Niederschrift (öffentlich)
über die 37. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation
am 31.10.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:15 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD-Fraktion
Rm Schilff, Vorsitzender
Rm Balzer
Rm Schmidt i.V. für Rm Gottwald
Rm Heymann
Rm Kaminski
Rm Heidkamp i.V. für Rm Renkawitz
CDU-Fraktion
Rm Bartsch
Rm Krause
Rm Uhlig i.V. für Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann
Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Fuß i.V. für Rm Stackelbeck
Fraktion Die Linke & Piraten
Rm Dr. Tautorat
Rm Dr. Tenbensel i.V. für sB Dr. Tödt
Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Ossau
Fraktion AfD
Rm Bohnhof
b) Beratende Mitglieder:
sE Tekin– Integrationsrat abwesend
c) Verwaltung
StR Uhr, 8/Dez.
Herr Zilian 10/FBL
Herr Plätz, 11/FBL
Herr Müller, 11/stv. FBL
Herr Rosen, 13/FBL
Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Frau Feldmann, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Frau Fromme, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Mülle, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Stüdemann, 2/Dez
Herr Sanders, 11/3
Frau Hülsmann, 11/2
Herr Grewe, 11/4
Herr Pähler, 11/4
Herr Berneker, 11/1
Herr Konzack, 10/A1
Herr Bals, 10/A2
Herr Klebs, 10/T2
Herr Vorschütz, 10/A2
Herr Nitschke, 10/A2
Herr Niestroj, 10/A2
Frau Balz, 10/ZD
Herr Dr. Rettberg,1/CIO
Frau Siekmann, 32/FBL
Herr Dr. Rath, 60/FBL
Frau Schadt, 50/6
Herr Robbert, 50/6
Herr Dr. Renken, 53/FBL
Frau Tischner, 5/Dez
Herr Finke, 51/4
Herr Meyer-Jäkel, 1/GBII
Frau Fenzel, 1/GBII
Herr Klafki, 70/4
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 37. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 31.10.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 05.09.2019
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19)
2.2 Wirkungsmonitor 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15421-19)
3. Personal
3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes
3.1.1 Stellenplan für die Haushaltsjahre 2020 / 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15201-19)
3.1.2 Personal- und Organisationsbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15123-19)
3.1.3 Benennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14966-19)
3.1.4 Organisationsveränderung im Dezernat 7 durch die Einrichtung eines Grünflächenamtes
-StA 63- zum 01.01.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14512-19)
3.1.5 Kompetenzmodell „Job-Familien“ bei der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15348-19)
3.1.6 Personalgewinnung durch eRecruiting - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14971-19)
3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche
3.2.1 Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15436-19)
3.2.2 Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15143-19)
3.2.3 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
Baubeschluss und Einrichtung eines Kinder- und Jugendtreffs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14190-19)
3.2.4 Kritische Infrastruktur (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15023-19)
3.2.5 5Gain Förderprojekt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15277-19)
3.2.6 Einsatzkonzeption Verkehrsüberwachung und Einrichtung von 12 Planstellen für den Außendienst und einer/eines Koordinatorin/Koordinators im ruhenden Verkehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15041-19)
3.2.7 Änderungen beim Förderprojekt PuLS
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15423-19)
4. Organisation
4.1 IT-Angelegenheiten
4.1.1 Sachstand Open Data
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15455-19)
4.1.2 Sachstandsbericht - Masterplan "Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15160-19)
4.1.3 Arbeitszeiterfassung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14487-19-E1)
Der Antrag lag bereits zur Sitzung am 06.06.2019 vor.
4.1.4 Sachstandsbericht des Projekts Neues Dortmunder Rats-/Gremieninformationssystem und Bildung einer Vorbereitungsgruppe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15418-19)
4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
4.2.1 Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15163-19)
4.2.2 Befragung zur Gleichstellung bei der Stadt Dortmund - Eine Studie des Gleichstellungsbüros; Maßnahme 3.1.1 des Gleichstellungsplan 2019-2023
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15583-19)
5. Mitteilungen des Vorsitzenden
Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Waßmann benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung bittet folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Zusammenführung des Vokalmusikzentrums NRW und des Musikfestivals Klangvokal
in einem „Institut für Vokalmusik“ ab 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15796-19)
Es wird vorgeschlagen, die Vorlage unter TOP 3.2.8 zu behandeln.
Die Tagesordnung wird mit dieser Erweiterung festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 05.09.2019
Die Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 05.09.2019 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2019
(Drucksache Nr.: 15415-19)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 30.10.2019 vor:
Die CDU-Fraktion merkt an, dass ein Haushaltsausgleich bis 2024 nicht erreicht wird. Sowohl die Liquiditäts- als auch die Investitionskredite steigen ebenso wie die Zinsbelastung. Dies führt zu Unwägbarkeiten im Haushalt.
Auch ist auffällig, dass die hohen Transferleistungen den Haushalt belasten und dass das Eigenkapital / die Rücklagen aufgezehrt werden.
Auch die Fraktion B´90/Die Grünen sehen die finanzielle Zukunft bedenklich. Der Rat möge darauf hinwirken, dass durch Bund und Land übertragenen Aufgaben/Kosten für die Kommunen auch entsprechend kompensiert werden.
Auch berge der Doppelhaushalt die Gefahr, dass nach der Kommunalwahl bereits begonnene Maßnahmen nicht mehr geändert werden können.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate mit den gemachten Anmerkungen zu beraten und zu beschließen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis und lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 2.2
Wirkungsmonitor 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15421-19)
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2018.
3. Personal
3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes
zu TOP 3.1.1
Stellenplan für die Haushaltsjahre 2020 / 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15201-19)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 15201-19-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15201-19-E2)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgendes Schreiben des Personalrates vom 17.10.2019 vor:
Der Personalrat hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der o. g. Vorlage befasst und nimmt wie folgt Stellung:
Grundsätzlich begrüßt der Personalrat die von Ihnen beabsichtigte Maßnahme, bei der Aufstellung des Stellenplanes die von den Fachbereichen durchgeführten Personalbedarfsbemessungen zur Einrichtung von Planstellen zu berücksichtigen. Ebenso finden die Bedarfe für zusätzliche gesetzliche oder vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene freiwillige Aufgaben Eingang in die diesjährigen Haushaltsberatungen.
Bevor sich der Personalrat sich zu einzelnen Fachbereichen in dieser Stellungnahme konkreter äußert, erlauben wir uns unabhängig davon grundsätzliche Anmerkungen zu machen.
