Niederschrift (öffentlich)
über die 9. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit
am 18.01.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:40 Uhr
Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, sind 17 von z. Z. 21 Ausschussmitgliedern anwesend. Die Fraktionen hatten eine reduzierte Teilnahme aufgrund von Sollstärkenregelungen im Ältestenrat am 13.01.22 vereinbart.
Nach Abfrage des Vorsitzenden, Herrn Mader, hat sich der Ausschuss mit der gegenwärtigen Besetzung zu Beginn der Sitzung einverstanden erklärt.
1. Stimmberechtigte Mitglieder
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen))
Rm Norbert Bonde (SPD)
Rm Andrea Keßler (SPD) i. V. Rm Dominik De Marco (SPD)
Rm Stefan Dondrup (DIE PARTEI)
Rm Matthias Dudde (B 90/Die Grünen) sB Kevin Götz (DIE LINKE+)
Rm Dirk Hartleif (CDU)
Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Silvya Ixkes-Henkemeier (SPD)
sB Mattias Hechler (SPD)
Rm Katrin Lögering (B 90/Die Grünen)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
sB Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Manfred Sauer (CDU)
Rm Leander Schreyer (B 90/Die Grünen)
sB Roman Senga (FDP/Bürgerliste)
Rm Oliver Stieglitz (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Thomas (AfD)
Rm Thomas Zweier (DIE LINKE+)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Gerda Haus (Seniorenbeirat)
sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)
sE Robert Szwed (Integrationsrat) i.V. für sE Isilay Isilar Günes (Integrationsrat)
3. Beratende Mitglieder:
Mathias Grasediek (StadtSportBund) i. V. für Thomas Friedhoff (StadtSportBund)
4. Beschäftigtenvertreter:
Horst Kortwittenborg, 41/Archiv
Natascha Sievert, 42
Raphael Westermeier, 42
Carsten Krause, 52/2
5. Verwaltung:
StD Jörg Stüdemann
StR`in Birgit Zoerner
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/GfD
Tobias Ehinger – 42/GfD
Bernd Kruse – 52/GF
Dr. Frank Brandstätter - 52/GBL
Matthias Kozka – 2/Dez.-BL
Stefan Bromund – 2/Dez.-Con.
6. Gäste:
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Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 9. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 18.01.2022, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 23.11.2021
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-
3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe
3.1 Trimm-dich-Pfade und Calisthenics-Anlagen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21818-21-E1)
3.2 Vorstellung der Entwicklungsziele des Zoos
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22911-21)
3.3 Jubiläumsveranstaltung 90 Jahre Rombergpark
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22886-21)
Die Unterlagen haben Sie zur Sitzung am 23.11.2021 bereits erhalten
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22886-21-E1)
3.4 Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 18.11.2021
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.21
(Drucksache Nr.: 21619-21-E17)
3.5 Auslastung der Dortmunder Hallenbäder
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22875-21)
3.6 Zukunftskonzept Zoo 2023, fünfter Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23253-21)
3.7 Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt "Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22963-21)
3.8 Sportlerehrung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23292-21)
3.9 Parkraumbeleuchtung Rombergpark und Zoo
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23258-21)
3.10 Parkleitsystem Zoo
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23289-21)
3.11 Barrierefreiheit der Sanitäranlagen in kommunalen Sportstätten
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22368-21)
3.12 Düsseldorfer Modell für Bewegungs-, Sport- und Talentförderung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22364-21)
4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe
4.1 Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20526-21-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 20.04.2021 erhalten.
4.2 Benennung eines sachkundigen Einwohners (m/w/d)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22924-21-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22924-21-E3)
4.3 Moderne Stadtgeschichte - Fortschreibung der Stadtgeschichte Dortmunds
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22389-21-E1)
4.4 Stadtteilbibliothek Nordstadt
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22388-21-E3)
4.5 Externe Ausschreibung Museumsentwicklungsplan
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23312-22)
4.6 Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23227-21)
4.7 Coronahilfen für professionelle Kulturschaffende in 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23244-21)
4.8 Stadtarchiv
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23291-21)
4.9 Fairen und offenen Zugang zu Dienstleistungs- und Bildungsangeboten der Bibliotheken schaffen - Mahnentgelte in der Stadt- und Landesbibliothek sowie den Stadtteilbibliotheken abschaffen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23275-21)
4.10 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20699-21-E4)
4.11 Auslobungsverfahren für ein Denkmal zur Erinnerung an Helene Wessel
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21820-21-E1)
4.12 Standort Dortmunder Kunstverein
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23310-22)
4.13 Zukunftskonzept der Musikschule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23311-22)
5. Angelegenheiten des Theaters
5.1 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20/21
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22570-21-E3)
5.2 Information des Betriebsausschusses über den Abschluss und die Verlängerung von Verträgen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22282-21)
5.3 1. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 21/22
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23285-21)
6. Sonstige Angelegenheiten
6.1 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021
6.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22895-21)
6.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22975-21)
hierzu -> Ergänzung zum Beschlussvorschlag vom 13.12.2021
(Drucksache Nr.: 22975-21-E1)
6.4 Pop-Up Biergärten im öffentlichen Raum
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23274-21)
Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch den Ausschussvorsitzenden Herrn Rm Sascha Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Mader fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin. Weiterhin weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Sitzung aufgrund der Coronasituation so kurz wie möglich durchzuführen sei.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Ixkes-Henkemeier benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende, Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, ob Einwände zur heutigen, reduzierten Aufteilung der Ausschussmitglieder vorliegen. Eine Vorgabe des Oberbürgermeisters läge nicht vor.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat keine Einwände geäußert.
Die folgenden TOP´s 3.2 und 3.6 werden zusammen zu behandelt.
Vorstellung der Entwicklungsziele des Zoos
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22911-21)
Zukunftskonzept Zoo 2023, fünfter Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23253-21)
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 23.11.2021
Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 23.11.2021 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -
3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe
zu TOP 3.1
Trimm-dich-Pfade und Calisthenics-Anlagen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21818-21-E1)
hierzu-> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21818-21-E2)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Die in Dortmund vorhandenen Trimm-dich-Pfade und Calisthenics-Anlagen fallen in die
Zuständigkeit von zwei Fachbereichen und einem Eigenbetrieb – dem Jugendamt,
Fachbereich 51, dem Grünflächenamt, Fachbereich 63 und den Sport- und Freizeitbetrieben,
dem Eigenbetrieb 52.
Die folgende Aufstellung und Beantwortung der Fragen ergibt sich aus den Angaben der
genannten Fachbereiche und des Eigenbetriebs.
Auflistung:
1. In Dortmund gibt es einen Trimm-dich-Pfad und sieben Calisthenics-Anlagen.
2. Der Trimm-dich-Pfad befindet sich im Fredenbaumpark (FB 63). Jeweils eine
Calisthenics-Anlage befindet sich im Westfalen- und im Hoeschpark (EB 52). Auf
städtischen Kinderspielplätzen in der Zuständigkeit des Fachbereichs 51 befinden sich
fünf Calisthenics-Anlagen: in der Baedecker Str. (Brackel), der Düsterstr. (Innenstadt-
Ost), im Steinhammer Park (Lütgendortmund), der Kieferstr. (Hombruch) und Hinter
dem Garten (Mengede).
3. Der Aufwand zur Kontrolle und Auffrischung des Fallschutzbelags der Calisthenics-
Anlagen beträgt ca. 200 Euro pro Jahr.
4. Durch die Fachbereiche 51 und 63 sind aktuell keine weiteren Trimm-dich-Pfade oder
Calisthenics-Anlagen geplant.
Seitens des Eigenbetriebs 52 kann als Sachstand mitgeteilt werden, dass im Rahmen des 2.
Aufrufs für das Förderprogramm des Landes NRW „Moderne Sportstätten“ dem
StadtSportBund 500.000 Euro für die Errichtung von allgemein nutzbaren
Außentrendsportanlagen zur Verfügung gestellt wurden. Darunter fallen auch Trimm-dich-
Pfade und Calisthenics-Anlagen. Zu möglichen Standorten sind der Eigenbetrieb 52 und der
StadtSportBund noch im Austausch.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:
Bezugnehmend auf die Antwort der Verwaltung zu Trimm-Dich-Pfaden und Calisthenics-Anlagen in Dortmund (Drucksache Nr.: 21818-21-E1) stellen die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgenden Antrag mit Bitte um Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem Konzept sicherzustellen, dass in jedem Stadtbezirk zunächst eine Calisthenics-Anlage für die öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Hierbei soll der StadtSportBund Dortmund durch die Verwaltung bei der Umsetzung seines Programms unterstützt und in Absprache mit den Bezirksvertretungen geeignete Orte gefunden werden.
2. Für Calisthenics-Anlagen, die nicht über die Mittel des StadtSportBund und die Bezirksvertretungen zur Verfügung gestellt werden können, ist dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Kostenschätzung im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 mitzuteilen.
3. Die Standorte der Trimm-Dich-Pfade und Calisthenics-Anlagen sind auf den Netzseiten der Stadt Dortmund bekanntzumachen.
Begründung:
Outdoor-Fitness-Stationen, auch genannt Calisthenics-Anlagen, erfreuen sich in immer mehr Städten steigender Beliebtheit. Diese Fitnessmöglichkeiten sind einfach und ohne viel Aufwand nutzbar. Neben dem Effekt, an der frischen Luft Gutes für Körper und Geist zu tun, sind diese Stationen auch von großem sozialem Wert, da sie von Menschen aller Generationen genutzt werden können. Sie stellen besonders für diejenigen Menschen eine gute Alternative dar, die nicht im Verein oder Fitnessstudio organisiert Sport treiben möchten.
Calisthenics-Anlagen kosten, je nach Größe und Anzahl der Geräte etwa 20.000 bis 40.000 €. Hinzu kommen die Kosten für den Fallschutzbelag und die Verankerung am Boden. Bei der Auswahl des Bodens und der Geräte sind barrierearme bzw. inklusive Lösungen zu bevorzugen, um die öffentliche Nutzung durch so viele Menschen wie möglich zu gewährleisten.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion und bittet um Zustimmung.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) weist auf die Barrierefreiheit hin und bittet um Berücksichtigung. Ebenso gibt sie den Hinweis, dass eine Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet sein sollte.
Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Senioren und bittet um die Ergänzung des Bereiches „Trimmpfade“.
Frau Brunsing stimmt der vorgeschlagenen Ergänzung zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet um Aufklärung, über welche Kosten gesprochen werde und ob das Konzept mit dem StadtSportBund gut abgesprochen sei. Außerdem fragt sie nach, ob der Landeszuschuss auch auf die „Trimmpfade“ zutreffe.
Herr Grasedieck (StadtSportBund) gibt an, dass der Zuschuss grundsätzlich für alle Outdoor-Anlagen gelte.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag unter Einbeziehung des oben genannten Zusatzes (fett) einstimmig, wie folgt zu:
4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem Konzept sicherzustellen, dass in jedem Stadtbezirk zunächst eine Calisthenics-Anlage und ein „Trimmpfad“ für die öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Hierbei soll der StadtSportBund Dortmund durch die Verwaltung bei der Umsetzung seines Programms unterstützt und in Absprache mit den Bezirksvertretungen geeignete Orte gefunden werden.
5. Für Calisthenics-Anlagen, die nicht über die Mittel des StadtSportBund und die Bezirksvertretungen zur Verfügung gestellt werden können, ist dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Kostenschätzung im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 mitzuteilen.
6. Die Standorte der Trimm-Dich-Pfade und Calisthenics-Anlagen sind auf den Netzseiten der Stadt Dortmund bekanntzumachen.
zu TOP 3.2
Vorstellung der Entwicklungsziele des Zoos
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22911-21)
Siehe auch TOP 3.6.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:
Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung, zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.2022 den Zoodirektor einzuladen und die Entwicklungsziele des Zoos im Rahmen des Zukunftskonzepts Zoo 2030, aber auch unter Gesichtspunkten wie Animal Rights, Nachhaltigkeit sowie der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit vorzustellen.
Herr Dr. Brandstätter (Zoodirektor, Geschäftsbereich Zoo) stellt die Entwicklungsziele des Zoo Dortmund anhand einer Präsentation (Anlage 1) vor und beantwortet im Anschluss die gestellten Fragen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bedankt sich für den Vortrag.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den fünften Sachstandsbericht zum Zukunftskonzept des Zoos zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Jubiläumsveranstaltung 90 Jahre Rombergpark
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22886-21)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22886-21-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 04.11.2021 vor:
Bereits 2019 hatte der Botanische Garten Rombergpark sein 90jähriges Jubiläum. Gefeiert werden konnte dies allerdings aufgrund der Corona-Pandemie nicht.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Darstellung,
- wann eine Jubiläumsveranstaltung geplant ist?
- welche Aktionen an diesem Tag geplant sind?
- ob Interaktionen – beispielsweise mit dem Theater Dortmund – geplant sind.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung vor:
Das 90jährige Jubiläum des Botanischen Gartens Rombergpark wurde bereits am Sonntag, den
16. Juni 2019 noch vor Beginn der Corona-Pandemie, im Rahmen des „Cornus-Fest mit 90
Jahrfeier des BG Rombergpark“ durchgeführt. Dies geschah im Rahmen eines kleinen
Festaktes mit Redebeiträgen, musikalischer Untermalung, Fachführungen usw.
Im Jahr 2022 begeht der Botanische Garten Rombergpark das 200. Jubiläum der
Fertigstellung des Romberg‘schen Schlossparks (1822-2022), des eigentlichen Beginns des
englischen Landschaftsparks mit Lindenallee, großem Weiher und Talwiese sowie der
historischen Pflanzensammlungen. Dies soll im Rahmen eines mittelgroßen Festaktes im
zweiten Quartal gefeiert werden, der genaue Termin wird aktuell eruiert. Aufgrund der
unbestimmten Corona-Lage wird von einer „Großveranstaltung“ mit umfangreicher
Beteiligung der Bürger*innen abgesehen. Vielmehr werden viele kleine Instandsetzungen,
Pflanzungen, Bauwerke etc. als Geschenke an der Besucher*innen umgesetzt und zur
Nutzung freigegeben.
Gespräche mit Vertreter*innen der verschiedenen Sparten des Theaters Dortmund fanden und finden statt. Die Terminfindung zur Durchführung ist schwierig, da die witterungstechnisch
relevanten Sommerwochen für Outdoor - Veranstaltungen mit der spielfreien Zeit des
Theaters Dortmund kollidieren.
Der Botanische Garten Rombergpark wird vom 18.bis 22. September 2022 Gastgeber für das
Jahrestreffen des Verbandes Botanischer Gärten (mit internationaler Beteiligung) sein.
Frau Mais (CDU-Fraktion) bedankt sich für die Antwort der Verwaltung und bittet um eine Information außerhalb der Tagesordnung, wer am 16.06.19 eingeladen gewesen sei (Anlage 2).
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
hierzu-> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 18.11.2021
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.21
(Drucksache Nr.: 21619-21-E17)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt aus seiner Sitzung am 18.11.2021 vor:
Den Ratsmitgliedern liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E11) vor:
„… es wird wie folgt Stellung genommen:
Das Bäderkonzept basiert auf einer Bestandsanalyse, für die eine sozialräumliche Einordnung
nicht zielführend ist, wenn im Ergebnis die dezentrale Versorgung der Stadtbezirke mit
Wasserflächen erhalten und für die Lehrschwimmbecken sogar ausgebaut werden soll. Das
gleiche gilt für die verkehrliche Anbindung im Bestand.
Eine sozialräumliche Einordung von Standorten erfolgt bei räumlichen Veränderungen. Da
dies eine mögliche Option mit Blick auf die Bäder in der Nordstadt sein kann, wird diese
Einordnung wie eine Analyse der verkehrlichen Anbindung, Bestandteil der vom Rat zu
beauftragenden Machbarkeitsstudie sein. Die Ausschreibung der Studie wird nach einem
positiven Ratsentscheid erfolgen.
Die Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Nordbades basiert auf der vorliegenden
Kostenschätzung des Ing.-Büros Krieger Architekten|Ingenieure, die hier von mindestens 10,4
Mio. EUR ausgeht. In die Bewertung der Verwaltung sind aber auch die Hinweise des
Ingenieurbüros Engels eingeflossen, das im Auftrag der Immobilienwirtschaft das Nordbad
alle 4 Monate, insbesondere statisch, untersucht. Im aktuellen Bericht wird dabei ausdrücklich
auf den zunehmend schlechten Erhaltungszustand des Tragwerks (Korrosionserscheinungen)
hingewiesen und die statische Sicherheit nur für weitere 4 Monate bestätigt.
Zitat Gutachten Engels Ing.: „Es kann also hier nur eine qualitative Beurteilung der
momentanen Tragfähigkeit vorgenommen werden. Quantitative Aussagen hinsichtlich der
verbliebenen Tragwerksreserven und deren zeitlicher Entwicklung sind daraus nicht zu
interpretieren. Hierfür wären u.a. weitergehende, zerstörende Untersuchungen notwendig. Neue Bauteilproben/-öffnungen bedeuten aber eine weitere Schwächung der bereits
geschädigten Konstruktion.“
Diese tiefergehenden Untersuchungen und die sich daraus ableitenden notwendigen
Maßnahmen wurden auch von Krieger Architekten|Ingenieure nicht durchgeführt und lassen
damit erwarten, dass sich die von Krieger Architekten|Ingenieure grob ermittelten Kosten in
Höhe von 10,4 Mio. EUR noch erhöhen werden.
Ein Prüfgutachten zum baulichen Zustand des DKH liegt nicht vor, wird aber in Auftrag
gegeben. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss durch das Dezernat 2 zur Kenntnis gegeben,
sobald sie vorliegen.“
Folgende Empfehlungen liegen dem Rat der Stadt außerdem vor:
- des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 11.11.2021:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus öffentlicher Sitzung vom 05.10.2021 vor:
..Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.
Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis
17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der
Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich.
Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr
Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der
Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und
Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit
der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von
Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.
Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder.
Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports.
Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.
Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der Sicherstellung der Barrierefreiheit und der wohnortnahen Versorgung von Frei- und Hallenbädern sowie des Antrags der SPD-Fraktion und den Ausführungen von Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk), folgenden Beschluss zu fassen:
- siehe Beschlussvorschlag –.
- des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 12.11.2021:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.21 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor (Drucksache Nr.: 21619-21-E1)
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet
die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der
Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am
23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.
Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis
17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der
Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich.
Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr
Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der
Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor (Drucksache Nr.: 21619-21-E3):
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und
Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit
der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von
Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte
Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu
realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.
Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.21 vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses
für Kultur, Sport und Freizeit aus öffentlicher Sitzung vom 05.10.2021 vor:
siehe oben!
Frau Gövert (B´90/Die Grünen) erklärte, dass sie sich gegen die Vorlage ausspreche, da im Sinne der Kinder und Jugendlichen das Bad Stockheide und das Nordbad nicht zugunsten eines Kombibades mit höheren Eintrittspreisen ersetzt werden sollten.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schließt sich mehrheitlich (3
Gegenstimmen B´90/Die Grünen, Frau Düwel, Frau Schütte-Haermeyer) der
Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit an.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.21 vor: (einschließlich Drucksache Nr.: 21619-21-E7)
Hierzu liegt vor -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 05.102021
siehe oben!
Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6)
…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine zusätzliche sozialräumliche Einordnung und Bewertung insbesondere der Nordstadt-Bäder. Dabei soll auch die Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer*innen dargestellt werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, vor dem Hintergrund der dargestellten maroden Bausubstanz des Nordbades, den baulichen Zustand des zum gleichen Gebäudekomplex gehörigen Dietrich-Keuning-Hauses zu bewerten. Die Stellungnahme ist den Ratsmitgliedern rechtzeitig zur Ratssitzung am 18.11.2021 schriftlich vorzulegen.
Begründung:
Das Bäderkonzept greift in seiner Ist-Analyse leider nur die reine Verteilung der Frei- und Hallenbäder nach Stadtbezirken auf. Eine sozialräumliche Einordnung findet nicht statt. Zudem fehlt im Anhang die Betrachtung der einzelnen Bäder bezüglich ihrer Anbindung im Quartier, an den ÖPNV oder an das Radwegenetz Stattdessen erfasst die Bewertung der Bäder (Anhang) bei allen Einzelkarten eine Angabe „Entfernung 0km“. Im AKSF hatte die Verwaltung mündlich angegeben, das Nordbad sei marode und nicht sanierungsfähig. Die Bestandsanalyse im Bäderleitplan weist hingegen einen Sanierungsbedarf von 10,4 Millionen Euro aus. Die mündliche Aussage steht somit im Widerspruch zum Ergebnis der Begehungen bzw. Darstellungen durch die diversen Planungsbüros (DSBG, PBR, KRIEGER).
Hierzu liegt vor -> Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) Drucksache Nr. 21619-21-E7)
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des
folgenden Ergänzungsantrags:
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird unter Punkt 1. neben dem Abriss und Neubau
des Nordbades auch die “Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades” als Vergleichsvariante
mit untersucht.
Begründung:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbads
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Ebenso wurden schon die Kosten für die
Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio. Euro beziffert.
Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative unbedingt sorgfältig
zu prüfen.
AMIG, 26.10.2021:
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr. 21619-21-E6) erfolgt zur Sitzung des Rates am 18.11.2021.
Man einigt sich darauf, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 21619-21-E7) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften zu überweisen.
In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt der
Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion DIE PARTEI), den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.21 vor:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage mit
folgenden Hinweis und wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu beschließen
Der Bezirksvertretung Hörde fehlt ein Hinweis auf das Lehrschwimmbecken Holzen
und die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt zeitnah eine Terminierung für eine
Begutachtung des Lehrschwimmbeckens vorzunehmen, damit eine Instandsetzung
realisiert werden kann.
Abstimmungsergebnis: mit 9 Ja Stimmen, 5 Gegenstimmen (Grünen/LINKE) und 3
Enthaltungen so beschlossen
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig
untenstehende Beschlussfassung unter Berücksichtigung folgender
Abänderungen der Vorlage:
1. Ergänzung und Änderung des Punktes 7.1 um die folgende Formulierung:
1. Sanierung des Bestandsbaus oder Sanierung des Bestandsbaus in zwei Schritten
mit zunächst Anbau eines Schwimmbeckens im südlichen Bereich sowie nach
dessen Fertigstellung vollständiger Sanierung des Bestandsgebäudes oder Neubau
des Nordbades an einem anderen Standort
Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden
Optionen zur Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades untersucht werden. Ein
Abriss und Neubau an gleicher Stelle scheidet wegen des dadurch bedingten zeitlichen
Ausfalls von bis zu 4 Jahren aus. Bei einem Neubau könnten dann auch die im
Bäderkonzept geforderten familienfreundlichen Ausstattungsmerkmale ergänzt
werden. Ein Neubau ist zwingend erforderlich, müssen doch die pflichtigen Aufgaben
des Schulschwimmunterrichts erfüllt werden. Auch der Vereinssport und das
öffentliche Schwimmen würden von einer solchen Maßnahme profitieren. Bei
gleichzeitiger Umsetzbarkeit ist eine Sanierung einem Abriss/Neubau
vorzuziehen.
2. Ersatzlose Streichung des Punktes 7.3:
Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk
Nord, das die Funktionen eines Hallen- und eines Freibades (für Nordbad und Freibad
Stockheide) vereint und zudem allen Nutzeransprüchen (Schule, Vereine,
Öffentlichkeit ganzjährig voll gerecht wird.
Begründung:
Zu Punkt 1:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbades
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Die aktuelle herausragende Lage des Nordbades in
direkter Nähe zum öffentlichen Nahverkehr sowie in fußläufiger Nähe zu zahlreichen Schulen
ließe sich an einem neuen Standort nur schwer erneut ermöglichen. Ebenso wurden schon die
Kosten für die Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio.
Euro beziffert. Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative prioritär zu
prüfen.
Zu Punkt 2:
Die Kosten für ein solches Familienbad wurden bei der Vorstellung des Bäderkonzeptes von
dem hierzu beauftragten Architekturbüro optimistisch auf 47 Mio. Euro geschätzt. Dem
gegenüber stehen Kosten in Höhe von 17,5 Mio. Euro für die Sanierung der beiden
Bestandsbäder Nordbad und Stockheide. Ein derartiges Projekt erscheint somit in erster Linie
höchst unwirtschaftlich. Hinzu kommen die erheblich steigenden Betriebskosten, die den
städtischen Haushalt jährlich zusätzlich belasten würden. Weiterhin wird eine Verdopplung
der Eintrittspreise geschätzt. In Anbetracht der sozioökonomischen Struktur innerhalb der
Nordstadt erscheint es mehr als fraglich, ob hier ein Mehrwert für Bewohner*innen des
Stadtteils geschaffen wird. Die Nichtschwimmer*innenquote unter Kindern in der Nordstadt
ist ohnehin schon sehr hoch, hier eine zusätzliche finanzielle Barriere einzuziehen, die explizit
Kinder aus Haushalten mit geringen Einkommen vom Schwimmen abhält, ist schlichtweg
falsch.
3. Ergänzung
Lehrschwimmbecken sollen im Gebiet der Innenstadt Nord an
Grundschulstandorten regelmäßig vorgesehen werden. Im Rahmen der
Neubaumaßnahmen Burgholzstraße/Eberstraße soll auch dort ein
Lehrschwimmbecken errichtet werden. Da die Mehrzahl aller Schulen in der
Nordstadt inklusiv unterrichtet, ist es sinnvoll, behindertengerechte
Lehrschwimmbecken (absenkbarer Boden) vorzusehen.
Begründung
Auf S. 6 der genannten Drucksache 21619-21 wird ausgeführt:
Aus dem Punkt 2.) ergibt sich die Notwendigkeit, die Kapazitäten an
Lehrschwimmbecken in Dortmund zu erweitern, insbesondere um den steigenden Zahlen an
Grundschulkindern, die in den nächsten 5-15 Jahren zu erwarten sind, gerecht zu werden.
Die Entwicklung weiterer Standorte für Lehrschwimmbecken wirkt sich ebenso günstig im
Hinblick auf den demografischen Wandel (…) aus.
Damit ist bereits eine hinlängliche Begründung für die Ausstattung der fast sämtlich neu zu
errichtenden (!) Nordstadt-Grundschulen sowie für die Neufassung des Schulzentrums
Burgholzstraße/Eberstraße gegeben. –
Gleichzeitig würden solche Maßnahmen aber den hohen Druck verringern, der mit der noch
zu findenden Lösung hinsichtlich der Neuerrichtung eines Bades/ von Bädern in der
Nordstadt einhergeht.
Beschluss:
wie in der Vorlage vorgeschlagen! Siehe oben!
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 21619-21—E11):
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Dem Schulausschuss liegen folgende Empfehlungen vor:
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021:
Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021:
Außerdem liegen dem Schulausschuss folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:
Fraktion B‘90/Die Grünen:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache Nr.: 21619-21-E10) bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorlage
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Stufenkonzept zur Sanierung der Hallenbäder inkl. des Nordbads spätestens bis zur Ratssitzung am 16.12.2021 im Zuge der Haushalts-beratungen vorzulegen. Mithilfe des Stufenkonzepts im Prioritätenkatalog der Verwaltung wird sichergestellt, dass Hallenbäder nacheinander und nicht zeitgleich saniert bzw.
gebaut werden, um das Schulschwimmen und Vereinsschwimmen sicherzustellen. Das Stufenkonzept wird vor diesem Hintergrund Prioritäten berücksichtigen, welche Bäder wann vorrangig saniert werden.
Begründung
Das Bäderkonzept weist einen Sanierungsbedarf von 113 Mio. Euro für alle Freibäder und Hallenbäder aus. Vor diesem Hintergrund muss gewährleistet werden, dass Schulschwimmen und Vereinssport auf genügend Wasserflächen zugreifen können. Dies soll durch ein Stufenkonzept ermöglicht werden und Hilfe zur Entscheidungsgrundlage für die Ratsmitglieder in den Haushaltsberatungen sein, sofern über die Sanierung von Bädern beschlossen wird.“
SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21619-21-E-15):
„… die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.
Begründung
Für den Standort des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen liegt ein Gutachten bereits vor. Eine Entscheidung zur Sanierung dessen kann nun getroffen werden. Zudem sind weitere Lehrschwimmbecken zur Schwimmausbildung der Kinder in Dortmund notwendig.“
Herr Spieß bat um folgende Ergänzung des SPD-Antrages:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das in das Bäderkonzept integriert wird.
Herr Spieß begründete kurz den Antrag seiner Fraktion. Ein Konzept vorzulegen gehe über eine gutachterliche Betrachtung hinaus. Zum Punkt 2 sehe seine Fraktion keine haushaltspolitische Relevanz. Sollte das anders sein, würde ein haushaltspolitischer Antrag nachgereicht werden.
Frau Mais ging auf den SPD-Antrag ein. Man habe in Holzen ein Lehrschwimmbecken, das genutzt werden könnte, wenn man Geld rein stecke. Inhaltlich könne sie dem zustimmen, sei aber der Meinung, Sanierung ohne Geld sei nicht möglich. Ein Konzept aufzustellen, sei ok, wenn auch schwierig, da Lehrschwimmbecken immer in Hallenbäder integriert werden. Im Haushalt 2021 und 2022 sei dafür kein Geld eingestellt, deshalb gehöre das Thema in die Haushaltsberatungen.
Frau Lögering bestätigte die Meinung ihrer Fraktion aus der Sitzung des AKSF. Der jetzige Antrag ihrer Fraktion soll die Möglichkeit bieten, Sanierungen direkt vorzugeben. Zum SPD-Antrag folgte sie den Ausführungen von Frau Mais. Inhaltlich sei Punkt 1 ok, Punkt 2 gehöre in die Haushaltsberatungen.
Herr Klösel führte aus, dass seiner Fraktion in der Vorlage ein fester Termin fehle. Aus diesem Grund sei der Antrag entstanden. Über die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen sei werde ja schon seit Jahren diskutiert.
Frau Mais hält die Aufnahme in die Haushaltsberatungen für wichtig, um endlich handeln zu können. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sei ihrer Meinung nach durch den Beschlusstext einbezogen, sie könne diesem aber zustimmen.
Herr Spieß beantragte die Einzelabstimmung der Punkte des SPD-Antrages.
Der Schulausschuss stimmt dem folgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:
Der Schulausschuss stimmt dem Punkt 1 des SPD-Antrages mit der gewünschten Ergänzung (fett) einstimmig zu:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von
Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das ins Bäderkonzept integriert
wird.
Der Schulausschuss stimmte dem Punkt 2 des SPD-Antrages einstimmig (bei Enthaltung FDP/Bürgerliste, 1 DIE LINKE+, B‘90/Die Grünen, CDU) zu:
2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der
Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 6 Nein (B‘90/Die Grünen, DIE PARTEI) und 1 Enthaltung (DIE LINKE+) unter Einbeziehung der vorliegenden Empfehlungen und Anträge, den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
siehe oben!
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN empfiehlt die Vorlage in der Form nicht, da sie der Verlagerung des Freibades Stockheide nicht zustimmen. Darüber hinaus kann das Mengeder Hallenbad von Berufstätigen nicht genutzt werden, da die Öffnungszeiten dies nicht ermöglichen. Diese sollten entsprechend angepasst werden.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt die Vorlage, wie vorgeschlagen, mit den o. g. gemachten Anmerkungen
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.21 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung vom 05.10.2021 vor:
siehe oben!
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung vom 26.010.2021 vor:
siehe oben!
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 vor.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung vom 02.11.2021 vor:
siehe oben!
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Nord aus der Sitzung vom 03.11.2021 vor:
siehe oben!
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
siehe oben!
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage und alle o. g. vorliegenden Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke/Die Partei) den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu beschließen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt unter Berücksichtigung des nachstehenden Antrages des SPD-Fraktion aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der CDU-Fraktion (4), Frau Selzer (die Linke) und Herrn Winko (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Höfer (FDP) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport – Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Beschluss
- wie in der Vorlage vorgeschlagen
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.21 vor:
Dem BPN liegt die folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 vor.
Siehe oben!
Frau Opitz geht auf die vorliegende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 und auf ihre darin gemachten Anmerkungen ein.
Weiterhin liegt dem Behindertenpolitischen Netzwerk folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorlage
Die Bewertung des Bestands (Anhang des Bäderleitplans) ignoriert Barrierefreiheit in ihrer Komplexität. Barrierefreiheit ist mehr als nur ein breiter Eingang mit einer Rampe oder eine barrierefreie Toilette. In der Vorlage taucht lediglich das Merkmal “behindertengerecht” auf, ohne darzustellen, in welcher Form. Stattdessen eröffnet die vorgeschlagene Machbarkeitsstudie der Verwaltung einen Weg, dass eines von nur drei barrierefreien Dortmunder Bädern – das Nordbad – dauerhaft geschlossen wird. Darüber hinaus ist das Nordbad sehr zentral und barrierefrei über die öffentlichen Verkehrsmittel und ohne
fremde Hilfen (z.B. ohne manuell bedienbare Bus-Rampen) eigenständig erreichbar.
Das BPN möge daher beschließen:
Dem Rat der Stadt Dortmund wird der Erhalt und die Sanierung des Nordbads
empfohlen.
1. Beschlussvorlage
Folgt man der Vorlage und dem Bäderleitplan, die die Verwaltung zugesandt hat, kommt man zum Schluss, Menschen mit Behinderungen gibt es in Dortmund nicht. In der Ziel-beschreibung taucht das Thema nicht auf, dementsprechend findet es auch keine
Beachtung in den weiteren Plänen der Verwaltung. Das BPN möge daher beschließen:
Die Machbarkeitsstudie zur Realisierungsfähigkeit der in 1 und 3 genannten Varianten wird ergänzt um den Erhalt des Nordbads – auch um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit sowie um Berück-sichtigung von Sport von und für Menschen mit diversen Behinderungen. Folgende Gesichtspunkte sollen hierbei aufgegriffen werden:
· Erreichbarkeit des Bades mit öffentlichen Verkehrsmitteln – im besten Fall ohne fremde Hilfen wie manuell zu bedienende Bus-Rampen, sondern durch direkte Anbindung ans Stadtbahnnetz mit ebenerdigem Zugang
· Zugang zum Bad durch feste Rampen – keine störanfälligen Lifts
· Ausgestaltung des Sanitär- und Umkleidebereichs
· Zugang ins Wasser
Begründung:
Trotz der ermöglichten Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Beteiligungs-prozess sowie der von diesen eingebrachten Bitten, Inklusion in allen Bereichen des
Bäderkonzepts – und nicht nur am Beckenrand – zu berücksichtigen, findet sich im Bäderleitplan das Thema Barrierefreiheit und Inklusion nicht abgebildet.
Das BPN stimmt dem vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig zu und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung dieses Antrages zu beschließen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Eving unterstützt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 03.11.2021 und erhebt diesen zum Antrag und beschließt einstimmig gleichlautenden Zusatz.
Empfehlung BV Innenstadt-Nord siehe oben!
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgende Beschlussfassung unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes:
Siehe oben! – weiterer Beschlusstext wie in der Vorlage vorgeschlagen!
Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Eving nachfolgende Empfehlungen/Stellungnahme zur Kenntnis:
- Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021
- Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
- Stellungnahme des Oberbürgermeisters Herrn Westphal vom 03.11.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom
05.10.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grüne (AMIG) vom 26.10.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung der Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) vom
27.10.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 03.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 03.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung des Schulausschusses vom 03.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung der BV Innenstadt –Ost vom 09.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21619-21-E11):
Siehe oben!
AKUSW, 10.11.2021:
In Kenntnis der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die gesamte Angelegenheit bis zum Rat durchlaufen.“
Zudem liegt dem Rat der Stadt folgende weitere Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 22808-21-E2) vor:
„… die oben genannte Bitte um Stellungnahme der Verwaltung zur Ratssitzung am 18.11.2021
wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN in die Sitzung des AFBL am 12.11.2021 eingebracht. Die Stellungnahme der Verwaltung zur Ratssitzung am 18.11.2021
kann somit nur als Tischvorlage erfolgen.
Zu den Fragen wird wie folgt Stellung genommen:
Frage 1:
Die Verwaltung steht mit keinem Planungsbüro in Kontakt. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung.
Frage 2:
Bis zur Sitzung des Rates am 12.05.2022.
Frage 3:
Die von der DSBG bzw. Krieger Architekten vorgestellte Ideenskizze für ein Familienbad war Bestandteil des ursprünglichen Auftrags zur Erarbeitung des Bäderleitplanes.
Einzelkosten lassen sich hier nicht definieren.
Frage 4:
Der Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung des Masterplanes Sport ist am 13.12.2018 (DS-Nr.:
11874-18) gefasst worden. Unter anderem sollte die Bestandsaufnahme der Sportinfrastruktur, das Aufzeigen von Handlungsempfehlungen/Visionen ermittelt werden. Übergeordnetes Ziel sollte lauten, Rahmenbedingungen (Räume und Angebote) zu schaffen, die möglichst viele Dortmunder*innen zur Bewegung und zum Sport anregen. Mit der Vorlage des 1. Zwischenberichtes (DS-Nr.: 16354-19) ist als wesentlicher Arbeitsschwerpunkt in 2020 die Erarbeitung des Bäderkonzeptes benannt worden. Auf der Grundlage der Datenerhebungen und der Vorarbeiten in der AG Bäder ist die Arbeit der ersten Phase des Masterplanes Sport fortgesetzt worden.
Die vorgezogene Berichterstattung des Bäderkonzeptes im Rahmen einer Informationsveranstaltung beruht auf der Diskussion im AKSF vom 20.04.2021 zu einem später zurückgezogenen Antrag der SPD-Fraktion. In diesem Antrag wurde noch vor der
Sommerpause um eine Vorstellung des Bäderkonzeptes gebeten, verbunden mit einer „ersten Aussage zu den abgängigen Bädern der Nordstadt“. Dies wurde von der Verwaltung zugesagt.
In dem Einladungsschreiben von Frau Stadträtin Zoerner vom 14.06.2021 für den 28.06.21
wurde auf diese Zusage verwiesen.
Nach Abschluss des Beteiligungsprozesses und auf Grundlage der Ergebnisse des Ziele-Workshops am 18.05.21 wurde die DSBG beauftragt, die Variante „Familien-Kombibad“ mit
Bündelung aller Wasserflächenbedarfe als Ideenskizze für eine Präsentation am 28.06.21
vorzubereiten.
Weitere Konzeptstudien für die Dortmunder Bäder liegen nicht vor.
Fragen 5 - 9:
Die Beantwortung der hier formulierten Fragen ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses der noch zu beauftragenden Machbarkeitsstudie. Hier bedarf es deutlich tiefergehender Betrachtungen als bisher in der Ideenskizze vorgestellt.
Frage 10:
Die Flächenauswahl ist durch die notwendige Größe für ein Familien-Kombibad deutlich eingeschränkt. Für die bekannte Ideenskizze wurde aufgrund der Kurzfristigkeit nur der aufgegebene Sportplatz an der Lindenhorster Straße (Einfahrt zur Mende-Sportanlage) als geeignet eingestuft. Auch hier ist es Aufgabe der Machbarkeitsstudie, in Abstimmung mit der Planungs- und Liegenschaftsverwaltung weitere geeignete Flächen im Stadtbezirk zu finden
und nach ihrer sozialräumlichen und verkehrstechnischen Eignung zu bewerten.
Frage 11:
Die Sanierungsplanung für die Dortmunder Bäder mit einem Finanzierungskonzept und
einem zeitlichen Plan wird z. Z. – wie in der Vorlage DS-Nr.: 21619-21 angekündigt – mit
den Badbetreibern erarbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.“
Auch erhält der Rat der Stadt folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vorgelegt:
- den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vom 16.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E20):
„die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
1. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sind nur die beiden folgenden Optionen zu
prüfen:
Option 1 – Sanierung des Nordbads und des Freibads Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Sanierung des Bestandbaus des Nordbades oder Neubau des Nordbads am gleichen Standort oder in direkter Umgebung. Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden Optionen zur Sanierung des Bestandbaus des Nordbads untersucht werden.
Option 2 – Neubau des Nordbads (Hallenbad) neben dem sanierten Freibad Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Neubau eines Hallenbades in direkter räumlicher Nähe zum Freibad Stockheide. Das Hallenbad soll über 25m-Wasserbahnen, Kinderbecken und einen Sprungturm verfügen.
2. Die Machbarkeitsstudie soll die Bäder über ihren gesamten Lebenszyklus unter allen denkbaren Aspekten betrachten. Dazu zählen u. a.: Finanzen; Betriebskosten (sachlich und personell, inklusive ggf. entstehender Synergieeffekte); Ressourcenverbrauch; räumliche Anbindung an die verschiedenen Verkehrsträger; Nachnutzung des Nordbad-Grundstücks für den Fall des Neubaus am Standort Stockheide; der temporäre Wegfall der Nordbad-Schwimmfläche für den Fall der Sanierung des Bades; Nachhaltigkeit; Ökologie; Energieeffizienz; Denkmalschutz, usw.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.“
- den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E21):
„…. die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu einer Neubauvariante des Nordbades auch einen Vorschlag zur weiteren Nutzung des aktuellen Baukörpers Nordbad zu machen. Insbesondere ist hier die Variante "Neues Lehrschwimmbecken" zu prüfen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Fachbesichtigung unter Beteiligung eines Gutachters für das Nordbad und das Freibad Stockheide für die Ratsmitglieder durchzuführen.
Begründung:
Die Variante "Sanierung des Nordbades" könnte nach den Erfahrungen mit der Sanierung des Südbades mit einem bis zu dreijährigen Nutzungsausfall verbunden sein, ohne dass es insbesondere für das Schul- und Vereinsschwimmen aber auch die Schwimmbedarfe der Öffentlichkeit eine Alternative für diesen Zeitraum gibt. Gerade für das Schulschwimmen haben die Erhebungen im Rahmen des Bäderkonzeptes gezeigt, dass stadtweit ein erheblicher Mangel an Wasserflächen für die Schwimmausbildung besteht. Das gilt auch für die Schwimmausbildung der Vereine. Daraus abgeleitet ist die Verwaltung gehalten, neue Standorte für zusätzliche Lehrschwimmbecken vorzuschlagen. Dafür bietet sich die Fläche des jetzigen Nordbades an, die zudem auch dem Dietrich-Keuning-Haus eine Entwicklungsperspektive bieten würde.“
Rm Kowalewski (Die Linke+) regt an, die Vorlage einschließlich der -teilweise sehr kurzfristigen- Anträge und Stellungnahmen zwecks Beratung in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) zu überweisen. Hier könnten dann auch Fragen zur Förderkulisse erörtert werden.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) plädiert für eine Abstimmung, da aus seiner Sicht keine neuen Aspekte erwartbar sind.
Bm‘in Mais (CDU) hält im Sinne der Sache eine Diskussion -vorzugsweise im Ausschuss- für wichtig.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste sowie Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den Beschluss, die Vorlage einschließlich der dazu vorliegenden Anträge zwecks weiterer Beratung in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.2021 vor:
Zum o.g. Antrag wird wie folgt Stellung genommen:
Der Rat soll mit der Vorlage des Bäderleitplanes u. a. zur Kenntnis nehmen, dass die
Verwaltung Prioritätenkataloge zur Sanierung und Modernisierung der Hallen- und Freibäder
erarbeiten wird. Dazu bedarf es umfangreicher Abstimmungen zwischen den Badbetreibern,
der Verwaltung und den Gutachtern. Ziel ist es, ein Stufenkonzept zu erstellen, das sowohl
unter finanziellen (Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre) als insbesondere auch unter
Nutzeraspekten die bestmögliche Realisierung der Bedarfe garantiert. Aktuell ist nicht
absehbar, ob für einzelne Sanierungserfordernisse ein Bad überhaupt komplett für einen
längeren Zeitraum außer Betrieb genommen werden muss (dies gilt insbesondere für die
Hallenbäder).
Die avisierten Gespräche beginnen nach Vorlage des Ratsbeschlusses und werden
voraussichtlich bis zum Frühjahr nächsten Jahres andauern. Unabhängig von eventuellen
akuten Störungen, ist mit einer Umsetzung einzelner Sanierungsmaßnahmen erst ab 2023 zu
rechnen. Hierzu wird dem Rat rechtzeitig zur Vorbereitung der jeweiligen Haushaltsberatungen berichtet.
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.22:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die o. g. Überweisung des Rates und die o.g. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) lässt über folgende, o. g. und noch nicht befasste Anträge abstimmen:
1. Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vom 16.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E20)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem o. g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen und der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
2. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E21)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den o. g. Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des o. g. gemeinsamen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion (fett), einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder.
Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports. Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.
1. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sind nur die beiden folgenden Optionen zu
prüfen:
Option 1 – Sanierung des Nordbads und des Freibads Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Sanierung des Bestandbaus des Nordbades oder Neubau des Nordbads am gleichen Standort oder in direkter Umgebung. Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden Optionen zur Sanierung des Bestandbaus des Nordbads untersucht werden.
Option 2 – Neubau des Nordbads (Hallenbad) neben dem sanierten Freibad Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Neubau eines Hallenbades in direkter räumlicher Nähe zum Freibad Stockheide. Das Hallenbad soll über 25m-Wasserbahnen, Kinderbecken und einen Sprungturm verfügen.
2. Die Machbarkeitsstudie soll die Bäder über ihren gesamten Lebenszyklus unter allen denkbaren Aspekten betrachten. Dazu zählen u. a.: Finanzen; Betriebskosten (sachlich und personell, inklusive ggf. entstehender Synergieeffekte); Ressourcenverbrauch; räumliche Anbindung an die verschiedenen Verkehrsträger; Nachnutzung des Nordbad-Grundstücks für den Fall des Neubaus am Standort Stockheide; der temporäre Wegfall der Nordbad-Schwimmfläche für den Fall der Sanierung des Bades; Nachhaltigkeit; Ökologie; Energieeffizienz; Denkmalschutz, usw.
zu TOP 3.5
Auslastung der Dortmunder Hallenbäder
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22875-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Darstellung, wie viele Personen / Monat die Dortmunder Hallenbäder aufgesucht haben. Hierbei bitten wir um zeitliche Rasterung, ab 7.00 Uhr morgens bis zum Ende der Badezeit. Die Auflistung sollte den Zeitraum 2020 bis August 2021 beinhalten.
Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter, Geschäftsbereich Sport) sagt eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung für die nächste Sitzung zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet um eine grobe Sachdarstellung für einen generellen Überblick.
Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) fragt nach, ob Herr Knoche schon aussagefähig bezüglich der Sanierung des Freibades Stockheide sei.
Herr Knoche gibt an, dass an der Instandsetzung bis zur endgültigen Sanierung gearbeitet werde, technisch sei das aufwendig. Der gerade beschlossene Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion (siehe TOP 3.4) beinhalte auch, eine Machbarkeitsstudie auf den Weg zu bringen, diese läge bereits vor.
Frau Mais stellt mündlich den Antrag, dass die Verwaltung beauftragt werde, ein kurzfristiges Sanierungskonzept für das Freibad Stockheide vorzulegen.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) weist den mündlichen Antrag von Frau Mais zurück, da das Thema nicht zu diesem Tagesordnungspunkt passe.
Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass sich ihre Fraktion durchaus dem Antrag von Frau Mais anschließen könne.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich der Meinung von Herrn Heymann an.
Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bittet Herrn Knoche dieses Votum des Ausschusses mitzunehmen und bittet die Fraktionen, den Tagesordnungspunkt zum Freibad Stockheide für die nächste Sitzung aufzunehmen.
zu TOP 3.6
Zukunftskonzept Zoo 2023, fünfter Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23253-21)
Siehe auch TOP 3.2
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:
Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung, zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.2022 den Zoodirektor einzuladen und die Entwicklungsziele des Zoos im Rahmen des Zukunftskonzepts Zoo 2030, aber auch unter Gesichtspunkten wie Animal Rights, Nachhaltigkeit sowie der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit vorzustellen.
Herr Dr. Brandstätter (Zoodirektor, Geschäftsbereich Zoo) stellt die Entwicklungsziele des Zoo Dortmund anhand einer Präsentation (Anlage 1) vor und beantwortet im Anschluss die gestellten Fragen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bedankt sich für den Vortrag.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den fünften Sachstandsbericht zum Zukunftskonzept des Zoos zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt "Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22963-21)
Frau Mais (CDU-Fraktion) fragt nach, bezogen auf Seite 37, z.B. Büttnerstraße, warum einmal 2500 Std., die genutzt werden könnten aufgeführt seien und weiter unten dann 2700 Std. Die Regelnutzungszeiten lägen bei 2800 Std. pro Jahr.
Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter, Geschäftsbereich Sport) sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Abschlussbericht zum Modellprojekt „Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Sportlerehrung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23292-21)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23292-21-E1)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23292-21-E2)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 22.12.2021 vor:
die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die momentan geltenden Parameter der Ehrenordnung, die zur Ehrung von Dortmunder SportlerInnen seit Jahren angewendet werden, überarbeitet und angepasst werden sollten.
Begründung
Die Ehrung von Dortmunder SportlerInnen / Team-Mannschaften ist eine Auszeichnung für eine
besondere und herausragende sportliche Leistung. Die dafür geltende Ehrenordnung wurde allerdings seit Jahren nicht überarbeitet bzw. angepasst, so dass bisher des Öfteren dieselben SportlerInnen/Mannschaften geehrt wurden.
Um einen größeren Radius an Sportlern/Mannschaften zu erreichen ist daher eine Überprüfung
der momentan geltenden Parameter der Ehrenordnung vorzunehmen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 17.01.2022 vor:
Der Ruf Dortmunds wird von den vielen Leistungssportler*innen in die Welt getragen. Die Sportstadt Dortmund ist in Deutschland ein Begriff. Auch als demokratische Fraktionen arbeiten wir gemeinsam daran, das Image Dortmunds als City of Sport zu bilden. Vor diesem Hintergrund verwundert es, wenn die Stadt Dortmund beim Handball-Team des BVB nur ausweichend von einem „freundschaftlichen Miteinander“ spricht. Dass die Unterstützung des Handballs anders aussehen kann, zeigen Städte wie zum Beispiel Flensburg und Kiel. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung in Bezug auf den Artikel in der taz vom 12.01.2022 („Handballerinnen von Borussia Dortmund: Meisterinnen ohne Lobby“) um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Mit welchen Maßnahmen arbeitet die Stadt Dortmund einem bereits öffentlich diskutierten bundesweiten Imageverlust im Handballsport entgegen?
2. Wann erhält das Handball-Team des BVB einen Schlüssel zur Trainingshalle?
3. Wie kann das Handball-Team des BVB mehr Flexibilität für zusätzliche adäquate Trainingsorte bzw. Trainingseinheiten zur Vorbereitung auf zu erwartende Spiele in der DHB-Pokalrunde und der Champions-League erhalten?
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem o. g. Antrag einstimmig zu.
Herr Kruse (Geschäftsführer Sport- und Freizeitbetriebe) verweist auf den Ratsbeschluss aus 2012, der festlege, dass für besondere Verdienste auf dem sportlichen Gebiet diese Ehrung ausgesprochen werde. Veränderungen seien mit einem Ratsbeschluss möglich. Eine Detailbesprechung müsse dann klären, welche Vorstellungen der Politik da zugrunde lägen.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion das Ansinnen unterstütze, auch um Anreize für Sportler und Sportlerinnen aus Dortmund zu setzen. Sie bittet die Verwaltung um die Beantwortung der Fragen ihrer Fraktion.
Herr Knoche (Geschäfttsbereichsleiter, Geschäftsbereich Sport) erklärt, dass die Mannschaft des BVB sich auf Einladung des Oberbürgermeisters in das goldene Buch der Stadt Dortmund eingetragen habe. Bei der Kritik des BVB gehe es um die Rahmenbedingungen in Dortmund für Leistungssport, insbesondere für Handball. Dazu müsse man wissen, dass Dortmund mit der Sporthalle in Wellinghofen, am Lieberfeld, eine Großsporthalle mit einer Kapazität von 1500 Zuschauern habe. Diese sei für Bundesligaspiele geeignet. Im letzten Jahr sei der BVB erstmalig für die Championsleague ausgelost worden. Die internationalen Anforderungen an eine Sporthalle seien deutlich höher und würden in der Halle Wellinghofen nicht erfüllt. In Dortmund gäbe es zwei alternative Spielmöglichkeiten, einmal die Westfalenhalle 1 und die Helmut-Körnig-Halle. Der BVB habe sich entschieden, das Angebot der Helmut-Körnig-Halle anzunehmen. Bereits im Juni letzten Jahres sei klar gewesen, dass die gewünschten Spieltermine im Januar und Februar, aufgrund anderer feststehender Events, nicht möglich seien. Am 02.12.21 habe es eine Anfrage des BVB für zwei Ersatztermine für diesen Zeitraum gegeben, diese Anfrage wurde an die Leichtathleten weitergeleitet, die sich kooperativ für einen von zwei freizugebenden Terminen gezeigt hätten. Der Abteilungsleiter des BVB, Herr Heiermann, habe aber, ohne diese Rückmeldung abzuwarten, eine Sporthalle in Wuppertal gebucht, was wiederum Grundlage für einen Presseartikel mit entsprechender Kritik gewesen sei. Das Thema hätte sich dann aufgelöst, als die Fußballstadtmeisterschaften coronabedingt abgesagt worden seien.
Der BVB hatte zudem den 15.01.22 bei den Westfalenhallen angefragt, von dort ein Angebot bekommen, sich aber nicht zurück gemeldet.
Zu den Trainingsbedingungen der Sporthalle Wellinghofen sei die Frage aufgekommen, ob man nicht einen Schlüssel haben könne. Die Sport und Freizeitbetriebe seien nur dafür zuständig, außerhalb der Schulnutzungszeiten, den Vereinen (auch dem BVB) Trainingszeiten zur Verfügung zu stellen. Das finde in ausreichendem Maße statt. Der BVB habe vor 1 ½ Jahren den Wunsch geäußert, zweimal die Woche Frühtraining auszurichten. Da Dortmund nur über reine Schulsporthallen verfügt, kann hier vor 16.00 Uhr keine offizielle Hallenvergabe erfolgen. Nur durch eine individuelle Vereinbarung zwischen dem Schulleiter der Realschule in Wellinghofen und dem BVB konnten dann doch Zeiten für ein Frühtraining bereit gestellt werden. Der Hausmeister sei nicht zuständig, da er den Vereinen nur außerhalb der Schulnutzungszeiten aufschließe. Während der Schulnutzungszeiten hätten die Sportlehrer immer einen eigenen Schlüssel und der Hausmeister sei zu diesen Zeitpunkten nicht in den Hallen unterwegs. Somit habe sich der BVB den Schlüssel im Sekretariat abgeholt. Das liegt alleine in der Verantwortung des Schulleiters, der auch den Wunsch nach einem eigenen Schlüssel für den BVB entscheiden muss, da er in dieser Zeit das Hausrecht habe. Wenn der Schulleiter kein Problem habe, sei das damit erledigt, da die Verwaltung nicht weisungsgebunden sei. Für die Nutzung von anderen Schulräumen außerhalb der Schulnutzungszeiten (z.B. für Besprechungen) muss der Verein wie üblich bei SFB einen Antrag stellen. Der Hausmeister wird informiert und dann würde der entsprechende Raum aufgeschlossen.
Er habe mit dem BVB schon kommuniziert, dass es in Zukunft schwieriger werde, da die Schule demnächst einen größeren Sportbedarf haben wird. Eine Entspannung könnte der Neubau der Sporthalle Hörde 1 herbeiführen, die auch als Spielstätte zur Verfügung stehen werde.
Die Trainingssituation ist in Dortmund ist insgesamt nicht befriedigend und nicht auf die Schnelle zu lösen.
Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die neue Halle an der Übelgönne vom BVB privilegiert genutzt werden könne.
Herr Knoche merkt an, dass auch diese Sporthalle als Schulsporthalle für das Berufskolleg konzipiert sei, außerhalb der Schulnutzungszeiten selbstverständlich für größere Sportevents zur Verfügung stehe.
Der o. g. Antrag und die o. g. Bitte um Stellungnahme sind damit mündlich beantwortet.
zu TOP 3.9
Parkraumbeleuchtung Rombergpark und Zoo
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23258-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 14.12.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Parkraumbeleuchtung Rombergpark und Zoo zu erstellen. Ziel soll die Beseitigung von Angsträumen sein, gleichzeitig sollen aber auch Aspekte zur Verhinderung von unnötigen Lichtemissionen berücksichtigt werden.
Begründung:
Der Parkplatz Rombergpark/Zoo an der Mergelteichstraße ist nur an dem Hauptweg beleuchtet, am Parkplatz Zillestraße ist keine Beleuchtung vorhanden. Zur Beseitigung von Angsträumen soll daher eine intelligente Beleuchtung dieser Bereiche eingerichtet werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass unnötige Lichtemissionen nach Möglichkeit verhindert werden.
Frau Mais (CDU-Fraktion) gibt an, dass nach Rücksprache, die Bezirksvertretung Hombruch, das nicht als Angstraum gesehen habe. Sie bittet, den Antrag in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass der Bereich Zoo und Rombergpark bereits im Aktionsplan Angsträume definiert sei und mit den Mitteln bedacht sei. Aus ihrer Sicht sei der Antrag überflüssig.
Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) erklärt, dass der Antrag aus einem Begehren von Bürgerinnen und Bürgern entstanden sei, die den Zoo und den Rombergpark nutzten. Es gehe auch um intelligente Beleuchtung.
Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass im letzten Jahr der Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ein generelles Beleuchtungskonzept in Naturräumen beschlossen habe. Sie schlägt vor, das abzuwarten.
Herr Mader schlägt vor, den Antrag als eingebracht anzusehen und dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen und hier wieder aufzurufen, wenn es neue Informationen der Verwaltung gäbe.
Frau Ixkes-Henkemeier erklärt sich für ihre Fraktion als Antragsteller einverstanden, den Antrag nach neuem Sachstand erneut aufzurufen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sieht den Antrag als eingebracht und überweist ihn zur Information an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
zu TOP 3.10
Parkleitsystem Zoo
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23289-21)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23289-21-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 22.12.2021 vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beschluss des folgenden Prüfauftrages:
1. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob und wenn ja wie die beiden von dopark21 betriebenen Parkplätze am Zoo Dortmund an der Mergelteichstraße und der Zillestraße in das Parkleitsystem der Stadt Dortmund eingebunden werden könnten. Die Ergebnisse der Prüfung sind auch dem AMIG vorzulegen.
2.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) gibt an, dass das Thema von den Anwohnern komme. Wenn der Parkplatz einem Leitsystem angeschlossen wäre, könnte es eine frühzeitige Mitteilung geben, dass der Parkplatz voll ist und das bisherige Parkchaos mildern.
Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass das Parkleitsystem in der City diese Funktion habe. In dieser Außenbereich-Situation käme das nicht zum Tragen. Er sehe nicht die Chance, dass das Parkleitsystem die Funktion des Leitens erfülle. Viel Geld in die Hand zu nehmen, könne nicht Sinn der Sache sein.
Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass es sich vorerst um einen Prüfauftrag handele. Es gehe darum, dass der Besucher erst gar nicht in die Mergelteichstraße einbiege, wenn der Parkplatz voll ist, sondern vorher schon auf den Parkplatz an der Zillestraße umgeleitet werde.
Herr Heymann weist darauf hin, dass im Haushalt ein Prüfauftrag für ein Kombiticket mit dem Zoo an die Verwaltung beschlossen worden sei.
Herr Mader weist darauf hin, dass bei diesem Antrag keine städtischen Kosten entstünden.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem o. g. Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
zu TOP 3.11
Barrierefreiheit der Sanitäranlagen in kommunalen Sportstätten
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22368-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Information zu folgendem Punkt:
Aktuell sind noch viele Sanitäranlagen der kommunalen Sportanlagen nicht barrierefrei. Wir bitten daher die Verwaltung um eine Aufstellung der Sanitäranlagen in kommunalen Sporteinrichtungen, die bislang nicht barrierefrei sind. Wir bitten hierbei ebenfalls um Information, wann der jeweilige barrierefreie Ausbau der in der Aufstellung benannten Anlagen erfolgen soll.
Frau Mais (CDU-Fraktion) erläutert die Begehung der Halle an der Gesamtschule Gartenstadt. Sie gibt an, dass sie und Frau Brunsing entsetzt gewesen seien über den Zustand vor Ort.
Das man dort Sport machen könne sei gegeben, der Behindertensportverband sei immer sehr zurückhaltend und versuche praktische Lösungen zu finden. Es gäbe aber auch eine neu gebaute Halle, die barrierefreier sei.
Sie stellt folgenden mündlichen Antrag:
„Die neu gebaute Halle an der Gesamtschule Gartenstadt wird zu einer von vier Schwerpunkthallen für Behinderungen in Dortmund-Mitte erklärt.
Dazu wird die Verwaltung gebeten, ein Konzept auszuarbeiten, wie die Vereine gerecht verteilt werden können.“
Sie bittet um Zustimmung und damit den Behindertensport hoch anzusiedeln.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bestätigt noch mal die Aussagen von Frau Mais und die Unzumutbarkeit. Sie bietet an, Fotos der Begehung auszulegen. Ein zeitnahes Konzept sei wünschenswert. Sie macht außerdem auf Probleme mit Fluchtwegen aufmerksam.
Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) bedauert, dass ihre Fraktion keine Gelegenheit gehabt habe, sich vor Ort ein Bild zu machen. Der mündliche Antrag müsse den Antrag ihrer Fraktion ergänzen, der genaue Wortlaut müsse besprochen werden, da der Antrag ihrer Fraktion anderslautend sei.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion keine Einwände habe, den Antrag seiner Fraktion zu ergänzen.
Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter, Geschäftsbereich Sport) erklärt, dass die Verwaltung sich auf Beschluss dieses Ausschusses bereits mit einem Konzept auf den Weg gebracht habe,. Aktuell würden die Begehungen zum Dortmunder Sportstättenkataster beginnen, wo auch die Barrierefreiheit der Sporthallen und Sportanlagen eine wesentliche Rolle spielten. Daraus entstünde eine Gesamtübersicht. Zum anderen könne man die beiden genannten Hallen vorziehen und den Arbeitsauftrag begleiten, wesentlich werde dieser vom Hallenausschuss beim StadtSportBund abgearbeitet. Die Verteilung der Nutzungszeiten für die verschiedenen Sportarten erfolge ebenfalls von dort. Für den Gesamtüberblick laufen bereits die Vorarbeiten.
Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) fasst zusammen, dass der mündliche Antrag der CDU-Fraktion als Prüfauftrag zu verstehen sei, den die Verwaltung in der nächsten Sitzung in Form eines Berichtes abgebe und der aufzeige, was zur geschilderten Situation an der Gesamtschule Gartenstadt unternommen worden sei, außerhalb des noch aufzuzeigenden Gesamtkonzeptes. Eine Möglichkeit wäre z. B. Hallenzeiten zu tauschen.
Herr Mader lässt folgenden, mündlich gestellten Prüfauftrag der CDU-Fraktion abstimmen:
„Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung ein Bericht abzugeben, was bezogen auf die geschilderte Situation der Gesamtschule Gartenstadt unternommen worden ist und wie die Vereine gerecht verteilt werden können.“
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem o. g. Antrag einstimmig zu:
Herr Mader bittet Frau StR Zoerner, die Aufgabenverteilung bei der Immobilie zu erläutern.
Frau Zoerner erläutert, dass es bis 16.00 Uhr in der Hand der Schule liege und ab 16.00 Uhr stünden den Vereinen die Hallen nach den Regularien zur Verfügung. Die Hallenzeiten würden über den Hallenausschuss verteilt. Dort würden Dinge beantragt, bearbeitet und entschieden. Der Hausmeister gehöre immer ganzteilig der Schule. Die Situation sei nicht einfach aufzulösen. Es gäbe immer den Versuch, alle Beteiligten zusammen zu holen, um zu gucken, wie die jeweilige Aufgabenstellung gelöst werden könne.
Herr Knoche ergänzt, dass wenn aktuell Rettungswege nicht nutzbar seien oder Toiletten zweckentfremdet würden, es sofort als Arbeitsauftrag raus gehe.
Frau Ixkes-Henkemeier fragt nach, ob es nicht eine generelle Überprüfung/Begehung der Zustände der Sportstätten gäbe.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass das Facillity Management bei der Immobilienwirtschaft läge. Dort gäbe es regelmäßige Sicherheitsbegehungen und Ingenieursbegehungen, die vorhandene Mängel beheben würden. Zugestellte Wege müsse der Hausmeister vor Ort regeln. Der Missstand müsse sofort behoben werden.
Frau Brunsing gibt an, dass nur unangekündigte Kontrollen sinnvoll seien.
Herr Knoche bittet, die Antwort auf die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion dauerhaft von der Tagesordnung zu nehmen, da das Ergebnis mit Fertigstellung des Sportkatasters präsentiert werde.
Herr Mader hält fest, dass der TOP wieder auf die Tagesordnung gesetzt werde, wenn die Verwaltung signalisiere, dass eine Antwort vorliege.
Der Antragsteller (SPD-Fraktion) erklärt sich einverstanden.
Herr Hechler (SPD-Fraktion) schlägt vor, diesem Ausschuss methodisch darzulegen, wie der Hallenausschuss arbeite, in welchem Turnus sie tage und welche Kriterien zur Verteilung zugrunde gelegt würden.
Herr Grasediek (StadtSportBund) erläutert, dass der Hallenausschuss durch Vertreter der Hauptsportarten in den Großsporthallen besetzt sei (Handball, Volleyball, Basketball). Auch andere Sportarten können dort Anträge einreichen. Schwerpunktbildung sei ein Thema, da befinde man sich im Austausch. Es handele sich um ein gut funktionierendes System zur Zufriedenheit der meisten Sportvereine, er sehe keine großen Probleme. Es gäbe bei z. B. Hallenschließungen eine große Flexibilität bei den Sportlern, die sich untereinander austauschen würden.
Frau Brunsing gbit an, dass sie es für sinnvoll halte, wenn auch das Behindertenpolitische Netzwerk beim Hallenausschuss vertreten sei.
Herr Grasediek erklärt, dass es bisher nicht der Fall sei. Bei akutem Bedarf sehe er kein Problem, das Behindertenpolitische Netzwerk in den Vergabesitzungen teilnehmen zu lassen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, dass er zu den Rahmenbedingungen (Aussage von Herrn Hechler) bis zur April-Sitzung vom StadtSportBund informiert wird.
Eine Antwort der Verwaltung auf die o. g. Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion wird auf Signal der Sportverwaltung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
zu TOP 3.12
Düsseldorfer Modell für Bewegungs-, Sport- und Talentförderung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22364-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Düsseldorfer Modell für Bewegungs-, Sport- und Talentförderung sportlich und pädagogisch auch für Dortmund geeignet ist. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss vorzustellen.
Begründung:
Dortmund soll Sportstadt Nr. 1 werden. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir frühestmögliche Förderung. Dies gilt sowohl zur Prävention motorischer Probleme, der Entwicklung einer gesunden Lebensweise, als auch zur Talentsichtung im Nachwuchsleistungssport. Daher soll ein Programm zur Analyse des Förderbedarfs und zur zielgerichteten Förderung im Kinder- und Jugendalter angewandt werden. Dabei gilt es Kinder mit motorischen Schwächen in eine Bewegungsförderung, Kinder mit durchschnittlichen motorischen Fähigkeiten in regelmäßigen Sport und Kinder mit überdurchschnittlichen motorischen Fähigkeiten in eine Talentförderung zu bringen. Optimaler Weise finden diese Maßnahmen in den Sportvereinen statt. Die Stadt Düsseldorf hat hierfür mit ihrem Modell der Bewegungs-, Sport- und Talentförderung ein funktionierendes Programm geschaffen, das auch in vielen anderen Städten bereits nachgeahmt wird. Wir bitten daher um eine Einschätzung, ob diese Modell auch in Dortmund angewandt werden kann.
Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter, Geschäftsbereich Sport) erklärt, dass es noch keine abschließende Antwort gäbe. Es gäbe einen Arbeitskreis „Bildungspartner Sport“, der keine gewählte Organisation sei, sich aber intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt habe. Die schriftliche Antwort werde von dort gerade vorbereitet.
Er sagt die Antwort für die nächste Sitzung zu.
4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe
zu TOP 4.1
Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20526-21-E1)
hierzu-> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20526-21-E3)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD aus der Sitzung vom 20.04.21 vor:
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und der SPD bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Clubs und Livemusikspielstätten ein wesentlicher Bestandteil der kulturellen Vielfalt in Dortmund sind und einen maßgeblichen Beitrag zur Attraktivierung der Stadt leisten.
2. Der Rat der Stadt unterstützt deshalb die Forderung der LiveKomm, des Bundesverbandes der Musikspielstätten in Deutschland, Clubs und Livemusikspielstätten auch rechtlich als Kulturorte und -einrichtungen anzuerkennen.
3. Der Rat fordert Bund und Land auf, Clubs und Livemusikspielstätten nicht weiter als Vergnügungsstätten einzuordnen, sondern sie als Anlagen für kulturelle Zwecke zu definieren und sie damit – in Abgrenzung zu Diskotheken – rechtlich Konzert- und Theaterhäusern sowie Programmkinos gleichzustellen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung, sämtliche kommunalen Möglichkeiten zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung zu prüfen und das Ergebnis dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bis zu Sommerpause vorzulegen.
Begründung:
Die Clubkultur ist für viele Menschen wesentlicher Bestandteil ihres kulturellen Lebens und sie ist ein entscheidender Teil der Kulturvielfalt in Dortmund. Clubs und Livemusikangebote können das kulturelle Image einer Stadt prägen und deutlich zur Attraktivierung von Innenstadt und Quartieren beitragen. Dennoch gelten Clubs und Livemusikspielstätten bisher rechtlich nicht als kulturelle Einrichtungen, sondern werden als Vergnügungsstätten klassifiziert und stehen damit auf gleicher Stufe mit Bordellen und Spielhallen.
Die Einstufung von Musikclubs als Kultureinrichtungen ist nicht erst seit Corona ein zentrales Anliegen des Bundesverbandes der Musikspielstätten in Deutschland (LiveKomm) und damit auch der Dortmunder Clubszene. Die Tatsache, dass Clubs in der Regel mit kuratierten Musikprogrammen für anerkannte künstlerische Profile sorgen, hebt sie von Diskotheken, die einen rein gewerblichen Zweck verfolgen, ab und stellt sie vielmehr mit Theatern und Konzerthäusern gleich.
Eine entsprechende Bewertung fand schon seitens der Kulturstaatsministerin Monika Grütters statt, die im Rahmen des Rettungs- und Zukunftspakets NEUSTART KULTUR Musikclubs und Livemusik-Spielstätten mit 27 Millionen Euro aus ihrem Etat förderte.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Antwort der Verwaltung vor:
In der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich zu dem Prüfauftrag aus der Sitzung am
20.04.2021 wie folgt Stellung:
Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD haben an den Ausschuss für Kultur, Sport
und Freizeit am 14.04.2021 den Antrag gestellt, über einen Antrag an den Rat der Stadt
Dortmund zum Thema „Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung“ zu beraten und zu
beschließen.
Dieser zu beratende und zu beschließende Antrag an den Rat enthält vier Punkte, zu denen
wie folgt rechtlich Stellung genommen wird:
1. „Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Clubs und Livemusikspielstätten ein
wesentlicher Bestandteil der kulturellen Vielfalt in Dortmund sind und einen
maßgeblichen Beitrag zur Attraktivierung der Stadt leisten.“
Es handelt sich um eine politische Feststellung.
2. „Der Rat der Stadt unterstützt deshalb die Forderung der LiveKomm, des
Bundesverbandes der Musikspielstätten in Deutschland, Clubs und
Livemusikspielstätten auch rechtlich als Kulturorte und -einrichtungen
anzuerkennen.“
Dieser Antragspunkt enthält ebenfalls keinen rechtlichen Prüfauftrag, sondern beinhaltet
vielmehr eine politische Feststellung.
Ergänzend wird wie folgt Stellung genommen:
Die rechtliche Einordnung von Clubs und Livemusikspielstätten ist aktuell von bundesweiter
Bedeutung; der Bundestag hat am 07.05.2021 einen Entwurf der Bundesregierung für ein
Baulandmobilisierungsgesetz in einer vom Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung
und Kommunen (24. Ausschuss) geänderten Fassung beschlossen. Damit ist er einer
Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 05.05.2021 (Drucksache 19/29396) gefolgt.
Der Bundestag hat darüber hinaus auch eine vom Bauausschuss empfohlene Entschließung
zum Baulandmodernisierungsgesetz angenommen, worin die Bundesregierung unter anderem
dazu aufgefordert wird, die Baunutzungsverordnung dahingehend anzupassen, dass Clubs und Livemusikspielstätten mit nachweisbarem kulturellem Bezug nicht mehr als
Vergnügungsstätten, sondern als Anlage für kulturelle Zwecke definiert werden. In der
Entschließung wird auch auf die Planungshoheit der Kommunen und die damit
einhergehenden Möglichkeiten zur Unterstützung und Standortsicherung der Clubs Bezug
genommen. Gleichzeitig hat der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen empfohlen, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 19/15121), die Clubkultur zu erhalten und Clubs als Kulturorte anzuerkennen, abzulehnen.
Der entsprechende Verfahrensgang bis zur Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag,sowie alle vorausgegangenen Anträge der verschiedenen Fraktionen (auch zum Thema Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung) sind abrufbar auf der Website des
Deutschen Bundestages unter der Rubrik Dokumente. Dort ist im Textarchiv das Jahr 2021
auszuwählen und „Bau“ als Politikfeld in der Suchmaske einzugeben.
Angelehnt an die Entschließung, dass Clubs und Livemusikspielstätten mit nachweisbarem
kulturellen Bezug in der Baunutzungsverordnung als Anlage für kulturelle Zwecke definiert
werden sollen, wird in der Praxis nicht jeder Club und jede Livemusikspielstätte pauschal als
Kultureinrichtung eingeordnet werden können. Einige Clubs sind durchaus vergleichbar mit
einer Diskothek und daher eher als Vergnügungsstätte anzusehen. Auf die Größe des Clubs
kommt es dabei nicht entscheidend an. Vielmehr ist der Inhalt des angebotenen Programmes
von Bedeutung. Zu fragen wäre: Wurde die Veranstaltung kuratiert? Welche Künstler*innen
treten auf? Steht für die Besucher*innen das Feiern, Tanzen, Essen und/oder Trinken im
Vordergrund, unabhängig davon, welche Musik gespielt wird, oder kommt es ihnen gerade
darauf an, die auftretenden Künstler*innen zu sehen.
Hinzu kommt, dass je nachdem, welches Gesetz einschlägig ist, bei der Frage nach der
rechtlichen Einordnung der Clubs die jeweilige Intention des Gesetzgebers zu beachten ist.
Der Zweck des Gesetzes, sowie dessen Schutzwirkung sind von entscheidender Bedeutung.
Somit ist festzuhalten, dass anhand des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden ist, ob ein Club
oder eine Livemusikspielstätte nach dem jeweils einschlägigen Gesetz eine kulturelle
Einrichtung darstellt. Eine pauschale Einordnung ist rechtlich nicht möglich.
Daher ist es letztendlich eine politische Entscheidung, ob der Rat die Forderung der
LiveKomm, Clubs und Livemusikspielstätten auch rechtlich als Kulturorte und -einrichtungen
anzuerkennen, unterstützt. Aus rein rechtlicher Sicht ist die Umsetzung dieser Forderung
aufgrund ihrer Pauschalität und Unklarheit schwierig. Hier müsste auf den Einzelfall
abgestellt werden.
3. „Der Rat fordert Bund und Land auf, Clubs und Livemusikspielstätten nicht weiter
als Vergnügungsstätten einzuordnen, sondern sie als Anlagen für kulturelle Zwecke
zu definieren und sie damit – in Abgrenzung zu Diskotheken – rechtlich Konzertund
Theaterhäusern sowie Programmkinos gleichzustellen.“
Auch dieser Punkt dürfte eine politische Entscheidung (Resolution) darstellen.
Wie bereits beim zweiten Antragspunkt erläutert, ist es problematisch, Clubs und
Livemusikspielstätten pauschal „als Anlagen für kulturelle Zwecke zu definieren“. Der
Antrag sollte dahingehend interpretiert werden, dass Clubs und Livemusikspielstätten mit
nachweisbar kulturellem Bezug als Anlage für kulturelle Zwecke anerkannt werden.
Der Antrag scheint sich inhaltlich primär auf die Baunutzungsverordnung zu beziehen.
Hinsichtlich der Baunutzungsverordnung ist der Bundestag diesem Begehren bereits
nachgekommen. In seiner Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die
Baunutzungsverordnung dahingehend anzupassen, dass Clubs und Livemusikspielstätten mit
nachweisbarem kulturellem Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlage für
kulturelle Zwecke definiert werden s.o.
Sollte auch in anderen rechtlichen Bereichen eine ausdrückliche gesetzliche Einordnung der
Clubs (mit kulturellem Bezug) als Kultureinrichtung gewünscht sein, müsste dieses Anliegen
an den jeweiligen Gesetzgeber herangetragen werden. Nur dieser kann seine Gesetze und
Verordnungen klarstellend ändern oder erweitern.
4. „Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung, sämtliche kommunalen
Möglichkeiten zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung zu prüfen
und das Ergebnis dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bis zur
Sommerpause vorzulegen.“
Die kommunalen Möglichkeiten zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung sind
begrenzt. Die Stadt Dortmund ist bei der Auslegung und Anwendung der Landes- und
Bundesgesetze, zum Beispiel beim Erlass kommunaler Verordnungen und Satzungen, an die
geltende Rechtslage gebunden. Eine gesetzeswidrige Einordnung sämtlicher Clubs, also auch
derjenigen ohne nachweisbar kulturellen Bezug, als Kultureinrichtung, ist nicht zulässig.
Allein der jeweils zuständige Gesetz- und Verordnungsgeber hat es in der Hand, seine
Gesetze und Verordnungen so zu ändern oder zu erweitern, dass die gesamte Clubszene unter den Begriff der kulturellen Einrichtung subsumiert werden könnte.
Der Stadt Dortmund ist es aber bereits jetzt möglich, im Rahmen ihrer Planungshoheit, die
Belange der Clubs und Livemusikspielstätten insoweit zu berücksichtigen, als dass einer
Gentrifizierung entgegengesteuert wird. Bei der Anwendung der Baunutzungsverordnung
kann sie zum Beispiel diejenigen Clubs, die einen nachweisbar kulturellen Bezug aufweisen,
als Anlage für kulturelle Zwecke einordnen und ihnen unter Berücksichtigung der übrigen
Voraussetzungen eine zentrale Lage ermöglichen. Dies dürfte bereits jetzt der geltenden
Rechtslage entsprechen. Zwar wurde die Baunutzungsverordnung bislang noch nicht
entsprechend dem o.g. Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages geändert. Auch gibt es noch keine einschlägige Rechtsprechung. Jedoch dürften Clubs und Livemusikspielstätten, die aufgrund der Gestaltung ihrer Programme einen nachweisbaren kulturellen Bezug aufweisen, unabhängig von einer Änderung der Baunutzungsverordnung unter den Begriff der Anlagen für kulturelle Zwecke fallen.
Zudem könnte die Stadt Dortmund ihr Anliegen, die Clubszene durch ihre Anerkennung als
kulturelle Einrichtung zu schützen, an das Land NRW herantragen. In diesem Fall sollte die
aktuelle Situation verständlich geschildert und ein konkreter Handlungsvorschlag unterbreitet
werden. Ein Gesetzesinitiativrecht steht der Stadt Dortmund als kommunale
Gebietskörperschaft dabei aber nicht zu. Damit dem Anliegen dennoch Ausdruck verliehen
wird, sollte es gebündelt durch den Städtetag an das Land NRW herangetragen werden. Die
Stadt Dortmund müsste dann zunächst beantragen, dass dieses Anliegen als
Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Städtetages aufgenommen wird. Sollte der
Städtetag diesbezüglich zu einer einheitlichen Ansicht gelangen, könnte das Anliegen sodann
durch den Städtetag an das Land NRW weitergeleitet werden.
Auf rein kommunaler Ebene wäre es ferner möglich, der Clubszene nicht an einen
bestimmten Zweck gebundene, haushaltsmäßig eingeplante finanzielle Mittel zur Verfügung
zu stellen. Zu beachten ist, dass vorab ggf. ein entsprechender Ratsbeschluss einzuholen wäre. Bei zweckgebundenen Fördergeldern des Landes NRW sollte zudem vorab mit dem Land als Fördergeber besprochen werden, ob diese Gelder auch an Clubs ausbezahlt werden dürfen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat die rechtliche Stellungnahme bereits in seiner Sitzung am 05.10.2021 zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat die Beratung über den Antrag in seine heutige Sitzung geschoben.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit heute folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 20526-21-E3) vor:
die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Dortmunder Club- und Konzertkultur e.V. bezugnehmend auf die Ankündigungen der neuen Bundesregierung zur Anerkennung der Clubszene ein Positionspapier zu entwickeln und dieses dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorzustellen und bei der Staatsministerin für Kultur im Bund sowie dem Dt. Städtetag einzubringen. Das Positionspapier soll die Anforderungen der Dortmunder Clubszene an eine Musikspielstättenförderung, die Baunutzungsverordnung und TA Lärm aufgreifen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Runden Tisch gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Dortmunder Club- und Konzertkultur e.V. sowie den kulturpolitischen Sprecher*innen der Ratsfraktionen, dem Nachtbeauftragten und Vertreter*innen der Clubszene einzuberufen. Der runde Tisch soll dem Rat der Stadt einen Vorschlag unterbreiten, wie z.B. die Abgrenzung zwischen Clubs und Diskotheken erfolgen kann und die Mindeststandards für eine kulturelle Ausrichtung aussehen können. Auch ist eine Abwägung der möglichen Folgen einer Anerkennung der Clubszene als Kulturstätten zu erarbeiten.
3. Die Verwaltung prüft die Forderung der Clubszene, die Vergnügungssteuer dauerhaft zu erlassen, auf die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und die Clubszene. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mitzuteilen.
Begründung
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, der beide antragstellenden Parteien angehören, greift die Situation und fehlende Anerkennung der Clubszene auf. Unter anderem heißt es auf den Seiten 93: „Wir erkennen für Clubs und Livemusikspielstätten ihren kulturellen Bezug an. Für beides werden wir die Baunutzungsverordnung und TA Lärm anpassen.“ Auf den Seiten 122f. heißt es weiter: „Clubs und Livemusikstätten sind Kulturorte. Wir sichern kulturelle Nutzungen in hochverdichteten Räumen und unterstützen Investitionen in Schallschutz und Nachhaltigkeit. Wir wollen die Musikspielstättenförderung weiterentwickeln und freie Kulturorte wie Galerien unterstützen.“
Der o. g. gemeinsame Antrag der der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 20.04.21 wird zurückgezogen.
Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) lässt den heute vorliegenden, neuen gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 20526-21-E3) wie folgt abstimmen:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem o. g. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
zu TOP 4.2
Benennung eines sachkundigen Einwohners (m/w/d)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22924-21-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22924-21-E3)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag in seiner Sitzung am 23.11.21 folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
Gemäß § 15 abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW bitten die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund entsprechend der Ergebnisse der Kulturkonferenz der Freien Szene zu prüfen, inwiefern ein sachkundiger Einwohner (m/w/d) stellvertretend für die Kulturszene in Dortmund benannt werden kann:
Begründung
Erfolgt ggf. Mündlich
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat dem o.g. gemeinsamen Antrag zugestimmt und die Verwaltung um eine rechtliche Überprüfung gebeten.
Dem Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit liegt heute folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
In seiner Sitzung am 23.11.2021 hat der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die
Verwaltung um Prüfung gebeten, inwiefern ein sachkundiger Einwohner (m/w/d)
stellvertretend für die Kulturszene in Dortmund benannt werden kann.
Im Ergebnis kann der Rat einen von der Freien Kulturszene in Dortmund benannten Vertreter
als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wählen. Im
Einzelnen bleibt dazu folgendes festzuhalten:
Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen u.a. die Zusammensetzung der Ausschüsse.
Des Weiteren sieht § 58 Abs. 4 Satz 1 GO NRW vor, dass volljährige sachkundige Einwohner
als Mitglieder mit beratender Stimme den Ausschüssen angehören können.
§ 15 Abs. 2 Satz 2 der Hauptsatzung konkretisiert diesen gesetzlichen Rahmen dahingehend,
dass der Rat bestimmt, in welcher Anzahl volljährige sachkundige Einwohner nach
§ 58 Abs. 4 GO NRW gewählt werden. Die Anzahl der sachkundigen Einwohner für einen
Ausschuss ist gesetzlich nicht begrenzt.
Nach den vorgenannten Bestimmungen steht dem Rat ein organisatorisches Ermessen zu, ob
und in welcher Anzahl sachkundige Einwohner für die von ihm gebildeten Ausschüsse
bestellt werden. Im Rahmen dieses Ermessens kann er generell auch einer bestimmten
Institution oder Interessengruppe zunächst die Möglichkeit einräumen, eine Person zu
benennen, die dann vom Rat als sachkundiger Einwohner in einen Ausschuss gewählt wird.
Demnach müsste der Rat im vorliegenden Fall zunächst grundsätzlich beschließen, dass ein
von der Freien Kulturszene in Dortmund benannter Vertreter als sachkundiger Einwohner in
den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bestellt werden soll.
Nach diesem Beschluss wäre seitens der Freien Kulturszene ein entsprechender Vertreter zu
benennen. Der Vertreter müsste die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Wahl zum
sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 i.V.m. § 58 Abs. 3 Satz 1 GO NRW (d.h.
Einwohner der Stadt Dortmund; volljährig; keine Unvereinbarkeit von Mandat und
Berufstätigkeit nach § 13 Kommunalwahlgesetz) erfüllen.
Der so benannte Vertreter könnte dann vom Rat als sachkundiger Einwohner für den
Ausschuss gewählt werden.
Hinsichtlich des Wahlverfahrens regelt § 58 Abs. 4 Satz 1 GO NRW, dass sachkundige
Einwohner in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Nach
§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss der Ratsmitglieder über einen
einheitlichen Wahlvorschlag, auf den sich die Ratsmitglieder geeinigt haben, erforderlich.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt (§ 50 Abs. 3 Satz 2 GO NRW).
Im vorliegenden Fall wäre es für einen einheitlichen Wahlvorschlag im Sinne des § 50 Abs. 3
Satz 1 GO NRW ausreichend, dass die Mehrheit der Ratsmitglieder den von der Freien
Kulturszene benannten Vertreter zur Wahl vorschlägt, ein weiterer Vorschlag nicht
eingereicht und der Wahlvorschlag zur Abstimmung unterbreitet wird. Der Vorschlag ist dann
bei Zustimmung aller gültigen Stimmen angenommen.
Herr Hechler (SPD-Fraktion) schlägt vor, in diesem Zusammenhang auch die Mitglieder des StadtSportBundes zu sachkundigen Einwohnern zu machen.
Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) hält den Hinweis für richtig, tatsächlich könne das der Ausschuss nicht beschließen, hier sei ein Beschluss des Ältestenrates notwendig.
Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) gibt an, dass der Rat beschließen müsse, den Ausschuss um jeweils eine Person für den Sport und für die Kultur zu erweitern. Das weitere Prozedere, wer entsendet werden solle, müsse von den Institutionen entschieden werden und nicht von der Politik.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stimmt der Äußerung von Frau Ixkes-Henkemeier zu.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, den Ausschuss um jeweils eine Person, als sachkundigen Einwohner (m/w/d), stellvertretend für die Kulturszene und den Sport, zu erweitern. Eine entsprechende Verwaltungsvorlage wird den Rat der Stadt erreichen.
zu TOP 4.3
Moderne Stadtgeschichte - Fortschreibung der Stadtgeschichte Dortmunds
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22389-21-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Zu den Fragen über die Erarbeitung einer modernen Stadtgeschichte nehmen wir - wie folgt -
Stellung.
Dortmund hat eine reiche und wechselvolle Vergangenheit. Bereits in vorgeschichtlicher Zeit
ein bedeutender Siedlungsplatz, tritt die Stadt mit ihrer ersten schriftlichen Erwähnung im
letzten Drittel des 9. Jahrhunderts in das Licht der Geschichte. Als Freie und Reichsstadt
sowie als zeitweise führendes Mitglied der Städtehanse erlebte Dortmund im Mittelalter eine
besondere Blüte, der in der frühen Neuzeit ein stetiger Niedergang zur Ackerbürgerstadt
folgte.
Zu Anfang des 19. Jahrhunderts setzte mit der beginnenden Industrialisierung ein radikaler
Wandel ein. Aus der westfälischen Landstadt mit weniger als 5.000 Einwohnern wurde
binnen eines Jahrhunderts eine Großstadt mit einer Bevölkerungszahl von über 500.000
Menschen im Jahr 1929. Dieser massive Bevölkerungsanstieg war nur möglich durch die
Ansiedlung von Menschen aus ferneren Regionen vorwiegend Ostmitteleuropas, die bei der
boomenden Montanindustrie Arbeit fanden. Zahlreiche Eingemeindungen ließen Dortmund
zugleich auch in der Fläche wachsen.
Bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wandelte sich auch das Stadtbild zum Aussehen
einer Großstadt. Innerhalb weniger Jahre wurde das Stadtzentrum durch den Neubau von
repräsentativen Bauten und durch städtebauliche Maßnahmen grundlegend verändert.
Eine wichtige Zäsur der Dortmunder Stadtgeschichte stellen zweifelsohne die Zeit der NSDiktatur und der Zweite Weltkrieg dar. Zahlreiche jüdische Mitbürger und politische Gegner
fielen auch in Dortmund dem Wahn der Nazis zum Opfer. Bei Kriegsende waren rund 70 %
der Wohnbebauung und 90 % der Iimenstadt zerstört - Dortmund war damit die am stärksten
zerstörte Großstadt Deutschlands.
Der anschließende Wiederaufbau ging dennoch rasch vonstatten. Bereits 1951 war Dortmund
die größte Industriestadt Nordrhein-Westfalens geworden. Auch die Bevölkerungszahlen
wuchsen wieder rasant an. 1956 lebten mehr als 620.000 Menschen in Dortmund. Ein
wichtiges Element dieser Entwicklungen war wiedemm die Zuwandemng, zunächst von
Flüchtlingen und Vertriebenen aus Ostmitteleuropa, ab Mitte der 1950er-Jahre von Menschen
aus den Anwerbeländem der Bundesrepublik.
Bereits Ende der 195 Oer-Jahre kündigte sich mit dem ersten Zechensterben die kommende
Strukturkrise von Kohle und Stahl an. Auch Massenproteste der Bevölkerung gegen die Schließung von Bergwerken, wie am „Schwarzen Samstag" 1967, konnten das endgültige aus
der Steinkohlenförderung im Jahr 1987 nicht verhindern. Infolge der Stahlkrise seit den
1970er-Jahren wurde in Dortmund 2001 auch der letzte Hochofen ausgeblasen.
Parallel zum Niedergang der Montanindustrie vollzog sich Dortmunds Wandel zum
Technologie-, Wissenschafts- und Kulturstandort. Im Jahr 1968 wurde die Universität
Dortmund begründet, in deren unmittelbarer Nachbarschaft 1988 der Technologiepark
eröffnet wurde. Das im Jahr 2002 eröffnete Konzerthaus tmg wesentlich zur Wiederbelebung
des Brückstraßenviertels bei.
Das frühe 21. Jahrhundert war geprägt vom Strukturwandel. Eine besondere Herausforderung
stellte hier die Umnutzung oder Reaktivierung von industriellen Altstandorten dar.
Beispielhaft hierfür stehen die Renaturiemng der Emscher, die Anlage des Phoenix-Sees und
nicht zuletzt der Umbau des Gär- und Lagerkellers der Union-Brauerei zum „Dortmunder U".
l. Ausgangs- und Beschlusslage
Zum Geschäftsbereich Archiv gehört neben dem Stadtarchiv als zentraler
Gedächtnisinstitution der Stadt auch die Mahn- und Gedenkstätte Steinwache. Das
Stadtarchiv erfüllt seine archivgesetzlichen Aufgaben primär durch die Übernahme,
Erschließung und Verwahrung von Unterlagen von städtischen und privaten Stellen, Vereinen
und Privatpersonen. Ergänzend werden eigene Sammlungsbestände angelegt, etwa in Form
einer Zeitungsausschnittsammlung oder durch Oral History. Hinzu kommen die Erteilung von
Auskünften aus dem Archivgut, die Erstellung von Gutachten und die Betreuung von
Archivnutzer* innen. Daneben betreiben die Mitarbeiter* innen des Stadtarchivs
wissenschaftliche Forschung zur Regional- und Landesgeschichte des Dortmunder Raums,
Westfalens und des Ruhrgebiets.
2. Beschreibung des Ist- und Sollzustandes
Vor fast dreißig Jahren erschien letztmals eine kompakte Stadtgeschichte Dortmunds in
Buchform. Das 1994 vorgelegte Werk war von Historikern und Archivaren des Stadtarchivs
erarbeitet worden und ersetzte die stark veraltete, 1934 erstmals erschienene und bis 1981
wiederholt neu aufgelegte Stadtgeschichte von Luise von Winterfeld.2 Zuvor hatte bereits der
erste Stadtarchivar Karl Rubel zwei Werke zur Geschichte Dortmunds im Mittelalter
vorgelegt.3
Den genannten Werken gemeinsam ist einerseits ihre innere Struktur, die von der üblichen
epochalen Einteilung von Geschichte bestimmt wird, und andererseits ihr stark
ereignisgeschichtlicher Zugang, der vor allem das Handeln von Herrschenden und
bürokratischen Institutionen in den Vordergrund rückt. Einen anderen Ansatz verfolgen die
beiden Festschriften, die zum 1100jährigen Jubiläum der Dortmunder Ersterwähnung und
anlässlich der Einweihung des neuen Rathauses am Stadtarchiv erarbeitet wurden.4 Hier werden keine umfassenden historischen Erzählungen ausgebreitet, sondern vielmehr einzelne, eher strukturgeschichtliche Aspekte beleuchtet und zum Teil auch diachron in ihren
Entwicklungen verfolgt.
Aus heutiger Sicht entspricht jedoch keines dieser verdienstvollen historischen Werke den
Ansprüchen an eine moderne Stadtgeschichte. Zu den Gründen:
l. Natürlich ist hier noch nicht der erhebliche Erkenntnisgewinn aus den vielfältigen
historischen, kunsthistorischen und archäologischen Forschungen der letzten zwanzig
Jahre berücksichtigt. Beispielhaft genannt seien hier nur die zahlreichen
interdisziplinären Beiträge der weit über Dortmund hinaus bekannten Reihe
„Dortmunder Mittelalter-Forschungen'5 , denen wir eine deutliche Erweiterung und
Akzentuierung der vormodernen Stadtgeschichte verdanken.
2. Hinzu kommen die bis heute bestehenden Forschungslücken zur Dortmunder
Geschichte, die insbesondere die Zeit des 16. bis 18. Jahrhunderts und die
Frühindustrialisierung betreffen. Die Aufarbeitung dieser Desiderate setzt umfassende
Forschungen und Quellenstudien voraus, die erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand
erfordern werden.
3. Besonders schwer wiegt aber die Tatsache, dass zentrale sozial-, mentalitäts- und
strukturgeschichtliche Themen nur geringe oder gar keine Berücksichtigung finden.
Exemplarisch sei hier nur das für die Dortmunder Geschichte wichtige Thema der
Zuwanderung genannt. Selbst die jüngste, 1994 erschienene Stadtgeschichte befasst
sich nur ganz am Rande mit Migration.
Eine umfassende Darstellung der Dortmunder Stadtgeschichte, welche auch die strukturellen
Veränderungen der diversen Stadtgesellschaft im Lauf der Jahrhunderte deutlich macht, liegt
bis heute nicht vor. Die Herausgabe einer neuen, modernen Anforderungen entsprechenden Stadtgeschichte in Buchform ist daher zweifellos geboten!
Was bietet eine neue Stadtgeschichte?
Das neue Buch macht anschaulich, wie Dortmund zu der Stadt wurde, die sie heute ist!
Dabei muss die gesamte Stadtgeschichte in den Fokus genommen werden: von der Blütezeit
als freie und Reichs- und Hansestadt, über die Auswirkungen der Industrialisierung bis heute.
Eine Einzelbetrachtung bestimmter Teilbereiche (z.B. Migration oder Strukturwandel) oder
eine schlichte Fortschreibung der älteren Werke ist dagegen nicht zu empfehlen. Um
Stadtentwicklung und ihre Phänomene als stetig voranschreitende Vorgänge begreiflich zu
machen, müssen längere Zeitabschnitte betrachtet werden.
Neben politisch bedeutenden Ereignissen und Personen berücksichtigt die neue
Stadtgeschichte sozialhistorische Themen (z.B. Armenfürsorge, Konsumkultur),
verfassungsgeschichtliche Fragestellungen (z.B. Stadtherrschaft und bürgerliche
Selbstverwaltung), topografische Entwicklungen der Stadt (Stadtbild, Eingemeindungen) und
die Wirtschaftsgeschichte (z.B. Frühindustrialisierung, Strukturwandel). Weitere wichtige
Querschnittsthemen sind Mobilität, Bildung, Emanzipation, Kultur, Baupolitik, Technik,
Religion.
Zu den zentralen Themen gehört nicht zuletzt auch die Zuwanderungsgeschichte der Stadt.
Bereits im Mittelalter, insbesondere aber seit Beginn der Industrialisierung ist Dortmund
Ausgangspunkt und viel öfter noch Zielort unterschiedlichster Migrationsbewegungen. Die
davon herrührende Vielfalt von Lebensstilen und Herkünften prägt die Stadtgesellschaft bis heute. Wanderungen, ihre Ursachen und Bedingungen aber auch ihre Auswirkungen und
Konsequenzen für Stadt und Gesellschaft werden in der neuen Stadtgeschichte ausführlich
betrachtet.
Die neue Stadtgeschichte richtet sich an eine interessierte Öffentlichkeit und Fachwissenschaftler gleichermaßen. Den Bürger* innen Dortmunds, Alteingesessenen wie
Zugewanderten, ermöglicht es gleichermaßen die Identifikation mit ihrer Stadt und ihrer
Geschichte. Alle Bevölkerungsgruppen werden hier berücksichtigt. Zugleich schafft die
neue wissenschaftliche Erarbeitung der Stadtgeschichte wichtige Erkenntnisse, die künftig in
die Ausstellung eines Dortmunder stadthistorischen Museums eingehen werden.
Was kann das Stadtarchiv für eine neue Stadtgeschichte leisten?
Das Stadtarchiv versteht sich als Gedächtnis und historischer Informationsspeicher
Dortmunds und seiner Einwohnerschaft. Eine der Aufgaben des Stadtarchivs besteht in der
aktiven Überlieferungsbildung, um die lokale Lebenswelt und Gesellschaft umfassend
abzubilden und Ereignisse, Phänomene und Strukturen zu dokumentieren. Es betrachtet sich
nicht allein als Verwaltungsarchiv, sondern zugleich als Zentralarchiv des gesamten
Archivsprengels. Deshalb werden hier die zentralen Quellen für alle Forschungen zur
Geschichte Dortmunds und seines Umlands vorgehalten. Daneben verfügt das Stadtarchiv
über eine umfassende Präsenzbibliothek mit 40.000 Monographien und Fachzeitschriften zur
Geschichte Dortmunds und der Region.
Die Mitarbeitenden des Stadtarchivs sind zu einem großen Teil ausgebildete Historiker* innen
und Kunsthistoriker* innen. Sie unterstützen externe Wissenschaftler* innen und betreiben
auch selbst historische Forschung. Zur historischen Bildungsarbeit des Stadtarchivs gehört
dementsprechend auch die Erarbeitung und Herausgabe von Publikationen zur Orts- und
Regionalgeschichte.
3. Änderungen im Bereich Stellenplan, Personal und Organisation
Die Erstellung der neuen Stadtgeschichte von der Recherche bis zur Drucklegung wird von
den Mitarbeitenden des Stadtarchivs wahrgenommen. Kooperationen und enge Abstimmung
mit anderen Einrichtungen der Stadt, wie dem MKK oder der
Bodendenkmalpflege/Stadtarchäologie, sind selbstverständlich. Die Koordination im
Stadtarchiv übernimmt die Teamleitung 2.2. „Nichtamtliches Archivgut und archivische
Sammlungen". Weitere Teams des Hauses, wie die Mitarbeitenden für das Reichsstädtische
Archiv, des Bild- und Medienarchivs sowie der Steinwache, werden in den
Entstehungsprozess einbezogen.
Da jedoch alle Wissenschaftler* innen bereits durch das Tagesgeschäft und laufende Projekte
gebunden sind und diese Arbeiten fortgesetzt werden müssen, ist eine Ergänzung durch
weitere Wissenschaftler* innen erforderlich, die gezielte Recherche unternehmen und einzelne
Kapitel verfassen.
Stellenneuschaffung und Stellenbesetzung
Die Verantwortung für die Erarbeitung der neuen Stadtgeschichte obliegt den
Mitarbeiter*innen des Stadtarchivs. Für die Ausarbeitung und Vorbereitung der Publikation
sind jedoch umfangreiche Vorarbeiten und ergänzende Aufgaben zu erledigen. Zu diesem
Zweck ist die Einrichtung von folgenden Stellen erforderlich:
Für die Projektphase 2 (3 Jahre)
2 Wissenschaftliche Mitarbeiter* innen nach EG 13 TVöD (100 %) bewertet.
Historiker*innen: Recherche in den Beständen des Stadtarchivs und anderer Archive. Eine
wesentliche Aufgabe wird in der Recherche von Materialien mit Bezug zu Dortmund in
anderen Archiven sein. Zu berücksichtigen sind dabei neben den umliegenden
Kommunalarchiven, dem Landes- und Bundesarchiv auch die Kirchen- und privaten Archive
der weiteren Region.
Hinzu kommt die Erarbeitung neuer historischer Narrative insbesondere für bislang nur
unzureichend erforschten Zeiträume der Stadtgeschichte in der frühen Neuzeit und der
Frühindustrialisierung. Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Masterstudium (oder
gleichwertig) der neueren und/oder neuesten Geschichte, die Fähigkeit zu selbständiger
wissenschaftlicher Arbeit und ausgeprägte Erfahrungen in der archivischen Recherche.
4. Zeitplan und Herstellung
Zeitplan
Projektdauer 2022 - 2026, ca. 4 ½ Jahre
Phase l (1/2 Jahr): 2022 Konzeptentwicklung (Was soll erzählt werden? Wie soll erzählt
werden? etc.), Stellenausschreibung und –besetzung
Phase 2 (3 Jahre): 2022 - 2025 Recherche in Archiven und Literatur, Verfassen der
Texte, Erste Gestaltungsentwürfe mit Verlag
Phase 3 (l Jahr): 2025 - 2026Gestaltung der Publikation und Nachrecherchen, Klärung von
Abbildungsrechten, Druck
Herstellung
Geplant ist eine zweibändige Buchpublikation mit je ca. 600 Seiten. Die Gestaltung ist
hochwertig mit zahlreichen Abbildungen im Vierfarbdruck, festem Einband (Hardcover) und
Fadenheftung. Erforderlich ist außerdem ein externes Lektorat.
4. Kosten
Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt die Zusammenstellung. Er regt an, inhaltlich das Thema „Germanen“ aufzunehmen.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) nimmt die Anregung mit. Er weist aber darauf hin, dass die Stadtgeschichte hier im Focus stehe und Vorrang habe.
Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor Kulturbetriebe Dortmund) erklärt, dass auch die Frühgeschichte behandelt werde, sie sei aber hauptsächlich durch die Ausgrabungen der Denkmalpflege dokumentiert. Zentral fließe das mit in die Stadtgeschichte ein, Germanenmythen spielten in der Dortmunder Stadtgeschichte keine Rolle.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.4
Stadtteilbibliothek Nordstadt
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22388-21-E3)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag in seiner Sitzung am 23.11.2021 folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Analog zu der Stadtteilbibliothek für die Nordstadt wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit im Stadtbezirk Innenstadt-Ost ebenfalls eine Stadtteilbibliothek installiert werden kann. Die Ergebnisse der Prüfung sowie mögliche Standorte sind dem Ausschuss bis spätestens zum 2. Quartal 2022 vorzulegen.
Begründung
Im Stadtbezirk Innenstadt-West existiert eine Stadtteilbibliothek seit Jahrzehnten. Nun bekommt auch der Stadtbezirk Innenstadt-Nord eine solche. Mit fast 57.000 Einwohnern ist aber auch der Stadtbezirk Innenstadt-Ost ein Bezirk, der eine hohe Bevölkerungsdichte aufweist. Hinzu kommt, dass Stadtteile wie beispielsweise Körne und alle Gebiete südlich der B 1 recht weit entfernt liegen von der Stadt- und Landesbibliothek in der Innenstadt – außerhalb des eigenen Stadtbezirks. Eine Stadtteilbibliothek im Stadtbezirk Innenstadt-Ost würde den Stadtteil bereichern. Sie würde „Jung und Alt“ nicht nur den Zugang zu einer großen literarischen Auswahl geben, sondern auch als Ort der Begegnung dienen.
AKSF 23.11.21:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmte dem Antrag der CDU-Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung mehrheitlich zu.
AKSF 18.01.22:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, dass der Antrag durch die Haushaltsbeschlüsse als erledigt anzusehen ist.
zu TOP 4.5
Externe Ausschreibung Museumsentwicklungsplan
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23312-22)
hierzu-> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23312-22-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
mit dem beschlossenen Haushalt für das Jahr 2022 sind 200.000 € für die externe Erstellung
eines Museumsentwicklungsplans (MEP) eingestellt. Vor diesem Hintergrund bitten
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU in der Sitzung am 18.01.2022
um Stellungnahme:
- Wann der Ausschreibungstext für die externe Ausschreibung des MEP dem AKSF
zur Beschlussfassung vorgelegt wird?
- Wie sieht der Zeitplan der Verwaltung aus? Wann wird die Ausschreibung, die
Vergabe und die Umsetzung sowie die Vorlage im Ausschuss sein?
- Wie die hierfür 200.000 € bereitgestellten Mittel verausgabt werden sollen?
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass dieses Thema bereits in der Haushaltssitzung beschlossen worden sei. Es sei eine Sammelposition von 200 000 Euro gebildet worden, u. a. auch die Möglichkeit der externen Ausschreibung einer Museumsentwicklungsplanung. Er verstehe nicht den Nutzen. Es müsste relativ viel Geld ausgegeben werden für die Aufnahme der Gesamtsituation und für die konzeptionellen Überlegungen. Dieser Prozess werde mit Ausschreibung einige Monate in Anspruch nehmen, dann müsse der Plan erarbeitet werden, was bedeute, dass erst in 1 ½ bis 2 Jahren eine Ausarbeitung für unsere eigenen Museen vorliege. Es sei bekannt, was umgebaut werden müsse, dass ein Zentraldepot benötigt werde und was noch in Szene gesetzt werden könne. Es gäbe ein Museum für Kunst- und Kulturgeschichte, das Naturkundemuseum sei gerade erarbeitet worden und das Schulmuseum werde gerade aktuell bearbeitet. Da bleibe nicht viel für ein Museumsentwicklungsplan übrig. Er empfiehlt, das noch einmal zu überlegen.
Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) bringt zum Ausdruck, dass der Antrag hier im Ausschuss abgelehnt worden sei und dann in der Haushaltssitzung, neu gestellt, mit Mehrheit beschlossen worden sei. Das verstehe sie nicht und habe auch kein Verständnis. Ihre Fraktion habe Vertrauen in die Verwaltung.
Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärt, dass der Rat den Beschluss gefasst habe. Er habe den Antrag so verstanden, dass gefragt werde, wie der Prozess voran gegangen sei. Er habe die Bedenken von Herrn Stüdemann zur Kenntnis genommen und bittet ihn, seine geäußerten Bedenken noch einmal schriftlich zu formulieren.
Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass es eine Nachfrage zum Prozess sei und man mit einem Blick von außen die ein oder andere Idee mit einspielen könne. Im Laufe der Diskussion sei auch noch der Blick der Touristischen Vermarktung eingespielt worden. Er folge dem Vorschlag des Vorsitzenden und bittet um eine schriftliche Niederlegung der Bedenken, um dann das Thema in der nächsten Sitzung zu diskutieren. Seine Fraktion halte vorerst am Beschluss des Rates fest.
Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführer Kulturbetriebe Dortmund) sagt zu die Bedenken, aber auch die Möglichkeiten aufzuzeigen, wie es extern abgearbeitet werden könne, ohne Geld zu verschwenden, in der nächsten Sitzung vorzulegen. Dass es sich trotzdem um einen längeren Prozess handele, sehe man in allen anderen Städten, die Museumsentwicklungspläne gemacht hätten.
Herr Stüdemann erläutert, dass die Haushaltsatzung nach Ratsbeschluss in überarbeiteter Form nach Arnsberg gegangen sei. Zurzeit sei deshalb die Stadt nicht befugt etwas auslösen. Das Anzeigeverfahren, das 4 bis 6 Wochen dauere, sei abzuwarten. Vorher sei keine Ausschreibung möglich. Der Ratsbeschluss habe mehrere Positionen zusammen gebunden, für Stadtgeschichte, Zuwanderungsgeschichte und Museumsplanung. Dafür stünden die 200 000 Euro insgesamt zur Verfügung. Daher müsse noch festgelegt werden, wieviel von dem Geld den einzelnen Positionen zugeordnet werden soll, was wiederum davon abhängig sei, was ausgeschrieben werden könne.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.
zu TOP 4.6
Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23227-21)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig die Beauftragung der
Märkischen Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dortmund als Prüfer für den Jahresabschluss 2021 der Kulturbetriebe Dortmund.
zu TOP 4.7
Coronahilfen für professionelle Kulturschaffende in 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23244-21)
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion den Beschluss mittragen könne. Sie fragt nach, was das Wort „entwickeln“ im Zusammenhang bedeute.
Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet um die Definitionsaufklärung von „professionelle Kulturschaffende“.
Herr Thomas (AfD-Fraktion) gibt an, dass die Stadt diese Vielfalt von Kultur brauche.
Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor Kulturbetriebe Dortmund) gibt an, dass es sich um Künstler handele, die professionell ausgebildet seien oder die bei der Künstlersozialversicherung ihren Status über diesen Weg nachgewiesen hätten. Über die Kulturförderung werden grundsätzlich nur professionelle Künstler gefördert, keine Hobbykünstler.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig, dass das Kulturbüro in 2022 ein weiterführendes Hilfs- und Unterstützungsprogramm für professionelle Kulturschaffende während der andauernden Corona-Krise in 2022 in Höhe von 100.000€ entwickelt und umsetzt.
zu TOP 4.8
Stadtarchiv
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23291-21)
hierzu-> Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23291-21-E2)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Standortfrage Stadtarchiv. Hierbei soll u.a. dargestellt werden, wie die Verwaltung die im Juni 2020 vorgelegte Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Kronenturms heute bewertet, ob ein anderer Standort in der Prüfung ist und ob es schon einen Zeitrahmen für einen möglichen Umzug gibt. Sollte die Antwort Aussagen zu vertraglichen Angelegenheiten beinhalten, sind wir mit einer Beantwortung im nicht öffentlichen Teil einverstanden.
Die Verwaltung sagt eine Antwort zur nächsten Sitzung zu.
zu TOP 4.9
Fairen und offenen Zugang zu Dienstleistungs- und Bildungsangeboten der Bibliotheken schaffen - Mahnentgelte in der Stadt- und Landesbibliothek sowie den Stadtteilbibliotheken abschaffen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23275-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 20.12.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bitte um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Mahnentgelte der ersten Mahnstufe auf nicht zurückgegebene Medien bei den städtischen Bibliotheken abgeschafft werden können.
Hierbei sind u.a. folgende Fragen zu klären:
1. Wie hoch sind die Mindereinnahmen bei der Abschaffung der ersten Mahnstufe? Sofern eine genaue Bezifferung nicht möglich ist, bitten wir um eine (grobe) Schätzung.
2. Liegen Informationen vor, welche Nutzer*innen-Gruppen besonders häufig Mahnentgelte zahlen müssen?
3. Könnte die Abschaffung der ersten Stufe der Mahnentgelte im Rahmen eines ein- oder zweijährigen Projektes getestet werden?
4. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen der Abschaffung der ersten Mahnstufe ein?
Begründung:
Studien und Praxiserfahrungen aus den USA zeigen, dass Mahngebühren für nicht zurückgegebene Medien insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Nutzer*innen mit niedrigen Einkommen belasten. Zudem führen Mahngebühren nicht dazu, dass Medien automatisch rechtzeitig zurückgegeben werden - trotz der Mahngebühren werden Ausleihfristen überschritten. Befürchtungen, dass es nach der Abschaffung der Mahngebühren zu einer deutlich höheren Anzahl von verspäteten Rückgaben kommt, haben sich in der Praxis nicht bestätigt. Tatsächlich konnte allenfalls ein geringer bzw. kein Anstieg an verspäteten Rückgaben festgestellt werden.
Durch die Abschaffung der Mahngebühren könnte die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und Nutzer*innen mit niedrigen Einkommen verbessert werden. Denn die Abschaffung der Mahngebühren baut Hürden ab, die besonders Nutzer*innen mit niedrigen Einkommen sowie Kinder und Jugendliche treffen. Nicht gezahlte Mahngebühren führen zu Kontensperrungen der Nutzer*innen, die die Ausleihangebote der Bibliotheken dringend brauchen. Nutzer*innen, deren Kundenkonten wegen nicht gezahlter Mahngebühren gesperrt bleiben, nutzen die Angebote der Bibliotheken nicht mehr.
Die Rückführung der Medien durch die Nutzer*innen könnte hingegen sichergestellt werden, in dem z.B. eine Woche nach Überschreiten der Ausleihfrist das fehlende Ausleihexemplar im Kundenkonto als „verloren“ verbucht und ein Wertbetrag für das Ersetzen des Ausleihexemplars eingebucht wird. Sobald das Ausleihexemplar unbeschädigt zurückgebracht oder der Verlust ersetzt wird, ist das Kundenkonto wieder ausgeglichen. Eine Mahngebühr wird dann nicht mehr berechnet.
Frau Mais (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion dem Antrag nicht folgen könne. Ein gewisses Disziplinieren der ausgegebenen Sachen müsste gegeben sein.
Herr Thomas (AfD-Fraktion) merkt an, dass er den Antrag absurd finde, da es Regeln gäbe, an die man sich auch halten müsse.
Frau Bunsing (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion ebenfalls den Antrag ablehnen werde. Eine andere Möglichkeit, die Medien zurück zu bekommen sehe sie nicht.
Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion sich auf amerikanische Studien beziehe, die zu einem anderen Ergebnis gekommen sei. Sie weist darauf hin, dass die Verwaltung gebeten worden sei, zu prüfen, ob es sinnvoll sei.
Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor Kulturbetriebe Dortmund) bietet an, diese Prüfung bis zur nächsten Sitzung vorzulegen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den o. g. Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE + und der Fraktion DIE FRAKTION DIE PARTEI ab.
zu TOP 4.10
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20699-21-E4)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die im Naturmuseum durchgeführte Gebäudesanierung und –erweiterung inclusive
Neukonzeptionierung der Dauerausstellung beinhaltete keinerlei Maßnahmen einer Dachsanierung.
Die Sanierung des Daches erfolgte bereits in den Jahren 2007/2008 und durch die Erneuerung der
Lichtkuppeln im Rahmen des Konjunkturprogramms II wurde das Optimierungspotenzial
ausgeschöpft.
Nach Aussage der mit der Bauleitung beauftragten Kollegen der Städtischen Immobilienwirtschaft
wird im Falle von nicht mehr benötigten Aggregaten (hier alte Lüftungsanlagen) jeweils geprüft, ob
ein Rückbau sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter sachlichen Gesichtspunkten Sinn macht und
dementsprechend durchgeführt werden sollte. Zum damaligen Zeitpunkt stand ein Rückbau aus
vorgenannten Gründen nicht zur Debatte, daher wurde seitens der Immobilienwirtschaft die
Entscheidung getroffen, die alten Anlagen nicht zu entfernen.
Im Zuge der notwendigen Reparaturarbeiten am Dach wurde nun doch die Entscheidung getroffen,
die alten nicht mehr benötigten Teile der Lüftungsanlage zu entfernen, um auch diese Flächen zu
begrünen. Der nun durchgeführte Rückbau der alten Lüftungsanlagen schlägt mit ca. 14.500 € zu
Buche, die Gutachter- und Reparaturkosten belaufen sich auf ca. 12.000 €, die Erneuerung der
Dachbegrünung ist seitens der Immobilienwirtschaft auf ca. 3000 € geschätzt worden und soll im
Sommer 2022 durchgeführt werden. Für die gesamte Dachwartung durch die Immobilienwirtschaft
inklusive des Gründaches werden ca. 6000 € veranschlagt.
Frau Mais (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion mit der Antwort unzufrieden sei.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass wie bei allen Baumaßnamen Fehler gemacht werden können. Das sei nicht rechtzeitig gesehen worden. Aber nachgehend sei jetzt alles repariert worden.
Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor Kulturbetriebe Dortmund) ergänzt, dass die Kulturbetriebe keine Baufachleute seien, die Aufnahme sei falsch gelaufen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.11
Auslobungsverfahren für ein Denkmal zur Erinnerung an Helene Wessel
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21820-21-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21820-21-E2)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag in seiner Sitzung vom 24.08.2021 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:
Die Ruhr-Nachrichten berichteten am 7. August 2021, dass die Stadtverwaltung und das
nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ein
Denkmal für Helene Wessel ausgeschrieben haben.
Wir begrüßen die geplante Würdigung der Politikerin Helene Wessel ausdrücklich bitten
aber die Verwaltung im Zusammenhang mit der Ausschreibung für das Denkmal um die
Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Seit wann verfolgen die Stadtverwaltung und das Landesministerium dieses konkrete
Denkmalprojekt?
2. Wann fiel die Entscheidung zur Ausschreibung des Künstlerwettbewerbs?
3. Wie wurde die Ausschreibung publik gemacht?
4. Welche städtischen Gremien wurden im Vorfeld der Auslobung beteiligt?
5. Aus welchem Grund wurde der Kulturausschuss nicht frühzeitig eingebunden?
6. Ist eine Beteiligung der Stadtgesellschaft geplant? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt
und in welcher Form?
7. Der Standort Stadtgarten ist in der Wettbewerbsauslobung vorgegeben. Nach welchen
Kriterien wurde die Standortfindung vorgenommen? Welche weiteren Standorte
mit welchem Bewertungsergebnis wurden im Vorfeld von der Verwaltung geprüft?
8. Gab es seitens des Ministeriums eine Frist für die Beantragung der Fördermittel?
9. Wie stellen sich die Gesamtkosten für die Stadt Dortmund dar?
Begründung:
Ggf. mündlich
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.01.2022 vor:
Nach langen und intensiven Vorgesprächen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Dortmund sollte der Dortmunderin Helene Wessel, einer der vier Mütter des Grundgesetzes, ein Denkmal in der Innenstadt gesetzt werden.
Das passende Denkmal sollte mittels eines Kunstwettbewerbes ermittelt werden, der im Sommer gestartet ist.
Einige Aspekte aus dem Leben Helene Wessels haben schließlich jedoch im Nachhinein Fragen aufgeworfen, die auch der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit diskutiert hat und die letztendlich zu einer Pausierung des Verfahrens geführt haben.
Aktuell wird unter Federführung der Kulturbetriebe ein moderiertes wissenschaftliches Kolloquium organisiert, in dem die offenen Fragen von Fachleuten diskutiert und geklärt werden sollen. Das Kolloquium soll möglichst offen für die Stadtgesellschaft, also mit Publikum vor Ort, sein und wird nach jetzigem Stand in der Zeit Ende März beziehungsweise Anfang April stattfinden. Die aktuelle Corona-Situation hat die Verwaltung selbstverständlich dabei stets im Blick.
Für das Kolloquium sind Fachleute aus verschiedenen Gebieten wie zum Beispiel der Geschichtswissenschaften, der Rechtsgeschichte, der Sozialgeschichte sowie der Biographie Helene Wessels angefragt worden. Die Ergebnisse des Kolloquiums werden von der Verwaltung dokumentiert und aufgearbeitet als Vorlage dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vorgelegt werden. Als Einbringungstermin ist hierfür die Ausschusssitzung am 31. Mai 2022 angedacht, die entsprechende Ratssitzung wäre am 23. Juni 2022.
Nach der Sommerpause könnten der Ausschuss am 30. August 2022 und der Rat in seiner Sitzung am 22. September 2022 dann eine Entscheidung auf Basis des Kolloquiums treffen, ob und in welcher Form der Wettbewerb fortgeführt werden soll.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.12
Standort Dortmunder Kunstverein
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23310-22)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 03.01.2022 vor:
In der Haushaltssitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.12.2021 berichtete Herr Stadtdirektor Stüdemann in Bezugnahme auf den Haushaltsantrag zum Dortmunder Kunstverein, dass dieser um die Ecke zieht und die Verwaltung bereits Pläne zur Einrichtung einer Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in der Immobilie habe. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um Stellungnahme unter Berücksichtigung der folgenden Fragen:
- Welche Pläne hat die Verwaltung zur Nachnutzung der Immobilie im Erdgeschoss am Park der Partnerstädte 2? Seit wann und wie konkret verfolgt die Verwaltung diese Pläne?
- Inwiefern sind diese Pläne mit den Konzepten des Nachtbeauftragten abgestimmt, die eine Bespielung des Platzes vor dem Dortmunder U vorsehen?
- Wie wird die Beteiligung der Bezirksvertretung Innenstadt-West sowie des zuständigen Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie gewährleistet?
Die Antworten sind dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie bis zur Sitzung am 09. Februar 2022 weiterzuleiten und anschließend dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis zu geben.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort für die nächste Sitzung zu.
zu TOP 4.13
Zukunftskonzept der Musikschule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23311-22)
hierzu-> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23311-22-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorlage
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine langfristige Strategie (inhaltliche und personelle Ausstattung, Ausrichtung sowie Finanzierung) für die Musikschule für die nächsten Dekaden aufzustellen.
2. Die Verwaltung wird im Zuge des gerade verabschiedeten und am 01. Januar 2022 in Kraft tretenden Kulturgesetzbuches für das Land Nordrhein-Westfalen beauftragt, die Zertifizierung “Anerkannte Musikschule NRW” nach § 45 KulturGB NRW für die Musikschule Dortmund zu erlangen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit in seiner Sitzung am 08. März 2022 über Auswirkungen des neuen Kulturgesetzbuches NRW und damit den gesetzlichen Rahmen für die Musikschulen in NRW sowie die neue Richtlinie zur Förderung von Musikschulen zu unterrichten.
Begründung
Die Musikschule Dortmund, die eine der größten in Deutschland ist und auf eine 70-jährige Geschichte zurückblickt, ist eine wichtige kulturelle Institution unserer Stadt. Die Mitarbeitenden leisten eine wichtige Arbeit, um musikalisch-künstlerische Inhalte zu vermitteln und jungen Menschen musische, soziale und emotionale Schlüsselqualifikationen mit auf den Weg zu geben. Die Musikschule Dortmund leistet kompetente und qualifizierte Bildungsarbeit für alle sozialen und kulturellen Schichten in Dortmund. Vor dem Hintergrund des novellierten Kulturgesetzbuches NRW soll die Dortmunder Musikschule die Zertifizierung „Anerkannte Musikschule NRW“ erlangen, um potentielle Förderungen zu erhalten. Im diesem Zuge soll die Musikschule ein Zukunftskonzept aufstellen, wie sie sich in Zukunft finanziert und personell ausgestattet sein muss, um den Ansprüchen gerecht zu werden.
Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor Kulturbetriebe Dortmund) weist daraufhin, dass es bei dem Gesetz noch keine Ausführungsbestimmungen gäbe. Er könne heute nicht sagen, wie es vom Land ausgelegt werde.
Er schlägt vor, bis zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme der Verwaltung vorzulegen und mit diesen Informationen den Antrag dann in der nächsten Sitzung abzustimmen zu lassen.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass es auch darum gehe, dass die Musikschule ein Mitspracherecht beim Konzept habe.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist mit dem o. g. Vorschlag von Herrn Dr. Mühlhofer einverstanden, sieht den o. g. Antrag als eingebracht an und verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.
5. Angelegenheiten des Theaters
zu TOP 5.1
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20/21
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22570-21-E3)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Nachfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 23.11.2021 vor:
Zur og. Nachfrage nehme ich Stellung wie folgt:
Der Urlaubsanspruch eines/r Beschäftigten richtet sich nach dem Kalenderjahr. Das Wirtschaftsjahr des Theaters endet jedoch am 31.07., so dass der verbleibende Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr zum 31.07. bilanziert werden muss.
Die künstlerisch Beschäftigten sowie die bühnennahen Gewerke (Bühnentechnik, Ton, Beleuchtung, Requisite) müssen ihren Urlaub betriebsbedingt in den sechs Wochen der spielfreien Zeit nehmen. Die spielfreie Zeit orientiert sich an den Sommerferien in NRW. In Abhängigkeit des Ferienbeginns verbleiben zum 31.07. daher immer unterschiedlich hohe Resturlaubstage. Da der Ferienbeginn 2021 rund eine Woche später lag als 2020, mussten für diese Beschäftigten zusätzliche Urlaubsrückstellungen gebildet werden.
Für den Bereich der Verwaltung und der Werkstätten wird der individuelle Resturlaubsanspruch erhoben. Für diesen Beschäftigtenkreis reduzierten sich die Urlaubs- und Überstundenwerte trotz der späteren Spielzeitpause um 25 Prozent.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Information des Betriebsausschusses über den Abschluss und die Verlängerung von Verträgen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22282-21)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss für das Theater Dortmund den Abschluss, bzw. die Verlängerung der unter dem Punkt „Begründung“ aufgeführten Verträge zur Kenntnis.
zu TOP 5.3
1. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 21/22
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23285-21)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23285-21-E1)
hierzu-> Schreiben der Intendantin Schauspiel, Frau Julia Wissert vom 12.01.22
(Drucksache Nr.: 23285-21-E2)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet zum TOP 5.3 1. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 21/22 um eine Berichterstattung der Akademie für Theater und Digitalität über ihr bisherige Arbeit und die in Planung befindlichen Prozesse. Dies insbesondere unter dem Augenmerk der durch die Corona-Pandemie bedingten Veränderungen und die dadurch geänderten Bedarfe im Theaterbereich. Ferner bitten wir die Zusammenarbeit mit den anderen Sparten des Theaters Dortmund, auch im Vergleich mit der Zusammenarbeit mit anderen Theatern darzustellen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgendes Schreiben der Intendantin Schauspiel, Frau Julia Wissert vom 12.01.22 und folgender Sachbericht des Schauspiels zum ersten Quartalsbericht der Spielzeit 2021/22 vor:
Hiermit bitte ich um Entschuldigung, dass Ihnen allen der Sachbericht des Schauspiels für die Monate August bis Oktober 2021 für unsere Sparte nicht rechtzeitig zugegangen ist.
Diese nicht fristgerechte Übermittlung des Sachberichts resultiert aus der Erkrankung einiger Mitarbeiter*innen und aufgetretene Corona-Turbulenzen, wodurch wir in Verzug geraten sind.
Ich versichere Ihnen, dass dies nicht wieder vorkommen wird und wir Sorge dafür tragen werden, dass Ihnen zukünftig auch in solch einer Situation die erforderlichen Unterlagen pünktlich zugehen werden!
Unser Sachbericht zum ersten Quartalsbericht der aktuellen Spielzeit ist diesem Schreiben beigefügt.
Sachbericht zum Quartalsbericht August – Oktober 2021
Diese Monate sind geprägt von einem extrem dichten Programm, das nach dem langen Lockdown die Premieren der ersten Spielzeit zeigt, einige Premieren der zweiten Spielzeit und zahlreiche Sonder-und Spezialformate. Unter dem Zeichen vorsichtiger Corona-Lockerungen konnte das Publikum wieder angesprochen werden.
Unser Programm bestand daher im Wesentlichen aus den Premieren der ersten Spielzeit, ergänzt durch die Veranstaltungen der Stadtdramaturgie und besondere Programmangebote:
1. Throwback Weeks 27.08. – 29.10.
2. Neu.Neu.Start und Specials
3. Stadtdramaturgie
1. Throwback Weeks – ZURÜCK AUF ANFANG
Die erste Spielzeit in neun Wochen – vom 27.08. – 29.10. 2021
Die ersten neun Wochen der neuen Spielzeit standen ganz im Zeichen der ersten Spielzeit: Fünf Wochen dauerte unser Neustart im September 2020, dann schlossen wir die Türen und probten unsere Stücke, ohne sie zu zeigen.
Unter dem Titel „Throwback Weeks“ spielten wir vom 27.08. – 29.10. drei Wiederaufnahmen und dann endlich die Premieren der ersten Spielzeit 20/21. Damit etablierten wir unser Repertoire und konnten ab der Premiere „Der Platz“ am 30.10. in den Normalbetrieb einsteigen. Die einzige Ausnahme bildete die Produktion „Happy, we lived on a Planet“, die zur zweiten Spielzeit gehört, aber bereits am 18.09. gezeigt wurde. Sie bildet damit ein Scharnier und einen Übergang zwischen den beiden Spielzeiten und beschäftigt sich auch thematisch mit Momenten des Übergangs und der Vergänglichkeit.
Auswertung:
· In diesen wenigen Wochen spielten wir sieben Premieren und drei Wiederaufnahmen – das bedeutete für alle Abteilungen des Hauses eine extrem hohe Belastung, die wir mit allen Abteilungen dank einer sehr guten Disposition und Vorbereitung reibungslos bewältigen konnten.
· Das Konzept „Throwback Weeks - eine ganze Spielzeit in neun Wochen“ kam gut an beim Publikum und die lang erwarteten Premieren wurden gut besucht. Besonders der Einstieg mit der Vorstellung „2170….“ wurde freudig begrüßt.
· Die hohe Dichte der Veranstaltungen erwies sich zwar in der Kommunikation mit der Presse als schwierig, weil so viele Informationen gar nicht veröffentlicht werden konnten, dennoch wurde positiv und interessiert berichtet.
· Es war sehr wichtig für uns, den Neu.Neu.Start so intensiv zu gestalten, um mit unserem Programm und Ensemble die Öffentlichkeit endlich erreichen zu können.
· Die überregionale Aufmerksamkeit, die wir beim ersten Neustart im September 2020 hatten, blieb nun jedoch aus. Hier haben wir uns mehr Reichweite gewünscht, doch coronabedingt war dies in diesem Herbst nicht einzulösen.
Hier die Übersicht der Throwback Weeks in den Monaten August - Oktober 2021:
27.08.2021 – 10.09. 2021
Wiederaufnahme 1. Spielzeit
2170 – Was wird die Stadt gewesen sein, in der wir leben werden?
Ein Weg durch die Stadt in fünf Texten und vielen Schritten von Luna Ali, Sivan Ben Yishai, Ivana Sajko, Akin Şipal, Karosh Taha in einer Fassung von Christopher-Fares Köhler, Sabine Reich, Julia Wissert, Konzept und Idee Sabine Reich, Julia Wissert
12.09.
Wiederaufnahme 1. Spielzeit, Studio
AUTOS
von Enis Maci (Deutsche Erstaufführung) Ein Theater-Road-Movie (FILM)
Regie: Florian Hein
18.09.
Premiere der 2. Spielzeit, Schauspiel
Happy, we lived on a Planet
Regie: Mervan Ürkmez (Ensemblemitglied)
19.9.
Premiere Throwback, Studio
La Chemise Lacoste
von Anne Lepper
Nominiert für den Heidelberger Stückemarkt 2021
Regie: Dennis Duszczak
25.09.
Premiere Throwback UA, Schauspiel
Das Mrs. Dalloway Prinzip / 4.48 Psychose
Mrs. Dalloway nach Virginia Woolf & 4.48 Psychose von Sarah Kane
Zwei Autorinnen, zwei Texte, ein Tag. Vergangenheit, Gegenwart und die mögliche Zukunft, die ineinander fallen. Selen Kara inszeniert erstmals diesen Dialog zwischen Kane und Woolf als einen geteilten Abend.
30.09.
Wiederaufnahme 1. Spielzeit, Schauspiel
Faust
nach Johann Wolfgang von Goethe
Ein Universalgenie auf der Suche nach der Erkenntnis. Eine junge Frau, deren Geschichte nie erzählt wird. Und ein Pakt mit dem Teufel, der um die Seele der Menschen wettet. Und dann ein Chor aus Mischwesen, Hexen und Erdgeistern, mit dem ein längst verschwundenes Wissen an die Oberfläche drängt.
Regie: Julia Wissert und Ensemble
Oktober 21
02.10.
Premiere Throwback UA, Studio
europa verschwindet
Eine audiovisuelle Installation inspiriert von europa flieht nach europa von Miroslava Svolikova
Mit Texten von: Christopher Heisler, Marlena Keil, Tucké Royale, Isabella Sedlak, Rebecca Solnit, Miroslava Svolikova und Raphael Westermeier
Regie: Isabella Sedlack
10.10.
Premiere Throwback, Schauspiel
Früchte des Zorns
nach dem Roman von John Steinbeck
Regie: Milan Peschel
15.10.
Premiere Throwback, Studio
Mädchenschule DSE
von Nona Fernández
Deutsch von Friederike von Criegern. Deutsche Erstaufführung
Regie: Anna Tenti
2. Neu.Neu.Start und Specials
Um das Programm, die Themen und auch das neue Team in der Stadt bekannt zu machen, finden zahlreiche Veranstaltungen des Rahmenprogramms statt. Parallel dazu gehen wir Kooperationen ein und gestalten unser Programm im Netzwerk mit anderen Initiativen und Einrichtungen.
Hier eine Übersicht der Veranstaltungen und Reihen.
Auswertung:
· Die Rahmenprogramme sind extrem wichtig, um das Schauspiel ins Gespräch zu bringen und um vorzustellen. Mit den verschiedenen Veranstaltungen knüpfen wir wichtige Netzwerke und gehen Kooperationen mit Partner*innen in der Stadt (zum Beispiel Bildungswerk VMDO.e.V.).
· Das SUMMER UP Festival brachte eine große Gruppe von jungen Theaterschaffenden ins Haus und hatte eine bundesweite Reichweite. Die Vorstellungen der Gastspiele waren gut besucht.
· Diese Veranstaltungen waren alle sehr gut besucht.
· Ebenso wichtig sind die partizipativen Projekte der Vermittlung, die analog und digital stattfinden und daher auch in diesen Zeiten Jugendlichen zu Akteur*innen des Schauspiel machen.
4./ 12. und 19.10.
Drei Veranstaltungen des Bildungswerkes VMDO.e.V.
Lesungen, Gespräch und Diskussionen im Institut
11.09.
Neu.Neu.Start
Ein Ausblick in die zweite Spielzeit
Einblicke in die 2. Spielzeit: Gespräche und Begegnungen mit den Teams und den Themen der kommenden Premieren. In einem gemischten Programm, das aus Video-Trailern, Interviews und kurzen Auszügen aus den Texten der kommenden Premieren bestand, gaben wir eine unterhaltsame Einführung in die Projekte der zweiten Spielzeit.
Leitung: Sabine Reich
11.- 14.10.
HERBSTLABOR
Workshops und Aktivitäten für Jugendliche
Ein Projekt der Theatervermittlung
ENTER CULTURE 2021 lädt Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren ein, auf eine ganzheitliche Entdeckungsreise ins Schauspiel Dortmund und ins Dortmunder U zu gehen, egal, ob sie schon Berührung mit Theater hatten oder nicht. Was verbinden sie mit Theater und was wollen sie in diesem Labor ausprobieren, um das Theater als ihren Ort wahrzunehmen? Verschiedene Workshops zu Film, Theater, Nachhaltigkeit und Empowerment stehen für sie bereit, das herauszukriegen.
16 . – 17.10.
SUMMER UP7
Als erstes Festival von Assistierenden für Assistierende richtet sich SUMMER UP als Talentscouting-Plattform an alle jungen Talente der Darstellenden Künste, die freischaffend, selbstständig oder festangestellt arbeiten. SUMMER UP verhilft neuen künstlerischen Handschriften zur Sichtbarkeit und ebnet den Weg für neue Ästhetiken und Formate auf der Bühne.
Im Jahr 2021 findet das Festival in Kooperation mit dem Schauspiel Dortmund statt.
Künstlerische Leitung & Organisation Jessica Weisskirchen (assistierendennetzwerk) & Anna Tenti Dramaturgische Beratung Christopher-Fares Köhler
In dieser wichtigen Phase der Neu-Eröffnung konnte auch die neugründete Stadt-Dramaturgie erste Veranstaltungsreihen anbieten. Wichtiger Arbeitsschwerpunkt hierbei ist es, Räume zu schaffen für neue Perspektiven, neue Narrative und ein anderes Publikum.
Hier die Veranstaltungen im Überblick:
„WERKSTATT DES WIR“
Ort – Taranta Babu e.V.Dortmund
Uhrzeit – s. unten
Kooperation von/ Unterstützung – Neue Wege, Kulturbüro der Stadt Dortmund, Interkultur Ruhr, LAG, Kommunales Integrationszentrum Dortmund
Anmeldung – über Taranta Babu (Eintritt frei)
Termine:
16.10.2021 – „Kick-off: Werkstatt des WIR“
Beteiligte - Zainab Lax, Korosh Kakee, Megha Kono-Patel (Begrüßungswort), Prasanna Oommen-Hirschberg (Moderation)
Ensemble – Alexander Darkow, Anton Andreew
Weitere Veranstaltungen der Reihe im Taranta Babu - https://interkultur.ruhr/kalender/werkstatt-des-wir
„BECOMING DORTMUND“
Ort: Blog Schauspiel (für die Veröffentlichung)
Termine – Veröffentlichung einmal im Monat
Veröffentlichung November: „Food Challenge“ (Alina Aleshchenko, Amelie Lopper), „Fotoreihe UnOrte“ (China Hopsen), „Bücherorte“ (Ruth Ziegler)
Veröffentlichung Dezember: „You want greenery?“ (Melina Kidess), Interview und Fotos von Adriano Vannini
„SALONGESPRÄCHE VON OXANA CHI“
Ort – Zoom + Blog Schauspiel (für die Veröffentlichung)
Im Rahmen von „Dortmund Goes Black“
Moderation – Oxana Chi, Begrüßung – Megha Kono-Patel
10.10.2021
2. Salongespräch zum Thema „Empowern, erinnern und Geschichte selbst bestimmen“
Beteiligte - Nia Shand (Tänzerin), Ness White (Poetin), Andre Daughtry (Filmemacherin)
Frau Mais (CDU-Fraktion) bemerkt, dass ihre Fraktion sehr unzufrieden gewesen sei, dass kein Bericht zum Schauspiel vorgelegen habe. Er liege zwar jetzt vor, für ein Controlling als Betriebsausschuss sei es dennoch spät und das Handling halte sie für unglücklich.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass auch ihre Fraktion verwundert gewesen sei und es zum Anlass genommen habe, sich über „Die Akademie für Theater und Digitalität“
zu informieren. Sie bittet um eine Berichterstattung/Darstellung in der nächsten Sitzung.
Herr Ehinger (Geschäftsführender Direktor Theater Dortmund) gibt an, dass die Akademie von Bund, Land und Stadt gefördert werde und deshalb ein Kuratorium habe. Er schlägt vor, den regelmäßig erstellten und umfangreichen Sachbericht des Kuratoriums in verkürzter Form dem Ausschuss regelmäßig zur Verfügung zu stellen.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass eigentlich auch der Rat der Stadt im Kuratorium vertreten sein müsste. Er kündigt diesbezüglich eine Vorlage an.
Herr Ehinger ergänzt, dass formal der Oberbürgermeister im Kuratorium sei.
Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärt, dass der Betriebsausschuss dafür zu sorgen habe, dass die betroffenen Einrichtungen im richtigen Rahmen funktionierten. Eine Steuerung mit Vorlage der Berichte erst im Januar, sei sehr ambitioniert. Er schlägt vor, dass auch Frau Wissert regelmäßig im Ausschuss berichte, erstmals in der nächsten Sitzung, in Form eines kurzen mündlichen Berichtes.
Auch Herr Ehinger hätte die Gelegenheit in den Sitzungen kurz über die verschiedenen Spaten zu berichten, falls notwendig.
Herr Stüdemann erklärt, dass Frau Wissert bereits im letzten Jahr darum gebeten habe, sich diesem Ausschuss im Januar vorzustellen, um die Situation zu schildern. Aufgrund der Coronabedingungen sei sie heute nicht hier und es habe sich nicht vermeiden lassen, den Bericht rechtzeitig fertig zu stellen. Er bittet, die miserable Ausgangssituation bei der Diskussion zu bedenken.
Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) bittet, den Ausschuss zu informieren, wenn etwas außerhalb des Plans entwickle. Da vertraue sie Herrn Ehinger, Misstrauen halte sie für nicht notwendig.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt das o. g. Schreiben der Intendantin Schauspiel zur Kenntnis und lädt Frau Wissert herzlich zur nächsten Sitzung ein.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 1. Quartalsbericht der Spielzeit 21/22 zur Kenntnis.
6. Sonstige Angelegenheiten
zu TOP 6.1
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
hierzu-> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 28.10.2021 vor:
Frau Siehoff weist darauf hin, dass Barrierefreiheit gegeben sein muss,
„barrierearm“ reiche nicht aus.
Frau Kürpick weist darauf hin, dass die Digitalisierung für sehbehinderte
Menschen von besonderer Bedeutung sei.
Hinsichtlich der Formulierung und der Bedeutung „barrierearm“
werden die Inklusionsbeauftragte und die
Behindertenbeauftragte erneut auf die Verwaltung zugehen.
Ziel soll Barrierefreiheit sein. Wenn diese nicht erreicht werden kann, sollten die Gründe benannt werden.
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk ist sich einig, die Verwaltungsvorlage in der Form nicht zu empfehlen und lehnt die Vorlage einstimmig ab.
Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) freut sich über die Vorlage. Es sei sinnvoll solche Formate zu nutzen. Die Frage sei gewesen ob man aus barrierearm barrierefrei machen könne und wenn nicht, warum. Hier habe es den Wunsch gegeben, dass die Verwaltung sich dazu äußere. Bisher gäbe es keine Stellungnahme der Verwaltung dazu.
Herr Stüdemann sagt die Stellungnahme zur nächsten Sitzung zu, ebenso die Anwesenheit von Frau Bonan.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) verweist auf das Protokoll der letzten Sitzung. Danach sollte die Verwaltung auf das Behindertenpolitische Netzwerk (BPN) zugehen. Nach ihrem Wissensstand habe das bisher nicht stattgefunden. Sie schlägt vor, solange zu verschieben, bis das BPN angesprochen worden sei.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat sich in seiner Sitzung am 23.11.21 der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes einstimmig angeschlossen. Der von Frau Opitz angeregte Prüfauftrag wurde mit der Bitte um Bearbeitung an die Verwaltung gegeben. Die Beratung über die Vorlage erfolgt in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung auf das Behindertenpolitische Netzwerk zuzugehen und eine Stellungnahme zum o. g. Prüfauftrag bis zur Sitzung dieses Ausschusses am 08.03.22 vorzulegen.
Mit diesem Hinweis verschiebt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die weitere Beratung der Vorlage in seine Sitzung am 08.03.22.
zu TOP 6.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22895-21)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Beschluss des Rates vom 16.12.21 über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund – 11. Sachstandsbericht nachträglich zur Kenntnis.
zu TOP 6.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22975-21)
hierzu-> Ergänzung zum Beschlussvorschlag vom 13.12.2021
(Drucksache Nr.: 22975-21-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Ergänzung der Verwaltung vom 13.12.2021 vor:
Zu den folgenden Sitzungen der Gremien liegt die o. g. Beschlussvorlage zur Beratung und
Beschlussfassung vor. Im Nachgang zur Weitergabe der Vorlage stellte sich heraus, dass aus
haushaltsrechtlichen Gründen eine Ergänzung des Beschlussvorschlages zu 2. erforderlich ist.
Dabei geht es um die erforderliche Genehmigung der entsprechenden außerplanmäßigen
Auszahlungen.
Der Beschlussvorschlag der Vorlage soll wie folgt ergänzt werden:
„ 2. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Liebig GS - Erneuerung
der OGS-Küche in das OGS Förderprogramm.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dazu gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW
außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro für das
Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2021 und die Verwendung der unter dem Punkt
finanzielle Auswirkungen dargestellten Minderauszahlungen zur Deckung dieser
außerplanmäßigen Mehrauszahlungen.
Die Ausführungen unter Finanzielle Auswirkungen sind dementsprechend wie folgt zu
ergänzen:
Aufgrund der Maßnahmenverlagerung der Maßnahme „Liebig GS – Erneuerung der OGS
Küche“ (vgl. Beschlussvorschlag zu 2.) entstehen im Finanzbudget des Fachbereichs Schule
im Jahr 2021 voraussichtlich Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro.
Die Mehrauszahlungen können in Höhe von 630.000 Euro gemäß §83 GO NRW durch
Minderauszahlungen innerhalb des Auszahlungsbudgets des Fachbereichs Schule, wie
nachfolgend dargestellt, gedeckt werden:
Eine Deckung des Restbetrages aus dem Finanzbudget des Fachbereichs Schule ist nicht
möglich. Die Deckung des Fehlbetrages i. H. v. 18.875 Euro erfolgt gemäß §83 GO NRW aus
dem Amt 75.
Begründung zur Bereitstellung der Deckungsmittel
Die Umsetzung der Maßnahme „Jugendverkehrsschule“ wurde mit Ratsbeschluss vom
18.06.2020 beschlossen.
Ursprünglich war die Durchführung für die Sommerferien 2020 geplant. Der Baubeginn hat
sich zunächst aufgrund von Kampfmittelfunden verzögert und wurde auf die Sommerferien
2021 verschoben.
Nachträglich hat sich herausgestellt, dass es ein Förderprogramm seitens der NRW.Bank
gibt, das für die Maßnahme in Anspruch genommen werden kann. Die beantragte Förderung
wurde mit Bescheid vom 22.06.2021 bewilligt. Eine Ausschreibung und Beauftragung einer
Firma war im Vorfeld aufgrund der Zuwendungsbestimmungen nicht möglich, sodass mit der
baulichen Umsetzung voraussichtlich erst in den Sommerferien 2022 begonnen werden kann.
Die Mittel wurden entsprechend im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. berücksichtigt.
Im Amt 75 waren bereits Finanzmittel für die Maßnahme „Liebig-GS“ geplant. Die Mittel
werden durch die Verlagerung der Maßnahme frei und können zur Deckung herangezogen
werden.
Fördermittel
Die Abwicklung der Maßnahme über das OGS-Förderprogramm mit einer Förderquote von
85 % führt in 2022 zu nicht geplanten Einzahlungen i. H. v. 440.475,10 Euro.
Teilergebnisrechnung
In der Teilergebnisrechnung der städtischen Immobilienwirtschaft ergeben sich daraus die
folgenden Auswirkungen:
Die Fördermittel werden als Sonderposten aus Zuweisungen abgebildet. Dieser wird
entsprechend der Abschreibung ratierlich ab dem 01.12.2021 ertragswirksam aufgelöst und
führt zu Mehrerträgen in der Teilergebnisrechnung des FB 65 in den Jahren 2021 sowie
2022, da die Förderung nicht Bestandteil der Planung 2021 sowie 2022 ist. Die zusätzlichen
Erträge ab dem Jahr 2023 sind in der nächsten Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Die aktivierbaren Eigenleistungen entstehen aufgrund eigener Leistungen von
MitarbeiterInnen der städtischen Immobilienwirtschaft. Durch deren Aktivierung entstehen
Erträge, die bereits im Haushaltsansatz 2021 berücksichtigt wurden.
Die Abschreibungen sind bereits im Teilergebnisplan des FB 65 berücksichtigt. Das Budget
wird daher nicht ausgeweitet.
Die Auflösung des Sonderpostens sowie der Aufwand aus Abschreibungen erfolgen auf dem
Kostenträger 650138011000.
Ich bitte um Berücksichtigung im Rahmen der Beschlussfassung und bedanke mich für Ihr
Verständnis.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die o. g. Ergänzungen und den Beschluss des Rates vom 16.12.21 nachträglich zur Kenntnis.
zu TOP 6.4
Pop-Up Biergärten im öffentlichen Raum
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23274-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 20.12.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um eine aktuellen Sachstand zu folgendem Punkt:
Im Juni 2021 hat der ABÖAB den Antrag mit der Drucksachennummer 21469-21-E1 „Pop-Up Biergärten im öffentlichen Raum“ beschlossen. Hierbei wurde auch der Punkt 3 mit beschlossen:
„Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den Angeboten während der kommenden Monate sind zu evaluieren und den Fachausschüssen vorzustellen, um als Grundlage für eine zukünftige Nutzung und zusätzliche attraktive Angebote für den nächsten Sommer zu dienen“.
Wir bitte daher um Information, wie die Erfahrungen mit den Pop-Up Biergärten ausgefallen sind und wie die Planungen für 2022 hierzu aussehen.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
1. Regularien
Mader Ixkes-Henkemeier Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerinzu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Ixkes-Henkemeier benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende, Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, ob Einwände zur heutigen, reduzierten Aufteilung der Ausschussmitglieder vorliegen. Eine Vorgabe des Oberbürgermeisters läge nicht vor.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat keine Einwände geäußert.
Die folgenden TOP´s 3.2 und 3.6 werden zusammen zu behandelt.
Vorstellung der Entwicklungsziele des Zoos
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22911-21)
Zukunftskonzept Zoo 2023, fünfter Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23253-21)
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 23.11.2021
Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 23.11.2021 wurde genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe
zu TOP 3.1
Trimm-dich-Pfade und Calisthenics-Anlagen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21818-21-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Die in Dortmund vorhandenen Trimm-dich-Pfade und Calisthenics-Anlagen fallen in die
Zuständigkeit von zwei Fachbereichen und einem Eigenbetrieb – dem Jugendamt,
Fachbereich 51, dem Grünflächenamt, Fachbereich 63 und den Sport- und Freizeitbetrieben,
dem Eigenbetrieb 52.
Die folgende Aufstellung und Beantwortung der Fragen ergibt sich aus den Angaben der
genannten Fachbereiche und des Eigenbetriebs.
Auflistung:
1. In Dortmund gibt es einen Trimm-dich-Pfad und sieben Calisthenics-Anlagen.
2. Der Trimm-dich-Pfad befindet sich im Fredenbaumpark (FB 63). Jeweils eine
Calisthenics-Anlage befindet sich im Westfalen- und im Hoeschpark (EB 52). Auf
städtischen Kinderspielplätzen in der Zuständigkeit des Fachbereichs 51 befinden sich
fünf Calisthenics-Anlagen: in der Baedecker Str. (Brackel), der Düsterstr. (Innenstadt-
Ost), im Steinhammer Park (Lütgendortmund), der Kieferstr. (Hombruch) und Hinter
dem Garten (Mengede).
3. Der Aufwand zur Kontrolle und Auffrischung des Fallschutzbelags der Calisthenics-
Anlagen beträgt ca. 200 Euro pro Jahr.
4. Durch die Fachbereiche 51 und 63 sind aktuell keine weiteren Trimm-dich-Pfade oder
Calisthenics-Anlagen geplant.
Seitens des Eigenbetriebs 52 kann als Sachstand mitgeteilt werden, dass im Rahmen des 2.
Aufrufs für das Förderprogramm des Landes NRW „Moderne Sportstätten“ dem
StadtSportBund 500.000 Euro für die Errichtung von allgemein nutzbaren
Außentrendsportanlagen zur Verfügung gestellt wurden. Darunter fallen auch Trimm-dich-
Pfade und Calisthenics-Anlagen. Zu möglichen Standorten sind der Eigenbetrieb 52 und der
StadtSportBund noch im Austausch.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:
Bezugnehmend auf die Antwort der Verwaltung zu Trimm-Dich-Pfaden und Calisthenics-Anlagen in Dortmund (Drucksache Nr.: 21818-21-E1) stellen die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgenden Antrag mit Bitte um Beratung und Beschlussfassung:
7. Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem Konzept sicherzustellen, dass in jedem Stadtbezirk zunächst eine Calisthenics-Anlage für die öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Hierbei soll der StadtSportBund Dortmund durch die Verwaltung bei der Umsetzung seines Programms unterstützt und in Absprache mit den Bezirksvertretungen geeignete Orte gefunden werden.
8. Für Calisthenics-Anlagen, die nicht über die Mittel des StadtSportBund und die Bezirksvertretungen zur Verfügung gestellt werden können, ist dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Kostenschätzung im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 mitzuteilen.
9. Die Standorte der Trimm-Dich-Pfade und Calisthenics-Anlagen sind auf den Netzseiten der Stadt Dortmund bekanntzumachen.
Begründung:
Outdoor-Fitness-Stationen, auch genannt Calisthenics-Anlagen, erfreuen sich in immer mehr Städten steigender Beliebtheit. Diese Fitnessmöglichkeiten sind einfach und ohne viel Aufwand nutzbar. Neben dem Effekt, an der frischen Luft Gutes für Körper und Geist zu tun, sind diese Stationen auch von großem sozialem Wert, da sie von Menschen aller Generationen genutzt werden können. Sie stellen besonders für diejenigen Menschen eine gute Alternative dar, die nicht im Verein oder Fitnessstudio organisiert Sport treiben möchten.
Calisthenics-Anlagen kosten, je nach Größe und Anzahl der Geräte etwa 20.000 bis 40.000 €. Hinzu kommen die Kosten für den Fallschutzbelag und die Verankerung am Boden. Bei der Auswahl des Bodens und der Geräte sind barrierearme bzw. inklusive Lösungen zu bevorzugen, um die öffentliche Nutzung durch so viele Menschen wie möglich zu gewährleisten.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion und bittet um Zustimmung.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) weist auf die Barrierefreiheit hin und bittet um Berücksichtigung. Ebenso gibt sie den Hinweis, dass eine Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet sein sollte.
Frau Ixes-Henkemeier (SPD-Fraktion) verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Senioren und bittet um die Ergänzung des Bereiches „Trimmpfade“.
Frau Brunsing stimmt der vorgeschlagenen Ergänzung zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet um Aufklärung, über welche Kosten gesprochen werde und ob das Konzept mit dem StadtSportBund gut abgesprochen sei. Außerdem fragt sie nach, ob der Landeszuschuss auch auf die „Trimmpfade“ zutreffe.
Herr Grasedieck (StadtSportBund) gibt an, dass der Zuschuss grundsätzlich für alle Outdoor-Anlagen gelte.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag unter Einbeziehung des oben genannten Zusatzes (fett) einstimmig, wie folgt zu:
10. Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem Konzept sicherzustellen, dass in jedem Stadtbezirk zunächst eine Calisthenics-Anlage und ein „Trimmpfad“ für die öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Hierbei soll der StadtSportBund Dortmund durch die Verwaltung bei der Umsetzung seines Programms unterstützt und in Absprache mit den Bezirksvertretungen geeignete Orte gefunden werden.
11. Für Calisthenics-Anlagen, die nicht über die Mittel des StadtSportBund und die Bezirksvertretungen zur Verfügung gestellt werden können, ist dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Kostenschätzung im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 mitzuteilen.
12. Die Standorte der Trimm-Dich-Pfade und Calisthenics-Anlagen sind auf den Netzseiten der Stadt Dortmund bekanntzumachen.
zu TOP 3.1.1
Trimm-dich-Pfade und Calisthenics-Anlagen
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21818-21-E2)
zu TOP 3.2
Vorstellung der Entwicklungsziele des Zoos
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22911-21)
Siehe auch TOP 3.6.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:
Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung, zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.2022 den Zoodirektor einzuladen und die Entwicklungsziele des Zoos im Rahmen des Zukunftskonzepts Zoo 2030, aber auch unter Gesichtspunkten wie Animal Rights, Nachhaltigkeit sowie der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit vorzustellen.
Herr Dr. Brandstätter (Zoodirektor, Geschäftsbereich Zoo) stellt die Entwicklungsziele des Zoo Dortmund anhand einer Präsentation (Anlage 1) vor und beantwortet im Anschluss die gestellten Fragen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bedankt sich für den Vortrag.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den fünften Sachstandsbericht zum Zukunftskonzept des Zoos zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Jubiläumsveranstaltung 90 Jahre Rombergpark
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22886-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 04.11.2021 vor:
Bereits 2019 hatte der Botanische Garten Rombergpark sein 90jähriges Jubiläum. Gefeiert werden konnte dies allerdings aufgrund der Corona-Pandemie nicht.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Darstellung,
- wann eine Jubiläumsveranstaltung geplant ist?
- welche Aktionen an diesem Tag geplant sind?
- ob Interaktionen – beispielsweise mit dem Theater Dortmund – geplant sind.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung vor:
Das 90jährige Jubiläum des Botanischen Gartens Rombergpark wurde bereits am Sonntag, den
16. Juni 2019 noch vor Beginn der Corona-Pandemie, im Rahmen des „Cornus-Fest mit 90
Jahrfeier des BG Rombergpark“ durchgeführt. Dies geschah im Rahmen eines kleinen
Festaktes mit Redebeiträgen, musikalischer Untermalung, Fachführungen usw.
Im Jahr 2022 begeht der Botanische Garten Rombergpark das 200. Jubiläum der
Fertigstellung des Romberg‘schen Schlossparks (1822-2022), des eigentlichen Beginns des
englischen Landschaftsparks mit Lindenallee, großem Weiher und Talwiese sowie der
historischen Pflanzensammlungen. Dies soll im Rahmen eines mittelgroßen Festaktes im
zweiten Quartal gefeiert werden, der genaue Termin wird aktuell eruiert. Aufgrund der
unbestimmten Corona-Lage wird von einer „Großveranstaltung“ mit umfangreicher
Beteiligung der Bürger*innen abgesehen. Vielmehr werden viele kleine Instandsetzungen,
Pflanzungen, Bauwerke etc. als Geschenke an der Besucher*innen umgesetzt und zur
Nutzung freigegeben.
Gespräche mit Vertreter*innen der verschiedenen Sparten des Theaters Dortmund fanden und finden statt. Die Terminfindung zur Durchführung ist schwierig, da die witterungstechnisch
relevanten Sommerwochen für Outdoor - Veranstaltungen mit der spielfreien Zeit des
Theaters Dortmund kollidieren.
Der Botanische Garten Rombergpark wird vom 18.bis 22. September 2022 Gastgeber für das
Jahrestreffen des Verbandes Botanischer Gärten (mit internationaler Beteiligung) sein.
Frau Mais (CDU-Fraktion) bedankt sich für die Antwort der Verwaltung und bittet um eine Information außerhalb der Tagesordnung, wer am 16.06.19 eingeladen gewesen sei.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.3.1
Jubiläumsveranstaltung 90 Jahre Rombergpark
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22886-21-E1)
zu TOP 3.4
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt aus seiner Sitzung am 18.11.2021 vor:
Den Ratsmitgliedern liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E11) vor:
„… es wird wie folgt Stellung genommen:
Das Bäderkonzept basiert auf einer Bestandsanalyse, für die eine sozialräumliche Einordnung
nicht zielführend ist, wenn im Ergebnis die dezentrale Versorgung der Stadtbezirke mit
Wasserflächen erhalten und für die Lehrschwimmbecken sogar ausgebaut werden soll. Das
gleiche gilt für die verkehrliche Anbindung im Bestand.
Eine sozialräumliche Einordung von Standorten erfolgt bei räumlichen Veränderungen. Da
dies eine mögliche Option mit Blick auf die Bäder in der Nordstadt sein kann, wird diese
Einordnung wie eine Analyse der verkehrlichen Anbindung, Bestandteil der vom Rat zu
beauftragenden Machbarkeitsstudie sein. Die Ausschreibung der Studie wird nach einem
positiven Ratsentscheid erfolgen.
Die Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Nordbades basiert auf der vorliegenden
Kostenschätzung des Ing.-Büros Krieger Architekten|Ingenieure, die hier von mindestens 10,4
Mio. EUR ausgeht. In die Bewertung der Verwaltung sind aber auch die Hinweise des
Ingenieurbüros Engels eingeflossen, das im Auftrag der Immobilienwirtschaft das Nordbad
alle 4 Monate, insbesondere statisch, untersucht. Im aktuellen Bericht wird dabei ausdrücklich
auf den zunehmend schlechten Erhaltungszustand des Tragwerks (Korrosionserscheinungen)
hingewiesen und die statische Sicherheit nur für weitere 4 Monate bestätigt.
Zitat Gutachten Engels Ing.: „Es kann also hier nur eine qualitative Beurteilung der
momentanen Tragfähigkeit vorgenommen werden. Quantitative Aussagen hinsichtlich der
verbliebenen Tragwerksreserven und deren zeitlicher Entwicklung sind daraus nicht zu
interpretieren. Hierfür wären u.a. weitergehende, zerstörende Untersuchungen notwendig. Neue Bauteilproben/-öffnungen bedeuten aber eine weitere Schwächung der bereits
geschädigten Konstruktion.“
Diese tiefergehenden Untersuchungen und die sich daraus ableitenden notwendigen
Maßnahmen wurden auch von Krieger Architekten|Ingenieure nicht durchgeführt und lassen
damit erwarten, dass sich die von Krieger Architekten|Ingenieure grob ermittelten Kosten in
Höhe von 10,4 Mio. EUR noch erhöhen werden.
Ein Prüfgutachten zum baulichen Zustand des DKH liegt nicht vor, wird aber in Auftrag
gegeben. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss durch das Dezernat 2 zur Kenntnis gegeben,
sobald sie vorliegen.“
Folgende Empfehlungen liegen dem Rat der Stadt außerdem vor:
- des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 11.11.2021:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus öffentlicher Sitzung vom 05.10.2021 vor:
..Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.
Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis
17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der
Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich.
Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr
Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der
Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und
Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit
der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von
Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.
Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder.
Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports.
Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.
Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der Sicherstellung der Barrierefreiheit und der wohnortnahen Versorgung von Frei- und Hallenbädern sowie des Antrags der SPD-Fraktion und den Ausführungen von Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk), folgenden Beschluss zu fassen:
- siehe Beschlussvorschlag –.
- des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 12.11.2021:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.21 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor (Drucksache Nr.: 21619-21-E1)
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet
die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der
Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am
23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.
Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis
17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der
Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich.
Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr
Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der
Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor (Drucksache Nr.: 21619-21-E3):
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und
Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit
der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von
Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte
Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu
realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.
Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.21 vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses
für Kultur, Sport und Freizeit aus öffentlicher Sitzung vom 05.10.2021 vor:
siehe oben!
Frau Gövert (B´90/Die Grünen) erklärte, dass sie sich gegen die Vorlage ausspreche, da im Sinne der Kinder und Jugendlichen das Bad Stockheide und das Nordbad nicht zugunsten eines Kombibades mit höheren Eintrittspreisen ersetzt werden sollten.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schließt sich mehrheitlich (3
Gegenstimmen B´90/Die Grünen, Frau Düwel, Frau Schütte-Haermeyer) der
Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit an.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.21 vor: (einschließlich Drucksache Nr.: 21619-21-E7)
Hierzu liegt vor -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 05.102021
siehe oben!
Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6)
…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine zusätzliche sozialräumliche Einordnung und Bewertung insbesondere der Nordstadt-Bäder. Dabei soll auch die Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer*innen dargestellt werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, vor dem Hintergrund der dargestellten maroden Bausubstanz des Nordbades, den baulichen Zustand des zum gleichen Gebäudekomplex gehörigen Dietrich-Keuning-Hauses zu bewerten. Die Stellungnahme ist den Ratsmitgliedern rechtzeitig zur Ratssitzung am 18.11.2021 schriftlich vorzulegen.
Begründung:
Das Bäderkonzept greift in seiner Ist-Analyse leider nur die reine Verteilung der Frei- und Hallenbäder nach Stadtbezirken auf. Eine sozialräumliche Einordnung findet nicht statt. Zudem fehlt im Anhang die Betrachtung der einzelnen Bäder bezüglich ihrer Anbindung im Quartier, an den ÖPNV oder an das Radwegenetz Stattdessen erfasst die Bewertung der Bäder (Anhang) bei allen Einzelkarten eine Angabe „Entfernung 0km“. Im AKSF hatte die Verwaltung mündlich angegeben, das Nordbad sei marode und nicht sanierungsfähig. Die Bestandsanalyse im Bäderleitplan weist hingegen einen Sanierungsbedarf von 10,4 Millionen Euro aus. Die mündliche Aussage steht somit im Widerspruch zum Ergebnis der Begehungen bzw. Darstellungen durch die diversen Planungsbüros (DSBG, PBR, KRIEGER).
Hierzu liegt vor -> Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) Drucksache Nr. 21619-21-E7)
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des
folgenden Ergänzungsantrags:
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird unter Punkt 1. neben dem Abriss und Neubau
des Nordbades auch die “Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades” als Vergleichsvariante
mit untersucht.
Begründung:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbads
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Ebenso wurden schon die Kosten für die
Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio. Euro beziffert.
Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative unbedingt sorgfältig
zu prüfen.
AMIG, 26.10.2021:
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr. 21619-21-E6) erfolgt zur Sitzung des Rates am 18.11.2021.
Man einigt sich darauf, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 21619-21-E7) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften zu überweisen.
In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt der
Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion DIE PARTEI), den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.21 vor:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage mit
folgenden Hinweis und wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu beschließen
Der Bezirksvertretung Hörde fehlt ein Hinweis auf das Lehrschwimmbecken Holzen
und die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt zeitnah eine Terminierung für eine
Begutachtung des Lehrschwimmbeckens vorzunehmen, damit eine Instandsetzung
realisiert werden kann.
Abstimmungsergebnis: mit 9 Ja Stimmen, 5 Gegenstimmen (Grünen/LINKE) und 3
Enthaltungen so beschlossen
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig
untenstehende Beschlussfassung unter Berücksichtigung folgender
Abänderungen der Vorlage:
2. Ergänzung und Änderung des Punktes 7.1 um die folgende Formulierung:
1. Sanierung des Bestandsbaus oder Sanierung des Bestandsbaus in zwei Schritten
mit zunächst Anbau eines Schwimmbeckens im südlichen Bereich sowie nach
dessen Fertigstellung vollständiger Sanierung des Bestandsgebäudes oder Neubau
des Nordbades an einem anderen Standort
Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden
Optionen zur Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades untersucht werden. Ein
Abriss und Neubau an gleicher Stelle scheidet wegen des dadurch bedingten zeitlichen
Ausfalls von bis zu 4 Jahren aus. Bei einem Neubau könnten dann auch die im
Bäderkonzept geforderten familienfreundlichen Ausstattungsmerkmale ergänzt
werden. Ein Neubau ist zwingend erforderlich, müssen doch die pflichtigen Aufgaben
des Schulschwimmunterrichts erfüllt werden. Auch der Vereinssport und das
öffentliche Schwimmen würden von einer solchen Maßnahme profitieren. Bei
gleichzeitiger Umsetzbarkeit ist eine Sanierung einem Abriss/Neubau
vorzuziehen.
2. Ersatzlose Streichung des Punktes 7.3:
Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk
Nord, das die Funktionen eines Hallen- und eines Freibades (für Nordbad und Freibad
Stockheide) vereint und zudem allen Nutzeransprüchen (Schule, Vereine,
Öffentlichkeit ganzjährig voll gerecht wird.
Begründung:
Zu Punkt 1:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbades
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Die aktuelle herausragende Lage des Nordbades in
direkter Nähe zum öffentlichen Nahverkehr sowie in fußläufiger Nähe zu zahlreichen Schulen
ließe sich an einem neuen Standort nur schwer erneut ermöglichen. Ebenso wurden schon die
Kosten für die Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio.
Euro beziffert. Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative prioritär zu
prüfen.
Zu Punkt 2:
Die Kosten für ein solches Familienbad wurden bei der Vorstellung des Bäderkonzeptes von
dem hierzu beauftragten Architekturbüro optimistisch auf 47 Mio. Euro geschätzt. Dem
gegenüber stehen Kosten in Höhe von 17,5 Mio. Euro für die Sanierung der beiden
Bestandsbäder Nordbad und Stockheide. Ein derartiges Projekt erscheint somit in erster Linie
höchst unwirtschaftlich. Hinzu kommen die erheblich steigenden Betriebskosten, die den
städtischen Haushalt jährlich zusätzlich belasten würden. Weiterhin wird eine Verdopplung
der Eintrittspreise geschätzt. In Anbetracht der sozioökonomischen Struktur innerhalb der
Nordstadt erscheint es mehr als fraglich, ob hier ein Mehrwert für Bewohner*innen des
Stadtteils geschaffen wird. Die Nichtschwimmer*innenquote unter Kindern in der Nordstadt
ist ohnehin schon sehr hoch, hier eine zusätzliche finanzielle Barriere einzuziehen, die explizit
Kinder aus Haushalten mit geringen Einkommen vom Schwimmen abhält, ist schlichtweg
falsch.
3. Ergänzung
Lehrschwimmbecken sollen im Gebiet der Innenstadt Nord an
Grundschulstandorten regelmäßig vorgesehen werden. Im Rahmen der
Neubaumaßnahmen Burgholzstraße/Eberstraße soll auch dort ein
Lehrschwimmbecken errichtet werden. Da die Mehrzahl aller Schulen in der
Nordstadt inklusiv unterrichtet, ist es sinnvoll, behindertengerechte
Lehrschwimmbecken (absenkbarer Boden) vorzusehen.
Begründung
Auf S. 6 der genannten Drucksache 21619-21 wird ausgeführt:
Aus dem Punkt 2.) ergibt sich die Notwendigkeit, die Kapazitäten an
Lehrschwimmbecken in Dortmund zu erweitern, insbesondere um den steigenden Zahlen an
Grundschulkindern, die in den nächsten 5-15 Jahren zu erwarten sind, gerecht zu werden.
Die Entwicklung weiterer Standorte für Lehrschwimmbecken wirkt sich ebenso günstig im
Hinblick auf den demografischen Wandel (…) aus.
Damit ist bereits eine hinlängliche Begründung für die Ausstattung der fast sämtlich neu zu
errichtenden (!) Nordstadt-Grundschulen sowie für die Neufassung des Schulzentrums
Burgholzstraße/Eberstraße gegeben. –
Gleichzeitig würden solche Maßnahmen aber den hohen Druck verringern, der mit der noch
zu findenden Lösung hinsichtlich der Neuerrichtung eines Bades/ von Bädern in der
Nordstadt einhergeht.
Beschluss:
wie in der Vorlage vorgeschlagen! Siehe oben!
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 21619-21—E11):
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Dem Schulausschuss liegen folgende Empfehlungen vor:
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021:
Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021:
Außerdem liegen dem Schulausschuss folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:
Fraktion B‘90/Die Grünen:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache Nr.: 21619-21-E10) bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorlage
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Stufenkonzept zur Sanierung der Hallenbäder inkl. des Nordbads spätestens bis zur Ratssitzung am 16.12.2021 im Zuge der Haushalts-beratungen vorzulegen. Mithilfe des Stufenkonzepts im Prioritätenkatalog der Verwaltung wird sichergestellt, dass Hallenbäder nacheinander und nicht zeitgleich saniert bzw.
gebaut werden, um das Schulschwimmen und Vereinsschwimmen sicherzustellen. Das Stufenkonzept wird vor diesem Hintergrund Prioritäten berücksichtigen, welche Bäder wann vorrangig saniert werden.
Begründung
Das Bäderkonzept weist einen Sanierungsbedarf von 113 Mio. Euro für alle Freibäder und Hallenbäder aus. Vor diesem Hintergrund muss gewährleistet werden, dass Schulschwimmen und Vereinssport auf genügend Wasserflächen zugreifen können. Dies soll durch ein Stufenkonzept ermöglicht werden und Hilfe zur Entscheidungsgrundlage für die Ratsmitglieder in den Haushaltsberatungen sein, sofern über die Sanierung von Bädern beschlossen wird.“
SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21619-21-E-15):
„… die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
3. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.
Begründung
Für den Standort des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen liegt ein Gutachten bereits vor. Eine Entscheidung zur Sanierung dessen kann nun getroffen werden. Zudem sind weitere Lehrschwimmbecken zur Schwimmausbildung der Kinder in Dortmund notwendig.“
Herr Spieß bat um folgende Ergänzung des SPD-Antrages:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das in das Bäderkonzept integriert wird.
Herr Spieß begründete kurz den Antrag seiner Fraktion. Ein Konzept vorzulegen gehe über eine gutachterliche Betrachtung hinaus. Zum Punkt 2 sehe seine Fraktion keine haushaltspolitische Relevanz. Sollte das anders sein, würde ein haushaltspolitischer Antrag nachgereicht werden.
Frau Mais ging auf den SPD-Antrag ein. Man habe in Holzen ein Lehrschwimmbecken, das genutzt werden könnte, wenn man Geld rein stecke. Inhaltlich könne sie dem zustimmen, sei aber der Meinung, Sanierung ohne Geld sei nicht möglich. Ein Konzept aufzustellen, sei ok, wenn auch schwierig, da Lehrschwimmbecken immer in Hallenbäder integriert werden. Im Haushalt 2021 und 2022 sei dafür kein Geld eingestellt, deshalb gehöre das Thema in die Haushaltsberatungen.
Frau Lögering bestätigte die Meinung ihrer Fraktion aus der Sitzung des AKSF. Der jetzige Antrag ihrer Fraktion soll die Möglichkeit bieten, Sanierungen direkt vorzugeben. Zum SPD-Antrag folgte sie den Ausführungen von Frau Mais. Inhaltlich sei Punkt 1 ok, Punkt 2 gehöre in die Haushaltsberatungen.
Herr Klösel führte aus, dass seiner Fraktion in der Vorlage ein fester Termin fehle. Aus diesem Grund sei der Antrag entstanden. Über die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen sei werde ja schon seit Jahren diskutiert.
Frau Mais hält die Aufnahme in die Haushaltsberatungen für wichtig, um endlich handeln zu können. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sei ihrer Meinung nach durch den Beschlusstext einbezogen, sie könne diesem aber zustimmen.
Herr Spieß beantragte die Einzelabstimmung der Punkte des SPD-Antrages.
Der Schulausschuss stimmt dem folgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:
Der Schulausschuss stimmt dem Punkt 1 des SPD-Antrages mit der gewünschten Ergänzung (fett) einstimmig zu:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von
Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das ins Bäderkonzept integriert
wird.
Der Schulausschuss stimmte dem Punkt 2 des SPD-Antrages einstimmig (bei Enthaltung FDP/Bürgerliste, 1 DIE LINKE+, B‘90/Die Grünen, CDU) zu:
2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der
Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 6 Nein (B‘90/Die Grünen, DIE PARTEI) und 1 Enthaltung (DIE LINKE+) unter Einbeziehung der vorliegenden Empfehlungen und Anträge, den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
siehe oben!
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN empfiehlt die Vorlage in der Form nicht, da sie der Verlagerung des Freibades Stockheide nicht zustimmen. Darüber hinaus kann das Mengeder Hallenbad von Berufstätigen nicht genutzt werden, da die Öffnungszeiten dies nicht ermöglichen. Diese sollten entsprechend angepasst werden.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt die Vorlage, wie vorgeschlagen, mit den o. g. gemachten Anmerkungen
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.21 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung vom 05.10.2021 vor:
siehe oben!
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung vom 26.010.2021 vor:
siehe oben!
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 vor.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung vom 02.11.2021 vor:
siehe oben!
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Nord aus der Sitzung vom 03.11.2021 vor:
siehe oben!
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
siehe oben!
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage und alle o. g. vorliegenden Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:
-125-
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke/Die Partei) den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu beschließen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt unter Berücksichtigung des nachstehenden Antrages des SPD-Fraktion aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der CDU-Fraktion (4), Frau Selzer (die Linke) und Herrn Winko (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Höfer (FDP) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport – Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Beschluss
- wie in der Vorlage vorgeschlagen
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.21 vor:
Dem BPN liegt die folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 vor.
Siehe oben!
Frau Opitz geht auf die vorliegende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 und auf ihre darin gemachten Anmerkungen ein.
Weiterhin liegt dem Behindertenpolitischen Netzwerk folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorlage
Die Bewertung des Bestands (Anhang des Bäderleitplans) ignoriert Barrierefreiheit in ihrer Komplexität. Barrierefreiheit ist mehr als nur ein breiter Eingang mit einer Rampe oder eine barrierefreie Toilette. In der Vorlage taucht lediglich das Merkmal “behindertengerecht” auf, ohne darzustellen, in welcher Form. Stattdessen eröffnet die vorgeschlagene Machbarkeitsstudie der Verwaltung einen Weg, dass eines von nur drei barrierefreien Dortmunder Bädern – das Nordbad – dauerhaft geschlossen wird. Darüber hinaus ist das Nordbad sehr zentral und barrierefrei über die öffentlichen Verkehrsmittel und ohne
fremde Hilfen (z.B. ohne manuell bedienbare Bus-Rampen) eigenständig erreichbar.
Das BPN möge daher beschließen:
Dem Rat der Stadt Dortmund wird der Erhalt und die Sanierung des Nordbads
empfohlen.
2. Beschlussvorlage
Folgt man der Vorlage und dem Bäderleitplan, die die Verwaltung zugesandt hat, kommt man zum Schluss, Menschen mit Behinderungen gibt es in Dortmund nicht. In der Ziel-beschreibung taucht das Thema nicht auf, dementsprechend findet es auch keine
Beachtung in den weiteren Plänen der Verwaltung. Das BPN möge daher beschließen:
Die Machbarkeitsstudie zur Realisierungsfähigkeit der in 1 und 3 genannten Varianten wird ergänzt um den Erhalt des Nordbads – auch um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit sowie um Berück-sichtigung von Sport von und für Menschen mit diversen Behinderungen. Folgende Gesichtspunkte sollen hierbei aufgegriffen werden:
· Erreichbarkeit des Bades mit öffentlichen Verkehrsmitteln – im besten Fall ohne fremde Hilfen wie manuell zu bedienende Bus-Rampen, sondern durch direkte Anbindung ans Stadtbahnnetz mit ebenerdigem Zugang
· Zugang zum Bad durch feste Rampen – keine störanfälligen Lifts
· Ausgestaltung des Sanitär- und Umkleidebereichs
· Zugang ins Wasser
Begründung:
Trotz der ermöglichten Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Beteiligungs-prozess sowie der von diesen eingebrachten Bitten, Inklusion in allen Bereichen des
Bäderkonzepts – und nicht nur am Beckenrand – zu berücksichtigen, findet sich im Bäderleitplan das Thema Barrierefreiheit und Inklusion nicht abgebildet.
Das BPN stimmt dem vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig zu und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung dieses Antrages zu beschließen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Eving unterstützt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 03.11.2021 und erhebt diesen zum Antrag und beschließt einstimmig gleichlautenden Zusatz.
Empfehlung BV Innenstadt-Nord siehe oben!
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgende Beschlussfassung unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes:
Siehe oben! – weiterer Beschlusstext wie in der Vorlage vorgeschlagen!
Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Eving nachfolgende Empfehlungen/Stellungnahme zur Kenntnis:
- Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021
- Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
- Stellungnahme des Oberbürgermeisters Herrn Westphal vom 03.11.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom
05.10.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grüne (AMIG) vom 26.10.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung der Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) vom
27.10.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 03.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 03.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung des Schulausschusses vom 03.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung der BV Innenstadt –Ost vom 09.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21619-21-E11):
Siehe oben!
AKUSW, 10.11.2021:
In Kenntnis der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die gesamte Angelegenheit bis zum Rat durchlaufen.“
Zudem liegt dem Rat der Stadt folgende weitere Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 22808-21-E2) vor:
„… die oben genannte Bitte um Stellungnahme der Verwaltung zur Ratssitzung am 18.11.2021
wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN in die Sitzung des AFBL am 12.11.2021 eingebracht. Die Stellungnahme der Verwaltung zur Ratssitzung am 18.11.2021
kann somit nur als Tischvorlage erfolgen.
Zu den Fragen wird wie folgt Stellung genommen:
Frage 1:
Die Verwaltung steht mit keinem Planungsbüro in Kontakt. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung.
Frage 2:
Bis zur Sitzung des Rates am 12.05.2022.
Frage 3:
Die von der DSBG bzw. Krieger Architekten vorgestellte Ideenskizze für ein Familienbad war Bestandteil des ursprünglichen Auftrags zur Erarbeitung des Bäderleitplanes.
Einzelkosten lassen sich hier nicht definieren.
Frage 4:
Der Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung des Masterplanes Sport ist am 13.12.2018 (DS-Nr.:
11874-18) gefasst worden. Unter anderem sollte die Bestandsaufnahme der Sportinfrastruktur, das Aufzeigen von Handlungsempfehlungen/Visionen ermittelt werden. Übergeordnetes Ziel sollte lauten, Rahmenbedingungen (Räume und Angebote) zu schaffen, die möglichst viele Dortmunder*innen zur Bewegung und zum Sport anregen. Mit der Vorlage des 1. Zwischenberichtes (DS-Nr.: 16354-19) ist als wesentlicher Arbeitsschwerpunkt in 2020 die Erarbeitung des Bäderkonzeptes benannt worden. Auf der Grundlage der Datenerhebungen und der Vorarbeiten in der AG Bäder ist die Arbeit der ersten Phase des Masterplanes Sport fortgesetzt worden.
Die vorgezogene Berichterstattung des Bäderkonzeptes im Rahmen einer Informationsveranstaltung beruht auf der Diskussion im AKSF vom 20.04.2021 zu einem später zurückgezogenen Antrag der SPD-Fraktion. In diesem Antrag wurde noch vor der
Sommerpause um eine Vorstellung des Bäderkonzeptes gebeten, verbunden mit einer „ersten Aussage zu den abgängigen Bädern der Nordstadt“. Dies wurde von der Verwaltung zugesagt.
In dem Einladungsschreiben von Frau Stadträtin Zoerner vom 14.06.2021 für den 28.06.21
wurde auf diese Zusage verwiesen.
Nach Abschluss des Beteiligungsprozesses und auf Grundlage der Ergebnisse des Ziele-Workshops am 18.05.21 wurde die DSBG beauftragt, die Variante „Familien-Kombibad“ mit
Bündelung aller Wasserflächenbedarfe als Ideenskizze für eine Präsentation am 28.06.21
vorzubereiten.
Weitere Konzeptstudien für die Dortmunder Bäder liegen nicht vor.
Fragen 5 - 9:
Die Beantwortung der hier formulierten Fragen ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses der noch zu beauftragenden Machbarkeitsstudie. Hier bedarf es deutlich tiefergehender Betrachtungen als bisher in der Ideenskizze vorgestellt.
Frage 10:
Die Flächenauswahl ist durch die notwendige Größe für ein Familien-Kombibad deutlich eingeschränkt. Für die bekannte Ideenskizze wurde aufgrund der Kurzfristigkeit nur der aufgegebene Sportplatz an der Lindenhorster Straße (Einfahrt zur Mende-Sportanlage) als geeignet eingestuft. Auch hier ist es Aufgabe der Machbarkeitsstudie, in Abstimmung mit der Planungs- und Liegenschaftsverwaltung weitere geeignete Flächen im Stadtbezirk zu finden
und nach ihrer sozialräumlichen und verkehrstechnischen Eignung zu bewerten.
Frage 11:
Die Sanierungsplanung für die Dortmunder Bäder mit einem Finanzierungskonzept und
einem zeitlichen Plan wird z. Z. – wie in der Vorlage DS-Nr.: 21619-21 angekündigt – mit
den Badbetreibern erarbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.“
Auch erhält der Rat der Stadt folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vorgelegt:
- den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vom 16.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E20):
„die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
1. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sind nur die beiden folgenden Optionen zu
prüfen:
Option 1 – Sanierung des Nordbads und des Freibads Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Sanierung des Bestandbaus des Nordbades oder Neubau des Nordbads am gleichen Standort oder in direkter Umgebung. Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden Optionen zur Sanierung des Bestandbaus des Nordbads untersucht werden.
Option 2 – Neubau des Nordbads (Hallenbad) neben dem sanierten Freibad Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Neubau eines Hallenbades in direkter räumlicher Nähe zum Freibad Stockheide. Das Hallenbad soll über 25m-Wasserbahnen, Kinderbecken und einen Sprungturm verfügen.
2. Die Machbarkeitsstudie soll die Bäder über ihren gesamten Lebenszyklus unter allen denkbaren Aspekten betrachten. Dazu zählen u. a.: Finanzen; Betriebskosten (sachlich und personell, inklusive ggf. entstehender Synergieeffekte); Ressourcenverbrauch; räumliche Anbindung an die verschiedenen Verkehrsträger; Nachnutzung des Nordbad-Grundstücks für den Fall des Neubaus am Standort Stockheide; der temporäre Wegfall der Nordbad-Schwimmfläche für den Fall der Sanierung des Bades; Nachhaltigkeit; Ökologie; Energieeffizienz; Denkmalschutz, usw.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.“
- den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E21):
„…. die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu einer Neubauvariante des Nordbades auch einen Vorschlag zur weiteren Nutzung des aktuellen Baukörpers Nordbad zu machen. Insbesondere ist hier die Variante "Neues Lehrschwimmbecken" zu prüfen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Fachbesichtigung unter Beteiligung eines Gutachters für das Nordbad und das Freibad Stockheide für die Ratsmitglieder durchzuführen.
Begründung:
Die Variante "Sanierung des Nordbades" könnte nach den Erfahrungen mit der Sanierung des Südbades mit einem bis zu dreijährigen Nutzungsausfall verbunden sein, ohne dass es insbesondere für das Schul- und Vereinsschwimmen aber auch die Schwimmbedarfe der Öffentlichkeit eine Alternative für diesen Zeitraum gibt. Gerade für das Schulschwimmen haben die Erhebungen im Rahmen des Bäderkonzeptes gezeigt, dass stadtweit ein erheblicher Mangel an Wasserflächen für die Schwimmausbildung besteht. Das gilt auch für die Schwimmausbildung der Vereine. Daraus abgeleitet ist die Verwaltung gehalten, neue Standorte für zusätzliche Lehrschwimmbecken vorzuschlagen. Dafür bietet sich die Fläche des jetzigen Nordbades an, die zudem auch dem Dietrich-Keuning-Haus eine Entwicklungsperspektive bieten würde.“
Rm Kowalewski (Die Linke+) regt an, die Vorlage einschließlich der -teilweise sehr kurzfristigen- Anträge und Stellungnahmen zwecks Beratung in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) zu überweisen. Hier könnten dann auch Fragen zur Förderkulisse erörtert werden.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) plädiert für eine Abstimmung, da aus seiner Sicht keine neuen Aspekte erwartbar sind.
Bm‘in Mais (CDU) hält im Sinne der Sache eine Diskussion -vorzugsweise im Ausschuss- für wichtig.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste sowie Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den Beschluss, die Vorlage einschließlich der dazu vorliegenden Anträge zwecks weiterer Beratung in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.2021 vor:
Zum o.g. Antrag wird wie folgt Stellung genommen:
Der Rat soll mit der Vorlage des Bäderleitplanes u. a. zur Kenntnis nehmen, dass die
Verwaltung Prioritätenkataloge zur Sanierung und Modernisierung der Hallen- und Freibäder
erarbeiten wird. Dazu bedarf es umfangreicher Abstimmungen zwischen den Badbetreibern,
der Verwaltung und den Gutachtern. Ziel ist es, ein Stufenkonzept zu erstellen, das sowohl
unter finanziellen (Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre) als insbesondere auch unter
Nutzeraspekten die bestmögliche Realisierung der Bedarfe garantiert. Aktuell ist nicht
absehbar, ob für einzelne Sanierungserfordernisse ein Bad überhaupt komplett für einen
längeren Zeitraum außer Betrieb genommen werden muss (dies gilt insbesondere für die
Hallenbäder).
Die avisierten Gespräche beginnen nach Vorlage des Ratsbeschlusses und werden
voraussichtlich bis zum Frühjahr nächsten Jahres andauern. Unabhängig von eventuellen
akuten Störungen, ist mit einer Umsetzung einzelner Sanierungsmaßnahmen erst ab 2023 zu
rechnen. Hierzu wird dem Rat rechtzeitig zur Vorbereitung der jeweiligen Haushaltsberatungen berichtet.
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.22:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die o. g. Überweisung des Rates und die o.g. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) lässt über folgende, o. g. und noch nicht befasste Anträge abstimmen:
3. Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vom 16.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E20)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem o. g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen und der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
4. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E21)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den o. g. Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des o. g. gemeinsamen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion (fett), einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder.
Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports. Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.
1. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sind nur die beiden folgenden Optionen zu
prüfen:
Option 1 – Sanierung des Nordbads und des Freibads Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Sanierung des Bestandbaus des Nordbades oder Neubau des Nordbads am gleichen Standort oder in direkter Umgebung. Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden Optionen zur Sanierung des Bestandbaus des Nordbads untersucht werden.
Option 2 – Neubau des Nordbads (Hallenbad) neben dem sanierten Freibad Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Neubau eines Hallenbades in direkter räumlicher Nähe zum Freibad Stockheide. Das Hallenbad soll über 25m-Wasserbahnen, Kinderbecken und einen Sprungturm verfügen.
2. Die Machbarkeitsstudie soll die Bäder über ihren gesamten Lebenszyklus unter allen denkbaren Aspekten betrachten. Dazu zählen u. a.: Finanzen; Betriebskosten (sachlich und personell, inklusive ggf. entstehender Synergieeffekte); Ressourcenverbrauch; räumliche Anbindung an die verschiedenen Verkehrsträger; Nachnutzung des Nordbad-Grundstücks für den Fall des Neubaus am Standort Stockheide; der temporäre Wegfall der Nordbad-Schwimmfläche für den Fall der Sanierung des Bades; Nachhaltigkeit; Ökologie; Energieeffizienz; Denkmalschutz, usw.
zu TOP 3.4.2
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 18.11.2021
(Drucksache Nr.: 21619-21)
zu TOP 3.4.2
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.21
(Drucksache Nr.: 21619-21-E17)
zu TOP 3.5
Auslastung der Dortmunder Hallenbäder
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22875-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Darstellung, wie viele Personen / Monat die Dortmunder Hallenbäder aufgesucht haben. Hierbei bitten wir um zeitliche Rasterung, ab 7.00 Uhr morgens bis zum Ende der Badezeit. Die Auflistung sollte den Zeitraum 2020 bis August 2021 beinhalten.
Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter, Geschäftsbereich Sport) sagt eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung für die nächste Sitzung zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet um eine grobe Sachdarstellung für einen generellen Überblick.
Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) fragt nach, ob Herr Knoche schon aussagefähig bezüglich der Sanierung des Freibades Stockheide sei.
Herr Knoche gibt an, dass an der Instandsetzung bis zur endgültigen Sanierung gearbeitet werde, technisch sei das aufwendig. Der gerade beschlossene Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion (siehe TOP 3.4) beinhalte auch, eine Machbarkeitsstudie auf den Weg zu bringen, diese läge bereits vor.
Frau Mais stellt mündlich den Antrag, dass die Verwaltung beauftragt werde, ein kurzfristiges Sanierungskonzept für das Freibad Stockheide vorzulegen.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) weist den mündlichen Antrag von Frau Mais zurück, da das Thema nicht zu diesem Tagesordnungspunkt passe.
Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass sich ihre Fraktion durchaus dem Antrag von Frau Mais anschließen könne.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich der Meinung von Herrn Heymann an.
Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bittet Herrn Knoche dieses Votum des Ausschusses mitzunehmen und bittet die Fraktionen, den Tagesordnungspunkt zum Freibad Stockheide für die nächste Sitzung aufzunehmen.
zu TOP 3.6
Zukunftskonzept Zoo 2023, fünfter Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23253-21)
Siehe auch TOP 3.2
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:
Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung, zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.2022 den Zoodirektor einzuladen und die Entwicklungsziele des Zoos im Rahmen des Zukunftskonzepts Zoo 2030, aber auch unter Gesichtspunkten wie Animal Rights, Nachhaltigkeit sowie der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit vorzustellen.
Herr Dr. Brandstätter (Zoodirektor, Geschäftsbereich Zoo) stellt die Entwicklungsziele des Zoo Dortmund anhand einer Präsentation (Anlage 1) vor und beantwortet im Anschluss die gestellten Fragen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bedankt sich für den Vortrag.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den fünften Sachstandsbericht zum Zukunftskonzept des Zoos zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt "Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22963-21)
Frau Mais (CDU-Fraktion) fragt nach, bezogen auf Seite 37, z.B. Büttnerstraße, warum einmal 2500 Std., die genutzt werden könnten aufgeführt seien und weiter unten dann 2700 Std. Die Regelnutzungszeiten lägen bei 2800 Std. pro Jahr.
Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter, Geschäftsbereich Sport) sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Abschlussbericht zum Modellprojekt „Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Sportlerehrung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23292-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 22.12.2021 vor:
die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die momentan geltenden Parameter der Ehrenordnung, die zur Ehrung von Dortmunder SportlerInnen seit Jahren angewendet werden, überarbeitet und angepasst werden sollten.
Begründung
Die Ehrung von Dortmunder SportlerInnen / Team-Mannschaften ist eine Auszeichnung für eine
besondere und herausragende sportliche Leistung. Die dafür geltende Ehrenordnung wurde allerdings seit Jahren nicht überarbeitet bzw. angepasst, so dass bisher des Öfteren dieselben SportlerInnen/Mannschaften geehrt wurden.
Um einen größeren Radius an Sportlern/Mannschaften zu erreichen ist daher eine Überprüfung
der momentan geltenden Parameter der Ehrenordnung vorzunehmen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 17.01.2022 vor:
Der Ruf Dortmunds wird von den vielen Leistungssportler*innen in die Welt getragen. Die Sportstadt Dortmund ist in Deutschland ein Begriff. Auch als demokratische Fraktionen arbeiten wir gemeinsam daran, das Image Dortmunds als City of Sport zu bilden. Vor diesem Hintergrund verwundert es, wenn die Stadt Dortmund beim Handball-Team des BVB nur ausweichend von einem „freundschaftlichen Miteinander“ spricht. Dass die Unterstützung des Handballs anders aussehen kann, zeigen Städte wie zum Beispiel Flensburg und Kiel. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung in Bezug auf den Artikel in der taz vom 12.01.2022 („Handballerinnen von Borussia Dortmund: Meisterinnen ohne Lobby“) um Beantwortung der folgenden Fragen:
4. Mit welchen Maßnahmen arbeitet die Stadt Dortmund einem bereits öffentlich diskutierten bundesweiten Imageverlust im Handballsport entgegen?
5. Wann erhält das Handball-Team des BVB einen Schlüssel zur Trainingshalle?
6. Wie kann das Handball-Team des BVB mehr Flexibilität für zusätzliche adäquate Trainingsorte bzw. Trainingseinheiten zur Vorbereitung auf zu erwartende Spiele in der DHB-Pokalrunde und der Champions-League erhalten?
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem o. g. Antrag einstimmig zu.
Herr Kruse (Geschäftsführer Sport- und Freizeitbetriebe) verweist auf den Ratsbeschluss aus 2012, der festlege, dass für besondere Verdienste auf dem sportlichen Gebiet diese Ehrung ausgesprochen werde. Veränderungen seien mit einem Ratsbeschluss möglich. Eine Detailbesprechung müsse dann klären, welche Vorstellungen der Politik da zugrunde lägen.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion das Ansinnen unterstütze, auch um Anreize für Sportler und Sportlerinnen aus Dortmund zu setzen. Sie bittet die Verwaltung um die Beantwortung der Fragen ihrer Fraktion.
Herr Knoche (Geschäfttsbereichsleiter, Geschäftsbereich Sport) erklärt, dass die Mannschaft des BVB sich auf Einladung des Oberbürgermeisters in das goldene Buch der Stadt Dortmund eingetragen habe. Bei der Kritik des BVB gehe es um die Rahmenbedingungen in Dortmund für Leistungssport, insbesondere für Handball. Dazu müsse man wissen, dass Dortmund mit der Sporthalle in Wellinghofen, am Lieberfeld, eine Großsporthalle mit einer Kapazität von 1500 Zuschauern habe. Diese sei für Bundesligaspiele geeignet. Im letzten Jahr sei der BVB erstmalig für die Championsleague ausgelost worden. Die internationalen Anforderungen an eine Sporthalle seien deutlich höher und würden in der Halle Wellinghofen nicht erfüllt. In Dortmund gäbe es zwei alternative Spielmöglichkeiten, einmal die Westfalenhalle 1 und die Helmut-Körnig-Halle. Der BVB habe sich entschieden, das Angebot der Helmut-Körnig-Halle anzunehmen. Bereits im Juni letzten Jahres sei klar gewesen, dass die gewünschten Spieltermine im Januar und Februar, aufgrund anderer feststehender Events, nicht möglich seien. Am 02.12.21 habe es eine Anfrage des BVB für zwei Ersatztermine für diesen Zeitraum gegeben, diese Anfrage wurde an die Leichtathleten weitergeleitet, die sich kooperativ für einen von zwei freizugebenden Terminen gezeigt hätten. Der Abteilungsleiter des BVB, Herr Heiermann, habe aber, ohne diese Rückmeldung abzuwarten, eine Sporthalle in Wuppertal gebucht, was wiederum Grundlage für einen Presseartikel mit entsprechender Kritik gewesen sei. Das Thema hätte sich dann aufgelöst, als die Fußballstadtmeisterschaften coronabedingt abgesagt worden seien.
Der BVB hatte zudem den 15.01.22 bei den Westfalenhallen angefragt, von dort ein Angebot bekommen, sich aber nicht zurück gemeldet.
Zu den Trainingsbedingungen der Sporthalle Wellinghofen sei die Frage aufgekommen, ob man nicht einen Schlüssel haben könne. Die Sport und Freizeitbetriebe seien nur dafür zuständig, außerhalb der Schulnutzungszeiten, den Vereinen (auch dem BVB) Trainingszeiten zur Verfügung zu stellen. Das finde in ausreichendem Maße statt. Der BVB habe vor 1 ½ Jahren den Wunsch geäußert, zweimal die Woche Frühtraining auszurichten. Da Dortmund nur über reine Schulsporthallen verfügt, kann hier vor 16.00 Uhr keine offizielle Hallenvergabe erfolgen. Nur durch eine individuelle Vereinbarung zwischen dem Schulleiter der Realschule in Wellinghofen und dem BVB konnten dann doch Zeiten für ein Frühtraining bereit gestellt werden. Der Hausmeister sei nicht zuständig, da er den Vereinen nur außerhalb der Schulnutzungszeiten aufschließe. Während der Schulnutzungszeiten hätten die Sportlehrer immer einen eigenen Schlüssel und der Hausmeister sei zu diesen Zeitpunkten nicht in den Hallen unterwegs. Somit habe sich der BVB den Schlüssel im Sekretariat abgeholt. Das liegt alleine in der Verantwortung des Schulleiters, der auch den Wunsch nach einem eigenen Schlüssel für den BVB entscheiden muss, da er in dieser Zeit das Hausrecht habe. Wenn der Schulleiter kein Problem habe, sei das damit erledigt, da die Verwaltung nicht weisungsgebunden sei. Für die Nutzung von anderen Schulräumen außerhalb der Schulnutzungszeiten (z.B. für Besprechungen) muss der Verein wie üblich bei SFB einen Antrag stellen. Der Hausmeister wird informiert und dann würde der entsprechende Raum aufgeschlossen.
Er habe mit dem BVB schon kommuniziert, dass es in Zukunft schwieriger werde, da die Schule demnächst einen größeren Sportbedarf haben wird. Eine Entspannung könnte der Neubau der Sporthalle Hörde 1 herbeiführen, die auch als Spielstätte zur Verfügung stehen werde.
Die Trainingssituation ist in Dortmund ist insgesamt nicht befriedigend und nicht auf die Schnelle zu lösen.
Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die neue Halle an der Übelgönne vom BVB privilegiert genutzt werden könne.
Herr Knoche merkt an, dass auch diese Sporthalle als Schulsporthalle für das Berufskolleg konzipiert sei, außerhalb der Schulnutzungszeiten selbstverständlich für größere Sportevents zur Verfügung stehe.
Der o. g. Antrag und die o. g. Bitte um Stellungnahme sind damit mündlich beantwortet.
zu TOP 3.8.1
Sportlerehrung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23292-21-E1)
zu TOP 3.8.2
Sportlerehrung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23292-21-E2)
zu TOP 3.9
Parkraumbeleuchtung Rombergpark und Zoo
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23258-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 14.12.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Parkraumbeleuchtung Rombergpark und Zoo zu erstellen. Ziel soll die Beseitigung von Angsträumen sein, gleichzeitig sollen aber auch Aspekte zur Verhinderung von unnötigen Lichtemissionen berücksichtigt werden.
Begründung:
Der Parkplatz Rombergpark/Zoo an der Mergelteichstraße ist nur an dem Hauptweg beleuchtet, am Parkplatz Zillestraße ist keine Beleuchtung vorhanden. Zur Beseitigung von Angsträumen soll daher eine intelligente Beleuchtung dieser Bereiche eingerichtet werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass unnötige Lichtemissionen nach Möglichkeit verhindert werden.
Frau Mais (CDU-Fraktion) gibt an, dass nach Rücksprache, die Bezirksvertretung Hombruch, das nicht als Angstraum gesehen habe. Sie bittet, den Antrag in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass der Bereich Zoo und Rombergpark bereits im Aktionsplan Angsträume definiert sei und mit den Mitteln bedacht sei. Aus ihrer Sicht sei der Antrag überflüssig.
Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) erklärt, dass der Antrag aus einem Begehren von Bürgerinnen und Bürgern entstanden sei, die den Zoo und den Rombergpark nutzten. Es gehe auch um intelligente Beleuchtung.
Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass im letzten Jahr der Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ein generelles Beleuchtungskonzept in Naturräumen beschlossen habe. Sie schlägt vor, das abzuwarten.
Herr Mader schlägt vor, den Antrag als eingebracht anzusehen und dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen und hier wieder aufzurufen, wenn es neue Informationen der Verwaltung gäbe.
Frau Ixkes-Henkemeier erklärt sich für ihre Fraktion als Antragsteller einverstanden, den Antrag nach neuem Sachstand erneut aufzurufen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sieht den Antrag als eingebracht und überweist ihn zur Information an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
zu TOP 3.10
Parkleitsystem Zoo
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23289-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 22.12.2021 vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beschluss des folgenden Prüfauftrages:
3. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob und wenn ja wie die beiden von dopark21 betriebenen Parkplätze am Zoo Dortmund an der Mergelteichstraße und der Zillestraße in das Parkleitsystem der Stadt Dortmund eingebunden werden könnten. Die Ergebnisse der Prüfung sind auch dem AMIG vorzulegen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) gibt an, dass das Thema von den Anwohnern komme. Wenn der Parkplatz einem Leitsystem angeschlossen wäre, könnte es eine frühzeitige Mitteilung geben, dass der Parkplatz voll ist und das bisherige Parkchaos mildern.
Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass das Parkleitsystem in der City diese Funktion habe. In dieser Außenbereich-Situation käme das nicht zum Tragen. Er sehe nicht Chance, dass das Parkleitsystem die Funktion des Leitens erfülle. Viel Geld in die Hand zu nehmen, könne nicht Sinn der Sache sein.
Frau Ixes-Henkemeier (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass es sich vorerst um einen Prüfauftrag handele. Es gehe darum, dass der Besucher erst gar nicht in die Mergelteichstraße einbiege, wenn der Parkplatz voll ist, sondern vorher schon auf den Parkplatz an der Zillestraße umgeleitet werde.
Herr Heymann weist darauf hin, dass im Haushalt ein Prüfauftrag für ein Kombiticket mit dem Zoo an die Verwaltung beschlossen worden sei.
Herr Mader weist darauf hin, dass bei diesem Antrag keine städtischen Kosten entstünden.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem o. g. Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
zu TOP 3.10.1
Parkleitsystem Zoo
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23289-21-E1)
zu TOP 3.11
Barrierefreiheit der Sanitäranlagen in kommunalen Sportstätten
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22368-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Information zu folgendem Punkt:
Aktuell sind noch viele Sanitäranlagen der kommunalen Sportanlagen nicht barrierefrei. Wir bitten daher die Verwaltung um eine Aufstellung der Sanitäranlagen in kommunalen Sporteinrichtungen, die bislang nicht barrierefrei sind. Wir bitten hierbei ebenfalls um Information, wann der jeweilige barrierefreie Ausbau der in der Aufstellung benannten Anlagen erfolgen soll.
Frau Mais (CDU-Fraktion) erläutert die Begehung der Halle an der Gesamtschule Gartenstadt. Sie gibt an, dass sie und Frau Brunsing über den Zustand vor Ort entsetzt gewesen seien.
Dort Sport machen zu können, sei gegeben und der Behindertensportverband sei immer sehr zurückhaltend und versuche praktische Lösungen zu finden. Sie weist auf die neu gebaute Halle hin, die barrierefreier sei und
stellt folgenden mündlichen Antrag:
„Die neu gebaute Halle an der Gesamtschule Gartenstadt wird zu einer von vier Schwerpunkthallen für Behinderungen in Dortmund-Mitte erklärt.
Dazu wird die Verwaltung gebeten, ein Konzept auszuarbeiten, wie die Vereine gerecht verteilt werden können.“
Sie bittet um Zustimmung und damit den Behindertensport hoch anzusiedeln.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) betätigt noch mal die Aussagen von Frau Mais und die Unzumutbarkeit. Sie bietet an, Fotos der Begehung auszulegen. Ein zeitnahes Konzept sei wünschenswert. Sie macht außerdem auf Probleme mit Fluchtwegen aufmerksam.
Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) bedauert, dass ihre Fraktion keine Gelegenheit gehabt habe, sich vor Ort ein Bild zu machen. Der mündliche Antrag müsse den Antrag ihrer Fraktion ergänzen, das müsse noch einmal der genaue Wortlaut besprochen werden, da der Antrag ihrer Fraktion anderslautend sei.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion keine Einwände habe, den Antrag seiner Fraktion zu ergänzen.
Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter, Geschäftsbereich Sport) erklärt, dass die Verwaltung auf Beschluss dieses Ausschusses bereits ein solches Konzept auf den Weg gebracht habe. Aktuell würden die Begehungen zum Dortmunder Sportstättenkataster beginnen, wo auch die Barrierefreiheit der Sporthallen und Sportanlagen eine wesentliche Rolle spielten. Daraus entstünde eine Gesamtübersicht. Zum anderen könne man die beiden genannten Hallen vorziehen und den Arbeitsauftrag begleiten, wesentlich werde dieser vom Hallenausschuss beim StadtSportBund abgearbeitet. Die Verteilung der Nutzungszeiten für die verschiedenen Sportarten erfolge ebenfalls von dort. Für den Gesamtüberblick laufen bereits die Vorarbeiten.
Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) fasst zusammen, dass der mündliche Antrag der CDU-Fraktion als Prüfauftrag zu verstehen sei, den die Verwaltung in der nächsten Sitzung in Form eines Berichtes abgebe und der aufzeige, was zur geschilderten Situation an der Gesamtschule Gartenstadt unternommen worden sei, außerhalb des noch aufzuzeigenden Gesamtkonzeptes. Eine Möglichkeit wäre z. B. Hallenzeiten zu tauschen.
Herr Mader lässt den vorab mündlich gestellten und jetzt neu formulierten Prüfauftrag der CDU-Fraktion wie folgt abstimmen:
„Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung ein Bericht abzugeben, was bezogen auf die geschilderte Situation der Gesamtschule Gartenstadt unternommen worden ist und wie die Vereine gerecht verteilt werden können.“
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem o. g. Antrag einstimmig zu:
Herr Mader bittet Frau StR Zoerner, die Aufgabenverteilung bei der Immobilie zu erläutern.
Frau Zoerner erläutert, dass es bis 16.00 Uhr in der Hand der Schule liege und ab 16.00 Uhr stünden den Vereinen die Hallen nach den Regularien zur Verfügung. Die Hallenzeiten würden über den Hallenausschuss verteilt. Dort würden Dinge beantragt, bearbeitet und entschieden. Der Hausmeister gehöre immer ganzteilig der Schule. Die Situation sei nicht einfach aufzulösen. Es gäbe immer den Versuch, alle Beteiligten zusammen zu holen, um zu gucken, wie die jeweilige Aufgabenstellung gelöst werden könne.
Herr Knoche ergänzt, dass wenn aktuell Rettungswege nicht nutzbar seien oder Toiletten zweckentfremdet würden, umgehend ein Arbeitsauftrag erteilt werde.
Frau Ixkes-Henkemeier fragt nach, ob es nicht eine generelle Überprüfung/Begehung der Zustände der Sportstätten gäbe.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass das Facillity Management bei der Immobilienwirtschaft läge. Dort gäbe es regelmäßige Sicherheitsbegehungen und Ingenieursbegehungen, die vorhandene Mängel beheben würden. Zugestellte Wege müsse der Hausmeister vor Ort regeln. Der Missstand müsse sofort behoben werden.
Frau Brunsing gibt an, dass nur unangekündigte Kontrollen sinnvoll seien.
Herr Knoche bittet, die Antwort auf die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion dauerhaft von der Tagesordnung zu nehmen, da das Ergebnis mit Fertigstellung des Sportkatasters präsentiert werde.
Herr Mader hält fest, dass der TOP wieder auf die Tagesordnung gesetzt werde, wenn die Verwaltung signalisiere, dass eine Antwort vorliege.
Der Antragsteller (SPD-Fraktion) erklärt sich einverstanden.
Herr Hechler (SPD-Fraktion) schlägt vor, diesem Ausschuss methodisch darzulegen, wie der Hallenausschuss arbeite, in welchem Turnus sie tage und welche Kriterien zur Verteilung zugrunde gelegt würden.
Herr Grasediek (StadtSportBund) erläutert, dass der Hallenausschuss durch Vertreter der Hauptsportarten in den Großsporthallen besetzt sei (Handball, Volleyball, Basketball). Auch andere Sportarten können dort Anträge einreichen. Schwerpunktbildung sei ein Thema, da befinde man sich im Austausch. Es handele sich um ein gut funktionierendes System zur Zufriedenheit der meisten Sportvereine, er sehe keine großen Probleme. Es gäbe bei z. B. Hallenschließungen eine große Flexibilität bei den Sportlern, die sich untereinander austauschen würden.
Frau Brunsing gibt an, dass sie es für sinnvoll halte, wenn auch das Behindertenpolitische Netzwerk beim Hallenausschuss vertreten sei.
Herr Grasediek erklärt, dass es bisher nicht der Fall sei. Bei akutem Bedarf sehe er kein Problem, das Behindertenpolitische Netzwerk in den Vergabesitzungen teilnehmen zu lassen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, dass er zu den Rahmenbedingungen (Aussage von Herrn Hechler) bis zur April-Sitzung vom StadtSportBund informiert wird.
Eine Antwort der Verwaltung auf die o. g. Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion wird auf Signal der Sportverwaltung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
zu TOP 3.12
Düsseldorfer Modell für Bewegungs-, Sport- und Talentförderung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22364-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Düsseldorfer Modell für Bewegungs-, Sport- und Talentförderung sportlich und pädagogisch auch für Dortmund geeignet ist. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss vorzustellen.
Begründung:
Dortmund soll Sportstadt Nr. 1 werden. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir frühestmögliche Förderung. Dies gilt sowohl zur Prävention motorischer Probleme, der Entwicklung einer gesunden Lebensweise, als auch zur Talentsichtung im Nachwuchsleistungssport. Daher soll ein Programm zur Analyse des Förderbedarfs und zur zielgerichteten Förderung im Kinder- und Jugendalter angewandt werden. Dabei gilt es Kinder mit motorischen Schwächen in eine Bewegungsförderung, Kinder mit durchschnittlichen motorischen Fähigkeiten in regelmäßigen Sport und Kinder mit überdurchschnittlichen motorischen Fähigkeiten in eine Talentförderung zu bringen. Optimaler Weise finden diese Maßnahmen in den Sportvereinen statt. Die Stadt Düsseldorf hat hierfür mit ihrem Modell der Bewegungs-, Sport- und Talentförderung ein funktionierendes Programm geschaffen, das auch in vielen anderen Städten bereits nachgeahmt wird. Wir bitten daher um eine Einschätzung, ob diese Modell auch in Dortmund angewandt werden kann.
Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter, Geschäftsbereich Sport) erklärt, dass es noch keine abschließende Antwort gäbe. Es gäbe einen Arbeitskreis „Bildungspartner Sport“, der keine gewählte Organisation sei, sich aber intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt habe. Die schriftliche Antwort werde von dort gerade vorbereitet.
Er sagt die Antwort für die nächste Sitzung zu.
4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe
zu TOP 4.1
Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20526-21-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD aus der Sitzung vom 20.04.21 vor:
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und der SPD bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
5. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Clubs und Livemusikspielstätten ein wesentlicher Bestandteil der kulturellen Vielfalt in Dortmund sind und einen maßgeblichen Beitrag zur Attraktivierung der Stadt leisten.
6. Der Rat der Stadt unterstützt deshalb die Forderung der LiveKomm, des Bundesverbandes der Musikspielstätten in Deutschland, Clubs und Livemusikspielstätten auch rechtlich als Kulturorte und -einrichtungen anzuerkennen.
7. Der Rat fordert Bund und Land auf, Clubs und Livemusikspielstätten nicht weiter als Vergnügungsstätten einzuordnen, sondern sie als Anlagen für kulturelle Zwecke zu definieren und sie damit – in Abgrenzung zu Diskotheken – rechtlich Konzert- und Theaterhäusern sowie Programmkinos gleichzustellen.
8. Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung, sämtliche kommunalen Möglichkeiten zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung zu prüfen und das Ergebnis dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bis zu Sommerpause vorzulegen.
Begründung:
Die Clubkultur ist für viele Menschen wesentlicher Bestandteil ihres kulturellen Lebens und sie ist ein entscheidender Teil der Kulturvielfalt in Dortmund. Clubs und Livemusikangebote können das kulturelle Image einer Stadt prägen und deutlich zur Attraktivierung von Innenstadt und Quartieren beitragen. Dennoch gelten Clubs und Livemusikspielstätten bisher rechtlich nicht als kulturelle Einrichtungen, sondern werden als Vergnügungsstätten klassifiziert und stehen damit auf gleicher Stufe mit Bordellen und Spielhallen.
Die Einstufung von Musikclubs als Kultureinrichtungen ist nicht erst seit Corona ein zentrales Anliegen des Bundesverbandes der Musikspielstätten in Deutschland (LiveKomm) und damit auch der Dortmunder Clubszene. Die Tatsache, dass Clubs in der Regel mit kuratierten Musikprogrammen für anerkannte künstlerische Profile sorgen, hebt sie von Diskotheken, die einen rein gewerblichen Zweck verfolgen, ab und stellt sie vielmehr mit Theatern und Konzerthäusern gleich.
Eine entsprechende Bewertung fand schon seitens der Kulturstaatsministerin Monika Grütters statt, die im Rahmen des Rettungs- und Zukunftspakets NEUSTART KULTUR Musikclubs und Livemusik-Spielstätten mit 27 Millionen Euro aus ihrem Etat förderte.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Antwort der Verwaltung vor:
In der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich zu dem Prüfauftrag aus der Sitzung am
20.04.2021 wie folgt Stellung:
Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD haben an den Ausschuss für Kultur, Sport
und Freizeit am 14.04.2021 den Antrag gestellt, über einen Antrag an den Rat der Stadt
Dortmund zum Thema „Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung“ zu beraten und zu
beschließen.
Dieser zu beratende und zu beschließende Antrag an den Rat enthält vier Punkte, zu denen
wie folgt rechtlich Stellung genommen wird:
1. „Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Clubs und Livemusikspielstätten ein
wesentlicher Bestandteil der kulturellen Vielfalt in Dortmund sind und einen
maßgeblichen Beitrag zur Attraktivierung der Stadt leisten.“
Es handelt sich um eine politische Feststellung.
2. „Der Rat der Stadt unterstützt deshalb die Forderung der LiveKomm, des
Bundesverbandes der Musikspielstätten in Deutschland, Clubs und
Livemusikspielstätten auch rechtlich als Kulturorte und -einrichtungen
anzuerkennen.“
Dieser Antragspunkt enthält ebenfalls keinen rechtlichen Prüfauftrag, sondern beinhaltet
vielmehr eine politische Feststellung.
Ergänzend wird wie folgt Stellung genommen:
Die rechtliche Einordnung von Clubs und Livemusikspielstätten ist aktuell von bundesweiter
Bedeutung; der Bundestag hat am 07.05.2021 einen Entwurf der Bundesregierung für ein
Baulandmobilisierungsgesetz in einer vom Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung
und Kommunen (24. Ausschuss) geänderten Fassung beschlossen. Damit ist er einer
Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 05.05.2021 (Drucksache 19/29396) gefolgt.
Der Bundestag hat darüber hinaus auch eine vom Bauausschuss empfohlene Entschließung
zum Baulandmodernisierungsgesetz angenommen, worin die Bundesregierung unter anderem
dazu aufgefordert wird, die Baunutzungsverordnung dahingehend anzupassen, dass Clubs und Livemusikspielstätten mit nachweisbarem kulturellem Bezug nicht mehr als
Vergnügungsstätten, sondern als Anlage für kulturelle Zwecke definiert werden. In der
Entschließung wird auch auf die Planungshoheit der Kommunen und die damit
einhergehenden Möglichkeiten zur Unterstützung und Standortsicherung der Clubs Bezug
genommen. Gleichzeitig hat der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen empfohlen, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 19/15121), die Clubkultur zu erhalten und Clubs als Kulturorte anzuerkennen, abzulehnen.
Der entsprechende Verfahrensgang bis zur Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag,sowie alle vorausgegangenen Anträge der verschiedenen Fraktionen (auch zum Thema Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung) sind abrufbar auf der Website des
Deutschen Bundestages unter der Rubrik Dokumente. Dort ist im Textarchiv das Jahr 2021
auszuwählen und „Bau“ als Politikfeld in der Suchmaske einzugeben.
Angelehnt an die Entschließung, dass Clubs und Livemusikspielstätten mit nachweisbarem
kulturellen Bezug in der Baunutzungsverordnung als Anlage für kulturelle Zwecke definiert
werden sollen, wird in der Praxis nicht jeder Club und jede Livemusikspielstätte pauschal als
Kultureinrichtung eingeordnet werden können. Einige Clubs sind durchaus vergleichbar mit
einer Diskothek und daher eher als Vergnügungsstätte anzusehen. Auf die Größe des Clubs
kommt es dabei nicht entscheidend an. Vielmehr ist der Inhalt des angebotenen Programmes
von Bedeutung. Zu fragen wäre: Wurde die Veranstaltung kuratiert? Welche Künstler*innen
treten auf? Steht für die Besucher*innen das Feiern, Tanzen, Essen und/oder Trinken im
Vordergrund, unabhängig davon, welche Musik gespielt wird, oder kommt es ihnen gerade
darauf an, die auftretenden Künstler*innen zu sehen.
Hinzu kommt, dass je nachdem, welches Gesetz einschlägig ist, bei der Frage nach der
rechtlichen Einordnung der Clubs die jeweilige Intention des Gesetzgebers zu beachten ist.
Der Zweck des Gesetzes, sowie dessen Schutzwirkung sind von entscheidender Bedeutung.
Somit ist festzuhalten, dass anhand des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden ist, ob ein Club
oder eine Livemusikspielstätte nach dem jeweils einschlägigen Gesetz eine kulturelle
Einrichtung darstellt. Eine pauschale Einordnung ist rechtlich nicht möglich.
Daher ist es letztendlich eine politische Entscheidung, ob der Rat die Forderung der
LiveKomm, Clubs und Livemusikspielstätten auch rechtlich als Kulturorte und -einrichtungen
anzuerkennen, unterstützt. Aus rein rechtlicher Sicht ist die Umsetzung dieser Forderung
aufgrund ihrer Pauschalität und Unklarheit schwierig. Hier müsste auf den Einzelfall
abgestellt werden.
3. „Der Rat fordert Bund und Land auf, Clubs und Livemusikspielstätten nicht weiter
als Vergnügungsstätten einzuordnen, sondern sie als Anlagen für kulturelle Zwecke
zu definieren und sie damit – in Abgrenzung zu Diskotheken – rechtlich Konzertund
Theaterhäusern sowie Programmkinos gleichzustellen.“
Auch dieser Punkt dürfte eine politische Entscheidung (Resolution) darstellen.
Wie bereits beim zweiten Antragspunkt erläutert, ist es problematisch, Clubs und
Livemusikspielstätten pauschal „als Anlagen für kulturelle Zwecke zu definieren“. Der
Antrag sollte dahingehend interpretiert werden, dass Clubs und Livemusikspielstätten mit
nachweisbar kulturellem Bezug als Anlage für kulturelle Zwecke anerkannt werden.
Der Antrag scheint sich inhaltlich primär auf die Baunutzungsverordnung zu beziehen.
Hinsichtlich der Baunutzungsverordnung ist der Bundestag diesem Begehren bereits
nachgekommen. In seiner Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die
Baunutzungsverordnung dahingehend anzupassen, dass Clubs und Livemusikspielstätten mit
nachweisbarem kulturellem Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlage für
kulturelle Zwecke definiert werden s.o.
Sollte auch in anderen rechtlichen Bereichen eine ausdrückliche gesetzliche Einordnung der
Clubs (mit kulturellem Bezug) als Kultureinrichtung gewünscht sein, müsste dieses Anliegen
an den jeweiligen Gesetzgeber herangetragen werden. Nur dieser kann seine Gesetze und
Verordnungen klarstellend ändern oder erweitern.
4. „Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung, sämtliche kommunalen
Möglichkeiten zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung zu prüfen
und das Ergebnis dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bis zur
Sommerpause vorzulegen.“
Die kommunalen Möglichkeiten zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung sind
begrenzt. Die Stadt Dortmund ist bei der Auslegung und Anwendung der Landes- und
Bundesgesetze, zum Beispiel beim Erlass kommunaler Verordnungen und Satzungen, an die
geltende Rechtslage gebunden. Eine gesetzeswidrige Einordnung sämtlicher Clubs, also auch
derjenigen ohne nachweisbar kulturellen Bezug, als Kultureinrichtung, ist nicht zulässig.
Allein der jeweils zuständige Gesetz- und Verordnungsgeber hat es in der Hand, seine
Gesetze und Verordnungen so zu ändern oder zu erweitern, dass die gesamte Clubszene unter den Begriff der kulturellen Einrichtung subsumiert werden könnte.
Der Stadt Dortmund ist es aber bereits jetzt möglich, im Rahmen ihrer Planungshoheit, die
Belange der Clubs und Livemusikspielstätten insoweit zu berücksichtigen, als dass einer
Gentrifizierung entgegengesteuert wird. Bei der Anwendung der Baunutzungsverordnung
kann sie zum Beispiel diejenigen Clubs, die einen nachweisbar kulturellen Bezug aufweisen,
als Anlage für kulturelle Zwecke einordnen und ihnen unter Berücksichtigung der übrigen
Voraussetzungen eine zentrale Lage ermöglichen. Dies dürfte bereits jetzt der geltenden
Rechtslage entsprechen. Zwar wurde die Baunutzungsverordnung bislang noch nicht
entsprechend dem o.g. Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages geändert. Auch gibt es noch keine einschlägige Rechtsprechung. Jedoch dürften Clubs und Livemusikspielstätten, die aufgrund der Gestaltung ihrer Programme einen nachweisbaren kulturellen Bezug aufweisen, unabhängig von einer Änderung der Baunutzungsverordnung unter den Begriff der Anlagen für kulturelle Zwecke fallen.
Zudem könnte die Stadt Dortmund ihr Anliegen, die Clubszene durch ihre Anerkennung als
kulturelle Einrichtung zu schützen, an das Land NRW herantragen. In diesem Fall sollte die
aktuelle Situation verständlich geschildert und ein konkreter Handlungsvorschlag unterbreitet
werden. Ein Gesetzesinitiativrecht steht der Stadt Dortmund als kommunale
Gebietskörperschaft dabei aber nicht zu. Damit dem Anliegen dennoch Ausdruck verliehen
wird, sollte es gebündelt durch den Städtetag an das Land NRW herangetragen werden. Die
Stadt Dortmund müsste dann zunächst beantragen, dass dieses Anliegen als
Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Städtetages aufgenommen wird. Sollte der
Städtetag diesbezüglich zu einer einheitlichen Ansicht gelangen, könnte das Anliegen sodann
durch den Städtetag an das Land NRW weitergeleitet werden.
Auf rein kommunaler Ebene wäre es ferner möglich, der Clubszene nicht an einen
bestimmten Zweck gebundene, haushaltsmäßig eingeplante finanzielle Mittel zur Verfügung
zu stellen. Zu beachten ist, dass vorab ggf. ein entsprechender Ratsbeschluss einzuholen wäre. Bei zweckgebundenen Fördergeldern des Landes NRW sollte zudem vorab mit dem Land als Fördergeber besprochen werden, ob diese Gelder auch an Clubs ausbezahlt werden dürfen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat die rechtliche Stellungnahme bereits in seiner Sitzung am 05.10.2021 zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat die Beratung über den Antrag in seine heutige Sitzung geschoben.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit heute folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 20526-21-E3) vor:
die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
2. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Dortmunder Club- und Konzertkultur e.V. bezugnehmend auf die Ankündigungen der neuen Bundesregierung zur Anerkennung der Clubszene ein Positionspapier zu entwickeln und dieses dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorzustellen und bei der Staatsministerin für Kultur im Bund sowie dem Dt. Städtetag einzubringen. Das Positionspapier soll die Anforderungen der Dortmunder Clubszene an eine Musikspielstättenförderung, die Baunutzungsverordnung und TA Lärm aufgreifen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Runden Tisch gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Dortmunder Club- und Konzertkultur e.V. sowie den kulturpolitischen Sprecher*innen der Ratsfraktionen, dem Nachtbeauftragten und Vertreter*innen der Clubszene einzuberufen. Der runde Tisch soll dem Rat der Stadt einen Vorschlag unterbreiten, wie z.B. die Abgrenzung zwischen Clubs und Diskotheken erfolgen kann und die Mindeststandards für eine kulturelle Ausrichtung aussehen können. Auch ist eine Abwägung der möglichen Folgen einer Anerkennung der Clubszene als Kulturstätten zu erarbeiten.
5. Die Verwaltung prüft die Forderung der Clubszene, die Vergnügungssteuer dauerhaft zu erlassen, auf die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und die Clubszene. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mitzuteilen.
Begründung
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, der beide antragstellenden Parteien angehören, greift die Situation und fehlende Anerkennung der Clubszene auf. Unter anderem heißt es auf den Seiten 93: „Wir erkennen für Clubs und Livemusikspielstätten ihren kulturellen Bezug an. Für beides werden wir die Baunutzungsverordnung und TA Lärm anpassen.“ Auf den Seiten 122f. heißt es weiter: „Clubs und Livemusikstätten sind Kulturorte. Wir sichern kulturelle Nutzungen in hochverdichteten Räumen und unterstützen Investitionen in Schallschutz und Nachhaltigkeit. Wir wollen die Musikspielstättenförderung weiterentwickeln und freie Kulturorte wie Galerien unterstützen.“
Der o. g. gemeinsame Antrag der der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 20.04.21 wird zurückgezogen.
Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) lässt den heute vorliegenden, neuen gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 20526-21-E3) wie folgt abstimmen:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem o. g. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
zu TOP 4.1
Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20526-21-E3)
zu TOP 4.2
Benennung eines sachkundigen Einwohners (m/w/d)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22924-21-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag in seiner Sitzung am 23.11.21 folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
Gemäß § 15 abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW bitten die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund entsprechend der Ergebnisse der Kulturkonferenz der Freien Szene zu prüfen, inwiefern ein sachkundiger Einwohner (m/w/d) stellvertretend für die Kulturszene in Dortmund benannt werden kann:
Begründung
Erfolgt ggf. Mündlich
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat dem o.g. gemeinsamen Antrag zugestimmt und die Verwaltung um eine rechtliche Überprüfung gebeten.
Dem Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit liegt heute folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
In seiner Sitzung am 23.11.2021 hat der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die
Verwaltung um Prüfung gebeten, inwiefern ein sachkundiger Einwohner (m/w/d)
stellvertretend für die Kulturszene in Dortmund benannt werden kann.
Im Ergebnis kann der Rat einen von der Freien Kulturszene in Dortmund benannten Vertreter
als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wählen. Im
Einzelnen bleibt dazu folgendes festzuhalten:
Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen u.a. die Zusammensetzung der Ausschüsse.
Des Weiteren sieht § 58 Abs. 4 Satz 1 GO NRW vor, dass volljährige sachkundige Einwohner
als Mitglieder mit beratender Stimme den Ausschüssen angehören können.
§ 15 Abs. 2 Satz 2 der Hauptsatzung konkretisiert diesen gesetzlichen Rahmen dahingehend,
dass der Rat bestimmt, in welcher Anzahl volljährige sachkundige Einwohner nach
§ 58 Abs. 4 GO NRW gewählt werden. Die Anzahl der sachkundigen Einwohner für einen
Ausschuss ist gesetzlich nicht begrenzt.
Nach den vorgenannten Bestimmungen steht dem Rat ein organisatorisches Ermessen zu, ob
und in welcher Anzahl sachkundige Einwohner für die von ihm gebildeten Ausschüsse
bestellt werden. Im Rahmen dieses Ermessens kann er generell auch einer bestimmten
Institution oder Interessengruppe zunächst die Möglichkeit einräumen, eine Person zu
benennen, die dann vom Rat als sachkundiger Einwohner in einen Ausschuss gewählt wird.
Demnach müsste der Rat im vorliegenden Fall zunächst grundsätzlich beschließen, dass ein
von der Freien Kulturszene in Dortmund benannter Vertreter als sachkundiger Einwohner in
den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bestellt werden soll.
Nach diesem Beschluss wäre seitens der Freien Kulturszene ein entsprechender Vertreter zu
benennen. Der Vertreter müsste die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Wahl zum
sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 i.V.m. § 58 Abs. 3 Satz 1 GO NRW (d.h.
Einwohner der Stadt Dortmund; volljährig; keine Unvereinbarkeit von Mandat und
Berufstätigkeit nach § 13 Kommunalwahlgesetz) erfüllen.
Der so benannte Vertreter könnte dann vom Rat als sachkundiger Einwohner für den
Ausschuss gewählt werden.
Hinsichtlich des Wahlverfahrens regelt § 58 Abs. 4 Satz 1 GO NRW, dass sachkundige
Einwohner in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Nach
§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss der Ratsmitglieder über einen
einheitlichen Wahlvorschlag, auf den sich die Ratsmitglieder geeinigt haben, erforderlich.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt (§ 50 Abs. 3 Satz 2 GO NRW).
Im vorliegenden Fall wäre es für einen einheitlichen Wahlvorschlag im Sinne des § 50 Abs. 3
Satz 1 GO NRW ausreichend, dass die Mehrheit der Ratsmitglieder den von der Freien
Kulturszene benannten Vertreter zur Wahl vorschlägt, ein weiterer Vorschlag nicht
eingereicht und der Wahlvorschlag zur Abstimmung unterbreitet wird. Der Vorschlag ist dann
bei Zustimmung aller gültigen Stimmen angenommen.
Herr Hechler (SPD-Fraktion) schlägt vor, in diesem Zusammenhang auch die Mitglieder des StadtSportBundes zu sachkundigen Einwohnern zu machen.
Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) hält den Hinweis für richtig, tatsächlich könne das der Ausschuss nicht beschließen, hier sei ein Beschluss des Ältestenrates notwendig.
Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) gibt an, dass der Rat beschließen müsse, den Ausschuss um jeweils eine Person für den Sport und für die Kultur zu erweitern. Das weitere Prozedere, wer entsendet werden solle, müsse von den Institutionen entschieden werden und nicht von der Politik.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stimmt der Äußerung von Frau Ixes-Henkemeier zu.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, den Ausschuss um eine Person, als sachkundigen Einwohner (m/w/d), stellvertretend für die Kulturszene zu erweitern. Eine entsprechende Verwaltungsvorlage wird den Rat der Stadt erreichen.
zu TOP 4.2.1
Benennung eines sachkundigen Einwohners (m/w/d)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22924-21-E3)
zu TOP 4.3
Moderne Stadtgeschichte - Fortschreibung der Stadtgeschichte Dortmunds
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22389-21-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Zu den Fragen über die Erarbeitung einer modernen Stadtgeschichte nehmen wir - wie folgt -
Stellung.
Dortmund hat eine reiche und wechselvolle Vergangenheit. Bereits in vorgeschichtlicher Zeit
ein bedeutender Siedlungsplatz, tritt die Stadt mit ihrer ersten schriftlichen Erwähnung im
letzten Drittel des 9. Jahrhunderts in das Licht der Geschichte. Als Freie und Reichsstadt
sowie als zeitweise führendes Mitglied der Städtehanse erlebte Dortmund im Mittelalter eine
besondere Blüte, der in der frühen Neuzeit ein stetiger Niedergang zur Ackerbürgerstadt
folgte.
Zu Anfang des 19. Jahrhunderts setzte mit der beginnenden Industrialisierung ein radikaler
Wandel ein. Aus der westfälischen Landstadt mit weniger als 5.000 Einwohnern wurde
binnen eines Jahrhunderts eine Großstadt mit einer Bevölkerungszahl von über 500.000
Menschen im Jahr 1929. Dieser massive Bevölkerungsanstieg war nur möglich durch die
Ansiedlung von Menschen aus ferneren Regionen vorwiegend Ostmitteleuropas, die bei der
boomenden Montanindustrie Arbeit fanden. Zahlreiche Eingemeindungen ließen Dortmund
zugleich auch in der Fläche wachsen.
Bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wandelte sich auch das Stadtbild zum Aussehen
einer Großstadt. Innerhalb weniger Jahre wurde das Stadtzentrum durch den Neubau von
repräsentativen Bauten und durch städtebauliche Maßnahmen grundlegend verändert.
Eine wichtige Zäsur der Dortmunder Stadtgeschichte stellen zweifelsohne die Zeit der NSDiktatur und der Zweite Weltkrieg dar. Zahlreiche jüdische Mitbürger und politische Gegner
fielen auch in Dortmund dem Wahn der Nazis zum Opfer. Bei Kriegsende waren rund 70 %
der Wohnbebauung und 90 % der Iimenstadt zerstört - Dortmund war damit die am stärksten
zerstörte Großstadt Deutschlands.
Der anschließende Wiederaufbau ging dennoch rasch vonstatten. Bereits 1951 war Dortmund
die größte Industriestadt Nordrhein-Westfalens geworden. Auch die Bevölkerungszahlen
wuchsen wieder rasant an. 1956 lebten mehr als 620.000 Menschen in Dortmund. Ein
wichtiges Element dieser Entwicklungen war wiedemm die Zuwandemng, zunächst von
Flüchtlingen und Vertriebenen aus Ostmitteleuropa, ab Mitte der 1950er-Jahre von Menschen
aus den Anwerbeländem der Bundesrepublik.
Bereits Ende der 195 Oer-Jahre kündigte sich mit dem ersten Zechensterben die kommende
Strukturkrise von Kohle und Stahl an. Auch Massenproteste der Bevölkerung gegen die Schließung von Bergwerken, wie am „Schwarzen Samstag" 1967, konnten das endgültige aus
der Steinkohlenförderung im Jahr 1987 nicht verhindern. Infolge der Stahlkrise seit den
1970er-Jahren wurde in Dortmund 2001 auch der letzte Hochofen ausgeblasen.
Parallel zum Niedergang der Montanindustrie vollzog sich Dortmunds Wandel zum
Technologie-, Wissenschafts- und Kulturstandort. Im Jahr 1968 wurde die Universität
Dortmund begründet, in deren unmittelbarer Nachbarschaft 1988 der Technologiepark
eröffnet wurde. Das im Jahr 2002 eröffnete Konzerthaus tmg wesentlich zur Wiederbelebung
des Brückstraßenviertels bei.
Das frühe 21. Jahrhundert war geprägt vom Strukturwandel. Eine besondere Herausforderung
stellte hier die Umnutzung oder Reaktivierung von industriellen Altstandorten dar.
Beispielhaft hierfür stehen die Renaturiemng der Emscher, die Anlage des Phoenix-Sees und
nicht zuletzt der Umbau des Gär- und Lagerkellers der Union-Brauerei zum „Dortmunder U".
l. Ausgangs- und Beschlusslage
Zum Geschäftsbereich Archiv gehört neben dem Stadtarchiv als zentraler
Gedächtnisinstitution der Stadt auch die Mahn- und Gedenkstätte Steinwache. Das
Stadtarchiv erfüllt seine archivgesetzlichen Aufgaben primär durch die Übernahme,
Erschließung und Verwahrung von Unterlagen von städtischen und privaten Stellen, Vereinen
und Privatpersonen. Ergänzend werden eigene Sammlungsbestände angelegt, etwa in Form
einer Zeitungsausschnittsammlung oder durch Oral History. Hinzu kommen die Erteilung von
Auskünften aus dem Archivgut, die Erstellung von Gutachten und die Betreuung von
Archivnutzer* innen. Daneben betreiben die Mitarbeiter* innen des Stadtarchivs
wissenschaftliche Forschung zur Regional- und Landesgeschichte des Dortmunder Raums,
Westfalens und des Ruhrgebiets.
2. Beschreibung des Ist- und Sollzustandes
Vor fast dreißig Jahren erschien letztmals eine kompakte Stadtgeschichte Dortmunds in
Buchform. Das 1994 vorgelegte Werk war von Historikern und Archivaren des Stadtarchivs
erarbeitet worden und ersetzte die stark veraltete, 1934 erstmals erschienene und bis 1981
wiederholt neu aufgelegte Stadtgeschichte von Luise von Winterfeld.2 Zuvor hatte bereits der
erste Stadtarchivar Karl Rubel zwei Werke zur Geschichte Dortmunds im Mittelalter
vorgelegt.3
Den genannten Werken gemeinsam ist einerseits ihre innere Struktur, die von der üblichen
epochalen Einteilung von Geschichte bestimmt wird, und andererseits ihr stark
ereignisgeschichtlicher Zugang, der vor allem das Handeln von Herrschenden und
bürokratischen Institutionen in den Vordergrund rückt. Einen anderen Ansatz verfolgen die
beiden Festschriften, die zum 1100jährigen Jubiläum der Dortmunder Ersterwähnung und
anlässlich der Einweihung des neuen Rathauses am Stadtarchiv erarbeitet wurden.4 Hier werden keine umfassenden historischen Erzählungen ausgebreitet, sondern vielmehr einzelne, eher strukturgeschichtliche Aspekte beleuchtet und zum Teil auch diachron in ihren
Entwicklungen verfolgt.
Aus heutiger Sicht entspricht jedoch keines dieser verdienstvollen historischen Werke den
Ansprüchen an eine moderne Stadtgeschichte. Zu den Gründen:
l. Natürlich ist hier noch nicht der erhebliche Erkenntnisgewinn aus den vielfältigen
historischen, kunsthistorischen und archäologischen Forschungen der letzten zwanzig
Jahre berücksichtigt. Beispielhaft genannt seien hier nur die zahlreichen
interdisziplinären Beiträge der weit über Dortmund hinaus bekannten Reihe
„Dortmunder Mittelalter-Forschungen'5 , denen wir eine deutliche Erweiterung und
Akzentuierung der vormodernen Stadtgeschichte verdanken.
2. Hinzu kommen die bis heute bestehenden Forschungslücken zur Dortmunder
Geschichte, die insbesondere die Zeit des 16. bis 18. Jahrhunderts und die
Frühindustrialisierung betreffen. Die Aufarbeitung dieser Desiderate setzt umfassende
Forschungen und Quellenstudien voraus, die erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand
erfordern werden.
3. Besonders schwer wiegt aber die Tatsache, dass zentrale sozial-, mentalitäts- und
strukturgeschichtliche Themen nur geringe oder gar keine Berücksichtigung finden.
Exemplarisch sei hier nur das für die Dortmunder Geschichte wichtige Thema der
Zuwanderung genannt. Selbst die jüngste, 1994 erschienene Stadtgeschichte befasst
sich nur ganz am Rande mit Migration.
Eine umfassende Darstellung der Dortmunder Stadtgeschichte, welche auch die strukturellen
Veränderungen der diversen Stadtgesellschaft im Lauf der Jahrhunderte deutlich macht, liegt
bis heute nicht vor. Die Herausgabe einer neuen, modernen Anforderungen entsprechenden Stadtgeschichte in Buchform ist daher zweifellos geboten!
Was bietet eine neue Stadtgeschichte?
Das neue Buch macht anschaulich, wie Dortmund zu der Stadt wurde, die sie heute ist!
Dabei muss die gesamte Stadtgeschichte in den Fokus genommen werden: von der Blütezeit
als freie und Reichs- und Hansestadt, über die Auswirkungen der Industrialisierung bis heute.
Eine Einzelbetrachtung bestimmter Teilbereiche (z.B. Migration oder Strukturwandel) oder
eine schlichte Fortschreibung der älteren Werke ist dagegen nicht zu empfehlen. Um
Stadtentwicklung und ihre Phänomene als stetig voranschreitende Vorgänge begreiflich zu
machen, müssen längere Zeitabschnitte betrachtet werden.
Neben politisch bedeutenden Ereignissen und Personen berücksichtigt die neue
Stadtgeschichte sozialhistorische Themen (z.B. Armenfürsorge, Konsumkultur),
verfassungsgeschichtliche Fragestellungen (z.B. Stadtherrschaft und bürgerliche
Selbstverwaltung), topografische Entwicklungen der Stadt (Stadtbild, Eingemeindungen) und
die Wirtschaftsgeschichte (z.B. Frühindustrialisierung, Strukturwandel). Weitere wichtige
Querschnittsthemen sind Mobilität, Bildung, Emanzipation, Kultur, Baupolitik, Technik,
Religion.
Zu den zentralen Themen gehört nicht zuletzt auch die Zuwanderungsgeschichte der Stadt.
Bereits im Mittelalter, insbesondere aber seit Beginn der Industrialisierung ist Dortmund
Ausgangspunkt und viel öfter noch Zielort unterschiedlichster Migrationsbewegungen. Die
davon herrührende Vielfalt von Lebensstilen und Herkünften prägt die Stadtgesellschaft bis heute. Wanderungen, ihre Ursachen und Bedingungen aber auch ihre Auswirkungen und
Konsequenzen für Stadt und Gesellschaft werden in der neuen Stadtgeschichte ausführlich
betrachtet.
Die neue Stadtgeschichte richtet sich an eine interessierte Öffentlichkeit und Fachwissenschaftler gleichermaßen. Den Bürger* innen Dortmunds, Alteingesessenen wie
Zugewanderten, ermöglicht es gleichermaßen die Identifikation mit ihrer Stadt und ihrer
Geschichte. Alle Bevölkerungsgruppen werden hier berücksichtigt. Zugleich schafft die
neue wissenschaftliche Erarbeitung der Stadtgeschichte wichtige Erkenntnisse, die künftig in
die Ausstellung eines Dortmunder stadthistorischen Museums eingehen werden.
Was kann das Stadtarchiv für eine neue Stadtgeschichte leisten?
Das Stadtarchiv versteht sich als Gedächtnis und historischer Informationsspeicher
Dortmunds und seiner Einwohnerschaft. Eine der Aufgaben des Stadtarchivs besteht in der
aktiven Überlieferungsbildung, um die lokale Lebenswelt und Gesellschaft umfassend
abzubilden und Ereignisse, Phänomene und Strukturen zu dokumentieren. Es betrachtet sich
nicht allein als Verwaltungsarchiv, sondern zugleich als Zentralarchiv des gesamten
Archivsprengels. Deshalb werden hier die zentralen Quellen für alle Forschungen zur
Geschichte Dortmunds und seines Umlands vorgehalten. Daneben verfügt das Stadtarchiv
über eine umfassende Präsenzbibliothek mit 40.000 Monographien und Fachzeitschriften zur
Geschichte Dortmunds und der Region.
Die Mitarbeitenden des Stadtarchivs sind zu einem großen Teil ausgebildete Historiker* innen
und Kunsthistoriker* innen. Sie unterstützen externe Wissenschaftler* innen und betreiben
auch selbst historische Forschung. Zur historischen Bildungsarbeit des Stadtarchivs gehört
dementsprechend auch die Erarbeitung und Herausgabe von Publikationen zur Orts- und
Regionalgeschichte.
3. Änderungen im Bereich Stellenplan, Personal und Organisation
Die Erstellung der neuen Stadtgeschichte von der Recherche bis zur Drucklegung wird von
den Mitarbeitenden des Stadtarchivs wahrgenommen. Kooperationen und enge Abstimmung
mit anderen Einrichtungen der Stadt, wie dem MKK oder der
Bodendenkmalpflege/Stadtarchäologie, sind selbstverständlich. Die Koordination im
Stadtarchiv übernimmt die Teamleitung 2.2. „Nichtamtliches Archivgut und archivische
Sammlungen". Weitere Teams des Hauses, wie die Mitarbeitenden für das Reichsstädtische
Archiv, des Bild- und Medienarchivs sowie der Steinwache, werden in den
Entstehungsprozess einbezogen.
Da jedoch alle Wissenschaftler* innen bereits durch das Tagesgeschäft und laufende Projekte
gebunden sind und diese Arbeiten fortgesetzt werden müssen, ist eine Ergänzung durch
weitere Wissenschaftler* innen erforderlich, die gezielte Recherche unternehmen und einzelne
Kapitel verfassen.
Stellenneuschaffung und Stellenbesetzung
Die Verantwortung für die Erarbeitung der neuen Stadtgeschichte obliegt den
Mitarbeiter*innen des Stadtarchivs. Für die Ausarbeitung und Vorbereitung der Publikation
sind jedoch umfangreiche Vorarbeiten und ergänzende Aufgaben zu erledigen. Zu diesem
Zweck ist die Einrichtung von folgenden Stellen erforderlich:
Für die Projektphase 2 (3 Jahre)
2 Wissenschaftliche Mitarbeiter* innen nach EG 13 TVöD (100 %) bewertet.
Historiker*innen: Recherche in den Beständen des Stadtarchivs und anderer Archive. Eine
wesentliche Aufgabe wird in der Recherche von Materialien mit Bezug zu Dortmund in
anderen Archiven sein. Zu berücksichtigen sind dabei neben den umliegenden
Kommunalarchiven, dem Landes- und Bundesarchiv auch die Kirchen- und privaten Archive
der weiteren Region.
Hinzu kommt die Erarbeitung neuer historischer Narrative insbesondere für bislang nur
unzureichend erforschten Zeiträume der Stadtgeschichte in der frühen Neuzeit und der
Frühindustrialisierung. Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Masterstudium (oder
gleichwertig) der neueren und/oder neuesten Geschichte, die Fähigkeit zu selbständiger
wissenschaftlicher Arbeit und ausgeprägte Erfahrungen in der archivischen Recherche.
4. Zeitplan und Herstellung
Zeitplan
Projektdauer 2022 - 2026, ca. 4 ½ Jahre
Phase l (1/2 Jahr): 2022 Konzeptentwicklung (Was soll erzählt werden? Wie soll erzählt
werden? etc.), Stellenausschreibung und –besetzung
Phase 2 (3 Jahre): 2022 - 2025 Recherche in Archiven und Literatur, Verfassen der
Texte, Erste Gestaltungsentwürfe mit Verlag
Phase 3 (l Jahr): 2025 - 2026Gestaltung der Publikation und Nachrecherchen, Klärung von
Abbildungsrechten, Druck
Herstellung
Geplant ist eine zweibändige Buchpublikation mit je ca. 600 Seiten. Die Gestaltung ist
hochwertig mit zahlreichen Abbildungen im Vierfarbdruck, festem Einband (Hardcover) und
Fadenheftung. Erforderlich ist außerdem ein externes Lektorat.
5. Kosten
Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt die Zusammenstellung. Er regt an, inhaltlich das Thema „Germanen“ aufzunehmen.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) nimmt die Anregung mit. Er weist aber darauf hin, dass die Stadtgeschichte hier im Focus stehe und Vorrang habe.
Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor Kulturbetriebe Dortmund) erklärt, dass auch die Frühgeschichte behandelt werde, sie sei aber hauptsächlich durch die Ausgrabungen der Denkmalpflege dokumentiert. Zentral fließe das mit in die Stadtgeschichte ein, Germanenmythen spielten in der Dortmunder Stadtgeschichte keine Rolle.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.4
Stadtteilbibliothek Nordstadt
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22388-21-E3)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag in seiner Sitzung am 23.11.2021 folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Analog zu der Stadtteilbibliothek für die Nordstadt wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit im Stadtbezirk Innenstadt-Ost ebenfalls eine Stadtteilbibliothek installiert werden kann. Die Ergebnisse der Prüfung sowie mögliche Standorte sind dem Ausschuss bis spätestens zum 2. Quartal 2022 vorzulegen.
Begründung
Im Stadtbezirk Innenstadt-West existiert eine Stadtteilbibliothek seit Jahrzehnten. Nun bekommt auch der Stadtbezirk Innenstadt-Nord eine solche. Mit fast 57.000 Einwohnern ist aber auch der Stadtbezirk Innenstadt-Ost ein Bezirk, der eine hohe Bevölkerungsdichte aufweist. Hinzu kommt, dass Stadtteile wie beispielsweise Körne und alle Gebiete südlich der B 1 recht weit entfernt liegen von der Stadt- und Landesbibliothek in der Innenstadt – außerhalb des eigenen Stadtbezirks. Eine Stadtteilbibliothek im Stadtbezirk Innenstadt-Ost würde den Stadtteil bereichern. Sie würde „Jung und Alt“ nicht nur den Zugang zu einer großen literarischen Auswahl geben, sondern auch als Ort der Begegnung dienen.
AKSF 23.11.21:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmte dem Antrag der CDU-Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung mehrheitlich zu.
AKSF 18.01.22:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, dass der Antrag durch die Haushaltsbeschlüsse als erledigt anzusehen ist.
zu TOP 4.5
Externe Ausschreibung Museumsentwicklungsplan
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23312-22)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
mit dem beschlossenen Haushalt für das Jahr 2022 sind 200.000 € für die externe Erstellung
eines Museumsentwicklungsplans (MEP) eingestellt. Vor diesem Hintergrund bitten
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU in der Sitzung am 18.01.2022
um Stellungnahme:
- Wann der Ausschreibungstext für die externe Ausschreibung des MEP dem AKSF
zur Beschlussfassung vorgelegt wird?
- Wie sieht der Zeitplan der Verwaltung aus? Wann wird die Ausschreibung, die
Vergabe und die Umsetzung sowie die Vorlage im Ausschuss sein?
- Wie die hierfür 200.000 € bereitgestellten Mittel verausgabt werden sollen?
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass dieses Thema bereits in der Haushaltssitzung beschlossen worden sei. Es sei eine Sammelposition von 200 000 Euro gebildet worden, u. a. auch die Möglichkeit der externen Ausschreibung einer Museumsentwicklungsplanung. Er verstehe nicht den Nutzen. Es müsste relativ viel Geld ausgegeben werden für die Aufnahme der Gesamtsituation und für die konzeptionellen Überlegungen. Dieser Prozess werde mit Ausschreibung einige Monate in Anspruch nehmen, dann müsse der Plan erarbeitet werden, was bedeute, dass erst in 1 ½ bis 2 Jahren eine Ausarbeitung für unsere eigenen Museen vorliege. Es sei bekannt, was umgebaut werden müsse, dass ein Zentraldepot benötigt werde und was noch in Szene gesetzt werden könne. Es gäbe ein Museum für Kunst- und Kulturgeschichte, das Naturkundemuseum sei gerade erarbeitet worden und das Schulmuseum werde gerade aktuell bearbeitet. Da bleibe aktuell nicht viel für ein Museumsentwicklungsplan übrig. Er empfiehlt, das noch einmal zu überlegen.
Frau Ixes-Henkemeier (SPD-Fraktion) bringt zum Ausdruck, dass der Antrag hier im Ausschuss abgelehnt worden sei und dann in der Haushaltssitzung, neu gestellt, mit Mehrheit beschlossen worden sei. Das verstehe sie nicht und habe auch kein Verständnis. Ihre Fraktion habe Vertrauen in die Verwaltung.
Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärt, dass der Rat den Beschluss gefasst habe. Er habe den Antrag so verstanden, dass gefragt werde, wie der Prozess voran gegangen sei. Er habe die Bedenken von Herrn Stüdemann zur Kenntnis genommen und bittet ihn, seine geäußerten Bedenken noch einmal schriftlich zu formulieren.
Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass es eine Nachfrage zum Prozess sei und man mit einem Blick von außen die ein oder andere Idee mit einspielen könne. Im Laufe der Diskussion sei auch noch der Blick der Touristischen Vermarktung eingespielt worden. Er folge dem Vorschlag des Vorsitzenden und bittet um eine schriftliche Niederlegung der Bedenken, um dann das Thema in der nächsten Sitzung zu diskutieren. Seine Fraktion halte vorerst am Beschluss des Rates fest.
Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführer Kulturbetriebe Dortmund) sagt zu die Bedenken, aber auch die Möglichkeiten aufzuzeigen, wie es extern abgearbeitet werden könne, ohne Geld zu verschwenden, in der nächsten Sitzung vorzulegen. Dass es sich trotzdem um einen längeren Prozess handele, sehe man in allen anderen Städten, die Museumsentwicklungspläne gemacht hätten.
Herr Stüdemann erläutert, dass die Haushaltsatzung nach Ratsbeschluss in überarbeiteter Form nach Arnsberg gegangen sei. Zurzeit sei deshalb die Stadt nicht befugt etwas auslösen. Das Anzeigeverfahren, das 4 bis 6 Wochen dauere, sei abzuwarten. Vorher sei keine Ausschreibung möglich. Der Ratsbeschluss habe mehrere Positionen zusammen gebunden, für Stadtgeschichte, Zuwanderungsgeschichte und Museumsplanung. Dafür stünden die 200 000 Euro insgesamt zur Verfügung. Daher müsse noch festgelegt werden, wieviel von dem Geld den einzelnen Positionen zugeordnet werden soll, was wiederum davon abhängig sei, was ausgeschrieben werden könne.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.
zu TOP 4.5.1
Externe Ausschreibung Museumsentwicklungsplan
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23312-22-E1)
zu TOP 4.6
Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23227-21)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig die Beauftragung der
Märkischen Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dortmund als Prüfer für den Jahresabschluss 2021 der Kulturbetriebe Dortmund.
zu TOP 4.7
Coronahilfen für professionelle Kulturschaffende in 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23244-21)
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion den Beschluss mittragen könne. Sie fragt nach, was das Wort „entwickeln“ im Zusammenhang bedeute.
Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet um die Definitionsaufklärung von „professionelle Kulturschaffende“.
Herr Thomas (AfD-Fraktion) gibt an, dass die Stadt diese Vielfalt von Kultur brauche.
Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor Kulturbetriebe Dortmund) gibt an, dass es sich um Künstler handele, die professionell ausgebildet seien oder die bei der Künstlersozialversicherung ihren Status über diesen Weg nachgewiesen hätten. Über die Kulturförderung werden grundsätzlich nur professionelle Künstler gefördert, keine Hobbykünstler.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig, dass das Kulturbüro in 2022 ein weiterführendes Hilfs- und Unterstützungsprogramm für professionelle Kulturschaffende während der andauernden Corona-Krise in 2022 in Höhe von 100.000€ entwickelt und umsetzt.
zu TOP 4.8
Stadtarchiv
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23291-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Standortfrage Stadtarchiv. Hierbei soll u.a. dargestellt werden, wie die Verwaltung die im Juni 2020 vorgelegte Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Kronenturms heute bewertet, ob ein anderer Standort in der Prüfung ist und ob es schon einen Zeitrahmen für einen möglichen Umzug gibt. Sollte die Antwort Aussagen zu vertraglichen Angelegenheiten beinhalten, sind wir mit einer Beantwortung im nicht öffentlichen Teil einverstanden.
Die Verwaltung sagt eine Antwort zur nächsten Sitzung zu.
zu TOP 4.8.1
Stadtarchiv
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23291-21-E2)
zu TOP 4.9
Fairen und offenen Zugang zu Dienstleistungs- und Bildungsangeboten der Bibliotheken schaffen - Mahnentgelte in der Stadt- und Landesbibliothek sowie den Stadtteilbibliotheken abschaffen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23275-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 20.12.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bitte um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Mahnentgelte der ersten Mahnstufe auf nicht zurückgegebene Medien bei den städtischen Bibliotheken abgeschafft werden können.
Hierbei sind u.a. folgende Fragen zu klären:
5. Wie hoch sind die Mindereinnahmen bei der Abschaffung der ersten Mahnstufe? Sofern eine genaue Bezifferung nicht möglich ist, bitten wir um eine (grobe) Schätzung.
6. Liegen Informationen vor, welche Nutzer*innen-Gruppen besonders häufig Mahnentgelte zahlen müssen?
7. Könnte die Abschaffung der ersten Stufe der Mahnentgelte im Rahmen eines ein- oder zweijährigen Projektes getestet werden?
8. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen der Abschaffung der ersten Mahnstufe ein?
Begründung:
Studien und Praxiserfahrungen aus den USA zeigen, dass Mahngebühren für nicht zurückgegebene Medien insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Nutzer*innen mit niedrigen Einkommen belasten. Zudem führen Mahngebühren nicht dazu, dass Medien automatisch rechtzeitig zurückgegeben werden - trotz der Mahngebühren werden Ausleihfristen überschritten. Befürchtungen, dass es nach der Abschaffung der Mahngebühren zu einer deutlich höheren Anzahl von verspäteten Rückgaben kommt, haben sich in der Praxis nicht bestätigt. Tatsächlich konnte allenfalls ein geringer bzw. kein Anstieg an verspäteten Rückgaben festgestellt werden.
Durch die Abschaffung der Mahngebühren könnte die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und Nutzer*innen mit niedrigen Einkommen verbessert werden. Denn die Abschaffung der Mahngebühren baut Hürden ab, die besonders Nutzer*innen mit niedrigen Einkommen sowie Kinder und Jugendliche treffen. Nicht gezahlte Mahngebühren führen zu Kontensperrungen der Nutzer*innen, die die Ausleihangebote der Bibliotheken dringend brauchen. Nutzer*innen, deren Kundenkonten wegen nicht gezahlter Mahngebühren gesperrt bleiben, nutzen die Angebote der Bibliotheken nicht mehr.
Die Rückführung der Medien durch die Nutzer*innen könnte hingegen sichergestellt werden, in dem z.B. eine Woche nach Überschreiten der Ausleihfrist das fehlende Ausleihexemplar im Kundenkonto als „verloren“ verbucht und ein Wertbetrag für das Ersetzen des Ausleihexemplars eingebucht wird. Sobald das Ausleihexemplar unbeschädigt zurückgebracht oder der Verlust ersetzt wird, ist das Kundenkonto wieder ausgeglichen. Eine Mahngebühr wird dann nicht mehr berechnet.
Frau Mais (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion dem Antrag nicht folgen könne. Ein gewisses Disziplinieren der ausgegebenen Sachen müsste gegeben sein.
Herr Thomas (AfD-Fraktion) merkt an, dass er den Antrag absurd finde, da es Regeln gäbe, an die man sich auch halten müsse.
Frau Bunsing (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion ebenfalls den Antrag ablehnen werde. Eine andere Möglichkeit, die Medien zurück zu bekommen sehe sie nicht.
Frau Ixes-Henkemeier (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion sich auf amerikanische Studien beziehe, die zu einem anderen Ergebnis gekommen sei. Sie weist darauf hin, dass die Verwaltung gebeten worden sei, zu prüfen, ob es sinnvoll sei.
Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor Kulturbetriebe Dortmund) bietet an, diese Prüfung bis zur nächsten Sitzung vorzulegen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den o. g. Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE + und der Fraktion DIE FRAKTION DIE PARTEI ab.
zu TOP 4.10
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20699-21-E4)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die im Naturmuseum durchgeführte Gebäudesanierung und –erweiterung inclusive
Neukonzeptionierung der Dauerausstellung beinhaltete keinerlei Maßnahmen einer Dachsanierung.
Die Sanierung des Daches erfolgte bereits in den Jahren 2007/2008 und durch die Erneuerung der
Lichtkuppeln im Rahmen des Konjunkturprogramms II wurde das Optimierungspotenzial
ausgeschöpft.
Nach Aussage der mit der Bauleitung beauftragten Kollegen der Städtischen Immobilienwirtschaft
wird im Falle von nicht mehr benötigten Aggregaten (hier alte Lüftungsanlagen) jeweils geprüft, ob
ein Rückbau sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter sachlichen Gesichtspunkten Sinn macht und
dementsprechend durchgeführt werden sollte. Zum damaligen Zeitpunkt stand ein Rückbau aus
vorgenannten Gründen nicht zur Debatte, daher wurde seitens der Immobilienwirtschaft die
Entscheidung getroffen, die alten Anlagen nicht zu entfernen.
Im Zuge der notwendigen Reparaturarbeiten am Dach wurde nun doch die Entscheidung getroffen,
die alten nicht mehr benötigten Teile der Lüftungsanlage zu entfernen, um auch diese Flächen zu
begrünen. Der nun durchgeführte Rückbau der alten Lüftungsanlagen schlägt mit ca. 14.500 € zu
Buche, die Gutachter- und Reparaturkosten belaufen sich auf ca. 12.000 €, die Erneuerung der
Dachbegrünung ist seitens der Immobilienwirtschaft auf ca. 3000 € geschätzt worden und soll im
Sommer 2022 durchgeführt werden. Für die gesamte Dachwartung durch die Immobilienwirtschaft
inklusive des Gründaches werden ca. 6000 € veranschlagt.
Frau Mais (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion mit der Antwort unzufrieden sei.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass wie bei allen Baumaßnamen Fehler gemacht werden können. Das sei nicht rechtzeitig gesehen worden. Aber nachgehend sei jetzt alles repariert worden.
Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor Kulturbetriebe Dortmund) ergänzt, dass die Kulturbetriebe keine Baufachleute seien, die Aufnahme sei falsch gelaufen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.11
Auslobungsverfahren für ein Denkmal zur Erinnerung an Helene Wessel
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21820-21-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag in seiner Sitzung vom 24.08.2021 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:
Die Ruhr-Nachrichten berichteten am 7. August 2021, dass die Stadtverwaltung und das
nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ein
Denkmal für Helene Wessel ausgeschrieben haben.
Wir begrüßen die geplante Würdigung der Politikerin Helene Wessel ausdrücklich bitten
aber die Verwaltung im Zusammenhang mit der Ausschreibung für das Denkmal um die
Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Seit wann verfolgen die Stadtverwaltung und das Landesministerium dieses konkrete
Denkmalprojekt?
2. Wann fiel die Entscheidung zur Ausschreibung des Künstlerwettbewerbs?
3. Wie wurde die Ausschreibung publik gemacht?
4. Welche städtischen Gremien wurden im Vorfeld der Auslobung beteiligt?
5. Aus welchem Grund wurde der Kulturausschuss nicht frühzeitig eingebunden?
6. Ist eine Beteiligung der Stadtgesellschaft geplant? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt
und in welcher Form?
7. Der Standort Stadtgarten ist in der Wettbewerbsauslobung vorgegeben. Nach welchen
Kriterien wurde die Standortfindung vorgenommen? Welche weiteren Standorte
mit welchem Bewertungsergebnis wurden im Vorfeld von der Verwaltung geprüft?
8. Gab es seitens des Ministeriums eine Frist für die Beantragung der Fördermittel?
9. Wie stellen sich die Gesamtkosten für die Stadt Dortmund dar?
Begründung:
Ggf. mündlich
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.01.2022 vor:
Nach langen und intensiven Vorgesprächen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Dortmund sollte der Dortmunderin Helene Wessel, einer der vier Mütter des Grundgesetzes, ein Denkmal in der Innenstadt gesetzt werden.
Das passende Denkmal sollte mittels eines Kunstwettbewerbes ermittelt werden, der im Sommer gestartet ist.
Einige Aspekte aus dem Leben Helene Wessels haben schließlich jedoch im Nachhinein Fragen aufgeworfen, die auch der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit diskutiert hat und die letztendlich zu einer Pausierung des Verfahrens geführt haben.
Aktuell wird unter Federführung der Kulturbetriebe ein moderiertes wissenschaftliches Kolloquium organisiert, in dem die offenen Fragen von Fachleuten diskutiert und geklärt werden sollen. Das Kolloquium soll möglichst offen für die Stadtgesellschaft, also mit Publikum vor Ort, sein und wird nach jetzigem Stand in der Zeit Ende März beziehungsweise Anfang April stattfinden. Die aktuelle Corona-Situation hat die Verwaltung selbstverständlich dabei stets im Blick.
Für das Kolloquium sind Fachleute aus verschiedenen Gebieten wie zum Beispiel der Geschichtswissenschaften, der Rechtsgeschichte, der Sozialgeschichte sowie der Biographie Helene Wessels angefragt worden. Die Ergebnisse des Kolloquiums werden von der Verwaltung dokumentiert und aufgearbeitet als Vorlage dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vorgelegt werden. Als Einbringungstermin ist hierfür die Ausschusssitzung am 31. Mai 2022 angedacht, die entsprechende Ratssitzung wäre am 23. Juni 2022.
Nach der Sommerpause könnten der Ausschuss am 30. August 2022 und der Rat in seiner Sitzung am 22. September 2022 dann eine Entscheidung auf Basis des Kolloquiums treffen, ob und in welcher Form der Wettbewerb fortgeführt werden soll.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.11.1
Auslobungsverfahren für ein Denkmal zur Erinnerung an Helene Wessel
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21820-21-E2)
zu TOP 4.12
Standort Dortmunder Kunstverein
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23310-22)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 03.01.2022 vor:
In der Haushaltssitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.12.2021 berichtete Herr Stadtdirektor Stüdemann in Bezugnahme auf den Haushaltsantrag zum Dortmunder Kunstverein, dass dieser um die Ecke zieht und die Verwaltung bereits Pläne zur Einrichtung einer Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in der Immobilie habe. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um Stellungnahme unter Berücksichtigung der folgenden Fragen:
- Welche Pläne hat die Verwaltung zur Nachnutzung der Immobilie im Erdgeschoss am Park der Partnerstädte 2? Seit wann und wie konkret verfolgt die Verwaltung diese Pläne?
- Inwiefern sind diese Pläne mit den Konzepten des Nachtbeauftragten abgestimmt, die eine Bespielung des Platzes vor dem Dortmunder U vorsehen?
- Wie wird die Beteiligung der Bezirksvertretung Innenstadt-West sowie des zuständigen Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie gewährleistet?
Die Antworten sind dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie bis zur Sitzung am 09. Februar 2022 weiterzuleiten und anschließend dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis zu geben.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort für die nächste Sitzung zu.
zu TOP 4.13
Zukunftskonzept der Musikschule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23311-22)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorlage
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine langfristige Strategie (inhaltliche und personelle Ausstattung, Ausrichtung sowie Finanzierung) für die Musikschule für die nächsten Dekaden aufzustellen.
5. Die Verwaltung wird im Zuge des gerade verabschiedeten und am 01. Januar 2022 in Kraft tretenden Kulturgesetzbuches für das Land Nordrhein-Westfalen beauftragt, die Zertifizierung “Anerkannte Musikschule NRW” nach § 45 KulturGB NRW für die Musikschule Dortmund zu erlangen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit in seiner Sitzung am 08. März 2022 über Auswirkungen des neuen Kulturgesetzbuches NRW und damit den gesetzlichen Rahmen für die Musikschulen in NRW sowie die neue Richtlinie zur Förderung von Musikschulen zu unterrichten.
Begründung
Die Musikschule Dortmund, die eine der größten in Deutschland ist und auf eine 70-jährige Geschichte zurückblickt, ist eine wichtige kulturelle Institution unserer Stadt. Die Mitarbeitenden leisten eine wichtige Arbeit, um musikalisch-künstlerische Inhalte zu vermitteln und jungen Menschen musische, soziale und emotionale Schlüsselqualifikationen mit auf den Weg zu geben. Die Musikschule Dortmund leistet kompetente und qualifizierte Bildungsarbeit für alle sozialen und kulturellen Schichten in Dortmund. Vor dem Hintergrund des novellierten Kulturgesetzbuches NRW soll die Dortmunder Musikschule die Zertifizierung „Anerkannte Musikschule NRW“ erlangen, um potentielle Förderungen zu erhalten. Im diesem Zuge soll die Musikschule ein Zukunftskonzept aufstellen, wie sie sich in Zukunft finanziert und personell ausgestattet sein muss, um den Ansprüchen gerecht zu werden.
Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor Kulturbetriebe Dortmund) weist daraufhin, dass es bei dem Gesetz noch keine Ausführungsbestimmungen gäbe. Er könne heute nicht sagen, wie es vom Land ausgelegt werde.
Er schlägt vor, bis zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme der Verwaltung vorzulegen und mit diesen Informationen den Antrag dann in der nächsten Sitzung abzustimmen zu lassen.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass es auch darum gehe, dass die Musikschule ein Mitspracherecht beim Konzept habe.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist mit dem o. g. Vorschlag von Herrn Dr. Mühlhofer einverstanden, sieht den o. g. Antrag als eingebracht an und verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.
zu TOP 4.13.1
Zukunftskonzept der Musikschule
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23311-22-E1)
5. Angelegenheiten des Theaters
zu TOP 5.1
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20/21
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22570-21-E3)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Nachfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 23.11.2021 vor:
Zur og. Nachfrage nehme ich Stellung wie folgt:
Der Urlaubsanspruch eines/r Beschäftigten richtet sich nach dem Kalenderjahr. Das Wirtschaftsjahr des Theaters endet jedoch am 31.07., so dass der verbleibende Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr zum 31.07. bilanziert werden muss.
Die künstlerisch Beschäftigten sowie die bühnennahen Gewerke (Bühnentechnik, Ton, Beleuchtung, Requisite) müssen ihren Urlaub betriebsbedingt in den sechs Wochen der spielfreien Zeit nehmen. Die spielfreie Zeit orientiert sich an den Sommerferien in NRW. In Abhängigkeit des Ferienbeginns verbleiben zum 31.07. daher immer unterschiedlich hohe Resturlaubstage. Da der Ferienbeginn 2021 rund eine Woche später lag als 2020, mussten für diese Beschäftigten zusätzliche Urlaubsrückstellungen gebildet werden.
Für den Bereich der Verwaltung und der Werkstätten wird der individuelle Resturlaubsanspruch erhoben. Für diesen Beschäftigtenkreis reduzierten sich die Urlaubs- und Überstundenwerte trotz der späteren Spielzeitpause um 25 Prozent.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Information des Betriebsausschusses über den Abschluss und die Verlängerung von Verträgen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22282-21)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss für das Theater Dortmund den Abschluss, bzw. die Verlängerung der unter dem Punkt „Begründung“ aufgeführten Verträge zur Kenntnis.
zu TOP 5.3
1. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 21/22
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23285-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet zum TOP 5.3 1. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 21/22 um eine Berichterstattung der Akademie für Theater und Digitalität über ihr bisherige Arbeit und die in Planung befindlichen Prozesse. Dies insbesondere unter dem Augenmerk der durch die Corona-Pandemie bedingten Veränderungen und die dadurch geänderten Bedarfe im Theaterbereich. Ferner bitten wir die Zusammenarbeit mit den anderen Sparten des Theaters Dortmund, auch im Vergleich mit der Zusammenarbeit mit anderen Theatern darzustellen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgendes Schreiben der Intendantin Schauspiel, Frau Julia Wissert vom 12.01.22 und folgender Sachbericht des Schauspiels zum ersten Quartalsbericht der Spielzeit 2021/22 vor:
Hiermit bitte ich um Entschuldigung, dass Ihnen allen der Sachbericht des Schauspiels für die Monate August bis Oktober 2021 für unsere Sparte nicht rechtzeitig zugegangen ist.
Diese nicht fristgerechte Übermittlung des Sachberichts resultiert aus der Erkrankung einiger Mitarbeiter*innen und aufgetretene Corona-Turbulenzen, wodurch wir in Verzug geraten sind.
Ich versichere Ihnen, dass dies nicht wieder vorkommen wird und wir Sorge dafür tragen werden, dass Ihnen zukünftig auch in solch einer Situation die erforderlichen Unterlagen pünktlich zugehen werden!
Unser Sachbericht zum ersten Quartalsbericht der aktuellen Spielzeit ist diesem Schreiben beigefügt.
Sachbericht zum Quartalsbericht August – Oktober 2021
Diese Monate sind geprägt von einem extrem dichten Programm, das nach dem langen Lockdown die Premieren der ersten Spielzeit zeigt, einige Premieren der zweiten Spielzeit und zahlreiche Sonder-und Spezialformate. Unter dem Zeichen vorsichtiger Corona-Lockerungen konnte das Publikum wieder angesprochen werden.
Unser Programm bestand daher im Wesentlichen aus den Premieren der ersten Spielzeit, ergänzt durch die Veranstaltungen der Stadtdramaturgie und besondere Programmangebote:
4. Throwback Weeks 27.08. – 29.10.
5. Neu.Neu.Start und Specials
6. Stadtdramaturgie
4. Throwback Weeks – ZURÜCK AUF ANFANG
Die erste Spielzeit in neun Wochen – vom 27.08. – 29.10. 2021
Die ersten neun Wochen der neuen Spielzeit standen ganz im Zeichen der ersten Spielzeit: Fünf Wochen dauerte unser Neustart im September 2020, dann schlossen wir die Türen und probten unsere Stücke, ohne sie zu zeigen.
Unter dem Titel „Throwback Weeks“ spielten wir vom 27.08. – 29.10. drei Wiederaufnahmen und dann endlich die Premieren der ersten Spielzeit 20/21. Damit etablierten wir unser Repertoire und konnten ab der Premiere „Der Platz“ am 30.10. in den Normalbetrieb einsteigen. Die einzige Ausnahme bildete die Produktion „Happy, we lived on a Planet“, die zur zweiten Spielzeit gehört, aber bereits am 18.09. gezeigt wurde. Sie bildet damit ein Scharnier und einen Übergang zwischen den beiden Spielzeiten und beschäftigt sich auch thematisch mit Momenten des Übergangs und der Vergänglichkeit.
Auswertung:
· In diesen wenigen Wochen spielten wir sieben Premieren und drei Wiederaufnahmen – das bedeutete für alle Abteilungen des Hauses eine extrem hohe Belastung, die wir mit allen Abteilungen dank einer sehr guten Disposition und Vorbereitung reibungslos bewältigen konnten.
· Das Konzept „Throwback Weeks - eine ganze Spielzeit in neun Wochen“ kam gut an beim Publikum und die lang erwarteten Premieren wurden gut besucht. Besonders der Einstieg mit der Vorstellung „2170….“ wurde freudig begrüßt.
· Die hohe Dichte der Veranstaltungen erwies sich zwar in der Kommunikation mit der Presse als schwierig, weil so viele Informationen gar nicht veröffentlicht werden konnten, dennoch wurde positiv und interessiert berichtet.
· Es war sehr wichtig für uns, den Neu.Neu.Start so intensiv zu gestalten, um mit unserem Programm und Ensemble die Öffentlichkeit endlich erreichen zu können.
· Die überregionale Aufmerksamkeit, die wir beim ersten Neustart im September 2020 hatten, blieb nun jedoch aus. Hier haben wir uns mehr Reichweite gewünscht, doch coronabedingt war dies in diesem Herbst nicht einzulösen.
Hier die Übersicht der Throwback Weeks in den Monaten August - Oktober 2021:
27.08.2021 – 10.09. 2021
Wiederaufnahme 1. Spielzeit
2170 – Was wird die Stadt gewesen sein, in der wir leben werden?
Ein Weg durch die Stadt in fünf Texten und vielen Schritten von Luna Ali, Sivan Ben Yishai, Ivana Sajko, Akin Şipal, Karosh Taha in einer Fassung von Christopher-Fares Köhler, Sabine Reich, Julia Wissert, Konzept und Idee Sabine Reich, Julia Wissert
12.09.
Wiederaufnahme 1. Spielzeit, Studio
AUTOS
von Enis Maci (Deutsche Erstaufführung) Ein Theater-Road-Movie (FILM)
Regie: Florian Hein
18.09.
Premiere der 2. Spielzeit, Schauspiel
Happy, we lived on a Planet
Regie: Mervan Ürkmez (Ensemblemitglied)
19.9.
Premiere Throwback, Studio
La Chemise Lacoste
von Anne Lepper
Nominiert für den Heidelberger Stückemarkt 2021
Regie: Dennis Duszczak
25.09.
Premiere Throwback UA, Schauspiel
Das Mrs. Dalloway Prinzip / 4.48 Psychose
Mrs. Dalloway nach Virginia Woolf & 4.48 Psychose von Sarah Kane
Zwei Autorinnen, zwei Texte, ein Tag. Vergangenheit, Gegenwart und die mögliche Zukunft, die ineinander fallen. Selen Kara inszeniert erstmals diesen Dialog zwischen Kane und Woolf als einen geteilten Abend.
30.09.
Wiederaufnahme 1. Spielzeit, Schauspiel
Faust
nach Johann Wolfgang von Goethe
Ein Universalgenie auf der Suche nach der Erkenntnis. Eine junge Frau, deren Geschichte nie erzählt wird. Und ein Pakt mit dem Teufel, der um die Seele der Menschen wettet. Und dann ein Chor aus Mischwesen, Hexen und Erdgeistern, mit dem ein längst verschwundenes Wissen an die Oberfläche drängt.
Regie: Julia Wissert und Ensemble
Oktober 21
02.10.
Premiere Throwback UA, Studio
europa verschwindet
Eine audiovisuelle Installation inspiriert von europa flieht nach europa von Miroslava Svolikova
Mit Texten von: Christopher Heisler, Marlena Keil, Tucké Royale, Isabella Sedlak, Rebecca Solnit, Miroslava Svolikova und Raphael Westermeier
Regie: Isabella Sedlack
10.10.
Premiere Throwback, Schauspiel
Früchte des Zorns
nach dem Roman von John Steinbeck
Regie: Milan Peschel
15.10.
Premiere Throwback, Studio
Mädchenschule DSE
von Nona Fernández
Deutsch von Friederike von Criegern. Deutsche Erstaufführung
Regie: Anna Tenti
5. Neu.Neu.Start und Specials
Um das Programm, die Themen und auch das neue Team in der Stadt bekannt zu machen, finden zahlreiche Veranstaltungen des Rahmenprogramms statt. Parallel dazu gehen wir Kooperationen ein und gestalten unser Programm im Netzwerk mit anderen Initiativen und Einrichtungen.
Hier eine Übersicht der Veranstaltungen und Reihen.
Auswertung:
· Die Rahmenprogramme sind extrem wichtig, um das Schauspiel ins Gespräch zu bringen und um vorzustellen. Mit den verschiedenen Veranstaltungen knüpfen wir wichtige Netzwerke und gehen Kooperationen mit Partner*innen in der Stadt (zum Beispiel Bildungswerk VMDO.e.V.).
· Das SUMMER UP Festival brachte eine große Gruppe von jungen Theaterschaffenden ins Haus und hatte eine bundesweite Reichweite. Die Vorstellungen der Gastspiele waren gut besucht.
· Diese Veranstaltungen waren alle sehr gut besucht.
· Ebenso wichtig sind die partizipativen Projekte der Vermittlung, die analog und digital stattfinden und daher auch in diesen Zeiten Jugendlichen zu Akteur*innen des Schauspiel machen.
4./ 12. und 19.10.
Drei Veranstaltungen des Bildungswerkes VMDO.e.V.
Lesungen, Gespräch und Diskussionen im Institut
11.09.
Neu.Neu.Start
Ein Ausblick in die zweite Spielzeit
Einblicke in die 2. Spielzeit: Gespräche und Begegnungen mit den Teams und den Themen der kommenden Premieren. In einem gemischten Programm, das aus Video-Trailern, Interviews und kurzen Auszügen aus den Texten der kommenden Premieren bestand, gaben wir eine unterhaltsame Einführung in die Projekte der zweiten Spielzeit.
Leitung: Sabine Reich
11.- 14.10.
HERBSTLABOR
Workshops und Aktivitäten für Jugendliche
Ein Projekt der Theatervermittlung
ENTER CULTURE 2021 lädt Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren ein, auf eine ganzheitliche Entdeckungsreise ins Schauspiel Dortmund und ins Dortmunder U zu gehen, egal, ob sie schon Berührung mit Theater hatten oder nicht. Was verbinden sie mit Theater und was wollen sie in diesem Labor ausprobieren, um das Theater als ihren Ort wahrzunehmen? Verschiedene Workshops zu Film, Theater, Nachhaltigkeit und Empowerment stehen für sie bereit, das herauszukriegen.
16 . – 17.10.
SUMMER UP7
Als erstes Festival von Assistierenden für Assistierende richtet sich SUMMER UP als Talentscouting-Plattform an alle jungen Talente der Darstellenden Künste, die freischaffend, selbstständig oder festangestellt arbeiten. SUMMER UP verhilft neuen künstlerischen Handschriften zur Sichtbarkeit und ebnet den Weg für neue Ästhetiken und Formate auf der Bühne.
Im Jahr 2021 findet das Festival in Kooperation mit dem Schauspiel Dortmund statt.
Künstlerische Leitung & Organisation Jessica Weisskirchen (assistierendennetzwerk) & Anna Tenti Dramaturgische Beratung Christopher-Fares Köhler
In dieser wichtigen Phase der Neu-Eröffnung konnte auch die neugründete Stadt-Dramaturgie erste Veranstaltungsreihen anbieten. Wichtiger Arbeitsschwerpunkt hierbei ist es, Räume zu schaffen für neue Perspektiven, neue Narrative und ein anderes Publikum.
Hier die Veranstaltungen im Überblick:
„WERKSTATT DES WIR“
Ort – Taranta Babu e.V.Dortmund
Uhrzeit – s. unten
Kooperation von/ Unterstützung – Neue Wege, Kulturbüro der Stadt Dortmund, Interkultur Ruhr, LAG, Kommunales Integrationszentrum Dortmund
Anmeldung – über Taranta Babu (Eintritt frei)
Termine:
16.10.2021 – „Kick-off: Werkstatt des WIR“
Beteiligte - Zainab Lax, Korosh Kakee, Megha Kono-Patel (Begrüßungswort), Prasanna Oommen-Hirschberg (Moderation)
Ensemble – Alexander Darkow, Anton Andreew
Weitere Veranstaltungen der Reihe im Taranta Babu - https://interkultur.ruhr/kalender/werkstatt-des-wir
„BECOMING DORTMUND“
Ort: Blog Schauspiel (für die Veröffentlichung)
Termine – Veröffentlichung einmal im Monat
Veröffentlichung November: „Food Challenge“ (Alina Aleshchenko, Amelie Lopper), „Fotoreihe UnOrte“ (China Hopsen), „Bücherorte“ (Ruth Ziegler)
Veröffentlichung Dezember: „You want greenery?“ (Melina Kidess), Interview und Fotos von Adriano Vannini
„SALONGESPRÄCHE VON OXANA CHI“
Ort – Zoom + Blog Schauspiel (für die Veröffentlichung)
Im Rahmen von „Dortmund Goes Black“
Moderation – Oxana Chi, Begrüßung – Megha Kono-Patel
10.10.2021
2. Salongespräch zum Thema „Empowern, erinnern und Geschichte selbst bestimmen“
Beteiligte - Nia Shand (Tänzerin), Ness White (Poetin), Andre Daughtry (Filmemacherin)
Frau Mais (CDU-Fraktion) bemerkt, dass ihre Fraktion sehr unzufrieden gewesen sei, dass kein Bericht zum Schauspiel vorgelegen habe. Er liege zwar jetzt vor, für ein Controlling als Betriebsausschuss sei es dennoch spät und das Handling halte sie für unglücklich.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass auch ihre Fraktion verwundert gewesen sei und es zum Anlass genommen habe, sich über „Die Akademie für Theater und Digitalität“
zu informieren. Sie bittet um eine Berichterstattung/Darstellung in der nächsten Sitzung.
Herr Ehinger (Geschäftsführender Direktor Theater Dortmund) gibt an, dass die Akademie von Bund, Land und Stadt gefördert werde und deshalb ein Kuratorium habe. Er schlägt vor, den regelmäßig erstellten und umfangreichen Sachbericht des Kuratoriums in verkürzter Form dem Ausschuss regelmäßig zur Verfügung zu stellen.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass eigentlich auch der Rat der Stadt im Kuratorium vertreten sein müsste. Er kündigt diesbezüglich eine Vorlage an.
Herr Ehinger ergänzt, dass formal der Oberbürgermeister im Kuratorium sei.
Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärt, dass der Betriebsausschuss dafür zu sorgen habe, dass die betroffenen Einrichtungen im richtigen Rahmen funktionierten. Eine Steuerung mit Vorlage der Berichte erst im Januar, sei sehr ambitioniert. Er schlägt vor, dass auch Frau Wissert regelmäßig im Ausschuss berichte, erstmals in der nächsten Sitzung, in Form eines kurzen mündlichen Berichtes.
Auch Herr Ehinger hätte die Gelegenheit in den Sitzungen kurz über die verschiedenen Spaten zu berichten, falls notwendig.
Herr Stüdemann erklärt, dass Frau Wissert bereits im letzten Jahr darum gebeten habe, sich diesem Ausschuss im Januar vorzustellen, um die Situation zu schildern. Aufgrund der Coronabedingungen sei sie heute nicht hier und es habe sich nicht vermeiden lassen, den Bericht rechtzeitig fertig zu stellen. Er bittet, die miserable Ausgangssituation bei der Diskussion zu bedenken.
Frau Ixes-Henkemeier (SPD-Fraktion) bittet, den Ausschuss zu informieren, wenn etwas außerhalb des Plans entwickle. Da vertraue sie Herrn Ehinger, Misstrauen halte sie für nicht notwendig.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt das o. g. Schreiben der Intendantin Schauspiel zur Kenntnis und lädt Frau Wissert herzlich zur nächsten Sitzung ein.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 1. Quartalsbericht der Spielzeit 21/22 zur Kenntnis.
zu TOP 5.3.1
1. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 21/22
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23285-21-E1)
Text aus dem Vorgang:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet zum TOP 5.3 1. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 21/22 um eine Berichterstattung der Akademie für Theater und Digitalität über ihr bisherige Arbeit und die in Planung befindlichen Prozesse. Dies insbesondere unter dem Augenmerk der durch die Corona-Pandemie bedingten Veränderungen und die dadurch geänderten Bedarfe im Theaterbereich. Ferner bitten wir die Zusammenarbeit mit den anderen Sparten des Theaters Dortmund, auch im Vergleich mit der Zusammenarbeit mit anderen Theatern darzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Barbara Brunsing F.d.R. Christian Naumann
zu TOP 5.3.2
1. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 21/22
hier: Schreiben der Intendantin Schauspiel, Frau Julia Wissert vom 12.01.22
Schreiben der Intentantin Schaupiel, Frau Julia Wissert vom 12.01.22
(Drucksache Nr.: 23285-21-E2)
6. Sonstige Angelegenheiten
zu TOP 6.1
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 28.10.2021 vor:
Frau Siehoff weist darauf hin, dass Barrierefreiheit gegeben sein muss,
„barrierearm“ reiche nicht aus.
Frau Kürpick weist darauf hin, dass die Digitalisierung für sehbehinderte
Menschen von besonderer Bedeutung sei.
Hinsichtlich der Formulierung und der Bedeutung „barrierearm“
werden die Inklusionsbeauftragte und die
Behindertenbeauftragte erneut auf die Verwaltung zugehen.
Ziel soll Barrierefreiheit sein. Wenn diese nicht erreicht werden kann, sollten die Gründe benannt werden.
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk ist sich einig, die Verwaltungsvorlage in der Form nicht zu empfehlen und lehnt die Vorlage einstimmig ab.
Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) freut sich über die Vorlage. Es sei sinnvoll solche Formate zu nutzen. Die Frage sei gewesen ob man aus barrierearm barrierefrei machen könne und wenn nicht, warum. Hier habe es den Wunsch gegeben, dass die Verwaltung sich dazu äußere. Bisher gäbe es keine Stellungnahme der Verwaltung dazu.
Herr Stüdemann sagt die Stellungnahme zur nächsten Sitzung zu, ebenso die Anwesenheit von Frau Bonan.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) verweist auf das Protokoll der letzten Sitzung. Danach sollte die Verwaltung auf das Behindertenpolitische Netzwerk (BPN) zugehen. Nach ihrem Wissensstand habe das bisher nicht stattgefunden. Sie schlägt vor, solange zu verschieben, bis das BPN angesprochen worden sei.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat sich in seiner Sitzung am 23.11.21 der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes einstimmig angeschlossen. Der von Frau Opitz angeregte Prüfauftrag wurde mit der Bitte um Bearbeitung an die Verwaltung gegeben. Die Beratung über die Vorlage erfolgt in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung auf das Behindertenpolitische Netzwerk zuzugehen und eine Stellungnahme zum o. g. Prüfauftrag bis zur Sitzung dieses Ausschusses am 08.03.22 vorzulegen.
Mit diesem Hinweis verschiebt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die weitere Beratung der Vorlage in seine Sitzung am 08.03.22.
zu TOP 7.1.1
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21)
zu TOP 6.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22895-21)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Beschluss des Rates vom 16.12.21 über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund – 11. Sachstandsbericht nachträglich zur Kenntnis.
zu TOP 6.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22975-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Ergänzung der Verwaltung vom 13.12.2021 vor:
Zu den folgenden Sitzungen der Gremien liegt die o. g. Beschlussvorlage zur Beratung und
Beschlussfassung vor. Im Nachgang zur Weitergabe der Vorlage stellte sich heraus, dass aus
haushaltsrechtlichen Gründen eine Ergänzung des Beschlussvorschlages zu 2. erforderlich ist.
Dabei geht es um die erforderliche Genehmigung der entsprechenden außerplanmäßigen
Auszahlungen.
Der Beschlussvorschlag der Vorlage soll wie folgt ergänzt werden:
„ 2. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Liebig GS - Erneuerung
der OGS-Küche in das OGS Förderprogramm.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dazu gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW
außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro für das
Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2021 und die Verwendung der unter dem Punkt
finanzielle Auswirkungen dargestellten Minderauszahlungen zur Deckung dieser
außerplanmäßigen Mehrauszahlungen.
Die Ausführungen unter Finanzielle Auswirkungen sind dementsprechend wie folgt zu
ergänzen:
Aufgrund der Maßnahmenverlagerung der Maßnahme „Liebig GS – Erneuerung der OGS
Küche“ (vgl. Beschlussvorschlag zu 2.) entstehen im Finanzbudget des Fachbereichs Schule
im Jahr 2021 voraussichtlich Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro.
Die Mehrauszahlungen können in Höhe von 630.000 Euro gemäß §83 GO NRW durch
Minderauszahlungen innerhalb des Auszahlungsbudgets des Fachbereichs Schule, wie
nachfolgend dargestellt, gedeckt werden:
Eine Deckung des Restbetrages aus dem Finanzbudget des Fachbereichs Schule ist nicht
möglich. Die Deckung des Fehlbetrages i. H. v. 18.875 Euro erfolgt gemäß §83 GO NRW aus
dem Amt 75.
Begründung zur Bereitstellung der Deckungsmittel
Die Umsetzung der Maßnahme „Jugendverkehrsschule“ wurde mit Ratsbeschluss vom
18.06.2020 beschlossen.
Ursprünglich war die Durchführung für die Sommerferien 2020 geplant. Der Baubeginn hat
sich zunächst aufgrund von Kampfmittelfunden verzögert und wurde auf die Sommerferien
2021 verschoben.
Nachträglich hat sich herausgestellt, dass es ein Förderprogramm seitens der NRW.Bank
gibt, das für die Maßnahme in Anspruch genommen werden kann. Die beantragte Förderung
wurde mit Bescheid vom 22.06.2021 bewilligt. Eine Ausschreibung und Beauftragung einer
Firma war im Vorfeld aufgrund der Zuwendungsbestimmungen nicht möglich, sodass mit der
baulichen Umsetzung voraussichtlich erst in den Sommerferien 2022 begonnen werden kann.
Die Mittel wurden entsprechend im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. berücksichtigt.
Im Amt 75 waren bereits Finanzmittel für die Maßnahme „Liebig-GS“ geplant. Die Mittel
werden durch die Verlagerung der Maßnahme frei und können zur Deckung herangezogen
werden.
Fördermittel
Die Abwicklung der Maßnahme über das OGS-Förderprogramm mit einer Förderquote von
85 % führt in 2022 zu nicht geplanten Einzahlungen i. H. v. 440.475,10 Euro.
Teilergebnisrechnung
In der Teilergebnisrechnung der städtischen Immobilienwirtschaft ergeben sich daraus die
folgenden Auswirkungen:
Die Fördermittel werden als Sonderposten aus Zuweisungen abgebildet. Dieser wird
entsprechend der Abschreibung ratierlich ab dem 01.12.2021 ertragswirksam aufgelöst und
führt zu Mehrerträgen in der Teilergebnisrechnung des FB 65 in den Jahren 2021 sowie
2022, da die Förderung nicht Bestandteil der Planung 2021 sowie 2022 ist. Die zusätzlichen
Erträge ab dem Jahr 2023 sind in der nächsten Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Die aktivierbaren Eigenleistungen entstehen aufgrund eigener Leistungen von
MitarbeiterInnen der städtischen Immobilienwirtschaft. Durch deren Aktivierung entstehen
Erträge, die bereits im Haushaltsansatz 2021 berücksichtigt wurden.
Die Abschreibungen sind bereits im Teilergebnisplan des FB 65 berücksichtigt. Das Budget
wird daher nicht ausgeweitet.
Die Auflösung des Sonderpostens sowie der Aufwand aus Abschreibungen erfolgen auf dem
Kostenträger 650138011000.
Ich bitte um Berücksichtigung im Rahmen der Beschlussfassung und bedanke mich für Ihr
Verständnis.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die o. g. Ergänzungen und den Beschluss des Rates vom 16.12.21 nachträglich zur Kenntnis.
zu TOP 6.3.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Ergänzung zum Beschlussvorschlag vom 13.12.2021
(Drucksache Nr.: 22975-21-E1)
zu TOP 6.4
Pop-Up Biergärten im öffentlichen Raum
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23274-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 20.12.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um eine aktuellen Sachstand zu folgendem Punkt:
Im Juni 2021 hat der ABÖAB den Antrag mit der Drucksachennummer 21469-21-E1 „Pop-Up Biergärten im öffentlichen Raum“ beschlossen. Hierbei wurde auch der Punkt 3 mit beschlossen:
„Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den Angeboten während der kommenden Monate sind zu evaluieren und den Fachausschüssen vorzustellen, um als Grundlage für eine zukünftige Nutzung und zusätzliche attraktive Angebote für den nächsten Sommer zu dienen“.
Wir bitte daher um Information, wie die Erfahrungen mit den Pop-Up Biergärten ausgefallen sind und wie die Planungen für 2022 hierzu aussehen.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Anlage 1
Zoo ENTWICKLUNGSZIELE.pdf
Anlage 2
doc06063220220207155637.pdf
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