Niederschrift (öffentlich)
über die 12. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 21.06.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:03 - 18:03 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Karadas
Rm Lyding-Lichterfeld
Rm Schmidt
sB Lührs
Bündnis 90/Die Grünen
Rm Beckmann
Rm Denzel
Rm Dsicheu Djine
Rm Lögering i. V. f. Rm Frebel
Rm Noltemeyer, stellv. Vorsitzende bis 16:33 Uhr
Rm Brenker i. V. f. Rm Noltemeyer von 17:28 Uhr
CDU
Rm Hoffmann von 15:25 Uhr
Rm Polomski-Tölle
Rm Wallrabe
Rm Weber, Vorsitzender
sB Brunnert von 15:27 Uhr
Die Linke +
Rm Badura i. V. f. Rm Karacakurtoglu
sB Martinschledde
AfD
Rm Bohnhof
FDP/Bürgerliste
sB Dr. Reinbold von 16:13 Uhr
Die Partei
Rm Diwisch bis 17:47 Uhr
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Celebi - abwesend - Integrationsrat
sE Gungl bis 17:25 Uhr Behindertenpolitisches Netzwerk
sE Preuß Seniorenbeirat
c) Beratende Mitglieder:
Rm Deyda - abwesend -
d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Legeler, FB 33
Herr Harries, FB 37
Herr Struß, 3/Dez
Frau Jenks, 3/Dez Schriftführerin
Frau Wosny, 8/Dez stellv. Schriftführerin
Frau Scholz 3/Dez
Herr Corzilius, FB 80
Frau Schulze-Kersting, FB 60
Herr Kieseier, FB 66
Herr Rensmann aidshilfe e.V.
Herr Steinweg, FB 63
Herr Sauer, FB 37
Herr Halfmann, FB 60
Herr Makowka, Sportwelt Dortmund
e) Gäste
Herr Kowalewski (Vetretung für Petent S. Karkos)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 12. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 21.06.2022, Beginn 15:03 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.05.2022
2. Beratung von Eingaben
2.1 Verkaufsverfahren Gewerbegrundstücke Ammersbaum, Dortmund Oestrich
Eingabe
(Drucksache Nr.: 24626-22)
2.2 Schutz der Amphibienwanderung Kirchhörder Straße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 24284-22)
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
4.1.1 Prostitution in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022
(Drucksache Nr.: 24140-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 27.05.2022
(Drucksache Nr.: 24140-22-E1)
4.1.2 Rauchverbot in Schwimmbädern
Stellungnahme der Verwaltung vom 23.05.2022
(Drucksache Nr.: 24280-22)
4.1.3 Sachstand der Verwaltung zur Situation rund um den Drogenkonsumraum / oberer Westenhellweg
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24080-22-E3)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 30.05.2022
(Drucksache Nr.: 24080-22-E5)
4.1.4 Flächennutzung des Areals am Kaiser-Wilhelm-Denkmal Hohensyburg
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24536-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 02.06.2022
(Drucksache Nr.: 24536-22-E2)
4.2 Anträge der Fraktionen
4.2.1 Verbesserung der Situation auf dem Osten- und Westenhellweg sowie in der Dortmunder Innenstadt
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24069-22-E3)
4.2.2 Ermittlungsdienst Abfall - Umsetzung Ratsbeschluss
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25010-22)
4.2.3 Gestaltung von Stromkästen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25025-22)
4.2.4 Toilettenanlagen im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25026-22)
4.2.5 Gehwegparken
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25028-22)
4.2.6 Bedenk- und Stabilisierungsfrist nach § 59 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25030-22)
4.2.7 Digitale Parkraumüberwachung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25033-22)
4.2.8 Livestream-Übertragung der Sitzungen des Rats
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25034-22)
4.2.9 Musik- und Kulturförderung im Stadtgarten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25029-22)
4.3 Überweisungen anderer Gremien
4.3.1 Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)
Die Unterlagen wurden bereits zur Mai-Sitzung versand, TOP 4.3.2
4.3.2 Umgestaltung der Arndtstraße als Fahrradstraße
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 23104-21-E1)
4.3.3 Abfallbehälter im öffentlichen Raum und Hundekotbeutelspender
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2021
(Drucksache Nr.: 20917-21)
Der ursprüngliche Antrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 20917-21) lag den Mitgliedern des Ausschusses zur Sitzung am 11.05.2021 vor
hierzu -> Überweisungen der Bezirksvertretungen
(Drucksache Nr.: 20917-21-E8)
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
5.1 Ordnungsamt
5.1.1 Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2022
(Drucksache Nr.: 24519-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2022
(Drucksache Nr.: 24519-22)
5.1.2 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplans "Angsträume City"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24381-22)
Sie erhalten die Vorlage voraussichtlich mit dem Nachversand.
5.2 Bürgerdienste
- unbesetzt -
5.3 Feuerwehr
- unbesetzt -
5.4 Rechtsamt
- unbesetzt -
5.5 andere Fachbereiche
5.5.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24245-22)
5.5.2 Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24656-22)
5.5.3 Geschäftsbericht 2021 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24270-22)
5.5.4 Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23982-22)
5.5.5 Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24926-22)
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Friedrich-Wilhelm Weber - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Martinschledde benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung schlägt vor, den TOP
5.3.1 Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24926-22)
aus Gründen der Systematik unter TOP 5.3.1 zu behandeln.
Der Vorsitzende Herr Weber schlägt vor,
5.1.1 Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)
gemeinsam mit
4.2.2 Ermittlungsdienst Abfall - Umsetzung Ratsbeschluss
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25010-22)
unter TOP 5.1.1 zu behandeln.
Der TOP
4.1.4 Flächennutzung des Areals am Kaiser-Wilhelm-Denkmal Hohensyburg
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24536-22-E1)
wird vor 4.1.1. vorgezogen, da der Berichterstatter einen Anschlusstermin hat.
StR Dahmen schlägt vor, unter TOP 5.3.2 den Bericht „Katastrophenschutztag“ des FB 37 zu behandeln.
Die AfD-Fraktion zieht den TOP
4.2.9 Musik- und Kulturförderung im Stadtgarten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25029-22)
zurück.
Rm Bonhof kritisiert in dem Zusammenhang das Vorgehen zu dem gleichen Vorschlag zur Tagesordnung seiner Fraktion in der letzten Sitzung.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.05.2022
Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.05.2022 wird einstimmig, bei einer Enthaltung (AfD-Fraktion), genehmigt.
2. Beratung von Eingaben
zu TOP 2.1
Verkaufsverfahren Gewerbegrundstücke Ammersbaum, Dortmund Oestrich
Eingabe
(Drucksache Nr.: 24626-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt die Eingabe eines Petenten vom 29.03.2022 vor (s. Anlage 1).
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Stellungnahme der Verwaltung vom 11.05.2022 vor:
„.. zu dem Sachverhalt nehme ich wie folgt Stellung:
Die Vergabe von unbebauten Gewerbeflächen unterliegt in Dortmund nur dann einer Verpflichtung zur förmlichen Ausschreibung, wenn die Vergabe mit der Beauftragung
einer Leistung verknüpft wird, die dem öffentlichen Auftraggeber unmittelbar zugute-
kommt. Dieser Tatbestand wird in den Verfahrensabläufen der Wirtschaftsförderung Dortmund (hier: Verkauf von unbebauten Gewerbeflächen) nicht erfüllt.
Auch das Rechtsamt der Stadt Dortmund hat bestätigt, dass keine Verpflichtung zur Aus-schreibung bzw. Bekanntmachung bei reinen Veräußerungsgeschäften besteht. Der Firma SiKA Refractories GmbH als Beschwerdeführerin konnte aufgrund fehlender Angebots-flächen kein Gewerbegrundstück in unmittelbarer Nähe zum Firmensitz (Breisenbachstr.79, 44357 Dortmund) bereitgestellt werden.
Seit 2015 stand die Wirtschaftsförderung bereits mit verschiedenen einheimischen Interessenten am Standort Dortmund-Oestrich in Verkaufsgesprächen.
Das Liegenschaftsamt der Stadt Dortmund hat im Jahr 2020 mit mehreren ortsansässigen Unternehmen einen rechtsgültigen Vertrag über den Verkauf einer Gewerbefläche abgeschlossen. Im Rahmen des bisher erfolgreich praktizierten Vertrauensschutzes sind in diesem Zusammenhang auch keine weiteren Gespräche mit anderen potenziellen Kunden geführt worden. Da das Flächenangebot von Gewerbeflächen, insbesondere in Dortmund- Oestrich, erschöpft ist, war es nicht möglich, der Fima SiKA Refractories GmbH ein passendes Grundstück anzubieten.
Eine schriftliche Einlassung des Beschwerdeführers vom 07.01.2022 an die Wirtschaftsförderung wurde bereits in einer Videokonferenz zwischen der WF+SiKA besprochen und die Verfahrensweise zur Veräußerung Städt. Gewerbegrundstücke dargestellt.
Nun hat sich der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 29.03.2022 im Rahmen einer Petition/Beschwerde an den Oberbürgermeister Herrn Westphal gewandt. …“
Der Vertreter des Petenten erläutert die Eingabe. Seine Firma habe bereits vor 2015 gegenüber dem Bauern, der das fragliche Grundstück damals bewirtschaftete, ihr Interesse an einem Kauf des Grundstücks geäußert. Dieser behauptete seinerzeit, dass es sich nicht um ein Baugrundstück handle. 2015 sei dann ein Flüchtlingsheim auf dem Grundstück errichtet worden. Nach dem Rückbau des Flüchtlingsheims sei die Beschwerdeführerin auf die Wirtschaftsförderung zugegangen. Von dort habe man dann von der bereits erfolgten Veräußerung des Grundstücks erfahren. Nachdem in 2015 Gespräche mit anderen Interessenten geführt worden wären, sei das Grundstück an einen auswärtigen Schausteller veräußert worden. Der Vertreter der Beschwerdeführerin kritisiert, dass in Dortmund Grundstücke an nicht ansässige Unternehmen verkauft würden, während in anderen Kommunen sehr strenge Auflagen für Bieter im Veräußerungsverfahren für Grundstücke gelten. Sein Unternehmen, welches in Dortmund Gewerbesteuern zahle, sei für eine Expansion auf das Grundstück angewiesen gewesen, um weitere Arbeitsplätze in Dortmund schaffen zu können.
Herr Corzilius (FB 80) führt an, es habe in diesem Fall keinen Zwang gegeben, ein Bieterverfahren durchzuführen. Man sei bei Veräußerungsverfahren grundsätzlich auch mit ortsansässigen Firmen im Gespräch, um diese bei ihrer Expansion zu unterstützen und werde sich auch hier bemühen, dem Beschwerdeführer ein anderes Grundstück zu vermitteln.
Rm Noltemeyer (Fraktion B´90/Die Grünen) regt an, die Angelegenheit zur Vorbeugung ähnlicher Beschwerden und auch zur Kenntnisnahme an den zuständigen Wirtschaftsförderungsausschuss zu überweisen. Dort könnten möglicherweise die vorhandenen Strukturen noch einmal besprochen werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist die Angelegenheit an den AWBEWF.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Schutz der Amphibienwanderung Kirchhörder Straße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 24284-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe eines Petenten vom 18.03.2022 vor:
„… gerne möchte ich die Möglichkeit nutzen, mich mit einer Anregung an den Stadtrat zu wenden. Anregen möchte ich die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Kirchhörder Straße zwischen der Einmündung der Friedrich-Loose-Straße und derjenigen der Olpketalstraße.
Auf dem genannten Straßenabschnitt befinden sich auf beiden Straßenseiten Wälder. Aufgrund des durch die Wälder fließenden Olpkebaches sowie des in der Nähe des Augustinums (Altenheim) befindlichen Teiches kommt es dazu, dass in den Wäldern Amphibien (insbesondere Frösche und Kröten) anzutreffen sind. Diese gelangen bei der Laichwanderung immer wieder auf die Fahrbahn und werden dort von Kraftfahrzeugen getötet. Wie bekannt ist, sterben viele Kröten nicht, weil sie von Autos überfahren werden, sondern durch den Strömungsdruck beim Überfahren (siehe hierzu: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/amphibien-und-reptilien/amphibien/wissen/00893.html). Dieser Strömungsdruck ist ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h für Amphibien tödlich. Insofern erscheint es mir sinnvoll, die Höchstgeschwindigkeit für diesen Bereich von 50 km/h auf 30 km/h herabzusenken, zumal die aktuelle Begrenzung von sehr vielen Verkehrsteilnehmern – teils erheblich – überschritten wird. Man könnte ja darüber nachdenken, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Monate des Jahres zu beschränken, in denen es typischerweise zu einer Amphibienwanderung kommt.
Noch am vorgestrigen Tag hatte ich allerlei Kadaver von Kröten auf der Fahrbahn gesehen, die augenscheinlich nicht direkt überfahren wurden, sondern wegen des Strömungsdruckes des Überfahrens getötet wurden. Ein Handeln der Stadt ist hier also dringend notwendig. Angeregt wird auch die Aufstellung von Gefahrzeichen mit dem Zusatzschild „Amphibienwanderung“.
In der Zeit, in welcher die Amphibienwanderung stattfindet, werden zwar schon seit einigen Jahren – möglicherweise aus privater Initiative? –Schutzwände aufgestellt, die verhindern sollen, dass Amphibien auf die Fahrbahn gelangen, doch erfolgt die Aufstellung nur auf einer Fahrbahnseite. Zudem kommt es oft dazu, dass die Tiere diese Schutzwand durchbrechen, indem sie diese überspringen. Sofern die Aufstellung dieser Schutzwände vonseiten der Stadt geschieht, möchte ich anregen, künftig Schutzwände zu benutzen, die etwas höher sind und (ähnlich wie Zäume mit Überkletterschutz) eine Neigung im oberen Bereich aufweisen, um das Gelangen der Tiere auf die Fahrbahn besser zu unterbinden.
Evtl. kann der Rat zugleich einmal prüfen, ob er nicht § 6 der Hauptsatzung an den leicht veränderten und seit dem 15.12.2021 geltenden § 24 der Gemeindeordnung anpassen möchte; eine Beschwerde bzw. Anregung kann nunmehr auch in Textform (z.B. per E-Mail) und nicht mehr nur noch in Schriftform erhoben werden.
Ich möchte Sie bitten, diese Eingabe an den Rat weiterzuleiten und danke Ihnen hierfür im Voraus. …“
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.05.2022 vor:
„… Herr … regt in seiner Eingabe vom 18.03.2022 an, in der Kirchhörder Straße im Bereich zwischen der Friedrich-Loose-Straße und der Olpketalstraße für den Amphibien-schutz die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren.
Auf diese Anregung antworte ich wie folgt:
Nach Auskunft des Umweltamtes werden seit dem Jahr 2006 von der Stadt Dortmund in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station Kreis Unna / Dortmund an der Kirchhörder Straße und im Stadtwald Bittermark Amphibienschutzmaßnahmen durchgeführt. Im Früh- jahr zur Laichzeit gibt es über die Bittermarkstraße starke Wanderungsbewegungen von Amphibien, die aus dem Stadtwald Bittermark zu dem Teich im Park des "Wohnstift Augustinum" wandern, um dort abzulaichen. Deshalb wird jährlich auf einer Länge von ca. 300 m ein mobiler Amphibienschutzzaun am Waldrand des Stadtforstes installiert. Um diese Wanderungsbewegungen weitgehend zu minimieren, wurde im Landlebensraum der Amphi-bien an der Bittermarkstraße im Jahre 2010 ein neues Stillgewässer angelegt. Während der Wanderungsaktivitäten werden die an den Amphibienschutzzäunen entlang der Kirchhörder Straße gesammelten Amphibien in dieses Laichgewässer verbracht. Dadurch soll in den nächsten Amphibiengenerationen die Anwanderung zur Kirchhörder Straße minimiert werden, da die Jungfrösche auf das Gewässer ihrer Geburt geprägt werden.
Die Zäune an den Zuwegen in das Waldgebiet sind tagsüber geöffnet, werden aber an jedem Abend um ca. 19.00 Uhr geschlossen und am Morgen zwischen 6.30 und 7.00 Uhr wieder geöffnet. Die Zäune können an diesen Stellen nicht so dicht verschlossen werden, dass gar keine Amphi-bien hindurch gelangen und die Kirchhörder Straße queren. Vereinzelt sind daher an den Hauptwanderungstagen überfahrene Tiere zu beobachten. Da es sich bei den Amphibien größtenteils um Erdkröten handelt, ist die Höhe des Zaunes ausreichend, da diese Kröten den Zaun nicht überspringen können.
Um die Folgen dieser Schutzmaßnahmen auf die Amphibienpopulationen bewerten zu können, werden die Wanderungsbewegungen an der Straße, die eigenständige Anwanderung zum Ersatzlaichgewässer und das Ablaichverhalten der Amphibien durch die Biologische Station Kreis Unna / Dortmund beobachtet und in jährlichen Berichten festgehalten. Im letzten Amphibienschutzbericht 2021 wurde festgehalten, dass sich die Maßnahmen an diesem Standort mit dem Ziel, Lebensräume für Amphibien zu erhalten und zu optimieren, bewährt haben. Das Ersatzlaichgewässer wird von allen hier heimischen Amphibienarten angenommen und man kann daher davon ausgehen, dass die Amphibienpopulation nicht mehr gefährdet ist. Als zusätzliche Maßnahmen werden in diesem Bericht die Anlage eines weiteren Ersatzlaichgewässers empfohlen sowie das Fortsetzen der Fang- und Umsetzungsaktionen mit dem jährlichen Monitoring.
Bei der Kirchhörder Straße handelt es sich um eine klassifizierte Kreisstraße (K2). Auf Hauptstraßen gilt innerorts grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km. Auf dem außerhalb geschlossener Ortschaft liegenden Streckenabschnitt der Kirchhörder Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf 50 km/h reduziert. Um eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung vornehmen zu können, müssten Umstände vorliegen, die signifikant von denen vergleichbarer Straßen (z. B. Fahrbahnschäden, Unfallhäufungen, etc.) abweichen. Dies trifft in diesem Fall jedoch nicht zu, zumal sich hier nach der Auskunft des Umweltamtes die zuvor genannten Amphibienschutzmaßnahmen bewährt haben
Für Rückfragen in der behandelnden Ausschusssitzung steht Ihnen Herr Kieseier vom Tiefbauamt zur Verfügung….“
Weiterhin liegt folgende Einlassung des Petenten auf die Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… Zur Sache möchte ich noch anmerken, dass mein Vorschlag, die Höchstgeschwindigkeit auf der Kirchhörder Straße auf 30 km/h zu senken, sich nur auf diejenige Jahreszeit beschränkt hat, in welcher die Amphibienwanderung typischerweise stattfindet. Leider hat dies Herr Rybicki in seinem Schreiben vom, 19. Mai 2022 unerwähnt gelassen. Zudem wird dort der Vorschlag, (alternativ) ein Verkehrsschild, das auf die Amphibienwanderung hinweist, aufzustellen, nicht erörtert. …“
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) berichtet aus Gesprächen mit Anwohnenden, es sei ein Fortschritt zu der Situation von vor 10/15 Jahren zu erkennen, die Probleme seien ein Stück weit behoben. Er fragt, dem Petenten folgend, nach der Möglichkeit eines „Amphibien-Wanderung“-Schildes während der Laichzeit. Er regt die Überweisung der Angelegenheit an die Bezirksvertretung Hombruch an.
Herr Kieseier (FB 66) erklärt, für die Aufstellung von Verkehrsschildern werde eine Eingriffsgrundlage und eine Erforderlichkeit benötigt. Aus Sicht des Umweltamtes sei diese hier nicht gegeben. Der FB 66 habe insofern keine Handlungsmöglichkeit.
Frau Schulze-Kersting (FB 60) teilt aus einem Gespräch mit der Biologischen Station mit, dass man auch dort eine Beschilderung nicht für notwendig halte. Der Grund für einzelne Individuen auf der Straße sei, dass die Plexiglas-Zäune zu den Zuwegungen nach der Schließung in den Abendstunden nicht zu 100% schließen und einzelne Kröten durch die Spalten entkommen könnten.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist die Angelegenheit an die Bezirksvertretung Hombruch.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 4.1.1
Prostitution in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung vom 27.05.2022
(Drucksache Nr.: 24140-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 27.05.2022 auf die Fragen der CDU-Fraktion aus der Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022 vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Sexuelle Dienstleistungen werden in gewerblichen Betrieben und in Privatwohnungen angeboten. Straßenprostitution wird vor allem zwischen Nordmarkt und Bornstraße beobachtet und im Rahmen der rechtlichen Instrumente durch Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und der Polizei begegnet. Die Einhaltung des seit dem 16.05.2011 geltenden, stadtweiten Verbots der Straßenprostitution wird unverändert durch die Einsatzkräfte des KOD regelmäßig kontolliert.
Die Entwicklung der Straßenprostitution veranschaulicht die nachfolgende Grafik als Auszug aus der Statistik des KOD:
Fälle von Gaststättenprostitution sind hier nicht bekannt.
Wohnungsprostitution ist auf das ganze Stadtgebiet verteilt, jedoch ist von einer Häufung im Bereich der nördlichen Innenstadt auszugehen. Genaue Angaben können hierzu nicht gemacht werden, da die entsprechenden Kontaktanzeigen hierüber keine Informationen beinhalten. Seit Beginn der Coronapandemie konnte jedoch ein Anstieg der entsprechenden Anzeigen um geschätzt 30 % festgestellt werden. Statistische Belege hierfür gibt es allerdings nicht.
Frage 2:
Bei Personen, die sich eine Anmeldebescheinigung gem. §3 Prostituiertenschutzgesetz in Dortmund ausstellen/verlängern lassen, ist von einem regelmäßigen Angebot sexueller Dienstleistungen auszugehen. Zum Stichtag 01.01.2022 waren hier 679 Personen erfasst.
Personen, die der Straßenprostitution nachgehen, verfügen in der Regel sehr selten über eine solche Anmeldung. Die Dunkelziffer der Fälle von Wohnungsprostitution ist durch die Pandemie angestiegen.
Frage 3:
Die intensive Bekämpfung der illegalen Straßenprostitution gehört seit Schließung des Straßenstrichs und Inkrafttreten des Verbots der Straßenprostitution nach der Sperrbezirksverordnung aus dem Jahr 2011 unverändert zu den Kernaufgaben der „Task Force Nordstadt“ bzw. des KOD. Dies beinhaltet sowohl die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren – im Wiederholungsfall die Fertigung von Strafanzeigen – gegen Prostituierte, als auch Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen „Freier“, die im Sperrbezirk verbotswidrig Kontakt zu Personen aufnehmen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren.
Darüber hinaus bleibt der sogenannte „Freiersuchverkehr“, aktuell insbesondere im Bereich der Bergmannstraße und des Nordmarktes inklusive dem nahen Umfeld, im Fokus der Einsatzkräfte des KOD und der Polizei. Dies schließt die Kontrolle von beschilderten Durchfahrtsverboten und das straßenverkehrlich verbotene sog. „unnötige Umherfahren“ ausdrücklich mit ein.
Neben den täglichen Kontrollen werden lageangepasst örtliche und zeitliche Kontrollschwerpunkte gesetzt und dabei auch die Dienstzeiten des KOD in die Nachstunden ausgeweitet.
Unabhängig davon wird der Internetrecherche und Hinweisen von Dritten intensive Aufmerksamkeit geschenkt, auch werden möglicherweise unwissende Haus-/Wohneigentümer kontaktiert.
Betreiber von Prostitutionsstätten wurden ebenfalls entsprechend sensibilisiert. Polizei, Kommunaler Ordnungsdienst der Stadt Dortmund, Hilfsorganisationen wie Mitternachtsmission und Gewerbeabteilung der Stadt Dortmund stehen in ständigem Kontakt und fortlaufendem Erfahrungsaustausch. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.2
Rauchverbot in Schwimmbädern
Stellungnahme der Verwaltung vom 23.05.2022
(Drucksache Nr.: 24280-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 23.05.2022 vor:
„…zur Beantwortung der Anfrage wurde die Sportwelt Dortmund gGmbH gebeten, Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahme wird in der Anlage zur Verfügung gestellt. …“
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Sportwelt Dortmund vor:
„… Ergänzend zu unserer Stellungnahme vom 6.04.2022:
nach der Veranstaltung habe ich die Petentin zu einer Begehung ins nahegelegene Volksbad eingeladen. Wir sind uns einig darüber, die Beschilderung und den Schutz der Nichtraucher zu verbessern, sowie das Ordnungsamt um Kontrollen zu bitten.
Das Zigarettenkippen-Recyclingsystem (https://tobacycle.com) war hier bisher nicht bekannt.
Wir haben dort angefragt und sind sehr daran interessiert, dies auch umgehend einzuführen.
Nachfolgend die Antworten auf die im Ausschuss gestellten Fragen:
1. sB Martinschledde:
korrekt, das gesetzliche Verbot des Marihuanaverbots gilt selbstverständlich auch in den Freibädern. Aus gegebenem Anlass wurden (seit 2020) auch die Nutzung von Wasserpfeifen in den Freibädern verboten.
2. Rm Beckmann:
es besteht kein allgemeines Rauchverbot in den Freibädern. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz verbietet das Rauchen in öffentlichen Gebäuden. Freibäder sind unbestreitbar keine Gebäude. Rauchverbotsschilder sind an den entsprechenden Stellen in den Freibädern aufgestellt. Vermutlich wird kein Freibadbesucher nach einem zusätzlicher Hinweis auf der Homepage zum Rauchverbot suchen.
3. SB Reinbold:
nein, es wird nicht extra erfasst, welchen Aufwand das Entfernen der Zigarettenkippen verursacht
4. sE Gunggl:
die Freibäder Froschloch und Volksbad haben barrierefreie Zugänge.
Schwimmbad-intern werden sicher keine Barrieren um Raucherzonen errichtet. …“
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) wünscht die Ausweisung von Raucherzonen in den Freibädern.
sE Gungl (Behindertenpolitisches Netzwerk) betont, es müsse sichergestellt werden, dass die Nichtraucher- und Raucherbereiche barrierefrei sein müssen.
Frau Siekmann (FB 32) stellt klar, dass das Ordnungsamt im Freibad keine Kontrollen durchführen kann.
Herr Makowka (Sportwelt Dortmund) macht deutlich, dass die Durchsetzung eines generellen Rauchverbotes auch aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten nicht möglich sei. Zurzeit bestehe darüber hinaus ein großes Problem mit renitenten Badbesuchern, was die Durchsetzung eines Rauchverbots weiter erschwere. Das von der Petentin vorgeschlagene Recycling-System für Zigaretten-Kippen sei sehr kostenintensiv und somit nicht umsetzbar.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) möchte wissen, wie die Einrichtung von Nichtraucherzonen, auch über den Kleinkind-Bereich hinaus sichergestellt und wie die zukünftige Beschilderung gestaltet werden soll.
Herr Makowka teilt mit, im Volksbad könne eine Beschilderung erst nach den Bauarbeiten erfolgen und er bietet Herrn Beckmann zur detaillierten Klärung einen gemeinsamen Ortstermin an.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Sportwelt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.3
Sachstand der Verwaltung zur Situation rund um den Drogenkonsumraum / oberer Westenhellweg
Stellungnahme der Verwaltung vom 30.05.2022
(Drucksache Nr.: 24080-22-E5)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 27.05.2022 vor.
„…im Nachgang zu meiner Stellungnahme vom 28.04.2022 habe ich Ihnen als Anlage die
Stellungnahme der aidshilfe dortmund e. v. zur aktuellen Situation beigefügt.
In der Stellungnahme wird auch auf den sogenannten Wohnortnachweis Bezug genommen.
Dieses Thema ist bereits Gegenstand eines Prüfauftrages des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit. Die Ergebnisse werden wir Ihnen zur Verfügung stellen. …“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hierzu folgende Stellungnahme der aidshilfe dortmund e.v. zu der offenen Frage aus der Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen aus der Sitzung vom 29.03.2022 vor:
„… Am 06.01.2020 schloss die Drogenhilfeeinrichtung kick ihre Pforten am Standort
Eisenmarkt, wo sie 18 Jahre lang ansässig gewesen war. Die Wiedereröffnung am
Standort Hoher Wall/Nebeneingang Grafenhof erfolgte am 20.01.2020.
250m Luftlinie trennen diese beiden Standorte voneinander – eine vermeintlich geringe räumliche Distanz, was mutmaßlich auch der Grund dafür war, dass unsere neue Einrichtung von Seiten der Besucher:innen ohne Eingewöhnungsphase oder Anlaufschwierigkeiten in demselben Ausmaß wie zuvor angenommen wurde. Mit Beginn der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen sowie Vorgaben mussten jedoch deutliche Auswirkungen im Hinblick auf die vorgehaltene Angebotsstruktur verzeichnet werden. Exemplarisch möchten wir an dieser Stelle die Besucherreglementierungen des Jahres 2020 anführen, wo sich zeitweise maximal 15 – 25 Besucher:innen in unserer Einrichtung aufhalten konnten. Diese Einschränkungen haben zum damaligen Zeitpunkt sicherlich auch Spuren im öffentlichen Raum und dem nahen Umfeld hinterlassen. Seit dem 18.10.2021 befindet sich unsere Einrichtung jedoch wieder im Regelbetrieb und hat mit Ausnahme der Maskenpflicht alle coronabedingten Reglementierungen aufgehoben.
In dieser Stellungnahme möchten wir uns daher lediglich, wie eingefordert, mit der aktuellen Situation (Oktober 2021 bis April 2022) auseinandersetzen. Strebt man an dieser Stelle einen Vergleich zu dem alten Standort an, müssen wir konstatieren, dass sich nach unserem Ermessen die Situation im Umfeld mitsamt ihrer potentiellen Problemlagen nicht wesentlich verändert hat. Die Zuströme in unsere Einrichtung erfolgen wie in der Vergangenheit aus Richtung des Stadtgartens und über den Westenhellweg, wobei natürlich andere Seitenstraßen genutzt werden. Eine deutliche Zunahme und somit ein „Anwachsen“ der Drogenszene können wir hier nicht beobachten, was auch die statistisch erfassten Zahlen belegen. Während im Jahr 2019 unsere Konsumräume von 737 unterschiedlichen Nutzer:innen aufgesucht wurden, beläuft sich diese Zahl im Jahr 2021 auf 535 Personen.
Zurückzuführen ist diese Entwicklung unter anderem auch auf die Folgen der Corona-Pandemie. Zugleich gibt es unserer Einschätzung nach auch keinen Anstieg von besonderen Auffälligkeiten, wie z.B. Szeneansammlungen. Am neuen Standort sind nach unserem Ermessen diese Vorkommnisse analog zu den Nutzer:innenzahlen rückläufig.
Selbiges Bild zeigt sich auch bei der Dokumentation der Hausverbote, die aufgrund von Störungen, Konflikten sowie Verstößen gegen unsere Hausordnung innerhalb und außerhalb der Einrichtung ausgesprochen werden. In dem Quartal (Okt-Nov 2019) unmittelbar vor unserem Umzug wurden aufgrund von Beleidigungen, Bedrohungen und Gewalt gegen Personen – allesamt Situationen, die leider zumeist mit einer lautstarken Beeinträchtigung der Nachbarschaft einhergehen - insgesamt 16 Hausverbote von unserer Seite aus verhängt. Im 1. Quartal des Jahres 2022 hat sich diese Zahl halbiert und beläuft sich auf insgesamt 8 Vergehen.
Auch unser Umfeldprojekt muss an dieser Stelle Erwähnung finden, wo in Form von regelmäßig durchgeführten „Kontrollgängen“ durch Besucher:innen unserer Einrichtung dreimal wöchentlich die sich im Umfeld befindenden Konsum- und Spritzenutensilien aufgesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Der Radius dieser Maßnahme erstreckt sich hierbei nicht nur auf die unmittelbar angrenzenden Seitenstraßen, sondern beinhaltet auch den Bereich rund um das Theater sowie des ehemaligen Gesundheitsamtes. Während im Jahr 2019 noch 1.683 Spritzen und Kanülen gefunden wurden, beläuft sich diese Zahl am neuen Standort im Jahr 2021 auf insgesamt 494 Utensilien.
Kurzum – Die Situation rund um den Konsumraum gestaltet sich nach unserem Ermessen am neuen Standort ruhiger als zuvor. Dies ist natürlich in erster Linie eine subjektive Einschätzung, die sich jedoch mithilfe der zuvor angeführten Statistiken in einem gewissen Rahmen belegen lässt. Daneben müssen wir jedoch zugestehen, dass sich diese Wahrnehmung lediglich auf die für uns einsehbaren Bereiche beschränkt.
Dem gegenüber steht jedoch die massive Beschwerdelage von Seiten der Anwohner:innen, und Gewerbetreibenden und letztlich auch die Frage, ob dieser Standort geeignet bzw. derweil noch der Richtige sei. Diese Wahrnehmung von Seiten der Anwohner:innen ist nachvollziehbar, denn es steht außer Frage, dass im Bereich der Martinstraße und des Grafenhofes für diese Personen eine Veränderung eingetreten ist. Letztlich ist es jedoch eine Wiederholung der Ereignisse, die uns bereits im Jahr 2002 mit der Eröffnung des Standortes am Eisenmarkt begegnet sind. Ängste, Sorgen und Unsicherheiten wichen hier im Laufe der Jahre in Richtung einer zunehmenden Akzeptanz, die dazu beitrug, dass wir uns inmitten des Innenstadtbereiches 18 Jahre lang etablieren konnten und die Einrichtung immer stärker frequentiert wurde. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf die Frage eingehen, ob eine Einrichtung wie die Unsrige in der Innenstadt gelegen sein muss? Wir würden diese Frage bejahen, zumal Erfahrungen aus anderen Städten (Beispiel: Köln) gezeigt haben, dass auswärtig gelegene Institutionen aufgrund einer mangelnden Inanspruchnahme letztlich geschlossen werden mussten. Ziel eines Konsumraumes ist es auch, die Belastungen der Öffentlichkeit durch konsumbezogene Verhaltensweisen zu reduzieren. Zumeist treten diese Problemlagen vordergründig in den Stadtzentren (früher Platz von Leeds, heute Stadtgarten) auf, wo sich letztlich auch das entsprechende Hilfsangebot wiederfinden sollte.
Unsere Einschätzungen bilden letztlich jedoch nur einen Teil der Realität ab und spiegeln lediglich den Zeitraum unserer Öffnung sowie des „sichtbaren“, näheren Umfeldes wieder. Wie sich die Situation in den späten Nachmittagsstunden gestaltet, bekommen wir zumeist nur über Umwege und durch Mitteilungen von Gewerbetreibenden mit. In der Vergangenheit wurde z.B. uns gegenüber geäußert, dass mit der Schließung unserer Einrichtung in deren Treppenhäusern eine zunehmende Frequentierung durch unsere Besucherschaft einhergehen würde – den Konsum von Drogen miteingeschlossen. Dieser Umstand würde schlussendlich für eine Ausweitung der Öffnungszeiten sprechen, um die Interessenlagen und Belastungen für die Händlerschaft mit dem Hilfsangebot unserer Einrichtung vereinbaren zu können.
Eine weitere Maßnahme zur Behebung der kritisierten Zustände ist neben einer Ausweitung der Öffnungszeiten auch die Aufhebung der Zugangsvoraussetzung „Wohnortnachweis“. Regelmäßig müssen Drogengebraucher:innen abgewiesen werden, da sie von auswärts kommen oder sich nicht entsprechend ausweisen bzw. keine Dortmunder Meldeadresse schriftlich darlegen können. Exemplarisch möchten wir dies an einem Vorfall aus der 16. KW verdeutlichen: Zwei Drogengebraucher aus Essen baten um Einlass in unseren Konsumraum, welchen wir aufgrund ihres Wohnortes nicht gewähren konnten, woraufhin die beteiligten Personen unsere Einrichtung wieder verließen. Kurze Zeit später erfuhren wir durch eine Anwohnerin, dass diese zwei Personen in einer Parkhaus-Einfahrt beim Drogenkonsum beobachtet worden waren, was zu einer deutlichen Unmutsäußerung führte, da die Anwohnerin gemeinsam mit ihrem kleinen Sohn unterwegs gewesen war. Wir möchten an dieser Stelle kein detailliertes Positionspapier verfassen und erläutern, was die dahingehenden Nachteile der Zugangsvoraussetzung Wohnortnachweis sind, denn letztlich spricht dieser Vorfall für sich selbst und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Dieser Vorfall wäre ohne weiteres zu verhindern gewesen, wenn die Räumlichkeiten für alle zum Konsum entschlossenen Personen zugänglich wären. Hierbei handelt es sich letztlich nicht um einen Einzelfall, sondern findet regelmäßig, mutmaßlich täglich statt. In den vergangenen 20 Jahren unseres Bestehens mussten wir insgesamt 3.181 Personen aufgrund dieser Zugangsvoraussetzung abweisen. Die Funde von Spritzenutensilien sind zwar rückläufig, dennoch findet aus den o.g. Gründen auch während unserer Öffnungszeiten kontinuierlich ein vermeidbarer Konsum außerhalb der Einrichtung statt - im Gebüsch, in einer Häusernische oder auch im vermeintlich Verborgenen, wie z.B. dem Treppenhaus eines Gewerbetreibenden.
Abschließend möchten wir an dieser Stelle eine Beobachtung mit Ihnen teilen, die ggf. in Zusammenhang mit einer veränderten Wahrnehmung hinsichtlich der Drogenszene steht und eine „erklärende“ Ergänzung im Hinblick auf die aktuelle Diskussion rund um unsere Einrichtung darstellt: In den vergangenen sechs Jahren ist der Anteil der inhalativen Konsumvorgänge von Kokain (Crack) in unserer Einrichtung um 11.893% gestiegen. Diese Substanz hat ohne Zweifel zu einer Veränderung – keine Vergrößerung - der Szene beigetragen, da die hohe psychische Abhängigkeit und das intensive Verlangen überschreitet alles bisher Dagewesene. Die kurze Wirkdauer verleitet einen Großteil der Gebraucher:innen zu dem Wunsch des sofortigen „Nachlegens“. Crack bestimmt fortan den Alltag. Daraus resultierende Konsumdynamiken führen dazu, dass die Versorgung von Grundbedürfnissen - wie Essen, Trinken, Schlafen oder Hygiene – in den Hintergrund gerät und über Tage/Wochen vernachlässigt wird. Was bleibt, ist eine „sichtbare“ Verelendung, die auch in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend präsenter wird und im Gedächtnis haften bleibt.
Die Situation rund um den Konsumraum beschäftigt uns als Träger nicht erst seit dem Umzug unserer Einrichtung und der damit einhergegangenen Beschwerdelage. Die kontinuierliche Auseinandersetzung mit einrichtungsbedingten Auswirkungen auf das unmittelbare räumliche Umfeld ist im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen unserer Einrichtung und den zuständigen Gesundheits-, Ordnungs- sowie Strafverfolgungsbehörden letztlich sogar gesetzlich vorgeschrieben. Im Zuge der Corona-Pandemie war dieser regelmäßige Austausch durch zusätzliche Abstimmungsgespräche mit einem größeren Personenkreis nochmals intensiviert worden, um zeitnah Optimierungsmöglichkeiten erörtern zu können. Tatsache ist jedoch, dass wir trotz der steten Bemühungen nicht die Interessenslagen und Erwartungen aller zur vollständigen Zufriedenheit werden erfüllen können. Grund hierfür ist, dass sich ein Drogenkonsumraum, seit jeher in einem Spannungsfeld zwischen Ordnungspolitik und Hilfe bewegt. Wir, die aidshilfe dortmund e.v., sind jedoch der festen Überzeugung, dass die Belastungen von Anwohner:innen und Gewerbetreibenden durch drogenbezogene Verhaltensweisen minimiert werden könnten, wenn die bereits zuvor erwähnte und in vielen Momenten kontrovers diskutierte Zugangsvoraussetzung Wohnortnachweis“ entfallen würde. Daher bitten wir an dieser Stelle mit Nachdruck, um eine zeitnahe Auseinandersetzung mit diesem Thema zwischen allen Beteiligten, um eine positive Entwicklung und Verbesserung der aktuellen Situation zu erreichen – ggf. auch in Form von einer Modellphase. …“
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) bemängelt, dass sich die Stellungnahme zu sehr auf die Zugangsvoraussetzungen konzentriere. Die Verlängerung der Öffnungszeiten dagegen werde gar nicht thematisiert. Er bittet darum, den Zugang für den Drogenkonsumraum auf die Wall-Seite zu verlegen, um die Situation auf der Martinstraße zu entzerren.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) teilt aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit, dort sei beschlossen worden, die Wohnsitzauflage in der Probephase etwas aufzuweichen, so dass auch Menschen, denen der Zugang normalerweise aufgrund der Wohnsitzauflage verwehrt würde, dieser gewährt werde. Weiterhin sei im ASAG die Besetzung der zusätzlichen Sozialarbeiter-Stelle zum 01.07.22 verkündet und die Verlegung des Zugangs auf den Wall besprochen worden.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) gibt zu bedenken, man müsse zunächst das laufende gerichtliche Verfahren abwarten, bevor beschlossene Änderungen umgesetzt werden könnten. Weiterhin müsse die Entwicklung der probeweisen Aufhebung der Wohnsitzauflage untersucht werden.
Herr Rensmann (aidshilfe e.V.) teilt mit, die offenen Fragen würden zurzeit zusammen mit dem Gesundheitsamt bearbeitet. Man arbeite an vielen Einzelmaßnahmen, um die Situation im Umfeld zu verbessern, wie z.B. Wohnsitzauflage und Konsum im unmittelbaren Umfeld. Nach dem Ende des Klageverfahrens werde man an der Änderung der Öffnungszeiten arbeiten. Mit der neuen Mitarbeiterin werde zusätzlich das Umfeldmanagement verstärkt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der aidshilfe e.V. zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.4
Flächennutzung des Areals am Kaiser-Wilhelm-Denkmal Hohensyburg
Stellungnahme der Verwaltung vom 02.06.2022
(Drucksache Nr.: 24536-22-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 02.06.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 10.05.2022 vor:
„… zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Zu 1: In einem Vertrag zwischen der Stadt Dortmund und dem Landschaftsverband
Westfalen-Lippe (LWL) als Grundstückseigentümer wurden u. a. Regelungen zur Reinigung
der Grünanlagen im Bereich der Hohensyburg durch die Stadt Dortmund getroffen. Danach
obliegt dem Grünflächenamt der Stadt Dortmund die Reinigung der Grünanlage. Die
Rasenflächen und Beete werden durch das Grünflächenamt selbst gepflegt, die Mülleimer
werden wöchentlich zweimal durch Mitarbeitende der Werkstätten Gottessegen geleert.
Weitere Leistungen erbringt die Stadt Dortmund hier nicht.
Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass es bisher beim Betrieb des Grünflächenamtes nur
selten Hinweise auf eine Vermüllung der Anlage gab und akute Verschmutzungen stets
zeitnah beseitigt werden. Grundsätzlich ist es möglich, das Reinigungsintervall auf dreimal in
der Woche zu erhöhen, jedoch besteht dazu aktuell keine Notwendigkeit.
Zu 2: Da sich das Grundstück in Eigentum Dritter befindet, ist der Eigentümer dafür
verantwortlich, dass wildes Grillen, Vermüllung etc. verhindert werden. Der Eigentümer
möchte dazu ein Konzept gemeinsam mit der Stadt Dortmund entwickeln….“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.06.2022 vor:
„… zu Ihrer vorstehenden Anfrage vom 10.05.2022 leite ich Ihnen die Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) vom 20.06.2022 im Wortlaut zur Kenntnis weiter:
Das Gelände steht nach der Übertragung durch den LWL im Eigentum der LWL-Tochter WLV (Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH).
Der hohe Auto- und Motorradverkehr wird verursacht durch zwei Schranken an der Zufahrt zum Denkmal, die zeitweise für längere Zeit geöffnet sind.
Eine der Schranken steht im Eigentum der Stadt Dortmund, ebenso wie die zugehörige Wegezufahrt. Die Schranke ist erneuerungsbedürftig und wird von den dort ansässigen Anwohnern im Rahmen der Zufahrt genutzt. Möglicherweise wird die Schranke nicht nach jeder Nutzung auch wieder verschlossen. Grundsätzlich besteht ein Interesse des WLV, dieses städtische Grundstück zu erwerben.
Weiterhin streben der WLV und das LWL-Kulturdezernat eine Attraktivitätssteigerung des Areals an, bei der auch die Stadt Dortmund und die örtlichen Akteure eingebunden werden sollen. In diesem Rahmen können Konzepte zur Vermeidung und Sanktionierung von wildem Grillen und Vermüllung erarbeitet werden. …“
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) fragt, wer die Schranken kontrolliere und wie man für Abhilfe sorgen könne, wenn die Anwohner die Schranken nicht schließen.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) fragt, ob bereits Gespräche zwischen LWL und Ordnungsamt stattgefunden haben.
Frau Siekmann (FB 32) teilt mit, der WLV trage als Eigentümer die Verantwortung für das Grundstück. Der Geschäftsführer Herr Strototte wünsche ein Gespräch mit Vertretern des Ordnungs-, Grünflächen- und Liegenschaftsamtes bezüglich einer Kooperation, das so zeitnah wie möglich stattfinden soll. Hierbei müsse auch der Rechtscharakter geklärt werden. Das Ergebnis werde im Anschluss den politischen Gremien bekanntgegeben.
Herr Steinweg (FB 63) erläutert, das Grünflächenamt sei vertraglich dafür zuständig, den Rasen zu mähen und die Bäume zu pflegen. Für Wege besteht keine Zuständigkeit. Zur Schrankenproblematik führt er aus, es gebe eine Schranke unten am Casino-Parkplatz, die sich im Eigentum des Tiefbauamtes befinde und eine oberhalb im Eigentum des WLV. Die Schranken seien funktionstüchtig, würden aber von den Anwohnern häufig offen gelassen. In der Vergangenheit seien an den geschlossenen Schranken häufig Schäden durch Besucher verursacht worden, die sich unbefugt Zutritt verschafft hätten. Der Müll werde zuverlässig durch Mitarbeiter der Werkstätten Gottessegen entsorgt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4.2 Anträge der Fraktionen
zu TOP 4.2.1
Verbesserung der Situation auf dem Osten- und Westenhellweg sowie in der Dortmunder Innenstadt
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24069-22-E3)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Prüfauftrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 10.05.2022 vor:
„… die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit im Stadtgarten ein privater Sicherheitsdienst, der ausschließlich in den Abendstunden und abends am Wochenende dort unterwegs ist, eingesetzt werden kann.
Hierbei kann die Verwaltung auf die Erfahrungswerte zurückgreifen, die im Westpark - wo ebenfalls ein privater Sicherheitsdienst eingesetzt ist – gemacht werden und wurden. …“
Aufgrund der Verlängerung des Auftrags für den privaten Sicherheitsdienst im Stadtgarten durch die Verwaltung als Geschäft der laufenden Verwaltung bis 31.08.2022 hat sich der o.g. Prüfauftrag der CDU erledigt.
zu TOP 4.2.2
Ermittlungsdienst Abfall - Umsetzung Ratsbeschluss
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25010-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktionen CDU und B´90/Die Grünen vom 01.06.2022 vor:
In der Sitzung des Rates am 16.12.2021 wurde der gemeinsame Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU beschlossen, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“ über die zweijährige Pilotphase hinaus fortzusetzen. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass der Rat der Stadt das Personal und das Sachaufwandsbudget für 8 zusätzliche Stellen zur Verfügung stellt, unter Vorbehalt des Beschlusses des Rates nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. Das eingestellte Budget erhält bis dahin einen Sperrvermerk und die Verwaltung legt in diesem Zusammenhang im 1. Quartal 2022 eine Evaluation des Pilotprojektes vor.
Die Vorlage „Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes“ mit der Drucksachen-Nr.: 24519-22, die nun im Beratungslauf erfolgt, sieht weder eine Fortführung des EDA vor, sondern nur eine Verlängerung des Pilotprojektes von einem Jahr noch, dass die beschlossenen 8 weiteren Stellen für den EDA – bei erfolgter positiver Evaluation – umgesetzt werden. Stattdessen heißt es hier, dass weitergehende personelle Mehrbedarfe im weitergehenden Konzept und einer entsprechenden Ratsvorlage rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraums dargestellt werde. Auch dies war so nicht Bestandteil des Antrags.
Schaut man in die Pressemeldung der Stadt vom 17.05.2022, findet man hier eine durchweg positive Bewertung des EDA. Darin heißt es, dass fast 1.500 MüllsünderInnen ermittelt und über 150.000,- € an Bußgeldern festgesetzt wurden.
Daher bitten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU um einen Sachstand darüber, warum der Ratsbeschluss vom 16.12.2021 – trotz einer erfolgreichen Evaluation - nicht umgesetzt und die Verwaltung lediglich die Verlängerung der Pilotphase um ein weiteres Jahr vorsieht.
Der TOP wird gemeinsam mit TOP 5.1.1 unter diesem behandelt.
zu TOP 4.2.3
Gestaltung von Stromkästen
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25025-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende (gemeinsame) Bitte um Stellungnahme der Fraktionen B`90/ Die Grünen und CDU vom 03.06.2022 vor:
„… in der Ratssitzung am 16.12.2021 wurde mehrheitlich folgender Antrag beschlossen:
Gestaltung von Stromkästen
Illegale Schmierereien an Stromkästen im ganzen Stadtgebiet sorgen für ein unsauberes Stadtbild. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemeinsam mit der DEW21 die Stromkästen im Stadtgebiet künstlerisch zu gestalten – sofern dies noch nicht geschehen ist. Die Bezirksvertretungen sollen zur Auswahl der Motive nach Möglichkeit einen Kunstwettbewerb in den ortsansässigen Schulen initiieren. Für die Umsetzung stellt der Rat der Stadt Dortmund jeder Bezirksvertretung im Haushaltsjahr 2022 einen Betrag von 10.000 Euro zur Verfügung.
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten die Verwaltung um einen Sachstand, inwieweit der obige beschlossene Haushaltsantrag bereits umgesetzt bzw. was bereits unternommen wurde. …“
Herr Legeler (FB 33) teilt mit, man habe in diesem Zusammenhang die Eigentümer DoNetz und Telekom kontaktiert. Diese behielten sich sehr strenge Regularien zur Gestaltung der Stromkästen vor. Die Kästen müssten für die Gestaltung vorbereitet und jedes Motiv müsse freigegeben werden. Der in das Projekt involvierte FB 40 habe deshalb von dem ursprünglichen Vorhaben, der Gestaltung im Rahmen eines Schüler-Wettbewerbes, Abstand genommen. Er schlägt zwei Optionen vor: 1.Die Bezirksvertretungen lassen lokale Gruppen, Künstler, Urbanisten die Kästen gestalten. 2. DoNetz -Kooperationspartner gestalten die Kästen.
Rm Noltemeyer (Fraktion B´90/Die Grünen) schlägt vor, Option 1 wahrzunehmen ggf. mit lokalen Ausbildungsbetrieben.
sB Martinschledde (Die Linke+) möchte den ursprünglich geplanten Wettbewerb innerhalb der Bezirksvertretungen unter Einbeziehung der Eigentümer-Unternehmen ggf. mit Dienstleistern durchführen.
sB Reinbold weist auf die haftungsrechtlichen Probleme hin.
Herr Legeler (FB 33) konkretisiert seinen Vorschlag dahingehend, Projekte der Bezirksvertretungen mit Schulen, Kindergärten und lokalen Initiativen (Urbanisten, Nachbarschaftstreff) durch die Eigentümer DEW und Telekom begleiten zu lassen. Die finanziellen Mittel seien durch den Haushaltsbegleitbeschluss vorhanden. Von einem Wettbewerb rät er ab.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) weist darauf hin, dass der Haushaltsbegleitbeschluss nur „nach Möglichkeit“ einen Wettbewerb zur Gestaltung der Stromkästen vorschlägt, andere Vorgehensweisen aber offen lässt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.2.4
Toilettenanlagen im öffentlichen Raum
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25026-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 03.06.2022 vor:
„… die Fa. Wall betreibt im ganzen Stadtgebiet u.a. auch öffentlich zugängliche Toiletten.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Darstellung, ob diese Toiletten auch regelmäßig von der Stadt auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden und auch daraufhin, ob und wie lange Toiletten geschlossen sind.
Darüber hinaus bitten wir um eine Übersicht, wie viele Einrichtungen sich pro Stadtbezirk mittlerweile an dem Projekt „Nette Toilette“ beteiligen. …“
sE Preuß (Seniorenbeirat) teilt aus dem Seniorenbeirat mit, der Dienstleister für den Betrieb der öffentlichen Toiletten sei nicht mehr die Firma Wall.
StR Dahmen erklärt, die Vertragsangelegenheiten zum Betrieb der öffentlichen Toiletten sei Angelegenheit des FB 3 und eine Stellungnahme von dort erfolge zur nächsten Sitzung schriftlich.
Rm Dsicheu Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) wünscht die Weiterleitung der Stellungnahme an die BV und den Seniorenbeirat. Seine Fraktion bitte um eine Karte mit den Einrichtungen „nette Toilette“. Weiterhin möchte er wissen, ob es möglich ist, in der Innenstadt feste Toilettenwagen zu installieren.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.5
Gehwegparken
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25028-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vom 03.06.2022 vor:
„… die Fraktion DIE LINKE + bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es Anweisungen oder Empfehlungen an die Mitarbeitenden im Außendienst des Ordnungsamtes, um dem Parken ohne gültigen Parkausweis auf ausgewiesenen Parkplätzen mehr Aufmerksamkeit zu widmen als dem Parken auf Geh- oder Radwegen?
2. Einem wie hohen Anteil von Hinweisen auf Parken auf Geh- oder Radwegen geht die Verwaltung nach, indem sie fallbezogen Mitarbeitende im Außendienst des Ordnungsamtes vor Ort einsetzt?
3. Wie viele Mitarbeitende (vollzeitverrechnete Stellen) sind im Außendienst des Ordnungsamtes mit dem Feststellen von Parkverstößen befasst? Wie viele davon sind außerhalb der Innenstadtbezirke tätig? …“
Frau Siekmann (FB 32) erläutert das diesbezügliche Verfahren. Die Mitarbeiter des KOD kontrollierten sämtliche Verstöße und man gehe sämtlichen Hinweisen nach. Im letzten Jahr habe die Anzahl der Fremdanzeigen bei rund 10.000 gelegen. Im ruhenden Verkehr gebe es zurzeit 53,52 vollzeitverrechnete Planstellen plus zusätzliche Stellen, auch für den Innendienst, aus den Haushaltsbegleitbeschlüssen.
sB Martinschledde (Die Linke+) erwähnt, es seien seinerzeit über 100 Stellen für die Parkraumbewachung angefragt worden. Diese seien unter anderem aufgrund fehlender Räumlichkeiten nicht eingerichtet worden. Seiner Meinung nach seien die Mitarbeiter kostendeckend tätig, so dass hier Personal aufgestockt werden sollte.
Frau Siekmann stellt folgendes Problem dar: wenn der Außendienst der Verkehrsüberwachung aufgestockt werde, müsse ebenfalls die Struktur im Innendienst und bei den Räumlichkeiten erweitert werden, was zu einer Erhöhung der Kosten führe. Weiterhin müsse man beachten, dass der Präventivbereich der Verkehrsüberwachung durch die Aktualisierung des Bußgeldkataloges verbessert worden sei, was perspektivisch zu einer Entlastung des Außendienstes führen solle.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) erinnert an das Ergebnis der Anfrage seiner Fraktion aus dem letzten Jahr. Es sei damals ein Kostendeckungsgrad von 66,2 % berechnet worden. Die Erhöhung der Bußgelder könne allerdings zukünftig zu einem anderen Ergebnis führen, weswegen man dies im nächsten Jahr noch einmal prüfen sollte.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.2.6
Bedenk- und Stabilisierungsfrist nach § 59 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25030-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vom 03.06.2022 vor:
„… die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung:
1. Wie häufig wurde die Bedenk- und Stabilisierungsfrist seitens der Stadt Dortmund gewährt?
2. Welchen Nationalitäten wurde diese Bedenk- und Stabilisierungsfrist gewährt?
3. Welche ausbeuterischen Gegebenheiten lagen der Sache zu Grunde?
Die Beantwortung der Anfrage bitten wir auch dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis zu geben. …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.7
Digitale Parkraumüberwachung
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25033-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktionen B´90/ Die Grünen und CDU vom 03.06.2022 vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um einen mündlichen Bericht in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 21. Juni 2022 zum Prüfauftrag zur Einführung digitaler Parkraumüberwachungsmöglichkeiten und Scan-Fahrzeugen (DS 22751-21). …“
Frau Siekmann (FB 32) informiert, das Thema sei aktuell im Koalitionsvertrag NRW lediglich in einem Nebensatz erwähnt worden, da hierfür zunächst eine Änderung von Bundesgesetzen erforderlich sei. Ein Erfahrungsbericht aus Berlin liege noch nicht vor. Die Situation werde sich bis September voraussichtlich nicht ändern. Wenn es eine Änderung gebe, werde man sich in Dortmund um ein Pilotprojekt bemühen und berichten.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.2.8
Livestream-Übertragung der Sitzungen des Rats
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25034-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktionen B´90/Die Grünen und CDU vom 03.06.2022 vor:
„… bezugnehmend auf den Beschluss des Rates zur Live-Übertragung der Sitzungen des Rates (20122-21) bitten die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU um einen Sachstand zur Umsetzung der Gebärdensprachenübersetzung. Die Stellungnahme der Verwaltung soll bitte auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk übersendet werden. …“
Rm Denzel (Fraktion B´90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Gebärden-Dolmetschung im Vertrag für die Livestream-Übertragung der Ratssitzungen inkludiert gewesen sei und nun auch dringend umgesetzt werden solle.
StR Dahmen sagt zu, die Informationen vom FB 1 einzuholen.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.9
Musik- und Kulturförderung im Stadtgarten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25029-22)
Die AfD-Fraktion zieht den Vorschlag zur Tagesordnung zurück.
4.3 Überweisungen anderer Gremien
zu TOP 4.3.1
Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)
Der zugrundeliegende Antrag der CDU-Fraktion wurde im AKUSW zurückgenommen
zu TOP 4.3.2
Umgestaltung der Arndtstraße als Fahrradstraße
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 23104-21-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022 vor:
„… Frau Rm Neumann- Lieven zeigt sich überrascht, dass die Angelegenheit diesem Ausschuss vorgelegt werde, da sie die Meinung vertrete, dass dies eine originäre Aufgabe der Bezirksvertretung sei.
Herr Rm Stieglitz weist darauf hin, dass man die Thematik in die gesamte Situation einbetten könne. Es gäbe ja auch noch andere Maßnahmen, welche hier möglicherweise zu betrachten wären, z.B. die Einrichtung von Quartiersgaragen oder die Einrichtung von Anwohnerparken.
Herr Rm Weber schließt sich der Haltung von Frau Rm Neumann-Lieven an und verweist auch nochmal darauf, dass es die Aufgabe der Bezirksvertretung sei, den Bürger*innen vor Ort die Situation zu vermitteln. Daher rege er an, hierzu dort nochmal eine Informationsveranstaltung durchzuführen.
Herr sB Martinschledde schließt sich seinem Vorredner an, sieht aber die Problematik darin, dass bereits alles hierzu gelaufen sei und auch alle Fristen hierzu mittlerweile abgelaufen wären.
Herr Wilde erinnert nochmal daran, dass die gesamte Maßnahme bereits entschieden sei. Man habe ein Verfahren und eine Beteiligung durchgeführt. Man habe letztendlich die politischen Beschlüsse hierzu gefasst. Die Maßnahme sei jetzt umgesetzt und es trete hier eigentlich das ein, was man gewollt habe. Man gebe, wie beabsichtigt, dem Radverkehr dort jetzt mehr Raum. Dass damit nicht alle Anwohner*innen zufrieden seien, weil natürlich auch Nachteile damit verbunden wären, war allen Beteiligten aber im Voraus klar. Es helfe daher auch nicht, dies zum jetzigen Zeitpunkt nochmal neu zur Diskussion zustellen. Die einzelnen Themen, die aufgerufen würden, könne man dann, wenn das Ganze evaluiert würde, nochmal aufrufen und sich dazu verhalten, aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt.
Herr Rm Kowalewski führt an, dass auch er hier nichts zurückholen wolle. Der einzige Aspekt, der hier vielleicht mit der Polizei erörtert werden könnte, sei der, dass dort angeführt werde, dass die Fahrgeschwindigkeit sich erhöht hätte.
Herr Rm Frank erinnert daran, dass auch der AMIG die Angelegenheit zur Kenntnis genommen habe und sich deutlich dafür ausgesprochen habe, dass man hier weiterhin die Fahrradstraße haben wolle und das auch gut fände. Er empfehle, es auch hier dabei zu belassen.
Herr Rm Dudde betont, dass auch seine Fraktion die Angelegenheit heute nur zur Kenntnis nehme.
Dass man sich nicht weiter damit beschäftigen wolle, läge allerdings nicht daran, dass man sich generell nicht mit dem Thema befassen wolle sondern es zu dieser Straße bereits durch-bzw. ausdiskutiert habe.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung des AKUSW zur Kenntnis.
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
5.1 Ordnungsamt
zu TOP 5.1.1
Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der BV-Innenstadt Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2022 vor:
zu TOP 5.12
Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den nachfolgenden Beschluss mit dem Zusatz zu fassen, das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“ sowohl personell (auf acht Planstellen) aufzustocken, als auch als Dauereinrichtung zu verstetigen, ohne dabei andere Methoden (Informationen, weitere Abfalleimer, häufigere Reinigungs-/ Entsorgungsintervalle) zu vernachlässigen:
Beschluss:
1. Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht und die Zwischenevaluation der Verwaltung zum bisherigen Pilotverlauf des Ermittlungsdienstes Abfall zur Kenntnis.
2. Er beschließt die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge der vier Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation bzw. die Arbeitsprozesse des Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu reduzieren und dadurch Synergien zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021 (DS-Nr. 22100-21-E33) und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS Nr. 20864-21) rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraumes ein weitergehendes Konzept zur Fortführung des EDA vorgelegt.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des APOD aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2022 vor:
Beschluss s.o.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des AKUSW aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022 vor:
zu TOP 3.4
Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)
Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 01.06.2022:
Empfehlung s.o.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag(Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 24519-22-E1):
...wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
1. Der Ermittlungsdienst Abfall kann kein Ersatz sein für zusätzliche Angebote seitens der Stadt, wie z. B. mehr Mülleimer und häufigere Reinigungsintervalle, die ebenfalls notwendig sind um die Müllproblematik im Dortmunder Stadtgebiet in den Griff zu bekommen. Genauso müssen Informationen zur richtigen Abfallentsorgung einfach und in verschiedenen Sprachen zugänglich sein.
2. Der Rat bekräftigt aus diesem Grund den Beschluss eines kostenlosen Sperrmülltages, bei dem die Dortmunder Bewohner*innen Sperrmüll direkt vor ihrer Haustür entsorgen können.
3. Der Ermittlungsdienst Abfall dient dazu, die Verursacher*innen größerer „gewerbsmäßiger“ Abfallentsorgungen zu finden. Er darf nicht dazu führen, dass Menschen in schlechten Wohnverhältnissen oder aus Unwissen kriminalisiert werden
Begründung
Die Problematik der illegalen Abfallentsorgung ist vielschichtig und muss daher auch mit verschiedenen Mitteln angegangen werden. Neben den großen Müllablagerungen, die mit Transportern in Grünflächen oder Wohngebieten abgeladen werden und die verfolgt gehören, gibt es die vielen kleineren Verschmutzungen, die durch eine unzureichende Anzahl an Mülleimern oder ein zu seltenes Leerungsintervall entstehen. Genauso entstehen Müllablagerungen durch schlechte Wohnverhältnisse mit einer unzureichenden Müllabholung. Der Ermittlungsdienst Abfall soll die „gewerbsmäßige“ Entsorgung großer Müllmengen verfolgen, darf aber nicht dazu führen, dass Armut kriminalisiert wird.
AKUSW, 08.06.2022:
Nach ausführlicher Diskussion erfolgt die Abstimmung wie folgt:
Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 24519-22-E1):
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (Fraktion B’90 /Die Grünen und Die FRAKTION /DIE PARTEI) ab.
Zur Vorlage:
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss s.o.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der BV Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022 vor:
zu TOP 12.9
Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West sieht eine zu hohe Diskrepanz zwischen Einnahmen und Ausgaben ( Bußgeldern und Personalkosten) und schlägt diesbezüglich Nachbesserung vor. Weiterhin ist auch im Bezirk Innenstadt-West eine EDA-Präsenzveranstaltung, wie bereits in anderen Stadtbezirken geschehen, gewünscht und falls bereits terminiert, wird um Bekanntgabe des Termins gebeten.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgend, den nachfolgenden Beschluss mit dem Zusatz zu fassen, das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“ sowohl personell (auf acht Planstellen) aufzustocken, als auch als Dauereinrichtung zu verstetigen, ohne dabei andere Methoden (Informationen, weitere Abfalleimer, häufigere Reinigungs-/
Entsorgungsintervalle) zu vernachlässigen.
Beschluss s.o.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der BV Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022 vor:
zu TOP 6.6
Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN ist der Meinung, dass die Strafgebühren für illegal entsorgten Abfall nicht hoch genug sind und schlägt vor, diese zu erhöhen.
Dem stimmen die CDU- Fraktion, die FDP und die SPD-Fraktion zu.
Die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI gibt zu bedenken, ob es nicht auch andere Lösungen gäbe, um dem Problem entgegen zu wirken.
Empfehlung
1. Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den Tätigkeitsbericht und die Zwischenevaluation der Verwaltung zum bisherigen Pilotverlauf des Ermittlungsdienstes Abfall zur Kenntnis.
2. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt mit den gemachten Anmerkungen dem Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (2 Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI, 1 FDP, 1 Herr Utech SPD-Fraktion) die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge der vier Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation bzw. die Arbeitsprozesse des Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu reduzieren und dadurch Synergien zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021 (DS-Nr. 22100-21-E33) und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS Nr. 20864-21) rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraumes ein weitergehendes Konzept zur Fortführung des EDA vorgelegt.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) erklärt sich für seine Fraktion mit der Vorlage nicht einverstanden. Er kündigt an, dass die CDU-Fraktion in der September-Sitzung den Wegfall der Sperrvermerke beantragen wird.
Rm Lyding-Licherfeld (SPD-Fraktion) hält die bisherige Pilotphase für erfolgreich und die Verlängerung des Piloten nicht für sachgerecht. Ihre Fraktion werde dem Antrag der CDU-Fraktion auf Entfristung des Projektes und der entsprechenden Stellen zustimmen. Sie gehe davon aus, dass sich das Projekt aufgrund der bisherigen Erfolge als selbsttragend erweisen wird.
Rm Lögering (Fraktion B´90/Die Grünen) stimmt den beiden vorangegangenen Rednern zu.
StR Dahmen weist auf Verbesserungspotentiale hin, die in der verlängerten Pilotphase ausgeschöpft werden sollen. Weiterhin soll an der Beschleunigung der Prozesse gearbeitet werden. Zunächst könnte mit der Vorlage das Projekt mit den entsprechenden Stellen verlängert werden.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) möchte der BV Nord folgend, den Beschluss mit deren Zusatz beschließen.
Die anderen Fraktionen stimmen diesem Vorschlag mehrheitlich zu.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die vorangehenden Empfehlungen der Gremien zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt - der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgend – mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, den nachfolgenden Beschluss mit dem Zusatz zu fassen, das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“ sowohl personell (auf acht Planstellen) aufzustocken, als auch als Dauereinrichtung zu verstetigen, ohne dabei andere Methoden (Informationen, weitere Abfalleimer, häufigere Reinigungs-/ Entsorgungsintervalle) zu vernachlässigen:
1. Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht und die Zwischenevaluation der Verwaltung zum bisherigen Pilotverlauf des Ermittlungsdienstes Abfall zur Kenntnis.
2. Er beschließt die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge der vier Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation bzw. die Arbeitsprozesse des Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu reduzieren und dadurch Synergien zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021 (DS-Nr. 22100-21-E33) und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS Nr. 20864-21) rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraumes ein weitergehendes Konzept zur Fortführung des EDA vorgelegt.
zu TOP 5.1.2
Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplans „Angsträume City“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24381-22)
StR Dahmen geht kurz auf das Thema Sicherheitsgefühl der Besucher kultureller Veranstaltungen des Konzert- und Opernhauses ein. Das Konzerthaus plane in diesem Zusammenhang das Umfeld attraktiver zu gestalten. Weiterhin stünden beide Häuser im Austausch mit den Betreibern der Parkhäuser zur Steigerung des Sicherheitsgefühls. Zu der Situation im Stadtgarten berichtet er, dass die Maßnahmen des Grünflächenamtes und der verstärkte Einsatz des KOD zu einer Verbesserung der Situation geführt hätten. Den Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes im Stadtgarten möchte er aufgrund der guten bisherigen Erfahrungen und dem Rückgang der Beschwerden bis zum 31.08.2022 verlängern, weiterhin als Geschäft der laufenden Verwaltung. Darüber hinaus seien Events mit dem Jugendamt und dem Opernhaus geplant, um die Aufenthaltsqualität zu steigern und den Ort positiv zu besetzen.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) bewertet die dargestellte Doppelstruktur positiv. Zum Einsatz des Sicherheitsdienstes wünscht er einen schriftlichen Bericht nach der Probephase. Die Musikbeschallung des Konzerthauses in der Passage an der Brückstraße sehe er kritisch. Diese Maßnahme sei eher geeignet für die Parkhäuser. Er fragt, ob die Eigentümer dies alleine entscheiden dürften oder ob hier eine Genehmigung der Verwaltung erforderlich sei.
StR Dahmen betont, durch die Musik dürfe keine Störung des öffentlichen Raumes erfolgen, dies richte sich nach dem Immissions-Schutzgesetz. Dieses Mittel dürfe nur zur Steigerung der Aufenthaltsqualität eingesetzt werden. Er erläutert die Ideen zu weiteren Maßnahmen und kündigt für den Herbst einen neuen Bericht an.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) begrüßt das Gesamtpaket der Maßnahmen und möchte spätestens zu den Haushaltsberatungen die Pläne noch einmal prüfen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den folgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, der Hauptausschuss und Ältestenrat sowie der Rat der Stadt Dortmund nehmen den aktuellen Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss Entwicklung Aktionsplan „Angsträume City“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vom 23.05. bis einschließlich 30.06.2022 befristeten Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes mit einer Präsenz von Montag bis Samstag (19 bis 23 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (15 bis 23 Uhr) im Stadtgarten zur Kenntnis. Die Beauftragung der Verwaltung erfolgte aus dem bestehenden Rahmenvertrag.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die bisher geplanten Veranstaltungen im Stadtgarten zu Kenntnis.
5.2 Bürgerdienste
- unbesetzt -
5.3 Feuerwehr
zu TOP 5.3.1
Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24926-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022 vor:
zu TOP 3.18
Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24926-22)
AKUSW, 08.06.2022:
Herr Rm Dudde deklariert hierzu für seine Fraktion weiteren Beratungsbedarf.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hierzu folgende Empfehlung des AMIG aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022 vor:
zu TOP 3.9
Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24926-22)
AMIG 14.06.2022:
Mit dem Zusatz, dass die Ausstiegsklausel gewahrt werden soll, empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LNKE+) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Genehmigung der abgegebenen Teilnahmeerklärung am „Nationalen Bewerbungsverfahren“ des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Fußballweltmeisterschaft der Frauen 2027 (FIFA WWC 2027). Die Teilnahmeerklärung erfolgte unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.
Herr Sauer (FB 37) erläutert die Vorlage. Die Bewerbung hänge noch von dem Ratsbeschluss ab. Die Unzumutbarkeitsklausel des DFB habe den Hintergrund, dass bislang noch keine Vorgaben der FIFA zur Ausrichtung des Wettbewerbs erfolgt seien. Der Begriff der „Unzumutbarkeit“ sei allerdings auslegungsbedürftig.
Rm Bonhof (AfD-Fraktion) bezweifelt den Nutzen der Teilnahme an diesem Wettbewerb für die Stadt aufgrund der Größe des Dortmunder Stadions und stimmt der Vorlage aus diesem Grund nicht zu.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) lehnt die Vorlage ebenfalls ab, da die Bedingungen der FIFA belastend für die teilnehmenden Städte seien z. B. durch hohe Kostenauflagen, die zu Lasten anderer städtischer Projekte gingen.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) äußert die Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage.
Herr Sauer teilt ergänzend mit, dass das Finalspiel nicht in Dortmund stattfinden werde, da die Entscheidung bereits für Amsterdam als Austragungsort gefallen sei.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+ und der AfD-Fraktion, in Abwesenheit der Fraktion Die Fraktion – Die Partei, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Genehmigung der abgegebenen Teilnahmeerklärung am „Nationalen Bewerbungsverfahren“ des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Fußballweltmeisterschaft der Frauen 2027 (FIFA WWC 2027). Die Teilnahmeerklärung erfolgte unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.
zu TOP 5.3.2
Katastrophenschutztag
Herr Harries (FB 37) berichtet, der vom Land NRW initiierte Katastrophenschutztag in Dortmund und Krefeld werde mit dem Schwerpunkt „Unwetter“ am 06.08.2022 in der Dortmunder Innenstadt mit zahlreichen Mitmach-Aktionen stattfinden.
5.4 Rechtsamt
- unbesetzt -
5.5 andere Fachbereiche
zu TOP 5.5.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24245-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 7. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 28.02.2022 zur Kenntnis.
zu TOP 5.5.2
Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24656-22)
Rm Denzel (Fraktion B´90/Die Grünen) teilt mit, dass sie an der Abstimmung nicht teilnimmt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen), den in der Anlage 1 aufgeführten Wiederaufbauplan mit insgesamt 92 Maßnahmen und Gesamtkosten in Höhe von 1.349.196 Euro im Rahmen der Aufbauhilfe NRW zu beantragen. Aufgrund der Tatsache, dass bei den Maßnahmen die abschließende Prüfung mit Antragstellung erfolgt, kann es im weiteren Ablauf gegenüber dem aktuellen Stand zu Veränderungen kommen.
b) die Berichterstattung durch die Verwaltung im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten (erster Sachstandsbericht in 12/2022).
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage des Wiederaufbauplans im fortlaufenden Prüfverfahren neue Maßnahmen in das Förderprogramm aufzunehmen bzw. Maßnahmen bei Feststellung der Nichtförder-fähigkeit herauszunehmen.
zu TOP 5.5.3
Geschäftsbericht 2021 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24270-22)
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) erkundigt sich nach den hohen Unterschieden bei den Beteiligungen der Bezirksvertretungen.
Rm Schmidt (SPD-Fraktion) erklärt dies damit, dass einige Bezirksvertretungen für zahlreiche Veranstaltungen einen relativ geringen Betrag beitrügen, andere dagegen weniger aber aufwändigere, kostenintensivere Veranstaltungen durchführten. Dies sei ein Problem des Stadtbezirksmarketings seit dieses nicht mehr bei dem FB 33 sondern bei der Wirtschaftsförderung angesiedelt ist. Aus diesem Grunde ließen sich die Zahlen nicht vergleichen.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) sieht das Problem der unterschiedlichen Organisation des Stadtbezirksmarketings ähnlich, bringt dieses aber nicht mit dem Wechsel der Zuständigkeit in Zusammenhang.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den folgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt nimmt den Geschäftsbericht 2021 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. zur Kenntnis.
zu TOP 5.5.4
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23982-22)
Alle Fraktionen begrüßen die Form der Wertschätzung für das Ehrenamt.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) wünscht eine stärkere Förderung der Qualifizierung der im Ehrenamt Tätigen. Er weist auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen und CDU im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit auf Einrichtung von Vergünstigungen bei städtischen Einrichtungen von Sport und Kultur für Ehrenamtliche hin. Hierfür halte man eine Einbindung der Wirtschaftsförderung für sinnvoll.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den folgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis.
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
Der Vorsitzende Herr Weber verabschiedet das ausscheidende Ratsmitglied Denzel (Fraktion B´90/Die Grünen).
Friedrich-Wilhelm Weber Uwe Martinschledde Andrea Jenks
Vorsitzender sachkundiger Bürger Schriftführerin
Petition OB Grundstücksvergabe Ammersbaum Oestrich.pdf
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus