Niederschrift (öffentlich)
über die 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 14.03.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:31 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD) i. V. f. Herrn RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD) . V. f. Frau RM Matzanke (SPD)
Frau RM Brandt (SPD) i. V. f. Herrn RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Herr RM Düdder (SPD) .V. f. Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Frau RM Pieper (SPD) i. V. f. Frau RM Löffler (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Brunsing ( B‘90/Die Grünen) i.V. f. Herrn sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Änderung: Herr sB Stammnitz (Die Linke & Piraten) Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Änderung: Herr RM Garbe (AfD) Herr sB Huft-Krollner (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)
2. Beratende Mitglieder:
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Höing-60/stv.AL
Herr Halfmann-60
Herr Thabe – 61
Herr Rohr-61
Herr Meißner-61
Herr Böhm - 64/AL
Frau Linnebach-64/stv.AL
Frau Siekmann- 32/ AL
Herr Herrmann-66
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:
Herr Schmied (BR-Arnsberg)
Herr Schmitz-Ebert (BR-Arnsberg)
Herr Schmidt (BR Arnsberg)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 14.03.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.02.2018
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens
Informationen zur weiteren Sanierung des Envio-Geländes und aktuelle Mess- und Untersuchungsergebnisse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10170-18)
3.2 Evaluierung der „Spielregeln“ für Straßenmusik in Dortmund und Einrichtung einer Verbotszone in der Dortmunder City
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09826-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 13.02.2018
(Drucksache Nr.: 09826-18)
3.3 Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)
3.4 1. Beschluss zur Ergänzung / Anpassung des Erschließungsvertrages II - Phoenix-West um den Bau der Südspange Hörde
2. Planungsbeschluss zum Bau der Südspange Hörde auf dem Phoenix-West Gelände
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2018
(Drucksache Nr.: 07552-17)
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
4.1 Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09755-17)
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2018
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 20.02.2018
4.2 Neukonzeption und Fortschreibung der Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte (INSEKT)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10033-18)
4.3 Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17)
-lag bereits zur Sitzung am 07.02.2018 vor-
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09662-17-E3)
-lag bereits zur Sitzung am 07.02.2018 vor-
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09662-17-E4)
-lag bereits zur Sitzung am 07.02.2018 vor-
hierzu -> Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10279-18)
hierzu -> Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10377-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2018
-lag bereits zur Sitzung am 07.02.2018 vor-
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2018
4.4 Antrag auf Vorbescheid einer Nutzungsänderung der baulichen Anlage zu einem islamischen Kulturvereinsraum (Moschee) und einer Hausmeister Wohnung
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2018
(Drucksache Nr.: 09732-17)
4.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsverdachtsgebiet "ehemalige Weichenfabrik und Umfeld"
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe -, Beschluss des Beginns der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09788-17)
4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Entscheidung über Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Entscheidung über Stellungnahme eines Einsprechers, IV. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, V: Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09972-18)
4.7 Bauleitplanung: Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
hier:
I. Kenntnisnahme der aktuellen Rahmenplanung
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
III. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
IV. Offenlegungsbeschluss der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
V. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219
VI. Ergebnis der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VII. Ergebnis der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VIII. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplan InN 219
IX. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil-
X. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Ev 115 - Derner Straße -
XI. Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk -
XII. Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes InN 219
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09821-18)
4.8 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße –,
hier:I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur teilweisen Reduzierung und teilweisen Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -, V. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, VI. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10229-18)
4.9 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 282 - Nördlich Sommerbergweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 282 - Nördlich Sommerbergweg -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09825-18)
4.10 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage –In der Liethe- in Dortmund Grevel nach
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10195-18)
4.11 Anfragen weiterer Mietradverleiher
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10167-18)
4.12 Hochspannungsleitung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10036-18-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 07.02.2018 vor-
hierzu -> Weitere Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10036-18-E3)
4.13 Münsterstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
-mit Bitte um Stellungnahme-
(Drucksache Nr.: 10084-18)
-lag bereits zur Sitzung am 07.02.2018 vor-
4.14 Überplanung Einkaufszentrum Meylandtstrasse
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10312-18)
4.15 Einzelhandel und Wohnen in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10417-18)
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
5.1 Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10181-18)
5.2 Bestandsaufnahme der Altlastenkataster in NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10294-18)
5.3 Hunde im Naturschutzgebiet
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09606-17-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 06.12.2017 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09606-17-E2)
5.4 Mountainbiken in Wäldern
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09607-17-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 06.12.2018 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09607-17-E2)
5.5 Ablassen von Treibstoff durch Luftfahrzeuge
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10311-18)
5.6 Urteil zu Fahrverboten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10416-18)
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung
6.1 Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde
Durchführungsbeschluss "Querbeet sozial"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07374-17)
7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt
8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt
9. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt
10. Anfragen
nicht besetzt
11. Informationen der Verwaltung
-nicht besetzt-
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Kopkow benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Vor Feststellung der Tagesordnung wird Herr sB Wolf Stammnitz (Fraktion Die Linke & Piraten) gem. § 67 Abs.3 der Gemeindeordnung NRW durch die Vorsitzende, Frau Rm Reuter, als „ Sachkundiger Bürger“ für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien verpflichtet.
Ergänzungen:
Man einigt sich darauf, folgende Vorlagen der Verwaltung und einen Antrag nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen:
Als neuen TOP 4.16: „Beteiligung der Stadt Dortmund im EU-Förderprojekt “Productive Green
Infrastructure for postindustrial urban regeneration“ (proGlreg)
Empfehlung (Drucksache Nr.: 10143-18)
Als neuen TOP 6.2: „Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung zum
Geschäftsjahr 2017 –Kenntnisnahme- (Drucksache Nr.: 10180-18)
.
Als neuen TOP 10.1: „ Anfrage (Ratsgruppe NPD/Die Rechte)
Zum Thema „ Baustellensituation im Kirschbaumweg“ (Drucksache Nr.:10535-18)
Da von der Verwaltung der Hinweis vorliegt, dass diese Angelegenheit irrtümlich bisher nicht mit auf der Tagesordnung stand, es sich inhaltlich aber um eine Anfrage handelt, welche in die Zuständigkeit des ABVG gehört, schlägt die Vorsitzende, Frau Rm Reuter vor, diese Angelegenheit heute unter TOP 10.1 als eingebracht zu betrachten und ggf. zuständigkeitshalber an den ABVG zu überweisen.
Absetzung:
Man einigt sich darauf, TOP 4.4
„Antrag auf Vorbescheid einer Nutzungsänderung der baulichen
Anlage zu einem islamischen Kulturvereinsraum (Moschee) und einer Hausmeister Wohnung“
(Drucksache Nr.: 09732-17)
von der Tagesordnung abzusetzen, da hierzu der Hinweis der
Verwaltung vorliegt, dass der Vorhabenträger inzwischen seinen Antrag auf Vorbescheid
zurückgezogen hat.
Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.02.2018
Die Niederschrift über die 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.02.2018 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens
Informationen zur weiteren Sanierung des Envio-Geländes und aktuelle Mess- und Untersuchungsergebnisse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10170-18)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den aktuellen Sachstand zur Sanierung des Envio-Geländes und die aktuellen Mess- und Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Evaluierung der „Spielregeln“ für Straßenmusik in Dortmund und Einrichtung einer Verbotszone in der Dortmunder City
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09826-18)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 13.02.2018:
Herr Rm Goosmann erklärte, dass seine Fraktion sich die in der Vorlage angegebenen Varianten angesehen und die Frage gestellt hat, wem hier der Vorzug zu geben sei, den Menschen die dort arbeiten oder den Interessen der Dortmunder Bürgerschaft an einer lebendigen Fußgängerzone. Oder ob man wieder da sei, wo man 2015 Regeln auf den Weg gebracht habe. Die statistische Auswertung der Verstöße beginnt erst ab 2016 und somit seien erst zwei Sommer ausgewertet. Er ist der Meinung, dass es zu früh sei um zu erkennen, ob die bestehenden Regeln, bei konsequenter Anwendung dazu führen, dass die Anzahl der Beschwerden sinkt. Deshalb schlägt er vor, sich keiner der in der Vorlage angegebenen Varianten anzuschließen, sondern der Verwaltung vorzuschlagen, sich an die bestehenden Regeln unter gehörigem Kontrolldruck zu halten und wenn die Zahlen von 2018 vorliegen, dann könnte man, wenn die Beschwerden nicht zurückgehen, darüber nachdenken die Regeln zu ändern.
Frau Rm Reigl stimmte dem zu und gab zu Bedenken, dass wenn sich Bürger beschweren dass vor ihrer Tür stundenlang die gleiche Musik spielt, die bestehenden Regeln nicht konsequent durchgesetzt würden und das ändere sich auch nicht durch neue Regeln.
Frau Rm Noltemeyer fand die in Variante D erläuterte Mittagspausenregelung interessant und meinte, dass man darüber nachdenken könne, Musik erst in der Zeit zuzulassen, wenn die Lebendigkeit in die Stadt kommt, die nach Feierabend wahrscheinlich ihren Höhepunkt hat.
Herr Bornkessel vom Umweltamt erklärte dazu, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage im öffentlichen Recht gebe.
Herr Rm Walrabe gab ebenfalls zu Bedenken, dass der statistisch erfasste Zeitraum zu kurz und damit nicht aussagefähig sei. Seine Fraktion fordere jedoch eine engere Überwachung der bestehenden Regeln, vor allem jetzt im Frühjahr und Sommer.
Herr Rm Bohnhof stimmte dem Vorschlag von Herrn Goosmann zu, auch wenn er verstehe, dass die Straßenmusik störend sein könnte, sollte die Evaluierungsphase schon etwas länger sein. Jedoch sollte es dann 2019 wieder auf die Tagesordnung um zu sehen was sich ergeben hat.
Die Vorsitzende Frau Krause fasste zusammen, dass die Mehrheit des Ausschusses der Meinung sei, dass an der bestehenden Regelung nichts geändert werden soll, die Evaluationsphase bis Ende 2018 verlängert und sich im Jahr 2019 erneut mit der Angelegenheit befasst werden soll. Sie stellte die 2 Varianten zur Abstimmung:
a) Der Empfehlung der Vorlage zu folgen
b) Die Evaluationsphase mit verstärkten Kontrollen bis Ende 2018 zu verlängern und die die Einrichtung einer Verbotszone für Straßenmusik in der Dortmunder City entsprechend Anlage 2, Variante C. abzulehnen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt einstimmig dem AUSW folgenden abweichenden Beschluss (b.) zu fassen:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Evaluationsbericht über die „Spielregeln“ für Straßenmusik zur Kenntnis und beschließt die Evaluationsphase mit verstärkten Kontrollen bis 2018 zu verlängern und die die Einrichtung einer Verbotszone für Straßenmusik in der Dortmunder City entsprechend Anlage 2, Variante C. abzulehnen.
AUSW, 14.03.2018:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst, der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgend, einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Evaluationsbericht über die „Spielregeln“ für Straßenmusik zur Kenntnis und beschließt die Evaluationsphase mit verstärkten Kontrollen bis 2018 zu verlängern und die die Einrichtung einer Verbotszone für Straßenmusik in der Dortmunder City entsprechend Anlage 2, Variante C. abzulehnen.
zu TOP 3.3
Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den aktuellen Stand des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018 zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
1. Beschluss zur Ergänzung / Anpassung des Erschließungsvertrages II - Phoenix-West um den Bau der Südspange Hörde
2. Planungsbeschluss zum Bau der Südspange Hörde auf dem Phoenix-West Gelände
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2018
(Drucksache Nr.: 07552-17)
Hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 30.01.2018:
ABVG, 30.01.2018:
Herr Rm Berndsen bittet darum, diese Vorlage auch dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Beschluss zu 1:
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die Ergänzung / Anpassung des auf dem Ratsbeschluss vom 25.04.2002 (DS-Nr.: 02345-02) und auf der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und der LEG Stadtentwicklung GmbH & Co. KG (heute NRW.URBAN GmbH & Co. KG) vom Juni / Juli 2002 basierenden Erschließungsvertrages II zur Erschließung des Geländes Phoenix-West vorzunehmen. Ziel ist die Anpassung des Vertrages an den bis zum Jahr 2017 baulich realisierten Erschließungszustand sowie eine Ergänzung um weitere zukünftige Erschließungsvorhaben. Die Ergänzung des Erschließungsvertrages II beinhaltet im Einzelnen folgende Punkte:
a. Zusätzliche, bereits verwirklichte, öffentliche Erschließung des Baufeldes 1 (Stich zum Gelände der Nordwest AG).
b. Zusätzliche, bereits verwirklichte, öffentliche Erschließung des Baufeldes 24 (Stich südlich der Martha-Neumann-Straße).
c. Planung und zukünftiger Bau der Südspange Hörde im Einzugsbereich des Erschließungsvertrages II.
d. Anpassung der in den §§ 12 und 13 des Erschließungsvertrages II festgehaltenen Zahlungsmodalitäten für bereits im Rahmen des Erschließungsvertrages II durch die NRW.URBAN in der Vergangenheit gebaute Erschließungsanlagen mit Blick auf den tatsächlichen Realisierungsstand und zur vertraglichen Klarstellung.
Beschluss zu 2:
Gleichzeitig beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung im Rahmen der Erschließung des Phoenix-West Geländes die gemeinsame Planung der Südspange Hörde auf Phoenix-West von der Robert-Schuman-Straße bis zum Kreisverkehr Gildenstraße mit dem Kooperationspartner NRW.URBAN durchzuführen. Die Planung, sowie der spätere Bau der Südspange betreffen dabei sowohl Erschließungsflächen im Projektgebiet Phoenix-West als auch zukünftige städtische Flächen.
Die Verwaltung wird, wie bereits unter Punkt 1. dargestellt, ermächtigt den Erschließungsvertrag II zum Zwecke der unter Punkt 2. beschlossenen Planung und später zum Zwecke des Baus der Südspange auf dem Erschließungsgebiet und somit zur weiteren Erschließung des Geländes nach den neuesten Erschließungsplänen anzupassen.
Aus der Anpassung des Erschließungsvertrages ergeben sich für die Punkte 1 a, b und d des Beschlussvorschlages keine neuen oder zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Ursprungsvertrag. Der unter Punkt 1 c und Punkt 2 des Beschlussvorschlages dargelegte Bau der Südspange Hörde wird zu weiteren – in der Höhe noch im Zuge des Planungsprozesses zu ermittelnden – finanziellen Verpflichtungen führen.
Das vorläufige Investitionsvolumen für die Planung beträgt 300.000,00 Euro. Die Planungskosten werden dabei auf das Erschließungsgebiet im Einzugsbereich des Erschließungsvertrages II und die ÖWG-Flächen aufgeteilt. Da im Moment nicht abschätzbar ist, wie die Anteile an Planungskosten aufzuteilen sind, ist die Finanzierung der Planung der Südspange aus dem Budget des FB 66 vorerst aus der Investitionsfinanzstelle 66H01202014425 – Südspange Hörde – mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:
Haushaltsjahr 2017: 5.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 145.000,00 Euro
Die Investition in den Bau der Südspange bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Die detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen und der Folgeaufwendungen, die sich aus dem geänderten Erschließungsvertrag und dem Bau der Südspange Hörde ergeben, erfolgt in einer späteren Baubeschlussvorlage.
AUSW, 14.03.2018:
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter gibt bekannt, dass inzwischen auch der Rat den entsprechenden Beschluss zu dieser Vorlage gefasst hat.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
zu TOP 4.1
Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09755-17)
Hierzu liegen vor:
Empfehlung vom Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde vom 24.01.2018 (siehe unten : Empfehlung ABVG)
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 07.02.2018 (siehe unten: Empfehlung ABVG)
Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 20.02.2018 (siehe unten :Empfehlung ABVG):
Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 27.02.2018:
Hierin enthalten Empfehlung vom Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde vom 24.01.2018:
„Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er bittet, im weiteren Verfahren konkrete
Zielwerte beim Modal-Split für den Anteil des sog. Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr,
Zu-Fuß-Gehen) in den Plan aufzunehmen. So sollte der Anteil des Radverkehrs von derzeit 6
Prozent bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent erhöht werden.
Die vom Rat der Stadt übernommenen Ziele des Klimabündnisses und der Bundesregierung
zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 50 Prozent von 1990 bis 2030 sind in den
Masterplan aufzunehmen. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Entgegen
diesem Ziel haben sich die CO2-Emissionen im Verkehrssektor in Dortmund von 0,9 Mio
Tonnen im Jahr 1990 auf 1,5 Mio Tonnen im Jahr 2005 erhöht.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist es aus der Sicht des Beirates unter anderem erforderlich, den
Straßenraum zu Gunsten des Umweltverbundes umzuverteilen. Hier müsste sowohl dem
fließenden als auch dem ruhenden Straßenverkehr Raum entzogen und dem Umweltverbund,
insbesondere Radverkehr, zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin fordert der Beirat den Verzicht auf den Neubau von Straßen im Freiraum,
insbesondere den Weiterbau der L 663n (OWIIIa) von Asseln nach Unna. Der Beirat lehnt
jeden Masterplan Mobilität ab, der dieses Projekt enthält.“
Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.02.2018:
„Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes liest die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
folgende Stellungnahme zur Verwaltungsvorlage vor, die anschießend an die
Geschäftsführung der Bezirksvertretung ausgehändigt wird:
Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Wir begrüßen beim Masterplan Mobilität, dass der Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV
gefördert werden sollen. Hier wären konkrete Zielwerte zur Erhöhung des Anteils dieser
umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel wünschenswert, so wie es auch der Naturschutzbeirat
gefordert hat.
Da nach den letzten Zahlen 59% der Wege der Dortmunder Bevölkerung < 5 km sind und
noch für 1/3 dieser Wege das Auto genutzt wird, ist hier eine Umsteuerung nötig, um
Luftschäden und Lärmemissionen zu reduzieren. Eine Reduzierung der CO2-Emissionen im
Verkehrssektor sollte dabei ein wichtiges Ziel sein.
Insbesondere eine Erhöhung des Radverkehrsanteils ist nötig, da Dortmund hier mit einem
Anteil von 6% gegenüber anderen Großstädten erheblichen Nachholbedarf hat. Um das
Fahrrad attraktiv zu machen, benötigen wir ein qualitativ gutes Streckennetz mit breiten
Radwegen oder Schutzstreifen, sicheren Querungsmöglichkeiten bei vielbefahrenen Straßen
und genügend Abstellflächen für Fahrräder. Dabei sollten die immer häufiger genutzten
Fahrräder mit Anhänger ebenfalls sicher verwendet und abgestellt werden können.
Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:
Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung
vorgeschlagen, zu beschließen.“
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 07.02.2018:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den
Stimmen der SPD-Fraktion (7), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2), Fraktion Die Linke
& Piraten (3), Herrn Urbanek (AfD) und Herrn Borchardt (Die Rechte), gegen die Stimmen
der CDU-Fraktion (2) den Beschluss laut Vorlage zu beschließen.
Darüber hinaus nehmen die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord die
Empfehlung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom
24.01.2018 zur Kenntnis. Die Fraktion Die Linke & Piraten beantragt die v. g. Empfehlung in
den o. g. Beschlussvorschlag des Rates wie folgt zu übernehmen:
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er bittet, im weiteren Verfahren konkrete
Zielwerte beim Modal-Split für den Anteil des sog. Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr,
Zu-Fuß-Gehen) in den Plan aufzunehmen. So sollte der Anteil des Radverkehrs von derzeit 6
Prozent bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent erhöht werden.
Die vom Rat der Stadt übernommenen Ziele des Klimabündnisses und der Bundesregierung
zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 50 Prozent von 1990 bis 2030 sind in den
Masterplan aufzunehmen. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Entgegen
diesem Ziel haben sich die CO2-Emissionen im Verkehrssektor in Dortmund von 0,9 Mio
Tonnen im Jahr 1990 auf 1,5 Mio Tonnen im Jahr 2005 erhöht.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist es aus der Sicht des Beirates unter anderem erforderlich, den
Straßenraum zu Gunsten des Umweltverbundes umzuverteilen. Hier müsste sowohl dem
fließenden als auch dem ruhenden Straßenverkehr Raum entzogen und dem Umweltverbund,
insbesondere Radverkehr, zur Verfügung gestellt werden.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt dies mehrheitlich mit den Stimmen der
SPD-Fraktion (7), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2), Fraktion Die Linke & Piraten (3)
gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (2) und Herrn Urbanek (AfD), bei Enthaltung von
Herrn Borchardt (Die Rechte).“
Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 20.02.2018:
„Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Zielkonzept und die acht Zielfelder des Masterplans
Mobilität 2030 als Grundlage für das zukünftige verkehrsplanerische Handeln.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung mit den folgenden vier
Teilkonzepten in den Jahren 2018 und 2019 zu beginnen:
• Fußverkehr & Barrierefreiheit
• Radverkehr & Verkehrssicherheit
• Ruhender Verkehr & Öffentlicher Raum
• Mobilitätskultur & Kommunikation als ständige Begleitung jedes Teilkonzeptes
Dabei werden in allen Teilkonzepten die Belange von Menschen mit Behinderungen in
inklusiven Beteiligungsverfahren ermittelt und berücksichtigt. Grundlagen für die Berücksichtigung
der Belange von Menschen mit Behinderungen sind dabei
• der Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 24.03.2015 „Dortmunder
Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache-Nr.:
00804-15);
• der Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 14.11.2017
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018 (Drucksache Nr.: 08581-17); hier:
„Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen“,
• die Umsetzung der Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung des ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz,
• die Fachbeiträge „Barrierefreiheit“ zum Nahverkehrsplan und
• das Positionspapier „Autofahren mit Behinderungen in Dortmund“, das aktuell
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung im Jahr 2019 den ersten
Evaluationsbericht auf Basis der Daten aus der Haushaltsbefragung aus 2018 zu erstellen. Ab
dann soll alle fünf Jahre eine Evaluation mit jeweils einer Haushaltsbefragung im Vorjahr
stattfinden.
Die Haushaltsbefragung und der Evaluationsbericht werden die Mobilität von
Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Dortmund und deren
Entwicklung in geeigneter Weise darstellen.“
ABVG: 27.02.2018:
Herr Rm Mader teilt für seine Fraktion mit, dass man sich zunächst heute zur Vorlage enthalten werde. Man habe noch offene Fragen und werde deshalb im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Antrag stellen. Zudem teilt er insgesamt zur Angelegenheit mit, dass man es kritisch sehe, dass die „Wahlfreiheit“ in Bezug auf die Wahl der Verkehrsmittel hierbei eingeschränkt sei.
Herr Rm Urbanek schließt sich Herrn Maders Wortbeitrag bzgl. der Thematik „Wahlfreiheit“ an und teilt für seine Fraktion ebenfalls Enthaltung mit.
Man einigt sich darauf, die o. a. Empfehlungen zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD), den Beschluss laut Verwaltungsvorlage zu fassen.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09755-17-E3):
…die CDU Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt fest, dass Dortmund als Oberzentrum im östlichen Ruhrgebiet die Einkaufsstadt für hunderttausende von Besuchern aus dem Sauer-, Sieger- und Münsterland ist und dadurch erhebliche wirtschaftliche Erträge generiert. Viele Wirtschaftszweige, wie Gastronomie, Hotels, Taxigewerbe etc. profitieren davon, was zu erhöhten Steuereinnahmen in der Stadt führt. Eine unverhältnismäßige Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) würde zu erheblichen Einbußen führen, den Standort Dortmund schwächen und den Arbeitsmarkt in Dortmund unnötig belasten.
2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt fest, dass Dortmund in seiner Funktion als Oberzentrum ein äußerst attraktives Ziel als Messe-, Veranstaltungs-, Kongress- und Sportstadt ist und dadurch jährlich hunderttausende Besucher zu verschiedensten Veranstaltungen in die Stadt lockt. Jeder Euro, der in der Stadt verausgabt wird, ist wichtig für eine prosperierende Wirtschaft und dient somit der Sicherung von Arbeitsplätzen.
3. Der Ausschuss stellt ebenso fest, dass Dortmund als Pendlerstadt eine hohe Mobilität von sowohl ein- als auch auspendelnden Bürgern/Innen erwartet, damit diese beispielsweise ihre Arbeitsplätze in der Stadt bzw. in der Region erreichen können. Dabei sind Pendler häufig insbesondere auf den motorisierten Individualverkehr angewiesen. Die zunehmende Mobilitätserwartung an die Arbeitnehmer/Innen ist ein wesentliches Merkmal bei der Bewältigung des Strukturwandels in der Stadt und der Region. Dieser hohen Mobilitätserwartung muss auch mit dem motorisierten Individualverkehr Rechnung getragen werden, wenn der Strukturwandel weiterhin gelingen soll.
4. Unter Berücksichtigung der Punkte 1. - 3. stellt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fest, dass der motorisierte Individualverkehr weiterhin ohne Einschränkung neben den Angeboten Nahmobilität, Öffentlicher Verkehr und Radverkehr berücksichtigt und fortentwickelt wird.
5. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dass in der Fortentwicklung des Masterplans Mobilität geprüft wird, welche Möglichkeiten es bereits gibt, um den Motorisierten Individualverkehr besser im Stadtgebiet zu organisieren. Dabei ist z.B. zu prüfen, welche Verkehrsleitsysteme in der Stadt mit Hilfe der Digitalisierung in der Stadt eingerichtet werden können.
6. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt fest, dass Dortmund ganz wesentlich von Verkehren der Wirtschaft abhängt. Das gut ausgebaute Straßen- und Autobahnnetz in der Stadt und um die Stadt herum stellt einen klaren Standortvorteil dar. Als wichtiger Logistikstandort profitiert die Stadt ebenfalls von ihrer Lage. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Ausrichtung Dortmunds sind sowohl der Güter- als auch der Wirtschaftsverkehr Lebensader der Stadt und dürfen nicht durch übermäßige Reglementierungen beeinträchtigt werden. Um den Wirtschaftsstandort Dortmund zu stärken und auszubauen, können Veränderungen der Wirtschafts- und Güterverkehre nur gemeinsam mit der Wirtschaft, dem Handwerk und dem Handel verbessert werden. Einseitige Belastungen und somit Überforderungen der Wirtschaft, des Handwerks und des Handels müssen vermieden werden, damit der Standort Dortmund weiterhin an Attraktivität gewinnt.
7. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Radverkehrs beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen, dass die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, an welchen Stellen im Stadtgebiet der Radverkehr erheblich verkehrssicherer durch Neben- oder Parallelstraßen von sog. Magistralen geführt werden und somit eine Verengung von wesentlichen Verkehrsadern unterbleiben kann. Sowohl die Verkehrssicherheit als auch der Verkehrsfluss kann somit durch intelligente Verkehrsleitsysteme verbessert werden und Anreize für das Fahrrad erhöhen.
8. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, eine Teststrecke im Stadtgebiet für ein Modellprojekt „autonomes/automatisiertes Fahren“ in Dortmund zu identifizieren. Vorhaben in Düsseldorf (automatisiertes und vernetztes Fahren unter realen Bedingungen) oder im Sauerland (von Soest nach Iserlohn) könnten Erfahrungswerte bzw. Planungshilfen geben. Das in Dortmund vorhandene Know-how zum Thema E-Mobilität soll dabei hinzugezogen werden, damit in Dortmund entsprechende Tests beginnen können.
Begründung:
Der Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept, trifft die Aussage, dass die ganzheitliche Planung des Mobilitätsangebotes zur Verbesserung des Fuß-, Rad- und Öffentlichen Personennahverkehrs ggf. auch zu Lasten des MIVs mit verbesserten Angeboten zur Inter- und Multimodalität gehen soll. Eine ganzheitliche Planung des Mobilitätsangebotes zu Lasten des MIVs ist aus Sicht der CDU-Fraktion jedoch nicht zwingend zielführend und würde zu Lasten vieler Bürger/Innen und auch Wirtschaftsunternehmen in der Stadt gehen und somit den positiven Verlauf des Strukturwandels in der Stadt unnötig hemmen.
Die individuellen Mobilitätsansprüche der Bürger/Innen sollte man nicht gegeneinander ausspielen, sondern gleichberechtigt nebeneinander fortentwickeln. Dies gilt auch für die Güter- und Wirtschaftsverkehre, die eine wesentliche Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt darstellen.
Eine wie in der Vorlage mehrfach skizzierte aus ökologischen Aspekten heraus gewünschte Verdrängung des MIVs aus der Innenstadt ist ebenso diskussionswürdig, weist doch die Verwaltungsvorlage „Luftbelastung in Dortmund – Werte aus 2016 – Drucksache Nr. 08573-17 aus, dass für drei Innenstadtbereiche Stickstoffdioxid-Werte festgestellt wurden, die deutlich unter den Grenzwerten liegen. So lag der Jahresdurchschnitt 2016 an der Saarlandstraße bei lediglich 33 Mikrogramm, an der Kreuzstraße bei 35 Mikrogramm und an der Brückstraße – somit innerhalb des Walles – bei lediglich 27 Mikrogramm.
Die Mobilitätsdiskussion einer gesamten Stadtbevölkerung mit all den oben genannten Querbezügen darf nicht ideologisch geführt werden, sondern sollte an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet sein. Diese sind eben sehr individuell und somit haben alle Mobilitätsangebote ihre Berechtigung und müssen gleichwertig Berücksichtigung finden. Dies ist nicht nur ein Thema von Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, sondern hat auch eine soziale, arbeitsmarktpolitische und wirtschaftliche Dimension, der man gerecht werden muss.
AUSW, 14.03.2018:
Herr Rm Waßmann erläutert zunächst die Hintergründe des Antrages seiner Fraktion und appelliert an den Ausschuss, diesem zuzustimmen und wirbt dafür, gemeinsam gute Lösungen für die Stadt zu finden.
Herr Rm Dudde führt an, dass das gemeinsame Vorgehen für die Stadt genau der Punkt sei, mit welchem auch er einsetzen wolle. Hierzu lobt er zunächst die Verwaltung dafür, dass die Prozesssteuerung des „Arbeitskreises Mobilität“ aus Sicht seiner Fraktion in der bestehenden Form funktioniere. Hieraus ergebe sich ein positiver gesellschaftlicher Meinungsbildungsprozess, der auch in dieser Vorlage seinen Ausdruck finde. Seine Fraktion werde daher der Vorlage zustimmen. Die Empfehlung der Bezirksvetretung Innenstadt Nord erhebe man zum Antrag. Hierzu verdeutlicht er, dass seine Fraktion lieber den Forderungen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) gefolgt wäre. Da man aber die Abstimmung in der Bezirksvetrtretung Innenstadt Nord als eine Art „Probeabstimmung“ werte, wonach der Punkt des Weiterbaues der OW III A keine politische Mehrheit finden werde, wolle man auch heute nochmal betonen, dass man diesen Weiterbau ablehne. Den CDU-Antrag lehne man in allen Punkten ab, weil letztlich alle Inhalte zur weiteren Durchführung auch Teile des Arbeitsplanes des Masterplanes Mobilität seien und insofern überhaupt kein Bedarf bestehe, da jetzt thematisch „zwischenzugrätschen“ sondern vielmehr den eingangs erwähnten, gemeinsamen gesellschaftspolitischen Prozess, den man in diesem Arbeitskreis gehe, fortzusetzen.
Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass man sich bewusst sei, dass es längst noch keine gleichberechtigte Teilhabe an der städtischen Mobilität gebe. Weder für die verschiedenen Verkehrsmittelarten noch für die verschiedenen Menschen. Die Zielsetzung des nun vorliegenden Masterplanes versuche aber genau dieses zu erreichen. Man begrüße ausdrücklich die hiermit vorgelegten, differenzierten Ansätze und bedanke sich bei den Vertretern der unterschiedlichen Gruppen der Stadtgeselllschaft, die ganz viel Zeit investiert und viele Ideen eingebracht hätten. Den Antrag der CDU Fraktion werde man heute ablehnen, da die Zielsetzung des Masterplanes viel weiter denke. Außerdem vertrete dieser Antrag ihrer Meinung nach eine völlig rückwärtsgewandte Mobilitätspolitik. Der Vorlage sowie den Anregungen (zu Modal-Split und CO2) aus der Bezirksvertretung Innenstadt Nord werde man heute zustimmen. Der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes folge man nicht, weil es sich hierbei um einen sehr weit gefassten Beschlussvorschlag handele. Da es heute darum gehe, zunächst eine allgemeine Zielsetzung zu beschließen, werde man auch der Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde nicht folgen.
Herr Rm Kowalewski schließt sich im Wesentlichen den Ausführungen von Herrn Rm Dudde und Frau Rm Lührs an und betont, dass das Zielkonzept in seinen Zielaussagen so gut sei, so dass man dieses gemeinsam tragen könne, auch wenn es seiner Fraktion teilweise noch nicht weit genug gehe.
Zum CDU-Antrag verdeutlicht er, dass für den Fall, dass man diesem folgen würde, dieses einem positiven Votum für Fahrverbote gleichkäme. Seine Fraktion stehe aber vielmehr dafür, dass der motorisierte Individualverkehr so zurückgenommen werde, dass die Menschen die Belastungen, die daraus erwachsen, nicht mehr in dem Umfange tragen müssten sondern dass die umweltweltverträglichen Alternativen ohne Mobilitätseinschränkung zukünftig so gefördert werden, dass letzten Endes alle damit zufrieden sein können. Man werde daher heute der Vorlage zustimmen, den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen und der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord beitreten. Sollte die Empfehlung des BPN heute keine Mehrheit finden, bitte er auf jeden Fall darum, dass diese als weiteres „Arbeitsmaterial“ an den „Beirat Mobilität“ weitergegeben werde.
Herr Rm Garbe betont, dass er kein Verständnis für dieses hohe Maß an Bevormundung habe, welches mit diesem Vorhaben initiiert würde. Da er in dem CDU-Antrag zumindest eine kleine „Notbremse“ sehe, welche zur rechten Zeit käme, werde er diesem heute zustimmen.
Herr Rm Waßmann äußert sein Erstaunen darüber, dass man sich heute komplett den Punkten des CDU-Antrages entziehe und nicht dazu bereit sei, wenigsten über den einen oder anderen Punkt (zu Themen wie z. B. „Autonomes Fahren“, Verkehrsleitverfahren) einmal nachzudenken. Man habe denn „Beirat Mobilität“ nicht kritisiert. Man vermisse aber, dass man sich dort klarer exponiere und zwar mit unterschiedlichen Auffassungen, die dort durchaus gegeben seien. Er halte es für einen Mangel, dass diese leider nicht formuliert würden. Von daher drücke der Antrag seiner Fraktion keine Unmotiviertheit aus sondern man versuche lediglich berechtigte Interessen der Stadt zu bündeln und halte daher den heutigen Antrag aufrecht.
Herr Rm Weber führt an, dass er regelmäßig an den Sitzungen des „Arbeitskreises Mobilität“ teilgenommen und sich eingebracht habe, auch in der Form, dass er Bedenken geäußert habe. Er habe aber den Eindruck gewonnen, dass hier überwiegend gesellschaftliche Gruppierungen beteiligt waren, die von vornherein eine andere Meinung favorisiert hätten.
Herr Rm Gebel kontert zu den Ausführungen des Herrn Rm Waßmann, dass man im Beirat für Mobilität sehr wohl das Thema „Teststrecke“ oder „Verkehrsleitsysteme“ thematisiert habe.
Herr Wilde teilt mit, dass die Verwaltung natürlich zu der Vorlage stehe. Was ihm an dem Antrag der CDU nicht gefalle, sei die hierdurch kommunizierte Grundhaltung. Wenn diese jetzt noch mit dem Stichwort “fehlenden Wahlfreiheiheit“ belegt würde, gehe dies völlig am Tenor vorbei. Es gehe nicht darum, dass die Verwaltung darüber entscheiden wolle, für welches Verkehrsmittel der Einzelne sich entscheiden soll. Sein Verständnis von Wahlfreiheit sehe so aus, dass man die Möglichkeit haben solle, möglichst zwischen vielen attraktiven Fortbewegungsangeboten wählen zu können. Wenn man aber feststelle, dass die Attraktivität für Fahrradfahrer und ÖPNV-Nutzer noch nicht hoch genug sei, um hierdurch wirklich eine gleichberechtigte Wahlentscheidung zu ermögliche, dann müsse man dafür etwas tun. Das Thema Nahmobilität sei hierbei eines, an dem in Dortmund arbeiten müsse, um auf Augenhöhe mit dem PKW zu kommen. Wenn der „Arbeitskreis Mobilität“ hier zu Ergebnissen komme, wie sie auch in der Vorlage stünden, hieße das aber nicht, dass Einzelne hier nicht ihre Interessen vertreten konnten. An den Themen „Digitalisierung“ und „Autonomes Fahren“ arbeite die Verwaltung bereits. Hierzu biete er an, dass die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen über den Stand der aktuellen Entwicklungen informiere. Welche Maßnahmen hierzu dann in welcher Reihenfolge als sinnvoll angesehen werden, könne man im Nachgang überlegen.
Herr Rm Thieme verdeutlicht, dass er heute keiner der vorgetragenen Vorstellungen beitreten könne.
Als Ergebnis der vorstehenden Diskussion hält die Vorsitzende, Frau Rm Reuter, fest, dass man die Anregungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) als „Material“ in den weiteren Arbeitsprozess einbinden aber heute nicht darüber abstimmen wolle und lässt anschließend wie folgt abstimmen:
1. Zum Antrag der CDU-Fraktion:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 09755-17-E3) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) ab.
2. Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 07.02.2018:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 07.02.2018 mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) an.
3. Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Zielkonzept und die acht Zielfelder des Masterplans Mobilität 2030 als Grundlage für das zukünftige verkehrsplanerische Handeln.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung mit den folgenden vier Teilkonzepten in den Jahren 2018 und 2019 zu beginnen:
• Fußverkehr & Barrierefreiheit
• Radverkehr & Verkehrssicherheit
• Ruhender Verkehr & Öffentlicher Raum
• Mobilitätskultur & Kommunikation als ständige Begleitung jedes Teilkonzeptes
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung im Jahr 2019 den ersten Evaluationsbericht auf Basis der Daten aus der Haushaltsbefragung aus 2018 zu erstellen. Ab dann soll alle fünf Jahre eine Evaluation mit jeweils einer Haushaltsbefragung im Vorjahr stattfinden.
Ergänzung:
Es wird darum gebeten, Im weiteren Verfahren konkrete Zielwerte beim Modal-Split für den Anteil des sog. Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr, Zu-Fuß-Gehen) in den Plan aufzunehmen. So sollte der Anteil des Radverkehrs von derzeit 6 Prozent bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent erhöht werden.
Die vom Rat der Stadt übernommenen Ziele des Klimabündnisses und der Bundesregierung
zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 50 Prozent von 1990 bis 2030 sind in den
Masterplan aufzunehmen. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Entgegen
diesem Ziel haben sich die CO2-Emissionen im Verkehrssektor in Dortmund von 0,9 Mio
Tonnen im Jahr 1990 auf 1,5 Mio Tonnen im Jahr 2005 erhöht.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist es aus der Sicht des Beirates unter anderem erforderlich, den
Straßenraum zu Gunsten des Umweltverbundes umzuverteilen. Hier müsste sowohl dem
fließenden als auch dem ruhenden Straßenverkehr Raum entzogen und dem Umweltverbund,
insbesondere Radverkehr, zur Verfügung gestellt werden.
Die Anregungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) sollen in den weiteren Arbeitsprozess eingebunden werden.
zu TOP 4.2
Neukonzeption und Fortschreibung der Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte (INSEKT)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10033-18)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 07.03.2018:
Frau Jülich (SPD-Fraktion) ist erstaunt, dass entwicklungsbedürftige Stadtteile an letzter Stelle gesetzt wurden.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat einstimmig unter Berücksichtigung der o. g. Anmerkung der SPD-Fraktion wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung mit der weiteren konzeptionellen Ausarbeitung und Fortschreibung der
Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 07.03.2018:
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit folgenden Anmerkungen dem Rat der Stadt Dortmund die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren konzeptionellen Ausarbeitung und Fortschreibung der Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte:
Die Bezirksvertretung Mengede bat um Änderung der Reihenfolge und Priorität der INSETKs zugunsten des Stadtbezirks Mengede aufgrund der vorhandenen beiden Aktionsräume in Westerfilde/Bodelschwingh und Nette.
AUSW, 14.03.2018:
Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion die Fortschreibung der INSEKTS ausdrücklich begrüße, möchte aber wissen, wer zu der Auftaktveranstaltung eingeladen werde und ob man damit rechnen könne, dass die INSEKTS bereist vor der nächsten Kommunalwahl vorliegen werden, damit diejenigen, die sich in den Bezirken politisch damit beschäftigen, dann schon eine Arbeitsgrundlage hätten.
Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass auch ihre Fraktion froh darüber sei, dass dieses Thema nun angegangen werde. Positiv sei auch, dass auch die Bezirksvertretungen und Stadtbezirke daran mit- arbeiten würden. Von daher begrüße man das Vorhaben sehr.
Frau Rm Hawighorst –Rüßler verdeutlicht, dass auch ihre Fraktion die Fortschreibung der INSEKTS begrüße, da man in den Stadtbezirken sehr gut damit arbeiten könne. Man finde auch positiv, dass neue, aktuelle Themen aufgenommen würden. Hierbei sollten die Aspekte: „Gesundheit“, „Sport“, „Lärm“ oder „Klimaresistente Stadtentwicklung“ unbedingt mit aufgenommen werden.
Auf die Fragen von Herrn Rm Kowalewski teilt Herr Thabe mit, dass man zur Auftaktveranstaltung relativ offen einladen werde, um möglichst viele Meinungen zu erhalten. Selbstverständlich denke man da an Lokalpolitiker, Interessensverbände und auch interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Zur Frage der Dauer gehe man mindestens von einem Jahr bis zu eineinhalb Jahren Laufzeit je Bezirk aus, so dass man bis zur Kommunalwahl etwa mit der Hälfte durch sei.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren konzeptionellen Ausarbeitung und Fortschreibung der Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte.
zu TOP 4.3
Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17)
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09662-17-E3) -lag bereits am 07.02.2018 vor-:
….die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:
Bei der Überplanung der Fläche an der Hildastraße (B-Plan In N 236) wird vor allem im
nördlichen Bereich die Einrichtung einer breiten Grünschneise berücksichtigt.
Begründung:
Um die Ziele einer umfassenden Grünvernetzung für den Artenschutz und die Naherholung
in Zusammenhang mit dem „Grünen Ring“ um das Gelände der Westfalenhütte zu
erreichen, ist das Freihalten eines Freiraumkorridors zwischen Hoeschpark und Grünanlage
Burgholz zu gewährleisten. Dafür muss auf dem jetzt zur Diskussion stehenden Gelände
an der Hildastraße ein ausreichend breiter Grünkorridor vorgesehen werden. Dieses
Ziel sieht auch der Regionalplan und der Umweltplan (Karte 29 „Planungshinweise Biotopverbund
und Nutzungseignung“) vor.
Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Beschäftigung, Europa und Wissenschaft vom 24.01.2018 -lag bereits am 07.02.2018 vor-:
Es lagen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:
SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09662-17-E1):
„ Dortmund verfügt gegenwärtig über kein ausreichendes Einzelhandelsangebot im Bereich
Möbel. Aktuell fließen rd. 40 % der Dortmunder Kaufkraft an das Umland ab. Vor diesem
Hintergrund unterstützt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund grundsätzlich die Ansiedlung eines entsprechenden Angebotes.
Das Einzelhandelsangebot im Bereich Möbel sollte schon deshalb eine deutliche Verbesserung erfahren, um der Dortmunder Funktion als Oberzentrum noch stärker gerecht zu werden, als dies heute schon geschieht. Zugleich sieht die SPD-Fraktion mit Sorge die
möglichen Auswirkungen einer Neuansiedlung, speziell im Bereich des Stadtbezirks Lütgendortmund, auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt und auch in den Nachbarkommunen.
Es steht zu befürchten, dass sich gewachsene städtebauliche Strukturen negativ entwickeln, insbesondere mit Blick auf das hohe Maß an zentrenrelevanten Sortimenten (in der Summe 5.000 qm Verkaufsfläche), welches durch die Ansiedlung von gleich zwei großen Möbelhäusern als Randsortiment ermöglicht wird. Mit Sorge wird auch gesehen, dass es bei gleichzeitigen Markteintritt beider Möbelhäuser zu Kaufkraftumverteilungswirkungen
von 25 - 30 % im Kernsortiment Möbel kommen kann, was zu einer Gefährdung
vorhandener Einzelhandelslagen in Dortmund und insbesondere innerhalb der Region führen kann. In der Gesamtbetrachtung sollte die Ansiedlung von Möbelhäusern mit Augenmaß betrieben werden, um den unterschiedlichen Erfordernissen zu entsprechen, aber auch um die, vor allem verkehrlichen, Zusatzbelastungen der Bürger vor Ort nicht über zu strapazieren.
Vor diesem Hintergrund wird dem Rat der Stadt Dortmund folgender Beschluss empfohlen:
Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, zunächst, vor dem Hintergrund
der Lage im Stadtgebiet und dem städtischen Entwicklungsziel, insbesondere die nördlichen
Stadtbezirke zu fördern („Nordwärts“), nur ein Möbelhaus auf der Fläche Hildastraße/
Bornstraße zu realisieren.
Sollte sich nach Eröffnung und Betrieb dieses einen Möbelhauses zeigen, dass die städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen sowie die Effekte auf den regionalen Arbeitsmarkt vertretbar sind, so könnte nachfolgend gegebenenfalls ein weiteres Möbelhaus
auf den Weg gebracht werden. Um die Auswirkungen genauer beurteilen zu können, wird
die Verwaltung beauftragt, eine Auswirkungsanalyse zu erstellen, die die Situation in
Dortmund und den Nachbargemeinden vor und nach Eröffnung bewertet.“
Hierzu Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09662-17-E2):
„ Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Planungen zur Ansiedlung eines Möbelhauses am Standort Sorbenweg nicht weiter zu verfolgen.
Begründung:
In der Vorlage der Verwaltung wird dargelegt, dass es bei einer gemeinsamen Betrachtung
beider Vorhaben zu „betriebsgefährdenden Auswirkungen“ für bestehende Wettbewerber und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen kommen kann. Das liegt ebenso wenig in Dortmunder Interesse wie ein Aufkündigen des regionalen Konsenses, der bei der Ansiedlung zweier Möbelhäuser nicht gegeben ist. Für eine seriöse Betrachtung der Auswirkungen solcher Ansiedlungen sollte die regionale Perspektive berücksichtigt werden und nicht nur eine allein auf Dortmund bezogene Berechnung der Kaufkraftflüsse. Mit der Ansiedlung nur eines Möbelhauses wäre dennoch sowohl der Versorgung der Dortmunder*innen als auch einer Abschöpfung von Kaufkraft im Oberzentrum Dortmund Rechnung getragen.
Der Standort Hildastraße ist dabei als Ergänzung des Sondergebietsstandorts Bornstraße
besser geeignet als der Standort Sorbenweg, bei dem der Freiraum- und Agrarbereich „mit
einem ,Regionalen Grünzug‘ überlagert“ ist und sich die Verkehrssituation bereits aktuell
als problematisch darstellt.“
Sowohl die Vorlage als auch die beiden Anträge werden ohne Empfehlung weitergeleitet.
Darüber hinaus wird die Vorlage auch an die Bezirksvertretung Eving zur Beratung weitergeleitet.
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 09662-16-E4) -lag bereits am 07.02.2018 vor-:
….die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird aufgefordert ein umfassendes Verkehrskonzept für den Indupark und aller Nebenflächen zu entwickeln das den heutigen “Ist” Zustand des Indupark und die voraussehbare Entwicklung des gesamten Gebietes in den nächsten Jahren berücksichtigt und aufzeigt wo durch eine veränderte Verkehrsführung ( z.B. Fahrbahnausbau, zusätzliche Zu- und Abfahrten , moderne Zuflussregelung durch
neue Lichtzeichenanlagen) Erweiterungs- und Verbesserungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Folgende Aspekte sind dabei insbesondere zu berücksichtigen:
• Überprüfung des aktuellen Verkehrsaufkommen (Verkehrszählung an unterschiedlichen Tagen und Zeiten) am Sorbenweg.
• Über welche Zufahrtsstraßen (Prozentuale Verteilung) fahren die Kunden des Indupark um zu den ausgewählten Warenhäuser zu kommen?
• Wie verändert der zusätzliche Berufsverkehr den Verkehrsfluss auf den Zufahrtstraßen?
• Gibt es aus Sicht der Verwaltung Möglichkeiten des Ausbau der Zufahrstraßen für den Indupark?
• Wie sieht die Verwaltung die Gefahr, dass der Berufsverkehr sich Ausweichrouten durch Wohnsiedlungen sucht um den Bereich des Indupark zu den Stoßzeiten zu umfahren?
• Sind der Verwaltung Verkehrsprobleme im Umkreis des Indupark bekannt? Wenn ja – gibt es erkennbare Ursachen für die bekannten Fälle und welche wären das?
Weiter liegt vor Antrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 10279-18):
…die Diskussion um die Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund ist von lokaler und regionaler Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund sind Fragestellungen und Besorgnisse in der Stadt und der Region gründlich zu beraten und sollten der Bedeutung der Stadt Dortmund als Oberzentrum und seiner Verantwortung in der und für die Region gerecht werden.
Mit den Überlegungen, ggf. zwei Möbelhäuser mit insgesamt 85.000 qm Verkaufsfläche in Dortmund anzusiedeln, sind die Wirkungen dieser potenziellen Ansiedlungen ausgiebig zu erörtern und unter Berücksichtigung lokaler und auch regionaler Interessen zu bewerten.
Von daher sollte der Rat der Stadt die Zeit, die noch bis zur Beschlussfassung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bezüglich des Regionalplanes verbleibt, ausführlich nutzen, um das Thema insbesondere im AUSW zu beraten.
Die CDU-Fraktion wirbt daher darum, sich die Zeit zu nehmen, um folgende Fragestellungen umfassend beantwortet zu bekommen, bevor die Vorlage „Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund“ sowie die bisher schon vorliegenden Anträge der verschiedenen Fraktionen beraten bzw. Beschlüsse gefasst werden. Die gestellten Anträge, die schon konkrete Standortentscheidungen beinhalten, könnten als eingebracht gelten und in den weiteren Beratungen behandelt werden.
Mögliche Ansiedlung am Sorbenweg
1. Bezüglich einer möglichen Ansiedlung eines Möbelhauses am Sorbenweg in der Nähe des Indu–Parks ist die vorgesehene Fläche aktuell als „Sondergebiet Technologiegebiet“ im Flächennutzungsplan (FNP) vorgesehen.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Entwicklung und Potenziale der „Sondergebiete Technologiegebiete“ vorzustellen und ggf. im Kontext des zu überarbeitenden Masterplan Wirtschaftsflächen Alternativflächen vorzustellen, bevor es zu einer Änderung des FNP/Regionalplanes diesbezüglich käme.
Vor dem Hintergrund der außerordentlichen Bedeutung des Technologiezentrums für den Standort Dortmund und seiner Entwicklungsmöglichkeiten sollte vor einer Änderung des FNP die Auswirkung auch für das TZ Do klar sein.
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das ergangene Verträglichkeitsgutachten der GMA Gesellschaft für Markt – und Absatzforschung mbH aus Köln für das Planvorhaben am Sorbenweg im AUSW vorzustellen; dies auch in Konkurrenz zum ergangenen Gutachten der BBE Handelsberatung GmbH aus Köln zum Planvorhaben an der Hildastraße.
3. Laut Vorlage gibt es bezüglich des Vorhabens am Sorbenweg eine erste verkehrliche Untersuchung, die aussagt, dass es durch verschiedene Anpassungen von Lichtsignalanlagen und baulichen Anpassungen eine verträgliche Abwicklung zusätzlicher Verkehre geben kann. Die Verwaltung wird gebeten, auch diese Untersuchung und die daraus gewonnenen Erkenntnisse im AUSW vorzustellen.
Mögliche Ansiedlung an der Hildastraße
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auch für den Bereich Hildastraße eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung vorzunehmen und im AUSW vorzustellen. Die soll insbesondere vor dem Hintergrund geschehen, dass die Planungen zur sog. Nordspange/Hoeschallee noch nicht abgeschlossen sind und deren Bau noch einige Jahre benötigt, so dass die verkehrlichen Auswirkungen bis zu deren Fertigstellung relevant sind.
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, im AUSW darzustellen, welche Auswirkungen die Änderung des FNP von „Grünfläche für die naturnahe Entwicklung“ hin zu „Sondergebiet großflächiger Handel“ für die „naturnahe Grünflächenentwicklung“ in dem Plangebiet mit sich bringen würden.
Änderung Regionalplan/Flächennutzungsplan
1. Vor dem Hintergrund der nicht unerheblichen Verantwortung der Stadt Dortmund in der Region fordert der Rat der Stadt die Verwaltung auf, möglichst einen Konsens in der Region bezüglich der Ansiedlung eines Möbelhauses in Dortmund herzustellen. Dies erscheint nicht zuletzt vor dem Hintergrund weiterer interkommunaler Zusammenarbeiten bei Flächenentwicklungen von großer Bedeutung.
2. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, solange der Beratungsbedarf im Rat der Stadt andauert, den RVR über die Diskussion und Beratung im Rat der Stadt Dortmund zu informieren, um eine regional konsensorientierte Arbeit des Rates der Stadt Dortmund zu verdeutlichen.
3. Sollten die Auswirkungen der „Umwidmung“ der Fläche am Sorbenweg für die Entwicklung des TZ Do nachteilig sein, beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung, mit dem Investor über Alternativflächen ins Gespräch zu kommen und an diesem Standort kein Möbelhaus weiterzuverfolgen.
Weitere Erläuterungen bezüglich der Ansiedlung von Möbelhäusern unter dem Aspekt der laufenden Marktkonzentration in der Branche und deren Auswirkungen
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, dem AUSW durch einen externen Branchenexperten eine Marktanalyse sowie eine Marktentwicklungsprognose für den Möbeleinzelhandel für die nächsten 5–10 Jahre darzustellen.
Dabei sollten insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:
· Welche Auswirkungen wird das rasant zunehmende Online–Geschäft auf den großflächigen Möbeleinzelhandel an den Standorten haben?
· Mit welchen Auswirkungen für den Arbeitsmarkt ist durch einen stark veränderten Möbeleinzelhandel zu rechnen?
· Welche Verdrängungsprozesse im Möbeleinzelhandel bringt die derzeit aggressive Konzentration für den Möbeleinzelhandel mit sich?
· Ist bei einer erhöhten Konzentration von Möbeleinzelhandel in der Region Ruhr mit einer Kannibalisierung von Arbeitsplätzen zu rechnen?
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt darzustellen, wie viele Dortmunder Arbeitnehmer/Innen derzeit im Möbeleinzelhandel in Dortmund und in der Region Ruhr (RVR-Gebiet) beschäftigt sind und welche „worst case“-Szenarien es bezüglich des möglichen Wegfalls von Arbeitsplätzen gibt.
Begründung
Aufgrund der erheblichen Ausweitungsvorhaben von ca. 85.000 qm Möbeleinzelhandel in Dortmund und den damit auch regionalweit verbundenen Auswirkungen für den Möbeleinzelhandel erscheint der CDU die vertiefende Befassung mit der Thematik als dringend notwendig.
Vor dem Hintergrund, dass der RVR laut Vorlage ggf. bis Mitte 2018 einen Erarbeitungsbeschluss zum Regionalplan Ruhr fasst, sollte die Zeit im Rat der Stadt genutzt werden, um eine möglichst konsensorientierte Beschlussgrundlage herbeizuführen.
Weitere Begründungen ggf. mündlich.
Weiter liegt vor Antrag (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 10377-18):
…die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird aufgefordert ein umfassendes Verkehrskonzept für den Indupark und aller Nebenflächen zu entwickeln das den heutigen “Ist” Zustand des Indupark und die voraussehbare Entwicklung des gesamten Gebietes in den nächsten Jahren berücksichtigt und aufzeigt wo durch eine veränderte Verkehrsführung ( z.B Fahrbahnausbau, zusätzliche Zu- und Abfahrten , moderne Zuflussregelung durch
neue Lichtzeichenanlagen) Erweiterungs- und Verbesserungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Folgende Aspekte sind dabei insbesondere zu berücksichtigen:
• Überprüfung des aktuellen Verkehrsaufkommens (Verkehrszählung an unterschiedlichen Tagen und Zeiten) auf der Brennerborstraße (Wie hoch ist die Verkehrsauslastung der einzelnen Teilbereiche der Brennerborstraße).
• Über welche Zufahrtsstraßen (Prozentuale Verteilung) fahren die Kunden des Indupark um zu den ausgewählten Warenhäuser zu kommen?
• Wie verändert der zusätzliche Berufsverkehr den Verkehrsfluss auf den Zufahrtstraßen?
• Gibt es aus Sicht der Verwaltung Möglichkeiten des Ausbaus der Zufahrstraßen für den Indupark?
• Wie sieht die Verwaltung die Gefahr, dass der Berufsverkehr sich Ausweichrouten durch Wohnsiedlungen sucht, um den Bereich des Indupark zu den Stosszeiten zu umfahren?
• Sind der Verwaltung Verkehrsprobleme im Umkreis des Indupark bekannt? Wenn ja – gibt es erkennbare Ursachen für die bekannten Fälle und welche wären das?
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 14.02.2018:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, noch vor der Eröffnung des Möbelhauses in der Hildastraße:
§ den Abschnitt von der Bahnlinie bis zur Burgholzstraße fertigzustellen,
§ die Kreuzung Hildastraße / Bornstraße auszubauen
§ und durch eine Trassenführung die bestmögliche Verbindung an die Dammstraße zu gewährleisten
Dies ist dringend erforderlich um für die Anwohner in den angrenzenden Quartieren unzumutbare Belastungen durch Zulieferverkehr zu vermeiden.
Begründung:
Grundsätzlich haben wir keine Bedenken gegen die Ansiedlung des o. g. Möbelhauses, erwarten dadurch aber ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen.
Wir entnehmen der o. g. Vorlage mit der Drucksache Nr.: 09662-17, dass für das Möbelhaus an der Hildastraße keine abschließende Verkehrsuntersuchung durchgeführt wird, da zunächst die Planung für die Nordspange durch die Aufstellung des Bebauungsplans InN 219 weitergeführt werden soll.
Die Nordspange soll dann die Verkehre der Westfalenhütte und des Möbelhauses auffangen.
Ferner wird uns mitgeteilt, dass die verträgliche Abwicklung der zusätzlichen Verkehre ohne Nordspange noch untersucht werden muss.
Durch die Ansiedlung diverser Logistikunternehmen können wir schon jetzt eine deutliche Zunahme von LKW-Verkehren auf unseren Straßen erkennen.
Wir fordern schon seit langem mit dem Bau der „Nordspange“ die Wohnbereiche in den Stadtbezirken Nord und Eving von LKW-Verkehren zu entlasten.
Daher ist es dringend angezeigt, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur jetzt deutlich zu verbessern.
AUSW, 14.03.2018:
Herr sB Happe zieht den o.a. Antrag seiner Fraktion mit der Drucksache Nr.: 09662-17-E4 aus der AUSW-Sitzung vom 07.02. 2018 zurück.
Da die heutige Diskussion gezeigt hat, dass insgesamt noch zu viel Informationsbedarf besteht, einigt man sich, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, auf die weitere Vorgehensweise:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit zunächst in seine Sitzung am 04.07.2018, um sich dann durch entsprechende externe Gutachter/-innen umfassend informieren zu lassen. Um eine zeitgleiche Information der betroffenen Stadtbezirke zu gewährleisten, sollen zu dieser Sitzung ebenso Vertreter/innen der entsprechenden Bezirksvertretungen eingeladen werden. Man ist sich weiter darin einig, dass eine entsprechende Beschlussfassung nicht in der Sitzung am 04.07.2018 sondern erst nach der Sommerpause erfolgen soll.
zu TOP 4.4
Antrag auf Vorbescheid einer Nutzungsänderung der baulichen Anlage zu einem islamischen Kulturvereinsraum (Moschee) und einer Hausmeister Wohnung
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2018
(Drucksache Nr.: 09732-17)
Die Angelegenheit wird von der Tagesordnung abgesetzt, da der Vorhabenträger inzwischen seinen Antrag zurückgezogen hat.
zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsverdachtsgebiet "ehemalige Weichenfabrik und Umfeld"
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe -, Beschluss des Beginns der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09788-17)
AUSW, 14.03.2018:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschuss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hom 258 - An der Witwe - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1)in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt beschließt den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für den unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Untersuchungsbereich für das Sanierungsverdachtsgebiet „ehemalige Weichenfabrik und Umfeld“.
Rechtsgrundlage:
§ 136 Abs. 1 in Verbindung mit § 141 Abs. 3 BauGB
III. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie an dem Sanierungsverfahren zu beteiligen.
§ 13a in Verbindung mit § 13 und § 3 Abs. 1 BauGB und 137 BauGB
zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Entscheidung über Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Entscheidung über Stellungnahme eines Einsprechers, IV. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, V: Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09972-18)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 13.03.2018:
Herr Bezirksbürgermeiste Semmler erklärt, dass dieses Projekt auf großes Interesse in der Löttringhauser Bürgerschaft stoßen würde. Er schlägt vor, die Verwaltung zu bitten, dazu eine Einwohnerinformationsveranstaltung durchzuführen. Dieser Vorschlag findet die Zustimmung des Gremiums.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 20.02.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Weiter beschließt die Bezirksvertretung Hombruch einstimmig, die Verwaltung zu bitten, eine Einwohnerinformationsveranstaltung zu der Thematik durchzuführen.
AUSW, 14.03.2018:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschuss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124
– Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124
– Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – unter Ziffer 7 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt hat die im Vorfeld der öffentlichen Auslegung vorgebrachte und unter Ziffer 8 dieser Vorlage dargelegte Stellungnahme eines Einsprechers zur Änderung
Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – geprüft und beschließt, der Stellungnahme des Einsprechers nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
IV. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde - und der Begründung vom 08.02.2018 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13a BauGB.
V. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft der Änderung Nr. 11 des Bebauungsplans Hom 124 nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB
zu TOP 4.7
Bauleitplanung: Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
hier:
I. Kenntnisnahme der aktuellen Rahmenplanung
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
III. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
IV. Offenlegungsbeschluss der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
V. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219
VI. Ergebnis der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VII. Ergebnis der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VIII. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplan InN 219
IX. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil-
X. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Ev 115 - Derner Straße -
XI. Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk -
XII. Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes InN 219
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09821-18)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 07.03.2018:
Herr Rohr (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) gibt noch ergänzende Informationen zur Verwaltungsvorlage und geht auf Nachfragen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ein.
Zu den Anregungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bezüglich der Verkehrsplanungen führt Herr Rohr an, dass eine weitere Verwaltungsvorlage zu diesen Themen den Gremien vorgelegt wird und die Anregungen dann eingebracht werden können.
Frau Wimmer (Fraktion Die Linke & Piraten) hätte es begrüßt und der Vorlage zugestimmt, wenn in die Beschlussfassung die von der Bezirksvertretung sowie von einem Bürger vorgebrachten Bedenken/Anregungen hinsichtlich der Verkehrsführung aufgenommen worden wären. Ihre Fraktion wird sich daher enthalten.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt nachfolgende Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten und die mündlichen Ausführungen der Verwaltung wie folgt zur Kenntnis:
„In der Drucksache Nr.: 09821-18, Bauleitplanung: Änderung Nr. 15 a des
Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 -
Haupterschließung Westfalenhütte etc. befindet sich auf den Seiten 19/20 folgende Aussage:
„Nördlich der Hildastraße ist die Ansiedlung eines Möbelhauses geplant. Für diese Flächen wird ein weiteres Bebauungsplanverfahren (InN 236 VEP - Möbelhaus Hildastraße -) eingeleitet. Die Fläche wurde bereits veräußert.“
In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion Die Linke & Piraten um Beantwortung der folgenden Frage bzw. um Stellungnahme:
1. Ist der sich aus dem Zusammenhang assoziativ ergebende Eindruck richtig, dass
die Veräußerung der Fläche an jene Partei erfolgte, die die Errichtung des
Möbelhauses betreibt?
Hierzu führt Herr Rohr aus, dass es ein Geschäftsvorgang unabhängig der Verwaltung war. Es war ein Geschäftsvorgang Privat von Privat.
2. Falls es sich so verhält, - wieso wurde vor bzw. während einer laufenden
Diskussion um die Vertretbarkeit eines solchen Möbelhauses
eigentumsrechtliche Schritte gegangen, die nur im Rahmen einer gesicherten
Realisierung des Vorhabens Sinn machen können?“
Herr Rohr teilt mit, dass es sich hierbei um eine unternehmerische Entscheidung einer Firma handelt, allerdings liegen die Planungshoheit und das Planungsrecht bei der Verwaltung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 3 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) den Beschluss laut Verwaltungsvorlage zu fassen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 07.03.2018:
Verschiedene Bezirksvertreter bemängelten bezüglich der Nordspange die Durchfahrt durch Huckarde und Lindenhorst. Auch könne man sich bezüglich der dargestellten Ausgleichsflächen nicht anschließen. Dem Pächter sollte hierbei noch Zeit gegeben werden. Er habe nur über die Fraktion B‘90/Die Grünen darüber erfahren, dass ihm 6 ha seiner Fläche weggenommen würde. Aufgrund zahlreicher noch offener Fragen und der zukünftigen verkehrstechnischen Problematik, bat man im Hinblick auf die Thematik „Nordspange“ um Einladung eines Berichterstatters zu einer der nächsten Sitzungen.
Empfehlung:
Aufgrund der noch offenen Fragen lehnte die Bezirksvertretung Mengede die Zustimmung zur Vorlage bei 4 Enthaltungen (CDU-Fraktion) einstimmig ab.
Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:09821-18-E3)
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Ergänzungsantrags zum o.g. TOP:
1. Die Anbindung der Hoesch-Allee an die Oesterholzstraße erfolgt zunächst als Testphase
unter der Maßgabe, dass die Verbindung durch verkehrsbeschränkende
Maßnahmen für den Durchgangsverkehr möglichst unattraktiv gestaltet wird.
2. Die Oesterholzstraße wird für den LKW-Verkehr gesperrt.
3. Die verkehrliche Situation an der Oesterholzstraße und in den angrenzenden Siedlungsbereichen
wird in regelmäßigen Abständen überprüft.
Bei steigender Verkehrsbelastung wird die Abbindung der Straße für den Autoverkehr
umgesetzt.
Begründung:
Ggf. mündlich
AUSW, 14.03.2018:
Herr Wilde führt zunächst, mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage) , in die Thematik ein.
Frau Rm Kleinhans möchte bezüglich der geplanten Strecke für die Straßenbahn wissen, ob und wenn ja, wann die derzeit noch existieren Lehrwerkstätten auf der südlichen Seite dieser vorgesehenen Strecke wegfallen werden.
Frau Rm Hawighorst.Rüßler erläutert zunächst die Hintergründe für den o. a. Antrag ihrer Fraktion und bittet die Verwaltung darum, bereits heute eine Einschätzung hierzu abzugeben.
Herr Rm Kowalewski bittet um Darstellung, wie sich die Anbindung der Nordspange auf der Brackeler Straße für die Brackeler Straße verkehrlich auswirken werde. Man habe mit der dortigen Anbindung gewisse Probleme und hätte sich stattdessen gewünscht, den Verkehr direkt an den Anschluss der
B 236 zu führen, damit die LKW-Verkehre, die dort entstehen, dann auch Richtung Autobahnring abgeleitet würden. Insofern würde ihn interessieren, was das Verkehrsgutachten dazu sage.
Zur Frage von Frau Rm Kleinhans verdeutlicht Herr Wilde, dass die von ihr erwähnten Lehrwerkstätten von der Planung nicht tangiert seien und auch nicht beabsichtigt sei, diese in den weiteren Planungen anzutasten.
Zur Frage von Herrn Rm Kowalewski informiert Herr Wilde darüber, dass die Vorfahrtstraße die Nordspange in Übergang mit der Brackeler Straße sein werde. Dort werde, so hoffe man, sich der Hauptverkehr, insbesondere der Schwerverkehr bewegen. Die Verkehre, die sich nämlich in Richtung der Gewerbegebiete orientieren, würden bevorrechtigt über die Nordspange in die Gewerbegebiete hineingeleitet werden. Daran hänge man, über einen Knoten, die Brackeler Straße an. Die Verkehre, Richtung Innenstadt Nord (Borsigplatzquartier, Mallinckrodtstraße, auch Wohnquartiere) würden natürlich weiterhin diesen Weg nutzen. Man erwarte dadurch insgesamt eine deutliche Entlastung der Brackeler Straße, was den Schwerverkehr angehe.
Zum Thema Oesterholzstraße führt Herr Wilde an, dass er schon die geplante Anbindung an die Nordspange für zwingend erforderlich halte. Weiter würde er sich wünschen, dass die Verkehre, welche in diesem Gebiet erzeugt würden, nicht erst alle über den Borsigplatz abfließen sondern direkt auf die Nordspange zufließen, um sich darüber dann zu verteilen. Seiner Meinung nach müsse man zum jetzigen Zeitpunkt (im Bebauungsplanverfahren) noch nicht über Regelungen, wie: Anliegerverkehr oder Schwerlastverkehr nachdenken.
Herr Rm Schmidt bedankt sich bei der Verwaltung für die vorliegenden Planungen aber wünscht auch, dass die Brackeler Straße weiter Richtung Unna ausgebaut werde, da er der Meinung sei, dass auch das zu einer vernünftige Entwicklung dieser Fläche beitragen könne.
Hieran anknüpfend verweist Herr Rm Kowalewski darauf, dass es ihm mit seiner Frage nicht um die Entlastungswirkung für den Borsigplatz in Bezug auf mögliche LKWs , die als Anliegerverkehre vielleicht einen Umweg fahren, gehe sondern um die Verkehre in umgekehrter Richtung, welche aus den Gewerbegebieten herauskämen, um dann auf die Brackeler Straße aufgleitet zu werden, um wohlmöglich Richtung Osten in die dortigen Vororte abzufließen, bis sie sich dann irgendwann bis zum Autobahnring durchgearbeitet hätten. Hierzu hätte er gerne die entsprechende Information aus der Verkehrsuntersuchung.
Herr Rm Waßmann bedankt sich für die heutigen Informationen der Verwaltung und die vorliegenden Vorlage und signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion. Sollte der Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen nach der heute geäußerten Einschätzung der Verwaltung aufrechterhalten bleiben, werde man diesen zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen.
Frau Rm Hawighorst-Rüßler folgt der Einschätzung der Verwaltung zum Antrag ihrer Fraktion insofern, als dass sie einsehe, dass jetzt ein sehr früher Zeitpunkt hierfür sei. Daher werde man diesen Antrag zu einem späteren Zeitpunkt, im Rahmen der Detailplanung, erneut einbringen bzw. weiter ein Augenmerk auf die Problematik haben.
Frau Rm Lührs teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage heute zustimmen werde. Weiter bittet sie darum, den Antrag der Fraktion B’90 /die Grünen sowie die Fläche, welche von der Bezirksvertretung Mengede moniert wurde in die weiteren Beratungen mit hineinzunehmen.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter hält fest, dass über den o.a. Antrag der Fraktion B’90 /Die Grünen heute nicht mehr abgestimmt werden müsse, da hierfür eine Regelung gefunden wurde.
Danach erfolgt zur Vorlage folgende Abstimmung:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) sowie Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschuss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
I. nimmt die aktuelle Rahmenplanung für das Gelände der ehemaligen Westfalenhüte zur Kenntnis und stimmt den Zielen der Planung zu.
II. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 4 und 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachungen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666).
III. beschließt den Geltungsbereich der Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes um den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Teilbereich zu reduzieren und um die unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannte externe Ausgleichsfläche für die Artenschutzmaßnahmen zu erweitern;
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. stimmt der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 05.02.2018 zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes zu und beschließt für die unter den Punkten 1.2 und 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereiche die förmliche öffentliche Auslegung;
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
V. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.1 in Verbindung mit der Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
VI. hat die Stellungnahmen aus der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und nimmt die Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.2 in Verbindung mit Anlage 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zur Kenntnis;
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
VII. hat die Stellungnahmen aus der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.3 in Verbindung mit den Anlagen 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
VIII. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 2.2 und Punkt 2.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -, teilweise zu erweitern und teilweise
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IX. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 2.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - zu ändern (reduzieren).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
X. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 2.5 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes Ev 115 - Derner Straße - zu ändern (reduzieren).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
XI. beschließt, den am 19.06.2008 vom Rat der Stadt gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk - (Drucksache-Nr: 11340-08) aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
XII. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In N 219 und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 05.02.2018 für den unter Punkt 2.2 und 2.3 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße –,
hier:I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur teilweisen Reduzierung und teilweisen Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -, V. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, VI. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10229-18)
Hierzu liegt vor Ergänzung zur Beschlussvorlage:
….die Vertragsinhalte zu § 5 Ziff. 4.2 - Öffentliche Grünfläche – konnten bis zum Zeitpunkt der
Erstellung der Beschlussvorlage nicht abschließend abgestimmt werden. Dieser Punkt wird
nunmehr per „Tischvorlage“ zur Sitzung nachgereicht.
Der Durchführungsvertrag - Teil B - (Anlage der o.g. Beschlussvorlage, Gliederungspunkt 23
/ Durchführungsvertrag Teil –B -) wird in dem Punkt
„Vertragsinhalte zu § 5 Ziff. 4.2 - Öffentliche Grünfläche -“ wie folgt ergänzt:
„Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die im VEP Hu 152 festgesetzte öffentliche Grünfläche
nach den Vorgaben des Tiefbauamtes – Abteilung Stadtgrün - vor Eröffnung des Marktes auf
eigene Kosten verkehrssicher herzustellen.
Dies beinhaltet folgende grünordnerische Maßnahmen:
Auf dem Gelände befindet sich ein Altbaumbestand. Abgängige Bäume müssen entfernt werden,
die verbleibenden sind auf ihre Verkehrssicherheit hin zu überprüfen, d.h. nötige
Schnittmaßnahmen sind durchzuführen. Bei den baumpflegerischen Arbeiten ist darauf zu
achten, dass die Bestimmungen des Baumschutzes sowie der Schutz des Wurzelbereiches eingehalten werden.
Der sich unterhalb der Baumpflanzung befindende Wildwuchs ist zu entfernen um die momentan
bestehende optische Barriere durch die Bepflanzung aufzuheben.
Die Maßnahmen zur Herstellung der Grünfläche sind durch einen Baumgutachter fachlich zu
begleiten. Dieses Baumgutachten ist der Stadt Dortmund im Nachgang zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren sind die Zaunelemente und die vorhandenen Mauerpfeiler zu entfernen, der
Mauersockel soll erhalten bleiben und verkehrssicher hergerichtet werden. Auf dem Gelände
befindliche Reste eines Pflasterweges sind zu entfernen.
Die im VEP Hu 152 festgesetzte öffentliche Grünfläche wird vom Vorhabenträger kostenpflichtig
an die Stadt Dortmund übertragen. Näheres wird in einem separaten Grundstücks2
kaufvertrag nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geregelt. Die durch
Abschluss des Grundstückskaufvertrags entstehenden Kosten für Notar und Grundbuchamt
sowie die Grunderwerbssteuer trägt die Stadt Dortmund. Die Vermessungskosten sind durch
den Vorhabenträger zu tragen.“
AUSW, 14.03.2018:
Im Laufe der Sitzung wird der Verwaltung folgendes Beratungsergebnis der zeitgleich hierzu tagenden Bezirksvertretung Huckarde übermittelt und durch die Vorsitzende, Frau Rm Reuter mündlich in die Beratung eingebracht:
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig, bei 3 Enthaltungen (Fraktion Bündnis`90/Die Grünen und Frau Wenke-Entrich, SPD Fraktion) den folgenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und CDU:
Die Fraktionen bitten die Verwaltung, die Befürchtungen der DSW21 bezüglich des
Verkehrsflusses im o.g. Bereich nochmal zu prüfen und Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen, die dem aufgezeichneten Szenario der DSW 21 entgegenwirken.
Begründung:
Die von der DSW21 aufgezeigte Problemstellung ist nicht ganz von der Hand zu
weisen, sicher werden hier Erfahrungswerte an ähnlichen Verkehrspunkten
vorliegen. Um hier rechtzeitig Abhilfe – ggf. auch mit einfachen Maßnahmen zu
erwirken – bitten Fraktionen um die Info von Seiten der Verwaltung was gemacht
werden kann um eine Lösung zu finden.
Unter Einbeziehung dieser Anregung empfiehlt die Bezirksvertretung Huckarde einstimmig, bei 2 Enthaltungen (Fraktion B’90 Die Grünen) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung des Durchführungsvertrages - Teil B - (Anlage der o.g. Beschlussvorlage, Gliederungspunkt 23/ Durchführungsvertrag Teil –B -) in dem Punkt
„Vertragsinhalte zu § 5 Ziff. 4.2 - Öffentliche Grünfläche -“ und der Anregung aus der Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschuss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -.
Rechtsgrundlage:
§§ 3 Abs. 1 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).
II. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zugleich Scoping zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage dargestellt zu folgen.
§§ 4 Abs. 1 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -, wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschrieben teilweise zu reduzieren und teilweise zu erweitern.
IV. Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m § 9 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 3634/FNA 213-1).
V. stimmt dem Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße - mit Begründung vom 14.02.2018 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
VI. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Entwurf des Durchführungsvertrag Teil B (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
VII. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße - vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.
zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 282 - Nördlich Sommerbergweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 282 - Nördlich Sommerbergweg -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09825-18)
AUSW, 14.03.2018:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschuss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 282 - Nördlich Sommerbergweg - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
zu TOP 4.10
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage –In der Liethe- in Dortmund Grevel nach
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10195-18)
AUSW, 14.03.2018:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschuss:
Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. hat die Stellungnahmen aus der Bürgerinformation und der Beteiligung der
sachberührten Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
II. beschließt die Herstellung der Erschließungsstraße –In der Liethe– in Dortmund
Grevel nach § 125 Abs. 2 BauGB auf Grundlage des Planungskonzeptes vom 08.02.2018.
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634/ FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S.666; SGV NRW 2023).
zu TOP 4.11
Anfragen weiterer Mietradverleiher
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10167-18)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:10167-18-E1)
…die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
In der Innenstadt und dem erweiterten Innenstadtbereich werden bis Ende 2019 sukzessive 1.000 neue Fahrradabstellplätze eingerichtet.
Mögliche Standorte werden dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen von der Verwaltung vorgeschlagen.
Begründung:
In Kürze sollen zwei Anbieter von Freefloater-Systemen das vorhandene stationsgebundene Fahrradverleihsystem von Nextbike („metropolradruhr“) ergänzen. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Zu begrüßen ist auch, dass nach den Erfahrungen in anderen Städten für den Marktauftritt der neuen Anbieter Anforderungen festgelegt wurden, die den reibungslosen Betrieb im Stadtgebiet gewährleisten sollen.
Da beide Anbieter beabsichtigen, mit rd. 500 Rädern im Innenstadtbereich zu beginnen und Schritt für Schritt die Anzahl der Räder zu erhöhen, wird mit der deutlichen Zunahme von Rädern in der Stadt auch der Bedarf an Fahrradabstellanlagen entsprechend steigen.
AUSW, 14.03.2018:
Herr Rm Dudde erläutert zunächst den Hintergrund des o. a .Antrages seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.
Frau Rm Lührs bittet um nähere Erläuterung zu diesem Antrag, da ihr dessen Ziel noch nicht ganz klar sei.
Herr Wilde erläutert, dass es bei den Anbietern laut Vorlage um sogenannten „freefloater“ handele, was bedeute, dass das die Fahrräder immer dort befänden, wo sie abgestellt wurden. Diese würden natürlich vom Betreiber auch wieder zu ihrer Ausgangsposition gebracht, wenn dies an einer Stelle vermehrt erfolgt sei. Diese Ausgangspositionen wären auf dem Plan, der der Vorlage beigefügt wurde, zu sehen, damit man abschätzen könne, wie sich diese Standorte in etwa im Stadtgebiet verteilen werden. Weiter macht er auf die bereits veröffentliche Pressemitteilung aufmerksam, wonach beide Anbieter im April beginnen würden. „ofo“ habe inzwischen aber mitgeteilt, dass sie frühestens im Juni starten werden und „oBike“ habe sich, ohne einen festen Termin zu nennen, auf die zweite Jahreshälfte festgelegt. Er bittet hierzu um Nachsicht, gehe aber davon aus, dass beide Anbieter im Laufe er zweiten Jahreshälfte im Stadtgebiet vorzufinden seien.
Herr Rm Waßmann führt an, dass man die Vorlage positiv zur Kenntnis zu nehmen werde und teilt zum o. a. Antrag mit, dass man hierfür momentan nicht die Notwendigkeit sehe.
Herr Rm Dudde erläutert zum Antrag, dass der Grundgedanke dahinter war, dass es auch noch um private Fahrräder gehe, und man befürchte, dass es bezüglich der Abstellsituation ggf. zu Konkurrenzsituationen komme könnte. Daher ziele die Anregung seiner Fraktion darauf ab, in derselben Größenordnung zusätzliche Abstellanlagen für private Räder im Stadtgebiet (in der Innenstadt und dem der Innenstadt nahen Umfeld) zu schaffen. Diese würden dann sicherlich auch von den „freefloatern“ genutzt. Die Grundidee wäre hierbei aber, dass man strukturiert, vor allem in den engeren Wohngebieten, reale Angebote vorfinde, wo man das Fahrrad dann „anketten“ könne.
Herr Rm Kowalewski erläutert, dass dieses Modell in einigen Städten eher schlecht als recht laufe, weil die Betreiber sich teilweise doch nicht so gut um die Räder kümmern würden. Teilweise stünden Fahrradruinen in Fahrradabstellanlagen oder am Straßenrand herum. Hierzu möchte er wissen, wie man dieses, vielleicht durch vertragliche Regelungen, verhindern könne. Ansonsten entstehe natürlich schon ein enormer Parkdruck. Deshalb habe man sich auch vorgenommen den o. a Antrag mitzutragen, um für Fahrradabstellanlagen, von denen ohnehin zu wenig vorhanden seien, mal etwas zu tun.
Frau Rm Lührs vertritt hierzu die Meinung, dass genau dieser Punkt in den „Beirat für Nahmobilität“ bzw. zum „ Masterplan Nahmobilität“ gehöre, wenn es um die Umsetzungen der Maßnahmen gehe.
Vor diesem Hintergrund würde sie diesen Antrag gerne der Verwaltung mitgeben, damit diese hierzu einen Vorschlag erarbeite, wie man das handhaben könne.
Herr Rm Waßmann schließt sich dem an und schlägt vor, diesen Auftrag von der Verwaltung, unabhängig von der heutigen Vorlage, zusammen mit vorherigen Aufträgen bezüglich zusätzlicher Fahrradstationen im Stadtgebiet (z.B. zum Thema „Mobilitätsstation „Stadthaus“ aus einer der letzten Sitzungen) als ein „Arbeitspaket“ bewerten zu lassen.
Herr Rm Dudde erklärt sich damit einverstanden, den Antrag seiner Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten, damit diese in der einer der nächsten Sitzungen einen Vorschlag hierzu unterbreiten könne.
Herr Wilde informiert darüber, dass es sich bei der Vereinbarung mit den beiden „freefloatern“ um ein Novum im Vergleich zu anderen Städte handele. Von daher sei er zuversichtlich, dass das Ganze auch ein gutes Ende nehmen werde. Sollte dies nicht der Fall sein, werde man, aufgrund der Vereinbarung entsprechend tätig werden und einschreiten.
Was die Bitte angehe, sich um weitere Radverkehrsabstellanlagen zu kümmern, habe man bereits zahlreiche Aufträge an denen man auch bereits arbeite. Hierzu erinnert er an das Projekt
“Emissionsfreie Innenstadt“, welches ein Paket enthalte, wonach man neben dem Hauptbahnhof noch eine zweite Radstation in der Innenstadt zu planen habe. Außerdem sei man aufgrund von anderen Arbeitsaufträgen aus dem Nahmobilitätsbeirat und aus diesem Ausschuss heraus bereits tätig. Vor diesem Hintergrund sei die Verwaltung nicht in der Lage, bereits zu einer der nächsten Sitzungen konkrete Ergebnisse hinsichtlich konkreter neuer Standorte zu präsentieren.
Er schlage aber vor, die Angelegenheit als Prüfauftrag zusammen mit einem noch zu bearbeitenden Arbeitsschwerpunkt aus dem Masterplan Mobilität, wo es auch um den Radverkehr gehe, abzudecken. Die Ergebnisse hieraus werde es in der nächsten Zeit geben, allerdings nicht mehr vor der Sommerpause.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich diesem Vorschlag der Verwaltung an und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren.
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen laut Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.
zu TOP 4.12
Hochspannungsleitung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10036-18-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.:10036-18-E1):
Die Hochspannungsfreileitungen im Bereich der Hagener Straße, die unter anderem über einen Kinderspielplatz auf dem Gelände der Waldorfschule führt, werden derzeit von der Firma amprion aufgerüstet.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in dem Zusammenhang die maximale magnetische Belastung im Bereich des Kinderspielplatzes zu messen.
Wir bitten die Verwaltung zudem zu prüfen, ob im Bereich des Spielplatzes aus Vorsorgegesichtspunkten die von den Anlagen ausgehenden elektrischen und magnetischen Felder nach dem Stand der Technik minimiert werden können. Dabei ist auch die Möglichkeit einer Verlegung des Spielplatzes zu prüfen.
Begründung:
Bei Neuplanung oder dem Umbau von Bestandsanlagen setzt der Abstandserlass NRW fest, dass zu besonders sensiblen Bereichen wie z. Bsp. Kinderspielplätzen, Schutzabstände zwischen 10 m (bei 110 kV-Leitungen) und 40 m (bei 380 kV-Leitungen) einzuhalten sind. Die in diesem Erlass festgelegten Abstände basieren auf einem Vorsorgewert von 10 µT und formulieren damit einen deutlich höheren Schutzanspruch für eine neue Nutzung, als er durch die 26. BImSchV für die Errichtung und den Betrieb einer Hochspannungstrasse festgelegt ist. Das Ecolog Institut empfiehlt zum Schutz der Gesundheit noch weitergehend die Absenkung des Grenzwertes für elektromagnetische Belastung auf 0,1 μT.
Im letzten Jahr hat die Firma amprion eine Höchstspannungsfreileitung durch den Dortmunder Süden von 220 kV auf 380 kV aufgerüstet und gleichzeitig im Bereich der Hagener Straße eine 110 kV Leitung der Firma Westnetz an ihren Masten neu aufgenommen. Diese 110 kV – Leitung wurde nach langjährigen Klagen einer Bürgerinitiative aus dem Bereich Schneiderstraße / Lücklemberg entfernt und zukünftig ab Kreuzung B54 / Zillestraße als Erdkabel nach Hörde weitergeführt. Bis zu der Kreuzung B54 / Zillestraße wird die 110 kV – Leitung zusätzlich an die amprion – Strommasten gehängt.
Nach Information der Firma amprion kann der maximale Wert des magnetischen Feldes im Bereich der Gotthelfstraße bei Vollauslastung der Höchstspannungsleitungen 27 Mikrotesla betragen. Mit ähnlichen Werten ist im Bereich des Mastes auf dem Gelände der Waldorfschulen zu rechnen, unterhalb dessen sich ein Kinderspielplatz befindet.
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:10036-18-E2):
….die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Firma Amprion hat im Jahr 2017 zwischen Dortmund-Kruckel und Hamm-Uentrop den
vorhandenen 220-Kilovolt (kV) -Stromkreis durch eine Umbeseilung auf 380-kV-Betrieb
umgestellt und zusätzlich eine Traverse montiert, die zwei 110-kV-Stromkreise des
regionalen Verteilnetzbetreibers Westnetz aufnimmt. Die Arbeiten wurden auf Grundlage
einer rechtskräftigen Genehmigung durchgeführt. Die Grundstückseigentümer wurden
informiert.
Die Maßnahme wurde der gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde der Städte Bochum,
Dortmund und Hagen gem. § 7 der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26.
BImSchV) angezeigt. Mit der Anzeige war nachzuweisen, dass gem. §3 der 26. BImSchV im
Einwirkungsbereich der Freileitung an Orten, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt
von Menschen bestimmt sind, die Grenzwerte gem. dem Anhang 1a der 26. BImSchV,
eingehalten werden. Bei einer Niederfrequenzanlage mit einer Frequenz von 50 Hz, wie der
der Fa. Amprion, muss daher nachgewiesen werden, dass am tiefsten Punkt der Leitung eine
elektromagnetische Feldstärke von 2,5 kV/m nicht überschritten wird. Die Messung erfolgt
dabei 1 m über dem Erdboden gem. den LAI-Hinweisen zur Durchführung der Verordnung
über elektromagnetische Felder. Der Nachweis liegt in Form von Messberichten für jeden
einzelnen Freileitungsabschnitt, d.h. dem Bereich zwischen 2 Masten, vor. In keinem
Abschnitt wurde der Grenzwert erreicht oder überschritten.
Hinsichtlich der Aufsicht über bestehende Hochspannungstrassen liegt die Zuständigkeit im
Bereich der technischen Aufsicht beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Natur- und
Verbraucherschutz NRW. Im Genehmigungsverfahren und in der Aufsicht über bestehende
Hochspannungsleitungen hat die Stadt Dortmund keine Zuständigkeit.
Der Abstandserlass findet im vorliegenden Fall keine Anwendung. Die in der Abstandsliste
aufgeführten Abstände sind zur Anwendung bei Planungen und Maßnahmen i. S. von § 50
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Bauleitplanverfahren bestimmt. Ein Solches
wird im vorliegenden Fall nicht durchgeführt.
Bei dem Spielplatz auf dem Gelände der Waldorfschule handelt es sich nicht um eine
öffentliche Spielfläche. Eine Verlagerung der Spielfläche kann ausschließlich durch den
Eigentümer, das Pädagogisch-Soziale Zentrum Dortmund e. V., erfolgen. Ein entsprechendes
Anliegen ist der Verwaltung nicht bekannt.
Da die unter der Hochspannungsleitung gemessenen Werte des magnetischen und
elektrischen Feldes unterhalb der Anforderungen der 26. BImSchV liegen, wird von der
Durchführung weiterer Messungen abgesehen. Eine gesetzliche Grundlage für eine weitere
Minimierung der von der Hochspannungsfreileitung ausgehenden elektrischen und
magnetischen Felder ist derzeit nicht gegeben.
Weiter liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.:10036-18-E3):
…….die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand
zur Erdverkabelung der 110-kV-Freileitung Kruckel-Hörde und dem damit verbundenen
Abbau der bisher genutzten Hochspannungsmasten.
In dem Zusammenhang bitten wir auch um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Nach Angaben von RWE gab es in NRW 8.874 Hochspannungsmasten aus Thomasstahl,
die bis 2015 aufgrund ihrer Mängel in der Standsicherheit saniert werden mussten.
Anfang 2016 waren noch immer über 700 Masten in 43 Leitungsabschnitten nicht
saniert.
Gibt es auf Dortmunder Stadtgebiet noch unsanierte Hochspannungs-masten aus
Thomasstahl (bitte Standort und Baujahr angeben)?
Wie ist deren Sicherheit zu beurteilen? Und wie wird zukünftig damit verfahren?
2. Wurden die aus Thomasstahl bestehenden und laut RWE schon 2006 sanierten Masten
in Dortmund entsprechend des im Jahr 2011 erlassenen Prüf- und Bewertungsverfahrens
auf ihre Bruchlastminderung geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Wurde die in Frage stehende Sanierung des Jahres 2006 entsprechend den Kriterien
der VDE-Norm AR-N 4210-3/4 aus dem Jahr 2011 ausgeführt?
4. Wann ist die nächste Bürgerinfo zum Thema Hochspannungsleitungen bzw. zur Umsetzung
der Alternativtrasse zur bisherigen 110 kV-Freileitung Kruckel-Hörde geplant?
Begründung:
In Folge der Verlegung der Freileitung Kruckel-Hörder in die Erde soll die mehr als 80 Jahre
alte oberirdische Freileitung in den Dortmunder Ortsteilen Wellinghofen, Benninghofen
und Hörde abgebaut werden. Laut Bürgerinfo im November 2016 war der Baubeginn der
110-kV-Kabelmaßnahmen für das Jahr 2017geplant. Westnetz bestätigte, dass der zunächst
geplante Trassenverlauf durch die Zillestraße verworfen wurde. Eine neue Trassenplanung
wurde noch nicht vorgestellt. Damit verschieben sich die Baumaßnahme und
damit auch der Rückbau der Masten, woraus sich - angesichts von Unwetterereignissen
wie den Sturm Friederike - erneut die Frage nach der Standfestigkeit dieser Stahlgerüste
ergibt.
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:10036-18-E4):
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt.
Im Januar diesen Jahres hat das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt eine Anfrage der
Bürgerinitiative „Vorsicht Hochspannung“ erhalten, die im Wesentlichen die gleichen
Kernfragen beinhaltet, die durch die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN gestellt werden
(„Standsicherheit von Thomasstahlmasten“, „Status der Kabellegung“, „Kommunikation“).
Die Westnetz GmbH hat zu den Fragen eine Stellungnahme abgegeben, die ich meinem
Schreiben beifüge. (siehe Anlage zur Niederschrift)
Verschiedene Fragen zum Thema „Standsicherheit von Masten aus Thomasstahl“ wurden
darüber hinaus im Rahmen der Bürgerdialogveranstaltung „Hochspannungsfreileitungen“
vom 25.02.2016 (siehe Dokumentation zum Bürgerdialog auf der Website der Ombudsstelle
der Stadt Dortmund) gestellt und durch die Westnetz beantwortet.
Gemäß den Aussagen der Westnetz GmbH gibt es in Dortmund keine nicht sanierten Masten
mehr. Die Sanierung ist entsprechend den Kriterien der VDE-Norm AR-N 4210-3/4 erfolgt.
Bezüglich der Durchführung von weiteren Bürgerinformationen hat die Westnetz GmbH der
Stadt Dortmund gegenüber zugesichert, in Abstimmung mit der städtischen Ombudsstelle
eine Informationsveranstaltung durchzuführen, sobald die finale Kabeltrasse endgültig
festgelegt ist. Zum jetzigen Zeitpunkt werden weiterhin Abstimmungen mit den Trägern
öffentlicher Belange sowie Verhandlungen mit den privaten Grundstückseigentümern geführt.
Eine Kampfmitteluntersuchung ist nahezu abgeschlossen.
AUSW, 14.03.2018:
Frau Rm Brunsing möchte zur Aussage der Westnetz GmbH, dass es in Dortmund keine nicht sanierten Masten mehr gebe, wissen, ob die Verwaltung von der Westnetz GmbH Unterlagen darüber habe, welche Masten in welchem Zeitraum, wo und wie saniert worden seien.
Herr Wilde teilt hierzu mit, dass hierzu keine Unterlagen vorhanden seien und die Verwaltung diese Informationen bei der Westnetz GmbH abfragen werde. (Ergebnis dieser Abfrage siehe Anlage)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.13
Münsterstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
-mit Bitte um Stellungnahme-
(Drucksache Nr.: 10084-18)
Hierzu Bitte um Stellungnahme ( Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 10084-18):
„…wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
Wann ist die Münsterstraße zwischen Burgtor und Mallinckrodtstraße in der bestehenden Form ausgebaut worden?
Sind dabei Mittel aus der Städtebauförderung oder andere Mittel von Land, Bund oder EU in Anspruch genommen worden? Wir bitten um eine Aufstellung der Mittel (Höhe der Förderung, Höhe Eigenanteil).
Wäre es möglich, bei einem erneuten Umbau der Straße wieder Förderung in Anspruch zu nehmen?“
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10084-18-E1):
….mit der Anfrage hat sich das Tiefbauamt befasst.
Die Münsterstraße im Abschnitt zwischen Burgtor und Mallinckrodtstraße wurde in den
Jahren 2005 bis 2007 in der bestehenden Form mit Mitteln der Stadt ausgebaut. Die früher
erfolgte Verkehrsberuhigung der Münsterstraße ist zwischen 1977 und 1987 über die
städtebauliche Gesamtmaßnahme „Sanierungsgebiet Nord III – Ost“ erfolgt. Die
Zweckbindungsfrist der bei den ersten Maßnahmen erhaltenen Mitteln aus der
Städtebauförderung ist zwischenzeitlich abgelaufen.
Bei einem erneuten Umbau könnten somit wieder Fördermittel beantragt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen ggf. Herr Kappert vom Tiefbauamt unter der Rufnummer
0231/50-22665 zur Verfügung.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.14
Überplanung Einkaufszentrum Meylandtstrasse
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10312-18)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.:10312-18-E1):
wir bitten den nachstehenden Prüfauftrag an die Verwaltung zu Beratung und Beschlussfassung
zu stellen:
Der AUSW beauftragt die Verwaltung der Stadt Dortmund in Zusammenarbeit mit der LEG
das Einkaufszentrum Meylantstraße in Dortmund-Wickede zu überplanen und die Ergebnisse
dem Ausschuss zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Das Einkaufszentrum an der Meylantstraße ist seit dem Weggang der Sparkasse und der
Schließung von Edeka und Schlecker ein Angstraum. Es ist geprägt von nicht mehr zeitgemäßen
zu kleinen Ladenlokalen, die im Wesentlichen leer stehen oder wo die Betreiber
jeweils nur eine kurze wirtschaftliche Lebensdauer haben. Als erste gute Maßnahme wurde
im Dez. 2016 ein neuer Netto anstelle des über Jahre leer stehenden Edeka/
Schleckergebäudes eröffnet, der von der Bevölkerung gut angenommen wird und dem
Masterplan Einzelhandel Rechnung trägt. Dieser Netto orientiert sich bewusst mit seiner
Rückseite zum Einkaufszentrum und seiner Eingangsseite zur Rauschenbuschstraße, um
sich von diesem Angstraum abzusetzen und der Problematik von alkoholisierten Gruppen
auf dem eigenem Gelände besser begegnen zu können. Dieses Konzept von Netto geht
auch auf.
Der gegenwärtige Zustand im Einkaufszentrum ist allerdings auf Dauer nicht tragfähig. Es
wäre daher sinnvoll, das Einkaufszentrum in Gänze zu überplanen. Nicht mehr sinnvoll zu
nutzende Pavillons mit zu kleinen Ladenlokalen könnten abgerissen werden. Im Rahmen
von möglichen Ersatzbauten sind die Schaffung von Sozialwohnungen und eine größere
Durchlässigkeit anzustreben. Auf dem gegenüberliegenden Parkplatz der Kleingartenanlage,
der nur selten wirklich genutzt wird, könnte eine weitere Kita etabliert werden um die
immer noch zu geringen Kapazitäten auszubauen. Derzeit bestehen bis zu 2 Jahre Wartezeit
für einen Kitaplatz in den bestehenden Angeboten. Ein weiterer kleiner Parkplatz ist
nur 50 Meter weiter nördlich angrenzend an die Kleingartenanlage vorhanden. Das Meylantstraßenviertel ist in der Dortmunder Sozialberichterstattung einer der 13 besonders
benachteiligten Sozialräume, mit der Besonderheit von besonders vielen Alleinerziehenden.
AUSW, 14.03.2018:
Herr Rm Kowalewski erläutert zunächst die Hintergründe zum o.a. Antrag seiner Fraktion.
Frau Rm Weyer bestätigt, dass sich die Bezirksvertretung (BV) Brackel schon etwas länger mit der Siedlung, mit den Häusern und auch mit dem Einkaufszentrum beschäftige. Deswegen wolle man heute im Ausschuss keinen Beschluss zu dem Antrag fassen wollen. Sie bitte vielmehr darum, diesen Antrag in die BV Brackel zu überweisen, damit diese sich erstmal etwas eingehender damit beschäftigen könne. Die Bezirksvertretung sei auch bereits mit der LEG im Gespräch. Dabei gehe es auch um die Siedlung, um die Häuserstruktur und auch eben um das Einkaufszentrum und die angrenzenden Parkplätze, gegenüber mit der Gartenanlage usw. Deswegen denke sie, dass dieser Antrag etwas sei, womit sich erstmal die Bezirksvertretung beschäftigen sollte
Änderung:
Herr Rm Waßmann führt an, dass er den Antrag als Prüfauftrag verstehe, welchen man der Bezirksvertretung Brackel zukommen lassen könne und der Ausschuss darum bitte, die Angelegenheit im selben Sinne weiter zu verfolgen. Diese Vorgehensweise könne aus seiner Sicht das Ganze nochmal bekräftigen. Er interpretiere den o.a. Antrag ohnehin als Wunsch danach, dass auch der AUSW an die Verwaltung signalisieren möge, dass dort noch etwas gemacht werden müsse. Daher unterstütze seine Fraktion den Vorschlag von Frau Rm Weyer.
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion den Vorschlag von Frau Rm Weyer unterstütze und man es daher heute mittragen werde, wenn der Ausschuss diesen Antrag als Willensbekundung zunächst an die BV Brackel überweise.
Änderung:
Auf Nachfrage der Vorsitzende, Frau Rm Reuter, ob er mit dieser Vorgehensweise einverstanden sei, führt Herr Rm Kowalewski an, dass er sich dem Vorschlag von Herrn Waßmann anschließe, indem man den Antrag seiner Fraktion als Willensbekundung des AUSW an die Verwaltung gebe und die Bezirksvertrteung sich ebenfalls damit beschäftigen möge. Wenn man also in der Form parallel verfahre, sei das aus seiner Sicht vernünftig.
Herr Rm Kowalewski erklärt sich mit der durch Herrn Rm Waßmann verdeutlichten Vorgehensweise einverstanden.
Daraufhin schlägt die Vorsitzende, Frau Rm Reuter vor, die Angelegenheit in dieser Form zu behandeln.
Änderung:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich diesem Vorschlag einstimmig an.
In diesem Sinne überweist der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit zur Beratung an die Bezirksvertretung Brackel.
zu TOP 4.15
Einzelhandel und Wohnen in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 10417-18)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:10417-18-E1):
…es gibt im Dortmunder Stadtgebiet viele eingeschossige Einzelhandelsstandorte,
die oft einen wohnungsnahen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung leisten. Ihre
standardisierten Gebäudetypen nehmen jedoch wenig Rücksicht auf das städtebauliche
Umfeld. Große Parkplätze ziehen Kunden aus einem weiten Umfeld an
und sorgen so für zusätzliche Verkehre in den Wohnquartieren. Mit eingeschossigen
Gebäuden und ebenerdigen Parkplätzen werden vorhandene Flächen so meist
nicht lagegerecht genutzt. Die Lage und die Umgebung vieler dieser Einzelhandelsstandorte
machen grundsätzlich eine Wohnraumnachverdichtung möglich.
Dortmund als wachsende Stadt benötigt dringend neue Flächen für den Bau neuen
Wohnraums. Um bei der Thematik der Nachverdichtung nicht nur in die Freifläche
gehen zu müssen, könnten mit einer Mischung von Einzelhandel und Wohnen neue
Potentiale geschaffen werden, dem Bedarf an zusätzlichem Wohnraum gerecht zu
werden. Gleichzeitig könnten so die Qualitäten der vorhandenen Einzelhandelsstandorte
als wohnortnahe Versorger ausgebaut werden und das Quartier gestärkt
werden.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Aufwertung einzelner Quartiere darauf hinzuwirken,
dass vorhandene eingeschossige Einzelhandelsstandorte durch eine ergänzende
Wohnraumnutzung erweitert werden.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Vorhabenträger bei der Neuplanung von
Projekten eine mehrgeschossige Nutzung vorzugeben.
AUSW, 14.03.2018:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss und beauftrag die Verwaltung entsprechend zu verfahren:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Aufwertung einzelner Quartiere darauf hinzuwirken,
dass vorhandene eingeschossige Einzelhandelsstandorte durch eine ergänzende
Wohnraumnutzung erweitert werden.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Vorhabenträger bei der Neuplanung von
Projekten eine mehrgeschossige Nutzung vorzugeben.
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
zu TOP 5.1
Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund.
Empfehlung (Drucksache Nr.: 10181-18)
AUSW, 14.03.2018:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschuss zu fassen:
Beschluss
Der Rat wählt auf Vorschlag des nach § 70 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) vorschlagsberechtigten Verbandes ein neues stellvertretendes Mitglied des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) in den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde.
zu TOP 5.2
Bestandsaufnahme der Altlastenkataster in NRW
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 10294-18)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
zu TOP 5.3
Hunde im Naturschutzgebiet
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09606-17-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09606-17-E1):
…aktuell besteht für Hunde in Naturschutzgebieten, anders als in Wäldern, grundsätzlich noch eine Anleinpflicht. In Wäldern dürfen Hunde in der Regel auf den Wegen ohne Leine laufen, es besteht lediglich das Verbot die Hunde abseits der Wege frei im Gelände laufen zu lassen. Mit der Neubearbeitung des Dortmunder Landschaftsplanes hat die Verwaltung vor, die Reglungen zu Wäldern und Naturschutzgebieten zu vereinheitlichen. So sollen sich Hunde auf den Wegen künftig grundsätzlich frei bewegen dürfen.
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie sollen künftig Hundehalter darauf aufmerksam gemacht werden, ob und wo für ihre Hunde eine Anleinpflicht besteht und wo nicht?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, sicherzustellen, dass die Hunde die Wege nicht verlassen.
3. Welche personellen Ressourcen wären notwendig, um eine Einhaltung der Regeln zu garantieren?
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09606-17-E2):
..die o.a. Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu Frage 1:
Zurzeit besteht in den Naturschutzgebieten, die mit der 1. Änderung der Landschaftspläne
Dortmund-Nord, -Mitte und –Süd im Jahr 2005 festgesetzt wurden, bereits keine
Anleinpflicht für Hunde mehr. Der neue Landschaftsplan würde hier also zu weniger
Erklärungsbedarf führen als bisher.
Zu Frage 2:
Um sicherzustellen, dass die Hunde die Wege nicht verlassen, sind Kontrollen erforderlich.
Die Einhaltung einer Anleinpflicht kann aber ebenso nur durch Kontrollen gewährleistet
werden.
Zu Frage 3:
Der Entwurf des Landschaftsplanes sieht die Ausweisung von 35 Naturschutzgebieten mit
insgesamt 2.880,8 ha Fläche vor.
Die Einhaltung der Regeln kann bei dieser Flächenausdehnung nicht garantiert werden.
Ein reines Kontrollpersonal halte ich auch nicht für zielführend. Es wäre wegweisend die
Bürger auch über die Eigenarten, die Bedeutung und übrigen Ge- und Verbote der
Naturschutzgebiete zu informieren.
Die Naturschutzwacht nimmt diese Aufgaben ehrenamtlich in der freien Landschaft bereits
wahr. Allerdings handelt es sich bei der überwiegenden Zahl der geplanten und vorhandenen
Naturschutzgebiete um Waldgebiete, in denen die Naturschutzwacht lt. Landesgesetzgebung
nicht eingesetzt werden kann.
Da sich die Schwerpunktbereiche der Naturschutzgebiete im Nordosten, im Nordwesten und
im Süden des Stadtgebietes befinden, könnten 3 Bezirke gebildet und hier sogenannte Ranger
eingesetzt werden. Um die Zeiten mit maximaler Besucherfrequenz in den Nachmittags- und
Abendstunden sowie an den Wochenenden abzudecken, wäre es erforderlich einen
Schichtdienst einzurichten. Im Minimum würden dafür schätzungsweise 9 Mitarbeiter
benötigt. Je nach gewünschter Intensität von Kontrolle und Information wäre die Anzahl der
Mitarbeiter zu erhöhen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.4
Mountainbiken in Wäldern
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09607-17-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:09607-17-E1)
„…das Mountainbiken ist in den Wäldern nach aktueller Rechtslage nur auf befestigten Wegen
und nicht im freien Gelände der Wälder erlaubt. Bisher nutzen in Dortmund viele
Mountainbikefahrer das öffentliche Gelände im Wald, auch abseits der Wege, frei. Dabei
kann es zu Naturzerstörungen und Nutzungskonflikten mit anderen Waldnutzern, wie zum
Beispiel Spaziergängern, kommen. Die Dortmunder Wälder sollen neben der Naherholung
und dem Naturerlebnis auch Platz für die sportliche Freizeitgestaltung bieten.
Ein angelegter Mountainbike-Parcours könnte dabei helfen, Konflikte zwischen Mountainbikefahrern
und anderen Waldnutzern zu minimieren. Auch einer Waldzerstörung, durch
das illegale Befahren des Waldes mit Mountainbikes, kann so vorgebeugt werden.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung einen aktuellen
Sachstand zum Mountainbiken in Dortmunder Wäldern zu geben.
Zudem bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die
Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche so genannten „wilden“ Strecken sind der Verwaltung bekannt?
2. Welche Flächen in welchen Dortmunder Waldstücken kämen für die Ertüchtigung
einer solchen Mountainbike-Anlage grundsätzlich in Frage?
3. Wie schätzt die Verwaltung den finanziellen und personellen Aufwand für die Ertüchtigung
und den Unterhalt einer Mountainbike-Anlage ein?
4. Welche Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit Vereinen oder anderen Institutionen
bestehen für die Stadt um eine oder mehrere solcher Strecken zu realisieren?“
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:09607-17-E2)
zu der Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen am 06.12.2017 nehme ich wie folgt Stellung.
Das Mountainbiken findet überwiegend in den Wäldern des südlichen Stadtgebiets statt. Die
bewaldeten Hänge des Ardeygebirges sind besonders beliebt bei Mountainbikern, die abseits
fester Wege auf schmalen Pfaden fahren, sogenannten Singletrails oder Lines. Die Pfade
bilden sich durch wiederholtes, widerrechtliches Fahren abseits der Forstwege. Häufig werden
im Verlauf der Strecke Sprungschanzen oder Steilkurven eingebaut. Zum Bau dieser
Hindernisse wird der Waldboden abgegraben, zu Haufen aufgeschichtet und mit Holz oder
anderen Baustoffen armiert.
In fast allen Wäldern des südlichen Stadtgebiets befinden sich einzelne oder mehrere illegal
errichtete Strecken. Schwerpunkte sind die Forstorte Bittermark, Romberg-Holz, Reichsmark,
Buchholz und die Steilhänge am Hengsteysee.
Die Intensität des widerrechtlichen Radfahrens im Wald hat zugenommen. Neben der
gestiegenen Beliebtheit der Sportart im Allgemeinen haben nach Einschätzung der
Verwaltung die Veröffentlichung der widerrechtlichen Strecken im Internet und der Betrieb
einer kommerziellen Mountainbike-Schule in der Reichsmark das Problem verstärkt.
Das Fahren abseits der Wege beschädigt die Waldböden undPflanzen und stört das
empfindliche Waldökosystem. Daher ist es gemäß § 2 Absatz 2 des Landesforstgesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalens verboten, im Wald abseits fester Wege mit dem Rad zu
fahren. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die vom Regionalforstamt
Ruhrgebiet des Landesbetriebes Wald und Holz NRW als zuständige untere Forstbehörde
geahndet werden. Die Forstbehörde kann allerdings nur tätig werden, wenn die Personalien
der Radfahrer bekannt sind. Die Verwaltung hat daher die Polizei um Hilfe gebeten, die ihre
Unterstützung in Aussicht gestellt hat.
Durch das widerrechtliche Befahren der Pfade entsteht außerdem ein zivilrechtliches
Haftungsrisiko für die Stadt Dortmund. Duldet die Stadt gefährliche, nicht hinreichend
gesicherte Strecken und Hindernisse, kann sie bei einem Unfall unter Umständen als
Grundeigentümerin und Verkehrssicherungspflichtige zum Schadenersatz herangezogen
werden.
Um dies zu vermeiden und um die Störung für den Naturhaushalt zu verringern, baut die
städtische Forstverwaltung bekannte Strecken und Hindernisse im Stadtwald regelmäßig
zurück. Zusätzlich hat die Verwaltung Schilder aufgestellt, die auf das Verbot des Radfahrens
abseits der Wege hinweisen. Im Jahr 2017 sind dabei Kosten in Höhe von ca. 12.000 Euro
entstanden.
Die Kosten für den Bau und die Unterhaltung einer legalen Strecke hängen von verschiedenen
Faktoren ab. Maßgeblich sind die Länge der Strecke und der Ausbauzustand in Bezug auf
Hindernisse, Steilkurven und Art der Oberflächenbefestigung. Außerdem entstehen laufende
Kosten für Kontrollen und Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherung auf und an der
Strecke.
Dieser Aufwand ist von der Umweltverwaltung nicht zu leisten und müsste beim Einrichten
einer Strecke von einem Dritten übernommen werden.
Die Verwaltung hat daher versucht, Partner für das Einrichten einer legalen Mountainbike-
Strecke im Wald zu gewinnen. Weder der angesprochene Verein, noch die Mountainbike-
Schule oder Einzelpersonen haben bisher auf das Angebot reagiert. Der Betreiber einer
legalen Strecke müsste die Planung, den Bau und die verkehrssichere Unterhaltung der
Strecke übernehmen. Außerdem müsste er die Stadt Dortmund von möglichen
Schadenersatzforderungen freistellen, die durch den Bau und Betrieb der Anlage entstehen.
Räumlich müsste die Strecke in einem Bereich liegen, der einen Höhenunterschied zwischen
Start und Ziel aufweist, ökologisch sensible Bereiche ausspart und möglichst wenige Forstund
Reitwege quert.
Da alle illegalen Strecken in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten liegen, müsste für das
Ertüchtigen und Legalisieren von Strecken eine Befreiung von den Festsetzungen des
Landschaftsplans durch die Naturschutzbehörde erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht in
Naturschutzgebieten nicht.
Aus der Sicht der unteren Naturschutzbehörde kann der Errichtung von Mountainbikestrecken
in den städtischen Wäldern nicht zugestimmt werden, die den Status von Naturschutzgebieten
haben bzw. im künftigen Landschaftsplan haben werden. Mit der Naturschutzfestsetzung ist
eindeutig eine Vorrangfunktion für den Biotop- und Artenschutz verbunden, deren
Wirksamkeit nur dann erreichbar ist, wenn das Naturschutzgebiet weitestgehend von
Störeinflüssen durch Betreten, Befahren und durch Trendsportaktivitäten abseits von Wegen
freigehalten wird.
In einem Naturschutzgebiet wäre selbst mit der Einschränkung eines eng lokalisierten
Bereichs für eine ausgebaute Mountainbikeanlage den Erfordernissen des Naturschutzes nicht
zu entsprechen, da sich Mountainbiker nicht auf den festgelegten Aktionsraum beschränken
ließen. Vielmehr besteht die Gefahr, dass die Akteure fortlaufend neue, gerade nicht
ausgebaute Strecken, unkontrolliert benutzen und in ihrem Aktionsbereich ausstrahlen. Ob
eine Strecke im Landschaftsschutzgebiet möglich ist, müsste im Einzelfall geprüft werden.
Darüber hinaus ist das Forstrecht zu beachten. Grundsätzlich ist das Befahren des Waldes wie
oben dargestellt abseits befestigter Wege nicht zulässig. Über eventuelle Ausnahmen
entscheidet als zuständige untere Forstbehörde das Regionalforstamt Ruhrgebiet des
Landesbetriebes Wald und Holz NRW.
Zurzeit prüft die Umweltverwaltung, in welchen Bereichen das Errichten einer Strecke mit
den Belangen der Forstwirtschaft und des Natur-, und Artenschutzes vereinbar ist.
Legale Strecken stehen bereits jetzt für Jedermann außerhalb des Waldes zur Verfügung.
Kürzere Strecken mit Sprunghügeln und Steilkurven befinden sich in der Benediktiner Straße
in Dortmund-Aplerbeck und an der Kleybredde in Dortmund-Lütgendortmund. Eine große
Strecke mit Sprunghügeln, Steilkurven und steilen Abfahrten befindet sich in der „EDG Mountainbike-
Arena“ auf dem Deusenberg in Dortmund-Huckarde.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.5
Ablassen von Treibstoff durch Luftfahrzeuge
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10311-18)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 10311-18-E1)
Flugzeuge lassen über Deutschland immer mehr Treibstoff in der Luft ab. Insgesamt handelt
es sich nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2017 um gut 579 Tonnen Treibstoff.
2016 waren es noch rund 491 Tonnen.
Wir bitten um die Beantwortung der nachstehenden Fragen zum Dortmunder Flughafen.
1) Sind Ereignisse bekannt, die seit 2010 in Zusammenhang mit den Flügen am Dortmunder
Flughafen zu einem Ablassen von Treibstoff geführt haben?
2) Welche Maschinentypen sind dazu in der Lage und verpflichtet, Treibstoff vor einer
Landung abzulassen? Welche dieser Maschinen sind theoretisch in der Lage, in Dortmund
zu starten oder zu landen?
3) Wie verändert sich das Risiko von Freisetzungen von Treibstoff im Falle des Einsatzes
größerer Flugzeuge am Flughafen Dortmund? Wie wirkt sich die Flottenumstellung von
Wizz Air auf größere Flugzeuge in Bezug auf dieses Risiko aus?
4) Sind Ereignisse bekannt, bei denen Flugzeuge benachbarter Flughäfen wie Münster/
Osnabrück, Paderborn oder Düsseldorf Treibstoff über bewohntem Gebiet der Metropole
Ruhr abgelassen haben?
5) Waren bei einem dieser Ereignisse Flugzeuge mit einer militärischen Nutzung (Kampfflugzeuge,
Transporte, etc.) beteiligt?
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.6
Urteil zu Fahrverboten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10416-18)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 10416-18-E1):
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand
zur möglichen Umsetzung von Fahrverboten auch in Dortmund.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts heißt es auf der Internetseite der Stadt:
„Die Stadt Dortmund prüft alle Möglichkeiten, um flächendeckende Fahrverbote
dennoch zu verhindern.“
Wir bitten die Verwaltung darzustellen, welche konkreten Möglichkeiten jetzt geprüft
werden.
2. Laut Stadt könnten Fahrverbote für die Brackeler Straße sowie für die B1 (zwischen
B236 und Schnettkerbrücke) nötig werden. Wie könnte ein entsprechendes
Umsetzungskonzept aussehen?
Wird dieses derzeit schon erarbeitet?
Begründung:
Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht
für grundsätzlich zulässig. Es wies mit seinem Urteil vom 27.02.2018 die Revision der
Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen die von örtlichen Verwal-
tungsgerichten geforderten Fahrverbote zurück. Die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf
und Stuttgart hatten entschieden, dass Luftreinhaltepläne verschärft werden müssten -
dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen.
Die Stadt geht nach eigenen Angaben davon aus, dass auf Grundlage dieses Urteils die
Bezirksregierung Arnsberg für die Brackeler Straße sowie die B1 (Rheinlanddamm und
Westfalendamm) zwischen B236 und Schnettkerbrücke über Luftreinhaltepläne Maßnahmen
ergreifen muss, um den Grenzwert für Stickoxid schnellstmöglich einzuhalten. Dazu
sind nach Einschätzung der Stadt „laut Urteil Fahrverbote möglich, wenn sie die einzig
geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der NO-Grenzwerte darstellen.
[…] Die Stadt Dortmund prüft alle Möglichkeiten, um flächendeckende Fahrverbote dennoch
zu verhindern. Angesichts einer Verpflichtung zur schnellstmöglichen Einhaltung der
NO-Grenzwerte erscheint dies jedoch schwierig.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung
zu TOP 6.1
Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde
Durchführungsbeschluss "Querbeet sozial"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07374-17)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 13.03.2018:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt den Beschlussvorschlag unter den folgenden Voraussetzungen:
1. Mit Herrichtung des Geländes wird ein gemeinsamer Fuß-/Radweg zwischen der Straße Am Remberg (westlich der B236) zur Oberen Pekingstraße geschaffen. Dies entspricht den Anregungen der Bezirksvertretung Aplerbeck zum Bebauungsplanentwurf Ap 118n aus dem Jahr 2008, denen die Verwaltung um Grundsatz folgen konnte (vergleiche Drucksache-Nr. 13247-08), Seite 15 f). Für den gemeinsamen Fuß-/Radweg soll auf Zugänge mit Zugangstüren verzichtet werden.
2. Die Verwaltung soll prüfen, in wie weit auch Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtbezirk Aplerbeck sowie die Schürener Schulen und Kindertageseinrichtungen als Nutzerinnen in das Projekt eingebunden werden können.
Die Bezirksvertretung bittet zu beiden Punkten um eine kurze schriftliche Stellungnahme der Verwaltung.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit o. g. Ergänzungen mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (Mitglied SPD-Fraktion und Mitglied CDU-Fraktion), im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms „Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde“ die Durchführung der Maßnahme „Querbeet sozial“ mit Gesamtkosten in Höhe von 386.000 € in den Haushaltsjahren 2018 bis 2022 zu beschließen.
Für die Baumaßnahme im Außenbereich wird ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Auf eine erneute Befassung der Bezirksvertretung im Rahmen dieses Verfahrens wird verzichtet.
Von den Gesamtkosten entfallen auf die konsumtiven Maßnahmenanteile 138.000 € und auf die investiven (rechnungsabgrenzungsrelevanten) Anteile 248.000 €.
Die Mittel werden an den Träger GrünBau gGmbH weitergeleitet. Für die Durchführung der Maßnahme „Querbeet sozial“ wird dem Träger zusätzlich die städtische Fläche „Am Remberg 126“ unentgeltlich für zunächst zehn Jahre zur Nutzung überlassen.
Die Maßnahme „Querbeet sozial“ wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von insgesamt 294.400 € (80 Prozent der förderfähigen Kostenanteile) gefördert. Der städtische Eigenanteil beträgt somit 91.600 € (20 Prozent der förderfähigen Kosten und 18.000 € an nicht förderfähigen Kostenanteilen).
Die entsprechenden Zuwendungs- und Zuwendungsänderungsbescheide der Bezirksregierung
Arnsberg liegen vor.
Die Durchführung der Maßnahmen in 2018 steht unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW.
AUSW, 14.03.2018:
Frau Rm Hawighorst-Rüßler verdeutlicht, dass ihre Fraktion hier eine besonders positive Empfehlung zur Vorlage abgeben werde, weil man dieses soziale Projekt insgesamt für sehr vorzeigbar halte, da alle hierin enthaltenen Maßnahmen sehr zukunftsweisend seien. Gleichzeitig erhebe man die vorliegende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zum Antrag, weil diese zusätzlich einen Fuß-/ Radweg an der Straße „Am Remberg“ und die Einbindung der Schulen von Schüren und Aplerbeck mit einbezogen haben wolle.
Frau Rm Kleinhans merkt an, dass es sich hier um Aplerbecker Gebiet handele.
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage mittrage. Darüber hinaus wolle man heute aber von der Verwaltung wissen, ob die Tatsache, dass es sich hier um Aplerbecker Gebiet handele, eventuell förderschädlich sein könnte.
Her Rm Kowalewski führt an, dass man bezüglich der Fläche kein Problem mit der Vorlage habe. Allerdings teile man überhaupt nicht die Meinung, dass es sich hier um ein soziales Projekt handele. Dies begründet er damit, dass man mit den hier durchgeführten „Arbeitsgelegenheiten“ für Langzeitarbeitslose aus seiner Sicht eher mit einer Menge an Fördergeldern einen Armutswegkreis erzeuge, da hier ein Drittel der Mittel an die Beschäftigten und zwei Drittel an die Betreiber gehe. Daher werde seine Fraktion die Vorlage heute ablehnen.
Herrr Rm Garbe führt an, dass in der Vorlage immer die Rede: „ von einer Investition in das Eigentum Dritter“ sei. Hierzu möchte er wissen, was das bedeute.
Frau Linnebach teilt mit, dass der Verwaltung auch aufgefallen sei, dass sich das Grundstück nicht in Hörde befände. Hierzu informiert sie darüber, dass man sich insgesamt 40 Flächen in Hörde angeschaut hatte, welche aber leider alle nicht für dieses Projekt geeignet waren. Deswegen sei man in die Randbezirke gegangen um zu prüfen, ob es im direkten Umfeld von Hörde ein Grundstück gebe, wo noch ein Zusammenhang zum Stadtumbaugebiet bestehe und auf dem man das Projekt noch verwirklichen könne. So sei es zu dieser Ausweichfläche gekommen. Förderschädlich sei dies nicht. Man habe die Angelegenheit sowohl mit dem Ministerium als auch mit der Bezirksregierung entsprechend abgeklärt.
Das Projekt richte sich an Kinder, Jugendliche, Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Hörde.
Deshalb sei auch eine Kooperation mit den Schulen und Kitas in Hörde vorgesehen. Man nehme aber die Anregungen aus der Bezirksvertretung Aplerbeck gerne mit auf und würde dann auch den Schürenern und Aplerbeckern Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, an dem Projekt mitzuwirken. Das Ansinnen der Verwaltung sei hier, etwas modellhaft zu versuchen, was bei Erfolg anschließend in die Fläche gehen solle. Deswegen sei das hier schon ein erster Schritt in diese Richtung. Zur Anmerkung, ob es möglich sei, diese Fläche auch über Rad-/Fußwege zu erschließen, bestätigt sie, dass dies auf jeden Fall weiterhin möglich sei. Zur Frage von Herrn Garbe informiert sie darüber, dass man an der Stelle die Mittel an die Günbau gGmBH weiterleiten werde, was bedeute, dass die Investition nicht direkt an die Stadt sondern über Bewilligungsbescheide an einen Dritten erfolge, der dann im Auftrag der Stadt dort investiere. Dafür gebe es dann eine Zweckbindungsfrist über 10 Jahre.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden, teilt Frau Hawighorst-Rüßler mit, dass es aufgrund der heutigen Ausführungen der Verwaltung nicht mehr erforderlich sei, den auf der Empfehlung der BV Aplerbeck basierenden Antrag aufrecht zu halten.
Die Abstimmung erfolgt somit lediglich wie folgt zur Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschuss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms „Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde“ die Durchführung der Maßnahme „Querbeet sozial“ mit Gesamtkosten in Höhe von 386.000 € in den Haushaltsjahren 2018 bis 2022.
Für die Baumaßnahme im Außenbereich wird ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Auf eine erneute Befassung der Bezirksvertretung im Rahmen dieses Verfahrens wird verzichtet.
Von den Gesamtkosten entfallen auf die konsumtiven Maßnahmenanteile 138.000 € und auf die investiven (rechnungsabgrenzungsrelevanten) Anteile 248.000 €.
Die Mittel werden an den Träger GrünBau gGmbH weitergeleitet. Für die Durchführung der Maßnahme „Querbeet sozial“ wird dem Träger zusätzlich die städtische Fläche „Am Remberg 126“ unentgeltlich für zunächst zehn Jahre zur Nutzung überlassen.
Die Maßnahme „Querbeet sozial“ wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von insgesamt 294.400 € (80 Prozent der förderfähigen Kostenanteile) gefördert. Der städtische Eigenanteil beträgt somit 91.600 € (20 Prozent der förderfähigen Kosten und 18.000 € an nicht förderfähigen Kostenanteilen).
Die entsprechenden Zuwendungs- und Zuwendungsänderungsbescheide der Bezirksregierung
Arnsberg liegen vor.
Die Durchführung der Maßnahmen in 2018 steht unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW.
zu TOP 6.2
Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung zum Geschäftsjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10180-18)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung zum Geschäftsjahr 2017 zur Kenntnis.
7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt
8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt
9. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt
10. Anfragen
zu TOP 10.1
Baumaßnahme Kirschbaumweg
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10535-18)
Hierzu liegt vor Anfrage zur TO (Ratsgruppe NPD/Die Rechte)
Baumaßnahme Kirschbaumweg
Die Stadt Dortmund betreibt seit mehreren Monaten eine „Dauerbaustelle“ im
Kirschbaumweg im Stadtteil Wambel. Gespräche mit Bauarbeitern vor Ort haben ergeben,
daß die Baustelle wohl auch noch eine längere Zeit betrieben werden wird. Sowohl die
Parksituation vor Ort, als auch die Informationspolitik gegenüber den Anwohnern lässt zu
Wünschen übrig.
Der Vertreter der NPD im Ausschuß fragt an:
1. Wie soll die abschließende Gestaltung des Kirschbaumweges aussehen?
2. Welche Kosten (Straßenausbaubeiträge, Anliegerbeteiligungen, etc.) in welcher Höhe
kommen auf die Anwohner/Hausbesitzer zu?
AUSW 14.03.2018:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet die o. a. Anfrage als eingebracht und überweist diese zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.
Die öffentliche Sitzung endet um 18:31 Uhr.
Kopkow Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin
zu TOP 4.7 : " ..Bplan N219-Haupterschließung Westfalenhütte..": PP-Vortrag: WE-Hütte.pdf
zu TOP 4.12 "Hochspannungsleitung": Beantwortung Anfrage Frau Rm Brunsing
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus