Niederschrift (öffentlich)

über die 17. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 25.01.2023
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:57 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Frau RM Becker (CDU)

Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Polomski-Tölle (CDU)
Herr RM Hoffmann (CDU) i.V.f.Frau RM Uhlig (CDU)
Herr RM Daskalakis (CDU) i. f. Herrn RM Vogeler (CDU)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Frau RM Dr. Lyding-Lichterfeld (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Frau RM Spaenhoff (SPD)
Frau sB Lührs (SPD) i. V.f.Herrn RM Schlienkamp (SPD)
Herr RM Karadas (SPD)
Herr RM Bonde (SPD)
Frau RM Meyer SPD)
Frau RM Brenker ( B‘90/Die Grünen) i. V.f. Herrn RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Lögering (B’90/Die Grünen)
Frau RM Frieling (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Schreyer (B’90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B’90/Die Grünen)
Herr RM Wiesner (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die LINKE+)
Herr RM Badura (Die LINKE+) ab 17:05 Uhr
Frau RM Lemke (Die LINKE+)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Hempfling (AfD)
Herr RM Schlösser (Die PARTEI) i.V.f. Herrn sB Jääskeläinen (Die PARTEI)

2. Beratende Mitglieder:
Herr Dr. Ingenmey - Seniorenbeirat
Frau Schulz (BPN) i. V.f.. Herr Sohn –Behindertenpolitisches Netzwerk (BPN)
Herr Prof Wilke (BuNB) i.V.f.Herrn Dr. Kretzschmar - (BuNB)

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr StR Rybicki-7Dez
Herr Dr. Rath- 60/AL
Herr Thabe - 61/AL
Frau Linnebach- 67/AL´in
Herr Tibold 3 Dez.
Herr Kollmann-1 Dez.
Herr Dr. Elias (WF)
Frau Reinecke - 7/Dez-Büro

Frau Trachternach - 6/Dez-Büro

4. Gäste:
Herr Prange (EDG)
Herr Dr. Wallmann (EDG)
Herr Prof Faulstich (TU-Dortmund)

.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 17. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 25.01.2023, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 30.11.2022


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Mündlicher Bericht der EDG zum Thema Verwertung und Vorstellung eines Ressourcen-Managementkonzepts
Kenntnisnahme
(siehe Auftrag AKUSW vom 19.10.2022- Drucksache Nr.: 25526-22 zum Thema Verwertung)
(siehe Auftrag Rat der Stadt Dormtund vom 31.03.2022 Drucksache Nr.: 22675-21-E15 um Thema Ressourcen-Managementkonzept)


3.2 Änderungen im Verbund der EDG Holding GmbH (EDG H) und der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
hier: Gründung einer gemeinsamen Projektentwicklungsgesellschaft

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26663-22)

3.3 Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)

3.4 Mehrweggeschirr für Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26319-22)

3.5 Ermittlungsdienst Abfall - Projektfortführung und Stärkung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26695-22)

3.6 Zuständigkeitsabgrenzung AKUSW und AFBL zum Thema "Abfall"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26764-22)

3.7 Quartierskoordination Marten - 2. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25570-22)

3.8 Sachstand "Frauen-Nacht-Taxi"
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2022
(Drucksache Nr.: 26359-22)

3.9 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25130-22-E5)

3.10 Neubau der Kreuz-Grundschule
Gemeins. Bitte um Stellungnahme zur TO (Prüfauftrag) (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25554-22-E1)
lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25554-22-E2)

3.11 Sachstand zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Aral)
im Stadtbezirk Innenstadt-West

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26668-22-E1)

3.12 Nutzung von Abwärme zur Wärmeerzeugung
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26777-22)

3.13 Aktivitäten der Verwaltung für die Chip-Produktion am Standort Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26931-23)

4. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt

5. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

5.1 Auslobung eines Heimat-Preises
Antragstellung für eine Förderung nach dem Förderprogramm "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet."

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26689-22)

5.2 IGA 2027 - Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen im Zuge des Zukunftsgartens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26510-22)

5.3 Sachstand Bürgerzentren
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26694-22)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26694-22-E1)




5.4 Energetische Sanierung von Quartieren
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26781-22)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

6.1 Wohngeld
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26920-23)

7. Angelegenheiten des Umweltamtes

7.1 Bestand an alten und vom Aussterben bedrohten Obstbaumsorten
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23710-22)
lag bereits zur Sitzung am 16.03.2022 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23710-22-E1)



7.2 Aktualisierung der Baumschutzsatzung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26744-22)

7.3 Einrichtung von zwei Messpunkten zur Erfassung von Luftqualitätswerten auf der Stockumer Straße
Überweisung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022

(Drucksache Nr.: 26426-22)

7.4 Klimabeirat - Empfehlungen an den Rat der Stadt Dortmund aus der Sitzung vom 15.09.2022
(Zusatz- /Ergänzungsantrag) Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25860-22-E1)
lag bereits zur Sitzung am 19.10.2022

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25860-22-E2)

8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

8.1 Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25762-22)
lag bereits zur Sitzung am 30.11.2022 vor

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25762-22-E1)
lag bereits zur Sitzung am 30.11.2022 vor

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25762-22-E3)
lag bereits zur Sitzung am 30.11.2022 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25762-22-E4)

8.2 Repowering Windenergieanlagen - Sachstand 2022
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 26262-22)

8.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InW 106 Änderung Nr. 9 - Rheinische Straße -, hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26522-22)

8.4 Bauleitplanung; Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße –
Hier: Anpassung des Geltungsbereiches; Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes;
Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26691-22)

8.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplans Hö 116 - Clarenberg - im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch
hier: Änderungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit), Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. zur Durchführung einer eingeschränkten Beteiligung, Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan

Beschluss
(Drucksache Nr.: 26401-22)

8.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 118 - Sanierungsgebiet Alt-Schüren-West - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Änderungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 26569-22)

8.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InW 236 - Übelgönne -, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes InW 106 - Rheinische Straße -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InW 236 - Übelgönne - und zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes InW 106 - Rheinische Straße -, II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Beschluss
(Drucksache Nr.: 26721-22)

8.8 Entwicklung ehemalige Kokerei Kaiserstuhl
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26458-22)
lag bereits zur Sitzung am 30.11.2022 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26458-22-E1)

8.9 Erfahrungsbericht TINK
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25515-22) lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25638-22-E1)

8.10 Finanzierung ÖPNV Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26881-23)

8.11 Velorouten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26917-23)

8.12
B-Plan Ev 152: Errichtung eines Gemeindezentrums

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26916-23)

9. Anfragen

10. Informationen der Verwaltung




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Kowalewski benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 30.11.2022

Die Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 30.11.2022 wird genehmigt (eine Enthaltung- Fraktion AfD-).


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt









3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Mündlicher Bericht der EDG zum Thema Verwertung und Vorstellung eines Ressourcen-Managementkonzepts

Der Ausschuss wird durch Vertreter der EDG sowie der TU Dortmund ausführlich zu den o. a. Themen sowie dem Thema City- Reinigung informiert. (PP-Vorträge siehe Anlagen zur Niederschrift).

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.2

Änderungen im Verbund der EDG Holding GmbH (EDG H) und der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
hier: Gründung einer gemeinsamen Projektentwicklungsgesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26663-22)

AKUSW, 25.01.2023:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung einer gemeinsamen Projektentwicklungsgesellschaft der EDG Holding GmbH (EDG H) und der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) zu. Die Zustimmung umfasst die Umfirmierung der heutigen MVA Hamm Betreiber Holding GmbH in „INNOWA GmbH“, die Neufassung des Gesellschaftsvertrages dieser Gesellschaft sowie die anschließende Übertragung von 50% der Gesellschaftsanteile der INNOWA GmbH von der EDG H auf die DEW21.

2. Der Rat der Stadt stimmt der Bestellung von Herrn Matthias Kienitz (EDG) und Herrn Dr. Jens Kanacher (DEW21) zu Geschäftsführern der INNOWA GmbH zu.



zu TOP 3.3
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 29.11. 2023:

Frau Brunner (Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sie sich bei der Abstimmung zu der Vorlage enthalten werde.
Sie gibt an, dass die Vorlage innerhalb der Fraktion noch nicht ausreichend besprochen worden sei und regt an, dass die Gleichstellungsbeauftragte und Behindertenbeauftragte in der Lenkungsgruppe aktiv beteiligt werden.

Herr Rupflin (BPN) merkt an, dass bei Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung (Quartierslabore/Bürgerdialoge) auf akustische Barrierefreiheit zu achten ist. Zumindest sollte bei Einladungen zu entsprechenden Veranstaltungen der Unterstützungsbedarf abgefragt werden.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit diesen Anmerkungen dem Rat der Stadt einstimmig bei zwei Enthaltungen folgenden Beschluss zu fassen:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West vom 18.01.2022:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, mit folgenden Bemerkungen den Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.

Bemerkungen:
Bündnis 90/ Die Grünen geben folgendes zu Protokoll:

„Die zuständigen Fachausschüsse werden gebeten, einen weiteres Themenfeld unter Handlungsfeld 2 -Öffentliche Sicherheit und Ordnung aufzunehmen. Nach den Ereignissen der vergangenen Monate um die Tötung von Mohammed D. ist die Polizei Dortmund erneut in die Kritik geraten. Besonders Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund zeigen ein geringeres Vertrauen gegenüber der Polizei, da sie vermehrt mit Diskriminierungserfahrungen konfrontiert sind. Der Masterplan Sicherheit birgt die Möglichkeit, in einem öffentlichen Diskurs über die Institution Polizei zu sprechen und Konzepte zu entwickeln, das Vertrauen insgesamt, aber besonders für Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund, zu verbessern. Diese Erweiterung der Themenfeldes entspricht der Zielsetzung des Masterplans: „Die Weiterentwicklung des Masterplans Kommunale Sicherheit soll die bisherigen Zielsetzungen aufnehmen und geeignete Maßnahmen erarbeiten mit dem Ziel, das subjektive Sicherheitsgefühl der Einwohnendender Stadt Dortmund stetig zu verbessern […]“

Beim Handlungsfeld 2, unter 2.4 sollten Prostitution, Alkohol und Drogenkonsum „aggressives Betteln“ nicht in einem Atemzug genannt werden. Das erscheint nicht als Sinn der Sache. Es gibt unterschiedliche Gründe warum die Menschen in diese Situation kommen, und dem muss Rechnung getragen werden.

Weiterhin kann es nicht angehen, dass die Einbindung der Politik, respektive der Bezirksvertretungen überhaupt nicht bei der Erstellung vorgesehen ist.


Die Fraktion die LINKE macht folgende Anmerkungen zur Vorlage:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 19.01.2022:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Vorlage, die dahingehend eingereichten Empfehlungen (Integrationsrat und Behindertenpolitisches Netzwerk) sowie die beiden Anträge der Fraktion Die Linke/Die Partei zur Kenntnis und diskutiert kontrovers.

Von mehreren Parteien werden Kritikpunkte zu Aufbau und Inhalt des Masterplans geäußert. Diese betreffen:

Es besteht Einigkeit darüber, dass der Masterplan gebraucht wird, er aber überarbeitet und deutlich verbessert werden muss. Aufgrund der Einigkeit zieht die Fraktion Die Linke/Die Partei ihre beiden Anträge zurück. Die Bezirksvertreter*innen appellieren daher an den Rat, entsprechende Verbesserungen und Abänderungen vornehmen zu lassen und dabei die Bezirksvertretung(en) einzubeziehen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wird selbst weiter zum Thema beraten.

Aus den vorgenannten Gründen beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (4 SPD, 1 AfD) dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, den nachfolgenden Beschluss nicht zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.


AKUSW, 25.01.2023:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs.









zu TOP 3.4
Mehrweggeschirr für Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26319-22)

AKUSW, 25.01.2023:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:


zu TOP 3.5
Ermittlungsdienst Abfall - Projektfortführung und Stärkung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26695-22)
AKUSW, 25.01.2023:

Herr Rm Kowalewski weist darauf hin, dass seine Fraktion die Beschlusspunkte 2. und 3. der Vorlage nicht mittrage, da man zu diesen Punkten eine angebotsorientierte Haltung vertrete.

Mit diesem Hinweis zum Abstimmungsverhalten der Fraktion DIE LINKE+ empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:








zu TOP 3.6
Zuständigkeitsabgrenzung AKUSW und AFBL zum Thema "Abfall"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26764-22)
...die nachfolgenden Ausführungen sind von den sach- und fachberührten Stellen, dem Dezernat
1 Stab Kommunalwirtschaft, dem FB 20 Stadtkämmerei Abfallwirtschaft und dem FB 60
Untere Abfallwirtschaftsbehörde zusammengestellt worden.

Im aktuellen Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse vom 23.09.2021 sind die
entsprechend zugeordneten Organisationseinheiten aufgeführt. Demnach sind …
 dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) das
Dezernatsbüro 1 mit dem Stab Kommunalwirtschaft und die Stadtkämmerei (FB 20)
sowie
 dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) die
Stadtkämmerei (FB 20 – Abfallwirtschaft) und das Umweltamt (FB 60 u.a. Untere
Abfallwirtschaftsbehörde) zugeordnet.
 Darüber hinaus werden im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) wiederholt Beschwerden aus der
Bürgerschaft mit einem Abfallbezug behandelt, die vom FB 33/Büro für Anregungen,
Beschwerden und Chancengleichheit eingesteuert werden.
Konkretere Hinweise, welche Aspekte rund um das Thema Abfall von den jeweiligen
Fachbereichen bearbeitet und in den jeweiligen Fachausschüssen behandelt werden, finden
sich im Zuständigkeitsverzeichnis nicht.
Gerade das Themenfeld Abfall hat aber mannigfaltige Bezüge in die Verwaltung hinein und
wird daher häufig organisations- und ausschussübergreifend aufgegriffen. Ein typisches
Beispiel hierfür ist das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall – EDA“. Das Gemeinschaftsprojekt
der Stadtverwaltung und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH hat viele Berührungspunkte
zu den Fachbereichen FB 20, FB 30, FB 32 und FB 60. Daher wurde und wird das Thema in
den Fachausschüssen AFBL, ABöOAB und AKUSW gleichermaßen behandelt.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen verdeutlichen, welche Aufgaben mit einem
„Abfallbezug“ den unterschiedlichen Fachbereichen zugeordnet sind.

FB 20 Stadtkämmerei
Der Fachbereich 20 übernimmt die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers (örE) und damit die Pflichten gemäß § 20 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). In der Arbeitsgruppe 20/1-1 werden sämtliche
Aufgaben im Zusammenhang mit der Abfall- und Abfallgebührensatzung
wahrgenommen, wie die Erstellung der jeweiligen Satzungen in Abstimmung mit dem
Fachbereich 21 und der EDG sowie das Herbeiführen der erforderlichen politischen
Beschlüsse.
In der Arbeitsgruppe 20/1-1 werden alle Sachverhalte, die die Einhaltung und
Durchsetzung der satzungsrechtlichen Vorschriften oder von anderem höherrangigen
Recht betreffen, bearbeitet. Dies umfasst beispielsweise die Festlegung des
vorzuhaltenden Restabfallbehältervolumens für nicht oder nicht ausreichend
(Mindestvolumen) an die Abfallentsorgung angeschlossene gewerblich/teilgewerblich
genutzte Grundstücke. Ebenso die Prüfung bei Verstößen gegen die
Überlassungspflicht (Nutzung Behälter von Privatfirmen als Restabfallbehälter).
Daneben werden auch alle anderen Satzungsverstöße wie Behälter auf öffentlicher
Wegefläche, Beschaffenheit von Transportwegen und Behälterstellplätzen,
Falschbefüllung von Depotcontainern, etc. sowie Grundsatzangelegenheiten mit
Satzungsbezug bearbeitet. Zudem fallen Beschwerden und Verlegungswünsche im
Bereich der Containerstandorte in die Zuständigkeit von 20/1-1. Darüber hinaus
werden Stellungnahmen zu möglichen Beeinträchtigungen der Dortmunder
Sammelsysteme durch Sammlungen privater Dritter gefertigt (bspw. private
Altkleidersammlung).
Für Beschwerden im oben genannten Zusammenhang, welche im Büro für
Anregungen und Beschwerden der Stadt Dortmund oder direkt durch Bürger eingehen,
wird eine Überprüfung von 20/1-1 koordiniert und ein entsprechender Antwortentwurf
gefertigt. Notwendige Maßnahmen werden durch 20/1-1 in Abhängigkeit der
Überprüfungsergebnisse eingeleitet und durchgesetzt.
Anfragen in oben genanntem Zusammenhang aus der Politik, werden an das jeweils
anfragende Gremium beantwortet. Beschlussvorlagen für die Politik werden unter
Beteiligung des AKUSW oder ggf. direkt für die zuständige Bezirksvertretung
gefertigt.
Eine Ausnahme von den vorgenannten Tätigkeiten bildet die Anwendung der
Dortmunder Satzungsvorschriften, welche die Festlegung des Abfallbehältervolumens
betreffen, in denen bereits das satzungsrechtliche Mindestrestabfallbehältervolumen
vor Ort steht oder es sich um rein für private Wohnzwecke genutzte Grundstücke
handelt. Dies schließt die Anwendung und Durchsetzung der Satzungsvorschriften, die
die Vorhaltung aller für private Haushalte satzungsrechtlich vorgeschriebenen
Abfallfraktionen (Rest, Bio, Papier, gelbe Tonne) betreffen, ein. Hier erfolgt eine
entsprechende Bearbeitung durch die Arbeitsgruppe 21/4-2 im Fachbereich 21.

Dezernat 1, Stab Kommunalwirtschaft
Seit März 2021 ist das städtische Beteiligungsmanagement organisatorisch als
Stabsstelle Kommunalwirtschaft dem Dezernat 1 des Oberbürgermeisters zugeordnet
worden.
Der Stab Kommunalwirtschaft hat die Federführung bei der Erarbeitung des
kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes, (AWK) das alle fünf Jahre aktualisiert wird
und der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen ist. Für das gemeinsam mit der EDG
erarbeitete AWK führt die Stabstelle die erforderlichen politischen Beschlüsse herbei.
Abweichend von den dem AKUSW zugeordneten Organisationseinheiten vertritt das
Dezernat 1 (Stabstelle Kommunalwirtschaft) das AWK auch im AKUSW.
Diese Zuordnung steht im Zusammenhang mit dem Wechsel des fachlich zuständigen
Mitarbeiters zum Stab Kommunalwirtschaft. In diesem Kontext werden auch die
genehmigungsrechtlichen und technischen Angelegenheiten der drei bestehenden
eigenen Deponien der Stadt gemeinsam mit der EDG begleitet.

FB 60 Umweltamt
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde, 60/3-3, nimmt alle ordnungsbehördlichen
Aufgaben nach dem KrWG und seinen zahleichen untergesetzlichen Regelwerken
wahr, die den Kreisen und kreisfreien Städten nach der Zuständigkeitsverordnung
(ZustVU) zugewiesen sind. Dazu zählen u.a. die Zustimmung, Erlaubnis und
Genehmigung von Vorgängen der Abfallbeseitigung und –wiederverwertung
(Abfalltransporte, Errichtung und Betrieb von Deponien DK 0 und I, gewerbliche
Sammlungen von Alttextilien etc.), die Kontrolle der Einhaltung der abfallrechtlichen
Pflichten (Gewerbeabfallverordnung, Nachweisverordnung, Elektrogesetz,
Verpackungsgesetz, Altölverordnung u.v.m.) sowie die Ahndung von Verstößen
gegen die gesetzlichen Regelungen (z.B. Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
bei unerlaubten Abfallablagerungen u.a.).
Darüber hinaus betreut das Umweltamt ehrenamtliche Abfallsammlungen wie die
Projekte CleanUp oder Cleankeeper und betreibt Öffentlichkeitsarbeit, die auch die
Aufklärung über den richtigen Umgang mit Abfällen umfasst.

AKUSW, 25.01.2023:
Herr Rm Weber bedankt sich bei der Verwaltung für die vorliegende Erläuterungen der Verwaltung,
bittet aber noch um ergänzende Erläuterung bezüglich der Zuständigkeit des ABÖAB.
Hierzu möchte er wissen, ob der ABÖAB nur noch in den Fällen zuständig sei, in denen wiederholt Beschwerden von Bürger*innen mit Abfallbezug aus dem Fachbereich 33 eingebracht werden.

Herr Wilde kündigt an, dass diese Frage im Nachgang durch die Verwaltung beantwortet werde.

Herr Rm Waßmann bittet darum, die vorliegende Stellungnahme und die durch Herrn Rm Weber erbetene Ergänzung auch dem AFBL und dem ABÖAB zur Kenntnis vorzulegen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die gesamte Angelegenheit zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie an den Ausschuss für Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

Die Verwaltung beantwortet o.a. Nachfrage des Herrn Rm Weber bezüglich der Zuständigkeit des ABÖAB im Nachgang zur Sitzung wie folgt:

Im aktuellen Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse finden sich bei der Auflistung der Fachbereichsthemen für den ABÖAB keine expliziten Abfallthemen. Ungeachtet dessen werden im ABÖAB immer wieder Beschwerden oder Anregungen über den FB 33 eingebracht und behandelt, die einen Bezug zu Abfallthematiken haben. Darüber hinaus gibt es auch Stellungnahmen und Vorlagen mit inhaltlichem Bezug zu Abfallthemen, wie z.B. die jüngst in den diversen Gremien behandelte gemeinsame Vorlage der FB 30, 32 und 60 zum Ermittlungsdienst Abfall - Projektfortführung und Stärkung (DS Nr. 26695-22). Letztendlich entscheiden die Ausschüsse selbst, ob und welche Abfallthemen über die nur allgemein formulierten Zuweisungen im Zuständigkeitsverzeichnis hinaus auf die Tagesordnungen der Fachausschüsse gesetzt werden.



zu TOP 3.7
Quartierskoordination Marten - 2. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25570-22)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 2. Sachstandsbericht zum „Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells „Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ zur Kenntnis.




zu TOP 3.8
Sachstand "Frauen-Nacht-Taxi"
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2022

(Drucksache Nr.: 26359-22)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überweist die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und bittet diesen, die Antwort dazu auch dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis zu geben.


AKUSW, 25.01.2023:

Herr Wilde kündigt hierzu an, dass die Verwaltung zum 2. Quartal 2023 einen Verfahrensvorschlag in der Form einer Ratsvorlage erstellen und vorlegen werde.

Herr Rm Waßmann bittet die Verwaltung darum, diese Ratsvorlage auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG), dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) sowie dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zur Beratung vorzulegen.

Vor diesem Hintergrund vertagt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit und wird diese zusammen mit der angekündigten Ratsvorlage erneut aufrufen.


zu TOP 3.9
Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25130-22-E5)
... zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:
Mit Hinweis auf die Vorlagen „Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln“, Druck-sache Nr.: 16406-09 und Drucksache Nr.: 21700-21, kann nachfolgender Sachstand zum Pro-jekt newPark gegeben werden:
Die Planung und Umsetzung des Projektes obliegt der newPark Entwicklungsgesellschaft.
Die Stadt Dortmund ist Gesellschafterin in der Gesellschaft und hält gegenwärtig einen Ge-schäftsanteil von 30,00 %. Mit Stand vom 31.12.2021 sind die weiteren Gesellschafterinnen die Städte Datteln (26,25 %), Recklinghausen (25,75 %) und Olfen (3,00 %) sowie die NRW.URBAN GmbH (15,00 %).
Zurzeit befindet sich das Projekt newPark in der Planungs- und Entwicklungsphase. Diese Phase endet mit Rechtsgültigkeit des Bebauungsplanes für das Projektgebiet (Bebauungsplan-nummer 100 der Stadt Datteln). Der Feststellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch die Stadt Datteln ist für Ende dieses Jahres geplant.
An die Planungs- und Entwicklungsphase schließt sich die Erschließungsphase an, in der die erforderliche Infrastruktur im Planungsgebiet realisiert werden soll.
Mit dem Eintritt in die Erschließungsphase ist eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags er-forderlich. Für die Unterzeichnung des neuen Gesellschaftsvertrags ist eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dortmund erforderlich. Eine entsprechende Vorlage wird voraussicht-lich Anfang 2023 eingebracht werden.

Frage 2:
Insbesondere unter Berücksichtigung der Aussagen des Koalitionsvertrages der Landesregie-rung konzentriert sich die Wirtschaftsförderung zurzeit auf die interkommunale Entwicklung des newParks.
Ein weiteres interkommunales Entwicklungsprojekt mit der Stadt Lünen (Groppen-bruch/Achenbach) wurde auf Grund der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie (Vorlage Drucksache Nr.: 07762-12) wegen der hohen Entwicklungskosten zurückgestellt.
Des Weiteren befindet sich die Wirtschaftsförderung im Austausch mit weiteren Kommunen zur Initiierung weiterer interkommunaler Projekte. Hier ist die regional mangelnde Flächen-verfügbarkeit eine der größten Herausforderungen.
Die Wirtschaftsförderung wird die Ergebnisse der Wirtschaftsflächenkonferenz in eine Profi-lierung der regionalen und interkommunalen Flächenentwicklungsstrategie einfließen lassen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.10
Neubau der Kreuz-Grundschule
Gemeins. Bitte um Stellungnahme zur TO (Prüfauftrag) (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25554-22-E1)

Hierzu liegt vor Gemeinsame Bitte um Stellungnahme (Prüfauftrag) (Fraktion DIE LINKE + und Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 25554-22-E1):

....das Gebäude der Kreuzgrundschule ist nicht abgängig. Gleichwohl entspricht das Raumprogramm nicht mehr den aktuellen Anforderungen für sogenannte Clusterschulen. Daher wird von Seiten der Verwaltung ein Abriss des baulich intakten Schulgebäudes mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle und mit ähnlicher Gebäudekubatur erwogen. Hinsichtlich des geplanten Vorgehens bitten die Fraktionen FDP/Bürgerliste und DIE LINKE+
um die Prüfung der nachfolgenden Fragestellungen mit anschließender Berichterstattung im Klimaausschuss:

1) Welche finanziellen Auswirkungen hat die Variante eines Abrisses des Bestandsgebäudes mit anschließendem Neubau im Vergleich zu einer Umbaulösung im Bestand, also ohne Abriss des Gebäudes?

2) Welche Auswirkungen hinsichtlich der CO
2-Bilanz haben Abriss und Neubau im Vergleich zu einem Umbau des bestehenden Schulgebäudes?

