Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 17.06.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:37 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Mader (CDU) i.V.f. Herrn RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD) i. V. f. Herrn RM Klösel (SPD)
Herr RM Naumann (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Meyer (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Spree (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Brunsing (B’90/Die Grünen) i. V. f. Herrn sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Höing 60/stv. AL
Frau Bluhm 60/BL
Herr Halfmann 60/BL
Her Fischer 60/BL
Herr Nickisch - 61/AL
Herr Thabe 61/BL
Herr Krüger 2/ Dez.Con.
Herr Prothmann WF



Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Zielsdorf - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Beckmann (Gutachterbüro Stadt & Handel)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 17.06.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.04.2015

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 WOH 2015 - Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00784-15)

3.2 Masterplan Energiewende, 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00337-15)
Hinweis: Ratsmitglieder, Fraktionsgeschäftsstellen, Personalrat sowie Pressestelle haben die Druckstücke zu dieser Vorlage bereits durch FB 1 im Zuge eines reduzierten Versandes erhalten.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Evaluierung der Auswirkungen der Thier-Galerie auf die Dortmunder City – Ergebnisse des Gutachtens 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00436-15)
-lag bereits zur Sitzung 29.04.2015 vor-

4.2 Verkehrskonzept Hafen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00387-15)
-lag bereits zur Sitzung 29.04.2015 zwecks Einbringung vor-

4.3 Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00832-15)

4.4 Entwicklungsbericht Marten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00949-15)

4.5 Änderung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01103-15)

4.6 Grünfläche am "Wambeler Pilz", Bebauungsplan Br 216
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2015
(Drucksache Nr.: 09665-07-E6)

Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2015

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09665-07-E7)

4.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 279 -Verkehrsknoten Wittbräucker Straße- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich Änderung des Bebauungsplanes Hö 202 - Höchsten -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01217-15)

4.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum (EKZ) Wittbräucker Straße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 202 - Höchsten - und VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - sowie Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch

Empfehlung (Drucksache Nr.: 01216-15)

4.9 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-, Änderung und zugleich räumliche Erweiterung des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-
I. Beschluss zur Teilung des Geltungsbereiches und Weiterführung der beiden Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren; II. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre; III. – IV. Beschlüsse über den Erlass von Veränderungssperren; V.-VI. Offenlegungsbeschlüsse

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01180-15)

4.10 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n – Ortskern Lütgendortmund –
hier: I. Beschluss zur Umstellung des Verfahrens, II. Entscheidung über Stellungnahmen,
III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage des § 33 Abs. 1 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01468-15)
Hinweis: Die Druckstücke hierzu erfolgen mit dem Nachversand.

4.11 Bauleitplanung: Bebauungsplan In N 235 - westlich Ravensberger Straße -
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
(Aufhebungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss, Zurückstellung von Baugesuchen)

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01269-15)

4.12 Herstellung einer Erschließungsanlage westlich der Straße „Im Buschholz“ in Dortmund-Wichlinghofen nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01253-15)

4.13 Entwicklung des Hörder Burgbereiches zur Sparkassenakademie mit Hotelneubau
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01384-15)

4.14 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
Hier: Herstellung einer Erschließungsanlage „Kornblumenstraße“ in Dortmund Derne nach § 125 II BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01469-15)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00934-15)
-lag bereits zur Sitzung 29.04.2015 zwecks Einbringung vor-

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2015
(Drucksache Nr.: 00934-15)


5.2 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020:
Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität "So läuft das"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01225-15)

5.3 Grundwasserschäden im Stadtgebiet
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00735-15-E1)
-lag bereits zur Sitzung 18.03.2015 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00735-15-E2)

5.4 Halde Schleswig
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00734-15-E1)
-lag bereits zur Sitzung 18.03.2015 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00734-15-E2)

5.5 Holzfällarbeiten
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01130-15-E1)
-lag bereits zur Sitzung 29.04.2015 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01130-15-E2)

5.6 Umsetzung der Baumschutzsatzung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01573-15)

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01573-15-E1)

5.7 Kontrolle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01540-15)

5.8 Baumfällungen Naturschutzgebiet Sanderoth
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01652-15)









6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Ergänzung zum Jahresförderprogramm (JFP) 2015
hier: „Soziale Stadt NRW – Dortmund Nordstadt 2015“
Grundsatz und Ausführungsbeschluss für die Teilprojekte
- Hof- und Fassadenprogramm (1.3.0)
- Stadtteilmanagement (Quartiersmanagement) (3.1.0)
- Aktive Mitwirkung der Beteiligten (3.2.0)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00809-15)

6.2 Umsetzung eines Globalbudgets zur Wohnraumförderung im Rahmen des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 2014 - 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01373-15)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-

11. Informationen der Verwaltung

11.1 Information der Verwaltung zum Thema Planfeststellung für den 4-streifigen Ausbau der B54...
Information
(Drucksache Nr.: 01565-15)

11.2 Mündliche Vorstellung des Fachbereiches 60 - Angelegenheiten des Umweltamtes-




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Logermann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.






zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Änderung:


Auf Bitte von Frau Rm Hawighorst-Rüßler einigt man sich darauf, die Vorlage unter TOP 3.1 „WOH 2015
- Wirkungsorientierte Haushalt Dortmund - ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit der o.a. Änderung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.04.2015

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.04.2015 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
WOH 2015 - Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00784-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 3.2
Masterplan Energiewende, 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00337-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 1. Sachstandsbericht des Masterplans Energiewende zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Evaluierung der Auswirkungen der Thier-Galerie auf die Dortmunder City – Ergebnisse des Gutachtens 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00436-15)

AUSW, 17.06.2015:

Nach einleitenden Worten durch Herrn Wilde, berichtet Herr Beckmann (Gutachterbüro Stadt & Handel) mittels Powerpoint-Vortrag (wurde bereits vor der Sitzung als Anlage zur Vorlage versandt) zu den Ergebnissen des Gutachtens 2014.

Nachfragen hierzu werden durch Herrn Beckmann sowie die Verwaltung beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ergebnisse der Evaluierung der Auswirkungen der Thier-Galerie auf die Dortmunder City zur Kenntnis.



zu TOP 4.2
Verkehrskonzept Hafen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00387-15)

Hierzu liegt vor:


Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 09.06.2015:

Herr Rm Logermann bittet darum, diese Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen, da noch eine Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erwartet werde.

Der Ausschuss stimmt zu, möchte jedoch über diese Angelegenheit sprechen.

Herr Rm Spieß erläutert, dass seine Fraktion diese Verwaltungsvorlage grundsätzlich begrüße, er aber noch folgende zwei Anmerkungen hierzu machen wolle:

- Zu Punkt 2 (erster Spiegelstrich) der Vorlage, wo es um die Erstellung eines Gutachtens zur weiteren Qualifizierung des Vollanschlusses der Westfaliastraße an die OWIIIa/ Mallinckrodtstraße und Betreiben des erforderlichen Planverfahrens gehe, unterbreitet er den Vorschlag, mit dem hier erwähnten Gutachten bereits 2016 zu beginnen, um den Druck entsprechend aufzubauen.

- Weiter bittet Herr Rm Spieß die Verwaltung darum, noch einmal zu überprüfen, ob der Umbau des Knotens Schäferstraße / Kanalstraße zu einem Kreisverkehr (Punkt 2, zweiter Spiegelstrich der Vorlage), die richtige Lösung sei und ob es nicht eher problematisch wäre, dort einen Kreisverkehr zu errichten.

Frau Uehlendahl teilt zum Thema „Gutachten“ mit, dass der Beginn für die Erstellung des Gutachtens in 2016 auch die „Marschrichtung“ der Verwaltung sei, da die Hälfte der Gelder für dieses Gutachten bereits für das Jahr 2016 im Haushaltsplan-Entwurf eingestellt worden sei. Die Gelder hierfür teilen sich auf die Jahre 2016 und 2017 auf.

Zum Thema „Kreisverkehr“ erläutert sie, dass man sich hiermit sehr intensiv beschäftigt und auch vor Ort die Verkehrsbelastung angeschaut habe. Von der Kapazität her, sei der Kreisverkehr dort, auch mit dem LKW- und Schwerverkehr, leistungsfähig. Man müsse natürlich an solch einer Stelle, an der viel Schwerverkehr auftrete, gerade auch in der Kurvenfahrt, bautechnisch entsprechend reagieren. Dies bedeute, dass man hier keine mit Großpflaster überfahrbare Kreisinnenringe gestalte, sondern an dieser Stelle ggf. auch darüber nachdenken müsse, den Kreisinnenring, der von dem Schwerverkehr überfahren werde, komplett in einer starken Bauweise in Asphalt oder aber in Betonfertigteilen auszuführen, um die Belastung der LKW-Verkehre dort aufzunehmen. Bautechnisch sei dies hier möglich.

Herr Rm Bartsch geht auf die in der Vorlage beschriebenen „Maßnahme 3“ wo es um die Alternative Verkehrsführung zum KV-Terminal über eine neue Straßenverbindung gehe, ein. Er stimmt hier der Empfehlung des Gutachtens zu. Weiter teilt er mit, dass sich an der Einmündung von der Lindberghstraße auf die Emscherallee eine sehr scharfe Rechtskurve befinde. Hier existiere auf der rechten Seite, vor der Zeche Hansa noch eine freie Wiese, welche seiner Meinung nach noch in Planung mit einbezogen werden solle, um eine gesonderte Rechtsabbiegerspur für die LKWs anzulegen. Dies vor dem Hintergrund, dass man derzeit dort einem abbiegenden LKW, der eine erheblich größeren Radius zum abbiegen benötige, mit einem PKW im Weg stehe.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage mit den Anregungen von Herr Rm Spieß und Herr Rm Bartsch ohne Empfehlung durchlaufen.


Empfehlung der Bezirkvertretung Mengede vom 10.06.2015:

„Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann fordert mit ihrer Fraktion eine Initiative für den Stadtbezirk Mengede. Mengede soll ihrer Meinung nach in die Umweltzone mit aufgenommen werden. Sie fürchtet, dass ansonsten andere Stadtteile entlastet werden und der Stadtbezirk Mengede dafür über Gebühr belastet wird. Sie stellt dar, dass die Planungen zum Verkehrskonzept Hafen, insbesondere zur Verkehrslenkung (Straßenbau durch Huckarde nach Mengede über die Emscherallee usw.) geändert werden müssen.

Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann folgt ihrer Vorrednerin und fordert zum wiederholten Male, dass bereits im Vorfeld die Emissionsbelastung im Stadtbezirk Mengede durch genaue Messungen ermittelt werden soll.“

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig das Verkehrskonzept Hafen mit den o. g. Anmerkungen und Ergänzungen.


Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 10.06.2015:

„Herr Sagolla gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch ergänzende Informationen zur Verwaltungsvorlage.

Der nachfolgende Antrag der SPD-Fraktion wird in Einzelabstimmung wie folgt beschlossen:

In Änderung und Ergänzung des Beschlussentwurfes vom 02.04.2015 empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord dem Rat der Stadt Dortmund, das Verkehrskonzept Hafen unter Einbeziehung folgender Maßnahmen zu beschließen,

1. Nordspange

Um eine Verlagerung der LKW-Verkehre aus der Nordstadt zu erreichen, plant die Verwaltung seit vielen Jahren eine vollständige Ost-West-Verbindung von der Emscherallee im Westen bis zur Brackeler Straße im Osten (Nordspange). Für den Straßenzug von der Brackeler Straße über das Gelände der Westfalenhütte, Born- und Burgholzstraße sowie für die Bahnunterführung in der Seilerstraße ist Planrecht erforderlich. Bisher sind aber lediglich die Bebauungsplanverfahren für die Teile der Nordspange vom Westfalenhüttengelände bis zur Burgholzstraße eingeleitet worden, die voraussichtlich Mitte 2016 Rechtskraft erlangen sollen. Obwohl der Trassenverlauf für den westlichen Teil der Nordspange von Evinger Straße bis Weidenstraße seit 2009 beschlossen ist, wurde für die Bahnunterführung Weidenstraße noch kein Aufstellungsbeschluss gefasst. Zur Entlastung der Anwohner ist die kurzfristige Einleitung bzw. Fortführung der erforderlichen Planverfahren und der zügige Ausbau des gesamten Straßenverlaufs geboten. Die für den Ausbau erforderlichen Haushaltsmittel sind einzuplanen, Fördermittel sind unverzüglich zu beantragen.

Punkt 1 des Antrages wird einstimmig beschlossen.


2. Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa

Die Errichtung eines Brückenbauwerks zur Anbindung der Westfaliastraße an die OWIIIa/Mallinckrodtstraße (Vollanschluss Westfaliastraße) ist in der Beschlussvorlage als langfristige und die Erstellung eines Gutachtens als mittelfristige Maßnahme vorgesehen. Diese Zeitverzögerung können wir nicht hinnehmen. Vom Gutachter und vom Arbeitskreis Hafendialog wird diese Maßnahme zur Minderung der Immissionen als gut bzw. sehr gut geeignet bewertet. Die Auffassung der Verwaltung, dass Wirkung und Aufwand der Maßnahme in einem ungünstigen Verhältnis stehen, ist insoweit inakzeptabel.

Wir fordern daher als kurzfristige Maßnahme die Erstellung des Gutachtens und mittelfristig den Vollanschluss Westfaliastraße. Die für die Planung und den Ausbau erforderlichen Haushaltsmittel sind einzuplanen, Fördermittel sind unverzüglich zu beantragen.

Punkt 2 wird mehrheitlich bei 13 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Urbanek – AfD) und 3 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) beschlossen.

3. Verkehrsführung zum und vom Hafen ausschließlich nach Westen über die OWIIIa zum Autobahnnetz und Sperrung der Ost-West-Verbindungen Borsig- und Mallinckrodtstraße, Immermann- und Eberstraße sowie Treibstraße/Grüne Straße für den LKW-Verkehr des Dortmunder Hafens

Diese Straßenzüge sind weder von ihrer Siedlungsstruktur noch zum Teil von ihrem Querschnitt her für den Schwerlastverkehr geeignet. Außerdem weist der Lärmaktionplan der Stadt Dortmund diese Bereiche mit dem höchsten Belastungsschwerpunkt aus, nämlich mit der 1. Priorität. Es ist daher unabdingbar erforderlich, den Verkehrslärm in diesen bewohnten Gebieten zu mindern, zumal langfristig ein Anspruch der Bewohner besteht, sie vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.

Diese Maßnahme ist kurzfristig zu realisieren. Die vor kurzem wegen Bauarbeiten durchgeführten Sperrungen der Schäferstraße haben zu einer deutlichen Entlastung der Anwohner geführt und somit ergeben, dass die Erschließung nach Osten auf diesen Straßen verzichtbar ist.

Punkt 3 wird mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 4 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Urbanek – AfD) beschlossen.

4. Anordnung von Tempo-30 in Immermannstraße und Treibstraße/Grüne Straße

Aus Sicht der Verkehrsplaner ist die Geschwindigkeitsreduzierung ein geeignetes Mittel zur Lärmminderung. Wir fordern daher die Anordnung von Tempo 30 in den stark belasteten Straßenzügen Treibstraße/Grüne Straße und Immermannstraße.

Punkt 4 wird mehrheitlich bei 10 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Herr Grade – Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ,5 Gegenstimmen (Frau Karacakurtoglu – Fraktion Die Linke & Piraten, Herr Urbanek – AfD und CDU-Fraktion) und 1 Enthaltung (Frau Wimmer – Fraktion Die Linke & Piraten) beschlossen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord verweist in diesem Zusammenhang auf die Eingabe – TOP 4.1 – in der ebenfalls eine Tempo-30-Zone für die Treibstraße angeregt wird.

Gesamtbetrachtung

Das Verkehrskonzept Hafen berücksichtigt nur unzureichend die berechtigten Interessen der Wohnbevölkerung. Die vorgeschlagen Maßnahmen sollen dazu beitragen, kurz- bis mittelfristig Verkehrslärm und Schadstoffausstoße in den belasteten Gebieten zu verringern, um die Anwohner vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.

In Änderung und Ergänzung des Beschlussentwurfes vom 02.04.2015 empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord dem Rat der Stadt Dortmund, das Verkehrskonzept Hafen unter Einbeziehung folgender Maßnahmen zu beschließen,

Frau Karacakurtoglu stellt nach § 17 Abs. 1 Buchstabe b) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen den Antrag auf Schluss der Beratung.

Dieser Antrag wird bei 1 Ja-Stimme (Frau Karacakurtoglu – Fraktion Die Linke & Piraten) und 15 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), 4 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Urbanek – AfD) und 3 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) folgende Beschlussfassung mit oben genannten Zusätzen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Verkehrskonzept Hafen mit der Umsetzung folgender Maßnahmen:



Die CDU-Fraktion merkt nach der Gesamtabstimmung an, dass sie den Punkten 1 und 2 des SPD-Antrages zugestimmt haben und nicht grundsätzlich gegen das Verkehrskonzept Hafen sind. (Siehe Einzelabstimmung)“


Stellungnahme der Verwaltung zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenst.-Nord (Drucksache Nr.: 00387-15-E2):


„zu den von der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 10.06.15 ergänzend beschlossenen
Maßnahmen möchte ich wie folgt Stellung beziehen:

1. Nordspange

Die zügige Fortsetzung der Planverfahren für die einzelnen Teilstücke der Nordspange ist
auch erklärtes Ziel der Planungsverwaltung. Für den westlichen Teil der Nordspange mit der
Unterführung der Bahntrasse in Höhe Seilerstraße / Lindenhorster Str. erstellt der Geschäftsbereich
Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt derzeit einen verkehrstechnischen
Entwurf. Auf Basis dieses Entwurfs soll im IV. Quartal das erforderliche
Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.
Für den weiteren Abschnitt in der Pottgießerstraße ist im Zuge der Sanierung der Pottgießerstraße
auch gleichzeitig ein Abflachen der Kurven vorgesehen, um das Befahren der
Strecke für Lkw leichter zu machen.
Die Nordspange ist auch bereits grundsätzlich beim Fördergeber angemeldet und für
förderfähig eingestuft worden.
Eine Einbeziehung dieser Maßnahme in das Verkehrskonzept Hafen ist somit möglich.

2. Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa

Der Gutachter hat in seiner Bewertung die Maßnahme des Vollanschlusses lediglich bei dem
Kriterium „Verkehrsfluss“ als sehr gut (++) und als gut (+) im Bezug auf die Immissionen
bewertet. Dies resultiert v.a. daraus, dass die Mallinckrodtstraße und der Sunderweg entlastet
werden. Die Realisierbarkeit wurde aber mit sehr schlecht (--) bewertet. Dies bezog sich v.a.
auf die Kosten und den Planungszeitraum. In der Gesamtbewertung und v.a. im Vergleich zu
anderen Maßnahmen wie lärmmindernder Asphalt ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis als un2
günstig anzusehen. Aufgrund der verkehrs- und lärmmindernden Wirkung – gerade für die
Straßen in der Innenstadt-Nord – soll die Maßnahme dennoch weiter verfolgt werden.
Die Erstellung des in der Ratsvorlage beschriebenen konkretisierenden Gutachtens ist daher
für 2016 eingeplant. Die vorbereitenden Arbeiten wie Erstellung eines Leistungsbildes
erfolgen dafür bereits in 2015.
Diese Maßnahme ist somit bereits Bestandteil des Verkehrskonzepts Hafen.

3. Verkehrsführung zum und vom Hafen ausschließlich nach Westen über die OWIIIa zum
Autobahnnetz und Sperrung der Ost-West-Verbindungen für den Lkw-Verkehr des
Dortmunder Hafens

Die Ost-West-Achsen durch die Dortmunder Nordstadt sind bereits heute nicht ausdrücklich
für den Lkw-Verkehr ausgewiesen. Keine der drei Routen sind im Lkw-Routennetz für den
Lkw-Verkehr vorgesehen. Durch die im Jahre 2008 aus Immissionsschutzgründen eingeführte
Lkw-Entlastungszone (Verbot für Kfz > 3,5t, Lieferverkehr frei) ist auch eine vollständige
Ost-West-Durchfahrung für Lkw nicht zulässig. Nichtdestotrotz kommt es vor allem in der
Immermannstraße zu einer hohen Lkw-Belastung. Das Einfahren für Lkw von der
Münsterstraße von Norden über die Immermannstraße / Schäferstraße zum Hafen ist aber
durch das Zusatzschild „Lieferverkehr frei“ zulässig. Beim Großteil der Verkehre handelt es
sich um hafenbezogene Lkw-Verkehre. Eine strengere Regelung wie bspw. in der Brackeler
Straße, die den Lieferverkehr gänzlich ausschließt, ist nicht sinnvoll, da bisher mögliche
Alternativen umwegig und nur schwer verständlich sind. Erst nach Fertigstellung der
Nordspange in dem Teilabschnitt zwischen Emscherallee und Evinger Straße ist eine
strengere Durchfahrtsregelung für den Lkw-Verkehr geboten.
Diese Maßnahme sollte somit nicht in das Verkehrskonzept Hafen aufgenommen werden.

4. Anordnung von Tempo-30 in Immermannstraße und Treibstraße / Grüne Straße

Die Forderung nach Tempo-30 für die Immermannstraße und Treibstraße / Grüne Straße kann
von Seiten der Planungsverwaltung aus Gründen des Lärmschutzes nachvollzogen werden.
Die Anregung wir zusammen mit der für die Anordnung zuständigen


AUSW, 17.06.2015:

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher ihre jeweilige Haltung zur der gesamten Angelegenheit verdeutlicht haben, einigt man sich darauf, die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.

Zur Vorlage wird, unter Berücksichtigung der o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Verkehrskonzept Hafen mit der Umsetzung folgender Maßnahmen:



























zu TOP 4.3
Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00832-15)

AUSW, 17.06.2015:

Herr Rm Weber bittet um zukünftige, quartalsweise Berichterstattung, damit gegebenenfalls rechtzeitig gegengesteuert werde könne.

Herr Wilde erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Weiter geht er auf die Bitte von Herrn Rm Waßmann ein, wonach diese Berichterstattung sowohl dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als auch dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vorgelegt werde.

Zur Vorlage wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt, vorbehaltlich der Förderung im Rahmen des Stadtumbaus "Hörde Zentrum", die Durchführung und gutachterliche Begleitung eines Verkehrsversuches mit den dazu benötigten Einrichtungen in der Faßstraße. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 150.000,00 Euro stehen unter der Projektmaßnahme 64H00913015010 zur Verfügung.
2. beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit vor und während des Verkehrsversuches zu beteiligen.

Die Durchführung der Maßnahme steht dabei unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW.







zu TOP 4.4
Entwicklungsbericht Marten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00949-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund:

„Die Bezirksvertretung Lütgendortmund lehnte die in Pkt. 10.3 auf Seite 53 aufgeführte
Maßnahme „Bau einer Tageseinrichtung für Kinder in der Vorstenstraße“ ab. Bereits in ihrer
Sitzung am 18.06.2013 (DS-Nr. 09526-13) lehnte die BV LüDo den Standort Vorstenstraße
aus versch. Gründen ab (z. B. verkehrl. Situation) ab. Die BV Lütgendortmund ist allerdings
zum konstruktiven Dialog bereit.

Beschluss
Die BV Lütgendortmund lehnt die Vorlage mehrheitlich (bei 2 Neinstimmen – B´90/die
Grünen) ab.“


AUSW, 17.06.2015:

Vor dem Hintergrund der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund wird die Verwaltung darum gebeten, diese weiterhin bei der Suche nach einem passenden Standort für einen Neubau einer Kindertagesstätte zu unterstützen.

Unter Berücksichtigung dieser Anmerkung wird zu Vorlage wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Marten zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.






zu TOP 4.5
Änderung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01103-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt die in Begründung und Anlage genannte Änderung der Geschäftsordnung.




zu TOP 4.6
Grünfläche am "Wambeler Pilz", Bebauungsplan Br 216
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2015

(Drucksache Nr.: 09665-07-E6)

Es liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vor:

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung
Brackel am 12.03.2015 vor:

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der Fraktionen SPD, CDU und B’90/DG
einstimmig zu:

1. Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund bzw. dem per
Delegationsbeschluss zuständigen Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, folgende
Beschlüsse zu fassen:

a) Der Aufstellungsbeschluss vom 17. Oktober 2007 für den Bebauungsplan Br 2016
(Drucksache Nr.: 09665-07) wird aufgehoben.

b) Die Grünfläche Wambeler Hellweg/Rüschebrinkstraße ist dauerhaft als städtische Grünfläche
zu überplanen und so im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan zu sichern.

c) Die Verwaltung unterlässt weitere Planungen mit der Zielsetzung einer Bebauung der
Grünfläche oder der Stellplatzfläche.

2. Die Verwaltung wird gebeten, Pläne zur Aufwertung der Grün- und Spielplatzfläche sowie der
Stellplatzfläche zu erarbeiten und der Bezirksvertretung mit Kostenaufstellung vorzulegen.

Begründung:

Im westlichen Kreuzungsbereich von Wambeler Hellweg und Rüschebrinkstraße befindet sich eine
Grünanlage mit integriertem Spielplatz. Daneben liegt eine versiegelte Fläche, die als Stellplatz und
Containerstandort genutzt wird. Im Oktober 2007 hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan (Br 216) aufzustellen, der die
Ansiedlung von Einzelhandel in diesem Bereich vorsieht. Im Jahr 2012 bestanden Planungen, auf
dieser Grünfläche ein Bauvorhaben für seniorengerechtes Wohnen inklusive Pflege- und
Versorgungseinrichtungen umgesetzt werden.
Eine Bebauung dieser Grünfläche, sei es Gewerbe- oder Wohnbebauung, ist abzulehnen. Die
Grünfläche ist als solche zu erhalten, da sie einen markanten Grünpunkt im Ortskern von Wambel und
eine willkommene Ausnahme von der ansonsten bestehenden Bebauung entlang des Hellwegs bildet.
Außerdem haben sich mittlerweile die Rahmenbedingungen für die planerische Beurteilung dieser
Fläche geändert. Ein Bedarf in Wambel für zusätzliche Einzelhandelsflächen besteht nicht mehr, da
ohnehin Leerstände im „gewerblichen Ortskern“ (Höhe Rewe und Sparkasse) bestehen. Weiterhin hat
man mittlerweile nördlich dieser Fläche Wohnbebauung in Form von Reihenhäusern angesiedelt,
deren Wohnqualität durch die o. g. Grünfläche auf einem guten Niveau erhalten bleibt.
Durch eine dauerhafte Sicherung der Grünfläche besteht nunmehr für die Ortspolitik die Möglichkeit,
Investitionen zur Aufwertung dieser Grünfläche vorzunehmen, ohne gleichzeitig Gefahr zu laufen,
dass Investitionen durch eine spätere Bebauung der Fläche obsolet werden.
Die östlich neben der Grünfläche gelegene Stellplatzfläche erfüllt wichtige Verkehrs- und
Entsorgungsaufgaben. Zum einen wird diese Fläche als Parkplatz von Personen genutzt, die
anschließend mit der Stadtbahn in die Innenstadt fahren. Zum anderen befindet sich auf dieser
Stellplatzfläche ein weitestgehend unstreitiger Containerstandort. Diese Stellplatzfläche ist jedoch
ebenfalls optisch aufzuwerten.



Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 09665-07-E8) vom 06.05.2015 vor:

„ … Der Rat möge beschließen, dass die Stadtverwaltung die Bebaubarkeit der Parkfläche an der
Ecke Rüschebrinkstraße/Wambler Hellweg mit einen architektonisch anspruchsvollen
Wohngeschäftshaus für junge Familien, Senioren und (inhabergeführten) Gewerbeeinheiten samt
Tiefgarage prüft.
Ebenso soll die SV die Verbesserung der Parkplatzsituation an der Rüschebrinkstraße auf der dem
Parkplatz gegenüberliegenden Seite sowie auf dem Hellweg auf der dem derzeitigen Parkplatz
gegenüberliegenden Teil prüfen. Statt der längs der Fahrbahn eingerichteten Parkgelegenheiten soll
die Errichtung schräger Parkgelegenheiten geprüft werden, um die Gesamtzahl zu erhöhen. Eine
Integration des Altglas- und Altpapierstandortes bzw. ein alternativer Standard soll ebenfalls geprüft
werden.
Begründung:
Der Parkplatz an der Rüschebrinkstraße ist eine garstige Visitenkarte Wambels. Eine Aufwertung
ist definitiv notwendig. Eine Mischbebauung genutzt von jungen Familien und Senioren wäre ideal,
damit ältere Wambelerinnen und Wambeler ihr gewohntes Wohnumfeld nicht mehr verlassen müssen.
Zwischen Jung und Alt entstünden Synergieeffekte. Im Erdgeschoss könnten (inhabergeführte)
Gewerbetreibende angesiedelt werden. Die „Geschäftslücke“ zwischen dem Hellweg und dem
Volksbankgebäude würde geschlossen werden. Dies zieht insgesamt mehr Kaufkraft nach Wambel
und bekämpft somit potentiellen Leerstand.
Die Tiefgarage sowie die neue Anordnung der Parkflächen würde das Parkplatzangebot sowohl für
die bereits ansässigen Gewerbetreibenden ebenso für die Nutzer des ÖPNV, die auch dort parken,
deutlich erhöhen.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der
Bezirksvertretung Brackel am 12.03.2015 mit dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weiterzuleiten.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09665-07-E7):

„Die Bezirksvertretung Brackel hat am 12.03.2015 im Rahmen ihrer Sitzung dem Rat der Stadt
Dortmund drei planerische Anregungen zum Beschluss empfohlen. Der Rat hat in seiner
Sitzung am 07.05.2015 beschlossen, die Entscheidung an den Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen zu delegieren. Zu dem Beschluss der Bezirksvertretung kann aus
Sicht der Planungsverwaltung wie folgt Stellung genommen werden:

a) Der Aufstellungsbeschluss vom 17.10.2007 für den Bebauungsplan Br 216
(Drucksache Nr.: 09665-07) soll aufgehoben werden

Der seinerzeitige Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Br 216 verfolgte das Ziel, auf
der öffentlichen Grünfläche im Kreuzungsbereich Wambeler Hellweg / Rüschebrinkstraße
einen Lebensmittelmarkt zur Stärkung der Versorgungsfunktion des Ortsteilzentrums
anzusiedeln. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück sollte nur vor dem
Hintergrund eines konkreten Bauvorhabens bzw. einer Investitionsabsicht erfolgen. Aktuell
liegen der Planungsverwaltung keine konkreten Planungsabsichten für eine Versorgungseinrichtung
vor. Ein Versorgungsdefizit liegt nicht vor. Entsprechendes gilt für eventuelle
Bauvorhaben im Segment seniorengerechtes Wohnen / Pflegeeinrichtungen. Aus
städtebaulicher und freiraumplanerischer Sicht wird ein Erhalt der vorhandenen Grünfläche –
verbunden mit Aufwertungsmaßnahmen – befürwortet.
Der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel sollte aus Sicht der Verwaltung
dementsprechend Rechnung getragen werden, indem der Aufstellungsbeschluss vom
17.10.2007 für den Bebauungsplan Br 216 aufgehoben wird. Dieser Aufhebungsbeschluss
würde in einer separaten Vorlage zu einem späteren Termin erfolgen.



b) Die Grünfläche Wambeler Hellweg/Rüschebrinkstraße ist dauerhaft als städtische
Grünfläche zu überplanen und so im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan zu
sichern.

Flächennutzungsplan
Der seit dem 31.12.2004 gültige Flächennutzungsplan stellt den Bebauungsplanbereich
bereits als überwiegend gemischte Baufläche - Ortsteilzentrum mit Marktfunktion - dar. Der
westliche Randbereich ist als öffentliche Grünfläche „Parkanlage“ dargestellt, die sich nach
Westen und Süden fortsetzt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich,
da nur durch die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes eine Bebauung der Fläche
ermöglicht werden kann.

Landschaftsplan
Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes
Dortmund-Mitte. Für den Geltungsbereich gilt das Entwicklungsziel „Beibehaltung der
Funktion zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben“ (8.1). Der Landschaftsplan trifft keine
Festsetzungen.

Aktuell wird der Landschaftsplan neu aufgestellt. Die Fläche in Wambel nördlich des
Brackeler Hellweges (Pothecke /Am Send) liegt künftig im Geltungsbereich des
Landschaftsplans 'Neuaufstellung' mit der Darstellung des Entwicklungsziels 6:
"Beibehaltung der Funktion - Beibehaltung der in der Bauleitplanung vorgegebenen Funktion
zur Erfüllung öffentlicher sowie öffentlich und privatrechtlich wirksamer Aufgaben".
Das Entwicklungsziel verweist auf die Ebene der Bebauungsplanung, die letztendlich die
konkrete Nutzung festlegt. Das vorgesehene Entwicklungsziel müsste somit nicht geändert
werden.

c) Die Verwaltung unterlässt weitere Planungen mit der Zielsetzung einer Bebauung der
Grünfläche oder der Stellplatzfläche

Wie bereits oben formuliert, sind keine Bauvorhaben bzw. mögliche Investitionsabsichten
bekannt.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen, den Empfehlungen der Bezirksvertretung Brackel zu folgen.
Dem Antrag der Partei „Die Linke & Piraten“ aus der Ratssitzung vom 07.05.2015 im
Hinblick auf eine Bebauung mit einem anspruchsvollen Wohn- und Geschäftshaus sollte
dementsprechend nicht gefolgt werden.


AUSW, 17.06.2015:

Herr Rm Kowalewski erläutert noch mal die Hintergründe des Antrages seiner Fraktion, wobei er verdeutlicht, dass es hier insbesondere darum gehe, den Parkplatz in seiner heutigen Form so nicht bestehen zu lassen, sondern diesen Bereich besser in der Art und Weise neu zu gestalten, als dass man die Parkplätze tiefer lege, also eine Tiefgarage baue, darüber einen vernünftigen Geschäftslückenschluss herbeiführe sowie die Grünfläche als solche bestehen lasse und aufwerte. Insofern stehe der Antrag seine Fraktion dem Anliegen der Bezirksvertretung bezüglich dieser Fläche gar nicht entgegen. Man wolle dieses lediglich dahingehend ergänzen, indem man den sehr unansehnlichen Parkplatz entferne, ohne hierdurch den Parkraum komplett wegzunehmen.

Herr Wilde erläutert, dass der Bau einer Tiefgarage aufgrund wirtschaftlicher Aspekte definitiv dort nicht umsetzbar sei. Er räumt weiter ein, dass der heutige Parkplatz tatsächlich nicht ansehnlich sei. Vor dem Hintergrund, dass man die Grünfläche offensichtlich erhalten und neu gestalten wolle, halte er es für sinnvoll, den Parkplatz gleich auch neu zu gestalten, indem man diesem ein neues Gesicht gebe, z.B. die Oberfläche aufwerte, vielleicht ein paar Bäume darauf setze, so dass der Parkplatz integraler Bestandteil der Gesamtfläche werde.

Vor dem Hintergrund dieser Anmerkungen durch Herrn Wilde, zur Mitüberplanung und Aufwertung des Parkplatzes, zieht Herr Rm Kowalewski den Antrag seiner Fraktion (Drucksache Nr.: 09665-07-E8) zurück.

Frau Rm Weyer verweist hierzu auch noch mal auf Punkt 2. des Antrages der Bezirksvertretung, wonach die Verwaltung darum gebeten werde, Pläne zur Aufwertung der Grün- und Spielplatzfläche sowie der Stellplatzfläche zu erarbeiten und der Bezirksvertretung mit Kostenaufstellung vorzulegen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag aus der Bezirksvertretung Brackel, unter Berücksichtigung der o.a. Stellungnahme der Verwaltung mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD) zu und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren.



zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 279 -Verkehrsknoten Wittbräucker Straße- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich Änderung des Bebauungsplanes Hö 202 - Höchsten -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01217-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 09.06.2015:

„Frau Niedergethmann und Herr Meißner von der Planungsverwaltung stellten die Vorlage vor.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Berichterstattung zu Kenntnis und spricht dem Rat der Stadt Dortmund folgende Empfehlung mit 2 anschließenden Anmerkungen aus:


Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde regt an, dass die Fachverwaltung den Umbau in 2 Stufen entwickelt, um nach der 1. Ausbaustufe entscheiden zu können, ob dies nicht ausreicht.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Fachverwaltung auf, mit den betroffenen Immobilienbesitzern das Gespräch zu suchen, über den Ankauf der in Frage benötigten Grundstücke, um ggf. dann eine optimale Lösung mit einem gro0en Kreisverkehr oder einer geraden Kreuzung umzusetzen.

Abstimmungsergebnis; mit 14 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und 1 Enthaltung so beschlossen“

AUSW, 17.06.2015:

Man einigt sich darauf, die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen.

Auf Nachfrage von Herrn Rm Kowalewski, kündigt Herr Wilde an, dem Ausschuss zu einer der nächsten Sitzungen entsprechende Ausführungen des Rechtsamtes zur Ausführbarkeit des §13a BauGB vorzulegen.
Danach wird zur Vorlage wie folgt abgestimmt:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 279 - Verkehrsknoten Wittbräucker Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 202 - Höchsten).

Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs.1 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB


zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum (EKZ) Wittbräucker Straße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 202 - Höchsten - und VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - sowie Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01216-15)

Hierzu liegt vor--> Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 09.06.2015:

„Frau Niedergethmann und Herr Meißner von der Planungsverwaltung stellten die Vorlage vor.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis und fasst folgende 2 Beschlüsse:

Die Bezirksvertretung Hörde folgt der Empfehlung der Fachverwaltung unter Punkt 9.1 der Vorlage:

„ es wird empfohlen, der Anregung zu 1) insoweit zu folgen, dass Zuwegungen und Gehwegbereiche auf dem Grundstück vorgesehen werden. Im Übrigen wird empfohlen, der Anregung nicht zu folgen.“

Abstimmungsergebnis: mit 10 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung so beschlossen


2. Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Hö 277 unter Ziffer 9 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Hö 277 für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Planbereich und dem Entwurf der Begründung vom 30.04.2015 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 unter Ziffer 9 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der Änderung Nr. 1 des vorhaben­bezogenen Bebauungsplans (VEP) Hö 261 in Form einer Textsatzung für den unter Ziffer 2 der Vorlage beschriebenen Planbereich und dem Entwurf der Begründung vom 30.04.2015 zu und beschließt, den Entwurf der Textsatzung mit Begründung öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

V. Der Rat der Stadt stimmt der Entscheidung der Verwaltung zu, Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes Hö 277 zuzulassen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB


Abstimmungsergebnis: mit 10 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen so beschlossen“



AUSW, 17.06.2015:


Herr Rm Dudde möchte zur Eingabe des ADFC wissen, warum der Fuß bzw. Radweg entlang der östlichen Grenze des Geländes, (2. Punkt der Stellungnahme des ADFC) hier auf ablehnende Haltung stoße.

Herr Nickisch führt hierzu aus, dass, aufgrund seines Kenntnisstandes, die Privateigentümer gegen diesen Weg erhebliche Bedenken ausgesprochen hätten, da man durch diesen fußläufig, rückwärtig zu deren Grundstücke gelangen könne und der angesprochene Weg deshalb kein öffentlicher Weg sein solle, über den auch Radfahrer fahren können.

Herr Rm Dudde bittet die Verwaltung im Sinne einer besseren Nahmobilität darum, doch noch einmal weitere Gespräche hierzu zu führen und beim ADFC für diese Wegeverbindung zu werben.

Die Abstimmung zur Vorlag erfolgt danach wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Hö 277 unter Ziffer 9 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Hö 277 für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Planbereich und dem Entwurf der Begründung vom 30.04.2015 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 unter Ziffer 9 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der Änderung Nr. 1 des vorhaben­bezogenen Bebauungsplans (VEP) Hö 261 in Form einer Textsatzung für den unter Ziffer 2 der Vorlage beschriebenen Planbereich und dem Entwurf der Begründung vom 30.04.2015 zu und beschließt, den Entwurf der Textsatzung mit Begründung öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

V. Der Rat der Stadt stimmt der Entscheidung der Verwaltung zu, Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes Hö 277 zuzulassen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB




zu TOP 4.9
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-, Änderung und zugleich räumliche Erweiterung des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-
I. Beschluss zur Teilung des Geltungsbereiches und Weiterführung der beiden Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren; II. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre; III. – IV. Beschlüsse über den Erlass von Veränderungssperren; V.-VI. Offenlegungsbeschlüsse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01180-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

I. den am 07.05.2014 vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschlossenen räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-, Änderung und zugleich räumliche Erweiterung des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße- zu teilen und die Planung in zwei getrennten Bebauungsplanverfahren

für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Bezeichnung Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-
und
für den unter Punkt 1.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich mit der Bezeichnung Mg 166 –südlich Siegburgstraße- jeweils im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. den Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Satzung vom 13.04.2015 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-, Änderung und zugleich räumliche Erweiterung des Bebauungsplans Mg 108 –Dönnstraße-.
Rechtsgrundlage:
§ 16 Abs. 1, § 17 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf der Satzung über eine Veränderungssperre für den unter
Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße- als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

IV. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf der Satzung über eine Veränderungssperre für den unter Punkt 1.4
dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 166 –südlich Siegburgstraße- als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

V. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße- für den unter Punkt 1.3 genannten Änderungsbereich und der Begründung vom 30.04.2015 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 13 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Mg 166 –südlich Siegburgstraße- für den unter
Punkt 1.4 genannten Geltungsbereich mit der Begründung vom 30.04.2015 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 13 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.


zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n – Ortskern Lütgendortmund –
hier: I. Beschluss zur Umstellung des Verfahrens, II. Entscheidung über Stellungnahmen,
III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage des § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01468-15)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 16.06.2015 (siehe Anlage)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B’90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion FDP/BL und NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

VI. Der Rat der Stadt beschließt, das Änderungsverfahren gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

VII. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n -Ortskern Lütgendortmund- geprüft und beschließt:
a) den Stellungnahmen unter den Ziffern 7.1, 7.4 b), 7.10 d), 7.12 f), 7.12 g), 7.15 teilweise zu folgen;
b) den Stellungnahmen unter den Ziffern 7.2, 7.3, 7.4 a), 7.4 c), 7.5, 7.6, 7.7, 7.8, 7.9 a), 7.9 b), 7.9 c), 7.9 d), 7.9 e), 7.9 f), 7.9 g), 7.9 h), 7.10 a), 7.10 b), 7.10 c), 7.11, 7.12 a), 7.12 b), 7.12 c), 7.12 d), 7.12 e), 7.13 a), 7.13 b), 7.14 a), 7.14 b), 7.16 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

VIII. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Entwurfs der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Planbereich und dem Entwurf der Begründung Teil A vom 22.05.2015 sowie dem Entwurf des Umweltberichtes (Teil B der Begründung) vom 30.04.2015 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründungen erneut öffentlich auszulegen (3. öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB

IV. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.





zu TOP 4.11
Bauleitplanung: Bebauungsplan In N 235 - westlich Ravensberger Straße -
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
(Aufhebungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss, Zurückstellung von Baugesuchen)

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01269-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), folgende gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, für den unter Punkt 1.1 genannten Teilbereich die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan In N 210 n - östlich Bornstraße- vom 01.08.2001

Rechtsgrundlage:
II. beschließt, den Bebauungsplan In N 235 – westlich Ravensberger Straße – für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen

Rechtsgrundlage:
III. beauftragt die Verwaltung, Anträge für Bauvorhaben, die planungsrechtlich zulässig sind, aber nicht im Einklang mit den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In N 235 stehen, gemäß § 15 BauGB zurück zu stellen.


Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 1 BauGB




zu TOP 4.12
Herstellung einer Erschließungsanlage westlich der Straße „Im Buschholz“ in Dortmund-Wichlinghofen nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01253-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der durchgeführten Bürgerinformation und Beteiligung der sachberührten Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt die Herstellung einer Erschließungsanlage westlich der Straße „Im Buschholz“ durch die Vorhabenträgerin nach § 125 Abs. 2 BauGB auf Grundlage des Planungskonzeptes vom 20.04.2015.

Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666; SGV NRW 2023)




zu TOP 4.13
Entwicklung des Hörder Burgbereiches zur Sparkassenakademie mit Hotelneubau
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01384-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 09.06.2015:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fasst zu dieser Vorlage folgende 2 Beschlüsse:


Die Bezirksvertretung Dortmund-Höre fordert die Fachverwaltung auf, bei der weiteren Planung die Geschosshöhe der neuen Gebäude der Geschosshöhe der Hörder Burg anzupassen und auch die Fassadengestaltung der Burg und dem weiteren Umfeld anzupassen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen



2. Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Absicht der Verwaltung, das Vorhaben nach § 34 BauGB zu genehmigen, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Durchführung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen“





AUSW, 17.06.2015:

Man einigt sich darauf, das Anliegen der Bezirksvertretung (Siehe Beschluss 1), „bei der weiteren Planung die Geschosshöhe der neuen Gebäude der Geschosshöhe der Hörder Burg anzupassen und auch die Fassadengestaltung der Burg und dem weiteren Umfeld anzupassen“ ernst zu nehmen und in der kommenden Sitzung des Gestaltungsbeirates möglichst auch entsprechend umzusetzen.

Mit dieser Maßgabe wird wie folgt zur Vorlage abgestimmt:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, das Vorhaben nach § 34 BauGB zu genehmigen, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Durchführung.


zu TOP 4.14
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
Hier: Herstellung einer Erschließungsanlage „Kornblumenstraße“ in Dortmund Derne nach § 125 II BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01469-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der durchgeführten Bürgerinformation und Beteiligung der sachberührten Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt die Herstellung einer Erschließungsstraße Kornblumenstraße durch die Vorhabenträgerin nach § 125 Abs. 2 BauGB auf Grundlage des Planungskonzeptes 2015

Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S.666; SGV NRW 2023)




5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00934-15)

Hierzu liegt vor:

Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 13. 05.2015 (siehe Anlage)

Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 10.06.2015:

Die SPD-Fraktion bittet um Prüfung, ob der Kirchderner Wald unter Naturschutz gestellt werden kann, aufgrund der dort vorhandenen Flora und Fauna. Hierüber besteht in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord Konsens.
(Siehe auch Punkt 1 der Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 13.05.2015)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, mit oben genanntem Zusatz, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Rechtsgrundlage:

§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).


Darüber hinaus wird die Empfehlung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2015 zur Kenntnis genommen.


Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 10.06.2015:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und mit den u. g. Anmerkungen und Ergänzungen zu beschließen.
I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Rechtsgrundlage:

§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).


Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellt dar, dass Groppenbruch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden soll. Des Weiteren will sie auf Denkmalqualifizierung nicht verzichten.

Frau Hubert von der SPD-Fraktion wünscht sich eine baldige und rege Bürgerbeteiligung zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund.


Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 16.06.2015:

„Auf mündlichen Antrag der SPD Fraktion bittet die Bezirksvertretung Scharnhorst
einstimmig um Prüfung, ob der Kirchderner Wald aufgrund der vorhandenen Flora
und Fauna unter Naturschutz gestellt werden kann.
Auf mündlichen Antrag der CDU Fraktion bittet die Bezirksvertretung Scharnhorst
einstimmig, das Gebiet „Wickeder Holz“ nicht unter Naturschutz zu stellen, da dies zu
erheblichen Einschränkungen für die BürgerInnen führt.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig,
mit oben genannten Zusätzen, wie folgt zu beschließen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Rechtsgrundlage:
§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und
zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).“


Zusatz-Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 00934-15-E2)

„die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zur Sitzung am 17.06.2015 folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Folgende Flächen werden anders als in der Vorlage vorgeschlagen nicht unter Naturschutz gestellt:


Das bisherige Naturschutzgebiet Fürstenbergholz und Oberes Wannebachtal bleibt in seiner jetzigen Form erhalten und wird nicht in zwei gesonderte Gebiete Fürstenbergholz und Wannebach – Buchholz aufgeteilt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt darüber hinaus, dass für alle bestehenden Naturschutzgebiete zukünftig die gleichen Ge- und Verbote gelten, insbesondere, was die Anleinpflicht für Hunde angeht.

Begründung

In einem stark verdichteten Siedlungsraum wie Dortmund stellen die wohnortnahen Naturräume eine wichtige Erholungsfunktion für die Bevölkerung dar. Das im nunmehr vorliegenden Landschaftsplan formulierte Ziel „10% Naturschutzflächen“ mag für ländliche Räume durchaus denk- und machbar sein, für Großstädte allerdings ist dies ein ideologisch überfrachteter Vorschlag. Schon jetzt verfügt Dortmund mit 6% des Stadtgebietes um mehr als das dreifache an Naturschutzflächen wie beispielsweise unsere Nachbarstädte Bochum, Herne und Essen, die allesamt weniger als 2% ihres Stadtgebietes als Naturschutzflächen ausweisen.

Dementsprechend sollten die die für die Bevölkerung wichtigen Flächen


auch in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben und nicht unter Naturschutz gestellt und damit in weiten Teilen ihrer Naherholungsfunktion entzogen werden. Pilze und Beeren sammeln, das Verlassen der Hauptwege, das unangeleinte Mitführen von Hunden, das – wo durch Kennzeichnung erlaubt – Reiten etc. soll auch in Zukunft in den vorgenannten Gebieten möglich sein.

Die Regelung in Naturschutzgebieten für die Anleinpflicht von Hunden zeigte sich in der Vergangenheit als nicht praktikabel, weil für die Bevölkerung auch aufgrund fehlender Beschilderung nicht erkennbar war, dass es sich überhaupt um ein Naturschutzgebiet handelt, geschweige denn, dass es Ausnahmereglungen gibt. Es ist somit auch nicht möglich, den Bürgern die Existenz von Naturschutzgebieten „Erster“ und „Zweiter Klasse“ zu vermitteln. Darüber hinaus wird durch die differenzierte Betrachtung von Naturschutzgebieten der eigentliche Sinn des Naturschutzes konterkariert. Insofern sollten hier zukünftig einheitliche Regelungen gelten.“


AUSW, 17.06.2015:

Man einigt sich darauf, den o. a. Antrag der CDU-Fraktion sowie die zum Antrag erhobene Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde als eingebracht zu werten. Diese sollen im weiteren Verfahren durch die Verwaltung bewertet werden.

Herr sB Auffahrt bittet darum, im laufenden Verfahren die statistischen Daten zu aktualisieren.

Herr Rm Waßmann möchte wissen, wie man auch zukünftig mit den Gebieten umgehen wolle. Hierzu bittet er die Verwaltung um entsprechende rechtliche Prüfung.

Unter Berücksichtigung der o. a. Anmerkungen, wird wie folgt zur Vorlage abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt

I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Rechtsgrundlage:
§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).


zu TOP 5.2
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020:
Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität "So läuft das"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01225-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept „So läuft das“ zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität und die Ergebnisse aus der Pilotphase zur Kenntnis. Der Rat beschließt zudem die Fortschreibung des Konzeptes für eine Anwendung in den Bereichen Radschulwege, Schulwege im öffentlichen Nahverkehr und Schülerspezialverkehre sowie die Durchführung einer zweiten Pilotphase.



zu TOP 5.3
Grundwasserschäden im Stadtgebiet
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00735-15-E1)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 00735-15-E1):-lag bereits zur Sitzung am 18.03.2015 vor-

Hierzu liegt heute vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00735-15-E2):
(siehe Anlage)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.4
Halde Schleswig
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00734-15-E1)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) ( Drucksache Nr.: 00734-15-E1):
-lag bereits zur Sitzung am 18.03.2015 vor-


Hierzu liegt heute vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00734-15-E2):

„in der Sitzung am 18.03.2015 hat die Fraktion Die Linke / Piraten die Verwaltung unter TOP
5.9 „Halde Schleswig“ um Stellungnahme gebeten.

Die Anfrage wurde vom Umweltamt an die zuständige Bezirksregierung Arnsberg mit der
Bitte um Stellungnahme übersandt. Die Bezirksregierung Arnsberg hat zu den gestellten
Fragen wie folgt Stellung genommen:

Zu Frage 1.:
Die Arbeiten zur Fertigstellung der Oberflächenabdichtung sind stark witterungsabhängig.
Aus heutiger Sicht werden sie bis Ende Juni 2015 abgeschlossen sein. Im Herbst 2015 werden
anschließend die Bepflanzungsmaßnahmen gemäß dem landschaftspflegerischen Begleitplan
durchgeführt, so dass mit einer Öffnung der Fläche für die Öffentlichkeit voraussichtlich
Ende Herbst 2015 zu rechnen ist.

Zu Frage 2.:
Das Grund- und Sickerwasser der Deponie wird 4 mal pro Jahr untersucht. Die
Analyseergebnisse können über das Abfalldeponiedaten-Informationssystem (ADDISweb –
www.addis.nrw.de) eingesehen werden und zeigen keine Auffälligkeiten. Der
Rekultivierungsboden wurde vor dem Einbau untersucht. Luftanalysen wurden nicht
durchgeführt, da aufgrund des nichtorganischen Abfallinventars keine Ausgasungen zu
erwarten sind.

Zu Frage 3.:
Die Sickerwässer werden in die städtische Kanalisation eingeleitet und anschließend in der
Kläranlage Scharnhorst weiter behandelt. Durch die mittlerweile fast vollständig aufgebrachte
Oberflächenabdichtung hat sich die Sickerwassermenge stark reduziert.

Zu Frage 4.:
Die ThyssenKrupp Steel Europe AG ist gesetzlich zur Nachsorge der Deponie (ca. 30 Jahre)
verpflichtet. In der Nachsorgephase wird das Abdichtungssystem inklusive aller Gräben,
Versickerungsmulden, Messstellen etc. sowohl durch Eigenüberwachung als auch durch
behördliche Überwachung kontrolliert. Weiterhin wird in der Nachsorgephase auch die Pflege
der Bepflanzung der Deponie wie im landschaftspflegerischen Begleitplan beschrieben
durchgeführt. Die Detailregelungen zu den durchzuführenden Überwachungen und
Kontrollen sowie deren Intervalle werden nach der endgültigen Stilllegung in einem
Nachsorgebescheid festgesetzt. Die Überwachung der Nachsorgemaßnahmen wird durch die
Bezirksregierung Arnsberg sichergestellt.

Zu Frage 5.:
Die ThyssenKrupp Steel Europe AG hat drei Versickerungsmulden errichtet, die das saubere
Niederschlagswasser von der Oberfläche des abgedichteten Teils der Deponie aufnehmen.
Die mit der Stadt Dortmund abgestimmte Aufforstungsmaßnahme als Ausgleich ist noch
nicht erfolgt und für den Herbst 2015 bzw. das Frühjahr 2016 geplant.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.5
Holzfällarbeiten
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01130-15-E1)

Hierzu : Bitte um Stellungnahme (B’90 Die Grünen) Drucksache Nr.:011130-15-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 29.04.2015 vor-


Hierzu liegt heute vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01130-15-E2) (siehe Anlage)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.




zu TOP 5.6
Umsetzung der Baumschutzsatzung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01573-15)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (B’90 Die Grünen) (DrucksacheNr.: 01573-15-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstand zur Umsetzung
und Einhaltung der Baumschutzsatzung unter besonderer Berücksichtigung folgender
Fragen:

1. Wie viele Anträge zur Genehmigung einer Ausnahme oder einer Befreiung zur Fällung
geschützter Bäume wurden 2014 in den vergangenen fünf Jahren jeweils gestellt? Bitte
nach den Kriterien der Baumschutzsatzung § 6 (1) a-c und 6 (2) a-c sowie nach
privaten und öffentlichen Grundstücken aufschlüsseln.

2. Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben und wie viele Anträge wurden abgelehnt?
Bitte nach den Kriterien der Baumschutzsatzung § 6 (1) a-c und 6 (2) a-c sowie nach
privaten und öffentlichen Grundstücken aufschlüsseln.

3. Wie häufig wurden Fällungen als unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr nach § 4
(3) der Baumschutzsatzung angezeigt? Bitte aufschlüsseln nach Anzeige bei der Stadt
vor und nach der Durchführung sowie nach privaten und öffentlichen Grundstücken.

4. Wie viele Fälle von widerrechtlichen Fällungen sind bekannt und welche rechtlichen
Schritte wurden unternommen?

5. Unter welchen Umständen kann ein im B-Plan festgelegter Erhalt vorhandener Bäume
nachträglich geändert werden?


AUSW, 17.06.2015:

Herr Rm Dudde erläutert die Hintergründe der o.a. Anfrage.

Hierauf verdeutlicht Herr Dr. Mackenbach, dass der in dieser Anfrage erwähnte Zeitraum von fünf Jahren einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen werde und allein der Erhebungszeitraum hierfür bereits 3 Monate betragen würde. Er schlägt daher vor, den Zeitraum der Betrachtung auf das Jahr 2014 zu beschränken.

Herr Dudde erklärt sich damit einverstanden, dass die Anfrage seine Fraktion dahingehend modifiziert und dementsprechend von der Verwaltung bearbeitet werde.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.




zu TOP 5.7
Kontrolle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01540-15)

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Gewährleistung der Kontrolle dauerhafter Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen auf Ausgleichs- und Ersatzflächen.

Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Ausgleichsflächen wurden nach BNatSchG und BauGB in den vergangenen fünf Jahren in Dortmund ausgewiesen?

2. Wie wird sichergestellt, das Ausgleichs- und Ersatzflächen von Privateigentümern oder öffentlichen Eigentümern dauerhaft fachgerecht unterhalten und gepflegt werden? Welche Stadtämter (z.B. Umweltamt, Planungsamt, Liegenschaftsamt) sind hierfür zuständig?

3. Welche Kompensationsflächen befinden sich auf städtischen Flächen und welche auf privaten Flächen?

4. Wie viele MitarbeiterInnnen stehen für den Vollzug und die Einhaltung einer dauerhaften Kontrolle der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung?

5. Welches Budget wird für die Umsetzung der Pflegemaßnahmen auf städtischen Flächen jährlich veranschlagt? Wieviel Geld wurde bisher für welche Kompensationsmaßnahmen ausgegeben?

6. Wie viele Ausgleichsflächen, die in den vergangenen fünf Jahren ausgewiesen wurden, wurden bisher vor Ort auf eine ordnungsgemäße Umsetzung kontrolliert?

7. In wie vielen Fällen wurde eine nicht ordnungsgemäße Umsetzung festgestellt? Was waren die Konsequenzen?

8. Welche Festsetzungen in den bisherigen Landschaftsplänen Nord, Mittel und Süd sowie im neuen Landschaftsplan sind A+E-Maßnahmen, für die eine dauerhafte Pflege gewährleistet werden muss?

Begründung:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen dauerhaft - also zeitlich unbeschränkt - ihrem Schutzziel entsprechend erhalten werden. Für Streuobstwiesen z.B. bedeutet das, dass sie für die Dauer ihres Endalters (ca. 80 Jahre) dauerhaft zu erhalten (also auch zu beschneiden) sind. Nach Ablauf des Standalters muss ein neuer Baum gepflanzt werden.
Der zur A+-E-Maßnahme verpflichtete Privateigentümer oder öffentlicher Eigentümer wie Stadt, Land - z.B. der Straßenbaulastträger - muss dauerhaft gewährleisten, dass die Kompensationsmaßnahmen gepflegt und instand gehalten werden. Sofern die Stadt Dortmund für einen Eingriff die Verpflichtung für die Kompensationsmaßnahme übernommen hat, ist sie auch zur Überwachung der Einhaltung verpflichtet.“

Die Stellungnahme der Veraltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.8
Baumfällungen Naturschutzgebiet Sanderoth
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01652-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme:

„zu den im Naturschutzgebiet Sanderoth im Bezirk Dortmund-Scharnhorst längs der Flughafenstrasse
erfolgten Baumfällungen haben wir die nachstehenden Fragen an die Verwaltung:

1) Im Rahmen einer Ortsbegehung konnte der Einschlag von 30-50 gesunden Eichen festgestellt
werden. Wie viele Bäume welcher Arten wurden darüber hinaus eingeschlagen?

2) Welche Begründung für die Baumfällungen im Naturschutzgebiet gibt es?

3) Warum wurde ausgerechnet der besonders artenreiche Waldrand entfernt?

4) Warum wurde der Einschlag in der Vogelbrutsaison vorgenommen?

5) Warum wurde durch den Einsatz von schweren Rückefahrzeugen keine Rücksicht auf daraus
resultierende Bodenverdichtungen und den Bestand an Frühjahrsgeophyten genommen?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Ergänzung zum Jahresförderprogramm (JFP) 2015
hier: „Soziale Stadt NRW – Dortmund Nordstadt 2015“
Grundsatz und Ausführungsbeschluss für die Teilprojekte
- Hof- und Fassadenprogramm (1.3.0)
- Stadtteilmanagement (Quartiersmanagement) (3.1.0)
- Aktive Mitwirkung der Beteiligten (3.2.0)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00809-15)


AUSW, 17.06.2015:

Laut Hinweis von Herrn Wilde liegt der Verwaltung eine Mitteilung darüber vor, dass hierzu nur noch eine 80%ige Förderung erfolgen solle. Hierzu werde man zur Ratsitzung noch detaillierte Informationen vorlegen. Mit Hinweis darauf, dass die Verwaltung trotzdem noch versuchen werde, eine 90%ige Förderung zu erzielen, empfiehlt er dem Ausschuss, die heutige Empfehlung unter der Prämisse abzugeben, dass eine 80%ige Förderung gesichert sei.

Hiernach erfolgt die Abstimmung zur Vorlage wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt die Ergänzung „Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt 2015“ zum Jahresförderprogramm 2015 zur Kenntnis, beschließt dessen Grundsatz und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Förderzusage der Bezirksregierung Arnsberg, die Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1.000.000 € durchzuführen.


zu TOP 6.2
Umsetzung eines Globalbudgets zur Wohnraumförderung im Rahmen des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 2014 - 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01373-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Umsetzung eines Globalbudgets zur Wohnraumförderung im Rahmen des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 2014 – 2017 zur Kenntnis.




7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-


11. Informationen der Verwaltung

zu TOP 11.1
Information der Verwaltung zum Thema Planfeststellung für den 4-streifigen Ausbau der B54...
Information
(Drucksache Nr.: 01565-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



Zu TOP11.2 Mündliche Vorstellung des Fachbereiches 60 - Angelegenheiten des Umweltamtes-

Herr Dr. Mackenbach stellt die Aufgaben des Fachbereiches 60 mittels Powerpointvortrag vor.

Nachfragen hierzu werden anschließend durch ihn beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.




Die öffentliche Sitzung endet um 17:37 Uhr.





Logermann Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin

Anlagen:


Zu TOP 5.1:Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde:2.1BULB13.05.2015öffentlich.pdf2.1BULB13.05.2015öffentlich.pdf.

Zu TOP 5.3: Stellungnahme der Verwaltung mit Anlagen:~6003761.pdf~1141388.pdf


zu TOP 5.5: Stellungnahme der Verwaltung: Sch-Holzfällarbeiten-Dorney-01130-15-E1.doc.pdf

ZU TOP 11.2 Vortrag Dr. Mackenbach zum Thema: "Vorstellung des FB 60"Amt60 Vorstellung.pdf
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