begründung
Die Gestaltung von Einmündungen täuscht derzeit häufig über den Umstand hinweg, dass dort Fußgänger, die die einmündende Straße queren, gegenüber abbiegenden Fahrzeugen bevorrechtigt sind. Eine Gestaltung, bei der Kraftfahrzeuge quer über den Fußweg fahren müssen, schafft ein Bewusstsein, welcher Verkehrsteilnehmer in wessen Bereich eindringt. (https://www.darmstadtfaehrtrad.org/wp/wp-content/uploads/2020/01/Aufpflasterung_Bordstein_Parken_2.jpg)
AMIG, 08.06.2021:
Herr Rm Gebel erläutert den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.
Herr Rm Frank sieht in solchen Aufpflasterungen aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen (z.B. Berliner Kissen im Stadtbezirk Aplerbeck) eher Probleme für die Sicherheit. Seine Fraktion werde daher diesem Antrag nicht zustimmen.
Herr sB Eltner führt aus, dass man dem Antrag zustimmen wird. Bisher vorhandene Aufpflasterungen im Bereich von Einmündungen zu Seitenstraßen funktionieren gut. Daher bittet er mit Verweis auf die Initiative „Darmstadt fährt Rad“ um Erweiterung des Prüfauftrages dahingehend, dass man sichere Knotenpunkte im Allgemeinen prüft.
Herr Rm Schmidt merkt ebenfalls an, dass es in verschiedenen Stadtteilen zum Rückbau von Aufpflasterungen gekommen ist. Fraglich ist, ob sehbehinderte Personen derartige Aufpflasterungen auch sicher als Bürgersteig bzw. als Straße erkennen können.
Herr Rm Gebel führt aus, dass dies durch entsprechende Leitsysteme gelöst werden kann. Zudem merkt er an, dass es sich bei den angesprochenen Aufpflasterungen nicht um die sog. „Berliner Kissen“ handelt.
Herr Rm Frank gibt an, man werde dem Prüfauftrag, eingeschränkt auf Unfallschwerpunkte, zustimmen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig unter Einbeziehung des mündlich gestellten Erweiterungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Beschluss:
Die Verwaltung prüft, unter welchen Voraussetzungen Geh- und/oder Radwege an Einmündungen von Straßen mittels Aufpflasterung durchgezogen werden können. Das Ergebnis wird dem AMIG vorgelegt.
zu TOP 5.8
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen U43 und U44
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21232-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung vom 20.05.2021 (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21232-21)
…. die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des AMIG einen Zeitplan für den barrierefreien Umbau der Haltestellen entlang der U43 und U44 vorzulegen. Der Zeitplan und die jeweils geplanten Maßnahmen sind für jede Haltestelle einzeln darzustellen.
Begründung:
Im Dezember 2019 hat der AKUSW mit der Drucksachennummer 16154-19 die Verwaltung beauftragt, einen Zeitplan für die Planung und den barrierefreien Umbau der Haltestellen der U43 in den Stadtbezirken Innenstadt – Ost und Brackel sowie für die Haltestellen der U44 in den Stadtbezirken Innenstadt-West und Innenstadt-Nord vorzulegen. Mit der Drucksachennummer 18557-20-E1 hat die Verwaltung im September 2020 den Zwischenstand gegeben, dass mit dem Konzept im letzten Quartal 2020 zu rechnen sei. Dies ist nicht erfolgt. Im aktuellen Stadtbahnentwicklungskonzept wird zwar dargestellt, dass angedachten Maßnahmen ab 2022 sukzessive umgesetzt werden sollen. Eine klare Aussage, welche Maßnahmen (zumindest näherungsweise) wann und wo durchgeführt werden, fehlt aber. Dabei drängt die Zeit, denn für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission soll die Barrierefreiheit im ÖPNV in Deutschland bis 01.01.2022 vollständig erreicht sein – ein Ziel, das anscheinend leider zeitlich nicht mehr erreicht werden kann.
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des AMIG einen Zeitplan für den barrierefreien Umbau der Haltestellen entlang der U43 und U44 vorzulegen. Der Zeitplan und die jeweils geplanten Maßnahmen sind für jede Haltestelle einzeln darzustellen.
zu TOP 5.9
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0161 Heyden-Rynsch-Straße / Dorstfelder Hellweg im Bezirk Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20676-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0161 an der Heyden-Rynsch-Straße/Dorstfelder Hellweg mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 75.500,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 – Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung (Finanzposition 780810):
Haushaltsjahr 2022 75.500,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 4.387,33 Euro.
zu TOP 5.10
Ausbau der Erschließungsanlage "In der Liethe", Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20980-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt einstimmig, folgende Beschlüsse zu fassen:
Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt in Ergänzung des Baubeschlusses vom 19.03.2019 (Drucksache Nr. 13023-18) und vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF) den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlage „In der Liethe 225“ - Satzung Grevel - mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 440.000,00 Euro.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, das von der Bezirksvertretung Scharnhorst am 19.03.2019 (Drucksache Nr. 13023-18) beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 150.000,00 Euro auf 440.000,00 Euro zu erhöhen. Die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlage (1. Ausbaustufe) „In der Liethe 225“ - Satzung Grevel - erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF). Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:
Haushaltsjahr 2021: 290.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 150.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2022 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.500,00 Euro. Der jährliche Gesamtfolgeaufwand wird in einem dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschluss bezüglich der zweiten Ausbaustufe dargestellt.
zu TOP 5.11
Gartenstadtradweg
Vorschlag zur TO mit Antrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20684-21)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20684-21)
…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Prüfung, inwiefern die Installation einer Bedarfsampel in Kombination mit geschwindigkeitsmindernden Querbügeln für den nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes des Gartenstadtradweges querenden Rad- und Fußverkehr an den Kreuzungen „Im Defdahl“ und „Am Zehnhof“ realisierbar ist.
2. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Stellungnahme, ob eine Vorfahrtsregelung („rechts vor links“), wie sie derzeit für den gesamten Verlauf der Straße „Im Defdahl“ gilt, nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes des Gartenstadtradweges gegebenenfalls auch auf die o.g. Kreuzungsbereiche ausgedehnt werden könnte.
Begründung
Der Baubeginn des ersten Streckenabschnittes des Gartenstadtradwegs vom Phoenix-See bis Körne steht nach langjährigen Planungen und zahlreichen Verzögerungen inzwischen unmittelbar bevor. Der Gartenstadtradweg wird in Zukunft eine wichtige Verbindungsstrecke für den Radverkehr in nord-südlicher Richtung bilden. Unterbrochen wird der Gartenstadtradweg den Planungen zufolge an den Kreuzungen „Im Defdahl“ und „Am Zehnthof“. An diesen Stellen könnte die Installation einer mit Querbügeln kombinierten Bedarfsampel, wie bereits an der Kreuzung Voßkuhle mit dem aus Hörde kommenden sogenannten „Hundeweg“ und dem aus Körne kommenden Bananenradweg erfolgreich umgesetzt, eine praktikable Lösung darstellen. Um die größtmögliche Sicherheit und eine Gleichbehandlung aller VerkehrsteilnehmerInnen (und FußgängerInnen) zu gewährleisten, sollten vorab alle Möglichkeiten einer interessenausgleichenden Verkehrs- und Vorfahrtsregelung in den genannten Bereichen geprüft werden. Der Gartenstadtradweg soll kein Radschnellweg werden, sondern ein auch für FußgängerInnen attraktiver Verbindungsweg.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20684-21-E1,):
….wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün spricht sich für niveaugleiche Querungen
beim Gartenstadtradweg aus nach dem Vorbild der Eingabe aus der Bezirksvertretung
Innenstadt-Ost vom 10.11.2020 (Drucksache 18781-20), welche als Anlage diesem
Antrag beigefügt ist.
Begründung
Die Begründung ergibt sich aus der o. g. Eingabe.
AMIG, 04.05.2021:
Herr Dudde informiert darüber, dass der heute zeitgleich tagenden Bezirksvertretung Innenstadt-Ost ein weiterer gemeinsamer Antrag der dortigen Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD zu diesem Thema vorliegt, der nach der Beschlussfassung ebenfalls dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün mit der Bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung zugeleitet werden soll.
In Kenntnis dessen einigt sich der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün darauf, die vorliegenden Anträge als eingebracht zu betrachten und diese in der nächsten Sitzung am 08.06.2021 erneut aufzurufen.