In politischen Gremien aber auch in Teilen der Verwaltung selbst wird der Fokus immer stärker auf die Digitalisierung von Arbeitsvorgängen gelegt. Diese Fokussierung erfolgt oftmals mit der Intention, durch Einsatz von Technik fehlendes Personal zu kompensieren bzw. dem Zeitgeist zu folgen und den Bürgerinnen und Bürgern ein persönliches Erscheinen zur Erledigung ihrer Anliegen zu ersparen und den hierfür benötigten Service einzurichten, Anliegen auch von Zuhause aus zu erledigen.
Was leider nicht in den Vordergrund rückt, ist die Tatsache, dass für die Einrichtung von digitalisierten Verwaltungsvorgängen der zentrale Anbieter, das Dortmunder Systemhaus, personell gestärkt werden muss. Neben der auch aufgrund des demografischen Wandels aber auch des Fachkräftemangels ausgedünnten Personaldecke ist für die Aufgabenerledigung die dringend erforderliche Hardware oftmals gar nicht vorhanden. Die Anforderung unserer politischen Entscheidungsträger, die Verwaltung bildlich als Ferrari an den Start zu bringen, obwohl die Technikausstattung an der einen oder anderen Stelle unserer Verwaltung den Standard eines Trabis besitzt, während mancher Fachbereich schon glücklich ist, als Volkswagen unterwegs zu sein, ist ein kühnes Unterfangen. Die finanziellen Grenzen bei der Erstellung des Haushalts- und damit auch des Stellenplanes sind jährlich schnell erreicht, oftmals gar überschritten. Mögliches Einsparpotential bietet dann in der Regel das Personalkostenbudget.
Insgesamt sollte im Interesse Aller der zentrale IT-Dienstleister unserer Verwaltung zukunftsorientiert personell deutlich besser aufgestellt werden.
Auch sollte den politischen Entscheidungsträgern dieser Verwaltung aber auch dem Verwaltungsvorstand bewusst sein, dass die Verwaltung bei entsprechender personeller Ausstattung neben der technischen Ausstattung auch dringend angemessene Räumlichkeiten im Rahmen ihrer kommunalen Verantwortung benötigt. Nur wenn diese drei Komponenten vernünftig geplant und eingesetzt werden, ist die Stadtverwaltung Dortmund weiterhin zukunftssicher aufgestellt.
Erlauben Sie uns nun den Hinweis auf einzelne Fachbereiche, deren erforderliche Stellenbedarfe leider nicht vollumfänglich berücksichtigt wurden:
Dortmunder Systemhaus (StA 10)
Die Stellenplanvorlage beinhaltet lediglich diejenigen Stellenbedarfe, für die bereits konkrete Organisationsverfügungen in Kraft getreten sind. Stellenbedarfe, die bereits in den Personal- und Organisationsentwicklungskonzepten der vergangenen Jahre angemeldet bzw. die bereits durch einen politischen Beschluss legitimiert wurden, sind leider nicht aufgeführt. Diese sind jedoch ebenfalls zu berücksichtigen, wenn StA 10 die von ihm zu verantwortenden Aufgaben adäquat erfüllen soll. Die nachfolgende Tabelle listet die zusätzlichen und dringend erforderlichen personellen Mehrbedarfe auf:
Quelle | Aufgabe | Stellenbedarf | Ggf. Erläuterungen |
Ratsbeschluss vom 04.07.2019 | Digitalisierung | 5 | |
PuO-Konzept 2019 ff. | Controlling/KLR | 2+1 | 2 überplanmäßige Stellen in Planstellen umwandeln,
1 Stelle für dauerhaft erhöhten Aufwand sowie Unterstützung JA/Anlagenbuchhaltung |
PuO-Konzept 2019 ff. | DMS/E-Akte | 3 | Zusätzliche Aufgaben durch Projekteinführung |
PuO-Konzept 2019 ff. | Public Key Infrastructure (PKI) | 1 | Konzeptionelle Weiterentwicklung erforderlich |
PuO-Konzept 2019 ff. | Servervirtualisierung | 1 | Wahrnehmung Produktivverantwortung; ein überplanmäßig geführter Mitarbeiter soll planmäßig geführt werden |
PuO-Konzept 2019 ff. | Bürokommunikation und Signaturinfrastruktur | 1 | Sicherstellung laufender Betrieb und konzeptionelle Weiterentwicklung |
PuO-Konzept 2019 ff. | Access und VBA-Entwicklung | 1 | Austausch Altprogrammierung durch neue Programmtechniken erforderlich |
Summe | | 15 | |
Das Dortmunder Systemhaus hat auch in Personal- und Organisationsentwicklungskonzepten für vergangene Jahre Stellenbedarfe angemeldet, die bislang keine Berücksichtigung fanden, da die entsprechenden Organisationsverfügungen noch nicht erstellt wurden. Gleichwohl erfolgt die Aufgabenwahrnehmung (Citrix und Betreuung IT-Systeme der Dortmunder Ratsmitglieder = 2 Stellenbedarfe) durch im Stellenplan überplanmäßig geführte Kolleginnen und Kollegen. Auch hier sollten die erforderlichen Planstellen eingerichtet werden.
Darüber hinaus ist die Organisationsverfügung für das Aufgabenfeld „Störungsmanagement“ in Kraft getreten. Auch hier wurde bereits bei der Erstellung auf den zusätzlichen Bedarf von 5 Stellen (4 + 1 für den HP-Service-Manager) hingewiesen, um den Anforderungen der gesamten Stadtverwaltung als Kunden des Störungsmanagements gerecht zu werden. Auch hier wird das Dortmunder Systemhaus immer wieder mit Beschwerden hinsichtlich der langen Bearbeitungsdauer konfrontiert.
Berufsfeuerwehr Dortmund (StA 37)
Bei der Berufsfeuerwehr wurde notwendigerweise der Ausfallfaktor für die Beschäftigten im 24-Stunden-Dienst neu berechnet. Durch die anerkannte Erhöhung des Ausfallfaktors von 4,87 auf 5,15 wird ein Mehrbedarf von ca. 54,91 vzv Planstellen (50,77 vzv Planstellen im Brandschutz und 4,14 vzv Planstellen im Rettungsdienst) entstehen. Dieser daraus Personalmehrbedarf ist in der Stellenplanvorlage noch nicht abgebildet. Nur durch die Bereitstellung des erforderlichen Personals können die immensen Überstunden der Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr mittelfristig reduziert werden.
Tiefbauamt (StA 66)
Mit der Gründung des Grünflächenamtes erfolgt auch eine Verlagerung der bislang im Tiefbauamt tätigen Kolleginnen und Kollegen. Unberücksichtigt wurde allerdings, dass Aufgaben (Absperrungen, Notdienst etc.), die in der Vergangenheit durch Kolleginnen und Kollegen sowohl der Straßenunterhaltung als auch des grünpflegerischen Bereiches gemeinsam wahrgenommen wurden, künftig mit der vorhandenen Personaldecke des Tiefbauamtes wahrgenommen werden müssen. Der Aufgabenverbleib beim FB 66 ergibt sich aus der rechtlichen Stellung des Straßenbaulastträgers. Zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung besteht beim Tiefbauamt weiterer Personalbedarf.
Wir dürfen Sie bitten, diese Stellungnahme der Ratsvorlage (DS-Nr. 15201-19) beizufügen und den Vertreterinnen und Vertretern des Rates der Stadt Dortmund zugänglich zu machen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
unter Hinweis auf die Zuschrift des Personalrats teile ich Ihnen ergänzend folgende Informationen mit:
Die Stellenplanvorlage für die Haushaltsjahre 2020/2021 enthält rd. 264 Stelleneinrichtungen. Dieser Umfang stellt für die Kernverwaltung der Stadt Dortmund einen Rekord von zusätzlichen Bedarfen dar, den es in den letzten Jahrzehnten nicht gegeben hat. Gleichwohl merkt der Personalrat, wie jedes Jahr an, dass die Stellenneueinrichtungen nicht den wirklichen Bedarf in der Verwaltung wiedergeben.
Die Stellenplanvorlage enthält die bis zum Redaktionsschluss im September durch Organisationsverfügungen, Personalbemessungen oder Gremienbeschlüsse legitimierten zusätzlichen Planstellen. Insofern können Gedanken in den Fachbereichen zu weiteren Bedarfen, die in den folgenden P&O-Konzepten aufzunehmen wären, nicht ungeprüft in einer solchen Vorlage aufgenommen werden. Zur Information erhält der Ausschuss für Personal und Organisation einmal unterjährig eine Vorlage über die seit der letzten Stellenplanvorlage aufgelaufenen Stellenbedarfe und Bedarfsanmeldungen der Fachbereiche (zuletzt DS. Nr. 14111-19).
Die in den P&O-Konzepten aufgeführten Bedarfe sind im weiteren Prozess der Stelleneinrichtungen zu belegen und durch Organisationsverfügung und ggf. weitere Gremienbeschlüsse zu konkretisieren. Sofern dies nicht erfolgt ist, kann keine Berücksichtigung in der aktuellen Stellenplanvorlage erfolgen. Zeitgleich zur Stellenplanvorlage sind die Anlagen zum Haushalt zu erstellen. Hierfür ist es nach der Kommunalhaushaltsverordnung NRW erforderlich, dass Detailkenntnisse zur Stelleneinrichtung wie Stellenumfang, Bewertung und Produktzuordnung vorliegen.
So wurden für das Dortmunder Systemhaus insgesamt 20,08 vollzeitverrechnete zusätzliche Bedarfe für die Stellenplanvorlage 2020/2021 anerkannt. Weitere Bedarfe befinden sich noch im Prüfungs- und Abstimmungsprozess und konnten noch nicht berücksichtigt werden. Für vom Rat beschlossene Stellen kann Personal auch im Vorgriff auf einen folgenden Stellenplan zunächst überplanmäßig eingesetzt werden. Die Organisationsverfügung für das Aufgabenfeld „Störungsmanagement“ ist durch das Dortmunder Systemhaus in Vorbereitung und kann somit noch nicht in Kraft sein.
Die Feuerwehr bereitet eine Ratsvorlage für Dezember 2019 vor, die die Stellenbedarfe durch Veränderung des Personalfaktors im Einsatzdienst als Abweichung vom beschlossenen Brandschutzbedarfsplan näher beschreiben wird. Insofern können die Auswirkungen noch nicht in der jetzigen Stellenplanvorlage aufgenommen sein.
Mit der Gründung des Grünflächenamtes zum 01.01.2020 wechseln u. a. die im Bereich 66/6 Technische Dienste Grün tätigen Mitarbeiter*innen den Fachbereich. Der vom Personalrat vorgetragene Sachverhalt, es sei dabei unberücksichtigt geblieben, dass Aufgaben (Absperrungen, Notdienst etc.), die bisher gemeinsam von den Beschäftigten der Straßenunterhaltung und des grünpflegerischen Bereiches wahrgenommen wurden, zukünftig mit der verbleibenden Personalausstattung des Tiefbauamtes wahrzunehmen sind, entspricht nicht den Tatsachen.
Im Rahmen der im Februar 2018 mit dem Tiefbauamt abgestimmten Personalbemessung für den grünpflegerischen Bereich wurden die vorgenannten Aufgaben berücksichtigt. Insofern resultierten 3,20 vollzeitverrechnete Planstellen des seinerzeit festgestellten Personalbedarfes aus den berücksichtigten Zeitanteilen für Absperrungen, Notdienst etc. Die Personalbemessung wurde inzwischen im Rahmen der "Organisationsverfügung zur Anpassung der Organisationsstruktur des Bereiches 66/6 Grün" vom 07.08.2019 umgesetzt. Die Organisationsverfügung ist nach Zustimmung des Personalrates am 12.09.2019 in Kraft getreten. Die im Zuge der Personalbemessung festgestellten Mehrbedarfe sind bereits Bestandteil der Stellenplanvorlage 2020/2021.
Die noch ausstehende Organisationsverfügung zur Gründung des Grünflächenamtes wird derzeit zwischen dem Personal- und Organisationsamt, dem Tiefbauamt sowie den Gründungsbeauftragten des Grünflächenamtes abgestimmt. In diesem Zusammenhang gilt es zu klären, inwiefern auch zukünftig auf die Mitarbeiter*innen des Grünflächenamtes zurückgegriffen werden kann. Soweit eine Aufgabenwahrnehmung durch Beschäftigte außerhalb des Tiefbauamtes tatsächlich nicht in Frage kommt, werden die bisher für den grünpflegerischen Bereich anerkannten Personalbedarfe von 3,20 vollzeitverrechneten Planstellen - ebenso wie die entsprechenden Aufgaben - im Tiefbauamt verbleiben.
Ein Personalbedarf im Tiefbauamt lässt sich daraus nicht ableiten.
Das Gleichstellungsbüro und die Vertrauensperson der Schwerbehinderten haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.
Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet darum, dass die als Tischvorlage vorliegende Stellungnahme der Verwaltung kurz mündlich zusammengefasst werde, da sie bei der Vielzahl der heutigen Tischvorlagen noch nicht dazu gekommen sei, diese zu lesen.
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage zu den Haushaltsberatungen durchlaufen zu lassen.
Herr Müller (FB 11) stellt die o.g. Stellungnahme der Verwaltung mündlich dar.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) schließt sich dem Vorschlag von Herrn Gurowietz an. Die Stadt wachse und dies auch in Hinblick auf den Personalbericht und den Stellenplan. In einer der vergangenen Sitzungen habe eine Vorlage zu den gesamtstädtischen Personalmehrbedarfen vorgelegen. Diese umfasse um die 400 neuen Stellen. Das Signal sei gewesen, dass dieses Thema erstmal vom Oberbürgermeister angehalten worden sei. Vor diesem Hintergrund frage er nach, wie der weitere Verlauf gewesen sei?
Herr Uhr (Stadtrat) erklärt, dass er in einer der letzten Sitzungen über die Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte berichtet hatte. Die darin angemeldeten Zahlen werden geprüft und bereinigt. Das Ergebnis finde sich im Stellenplan wider. Im Verwaltungsvorstand sei das Thema ausführlich beraten worden und die Fachbereiche seien aufgefordert zu prüfen, welche Formen der Kompensation ebenfalls möglich seien.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) gibt an, dass man den Stellenplan gemeinsam mit dem Haushalt beraten wolle und seine Fraktion den Wunsch, die Vorlage durchlaufen zu lassen, teile. Zum Thema Kompensation merkt er an, dass im Stellenplan 0,24 Stellen ausgewiesen seien. Seine Fraktion befürworte es, dass dieses Thema, wie von Herrn Uhr angekündigt, zukünftig intensiver betrachtet werde und ggf. unnötige Aufgaben durch neu dazu kommende ersetzt werden.
Herr Bartsch (CDU-Fraktion) stellt zum Stellenplan folgende Fragen:
Auf Seite 11 sei geschrieben, dass der Zyklus des städtischen Postfahrdienstes verringert worden sei. Die Mitarbeiter seien nun in der Scan-Stelle eingesetzt, gleichzeitig bekomme die Scan-Stelle eine Bedarfsbemessung von 2,08 Stellen. Die 3 Stellen des Postfahrdienstes tauchen dort allerdings nicht auf?
Bei der Submissionsstelle des StA 19 brauche man zukünftig eine Person, die die Briefumschläge öffne und eine Person, die bei den Beschaffungen mitarbeite. Hier stelle sich ihm die Frage, woher man im Vorhinein wisse, was für eine Mehrarbeit zukünftig eintreten werde.
Im Mobilitätszentrum werden zukünftig zwei Personen gebraucht, um schwere Nutzfahrzeuge ab 9,5 Tonnen zu kaufen. Dies erschließe sich ihm auch nicht.
Beim StA 50 werden zukünftig 8 neue Stellen benötigt um 1400 Personen, existenzsichernde Leistungen für ehemalige Bewohner stationärer Wohnformen, Fallzahlenmäßig zu verarbeiten. Diese Anzahl an Fällen in die Reihe zu bekommen, mit der angegeben Anzahl an Personal könne er nachvollziehen. Allerdings stelle sich ihm die Frage, ob eine Evaluation vorgesehen sei, ob die Restsachbearbeitung mit der Hälfte der Personen durchgeführt werden könne.
Für das Straßen und Wegerecht im StA 66 werden 2 Mitarbeiter benötigt, um Sackgassen aufzunehmen und für die Sachbearbeitung zu dokumentieren. Hier frage er sich, ob es sich um eine temporäre oder zeitlich begrenzte Aufgabe handele?
Aufgrund der umfangreichen Fragen bittet Herr Schilff die Verwaltung, dies schriftlich zu beantworten.
Herr Uhr sagt dies zu.
Frau Dr. Tautorat gibt an, dass durch politische Beschlüsse, gesetzliche Änderungen und die Digitalisierung viele neue Aufgaben hinzukommen. Diese erfordern Manpower.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) weist grundsätzlich darauf hin, dass zukünftig das Thema Stellenausweitungen durch Organisationsverfügungen kritisch betrachtet werden müsse. Es müsse geprüft werden, dass der in den Vorlagen genannte Personalbedarf und die dann per Organisationsverfügung tatsächlich eingerichteten Stellen übereinstimmen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das Schreiben des Personalrates sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
zu TOP 3.1.2
Personal- und Organisationsbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15123-19)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 15123-19-E1)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgenden Stellungnahme des Personalrates vor:
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.10.2019 wird der Fachausschuss Kenntnis vom Personal- und Organisationsbericht 2019 nehmen.
Der Personalrat hat den Personal- und Organisationsbericht 2019 mit Interesse zur Kenntnis genommen und erlaubt sich, zu einigen Ausführungen Stellung zu nehmen.
Einstellungsmaßnahmen 2018
Im Jahr 2018 erfolgte erneut eine Vielzahl von externen Einstellungen zur Deckung der Personalbedarfe. Rund 36 % der Einstellungsmaßnahmen erfolgten befristet. Hier muss der Personalrat mit Sorge betrachten, dass die wenigsten befristeten Einstellungen sachlich begründet sind. Vielmehr ist zu beobachten, dass mit dem Instrument der sachgrundlosen Befristung eine Verlängerung der eigentlichen Probezeit von bis zu 6 Monaten auf 2 Jahre ermöglicht wird. In Zeiten des oft zitierten Fachkräftemangels führt das allerdings dazu, dass befristet beschäftigte Kolleginnen und Kollegen mit dem bei der Stadtverwaltung Dortmund gewonnenen Erfahrungsschatz gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt erworben haben. Hier regt der Personalrat an, sich nur ausnahmsweise auf die derzeitige Befristungspraxis zurückzuziehen und, sofern es sich bei der Aufgabenstellung um Daueraufgaben handelt, unbefristete Einstellungen zu ermöglichen.
Alternierende Telearbeit
Die Regelungen zur alternierenden Telearbeit sind in die Jahre gekommen und genügen den Bedürfnissen der Beschäftigten nicht mehr.
Auch der Personalrat ist gespannt, welche Erkenntnisse die Modellversuche des „mobilen Arbeitens“ hervorbringen und ob ggf. eine Ausweitung des mobilen Arbeitens möglich erscheint. Der Personalrat wird aktiv die Modellversuche unterstützen und sieht den Ergebnissen der Evaluation gespannt entgegen.
Beihilfe
Der Blick hinter die Kulissen der Beihilfestelle war interessant und aufschlussreich. Auch hier erlaubt sich der Personalrat, einige Anmerkungen zu machen.
Nach dem Bericht sind derzeitig 16 Beschäftigte für die Bearbeitung der Beihilfeanträge sowohl der städtischen Beamtinnen und Beamten, der Ruhestandsempfängerinnen und Empfänger, der Hinterbliebenen und Tarifbeschäftigten der Stadtverwaltung Dortmund aber auch der Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung Hagen tätig.
Auch unsere Beihilfestelle ist geprägt vom demografischen Wandel und damit einhergehend der entsprechenden Fluktuation. Benötigte Einarbeitung von jungen Kolleginnen und Kollegen führt dazu, dass das bisherige Angebot, an zwei Arbeitstagen mein Anliegen persönlich vorzutragen, bis zum Ende des Jahres 2019 eingeschränkt wurde.
Auch wenn der Personalrat kein Verständnis dafür hat, dass Antragstellerinnen und Antragsteller sich gegenüber den Beschäftigten der Beihilfestelle unangemessen verhalten, sollte gleichwohl nicht außer Acht gelassen werden, dass ein eingeschränktes Gesprächsangebot und verspätete Bearbeitung von Anträgen, Unmut auslösen kann. Dieser Umgangsstil sollte dringend korrigiert werden, damit auch die in der Beihilfesachbearbeitung tätigen Kolleginnen und Kollegen eine angstfreie Arbeitsumgebung vorfinden. Durch die Erweiterung des Beratungsangebotes für die Antragstellerinnen und Antragsteller kann eine Verbesserung der Umgangskultur erreicht werden. Gesetzliche Veränderungen sollten nicht nur in der DEV abgelegt werden, der persönliche Austausch sollte immer im Vordergrund stehen. Viele Informationen befinden sich ebenfalls in der Wissensdatenbank des Personal- und Organisationsamtes, ist bei allen Beschäftigten leider nicht bekannt.
Auch hier sollte zwingend nachgedacht werden, in welcher Form der Informationsfluss sichergestellt werden kann. Es kann auch darüber hinaus nachgedacht werden, ob ein System der Multiplikatoren implementiert werden kann, indem regelmäßig Gesprächskreise mit Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Fachbereiche durchgeführt werden.
Der Personalrat regt an, im Bereich der Beihilfe eine aktuelle Personalbemessung durchzuführen. Bei der Berechnung des erforderlichen Personalschlüssels sollte dann auch berücksichtigt werden, welchen derzeitigen Wissensstand die in der Beihilfe tätigen Kolleginnen und Kollegen besitzen.
Wir bitten für die späte Übersendung unserer Stellungnahme um Ihr Verständnis und bitten Sie, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zur Verfügung zu stellen.
Herr Müller (FB 11) stellt den Personal- und Organisationsbericht anhand einer Präsentation vor (Anlage 1) und beatwortet im Nachgang die gestellten Fragen.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) bedankt sich für den ausführlichen Bericht. Dieser enthalte sehr viele gute Entwicklungen. Allerdings möchte er auch auf Misserfolge hinweisen dürfen. Ein Erfolgsgarant für gute Personalarbeit sei nicht nur die hohe Anzahl an eingehenden Bewerbungen. Daraus lasse sich nicht erkennen, wie viele davon tatsächlich für die offenen Stellen geeignet seien.
Dass 2018 lediglich 2 Hauptschulabsolventen eine Ausbildung bei der Stadt Dortmund begonnen konnten sei aus seiner Sicht ein Misserfolg. Weiterhin beziehe er sich auf Seite 25 des Berichtes, dort seien die Ausbildungsübernahmen tabellarisch dargestellt. Daran schließe sich für ihn die Frage an, für wen bilde man aus? Er gehe nicht davon aus, dass alle Absolventen direkt auf hoch bezahlte Stellen in der freien Wirtschaft abwandern würden. Er möchte gerne wissen, aus welchen Gründen die fertigen Auszubildenden die Stadtverwaltung verlassen oder nicht übernommen würden.
Herr Müller teilt mit, dass allen Auszubildenden, die die Prüfung erfolgreich abschließen, eine Übernahme angeboten werde.
Frau Hülsmann (11/2) sagt zu, mit dem Protokoll eine Auswertung zur Verfügung zu stellen, in der die Abgänge der Auszubildenden aufgeschlüsselt dargestellt seien (Anlage 2).
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Personal- und Organisationsbericht 2019 zur Kenntnis.
zu TOP 3.1.3
Benennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14966-19)
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund bestellt als Beisitzer der Einigungsstelle nach dem LPVG NW den folgenden Beigeordneten:
Ø Herrn Norbert Dahmen
zu TOP 3.1.4
Organisationsveränderung im Dezernat 7 durch die Einrichtung eines Grünflächenamtes
-StA 63- zum 01.01.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14512-19)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 14512-19-E1)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.10.2019 wird der Fachausschuss Kenntnis von der Einrichtung eines Grünflächenamtes nehmen.
Der Personalrat begrüßt ausdrücklich die von der Verwaltung beabsichtigte organisatorische Maßnahme und wurde in den Prozess vollumfänglich eingebunden. Mit der Gründung des Grünflächenamtes erhoffen wir uns eine dauerhafte Verbesserung des Dortmunder Stadtbildes. In Zeiten des Klimawandels ist es zwingend geboten, alles Erforderliche zu veranlassen, um Grünflächen zu pflegen und erhalten. Bereits jetzt ist im Kreise unserer Beschäftigten, die gerade aus Liebe zu Pflanzen und Bäumen grünpflegerische Berufe ausgewählt haben, die für die Neugründung erforderliche Aufbruchsstimmung zu fühlen.
Sofern sich im Gründungsjahr 2020 herausstellen sollte, dass das zur Verfügung gestellte Personal für die Aufgabenerledigung nicht ausreichend ist, regt der Personalrat an, zeitnah die Personaldecke anzupassen.
Wir möchten Sie bitten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020 und die Einrichtung und Besetzung von insgesamt fünf Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 zur Kenntnis.
zu TOP 3.1.5
Kompetenzmodell „Job-Familien“ bei der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15348-19)
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Erarbeitung eines Kompetenz-modells auf der Grundlage von „Job-Familien“ bei der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.1.6
Personalgewinnung durch eRecruiting - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14971-19)
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bittet darum, in einem Jahr einen neuen Sachstandsbericht zu erhalten.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht zur Personalgewinnung durch eRecruiting zur Kenntnis.
3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 3.2.1
Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15436-19)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 15436-19-E2)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.10.2019 wird der Fachausschuss hinsichtlich der Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund eine Empfehlung abgeben müssen.
Der Personalrat begrüßt die von der Verwaltung beabsichtigte Maßnahme und wurde vorab in einem Gespräch über die Absicht der beteiligten Fachbereiche in Kenntnis gesetzt.
Bevor der Personalrat im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens nach dem Landespersonalvertretungsgesetzes NRW die Zustimmung zur beabsichtigten Maßnahme erteilen kann, sind noch eine Vielzahl von Detailfragen zu besprechen. Inwieweit dann evtl. Korrekturen am derzeitigen Konzept vorzunehmen sind, vermögen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht einzuschätzen. Insbesondere sind Fragen des Datenschutzes, der räumlichen Unterbringung, der Umgang mit Bargeld aber auch der Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen zu klären.
Wir möchten Sie bitten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zur Verfügung zu stellen.
Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass ihre Fraktion nicht davon ausgehe, dass dieses Projekt erfolgsversprechend sei. Bei den beiden genannten Städten, die dies bereits anwenden, gäbe es keine belastbaren Ergebnisse. Für lediglich die Hoffnung auf Erfolg, 4 neue Stellen einzurichten sei ihrer Fraktion zu wenig. Ihre Fraktion schlage im Gegenzug vor, über das Angebot von kostenlosem Sperrmüll nachzudenken.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.
Die Fraktionen FDP/Bürgerliste und Bündnis 90/Die Grünen erklären, dass sie zu dieser Vorlage noch Beratungsbedarf haben.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.2.2
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15143-19)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 30.10.2019
(Drucksache Nr.: 15143-19-E1)
Herr Sohn (SPD-Fraktion) nimmt aufgrund seiner Befangenheit nicht an der Beratung der Vorlage teil.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt das Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15143-19-E1) sowie die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
zu TOP 3.2.3
Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
Baubeschluss und Einrichtung eines Kinder- und Jugendtreffs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14190-19)
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung aus Landes-/Bundesmitteln, den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 4.855.000,00 € inklusive der Erstellung der Außenanlagen, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 216.000,00 € und einer Umlagefinanzierung der Beratungsleistungen i. H. v. 102.165,00 €.
2. die mietzinsfreie Vermietung des Gebäudes durch den FB 23 (Fachbereich Liegenschaften) ab Fertigstellung (voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2021) an die Bürgerhaus Dorstfeld-Genossenschaft eG als zukünftigen Betreiber über einen Zeitraum von 20 Jahren (Zweckbindungsfrist Städtebauförderung).
3. die mietzinsfreie Anmietung von Räumlichkeiten von der Bürgerhaus Dorstfeld-Genossenschaft eG durch den FB 51 (Jugendamt) im Bürgerhaus Dorstfeld. Zur Einrichtung des Kinder- und Jugendtreffs werden zusätzliche konsumtive Mittel i. H. v. 140.000,00 € und investive Mittel i. H. v. 70.000,00 € benötigt. Für den Betrieb der Einrichtung sind außerdem Mehraufwendungen i. H. v. jährlich 47.600,00 € zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind zusätzlich eine Vollzeitkraft und zwei Unterstützungskräfte mit einem Stundenkontingent von jeweils 12,5 Std./Woche einzusetzen und die finanziellen Mittel dafür zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
4. die Finanzierung eines Betriebskostenzuschusses über 20 Jahre (Zweckbindungsfrist Städtebauförderung) für die Bürgerhaus Dorstfeld-Genossenschaft eG zur Deckung der Betriebskosten des Bürgerhauses in Höhe von voraussichtlich 46.000,00 € je Kalenderjahr. Der Betriebskostenzuschuss erfolgt über den FB 51 und wird alle fünf Jahre durch den FB 51 überprüft. Sollte eine Anpassung der Höhe erforderlich werden, wird diese dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Für das erste Betriebsjahr erhält die Genossenschaft einen Betriebskostenzuschuss von zusätzlich 10.000,00 € zur Anschubfinanzierung. Diese Mittel stehen bereits zur Verfügung.
5. die durch die Revitalisierung des Gebäudes entstehenden Mehraufwendungen/ Mehrerträge im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 ff. in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24 unter dem Auftrag 24150702VO00 für die Jahre 2021 ff. entsprechend zu berücksichtigen. Durch die Revitalisierung des Gebäudes und die geplante Nutzung wird die Ergebnisrechnung des Amtes 24 in den Jahren 2023 ff. (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) per Saldo mit voraussichtlich jährlich 68.758,00 € belastet (30.929,00 € in 2021, 61.858,00 € in 2022).
zu TOP 3.2.4
Kritische Infrastruktur (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15023-19)
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt kritisch an, dass es die KRITIS-Verordnung seit 10 Jahren gäbe und er nur schwer nachvollziehen könne, dass die schon damals vorhersehbaren Maßnahmen erst jetzt umgesetzt würden. Weiterhin teilt er mit, dass zukünftig die Nichteinhaltung bußgeldbehaftet sei.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat beschließt zur Umsetzung der KRITIS-Verordnung die Einrichtung von
zwei vzv. Projektstellen befristet für drei Jahre mit dem Wirtschaftsplan 2020/2021.
b) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erweiterung des Stellenplans, der Besetzung der Stellen und beschließt, die Personalbedarfe durch externe Einstellungen zu decken.
zu TOP 3.2.5
5Gain Förderprojekt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15277-19)
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „5Gain – 5G Infrastrukturen für zellulare Energiesysteme unter Nutzung künstlicher Intelligenz“ vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheids des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Fördermaßnahme: Anwendungsorientierte nichtnukleare FuE im Energieforschungsprogramm der Bundesregierung im Förderbereich: Digitalisierung der Energiewende sofort umzusetzen.
2. Die haushaltsneutrale Veranschlagung der unter den finanziellen Auswirkungen dargestellten Erträge und Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020/21 ff.
3. Einen befristeten Projekteinsatz ab Bewilligung des Förderbescheides voraussichtlich 01.12.2019 - 31.11.2022
zu TOP 3.2.6
Einsatzkonzeption Verkehrsüberwachung und Einrichtung von 12 Planstellen für den Außendienst und einer/eines Koordinatorin/Koordinators im ruhenden Verkehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15041-19)
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass diese Vorlage, den Recherchen seiner Fraktion nach, auf einem Haushaltsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beruhe. Diesem Antrag habe der Rat ebenfalls zugestimmt und ihn mit dem Etikett „Prüfauftrag“ versehen. Für ihn bestehe der Widerspruch darin, dass hier eine Vorlage lediglich zur Kenntnis vorliege und nicht als Empfehlung. Er bitte dies aufzuklären.
Herr Uhr (Stadtrat) erläutert, dass der Rat bei neuen Aufgaben in jedem Fall den entsprechenden Beschluss fassen müsse. Hier handele es sich um eine bestehende Aufgabe der laufenden Verwaltung mit einer Personalausweitung über die man die Politik informieren wolle.
Herr Dr. Suck weist nochmal darauf hin, dass der Rat, wenn er Prüfaufträge erteile darauf abziele das Ergebnis der Prüfung zur Entscheidung vorgelegt zu bekommen. Dieses Verfahren müsse, auch im Hinblick auf die kommenden Haushaltsbegleitbeschlüsse 2020/2021, mit Nachdruck grundsätzlich eingehalten werden.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Einsatzkonzeption der Verkehrsüberwachung und folgende Erweiterung der Planstellen für den ruhenden Verkehr zur Kenntnis:
1. Die Einrichtung von 12 zusätzlichen Planstellen für den ruhenden Verkehr und die Umwandlung von Stellenanteilen der Verkehrsüberwachung in eine Planstelle zur Teamkoordination des ruhenden Verkehrs,
2. die Besetzung der 12 Planstellen im Außendienst und die Koordinatoren*innen-Stelle im ruhenden Verkehr im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021,
3. die sofortige Freigabe der externen Besetzungsmöglichkeit für die 12 Außendienst-Stellen des ruhenden Verkehrs.
zu TOP 3.2.7
Änderungen beim Förderprojekt PuLS
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15423-19)
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt nachträglich folgenden Beschluss des Rates zur Kenntnis:
Der Rat beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr. 13424-19 die Teilnahme am Förderprojekt PuLS – Parken und Laden in der Stadt - auch unter Einbringung des notwendigen Eigenanteils und beauftragt die Verwaltung das Projekt nach erfolgter Förderzusage unverzüglich umzusetzen.
zu TOP 3.2.8
Zusammenführung des Vokalmusikzentrums NRW und des Musikfestivals Klangvokal
in einem „Institut für Vokalmusik“ ab 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15796-19)
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit um die Prüfung gebeten hätte, warum der Begriff „Direktor“ und nicht „Leiter“ verwendet werde. Das Ergebnis solle bis zur Ratssitzung vorliegen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Musikfestival Klangvokal und das Vokalmusikzentrum NRW (VMZ) in Fortführung des Ratsbeschlusses DS.-Nr.:12371-18 vom 13.12.2018 unter dem gemeinsamen Management des Musikfestival-Teams als „Institut für Vokalmusik“ zusammenzubinden und dieses Institut den Kulturbetrieben organisatorisch zuzuordnen und dem Geschäftsführenden Direktor der Kulturbetriebe direkt zu unterstellen. Dazu werden sämtliche Personalstellen des Musikfestivals Klangvokal in wertgleiche Planstellen im Eigenbetrieb Kulturbetriebe überführt und die Sachkostenansätze integriert. Die Umsetzung im Detail regelt eine Organisationsverfügung der Verwaltung.
2.) Der Rat beschließt weiter, dass der Direktor des Musikfestivals Klangvokal ab 01.01.2020 die Bezeichnung „Direktor des Instituts für Vokalmusik“ führt.
4. Organisation
4.1 IT-Angelegenheiten
zu TOP 4.1.1
Sachstand Open Data
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15455-19)
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.2
Sachstandsbericht - Masterplan "Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15160-19)
Herr Schilff (Vorsitzender) teilt mit, dass man angesichts der fortgeschrittenen Zeit auf die eigentlich vorgesehene umfangreiche Präsentation verzichten wolle. Er habe mit Herrn Uhr vereinbart, die Präsentation dem Protokoll beizufügen (Anlage 3).
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, regelmäßige Termine für die Beteiligung der Politik zur Begleitung des Masterplans vorzusehen.
Herr Uhr (Stadtrat) erklärt, dass vor ca. 2 Monaten ein Termin stattgefunden habe und auch zukünftig vorgesehen sei, regelmäßig die Mandatsträger über die Fraktionsgeschäftsstellen eigeladen werden.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den 1. Sachstandsbericht des Masterplans „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ zur Kenntnis. Dieser beinhaltet:
· das bisherige Vorgehen zur Erarbeitung des Masterplans und die zugrundeliegende Digitalisierungsstrategie
· das bisherige Vorgehen zum weiteren Ausbau der elektronischen Aktenführung
(E-Akte) sowie zur Bereitstellung eines gesamtstädtischen Dokumentenmanagementsystems (DMS)
zu TOP 4.1.3
Arbeitszeiterfassung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14487-19-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14487-19-E2)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 06.06.2019 vor:
die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen sowie um Beratung und Beschlussfassung des Antrages:
· Welche Systeme der Arbeitszeiterfassung werden aktuell bei der Stadt Dortmund eingesetzt?
· Wie wird die Arbeitszeit bei Außendienst bzw. Tele-/Heimarbeit verlässlich erfasst?
· Das derzeitige Zeiterfassungssystem wird als lästig, zeitraubend und wenig flexibel angesehen. Gäbe es bei Einführung einer modernen Zeiterfassung positive Effekte für die Beschäftigten und/oder die Stadtverwaltung? Wenn ja, welche?
· Die Rückstellungen für Urlaub, Überstunden/Mehrarbeit steigen seit Jahren an. Welche Maßnahmen im Sinne der Fürsorge ergreift die Verwaltung, um dem entgegenzuwirken und den Beschäftigten den notwendigen Erholungsurlaub und Freizeitausgleich zeitnah zu gewähren?
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, zukunftsorientierte und moderne Arbeits(zeit)modelle mit den dazugehörigen Modellen zur Erfassung der Arbeitszeiten zu entwickeln. Das Konzept ist dem Ausschuss für Personal- und Organisation mit dem nächsten Bericht zum „Masterplan Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“ vorzulegen.
Begründung
Mit dem Urteil des EuGH vom 14.05.2019 sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert, Richtlinien zur Arbeitszeiterfassung aufzustellen. Die Richtlinie ist somit zu erwarten und es stellt sich die Frage, wie die Stadt Dortmund hier aufgestellt ist.
Der Schutz der Arbeitnehmer*innen soll gestärkt werden. Es muss verlässlich sichergestellt werden, dass die Arbeitszeit 48 Stunden in der Woche nicht übersteigt und 11 Stunden Ruhezeit täglich eingehalten werden. Auch Heimarbeit und Tätigkeiten im Außendienst müssen nach dem Urteil zukünftig erfasst werden. In der Stadtverwaltung Dortmund erfolgt die Arbeitszeiterfassung noch mittels Stechuhr. Arbeiten 4.0 und Digitalisierung bestimmen den Arbeitsalltag, aber Beginn, Pausen und Ende werden wie zur Industrialisierung mittels simpler Stechuhr festgehalten.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die im o.g. Tagesordnungspunkt genannten Fragestellungen beantworte ich wie folgt:
Welche Systeme der Arbeitszeiterfassung werden aktuell bei der Stadt Dortmund eingesetzt?
· Stechuhr mit Erfassung durch Stechkarte (ca. 140 Stechuhren)
· Selbsterfassung bei Telearbeit und Außendienst
· Schicht-und Dienstpläne bei z.B. Feuerwehr, Theater, KiTa`s usw. durch eigene Dienstplansoftware
Wie wird die Arbeitszeit bei Außendienst bzw. Tele-/Heimarbeit verlässlich erfasst?
· durch Selbstaufschreibung auf die Stechkarte und anschließendem Eintragen in die Personalservicedatenbank
Welche positiven Effekte gäbe es bei der Einführung einer modernen Zeiterfassung
· Der Zeitaufwand durch händisches Eintragen und Ausrechnen der Zeiten in der Stechkarte sowie in der Personalservicedatenbank und Ausdrucken zur Überprüfung durch die Vorgesetzten entfällt
· Statistiken sind auswertbar
· erhöhte Dienstleistungsfunktion durch mehr Service, Sicherheit und Schutz der Beschäftigten
· Eine Schnittstelle zum SAP um Überstunden, Zuschläge, Mehrarbeit und Dienst zu ungünstigen Zeiten direkt zu berechnen und zahlbar zu machen
· Keine hohen Reparaturkosten (ca.150-200€ pro Reparatur) durch den Ausfall von den veralteten und anfälligen Stechuhren.
Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um gegen die stetig ansteigenden Rückstellungen für Urlaub, Überstunden /Mehrarbeit entgegenzuwirken?
Im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung ist es Aufgabe der Fachbereiche die Werte zu analysieren und ggf. individuelle Gegensteuerungsmaßnahmen zu entwickeln.
Wie weit ist die Stadt Dortmund bei der digitalen Zeiterfassung im Rahmen der „Digitalen Verwaltung - Arbeiten 4.0“?
· Im Masterplan ist im Themenfeld III das Teilprojekt Arbeitszeitmodelle verankert
· Der Projektauftrag ist momentan in Klärung und die Zielsetzung muss noch abgestimmt werden. Zudem müssen die rechtlichen Grundlagen geprüft werden.
· Zurzeit läuft eine interkommunale Abfrage bei 75 Städten und Kommunen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.4
Sachstandsbericht des Projekts Neues Dortmunder Rats-/Gremieninformationssystem und Bildung einer Vorbereitungsgruppe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15418-19)
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) regt an, die hier vorgeschlagene Zeitplanung zu überdenken. Aus Sicht seiner Fraktion wäre es wünschenswert, mit der neuen Ratsperiode das neue Ratsinformationssystem einzuführen. Bei einer späteren Systemumstellung wären ansonsten Unterlagen in dem einen oder in dem anderen System. Er bitte zu prüfen, ob eine Optimierung der Zeitschiene dazu führen könne, dass der neue Rat mit dem neuen System beginnen könne.
Herr Schilff (Vorsitzender) unterstützt die Ausführung von Herrn Gurowietz und weist darauf hin, dass dies damals so vom Rat gewünscht wurde.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstandsbericht des Projektes Neues Dortmunder Rats-/Gremieninformationssystem zur Kenntnis und beschließt einstimmig eine Vorbereitungsgruppe mit Vertreter*innen der politischen Gremien einzurichten.
4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
zu TOP 4.2.1
Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15163-19)
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund nachträglich zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage 1 dargestellten Schritte zur Kenntnis und beschließt folgende Maßnahmen:
1. Das Wohnraumvorhalteprogramm (WVP) wird Schritt für Schritt entlang der beschriebenen Bedarfe ausgebaut. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass das voll aufgebaute Volumen 920 Wohnungen betragen wird. Die dafür benötigten Haushaltsmittel werden bereitgestellt
2. Für die externe Betreuung von Frauen nach Aufenthalt im Frauenhaus werden Haushaltsmittel im Umfang einer halben Stelle Soziale Arbeit bereitgestellt.
zu TOP 4.2.2
Befragung zur Gleichstellung bei der Stadt Dortmund - Eine Studie des Gleichstellungsbüros; Maßnahme 3.1.1 des Gleichstellungsplan 2019-2023
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15583-19)
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) beantragt mündlich den Fragebogen um eine Frage 48. zu erweitern.
„Wie wird es gesehen, wenn in städtischen Schreiben, politischen Vorlagen und anderen Schriftstücken der Genderstern verwendet wird?“
Die Antwortmöglichkeit solle sein, ob man dies „gut“, „mittel“ oder „schlecht“ finde.
Ein Votum der Beschäftigten interessiere seine Fraktion, um ein breites Meinungsbild zu diesem Thema zu erhalten.
Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem mündlichen Antrag der CDU-Fraktion einstimmig, bei Enthaltung der SPD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Personal und Organisation der Stadt Dortmund nimmt den Fragebogen zur Gleichstellung bei der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
5. Mitteilungen des Vorsitzenden
nicht besetzt
Schilff Waßmann Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
Anlage 1 Personalbericht 2019.pdf
Anlage 2 Ausgeschiedene Auszubildende 2017 - 2019.pdf
Anlage 3 Masterplan Digitale Verwaltung.pdf
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus