Niederschrift (öffentlich)

über die 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
am 29.04.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:05 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD-Fraktion
Rm Berndsen
Rm Kleinhans
Rm Matzanke
Rm Pulpanek-Seidel
Rm Rüther

CDU-Fraktion
Rm Grollmann
Rm Hoffmann
Rm Penning
Rm Waßmann

Fraktion B90/Die Grünen
Rm Schwinn
Rm Stackelbeck

Fraktion DIE LINKE/PIRATEN
sB Meyer

Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Dr. Dettke

Fraktion Alternative für Deutschland AfD
Rm Garbe

b) Beratende Mitglieder:
Herr Ehrich IHK
Herr Kaczmarek Handwerkskammer
Herr Susewind Kreishandwerkerschaft

c) Beschäftigtenvertretung:
Frau Milbradt Wirtschaftsförderung Dortmund

d) Verwaltung:
Herr Westphal Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Ledune Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Nehm Wirtschaftsförderung Dortmund
Frau Hobucher Büro 5/Dez


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung,
am 29.04.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 04.03.2020


2. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

2.0 Aktuelle Lage der Corona-Krise

2.1 Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

2.2 Aktuelle Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung

2.3 Aktuelle Angelegenheiten aus Wissenschaft und Forschung

2.4 Aktuelle Angelegenheiten Europa

2.5 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum"
hier: Gründung der TZ Net GmbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17213-20)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16326-19-E2)

2.6 Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zur Quartiersentwicklung "nördliche Speicherstraße am Schmiedinghafen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16526-20)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16526-20-E1)

Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung am 04.03.2020 vor.

2.7 Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund im LOG-IT Club e. V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17231-20)

2.8 Bericht über die Geschäftsentwicklung des Geschäftsjahres 2019 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17271-20)

3. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

3.1 Soziale Innovationen und intelligente Stadtinfrastrukturen für die widerstandsfähige Stadt der Zukunft (Projekt iResilience)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16525-20)

3.2 Städtische Infrastruktur / Wasserstoff
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020
(Drucksache Nr.: 15539-19-E3)


hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 15539-19-E3)


3.3 Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020
(Drucksache Nr.: 16692-20)


3.4 Weltfinale der World Robot Olympiad 2021 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17188-20)

3.5 Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)

3.6 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK); 3. Fortschreibung 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17116-20)

3.7 Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16719-20)


4. Anfragen, Anträge

4.1 Beginn des Bebauungsplanverfahrens für eine Fläche des „Weißen Feldes“
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17012-20)

Flächenentwicklung Weißes Feld: Schaffung von Planrecht
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16405-20-E4)

Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung am 04.03.2020 vor.

4.2 Dortmunder Büromarktdaten 2019
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16772-20-E2)

4.3 Standort Umschlagplatz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17347-20)




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Rm Matzanke - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Franz-Josef Rüther (SPD-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 04.03.2020

Die Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 04.03.2020 wurde einstimmig genehmigt.




2. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund


zu TOP 2.0
Aktuelle Lage der Corona-Krise

Herr Westphal berichtet anhand einer Folienpräsentation, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, über die vielfältigen Aktivitäten der Wirtschaftsförderung im Umfeld der Corona-Pandemie.

Auch Rückfrage von Rm Stackelbeck, inwieweit die Pandemie auch Auswirkungen auf die Beschäftigungsinitiativen habe, führt Herr Westphal aus, dass die Menschen, die über das Servicecenter lokale Arbeit in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt werden konnten, Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, sofern sie ihre Tätigkeit derzeit nicht ausüben können. Minijobber könnten auf dieses Instrument jedoch nicht zurückgreifen.
Das Instrument der Arbeitsgelegenheiten, welches häufig von Trägern wie der Tafel genutzt werde, sei von der Agentur für Arbeit heruntergefahren worden, da es vereinzelt Probleme mit den Hygienevorschriften bei der täglichen Arbeit gegeben habe. In Dortmund seien diese in einigen Bereichen aber unverzichtbar, um die an die Corona-Krise angepassten Prozesse umzusetzen. Man habe nun Möglichkeiten gefunden, dass diese Einsätze wieder möglich sind.

Derzeit seien etwa 2.000 Anträge auf Kurzarbeitergeld von Unternehmen eingereicht worden, man könne aber noch nicht abschätzen, wie hoch die Zahl der betroffenen Personen sein wird. Auch sei die Arbeitslosenquote wieder angestiegen.

Rm Matzanke bittet darum, die Fraktionen über diese Entwicklungen auch außerhalb von Sitzungen auf dem Laufenden zu halten.

zu TOP 2.1
Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

Herr Westphal gibt Informationen zum aktuellen Sachstand des Breitbandausbaus (siehe Anlage 2 zur Niederschrift). Auf die ausführliche Berichterstattung durch den Breitbandkoordinator habe man wegen der Beschränkungen der Corona-Epidemie verzichtet, werde sie aber zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Die Vertragsverhandlungen mit dem Anbieter richten sich einerseits nach dem europäischen Vergaberecht, andererseits müssen aber auch die Vorgaben des Bundes für die Förderung des Breitbandausbaus berücksichtigt werden.
Die Beantwortung vieler Fragen nehme seitens des Bundes Zeit in Anspruch, da diese auch für andere Verfahren gelten.
Bei einem positiven Verlauf sei im August/September mit einer Umsetzung der Bauplanung zu rechnen. Wichtig sei aber, dass man das Verfahren nicht wegen eines Verstoßes gegen das Vergaberecht stoppen müsse. Auch müsse es der Prüfung durch die Bezirksregierung standhalten. Insgesamt werde man rd. 600 km Tiefbaumaßnahmen vornehmen.

Rm Waßmann merkt an, dass das zur Verfügung stehende Geld brach liege und nicht genutzt werden könne. Man müsse bei den Baumaßnahmen darauf achten, dass die Baustellen verschiedener Akteure in der Stadt untereinander abgestimmt werden.

Die Nachfrage von Rm Waßmann, wann man die Förderbescheide erhalten habe, werde man mit dem Protokoll nachreichen.

HINWEIS: Der Förderbescheid des Bundes ist vom 19.12.2017 datiert, die Zusage des Landes zur Ko-Finanzierung trägt das Datum 13.02.2018.

Herr Westphal stellt dar, dass es noch keiner deutschen Großstadt gelungen ist, den Breitbandausbau umzusetzen. Die Förderzusage sei befristet, die Frist beginne jedoch erst zu laufen, wenn die eigentliche Umsetzung begonnen werde.
Für die Planung der Baustellen habe man bereits frühzeitig eine Task Force mit allen Beteiligten einberufen.

Auf Nachfrage von Rm Pulpanek-Seidel, ob der Ausbau von Schulen darin enthalten sei, erläutert Herr Westphal, dass die Kommunen eigenständig entschieden haben, an welchem der Aufrufe des Bundes zur Förderung des Breitbandausbaus sie sich beteiligen. Dortmund habe am sechsten Aufruf teilgenommen. In diesem sei es auch erstmals möglich, den Ausbau an Schulen einzubeziehen. In den rd. 3.200 als unterversorgt identifizierten Adresspunkten seien auch Schulen enthalten.

Die Nachfrage von Rm Berndsen, ob auch die Maßnahmen zum Ausbau der Fernwärme in die Abstimmung der Baustellen einbezogen würden, bejaht Herr Westphal.

Bereits in der letzten Ausschusssitzung habe er darauf hingewiesen, dass der Ausbau an Schulen, sofern der geförderte Ausbau nicht gelingen werde, mit eigenen Mitteln umgesetzt werde, so Herr Westphal auf Rückfrage von Rm Waßmann.

Darüber hinaus berichtet Herr Westphal, dass die Verleihung des Dortmunder Wirtschafts- und Unternehmerinnenpreises 2019 auf das Jahr 2021 verschoben wurde und man auf die Auslobung des Preises für 2020 verzichte.

Ebenfalls verschieben müsse man den Besuch der Ausschussmitglieder in den Räumlichkeiten Grüne Straße. Vor Ort seien derzeit maximal bis zu 35 Personen anwesend, die anderen Mitarbeiter*innen befinden sich im Home-Office. Diese Möglichkeit sei aufgrund einer neuen technischen Ausstattung möglich.

Herr Ledune führt aus, dass die Baugenehmigung für den sog. Leuchtturm in der Speicherstraße erteilt wurde und die Maßnahme zeitnah mit dem ersten Spatenstich begonnen werde.

zu TOP 2.2
Aktuelle Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung

keine aktuellen Themen

zu TOP 2.3
Aktuelle Angelegenheiten aus Wissenschaft und Forschung

Herr Westphal berichtet, dass die Technische Universität den Zuschlag für den Ausbau der Infrastruktur am Zentrum für Wirkstoffforschung über 23 Mio. € erhalten hat.

zu TOP 2.4
Aktuelle Angelegenheiten Europa

keine aktuellen Themen
zu TOP 2.5
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum"
hier: Gründung der TZ Net GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17213-20)

Herr Westphal erläutert, dass im Nachgang zur vorherigen Sitzung ein intensiver Austausch stattgefunden hat und die dort diskutierten Punkte in die neue Vorlage aufgenommen und präzisiert wurden.

Rm Penning bewertet die neue Vorlage positiv.
Zum erhalte der Inhouse-Fähigkeit müsse an das Verhältnis 80/20 ein strenger Maßstab angelegt werden. Allerdings werde mittelfristig mit der Erhöhung privater Einnahmen gerechnet, was dieser Regelung entgegenstehen könnte.
Eine halbjährliche Berichterstattung, insbesondere zur Inhouse-Fähigkeit, soll dem Ausschuss vorgelegt werden.

Auf Nachfrage von Rm Penning, wie die Überlegung der Steigerung privater Einnahmen mit dem Erhalt der Inhouse-Fähigkeit übereinstimmt, führt Herr Westphal aus, dass die Anträge auf Fördermittel vom Sondervermögen gestellt werden, die TZ Net dann die Geschäftsbesorgung für die Projekte übernimmt. Somit sei die Inhouse-Fähigkeit gewährleistet. Bei der Definition des Verhältnisses 80/20 gehe es auch nicht um die Summe der Einnahmen, sondern das die Tätigkeiten für private Dritte nicht mehr als 20 % betragen dürfen. Man dürfe aber nicht die Finanzierung der Gesellschaft mit der Inhouse-Fähigkeit vermischen, da es zwei unterschiedliche Sachverhalte sind.
Er bestätigt eine halbjährliche Berichterstattung.
Nach drei Jahren werde man evaluieren, ob die mit der Gründung der TZ Net GmbH geplante Idee des Geschäftsmodells umgesetzt werden konnte.

Rm Stackelbeck dankt für die umfassende Beantwortung der Fragen und signalisiert die Zustimmung.

sB Meyer bittet darum, die Arbeitnehmerseite, beispielsweise über den DGB, in den Beirat einzubeziehen.

Rm Waßmann zeigt Zweifel auf, dass ggfs. beim Wegfall der Inhouse-Fähigkeit private Dritte in die Gesellschaft einsteigen könnten. Die Projekte selbst seien nicht auf Dortmund beschränkt, müssten aber sehr wohl einen Bezug zu Dortmund haben.

Rm Stackelbeck ist eine Einbindung des DGB nicht unbedingt erforderlich, da keine Arbeitnehmerinteressen selbst zu vertreten sind.

Auf Nachfrage von Rm Waßmann, wie die Politik in den Beirat eingebunden werden soll, führt Herr Westphal aus, dass die Besetzung des Beirats noch nicht abschließend geklärt sein, die Politik aber mit 4 Mitgliedern vertreten sein soll. Auf die Einbindung des DGB könnte durchaus sinnvoll sein, da sich einige der Projekte mit Personalentwicklungen und digitalen Kompetenzen beschäftigen können. Dies sei über die Definition „ Experten aus der Wirtschaft“ durchaus abgedeckt. Die Verwaltung werde der Politik einen Vorschlag zur Besetzung des Beirates vorlegen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


zu TOP 2.6
Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zur Quartiersentwicklung "nördliche Speicherstraße am Schmiedinghafen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16526-20)

Den Mitgliedern des Ausschusses lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 16526-20-E1) vor:

„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Zusatz-/ Ergänzungsantrags.

1. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung begrüßt die städtebauliche Öffnung und langfristige Entwicklung des Hafenquartiers sowie insbesondere die Neugestaltung der nördlichen Speicherstraße.
2. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung stellt fest, dass auf den als Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesenen Flächen des Hafenquartiers nur im Ausnahmefall und erst nach ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen politischen Gremien einer anderen Nutzungsform als der gewerblich-industriellen Vorrang eingeräumt werden darf.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung betrachtet die geplante Ansiedlung eines Berufskollegs am Standort nördliche Speicherstraße auf einer Fläche von über 25.000 m² als ungünstig und bittet die Stadtverwaltung daher um Prüfung und Identifizierung alternativer Standorte im Stadtgebiet.

Begründung

Die städtebauliche Neugestaltung des Hafenquartiers, bei der inzwischen auch für den Bereich der nördlichen Speicherstraße konkrete Planungsentwürfe vorliegen, ist eines der großen Zukunftsprojekte in Dortmund. Eine bessere städtebauliche Anbindung des Hafens an die benachbarten Quartiere sowie eine generelle Belebung des gesamten Areals durch die Schaffung neuer Arbeits-, Freizeit-, Kultur- und Gastronomieangebote ist überaus begrüßenswert.
Industrie- und Gewerbeflächen mit guter Verkehrsanbindung sind in Dortmund jedoch rar gesät. Daher sollte der gewerblich-industriellen Nutzung auf den als solchen ausgewiesenen Flächen am Hafen stets Vorrang gegenüber anderen Nutzungsformen eingeräumt werden. Andere Nutzungsformen sollten an diesem Standort nur in gut begründeten Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden und der ausdrücklichen Zustimmung der zuständigen politischen Gremien bedürfen. Die großflächige Ansiedlung eines Berufskollegs am Standort nördliche Speicherstraße ist aus diesem Grund abzulehnen.“

Auf Nachfrage von Rm Schwinn führt Herr Westphal aus, dass der Erhalt der Gebäude Speicherstraße 100 sowie des Silos als zwingender Bestandteil Gegenstand der Ausschreibung gewesen sei.
Eine Zwischennutzung sei generell denkbar, dürfe aber nicht dazu führen, dass sie nach Ablauf der zeitlichen Befristung als Verdrängung bezeichnet werde.

Rm Waßmann bittet darum, von einer Entscheidung zum Antrag der CDU-Fraktion in diesem Ausschuss abzusehen, sondern diese im AUSW vorzunehmen, da es sich in erster Linie um städtebauliche Aspekte handele. Er merkt an, dass man industrielle, gewerbliche Flächen auch für eine solche Nutzung erhalten wolle und daher für den vorgesehenen Schulkomplex einen alternativen Standort wünsche.

Rm Stackelbeck kritisiert, dass sich das Verfahren ja bereits in einem fortgeschrittenen Stadium befindet und der Entwurf unter Beteiligung politischer Vertreter ausgewählt wurde.

Auch Rm Rüther merkt an, dass ein Vertreter der CDU-Fraktion an dem Verfahren beteiligt gewesen sei. Der geplante Schulkomplex bilde einen wichtigen Bestandteil für die beabsichtigte städtebauliche Planung. Eine nachträgliche Änderung sei nicht nachzuvollziehen.

Rm Waßmann stellt dar, dass die Bedenken in der CDU-Fraktion im Nachgang zur Jurysitzung des Wettbewerbsverfahrens aufgetreten sind und diese dem Fraktionsvorsitzenden im Vorfeld nicht bekannt waren.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung wie vorgeschlagen weiter zu verfahren.

Die Abstimmung des CDU-Antrages erfolgt voraussichtlich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.05.2020.

zu TOP 2.7
Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund im LOG-IT Club e. V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17231-20)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund im LOG-IT Club e. V.

zu TOP 2.8
Bericht über die Geschäftsentwicklung des Geschäftsjahres 2019 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17271-20)

Auf Nachfrage von Rm Penning und Em Schwinn führt Herr Nehm aus, dass die Rückabwicklung des Grundstückverkaufs erst in 2021 erfolgen wird, man aber aufgrund der Kenntnis, dass das Geschäft nicht abgewickelt werden kann, bereits eine Wertberichtigung vorgenommen habe. Geprüft werden müsse, ob und für welches Jahr Notar- und Grunderwerbskosten vorgesehen werden müssen. Weitere Kosten seien bisher nicht entstanden.

Die Auslastung im Technologiezentrum sei gesunken, weil ein großer Mieter ausgezogen sei und eine eigene Immobilie bezogen habe. Die entsprechend freigezogenen Räumlichkeiten werden nun für eine Nutzung durch einen neuen Mieter umgebaut, diese Maßnahmen dauern auch in 2020 noch an, so dass auch dort die Auslastung zu Beginn des Jahres niedriger sein wird.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Bericht über die Geschäftsentwicklung zum 31.12.2019 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ zur Kenntnis.



3. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten


zu TOP 3.1
Soziale Innovationen und intelligente Stadtinfrastrukturen für die widerstandsfähige Stadt der Zukunft (Projekt iResilience)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16525-20)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Sachstandsbericht zum drittmittelgeförderten "nordwärts"-Teilprojekt iResilience zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Städtische Infrastruktur / Wasserstoff
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020

(Drucksache Nr.: 15539-19-E3)

Es liegt folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 03.03.2020 vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 15539-19-E3, lag bereits zur Sitzung am 26.11.2019 vor):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag:
Begründung:
Mit der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie soll die Energiewende in Dortmund weiter vorangebracht werden. Zwar schreitet der Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität weiter voran, doch sollte bereits heute weiter in die nähere Zukunft geschaut werden und die Nutzung von Wasserstoff als Energiequelle in den Fokus genommen werden. Denn Wasserstoff hat zusätzlich nicht nur im Bereich der Mobilität Anwendungsbereiche, sondern z.B. auch im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung. Gelingt es Wasserstoff grün und nachhaltig vor Ort herzustellen, z.B. aus Abfall oder Photovoltaik, und zu nutzen, ist dies ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffemissionen in Dortmund. Mit dem Masterplan Energiezukunft und dem geplanten Energiecampus Huckarde werden bereits Entwicklungen im Bereich Wasserstofftechnologien verfolgt. Diese Aktivitäten gilt es nun auszuweiten. Um eine entsprechende Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft und die benötigte Infrastruktur zu schaffen, soll insgesamt ein Konzept erarbeitet werden und den zuständigen Ausschüssen vorgestellt werden.“


ABVG, 03.03.2020:

Herr Habbes (DSW21) und Herr Flosbach (DEW21) informieren den Ausschuss über den aktuellen Sachstand und geben eine Einschätzung dazu ab, ob und inwieweit die Nutzung von Wasserstoff aus ihrer jeweiligen Sicht möglich sei. Hierbei wurde deutlich, dass man dem Thema grundsätzlich positiv gegenüberstehe allerdings aufgrund der Entscheidungen auf Bundesebene „pro Elektromobilität“ die kurzfristige Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt für schwierig halte.

Herr Rm Dudde berichtet, dass seine Fraktion das Thema bereits seit Jahren sehr intensiv betrachte, hierzu allerdings nicht so euphorisch wie die SPD-Fraktion sei. Seine Fraktion stehe dem sehr kritisch gegenüber, da man davon ausgehen müsse, dass nach vorangeschrittenem Ausstieg aus der Atom- und Kohleenergiegewinnung immer weniger überflüssiger Ökostrom und insofern immer weniger Strommengen für die Wasserstoffgewinnung zur Verfügung stehen würden.

Herr Rm Gebel verdeutlicht, dass seine Fraktion den o. a. Antrag ablehnen werde, da ihm nicht klar sei, weswegen man auf kommunaler Ebene so etwas vorantreiben sollte, während sich auf den Ebenen darüber dazu gar nichts tue.

Da es sich bei der Thematik „Wasserstoffstrategie“ um eine Maßnahme von besonderer Bedeutung handelt, von der nicht nur die Verwaltung sondern auch die städtischen Gesellschaften berührt seien, einigt man sich darauf, dass hier eine abschließende Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund erforderlich sei und man daher den heutigen Beschluss zum o. a. SPD-Antrag in Form einer Empfehlung abgeben werde. Außerdem soll die Angelegenheit an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) mit der Bitte um Beratung und Empfehlung überwiesen werden.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:


Darüber hinaus liegt eine Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020 vor:

„Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (siehe TOP 3.6) für nachvollziehbar, diese sollte auch durch die Verwaltung beantwortet werden. Bei dem Tagesordnungspunkt an dieser Stelle handele es sich um einen Antrag der SPD-Fraktion. Sie halte es für sinnvoller, erst auf dem Gebiet des Wasserstoffes weiter zu forschen und dann erst den nächsten Schritt zu tun. Die Gegebenheiten in Wuppertal seien aus ihrer Sicht anders. Ihre Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten.

Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass man sich perspektivisch mit dem Thema auseinandersetzen müsse. Er halte den Wasserstoff für eine gute Lösung, das Thema „Elektro“ sollte trotzdem parallel gesehen werden. Es handele sich also um eine Ergänzung des Portfolio.

Herr Naumann (SPD-Fraktion) erklärt, die Stadt solle versuchen herauszubekommen, welche finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an.“

Für Rm Schwinn bemängelt, dass es noch keine Empfehlung der Bundesregierung für den Umgang mit Wasserstoff gibt. Auch die TZ Net plane ein Projekt auf diesem Gebiet, dessen Ergebnisse zunächst abgewartet werden sollten. Seine Fraktion werde sich daher bei der Abstimmung enthalten.

Rm Garbe signalisiert wegen der fehlenden Strategie des Bundes die Ablehnung seiner Fraktion zu dem Antrag.

Rm Rüther verdeutlicht, dass man keinen zeitlichen Rahmen zur Vorlage des Konzeptes vorgebe, das Thema an sich aber nicht aus den Augen verlieren wolle.

Rm Penning ergänzt, dass die Zeit genutzt werden soll, ein solches Konzept zu entwickeln.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung schließt sich mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an.

zu TOP 3.3
Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020

(Drucksache Nr.: 16692-20)
Es lag folgende Überweisung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020 vor:

„Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage auch noch folgenden Gremien zu Kenntnis vorzulegen:
Die Verwaltung sagt zu, dieser Bitte nachzukommen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt das vorgelegte Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz.“


Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt das vorgelegte Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz.

zu TOP 3.4
Weltfinale der World Robot Olympiad 2021 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17188-20)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Bericht zum Weltfinale der World Robot Olympiad zur Kenntnis.

zu TOP 3.5
Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat „Runder Tisch Internationales“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK); 3. Fortschreibung 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17116-20)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der 3. Fortschreibung 2020 des „Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ zu und beauftragt die Verwaltung, im Arbeitskreis REHK auf dieser Grundlage zu arbeiten.

zu TOP 3.7
Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16719-20)

Es liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 12.03.2020 vor:

„Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, die Informationen auch an die anderen Fachausschüsse weiterzugeben.

Dies wird von der Verwaltung zugesagt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2017-2019 zur Kenntnis.“

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2017-2019 zur Kenntnis.




4. Anfragen, Anträge


zu TOP 4.1
Beginn des Bebauungsplanverfahrens für eine Fläche des „Weißen Feldes“
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17012-20)

Es liegen folgende Anträge zur Beratung und Abstimmung vor:

Antrag SPD-Fraktion (Drucksache 17012-20):

„…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren für die Fläche zwischen dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Lü 174 „Im Weißen Feld“ im Osten und der Straße „Im Weißen Feld“ im Westen einzuleiten.

Begründung:
Für die Entwicklung der Fläche zwischen dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Lü 174 „Im Weißen Feld“ im Osten und der Straße „Im Weißen Feld“ im Westen ist ein Bebauungsplanverfahren zwingend erforderlich, um dem erheblichen Bedarf an Gewerbeflächen im Technologiebereich kurzfristig entsprechen zu können.“

Antrag CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 16405-20-E4):

„…Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beauftragt die Verwaltung, die in der vorliegenden Verwaltungsantwort genannte Fläche von rund 80.000 m² zwischen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 174 „Im Weißen Feld“ im Osten und der Straße Im Weißen Feld im Westen durch unverzügliche Schaffung von Planrecht für gewerbliche Ansiedlungen nutzbar zu machen.

Begründung
Um auswärtigen und expansionswilligen Unternehmen in Dortmund neue Potenzialflächen zur Verfügung stellen bzw. anbieten zu können, ist eine planrechtliche Nutzbarmachung der o.g. Fläche „Im Weißen Feld“ dringend notwendig. Die Vermarktung der Fläche führt zu positiven Effekten im Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) und eröffnet weiteren Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Die Schaffung von Planrecht für dieses rund 80.000 m² große Areal kann sich in der Folge auch durch positive Effekte am Dortmunder Arbeitsmarkt auswirken. Aus den genannten Gründen ist die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund an der zeitnahen Entwicklung dieser Fläche sehr interessiert.“

Rm Rüther begrüßt, dass beide Anträge einen identischen Inhalt wiedergeben und schlägt vor, beide Anträge parallel zu beschließen.

Rm Stackelbeck signalisiert Zustimmung ihrer Fraktion, bittet aber darum aufzunehmen, dass im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes mögliche andere Ausgleichsflächen überprüft werden.

Die Antragsteller stimmen dieser Ergänzung zu.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren für die Fläche zwischen dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Lü 174 „Im Weißen Feld“ im Osten und der Straße „Im Weißen Feld“ im Westen einzuleiten.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beauftragt die Verwaltung, die in der vorliegenden Verwaltungsantwort genannte Fläche von rund 80.000 m² zwischen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 174 „Im Weißen Feld“ im Osten und der Straße Im Weißen Feld im Westen durch unverzügliche Schaffung von Planrecht für gewerbliche Ansiedlungen nutzbar zu machen.

Im Rahmen des weiteren Verfahrens ist zu prüfen, ob und ggfs. wo Ausgleichsflächen geschaffen werden können.

zu TOP 4.2
Dortmunder Büromarktdaten 2019
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16772-20-E2)

Auf Nachfrage von Rm Penning führt Herr Ledune aus, dass man sich in einem intensiven Austausch mit Dortmunder Akteuren befinde, um diese zu animieren, auch bei geringen Vor-Auslastungen mit der Umsetzung von Büroneubauten zu beginnen. Diese seien dann kurz- und mittelfristig umsetzbar.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Standort Umschlagplatz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17347-20)

Es liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:


Begründung:
Der „Umschlagplatz“, eine Containerbar mit Biergarten direkt am Dortmunder Hafen, hat sich zu einer etablierten Gastronomie für Anwohner und Ausflügler mit einem umfassenden Angebot an kulturellen Veranstaltungen wie Ausstellungs- und Konzertreihen (z.B. Cargo:JAZZ Festival) entwickelt. Damit entspricht der Umschlagplatz den definierten Projektzielen, wie „Öffnung und Nutzung des Quartiers durch die NordstadtbewohnerInnen“, „Steigerung der Lebensqualität“ oder „Ansiedlung einer bunten Mischung aus Künstlern, Kreativen […]. Dennoch ist der Erhalt der Bar in den aktuellen Plänen nicht festgeschrieben.“

Rm Schwinn erklärt, dass man die Aktivitäten der Wirtschaftsförderung im Umgang mit den Betreiberinnen anerkennen müsse. Es sei schade, wenn eine weitere Zwischennutzung nicht erfolgen könne. Dies könne ein Signal sein, was von den Anwohnern der Nordstadt insbesondere mit Hinblick auf die zukünftige Nutzung falsch verstanden werden könnte.

Rm Pulpanek-Seidel stellt fest, dass die SPD-Fraktion das Anliegen verstehe, den Antrag gleichwohl ablehnen müsse, da die Forderung unrealistisch sind.
Die Wirtschaftsförderung habe gemeinsam mit der Hafen AG und den Betreiberinnen die Zwischennutzung ermöglicht und bereits diverse Angebote unterbreitet bzw. Kontakte zu möglichen Alternativen vermittelt, die jedoch nicht aufgegriffen wurden.

Auch Rm Waßmann signalisiert, dass man höchstens dem zweiten Punkt des Antrages zustimmen könne, den Rest des Antrages jedoch ablehnen müsse.

sB Meyer hingegen befürwortet den Antrag. Wichtig sei eine gemischte Nutzung, die auch die Interessen und Meinungen der Anwohnerinnen und Anwohner einbinde.

Rm Berndsen ergänzt, dass man sich bei der bisherigen Zwischennutzung auf ein geringes Entgelt verständigt habe. Dieses gelte es bei einer möglichen weiteren Nutzung anzupassen.

Herr Westphal weist darauf hin, dass der bisherige Nutzungsvertrag – anders als in der Presse dargestellt – bislang nicht gekündigt wurde. Allerdings sei von Beginn an auch immer von einer temporären Nutzung die Rede gewesen.
Derartige Diskussionen würden es erschweren, Grundstücks- oder Immobilieneigentümer von möglichen Zwischennutzungen zu überzeugen, auch wenn diese sinnvoll sind.
Selbstverständlich werde die Wirtschaftsförderung auch weiterhin die Gespräche mit den Beteiligten zu führen, allerdings sei noch nicht abzusehen, ob diese erfolgreich sein werden.

Rm Schwinn erklärt, dass seine Fraktion den Antrag zurückziehe, da die Wirtschaftsförderung erklärt habe, mit den Betreiberinnen nach einer Lösung zu suchen.


Die öffentliche Sitzung wird von Rm Matzanke um 17:05 Uhr beendet.




Matzanke Rüther Korbmacher
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


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