über die 36. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 23.05.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:08 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Berndsen
Rm Krause
Rm Monegel
Rm Dr. Suck
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
Er schlug vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgende Angelegenheiten im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:
3.17 Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf "Modellprojekte Smart Cities" des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14358-19)
6.5 70 Jahre Grundgesetz: Mütter des Grundgesetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14465-19)
10.3 Verkaufsoffener Sonntag am 02.06.2019 im Stadtbezirk Hombruch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14454-19)
Die Erweiterung der Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.
Drüber hinaus schlug OB Sierau vor, folgende Angelegenheit von der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung abzusetzen, da der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit in seine nächste Sitzung am 26.06.2019 vertagt hat, damit die Vorlage zunächst in den Bezirksvertretungen Hörde und Hombruch sowie im Beirat der unteren Naturschutzbehörde beraten werden kann.
6.4 Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13448-19)
Dabei bat er darum, die Unterlagen für den weiteren Beratungsgang aufzubewahren.
Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 28.03.2019
Die Niederschrift über die 35. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 28.03.2019 wurde einstimmig genehmigt.
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
zu TOP 2.1
Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund im Verein „bewusst wie e.V.“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14014-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
„Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund im Verein „bewusst wie e. V.“
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Stellungnahmen während der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über Stellungnahmen während der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zur Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124; IV. Satzungsbeschluss;
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13740-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 223 - Königsbergstraße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für den sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan In W 223.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13991-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.3
Verlegung und barrierefreier Ausbau des S-Bahn-Haltepunktes Dortmund-Barop
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13075-18)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 15.05.2019 vor:
- BV-Mitglied Mireille Schauer (SPD):
Im vorgesehenen Bereich für Park & Ride sollen gesicherte Fahrradstellplätze vorgesehen werden.
-Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Susanne Lohse:
Die Verlegung und der Ausbau des Bahnhofes werden seitens der Fraktion begrüßt. Sie informiert, dass der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen ab 2022 gesetzlich vorgeschrieben sei. Die Verlegung und der barrierefreie Ausbau des S-Bahn–Haltepunktes Dortmund-Barop seien aber erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Sie stellt die Frage, wie der barrierefreie Zugang zum Bahnhof in der Zwischenzeit geregelt werde? Außerdem sollte die Fußgängerbrücke mit ihren Zugangsrampen nicht optional, sondern fest eingeplant werden (s. Seite 2 der Vorlage, Punkt 2, vorletzter Absatz). Weiter möchte sie gerne von der Verwaltung beantwortet haben, wie der Verlauf des Fuß-/Radweges auf der östlichen Seite geplant sei? Bis wann er realisiert werde? Könnte dies
vielleicht schon vor Ausbau des Bahnhofes erfolgen?
- Herr Bezirksbürgermeister Semmler (CDU) spricht zur Sache:
Er erklärt, dass die Verlegung des Bahnhofes seit rund 20 Jahren diskutiert würde. Die Aussage zum Baubeginn im Jahre 2023 hält er für gewagt. Außerdem sollte man die schon seit Jahren durch die BV-Hombruch geforderte H-Bahn-Anbindung an das Parkhaus Barop nicht aus den Augen verlieren.
- Rm Ingrid Albrecht-Winterhoff (SPD):
Sie begrüßt die Verlegung und den Ausbau des Bahnhofes. Sie habe sich sehr für die Einstellung von 50.000 Euro in den Haushaltsplan der Stadt Dortmund für die Erstellung eines Gutachtens eingesetzt. Das Gutachten liegt inzwischen vor. Sie schlägt der BV vor, eine Berichterstattung durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zu beschließen, sobald konkrete Pläne vorliegen würden. Wichtig sei die Anbindung des Bahnhofes an die Stockumer Straße, die Stadt-Bahn und die Busanbindung. Dadurch würden die Wege für die Nutzer/-innen verkürzt. Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
- BV-Mitglied Michael Twardon (SPD):
Er erinnert daran, dass der Wunsch der BV auf Verlegung des S-Bahnhofes zum Parkhaus Barop auf der Stockumer Straße darauf basierte, die Wege für die Nutzer/-innen zu verkürzen. Diesem Wunsch komme die Planung seiner Ansicht nicht nach. Der neue Bahnhof würde sich von der Stockumer Straße langgestreckt bis weit in die Baroper Bahnhofstraße ziehen. Bei der Planung sollte versucht werden, den Bahnhof verkürzt bis zur Brücke am Parkhaus oder sogar darunter zu verlegen und auszubauen. Auch er hält die Vorstellung der Pläne nach dem zu erwartenden Ratsbeschluss in der Bezirksvertretung Hombruch für erforderlich.
Nach kurzer Diskussion fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 15.04.2019 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Dabei sollen die oben aufgeführten Anmerkungen und Wünsche berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird gebeten, die oben aufgeführten Fragen zu beantworten. Nach erfolgtem Ratsbeschluss und Vorliegen einer Feinplanung für den Ausbau sollen die Pläne der BV-Hombruch vorgestellt werden.“
AUSW, 15.05.2019:
Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Vorplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Deutsche Bahn AG und den VRR bei der barrierefreien Verlegung des Haltepunktes Dortmund-Barop zu unterstützen.
Den Einwendungen gegen das Berechnungsmodell des RVR zur Ermittlung von Flächenbedarfen wird nicht gefolgt (siehe auch Punkt 2). Der Anregung, Ober- und Mittelzentren einen Flächenzuschlag von 20 % zu gewähren (S. 4), wird nicht gefolgt. Zudem sollen bei der Ermittlung von Wirtschaftsflächenreserven die Brachflächen weiterhin vollständig (zu 100 %) angerechnet werden (S. 4).
2. Bedarfskonto-Lösung (Anlage 1, S. 4 f)
Das dynamisch angelegte Bedarfsberechnungsmodell des RVR ist durch die gesetzlichen Grundlagen im Landesplanungsgesetz und Landesentwicklungsplan rechtlich vorgegeben. Der Entwurf des Regionalplans Ruhr sieht zudem ein sogenanntes „virtuelles Bedarfskonto“ vor. Dies stellt sicher, dass kommunale Flächenbedarfe – auch wenn sie noch nicht verortet werden können – den Kommunen als stille Reserve erhalten bleiben. Die Höhe dieses Bedarfskontos wird mindestens alle drei Jahre über die Erhebung der Reserven und der Fortschreibung des Bedarfs – bedarfsgerecht nach LEP – aktualisiert. Es bildet insofern die aktuellen Entwicklungstendenzen ab. Damit ist gewährleistet, dass neue Bedarfe fortlaufend identifiziert und hierfür neue Flächen frühzeitig planerisch gesichert werden können.
3. Anregungen und Hinweise zu den textlichen Bestandteilen des Regionalplans Ruhr (Anlage 1, S. 7–18 sowie Anregungen von EGLV)
Siedlungsentwicklung
GS 1.1-5: Hier wird dem Änderungsvorschlag der Emschergenossenschaft gefolgt.
Ziel 1.1-9: Bleibt als Ziel erhalten.
GS 1.1-11: Der Grundsatz bleibt erhalten. Dem Ergänzungsvorschlag der Emschergenossenschaft wird gefolgt (nicht dem ursprünglichen Text der Stellungnahme).
Ziel 1.2-1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt (siehe auch Punkt 1).
Ziel 1.8-1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Freiraumentwicklung
GS 2.1-4: Der Grundsatz bleibt erhalten.
GS 2.1-5: Dem Ergänzungsvorschlag der Emschergenossenschaft wird gefolgt (nicht dem ursprünglichen Text der Stellungnahme).
Ziel 2.2-1: Der Stellungnahme wird gefolgt. Sie wird wie folgt
ergänzt: „Besonders gravierende Barrieren, die Regionale Grünzüge zerschneiden, werden abgebaut.“
Standorte der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur
GS 5.4-7: Die Empfehlung der Emschergenossenschaft soll wie folgt ergänzt werden: „Flächen für die Regenrückhaltung bzw. Regenwasserversickerung sollen als Biotope für Fauna und Flora gestaltet werden.“
Verkehr und technische Infrastruktur
Ziel 6.6-1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt, die Anlage 3 der Stellungnahme (Schreiben von Dortmund Airport) entfällt.
Es wird angeregt, das Ziel „Flughafen Dortmund bedarfsgerecht sichern“ zu streichen und durch die Formulierung im bisher gültigen Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – unter Ziff. 4.1.5, Ziel 33, wie folgt zu ersetzen:
4. Anregungen zu den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Ruhr (Anlage 2, S. 1–13)
Ap 2: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Ap 3: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Ev 1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hom 1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hom 6: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hom 11: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hu 5: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
InO 4: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
InW 2: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Lü 5: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Lü 7: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Mg 2: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
5. Weitere Anregungen zu den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Ruhr
Die Wohnbauflächen Wickede-West und -Nord werden nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen, sondern als Gebiete zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) und als Regionaler Grünzug (RGZ) festgelegt.
An der Stadtgrenze nach Lünen wird auf die Darstellung des interkommunalen Gewerbegebietes Groppenbruch südlich Königsheide als Bereich für gewerbliche Nutzung (GIB) verzichtet. Stattdessen wird das NSG Groppenbruch einschließlich der Halde Groppenbruch und die Vernetzung zum NSG Im Siesack über den Herrentheyer Bach als BSN im Regionalplan dargestellt.
Für den Bereich nördlich der ehemaligen Kokerei Hansa wird die derzeitige Darstellung als BSLE beibehalten.
Das Gebiet Osterschleppweg, südlich von Wickede, wird nicht als GIB, sondern als BSLE ausgewiesen.
Die Fläche Buddenacker wird nicht weiter als GIB, sondern als "Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (FAB)“ und "Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Zudem wird angeregt, die Fläche in einen großräumigen Offenlandbereich einzugliedern.
Die Fläche des Bebauungsplans Asseln-Süd wird nicht mehr als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), sondern als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen.
Die ehemalige Deponie Westfalenhütte, südlich des NSGs Kirchderner Wald, wird als BSN ausgewiesen.
Die Feldfluren südlich Asseln-Wickede, nördlich Brackel-Asseln-Wickede, Brechten beidseitig der B236n und zwischen Salingen und Witten werden als Vorrangflächen für bedrohte Feldvögel (Offenlandbereiche) dargestellt.
hierzu -> Empfehlung der Bezirksvertretung-Hörde vom 12.03.2019:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde hat zu der Vorlage 2 Anmerkungen.
1. Auf Seite 7 der Anlage, Kürzel Hö 8: die in der Begründung angegebene Verlängerung der U 41 Richtung Süden bis Wellinghofen sollte dahingehend korrigiert werden, dass die Verlängerung Richtung Benninghofen richtig ist.
Richtung Wellinghofen soll die U49 ggfs. verlängert werden.
2. Eine Zustimmung zur Vorlage beinhaltet nicht, eine Festlegung, dass alle Ziele und Projekte zwingend so umgesetzt werden sollen.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
hierzu -> Empfehlung der Bezirksvertretung-Mengede vom 13.03.2019:
Die Bezirksvertretung Mengede fordert weiterhin die Biotop-Verbindung. Was bedeutet, dass die Gewerbeansiedlung „Im Dicken Dören“ abgelehnt wird.
Außerdem sollten alte Schienentrassen nicht bebaut werden, damit sie ggf später für eine erneute oder andere Nutzung zur Verfügung stehen.
In der Anlage auf Seite 12 soll das Kürzel Mg2 „südlich Schloss Bodelschwingh“ gestrichen werden.
Zukünftig sollen die Karten auch die Übergänge über die Stadtgrenzen enthalten.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt mit den gemachten Anmerkungen bei 2 Gegenstimmen (SPD-Fraktion) und 2 Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) mehrheitlich dem Rat der Stadt Dortmund die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis zu nehmen und die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr zu beschließen.
hierzu -> Empfehlung der Bezirksvertretung-Brackel vom 14.03.2019:
Zur „Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr“ beschließen die Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen und CDU in der Bezirksvertretung Brackel einstimmig bei einer Stimmenthaltung (Herr Dr. Sickert, Die Linke) nachfolgend aufgeführten Antrag:
„Die Gewerbeflächen Buddenacker, Asseln-Süd und Osterschleppweg werden aus dem Entwurf des Regionalplanes gestrichen. Sie sind nicht weiter als „Tauschflächen“ vorzuhalten. Daher ist auch eine nochmalige Eignungsuntersuchung entbehrlich.
Begründung:
Die drei Flächen werden von der Verwaltung als „perspektivisch auf allen Planungsebenen aufzugeben“ eingestuft. Diese Einschätzung wird nachvollziehbar mit der fehlenden Wirtschaftlichkeit begründet, u.a. aus städtebaulicher Sicht und auch wegen der hohen Ausgleichserfordernisse durch die besondere Schutzkategorie der angetroffenen Böden.
Ein Verbleib im Entwurf macht daher keinen Sinn, auch nicht die weitere Vorhaltung als so genannte „Tauschflächen“. Selbst wenn keine Ersatzflächen gefunden werden, scheidet eine Nutzung dieser drei Flächen aus. Ein Tausch kann nur dann stattfinden, wenn die zu tauschenden Flächen gleiche Möglichkeiten eröffnen. Das ist hier nach Aussagen der Verwaltung nicht der Fall.
Da die in der Vorlage geschilderten und nachvollziehbar erläuterten Ausschlussgründe irreversibel sind, können auch sofort die nötigen Konsequenzen gezogen werden. Das schafft Klarheit vor Ort und verhindert unnötige Verwaltungsarbeit.
Der Osterschleppweg wird nicht weiter als GIB, sondern als BSLE ausgewiesen. Die Fläche Buddenacker wird nicht weiter als GIB, sondern als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (FAB)“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Zudem wird angeregt, die Fläche in einen großräumigen Offenlandbereich einzugliedern. Die Fläche des Bebauungsplans Asseln-Süd wird nicht mehr als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), sondern als allgemeine Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen.“
Dem nachfolgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen stimmt die Bezirksvertretung mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) bei 3 Stimmenthaltungen (CDU-Fraktion) zu:
„Textliche Festlegungen des Regionalplans Ruhr – Flughafen Dortmund
Zu Teil B Textliche Festlegungen des Regionalplans Ruhr
6.6 Flughäfen
Die BV Brackel beschließt:
a) Das Ziel 6.6-1 „Flughafen Dortmund bedarfsgerecht sichern“ wird gestrichen. Die Formulierung im bisher gültigen Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – unter Ziff. 4.1.5, Ziel 33, wird beibehalten. Das Ziel wird wie folgt formuliert: „Der leistungsfähig ausgebaute regionale Verkehrsflughafen Dortmund soll in seinem derzeitigen Bestand (Start- und Landebahn, Lärmschutzkurven) gesichert werden.“
Begründung zu a):
Nach den Erläuterungen zum Ziel 6.6-1 („Flughafen Dortmund bedarfsgerecht sichern“) ist ein Ausbau des Flughafens Dortmund möglich, wenn durch Veränderungen des Ausbauzustandes (z. B. Verlängerung der Start-/Landebahn) der Betriebszeiten und der flugtechnischen Einrichtungen der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen nichts entgegensteht.
Der Flughafen Dortmund verfolgt weiterhin Ausbaupläne hinsichtlich der Verlängerung der Start- und Landebahn. Die Geschäftsführung des Flughafens Dortmund hält aus diesem Grund die Einstufung des Flughafens im neuen LEP NRW als „landesbedeutsamer Flughafen“ für besonders wichtig, um eine „bedarfsgerechte“ Entwicklung zu ermöglichen und nicht auf eine reine Bestandssicherung beschränkt zu sein. Dabei ist der Begriff „bedarfsgerecht“ nicht konkretisiert und könnte mit den o. g. geschilderten Ausbaumaßnahmen begründet werden.
b) Das Ziel 6.6-2 wird wie folgt umformuliert: „Der Flughafen Dortmund betreibt seine Entwicklung unter Berücksichtigung schutzbedürftiger Siedlungsstrukturen und Planungen der Stadt Dortmund und angrenzender Kommunen.“
Begründung zu b):
Der Gesundheits- und Lärmschutz der Bevölkerung ist ein hohes Gut und wird durch Fluglärm erheblich beeinträchtigt. Die Beschränkung und Bekämpfung von Fluglärm darf nicht ausschließlich der kommunalen Planungsbehörde auferlegt werden. Die jetzt im Regionalplan unter Ziel 6.6-2 vorgeschlagene Formulierung würde hier einen grundlegenden Paradigmenwechsel vornehmen. Der Verweis auf die gemeindliche Bauordnung, einen „ausreichenden Abstand zu Flugplätzen und Verkehrslandeplätzen“ einzuhalten, würde in diesem Fall einen massiven Eingriff in die Planungshoheit der Kommune bedeuten.“
Der nachfolgend aufgeführte Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen wird mit 4 Ja-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) gegen 12 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) abgelehnt.
„Zu Teilbereich C: Zeichnerische Festlegung des Regionalplans Ruhr – Teilbereich Dortmund
Die BV Brackel beschließt:
Die Wohnbauflächen Wickede-West und –Nord werden für die noch unbebauten Flächen nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Die Flächen werden stattdessen als Gebiete zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE*) und als Regionaler Grünzug (RGZ) festgelegt.
Begründung:
Die ASB-Darstellung führt bei Umsetzung einer zukünftigen Bebauung zu erheblichen Eingriffen in den Landschaftsraum (Regionaler Grünzug, BSLE in der Nähe). Die Verbundfläche ist in dem durch Ackerbau und Siedlung geprägten Umfeld als Trittsteine im lokalen Biotopverbund von besonderer Bedeutung. Zudem handelt es sich um den verkehrslärmärmsten Raum in Dortmund. Die Stadt Dortmund beabsichtigt, die nördliche Teilfläche des geplanten ASB aufgrund schwieriger Entwässerungssituation nicht weiter als Wohnbaufläche zu entwickeln.“ Unter Berücksichtigung der o. a. Beschlüsse empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat mit 12 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke), nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.“
hierzu -> Empfehlung der Bezirksvertretung-Aplerbeck vom 19.03.2019:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt folgende Ergänzungen:
1. Die Bezirksvertretung Aplerbeck sieht keine Notwendigkeit eines schienengebunden Anschlusses an den Flughafen und lehnt einen Weiterbau der U 47 zum Flughafen einstimmig ab (vgl. Punkt 6.6-5).
2. Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht mit 13 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion), dass die bisherige Einstufung des Flughafens als regionalbedeutsam erhalten bleibt (vgl. 6.6-1).
3. Die Bezirksvertretung Aplerbeck hält einstimmig an den bisherigen Festlegungen zu den Punkte Ap2 und Ap3 der Vorlage, Anlage Seite 1 von 13, fest.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit o. g. Ergänzungen einstimmig, die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis zu nehmen und die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr zu beschließen.
hierzu Stellungnahme der Verwaltung, DS-Nr.: 13074-18-E11 (siehe Anlage)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung, DS-Nr.: 13074-18-E12 (siehe Anlage)
AUSW, 15.05.2019:
Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion der Vorlage heute nicht folgen werde, wenn das Gremium sich der Verwaltungsmeinung hierzu anschließen sollte.
Frau Rm Lührs bedankt sich für die vorliegende Synopse der Verwaltung. Nachdem man sich hiermit beschäftigt habe, werde man sich heute den Empfehlungen der Verwaltung anschließen. Man sollte als Stadt nun das Interesse haben, dass der Plan nun beschlossen werde.
Herr Rm Kowalewski führt an, dass es nicht überraschen werde, dass seine Fraktion dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen näher stehe bzw. auch den Inhalten des Regionalplanes im Entwurf, wie er derzeit vom RVR vorgelegt werde und deswegen der „Stellungnahme“ nicht so richtig folgen könne. Das sei beim „Handlungsprogramm“, welches unter dem nächsten TOP 4.4 aufgerufen werde, übrigens auch so, was bedeute, dass man bei beiden Punkten dann doch eher bei einer Ablehnung sei.
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion grundsätzlich der Empfehlung der Verwaltung beitrete, gebe aber zu folgenden Punkte zu Protokoll, dass man hierzu nicht „1:1 konform“ sei:
1. Die Überlegung zum Weiterbau der U 47 zum Flughafen. Hierzu habe man auf Parteitagen Parteibeschlüsse gefasst, wonach der Stadtbahnausbau für die CDU grundsätzlich abgeschlossen sei.
2. Darüber hinaus respektiere man bei dem Thema „ Im Dicken Dören“ (Waltrop) auch die Haltung der Stadt Waltrop, da diese sehen muss, dass sie einen wichtigen Gewerbesteuerzahler in ihrer Gemeinde behalte, so dass man die Kritik, die die Stadt Dortmund hierzu formuliert habe nicht mittragen könne.
3. Die Eingabe der Bezirksvertretung Aplerbeck, wonach der Flughafen nicht landesbeutsam sei, teile man auch nicht.
Der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.:
13074-18-E6) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), abgelehnt.
In Kenntnis aller vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen sowie der Stellungnahmen der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr
Auf Seite 6 (3. Absatz) sollte der Internethinweis verständlich / barrierefrei dargestellt werden.
Auf Seite 7 (2. Absatz) der Stellungnahme soll die Ausweisung von Potentialzonen für Windenergie gestrichen werden.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt mit den gemachten Anmerkungen bei zwei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) dem Rat der Stadt Dortmund die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des „Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ zur Kenntnis zu nehmen und die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr zu beschließen
hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung- Hombruch vom 19.03.2019:
Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes erklärt die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse: ihre Fraktion würde dem Rat der Stadt Dortmund empfehlen, die Vorlage zu beschließen. Allerdings weist die Fraktion auf folgende Punkte hin, die nicht zum Antrag erhoben werden. Sie werden anschließend der Geschäftsführung schriftlich übergeben:
1. Auf Seite 4 der Vorlage würden unter „Mobilität“ die Fußgängerinnen und Fußgänger nicht berücksichtigt. Es sollte auf Parken auf Gehwegen verzichtet werden.
2. Auf Seite 6 der Vorlage sollte in Absatz 3 der Internethinweis verständlich barrierefrei dargestellt werden.
Beschluss:
Danach nimmt die BV-Hombruch die Vorlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 17 Ja-Stimmen (8 x CDU, 5 x SPD, 2 x Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 2 x parteilos - Frau Dr. Rogge und Herr Schröter) und 1 Enthaltung (1 x Die Linke.), wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
hierzu Stellungnahme der Verwaltung, DS-Nr.: 13088-18-E1 (siehe Anlage)
AUSW, 15.05.2019:
In Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen sowie der Stellungnahme der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des „Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ zur Kenntnis und
beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.
1. Die absehbar ökologisch bedenklichen Flächen, wie Groppenbruch, Brechtener Niederung, Umfeld Güterverteilzentrum Ellinghausen“ (insbes. östlich des Dortmund- Ems-Kanals) und „Bodelschwingher/Westerfilder Wald werden nicht weiter als Potenzialflächen für Windenergie berücksichtigt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt im Sinne einer differenzierten Priorisierung Industrie- und Zechenbrachen, sowie Altdeponien bei der Ausweisung benötigter Flächen stärker zu berücksichtigen.
3. Die verbleibenden potentiellen Standorte „Salingen“, A45/Großholthausen“ und „Großholthauser Mark“ werden im weiteren Verfahren auf ihre Auswirkungen im Hinblick auf den Artenschutz detailliert untersucht.
4. Die Verwaltung bemüht sich in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung um eine Ausweisung geeigneter Flächen zur Ansiedlung von Windenergieerzeugung im Innenbereich.
Hierzu liegt vor Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion und CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01749-15-E11)-lag bereits zur Sitzung 10.02.2016 vor und wurde dort beschlossen-:
Um eine möglichst große Rechtssicherheit zu erlangen, ist zur Prüfung, ob der Windenergie unter Zugrundelegung eines 450 m-Abstandes noch substanziell genügend Raum gegeben wird, die Beauftragung einer gutachterlichen Stellungnahme notwendig. Wenn die notwendige gutachterliche Überprüfung ergibt, dass auch mit einem Abstand von 450 m zur Wohnbebauung im Außenbereich und zu gemischten Bauflächen der Windenergie in den verbleibenden Flächen in substanzieller Weise Raum geschaffen wird, wird das gesamtstädtische Plankonzept entsprechen überarbeitet und auf Grundlage des überarbeiteten Gutachtens der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans vorbereitet. Dazu werden diese Verfahrensschritte erfolgen:
Ausschreiben des Auftrags zur Überprüfung, ob mit dem 450 m-Abstand, zur Wohnbebauung im Außenbereich und zu gemischten Bauflächen, der Windenergie substanziell Raum gewährt wird. Wenn dies der Fall ist: Überarbeitung des Gutachtens. Eine Ausschreibung zur Überprüfung substanziell Raum und zur Überarbeitung des Gutachtens ist aus vergaberechtlichen Gründen notwendig.
Bei einer erfolgten Überarbeitung des gesamtstädtischen Plankonzepts wird das überarbeitete, gesamtstädtische Plankonzept als Grundlage zur Erarbeitung des Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplans verwendet. Das gesamtstädtische Plankonzept bildet, neben der Begründung und dem Umweltbericht, einen wesentlichen Baustein im Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens.
Im Rahmen der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans wird das überarbeitete, gesamtstädtische Plankonzept den zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt und noch offene Punkte aus Anträgen /Anfragen der Fraktionen beantwortet.
Nach erfolgtem Beschluss über das überarbeitete, gesamtstädtische Plankonzept sowie dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans, wird das Flächennutzungsplan- Änderungsverfahren durchgeführt.
Dem AUSW wird empfohlen, die Verwaltung mit der Durchführung der vorgenannten
Verfahrensschritte zu beauftragen.
AUSW, 15.05.2019:
Beschlussfassung zur Vorlage (neu, DS-Nr.: 13471-19):
In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, kein Änderungsverfahren zur Darstellung neuer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan zu eröffnen.
Man ist sich außerdem darin einig, dass sich hiermit eine Beschlussfassung zur o.a. Vorlage (alt, DS-Nr.: 01749-15) sowie allen hierzu vorliegenden Anträgen erledigt hat.
C1.1&C1.3 Emissionsfreier Lieferverkehr
C2 Mobilitätsmanagement für Beschäftigte und Besucher der Innenstadt
A2.1 Fußgängerachsen
W1.2 Verkehrsuntersuchung für den Wallring
W2.1 Grüner Wall – Grüne City
Q2 Elektromobilität bei Dienstleistern und Handwerkern im Quartier
Q3.1-Q3.4 Mobilitätsmanagement für Kitas und Schulen
QS1 Marketing
QS2 Öffentlichkeitsbeteiligung
QS3 Evaluation
mit einer Gesamtsumme von 2.661.000 € in den Haushaltsjahren 2019, 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
2. Der Rat beschließt, dass abweichend von der Dienst- und Geschäftsanweisung für die Vergabe von grafischen Dienstleistungen für die Stadt Dortmund vom 19.04.2005, grafische Dienstleistungen und Druck- und Weiterverarbeitungsaufträge aufgrund des Förderprojektes grundsätzlich extern ausgeschrieben werden.
Begründung
Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH steht in einem harten Wettbewerb mit anderen Messe- und Kongressstandorten. Die Fläche des heutigen Eissportzentrums Westfalens eröffnet für die Ertrag bringenden Bereiche „Messe“ und „Kongress“ möglicherweise attraktive Entwicklungschancen, die zu einer Stärkung des Messe- und Kongressstandortes Dortmund beitragen könnten.
Das im Jahr 1952 erbaute Eisstadion wurde zuletzt vor bald 30 Jahren komplett saniert. Möglicherweise lassen sich die Bedingungen für den Eissport in Dortmund, insbesondere für die Sportler im Bundesstützpunkt bzw. Landesleistungszentrum für Eiskunstlaufen und Eistanzen und den Eishockeyverein EHC Dortmund durch Verlagerung an einen anderen Standort optimieren. Auch Synergieeffekte im Zusammenspiel mit bestehenden Anlagen sind denkbar. Der Rat der Stadt Unna hat den Abriss der sanierungsbedürftigen Eishalle Unna beschlossen. Es kommt nun zu einem Bürgerentscheid in der Frage. Gegebenenfalls bietet sich auch der Ansatz für eine interkommunale Zusammenarbeit.“
ABVG 07.05.2019:
Herr Rm Mader führt an, dass seine Fraktion die Vorlage begrüße und der o. a. Zusatz /Ergänzungsantrag lediglich eine Ergänzung im Rahmen der gesamten Diskussion darstelle.
Herr Rm Dudde befürwortet für seine Fraktion ebenfalls die Vorlage. Unter dem Stichwort „Rad und Fußverkehr“ sei ihm aber wichtig, dass der Westfallenhallen-Durchgang zwischen den Messegebäuden (Brücke Lindemannstraße Richtung Strobelallee) offen bleibe. Unter Bezug auf die derzeit verkehrliche Radverkehrsführung bei Großveranstaltungen regt er an, diese im Rahmen eines „Radverkehrskonzeptes“ zu verbessern.
Herr Herkelmann teilt mit, dass ihm Hinweise zur barrierefreien Gestaltung, insbesondere in Bezug auf die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Eishalle, fehlen würden. Insgesamt bittet er darum, das Behindertenpolitische Netzwerk in den weiteren Planungsverlauf entsprechend mit einzubinden.
Nachdem sich im Laufe der weiteren Diskussion abgezeichnet hat, dass der Ausschuss die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiterleiten wird, kündigt Frau Uehlendahl an, dass die Verwaltung im weiteren Gremienverlauf eine entsprechende Stellungnahme zum o. a. Zusatz /Ergänzungsantrag und den sonstigen o. a. Anregungen vorlegen werde.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung durchlaufen.
Hierzu liegt vor- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:13930-19-E2):
„Zu dem o.g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung:
1. „Eissportzentrum“
1.1 Bestandssituation und Fördermittelbindung
Das Eissportzentrum an der Strobelallee besteht aus einem in den 70er Jahren erbauten Eisstadion sowie einer unmittelbar daneben befindlichen weiteren Eislaufhalle (Baujahr 1992). Auf der Nordseite des Gebäudes der Eislaufhalle befindet sich der Verwaltungsbereich, der mit Büros und Konferenzräumen, Teeküche sowie einer entsprechenden Anzahl an Toiletten ausgestattet ist. Im Untergeschoss ist die Technikzentrale untergebracht sowie eine Tiefgarage mit ca. 100 Stellplätzen.
Das Eisstadion ist trotz sichtbarer altersbedingter Mängel, insbesondere im Bereich der Tribünenanlange, der nördlichen Fassade und der Umkleiden im Untergeschoss, in einem technisch ordentlichen Zustand. Aufgrund der Anforderungen an ein Leistungszentrum wurden laufend Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Durch die Investitionen, vornehmlich in die Anlagentechnik und Gebäudeinfrastruktur, ist die Betriebssicherheit des Eissportzentrums uneingeschränkt gewährleistet.
Im Zeitraum von 2005 bis 2017 wurden Mittel in Höhe von insgesamt rd. 1,36 Mio. € investiert, die durch Sportfördermittel des Bundes und des Landes i. H. v. 792 T € bezuschusst wurden. Die Zweckbindungsfrist beläuft sich auf 15 bzw. 25 Jahre und ist noch nicht beendet.
1.2 Sportfachliche Bedeutung des Eissportzentrums
Das Eissportzentrum hat den Status eines Bundes- und Landesleistungszentrums. Nutzer der Anlagen sind Leistungssportler aus dem Bereich Eiskunstlauf, Eistanz und Eishockey. Darüber hinaus wird das Sportzentrum während der rd. 8- monatigen Saisonzeit auch regelmäßig dem Freizeit- und Schulsport zur Verfügung gestellt.
1.3 Neubau des Eissportzentrums
Die Verlagerung des Eissportzentrums auf einen anderen Standort wäre mit beträchtlichen Investitionen verbunden. Ein vergleichbares Projekt wird aktuell in Krefeld untersucht. Das dortige Eissportzentrum ist sanierungsbedürftig und soll durch einen Neubau, bestehend aus einer Trainingshalle und einem Eisstadion, ersetzt werden. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten werden, auf der Basis einer Vorstudie, auf rd. 35 Mio. € geschätzt. Hinzu kommen noch die Kosten für das Grundstück, die Erschließung sowie die Herstellung einer ausreichenden Anzahl an Stellplätzen.
1.4 Fazit
Angesichts der mit einer Verlagerung des Eissportzentrums verbundenen Neubaukosten sowie der zu erwartenden Rückforderungsansprüche der Fördermittelgeber wird eine Verlagerung aus Sicht der Sport- und Freizeitbetriebe nicht befürwortet. Die derzeitige Situation am Standort „Strobelallee“ ist für die Nutzer aus Leistungs-, Schul- und Freizeitsport als gut und angemessen zu betrachten. Ein Zusammenschluss mit der Eishalle in Wischlingen ist nicht möglich, da die dortige Eislaufhalle aufgrund ihrer Ausführung (zwei höhenversetzte Eisflächen mit Auf- und Abfahrtsrampen) nur von Schul- und Freizeitsportlern genutzt werden kann. Ob eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Unna möglich und sinnvoll erscheint, kann von hier zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
2. Weitere Anregungen
Zu den weiteren Anregungen nehme ich wie folgt Stellung:
2.1 Durchgang Westfalenhalle
Der städtebauliche Rahmenplan beinhaltet keine Entscheidung zur Öffnung oder Schließung des Westfalenhallen-Durchgangs (Brücke Lindemannstraße Richtung Strobelallee - Stichstraße), der besonders zu BVB Spielen und großen Events eine wichtige Funktion für den Fuß- und Radverkehr übernimmt. Aktuell werden unterschiedliche Varianten, die eine temporäre sowie eine kontinuierliche Schließung vorsehen, zwischen der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH und der Verwaltung diskutiert. Zielsetzung ist, unter Abwägung und Bewertung sämtlicher Interessenslagen, eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung zu erarbeiten.
2.2 Radverkehrskonzept
Der Anregung, im weiteren Verfahren ein Radverkehrskonzept zu erarbeiten, soll gefolgt werden.
2.3 barrierefreie Gestaltung
Die Barrierefreiheit wird selbstverständlich im weiteren Planungsverlauf zu den öffentlichen Flächen, der „Lindemannbrücke“ und der hochbaulichen Maßnahmen berücksichtigt. Wie in gewohnter und erprobter Weise wird das Behindertenpolitischen Netzwerk frühzeitig in die Planungen miteinbezogen.
Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13930-19-E3):
…die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Die Nord-Süd-Querung des Geländes der Westfalenhallen in Verlängerung des Brückenauslaufs der „Lindemannbrücke“ bis zur Strobelallee wird für den Fuß- und Radverkehr grundsätzlich gesichert. Eine Sperrung des Durchgangs ist nur temporär in Ausnahmefällen möglich.
Begründung:
In dem vorliegenden Entwurf ist die bisherige Nord-Süd-Querung des Geländes für den Fuß- und Radverkehr nicht weiter enthalten. Vor allem für Fußgänger*innen und mobil eingeschränkte Personen ergibt sich durch eine notwendige östliche, bzw. westliche Umrundung des Messegeländes ein deutlicher Umweg. Die Schließung des Durchgangs durch die Messeleitung sollte deshalb eine Ausnahmeregelung bleiben.
AUSW, 15.05.2019:
Herr Wilde informiert mittels Powerpoint-Vortrag zur o. a. Thematik.
Frau Rm Lührs teilt mit, dass ihre Fraktion die Vorlage begrüße und heute auch empfehlen werde. Sie verweist aber ausdrücklich auf folgende Punkte, deren Beachtung im weiteren Verfahren ihrer Fraktion wichtig wäre:
1. Der Durchgang zwischen den Hallen solle „offen“ bleiben. Man möge im Zusammenhang mit dem anstehenden Rad- und Fußwegekonzept überlegen, wie oft und nach welchen Kriterien dieser Bereich geschlossen werden könne, um die für die Westfalenhallen wichtigen Logistikströme zu ermöglichen. Hierzu verweist sie auch darauf, dass man im Rahmen des Masterplanes Mobilität gerade möglichst optimale Fußgängernetze erarbeite, wonach es an dieser Stelle eher kontraproduktiv wäre, wenn man diesen Durchgang ganz schließen würde.
2. In Bezug auf den unter Denkmalschutz stehenden „Rosengarten“ bittet sie darum, darauf zu achten, dass dieser in guter Qualität erhalten bleibe, da es sich hierbei , auch im Rahmen der neuen Geamtbetrachtung der Außenanalgen der Westfalenhallen, um einen wichtigen Aufenthaltsbereich handeln würde.
3. Wenn zukünftig mehr und größere Events stattfinden werden, sei es ihrer Fraktion außerdem wichtig, dass in Bezug auf die Parksuchverkehre der angrenzenden Viertel die Erstellung eines zusätzlichen „Veranstaltungsverkehrskonzeptes“ erfolge.
Herr Rm Waßmann führt an, dass auch seine Fraktion diese Vorlage insgesamt begrüße. Bei dem im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün eingebachten Antrag seiner Fraktion habe es sich um einen Prüfauftrag gehandelt, welcher sich mit der heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung erledigt habe. Zum Thema „Durchgang“ würde man sich gerne der Haltung von Herrn Wilde anschließen, dass im weiteren Verfahren Verwaltung und Westfalenhallen versuchen, sich auf eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung zu verständigen, da seine Fraktion es nicht begrüßen würde, diese Durchgangsmöglichkeit grundsätzlich zu schließen. Auch im Hinblick darauf, dass das Thema „Sicherheit“ für das Gelände insgesamt, insbesondere im Hinblick auf die Europameisterschaft, nochmal eine ganz andere Bedeutung bekommen könnte, wäre man froh, wenn man hier einen guten Kompromiss fände. Weiter appelliere er daran, den heutigen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und auch die durch die SPD-Fraktion vorgetragenen Punkte als eingebracht zu betrachten, so dass man im weiteren Verlauf entscheiden könne, welche Lösungen man favorisiere.
Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass auch seine Fraktion die vorliegenden Rahmenplanungen und die damit zum Ausdruck kommenden Entwicklungsstrategien rund um die Westfalenhalle inkl. der gedachten Eventmeile unterstütze. Man bedanke sich auch für die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung, beharre aber mit dem heutigen Antrag doch darauf, diesen offenen Durchgang, von der Lindemannstraße zur Strobelallee und letztlich auch weiter zum Freibad und die Areale dahinter, auch jetzt schon als Eckpunkt für diese Rahmenplanung zu setzen.
Herr Rm Gebel betont, dass auch seine Fraktion die Vorlage mittragen werde und man ebenso
den bereits erwähnten Durchgang für wichtig halte. Bezüglich der Anbindung an den ÖPNV wäre ihm im weiteren Verlauf wichtig, dass man auch den RS1 entsprechend mit anbinde.
Herr Rm Pohlmann führt an, dass sich die Westfalenhalle nach seinem Kenntnisstand nicht im Eigentum der Stadt Dortmund befände. Hierzu möchte er wissen, inwieweit das in diesem Zusammenhang eine Rolle spiele.
Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass auch seine Fraktion sich bereits mit der durch Herrn Rm Pohlmann aufgeworfenen Frage beschäftigt habe. Weiter bittet darum, zu prüfen, wie man kürzere Abstände zwischen dem West-Eingang und der ÖPNV-Haltestelle, z.B. durch die Einrichtung eines kleinen Shuttles für Menschen mit Gehbehinderungen schaffen könne. Außerdem wünsche man sich eine Beschleunigung der Vorhaben, indem man, z.B. durch energetische Maßnahmen für die Verglasung der einen der anderen Halle, Fördergelder erwirke.
Herr Rm Münch regt an, den PKW-Verkehr komplett aus dem Mittelteil der Strobelallee zu verbannen, damit man mehr Fläche zur Verfügung habe, die man gestalterisch für diese Event-und Erlebnismeile noch besser nutzen könne.
Herr Wilde geht auf die heutigen Anregungen wie folgt ein:
Zum Thema „Durchgang zwischen den Hallen in Verlängerung der Brücke Lindemannstraße/B1 Richtung Stadion“ halte er die heutigen Anregungen für gut, wonach man diese Angelegenheit als Arbeitsauftrag an die Verwaltung verstehe. Er nehme das Thema daher als Prüfauftrag an die Verwaltung mit. Hierzu werde die Verwaltung ein entsprechendes Konzept erarbeiten, welches auch nochmal Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung hier im Gremium sein werde. Hier würden auch die erwähnten Konzepte für „Radverkehre“, das „Parken in angrenzenden Vierteln“ und das Thema „Sicherheit“ mit hineinspielen. Alles dies seien Themen, die im Weiteren noch konkretisiert werden müssten. Diese müssten aber nicht jetzt mit dem Rahmenplan abschließend entschieden werden.
Der „Rosengarten“ werde durch die Stadt Dortmund unterhalten, stehe unter Denkmalschutz und es sei nicht beabsichtigt, diesen aufzugeben.
Zum Thema „ÖPNV“ teilt er mit, dass hier bereits eine sehr gute ÖPNV-Erschließung des Veranstaltungsbereiches existiere. Hierzu gebe es nur punktuelle Verbesserungsmöglichkeiten. Zum Thema Anbindung des RS1 teilt Herr Wilde mit, dass man im Rahmen der Planungen zum „Masterplan Mobilität“ natürlich auch darauf achte, dass die Westfalenhallen und der Veranstaltungsbereich zukünftig gut an den RS1 angebunden sein werden.
Die dauerhafte Schließung der Strobelallee im Mittelteil, halte er aus verkehrlicher Sicht nicht für sinnvoll, da man dadurch zum einen das Verkehrsaufkommen auf der B1 erhöhe und auch Umweg-Verkehre erzeuge, die andere Straßen unnötig zusätzlich belasten würden. Es sei aber sinnvoll, diesen Bereich temporär schließen zu können und infrastrukturell so auszustatten, so dass man Veranstaltungen dort vernünftig und im Vergleich zur heutigen Situation vereinfacht durchführen könne. Zum Thema „Cross-Border“ könne man im Moment nicht viel mehr, als in der Vorlage bereits erwähnt, sagen. Es habe hierzu noch keine weiteren Gespräche gegeben, weil man zunächst den Rat informieren wolle.
Herr Rm Dudde führt an, dass man den o.a. Antrag seiner Fraktion, aufgrund der heutigen Anregungen und Ausführungen hierzu, zunächst als eingebracht betrachten möge und im weiteren Verfahren erneut aufzurufen.
Der Ausschuss nimmt sowohl die schriftlichen und mündlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und betrachtet den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen als eingebracht.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Rahmenplan „Messe- und Veranstaltungszentrum Strobelallee“ als Grundlage für die weitere Entwicklung.
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die für die Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen erforderlichen inhaltlichen Konkretisierungen vorzunehmen sowie die haushaltsrechtlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen darzulegen. Vor Durchführung von Maßnahmen sind diese den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die gesamte Planung der „Sport- und Eventmeile Strobelallee“ mit einem Volumen von 5,0 Mio. € auszuschreiben und im Anschluss entsprechend dem Projektverlauf zu vergeben. Kurzfristig soll der erste Abschnitt in den Jahren 2020 und 2021 mit einem Planungsvolumen in Höhe von 1.800.000 € nach der Ausschreibung vergeben werden.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014691 - Messe- u. Eventmeile Strobelallee - mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 1.100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 ff.: 600.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
Die Verwaltung wird außerdem damit beauftragt, zum Westfalenhallen-Durchgang (Brücke Lindemannstraße Richtung Strobelallee-Stichstraße) in Abstimmung mit der Westfalenhallen GmbH einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, der den unterschiedlichen Interessen Rechnung trägt. Das Ergebnis ist den politischen Gremien erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Es besteht Einvernehmen darüber, den o. a., heute eingebrachten Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13930-19-E3) im weiteren Verfahren erneut aufzurufen.
Um von der Haltestelle „Westfalenhallen" zum Westeingang der Hallen zu gelangen, muss noch eine Strecke von ca. 1 Kilometer überwunden werden. Gerade für ältere oder gehbehinderte Mitmenschen, aber auch allgemein bei schlechtem Wetter, ist dies eine problematische Situation.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und des AKSF zur Kenntnis und betrachtet die vorliegenden Anträge als eingebracht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage mit den o. g. Anträgen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
Die Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses“ empfiehlt die Variante II mit folgenden Änderungen:
1. Verzicht auf Maßnahme Nr. 32 „mechanische Schließanlage“
(einstimmige Empfehlung)
2. Ergänzung um Maßnahme Nr. 39 „Diskussionsanlage in den Sälen Rothe Erde, Hanse und Tremonia“
(einstimmige Empfehlung, Enthaltungen FDP/BL und AfD)
3. Ergänzung um Maßnahme Nr. 43 „3-fach-Verglasungen an allen Glasbauteilen“
(mehrheitliche Empfehlung, eine Gegenstimme AfD, Enthaltungen Linke & Piraten und
FDP/BL)
4. Ergänzung um Maßnahme Nr. 45 „elektronische Schließanlage“
(einstimmige Empfehlung, Enthaltungen B‘90/Die Grüne und Behindertenpolitisches
Netzwerk)
5. Ergänzung um Maßnahme Nr. 46 „Gründach über 4. OG“
(mehrheitliche Empfehlung, Gegenstimmen: CDU, FDP/BL und AfD)
6. Ergänzung um Maßnahme Nr. 48 „Schaugerüste an Ost- und Westseite“
(einstimmige Empfehlung)
7. Ergänzung um Maßnahme Nr. 49 „Präsentations- und Medientechnik“
(einstimmige Empfehlung)
Eine Empfehlung zur Maßnahme Nr. 47 „Einbaumöblierung in den Büros“ wird zunächst zurückgestellt. Die Verwaltung wird darum gebeten, hierzu im weiteren Gremienverlauf eine information zum Inhalt und Umfang der Maßnahme sowie eine entsprechende Kostenaufstellung vorzulegen. Hierin soll alternativ auch berücksichtigt werden, die Einbaumöblierung in bestimmten Räumen (z. B. Repräsentationsbereiche) zu belassen und in den sonstigen Räumen eine Standardmöblierung vorzunehmen.
Herr Rm Berndsen bittet darum, die Angelegenheit ohne Empfehlung weiterzuleiten, da er den o.a. Beschlussvorschlag zunächst in seiner Fraktion beraten wolle.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Empfehlung der Ratskommission
„Sanierung des Dortmunder Rathauses“ zur Kenntnis und leitet die Angelegenheit ohne
Empfehlung weiter.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
am 15.02.2018 hat der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung mit der weiteren Planung und Ausführung der Sanierung des Rathauses der Stadt Dortmund (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss, DS-Nr. 09964-18) beauftragt. „Auf der Grundlage einer dezidierten Gebäudeuntersuchung konnten die baulichen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten der aus dem Sondervermögen finanzierten Baumaßnahme in Höhe von ca. 27 Mio. Euro inkl. MwSt ermittelt werden.“
Zur Notwendigkeit der Sanierung wurde u. a. ausgeführt: “Im Rahmen eines Vorprojektes wurden die Ergebnisse der Gebäudeuntersuchungen in Form einer Machbarkeitsstudie zusammengefasst, hinsichtlich der daraus abzuleitenden Maßnahmen beschrieben und mit entsprechenden Kosten bewertet.“ Bei der Auflistung der Maßnahmen waren u.a. auch die Erneuerung der Fensterfassaden sowie der Glaskuppel, der Sonnenschutz an den Fassaden sowie die Aufzüge aufgeführt.
Die Verwaltung hat seinerzeit darauf hingewiesen: „Für die Projektorganisation ist die erfolgte Abwicklung des Projektes der Stadt Dortmund "Baukunstarchiv NRW" die richtungsgebende Referenz.“ (Anmerkung: Der bewilligte Kostenrahmen > 3 Mio € wurde damals eingehalten.)
In Ansehung der auch mündlich erwähnten Kostendisziplin beim Baukunstarchiv hat die Ratskommission zur Sanierung des Rathauses seinerzeit den Betrag von 27 Mio € als „Kostendeckel“ definiert.
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD Fraktion die Verwaltung, vor einer Beschlussfassung über die Kostensteigerung auf aktuell 36,6 Mio € (+ 35,6 %) folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
1. Erläuterung der „neuen Positionen“
Aufgrund der „dezidierten Gebäudeuntersuchung“ und der präzisen Auflistung der einzelnen Maßnahmen konnte der Rat am 15.02.2018 davon ausgehen, dass z. B. Aufzüge (Nr. 22 und 23; 431 T €), Erneuerung Glaskuppel (Nr. 24; 1.422 T €), Sonnenschutzverglasung (Nr. 25; 1.398 T € und Nr. 44 T €) in den 27 Mio € berücksichtigt sind.
Wie erklärt die Verwaltung die Tatsache, dass diese und andere Maßnahmen die Gesamtkosten jetzt als „neue Positionen“ erhöhen?
2. Personal
Wurden die Mitarbeiter*innen in die Projektentwicklung einbezogen und wie verhält sich der Personalrat zu den geplanten Maßnahmen?
Besteht z. B. bei der Sonnenschutzverglasung Nordfassade die Möglichkeit einer Blendwirkung aufgrund Sonnenspiegelung an der gegenüber liegenden Hausfassade?
3. Auswirkungen im Bereich Personal- und Beratungskosten
In welchem Umfang führt die Rathaussanierung zu einer Ausweitung der Personalkosten?
Wie sind die neuen Kosten für den Koordinierungszuschlag (Nr. 52; 749 T €) erklärbar?
4. Kostenpuffer
Mit welchem Umfang wurden mögliche Kostensteigerungen bis zur Fertigstellung berücksichtigt? Die Kostenentwicklung im Hoch- und Tiefbau liegt aktuell weit über dem allgemeinen Preissteigerungsindex.
Wie hoch sind Unwägbarkeiten wie Feststellung in der Bauphase oder Verzögerungen bei der Fertigstellung berücksichtigt?
5. Entlastungen
Welche Synergieeffekte und welche finanziellen Bewertungen ergeben sich, wenn Maßnahmen wie Aufzüge und Glaskuppel mit der Sanierung durchgeführt werden, weil die Objekte aus Altersgründen abgängig werden können?
Wie hoch beziffert die Verwaltung Entlastungen bei den Betriebskosten aufgrund energetischer Maßnahmen wie Fenster und Dachbegrünung?
Wie wird eine mögliche Reduzierung der Fläche für die Aktenführung aufgrund fortschreitender Digitalisierung eingeschätzt – s. Diskussion um Nr. 47 Einbaumöblierung?
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Drittmittel einzuwerben z.B. im Rahmen energetischer Sanierung, Dachbegrünung oder partnerschaftlicher Nutzung der Schaugerüste Nr. 48?
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet um Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion bis zur Ratssitzung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die o. a. Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Rat durchlaufen.
Dieses Versehen bitte ich zu entschuldigen und überreiche anbei die besagte Anlage. In das
Gremieninformationssystem ist die Anlage 2 zwischenzeitlich auch eingestellt worden.
Westpark | |||
Einsatz Parkaufsicht | |||
Zeitraum: 01.05. - 30.09.2019 | |||
Anzahl Tage | |||
Anzahl Tage Montag-Donnerstag: | 83 | ||
Anzahl Tage Freitag | 22 | ||
Anzahl Tage Samstag | 22 | ||
Anzahl Tage Sonntag | 22 | ||
Anzahl Tage vor Feiertag | 4 | ||
Einsatzzeiten | |||
Stunden | Tage | ||
Montag- Donnerstag | 16.00 - 22.00 Uhr | 6 | 83 |
Freitag | 15.00 - 24.00 Uhr | 9 | 22 |
Samstag | 12.00 - 24.00 Uhr | 12 | 22 |
Sonntag | 12.00 - 22.00 Uhr | 10 | 22 |
vor Feiertag | 12.00 - 24.00 Uhr | 12 | 4 |
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West möchte die schnelle Umsetzung der vorliegenden Parkordnung nicht gefährden und wird dem Rat lediglich drei Ergänzungen zur Vorlage empfehlen. Weiteres wird in einem separaten Prüfauftrag an die Verwaltung gerichtet, um dies parallel zu klären und als Grundlage für spätere Beschlussfassungen dienen.
Ergänzt bzw. geändert werden sollen auf Vorschlag der Fraktionen der SPD und Die Grünen die Zeiten der Parkaufsicht, wobei die Gesamtzahl der Stunden gleich bleibt zur Vorlage der Verwaltung.
Es wird zudem auf Vorschlag der CDU-Fraktion gebeten, auf der Beschilderung eine Telefonnummer für Ansprechpartner aufzunehmen (ähnlich wie bei den Spielplatzschildern).
Nach Beendigung der Saison (Mai bis September) soll die Verwaltung auf Vorschlag der Fraktion Die Linke den Nutzen der Parkaufsicht evaluieren und das Ergebnis der Bezirksvertretung Innenstadt-West mitzuteilen.
Frau Cramer gibt zu Protokoll, das sie sich ausfolgenden Gründen der Stimme enthalten wird: Ihr ist der Nutzen der Parkaufsicht unklar und bezweifelt, dass diese einen Nutzen hat. Auch ist ihr im Vorfeld zu wenig seitens der Verwaltung getan worden, um deeskalierend auf die Nutzer einzuwirken.
Der Bezirksbürgermeister stellt klar, das bereits am Runden Tisch vereinbart wurde, dass die Parkaufsicht nicht repressiv, sondern partnerschaftlich auf die Nutzer des Parks zugehen soll. Sie soll kontrollieren - aber auch informieren.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig bei 2 Enthaltungen (Frau Cramer, Herr Vaupel) dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Parkordnung für den Westpark inklusive der Errichtung einer Beschilderung und einer Parkaufsicht. Die Parkordnung findet ab Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Anwendung.
Auf die Beschilderung wird eine Telefonnummer für Ansprechpartner aufgenommen (ähnlich wie bei den Spielplatzschildern).
Nach Beendigung der Saison (Mai bis September) soll die Verwaltung den Nutzen der Parkaufsicht evaluieren und das Ergebnis der Bezirksvertretung Innenstadt-West
mitzuteilen.
Die in der Anlage 2 befindlichen Zeiten der Parkaufsicht sollen sich wie folgt auf die Wochentage verteilen:
Herr Just (FB 66/5) erteilt auf sich ergebene Nachfragen aus der Diskussion der Fraktionen im Ausschuss folgendes mit:
Zunächst stellt er klar, dass de facto keine Ausschreibungen erfolgt seien, da man ohne den politischen Beschluss selbstverständlich nicht aktiv werde. Sehr wohl würde die Ausschreibung für die Schilder aus Zeitgründen bereits vorbereitet.
Mit der Ausschreibung des Sicherheitsdienstes verhielte es sich genauso, allerdings prüfe man hier zusammen mit dem Vergabe- und Beschaffungszentrum, ob es möglich sei – um noch in diesem Sommer eine Parkaufsicht zu gewährleisten – bestehende Verträge mit den Sicherheitsdiensten für den Fredenbaumpark und den Phönix-See zu ergänzen (als Nachtrag zum bestehenden Vertrag). Eine neue Ausschreibung würde ca. 3 – 4 Monate in Anspruch nehmen, BV und Fraktionen könnten ihre Anregungen für die Ausschreibung für das nächste Jahr selbstverständlich noch einbringen.
Zum Thema Zeitplan und Budget erläutert Herr Just weiter, dass in der Vorlage stünde „…zeitliche Veränderung entsprechend der Entwicklung und der Witterung möglich sind.“. Es solle also so flexibel gehandhabt werden, wie es auch schon im Fredenbaumpark der Fall sei. Dies beträfe sowohl die Einsatzzeiten als auch die Einsatzstärke. Es handele sich bei den vorgegebenen Einsatzzeiten und -stärken sowie den dazugehörigen Kosten um angenommene Werte aus den Erfahrungen im Fredenbaumpark und den zu erwartenden Notwendigkeiten im Westpark.
Es sei grundsätzlich die Aufgabe der Verwaltung dies alles zu evaluieren.
Bezüglich der Flaschenpfandringe informiert Herr Just weiter, dass diese auf Initiative der BV bereits installiert wurden und sie gut angenommen würden.
Es stimme, dass die Parkordnung die vorhandene Ordnungsbehördliche Verordnung aufgreife, die nicht jeder Bürger kenne oder bei sich trüge. Es sei den Anwohnern daher ein besonderes Anliegen gewesen den Parkbesuchern bestimmte Regeln für ein gutes Miteinander noch einmal plakativ vor Augen zu führen. Man habe mit dieser Parkordnung am Runden Tisch Westpark mehr als nur den kleinsten gemeinsamen Konsens gefunden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen, den folgenden geänderten Beschluss (Änderungen fett dargestellt) zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Parkordnung für den Westpark inklusive der Errichtung einer Beschilderung und einer Parkaufsicht. Die Parkordnung findet ab Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Anwendung.
Auf die Beschilderung wird eine Telefonnummer für Ansprechpartner aufgenommen (ähnlich wie bei den Spielplatzschildern).
Nach Beendigung der Saison (Mai bis September) soll die Verwaltung den Nutzen der Parkaufsicht evaluieren und das Ergebnis der Bezirksvertretung Innenstadt-West mitzuteilen.
Die in der Anlage 2 befindlichen Zeiten der Parkaufsicht sollen sich wie folgt auf die Wochentage verteilen:
zu TOP 3.15
Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Ergänzung des Planungsbeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14032-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.16
Neuwahl von Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband für die aktuelle Wahlperiode bis 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14106-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.17
Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf "Modellprojekte Smart Cities" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14358-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Geschäftsbericht 2018 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e. V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13828-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Geschäftsbericht 2018 des Vereins „StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.“ zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13830-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
"Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13585-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den „Bericht zur sozialen Lage in Dortmund„ und „Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort“ zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Übernahme von existenzsichernden Leistungen für Bewohner*innen bisher stationärer Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13714-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13949-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.2
Einrichtung des Literaturstipendiums "Stadtbeschreiberin / Stadtbeschreiber" Dortmund ab dem Jahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13983-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.3
"Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14155-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.4
Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13448-19)
Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der öffentlichen Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 6.5
70 Jahre Grundgesetz: Mütter des Grundgesetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14465-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
7. Schule
zu TOP 7.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schuljahr 2019/20
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13154-19)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung am 20.03.2019 vor:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmen dem Verfahrensvorschlag einstimmig zu.
Herr Koske (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt nachfolgenden mündlichen Antrag zu Seite 3 zweiter Absatz / letzter Satz zum Unterpunkt Stadtbezirk Innenstadt-Nord und Petri-Grundschule (Innenstadt-West): „Die Einrichtung einer Buslinie aus der Nordstadt zur Petri-Grundschule wird zurzeit durch den Fachbereich Schule geprüft“:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fordert die Verwaltung auf, dass die Einrichtung einer Buslinie aus der Nordstadt zur Petri-Grundschule sichergestellt wird.“
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmen dem mündlichen Antrag einstimmig zu.
Herr Grade (Fraktion Die Linke & Piraten) bittet folgende Anmerkung zu Protokoll zu nehmen:
„Es besteht fraktionsübergreifender Unmut darüber, dass die Größen der Eingangsklassen in der Nordstadt derart groß sind, dass benachteiligte Schülergruppen noch mehr benachteiligt werden.“
Über diese Anmerkung besteht Konsens.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schuljahr 2019/20 mit oben genanntem Zusatz (Mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und der zu Protokoll genommenen Anmerkung zur Kenntnis.
Ferner lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgendes Schreiben der Verwaltung vom 15.05.2019 vor:
Die Fragen der Bezirksvertretung wurden umfassend beantwortet. Das Konzept der Schulentwicklungsplanung wurde vorgestellt und Fragen zur Klassengröße sowie zum Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord (Drucksache Nr.: 12727-18) beantwortet.
Die Größe der Klassen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord liegt mit durchschnittlich 24,37 Kindern im Vergleich mit allen Stadtbezirken auf Platz zehn von zwölf. Der städtische Durchschnitt liegt bei 23,67 Schulkindern. Es wurde erläutert, dass die Größe der Klassen abhängig von der Entscheidung der jeweiligen Schulleitung zur Aufnahme der Schulkinder ist. Der Schulträger setzt zwar im Einvernehmen mit der Bezirksregierung als untere staatlichen Schulaufsicht die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen fest, die Entscheidung zur Aufnahme an einer Schule wird jedoch ausschließlich durch die Schulleitung getroffen. Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen orientiert sich für das Schuljahr 2019/20 in Abstimmung mit der Bezirksregierung an der Klassengröße 24.
Die Notwendigkeit des Schulkindertransportes von der Innenstadt-Nord zur Petri- Grundschule ist auf Basis der vorliegenden Anmeldezahlen nicht gegeben. Die Eltern der aufgrund der Klassengrößen an Nordstadtschulen abzulehnenden Schulkinder sind der Empfehlung zur Anmeldung an der Petri-Grundschule nicht gefolgt. Die Eltern haben umfassendes Schulwahlrecht und entschieden sich für eine Anmeldung an einer anderen Nordstadtschule anstelle der Anmeldung an der Petri-Grundschule.“
Der Oberbürgermeister Ullrich Sierau | Christiane Krause Ratsmitglied | |
Matthias Güssgen Schriftführer |