über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 28.09.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
(öffentlich)
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:55 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Friedhelm Sohn (SPD)
RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Justine Grollmann (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Kay-Christopher Becker (FDP / Bürgerliste)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linken)
Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)
2. Beratende Mitglieder
StR’in Waltraud Bonekamp
Ulrich Bösebeck
Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Jürgen Koch (Agentur für Arbeit)
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Elisabeth Beschorner (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Peter Finkensiep (DPWV) i. V. für Gunther Niermann
Önder Alkan (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Anke Bohlander (Stadtelternrat)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)
3. Verwaltung
Norbert Drüke
Hans-Jürgen Harder
Alfred Hennekemper
Elisabeth Hoppe
Rainer Möller
Rainer Siemon
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Bodo Weirauch
Stefan Woßmann
Arno Lohmann 57/FABIDO
Annette Kulozik 52/Geschäftsbereich Parkanlagen
4. Gäste
Herbert Gehring Werkstatt Solidarität Dortmund gGmbH
Prof. Dr. Helmut Linnenbank Verein für Kinder, Jugend- und Bildungsarbeit e. V.
Hans-Werner Uchner Verein für Kinder, Jugend- und Bildungsarbeit e. V.
Dagmar Reinicke-Labohm Polizeipräsidium Dortmund
5. Geschäftsführung
Gabriele Lieberknecht
Nicht anwesend waren:
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 15. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 28.09.2011, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 13.07.2011
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
2.1 Anerkennung der Werkstatt Solidarität Dortmund gGmbH, Münsterstraße 54, 44145 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05112-11)
2.2 Anerkennung des Vereins für Kinder, Jugend- und Bildungsarbeit e.V., Rote Fuhr 70, 44329 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05208-11)
2.3 Projekt "Kurve kriegen"
- mdl. Bericht -
hierzu -> Anschreiben IM - Kenntnisnahme -
(Drucksache Nr.: 05262-11)
2.4 Angebote für Kinder und Jugendliche im Westfalenpark
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04982-11)
2.5 Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros 2009/2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04061-11)
2.6 Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05102-11)
2.7 Unterhaltsleistungen
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2011
(Drucksache Nr.: 04566-11)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04566-11-E1)
2.8 Baukostenzuschüsse für die Kindertageseinrichtungen katholische Kindertageseinrichtung Maria Königin, Stortsweg 43 in Dortmund Eichlinghofen, DRK-Kindergarten Droote, Droote 22-24 in Dortmund Scharnhorst und evangelische Kindertageseinrichtung Rübenkamp 33 in Dortmund Wickede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05101-11)
3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
3.1 Dortmund...mit Kindern erleben - Ferienaktionen des Familien-Projektes und der Familienbüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05199-11)
4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
4.1 Aktionsplan Soziale Stadt
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04531-11)
4.2 Bewerbung der Stadt Dortmund als "Safe Community" innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04853-11)
4.3 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau „Hörde Zentrum“
Umsetzung der Stadtgestaltungsleitplanung – Durchführungsbeschluss –
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04934-11)
5. Anträge / Anfragen
5.1 Barrierefreie Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05205-11)
5.2 Beitragsfreies Kindergartenjahr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05204-11)
5.3 Beitragsfreies Kindergartenjahr
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05254-11)
5.4 Satzung Kinderbetreuungsbeiträge
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05258-11)
5.5 Kinderstuben in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05255-11)
5.6 Big Tipi
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05259-11)
5.7 Jugendfreizeitstätten
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05260-11)
5.8 Sunrise - Jugendtreff und Beratung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05265-11)
6. Informationen aus den Bezirksvertretungen
7. Mitteilungen des Vorsitzenden
1. Regularien
Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Anschließend verabschiedete er Herrn Harder, der in Kürze in den Ruhestand tritt, und dankte ihm – auch im Namen des Ausschusses – herzlich für die gute und von Sachverstand und Sachlichkeit geprägte Zusammenarbeit und wünschte ihm alles Gute.
Auch die Fraktionen und Trägervertreter schlossen sich diesem Dank an.
Herr Harder dankte für die freundlichen Worte und verabschiedete sich von den Mitgliedern des Ausschusses.
Herr Sohn begrüßte danach die Gäste.
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Christian Barrenbrügge benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Herr Sohn teilte mit, dass die Verwaltung die Vorlage zu TOP 4.2 „Bewerbung der Stadt Dortmund als ‚Safe Community’ innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)“, Drucksache Nr.: 04853-11, zurückgezogen hat.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden die TOP 5.2 „Beitragsfreies Kindergartenjahr“, Drucksache Nr.: 05204-11, 5.3 „Beitragsfreies Kindergartenjahr“, Drucksache Nr.: 05254-11, und 5.4 „Satzung Kinderbetreuungsbeiträge“, Drucksache Nr.: 05258-11, vorgezogen.
Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den
TOP 5.9 Hilfen zur Erziehung
Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Drucksache Nr.: 05321-11
Frau Schütte-Haermeyer teilte mit, dass ihre Fraktion den TOP 5.8 „Sunrise - Jugendtreff und Beratung“, Drucksache Nr.: 05265-11, zurückzieht.
Auf die Nachfrage von Frau Schütte-Haermeyer teilte Herr Harder mit, die Vorstellung der ämterübergreifenden Planungsgruppe (Spielleitplanung) konnte für die September-Sitzung des Ausschusses noch nicht erfolgen, da die verwaltungsinterne Abstimmung noch nicht abgeschlossen ist.
Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 13.07.2011
Frau Pieper fragte nach, wann mit der für die September-Sitzung angekündigten Vorlage zum Kinder- und Jugendförderplan gerechnet werden könne.
Herr Bösebeck berichtete, es wären noch Abstimmungsgespräche mit der Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und den federführenden Mitarbeitern des Jugendamtes erforderlich gewesen, zur Zeit finde die Endredaktion statt. Er gehe davon aus, dass es gelingen werde, den Kinder- und Jugendförderplan in der nächsten Sitzung des Ausschusses zu (19.10.2011) vorzulegen.
Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 13.07.2011 wurde einstimmig (bei 2 Enthaltungen) genehmigt.
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
zu TOP 2.1
Anerkennung der Werkstatt Solidarität Dortmund gGmbH, Münsterstraße 54, 44145 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05112-11)
Herr Gehring stellte den Verein vor (s. Anlage).
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Anerkennung der Werkstatt Solidarität Dortmund gGmbH, Münsterstraße 54, 44145 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder und Jugendhilfe
zu TOP 2.2
Anerkennung des Vereins für Kinder, Jugend- und Bildungsarbeit e.V., Rote Fuhr 70, 44329 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05208-11)
Herr Uchner stellte den Verein vor (s. Anlage).
Frau Beschorner regte an, zukünftig in die Vorlagen die homepage der anzuerkennenden Vereine aufzunehmen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Anerkennung des Vereins für Kinder, Jugend- und Bildungsarbeit e.V., Rote Fuhr 70, 44329 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder und Jugendhilfe
zu TOP 5.2
Beitragsfreies Kindergartenjahr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05204-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05204-11-E2
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05204-11-E4)
zu TOP 5.3
Beitragsfreies Kindergartenjahr
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05254-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05254-11-E1)
zu TOP 5.4
Satzung Kinderbetreuungsbeiträge
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05258-11)
Die TOP 5.2, 5.3 und 5.4 wurden im Zusammenhang behandelt – vor TOP 2.3.
Frau Schütte-Haermeyer begründete den Antrag ihrer Fraktion.
Dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste könne sie zustimmen unter der Voraussetzung, dass der letzte Satz gestrichen werde.
Das Anliegen der Fraktion Die Linke könne sie nachvollziehen, allerdings sehe sie in der aufgeworfenen Frage zur Zeit einen Nebenschauplatz. Deswegen werde sie sich bei der Abstimmung enthalten, wobei das Anliegen unterstützt werde.
Dem Antrag der SPD-Fraktion könne sie zustimmen bis auf den Punkt 3.
Abschließend bat sie die Verwaltung, alle Fragen in einem Gesamtpaket in der nächsten Sitzung vorzustellen.
Frau Liedschulte bat darum, die Anträge als eingebracht anzusehen. Zwar bestehe bei allen vom Grundsatz her Einigkeit, aber eine abschließende Bewertung sei ihrer Fraktion noch nicht möglich.
Herr Becker ging auf den Antrag seiner Fraktion ein. Mit dem Vorschlag von Frau Schütte-Haermeyer, den letzten Satz zu streichen, erklärte er sich einverstanden.
Er signalisierte Zustimmung zu dem Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Dem Antrag der SPD-Fraktion würde er ebenfalls zustimmen mit Ausnahme des Pkt. 3.
Den Antrag der Fraktion Die Linke sah er zwar positiv, aber er halte Resolutionen - wie schon in der Vergangenheit erwähnt - für sinn- und zwecklos. Daher werde er sich enthalten.
Frau Dr. Tautorat begründete den Antrag ihrer Fraktion und betonte, aus ihrer Sicht sei es einfach wichtig, noch einmal ein Signal in Richtung Landesregierung zu geben.
Dem Anliegen von Frau Liedschulte, die Anträge als eingebracht anzusehen, könne sie sich anschließen. Wichtig sei die Beantwortung der Fragen und dann könne in der nächsten Sitzung über die Anträge abgestimmt werden.
Frau Pieper begründete den Antrag ihrer Fraktion und ging insbesondere noch einmal auf den Punkt 3 ein.
Hinsichtlich des Antrages der Fraktion Die Linke werde aus rein pädagogischer Sicht die Beitragsfreiheit im 1. Kindergartenjahr befürwortet, die Landesregierung habe aber anders entschieden und diese Entscheidung werde mitgetragen.
Frau Bohlander berichtete von der Anhörung im Landtag, in der die Eltern als einzige auf die Problematik der Geschwisterkindregelung hingewiesen haben. Sie bat darum, dass die vom Land für das letzte Kindergartenjahr bereitgestellten Mittel an die Eltern weitergegeben werden. Es dürfe in den Diskussionen nicht vergessen werden, dass nicht nur die Geschwisterkinder etwas ungerecht behandelt würden, sondern auch die sog. „Kann-Kinder“.
Die vorliegenden Anträge beurteilte sie positiv, bis auf den 3. Punkt im Antrag der SPD-Fraktion.
Frau Schütte-Haermeyer betonte, dass die Eltern mit mehreren Kindern durch die Beitragsfreiheit des Landes zeitversetzt entlastet würden. Das führe allerdings zu einem Ungerechtigkeitsempfinden der Eltern.
Hinsichtlich des Wunsches, die Anträge als eingebracht anzusehen, bat sie, den ersten Punkt des Antrages ihrer Fraktion abstimmen zu lassen. Es gehe um die grundsätzliche Entscheidung, das Geld in diesem Bereich zu belassen. Dass solle vor den anstehenden Haushaltsberatungen geschehen.
Herr Sohn stellte fest, dass im Grunde genommen Einigkeit darüber bestehe, dass die Mittel des Landes bei den Einrichtungen oder Eltern ankommen sollen. Da die Landesregierung erst während der Ferien die Änderung beschlossen hat, konnte wegen der Sitzungsfolgen auch noch keine Befassung im Ausschuss stattfinden. Er könne nachvollziehen, dass die Eltern eine schnelle Umsetzung erwarten, bat aber um Verständnis, dass das aufgrund der komplizierten Materie und der noch offenen Fragen nicht von heute auf morgen möglich ist.
Frau Rabenschlag zeigte sich erfreut über die bestehende fraktionsübergreifende Einigkeit. Sie sprach sich dafür aus, in der Sitzung wenigstens eine Absichtserklärung zu verabschieden. Abschließend schlug sie vor, den 3. Punkt des SPD-Antrags zu modifizieren: „…..Absicht, die realen Einnahmeverbesserungen durch erhöhte Landeszuschüsse dafür zu verwenden, die Eltern zu entlasten.“
Frau Schütte-Hermeyer teilte mit, dass sie dem Antrag der Fraktion Die Linke zustimmen werde.
Frau Liedschulte wies darauf hin, dass sich die CDU-Fraktion bei einer Abstimmung über die Anträge enthalten werde (Beratungsbedarf).
Frau Pieper erklärte sich mit dem Formulierungsvorschlag von Frau Rabenschlag einverstanden.
Bezüglich der „Kann-Kind“-Regelung berichtete Herr Sohn, dass in den Fraktionen und Organisationen noch Beratungen erfolgen werden, ob und in welcher Form möglicherweise eine Entlastung der Eltern herbeigeführt werden kann.
Herr Harder ging noch einmal auf einige Punkte ein:
Der Beschluss des Landes, dass das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei ist, werde entsprechend umgesetzt.
Das vom Landtag beschlossene 1. KiBiz-Änderungsgesetz habe zunächst erst einmal keine Auswirkung auf die kommunale Satzung. Die vom Rat beschlossene Regelung hinsichtlich der Geschwisterkinder habe nach wie vor Bestand. Wenn dort eine Veränderung gewünscht wird, muss sehr detailliert in die Beitragsstruktur eingegriffen werden. Es gebe zwar schon Diskussionen, aber ein Vorschlag könne noch nicht unterbreitet werden.
Bei der grundsätzlichen Debatte werde oft vergessen, dass es schon durch die kommunale Satzung eine Reihe von Beitragsbefreiungen gebe (Einkommen von 18.000/Jahr, Empfänger von SGB II u. a.).
Die Verwaltung werde jetzt die Aufträge abarbeiten und Vorschläge unterbreiten. Es gebe eine große Anzahl von Fragen, auf die - auch für die Eltern vermittelbar - eine Antwort gefunden werden müsse.
Bei der „Kann-Kind“-Regelung handele es sich um eine gesetzliche Regelung (Landesmittel nur für 8 Monate). Wenn an dieser Stelle eine Veränderung gewollt wäre, könne das nur durch eine zusätzliche freiwillige Leistung der Kommune erfolgen.
-> Zu TOP 5.2
- Es lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
„Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zur Satzungsänderung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen etc. zu erarbeiten, der auf Basis der aktuellen Landesgesetzgebung zur Beitragsbefreiung im dritten Kindergartenjahr eine tatsächliche Beitragsbefreiung für Eltern mit mehreren Kindern gewährleistet.
Der Änderungsvorschlag ist dem Rat in seiner Sitzung am 29. September 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offene Ganztagsschule der Stadt Dortmund stellt für die Regelung von Elternbeiträgen nur eines Kindes in § 4 auf den Umstand ab, dass mehrere Kinder einer Familie überhaupt beitragspflichtig sind. Entfällt nun dieser Beitrag, weil das Kind von der landesgesetzlichen Beitragsbefreiung im dritten Kindergartenjahr betroffen ist, liegt diese Satzungsvoraussetzung nicht mehr vor, so dass die Beitragspflicht eines – bislang beitragsfreien – Geschwisterkindes vertretbar erscheint.
Dies konterkariert jedoch die zum August 2011 vom Land NRW beschlossene Beitragsfreiheit von Kindern im dritten Kindergartenjahr, da es Ziel ist, vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen den Weg in den Kindergarten und die Kitas zu erleichtern.
Auch wenn die Beitragsfreiheit im ersten Kindergartenjahr angesichts einer wesentlich größeren Anreizwirkung, ein Kind in den Kindergarten zu schicken, für die Eltern sinnvoller gewesen wäre (im 3. Jahr besuchen bereits knapp 90% der Kinder eine Einrichtung), ist eine bloße Beitragsverlagerung innerhalb einer Familie kontraproduktiv und läuft dem familiengerechten Anspruch der Stadt Dortmund zuwider.
Da die Landesregierung angekündigt hat, Beitragsausfälle innerhalb der Kommunen zu kompensieren, sind steigende Haushaltsbelastungen der Stadt Dortmund durch die landesgesetzliche Beitragsbefreiung nicht anzunehmen. Gleichzeitig sollte die Stadt Dortmund darauf verzichten, mögliche positive Haushaltseffekte aus dieser Regelung zu erzielen. Eine unverzügliche Satzungsänderung erscheint daher sinnvoll und notwendig.“
- Es lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
„...die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1) Ausgleichszahlungen des Landes zum beitragsfreien dritten Kindergartenjahr, die über die tatsächlichen Beitragsausfälle hinausgehen, fließen nicht in den allgemeinen Haushalt, sondern werden vollständig im Bereich der Kindertagesbetreuung eingesetzt.
2) Eine Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel im Bereich der Kindertagesbetreuung fällt abschließend im Rahmen der Haushaltsberatungen.
- Anhebung der Befreiungsgrenze für Elternbeiträge
- Verbesserung der qualitativen Ausstattung der vorhandenen Betreuungseinrichtungen“
Der Änderungsvorschlag ist dem Rat in seiner Sitzung am 29. September 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen.
-> zu TOP 5.3
Es lag folgender Antrag der Fraktion Die Linke vor (Drucksache Nr.: 05254-11):
„...zum o.g. TOP stellt die Fraktion DIE LINKE folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fordert die Landesregierung auf, eine Regelung für das „Beitragsfreie Kindergartenjahr“ zu schaffen, in der das erste Kindergartenjahr beitragsfrei ist.
Begründung
Das Ergebnis einer Studie des deutschen Jugendinstituts im Auftrag des Landes NRW aus dem Jahr 2008 war eindeutig. Das erste Kindergartenjahr sollte kostenfrei sein, um Eltern und Kindern so früh wie möglich den Einstieg in frühkindliche Bildung zu ermöglichen. Im dritten Kindergartenjahr besuchen über 90% der Kinder bereits einen Kindergarten, weil die Eltern wissen, dass dieses Jahr schulvorbereitend ist und sie somit ihrem Kind einen guten Schulstart ermöglichen können. Der Anreiz muss daher viel früher gesetzt werden, um die Kinder früher und länger fördern zu können.“
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (6 Ja, 3 Nein, 5 Enthaltungen) den o. a. Antrag.
-> zu TOP 5.4
Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 05258-11):
„...seit dem 01.08.2011 gilt in NRW das 3. beitragsfreie Kindergartenjahr. Die SPD-Fraktion bittet den Punkt „Satzung Kinderbetreuungsbeiträge“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen und folgenden Antrag zu beschließen:
Begründung:
Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt macht deutlich, wie vielfältig und umfangreich die Angebote für Kinder und Jugendliche im Westfalenpark sind. Umso bedauerlicher ist es, dass diese Angebote nicht für alle Kinder und Jugendlichen sind, sondern nur für die, welche den Eintritt in den Westfalenpark bezahlen bzw. sich diesen leisten können.
Da ein großer Teil der Angebote durch Mittel der Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes finanziert werden, ist nicht nachvollziehbar, warum die Nutzung nur zahlenden Kindern und Jugendlichen vorbehalten sein soll, insbesondere wenn diese Kinder ihren Eintritt an den städtischen Eigenbetrieb Westfalenpark leisten. Hier entsteht der Eindruck, dass das Jugendamt die Angebote des Westfalenparks sponsert.
Mit dem Eigenbetrieb Westfalenpark ist zu klären, wie ein kostenfreier Eintritt ermöglicht werden kann. Alternativ ist zu prüfen, inwieweit eine Verlegung der Parkgrenzen den kostenfreien Zugang zu den Angeboten des Jugendamtes ermöglichen kann.“
Frau Kulozik und Frau Hoppe stellten die Angebote des Westfalenparks vor (s. Anlage).
Frau Hoppe wies abschließend auf eine Besonderheit hin: Die BV Innenstadt-Ost hat entschieden, Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren freien Eintritt in den Westfalenpark zu finanzieren. Die Kinder können in der Schule eine Junior-Card beantragen (Voraussetzung: Wohnsitz in Stadtbezirk Innenstadt-Ost). Es sind ca. 1.200 - 1.300 Besucher, die diese Junior-Card bekommen können, die Kosten belaufen sich auf ca. 13.000 - 15.000 €.
Herr Sohn dankte für die Ausführungen und verwies auf den Antrag der Vertreter der Jugendverbände.
Als begeisterte Besucherin des Westfalenparks sprach Frau Schütte-Haermeyer zwei Punkte an, die ihren Unmut erregt haben:
Einmal die Wegmarken, die zwar hervorragend unter Beteiligung von Kindern gestaltet wurden, aber auch noch mit Reklame beklebt sind. Sie könne nachvollziehen, dass der Park aufgrund der angespannten Finanzsituation auf Sponsoren angewiesen ist, aber ein gewisses Unbehagen bleibe. Der Westfalenpark sei in weiten Teilen eine engl. Parklandschaft (unmöbliert!) und biete dem Betrachter die Möglichkeit, das Auge schweifen zu lassen. Das sehe sie auch unter pädagogischen Gesichtspunkten als einen ganz wichtigen Aspekt im Hinblick auf die ästhetische und kulturelle Bildung an.
Zum anderen scheine der Westfalenpark zu einer Art Abstellraum für Kunst zu werden, die im öffentlichen Raum nicht mehr gewünscht ist. Das finde sie nicht in Ordnung, auch nicht für Kinder und Jugendliche. Beispielsweise befinde sich die Shona-Ausstellung bereits im 3. Jahr im Westfalenpark, wobei sie als temporäre Ausstellung geplant war. Sie wisse zwischenzeitlich um die Hintergründe, vertrete aber trotzdem die Auffassung, dass es in dieser Weise nicht weitergehen sollte.
Abschließend lobte sie ausdrücklich die Arbeit im Regenbogenhaus und den Spielbogen.
Frau Pieper äußerte sich sehr lobend über die Angebote im Westfalenpark. Besonders spannend finde sie die Weiterentwicklung des Parks. Der Park sei hervorragend aufgestellt, es werde eine tolle Arbeit geleistet. Das solle auch so fortgesetzt werden.
Herr Oppermann begründete den Antrag der Vertreter der Jugendverbände.
Herr Becker sah die Intention des Antrages als durchaus lobenswert an. Aber er könne ihm nicht zuzustimmen. Die Preisstruktur werde als angemessen angesehen. Es gebe bereits viele Möglichkeiten des kostenfreien Eintritts. Auch halte er den Preis einer Familien-/Jahreskarte selbst bei begrenztem Einkommen nicht für unerschwinglich.
Aus dem Kreis des Fördervereins werde massiv dafür geworben, das Angebot nicht gänzlich kostenlos zu machen.
Herr Sohn berichtete von einer Befragung der Dortmunder Bevölkerung, die sich in Mehrheit für ein Eintrittgeld ausgesprochen hat.
Frau Pieper erläuterte, dass ihre Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde.
Für überlegenswert halte sie es, einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben mit der Bitte um Angabe, welche Summen gebraucht würden, um den Parkeintritt allen Dortmunder Kindern kostenfrei zu ermöglichen, und auch die Anregung an andere Bezirksvertretungen zu geben, vielleicht ein ähnliches Modell wie die BV Innenstadt-Ost zu starten.
Frau Kulozik ging kurz auf die Diskussionsbeiträge ein:
- Es gebe täglich 6 geöffnete Eingänge im Westfalenpark (4 – mit Kassenautomaten, 2 - mit Personen besetzt). Ein Kassenautomat kann nicht unterscheiden, ob die Person die richtige Eintrittkarte zieht. Spezielle Ausweise etc. können nicht an den automatisierten Eingängen genutzt werden. Eine personelle Besetzung an allen Eingängen könne unter finanziellen Gesichtspunkten nicht geleistet werden.
- Die vorhandene Pflegequalität und Ausstattung können nur bei entsprechenden Schließungszeiten sichergestellt werden.
- Die Spielgeräte würden wöchentlich geprüft, sie unterliegen natürlich einer sehr intensiven Abnutzung. Diesen Standard bei einem freien Zutritt (ohne Zaun) sicherzustellen, werde nicht gelingen.
- Auch die Arbeit des Regenbogenhauses (Ausgabe von Geräten usw.) werde mit Sicherheit leiden, wenn es in diesem Bereich keine Umzäunung mehr gäbe.
Frau Schütte-Haermeyer stimmte dem Vorschlag von Frau Pieper zu.
Herr Oppermann ging noch einmal auf den Antrag ein und das Interesse, für alle Kinder eine einheitliche Regelung zu haben.
Er erklärte sich dann mit dem Vorschlag von Frau Pieper einverstanden. Er bat darum, nach erfolgter Prüfung den Ausschuss zu informieren, vielleicht würden sich doch noch einige Möglichkeiten eröffnen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (9 Ja, 4 Nein) auf Vorschlag von Frau Pieper, einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben mit der Bitte um Angabe, welche Summen gebraucht würden, um den Parkeintritt allen Dortmunder Kindern kostenfrei zu ermöglichen, und auch die Anregung an andere Bezirksvertretungen zu geben, vielleicht ein ähnliches Modell wie die BV In-Ost zu starten.
zu TOP 2.5
Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros 2009/2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04061-11)
Frau Brandt dankte ausdrücklich den Mitarbeitern für die gute und engagierte Arbeit, die trotz der geringen Personalausstattung geleistet und für Dortmund sehr wichtig ist.
Auch Frau Schütte-Haermeyer zeigte sich begeistert von der Arbeit des Respekt-Büros, das mit den begrenzten Ressourcen und großem Engagement eine hervorragende Leistung erbringt.
Herr Sohn dankte ebenfalls den Mitarbeitern des Respekt-Büros für die ausgezeichnete Arbeit.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 2.6
Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05102-11)
Frau Schütte-Haermeyer signalisierte Zustimmung zu der Vorlage.
Sie erinnerte an die noch ausstehende Aufstellung für die Gesamtstadt (Verteilung der Einrichtungen, Verhältnis Planstellen zur Anzahl der Kinder/Jugendlichen im Stadtbezirk, Aufteilung nach Aktionsräumen, Trägerschaft u. a.)
Auf die Nachfragen/Anmerkungen von Frau Schütte-Haermeyer und Herrn Roshol teilte Frau Hoppe mit:
- Die Differenz (s. Seite 2 und 4) ist die Summe, die der CVJM nach dem Ortswechsel und der Ausweitung des Angebotes erhält.
- Es wurden die vom Land im Rahmen des Landesjugendförderplans zugewiesenen Mittel verteilt, eine Ausweitung hat es bisher nicht gegeben.
- Es wird ein Konzept für die Kinder- und Jugendförderung erarbeitet, in dem neben einer gesellschaftspolitischen und pädagogisch-inhaltlichen Beschreibung auch die ressourcenmäßigen Auswirkungen aufgeführt sind (welche Einrichtungen werden gebraucht, wie viel Personal usw.).
Sie schlug vor, das als Gesamtpaket dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Verteilerschlüssel zur Aufteilung der Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW und die Aufteilung der Mittel der Stadt Dortmund für Jugendfreizeiteinrichtungen der freien Träger mit offener Jugendarbeit für das Jahr 2011.
zu TOP 2.7
Unterhaltsleistungen
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2011
(Drucksache Nr.: 04566-11)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04566-11-E1)
Stellungnahme zum TOP (Jugendverbände)
(Drucksache Nr.: 04566-11-E2)
Die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Überweisung aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 05.07.2011) wurde wie nachfolgend schriftlich von der Verwaltung beantwortet (die Fragen sind in der Stellungnahme der Verwaltung aufgeführt):
„...1. Wie hoch ist die Summe der Zahlungen, die die Stadt Dortmund „ersatzweise“ für zahlungsunwillige Unterhaltspflichtige leistet?
„... als Vertreter der Jugendverbände haben wir zu TOP 2.7 die folgenden Fragen und bitten um Stellungnahme: