Niederschrift (öffentlich)

über die 38. Sitzung des Integrationsrates
am 26.11.2019
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:00 Uhr


Anwesend:

      Name
      Dienststelle o. ä. m.
      Unterschrift
stimmberechtigte Mitglieder des Integrationsrates:
Frau Aysun TekinVorsitzendeanwesend
Herr AkkayaListe der Vielfaltanwesend
Frau Albrecht-Winterhoff
(in Vertretung für Frau Brandt)
RM SPDanwesend
Herr Zühtü AydoganDiD---------------------
Herr Thomas BahrRM CDUanwesend
Frau Rita BrandtRM SPDentschuldigt
Frau Malgorzata BrozskoPolnische Listeanwesend
Frau Irina Bürstinghaus(-)anwesend
Herr Andrzej CeglarskiPolnische Listeanwesend
Frau Ute CüceogluInt. SPDentschuldigt
Herr Emmanouil Daskalakis
      RM CDU
--------------
Herr Antonio DiazInt. SPDanwesend
Frau Sevinc ElmaciInt. SPD-----------------
Herr Emre GülecAAdTVanwesend
Herr Thorsten HoffmannRM CDUentschuldigt
Frau Fatma Karaca-TekdemirAAdTVentschuldigt
Herr Burak KayaBündnis f. Innov. u. Gerechtigkeitentschuldigt
Herr Marcin Antoni KoreckiPolnische Liste-------------------
Herr Alexander KrimhandKrimhand-Kabatski Osteuropäischer Wählekreisanwesend
Frau Monika LandgrafRM Bündnis 90/Die Grünenanwesend
Herr Kevin Ndeme Nguba MatukeAfrikaner in Dortmundanwesend
Frau Ute PieperRM SPDanwesend
Frau Nadja ReiglRM Die Linke/Piratenanwesend
Herr Nikolai Schaefer Int.SPDanwesend
Herr Fiedhelm SohnRM SPDanwesend
Herr Adem SönmezAAdTVentschuldigt
Herr Michael TaranczewskiRM SPDanwesend
Herr Arthithan ThevakumaranListe der Vielfaltentschuldigt
Herr Rafet ÜnalInt.SPDanwesend
Beratende Mitglieder:
Herr Prof. Dr. Ernst-Wilhelm SchwarzeSeniorenbeiratanwesend
Frau Ricarda ErdmannArbeiterwohlfahrtanwesend
Verwaltung:
Frau WolfsFB 1anwesend
Herr KorkusFB 1anwesend
Frau GüntürkFB 1anwesend
Herr WillekeFB 40anwesend

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 38. Sitzung des Integrationsrates,
am 26.11.2019, Beginn 16:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Integrationsrates am 25.09.2019

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Wahl 3. stellv. Vorsitz Integrationsrat / Umbesetzung Vorstand des Integrationsrates
Gemeins. Vorschlag zur TO(Internationale SPD-Liste, Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände)
(Drucksache Nr.: 15991-19)

2.2 Benennung eines Mitglieds des Integrationsrates als Delegierte/Delegierter für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 15994-19)

2.3 Integrationsratswahlen 2020
Mündlicher Bericht

3. Vorstellung von Projekten/Organisationen/mündliche Berichte

3.1 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 4. Zwischenbericht für Grundschulen,
insbesondere in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost,
Gymnasien und Gesamtschulen

mündlicher Bericht

4. Anträge/Anfragen

4.1 Sicherstellung des Angebots einer Beratungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund in Dortmund
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.09.2019

(Drucksache Nr.: 15224-19)

4.2 Einrichtung eines schulscharfen Sozialindexes für NRW in Anlehnung an den Hamburger Sozialindex
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15989-19)

4.3 Einrichtung eines schulscharfen Sozialindexes für NRW in Anlehnung an den Hamburger Sozialindex_Landesintegrationsrat
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15990-19)

4.4 Umbesetzung in Gremien
Gemeins. Vorschlag zur TO(Internationale SPD-Liste, Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände)
(Drucksache Nr.: 15993-19)

4.5 Anpassung des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulrauressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16029-19)

5. Vorlagen

5.1 Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15163-19)

5.2 Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14939-19)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2019

(Drucksache Nr.: 14939-19)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2019

(Drucksache Nr.: 14939-19)

hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019 - Ergänzung der Beschlussvorlage
(Drucksache Nr.: 14939-19-E3)

5.3 Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14881-19)

5.4 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
Baubeschluss und Einrichtung eines Kinder- und Jugendtreffs

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14190-19)

5.5 Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15143-19)

hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019

(Drucksache Nr.: 15143-19)

hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 30.10.2019
(Drucksache Nr.: 15143-19-E1)

5.6 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15399-19)

5.7 Fortbestand und Weiterentwicklung der Städtekooperation Integration.Interkommunal
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15568-19)

5.8 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15794-19)

6. Berichte/Informationen aus den Ausschüssen und Bezirksvertretungen

6.1 Angelegenheit aus dem Seniorenbeirat
Kenntnisnahme

7. Mitteilungen

7.1 Internationale Woche 2020
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 15992-19)


Die öffentliche Sitzung des Integrationsrates der Stadt Dortmund wurde um 16:00 Uhr von der Vorsitzenden Frau Aysun Tekin eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt. Ebenfalls wurde auf die Aufzeichnung der Sitzung hingewiesen.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Malgorzata Brzosko benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Vorsitzende teilt mit, dass die Tagesordnung um den TOP 2.3 „Integrationsratswahlen 2020“ erweitert werden soll. Weiterhin wird vorgeschlagen die TOP´s 5.1 bis 5.4 im Block zur Kenntnis zur nehmen.
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht inkl. der o.g. Änderungen einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Integrationsrates am 25.09.2019

Die Niederschrift über die 37. Sitzung des Integrationsrates am 25.09.2019 wurde einstimmig genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Wahl 3. stellv. Vorsitz Integrationsrat / Umbesetzung Vorstand des Integrationsrates
Gemeins. Vorschlag zur TO(Internationale SPD-Liste, Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände)
(Drucksache Nr.: 15991-19)

Dem Integrationsrat lag nachfolgender Antrag des Vorstands des Integrationsrates zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Beschlussvorschlag:

a) Der Integration beschließt die Wahl einer/eines neuen 3. stellv. Vorsitzenden.
b) Herr/Frau ________ ersetzt das ausgeschiedene Integrationsratsmitglied, Krzysztof Imielski, als 3. stellv. Vorsitzenden des Integrationsrates (zugleich Vorstandsmitglied)

Begründung:
Herr Krzysztof Imielski hat sein Mandat als Integrationsratsmitglied aufgegeben. Herr Imielski war zudem 3. stellv. Vorsitzender des Integrationsrates und Vorstandsmitglied.
Durch das Ausscheiden des Herrn Imielski entsteht eine entsprechende Vakanz.

Herr Bahr (CDU Fraktion) schlug nach kurzer Diskussion Herrn Kevin Matuke als 3. stellv. Vorsitzenden vor.

Beschluss:
Der Integrationsrat beschließt einstimmig die Wahl einer/eines 3. stellv. Vorsitzende/n.
Der Integrationsrat wählt Herrn Kevin Matuke (Afrikaner in Dortmund) einstimmig als 3. Stellv. Vorsitzenden des Integrationsrates


zu TOP 2.2
Benennung eines Mitglieds des Integrationsrates als Delegierte/Delegierter für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 15994-19)
Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Imielski aus dem Integrationsrat der Stadt Dortmund ist ein (Ersatz-) Mitglied für die Mitgliederversammlungen des Landesintegrationsrates NRW zu benennen.

Beschluss:
Der Integrationsrat benennt einstimmig Herrn Ceglarski (Polnische Liste) als Delegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW. Der Integrationsrat benennt einstimmig Frau Brzosko (Polnische Liste) als stellv. Delegierte für den Landesintegrationsrat.


zu TOP 2.3
Integrationsratswahlen 2020

Herr Taranczewski (SPD Fraktion) teilt mit, dass im Rahmen der Vorstandssitzung des Integrationsrates die Thematik „Integrationsratswahlen 2020“ besprochen wurde. An dem Gespräch haben auch Vertreter des Fachbereichs Wahlen teilgenommen.
Herr Taranczewski erklärt, dass mit dem FB Wahlen vereinbart wurde, dass die Stimmabgabe zur Integrationsratswahl in den gleichen Wahllokalen erfolgen wird, in welchen auch die Stimmen zur Kommunalwahl abgegeben werden können. Das hat den Vorteil, dass Wähler*innen, welche doppeltes Wahlrecht haben nicht in verschiedene Wahllokale müssen um die Stimmen abzugeben und könnte die Wahlbeteiligung daher positiv beeinflussen. Die Auszählung der abgegebenen Stimmen zur Integrationsratswahlen erfolgt allerdings am Tag nach der eigentlichen Wahl. Das Ergebnis der IR-Wahl steht dann ca. zwei Tage nach der Wahl fest.

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen von Herrn Taranczewski zur Kenntnis.


3. Vorstellung von Projekten/Organisationen/mündliche Berichte
zu TOP 3.1
Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 4. Zwischenbericht für Grundschulen,
insbesondere in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost,
Gymnasien und Gesamtschulen


Herr Willeke (FB 40) berichtet anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation zum 4. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für die Grundschulen, insbesondere in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost, die Gymnasien und Gesamtschulen. Auf den Inhalt der Präsentation wird verwiesen.

4. Anträge/Anfragen
zu TOP 4.1
Sicherstellung des Angebots einer Beratungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund in Dortmund
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.09.2019

(Drucksache Nr.: 15224-19)

Dem Integrationsrat lag nachfolgende Überweisung aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk vor:

zu TOP 3.10
Sicherstellung des Angebots einer Beratungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund in Dortmund
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 15224-19)

Herr Volkert berichtet, dass dieses Angebot von der Lebenshilfe vorgehalten und deutlich erforderlich ist. Diese Arbeit soll fortgesetzt werden.

Bei zwei Enthaltungen beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk:

Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und den Integrationsrat auf, die Arbeit der Beratungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund über das Auslaufen der Finanzierung durch die Aktion Mensch am 31.03.2020 sicher zu stellen.


Herr Taranczewski (SPD Fraktion)berichtet, dass die dem Integrationsrat vorliegende Überweisung auch dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit vorlag und beraten wurde.
Herr Taranczewski erklärt, dass der Leiter des Sozialamtes, Herr Süßhardt, im Rahmen der Ausschusssitzung dazu geraten hat, das der überörtliche Träger der Sozialhilfe (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) den Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerks zur weiteren Befassung direkt erhält.
Der Vertreter des Behindertenpolitischen Netzwerks, Herr Volkert, erklärte sich im Rahmen der Ausschusssitzung damit einverstanden.

Weiterhin teilt Herr Taranczewski mit, dass die Verwaltung durch den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt wird, den Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerks an den Landschaftsverband weiterzuleiten.

Der Integrationsrat nahm die Ausführungen von Herrn Taranczewski und die Überweisung aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Einrichtung eines schulscharfen Sozialindexes für NRW in Anlehnung an den Hamburger Sozialindex
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15989-19)

Dem Integrationsrat lag nachfolgender Antrag der Internationalen SPD-Liste zur Beratung und Beschlussfassung vor:
Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat bittet den Schulausschuss sich für die Einführung eines schulscharfen Sozialindexes für NRW einzusetzen und dem Rat der Stadt zu empfehlen, sich mit den Kommunen der Ruhrgebietsschiene in Verbindung zu setzen, um gemeinsam bei der Landesregierung die zeitnahe Einrichtung eines klassenbildungs-relevanten Sozialindexes zu erreichen, dabei soll sich der NRW-Sozialindex an den Steuerungsfunktionen des Hamburger Sozialindexes orientieren.

Begründung:

In Hamburg gibt es seit 1996 einen Sozialindex für alle staatlichen Grundschulen,
Stadtteilschulen und Gymnasien. Die letzte Aktualisierung des Sozialindex wurde im Februar
2013 vorgenommen. Der Sozialindex beschreibt die sozialen Rahmenbedingungen an Schulen
auf einer Skala von l bis 6. Dabei steht eine l für Schulen mit sehr schwierigen sozialen
Rahmenbedingungen und eine 6 für Schulen mit sehr begünstigten sozialen
Rahmenbedingungen.
Verteilungsgerechtigkeit: Die Behörde für Schule und Berufsbildung berücksichtigt den
Sozialindex bei der Ausstattung von Schulen. Schulen mit schwierigen Rahmenbedingungen
erhalten für ihre Schülerinnen und Schüler zusätzliche Ressourcen, zum Beispiel für kleinere
Klassen in Grundschulen oder für Sprachfördermaßnahmen. Das Ziel ist, Ressourcen
bedarfsgerecht zu verteilen. Für die Berechnung des Sozialindex werden die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern schriftlich befragt. Mit Hilfe von Fragebögen werden zum Beispiel die Bildungsabschlüsse der Eltern erhoben. Außerdem werden regionale Strukturdaten für die Berechnung herangezogen, zum Beispiel die Arbeitslosenquote.
Der Sozialindex berechnet sich nach Werten aus den vier Bereichen:
• „soziales Kapital" (soziale Beziehungen und Netzwerk)
• „ökonomisches Kapital" (z.B. das Einkommen)
• „kulturelles Kapital" (z.B. Bildungsabschlüsse)
• Migrationsmerkmale

Für Grundschulklassen mit Sozialindex l und 2 liegt die gesetzlich festgelegten Klassenobergrenzen bei 19 Kindern, für GS mit dem Sozialindex 3 bis 6 bei 23

https://www.hamburq.de/bsb/hamburqer-sozialindex/
https://www.hambura.de/bsb/hamburqer-sozialindex/4025318/artikel-faa-sozialindex/

Nikolai Schaefer (Internationale SPD-Liste)

Anlage: Presseartikel

Anlage


Von Christopher Onkelbach
Düsseldorf. Die Landesregierung will Schulen in sozial schwierigen Vier­teln künftig mit mehr Personal stär­ker unterstützen. „Um mehr Chan­cen- und Bildungsgerechtigkeit zu erreichen, müssen wir neue Wege ge­hen und über das bisherige Maß hi­naus Stellen nach anderen Kriterien als bisher verteilen", sagte Schulstaatssekretär Mathias Richter der WAZ. Er kündigte die Einführung eines schulscharfen Sozialindex an, der ab dem Schuljahr 2021/22 grei­fen soll. Dadurch sollen zusätzliche Ressourcen „stärker Richtung Schu­len mit heterogener Schülerschaft und schwierigen Verhältnissen ge­steuert werden", betonte Richter.
Damit kommt die Landesregie­rung einer seit Jahren erhobenen Forderung nach einer besseren Aus­stattung für Schulen in sozialen Brennpunkten entgegen. Richter sagte, die Landesregierungstrebe an, den Index ab dem Schuljahr 2021/22 „zumindest für die Vertei­lung einiger Stellen" erstmals einzu­setzen. Bisher werden Stellen nach einem „Kreissozialindex" vergeben. Dieser misst jedoch nur die soziale Belastung von ganzen Schulamtsbezirken, also von Kreisen und Städ­ten. „Es kommt jedoch darauf an, die Situation der Einzelschule zu be­trachten", so das Schulministerium. Bildungswissenschaftler, Gewerk­schaften, Verbände und Schulleiter fordern seit langem, dass Schulen in sozialen Brennpunkten zusätzliches Personal und bessere Ausstattung er­halten müssten. Ob sich die neu ge­gründete Initiative „Schule hoch drei" mit der Ankündigung des Mi­nisteriums zufrieden geben wird, er­scheint allerdings fraglich. Das Bündnis aus bislang 20 Gesamt- und Sekundärschulen in prekären Lagen fordert sofort mindestens 25 Prozent mehr Personal. Die Initiative ver­weist auf die Herausforderungen für ihre Schulen: hoher Anteil Hartz-IV-Empfänger, sinkende Sprachkom­petenz, mehr Schüler mit Förderbe­darf, hoher Migrantenanteil, Inklusionsarbeit, Personalknappheit, zu große Klassen, teils marode Schulge­bäude. Das Land müsse umgehend gegen steuern - bereits ab 2020.
Zudem müsse die Einsteilung von Lehrkräften vom Land zielgerichtet gesteuert werden, da sonst Steilen an unbeliebten Standorten frei blieben. Viele Lehrer zeigten wenig Interesse daran, sich für solche Arbeitsplätze zu bewerben. Die Forderung nach einer stärkeren Steuerung weist die Landesregierung zurück. Dann könnten Bewerber in andere Regio­nen oder Bundesländer abwandern.
Kommentar S.1 /Berichte Rhein-Ruhr

Die Bildungschancen im Ruhrgebiet sind ungleich verteilt

Wohnort bestimmt über den Schulerfolg mit

(WAZ 14.10.2019 S.3) Von Christopher Onkelbach

Duisburg. Ungleiches muss ungleich behandelt werden. Dies ist eine zentrale Forderung der Schulen in sozialen Brennpunkten. Denn sie kämpfen mit ganz anderen Heraus­forderungen als Gymnasien in ruhi­gen Vororten: marode Bauten, Leh­rermangel, Gewalt unter Schülern, hoher Migrationsanteil, desinteres­sierte Eltern, Armut, Vandalismus und - nicht zuletzt - Sprachproble­me. Schulen „in prekären Lagen" haben sich kürzlich in der Initiative „Schule3" zusammengeschlossen und fordern mehr Bildungschan­cen für ihre Schüler, bessere Aus­stattung, mehr Lehrer und Sozial­pädagogen und Gebäude, die nicht beim ersten Anblick den Wunsch wecken, sie so schnell wie möglich wieder verlassen zu können.Wenn nicht sofort gegengesteu­ert werde, „wächst die Gefahr einer mehrfachen Benachteiligung die­ser Kinder", warnen die „Brenn­punkt-Schulen" und fordern ra­sche Maßnahmen der Landesregie­rung. Doch bereits heute sind die Chancen, es bis zum Abitur zu scharfen, sehr ungleich verteilt.


„Die Schere öffnet sich"

Von den etwa 200.000 Schulabgän­gern eines Jahrgangs erreichen nach Zahlen des Landesstatistikamtes IT.NRW 2018 im landeswei­ten Durchschnitt 39,2 Prozent die Hochschulreife. Dabei ist die Zahl der Schüler, die bis zum Abitur kommen, von Stadt zu Stadt höchst unterschiedlich (siehe Grafik).

Bildungsexperten sehen eine Ursache für die Unterschiede im so­zialen Umfeld der Kinder und im Bildungshintergrund der Eltern. „Die Schere öffnet sich immer wei­ter", kommentiert Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), die Zahlen.Noch deutlicher wird der Zu­sammenhang zwischen Wohnort und Bildungserfolg, betrachtet man die Übergangsquoten von der Grundschule zum Gymnasium. So gelingt nach Studien der Ruhr-Uni Bochum in manchen Vierteln in Essen weniger als 20 Prozent der Kinder der Sprung aufs Gymna­sium, während es im begüterten Sü­den zum Teil über 85 Prozent sind.Ähnliche Daten ergeben sich für andere Städte im Ruhrgebiet. „Da­bei sind ja zunächst alle Schüler so ziemlich gleich schlau", sagt Sozial­wissenschaftler Jörg-Peter Schräpler, der die Studie erstellt hat. Die Fachleute erklären die Differenzen mit „unterschiedlichen sozialräum­lichen Bedingungen", also Armut, Arbeitslosigkeit, Hartz-IV-Quote, Migrantenanteil. Gerade Schulen in diesem Umfeld benötigten Unterstützung durch mehr Lehrkräfte, Sozialarbeiter und Räume. Auch der besonders im nördli­chen Ruhrgebiet teils sehr hohe An­teil von Kindern mit Migrationshintergrund stellt Schulen vor große Herausforderungen. Die Migration führt dazu, dass Kinder und Ju­gendliche mit sehr unterschiedli­chen Voraussetzungen an die Schu­len kommen. Um sie entsprechend ihren Fähigkeiten zu fördern, feh­len den Schulen vielerorts die Res­sourcen, beklagen Experten.

Hoher Migrationsanteil Die Herausforderung dürfte in Zu­kunft noch größer werden. Rund 42 Prozent der unter sechsjährigen Kinder in NRW haben einen Migra­tionshintergrund. Bei den 6- bis 18-Jährigen sind es nach Angaben der Landesregierung gut 38 Prozent. Das bedeutet, dass diese Kinder in das Bildungssystem hineinwach­sen. An fast jeder dritten Grund­schule in NRW (923 von rund 2800) hat bereits mindestens die Hälfte der Kinder einen Migrationshintergrund. An 56 Grund­schulen sind diese Kinder beinahe unter sich, hier beträgt der Anteil 90 bis 100 Prozent. Betrachtet man die Standorte dieser Schulen, so lie­gen sie meist in den sozial benach­teiligten Stadtvierteln.

Migranten holen langsam aufBildung ist entscheidend für den Integrationserfolg. Doch landes­weit besuchen ausländische Schü­ler seltener die Klasse 8 eines Gym­nasiums als ihre deutschen Alters­genossen. Ihr Anteil liegt laut Integ­rationsstatistik der Regierung um 17 Prozentpunkte unter dem der Deutschen. Zugleich ist der Anteil ausländischer Schüler, die die Schule mit Hauptschulabschluss verlassen mit 27,2 Prozent mehr als doppelt so hoch wie bei deutschen (13,1%). Auch verlassen deutlich mehr ausländische junge Men­schen die Schule ohne Abschluss. Dennoch zeichnet sich in den letzten Jahren eine positive Ent­wicklung ab. Die Zahl der ausländi­schen Kinder, die ein Gymnasium besuchen, stieg seit 2005 von gut elf auf nunmehr fast 22 Prozent an.

Jörg-Peter Schräpler von der Ruhr-Uni Bochum hat den Zusammenhang zwischen Wohnort und Bildungserfolg untersucht

FOTO: LARS HEIDRICH/FFS

KOMMENTAR

Ute Schwarzwald zu Schulen

Baustelle Schule: Unwürdig!

Dass das Leben eines Lehrers nicht ganz so einfach ist, wie am Stammtisch gern behauptet _ wird, hat sich wohl herumgespro­chen. Zuhause, so klagen nicht nur die an Brennpunktschulen, werde nicht mehr „erzogen", viele Eltern hielten das für eine originäre Auf­gabe der Schule. Sie würden nicht mehr geachtet, von Schülern be­schimpft, angegriffen, manchmal auch verletzt, von Eltern gemobbt oder komplett ignoriert, von der Landesregierung im Stich gelassen.

Doch dass sie auf einer „Baustel­le" arbeiten, ist unseres Landes un­würdig. Wie soll ein Kind dem Unterricht folgen können, wenn es zur Toilette muss - aber die Klos unbenutzbar sind? Wie soll es in der Stunde zur Ruhe kommen -wenn es sich in der Pause nicht auch mal austoben kann, weil Frei­zeitbereiche gesperrt sind und die Sporthalle sowieso? Wie soll je­mand Algebra oder Syntax lernen -wenn es von der Decke tropft?

Schulen, und explizit Brenn­punktschulen mit ihren oft sehr en­gagierten Lehrern, leisten Enormes. Für ihre Schüler, aber auch für ihren Stadtteil, die man beide gern „schwierig" nennt. Sie verdienen jede Unterstützung. Vom Land. Vom Staat. Von uns allen. Sie haben es schwerer als nötig. Das wird sich rächen, wenn wir es nicht ändern.



Der Integrationsrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Integrationsrat bittet den Schulausschuss sich für die Einführung eines schulscharfen Sozialindexes für NRW einzusetzen und dem Rat der Stadt zu empfehlen, sich mit den Kommunen der Ruhrgebietsschiene in Verbindung zu setzen, um gemeinsam bei der Landesregierung die zeitnahe Einrichtung eines klassenbildungs-relevanten Sozialindexes zu erreichen, dabei soll sich der NRW-Sozialindex an den Steuerungsfunktionen des Hamburger Sozialindexes orientieren.

zu TOP 4.3
Einrichtung eines schulscharfen Sozialindexes für NRW in Anlehnung an den Hamburger Sozialindex_Landesintegrationsrat
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15990-19)

Dem Integrationsrat lag nachfolgender Antrag der Internationalen SPD-Liste zur Beratung und Beschlussfassung vor:
Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat Dortmund bittet den Landesintegrationsrat sich bei der Landesregierung für die zeitnahe Einführung eines schulscharfen klassenbildungs-relevanten Sozialindexes für NRW einzusetzen, dabei empfehlen wir, dass sich der NRW-Sozialindex an den Steuerungsfunktionen des Hamburger Sozialindexes orientiert.

Begründung:

In Hamburg gibt es seit 1996 einen Sozialindex für alle staatlichen Grundschulen,
Stadtteilschulen und Gymnasien. Die letzte Aktualisierung des Sozialindex wurde im Februar
2013 vorgenommen. Der Sozialindex beschreibt die sozialen Rahmenbedingungen an Schulen
auf einer Skala von l bis 6. Dabei steht eine l für Schulen mit sehr schwierigen sozialen
Rahmenbedingungen und eine 6 für Schulen mit sehr begünstigten sozialen
Rahmenbedingungen.
Verteilungsgerechtigkeit: Die Behörde für Schule und Berufsbildung berücksichtigt den
Sozialindex bei der Ausstattung von Schulen. Schulen mit schwierigen Rahmenbedingungen
erhalten für ihre Schülerinnen und Schüler zusätzliche Ressourcen, zum Beispiel für kleinere
Klassen in Grundschulen oder für Sprachfördermaßnahmen. Das Ziel ist, Ressourcen
bedarfsgerecht zu verteilen. Für die Berechnung des Sozialindex werden die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern schriftlich befragt. Mit Hilfe von Fragebögen werden zum Beispiel die Bildungsabschlüsse der Eltern erhoben. Außerdem werden regionale Strukturdaten für die Berechnung herangezogen, zum Beispiel die Arbeitslosenquote.
Der Sozialindex berechnet sich nach Werten aus den vier Bereichen:
• „soziales Kapital" (soziale Beziehungen und Netzwerk)
• „ökonomisches Kapital" (z.B. das Einkommen)
• „kulturelles Kapital" (z.B. Bildungsabschlüsse)
• Migrationsmerkmale

Für Grundschulklassen mit Sozialindex l und 2 liegt die gesetzlich festgelegten Klassenobergrenzen bei 19 Kindern, für GS mit dem Sozialindex 3 bis 6 bei 23

https://www.hamburq.de/bsb/hamburqer-sozialindex/
https://www.hambura.de/bsb/hamburqer-sozialindex/4025318/artikel-faa-sozialindex/

Nikolai Schaefer (Internationale SPD-Liste)


Der Integrationsrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Integrationsrat der Stadt Dortmund bittet den Landesintegrationsrat, sich bei der Landesregierung für die zeitnahe Einführung eines schulscharfen klassenbildungs-relevanten Sozialindexes für NRW einzusetzen. Dabei empfehlen wir, dass sich der NRW-Sozialindex an den Steuerungsfunktionen des Hamburger Sozialindexes orientiert.

zu TOP 4.4
Umbesetzung in Gremien
Gemeins. Vorschlag zur TO(Internationale SPD-Liste, Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände)
(Drucksache Nr.: 15993-19)
Dem Integrationsrat lag folgender gemeinsamer Antrag der Vorstandsmitglieder des Integrationsrates (Aysun Tekin - Internationalen SPD-Liste, Emre Gülec - Allgemeine aktive Liste der türkischen Verbände und Michael Taranczewski - SPD-Fraktion) zur Beschlussfassung vor:


Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags hinsichtlich der Umbesetzung in Gremien:

Herr/Frau ________ ersetzt das ausgeschiedene Integrationsratsmitglied, Krzysztof Imielski, als beratendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Herr/Frau ________ wird anstatt Frau Irina Bürstinghaus, stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

Begründung:
Herr Krzysztof Imielski hat sein Mandat als Integrationsratsmitglied aufgegeben.
Gemäß § 10 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund kann der Integrationsrat dem Rat aus der Mitte seiner nach § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW gewählten Mitglieder sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner für die Ausschüsse vorschlagen.


Im Namen des Vorstandes des Integrationsrates

Aysun Tekin Michael Taranczewski f. d. R.
Emre Gülec Korkus (Geschäftsführung Integrationsrat)


Der Integrationsrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags hinsichtlich der Umbesetzung in Gremien:

Frau Irina Bürstinghaus ersetzt das ausgeschiedene Integrationsratsmitglied, Krzysztof Imielski, als beratendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Herr Alexander Krimhand wird anstatt Frau Irina Bürstinghaus, stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

zu TOP 4.5
Anpassung des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulrauressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16029-19)
Dem Integrationsrat lag folgende Anfrage an die Verwaltung der Internationalen SPD-Liste vor:

Tagesordnungspunkt
„Anpassung des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulrauressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord“
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die Internationale SPD-Liste im Integrationsrat bittet um Berücksichtigung des o.g. Tagesordnungspunktes zur Sitzung am 26.11.2019

Anfrage:
Bezugnehmend auf die im Gremienlauf befindliche Vorlage Drucksache Nr. 15609-19 - „Anpassung des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulrauressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord“ bittet die Internationale SPD-Liste die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragestellung:
Wie erklärt es sich, dass mit der Anpassung des Realisierungskonzeptes für die Innenstadt-Nord weiterhin nur 30 Schulzüge (120 Klassen) geplant werden, obwohl nach der Entwicklungsprognose Drucksache 12687-18 die Zahlen der Schülerinnen im Primarbereich für den Bezirk In-Nord von 2019/20 bis 2023/24 von 3.012 SuS auf 3.567 SuS ansteigen?
Nach der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (AVO-Richtlinien 2019/2020 - AVO-RL) ist nach §6a „Klassenbildung an Grundschulen“ für vierzügige Grundschulen nur eine Bandbreite von 20,5 SuS/Kl bis 26 SuS/Kl erlaubt.
Nach der Verwaltungsvorschrift müssten die Zahl der Klassen für
die Schuljahre 2019/20 - 116 Klassen bis 147 Klassen betragen
die Schuljahre 2023/24 - 137 Klassen bis 174 Klassen betragen
die in der Planung sichtbaren 120 Klassen sind also bei weitem nicht hinreichend. Selbst bei einer Auffüllung der Klassen auf die Obergrenze von 26 SuS/Klasse wird mit dem Planungsziel von 120 Klassenräumen schon 2021/22 deutlich zu wenig Klassenraum geplant und realisiert sein, um selbst diese Obergrenze einzuhalten.
Einordnung des Ergebnisses:
Nach den Belastung-Indizes für den Aktionsraum Innenstadt-Nord (Transferleistungsempfänger, Familiensprache nicht Deutsch) sollte gerade für diesen Stadtteil der untere Wert der Klassenbildungszahlen für Grundschulen angestrebt werden. Somit müssten für das Schuljahr 2023/24 für 174 Grundschulklassen Räume zur Verfügung stehen. Es fehlen in der jetzigen Planung für dieses Ziel 3,4 vierzügige Grundschulen.
Gehen wir darüber hinaus davon aus, dass der jetzige Landtag einen schulscharfen Sozial-Index beschließt und dieser nicht weit vom Hamburger Sozial-Index entfernt liegt, müssen wir für alle Grundschulen mit einer Obergrenze der Klassenbildungswerte von 19 SuS/Kl ausgehen. Daraus würde folgen, dass wir im Schuljahr 2023/24 188 Klassenräume zur Verfügung stellen müssten. Es würden uns dann im Schuljahr 2023/24 nach jetziger Planung 5,5 Grundschulen im Bereich Innenstadt-Nord fehlen.

https://bass.schul-welt.de/pdf/6218.pdf?20191107195113

Nikolai Schaefer (Internationale SPD-Liste)

5. Vorlagen
zu TOP 5.1
Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15163-19)
Der Integrationsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage 1 dargestellten Schritte zur Kenntnis und beschließt folgende Maßnahmen:



zu TOP 5.2
Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14939-19)

Der Integrationsrat nimmt die Vorlage, die Ergänzung zur Beschlussvorlage und die Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.

Beschluss
Der Rat der Stadt

a) nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis. b) beauftragt die Verwaltung, die für die Teilmaßnahmen definierten Rahmenbedingungen und Restriktionen (siehe Anlage 1 und 2: Projektsteckbriefe und Kurzdokumentation Informations- und Beteiligungsveranstaltung) in den von der IGA-Durchführungsgesellschaft auszulobenden internationalen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination einzubringen und den Wettbewerb zu begleiten. zu TOP 5.3
Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14881-19)

Der Integrationsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete. Diese Richtlinien lösen die bisher gültigen Richtlinien vom 18.07.2013 ab. Vertraglich bereits vereinbarte Fördermaßnahmen werden nach den bisher geltenden Richtlinien abgewickelt.

zu TOP 5.4
Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
Baubeschluss und Einrichtung eines Kinder- und Jugendtreffs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14190-19)

Der Integrationsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

zu TOP 5.5
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15143-19)

Der Integrationsrat nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, des Seniorenbeirats und des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den in der Vorlage gemachten Beschlussvorschlag.

Beschluss
Der Rat beschließt das Programm über die Förderung der von den Freien Wohlfahrtsverbänden und deren Einrichtungen erbrachten Dienste in den Bereichen der sozialen und der gesundheitlichen Hilfen für den Zeitraum 2020 bis 2025 und beauftragt die Verwaltung den beigefügten Rahmenvertrag und die Einzelverträge mit den Verbänden abzuschließen. In Bezug auf die Förderung des Drogenkonsumraumes wird die Verwaltung beauftragt, einen bilateralen Vertrag mit der aidshilfe dortmund e. V. in Analogie zu der Förderung der Wohlfahrtsverbände zu schließen.

zu TOP 5.6
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15399-19)
Der Integrationsrat und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den in der Vorlage gemachten Beschlussvorschlag.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

zu TOP 5.7
Fortbestand und Weiterentwicklung der Städtekooperation Integration.Interkommunal
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15568-19)

Frau Güntürk (MIA-DO-KI) führt kurz mündlich in die Vorlage ein.

Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den in der Vorlage gemachten Beschlussvorschlag.

Beschluss
zu TOP 5.8
Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15794-19)
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den in der Vorlage gemachten Beschlussvorschlag.

Beschluss
Der Rat beschließt die letzte Stufe der Ausweitung des Dortmunder Integrationsnetzwerkes „lokal willkommen“ auf die Zielregion Innenstadt Nord.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen entsprechend der Schrittfolge in der Begründung zu ergreifen, damit die nächste Ausbaustufe im Frühjahr 2020 realisiert werden kann.

zu TOP 6.
Berichte/Informationen aus den Ausschüssen und Bezirksvertretungen

Herr Schäfer (Int. SPD-Liste) teilt mit, dass er anlässlich einer Anfrage der CDU bzgl. unterschiedlicher Nationalitäten in Kitas, welche im Betriebsausschuss Fabido gestellt wurde, für den Integrationsrat eine grafische Aufstellung erstellen würde aus welcher hervorgeht wie viele Kinder pro Kita im Dortmunder Norden nicht deutsch zu Hause sprechen. Die Aufstellung würde bei Interesse dem Integrationsrat zur Verfügung gestellt.

Herr Bahr (CDU) erklärt in diesem Zusammenhang, dass die Anfrage den Hintergrund habe herauszufinden welche Bedarfe bestehen und um eine optimale Förderung zu gewährleisten.

Herr Diaz (Int. SPD-Liste) berichtet das er an einer Tagung zum Thema Migration und Alter teilgenommen hat, welche seht interessant gewesen sei. Ebenfalls hat er an einer Veranstaltung des Bildungsministeriums zum Thema Herkunftssprachlichen Unterricht teilgenommen.


zu TOP 6.1
Angelegenheit aus dem Seniorenbeirat

Herr Prof. Dr. Schwarze hat im Rahmen seines Mandats als Mitglied des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund nachfolgende Fragen an die Verwaltung gerichtet.

1. Stichwort: Frauenhaus/Frauenhäuser
1.1. Wie hoch ist der Anteil an Senioren*innen in den Frauenhäusern?

2. Wie steht es um die Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen
2.1. Wie viele Einrichtungen gibt es aktuell in Dortmund?
2.2. Sind alle Einrichtungen in Betrieb?
2.3. Wie hoch ist der Anteil an Senioren*innen unter den jetzigen Bewohnern?

3. Obdachlose
3.1. Wie hoch ist der aktuelle Anteil an Migranten unter den Obdachlosen?
3.2. Und wie hoch der Anteil an Senioren*innen darunter?

Hr. Prof. Dr. Schwarze ist ebenfalls beratendes Mitglied im Integrationsrat.
Die Beantwortung der o.g. Fragen durch die Verwaltung wurde dem Integrationsrat zur Kenntnis übermittelt.

Der Integrationsrat nimmt das Schreiben bzw. die Beantwortung der gestellten Fragen der Verwaltung zur Kenntnis.
Das Antwortschreiben der Verwaltung wird der Niederschrift beigefügt.


zu TOP 7.
Mitteilungen

Die Vorsitzende teilt mit, dass am 03.12.2019 die Integrationspreisverleihung stattfindet und bittet um Teilnahme der Mandatsträger.

Herr Prof. Schwarze erinnert an die Seniorenbeiratswahl im März 2020 und bittet um Beteiligung. Im Zuge dessen informiert er zudem über die vom Seniorenbeirat herausgegebene Zeitschrift.

zu TOP 7.1
Internationale Woche 2020
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 15992-19)
Das Münsterstraßenfest findet am 06.06.2020 statt, die Internationale Woche 2020 findet im Zeitraum 06.06. bis 14.06.2020 statt.

Der Integrationsrat nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis.





Aysun Tekin Malgorzata Brzosko Mirko Korkus
Vorsitzende Mitglied Integrationsrat Schriftführer



Beantwortung einer Anfrage aus dem Seniorenbeirat.pdfBeantwortung einer Anfrage aus dem Seniorenbeirat.pdf Integrationsrat  26.11.2019.pdfIntegrationsrat 26.11.2019.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus