Niederschrift (öffentlich)
über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
am 13.04.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 19:50 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
RM Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Benjamin Beckmann (B`90/Die Grünen)
RM Jenny Brunner (B`90/Die Grünen)
RM Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Frank Fischer (Die Partei)
RM Matthias Helferich (AfD)
RM Thorsten Hoffmann (CDU)
RM Julian Jansen (B`90/Die Grünen)
RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Fatma Karacakurtoglu (Die Linke+)
sB Janina Kleist (SPD)
RM Anja Kirsch (SPD)
RM Susanne Meyer (SPD)
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)
sB Ina Polomski-Tölle (CDU)
RM Rüdiger Schmidt (SPD)
sB Christiane Tenbensel (Die Linke+)
RM Michaela Uhlig (CDU)
RM Daniela Worth (SPD)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Martin Fischer (Seniorenbeirat)
RM Emre Gülec (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
sE Sylvia Dahlmann (Integrationsrat)
sE Petra Schulz (Behindertenpolitisches Netzwerk)
3. Beratende Mitglieder:
Harry Göress (VdK)
Dr. Regine Schmalhorst (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Pfr. Niels Back (Diakonisches Werk)
Ansgar Funcke (Caritas-Verband)
4. Verwaltung:
Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez
Sandra Galbierz, 5/Dez
Diana Karl, 5/Dez
Peter Externbrink, StA 50
Holger Keßling, StA 53
Martin Rutha, 50/5
Simone Becker, 50/5
5. Gäste:
-
Veröffentlichte Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 23.02.2021
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
2.1 Anpassungen in den Aktionsräumen des 'Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund'
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19100-20)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 23.02.21 erhalten.
2.2 Bericht zur aktuellen Corona-Lage
mündl. Bericht
2.3 Bericht zum Runden Tisch "Sozialleistungsmissbrauch"
mündl. Bericht
3. Trägerübergreifende Angelegenheiten
- nicht besetzt -
4. Angelegenheiten des Sozialamtes
4.1 Wohnungslosenhilfe
4.1.1 Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe (Stand: März 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20435-21)
4.1.1.a Berichterstattung des Sozialamtes
hier: Sofortmaßnahmen und Streetworkangebote (Beantwortung des mündl. Antrages aus der letzten Sitzung vom 23.02.21)
4.1.1.b Konzept zur Unterbringung von obdachlosen Menschen bei extremen Wetterlagen
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19997-21-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 23.02.21 erhalten.
4.1.1.c 27. Unterstützung eines Waschcafes "Saubere Sache Nordstadt"
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), (Drucksache-Nr.: 15415-19-E13
und
4.1.1.d Waschcafés in der Nordstadt
Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16547-20)
Unterlagen aus der Sitzung vom 10.03.2020
4.1.1.e Zusätzliche temporäre Unterstützungen für die Wohnungslosenhilfe
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
hier: Abstimmung zu Punkt 3 des Antrages der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 18717-20)
4.1.2 Housing First
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 19680-21-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 23.02.21 erhalten.
4.1.3 Aktuelle Situation in Frauenhaus und FÜS
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19994-21-E2)
4.2 Zwangsräumungen während der Pandemie
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19979-21-E1)
4.3 Soziale Maßnahmen und Projekte in der Pandemie
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19993-21-E1)
4.4 Kleinräumiges Pflegemarktmonitoring 2020
Kenntnisnahme / Präsentation
(Drucksache Nr.: 19869-21)
4.5 Sicherstellung des Existenzminimums für EU-Bürger*innen ohne regulären Leistungsanspruch, Geflüchtete und andere Drittstaatsangehörige
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19974-21-E1)
4.6 Auszahlung des Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von 15,00 Euro mtl. einschließlich der entgangenen Rechtsansprüche auf kostenloses Mittagessen
für Kita- / Schulkinder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19982-21-E1)
4.7 ALG II und Sozialgeld im Jahr 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19978-21-E1)
4.8 Ausgabe von Hygieneartikeln für Bedürftige
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19976-21-E2)
4.9 Wohnungsvergabekriterien der DOGEWO
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2021
(Drucksache Nr.: 20274-21)
4.10 Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
mündl. Zwischenbericht
5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes
5.1 Schnelltestungen durch private Anbieter*innen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19996-21-E2)
5.2 Technische Möglichkeiten der Kontaktnachverfolgung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19995-21-E2)
5.3 Information über die Einführung der Anwendersoftware SORMAS
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20296-21)
5.4 Finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 im Rahmen der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20272-21)
5.5 Zunahme Syphilis
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19610-21-E2)
5.6 Diamorphin-Ambulanz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19609-21-E3)
6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
6.1 Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2021
(Drucksache Nr.: 19577-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
(Drucksache Nr.: 19577-21)
6.2 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20057-21)
6.3 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20218-21)
6.4 Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)
7. Anträge / Anfragen
7.1 Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20228-21)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20228-21-E1)
7.2 Weiterführung der "Corona-Winterhilfe" für wohnungslose Menschen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20264-21)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20264-21-E1)
7.3 Publikationen der Sozialverwaltung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20476-21)
7.4 Wilhelm-Hansmann-Haus
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20477-21)
7.5 Verzeichnis der sozialen Angebote und Dienstleistungen in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20486-21)
7.6 Kosten der Unterkunft
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 20505-21)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Ulrich Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist. Er weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Es wird vorgeschlagen, den
TOP 4.4
„Kleinräumiges Pflegemarktmonitoring“ mit der Präsentation
(Drucksache-Nr.: 19869-21)
vorzuziehen.
Der Punkt wird vor TOP 2 behandelt.
Weiterhin wird vorgeschlagen, die
TOP´s 7.1
„Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe“
Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion
(Drucksache-Nr.: 20228-21-E1)
und
TOP 7.2
„Weiterführung der Corona-Winterhilfe für wohnungslose Menschen“
Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache-Nr.: 20264-21-E1)
vorzuziehen und unter dem Oberpunkt TOP 4.1 Wohnungslosenhilfe zu behandeln.
Des Weiteren liegt folgende Überweisung aus der Sitzung des Rates der Stadt vom 25.03.21 vor, die im Nachversand verschickt wurde sowie ein überarbeiteter Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, der als Tischvorlage vorliegt:
Teststrategie für Dortmund
Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste
(Drucksache-Nr.: 20387-21-E1 und E3)
Der Punkt wird unter TOP 2.4 behandelt.
Abschließend hat die CDU-Fraktion mitgeteilt, dass sie den Punkt
TOP 7.3
Publikationen der Sozialverwaltung
Vorschlag zur TO
(Drucksache-Nr.: 20476-21)
zurück zieht.
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 23.02.2021
Es wird darauf hingewiesen, dass zu Punkt 2.3 „Vorstellung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie“ im vorletzten Absatz erwähnt wird, dass die KAUSA-Servicestelle Ende 2022 ausliefe. Das ist so nicht richtig. Die KAUSA-Servicestelle läuft bereits Ende 2021 aus.
Weiterhin weist Frau Tenbensel (Fraktion DIE LINKE+) darauf hin, dass ihre Fraktion DIE LINKE+ heißt und nicht mehr Die LINKE & PIRATEN und bittet darum, das zukünftig zu berücksichtigen.
Mit diesen Hinweisen wird die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 23.02.2021 genehmigt.
zu TOP 4.4
Kleinräumiges Pflegemarktmonitoring 2020
Kenntnisnahme / Präsentation
(Drucksache Nr.: 19869-21)
Herr Rutha (Fachdienst für Senioren) erläutert das Kleinräumige Pflegemarktmonitoring 2020 anhand einer Präsentation (Anlage 1). Er und Frau Becker (Fachreferat Sozialplanung, Sozialarbeit) beantworten die Nachfragen.
Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) merkt bzgl. der Palliativnetzwerke an, dass es ihrer Kenntnis nach einen großen Mangel an Palliativärzten gebe.
Frau Tenbensel (Fraktion DIE LINKE+) ergänzt, dass ihr der Bereich Pflegebedürftigkeit und Obdachlosigkeit fehle.
Herr Gülec (BVT) weist darauf hin, dass es zukünftig mehr ältere Menschen mit Migrationshintergrund geben werde und es heute schon problematisch sei, kultursensible Pflegeeinrichtungen zu finden.
Frau Worth (SPD-Fraktion) merkt an, dass die Wohngemeinschaften vom MDK überprüft würden, wie bei jedem ambulanten Dienst auch. Die Überprüfung hinsichtlich der Fachkräfte gehöre aber zum Prüfkatalog der Heimaufsicht und dazu zählten die Wohngemeinschaften ihres Wissens nicht. Da bestünde ein ganz klarer qualitativer Unterschied zur stationären Langzeitpflege.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dankt für den Bericht und nimmt das „Kleinräumige Pflegemarktmonitoring“ zur Kenntnis.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
zu TOP 2.1
Anpassungen in den Aktionsräumen des 'Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund'
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19100-20)
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) dankt für die Vorlage. Es sei ein wichtiger Baustein in Bezug auf das Zusammenleben in der Stadt. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.
Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) lobt die Vorlage, die sehr gut ausgearbeitet worden sei. Andererseits stelle sie sich aber auch die Frage, ob tatsächlich ausreichend getan werde und ob man mit dem Aktionsplan auf dem richtigen Weg sei. Ihr fehle ein Stück weit die Weitsicht, wo man in den kommenden 10 Jahren stehen wolle.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt,
1. die geplanten Anpassungen in den Aktionsräumen umzusetzen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung.
2. das Beteiligungsverfahren wie beschrieben umzusetzen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung.
zu TOP 2.2
Bericht zur aktuellen Corona-Lage
mündl. Bericht
Frau Zoerner (Stadträtin), Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) und Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) berichten zum aktuellen Stand der Corona-Lage und beantworten im Anschluss die Nachfragen.
Frau Zoerner nennt die aktuellen Zahlen und gibt an, dass der Anteil der Virusmutationen immer weiter steige. Die Ursprungsvariante spiele für das Infektionsgeschehen in Dortmund kaum noch eine Rolle, sondern die britische Variante überwiege. Die Problematik dabei sei, dass diese wesentlich ansteckender sei und zu schwereren Verläufen auch bei jüngeren Menschen führe. Momentan habe man noch 8 Fälle der südafrikanischen Variante und 3 der brasilianischen Variante in Dortmund. Mittlerweile sei ein großer Teil der über 80jährigen geimpft, wodurch es kein Infektionsgeschehen in Pflegeeinrichtungen mehr gebe. Es werde aber eine Veränderung beobachtet, was die Situation in den Krankenhäusern anginge. Dort kämen zunehmend jüngere Menschen auf die Intensivstation mit einer längeren Verweildauer.
Zudem schildert sie die aktuelle Situation im Impfzentrum, in dem seit der letzten Woche die über 70jährigen Menschen geimpft würden. Die Veränderung des Infektionsschutzgesetzes werde in Kürze erwartet. Sie gehe davon aus, dass relativ zügig bundesweite Vorgaben dazu kommen werden. Auf Nachfrage erläutert sie die Situation zu den zur Verfügung gestellten Impfdosen und Impfstoffen.
Herr Keßling ergänzt zum Thema der Schnelltestungen. Stand heute seien 175 Teststellen in Dortmund beauftragt worden mit steigender Tendenz. Er nennt die aktuellen Zahlen dazu und gibt an, dass das Impfen und die Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen gut greifen würden.
Auf Nachfrage berichtet er zu den Missverständnissen in Bezug auf die Schnelltestungen und gibt an, dass laut Corona Test- und Quarantäneverordnung Schnelltestungen im Rahmen der Testverfügbarkeiten mindesten einmal wöchentlich möglich seien.
In Bezug auf die Impfproblematik der Zweitimpfung, der zuvor mit AstraZeneca geimpften Personen gibt er an, dass das RKI inzwischen festgelegt habe, dass der Schutz bis zu 12 Wochen nach der Erstimpfung anhalte und dann nach 12 Wochen mit einem anderen Produkt die Zweitimpfung erfolgen solle.
Frau Dr. Schmalhorst berichtet zu den aktuellen Zahlen des Arbeitsmarktes. Es gebe leicht positive Tendenzen zu vermelden, so gebe es z. B. weniger Zugänge aus Erwerbstätigkeit und wieder mehr Aufnahme an Arbeit und Beginn von Ausbildung und Maßnahmen. Die Arbeitslosenquote läge aber immer noch bei 12 % mit 38.200 Arbeitslosen. Was ihr dabei weiterhin Sorgen bereite, sei der Anteil der Langzeitarbeitslosen, der im Laufe der letzten Monate kontinuierlich auf 18.200 gestiegen sei mit einem Anteil von 47,5 % aller Arbeitslosen. Eine leichte Frühjahrsbelebung sei erkennbar. Zu der Nachfrage nach Ausbildungsplätzen gibt sie an, dass mehr Ausbildungsstellen gemeldet worden seien als noch vor einem Jahr. Aktuell seien 3200 Ausbildungsplätze gemeldet für 2865 Bewerber. Weiterhin erläutert sie, dass sehr viel unternommen werde, um gerade die jungen Menschen nicht zu verlieren.
zu TOP 2.3
Bericht zum Runden Tisch "Sozialleistungsmissbrauch"
mündl. Bericht
Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) berichtet zum Runden Tisch „Sozialleistungsmissbrauch“.
Definition Sozialleistungsmissbrauch:
Leistungsmissbrauch liegt vor, wenn die nicht dem materiellen Recht entsprechenden Leistungen in einem vorwerfbaren Verhalten der leistungsbeziehenden Person begründet sind, weil diese z. B. bei der Antragstellung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat oder wesentliche Änderungen der Verhältnisse nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt hat.
Quelle: Jahresbilanz 2020 – Bekämpfung von Leistungsmissbrauch im SGBII
Im Jahr 2016 sei die Gründung des „Runden Tisch“ auf Initiative des Jobcenters erfolgt. Ziel sei es, bandenmäßigen Leistungsmissbrauch aufzudecken und zu zeigen, in welche Konstellationen Kundinnen und Kunden geraten können, weil sie Dritten glauben. Ihr sei es wichtig offenzulegen, was im Hintergrund passiere und welche Strukturen dort bestehen. In diesem Zusammenhang seien auch gemeinsame Aktionstage durchgeführt worden.
Teilnehmer des Runden Tisches:
Ø Steuerfahndung
Ø Hauptzollamt
Ø Polizeipräsidium Dortmund
Ø Staatsanwaltschaft Dortmund
Ø Stadt Dortmund (Ausländerbehörde, Ordnungsamt und Sozialamt)
Ø AOK
Ø Minijob-Zentrale
Ø Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Ø Familienkasse
Ø Jobcenter Dortmund
Ø Jobcenter Duisburg
Ø Jobcenter Gelsenkirchen
Ø Das Sozialgericht Dortmund folgte der Einladung nicht
Weiter berichtet Frau Dr. Schmalhorst, dass von den Kunden*innen des Jobcenters relativ wenige bewusst in einen Leistungsmissbrauch gekommen seien.
Die Verantwortung für das Thema Leistungsmissbrauch sei von der Polizei abgegeben worden an das Hauptzollamt, was bundesweit so geregelt sei. In dem Moment, wenn es Verdachtsmomente gebe, werde man auch tätig. Derjenige, der Netzwerkpartner, der als erstes davon Kenntnis bekomme oder einen Verdacht habe, informiere die entsprechenden Beteiligten, so dass man dann gemeinsam tätig werden könne. Diese Verdachtsfälle würden sehr ernst genommen. In 2016 habe man festgestellt, dass es z. B. oft auch die Dolmetscher gewesen seien, die andere Sachen übersetzt haben, als besprochen wurde. Daraufhin habe man dann eigene Dolmetscher eingesetzt.
Herr Helferich (AfD-Fraktion) dankt für den Bericht von Frau Dr. Schmalhorst. Er weist darauf hin, dass wenn ein strafrechtlicher Anfangsverdacht vorliege, dann auch das Jobcenter als Stelle, die die Leistung vergibt und die Leistungsvoraussetzungen prüft, seiner Ansicht nach verpflichtet sei, diesen Verdacht zur Anzeige zu bringen und zwar nicht nur im Rahmen des Runden Tisches, sondern dies auch selbst der Staatsanwaltschaft mitteilt. Ihn interessiere, ob das erfolge und ob es auch nachgehalten würde bzw. ob es eine statistische Erhebung dafür gebe. Er fragt nach, ob es möglich sei, eine Übersicht über die Zahlen zu bekommen, aus denen ersichtlich sei, wie viele Anzeigen es gegeben habe, die hinsichtlich einzelner Anfangsverdachtsmomente zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gebracht wurden. Er lobt die Tatsache, dass durch den Einsatz eigener Dolmetscher Netzwerke durchbrochen würden.
Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, dass in dem Jahr, als das aufgetreten sei, in jedem einzelnen Punkt ein Verfahren eingeleitet worden sei, wo es notwendig war. Es habe sich gezeigt, dass das in Dortmund relativ gering ausgeprägt gewesen sei, da die Stadt massiv darauf geachtet habe, dass ausbeuterische Strukturen sich hier nicht verbreiten können. Dortmund verfüge über ein sehr gut funktionierendes Integrationsnetzwerk.
Frau Dr. Schmalhorst ergänzt, dass selbstverständlich jeder Verdacht verfolgt werde. Sie betont, dass es gute Kontakte zur Polizei und zur Staatsanwaltschaft gebe und daher auch zügig eingegriffen werden könne. Sie betont, dass es möglich sei, in der Stadtgesellschaft anzukommen und Hilfe zu suchen, ohne Schlepperbanden etc. ausgeliefert zu sein. Das sei wichtig und hier sehe sie auch den Part des Jobcenters, sich aktiv zu beteiligen. Die Frage nach den Zahlen von Herrn Helferich werde sie prüfen und ggfs. der Niederschrift nachreichen.
ð Die Prüfung hat ergeben, dass keine speziellen Statistiken zu dem Thema vorliegen.
zu TOP 2.4
Teststrategie für Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2021
(Drucksache Nr.: 20387-21-E1)
Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste
(Drucksache Nr.: 20387-21-E3)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus der Sitzung des Rates der Stadt vom 25.03.2021 vor:
zu TOP 5.5
Teststrategie für Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20387-21-E1)
Der Rat der Stadt hat sich bei Feststellung der Tagesordnung unter TOP 1.3 darauf verständigt, alle unter TOP 5.4 und 5.5 eingeordneten Angelegenheiten unter TOP 2.2 zu behandeln:
Dem Rat der Stadt liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 10.03.2021 (Drucksache Nr.: 20383-21) vor:
„…Impfungen und Testungen sind die Schlüssel, im Kampf gegen die Corona-Pandemie die Oberhand zu gewinnen. Mit der Auslieferung größerer Mengen Impfdosen wird das Impfgeschehen deutlich an Fahrt aufnehmen können. Der Berichterstattung war zu entnehmen, dass andere Städte „schneller“ impfen als Dortmund und damit bereits eine höhere Impfquote erreicht haben.
Testungen spielen eine zentrale Rolle bei den weiteren Öffnungsschritten aus dem Corona-Lockdown, bei der Wiederbelebung des öffentlichen Lebens. Es ist mit einer steigenden Nachfrage zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund bitte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund um einen aktuellen Bericht zur Impf- und Teststrategie der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung folgender Fragen:
1. Aktueller Stand im Corona-Impfzentrum in der Warsteiner Music Hall:
a. Wie viele Impfungen sind pro Tag in den letzten 4 Wochen durchgeführt worden (Gesamtzahl pro Tag) und wie viel Personal war dafür (Gesamt: von der Security, über die Bringdienste, Impfärzte, MFAs, Personal Stadt, etc.) dafür vor Ort.
b. Warum wurde nur eine so geringe Kapazität ausgeschöpft, obwohl steigender Impfstoff verfügbar ist, s. umliegende Impfzentren? Stimmt es, dass andere Städte größere Impfkontingente beim Land abrufen?
c. Wie viele Prozent der Dortmunder Bevölkerung sind insgesamt mit Erst- und Zweit- Impfung versorgt?
d. Wer trägt die Gesamtverantwortung und -aufsicht vor Ort?
e. Bei Verzögerungen im Ablauf, wo liegen die Schwierigkeiten und wer koordiniert?
f. Welche digitalen Medien wie Apps sind vor Ort im Einsatz zur Optimierung oder in kurzfristiger Planung zur Unterstützung und Reduktion der Bürokratie?
2. Wie bereitet die Stadt sich auf steigende Verfügbarkeit von Corona-Impfstoff vor?
a. Wie wird sichergestellt, dass die Kapazitäten des bestehenden Impfzentrums auch komplett ausgeschöpft werden und wer trägt hierfür die Verantwortung? Gibt es organisatorische Maßnahmen, um die Effizienz des Impfzentrums zu steigern?
b. Sind weitere (zeitlich befristete) Impfzentren kurzfristig in der Planung?
c. Mit welcher kommunalen Strategie soll ein „Impfstau“ verhindert werden? Ist die Einrichtung weiterer kommunaler Impfzentren geplant und in Vorbereitung oder wird allein auf die bald mögliche Impfung in haus- und fachärztlichen Praxen gesetzt?
d. Wenn auch in Haus- und Facharztpraxen geimpft werden soll, wie werden die Praxen durch Impfungen vorbereitet?
e. Um größere Gruppen schnell impfen zu können, bietet sich der Einsatz „mobiler Impfteams“ an. Wird die Verwaltung in ihrer weiteren Impfstrategie verstärkt auf das sich anbietende Instrument dezentraler Impfungen durch mobile Impfteams setzen?
3. Wie sieht das Konzept der Stadt zum Aufbau einer bedarfsgerechten Schnelltestinfrastruktur aus?
a. Sind kommunale Testzentren geplant?
b. Ist gewährleistet, dass ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen?“
Dem Rat der Stadt liegt zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 10.03.2021 (Drucksache Nr.: 20383-21) folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20383-21-E1) vom 24.03.2021 vor:
„…bevor die einzelnen Fragen beantwortet werden, möchte ich darauf hinweisen, dass in keiner kreisfreien Stadt oder keinem Landkreis Nordrhein-Westfalens eine kommunale Impfstrategie existiert. Die Kommunen und Landkreise sind rechtlich verpflichtet, die verbindliche Corona-Impfverordnung des Bundes und die ausführenden Erlasse des Landes NRW umzusetzen.
Eigene Strategien bezüglich des Impfens zu entwickeln und umzusetzen ist den Kommunen und Landkreisen nicht gestattet.
Aufgrund des bekannten Impfstoffmangels können in Deutschland aktuell leider nicht alle impfbereiten Menschen geimpft werden. Dieser Mangel an Impfstoff ist der grundlegende Faktor, der zurzeit alle weiteren Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen bestimmt.
So sind die derzeit gültigen Regelungen der Corona-Impfverordnung, und daraus folgend die entsprechenden ausführenden Erlasse des Landes NRW, zu verstehen und begründet. In diesen Regelungen wiederum sind die für die Impfung verbindlichen Handlungsanweisungen an die kommunal betriebenen Impfzentren und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) enthalten. Wegen dieses Impfstoffmangels kann momentan kein breit angelegtes Impfen der Bevölkerung stattfinden, sondern nur ein Impfen von priorisierten Personengruppen. Dieses Impfgeschehen bildet sich in den jeweiligen Impfquoten der Kommunen und Landkreise in NRW ab. Auch deshalb und aus weiteren Gründen ist ein Vergleich der Impfquoten, zu deren Berechnung die Anzahl der geimpften Personen und die Bevölkerungszahl herangezogen werden, nicht aussagekräftig. Vom 27.12.2020 bis zum 07.02.2021 wurden ausschließlich Impfungen mit mobilen Impfteams in Krankenhäusern und vollstationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt.
Die Impfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen wurden über die Einrichtungen selbst organisiert und die Anzahl der geimpften Personen war davon abhängig, wie viele impfberechtigte und impfbereite Menschen dort leben oder beschäftigt sind. Die Einrichtungen haben die Zahl dieser Menschen dem Land gemeldet und für diese Zahl wurde den Impfteams entsprechender Impfstoff zugeteilt. In Kreisen und kreisfreien Städten, in denen prozentual zur Gesamtbevölkerung mehr dieser impfberechtigten Personen (hier Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen) leben, konnten dort somit auch mehr Impfungen durchgeführt werden.
Zum anderen werden seit dem 08.02.2021 in den Impfzentren ausschließlich durch Impferlasse des Landes NRW berechtigte (z. B. über 80 jährige) Menschen geimpft. Auch hier ist die entscheidende prozentuale Größe, wie viele impfberechtigte Menschen, gemessen an der Gesamtbevölkerung, in der Stadt oder dem Landkreis leben und wie viel Impfstoff durch das Land NRW hierfür zur Verfügung gestellt wird.
Weiterhin sollte betrachtet werden, dass die Impfstoffzuweisungen des Landes NRW für Dortmund auf einer Bevölkerungszahl von ca. 588.000 Menschen basiert. Bei den Berechnungen in den Presseveröffentlichungen wurde jedoch von der aktuellen und korrekten Bevölkerungszahl von ca. 603.000 Menschen ausgegangen. Sofern in anderen Städten die zur Verteilung des Impfstoffs herangezogene Bevölkerungszahl des Landes NRW näher an der zur Berechnung der Impfquote genutzten Bevölkerungszahl in den Presseveröffentlichungen liegt, haben diese Kreise und Städte proportional mehr Impfstoff erhalten als die Stadt Dortmund.
Zur Beurteilung des Impffortschrittes heißt die wesentliche Frage- unter den dargelegten Bedingungen, ob der vom Land zur Verfügung gestellte Impfstoff verimpft wird. Das ist der Fall.
Im Weiteren beantworte ich die Fragen wie folgt:
Frage 1a):
In der Zeit vom 08.02. bis 23.03.2021 wurden 36.979 Personen im Impfzentrum geimpft.
Die Stadt Dortmund ist Betreiberin des Impfzentrums und benötigt für die Abläufe während der Öffnungszeiten an 7 Tagen in der Woche von 8.00 Uhr bis 18.45 Uhr (letzter Termin) insgesamt
- 22 Mitarbeiter*innen im Security Dienst ( Einlasskontrolle, Check in , Zuweisung Impfstraßen, Auslasskontrolle.)
- 2 Mitarbeiter*innen in der Nachtschicht, zur Bewachung des Gebäudes
- 3 Mitarbeiter*innen im Reinigungsdienst
- 2 Mitarbeiter*innen im Rettungsdienst
- 1 Mitarbeiter*innen der Haustechnik
- 16 Mitarbeiter*innen des U-Turms, aus Schwimmbädern, der Friedhöfe für Fahrdienste, Rollstuhlbegleitung, Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen
- 13 Mitarbeiter*innen in der Koordinierungseinheit für die Planung und Bestellung des Impfstoffs sowohl für die Krankenhäuser, mobilen Impfteams als auch für das Impfzentrum.
Sie sind Ansprechpartner*innen für alle Rückfragen während des Impfbetriebes, zur Priorisierung von Impflingen und dienen als Schnittstelle zum Krisenstab und in die Verwaltung. Zwei dieser Mitarbeiter*innen wurden durch einen externen Personaldienstleister rekrutiert.
Die Anzahl der Impfärzte und der Medizinischen Fachangestellten bestimmt die medizinische Leitung in Zusammenarbeit mit der KVWL. Ebenso ist der pharmazeutische Leiter im Impfzentrum für die Bereitstellung des Personals in der Apotheke zuständig.
Frage 1b):
Die Kapazität des Impfzentrums wurde immer an die zur Verfügung gestellte Menge des Impfstoffs laut Erlasslage angepasst. Es wurde die Personengruppe geimpft, die nach Coronaimpfverordnung zur höchsten Priorisierungsgruppe gehört.
Die Impfstoffkontingente werden über einen Webshop freigegeben. Ein Überbuchen ist nicht möglich, da das MAGS dann die Bestellung nicht freigibt. Die Impfungen entsprechen der zur Verfügung stehenden Impfstoffmenge.
Frage 1c):
Der prozentuale Anteil an der Dortmunder Bevölkerung, der mit Erst- und Zweitimpfungen versorgt wurde, wird im Impfbericht der KVWL nicht angegeben. Ansonsten verweise ich auf die Ausführungen weiter oben.
Frage 1d):
Die Gesamtverantwortung ist durch den Erlass des Landes vom 04.12.2020 und dem Vertrag mit der KVWL auf die organisatorische Leitung und die medizinische Leitung übertragen worden. Zusätzlich wurde die pharmazeutische Leitung mit eingebunden.
In Abstimmung aller Verantwortlichkeiten wird das Impfzentrum betrieben.
Frage 1e):
Der Impfablauf ist in unterschiedliche Stationen eingeteilt. Für jede Station ist eine Durchlaufzeit von ca. 3 Minuten geplant, sodass ein Impfling in der Regel vom Einlass bis zum Ausgang 45 Min. im Impfzentrum verweilt. Personelle und technische Ausfälle könnten das Impfgeschehen verzögern. Die benannten Leitungen tragen die Verantwortung für die Koordination und die Einleitung sofortiger Gegenmaßnahmen.
Frage 1f):
Keine.
Frage 2a):
Die Kapazitäten des Impfzentrums können nur in dem Umfang ausgeschöpft werden, in dem von der Landesregierung NRW Impfstoff zur Verfügung gestellt wird. Die Stadt Dortmund nutzt die bereitgestellten Kontingente in vollem Umfang und hat beim MAGS NRW darum gebeten, über die bisherigen Zuteilungen weitere Impfdosen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Kapazität des Impfzentrums wurde mit der telefonischen Ankündigung des MAGS, dass Dortmund weiterer Impfstoff zur Verfügung gestellt wird, auf 2.000 Impfungen pro Tag hochgefahren.
Frage 2b):
Nein. Weitere Impfzentren sind nicht in der Planung. Bei temporären Engpässsen wurde auf kurzfristig zu realisierende Lösungen ausgewichen (Sporthallen).
Frage 2c):
Sollte mehr Impfstoff zur Verfügung stehen, als im Impfzentrum verarbeitet werden kann und die Hausärzte noch nicht ins System eingebunden sein, werden die Impfungen mit mobilen Impfteams ausgeweitet.
Frage 2d):
Beschäftigte in Arztpraxen wurden durch die NRW-Landesregierung mit Erlass vom 01.03.2021 in der Priorisierung vorgezogen. Die Impfungen der Beschäftigten haben bereits begonnen.
Frage 2e):
Siehe Antwort zu 2c.
Die Stadt Dortmund hat zum Beispiel einen Teil der Impfungen der Beschäftigten der Grund- und Förderschulen und der Kindertageseinrichtungen mit mobilen Impfteams organisiert. So wurden an einem Wochenenden im März insgesamt 3.433 Angehörige dieser priorisierten Personengruppe geimpft.
Frage 3 und Frage 3a):
Die Stadt Dortmund hat das Ziel, die notwendige Testinfrastruktur vorrangig über nichtkommunale Teststellen abzubilden. Hier stehen gewerbliche Testcenter, mobile Teststellen sowie Apotheken und Ärzte im Fokus. Gleichwohl ist die Stadt Dortmund in Vorbereitung, sofern erforderlich, die bestehenden nichtkommunalen Strukturen um die vorhandenen eigenen Teststrukturen zu ergänzen.
Frage 3b):
Durch das Gesundheitsamt wurden inzwischen über 100 Teststellen (Auflistung:
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/gesundheit/informationen_zum_coronavirus /corona_schnelltests/index.html , dort bis zum Feld „Teststellen“ scrollen und auf Übersicht Teststellen für Corona-Schnelltests in Dortmund klicken) zur Durchführung von Schnelltests beauftragt. Die Nachfrage nach Schnelltests ist jedoch, mangels verfügbarer Tests, zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass die Nachfrage gedeckt werden kann. Sofern das Testangebot die Nachfrage jedoch nicht abdeckt, wird die Stadt Dortmund aktiv nachsteuern. Ziel ist dann, vorrangig weitere, nicht kommunale Teststrukturen aufzubauen. Sofern dies ebenfalls nicht ausreichen sollte um die Nachfrage zu decken, werden kommunale Strukturen aktiviert.
Weiterhin liegt dem Rat der Stadt hierzu ein Schreiben der Verwaltung an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.03.2021 vor, dass dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist.
Zudem liegt dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Fraktion-Die Partei (Drucksache Nr.: 20383-21-E2) vom 24.03.2021 vor:
„…Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Kam und/oder kommt es in Dortmund vor, dass Impfdosen nicht in Anspruch genommen werden oder dass Reste von Impfdosen übrig bleiben?
2) Was geschah und geschieht mit diesen Impfdosen?
Des Weiteren bitten wir um Abstimmung des folgenden Prüfauftrags:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung prüft, ob eine Teilnahme am Projekt „Die Impfbrücke für Impfzentren“ für die Stadt Dortmund möglich und sinnvoll wäre.
Begründung
Da z.B. der Impfstoff des Herstellers AstraZeneca maximal schlecht in der Öffentlichkeit beworben wurde, ist davon auszugehen, dass nicht alle Bezugsberechtigten, welche ein Impfangebot mit diesem Vakzin erhielten, dieses auch wahrgenommen haben.
So weit, so schlecht.
Damit nicht wie geplant genutzte Impfdosen nicht im Abfall landen, greift z.B. die Stadt Duisburg auf „Die Impfbrücke für Impfzentren“ zurück.
Hierbei handelt es sich um eine Softwarelösung des Anbieters „ LIT labs“ (wir sind noch keine Anteilseigner, Ehrenwort! ;) ), welche kurzfristig hilft, Impfwillige der jeweiligen Prioritätsstufe zu einem unverhofft durchführbaren Impftermin zu verhelfen.
Dazu werden impfwillige KandidatX per Zufallsprinzip via SMS über einen spontan (noch am selben Tag) möglichen Impftermin unterrichtet.
Die impfwillige Person, welche sich zuerst zurückmeldet, erhält den Pieks in den Oberarm.
Von dieser Software ist bereits ein Prototyp seit Mitte Februar beim Impfzentrum Duisburg erfolgreich im Einsatz. Weitere Informationen sind im sogenannten Internet unter dem sogenannten Link https://impfbruecke.de/ für interessierte BürgerX und KommunalpolitikerX jederzeit abrufbar. So lange der Strom noch aus der Steckdose kommt..;) zwinkersmiley…“
Weiter liegt dem Rat der Stadt hierzu folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 20383-21-E3) vom 24.03.2021 vor:
„…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Rat teilt den Unmut und die Sorge vieler Bürger*innen über das Versäumnis der Bundesregierung, eine ausreichende Anzahl von Impfdosen zur Verfügung zu stellen. Sie trägt die Verantwortung für die daraus resultierende schleppende Impfung insbesondere auch der vulnerablen Gruppen.
2. Der Rat teilt die Ansicht, dass nur eine schnelle und umfassende Impfung der Bevölkerung der Weg aus der Pandemie und damit auch aus den Lockdown-Maßnahmen und Beschränkungen sein kann.
3. Der Rat fordert die Bundesregierung und die Landesregierung auf, alle Anstrengungen auf die schnelle und umfängliche Versorgung mit Impfstoff zu richten.
4. Der Rat stellt fest, dass NRW bundesweit auf den letzten Plätzen bei der Impfquote liegt. Noch immer fehlt es in NRW an den wichtigen Grundlagen: eine durchdachte Teststrategie, mehr Tempo bei den Impfungen, die Stärkung der Gesundheitsämter, um eine konsequente Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Das alles ist ebenso ein Zeichen für das Scheitern der Impfkampagne der Landesregierung wie die Tatsache, dass inzwischen die Polizei die Corona-Selbsttests zu den Schulen transportieren muss.
5. Der Rat fordert die Landesregierung auf, flexiblere Impfungen zu ermöglichen und bürokratische Hindernisse zu beseitigen, die eine schnellere Versorgung der Städte behindern.
6. Der Rat fordert die Verwaltung auf, sicherzustellen, dass bei einer Ausweitung der Menge des gelieferten Impfstoffes eine unverzügliche Verimpfung an möglichst viele Dortmunderinnen und Dortmunder erfolgen kann. Darauf ist das Impfzentrum organisatorisch und personell vorzubereiten.
7. Der Rat bittet die Verwaltung um Prüfung, inwieweit die Voraussetzungen zur Teilnahme an Modellprojekten des Landes vorliegen, um unter bestimmten Voraussetzungen zu einer teilweisen Öffnung von Handel, Gastronomie und Kulturveranstaltungen zu kommen. Bei einer positiven Prüfung wird die Verwaltung gebeten, in enger Abstimmung mit der Politik entsprechende Initiativen zu ergreifen, Konzepte zu entwickeln und vorzulegen.“
Außerdem liegt dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 20387-21-E1) vom 23.03.2021 vor:
„…neben beschleunigtem Impfen ist das Testen der Bevölkerung ein zentraler Baustein, um die dritte Welle der Pandemie einzudämmen und das Verharren in einer reinen Lockdown-Politik zu verkürzen. Der Rat fordert die Verwaltung daher zu folgenden Maßnahmen auf:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von Selbsttests ausschließlich auf der Grundlage der Angaben des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie des Paul-Ehrlich-Instituts evidenzbasiert aufzuklären. Als Teil einer Teststrategie sind dabei im Blick auf den Anwendungsbereich für Selbsttests besondere Expositionssituationen hervorzuheben, in denen in der Lebenswirklichkeit im privaten Raum oft weder Abstand noch Maskentragen umgesetzt werden (können) und bei denen daher, um Ansteckungen zu vermeiden, andere Abwägungen zu gelten haben als etwa bei der Testung zu Zwecken von Quarantäne oder Öffnungsschritten im öffentlichen Raum.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat bis zum Ende der Osterferien, also bis zum 12. April 2021 eine Vorlage zuzuleiten, in der die Umsetzbarkeit des Tübinger Modells zur Öffnung der Außengastronomie und des Einzelhandels durch tagesgültige Schnelltests geprüft und bewertet wird - ggf. auch zunächst für Teile der Stadt. Dabei ist zu prüfen, welche Zahl an Schnelltest-Kits je nach Szenario pro Woche zu beschaffen wären, welche Kosten angesichts der aktuellen Marktpreise dafür zu erwarten wären, wie die Einweisung der in Tübingen angelernten Personengruppen zur Testdurchführung erfolgen kann und welcher zeitliche Vorlauf dafür erforderlich wäre. Die Prüfung hat unter der Annahme zu erfolgen, dass die nach dem 18. April 2021 geltende Coronaschutzverordnung der Landesregierung die Umsetzung solcher Modelle ermöglicht.
3. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dem Rat bis zum 12. April 2021 eine Vorlage zuzuleiten, die darlegt, wieviele Testungen vor den Osterferien an welchen Schulen mittels der von der Landesregierung kostenlos gelieferten Schnelltests tatsächlich durchgeführt wurden, wieviele Test-Kits noch vorhanden sind und nach welcher Vorgabe seitens der Verwaltung die Nutzung der gelieferten Test-Kits erfolgte. Die Vorlage soll zudem darlegen, wieviele Selbsttest-Kits für die Dortmunder Schulen (differenziert nach Primarstufe und weiterführenden Schulen) pro Woche im Wechselunterricht erforderlich wären, um zwei Tests pro Präsenzwoche pro Schüler/in (wie von der Ministerpräsidentenkonferenz am 23.3.2021 beschlossen) zu ermöglichen und welche Kosten pro Test-Kit bei einer Selbstbeschaffung durch die Stadt als zuständiger Schulträgerin pro Test am Markt anfallen.
4. Unverzüglich nach Zuleitung der Verwaltungsvorlagen gemäß der Punkte 2 und 3 sind die Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen zu konsultieren, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Gleiches gilt vor der Beantragung beim Land NRW hinsichtlich sonstiger Abweichungen von der Coronaschutzverordnung NRW, z.B. hinsichtlich Modellprojekten oder zusätzlicher Lockdown-Maßnahmen.
5. Den Ratsmitgliedern ist künftig einmal pro Woche ein detaillierter Bericht zum Infektionsgeschehen in der Stadt zuzuleiten, der das Infektionsgeschehen nach Altersgruppen in Intervallen von 10 Altersjahren, einrichtungsscharfe Zahlen zu Neuinfektionen an Schulen und Kitas, die Zahl der Erst- und Zweitgeimpften in Prozent der Bevölkerung, die Belegung der Intensivbetten, die Zahl der durch oder mit Corona gestorbenen Personen sowie - soweit erfasst - die Zahl der durchgeführten Antigen-Schnelltests und PCR-Tests ausweist.
Weiter liegt dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 20387-21-E2) vom 23.03.2021 vor:
„…ergänzend zum Antrag "Teststrategie für Dortmund" bitten wir unter dem Tagesordnungspunkt "Testen und Impfen in Dortmund" um einen mündlichen Sachstandsbericht zum Impffortschritt in Dortmund, auch im Vergleich zum Landesdurchschnitt.“
OB Westphal weist auf die Beantwortung der Fragen aus der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion sowie auf das Schreiben der Verwaltung an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 18.03.2021 hin, beides liege den Mitgliedern des Rates als Tischvorlage vor. Daraus könnten Informationen entnommen werden, die wichtig seien, um die Vorgehensweise der vergangenen Woche nachzuvollziehen. Er erläutert, dass hieraus auch der Aspekt deutlich würde, dass man sich in einer komplett neuen Lage der Pandemie-Entwicklung befinde. OB Westphal geht hierzu auf das augenblickliche Pandemiegeschehen ein und erläutert dies unter Betrachtung der Lage insgesamt sowie der speziellen Lage NRW‘s und Dortmunds. Er erklärt die Abwägungen der Stadt und ordnet diese in das Geschehen ein. Die Lage sei weiterhin dynamisch und man warte nun auch auf den neuen Erlass des Ministeriums. OB Westphal teilt den Mitgliedern des Rates mit, dass Dortmund beantragt habe, eine der sogenannten Modellstädte in NRW zu werden, um modellhaft die Frage nach Teststrategien in Städten zu erproben. Man sei des Weiteren im Austausch und in Abstimmung mit der Technischen Universität Dortmund, die selbstständig eine Test-Strategie entwickelt habe, um auch hier in bewährter Art und Weise zu kooperieren und Kräfte zu bündeln. Eine Begleitung des Landes NRW sei hierfür unerlässlich und man werde die Osterferien dazu nutzen eine entsprechende Struktur zu diskutieren und aufzustellen.
StR’in Zoerner geht auf die aktuellen Zahlen der Pandemie für die Stadt Dortmund ein und ordnet diese für die Mitglieder des Rates ein. Die britische Variante der Corona-Mutation bestimme mittlerweile das Infektionsgeschehen. Frau Zoerner verweist bei ihren Ausführungen auch inhaltlich auf das Schreiben an das Ministerium. Die Stadt Dortmund habe sich in diesem Zusammenhang dazu entschlossen, bei allen positiven Tests durchgängig eine Vor-Sequenzierung zu erstellen. Positiv im Infektionsgeschehen machten sich die Impfungen der über 80-jährigen, vor allem in den Pflegeeinrichtungen bemerkbar. Die Impfungen der 1. Priorität habe man soweit abgeschlossen, dass man Anfang der Woche bereits beim Land beantragt habe in die 2. Priorität einzusteigen, um eine volle Auslastung des Impfzentrums zu erreichen. Weitere aktuelle Abläufe im Zusammenhang mit Impfungen und dem Impffortschritt erläutert sie ausführlich.
StR’in Schneckenburger fügt weitere Informationen zu den beiden pädagogischen Feldern Schule und Kindertageseinrichtungen hinzu. In der letzten Woche habe man mit den Impfungen der Lehrer*innen sowie aller weiteren am Schulbetrieb beteiligten Menschen im Bereich der Primar- und Förderstufen begonnen, die vom Land NRW in die Prioritätenliste 2 mit aufgenommen worden seien. Es gab eine hohe Impfbereitschaft und die Impfungen verliefen unproblematisch. Das Land NRW habe den Schulen landesweit 1,8 Millionen Corona-Selbsttests zur Verfügung gestellt. Sie erläutert das damit zusammenhängende Verfahren und die Erfahrungen, soweit diese vorliegen. Bei den Kindertageseinrichtungen befinde man sich seit dem 21. Februar im sogenannten eingeschränkten Regel-Betrieb und habe seither einen signifikanten Anstieg der Betreuungsquote von 30 % auf 60 %. Zugleich habe man seit dem 24. Februar einen signifikanten Anstieg der Infektionszahlen in den Kindertageseinrichtungen. Dies mache deutlich, dass es eine Umkehrung bei den infizierten Personengruppen durch die britische Variante gebe. Zum Abschluss nennt sie zur Verdeutlichung der Lage weitere Zahlen im aktuellen Infektionsgeschehen – auch im Vergleich zu 2020.
Es erfolgt eine ausführliche Debatte, in der weitere Fragen der Mitglieder des Rates durch Herrn Oberbürgermeister Westphal, Frau Stadträtin Zoerner und Frau Stadträtin Schneckenburger beantwortet werden.
Am Ende der Debatte stellt die AfD-Fraktion folgenden Ergänzungsantrag zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 20383-21-E3):
„Der Rat lehnt jede Form eines direkten oder indirekten Impfzwangs ab.“
Zur Begründung gibt Rm Bohnhof (AfD) an, dass es selbstbestimmt bleiben sollte, ob man sich impfen lassen wolle oder nicht. Zu einem indirekten Impfzwang käme es, wenn man nur durch eine Impfung Zugang zu bestimmten Institutionen erhalte. Dies ginge nicht, da die Freiheit im Vordergrund stehe.
Der Rat der Stadt stimmt über die Punkte des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 20383-21-E3) einzeln wie folgt ab:
Punkt 1: Der Rat der Stadt stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu.
Punkt 2: Der Rat der Stadt stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+, 2 Stimmen der AfD-Fraktion sowie des Rm Deyda (Die Rechte), bei 2 Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion zu.
Punkt 3: Der Rat der Stadt stimmt einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) zu.
Punkt 4: Der Rat der Stadt stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP/Bürgerliste und 3 Stimmen der AfD-Fraktion sowie 2 Stimmenthaltungen aus der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte).
Punkt 5: Der Rat der Stadt stimmt einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) zu.
Punkt 6: Der Rat der Stadt stimmt einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) zu.
Punkt 7: Der Rat der Stadt stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+ bei Enthaltung der Fraktion Die Fraktion-Die Partei zu.
Den hierzu gestellten Erweiterungsantrag der AfD-Fraktion (s.o.) lehnt der Rat gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda ab.
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Fraktion Die Fraktion-Die Partei (Drucksache Nr.: 20383-21-E2) mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) zu.
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 20387-21-E1) in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu schieben.
Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 20387-21-E2) ist durch die Darstellungen der Verwaltung erledigt.
Hierzu liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender überarbeiteter Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
Teststrategie für Dortmund
Neben beschleunigtem Impfen ist das Testen der Bevölkerung ein zentraler Baustein, um die dritte Welle der Pandemie einzudämmen und das Verharren in einer reinen Lockdown-Politik zu verkürzen. Der Rat fordert die Verwaltung daher zu folgenden Maßnahmen auf:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage der Angaben des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie des Paul-Ehrlich-Instituts über Selbsttests evidenzbasiert aufzuklären. Dabei sind besondere Expositionssituationen einzubeziehen, in denen in der Lebenswirklichkeit im privaten Raum oft weder Abstand noch Maskentragen umgesetzt werden (können) und bei denen daher, um Ansteckungen zu vermeiden, andere Abwägungen zu gelten haben als etwa bei der Testung zu Zwecken von Quarantäne oder Öffnungsschritten im öffentlichen Raum.
2. Vor der Beantragung beim Land NRW hinsichtlich Abweichungen von der Coronaschutzverordnung NRW, z.B. hinsichtlich Modellprojekten oder zusätzlicher Lockdown-Maßnahmen, sind jeweils die Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen zu konsultieren.
3. Den Ratsmitgliedern ist künftig einmal pro Woche ein detaillierter Bericht zum Infektionsgeschehen in der Stadt zuzuleiten, der das Infektionsgeschehen nach Altersgruppen in Intervallen von 10 Altersjahren, einrichtungsscharfe Zahlen zu Infektionen an Schulen und Kitas, die Zahl der Erst- und Zweitgeimpften in Prozent der Bevölkerung, die Belegung der Intensivbetten, die Zahl der durch oder mit Corona gestorbenen Personen sowie - soweit erfasst - die Zahl der durchgeführten Antigen-Schnelltests und PCR-Tests ausweist.
Begründung:
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen der Landesregierung zu den Modellprojekten und zum Testen an Schulen haben sich die bisherigen Punkte 2 und 3 sowie Teile von Punkt 4 des vom Rat an den ASAG überwiesenen Antrags erledigt. Vor diesem Hintergrund legt die Fraktion FDP/Bürgerliste diese aktualisierte Antragsfassung vor.
Folgende Passage wird in die Begründung überführt, da es uns um die Sache und nicht um personenbezogene Kritik geht: "Der Leiter des Dortmunder Gesundheitsamtes hat in seiner Funktion öffentlich Selbsttests abgelehnt und Zahlen zu deren Zuverlässigkeit in die Welt gesetzt, die nicht mit wissenschaftlicher Evidenz unterlegt sind. Die dadurch entstehende Verunsicherung steht der Nutzung niedrigschwelliger Testmöglichkeiten inbesondere bei ohnehin stattfindenden privaten Kontakten entgegen."
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass die Aktualisierung im Wesentlichen eine Kürzung sei und erläutert den Antrag seiner Fraktion. Von 5 Punkten seien 3 übrig geblieben.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass er gern über die Punkte getrennt abstimmen möchte und er sich zu Punkt 3 eine Einschätzung der Verwaltung wünsche. Er fragt nach, wie viel Aufwand es erzeuge, solche detaillierten Berichte – insbesondere wöchentlich – vorzulegen.
Herr Bahr (CDU-Fraktion) erläutert das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion, die eigentlich nur Punkt 2 zustimmen könne.
Herr Helferich (AfD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion allen drei Punkten zustimmen werde. Insbesondere die Berichtspflicht gegenüber den Ratsmitgliedern begrüße er sehr.
Frau Zoerner (Stadträtin) geht auf die einzelnen Punkte ein. Insbesondere zum 3. Punkt bittet sie darum mitzuteilen, was an Infos noch fehle. Die Zahlen würden bereits täglich aktualisiert und alle 4 Wochen folge ein ausführlicher Bericht darüber. Ein Großteil der Informationen sei im Netz zu finden. Wenn noch etwas fehle, müsse man überlegen, wie man das ggfs. an anderer Stelle mit einbauen könne. Ein zusätzlicher wöchentlicher Bericht sei aktuell nicht mehr leistbar.
Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion. Dem ersten Punkt könne man zustimmen. Zu den Punkten zwei und drei erläutert er die ablehnende Haltung seiner Fraktion.
Frau Worth (SPD-Fraktion) erläutert die ablehnende Haltung ihrer Fraktion zu allen Punkten des Antrages.
Herr Helferich gibt auf die Frage von Frau Zoerner, was an Info´s bzgl. Punkt 3 des Antrages noch fehle, an, dass er bereits zuvor in 2 Sitzungen um Auskunft gebeten habe, wie die Betten- bzw. Intensivbettenkapazitäten in Dortmund seien. Er würde daher darum bitten, dass im Rat und im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit darüber regelmäßig informiert werde und eine Beurteilung seitens der Gesundheitsverwaltung stattfinde.
Frau Zoerner antwortet, dass die Verwaltung nicht über diese Zahlen verfüge und dafür auch nicht zuständig sei. Über das, was man berichten könne, werde täglich informiert, wie z. B. wie viele Intensivbetten belegt seien, wie viele dort mit Beatmung lägen und wie viele Covid-Patienten und Patientinnen in den Dortmunder Krankenhäusern seien. Alle anderen Informationen habe man nicht und könne somit auch nichts darüber sagen.
Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE+) erklärt für ihre Fraktion, dass sie Punkt 1 zustimmen könnte. Dem Punkt 2 könne sie zustimmen, sofern das an den Ältestenrat ginge und Punkt 3 würde ihre Fraktion ablehnen.
Herr Ossau dankt für die unterschiedlichen Einschätzungen. Seine Fraktion werde sich dazu Gedanken machen, wo noch präziser nachzufragen sei. Er sei damit einverstanden, über den Antrag in Gänze abzustimmen.
Nachdem zunächst über die einzelnen Punkte des Antrages diskutiert wurde, lässt Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) in Gänze über den überarbeiteten Antrag abstimmen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
3. Trägerübergreifende Angelegenheiten
Nicht besetzt
4. Angelegenheiten des Sozialamtes
zu TOP 4.1
Wohnungslosenhilfe
zu TOP 4.1.1
Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe (Stand: März 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20435-21)
Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) geht auf die Vorlage ein, dankt dafür und gibt an, dass er folgende Themen sehe, die auch politisch noch zu bearbeiten seien. Zum einen gebe es die Frage von EU-Bürger*innen, denen Angebote gemacht werden sollen, wieder in ihr EU-Land zurückzukehren. Hier werde es immer Leute geben, die das Angebot nicht annehmen werden und so müsse man sich die Frage stellen, wie man damit umgehen wolle und welche Angebote den Menschen gemacht werden können, hier Fuß zu fassen. Die Frage von Leistungsansprüchen habe Dortmund als Kommune nicht in der Hand, trotzdem seien die Menschen hier und auch Teil der Stadtgesellschaft, so dass man schauen müsse, wie man damit langfristig umgehen könne.
Die zweite Gruppe, die angesprochen werde, seien Menschen die aktuell Angebote im tagesstrukturierten Bereich in Anspruch nehmen. Viele von diesen Menschen kämen nicht aus der Obdachlosigkeit/Wohnungslosigkeit heraus, würden aber trotzdem Angebote, die originär in diesem Bereich angesiedelt seien, in Anspruch nehmen. Auch da müsse man noch mal diskutieren und überlegen, in welche Richtung man diskutieren wolle. Seiner Meinung nach müsse es in die Richtung gehen, dass man schaue, welche Angebote dieser Gruppe von Menschen gemacht werden können.
Frau Kleist (SPD-Fraktion) dankt für die Vorlage, die einen großen Teil zur Transparenz der gesamten Themenlage beitrage. Ihr sei es auch wichtig, weiter zu beobachten, wie es mit den jungen Erwachsenen weiter ginge. In Zusammenhang mit der entsprechenden Übernachtungsstelle werde bereits jetzt erwähnt, dass dann Zusatzangebote geschaffen werden müssten. Das sei auf jeden Fall weiter zu beobachten.
Auf Seite 6 würde sie interessieren, wie hoch die anfallenden Wohnkosten bei Pension+ seien, die teilweise aus eigenen Mitteln getragen werden müssten.
Herr Bahr (CDU-Fraktion) dankt ebenfalls für die ausführliche Darstellung. Er fände gut, dass das Landesprojekt zum Thema „Endlich wohnen“ verlängert werde. Als Kritikpunkt äußert er, dass er die Gruppe der Menschen in der Vorlage vermisse, die durch diese Maßnahmen nicht erreicht würden.
Herr Helferich (AfD-Fraktion) gibt an, dass er glaube, dass es in Dortmund ein sehr gutes Hilfsangebot für obdachlose Menschen gebe.
Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass sie die Zielgruppe der obdachlosen Paare in der Vorlage vermisst habe. Hier sehe sie noch keinen Lösungsvorschlag oder Ansatz.
Herr Externbrink (stellv. Leiter Sozialamt) beantwortet die Nachfragen und gibt auf die Frage von Frau Kleist, ob die Hausordnungen zur Verfügung gestellt werden könnten, an, dass diese als Anlage dem Protokoll beigefügt werden können (Anlage 2). Im Verlauf der Diskussion einigt sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit darauf, die weiteren bzw. noch offenen Fragen im Rahmen einer Videokonferenz zu besprechen.
Frau Meyer (SPD-Fraktion) merkt an, dass sie der Punkt 4.2 auf Seite 21/22 interessiere. Sie rechne diesbezüglich mit weiterreichenden Informationen und würde sich freuen, darüber informiert zu werden.
Herr Back (Diakonisches Werk) dankt für die sehr differenzierte und gute Darstellung durch die Sozialverwaltung. In Bezug auf die Frage von Frau Kleist bietet er an, das Fachkonzept zu Pension+ interessierten Personen zuzuschicken. Hier würden Menschen ambulant untergebracht werden. Auf der einen Seite stünden die Kosten der Unterkunft, auf der anderen Seite die Fachleistungen, die durch den LWL finanziert würden. Bei den Kosten der Unterkunft hinge es davon ab, ab jemand SGB II Leistungen beziehe und es darüber finanziert bekomme oder eben nicht. Denn hier habe man es mit Menschen zu tun, die psychisch erkrankt seien, aber vielleicht trotzdem genügend Geld hätten, um das selbst zu finanzieren. Oft seien sie aufgrund ihrer psychischen Situation nicht in der Lage, ihren Wohnraum zu halten. Darum sei das immer individuell zu betrachten.
Herr Niermann (Der Paritätische) fragt nach, ob die Träger des Modellprojektes (Gasthaus Team Wärmebus, BODO) noch eingeladen werden sollen.
Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Träger mit in die Videokonferenz einzuladen.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe (Stand März 2021) zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.1.a
Berichterstattung des Sozialamtes
hier: Sofortmaßnahmen und Streetworkangebote (Beantwortung des mündl. Antrages aus der letzten Sitzung vom 23.02.21)
Herr Externbrink (stellv. Leiter Sozialamt) hat bereits zu TOP 4.1.1 stellvertretend für Herrn Süshardt (Leiter Sozialamt) berichtet. Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die Beantwortung seines in der letzten Sitzung gestellten mündlichen Antrages noch ausstehe und bittet, dies in der nächsten Sitzung nachzuholen.
zu TOP 4.1.1.b
Konzept zur Unterbringung von obdachlosen Menschen bei extremen Wetterlagen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19997-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der letzten Sitzung vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfe ein Konzept zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen bei extremen Wetterlagen zu erarbeiten.
Begründung:
Das System der Wohnungslosenhilfe ist in Dortmund gut aufgestellt und funktioniert. Die Kältewelle Anfang Februar hat aber gezeigt, dass es bei extremen Wetterlagen Lücken in der Versorgung und Unterbringung gibt, die dann kurzfristig mit verschiedenen Maßnahmen gefüllt werden müssen. Um nicht jedes Mal kurzfristig nach Lösungen zu suchen, braucht es ein Konzept für extreme Wetterlagen insbesondere im Winter und im Sommer, das bei Bedarf abgerufen und umgesetzt werden kann.
Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion. Sie betont, dass ihr Verständnis von extremen Wetterlagen sich nicht nur auf extreme Kälte im Winter beziehe sondern auch weiter zu fassen sei. Auch durch z. B. lang anhaltende extreme Hitze und Dürreperioden oder auch Unwetterlagen könnten erhebliche Gefährdungen für obdachlose Personen entstehen.
Frau Kleist (SPD-Fraktion) erläutert die ablehnende Haltung ihrer Fraktion.
Herr Helferich (AfD-Fraktion) merkt an, dass der Begriff extreme Wetterlagen undefinierbar sei. Seiner Ansicht nach habe die Verwaltung im Rahmen des Kälteeinbruches gut reagiert und die Obdachlosen schnell und unbürokratisch unterstützt. Seine Fraktion werde den Antrag daher ebenfalls ablehnen.
Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE+) teilt mit, dass ihre Fraktion dem Antrag zustimmen werde.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
zu TOP 4.1.1.c
27. Unterstützung eines Waschcafes "Saubere Sache Nordstadt"
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache-Nr.: 15415-19-E19
und
zu TOP 4.1.1.d
Waschcafés in der Nordstadt
Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16547-20)
Zu den TOP´s 4.1.1c und 4.1.1.d liegen dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit noch folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 28.11.2019 sowie eine Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion, beide aus der Sitzung vom 10.03.20 vor, die noch nicht abschließend behandelt wurden.
Überweisung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache-Nr.: 15415-19-E13) aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 28.11.2019:
zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19)
Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an andere Gremien überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E13)
27) Unterstützung eines Waschcafes „Saubere Sache Nordstadt“
Das geplante Waschcafe „Saubere Sache“ in den Räumlichkeiten von Willkommen Europa in der Bornstraße an einem geeigneten Standort in der Nordstadt wird ab 2020 mit 40.000 Euro jährlich unterstützt.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass „Willkommen Europa“ in die Braunschweiger Straße gezogen sei. Wenn man jetzt ein Waschcafe in die Bornstraße setze, müsse man zur Kenntnis nehmen, dass der Vermieter diesen Raum bereits vermietet habe. Es gebe jedoch Sanitärcontainer für die Flüchtlinge in der Bünnerhelfstraße. Die Verwaltung könne ein Konzept entwickeln, bei dem zwei oder drei der Sanitärcontainer in die Nähe einer Sozialstation aufgestellt werden. Die Standortbestimmung könne auch „an einem geeigneten Standort in der Nordstadt“ lauten.
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stimmt dem Vorschlag von Herrn Stüdemann, ist aber auch mit dem Vorschlag von Herrn Taranczewski einverstanden. Es müsse jedoch festgehalten werden, dass die 40.000 € für die Jahre 2020 – 2024 in den Haushalt eingestellt werden sollen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Einstellen des og. Betrages in den Haushalt mehrheitlich bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion zu. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (Drucksache-Nr.: 16547-20) aus der Sitzung vom 10.03.2020:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung, dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konzeptes „Saubere Sache Waschcafè Dortmund Nordstadt“ vorzustellen.
Das Projekt „Saubere Sache Waschcafè Dortmund Nordstadt“ (Drucksache Nr. 03327-15) ist Bestandteil der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts aus 2016. In Verknüpfung mit den Angeboten von „Willkommen Europa“ und weiteren Integrations- und Hilfsangeboten sollten insgesamt 3 Waschcafés an zentralen Stellen in der Nordstadt entstehen. Das Projekt ist für den Zeitraum 2018 bis 2020 unter Federführung des FB 67 (Stadterneuerung) vorgesehen.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) teilt mit, dass sich die Bitte um Stellungnahme inzwischen erledigt habe.
Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht noch mal für den Antrag ihrer Fraktion. Das Thema sei nicht neu und fände sich jetzt auch in der Vorlage zur Wohnungslosenhilfe wieder, was sie sehr freue. Es handele sich um einen Haushaltsantrag aus 2019 für die Jahre 20/21 und konkrete Abstimmungen der Finanzierung mit dem Diakonischen Werk sollen bis Herbst erfolgen, so dass die beschlossenen 40.000 Euro jährlich jetzt auch zum Einsatz kommen könnten. Aus Gesprächen mit dem Diakonischen Werk wisse sie, dass auch Spenden aus dem Kirchentag zur Verfügung stünden, die dann ergänzend auch Verwendung finden würden.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob damit das Konzept gemeint sei, das Waschcafé im Wichernhaus einzugliedern. Wenn das so sei, unterstütze er das ebenfalls.
Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion mündlich die Umsetzung dieser Maßnahme beantrage, um es formal an dieser Stelle noch abzuschließen, da bisher nur die Gelder eingestellt worden seien.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt diesem Antrag mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion zu.
zu TOP 4.1.1.e
Zusätzliche temporäre Unterstützungen für die Wohnungslosenhilfe
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
hier: Abstimmung zu Punkt 3 des Antrages der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 18717-20)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt vom 08.10.20 vor, wonach über Punkt 3 des Antrages der CDU-Fraktion der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließen soll.
zu TOP 5.6
Zusätzliche temporäre Unterstützungen für die Wohnungslosenhilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18717-20)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 23.09.2020 vor:
… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 8. Oktober sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Der Rat fordert die Verwaltung auf, gemeinsam mit den/dem Dortmunder Wohnungsloseninitiativen und -hilfesystem kurzfristig eine zusätzliche temporäre innenstadtnahe Möglichkeit zur Essenausgabe und als Aufenthaltsort für wohnungslose Menschen zu suchen und zu realisieren. Dabei ist insbesondere der Vorschlag einer Großzeltlösung auf dem Parkplatz gegenüber des Gast-Hauses zu prüfen.
Begründung:
Die vier Wohnungsloseninitiativen Gast-Haus e.V., BODO e.V., Wärmebus und Kana-Suppenküche e.V. haben sich mit einem Hilferuf an Verwaltung und Politik gewandt. Für wohnungslose Menschen hat die Corona-Krise zu drastischen Verschärfungen ihrer Lebenssituation geführt. Die meisten Anlaufstellen und Versorgungseinrichtungen können aufgrund der geltenden Bestimmungen weiterhin nicht öffnen. Die vorübergehenden Not-Lösungen für die Versorgung Wohnungsloser mit Lebensmitteln sind nicht wetterfest. Viele Betroffene in psychischen Notlagen sehen sich nicht imstande, die Wartezeiten auf sich zunehmen, so dass es zu Unterversorgungen kommt. Durch die langen Aufenthaltszeiten beim Warten vor den Einrichtungen leidet zusätzlich die Akzeptanz der AnwohnerInnen. Besonders drastisch sind die Folgen des Wegfalls beinahe aller zugänglichen Toiletten. Da nicht nur die sanitären Einrichtungen in vielen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe nicht genutzt werden können, sondern auch die in vielen öffentlichen Einrichtungen, (Schnell-)Restaurants und Kaufhäusern erhöhte Zugangsschwellen haben oder weiterhin nicht zugänglich sind, hat das die Lebenssituation auf der Straße – und die Konflikte mit Anwohner*innen – deutlich verschärft.
Die aktuellen Räumlichkeiten von Gast-Haus und Kana Suppenküche sind nach ausführlicher Prüfung nicht nutzbar, die notwendigen Hygienemaßnahmen können dort nicht eingehalten werden. Deshalb brauchte es dringend insbesondere in den kommenden kälteren Monaten einen zusätzlichen innenstadtnahen überdachten Ort ausreichender Größe zur Essensausgabe, als temporärer Aufenthalt und ausgestattet mit einer Toilettenanlage.
Denkbar wäre eine Großzeltlösung gegenüber vom Gast-Haus auf dem großen Parkplatz. Diese temporäre Lösung wäre sowohl für die Wohnungslosen als auch für die umliegenden BewohnerInnen tragbar, da somit eine Entlastung der Wohnsituation im Viertel sowie auch geschützte Rahmenbedingungen für wohnungslose Menschen geschaffen werden könnten. (s. Schreiben der Initiativen)
Dem Rat der Stadt liegt zudem nachfolgender Zusatz- und Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 07.10.2020 vor:
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Aufnahme des o.g. Zusatz-/ Ergänzungsantrags auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 08.
Oktober 2020 sowie um Beratung und Beschlussfassung.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung:
1. Die Bereitstellung von eingelagerten Zelten, Containergebäuden, Toilettenanlagen und anderen „Artefakten“, die während der Flüchtlingskrise im Einsatz waren und die nun zur mobilen Versorgung von wohnungs- und obdachlosen Menschen in Dortmund eingesetzt werden könnten, zu prüfen.
2. Kurzfristig ehemalige, mittlerweile geschlossene Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) in Innenstadtnähe zu identifizieren und in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden sowie den lokalen Hilfsorganisationen als zeitweilige Versorgungszentren für wohnungs- und obdachlose Menschen herzurichten.
3. Das temporär betriebene Hygienezentrum in der Leuthardstraße wird perspektivisch in einen dauerhaften Regelbetrieb überführt. Die Öffnungszeiten werden von aktuell drei auf zukünftig mindestens fünf Wochentage erhöht. Die Stadt Dortmund stellt den Betreiberorganisationen die Immobilie in der Leuthardstraße 1-7 dauerhaft zur Verfügung, trägt weiterhin die Verbrauchskosten und beteiligt sich anteilig an Reinigungs-, Sicherheitsdienst- und Sachmittelkosten. Die zur Ausweitung der Öffnungszeiten und des Serviceangebotes notwenigen finanziellen und personellen Ressourcen werden von der Stadt Dortmund übernommen. Eine vorläufige Kostenplanung ist den zuständigen politischen Gremien bis zum Jahresende vorzulegen.
Begründung
Infolge der Corona-Pandemie hat sich die allgemeine Versorgungssituation von wohnungs- und obdachlosen Menschen in Dortmund dramatisch verschlechtert. Die fehlenden Aufenthaltsmöglichkeiten lassen sich aktuell mitunter an der stark gestiegenen Zahl obdachloser Menschen ablesen, die sich tagsüber dauerhaft im Innenstadtbereich aufhalten.
Auf die besorgniserregende Verschlechterung der allgemeinen Hygienesituation bei obdach- und wohnungslosen Menschen, unter anderem hervorgerufen durch die Schließung einer Vielzahl öffentlicher Sanitäranlagen, sowie den dringenden Handlungsbedarf hat die CDU-Fraktion bereits per Antrag (Drucksache Nr. 18241-20-E1) in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 25. August 2020 hingewiesen. Angesichts des zu erwartenden Temperaturabfalls in den bevorstehenden Wintermonaten bleibt zu befürchten, dass sich die derzeit unhaltbare Lebens-, Hygiene- und Versorgungssituation von obdach- und wohnungslosen Menschen in Dortmund weiter verschlechtert. Daher gilt es nun, kurzfristig beheizte Aufenthaltsmöglichkeiten in City-Nähe für tagsüber zu schaffen, mehr bzw. weitere Sanitäranlagen (Duschmöglichkeiten, Toiletten) dauerhaft zugänglich zu machen sowie eine stabile Grundversorgung mit der regelmäßigen Ausgabe von Lebensmitteln und Hygieneartikeln an zentralen Orten im Stadtgebiet zu gewährleisten.
Das Angebot des temporär eingerichteten Hygienehauses an der Leuthardstraße wird sehr gut angenommen und erfährt großen Zuspruch. Die Überführung dieser Institution in einen dauerhaften Regelbetrieb würde die unverzichtbare Arbeit der Betreiberorganisationen in angemessener Form würdigen und zudem einer Entlastung der ehrenamtlichen HelferInnen Vorschub leisten. Darüber hinaus würden weitere verlässliche Strukturen für wohnungs- und obdachlose Menschen geschaffen.
Der TOP wurde unter TOP 5.3 gemeinsam mit TOP 5.3 und 5.4 beraten und beschlossen.
Nachfolgende Diskussion wurde unter TOP 5.3 geführt:
„Rm Weyer (SPD) erläutert den Antrag ihrer Fraktion, für den sie um Zustimmung bittet.
Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) bittet darum den TOP 5.3, 5.4 und 5.6 zusammen zu behandeln, da sich die Anträge der Fraktionen von SPD, Die Linke & Piraten, CDU und B’90 Die Grünen auf dieselbe Thematik bezögen. Er fasst zusammen, dass dies auch die Einigkeit darüber zeige, dass die Versorgung der Wohnungslosen unter den jetzigen Bedingungen im Herbst und Winter noch einmal angepasst werden müssten. Die Fraktion B‘90/Die Grünen unterstütze daher alle vier dazu gestellten Anträge. Zum Antrag der SPD-Fraktion sei man besonders erfreut über den Punkt 4. Weiter bitte man zum Antrag der CDU-Fraktion, Punkt 3 des Antrags zunächst im Fachausschuss zu diskutieren.
OB Sierau macht den Vorschlag alle vier Anträge zur Beratung in den Fachausschuss zu schieben unter der Maßgabe, dass die Verwaltung zusage, sich schon jetzt auf den Weg zu machen.
Rm Langhorst wirft ein, dass die Anträge heute beschlossen werden sollten, da eine Beschlussfassung im Dezember zu spät sei. Ausgenommen Punkt 3 des CDU-Antrags, der noch im Fachausschuss besprochen werden sollte.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) schließt sich seinem Vorredner an, es sollten alle 4 Anträge heute beschlossen werden und seine Fraktion würde auch allen Anträgen zustimmen.
OB Sierau wiederholt, dass er zugesagt habe, dass die Verwaltung sich auch ohne den Beschluss auf die Suche machen werde.
Rm Grollmann (CDU) bestätigt, dass auch die CDU-Fraktion die Meinung vertrete, dass jetzt kurzfristig eine Entscheidung getroffen werden müsse. Langfristig müsse zudem geplant werden. Zu Punkt 3 des CDU-Antrags signalisiert sie die Zustimmung ihrer Fraktion, diesen zur Beratung in den Fachausschuss zu schieben.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gibt an, sich mit allen Anträgen schwer zu tun. Es gäbe von den Fraktionen die verschiedensten Lösungsansätze für die Versorgung, von der Sozialverwaltung – die diese Anträge fachlich zu bewerten habe - habe man aber noch nichts gehört. Daher gebe es viele ungeklärte Fragen, zu denen Frau Zoerner eventuell etwas sagen könne. Sein Vorschlag wäre es, dann möglicherweise auch schon eine benötigte Summe X zu beschließen.
Rm Taranczewski (SPD) erklärt, dass die Grundlage des Antrags der SPD vorherige Gespräche mit der Sozialverwaltung gewesen seien.
Rm Bohnhof (AfD) stimmt Herrn Rettstadt zu und bevorzugt die von OB Sierau vorgeschlagene Verfahrensweise.
StR’in Zoerner bezieht sich auf das Schreiben des Gasthaus, das alle Fraktionen bekommen hätten. Dies beruhte auf Diskussionen die im Konsens des Lenkungskreises der Akteure der Wohnungslosenhilfe geführt worden seien. Dort sei das Sozialamt vertreten und man war sich einig, dass man unter den besonderen Bedingungen von Corona für den Winter ein weiteres Angebot benötige. Im Wesentlichen gehe es jetzt darum, möglichst innenstadtnah in der Nähe des Gasthauses, nach Möglichkeit eine städtische Fläche, zur Verfügung zu stellen, um dort Zelte und weitere Dinge, die noch aus der Flüchtlingssituation vorhanden seien aufzubauen, um dort z.B. Tagesangebote und auch die Essensausgabe durchführen zu können. Das würde bis dahin – bis auf die Betreibungskosten wie Strom und Wasser - kein Geld kosten und dies würde zurzeit auch schon geprüft. Sicherlich sei die Diskussion und Beratung zu einzelnen Faktoren bezüglich des Punktes 3 des CDU-Antrags, betreffend einer dauerhaften Einrichtung an der Leuthardstraße, im Sozialausschuss tatsächlich sinnvoll. Frau Zoerner stellt zudem klar, dass viele Angebote, die zu Beginn der Corona-Pandemie eingestellt wurden, in den letzten Wochen wieder an den Start gegangen seien. Bis auf die Duschen und Toiletten im Gasthaus, habe alles andere wieder geöffnet. Es spräche nichts gegen die Abstimmung der Anträge – man sei aber hier schon auf dem Weg.
Rm Weyer bestätigt, dass die SPD-Fraktion sich den Ausführungen von Frau Zoerner anschließen wolle. Man bitte um Abstimmung der Anträge und darum den Punkt 3 des CDU-Antrages als Prüfauftrag anzusehen und in den Fachausschuss zu schieben.
Rm Grollmann wiederholt das Einverständnis der CDU-Fraktion, Punkt 3 des Antrags der CDU in den Sozialausschuss zu schieben.
OB Sierau fasst noch einmal die Ergebnisse der vorangegangenen Diskussion zusammen und stellt daraufhin die Anträge der Fraktionen zu den TOP’s 5.3, 5.4 und 5.6 nacheinander zur Abstimmung.“
Der Rat der Stadt beschließt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS Nr.: 18717-20) einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Der Rat der Stadt beschließt zudem den Antrag der CDU-Fraktion (DS Nr.: 18717-20-E1) einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, mit Ausnahme des Punktes 3, der zur Beratung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.
Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass sich Punkt 3 des Antrages inzwischen durch die Berichterstattungen des Sozialamtes und Herrn Back (Diakonisches Werk) erledigt hätte. Eine Abstimmung ist daher nicht mehr erforderlich.
zu TOP 4.1.2
Housing First
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 19680-21-E1)
Dem Ausschuss liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Die LINKE+, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion aus der letzten Sitzung vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und LINKE+ bitten unter dem o.g. TOP um Beratschlagung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat stellt fest, dass viele Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, mit dem Dortmunder Hilfesystem unterstützt werden und ihnen geholfen werden kann.
2. Der Rat stellt fest, dass mit dem aktuellen Hilfesystem einige obdachlose Menschen nicht nachhaltig erreicht werden können.
3. Der Rat beschließt, das Dortmunder System der Wohnungslosenhilfe um den Ansatz Housing First zu ergänzen.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert,
· ein Umsetzungskonzept des Ansatzes Housing First zu entwickeln, das auf bereits bestehende und bewährte Konzepte („Endlich ein Zuhause“, Pension plus“, etc.) abgestimmt ist und diese sinnvoll ergänzt.
· Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms (WVP) dauerhaft für die Nutzung von Housing First umzuwidmen,
· Wohnungen, die sich über das WVP hinaus im Besitz der Stadt Dortmund befinden, im Rahmen von Housing First zu vermieten,
· insgesamt damit 20 Wohnungen für Housing First für einen Modellversuch zur Verfügung zu stellen. Weitere Wohnungen sind möglich.
· eine ausgewogene Verteilung entsprechender Wohnungen über das gesamte Stadtgebiet zu gewährleisten.
5. Die DOGEWO21 wird aufgefordert, Wohnraum für den Ansatz Housing First vorzusehen und dafür auf dem Nachweis eines negativen Schufa-Eintrages zu verzichten.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, die soziale Betreuung im Rahmen von Housing First über einen lokalen Träger sicherzustellen. Das eingesetzte Personal soll dabei mit dem Ansatz Housing First vertraut sein.
7. Zur Vergabe der Wohnungen im Rahmen des Ansatzes Housing First soll mithilfe der Träger ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, nach dem die zur Verfügung stehenden Wohnungen vergeben und an Menschen durch die Träger vermittelt werden.
8. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) will Kommunen bei der Anwendung des Ansatzes Housing First unterstützen. Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Konzept Housing First bis November 2020 finanziell gefördert. Eine Kooperation und enge Abstimmung zwischen der Stadt Dortmund, dem LWL sowie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist vor diesem Hintergrund anzustreben.
9. Sofern im Rahmen des Projekts weitere Kosten für Leistungen entstehen, die nach SGBII bzw. SGB XII nicht übernahmefähig sind, ist dem Fachausschuss darüber Bericht unter Angabe der finanziellen Auswirkungen zu erstatten. Die Verwaltung ist in diesem Falle beauftragt, für entstehende Mehrkosen eine Akquise von Fördermitteln zu prüfen.
Begründung:
Die Dortmunder Wohnungslosenhilfe ist in vielen Bereichen gut aufgestellt, vermeidet drohende Obdachlosigkeit oder baut diese ab. Das in Dortmund angewandte Stufensystem zur Integration in eigenen Wohnraum ist allerdings nicht für alle Betroffenen das geeignete Mittel zur langfristigen Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Für diesen Personenkreis enden die Maßnahmen häufig wieder auf der Straße.
Der Ansatz Housing First kann für diesen Personenkreis das geeignete Instrument zur langfristigen Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sein. Insofern ist Housing First ein weiterer (und kein ersetzender) Baustein im bestehenden Hilfesystem.
Das Konzept Housing First beendet Wohnungslosigkeit im ersten Schritt und bietet flexible, wohnbegleitende Hilfen zum dauerhaften Wohnungserhalt. Wohnungslose werden direkt in dauerhaften Wohnraum gebracht ohne die Bedingung, vorher die "Wohnfähigkeit" zu erlangen.
Die Vermittlung in Wohnraum, bzw. die Verfügbarkeit geeigneten Wohnraums, ist eine zentrale Voraussetzung. Die Stadt hat im Rahmen des Wohnraumvorhalteprogramms Zugriff auf etwa 920 Wohnungen. Einige Wohnungen können davon dauerhaft für den Ansatz Housing First umgewidmet werden. Wohnungen, die über das WVP hinaus im Besitz der Stadt sind, können ebenfalls im Rahmen von Housing First eingesetzt werden. Als Einstieg der Stadt Dortmund in den Ansatz Housing First sollen mindestens 20 Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Eine Erhöhung dieser Zahl ist möglich. Die Umsetzung des Housing First-Ansatzes soll auf bereits bestehende Angebote und Maßnahmen abgestimmt sein und diese in sinnvoller weise ergänzen. Ziel ist, die Zahl wohnungsloser Menschen in Dortmund durch das ergänzende Angebot zu reduzieren.
Darüber hinaus sollte die DOGEWO21 als kommunales Unternehmen und eine der größten Vermieterinnen der Stadt aufgefordert werden, Wohnraum für den Ansatz Housing First vorzusehen. Eine Voraussetzung dafür ist der Verzicht auf die Nachweisung eines negativen Schufa-Eintrages.
Neben der Zurverfügungstellung geeigneten Wohnraums ist das nachdrückliche Angebot einer sozialen Betreuung wesentlich. Dies sollte über einen lokalen Träger sichergestellt sein, der über Erfahrungen in der Wohnungslosenhilfe verfügt und mit entsprechendem Personal dem besonderen Ansatz von Housing First (akzeptierender Ansatz auf Augenhöhe zwischen Berater*in und Klient*in) Rechnung tragen kann.
Finanzielle Belastungen für die Stadt entstehen nicht. Da die Bewohner*innen dieser Wohnungen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II bzw. SGB XII haben, sind Mietzahlungen gesichert. Mit dem Zugriff auf Wohnraum im städtischen Besitz ist kein Erwerb von Wohnraum erforderlich. Die Übernahme der Kosten für die soziale Betreuung ist im Rahmen des §67 SGB XII "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gesichert.
Da der LWL eine Konzeption zur Unterstützung der Umsetzung von Housing First in den Kommunen erarbeiten wird, sollte ein Kooperation zwischen Stadt Dortmund und LWL zu diesem Thema angestrebt werden. Auch eine Konsultation durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, welches verschiedene Projekte und Programme gegen Wohnungslosigkeit unterstützt, ist in diesem Zusammenhang sinnvoll.
Auch die Erfahrungen aus anderen Kommunen, die das Konzept bereits realisiert haben, können für die Ausarbeitung für einen Kriterienkatalog zur Vergabe der Wohnungen zu Rate gezogen werden.
Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass er die Bemühungen seitens der Verwaltung honoriere, dass es in die Richtung Housing First Überlegungen gebe. Trotzdem weist er auf einige Punkte hin, die zwar gut seien, aber nicht zu Housing First gehörten, da bei Housing First der erste Schritt der eigene Mietvertrag und somit die eigenen vier Wände seien.
Frau Zoerner (Stadträtin) erklärt, dass das Ziel des Wohnraumvorhalteprogramms sei, dass Menschen den Weg in eine eigene Wohnung auch schafften. Gerade an der Lindenhorster Straße gebe es z. B. Wohngemeinschaften, für Menschen, die nicht irgendwo anders platziert werden könnten. Es mache hier keinen Sinn, diese Personen aus den Wohnungen raus zu nehmen, um die Wohnungen in Zusammenhang mit Housing First dann zur Verfügung zu stellen.
Der einzige Ansatz sei zu schauen, ob sich dort und wenn ja, in welcher Größenordnung, ein solcher Ansatz vernünftig realisieren ließe. Da sie aber nicht genau wisse, was mit den ehemaligen Problemimmobilien gemacht werden solle, müsse das dann auch mit dem Liegenschaftsamt diskutiert werden. Über die Fragestellung, wo es in Dortmund gelingen könne, für sehr große Familien Wohnraum zu schaffen, seien bereits einige Gespräche mit dem Liegenschaftsamt geführt worden. Die Grundrisse, die man dafür benötige, habe man auf dem freien Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung. Sie würde daher nicht im Wesentlichen auf städt. Immobilien schauen, um die Probleme damit zu lösen, sondern eher einen neuen Ansatz suchen und weitere Wohnungsgesellschaften und einzelne private Besitzer mit ins Boot holen wollen.
Frau Kleist (SPD-Fraktion) begründet die ablehnende Haltung ihrer Fraktion, was allerdings nicht hieße, dass sie den Ansatz Housing First damit ablehnen wolle. Sie sei durchaus der Meinung, dass das in bestimmten Fällen ein wertvoller Ansatz ist, glaube aber, dass die Situation in Dortmund so sei, dass man u. a. auch mit dem Wohnraumvorhalteprogramm gut versorgt wäre.
Die Sitzung wird von 18:20 Uhr bis 18:30 Uhr für eine kurze Beratung unterbrochen.
Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass inzwischen folgender Änderungsantrag der antragstellenden Fraktionen vorliege:
Änderung zu Punkt 4 des Antrages:
4. Die Verwaltung wird aufgefordert,
· ein Umsetzungskonzept des Ansatzes Housing First zu entwickeln, das auf bereits bestehende und bewährte Konzepte („Endlich ein Zuhause“, Pension plus“, etc.) abgestimmt ist und diese sinnvoll ergänzt.
· Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms (WVP) dauerhaft für die Nutzung von Housing First umzuwidmen,
· Wohnungen, die sich über das WVP hinaus im Besitz der Stadt Dortmund befinden, im Rahmen von Housing First zu vermieten,
· Wohnungen für die dauerhaft für die Nutzung von Housing First umzuwidmen mithilfe folgender Schritte:
1. Prüfen, welche Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms bzw. Wohnungen im Besitz der Stadt Dortmund bereits jetzt für Housing First geeignet sind
2. Bei den Vermieter*innen der durch die Stadt angemieteten Wohnungen sich aktiv dafür einzusetzen, eine Nutzung der Wohnung im Rahmen von Housing First zu ermöglichen (also eine direkte Vermietung an die von Wohnungslosigkeit Betroffenen nach Vermittlung durch Träger oder Stadt)
3. In Kooperation mit Trägern, die sich an Housing First beteiligen möchten, die Suche aufnehmen nach Wohnungen, die für Housing First genutzt werden können, indem sie entweder durch die Stadt erworben werden oder die Vermieter*innen bereit sind, diese auch an Betroffene zu vermieten.
· insgesamt damit 20 Wohnungen für Housing First für einen Modellversuch zur Verfügung zu stellen. Weitere Wohnungen sind möglich.
· eine ausgewogene Verteilung entsprechender Wohnungen über das gesamte Stadtgebiet zu gewährleisten.
Herr Helferich (AfD-Fraktion) stellt den Antrag nach § 17 der Geschäftsordnung, eine Rednerliste aufzustellen und dann diese zu schließen, nachdem jede Fraktion ihre Position dargelegt habe, um dann zur Abstimmung zu kommen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Antrag von Herrn Helferich mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion ab.
Herr Jansen erläutert die Änderungen in dem vorliegenden Antrag. Es handele sich um eine Konkretisierung des Vorhabens in der Hoffnung, dass es so praktikabler sei. Er bittet den Ausschuss um Unterstützung.
Frau Kleist zeigt sich erfreut darüber, dass versucht werde, hier eine Einigkeit zu finden. Sie möchte jetzt nach den Beratungen vorschlagen, das Thema Housing First mit in die Videokonferenz zur Wohnungslosenhilfe zu nehmen und den Antrag noch mal zu schieben.
Herr Helferich erklärt, dass in Dortmund 201 Wohnungen mit 681 Personen für geduldete Ausländer aufgewandt würden. Geduldete Ausländer seien solche, die vollziehbar ausreisepflichtig seien und bei denen die Stadt ihrem rechtlichen Auftrag, nämlich dem Vollzug der Ausreise, der Abschiebung, nicht nachkomme. Seine Fraktion würde sich dem vorliegenden Antrag anschließen, wenn man das mit dem Ergänzungsantrag verbinden würde, dass die Stadt dazu aufgefordert werde, dem Vollzug der Ausreisepflicht bei diesem Personenkreis nachzukommen, um Platz zu machen, für Menschen, die auf Housing First angewiesen seien.
Herr Niermann (Der Paritätische) gibt auf die Bedenken von Frau Kleist an, dass von Seiten des Paritätischen das Thema fachlich absolut unterstützt werde. Er habe mit dem Kollegen Herrn Back vom Diakonischen Werk in der Unterbrechung der Sitzung kurz darüber gesprochen und sei sich einig. Housing First sei gut und es gebe eine Zielgruppe in Dortmund für die das genau richtig sei. Man habe tatsächlich das Problem, angemessene Wohnungen dafür zu finden. Fachlich würden er und Herr Back das aber unterstützen und ihre Unterstützung auch anbieten
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt die Ergänzung von Herrn Helferich ab.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dem folgenden geänderten (durchgestrichen/Fett) gemeinsamen Antrag der Fraktion Die LINKE+, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu und überweist diesen an den Rat der Stadt.
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und LINKE+ bitten unter dem o.g. TOP um Beratschlagung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat stellt fest, dass viele Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, mit dem Dortmunder Hilfesystem unterstützt werden und ihnen geholfen werden kann.
2. Der Rat stellt fest, dass mit dem aktuellen Hilfesystem einige obdachlose Menschen nicht nachhaltig erreicht werden können.
3. Der Rat beschließt, das Dortmunder System der Wohnungslosenhilfe um den Ansatz Housing First zu ergänzen.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert,
· ein Umsetzungskonzept des Ansatzes Housing First zu entwickeln, das auf bereits bestehende und bewährte Konzepte („Endlich ein Zuhause“, Pension plus“, etc.) abgestimmt ist und diese sinnvoll ergänzt.
· Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms (WVP) dauerhaft für die Nutzung von Housing First umzuwidmen,
· Wohnungen, die sich über das WVP hinaus im Besitz der Stadt Dortmund befinden, im Rahmen von Housing First zu vermieten,
· Wohnungen für die dauerhaft für die Nutzung von Housing First umzuwidmen mithilfe folgender Schritte:
1. Prüfen, welche Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms bzw. Wohnungen im Besitz der Stadt Dortmund bereits jetzt für Housing First geeignet sind
2. Bei den Vermieter*innen der durch die Stadt angemieteten Wohnungen sich aktiv dafür einzusetzen, eine Nutzung der Wohnung im Rahmen von Housing First zu ermöglichen (also eine direkte Vermietung an die von Wohnungslosigkeit Betroffenen nach Vermittlung durch Träger oder Stadt)
3. In Kooperation mit Trägern, die sich an Housing First beteiligen möchten, die Suche aufnehmen nach Wohnungen, die für Housing First genutzt werden können, indem sie entweder durch die Stadt erworben werden oder die Vermieter*innen bereit sind, diese auch an Betroffene zu vermieten.
· insgesamt damit 20 Wohnungen für Housing First für einen Modellversuch zur Verfügung zu stellen. Weitere Wohnungen sind möglich.
· eine ausgewogene Verteilung entsprechender Wohnungen über das gesamte Stadtgebiet zu gewährleisten.
5. Die DOGEWO21 wird aufgefordert, Wohnraum für den Ansatz Housing First vorzusehen und dafür auf dem Nachweis eines negativen Schufa-Eintrages zu verzichten.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, die soziale Betreuung im Rahmen von Housing First über einen lokalen Träger sicherzustellen. Das eingesetzte Personal soll dabei mit dem Ansatz Housing First vertraut sein.
7. Zur Vergabe der Wohnungen im Rahmen des Ansatzes Housing First soll mithilfe der Träger ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, nach dem die zur Verfügung stehenden Wohnungen vergeben und an Menschen durch die Träger vermittelt werden.
8. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) will Kommunen bei der Anwendung des Ansatzes Housing First unterstützen. Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Konzept Housing First bis November 2020 finanziell gefördert. Eine Kooperation und enge Abstimmung zwischen der Stadt Dortmund, dem LWL sowie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist vor diesem Hintergrund anzustreben.
9. Sofern im Rahmen des Projekts weitere Kosten für Leistungen entstehen, die nach SGBII bzw. SGB XII nicht übernahmefähig sind, ist dem Fachausschuss darüber Bericht unter Angabe der finanziellen Auswirkungen zu erstatten. Die Verwaltung ist in diesem Falle beauftragt, für entstehende Mehrkosen eine Akquise von Fördermitteln zu prüfen.
zu TOP 4.1.3
Aktuelle Situation in Frauenhaus und FÜS
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19994-21-E2)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19994-21-E3)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19994-21-E4)
Die Stellungnahme der Verwaltung liegt vor.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Zusatzantrags:
1. Der Ausschuss dankt den Trägern und den ehrenamtlichen Initiativen in Dortmund für ihr Engagement für den Schutz vor (sexualisierter) Gewalt an Frauen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, eine Bestands- und Bedarfsanalyse durchzuführen und zu prüfen, welche Defizite es aufzuheben gilt, damit die Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt werden kann.
3. Dafür wird in Absprache mit den relevanten Trägern und Einrichtungen evaluiert, inwieweit und durch welche Maßnahmen und Einrichtungen derzeit Gewaltschutz und Unterstützung bedarfsdeckend, wohnortnah, allgemein zugänglich und angemessen garantiert ist und wo gegebenenfalls noch Handlungsbedarf besteht. Dabei sollen die Maßgaben der Istanbul-Konvention sowohl zur Infrastrukturausstattung (angemessene Anzahl an Einrichtungen, Wohnortnähe, Zugänglichkeit, etc.) als auch zu den Zielgruppen (Kinder, Frauen mit Behinderung, Frauen, die kein Deutsch sprechen, etc.) berücksichtigt werden.
4. Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist diese Bestands- und Bedarfsanalyse im zweiten Halbjahr 2021 zu vorzulegen.
5. Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, wie die zur Sicherung und zum Ausbau von Maßnahmen und Strukturen erforderlichen Mittel auch vor dem Vorliegen einer möglichen bundesweiten Gesamtstrategie im Rahmen der Istanbul-Konvention zur Verfügung gestellt werden können.
Begründung:
Sexualisierte Gewalt und insbesondere Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem. Jede vierte Frau in Deutschland wurde schon einmal Opfer von Gewalt durch den
(Ex-)Partner. Neben dem Bund und den Ländern müssen auch die Kommunen ihrer Aufgabe nachkommen, Frauen ausreichend zu schützen und der häuslichen Gewalt mit Präventionsmaßnahmen vorzugreifen.
Seit dem 1. Februar 2018 ist in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft. Die Istanbul-Konvention zielt darauf ab, Frauen vor Gewalt zu schützen und für sie ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot zu garantieren. Dieses Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt schafft verbindliche Rechtsnormen. Die Konvention verpflichtet auch die Stadt Dortmund zum Schutz vor Gewalt, zur Beratung und zur Prävention.
In Dortmund engagieren sich schon seit vielen Jahren zahlreiche Einrichtungen und Träger für den Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt. Viele dieser Einrichtungen sehen sich konfrontiert mit einer stets kurzfristigen finanziellen Unterstützung von Jahr zu Jahr, weil es sich um sog. freiwillige Leistungen handelt, obwohl der Schutz vor Gewalt originär Aufgabe der Kommune ist. Mittel- bis langfristig ist die finanzielle Absicherung der bestehenden Hilfestrukturen erforderlich. Ausgehend von der Bestands- und Bedarfsanalyse des Hilfesystems sollen gegebenenfalls Angebote qualitativ weiterentwickelt werden, um von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen im Sinne der Istanbul-Konvention angemessen zu schützen und zu unterstützen.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit der folgende Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vor:
Beschlussvorschlag
die AfD-Fraktion beantragt:
„Im Kampf gegen die strafbare Beschneidung von Mädchen und jungen Frauen zu prüfen, ob der Einsatz von Dolmetschern in Jugendämtern, Krankenhäusern, Frauenhäusern und Bildungseinrichtungen möglich ist, die bedarfsorientiert im Rahmen der Prävention, Beratung und Opferhilfe bei Genitalverstümmelungen tätig sind. Hierbei soll sich am Schweizer Modell orientiert werden.“
Begründung:
In der Schweiz werden sog. „Interkulturelle Dolmetscher“ im Kampf gegen die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen eingesetzt. Diese sind wesentlich mehr als reine Dolmetscher. Sie helfen betroffenen Frauen und Mädchen, leisten Aufklärungsarbeit in Familien, Frauenhäusern und dem Einwanderermilieu. Derzeit wird das Thema „Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen“ in Dortmund aufgrund politisch-korrekter Erwägungen nur stiefmütterlich behandelt, da Täter wie Opfer weitestgehend aus Afrika oder dem Orient stammen.
Ferner beantragt die AfD-Fraktion Dortmund:
„Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert das Land NRW auf, zukünftig in Anlehnung an das Berliner Modell eine landesweite Koordinierungsstelle einzurichten, die sich der Bekämpfung der Genitalverstümmelung widmet und Opfer dieser Gewalttat berät. Insbesondere die Frauenhäuser sollen hierbei zentral in ihrem Beratungsangebot unterstützt werden.“
Begründung:
Beschneidungen von Frauen in der Bundesrepublik Deutschland werden statistisch nicht erfasst, obwohl es sich gem. § 226a StGB um eine Straftat handelt. Diese Erscheinungsform der Gewaltkriminalität spielt sich weitestgehend im Verborgenen ab. Obwohl Bundesfamilienministerium und Europäische Kommission der Genitalverstümmelung den Kampf angesagt haben, gibt es kaum erfasste Straftaten nach § 226a StGB. Mädchen und junge Frauen sind weiterhin auf sich allein gestellt. Um diesem unhaltbaren Zustand entgegenzuwirken, bedarf es einer landesweiten Koordinierungs- und Präventionsstelle, die die Arbeit der Jugendämter, Krankenhäuser, Schulen und Kindertagesstätten sowie Frauenhäuser landesweit lenkt.
Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion.
Herr Helferich (AfD-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion.
Frau Brunner erläutert die Ablehnung ihrer Fraktion zu dem Antrag der AfD-Fraktion.
Herr Helferich weist rassistische Vorwürfe in Bezug auf den Antrag seiner Fraktion zurück. Es handele sich hier um einen Ritus, der in afrikanischen Ländern praktiziert werde und durch die afrikanische Zuwanderung nach Europa komme. Wenn man Menschen in diesem Land Schutz gewähren wolle, dann hätten sie diesen auch vollumfänglich verdient, auch verdient, wenn die körperliche Unversehrtheit auf unserem Grund und Boden infrage gestellt oder sogar verletzt werde. Er würde gern erfahren, welche Runden Tische sich mit dieser Form der Gewalt gegen Frauen in Dortmund auseinandersetze und welche Sendungen von diesen Runden Tischen ausgingen, die derart flächendeckend seien, dass die Opfer auch erreicht würden. Seiner Meinung nach seien die Opfer allein und würden im Stich gelassen.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) äußert die Zustimmung seiner Fraktion zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Weiterhin weist er darauf hin, dass es im weiteren Verlauf auch wichtig sei zu sehen, dass sexualisierte Gewalt und häusliche Gewalt nicht ausschließlich Frauen widerfahre, sondern auch Männern. Den Zusammenhang zwischen dem Thema „Aktuelle Situation in Frauenhaus und FÜS“ und dem Antrag der AfD-Fraktion verstehe er nicht. Bei vorangegangenen Vorstößen zu diesem Thema habe er sich enthalten und würde auch bei dem Votum bleiben bzw. den zweiten Punkt ablehnen.
Herr Externbrink (stellv. Leiter Sozialamt) beantwortet die Nachfragen.
Frau Zoerner (Stadträtin) erklärt, dass es einen Runden Tisch zum Thema Genitalverstümmelung gebe, der eine Zeit lang zu ihrem Dezernat gehört habe und vor einiger Zeit in die Federführung des Jugendamtes gewechselt sei. Es solle ein Schwerpunkt in Zusammenhang mit Kinderschutz gelegt werden. Man habe sich dort auf drei wesentliche Handlungsfelder verständigt, nämlich Aufklärung, Information und Prävention und Hilfe für Betroffene. An diesem Runden Tisch seien Jugend- und Kinderschutz, Polizei und Ordnungsamt und verschiedene Vertreter von zwei weiteren Organisationen vertreten. Sie erläutert die Vernetzungen und Verbindungen in diesem Bereich sowie die Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Menschenhandel. Es gebe vielfältige Zusammenarbeitsformen, um in diesem Bereich aktiv werden zu können.
Herr Helferich betont, dass er genau dort die Problematik sehe. Das Thema sei bereits vor 2 Jahren in die kommunalen Gremien gebracht worden. Wenn selbst Kommunalpolitiker und Bürgervertreter nicht wüssten, wer dort tage und wie Hilfsangebote gestreut würden, dann wüssten das die Mädchen, die davon betroffen seien, erst recht nicht. Der Arbeitskreis Menschenhandel, der bereits Thema einer Anfrage in einer der letzten Sozialausschusssitzungen gewesen sei, habe nach seiner Information aufgrund der Pandemie noch gar nicht getagt.
Herr Funcke (Caritas-Verband) erklärt, dass das beschriebene Netzwerk genauso in der Schweiz betrieben werde und es von der Caritas genauso gelebt und betrieben werde, wie von Frau Zoerner dargestellt worden sei.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dem Antrag von Herrn Schmidt (SPD-Fraktion) auf Ende der Debatte zu und stimmt über die vorliegenden Anträge ab.
Die Fragen der CDU-Fraktion sind durch die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung ausreichend beantwortet.
Über die beiden Punkte des AfD-Antrages wird einzeln abgestimmt.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den ersten Punkt des Antrages der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab. Die Fraktion Die LINKE+ und die Fraktion Die Partei waren bei der Abstimmung nicht anwesend.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den zweiten Punkt des Antrages der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion ab. Die Fraktion Die LINKE+ und die Fraktion Die Partei waren bei der Abstimmung nicht anwesend.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
zu TOP 7.1
Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20228-21)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20228-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung, dem Ausschuss das gesamte Konzept der Wohnungslosenhilfe mit den Angeboten für die unterschiedlichen Zielgruppen detailliert vorzustellen. Darüber hinaus wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Zielgruppen für die Wohnungslosenhilfe sind in Dortmund bekannt und welche Angebote stehen diesen jeweils zur Verfügung?
2. Werden für alle Zielgruppen Angebote vorgehalten oder gibt es weitere Bedarfe?
3. Welche Angebote hat die Verwaltung seit der Neuorganisation im Jahr 2017 neu eingeführt? Welche Veränderungen haben sich ergeben?
4. Welche Angebote konnten noch nicht umgesetzt werden und warum?
5. Welche Netzwerkpartner sind mit welchen Angeboten an der Versorgung wohnungsloser Menschen beteiligt?
6. Gibt es über das Netzwerk hinaus weitere Initiativen in Dortmund, die sich um die Versorgung wohnungsloser Menschen kümmern und wenn ja welche? Wie schätzt die Verwaltung die Qualität dieser Angebote ein?
7. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, um Wohnungslosigkeit zu verhindern? Wie werden die Betroffenen auf diese Angebote aufmerksam gemacht?
8. Welche zusätzlichen Angebote wurden Corona-bedingt aufgenommen? Ist vorgesehen, diese Angebote auch zukünftig aufrecht zu erhalten?
Zum Antragsschluss für die Sitzung des ASAG am 13.04.2021 lag die angekündigte aktualisierte Berichterstattung des Sozialamtes zur Wohnungslosenhilfe noch nicht vor. Soweit die aufgeführten Fragen dort beantwortet sind, wird auf eine erneute Beantwortung selbstverständlich verzichtet.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) erläutert, dass es ihm wichtig sei, dass die Antwort schriftlich von der Verwaltung zur Verfügung gestellt werde, auch wenn die Fragen im Verlauf der Sitzung bereits mündlich beantwortet wurden.
Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 7.2
Weiterführung der "Corona-Winterhilfe" für wohnungslose Menschen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20264-21)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20264-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
· Die Verwaltung wird gebeten, die Versorgung für wohnungslose Menschen am Dortmunder U auch nach dem 31.03.2021 sicherzustellen. Sollte die Fläche an der Rheinischen Straße gegenüber dem Gasthaus hierfür nicht mehr zur Verfügung stehen wird die Verwaltung aufgefordert, einen kurzfristig Ersatzstandort in räumlicher Nähe zu suchen und anzumieten.
Begründung:
Die Versorgung wohnungsloser und bedürftiger Menschen erfolgte in den Wintermonaten in einem temporär aufgebauten Zelt direkt gegenüber vom Gasthaus. Dank der Unterstützung der Vereine und Akteure der Wohnungslosenhilfe konnte das aufgrund der Corona-bedingten Abstandsregelungen weggefallene Angebot aus dem Gasthaus ersetzt werden. Das zusätzliche Angebot von Toiletten und Duschmöglichkeiten hat nicht nur zu einer erheblichen Verbesserung der Situation wohnungsloser Menschen geführt, sondern auch die Belastungen der Anwohner*innen verringert. Derzeit ist nicht absehbar, dass Kontaktbeschränkungen gelockert werden können. Daher sollte das Angebot vor Ort so lange wie erforderlich weiterbestehen bleiben. Wie den Medien zu entnehmen war, wurde der Beginn der bereits genehmigten Baumaßnahme auf dem bislang brach liegenden Grundstück vom Bauträger angekündigt. Daher muss die Suche nach einem Ersatzstandort zeitnah erfolgen.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) erklärt, dass sich der Antrag zunächst erledigt habe. Man werde zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurückkommen.
zu TOP 4.2
Zwangsräumungen während der Pandemie
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19979-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.
Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE+) bedankt sich für die Beantwortung und fragt nach, wie viele Menschen letzten Endes obdachlos geworden seien bzw. bei wie vielen Menschen der Wohnraum erhalten werden konnte.
Die Antwort wird als Anlage zur Niederschrift nachgereicht (Anlage 3).
zu TOP 4.3
Soziale Maßnahmen und Projekte in der Pandemie
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19993-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Fragen sind ausreichend beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.
zu TOP 4.4
Kleinräumiges Pflegemarktmonitoring 2020
Kenntnisnahme / Präsentation
(Drucksache Nr.: 19869-21)
Wurde vorgezogen.
zu TOP 4.5
Sicherstellung des Existenzminimums für EU-Bürger*innen ohne regulären Leistungsanspruch, Geflüchtete und andere Drittstaatsangehörige
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19974-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE+) dankt für die ausführliche Beantwortung der Stellungnahme. Ihre Fraktion werde mit Nachfragen zu einem späteren Zeitpunkt noch mal darauf zurückkommen.
zu TOP 4.6
Auszahlung des Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von 15,00 Euro mtl. einschließlich der entgangenen Rechtsansprüche auf kostenloses Mittagessen
für Kita- / Schulkinder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19982-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.
Die Fragen sind für die Fraktion Die LINKE+ ausreichend beantwortet.
Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob er die Antragszahlen zur Mittagsverpflegung Teilnahme am kulturellen Leben und Lernförderung für das Jahr 2019 bekommen könnte, um einen Vergleich zu sehen.
Die Zahlen dazu werden schriftlich nachgereicht (Anlage 4).
zu TOP 4.7
ALG II und Sozialgeld im Jahr 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19978-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Fragen sind ausreichend beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.
zu TOP 4.8
Ausgabe von Hygieneartikeln für Bedürftige
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19976-21-E2)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Fragen sind ausreichend beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.
zu TOP 4.9
Wohnungsvergabekriterien der DOGEWO
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2021
(Drucksache Nr.: 20274-21)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
zu TOP 6.4
Wohnungsvergabekriterien der DOGEWO
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 20274-21)
Hierzu liegt vor Antrag (Die Fraktion Die Partei) (Drucksache Nr.: 20274-21):
wir bitten Sie um Aufnahmen des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung sowie Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
1. Die DOGEWO wird beauftragt, bei der Vergabe ihrer zu vermietenden Wohnungen bevorzugt Menschen zu berücksichtigen, die von häuslicher Gewalt oder Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht sind.
2. Die Stadt stellt dabei in Zusammenarbeit mit weiteren Trägern eine besondere Betreuung und Unterstützung der oben genannten Menschen in den Wohnungen der DOGEWO sicher.
Begründung:
Die Antragsbegründung erfolgt mündlich in der Sitzung.
AKUSW, 17.03.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist diesen Antrag zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet die Ablehnung seiner Fraktion. Grundsätzlich sei das Ansinnen nachvollziehbar, allerdings sei der Antrag in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig. Er würde den Antragsteller bitten, darüber nachzudenken, einfach die Aufsichtsratsmitglieder bei der DOGEWO noch mal anzusprechen, ob man in dem Sinne etwas tun könne. Er könne sich höchstens vorstellen, dass der Ausschuss die DOGEWO um einen Bericht bittet, in welchem Maße diese Kontingente für Menschen, die sich in bestimmten Problemlagen befänden, vorhalte.
Frau Kleist (SPD-Fraktion) erklärt, dass auch ihre Fraktion dem Antrag in der vorliegenden Form nicht zustimmen werde. Sie schlägt als Änderung vor, die Kriterien bei der DOGEWO für die Wohnungsvergabe abzufragen.
Herr Fischer (Die Fraktion/Die Partei) erläutert, dass klar gestellt werden sollte, wie man bei akutem Bedarf auf die DOGEWO zugehen könne, um dann die Wohnungsvergabekriterien für Bedürftige geltend zu machen.
Frau Kleist schlägt vor, dann noch mal über die Formulierung zu sprechen, damit der erste Teil in dem Sinne geändert werde.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) hinterfragt die Zuständigkeit dieses Ausschusses. Den ersten Abschnitt könne der Ausschuss so nicht beschließen. Das müsse die DOGEWO selbst machen. Beim zweiten Punkt sehe er die Zuständigkeit beim Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
Herr Fischer zieht den Antrag seiner Fraktion zurück.
zu TOP 4.10
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
mündl. Zwischenbericht
Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die ursprünglich vorgesehene Vorstellung des Fahrdienstes Taxi Georg ein weiteres Mal verschoben wurde, da aufgrund der Pandemie-Situation die Zahlen noch nicht aussagekräftig genug seien. Die Berichterstattung sei jetzt für November vorgesehen.
Herr Externbrink (stellv. Leiter Sozialamt) berichtet kurz zum derzeitigen Sachstand des Behindertenfahrdienstes.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) geht auf den Wechsel des Kostenträgers ein und würde sich bei der Berichterstattung im November auch einen Überblick wünschen, welche Kosten erstattet würden und welche vom LWL übernommen würden.
Herr Daskalakis (CDU-Fraktion) schlägt vor, auch das Behindertenpolitische Netzwerk dazu einzuladen, um über ihre Erfahrungen mit dem Behindertenfahrdienst zu berichten.
Frau Meyer (SPD-Fraktion) ergänzt, dass das auch ein Punkt auf der Tagesordnung des Behindertenpolitischen Netzwerkes sein werde, weil auch da ein reges Interesse bestehe. Nach ihrer Information liefe das bisher recht gut, worüber sie sehr froh sei.
Frau Schulz (Behindertenpolitisches Netzwerk) gibt an, dass es im Behindertenpolitischen Netzwerk sehr viele positive Rückmeldungen zum Fahrdienst gebe. Ob die nächste Sitzung in dem Rahmen stattfinden werde, sei noch nicht klar. Sie nimmt die Anregung auf, den Behindertenfahrdienst auch zum Behindertenpolitischen Netzwerk einzuladen.
5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes
zu TOP 5.1
Schnelltestungen durch private Anbieter*innen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19996-21-E2)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Fragen sind ausreichend beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.
zu TOP 5.2
Technische Möglichkeiten der Kontaktnachverfolgung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19995-21-E2)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Nachfragen von Herrn Daskalakis (CDU-Fraktion) dazu werden von Herrn Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.
zu TOP 5.3
Information über die Einführung der Anwendersoftware SORMAS
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20296-21)
Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) erklärt auf Nachfrage, dass das System derzeit noch nicht produktiv sei. Die Verträge seien geschlossen. Bisher fehlten aber noch 2 Schnittstellen für die Nutzung. Außerdem arbeite man in diesem Zusammenhang mit 200 Menschen zusammen, die nicht unbedingt aus dem Bereich der IT kämen. Das setze Schulungsaufwand voraus, was aufgrund der hohen Fallzahlen aktuell schwierig sei. Er hätte sich bereits früher so ein Verfahren gewünscht. Bisher habe das Gesundheitsamt mit einem durch das Dortmunder Systemhaus selbst entwickelten System gearbeitet, was auch gut funktioniere. Im Rahmen der bundeseinheitlichen Datenübermittlung und auch im Hinblick auf zukünftige Infektionskrankheiten läge die Zukunft aber eindeutig bei diesem Verfahren. Er hoffe daher, dass mit der Einführung bald begonnen werden könne.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass man sich darüber streiten könne, ob kurzfristige Einführung Implementierung oder Nutzbarmachung bedeute. Er fände es allerdings bedauerlich und wünsche sich, dass es so schnell wie möglich umgesetzt werde, um von dem System profitieren zu können.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Einführung der Anwendersoftware SORMAS im Gesundheitsamt zur Kenntnis.
zu TOP 5.4
Finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 im Rahmen der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20272-21)
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für weitere Maßnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2021. Zur Deckung werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mittel verwendet.
zu TOP 5.5
Zunahme Syphilis
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19610-21-E2)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Fragen sind ausreichend beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.
zu TOP 5.6
Diamorphin-Ambulanz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19609-21-E3)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Fragen sind ausreichend beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.
6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 6.1
Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2021
(Drucksache Nr.: 19577-21)
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
(Drucksache Nr.: 19577-21)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 10.03.21 vor:
zu TOP 11.1
Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)
Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei legt einen Antrag zu dem Tagesordnungspunkt vor und bittet die Mitglieder der Bezirksvertretung diesem zuzustimmen.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN bemängelt die sehr geringen internationale Anbindungen außerhalb des logistischen Bereichs. Doch gerade diese sind überlebenswichtig.
Die SPD-Fraktion findet die Formulierungen teilweise auch sehr fachspezifisch und für Laien nicht gut verständlich. Jedoch sind teilweise sehr gute Ideen dabei, die besonders in der politischen Arbeit sehr präsent sind. Zum Beispiel iResilience. Außerdem hält die Fraktion die Zusammenarbeit mit akademischen Strukturen für sinnvoll.
Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei steht der Gestaltung des Masterplans sehr kritisch gegenüber. Der Text liefert nicht das, was sie erwartet hat. Zudem stellt sich die Fraktion die Frage, wie die Arbeit der Wissenschaft zukünftig zu berücksichtigen ist.
Die AfD stimmt dem Masterplan zu; dem Antrag wird sie allerdings nicht folgen. Es soll die ursprüngliche Empfehlung beibehalten werden.
Die SPD-Fraktion schlägt vor, den Antrag als Anmerkung der Empfehlung beizufügen und abzuwarten, ob und welche Punkte daraus realisiert werden.
Die FDP unterstützt den Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei.
Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass es sich bei Masterplänen immer nur um grobe Umrisse handelt und viele Ausführungen stark komprimiert dargestellt werden. Eine Neuschreibung – wie sie die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei beantragt – hält die CDU-Fraktion für unwahrscheinlich. Allerdings hofft die CDU-Fraktion darauf, dass die Steckbriefe noch ausführlicher werden. Es gilt zunächst einmal die Einzelprojekte abzuwarten.
Der Vorsitzende schlägt vor, über die drei einzelnen Teile des Antrages jeweils separat abzustimmen.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass ein Masterplan gar nicht den Anspruch hat, für jedermann verständlich zu sein. Die Teilhabe erfolgt erst in den einzelnen Projekten, deren Projektblätter in der Regel auch detaillierter sind.
Die SPD-Fraktion stimmt der vorgeschlagenen Einzelabstimmung zu, da insbesondere Punkt 3 des Antrages aus Erfahrung sehr wichtig ist.
Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei wünscht sich zum besseren Verständnis Links, die zu den einzelnen Projekten verweisen.
Die AfD hält den Vorschlag, den Antrag als Anlage beizufügen, nicht für sinnvoll und zielführend. Der Masterplan ist als Rahmen zu sehen. Weitere Ausführungen zu den einzelnen Projekten würden diesen sprengen.
Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen, ob der Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei als Anlage der Empfehlung beigefügt werden soll.
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Bohnhof (AFD), Herr Kunstmann, Herr Utecht ??? und Frau Knappmann (Fraktion B´90/DIE GRÜNEN)) und einer Enthaltung (Frau Petri /Fraktion B´90/DIE GRÜNEN), dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei der Empfehlung beigefügt werden soll.
An die Dortmund den 08.03.2021
Bezirksvertretung Mengede
Bezirksbürgermeister Axel Kunstmann
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 11.1 Masterplan Wissenschaft
Sehr geehrter Herr Kunstmann,
Zur Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 10. März 2021 bittet die Fraktion DIE LINKE / Die PARTEI um Beratung und Beschlussfassung zu folgendem Antrag:
Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 11.1 Masterplan Wissenschaft
Die Bezirksvertretung Mengede möge folgenden Beschluss fassen:
Die Bezirksvertretung Mengede verschiebt die Beratung über den Masterplan Wissenschaft 2.0 und fordert die Verwaltung auf, eine überarbeitete Version vorzulegen. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:
1. Der Text wird gekürzt und in eine verständliche sprachliche Form gebracht.
2. Die Projektsteckbriefe als wesentlicher mit zu beschließendem Teil werden ausführlicher und aufschlussreicher gefasst.
3. Fehlende Aspekte wie arbeitsmarktpolitische, sozialpolitische und genderbezogene Faktoren werden angemessen berücksichtigt und diesbezügliche Planungsschritte vorgelegt.
Eine Technikfolgenabschätzung wird vorgelegt.
Begründung:
Zu 1:
Der Text des Masterplans Wissenschaft besteht teilweise aus unkonkreten Phrasen. Die Länge des Textes steht in einem unzumutbaren Verhältnis zu seinem Informationsgehalt. Er ist überladen mit Anglizismen, deren Kenntnis keineswegs vorausgesetzt werden kann. Die Arbeit nicht nur ehrenamtliche Politiker*innen, sondern auch die Mitwirkung der an vielen Stellen als Dialogpartner genannten Bürger*innen wird so unnötig erschwert oder verhindert.
Zu 2:
Die Projektsteckbriefe, um die es eigentlich geht, sind zu knapp und verhindern durch ihre oft abstrakte sprachliche Form Einsicht in die zu beschließenden Planungen.
Zu 3:
Dortmund ist eine sozial gespaltene Stadt. Die Wissenschaft ist ein Feld, das in hohem Maße gesellschaftliche Ungleichheiten widerspiegelt. Als Stadtgesellschaft sollte der Fokus eines Masterplans Wissenschaft darauf liegen, diesen Menschen Teilhabe an der Wissenschaft zu ermöglichen.
Wichtige politische Aufgaben wie die Überwindung von Erwerbslosigkeit und Armut, prekäre Beschäftigung, die Benachteiligung von Frauen und Nicht-Akademikerkindern in der Wissenschaft werden nicht systematisch angesprochen und bestenfalls oberflächlich bearbeitet. Prekäre Arbeit ist auch in der Wissenschaft verbreitet: Gerade der akademische Mittelbau (also PostDoc-Stellen) sind unnötig befristet und an Projekte gebunden. Hier sollte sich die Stadt Dortmund für nachhaltige Finanzierungen einsetzten und dauerhafte Karrieren in der Wissenschaft ermöglichen.
Eine Einbettung in die derzeitige Dortmunder Schul- und Bildungslandschaft und die Bearbeitung ihrer großen nicht aufgearbeiteten Mängel fehlt. Eine Wissenschaftsstadt beginnt aber eben dort.
Eine Technikfolgenabschätzung nicht nur aber besonders hinsichtlich der erhobenen Daten ist unabweisbar notwendig.
Mit freundlichen Grüßen,
Kevin Götz Jennifer Pätsch
Fraktionsvorsitzender Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE/DIE Partei) und einer Enthaltung (FDP) mit den gemachten Anmerkungen und dem als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 09.03.21 vor:
zu TOP 11.5
Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)
Die Fraktion Die Linke/Die PARTEI stellte einen mündlichen Antrag. Nach eingehender Diskussion wurde dieser Antrag mit Zustimmung der Antragstellerin abgeändert und folgender Beschluss gefasst.
1. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, dass zukünftig der Masterplan Wissenschaft in überarbeiteter Version vorzulegen ist. Dabei soll Folgendes berücksichtigt werden:
1. Der Text sollte gekürzt und in eine verständliche sprachliche Form gebracht werden.
2. Die Projektsteckbriefe sollen als wesentlicher mit zu beschließender Teil ausführlicher und aufschlussreicher gefasst werden.
3. Fehlende Aspekte, wie arbeitsmarktpolitische, sozialpolitische und genderbezogene Faktoren sollen angemessen berücksichtigt und diesbezügliche Planungsschritte vorgelegt werden.
Eine Technikfolgenabschätzung soll vorgelegt werden.
Begründung:
Zu 1: Der Text des Masterplans Wissenschaft besteht teilweise aus unkonkreten Phrasen. Die Länge des Textes steht in einem unzumutbaren Verhältnis zu seinem Informationsgehalt. Er ist überladen mit Anglizismen, deren Kenntnis keineswegs vorausgesetzt werden kann. Die Arbeit nicht nur ehrenamtliche Politiker / innen sondern auch die Mitwirkung der an vielen Stellen als Dialogpartner genannten Bürger / innen wird so unnötig erschwert oder verhindert.
Zu 2: Die Projektsteckbriefe, um die es eigentlich geht, sind zu knapp und verhindern durch ihre oft abstrakte sprachliche Form Einsicht in die zu beschließenden Planungen
Zu 3: Dortmund ist eine sozial gespaltene Stadt. Die Wissenschaft ist ein Feld, das in hohem Maße gesellschaftliche Ungleichheiten widerspiegelt. Als Stadtgesellschaft sollte der Fokus eines Masterplans Wissenschaft darauf liegen, diesen Menschen Teilhabe an der Wissenschaft zu ermöglichen, wichtige politische Aufgaben wie die Überwindung von Erwerbslosigkeit und Armut, prekäre Beschäftigung, die Benachteiligung von Frauen und Nicht-Akademikerkindern in der Wissenschaft werden nicht systematisch angesprochen und bestenfalls oberflächlich bearbeitet. Prekäre Arbeit ist auch in der Wissenschaft verbreitet: Gerade der akademische Mittelbau (also PostDoc-Stellen) sind unnötig befristet und an Projekte gebunden. Hier sollte sich die Stadt Dortmund für nachhaltige Finanzierungen einsetzten und dauerhafte Karrieren in der Wissenschaft ermöglichen. Eine Einbettung in die derzeitige Dortmunder Schul- und Bildungslandschaft und die Bearbeitung ihrer großen unaufgearbeiteten Mängel fehlt. Eine Wissenschaftsstadt beginnt aber eben dort eine Technikfolgenabschätzung nicht nur aber besonders hinsichtlich der erhobenen Daten ist unabweisbar notwendig.
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Beschluss, den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
Frau Tenbensel (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass ihre Fraktion unter Einbeziehung der Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck zustimmen werde.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) ergänzt, dass auch er unter Einbeziehung der Empfehlungen zustimmen werde.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der o. g. Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
zu TOP 6.2
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20057-21)
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 10. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.12.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 340.149,00 Euro sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 485.000,00 Euro zur Kenntnis.
3. beschließt die Aufstockung der Brandschutzrückstellung für die Maßnahme Sanierung Nollendorfplatz in Höhe von 440.000,00 Euro und nimmt zur Kenntnis, dass sich die Maßnahme bereits in Ausführung befindet.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
zu TOP 6.3
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20218-21)
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 9. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 12.555.574,46 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 4.272.650,00 € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2, I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € in den Jahren 2021-2026 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
zu TOP 6.4
Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff. (BeMa 2021ff.), sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.
7. Anträge / Anfragen
zu TOP 7.1
Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20228-21-E1)
Wurde vorgezogen unter TOP 4.1.
zu TOP 7.2
Weiterführung der "Corona-Winterhilfe" für wohnungslose Menschen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20264-21)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20264-21-E1)
Wurde vorgezogen unter TOP 4.1.
zu TOP 7.3
Publikationen der Sozialverwaltung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20476-21)
zurückgezogen
zu TOP 7.4
Wilhelm-Hansmann-Haus
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20477-21)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 13.04.2021 sowie um Beantwortung nachfolgender Fragen.
1. Gibt es seitens der Verwaltung Pläne für die Nachnutzung der leergezogenen Räumlichkeiten im Wilhelm-Hansmann-Haus? Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus?
2. Wann wird die Sozialverwaltung hierzu ein neues Nutzungskonzept vorstellen?
Begründung
Im Bereich der Seniorenarbeit ist das Wilhelm-Hansmann-Haus eine seit Jahren anerkannte Institution mit vielfältigen Angeboten in der Dortmunder Innenstadt. Nachdem die bislang hier angesiedelte Tagespflege eingestellt worden ist, sollte eine zeitnahe Nachnutzung der Räumlichkeiten angestrebt werden, um den Standort als zentrale Anlaufstelle für SeniorInnen zu erhalten.
Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 7.5
Verzeichnis der sozialen Angebote und Dienstleistungen in Dortmund
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20486-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines digitalen Informationsportals, welches sämtliche Hilfs- und Beratungsangebote im sozialen Bereich in Dortmund erfasst. Dabei sollen möglichst alle verfügbaren Angebote und Dienstleistungen von städtischen, staatlichen, zivilgesellschaftlichen/ehrenamtlichen und religiösen Organisationen berücksichtigt werden.
a) Folgende Informationen sollten über das städtische Onlineportal abrufbar sein:
· Name der Organisation
· Angebote und Leistungen
· Postanschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, ggf. Ansprechpartner
· Internetauftritt, Social Media
b) Eine benutzerfreundliche Darstellung (Kategorisierung nach Tätigkeitsbereichen) mit Suchfunktion ist anzustreben.
c) Das Informationsportal sollte darüber hinaus multilingual und in leichter Sprache verfügbar sein.
2. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, das erstellte Verzeichnis der sozialen Angebote allen BürgerInnen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Dies kann über die Startseite der städtischen Homepage erfolgen.
3. Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist spätestens zu seiner übernächsten Sitzung Bericht über die finanziellen und personellen Auswirkungen zu erstatten. Der Antrag ist ebenfalls dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zuzuleiten.
Begründung
Ein digitales Verzeichnis der sozialen Angebote in Dortmund dient dem Ziel, allen BürgerInnen einen niederschwelligen Zugang zu Informationen aus dem Sozialbereich zu ermöglichen. Die zahlreichen Angebote und Leistungen – ob von städtischen, staatlichen, zivilgesellschaftlichen/ehrenamtlichen oder religiösen Anlaufstellen erbracht – sollen hierüber erfasst und in benutzerfreundlicher Form dargestellt werden. Auf der städtischen Homepage sind im Bereich der Sozialverwaltung zwar viele soziale Beratungs- und Hilfsangebote hinterlegt – allerdings ist der Weg zu den relevanten Informationen mit bis zu 10 zu öffnenden Untermenus extrem unübersichtlich. Für viele Menschen stellt dies ein unüberwindbares Hindernis dar. Mit der Erstellung eines digitalen Informationsportals sollen mehr Transparenz und ein niederschwelliger Zugang zu wichtigen Informationen geschaffen werden.
Als Beispiele für die praktische Umsetzung eines solchen Informationsportals können die Sozialverzeichnisse der Stadt Brühl oder der Kantone Schwyz und Zug (CH) herangezogen werden:
https://www.sz.ch/privatpersonen/gesundheit-soziales/sozialverzeichnis.html/72-512-444-1671
https://verzeichnisse.zug.ch/directories/sozialverzeichnis
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion.
Gem. Punkt 3 des Antrages wird der gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion auch dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung übersandt.
zu TOP 7.6
Kosten der Unterkunft
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 20505-21)
Stellungnahme zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 20505-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der FRAKTION / Die PARTEI vor:
Die FRAKTION bittet zu einer der nächsten Sitzungen um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wie viele Personen erhalten in Dortmund Sozialleistungen, jedoch keine Kosten der Unterkunft, da sie über keinen festen Wohnsitz verfügen?
2) Wie viele weitere wohnungslose Menschen halten sich schätzungsweise regelmäßig in Dortmund auf, die gar keine Sozialleistungen erhalten, bei denen aber davon auszugehen ist, dass sie theoretisch dazu berechtig wären?
3) Wie lassen sich die Kosten für eine Übernachtung in der
Männer/Frauenübernachtungsstätte aufschlüsseln?
Wie hoch sind z.B. die in den Kosten enthaltenen Beträge für eventuelle Verbrauchsgüter (Hygieneartikel, Nahrungsmittel, Kleider etc.), Personalkosten (SozialarbeitX, Reinigungskräfte etc.) und das Gebäude (Miete, Instandhaltung, Wasser, Strom etc.)?
Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
Langhorst | Beckmann | Galbierz |
Vorsitzender | Ratsmitglied | Schriftführerin |
Anlage 1 zu TOP 4.4
2021-04-11_Kleinr. Pflegemarktmonitoring_ASAG_final.pdf
Anlage 2 zu TOP 4.1.1
Anlage Hausordnungen MÜS FÜS WVP.pdf
Anlage 3 zu TOP 4.2.pdf
Anlage 4 zu TOP 4.6.pdf
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