Hierzu liegt vor Überweisung Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache Nr.: 20610-21)
zu TOP 4.4
Maßnahme zur Umsetzung der Verkehrswende und nachhaltige Verbesserung der Radinfrastruktur Ausbau Zechenradwege „Hunderadweg“ und „Hoesch-Hafen-Radweg“
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 20610-21)
Die Tagesordnungspunkte 12.7 und 12.9 werden zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 4.4 behandelt.
Herr Düdder gibt für die SPD-Fraktion zu Protokoll, dass alle Verkehrsteilnehmer einen Anspruch auf Sicherheit im Straßenverkehr haben.
Zu TOP 4.4 Seite 1 (Hunderadweg und Hoesch-Hafen-Radweg) beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost einstimmig die Weiterleitung an die Verwaltung. Die Verwaltung wird gebeten, die gewünschte Verbreiterung des Radweges im Zusammenhang mit der anstehenden Beleuchtung zu prüfen.
Die Seiten 2 (Knotenpunkt Am Zehnthof) und 3 (Knotenpunkt Im Defdahl) des TOP 4.4 nimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur Kenntnis, da sie thematisch in den TOPs 12.7 und 12.9 behandelt werden.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (5), der SPD-Fraktion (4) und der Stimme von Die Linke gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (4) und der Stimme der AfD den nachfolgenden gemeinsamen Antrag zu TOP 12.7 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möge beschließen,
● dass die Nutzer*innen des Hoesch-Hafenbahn-Wegs an den niveaugleichen Querungen Im Defdahl (Knotenpunkt 7) und Am Zehnthof (Knotenpunkt 9) Vorrang vor dem Individualverkehr auf den jeweiligen Straßen erhalten sollen. Dies kann z.B. mit den in der Bürgereingabe vom 4.11.20 unter DS 18781-20 vorgeschlagenen Varianten erfolgen. Ergänzend könnte ein Zebrastreifen eingerichtet werden.
● dass aus Gründen des besseren Verkehrsflusses auf der neuen Süd-Nord Trasse sowie der Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger die Verwaltung der Stadt Dortmund aufgefordert wird, diesen Beschluss dem RVR zur Umsetzung bei den Arbeiten für den 1. Bauabschnitt vom Phoenixsee bis Körne mitzuteilen.
● dass dieser Beschluss aufgrund der stadtbezirksübergreifenden Bedeutung des Hoesch-Hafenbahn-Wegs (nach Fertigstellung werden sechs Stadtbezirke tangiert) dem Ratsausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün mit der Bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung zugeleitet wird.
Begründung:
Mit Mitteln der regionalen Wirtschaftsförderung soll bis Juni 2022 der 1. Bauabschnitt des Hoesch-Hafenbahn-Wegs vom Phoenixsee bis zur Paderborner Str. in Körne erstellt werden. Nach Fertigstellung der gesamten Trasse können z.B. Berufspendler von Hörde auf direktem Weg das Logistikzentrum an der Westfalenhütte erreichen.
Mittendrin kreuzt die Trasse niveaugleich die Straßen Im Defdahl und Am Zehnthof. Insbesondere in der Straße Im Defdahl klagen die Anlieger trotz Tempo-30-Zone über zunehmenden Schleichverkehr und zu hohe Geschwindigkeiten parallel zur B1.
Nach unseren Informationen bestehen bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Dortmund Bedenken dem querenden Radverkehr durch Vorschriftzeichen 205 – Vorfahrt zu gewähren, da der Kfz-Verkehr auf der Straße Im Defdahl damit „ausgebremst werden würde“. Grundsätzlich ist die in der Bürgereingabe vom 04.11.2020 vorgeschlagene Lösung StVO-konform und ausreichend sicher, da sie auch in anderen deutschen Städten bereits seit vielen Jahren zur Anwendung gekommen ist. Die vorgeschlagene Lösung ist aus Sicht des Fuß- und Radverkehrs besonders sicher und vorteilhaft, insbesondere da bauliche Maßnahmen die Aufmerksamkeit der Autofahrer stark erhöhen (die Stadt Dortmund hat sich das besondere Ziel gesetzt, den Fuß- und Radverkehr verstärkt fördern zu wollen). Die Eingabe setzt gleichzeitig neue Prioritäten und fördert insgesamt einen langsameren, sicheren Kraftfahrzeugverkehrsfluss auf der Straße Im Defdahl, die sowieso als Tempo-30-Zone von zahlreichen Rechts-vor-Links-Regelungen gekennzeichnet ist.
Darüber hinaus war der Verkehr Im Defdahl auch früher schon, als noch Bahnbetrieb stattfand, wartepflichtig (Beschilderung mit Andreaskreuz). Die vorgeschlagene Vorfahrtsregelung für den Verkehr auf der ehemaligen Bahntrasse ist also nichts grundsätzlich Neues.
Sollte es trotzdem noch weitere Sicherheitsbedenken der Straßenverkehrsbehörde geben, besteht die Möglichkeit, die Maßnahme im Rahmen eines Verkehrsversuchs mit wissenschaftlicher Begleitung und Evaluierung umzusetzen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt lehnt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (5), der SPD-Fraktion (4), der Stimme von Die Linke und der Stimme der AfD gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (4) den nachfolgenden Antrag unter TOP 12.9 der CDU-Fraktion ab:
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung um Prüfung:
1. inwiefern die Installation einer Bedarfsampel in Kombination mit geschwindigkeitsmindernder Abpfostung (passierbar auch für Transportfahrräder, etc.) für den nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes des Gartenstadtradweges querenden Rad- und Fußverkehr an den Kreuzungen „Im Defdahl“ und „Am Zehnhof“ realisierbar ist;
2. ob eine Vorfahrtsregelung („rechts vor links“), wie sie derzeit für den gesamten Verlauf der Straße „Im Defdahl“ gilt, nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes des Gartenstadtradweges gegebenenfalls auch auf die o.g. Kreuzungsbereiche ausgedehnt werden könnte.
Begründung
Der Baubeginn des ersten Streckenabschnittes des Gartenstadtradwegs vom Phoenix-See bis Körne steht nach langjährigen Planungen und zahlreichen Verzögerungen inzwischen unmittelbar bevor. Der Gartenstadtradweg wird in Zukunft eine wichtige Verbindungsstrecke für den Radverkehr in nord-südlicher Richtung bilden. Unterbrochen wird der Gartenstadtradweg den Planungen zufolge an den Kreuzungen „Im Defdahl“ und „Am Zehnthof“. An diesen Stellen könnte die Installation einer mit Abpfostungen kombinierten Bedarfsampel, wie bereits an der Kreuzung Voßkuhle mit dem aus Hörde kommenden sogenannten „Hundeweg“ und dem aus Körne kommenden Bananenradweg erfolgreich umgesetzt, eine praktikable Lösung darstellen. Um die größtmögliche Sicherheit und eine Gleichbehandlung aller VerkehrsteilnehmerInnen (und FußgängerInnen) zu gewährleisten, sollten vorab alle Möglichkeiten einer interessenausgleichenden Verkehrs- und Vorfahrtsregelung in den genannten Bereichen geprüft werden. Der Gartenstadtradweg soll kein Radschnellweg werden, sondern ein auch für FußgängerInnen attraktiver Verbindungsweg.
AMIG, 08.06.2021:
Herr Rm Dudde erhebt die o.a. Beschlusslage der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zum Antrag.
Herr Rm Frank führt aus, dass man sowohl die zum Antrag erhobene Beschlusslage der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost als auch den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ ablehnen wird.
Frau Rm Heidkamp führt aus, der zum Antrag erhobenen Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zustimmen zu wollen, sieht allerdings die Einrichtung eines „Zebrastreifens“ als kontraproduktiv an. Dem Antrag der CDU wird man nicht zustimmen.
Herr Rm Gebel sieht mit der zum Antrag erhobenen Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost den eigenen Antrag als nicht mehr notwendig an und zieht diesen zurück. Den Antrag der CDU werde man ablehnen.
Herr Rm Schmidtke-Mönkediek teilt mit, dass man dem CDU-Antrag zustimmen und die beiden anderen Anträge ablehnen werde.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lehnt den o.a. Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, AfD-Fraktion) ab.
Die Fraktion LINKE+ zieht ihren Antrag zurück.
Herr Rm Dudde erhebt die o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zum Antrag.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst mehrheitlich bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, AfD-Fraktion) folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beauftragt die Verwaltung:
● dass die Nutzer*innen des Hoesch-Hafenbahn-Wegs an den niveaugleichen Querungen Im Defdahl (Knotenpunkt 7) und Am Zehnthof (Knotenpunkt 9) Vorrang vor dem Individualverkehr auf den jeweiligen Straßen erhalten sollen. Dies kann z.B. mit den in der Bürgereingabe vom 4.11.20 unter DS 18781-20 vorgeschlagenen Varianten erfolgen. Ergänzend könnte ein Zebrastreifen eingerichtet werden.
● dass aus Gründen des besseren Verkehrsflusses auf der neuen Süd-Nord Trasse sowie der Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger die Verwaltung der Stadt Dortmund aufgefordert wird, diesen Beschluss dem RVR zur Umsetzung bei den Arbeiten für den 1. Bauabschnitt vom Phoenixsee bis Körne mitzuteilen.
zu TOP 5.12
Tempolimits vor Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20492-21-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20492-21-E1)
…..wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, die Tempolimits vor Altenheimen, Kindertagesstätten und Schulen im Stadtgebiet zu überprüfen. Vor den Eingängen dieser Einrichtungen darf zum Schutz der dort die Straße querenden Menschen höchstens Tempo 30 gelten. Dabei soll nicht nur im Bereich direkt vor den Eingängen dieses Geschwindigkeitslimit gelten, sondern es müssen mindesten die beiden nächstgelegenen Fußgängerüberwege im Bereich des Tempolimits liegen. Zeitlich muss es mindestens bis zwei Stunden vor und nach den Öffnungszeiten gelten, damit Bring- und Holzeiten auf jeden Fall eingeschlossen sind.
Vor allen Einrichtungen, bei denen das bisher nicht der Fall ist, wird Tempo 30 eingeführt (so wie oben beschrieben). Die Verwaltung legt dem AMIG einen Bericht über die Maßnahmen vor. Darin enthalten sind eine Liste der überprüften Einrichtungen und der dort geltenden alten und neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Begründung
An der Treibstraße galt bis vor kurzem Tempo 50, obwohl hier eine Kindertagesstätte von FABIDO liegt. Ein zunächst gewünschtes Tempolimit wurde abgelehnt mit Hinweis darauf, dass es sich um eine Straße des Vorhaltenetzes handelt. Erst auf Hinweis der BV Innenstadt-Nord wurde dort Tempo 30 eingeführt. Allerdings ist dort nur der Bereich vor der Kita verbessert worden und die Bring- und Holzeiten sind nicht mit einbezogen.
Da nicht vor allen Einrichtungen bisher ein Tempolimit eingerichtet wurde, sollten auch die anderen Einrichtungen überprüft werden. Ein Tempolimit erhöht die Verkehrssicherheit und kann schweren Unfällen vorbeugen, wie sie in Dortmund vor kurzem erst geschehen sind.
AMIG, 04.05.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einigt sich darauf, den Antrag als eingebracht zu betrachten und diesen in der nächsten Sitzung des AMIG wieder aufzurufen.
AMIG, 08.06.2021:
Frau Rm Lemke erläutert den Antrag ihrer Fraktion.
Frau Rm Heidkamp weist darauf hin, dass die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretungen fällt.
Herr Rm Schreyer begrüßt den Antrag, da es sich bei den hier insbesondere um Straßen des Vorbehaltsnetzes handelt, die keine Tempo-30-Zonen vorsehen. Insofern hält er den Auftrag an die Verwaltung, gebündelt die angesprochenen Bereiche zu überprüfen, für richtig. Im Übrigen schließt er sich den Aussagen der Frau Rm Lemke an.
Herr Rm Frank sieht die Zuständigkeit für diesen Antrag ebenfalls bei der Bezirksvertretung.
Auch seine Fraktion wünscht sich zur Vermeidung einzelner Anträge ein einheitliches Gesamtkonzept.
Frau Rm Lemke betont, dass es gerade um das einheitliche Vorgehen geht, damit diese Problematik nicht immer wieder in den Bezirksvertretungen erneut besprochen und geklärt werden muss.
Herr sB Wagner unterstützt den Antrag, steht aber einer pauschalen Umsetzung kritisch gegenüber.
Frau Uehlendahl weist darauf hin, dass nach Straßenverkehrsrecht ein grundsätzlicher Beschluss nicht möglich wäre, sondern hier immer eine Einzelfallprüfung vorzusehen ist. Sie bittet daher, hier zunächst einen Prüfauftrag zu beschließen. Ein so umfangreicher Prüfauftrag könnte ggf. auch extern vergeben werden. Daher schlägt sie vor, dass die Verwaltung dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zur nächsten Sitzung einen Vorschlag unterbreitet, in welchem Umfang vorgegangen und ggf. extern beauftragt werden kann.
Herr Rm Gebel schlägt vor, heute den ersten Teil des Antrages als Prüfauftrag an die Verwaltung zu beschließen. Den zweiten Teil des Antrages stellt man bis zur nächsten Sitzung zurück und macht diesen dann von dem von der Verwaltung vorgelegten Ergebnis abhängig.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss (Prüfauftrag):
Die Verwaltung wird gebeten, die Tempolimits vor Altenheimen, Kindertagesstätten und Schulen im Stadtgebiet zu überprüfen. Vor den Eingängen dieser Einrichtungen darf zum Schutz der dort die Straße querenden Menschen höchstens Tempo 30 gelten. Dabei soll nicht nur im Bereich direkt vor den Eingängen dieses Geschwindigkeitslimit gelten, sondern es müssen mindesten die beiden nächstgelegenen Fußgängerüberwege im Bereich des Tempolimits liegen. Zeitlich muss es mindestens bis zwei Stunden vor und nach den Öffnungszeiten gelten, damit Bring- und Holzeiten auf jeden Fall eingeschlossen sind.
zu TOP 5.13
Fußgängerüberwege/Neustrukturierung Fußverkehre
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20467-21-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20467-21-E1)
….wir bitten um Abstimmung über folgenden Antrag:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün verabschiedet folgende Grundsätze zur Verbesserung des Fußverkehrs in Dortmund.
I Ampelschaltungen
Ampelschaltungen werden schrittweise fußgängerfreundlich gestaltet. Insbesondere bei der Veränderungen von Ampelschaltungen und Baumaßnahmen werden folgende Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs umgesetzt:
1. Im gesamten Stadtgebiet muss es an Ampeln möglich sein, als Fußgänger*in in einer Grünphase die Straße zu überqueren ohne auf Mittelinseln halten zu müssen. Auch für Menschen die schlecht zu Fuß sind muss dies ohne Probleme möglich sein. Daher soll für die Querungszeit eine Geschwindigkeit von maximal 1 m/s für zu Fuß Gehende angenommen werden.
2. Abschaffung von „Bettelampeln“ an Kreuzungen. An Kreuzungen mit LSA sollen Fußgänger*innen nicht eine eigene Grünphase anfordern müssen, sondern immer automatisch grün bekommen. Insbesondere das Umschalten auf eine Anforderung per Taster in den Abendstunden führt zu unnötigen Wartezeiten und letztendlich zu überqueren bei Rot.
3. Die Umlaufzeiten für Ampeln sollen 60s nicht überschreiten. Längere Wartezeiten führen zu Ungeduld und verringern die Verkehrssicherheit.
4. Die Sicherheit von zu Fuß Gehenden soll durch angemessene Räumzeiten erhöht werden. Immer wieder kommt es in Dortmund zu Konflikten, weil sehr knapp über die Ampel fahrende Autos in die Grünphasen der Fußgänger*innen geraten. Sicherheit geht vor Leistungsfähigkeit der Kreuzungen.
5. Pilotprojekte für die Einführung von eigenen Grünphasen für zu Fuß Gehende zu prüfen, bei der es möglich ist, zu Fuß in einer Ampelphase quer über die Kreuzung zu kommen. Die Verwaltung wird gebeten mögliche Kreuzungen hierfür zu prüfen und dem AMIG vorzulegen.
II Fußgängerüberwege
1. Fußgängerüberwege müssen eine angemessene Breite haben, sodass sich der Fußverkehr nicht staut und auch zu Pandemiezeiten Abstände eingehalten werden. Verkehrsinseln müssen groß genug sein, dass auch mehrere Personen mit Kinderwagen und ähnlichem auf ihnen Platz finden.
2. Überall in der Stadt sollen, wo möglich, zusätzliche Fußgängerüberwege angelegt werden. Dies gilt auch in Tempo 30 Zonen. Dabei sind Zebrastreifen anderen Querungsmöglichkeiten vorzuziehen, wenn diese sicher realisiert werden können. Sie müssen barrierefrei sein und vor Zuparken geschützt werden. Bei Baumaßnahmen sind diese entsprechend mit einzuplanen.
Begründung
Jeder Weg beginnt zu Fuß und jeder Mensch ist auch Fußgänger. Wege zu Fuß machen einen wichtigen Teil unseres Lebens aus, dennoch werden Fußgänger*innen in der Planung meist vernachlässigt. Bürgersteige sind zu schmal und wo sie es nicht sind, da sind sie zugeparkt.
Gerade für mobilitätseingeschränkte Menschen, Ältere und Kinder ist die sichere Mobilität zu Fuß besonders wichtig. Sie leiden besonders unter der Vernachlässigung dieser Form der Mobilität. Dabei sind es genau diese Gruppen, für die wir sichere Mobilität in der Stadt möglich machen müssen.
Dortmund hat im Vergleich zu anderen Städten einen äußerst geringen Anteil an Fußwegen im Modal Split. Dieser Anteil hat in den letzten Jahren sogar noch abgenommen. Dabei bieten Fußverkehre die größte Möglichkeit für umweltfreundliche Mobilität – er kommt vollkommen ohne CO2-Emmisionen aus und jede*r nutzt ihn bereits.
Es wird daher Zeit dem Fußverkehr angemessenen Raum zu geben und eine höhere Priorität einzuräumen. Diese Grundsätze sind ein erster Schritt Fußverkehre zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
AMIG, 04.05.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einigt sich darauf, den Antrag als eingebracht zu betrachten und diesen in der nächsten Sitzung des AMIG wieder aufzurufen.
AMIG, 08.06.2021:
Nach ausführlicher Diskussion einigt sich der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün mehrheitlich (bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion) darauf, den vorlie-genden Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu erteilen.
zu TOP 5.14
Verkehrsberuhigende Straßenoberflächenmarkierungen
Vorschlag zur TO (mit Antrag) (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21215-21)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21215-21)
….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 08.06.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und inwieweit verkehrsberuhigende Straßenoberflächenmarkierungen dazu beitragen können, eine wirksame und nachhaltige Geschwindigkeitsreduzierung des motorisierten Verkehrs in besonders sensiblen Straßenbereichen – wie vor Kindestageseinrichtungen und Schulen – zu erreichen.
2. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Vorstellung der Prüfergebnisse in einer der nächsten beiden Sitzungen. Unter anderem sollen dabei die finanziellen Auswirkungen (Kosten pro qm) sowie eine grundsätzliche Einschätzung zur Wirksamkeit berücksichtigt werden.
Begründung
Zur Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsberuhigung eignen sich – neben baulichen Maßnahmen wie Straßenverengung, Bürgersteigerweiterung, der Installation von Bremsschwellen oder -buckeln und anderen Vorkehrungen – auch verkehrsberuhigende Straßenoberflächenmarkierungen. Farbige, gemusterte und strukturierte Oberflächenmarkierungen können zur Verkehrsberuhigung beitragen, indem sie auf ein sicheres, an die entsprechende Umgebung angepasstes Fahrverhalten hinwirken und einen deutlich erkennbaren, visuellen Reiz zur Drosselung der Fahrzeuggeschwindigkeit setzen. Dadurch können nicht nur Unfallrisiken verringert, sondern auch die Lebensqualität der Anwohnerschaft erhöht werden. Insbesondere für sensible Straßenbereiche, wie jene vor Kindertageseinrichtungen oder Schulen, könnten entsprechende Straßenoberflächenmarkierungen eine sinnvolle, ergänzende Maßnahme für eine erhöhte Verkehrssicherheit darstellen.
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt einstimmig bei einer Enthaltung (AfD-Fraktion), der Verwaltung, folgenden Prüfauftrag zu erteilen:
1. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und inwieweit verkehrsberuhigende Straßenoberflächenmarkierungen dazu beitragen können, eine wirksame und nachhaltige Geschwindigkeitsreduzierung des motorisierten Verkehrs in besonders sensiblen Straßenbereichen – wie vor Kindestageseinrichtungen und Schulen – zu erreichen.
2. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Vorstellung der Prüfergebnisse in einer der nächsten beiden Sitzungen. Unter anderem sollen dabei die finanziellen Auswirkungen (Kosten pro qm) sowie eine grundsätzliche Einschätzung zur Wirksamkeit berücksichtigt werden.
zu TOP 5.15
Neuaufstellung des Tiefbauamtes
(Drucksache Nr.: 20784-21-E2)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20784-21-E2)
…..die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.
3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,
a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.
b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.
c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).
d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.
e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.
f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.
g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.
h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.
i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.
4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.
5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.
Begründung
Erfolgt mündlich.
AMIG, 04.05.2021:
Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen weist vorab darauf hin, dass zurzeit geprüft wird, ob die Zuständigkeit für diesen Antrag bei Herrn Oberbürgermeister Westphal liegt.
Herr Rm Frank erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Zwar liegen Straßenzustands-berichte vor und man nimmt auch wahr, dass die Vermessungsfahrzeuge inzwischen das Stadtgebiet befahren. Auch gibt es seit einigen Jahren eine sog. Rankingliste, die aber sicherlich nicht mehr aktuell ist. Hier geht es aber insgesamt um die Erstellung eines strategischen Gesamtkonzeptes und es wird um Zustimmung zu dem Antrag gebeten.
Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki um eine Stellungnahme.
Frau Rm Heidkamp meldet für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Der Antrag sei zu umfangreich, um sorgfältig prüfen zu können, welche der dort angegebenen Punkte ggf. bereits angelaufen bzw. erledigt sind. Es wird darum gebeten, diesen Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben.
Herr Rm Dudde erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolge häufig nicht zeitnah und es herrsche inzwischen eine gewisse Unzufriedenheit in der Bevölkerung vor. Man hält es für angebracht, die internen Abläufe der Dienstleistung an den Bürger dahingehend zu überprüfen, ob es hier Optimierungsmöglichkeiten gibt.
Dem Wunsch der SPD-Fraktion, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben, werde man gern nachkommen.
Herr sB Wagner begrüßt diesen Antrag schon im Hinblick auf die mit der Gründung des Grünflächenamtes verbundene Aufgabenteilung. Er hält jedoch den vorgeschlagenen Zeitrahmen für nicht ausreichend und bittet, diesen zu überdenken.
Herr Rm Gebel sieht die Unzufriedenheit nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei der Verwaltung, da es im Bereich des Bauens verfahrensbedingt sehr lange Ausführungszeiten gibt. Es scheint sehr schwierig zu sein, Prozesse schlanker zu gestalten. Es wurde bereits Einiges in Auftrag gegeben und dies hat man auch bereits gesehen. Hier werden allerdings Dinge vermischt, die einerseits berechtigt sind, andererseits so schon beauftragt oder sogar zum Teil schon umgesetzt wurden. Auch er sieht für seine Fraktion Beratungsbedarf und bittet daher, den Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben. Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki schon jetzt um eine Einschätzung.
Herr Rm Frank teilt mit, dass man gern der Bitte um Schieben des Antrages in die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün nachkommen wird. Die Zeitschiene ist als Anhalt zu verstehen und wird seitens der Antragsteller nicht als festgeschrieben erachtet.
Herr StR Rybicki nimmt zunächst zu den einzelnen Themen der unter Ziff. 3 und 4 vorgetragenen Punkte Stellung. Im Anschluss daran verweist er darauf, dass das Organisationsrecht bis auf wenige Ausnahmen beim Oberbürgermeister liegt. Dieser Antragstext greift in dieses Recht ein. In der vorliegenden Form wäre der Oberbürgermeister gezwungen, einen entsprechenden Beschluss zu beanstanden. Weder der Oberbürgermeister noch er möchten dies, denn die Verwaltung bereitet zurzeit entsprechende Maßnahmen vor. Herr StR Rybicki regt an, eine beanstandungsfreie Textfassung zu finden.
Herr Rm Schmidtke-Mönkediek schlägt vor, zu dieser Thematik zunächst eine Verständigung auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat gemeinsam mit dem Oberbürgermeister zu suchen.
Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen bittet die Sprecher der Fraktionen, sich vor der nächsten Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal auszutauschen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.
Hierzu liegt vor Informationsvorlage der Verwaltung vom 01.06.2021, Drucksache Nr.: 21142-21:
(Anlage 3 zur Niederschrift)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst in Kenntnis der Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21142-21) mehrheitlich (bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und AfD-Fraktion sowie Enthaltung der FDP-Fraktion) folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.
3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,
a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.
b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.
c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).
d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.
e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.
f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.
g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.
h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.
i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.
4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.
5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.
zu TOP 5.16
In Bordsteine integrierte Sinkkästen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21231-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (Fraktion Die Linke+) (Drucksache Nr.: 21231-21)
… die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfauftrages:
Die Verwaltung prüft, unter welchen Voraussetzungen bei zukünftigen Bau- oder Sanierungsmaßnahmen in die Bordsteine integrierte Sinkkästen mit seitlichem Einlauf verbaut werden können. Das Ergebnis wird dem AMIG vorgelegt.
Begründung
In die Bordsteine integrierte Sinkkästen mit seitlichem Einlauf sind in den Niederlanden, aber auch in Teilen Deutschlands üblich. Für Radfahrer sind sie vorteilhaft, da sie keine Rillen im Boden aufweisen und von Radfahrern weniger stark umfahren werden müssen.
Ein anlassloser Umbau aller bestehenden Sinkkästen ist unrealistisch. Wenn aber Straßen, Gehwege und Regenwasserrohre gemeinsam gebaut oder erneuert werden, lassen sich die neuen Sinkkästen einplanen.
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst mehrheitlich bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion) folgenden Beschluss:
Die Verwaltung prüft, unter welchen Voraussetzungen bei zukünftigen Bau- oder Sanierungsmaßnahmen in die Bordsteine integrierte Sinkkästen mit seitlichem Einlauf verbaut werden können. Das Ergebnis wird dem AMIG vorgelegt.
zu TOP 5.17
Sicherheit von Radwegen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21216-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21216-21-E1)
…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beauftragt die Verwaltung, all jene Stellen im Stadtgebiet zu identifizieren und zu katalogisieren, an denen von kreuzenden Straßen unterbrochene Radwege nicht durchgängig mit (roten) Fahrbahnmarkierungen erkennbar als solche gekennzeichnet sind.
2. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beauftragt die Verwaltung, im Falle von städtischen Straßen entsprechende Nachbesserungsarbeiten im Sinne einer durchgängigen Radwegemarkierung einzuleiten.
3. Darüber hinaus beauftragt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Verwaltung, in lösungsorientierte Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) einzutreten, um fehlende Radwegemarkierungen auf Landesstraßen perspektivisch zu kompensieren.
4. Über den Stand der Umsetzung der drei vorgenannten Punkte ist dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün wenn möglich zum 4. Quartal 2021 Bericht zu erstatten.
Begründung
An unzähligen Stellen im Stadtgebiet kreuzen sich Straßen und Radwege. In der Regel sind die roten Radwegemarkierungen in Kreuzungsbereichen heutzutage durchlaufend. Dies ist vor allem für die allgemeine Verkehrssicherheit wichtig, da deutlich erkennbare Radwegemarkierungen auf der Fahrbahn für eine bessere Orientierung aller VerkehrsteilnehmerInnen sorgen und die Unfallgefahr – etwa beim Abbiegen – verringern. Diese durchgängige farbliche Kennzeichnung von Radwegen fehlt jedoch an einigen Stellen, sodass hier regelmäßig Gefahrensituationen entstehen. Beispielhaft sei auf die Auf- bzw. Abfahrten von Ruhrallee und B1 verwiesen.
Es empfiehlt sich daher, dass die Verwaltung einerseits alle derartigen Problemstellen im Stadtgebiet identifiziert und andererseits – da wohl vor allem Landesstraßen betroffen sind – lösungsorientierte Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) aufnimmt, um fehlende Radwegemarkierungen in Kooperation nachzubessern und dadurch etwaige Gefahrenstellen zu beseitigen.
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beauftragt die Verwaltung, all jene Stellen im Stadtgebiet zu identifizieren und zu katalogisieren, an denen von kreuzenden Straßen unterbrochene Radwege nicht durchgängig mit (roten) Fahrbahnmarkierungen erkennbar als solche gekennzeichnet sind.
2. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beauftragt die Verwaltung, im Falle von städtischen Straßen entsprechende Nachbesserungsarbeiten im Sinne einer durchgängigen Radwegemarkierung einzuleiten.
3. Darüber hinaus beauftragt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Verwaltung, in lösungsorientierte Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) einzutreten, um fehlende Radwegemarkierungen auf Landesstraßen perspektivisch zu kompensieren.
4. Über den Stand der Umsetzung der drei vorgenannten Punkte ist dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün wenn möglich zum 4. Quartal 2021 Bericht zu erstatten.
zu TOP 5.18
E-Bike-Garagen
Vorlage der Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18365-20-E3)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SDP-Fraktion) vom 28.08.2020 (Drucksache Nr.: 18365-20-E1):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Dopark GmbH mit dem Ziel der Einrichtung von Fahrradabstellanlagen in den Parkgaragen der Dopark GmbH zu führen. Hierbei sollen neben (den bereits teilweise existierenden) Abstellanlagen für Fahrräder auch Abstellanlagen mit Ladepunkten für E-Bikes geschaffen werden.
Begründung:
Durch die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen und Fahrradabstellanlagen mit Ladepunkten für E-Bikes in den Parkgaragen der Dopark GmbH kann einfach und kostengünstig ein Beitrag zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden.
AMIG, 01.09.2020:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion FDP/Bürgerliste sowie Fraktion AfD) zu und beauftragt demnach die die Verwaltung wie folgt:
Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Dopark GmbH mit dem Ziel der Einrichtung von Fahrradabstellanlagen in den Parkgaragen der Dopark GmbH zu führen. Hierbei sollen neben (den bereits teilweise existierenden) Abstellanlagen für Fahrräder auch Abstellanlagen mit Ladepunkten für E-Bikes geschaffen werden.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 21.05.2021 (Drucksache Nr.: 18365-20)
….dem Auftrag des Ausschusses entsprechend wurde der Ansatz, Kfz-Stellplätze durch Fahrradstellplätze zu ersetzen und direkt auch den vorhandenen Stromanschluss der Parkgaragen für das Aufladen der Pedelec-Akkus zu nutzen, mit dem Geschäftsführer der DOPARK GmbH Gespräche zur Einrichtung von Fahrradabstellanlagen in den Parkgaragen der DOPARK GmbH im Rahmen des Förderprojektes „Emissionsfreie Innenstadt“ geführt. Parkgaragen betreibt die DOPARK im Bereich der Innenstadt, alle sind Tiefgaragen.
Im Ergebnis besteht grundsätzlich die Bereitschaft der DOPARK GmbH, entsprechende Maßnahmen nach Prüfung der (wirtschaftlichen) Machbarkeit umzusetzen, allerdings gestaltet sich die Realisierung vor Ort schwierig. Dazu führe ich wie folgt aus:
Es wurde exemplarisch die Tiefgaragenanlage Rathaus durch das Projektteam Emissionsfreie Innenstadt und DOPARK gemeinsam mit Mitarbeitenden des Planungs- und Bauordnungsamtes und der Feuerwehr sowie dem Fuß- und Radverkehrsbeauftragten begangen, um die Möglichkeiten für entsprechende Abstellanlagen zu eruieren und die dafür notwendigen Umbauten zu erörtern. Neben bauordnungs- und brandschutzrechtlichen Fragestellungen wurde auch die mögliche Abwicklung des Verkehrs betrachtet. Folgende Feststellungen wurden gemacht:
- Der Zugang zu der Anlage erfolgt derzeit entweder zu Fuß über Treppen und Aufzüge oder
per Kfz über die Rampen. Die gleichzeitige Nutzung der Rampen durch Kfz- und
Radverkehr erscheint praktisch, ist jedoch mit großen Gefahren für den Radverkehr
verbunden und deshalb untersagt.
- Die Aufzüge der Tiefgaragen haben keine entsprechende Größe, um ein Fahrrad oder
mehrere Fahrräder in das Untergeschoss zu befördern.
- Eine Vergrößerung der Eingänge ist im Einzelfall zu prüfen, aber durch die dort vorhandene
Technik u. a. schwierig umsetzbar und kostenintensiv.
- Auch ist in den Erschließungsflächen der Parkebene möglichst eine Trennung des Kfz-
Verkehrs vom Radverkehr anzustreben, um Konflikte zu vermeiden.
- Um die Umnutzung dieser und weiterer Tiefgaragen ggf. zu realisieren, müsste zunächst für
jede Anlage eine eigene (Machbarkeits-)Untersuchung durchgeführt werden.
Einfacher könnte die Umnutzung in Erdgeschosslagen von Parkhäusern erfolgen. Die DOPARK unterhält jedoch keine Parkhäuser in der Dortmunder Innenstadt, sondern nur Tiefgaragen, so dass dies keine Alternative darstellt.
Bei den Überlegungen wurde auch betrachtet, dass unterschiedliche Untersuchungen bestätigen, dass Radfahrende nur geringe Distanzen zum Ziel akzeptieren, um ihr Rad abzustellen (umso mehr je kürzer die geplante Aufenthaltsdauer ist). Das Abstellen der Fahrräder in einer Tiefgarage mit längeren Fußwegen dürfte daher eher für Radfahrende mit entsprechend langer Aufenthaltsdauer interessant sein. Insgesamt ist aber festzustellen, dass Notwendigkeit für Ladevorgänge im Alltagsverkehr angesichts der üblichen Akku-Kapazitäten im Regelfall nicht gegeben ist. Die Nutzenden laden den Akku am Abend/über Nacht zu Hause, weshalb ein „Nachladen“ am Folgetag entbehrlich ist. Dies entspricht auch den Ergebnissen der Mobilitätsbefragung der Stadt Dortmund aus dem Jahr 2019 (vgl. Drucksache Nr. 16308-19). Folgerichtig sieht auch die Radverkehrsstrategie des Teilkonzepts Radverkehr zum Masterplan Mobilität Lademöglichkeiten nur an großen ÖV-Haltepunkten vor und nicht flächendeckend in der Innenstadt oder in Stadtteilzentren.
Im Fazit musste festgestellt werden, dass die Einrichtung von Abstellanlagen mit Ladepunkten für E-Bikes in den von DOPARK betriebenen Tiefgaragen zwar grundsätzlich technisch möglich, allerdings für die tatsächliche Nutzung nicht geeignet ist.
Als Alternative zu der Umnutzung der Tiefgaragenplätze werden derzeit im Projekt Emissionsfreie Innenstadt mehrere oberirdische Anlagen geplant. In offener und geschlossener Bauweise sind diese nicht nur für unterschiedliche Nutzergruppen gut zu erreichen, sondern bieten auch ein sicht- und wahrnehmbares Angebot für das sichere Abstellen von Fahrrädern in der Innenstadt. Die politischen Gremien werden über diese Maßnahme des Förderprojektes nach der Sommerpause informiert.
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.19
Hoesch-Hafenbahn-Weg
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21234-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21234-21)
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Stellungnahme zu folgenden Punkten:
1. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der folgenden Punkte gebeten zu prüfen, wie die Beleuchtung des Hoesch-Hafenbahn-Wegs sichergestellt werden kann:
a) Wie hoch wären die Kosten für die Beleuchtung des Hoesch-Hafenbahn-Radwegs und wer hat diese Kosten zu tragen?
b) Wie kann die Beleuchtung konzipiert sein vor dem Hintergrund des Spannungsfeldes zwischen Verkehrssicherheit/Beseitigung von Angsträumen und der Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen? Stellen Bewegungsmelder oder individuell (saisonal) angepasste Leuchtzeiten eine Möglichkeit dar, das Spannungsfeld aufzulockern?
c) Sofern aktuell eine Beleuchtung nicht realisierbar ist, können bei den Arbeiten Leerrohre verlegt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt einfach nachrüsten zu können?
d) Wie hoch sind im Allgemeinen ungefähr bzw. im Mittel die Kosten für die Beleuchtung eines Kilometers Radwegs?
e) Gibt es Erkenntnisse über Verkehrsunfälle in Tagesrandlagen aufgrund von schlechter Beleuchtung auf dem städtischen Radwegenetz und helfen nach Einschätzung der Verwaltung beleuchtete Radwege die Verkehrssicherheit zu erhöhen?
2. Der RVR hat für die Zufahrt Freie-Vogel-Straße zwei Varianten in Planung. Die Zufahrt soll barrierefrei gebaut werden. In der Präsentation des RVR wird eine entsprechende Planung mit bis zu 6% Steigung vorgeschlagen, wird diese realisiert? Ist auch eine maximale Steigerung von 4% realisierbar?
3. An welchen Stellen des Radweges sind die Auf- und Abfahrten für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen vorgesehen?
4. Ist geplant, dass der Tunnel Richtung Aplerbeck ertüchtigt und in Betrieb genommen wird? Wenn ja, wann soll dies erfolgen?
5. Werden bei den Planungen die Belange hinsichtlich des Freiraummobiliars mit Bänken, Abfallkörben und Informationstafeln in Abstimmung mit der Bürgerschaft bzw. der Bezirksvertretung berücksichtigt?
6. Wann ist die Beteiligung im Rahmen eines Bürgerspaziergangs geplant? Ist die Stadt an der Terminfindung beteiligt?
7. Wurden die Naturschutzverbände im Planungsverfahren beteiligt? Wurden Vorschläge der Naturschutzverbände berücksichtigt? Welche Vorschläge wurden nicht berücksichtigt?
8. Bestehen entlang der gesamten Strecke Möglichkeiten für zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen für die weggefallenen und versiegelten Flächen zur naturnahen Aufwertung?
Die Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfauftrag ist ebenfalls dem AKUSW vorzulegen.
Begründung:
Die Planungen für den Hoesch-Hafenbahn-Weg, für die der RVR zuständig ist, sehen vor, dass der Radweg in einigen Teilen rund zwei Meter tiefer als die angrenzenden Grundstücke verlaufen wird. Bisher ist für den Hoesch-Hafenbahn-Weg allerdings keine Beleuchtung eingeplant, so dass in den Abend- und Nachstunden sehr dunkle Teilbereiche entstehen. Wir bitten daher um Information, wie eine Beleuchtung berücksichtigt bzw. realisiert werden kann und gleichzeitig eine Abwägung zwischen ausreichender Beleuchtung und der Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen erfolgen kann. Auch bitten wir um Klarstellung verschiedener Aspekte der Planung, da vor Ort einige Unklarheiten hierüber bestehen.
AMIG, 08.06.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.20
Verkehrssicherheit
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21233-21)
AMIG, 08.06.2021:
Frau Rm Lemke zieht den Vorschlag zur Tagesordnung ihrer Fraktion LINKE+ zurück.
zu TOP 5.21
Gefahrensituation/Verkehrliche Situation zwischen dem Busbahnhof Lütgendortmund und dem Rewe an der Lütgendortmunder Strasse (Höhe Hausnummer 146)
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20687-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 20687-21-E1)
….an der o.g. Stelle überqueren immer wieder Fußgänger die breite Straße, obwohl eine Ampel (in einer gewissen Entfernung) die Überquerung möglich macht.
Die Gefahrensituation ist wohl bereits der Verwaltung bekannt.
Welche Überlegungen bestehen aktuell seitens der Verwaltung zur Entschärfung der Situation?
AMIG, 08.06.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.22
Fortschreibung Bushaltestellenprogramm 2021-2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19378-20)
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzung vom 02.06.2021) (Drucksache Nr.: 19378-20):
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig
folgenden Beschluss zu fassen, und gleichzeitig zu prüfen, ob die Vergabe des Umbaus zur
Barrierefreiheit der Haltepunkte nicht auch fremdvergeben werden könnte.
1.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die „Fortschreibung des Bushaltestellenprogramms
2021 - 2022“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.050.000,00 Euro. Im
Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung und den Anlagen näher erläuterten
Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf Dortmunder Stadtgebiet gem.
beigefügter Priorisierung für die einzelnen Stadtbezirke.
2.
Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, sofern die Submissionsergebnisse der
Ausschreibungspakete oberhalb der veranschlagten Kosten liegen, in eigener Verantwortung
zu entscheiden, welche Haltestellensteige zunächst nicht umgesetzt und für Folgeprogramme
zurückgestellt werden. Liegen die Submissionsergebnisse hingegen unterhalb der zurzeit
veranschlagten Kosten, so ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, in eigener
Verantwortung zu entscheiden, welche zusätzlichen Haltestellensteige im jeweiligen
Haushaltsjahr in das Programm aufgenommen werden.
Auch ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, bei Umsetzungsschwierigkeiten
in Einzelfällen Maßnahmen zeitlich zu verschieben oder Ersatzmaßnahmen auszuführen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014555 –
Haltestellenprogramm (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2022 1.050.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2023, eine jährliche
Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 11.900,00 Euro.
AMIG, 08.06.2021:
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die „Fortschreibung des Bushaltestellenprogramms 2021 - 2022“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.050.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung und den Anlagen näher erläuterten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf Dortmunder Stadtgebiet gem. beigefügter Priorisierung für die einzelnen Stadtbezirke.
2.
Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, sofern die Submissionsergebnisse der Ausschreibungspakete oberhalb der veranschlagten Kosten liegen, in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Haltestellensteige zunächst nicht umgesetzt und für Folgeprogramme zurückgestellt werden. Liegen die Submissionsergebnisse hingegen unterhalb der zurzeit veranschlagten Kosten, so ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche zusätzlichen Haltestellensteige im jeweiligen Haushaltsjahr in das Programm aufgenommen werden.
Auch ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, bei Umsetzungsschwierigkeiten in Einzelfällen Maßnahmen zeitlich zu verschieben oder Ersatzmaßnahmen auszuführen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014555 – Haltestellenprogramm (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2022 1.050.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2023, eine jährliche
Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 11.900,00 Euro.
zu TOP 5.23
Rüschebrinkstraße - Verlängerung der Linksabbiegespur von Sinterstraße bis Knotenpunkt Rüschebrink-/Springorumstraße/Auffahrt B 236
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20089-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke+ sowie Die FRAKTION/Die PARTEI) und einer Enthaltung (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Maßnahme „Rüsche-brinkstraße - Verlängerung der Linksabbiegespur von Sinterstraße bis Knotenpunkt Rüschebrink-/ Springorumstaße/Auffahrt B 236“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 453.350,00 Euro und einem Gesamtaufwand in Höhe von 100.000,00 Euro.
Die investive Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014699 – Rüschebrinkstr. / Springorumstr. – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2021: 226.675,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 226.675,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.333,75 Euro.
Die Deckensanierung und Markierung in Höhe von 100.000,00 Euro (50.000,00 Euro im Jahr 2021 und 50.000,00 Euro im Jahr 2022) wird aus dem Kostenträger 6612022H0000 unter dem Sachkonto 522 300 finanziert. Für das Jahr 2021 stehen Mittel in Höhe von 50.000,00 Euro und für das Jahr 2022 ebenfalls in Höhe von 50.000,00 Euro zur Verfügung.
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19984-21)
AMIG, 09.03.2021:
Herr Rm Dudde bittet vor dem Hintergrund des stetigen Prozesses der sich verändernden Bestattungskultur und mit Blick auf das kommende Jahrzehnt um Information zu folgenden Fragen:
- Wie gestalten sich bei den Friedhöfen Angebot und Nachfrage?
- Wie stellt sich die Entwicklung der Grabarten und insbesondere der „neueren“ Grabarten (Strichwort: Obstbäume) dar?
- Kann die Nachfrage bedient werden?
- Wie stellt sich die Nachfrage für den muslimischen Teil der Friedhöfe dar? Ist hier die Erschließung eines weiteren Grabfeldes erforderlich oder ist ggf. eine gewisse Säkularisierung zu beobachten?
- Geht der Eigenbetrieb Friedhöfe davon aus, dass in NRW der Friedhofszwang gegen Ende des Jahrzehnts gelockert wird oder möglicherweis ganz fällt? Bereiten sich die Friedhöfe Dortmund darauf vor oder ist das schon Bestandteil der Planungen?
Herr StR Rybicki führt dazu aus, dass bisher alle Nachfragen bei jeder Grabart bedient werden konnten. Die für Dortmund vorgesehenen Kapazitäten sind ausreichend vorhanden. Alle Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Führung des Betriebes werden seitens der Friedhöfe Dortmund ausgeschöpft. Durch vorsichtiges Wirtschaften konnten insofern geringere als die prognostizierten Verluste erreicht werden.
Herr Dallmann sagt zu, die Fragen zu einer der nächsten Sitzungen schriftlich zu beantworten.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.
Herr Rm Gebel stellt fest, dass sich die wirtschaftliche Situation positiver als geplant darstellt, da Einsparungen durch die Nichtbesetzung von Stellen erreicht wurden? Hierzu fragt er nach:
- Wie wird sich das zukünftig gestalten?
- Hat sich die Nichtbesetzung dieser Stellen in der Vergangenheit im Betrieb bemerkbar gemacht? Sind noch Anpassungen vorzunehmen?
- Warum erhält der EB 68 trotz der Einsparungen Gelder von der Bezirksvertretung und warum werden diese Gelder nicht mit dem allgemeinen Verlustausgleich von der Stadt zur Verfügung gestellt?
Herr Dallmann führt dazu aus:
Ein Teil der geringeren Aufwendungen wurde durch die Einsparung von Personalkosten erreicht. Die Nichtbesetzung der Stellen konnte bisher vom EB 68 organisatorisch überbrückt werden. Die Stellen werden aber nachbesetzt und das erforderliche externe Einstellungsverfahren läuft. Problematisch gestaltet sich dabei bisher, und das ist auch der Grund für die Verzögerungen, dass das Bewerberfeld sehr klein ist.
Die BV-Mittel werden für bestimmte Maßnahmen zur Verfügung gestellt und zielgerichtet eingesetzt (z.B. für die Sanierung von Wegen, der Anlage von neuen Grabfeldern oder der Anlage einer zusätzlichen Toilettenanlage etc.); sie mildern nicht einen drohenden Verlust.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt in seiner Funktion als Betriebsausschuss den Bericht zur Kenntnis.
AMIG, 08.06.2021:
Die Vorlage lag zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 09.03.2021 vor und wurde bereits zur Kenntnis genommen.
Herr Dallmann informiert den Ausschuss zu dieser Thematik heute ausführlich mittels PowerPoint-Vortrag (siehe Anlage 4 zur Niederschrift).
Aus Anlass des einhundertjährigen Bestehens des Dortmunder Hauptfriedhofs informiert Herr Dallmann darüber hinaus den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün mittels PowerPoint-Vortrag entsprechend (siehe Anlage 5 zur Niederschrift).
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 6.2
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20497-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:
Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2020, abschließend mit einer Bilanzsumme von 65.899.447,71 € und einem Jahresverlust in Höhe von
396.633,54 €, sowie der Lagebericht 2020 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 396.633,54 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 6.3
Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20912-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün als Betriebsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
zu TOP 7.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2020
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20449-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:
Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Dortmund wird entlastet.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2020 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 898.997.785,79 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 348.576,09 Euro festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 348.576,09 Euro wird dem städtischen Haushalt zugeführt.
3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 10.167,09 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Wirtschaftsplan 2022 zu veranschlagen.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 7.2
Erster Quartalsbericht 2021 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21008-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün als Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.
8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
zu TOP 8.1
Aufenthaltsqualität in Grünanlagen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20133-21-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung
kurzfristig zu prüfen, wie zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in Park- und Grünanlagen
an geeigneten Stellen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten durch die Corona-
Schutzverordnung Stellplätze für Imbissbuden ausgewiesen werden können. Wichtig ist,
dass dies nur für dieses Jahr gelten soll und eine Konkurrenzsituation mit bestehender
Gastronomie verhindert werden soll. Ferner sollen keine über mehrere Wochen/Monate
dauerhaft errichteten Imbissbuden entstehen, sondern bewegliche Imbisswagen eingesetzt
werden. Wünschenswert wäre hier mit Schaustellerfamilien aus Dortmund, die stark
unter der Corona Pandemie zu leiden haben, zu sprechen und ihnen ein entsprechendes
Angebot zu machen.
Begründung:
Freizeitangebote werden auch in diesem Jahr bedingt durch die Corona-Pandemie vermutlich
nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, so dass die Menschen vermehrt die Dortmunder Parkanlagen aufsuchen werden. Gleichzeitig leiden z.B. die Schausteller durch ausgefallene Veranstaltungen unter erheblichen Einnahmeverlusten. Um die Aufenthaltsqualität in den Grünanlagen zu verbessern, soll daher geprüft werden, an welchen Stellen der Grünanlagen evtl. Imbissbuden ausgewiesen werden können. Entsprechende Stellen könnten z.B. am Tremonia Park, HoeschPark, Westpark, Rombergpark, am Phoenix-See und Schulte Witten Haus bestehen. Es soll dabei beachtet werden, dass Konkurrenzsituationen zur teilweise bereits vor Ort bestehenden Gastronomie verhindert werden.
Die Verwaltung wird um Mitteilung gebeten, an welchen Standorten entsprechende Angebote
realisiert werden könnten.
AMIG, 09.03.2021:
Herr sB Wagner weist darauf hin, dass auch hier die Coronaregeln - z.B. Verzehr der erworbenen Ware im Abstand von 50 m zum Verkaufsstand - zu beachten wären. E bittet darum, hier auch die konzeptionellen Erfordernisse einzubeziehen.
Frau Rm Heidkamp weist darauf hin, dass diesbezüglich mit den Schaustellern vorab gesprochen wurde.
Herr Rm Stieglitz bittet, den Antrag dahingehend zu ergänzen, dass auch das Aufstellen von Toilettenwagen mit in die Prüfung durch die Verwaltung einbezogen wird.
Herr Rm Frank bittet, diesen Prüfauftrag auch an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) und dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) zur Kenntnis zu geben. Zudem soll im Rahmen dieses Auftrages auch geprüft werden, ob z.B. auch Fahrgeschäfte der Schausteller mit einbezogen werden können.
Frau Rm Lemke macht infektionstechnische Bedenken geltend; man werde sich daher bei der Abstimmung enthalten. Der Vorschlag des Herrn Rm Stieglitz hinsichtlich der ggf. aufzustellenden Toilettenwagen wird unterstützt.
Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen schlägt vor, den Antrag nur an den ABÖAB zur Kenntnis zu geben. Weiterhin schlägt er vor, das Thema „Toiletten in Parks“ als eigenen TOP in eine der nächsten Sitzungen einzubringen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig bei zwei Enthaltungen (Fraktion Die Linke+) folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung kurzfristig zu prüfen, wie zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in Park- und Grünanlagen an geeigneten Stellen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten durch die Corona-Schutzverordnung Stellplätze für Imbissbuden ausgewiesen werden können. Wichtig ist, dass dies nur für dieses Jahr gelten soll und eine Konkurrenzsituation mit bestehender Gastronomie verhindert werden soll. Ferner sollen keine über mehrere Wochen/Monate dauerhaft errichteten Imbissbuden entstehen, sondern bewegliche Imbisswagen eingesetzt werden. Wünschenswert wäre hier mit Schaustellerfamilien aus Dortmund, die stark unter der Corona Pandemie zu leiden haben, zu sprechen und ihnen ein entsprechendes
Angebot zu machen.
AMIG, 08.06.2021:
Herr Finger informiert den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün darüber, dass das Grünflächenamt inzwischen mehrere Gespräche mit den Schaustellern, vertreten durch Herrn Patrick Arens, geführt hat. Im Ergebnis konnten 15 Park- und Grünanlagen herausgefiltert werden, die für die Gestellung von Ständen gleich welcher Art interessant sind. Der nächste Termin findet am 09.06.2021 statt. Hier sollen final zunächst acht Stellplätze festgelegt werden, die dann in den darauffolgenden Tagen von den Schaustellern besetzt werden.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 8.2
Urban Gardening
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21239-21)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21239-21-E1)
….die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den AMIG und den
AKUSW um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Vor dem Hintergrund der Planungen zur IGA 2027 und der dort aufgeführten Ebene
„Mein Garten“ wird die Verwaltung aufgefordert, in Kooperation mit dem Umweltamt,
dem Grünflächenamt und dem Liegenschaftsamt geeignete öffentliche Flächen
(Freiflächen/Brachen, städtische ungestaltete bzw. unbepflanzte Grünflächen,
Rand- und Restflächen, Teilbereiche von Park- und Grünanlagen, Dachflächen,
Abstandsgrün u.ä.) für Urban-Gardening-Projekte zu definieren und zusammenzustellen.
2. Die entsprechend zur Verfügung stehenden Flächen sind auf der Internetseite der
Stadt Dortmund in einer Karte zu visualisieren.
3. Die Verwaltung initiiert eine städtische Werbekampagne, die insbesondere über
Social Media auf Urban-Gardening-Projekte in Dortmund aufmerksam macht und
zur Beteiligung anregt.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept für Urban Gardening in KiTas und
Jugendeinrichtungen vorzulegen. Dabei ist die Nutzung von Förderprogrammen zur
Unterstützung von Projekt- und Bildungsarbeit zu prüfen.
5. Die Verwaltung prüft, inwieweit die Stadt Dortmund über ein begleitendes städtisches
Förderprogramm geringfügige finanzielle Zuschüsse für Werkzeuge und andere
Sachmittel gewähren kann.
6. Die Verwaltung erstattet dem Ausschuss bis spätestens zum 4. Quartal 2021 Bericht
über den Umsetzungsstand der vorgenannten Punkte.
Begründung
Neben den traditionellen Kleingärten stellen Gemeinschaftsgärten eine zeitgemäße und
weitestgehend gemeinschaftliche Nutzung von Gartenflächen dar. Neben der gärtnerischen
Betätigung sind urbane Gemeinschaftsgärten häufig auch generationenübergreifende
und soziale Projekte. Sie stellen Treffpunkte in den Stadtteilen dar, die einen Austausch
von gärtnerischem und gartengestalterischem Wissen zwischen Jung und Alt anregen,
soziale Netzwerke schaffen und einen Austausch auf verschiedenen Ebenen zwischen
den AkteurInnen ermöglichen. Die BürgerInnen werden motiviert, sich für den Lebensraum
in der eigenen Stadt einzusetzen. Bei den Planungen zur IGA 2027 können sie
deshalb in dem als Mitmachebene geplanten Bereich „Mein Garten“ eine wichtige Rolle
spielen und die IGA in die Quartiere und vor die eigene Haustür bringen.
Urban-Gardening-Projekte leisten aber auch einen sinnvollen Beitrag zur Stärkung des
urbanen Natur- und Umweltschutzes, der Umweltbildung und regionaler Kreisläufe. In
Dortmund gibt es schon einige erfolgreiche Beispiele fürs Stadtgärtnern, doch das Angebot
könnte deutlich ausgebaut werden. Die Situation in den vergangenen Monaten hat den
Bedarf an Gartenfläche und für alle zugängliches Grün in der Stadt nochmal verstärkt.
Während es zum einen an Angeboten fehlt, um die Menschen zu aktivieren, ihr eigenes
Gemüse anzubauen, fehlt es andererseits an Fläche für diejenigen, die solche Projekte
umsetzen möchten. Durch eine Übersicht über geeignete Flächen und ein Beratungsangebot
zur Unterstützung bei der Umsetzung kann die Stadt Dortmund die Entwicklung urbaner
Gärten fördern. Das gemeinsame Gärtnern kann zudem Kindern und Jugendlichen
vermitteln, wie man lokal Lebensmittel herstellt und sich selbst versorgt. Dabei werden
„nebenbei“ Kenntnisse über Biodiversität, Stadtökologie, nachhaltigen Konsum und eine
zukunftsfähige Lebensweise erworben.
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Vor dem Hintergrund der Planungen zur IGA 2027 und der dort aufgeführten Ebene
„Mein Garten“ wird die Verwaltung aufgefordert, in Kooperation mit dem Umweltamt,
dem Grünflächenamt und dem Liegenschaftsamt geeignete öffentliche Flächen
(Freiflächen/Brachen, städtische ungestaltete bzw. unbepflanzte Grünflächen,
Rand- und Restflächen, Teilbereiche von Park- und Grünanlagen, Dachflächen,
Abstandsgrün u.ä.) für Urban-Gardening-Projekte zu definieren und zusammenzustellen.
2. Die entsprechend zur Verfügung stehenden Flächen sind auf der Internetseite der
Stadt Dortmund in einer Karte zu visualisieren.
3. Die Verwaltung initiiert eine städtische Werbekampagne, die insbesondere über
Social Media auf Urban-Gardening-Projekte in Dortmund aufmerksam macht und
zur Beteiligung anregt.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept für Urban Gardening in KiTas und
Jugendeinrichtungen vorzulegen. Dabei ist die Nutzung von Förderprogrammen zur
Unterstützung von Projekt- und Bildungsarbeit zu prüfen.
5. Die Verwaltung prüft, inwieweit die Stadt Dortmund über ein begleitendes städtisches
Förderprogramm geringfügige finanzielle Zuschüsse für Werkzeuge und andere
Sachmittel gewähren kann.
6. Die Verwaltung erstattet dem Ausschuss bis spätestens zum 4. Quartal 2021 Bericht
über den Umsetzungsstand der vorgenannten Punkte.
9. Anfragen - nicht besetzt -
10. Informationen der Verwaltung - nicht besetzt -
Die öffentliche Sitzung endet um 20:16 Uhr.
Frank Berndsen Braun
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführer
Anlage 1 (zu TOP 3.21 ö.).pdf Anlage 2 (zu TOP 3.25 ö.).pdf Anlage 3 (zu TOP 5.15 ö.).pdf Anlage 4 (zu TOP 6.1 ö.).pdf Anlage 5 (zu TOP 6.1 ö.).pdf
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