3) Welche Vorteile/ Mehrwert für den Betreiber hat ein Neubau gegenüber einem Umbau im Bestand was Funktionalität, die max. zu erreichende Nutzfläche und Aufteilung betrifft. Wie groß ist die aktuelle Nutzfläche, die jeweilige brutto Nutzfläche bei einem Neubau und einem Umbau des Bestandes?


Begründung:

Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen Klimaneutralität bereits im Jahre 2035 anzustreben. Dazu sind auch die CO2-Fussabdrücke bei etwaigen Baumaßnahmen kritisch zu hinterfragen. Daher möchten wir einen entsprechenden Prüfauftrag erteilen, um die Verwaltung zu ermuntern das Vorhaben mit den bestehenden Klimavorgaben abzugleichen.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 25554-22-E2):

..Ihre oben genannte Anfrage beantworte ich Sie wie folgt.
Die gennannten Fragestellungen wurden erstmalig im Rahmen der von FB 23 beauftragten
Machbarkeitsstudie (echtermeyer.fietz_architekten BDA, 13.08.2020) zu Entwicklung des
Schulstandortes Kreuzstraße betrachtet. Die Neubauvariante wurde hierin sowohl in
wirtschaftlicher Hinsicht als auch in Bezug auf die CO2-Bilanz im Betrieb bewertet. Im
Ergebnis stellte sich die Neubauvariante sowohl wirtschaftlich als auch im Hinblick auf die
CO2-Emissionen im Betrieb als günstiger dar. Eine CO2-Bilanzierung unter Einbezug des
Baustoffeinsatzes wurde seinerzeit nicht vorgenommen. Der Gebäudebestand wurde als
abgängig bewertet. Sowohl hinsichtlich des Wärmeschutzes der Gebäudehülle inkl. der
Fenster und Türen, der gesamten Gebäudetechnik, der Oberflächen der Decken, Böden,
Wände und Treppen, der Innentüren und auch des Feuchtschutzes der erdberührten Bauteile
ist der Zustand des Gebäudes weitestgehend abgenutzt bzw. unzureichend.
Eine weitergehende Beantwortung der Fragestellung des Ausschusses für Klimaschutz,
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus bautechnischer Sicht kann nur nach umfassender
Analyse des Bestandes und Erarbeitung eines Vorentwurfes für eine Umbaulösung erfolgen,
da umfangreiche Umbauten im Bestand erforderlich werden, um auch nur annähernd die in
der Schulbauleitlinie formulierten Nutzungsanforderungen für moderne Unterrichtskonzepte
erfüllen zu können.
Vorab ist festzustellen, dass die Nutzungsanforderungen hinsichtlich der Größe der
Unterrichtsräume (70 m² für Klassen- und Mehrzweckräume) aufgrund der Tragstruktur
(beidseitig tragende Flurwände) des Bestandgebäudes überwiegend nicht herstellbar sind. Die
Klassenraumgrößen im Bestand betragen zwischen ca. 52 m² und 57 m² und haben bei einer
durchschnittlichen Raumtiefe von ca. 5,80 m und Raumbreite von 9,70 m einen ungünstigen

Zuschnitt.

Die Festschreibung der vorgenannten Raumgrößen und –zuschnitte und erheblicher
funktionaler Defizite in der Grundrissorganisation ist aus Nutzersicht (FB 40) für eine
durchschnittliche Nutzungszeit von 50 bis 80 Jahren, die sowohl für einen Neubau als auch
für einen vollständig sanierten Umbau anzusetzen ist, funktional nicht vertretbar.
Für die Beantwortung des Prüfauftrages ist eine Grundlagenermittlung und ein Vorentwurf
(HOAI Leistungsphasen 1 und 2) für eine Umbaulösung im Bestand zu erarbeiten. Diese
Lösung wird dann anschließend mit der derzeit in Leistungsphase 2 befindlichen
Neubauplanung hinsichtlich Nutzungsqualität, Wirtschaftlichkeit und CO2-Bilanzierung
verglichen werden.
Die Ergebnisse dieser Ausarbeitung werden voraussichtlich bis März 2023 vorliegen. Die
Mitglieder des AKUSW werden dann mit einem erneuten Schreiben über die Ergebnisse und
die weiteren Planungs-/Umsetzungsvorstellungen informiert. Diese Information wird dann
auch, wie von Ihnen erbeten, dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün und dem
Schulausschuss zugeleitet.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 3.11
Sachstand zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Aral)
im Stadtbezirk Innenstadt-West
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26668-22-E1)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Nutzung von Abwärme zur Wärmeerzeugung
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26777-22)
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Information zu folgendem Punkt:

Der Masterplan Energiezukunft hält als eine der Kernaussagen fest, dass die Dekarbonisierung des Wärmesektors den weiteren Ausbau des bestehenden Fernwärmenetzes erfordert, ergänzt durch die Integration neuer (industrieller) Abwärmequellen. In der Stellungnahme der Verwaltung zur Drucksachennummer 21380-21 wird dargestellt, dass in kalten Nahwärmenetzen auch niederkalorische Abwärme zum Einsatz kommen könne, ein solches Netz aber in Dortmund derzeit nicht existiere. Auf dem Dortmunder Stadtgebiet befinden sich eine Reihe von Rechenzentren, aber auch andere (Industrie)-Betriebe, bei denen Abwärme entsteht, die bislang ungenutzt bleibt. Wir bitten daher die Verwaltung insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise um Information, wie diese Potentiale zukünftig sinnvoll genutzt und in die Dortmunder Wärmeplanung integriert werden können?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 3.13
Aktivitäten der Verwaltung für die Chip-Produktion am Standort Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26931-23)

...die Verwaltung wird um einen mündlichen Sachstandsbericht zur Zukunft der Chiproduktion am Standort von ELMOS in Dortmund gebeten.

Sie wird zudem darum gebeten, über die Umsetzung der Beschlüsse des Rates vom 9.11.2022 zu berichten. Dabei möge sie insbesondere darauf eingehen, welche Anstrengungen die Verwaltung unternommen hat, um mit der Bundes- und der Landesregierung über eine Zukunftssicherung des Standorts Dortmund für die Chipproduktion ins Gespräch zu kommen, und welche Zwischenergebnisse sie dabei erzielt hat. Zudem wird sie gebeten darüber zu informieren, inwieweit sie den Auftrag des Rates umgesetzt hat, "etwaige Verkaufsbemühungen, wo erforderlich in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium, zu unterstützen, ebenfalls mit dem Ziel den Standort und die dortigen Arbeitsplätze zu erhalten."

AKUSW, 25.02.2023:

Herr Rm Happe teilt hierzu mit, dass seine Fraktion diesen Punkt irrtümlich in den AKUSW eingebracht habe und bittet daher um Überweisung an den Wirtschaftsförderungsausschuss (AWBEWF).

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Wirtschaftsförderungsausschuss (AWBEWF).

5. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

zu TOP 5.1
Auslobung eines Heimat-Preises
Antragstellung für eine Förderung nach dem Förderprogramm "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet."
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26689-22)

AKUSW, 25.01.2023:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund



zu TOP 5.2
IGA 2027 - Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen im Zuge des Zukunftsgartens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26510-22)

AKUSW, 25.01.2023:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen im Zuge der Planungen des Dortmunder Zukunftsgartens zur IGA 2027 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 250.000 € für das Haushaltsjahr 2023.



zu TOP 5.3
Sachstand Bürgerzentren
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26694-22)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 26694-22-E1):

Verwaltung eine Stellungnahme erarbeiten soll, aus der der Ausschuss einen konkretisieren
Auftrag zur Erarbeitung eines Konzepts für die Neuausrichtung der Bürgerzentren und -treffs
(in Quartieren) formulieren kann.
Dabei sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden:
 Das Konzept für die Bürgerzentren und -treffs sollte verschiedene Aspekte unter
einem Dach kombinieren, hierzu zählen Kultur, Bildung, Soziales und ein
Quartiersmanagement/Quartierskümmerer.
 Das Konzept soll Modelle für die Bürgerzentren und -treffs entwickeln, die in jedem
Stadtbezirk Anwendung finden können, gleichzeitig aber
Individualisierungsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Ansprüche bieten. Die
Selbstverwaltung und Gemeinnützigkeit müssen gewährleistet bleiben. Initiativen, die
Räume in Bürgerzentren umbauen wollen, sollten unterstützt werden.
 Die Finanzierung der Bürgerzentren und -treffs muss überarbeitet werden, damit eine
ausreichende Basisfinanzierung vorliegt. Neben einem Kriterienkatalog für die
finanziellen Förderfähigkeiten müssen auch Organisationsstrukturen für die Stärkung
des Gemeinwesens erarbeitet werden.
 Die Auswahl der Quartiere zur Etablierung dieser neuen Bürgerzentren und –treffs
sollte auf Basis eines kleinräumigen Monitorings erfolgen, welches
Interventionsbereiche kenntlich macht.
Die Verwaltung beabsichtigt als Grundlage für diese Stellungnahme eine umfassende
Bestandsaufnahme durchzuführen.
Umfassende Bestandsaufnahme
Begegnungsorte in Dortmund sind hinsichtlich ihrer Ausstattung, Angebotsgestaltung,
Infrastruktur, Zielgruppenausrichtung, fachlichen Anbindung und Verzahnung und vielem
mehr zu unterscheiden. Die Erstellung eines entsprechenden Konzepts benötigt einerseits eine
umfassende Betrachtung des Themas, also eine Darstellung der aktuellen Situation in ihrer
gesamten Vielfalt, ohne sich auf bestimmte Formen von Begegnungsorten im Quartier zu
beschränken. Andererseits müssen gleichzeitig jedoch auch notwendige und zielführende
Abgrenzungen von Begegnungsorten erfolgen; hierbei wäre – beispielsweise – zu typisieren
nach
 Einrichtungen mit dem Hauptziel der Begegnung und des Austauschs (wie
Stadtteilzentren, Begegnungsstätten, Bürgerhäuser etc.),
 Einrichtungen im Bereich Bildung, Migration oder Seniorenarbeit mit entsprechenden
Fachangeboten, zu denen u.a. Beratung, Information und Intervention gehören
können, und der Öffnung für den Sozialraum im Nahumfeld und
 weniger institutionalisierten Begegnungsangeboten unter starker Beteiligung von
Selbstorganisation und informellen Netzwerken, wie z.B. offenen Treffs,
gemeinschaftlichen Aktivitäten usw..
Darüber hinaus muss es darum gehen, die unterschiedlichen Begegnungsorte und -initiativen
kleinräumig zu betrachten und ihre Potenziale (personell, räumlich, inhaltlich/thematisch,
zielgruppenbezogen etc.) miteinzubeziehen:
 von der Stadtteilbibliothek mit zusätzlichem Besprechungsraum bis zum Dietrich-
Keuning-Haus,
 von Initiativen, die vor Ort Begegnungsräume betreiben, um Stadtteilleben zu fördern,
bis hin zu professionellen Quartiersmanagements und hauptamtlichem Personal in
Begegnungsstätten,
 von Familienzentren in den KITAs bis hin zu Seniorenbegegnungsstätten.
In zahlreichen Fachbereichen der Verwaltung werden bereits jetzt Einrichtungen der
Begegnung, häufig mit Fokus auf bestimmte Zielgruppen, betrieben oder betreut.
Beispiele hierfür sind:
 Familienzentren (FABIDO)
 Familiengrundschulzentren und Schulen (FB 40)
 Seniorenbegegnungsstätten (FB 50, Neuaufstellung der Einrichtungen in Bearbeitung)
 Jugendeinrichtungen (FB 51)
 Kultureinrichtungen wie Stadtteilbibliotheken, Musikschulangebote, Volkshochschule
 (41/Kulturbetriebe)
 - Moscheegemeinden und -vereine und ähnliches (u.a. MIA-DO-KI)
 Begegnungsorte, die aufgrund ehrenamtlichen Engagements entstehen oder bereits
entstanden sind, wie z.B. die Alte Schmiede in Huckarde, der Steigerturm in
Berghofen oder das Haus Wenge in Lanstrop und die zum Teil auch intensiv durch die
Stadt(erneuerung) begleitet und finanziell unterstützt (bspw. Bürgerhaus Dorstfeld,
Speicher 100 und Depot Immermannstraße, Begegnungszentrum Wichlinghofen (noch
nicht gebaut)) werden.
Darüber hinaus bestehen zahlreiche dezentrale, häufig an personelle Ressourcen gebundene
Angebote, die Begegnung fördern und Beratung ermöglichen, wie beispielsweise das Projekt
Begegnung vor Ort oder Quartiersmanagements im Rahmen der Stadterneuerung. Hinzu
kommen die im Aktionsplan Soziale Stadt bei 5/Dez verankerten und verantworteten
Aktionsraumbeauftragten, die in den 15 Aktionsräumen und -quartieren im Rahmen ihrer
jeweiligen Rahmenkonzeptionen vor Ort unter anderem Projekte zum Zusammenhalt
initiieren, unterschiedlichste Akteur*innen vernetzen und freiwilliges Engagement fördern.
Dieser Abriss stellt nur einen Teil der tatsächlichen Bandbreite an Begegnungsorten dar. Für
die Bestandsaufnahme, die darauf zielt, das tatsächlich vorhandene Spektrum vor Ort
abzubilden, soll daher eine breite Beteiligungsbitte an die Ämter und Dezernate gehen, die
hier Anknüpfungspunkte für sich sehen. Gemeinsam mit diesen sollen Kriterien konkretisiert
werden, welche Begegnungsorte erfasst werden sollten, um damit den Rahmen für eine
Bestandsaufnahme zu definieren. Im nächsten Schritt soll die Bestandsaufnahme selbst
durchgeführt werden.
Die Bestandsaufnahme zielt auf die systematische weitere Stärkung des Themenfeldes
innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung und ist Basis für eine Zielstrategie
Bürgerzentren. Die sich in diesem Rahmen abzeichnenden notwendigen
Bedarfe sind zielführende Grundlage für den weiteren Prozess.
Die Bestandsaufnahme sieht eine breite Beteiligung von Dezernaten und Ämtern vor, über die
Dezernate 5 und 6 hinaus, und soll zunächst mit einem extern moderierten Workshop
beginnen, der aktuell vorbereitet wird. Im weiteren Prozess sollen dann auch externe Partner,
beispielsweise Wohlfahrtsverbände oder Initiativen, zunächst in die Bestandsaufnahme, später
auch in die Konzeptentwicklung eingebunden werden.
Der verwaltungsinterne Workshop ist für das Frühjahr 2023 geplant.


AKUSW, 25.02.2023:

Herr Ingenmey bittet darum, auch den Seniorenbeirat sowie die Seniorenbüros zu den in der Stellungnahme angekündigten Workshops zur Bestandsaufnahme und später zur Konzeptentwicklung einzuladen.

Herr Wilde sagt diese Beteiligung zu.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Kenntnis.

zu TOP 5.4
Energetische Sanierung von Quartieren
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26781-22)
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Information zu folgenden Punkten:

Begründung:
2017 hat der Rat der Stadt die Drucksachennummer 08612-17 „Innovation City roll out Westerfilde/Bodelschwingh“ beschlossen und 2019 das Integrierte Energetische Quartierskonzept im Rahmen des „InnovationCity roll out (ICro)“ unter der Drucksachennummer 15505-19 zur Kenntnis genommen. Durch die Teilnahme am Wettbewerb Innovation City sollen energetische Quartiersentwicklungen nach dem Vorbild der „InnovationCity Ruhr/Modellstadt Bottrop“ auch in Dortmund initiiert werden. Laut aktuellen Presseberichten soll das Integrierte Energetische Quartierskonzept im Sommer 2023 fertig gestellt werden.
Nicht nur aus Bottrop zeigen die Erfahrungen, dass die Beratung und Förderung von Eigentümer*innen eine sehr wichtige Rolle für die Umsetzung von energetischen Sanierungen spielt und entsprechende Angebote auch in Dortmund ausgeweitet werden sollten.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.






6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

zu TOP 6.1
Wohngeld
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26920-23)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (FRAktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 26920-23-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung zur Sitzung am 25.01.2023 um einen aktuellen Sachstand zur Bearbeitung von Anträgen zur Zahlung von Wohngeld.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Begründung:
Mit der neuen Wohngeldreform und der sich daraus ergebenden höheren Zahl an Anspruchsberechtigten ist mit einem deutlichen Anstieg an Wohngeldanträgen zu rechnen. Die zu erwartenden Verzögerungen von bis zu vier Monaten bei der Bearbeitung und Auszahlung treffen jedoch nicht nur die Gruppe der Neuantragsteller*innen. Ein besonderes Problem stellt der Bearbeitungsstau auch für diejenigen dar, die schon jetzt auf die Unterstützung bei den Mietzahlungen dringend angewiesen sind. Hier sind kurzfristige und unbürokratische Lösungen nötig. Die Landesregierung hatte angekündigt, dass Kommunen die Möglichkeit erhalten, über einen sogenannten Kurzbescheid Vorschusszahlungen vor der endgültigen Bearbeitung auszahlen können.
(vgl.
https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesregierung-und-kommunen-arbeiten-gemeinsam-mit)

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

7. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 7.1
Bestand an alten und vom Aussterben bedrohten Obstbaumsorten
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23710-22)

...weltweit ist die heutige Züchtung von Obst auf wenige Elternsorten begrenzt. Allein bei Äpfeln und Birnen sind im Handel nur noch etwa 30 Sorten erhältlich. 1882 gab es allein vom Apfel noch über 1.000 verschiedene Sorten.

Der damit einhergehende Verlust an Genen kann möglicherweise für die Zukunft gravierende Folgen haben, wenn z.B. Vater- oder Muttersorten von Krankheiten befallen werden und keine Resistenzgene mehr zur Verfügung stehen.

Es zeigt sich, dass einhergehend mit der Globalisierung die Vielfalt auf der Welt wahrnehmbar schwindet. Die fortschreitende Angleichung der Lebensverhältnisse sorgt für einen Rückgang an Vielfalt bei Kultursorten und damit auch des Genpools und hat sowohl ökologische als auch ökonomische Nachteile.

In einem harmonischen Zusammenwirken von Natur und Mensch hat sich im Laufe der letzten Jahrtausende eine breite Sortenvielfalt entwickelt, die ihresgleichen sucht. Diese Vielfalt beinhaltet sowohl die Anpassung an unterschiedliche Standorte als auch ein Geschmacks-, Farben- und Formenspektrum und verschieden geartete Resistenzen. Auch heute noch sind Restbestände alter Streuobstwiesen nicht nur ein identitätsprägendes Kulturgut, sondern ökologisch wertvoller Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen.
Alte Obstsorten sind das Ergebnis eines langen Entwicklungsprozesses, über Generationen und Jahrhunderte gezüchtet, an ihre Herkunftsregion angepasst und prägend für ihr Verbreitungsgebiet. Sie sind damit ein schützenswertes und identitätsstiftendes Kulturgut, ähnlich wie Baudenkmäler und Kunstwerke.

Auch in Dortmund gibt es regionaltypische Obstsorten, wie den westfälischen Gülderling, die neben anderen alten und regionalen Obstsorten unter anderem auf der Karmschen Heide in Scharnhorst angepflanzt wurden und vom BUND gepflegt werden. In Dortmund gibt es insgesamt über 100 Streuobstwiesen, auf denen vor allem hochstämmige Apfelbäume wachsen. Etwa 30 dieser Obstwiesen befinden sich in der Obhut des Umweltamtes. Sie sind mit Fördermitteln des Landes im Rahmen der Landschaftspläne und als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angepflanzt worden. Die Bäume stammen überwiegend aus den 1990er bis 2000er Jahren; es gibt aber auch ältere Bestände aus den 1930er Jahren, die eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Für die heimische Artenvielfalt spielen sie mit 3.000 Tier- und Pflanzenarten sowie mehr als 1.000 Obstsorten eine herausragende Rolle – gerade auch für Vogelarten wie Steinkauz, Gartenrotschwanz und Grünspecht.

In Dortmund hat das Umweltamt ca. 110 Streuobstwiesen registriert. Hinzu kommt noch eine nicht bekannte Anzahl von Obstwiesen, die als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angelegt wurden. Eine vollständige Kartierung der Streuobstwiesen in Dortmund gibt es nicht. Die BUND-Kreisgruppe Dortmund hat im Rahmen ihres Apfelsaftprojekts 2005 etwa 100 Streuobstwiesen in einer Karte erfasst. 20-30 Streuobstwiesen werden im Auftrag des Umweltamtes jährlich einmal von externen Auftragnehmern gemäht bzw. (mit Schafen) beweidet. https://www.bund-dortmund.de/mitmachen/pflege-von-streuobstwiesen/

Die AfD-Fraktion bittet daher die Stadtverwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund beantragt zudem die Beschlussfassung über folgenden Beschlussvorschlag in der Sitzung des AKUSW am 16.03.2022:

„Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dass die zuständigen Stellen der Dortmunder Stadtverwaltung mit einer vollständigen Kartierung der Streuobstwiesen auf Dortmunder Stadtgebiet betraut werden. Bei Neuanlage, Erweiterung oder Ersetzung von abgestorbenen Bäumen auf städtischem Gebiet sind durch die Stadt Dortmund nur alte und/oder regionaltypische Obstbaumsorten anzupflanzen. In Absprache mit dem BUND sind Rest- und Einzelbestände an alten Obstsorten auf Dortmunder Stadtgebiet zu erfassen. Besonders bedrohte Obstbaumsorten sind durch eine Baumschule zu vermehren und auf städtischen Grünflächen anzupflanzen.“

AKUSW, 16.03.2022:

Herr Rm Perlick wirbt für den o. a. Antrag seiner Fraktion. Hierzu führt er an, dass es weitaus mehr Sorten gebe als „Pink Lady“ und „Boskop“ und es daher wichtig sei, dass man zum Schutz der Umwelt und der Natur den Zustand und die Anzahl der Streuobstwiesen und Obstsorten erfasse und besonders mit Blick auf bedrohte Obstsorten hege und zu pflege.

Herr Rm Kowalewski informiert hierzu darüber, dass auf den Streuobstwiesen die Sorten „Boskop“ und „ Pink Lady“ nicht angepflanzt würden. Es sei ja eben Sinn dieser Streuobstwiesen, auf Sorten zurückzugreifen, die nicht so gängig wären. Von daher wäre mit dem vorliegenden Antrag etwas gewünscht, was seines Erachtens nach ohnehin schon getan werde. Somit sei der Antrag aus seiner Sicht obsolet.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist sich darin einig, dass eine Beschlussfassung zum o.a. Antrag nicht mehr erforderlich ist.

Hierzu liegt zur Sitzung am 25.01.2023 vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23710-22-E1):

...zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Auf dem Gebiet der Stadt Dortmund befinden sich nach aktuellem Stand 52 städtische und 37
private Streuobstwiesen sowie zwei Streuobstwiesen im Besitz des Landes NRW.
Bei der Anlage und Erhaltung der Streuobstwiesen auf dem Gebiet der Stadt Dortmund
werden standortgerechte und regional empfohlene Obstsorten verwendet. Eine Auflistung der
in Dortmund gepflanzten Obstsorten ist als Anhang beigefügt.
Die städtischen Streuobstwiesen unterliegen einem regelmäßigen Pflegeregime. Die Mahd
sowie landschaftspflegerische Maßnahmen auf den städtischen Streuobstwiesen werden durch
Kooperationspartner wie Schäfereien, gemeinnützige Vereine oder Dienstleistungsfirmen mit
dem Schwerpunkt Arbeitsmarktintegration durchgeführt. Die Schnittmaßnahmen wurden
Ende 2021 nach einer Ausschreibung an ein externes Fachunternehmen vergeben, welches
seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Der Vertrag musste daher Ende 2022
von Seiten der Stadt gekündigt werden. In 2023 werden die Kronenschnittmaßnahmen auf
den Streuobstwiesen erneut ausgeschrieben.
Für die Anlage, Pflege oder Erweiterung von Streuobstwiesen wurden in den letzten Jahren
Fördermittel bei der Bezirksregierung Arnsberg als Pauschalgelder für Dritte beantragt. Im
Folgenden sind die beantragten Summen nach den Jahren 2021 und 2022 aufgeschlüsselt:
2021
Anlage 2.700 €
Pflege 8.665 €
Material Verbissschutz 919 €
2022
Pflege 10.505 €
Darüber hinaus wurden für die Beweidung mit Schafen in den Jahren 2020 bis 2022 jährlich
Fördermittel in Höhe von rund 36.500 € eingesetzt. Im Rahmen der Beweidung werden neben
Extensivwiesen, Ruderalflächen und Brachen auch die im städtischen Besitz befindlichen
Streuobstwiesen gepflegt.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.




zu TOP 7.2
Aktualisierung der Baumschutzsatzung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26744-22)

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Baumschutzsatzung insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels und der in den vergangenen Jahren beschlossenen Handlungsprogramme und Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz in Dortmund aktualisiert werden muss. Die Prüfergebnisse sind dem AKUSW bis zum 3. Quartal 2023 vorzulegen.

Begründung:
Die Dortmunder Baumschutzsatzung wurde Mitte des Jahres 2006 erlassen. Seit dem Erlass der Baumschutzsatzung haben sich die Bedingungen in Dortmund durch den Klimawandel verändert. Auch wurden viele Maßnahmen und Handlungsprogramme zum Klima- und Umweltschutz in Dortmund beschlossen. Es ist daher angebracht zu prüfen, ob die Baumschutzsatzung auf die neuen Gegebenheiten sowie die Maßnahmen und Handlungsprogramme zum Klima- und Umweltschutz angepasst werden muss. So gibt zum Beispiel die Auswahlliste für Ersatzbaumpflanzungen im Rahmen der Baumschutzsatzung eine Auswahl an heimischen Bäumen für Ersatzpflanzungen vor. Die einheimischen Baumarten haben es aber durch den Klimawandel zunehmend schwer, sie leiden unter Krankheiten oder sterben ab. Hiervon sind auch die Bäume im Stadtmobiliar betroffen. Unter dem Begriff Klimabäume oder Zukunftsbäume finden sich eine Reihe von Baumarten, die in Deutschland bzw. unserer Region nicht heimisch sind, aber besser an die durch den Klimawandel neuen Bedingungen angepasst sind. Seit vielen Jahren werden diese Klima-/Zukunftsbäume bereits z.B. im Rombergpark oder auf dem Hauptfriedhof angepflanzt und ihr Wachstum bzw. ihr Zustand begutachtet. Nun soll unter anderem geprüft werden, ob die Auswahlliste für Ersatzbaumpflanzungen im Rahmen der Baumschutzsatzung mit geeigneten Zukunfts-/Klimabäumen ergänzt werden sollte, um einen besser angepassten Baumbestand zu gewährleisten.

AKUSW, 25.01.2023:

Aufgrund der heutigen Diskussion bestätigt Herr Wilde, dass es sinnvoll sei, zunächst die Ergebnisse aus dem Arbeitskreis „Ökologisches Waldkonzept“ abzuwarten.
Der Prüfbericht zum Antrag der SPD-Fraktion könne dem Ausschuss dann, unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte vorgelegt werden.

Herr Dr. Rath bestätigt, dass das Forum „Ökologisches Waldkonzept“ anstrebe, ein sehr umfassendes Waldpflegekonzept unter dem Aspekt des Klimawandels auf den Weg zu bringen. Die Entscheidung über dieses neue Waldkonzept stehe wahrscheinlich erst in der 2. Jahreshälfte an. Er halte es daher ebenfalls für passend, die Bewertung bezüglich der Baumschutzsatzung erst im Nachgang hierzu vorzunehmen.

Vor diesem Hintergrund fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zum o. a. SPD-Antrag mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Baumschutzsatzung insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels und der in den vergangenen Jahren beschlossenen Handlungsprogramme und Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz in Dortmund aktualisiert werden muss. Die Prüfergebnisse sind dem AKUSW bis zum 3. Quartal 2023 vorzulegen Die Prüfergebnisse sind dem AKUSW nach Vorlage des neuen Waldkonzeptes vorzulegen, damit die Ergebnisse aus dem Arbeitskreis „Ökologisches Waldkonzept“ hierbei noch berücksichtigt werden können.



zu TOP 7.3
Einrichtung von zwei Messpunkten zur Erfassung von Luftqualitätswerten auf der Stockumer Straße
Überweisung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022

(Drucksache Nr.: 26426-22)
Antrag

Im Rahmen des Luftreinhaltungsprogramms der Stadt Dortmund und der Einrichtung
von Sensorik im LoRa-WAN, die dann in der Smart City-Datenplattform sowie in der
derzeit in Entwicklung befindlichen Dortmund-App Berücksichtigung finden, bitten wir
um Aufnahme von zwei Messpunkten zur Erfassung von Luftqualitätswerten auf der
Stockumer Straße. Dabei sollte ein Messpunkt im Bereich Eichlinghofen Mitte und
ein Messpunkt im Bereich zwischen Parkhaus Barop und der Kreuzung Stockumer
Straße/Am Beilstück/Steinäcker Straße installiert werden.

Begründung

Um einen validen Überblick über den Schadstoffausstoß an stark befahrenen
Durchgangsstraßen zu erhalten, ist es sinnvoll, diese mit entsprechenden
sensorischen Messpunkten zu bestücken. Gerade auch vor dem Hintergrund der
zurzeit in der Entwicklung befindlichen Dortmund-App können diese Informationen
dann auch einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, so dass
entsprechende Werte ggfs. auch zu einem veränderten Verkehrsverhalten führen
können. Auch im Sinne einer höchstmöglichen Bürgertransparenz ergeben diese
Messpunkte Sinn.

Beratung

Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) stimmt dem Antrag zu und bittet zusätzlich um Weiterleitung an den zuständigen Ausschuss.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig den o. g. Antrag und bittet zusätzlich um Weiterleitung an den zuständigen Ausschuss.

AKUSW, 25.01.2023:

Herr Dr. Rath berichtet dem Ausschuss mündlich zu dieser Thematik wie folgt:

Die Stadt Dortmund unterhält neben den Messstationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) ein eigenes Messnetz zur Erfassung der Belastung mit Stickstoffdioxid. Eine dieser Messstationen befindet sich seit mehr als 10 Jahren an der Stockumer Straße in Höhe der Hausnummer 238.
Hier wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid seit Jahren eingehalten. Der ermittelte Jahresmittelwert lag im Jahr 2021 bei 22 µg/m3 Luft. Damit wurde der Grenzwert der 39.BImSchV von 40 µg/m3 Luft deutlich unterschritten. Aus Sicht der Verwaltung macht es keinen Sinn weitere Messpunkte auf der Stockumer Straße zu installieren, da hier ähnliche Verhältnisse zu erwarten sind. Auch muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass es sich bei Stickstoffdioxidmessungen um zeitaufwendige und kostspielige Messungen handelt. Die Probennahme- Röhrchen hängen einen Monat am Messort und werden im Labor analysiert. Die Ergebnisse erscheinen somit bei uns im 1 Monatsrhythmus. Erst nach einem Jahr erhalten wir den Jahresmittelwert, der verrät, ob der Grenzwert von 40 µg/m3 Luft eingehalten ist oder nicht. Eine tagesaktuelle Info auf der Dortmund-App ist somit für den Parameter Stickstoffdioxid nicht möglich.


Das Umweltamt prüft jedoch derzeit, ob in Kooperation mit dem im FB 1 angesiedelten smart city - Projekt Feinstaubmessungen im Stadtgebiet durchgeführt werden können.
Aussagen über Art und Umfang der Messungen sowie über mögliche Standorte können derzeit aber noch nicht getroffen werden. Die von der BV gemachten Standortvorschläge werden, wenn das Projekt realisiert werden kann, in die Überlegungen zur Standortauswahl einfließen.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Hombruch sowie den mündlichen Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 7.4
Klimabeirat - Empfehlungen an den Rat der Stadt Dortmund aus der Sitzung vom 15.09.2022
(Zusatz- /Ergänzungsantrag) Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25860-22-E1)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 25860-22-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN begrüßt die Empfehlungen des Klimabeirats und bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Begründung:
Der Klimabeirat hat in seiner ersten Sitzung entscheidende Handlungsempfehlungen für die Stadt definiert, um die Erreichung der Klimaziele der Stadt zu ermöglichen. Dabei sind neben großen dauerhaften Aufgaben auch einige schnell umsetzbare Maßnahmen definiert worden, die bis Mitte nächsten Jahres umgesetzt werden sollen. Die Empfehlung liegt dem Ausschuss lediglich als Kenntnisnahme vor, die anschließend von der Politik bewertet werden soll. Nötige Beschlüsse müssen ggf. noch herbeigeführt werden.


AKUSW, 19.10.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Empfehlungen des Klimabeirats zur Kenntnis.

Zur Sitzung am 25.01.2023 liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 25680-22-E2) (siehe Anlage zur Niederschrift)

AKUSW, 25.01.2023:

Frau Rm Lögering bedankt sich zunächst für die ausführliche Beantwortung der Fragen ihrer Fraktion.
Zu den Angaben auf Seite 8 zu den Bürger*innenfonds, wonach diese zurzeit nicht geplant wären, erinnere sie sich an einen AFBL- Beschluss (aus dem letzten oder vorletzten Jahr), wonach man diese eigentlich einrichten wollte. Weiter bitte sie nochmal um Aufklärung dazu, wo hier im Vergleich zum ebenfalls erwähnten Klimaschutzfonds die Unterschiede lägen.
In der vorliegenden Stellungnahme sei im Hinblick auf das Thema Photovoltaik auf den Beschluss zum Solarkataster auf städtischen Immobilien verwiesen worden. Weiter sei erwähnt, dass der städtischen Immobilienwirtschaft zurzeit leider kein Prüfauftrag zum Thema Photovoltaik auf städt. Immobilen vorliege. Hierzu wolle sie wissen, ob hierzu noch irgendeine Willensbekundung von Politik fehle, die belege, dass man auf jeden Fall dafür sei, dass auf allen Potentialflächen Photovoltaik installiert werden sollen.
Darüber hinaus bitte man darum, die Protokollnotizen aus dem Klimabeirat künftig auch diesem Ausschuss vorzulegen, damit man die Kritik, die dort aufkomme, auch politisch wieder aufnehmen könne.

Herr Rm Waßmann bekräftigt, dass man zum Thema Photovoltaik auf städtischen Immobilien bereits einen Ausschussbeschluss gefasst habe. Dass der Bereich Liegenschaften hiervon keine Kenntnis habe, sei ernüchternd. Man habe das im Ausschuss thematisiert und er erinnere sich daran, dass Herr Rybicki hierzu ausgeführt habe, dass man bei jeder Sanierung, oder jedem anderen Anlass, wenn man an den Gebäuden arbeiten müsse, mitprüfen werde, ob es möglich sei. Das sei hier so beschlossen worden. Man erwarte, dass der Fachbereich Liegenschaften in der Umsetzung dessen beteiligt werde.

Herr Wilde betont, dass er nicht davon ausgehe, dass hier ein Informationsdefizit in der Verwaltung bestehe. Die Beschlüsse, die der AKUSW fasse, sobald diese anderen Dezernate oder Fachbereiche beträfen, würden immer direkt weitergeleitet. Er könne sich auch gut an einen Beschluss erinnern, mit welchem festgelegt worden sei, dass bei allen Neubauvorhaben Photovoltaik obligatorisch sei. Ob auch der Auftrag dazu bestehe, möglichst ebenso alle bestehenden Immobilien nachträglich mit Photovoltaik auszustatten, wolle er nochmal nachprüfen. Was ihm allerdings nicht bekannt sei, wäre ein Vollzugsverfahren. Dies wäre etwas, was man guten Gewissens noch einfordern könne.
Er schlage vor, dass Verwaltung das gesamte Thema nochmal recherchiere und mit dem Protokoll darstellen werde, wie im Augenblick die aktuelle Beschlusslage zu der Thematik aussehe.

Auf die Nachfrage zum Bürger*innefonds / Klimaschutzfond erläutert Herr Dr. Rath, dass auch dies eine Thema sei, an dem man derzeit arbeite. Das gesamte Thema Klimaschutzfonds, Genossenschaften, Mieterstrom-Modelle bereite man derzeit auf und werde gerne hierzu einmal in einer Stellungnahme die unterschiedlichen Ansätze darstellen, um auf dieser Grundlage dann besser über die Inhalte diskutieren zu können.

Herr Rm Waßmann formuliert aufgrund der heutigen Diskussion bezüglich bereits getroffener Beschlüsse zum Thema Photovoltaik auf städtischen Gebäuden folgenden mündlichen Antrag:
Bei jeglichen Baumaßnahmen, die im Bereich der städtischen Immobilien nötig werden, sowohl bei Sanierung, Dachsanierung etc..ist die Thematik der Photovoltaikinstallation, da wo es technisch möglich, vorzusehen.
Er würde sich freuen, wenn der Ausschuss heute hier mitgehe, um nochmal einen Akzent zu setzen.

Frau Rm Rudolf erinnert daran, dass man einen SPD- Prüfauftrag zum Thema „Dachpotentialanalyse“ verabschiedet habe, wonach man das Dachpotential für PV-Anlagen bei städtischen Gebäuden im Bestand prüfen lassen wollte. Für Neubauten habe man die Installation von PV- Anlagen eindeutig beschlossen. Die Prüfung für Photovoltaik auf den Dächern für bestehende städtische Gebäude laufe ihrer Meinung nach noch, auch im Zusammenhang mit Dachbegrünung und Sendemastanlagen. Vor diesem Hintergrund halte sie es nicht für zielführend, heute etwas nochmal zu beschließen, was bereits beschlossen wurde bzw. wo die Prüfung noch laufe. Den Vorschlag von Herrn Wilde, dass Verwaltung eine Auflistung darüber zur Verfügung stellen könne, was bereits hierzu beschlossen worden sei bzw. was sich gerade noch in der Prüfung befände, halte sie jedoch für sinnvoll.

Frau Rm Neumann-Lieven betont nochmal, dass man aufgrund einiger Aussagen zur Thematik Photovoltaikanlagen auf städtischen Immobilien in der vorliegenden Stellungnahme schon sehr irritiert gewesen sei. Sie glaube aber, dass man heute deutlich gemacht habe, dass man zu den hierzu bereits gefassten Beschlüssen nun so schnell wie möglich Ergebnisse sehen wolle.

Man ist sich auf Nachfrage der Vorsitzenden, Frau Rm Reuter darin einig, dass der Ausschuss heute keinen erneuen Antrag zum Thema Photovoltaikanlagen beschließen muss.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis und bekräftigt hierzu sehr deutlich, dass man aufgrund der hierin enthaltenen Aussagen zum Thema „Photovoltaik auf städtischen Immobilien“, sehr irritiert sei. Man erwarte, dass die Beschlüsse, die man hierzu bereits gefasst habe, überall in der Verwaltung Berücksichtigung finden.

8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 8.1
Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25762-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25762-22-E1):
...wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Alle Gebäude sind als Plus-Energie-Gebäude auszuführen. Das betrifft Strom und Wärme. Es ist den Bauträgern überlassen, ob sie dazu auf Fernwärme, Wärmepumpen oder andere Quellen aus erneuerbaren Energien zurückgreifen. Ein Nutzungskonzept muss den vollständigen Betrieb über erneuerbare Energie sicherstellen.

Regenwasser soll vollständig auf dem Gelände versickern können.

Begründung:
Die Begründung der Verwaltung empfiehlt zwar „plusenergie“, der vorliegende Antrag ist allerdings nicht geeignet, dies umzusetzen. Mit diesem EA wird das Ziel konkretisiert, allerdings der Weg offener gestaltet.

Der zwingende Anschluss an Fernwärme bedeutet nicht nur erhebliche Kosten, sondern auch einen zusätzlichen Ausstoß an CO2. Bereits heute existieren gute Alternativen dazu, die in Zukunft an Zahl und Qualität zunehmen werden. Daher sollte ein Anreiz gegeben werden, moderne Technologie einzusetzen, statt ein System vorzuschreiben.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 25762-22-E3):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Änderungsantrags zur Vorlage:

Punkt 2.wird wie folgt geändert:

In allen Bebauungsplänen wird festgesetzt, dass auf den Dächern neuer Gebäude eine Solaranlage zu installieren ist. Bei Hauptgebäuden mit Flachdächern beträgt die Modulfläche mindestens 60% der Bruttodachfläche und bei allen weiteren Dachformen möglichst 60%, aber mindestens 30 % der Bruttodachfläche, je nach Ausrichtung. Ausnahmen werden unter bestimmten Bedingungen gewährt. Die Verpflichtung gilt nicht für Bestandsgebäude innerhalb des Bebauungsplanes. Wird gleichzeitig auch eine Dachbegrünung festgesetzt, ist beides miteinander zu kombinieren.

Punkt 3 wird wie folgt geändert:

Alle neuen Wohngebäude und Nichtwohngebäude müssen mindestens den aktuellen Standard des Effizienzhauses gemäß den Förderrichtlinien der Bundesförderung Effiziente Gebäude - BEG – erreichen (aktuell mindestens 40 NH).
Diese Verpflichtung wird ab 2023 in allen städtebaulichen Verträgen zum Bebauungsplan vereinbart, die noch nicht unterzeichnet wurden. Davon ausgenommen ist der geförderte Mietwohnungsbau, der gemäß den Wohnraumförderbestimmungen – WFB – des Landes NRW den Standard des Effizienzhauses 55 nach BEG einhalten muss.

Punkt 4 wird wie folgt geändert:

Neue Baugebiete, für die durch Bebauungspläne Planungsrecht geschaffen wird, werden grundsätzlich ohne fossile Energieträger geplant und/oder an angrenzende Fernwärmenetze angeschlossen. Ist ein Anschluss an die großen Fernwärmenetze aufgrund der Entfernung nicht wirtschaftlich, Vorrangig sind dezentrale Nahwärmeinseln/kalte Netze unter Berücksichtigung von regenerativen Quellen, z.B. Geothermie, zur Versorgung des Neubaugebietes aufzubauen. Zur Offenlegung des Bebauungsplanes wird ein entsprechendes Energiekonzept vorgelegt.

Punkt 5 wird wie folgt geändert:

Die geplanten Neubauquartiere:
- „westlich Wellinghofer Straße“ in Hörde (ehem. Feuerwache),
- Pleckenbrink in Wickede,
- Sckellstraße-Ost in der östlichen Innenstadt und
- ehemalige Erstaufnahmeeinrichtung –EAE – in Hacheney

sollen energiebilanziell klimaneutral hergestellt werden. Zur Herstellung der Bauwerke sollen mindestens die Vorgaben des Landesprogramms Klimaquartier erreicht werden. ganz oder zumindest teilweise im Sinne des Landesprogramms KlimaQuartier.NRW qualifiziert werden. Im geplanten Quartier Sckellstraße-Ost sollen zusätzlich innovative Ansätze im Umgang mit den Baustoffen bzw. der grauen Energie verfolgt werden, wie z.B. konkret der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen, wozu auch Holz gehört.

Hierzu liegt am 25.01.2023 vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 25762-22-E4):

die oben genannten Anträge beantworte ich wie folgt:

I. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Innenstadt Nord:
„Die Liste der klimaneutralen Quartiere soll um das geplante Neubaugebiet „westlich
Stahlwerksstraße“ ergänzt werden.“
Für das Neubaugebiet westlich Stahlwerksstraße wurde der Satzungsbeschluss bereits am
17.02.2022 gefasst. Der Städtebauliche Vertrag ist unterschrieben. Die Bekanntmachung
erfolgt aller Voraussicht nach im Januar 2023. Insofern kann lediglich der Vorschlag an die
Projektentwicklung weitergegeben werden, das Gebiet im Sinne von KlimaQuartier.NRW
weiter zu qualifizieren.
Anträge Bündnis 90/Die Grünen im AKUSW:
1. „Bei Hauptgebäuden mit Flachdächern beträgt die Modulfläche mindestens 60% der
Bruttodachfläche und bei allen weiteren Dachformen möglichst 60%, aber mindestens 30%
der Bruttodachfläche, je nach Ausrichtung.“
In der Vorlage wird auf die Planungsleitfäden der Stadt München und des Bundesverbandes
Gebäudegrün verwiesen. Bei der Anordnung der Module auf den Flachdächern ist zwischen
den Modulen ein Mindestabstand von 50 - 80 cm einzuhalten, damit sich die Module nicht
gegenseitig verschatten und die darunter liegende Dachbegrünung ausreichend belichtet wird.
Zwischen der äußersten Modulreihe und der Attika wird ein ausreichender Abstand
empfohlen, für Wartungs- und Pflegezugänge und Absturzsicherungen. Darüber hinaus sollte
immer auch ein Spielraum für technische Anlagen, Oberlichter, Ausstiege etc. auf dem Dach
bestehen. Bei kleineren Flachdächern ist der Anteil dieser Nebenflächen deutlich höher als bei
großen Dachflächen. Eine Staffelung der Prozentangaben nach Flächengrößen erscheint aber
überzogen, macht die Sache unnötig kompliziert und ist in der Abgrenzung schwer zu
begründen. Bei der Vorgabe von 60% ist zu erwarten, dass für sehr viele Anlagen
Ausnahmeanträge gestellt würden, die geprüft werden müssten. Im Sinne der
Gleichbehandlung ist es wichtig, eine einheitliche Regelung für alle Investor*innen
vorzugeben. Es gibt aber immer die Möglichkeit bei großen Flachdächern, wo in Einzelfällen
höhere Quoten möglich sind, im Bebauungsplan oder in den städtebaulichen Verträgen in
Abstimmung mit den Investor*innen auf freiwilliger Basis höhere Quoten festzusetzen oder
zu vereinbaren. Wichtig ist, dass von den Vorgaben eine Anstoßwirkung ausgeht. Aufgrund
der aktuell sehr dynamischen Marktsituation z.B. im Hinblick auf Einspeisevergütungen,
Herstellungskosten und Lieferzeiten bestehen bei höheren PV-Anteilen große Unsicherheiten,
ob die Anforderungen nicht zu unzumutbaren Belastungen führen könnten.
Grundsätzlich gilt bei allen Festsetzungen eines Bebauungsplanes das Gebot der
Verhältnismäßigkeit. Die Betroffenen dürfen nicht über Gebühr mit einzelnen Auflagen
belastet werden, ansonsten ist die Festsetzung anfechtbar. Insbesondere ist zwischen den
Eigentümerinteressen aus Artikel 14 Grundgesetz und dem Klimaschutz nach Art. 20 a des
Grundgesetzes abzuwägen.
Bezüglich der anderen Dachformen ist immer die Vorgabe von Mindestanforderungen zum
Gegenstand der Festsetzung zu machen. Die Festsetzung zur freiwilligen Einhaltung von
möglichst 60 % ist nicht zielführend. Wichtig ist auch, dass für alle Neubauprojekte das
Prinzip der Gleichbehandlung gilt, um eine breite Akzeptanz zu erreichen.
Für 2023 ist eine weitere Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt, mit der
bereits im Grundsatz beschlossene Maßnahmen, wie die Solarpflicht, umgesetzt werden
sollen. Details dazu sind noch nicht bekannt.
Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt, es bei den vorgeschlagenen PV-Quoten von 40% bei Flachdächern
und 30 % bei allen übrigen Dachformen aus den o.g. Gründen zu belassen. Nach ersten
Erfahrungen in der Praxis wird die Regelung nochmals auf den Prüfstand gestellt.
2. „Ergänzung, dass „mindestens“ der Standard des Effizienzhauses 40 NH eingehalten
werden muss.“
Die Ergänzung trägt zur Klärung bei. Höhere Standards sind damit natürlich auch erlaubt.
3. „Ergänzung, dass die Versorgung von Neubaugebieten nur ohne fossile Energieträger
geplant werden soll und dass bei der Realisierung dezentraler Versorgungsnetze insb.
regenerative Quellen, wie z.B. Geothermie, berücksichtigt werden sollen.“
Der Ausschluss fossiler Energieträger grenzt die Versorgungsmöglichkeiten nochmal stärker
ein. Für Heizzentralen würde damit z.B. die Nutzung von gasbetriebenen
Blockheizkraftwerken – BHKW – definitiv wegfallen. Der Einsatz von Biogas ist aufgrund
der Verfügbarkeit begrenzt. Der Fokus würde sich aktuell damit weiter auf
Wärmepumpenlösungen zuspitzen, die ausschließlich mit Strom betrieben werden. Dann ist
es umso wichtiger, dass der regenerative Stromanteil im Netz möglichst schnell wächst. 2021
betrug der fossile Anteil im Stromnetz noch 40,2 %.
Vor dem Hintergrund, dass nur eine begrenzte Menge des Stroms aus BHKWs sicher vergütet
wird und ein BHKW eine begrenzte Lebensdauer hat, ist ein gasbetriebenes BHKW eine
Versorgungsalternative - bis zu dem Zeitpunkt, zu dem nur noch regenerativer Strom zur
Betrieb von Wärmepumpen im Netz ist. Insofern sollten die Lösungen für eine
Quartiersversorgung möglichst technologieoffen bleiben und aktuell noch der gänzliche
Verzicht fossiler Energieträger vermieden werden.
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetz – GEG –, die ab Anfang 2023 gilt, bestimmt, dass im
Neubaubereich das zulässige Primärenergieniveau von 75 % auf 55 % sinkt. Das heißt, dass
das Effizienzhaus 55, das noch bis Januar 2022 als besonders energieeffizient gefördert
wurde, nun zum Mindeststandard wird. Für 2023 ist eine weitere Novelle des GEG
angekündigt, mit der bereits beschlossenen Maßnahme, wie der Verpflichtung für die
Wärmeerzeugung im Neubaubereich mindestens zu 65 % erneuerbare Energien zu
verwenden. Insofern werden in naher Zukunft auf Bundesebene gesetzliche Vorgaben
gemacht, die der Forderung nach dem Verzicht auf fossile Energieträger schrittweise näher
kommen.
Bei der Nutzung von Geothermie für Wärmepumpen werden deutlich höhere Arbeitszahlen
als bei Luftwärmepumpen erreicht - es wird also weniger Strom benötigt um die gleiche
Menge Wärme zu produzieren. Da die dafür erforderlichen Bohrungen in Tiefen von ca.
100 m aber deutlich teurer sind, als die einfacheren und preiswerten Lösungen mit
Luftwärmepumpen, entscheiden sich aktuell die meisten Investor*innen für
Luftwärmepumpen. Die verbindliche Einschränkung auf die Nutzung von Geothermie und
der damit verbundene Ausschluss würde die Wahlfreiheit erheblich einschränken. Schon
heute werden die Investor*innen bei der Begleitung der Energiekonzepte im Rahmen der
Aufstellung der Bebauungspläne so beraten, dass geothermische Anlagen als
klimafreundlichere Varianten bevorzugt werden sollten.
Fazit:
Fossile Energieträger, wie z.B. Gas für Blockheizkraftwerke sollten als Übergangstechnologie
möglich bleiben, solange, bis ganz überwiegend erneuerbarer Strom im Netz für
Wärmepumpen verfügbar ist.
4. „Die aufgeführten Neubauquartiere sollen alle und nicht nur teilweise die Vorgaben des
Landesprogramms KlimaQuartier.NRW erreichen und darüber hinaus energiebilanziell
klimaneutral hergestellt werden.“
Die Orientierung aller genannten Neubauprojekte an den Vorgaben des Programms
KlimaQuartier.NRW kann im Sinne des Klimaschutzes nur begrüßt werden. Die erhöhten
Anforderungen führen auch zu erhöhten Kosten, die möglicherweise nicht an jedem Standort
in Dortmund darstellbar sind. So befindet sich z.B. das Neubauquartier an der Sckellstraße
auf der Erlösseite auf höherem Niveau als am Standort Pleckenbrink. Die genannten Projekte
werden zu einem großen Anteil auch von der neuen Dortmunder
Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) entwickelt. Die DSG strebt für ihre Projekte den Status
KlimaQuartier.NRW an und prüft die Umsetzungsmöglichkeiten. Die Mindestgröße für eine
KlimaQuartier.NRW beträgt 20 EFH oder 30 WE in MFH.
Bei dem Nachweis der Klimaneutralität ist immer auch die „Graue Energie“ der Baustoffe zu
berücksichtigen, die mittlerweile mehr als die Hälfte der Treibhausgasemissionen innerhalb
eines Lebenszyklus eines Gebäudes verursacht. Hier gibt es aber erst wenige Erfahrungen.
Bei der Berechnungsmethodik existiert noch keine allgemein anerkannte Vorgehensweise.
Es ist daher im Moment einfacher, konkrete Maßnahmen zu benennen, als durch
Rechenmodelle eine Klimaneutralität nachzuweisen. Das Liegenschaftsamt wird 2023 eine
Studie beauftragen, die Vorschläge für Bau-Standards und Nachweisverfahren für neue
städtische Gebäude entwickelt.
Fazit:
Es wird empfohlen, die genannten Neubauquartiere ganz oder teilweise als
KlimaQuartier.NRW zu entwickeln.
Es wird empfohlen, die Ergebnisse der städtischen Studie abzuwarten, um ggf. weitere
Maßnahmen zur Erreichung von Klimaneutralität zu benennen und Nachweise bzw.
Berechnungsmethoden festzulegen.
II. Anträge Die Fraktion/Die Partei im AKUSW
1. „Alle Gebäude sind als Plus-Energie-Gebäude auszuführen. Das betrifft Strom und
Wärme. Es ist den Bauträgern überlassen, ob sie dazu auf Fernwärme, Wärmepumpen und
andere Quellen aus erneuerbaren Energie zurückgreifen. Ein Nutzungskonzept muss den
vollständigen Betrieb über erneuerbare Energien sicherstellen.“
Es sollte der Nachweis der Klimaneutralität statt des Plus-Energie-Standards bevorzugt
werden, da für den Klimawandel immer das Treibhausgaspotential entscheidend ist und nicht
die Energiebilanz, die sich in der Regel nur über kWh ausdrückt. Die stadteigene Definition
aus der Kampagne 100 EnergiePlusHäuser für Dortmund ist dortmund-spezifisch und mehr
oder weniger willkürlich festgelegt. Das ist legitim, da die Teilnahme an der Kampagne auf
freiwilliger Basis erfolgt ist. Mittlerweile sind diese Anforderungen veraltet.
Grundsätzlich ist die Bevorzugung von Fern- oder Nahwärme technologieoffen, da nicht die
Art der Wärmeerzeugung vorgeschrieben wird. Warum der Fokus auf Fern – bzw.
Nahwärmenetze gelegt wird, statt auf gebäudebezogene dezentrale Versorgung, ist in der
Vorlage begründet.
Bezüglich des vollständigen Betriebs über erneuerbare Energien wird auf die Antwort auf
Frage 3 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwiesen.

Fazit:
Es wird empfohlen, den Fokus bei Gebäudestandards auf klimaneutrale Gebäude zu legen
statt auf Plus-Energie-Gebäude. Bei der Versorgung von Neubauquartieren soll Fern- bzw.
Nahwärme Vorrang haben. Die anteilige Nutzung fossiler Energieträger sollte für einen
Übergangszeitraum zulässig bleiben.

AKUSW, 25.01.2023:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs ohne Empfehlung weiter.



zu TOP 8.2
Repowering Windenergieanlagen - Sachstand 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26262-22)

AKUSW, 25.01.2023:

Herr Wilde berichtet darüber, dass es zu diesem Thema inzwischen einige grundlegende Änderungen gebe. Die Grundlageninformationen über das, was sich geändert habe, würden derzeit durch die Verwaltung aufbereitet und dem Ausschuss im 2. Quartal vorgelegt.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 8.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InW 106 Änderung Nr. 9 - Rheinische Straße -, hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26522-22)

AKUSW, 25.01.2023

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)




zu TOP 8.4
Bauleitplanung; Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße –
Hier: Anpassung des Geltungsbereiches; Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes;
Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26691-22)

AKUSW, 25.01.2023:

Herr Prof. Wilke (BuNB) kritisiert, dass in der Vorlage nichts zu einem Energiekonzept zu finden sei, mit Ausnahme der Aussage, dass die Einsparungsvorgaben eingehalten worden seien. Der BuNB empfehle deswegen, im Zuge der Erarbeitung des städtebaulichen Vertrages folgende Punkte zu berücksichtigen:

In diesem Zusammenhang würden auch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine Rolle spielen. Hierzu vertrete der BuNB die Meinung, dass eine Entfernung von über 10 Kilometern keinerlei
Wohlfahrtswirkung auf den Standort des Bebauungsplans und seine Umgebung hätten. Die Maßnahmen seien rein statistisch berechnet worden. Nicht berücksichtigt worden sei, dass hier eine ökologisch äußerst wertvolle Fläche, auch in Bezug auf das Biotopverbundsystem verlorengegangen wäre. Es sollte daher zukünftig vermieden werden, dass derartige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit einer so weiten Entfernung festgesetzt werden.

Herr Thabe informiert darüber, dass es sich hier nicht um einen Aufstellungsbeschluss handele, sondern um den Einstieg in eine erneute Offenlage. Der Verbrauchermarkt sei nach dem damals gültigen Stand errichtet worden. Dass die Ausgleichsfläche weit entfernt sei, wäre seinerzeit bereits ausgiebig diskutiert worden und könne nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Weiter sehe er hier keine Optionen für das Energiekonzept. Es handele sich hier mehr um eine Reparaturplanung, damit man die Grundlagen für die Baugenehmigung nicht verliere.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+ sowie der Fraktion DIE PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entsprechend dem unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich anzupassen. II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
(14 -tägiger Planaushang) unter Ziffer 8 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Ziffer 9 dargestellt, zu folgen.

IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB.

V. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen unter Ziffer 2 dieser Vorlage zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße - zur Kenntnis. Der Rat der Stadt stimmt den Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 295 – Nahversorgungs-einrichtung östlich Kirchhörder Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung Teil A und B vom 08.12.2022 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans VEP Hom 295 einschließlich Begründung Teil A und B im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berührt.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB.

VII. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
VEP Hom 295 nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
















zu TOP 8.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplans Hö 116 - Clarenberg - im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch
hier: Änderungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit), Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. zur Durchführung einer eingeschränkten Beteiligung, Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26401-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hörde vom 13.12.2022:

B90/Die Grünen formulierten 3 eigene Empfehlungen über die separat abgestimmt wurde: 4. Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen:
I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 116 - Clarenberg - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 11).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1)

II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 11 des Bebauungsplans Hö 116, wie unter Ziffer 8 dieser Vorlage und in Anlage 3 dargestellt, geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB

III. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 11 des Bebauungsplans Hö 116 - Clarenberg - mit Begründung vom 15.11.2022 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).

AKUSW, 25.01.2023:

Herr Prof. Wilke (BuNB) regt hierzu an, Festsetzungen in Form einer Tiefgarage zu treffen, was auch
weitere Bebauungsmöglichkeiten eröffne. Die Fläche sei zu schade, um sie mit ruhendem Verkehr zu belegen.

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:


I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 116 - Clarenberg - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 11).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1)

II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 11 des Bebauungsplans Hö 116, wie unter Ziffer 8 dieser Vorlage und in Anlage 3 dargestellt, geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB

III. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 11 des Bebauungsplans Hö 116 - Clarenberg - mit Begründung vom 15.11.2022 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB

IV. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf der Änderung Nr. 11 des Bebauungsplans Hö 116 - Clarenberg - einschließlich Begründung im Falle von Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderungen oder Ergänzungen nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berühren.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB

V. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ermächtigt die Verwaltung, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger, wie unter Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt, abzuschließen.


Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB


zu TOP 8.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 118 - Sanierungsgebiet Alt-Schüren-West - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Änderungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26569-22)

AKUSW, 25.01.2023

Herr Prof. Wilke (BuNB) regt aufgrund der Gentrifizierung, die am Phoenix-See stattgefunden habe, an, hier die Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auf 40% zu erhöhen und außerdem auf Holzbauweise zusetzen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Ap 118 - Sanierungsgebiet Alt-Schüren-West - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 5).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 sowie § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/FNA 213-1) sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).




zu TOP 8.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InW 236 - Übelgönne -, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes InW 106 - Rheinische Straße -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InW 236 - Übelgönne - und zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes InW 106 - Rheinische Straße -, II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26721-22)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 26721-22-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird aufgefordert, für die weitere Planung der Vierfachsporthalle Unionviertel die Anzahl der Stellplätze für Besuchende von Sportveranstaltungen deutlich zu reduzieren. Der Schlüssel von einem Stellplatz pro 10 Besucher*innen soll dafür gemindert werden. Die tatsächliche Minderung soll sich an einer maßgeblichen Reduzierung der Baukosten der doppelstöckigen Tiefgarage orientieren.
Die Ergebnisse der Berechnung zur Kostenminderung und der dazugehörigen Stellplatzanzahl sollen dem AKUSW und AMIG zeitnah vorgestellt werden.


Begründung:
Die Kosten für die Realisierung der Vierfachsporthalle haben sich deutlich erhöht. Insbesondere die Stellplätze in der doppelstöckigen Tiefgarage machen dabei einen großen Anteil aus, obwohl es an dem benötigten Umfang politische Zweifel gibt. Durch ihre Reduktion ergäbe sich neben der Kostenminderung auch eine Signal- und eine Lenkungswirkung für das individuelle Mobilitätsverhalten. Die Anzahl der bisher geplanten Stellplätze bemisst sich an der Anwendung der Dortmunder Stellplatzsatzung und der maximalen Hallenauslastung für Basketballbundesligaspiele. Zum einen ist nicht sichergestellt, dass es zu diesen Ereignissen je kommt, weil bisher noch keine Mannschaft für den Sport in Dortmund besteht. Zum anderen würden, falls die Ligaspiele stattfinden, diese Stellplätze während der Saison nur einmal alle zwei Wochen genutzt. Für diesen seltenen Fall werden sehr teure Stellplätze dauerhaft zur Verfügung gestellt. Alternativ zur Verfügungsstellung der Stellplätze in Tiefgaragen unter der Halle könnten auch die vielen Park and Ride Stellplätze im Stadtgebiet genutzt werden. Die Nähe der Vierfachsporthalle zum Hauptbahnhof macht die Nutzung dieser Anlagen für einpendelnde Besucher*innen attraktiv. Besucher*innen aus Dortmund könnten aufgrund der idealen ÖPNV-Anbindung sogar noch leichter auf eine PKW-Nutzung verzichten. Die Anwendung der Dortmunder Stellplatzsatzung ist nicht zwingend notwendig, weil im Rahmen des Beschlusses über den Bebauungsplan ein anderer Stellplatzschlüssel angewendet werden kann. Andere Städte haben für Sportstätten mit Besucher*Innenplätzen z.B. auch den Schlüssel 1 Stellplatz je 15 Besucher*innen. Das verdeutlicht, wie flexibel die Anzahl werden kann.



AKUSW, 25.01.2023

Frau Rm Sassen wirbt für den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion

Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass ihre Fraktion nach ausführlicher Auseinandersetzung, auch mit der Bezirksvertretung Innenstadt -West, bei der Doppeltiefgarage bleiben wolle. Man könne sich aber auch vorstellen, dass die oberirdischen Parkplätze zugunsten einer größeren Aufenthaltsqualität wegfallen. Weiter wünsche man sich, dass ein Teil der Tiefgaragenplätze zur Quartiersgarage werde. Diese Wünsche sowie auch den vorliegenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen würde man gerne als Prüfauftrag mit in den Aufstellungsbeschluss geben, um im weiteren Verfahren zu erfahren, was letztendlich für das Quartier am besten sei.

Herr Prof. Wilke teilt mit, dass sich auch der BuNB ausführlich mit dem Thema beschäftigt habe. Im Hinblick auf das Vorhaben „Emissionsfreie Innenstadt“ sei das Angebot von 405 Stellplätzen an diesem zentralen Standort, der durch den ÖPNV hervorragend erschlossen sei, kontraproduktiv.
Man rege daher, dass die geplante Tiefgarage auf „eingeschossig“ reduziert werde. Angesichts der
Aufheizung der Innenstädte, sollten Fahrwege und auch die Busparkplätze in hellen Materialien realisiert werden.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion aufgrund der sehr kurzfristig eingereichten bzw. heute mündliche vorgetragenen Anträge nicht beschlussfähig sei. Ansonsten erinnere er daran, dass man die Verwaltung bereits im Vorfeld in Bezug auf das Stellplatzthema darum gebeten hatte, die Bewertung von Parkplätzen im öffentlichen Raum aber auch Tiefgaragen im näheren Umfeld mit einfließen zu lassen, um möglichst eine Reduzierung der Stellplätze und somit eine Kostensenkung zu erreichen. Dies sei seiner Meinung nach bis heute nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Es bleibe also die Frage offen, ob sich die Anzahl der Stellplätze hier reduzieren lasse. Er bitte daher darum, die Angelegenheit heute in den nächsten Sitzungslauf zu vertagen und bitte die Verwaltung, sich bis dahin nochmal ernsthaft mit den alternativen Parkplatzoptionen in der Umgebung zu befassen.

Herr Prof. Wilke (BuNB) regt zusätzlich an, die Vierfachsporthalle in Holzbauweise zu errichten.

Herr Thabe kündigt an, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung die heutigen Anträge, Anregungen und Fragen ausführlich bewerten und den Ausschuss zur nächsten Sitzung über die entsprechenden Ergebnisse auch in Hinblick darauf, was das für das Quartier bedeute, informieren werde.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.



zu TOP 8.8
Entwicklung ehemalige Kokerei Kaiserstuhl
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26458-22)

...im Jahr 2008 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan InN 224 zum Zweck der Nachnutzung der Fläche der Kokerei Kaiserstuhl auf der Westfalenhütte gefasst. Zum Satzungsbeschluss ist es bisher nicht gekommen. Mit der mittelfristig geplanten Erschließung durch die Nordspange besteht nun die Möglichkeit, die Nachnutzug dieser Fläche weiter zu konkretisieren.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN im AKUSW die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie sind die zeitlichen Planungen der Stadt bezüglich der Aufstellung des B-Plans
InN 224 und dessen Umsetzung?


2. Sollte die Fläche aus Sicht der Planungsverwaltung weiterhin vorrangig für Logistik
entwickelt werden oder haben sich diese Pläne seit 2008 verändert?


3. Bestehen Hinderungsgründe, die eine Ansiedelung produzierender Industriebe-
triebe auf der Fläche erschweren könnten?


4. Ist ein Erwerb der Flächen von der RAG durch die Stadt zur weiteren Vermarktung
vorgesehen bzw. möglich?



Begründung:
Im Rahmenplan von 2008 war für die rund 23 ha Fläche der ehemalige Kokerei Kaiserstuhl vorrangig die Ansiedlung von Logistikunternehmen geplant. In den letzten Jahren wurden im Stadtgebiet bereits viele Flächen für Logistik neu erschlossen, weitere Logistik soll nicht mehr angesiedelt werden. Bei der Kaiserstuhl-Fläche handelt es sich um die größte verbleibende Reservefläche der Stadt. Die Verfügbarkeit weiterer Flächen ist laut Eignungsuntersuchung von Wirtschaftsflächen (Drucksache Nr.: 25130-22) im gesamten Stadtgebiet stark begrenzt. Daher sollte die Nutzung der verbleibenden Flächen nochmal stärker abgewogen werden als in der Vergangenheit.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 26458-22-E1):

Zu Punkt 1:
Es ist geplant, das Bebauungsplanverfahren im Jahr 2023 weiter zu führen. Da bisher
lediglich der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, stehen noch mehrere Verfahrensschritte
aus. Ein Abschluss des Verfahrens ist daher frühestens im Jahr 2025 realistisch.
Eine Erschließung der Flächen der ehemaligen Kokerei Kaiserstuhl erfolgt erst mit der
Hoeschallee („Nordspange“), deren Fertigstellung für 2028 geplant ist. Zudem ist eine
Bodenaufbereitung des Geländes erforderlich. Eine (hoch-)bauliche Umsetzung der
Planungen auf der Fläche kann daher nicht vor dem Jahr 2026 beginnen.
Zu den Punkten 2 und 3:
Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie im Auftrag der Flächeneigentümer RAG Montan und
Thyssenkrupp erarbeitet. Die Machbarkeitsstudie dient der Grundlagenermittlung für ein
darauf aufbauendes Bebauungsplanverfahren. In ihrem Rahmen werden die
Rahmenbedingungen der Flächenentwicklung untersucht, u. a. zu den Themen Bodenschutz,
Entwässerung, Natur- und Artenschutz, Immissionsschutz, Klimaschutz, Verkehr und
Erschließung.
Als ein Ergebnis der Machbarkeitsstudie werden mögliche Restriktionen für die Ansiedlung
bestimmter Nutzungen ersichtlich werden.
Es werden auch Struktur- und Nutzungskonzepte mit Alternativen für das Plangebiet im
Rahmen der Machbarkeitsstudie erarbeitet. Ausgangspunkt für die Überlegungen zu künftigen
Nutzungen auf der Fläche sind die Festlegungen der übergeordneten Planwerke, u. a. also die
Darstellung der Fläche als Industriegebiet im Flächennutzungsplan, sowie die Beschlusslage
zur strategischen Wirtschaftsflächenentwicklung Dortmunds (DS-Nr.: 08015-17).
Es fließen natürlich auch die Zielstellungen und Nutzungsüberlegungen der derzeitigen
Flächeneigentümer sowie die Ergebnisse der Dortmunder Wirtschaftsflächenkonferenz mit
ein.
Über das Ergebnis der Machbarkeitsstudie, die nächsten Schritte im Bebauungsplanverfahren
und das weitere Vorgehen werden die politischen Gremien voraussichtlich im zweiten Quartal
2023 ausführlich informiert.
Zu Punkt 4:
Ein Erwerb der Flächen ist derzeit nicht vorgesehen. Beide Grundstückseigentümer
beabsichtigen, die Flächen selbst zu entwickeln und dann an entsprechende Nachnutzer zu
vermarkten.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 8.9
Erfahrungsbericht TINK
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25515-22)

...das Wander-Transportrad-Miet-System (TMS) von TINK (Transportrad Initiative Nachhaltiger Kommunen) hat vier Monate lang bis zum 30. Juni in Dortmund Station gemacht. Im Rahmen dieses Modellprojekts aus dem Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums sollen Kommunen und Bürger*innen Erfahrungen mit dem Verleih von Lastenrädern machen, mit dem Ziel, entsprechende Verleihsysteme in den Städten zu etablieren.
Nach ersten Berichten in den Medien gab es in Dortmund eine positive Resonanz auf das Angebot.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um die Vorstellung der Ergebnisse und eine Bewertung des viermonatigen Förderprojekts. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 25638-23—E1):

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Das Wander-Lastenradsystem im Rahmen des TINK-Projektes, welches von März bis
einschließlich Juni diesen Jahres im Kreuz- und Unionviertel angeboten wurde, wird wie in
der Anfrage erwähnt, wissenschaftlich begleitet und analysiert. Der durch das beauftragte
Planungsbüro koordinierte Analyseprozess läuft aktuell noch, sodass keine abschließenden
Zahlen genannt werden können. Die auf der Internetseite und über Pressemeldungen
genannten Ausleihzahlen und Ergebnisse basieren neben der erfassten Ausleihstatistik
besonders auf Einschätzungen der beteiligten Akteure aus Stadtverwaltung, Betreiber und
Planungsbüro, auf einzelnen Rückmeldungen sowie auf der Resonanz seitens der Presse und
sozialer Medien.
Zusammenfassend können die Erfahrungen aus dem TINK-Projekt bisher wie folgt
beschrieben werden:
Der Ausleihprozess und die Benutzung der von dem Büro „Tink Walter & Wagner“ zur
Verfügung gestellten Stationen wurden größtenteils als sehr intuitiv beschrieben. Vereinzelte
Kritik gab es an den Ladezuständen der Akkus der E-Lastenräder, die durch Nextbike
bauartbedingt täglich getauscht werden mussten und daher besonders in Tagesrandlagen
teilweise geringe Ladestände aufwiesen. Vereinzelte Kurzzeitausleihen von einigen wenigen
Minuten deuten darauf hin, dass sich Hemmnisse bei einigen Nutzer*innen durch die für
Ungeübte ungewohnte Fahrweise der Räder ergaben.
Der Anbieter Nextbike hat die TINK-Räder testweise sowohl technisch als auch tariflich in
das System „metropolradruhr“ integriert. Für die Nutzer*innen war dies sehr vorteilhaft,
wenn Sie bereits Kunden dort waren. Sollte Nextbike im Rahmen einer möglichen
Ausschreibung für einen dauerhaften Betrieb den Zuschlag erhalten, wäre dies sicher wieder
denkbar. Leider ist eine solche Integration nur sehr schwer über mehrere Anbieter /
Verkehrsträger hinweg umsetzbar. Es ist aber geplant, im Rahmen der zukünftigen
Einrichtung von Mobilstationen alle ausleihbaren Verkehrsmittel einzubeziehen und so eine
Bündelung der Angebote an einem Ort zu erreichen.
Da das Wander-Lastenradverleihsystem von der Bevölkerung so positiv aufgenommen wurde
und auch die Auslastung der einzelnen Stationen auf eine gute Akzeptanz schließen lassen,
wird eine Verstetigung angestrebt. Es gibt dazu bereits erste Überlegungen und
Kalkulationen. Da jedoch bereits die 15 Räder des TINK-Verleihsystems nur als
Grundangebot in einem relativ kleinen Bereich ausgereicht haben, wären für ein dauerhaftes
System in einem größeren Bereich hohe finanzielle Aufwendungen notwendig.
Der Anbieter Nextbike bietet ein Finanzierungsmodell für Kommunen an, welches als
Orientierung für die Abschätzung der Kosten dienen kann. Aufgrund der fehlenden
Rentabilität im eigenwirtschaftlichen Betrieb muss sowohl die Anschaffung, als auch der
monatliche Unterhalt finanziell unterstützt werden. Je nachdem welche Art Lastenrad
angeschafft werden soll, unterscheiden sich die Kosten sehr deutlich. Für ein elektrisch
unterstütztes Rad fallen je nach Variante etwa die drei- bis vierfachen Kosten eines
muskelbetriebenen Rades mit einem Marktpreis von rund 2.000 Euro an, auch der monatliche
Unterhalt ist teurer.
Durch eine Änderung der Förderrichtlinie „Förderung der vernetzten Mobilität und des
Mobilitätsmanagement (FöRi-MM)“ im Juli dieses Jahres ergibt sich erstmalig die
Möglichkeit, die dauerhafte Eichrichtung eines öffentlichen Lastenradverleihsystems fördern
zu lassen. Das Land NRW hat hierbei eine Förderquote von 80% bei max. 1.500 Euro pro
Rad festgesetzt. Dieser Betrag beinhaltet alle anfallenden Kosten aus der Anschaffung und
dem Unterhalt. Um für das Folgejahr einen Förderantrag stellen zu können, muss dieser bis
zum 30.06. eines Jahres eingereicht werden. Die früheste Umsetzung könnte demnach im Jahr
2024 beginnen. Ob es für die Stadt Dortmund sinnvoll ist, einen eigenen Förderantrag zu
stellen, kann noch nicht final gesagt werden, da auch der RVR an einer Ausweitung des
metropolradruhr-Verleihsystems auf Pedelecs und Lastenräder interessiert ist. Eine parallele
Ausschreibung wäre nicht wirtschaftlich. Die Entwicklung beim RVR ist zunächst
abzuwarten. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 8.10
Finanzierung ÖPNV Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26881-23)
... vor dem Hintergrund, dass Veränderungen in der Mobilität nur erfolgreich gelingen können, wenn auch das ÖPNV-Angebot durch entsprechende Investitionen ausgeweitet wird, hat die Bundesregierung die Regionalisierungsmittel für 2023 um 1 Milliarde Euro erhöht. Dabei ist beachtlich, dass diese Mittel nicht mehr ausschließlich für den SPNV, sondern auch für den ÖPNV verwendet werden können.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 8.11
Velorouten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26917-23)

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Planung und Umsetzung der geplanten Haupt- und Velorouten des Radzielnetzes.
Zudem bitten wir die Verwaltung, bei laufenden und anstehenden Straßenbauarbeiten (grundhafte Erneuerungen, Leitungsverlegungen, Deckensanierungen etc.) den Umbau des Verkehrsraums entsprechend dem beschlossenen Radzielnetz an Hauptrouten sicherzustellen.

Der AKUSW beschließt, dass Abweichungen vom Ausbauvorrang der Hauptroutenbei einzelnen Baumaßnahmen dem AKUSW und dem AMIG zur Kenntnis vorgelegt werden.

Begründung:
Mit der Vorlage (DS-Nr. 23050-21) zur Radverkehrsstrategie im Masterplan Mobilität 2030
ist auch ein Radzielnetz erarbeitet und in die politische Beratung eingebracht worden.
Wesentliches Ziel der Radverkehrsstrategie ist die Verdoppelung des Radverkehrsanteils an den täglichen Wegen von 10 % (2019) auf 20 % (2030) für die Gesamtstadt mittels sicherer, komfortabler und auch zusammenhängender Radverkehrsverbindungen. Ein Stadtweites Netz kann nicht von einem auf den anderen Tag errichtet werden. Umso wichtiger ist es, bei allen geplanten bzw. jetzt anstehenden Baumaßnahmen, die Realisierung dieses Netzes und der sich mit dem Maßnahmengebiet überlagernden Hauptrouten sicherzustellen.


AKUSW, 25.01.2023:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o.a. Antrag einstimmig folgenden Beschluss:

Der AKUSW beschließt, dass Abweichungen vom Ausbauvorrang der Hauptrouten bei einzelnen Baumaßnahmen dem AKUSW und dem AMIG zur Kenntnis vorgelegt werden.

Der außerdem erbetene Sachstandsbericht zur Planung und Umsetzung der geplanten Haupt- und Velorouten des Radzielnetzes wird zu einer der nächsten Sitzungen erwartet. Auch dieser sollte sowohl dem AKUSW als auch dem AMIG vorgelegt werden.


zu TOP 8.12
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26916-23)
... in der Sitzung des AKUSW am 03.02.2021 wurde die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans (DS-Nr.: 19594-21) beschlossen. Nach unserer Kenntnis geht die Verwaltung in der Zwischenzeit davon aus, dass das genannte Verfahren nicht mehr in der ursprünglichen Form zum Satzungsbeschluss gebracht werden soll oder kann.
Vor dem Hintergrund dieses Hinweises bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zum Projekt.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



Die öffentliche Sitzung endet um 18:57 Uhr.





Kowalewski Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin



Zu TOP 3.1: TOP 3.1 WegedesDort.Abfall-2022-Freigabe.pdfTOP 3.1 WegedesDort.Abfall-2022-Freigabe.pdf transformationsprozesse.pdftransformationsprozesse.pdf 20230125_PP_EDG_Intensivierte Innenstadtreinigung _AKUSW [Schreibgeschützt].pdf20230125_PP_EDG_Intensivierte Innenstadtreinigung _AKUSW [Schreibgeschützt].pdf

Zu Top 3.6: Stellungnahme Zuständigkeitsabgrenzung Ausschüsse.docx.pdfStellungnahme Zuständigkeitsabgrenzung Ausschüsse.docx.pdf

Zu TOP 3.11: Stellungnahme der Vw DS Nr. 26668-22-E1.docx.pdfStellungnahme der Vw DS Nr. 26668-22-E1.docx.pdf
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