Niederschrift (öffentlich)

über die 34. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 12.02.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:31 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD) i. V. f. Frau RM Meyer
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Düdder (SPD) i. V. f. Herr RM Schmidt

Herr RM Heymann (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Stackelbeck (B’90/Die Grünen) i. V. f. Herr RM Frebel Herr RM Tenbensel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Volkert - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Herr Behler - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Limberg - 65/AL
Frau Ehmanns - 65
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Sagolla - 61
Herr Ellerkamp - 23
Herr Schiebold - 23
Frau Ellwein - 1
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 34. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 12.02.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 27.11.2018

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 11722-18)
- Lag bereits zur Sitzung am 27.11.2018 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11722-18-E2)
- Lag bereits zur Sitzung am 27.11.2018 vor -

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11722-18-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 27.11.2018 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11722-18-E8)

3.2 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11825-18)
- Lag bereits zur Sitzung am 27.11.2018 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 13.11.2018
- Lag bereits zur Sitzung am 27.11.2018 vor -

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2018
- Lag bereits zur Sitzung am 27.11.2018 vor -

3.3 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11832-18)
- Lag bereits zur Sitzung am 27.11.2018 vor -

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2018
- Lag bereits zur Sitzung am 27.11.2018 vor -

3.4 Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)
Hinweis: Die Vorlage wurde im Wege eines sog. reduzierten Versandes verschickt.

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019

3.5 Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt" - Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12700-18)

3.6 Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

3.7 Zusätzliche Toilettenanlage für die Nordstadt – Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 14.12.2017
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13332-19)

3.8 MSA - Siedlung
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13097-18)

3.9 Sachstand Sanierung der Tiefgarage Rathaus
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13403-19)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12727-18)

4.2 CO2-Melder für städtische Gebäude
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13402-19)
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Neufassung der Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12383-18)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019

5.2 Beabsichtigte Einziehung von Teilflächen der Geschwister-Scholl-Straße und der Straße Schwanenwall in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13018-18)

5.3 Fahrbahnerneuerung Märkische Straße von Neutor bis B1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12765-18)

5.4 Fahrbahnerneuerung Münsterstraße von Mallinckrodtstraße bis Lortzingstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13017-18)

5.5 Grundinstandsetzung des "Bananenradweges" von Im Defdahl bis Klönnestraße - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12993-18)

5.6 Tödliche Unfälle mit Radfahrern
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2018
(Drucksache Nr.: 12887-18-E1)

5.7 Verkehrssicherheit
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11261-18-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 19.06.2018 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11261-18-E2)

5.8 Beitragspflicht von Grundstückseigentümern bei der Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung des anliegenden Straßennetzes
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13354-19)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe
nicht besetzt

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13221-19)

8. Anfragen
nicht besetzt

9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Gebel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 27.11.2018

Die Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 27.11.2018 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11722-18)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 11722-18-E2, lag bereits zur Sitzung am 27.11.2018 vor)


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 11722-18-E1, lag bereits zur Sitzung am 27.11.2018 vor):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt
folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat zu beschließen,
dass geprüft wird, ob der sogenannte „Gartenstadtradweg“ Bestandteil des Regionalen
Radwegenetzes werden kann.
2. Er bittet die Verwaltung, in entsprechende Gespräche hierüber mit dem Regionalverband
Ruhr einzusteigen.
3. Über das Ergebnis, ob der „Gartenstadtradweg“ Bestandteil des Regionalen Radwegenetzes
werden kann, ist dem AUSW und dem ABVG bis zur Sommerpause
2019 zu berichten.
Begründung
Der "Gartenstadtradweg" steht für die ehemalige Hoesch-Verbindungsbahn zwischen der
Westfalenhütte und PHOENIX-Ost, dem heutigen PHOENIX See quer durch die Gartenstadt.
Mit Einstellung der Stahlproduktion ist die Bahnverbindung funktionslos geworden
und soll nun zu einem 4 Meter breiten Premium-Rad-/Fußweg umgebaut werden.
Der Weg verbindet nicht nur die beiden ehemaligen Industriestandorte. Zum Teil über
städtische Straßen weitergeführt nach Norden wird er an den Leezenpatt in Lünen angebunden und bietet damit eine Verbindung bis zum Schloß Cappenberg und darüber hinaus.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 11722-18-E8, liegt NEU vor, siehe Anlage)


ABVG 12.02.2019:

Herr Rm Mader erläutert den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion.

Herr Rm Berndsen möchte von der Verwaltung wissen, welche Auswirkungen es hätte, wenn man diesem Antrag zustimmen würde.

Herr Rm Dudde teilt für seine Fraktion mit, dass man die Vorlage sehr begrüße. Zum Antrag der CDU-Fraktion teilt er mit, dass der „Gartenstadtradweg“ nicht in die Grundphilosophie der RVR-Planung passe. Hier gehe es darum, zunächst eine Verbindung zwischen den Kommunen zu schaffen, somit passe der „Gartenstadtradweg“ nicht in die Systematik. Zudem teilt er mit Blick auf die Planungs- und Baufortschritte mit, dass der RVR auch plane Qualitäten festzulegen, welche aber bereits schon für den „Gartenstadtradweg“ bestehen würden, zumal dieser in der Planung und Umsetzung bereits sehr weit entwickelt sei. Es mache daher keinen Sinn diesen in das Regionalkonzept zu integrieren.

Herr Sagolla führt aus, dass es das Ziel des RVR sei, jeweils eine Verbindung zwischen den benachbarten Städten zu errichten. Dies bedeute, dass es ein sehr grobmaschiges Konzept sei und hierbei die regionalen und nicht die lokalen Verbindungen im Vordergrund stehen würden. Die Orientierung sei hierbei immer sehr radial, das bedeute, dass man versuche eine Verbindung der Zentren miteinander zu schaffen. Hierdurch würden tangentialen Verbindungen rausfallen.
Weiter fügt er hinzu, dass man dieses Teilkonzept zum Radverkehr im Rahmen des Masterplans nun auf den Weg gebracht habe, um demnächst in den Gremien ein sogenanntes „Zielnetz“ vorlegen zu können. Hierin seien dann die regionalen Routen abgebildet aber auch all das, was kommunal von Bedeutung sei, werde dort abgebildet sein. Dort spiele der „Gartenstadtradweg“ eine ganz zentrale Rolle. Man sei nicht weit auseinander was die künftige Bedeutung des „Gartenstadtradweges“ angehe, man rate aber eher davon ab diesen als zusätzliche regionale Radverbindung zu sehen. Zudem teilt Herr Sagolla mit, dass ein Teil des „Gartenstadtradweges“ sogar schon von der Brackeler Straße (Nordwärst zur Westfalenhütte) bis Lüserbach in Richtung Lünen berücksichtigt worden sei. Der Rest wäre systematisch allerdings unpassend.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen der Verwaltung wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 11722-18-E1) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD), ab.

Unter Einbeziehung der Anmerkungen der Verwaltung laut vorliegender Stellungnahme (DS-Nr.: 11722-18-E8) empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen
Radwegenetzes des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung und
den Regionalverband Ruhr das bestehende Netz weiter zu qualifizieren. Der Rat der Stadt
Dortmund fordert den Regionalverband Ruhr (RVR) auf, mit den dafür zuständigen
Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des
Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben.


zu TOP 3.2
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11825-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung des APO (lag bereits zur Sitzung am 27.11.2018 vor)

Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Aplerbeck (lag bereits zur Sitzung am 27.11.2018 vor)

Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Innenstadt Nord (liegt NEU vor):

„Vertreter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes sowie der Wirtschaftsförderung
erläutern den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord die
Verwaltungsvorlage.

Die CDU-Fraktion gibt nachfolgende Anmerkungen zur Verwaltungsvorlage
Masterplan Mobilität (Maßnahmenvorschläge auf Seite 4) zu Protokoll:

- 2.1 Infrastruktur und Bedienungsqualität des ÖPNV: "Kapazitätserweiterungen
im Stadtbahntunnel (soweit noch möglich) und der Ausbau der U44 auf der
Westfalenhütte sind zu begrüßen. Für alle weiteren Ausbauvorschläge des
Stadtbahnnetzes existieren keine positiven Kosten-Nutzen-Kalkulationen,
diese sind deshalb abzulehnen."
- 3.4 Emissionsarme Busflotte: "Eine ausschließliche Festlegung auf E-Mobilität
ist nicht zweckmäßig. Die Entscheidung über mögliche alternative
Antriebsformen sollte bei DSW21 liegen."
- 4.1 Radvorrangrouten: "Die einfache Einrichtung eines Radfahrstreifens auf
dem Wallring, unter Aufgabe einer PKW-Fahrspur, stellt keine sachgerechte
Lösung dar und wird von der CDU abgelehnt. Nachhaltig und deshalb
wünschenswert ist die planerische Betrachtung und Umgestaltung des
gesamten auf dem Wallring zur Verfügung stehenden Raumes, mit dem Ziel
Sicherheit, Qualität und Verkehrsfluss aller Verkehrsträger zu optimieren.
Darüber hinaus finden Nebenstraßen, die bereits heute vielfach für den
Radverkehr genutzt werden, zu wenig Berücksichtigung."
- 7.4 Vergünstigte Tarifangebote im ÖPNV: "Der ÖPNV in Dortmund erscheint
hinreichend günstig zu sein. So kostet ein Ticket 2000 für das Stadtgebiet
Dortmund derzeit 72,30 Euro monatlich, für diesen Betrag ist ein PKW nicht zu
betreiben."

Darüber hinaus merkt die CDU-Fraktion an, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-
Nord sich bereits gegen ein Fahrverbot auf der B 1 ausgesprochen hat und dieses
aufrecht erhalten bleiben sollte.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt den Antrag der Fraktion
Die Linke & Piraten mehrheitlich bei zwei Ja-Stimmen (Fraktion Die
Linke & Piraten) und 14 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, Herr Urbanek / AfD und Herr Borchardt / Die Rechte)
(Drucksache Nr. 11825-18-E1) ab:

„Punkt 3 (S. 27ff) Handlungsfelder für Mobilitätsmaßnahmen zur
Luftreinhalteplanung wird um ein weiteres Handlungsfeld „Vermeidung künftiger
zusätzlicher Luftbelastungen“ ergänzt:

„Einen wesentlichen Aspekt der Luftreinhalteplanung stellt die Vermeidung künftiger
Emissionen dar. Neue gewerbliche Ansiedlungen oder solche der Dienstleistung mit
absehbar erheblichen Auswirkungen auf das Ausmaß der Verkehre und der damit
verbundenen Luftbelastungen werden daher nur nach eingehender Prüfung ihrer
Notwendigkeit für die Lebensqualität der Dortmunder Bevölkerung und nicht an
derzeit stark belasteten Orten zugelassen. Vorhabenträgern werden gegebenenfalls
Möglichkeiten angeboten, ihre wirtschaftlichen Interessen an Orten im Dortmunder
Stadtgebiet zu realisieren, wo eine Verträglichkeit mit Luftreinhalteaspekten
vergleichsweise leicht zu realisieren ist.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau
Wimmer / Fraktion Die Linke & Piraten) bei 6 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr
Smolinski / Fraktion Die Linke & Piraten, Herr Urbanek / AfD und Herr Borchardt / Die
Rechte) und 7 Enthaltungen (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr. 11825-E2) ab:
„Punkt 3. der Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung, die Maßnahmen mit hohem und
außerordentlich hohem NO2-Reduktionswirkungs-Kosten-Verhältnis weiter zu
qualifizieren und die Umsetzung vorzubereiten.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 14 Ja-Stimmen
(SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Urbanek / AfD
und Herr Borchardt / Die Rechte) und 2 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke &
Piraten) nachfolgenden mündlichen Antrag der CDU-Fraktion:
„Der Baustein „Ganztägiges Lkw-Durchfahrtsverbot auf der B 1“ (Seite 108 der
Anlage) der Maßnahme 5.2 „Umweltsensitives Lkw-Routing“ (Seite 4 der
Verwaltungsvorlage) wird gestrichen.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung
(Herr Urbanek / AfD) dem Rat der Stadt Dortmund Beschluss laut Vorlage mit
oben genanntem Zusatz (mündlicher Antrag CDU-Fraktion) zu fassen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Innenstadt Ost (liegt NEU vor):

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit
den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der CDU-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen (4) der Fraktion Die Linke & Piraten (2), der Fraktion FDP/KP (2) gegen die Stimme
von Herrn Illmer (parteilos) den Beschluss laut Vorlage zu fassen, verbunden mit dem
ausdrücklichen Wunsch ein ganztätiges Lkw-Durchfahrtsverbot schnellstmöglich
einzurichten“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion, DS-Nr.: 11825-18-E5 (liegt NEU vor):

„Die CDU Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) stellt bezüglich der auf Seite vier der Vorlage dargestellten 26 Maßnahmen in acht Handlungsfeldern folgen-den Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Zu 1.1 Dynamisches Verkehrsmanagement
Der ABVG bittet die Verwaltung bezüglich des Vorhabens eines optimierten
dynamischen Verkehrsmanagements darum, dieses komplexe Vorhaben mit Blick auf die Region auch als Thema für die bevorstehende Ruhrkonferenz vorzusehen.
Großräumige Verkehrslenkung und -steuerung auf den Autobahnen A1, A2, A44, A45 o-der den Bundesstraßen B 1, B 54 und B 236 betrifft neben Dortmund auch die Region. Dortmund und das Ruhrgebiet können hier mit Blick auf die technologischen Möglichkeiten eine Modellregion für ein erfolgreiches dynamisches Verkehrsmanagement werden. Hier sollte eine umfassende Förderung durch das Land NRW erreicht werden.
Konkrete Maßnahmen wären hier u.a. ein Vorschlag zur Optimierung der Verkehre rund um das Veranstaltungszentrum „Westfalenhalle“ insbesondere für aus Westen kommende Fahrzeuge sowie eine Prüfung der Fragestellung, ob eine temporär unterschiedliche Nut-zung des Straßenverkehrsraumes möglich ist vor dem Hintergrund, dass aus allen Him-melsrichtungen Hauptverkehrsstraßen Pendler auf den Wall führen. Die Hauptbelastung liegt am Morgen in Fahrtrichtung City. Zum Nachmittag führen die Hauptverkehrsströme in die entgegengesetzte Richtung. Hier könnte eine variable Nutzung der Fahrspuren Abhilfe schaffen.

Zu 2.1 Infrastruktur und Bedienungsqualität des ÖPNV
Der ABVG begrüßt die Nutzung noch möglicher Kapazitätserweiterungen auf den Stadt-bahnlinien U41 und U47 sowie auf der Hauptstrecke im Stadtbahntunnel Hauptbahnhof - Markgrafenstraße mit einer 5. Bahn sowie einen vermehrten Einsatz von Doppeltraktionen (U47) und darüber hinaus ggf. die Erhöhung der Kapazität.
Ebenso wird eine Erweiterung der Stadtbahnlinie U 44 Westfalenhütte bis zum Logistik-park und langfristig bis zum Werkstor im Osten (Rüschebrinkstraße) begrüßt.
Alle weiteren Ausbauvorschläge des Stadtbahnnetzes lehnt der ABVG ab, da für diese entweder kein positives Kosten–Nutzen-Verhältnis besteht oder im Fall der U 49 bis zur Zillestraße in Wellinghofen und langfristig ggf. bis zur Godekinstraße massive Eingriffe in die Ortsstruktur (Wellinghofen) bzw. Tunnellösungen nötig wären, die bereits in der Ver-gangenheit äußerst problematisch erschienen.
Bezüglich der Einrichtung von Busspuren stellt der ABVG fest, dass die Einrichtung sol-cher Spuren in Dortmund auf Linien vorgenommen werden soll, die hochfrequentiert sind und auf denen der KFZ-Verkehr hinderlich wirkt.
Hinsichtlich der Infrastruktur des ÖPNV beschließt der ABVG darüber hinaus, dass die Verwaltung gemeinsam mit DSW 21 und dem VRR Gespräche mit dem Land NRW auf-nimmt, die das Ziel haben, dass die bisherige eindimensionale Förderung des Ausbaus der Infrastruktur dahingehend umgestellt wird, dass die Fördergelder der bisherigen För-derkulisse von 10 Jahren und einem landesweiten Volumen von ca. 1 Milliarde Euro vor Ort zukünftig flexibel und somit auch für Kosten der Instandhaltung vorhandener Infra-struktur eingesetzt werden können.

Zu 3.4 Emissionsarme Busflotte
Der ABVG stellt fest, dass DSW 21 unter anderem auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Federführung für ein Konzept zu einem Austausch von Teilen seiner Diesel-busflotte durch Busse alternativer Antriebsformen hat.
Der ABVG stellt darüber hinaus fest, dass ein kompletter Austausch der Dieselbusflotte auf Busse mit alternative Antriebsformen einen langjährigen Prozess darstellt, da zum ei-nen die Ladeinfrastruktur für E-Busse gegeben sein müsste und E - Busse am Markt vor-handen sein müssten, die neben einer ausreichenden Reichweite auch eine hohe Belas-tungsfähigkeit besäßen. Ebenso muss z.B. die Infrastruktur von Werkstätten geschaffen werden. Vor dem Hintergrund, dass es aufgrund der Nachfrage auf der Herstellerseite von E-Bussen erhebliche Wartezeiten gibt, sollten keine überhöhten Erwartungen an eine zeit-nahe Ausstattung mit E-Bussen erzeugt werden.
Der ABVG fordert die Verwaltung daher auf, alternativ zu E - Bussen mit DSW 21 zu prü-fen, ob ein Austausch der Busflotte auf wasserstoffbetriebene Busse eine ernsthafte Alter-native darstellt.
Hierzu bittet der ABVG für eine seiner nächsten Sitzungen darum darzustellen, welche Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Busse nötig wäre, wo diese Infrastruktur örtlich an-gesiedelt werden kann, welche Kosten im Vergleich zu Euro 5/Euro 6 Bussen für diese Busse anfielen und wie sich die Marktlage für die Anschaffung solcher Busse darstellt.

Zu 4.1 Radvorrangrouten
Der ABVG begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, das Radwegenetz in Dortmund zu opti-mieren. Dabei können Radvorrangrouten durchaus ein Mittel sein. Allerdings muss bei den Überlegungen auch berücksichtigt werden, dass Radvorrangrouten auf Hauptverkehrs-straßen nicht dazu führen dürfen, dass die Erreichbarkeit zum Beispiel der Dortmunder City für Menschen, die zum Einkauf oder zu Veranstaltungen in die Stadt kommen, mit dem PKW nicht mehr möglich ist bzw. unnötig erschwert wird.
Unnötige Erschwernisse für das Erreichen der Stadt stellen ein ökonomisches Risiko für den Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen der Stadt dar. Daher erscheint es sinnvoll, dass Radvorrangrouten insbesondere über Nebenstraßen geführt werden. Dies erhöht die subjektive Sicherheit der Radfahrer, vermeidet Stresssituationen auf stark beanspruchten Hauptverkehrsstraßen, erhöht die Schnelligkeit
der Zielerreichung und ist durchaus komfortabler.
Eine Ertüchtigung des Wallrings allein für den Radverkehr erscheint dem ABVG
unzureichend. Nachhaltig und deshalb wünschenswert ist die planerische Betrachtung und Umgestaltung des gesamten auf dem Wallring zur Verfügung stehenden Raumes, mit dem Ziel, Sicherheit, Qualität und Verkehrsfluss aller Verkehrsteilnehmer zu optimieren.
Eine Neuaufteilung des Straßenraums mit einer städtebaulichen Aufwertungsperspektive ist dabei das Ziel. Einen Wegfall einer ganzen Fahrspur des Wallrings lediglich zugunsten des Radverkehrs lehnt der ABVG ab.
Der ABVG bekräftigt noch einmal den Beschluss, dass der sog. Gartenstadtradweg auf der Trasse der damaligen Hoeschbahn als Nord-Süd-Radverbindung realisiert werden soll.

Zu 5.2 Umweltsensitives LKW - Routing
Der ABVG lehnt ein allgemeines ganztägiges Durchfahrtsverbot auf der B 1 für LKW mit mehr als 7,5 t Masse ab.
Die Ökobilanz der so vermiedenen LKW Verkehre durch die Verlagerung auf die umlie-genden Autobahnen stellt sich negativ dar. Durch die Mehrkilometer, die die LKW für die „Umleitung“ benötigen, entstehen weitere Belastungen durch Lärm und Luftbelastungen der Bewohner/Innen in den Stadtbezirken, die sich entlang der Autobahnen befinden.
Eine Beschlussbefassung zu diesem Thema ist vorrangig unter der Überschrift „Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost vorgesehen, so dass dieser Punkt unter dem Thema „ An-gelegenheiten des Umweltamtes“ Punkt 5.2 zu diskutieren wäre.
Dieses Vorhaben wird daher nicht unter diesem Punkt abschließend beschlossen.

Zu 6.1 Flächendeckendes Parkraummanagement
Der ABVG beschließt, dass die Überlegungen zu möglichen Parkgebührenerhöhungen im öffentlichen Raum der Stadt Dortmund nur unter der Prämisse geführt werden dürfen, Dortmund als Einkaufsstadt/Veranstaltungsstadt weiterhin attraktiv zu halten. Dies insbe-sondere mit Blick auf die zahlreichen Kunden aus der Region Sauer-land/Münsterland/Ruhrgebiet, auf die sowohl der Einzelhandel als auch die diversen Ver-anstaltungseinrichtungen der Stadt angewiesen sind.
Der ABVG beschließt, dass derartige Überlegungen nur im Austausch mit den Akteuren des Einzelhandels und der Wirtschaft sowie der Stadtgesellschaft und Politik angestellt werden.
Elementar ist dabei auch die Abstimmung mit anderen Städten in der Region, damit ein Unterbietungswettbewerb der Städte zum Schaden des örtlichen Handels, der Wirtschaft und der Kultureinrichtungen vermieden wird.
Der ABVG beschließt, dass eine Ausweitung von Bewohnerparkzonen nur in möglichst enger Abstimmung mit den Bürger/Innen der betroffenen Quartiere verfolgt wird. Nur bei ausreichender Akzeptanz in der Bevölkerung, die durch einen umfassenden Dialog er-reicht werden könnte, soll eine Ausweitung der Bewohnerparkzonen vorgenommen wer-den.
Der ABVG fordert die Verwaltung auf, Überlegungen zu Parkraumbewirtschaftung in den Stadtbezirken nur in enger Abstimmung mit den Bezirksvertretungen der Stadtbezirke wei-terzuführen. Ggf. sind auch das jeweilige Stadtbezirksmarketing hinzuzuziehen sowie die Wirtschaftsförderung. Das Thema der zahlreichen Leerstände von Geschäftslokalen in den Stadtbezirken mit der Folge von Verwahrlosung und Verhüllung bestimmt schon heute zahlreiche Stadtbezirke.
In einer Stadt mit 12 Stadtbezirken, in denen das eigentliche Leben der Bewohner/Innen stattfindet, muss die Attraktivität der Stadtbezirke zwingend erhalten und vielfach erhöht werden. Es muss daher vermieden werden, dass eine mögliche Parkraumbewirtschaftung völlig kontraproduktiv sein könnte.

Zu 7.4 Vergünstigte Tarifangebote im ÖPNV
Der ABVG stellt fest, dass vergünstigte Tarifangebote im ÖPNV nicht auf der Ebene der Stadt Dortmund beschlossen werden können.
Die Tarife des ÖPNV werden im Wesentlichen im VRR beraten und beschlossen. Konzep-te für eine zukünftige Tarifgestaltung innerhalb des VRR sind daher vorrangig dort zu be-raten und ggf. zu beschließen. Der ABVG beschließt daher, dass zukünftige Tarifstruktu-ren nur innerhalb des VRR beraten und ggf. beschlossen werden können.
Für das örtliche Verkehrsunternehmen DSW21 gilt, dass mögliche finanzielle Ausfälle durch Tarifveränderungen zwingend kompensiert werden müssen.
Der ABVG geht daher davon aus, dass weitere Diskussionen um vergünstigte Tarife und die Kompensation von finanziellen Verlusten im VRR geführt werden. Lokale Alleingänge erscheinen in diesem Zusammenhang nicht zielführend und sind mit Blick z.B. auf den kommunalen Haushalt im Zweifel nicht realistisch.“


ABVG 12.02.2019:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 3.3
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11832-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung des APO (lag bereits zur Sitzung am 27.11.2018 vor)


ABVG 12.02.2019:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.





zu TOP 3.4
Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Huckarde:

„Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt den Masterplan Kommunale Sicherheit zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 4 Enthaltungen (Fraktion
Bündnis`90/Die Grünen und Fraktion Die Linke) die Vorlage „Masterplan Kommunale
Sicherheit“ zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig den folgenden
Zusatz/Ergänzungsantrag der SPD Fraktion:
Die Verwaltung wird gebeten, die Beleuchtungsstärke der Straßenlaternen an der
Westhusener Straße zu überprüfen und ggf. eine Verbesserung der Beleuchtung
vorzunehmen.
Begründung:
Die Westhusener Straße, mit dem angrenzenden Rahmer Wald wird von Autos,
RadfahrerInnen und FußgängerInnen gleichzeitig genutzt. Es ist hervorzuheben, dass diese
Straße v.a. von den SchülerInnen der Hansa-Grundschule für den täglichen Schulweg genutzt
wird.
Die neuinstallierten, auf LED-Technik basierten Straßenlampen sorgen derzeit leider nicht für
das erhoffte bessere Licht. Fortan erkennt die SPD-Fraktion genau hier eine
Gefahrenzunahme besonders für die SchülerInnen der Hansa-Grundschule, da diese auf ihrem
Weg zur Schule schwierig zu erkennen sind. Auch empfindet man eine subjektive Abnahme
des Sicherheitsgefühls, wenn die Straße nicht ausreichend beleuchtet ist.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Innenstadt-West:

„Die Fraktion B90/Die Grünen begrüßt den Masterplan grundsätzlich, und hebt die enge
Zusammenarbeit von Polizei und Verwaltung hervor. Die Punkte Alkoholverbot in
öffentlichen Räumen (Punkt 18) und Videoüberwachung (Punkt 21) in der Maßnahmenliste
werden jedoch so von der Fraktion nicht mitgetragen und abgelehnt. Die Fraktion kann sich
nicht mit der Vorstellung anfreunden, dass verbotener Alkoholkonsum im Sommer auch noch
gefilmt wird; auch die Ausweitung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird
kritisch gesehen. Die Fraktion gibt zu Protokoll, das die Vorlage mit Ausnahme der genannten
Punkte 18 und 21 ansonsten mitgetragen und begrüßt wird. Da es sich um einen Katalog von
Maßnahmen handelt, können ja kritische Punkte aus dem Katalog entfernt werden.
Die Fraktion Die Linke lehnt dies ebenfalls ab, aber auch die Verlagerung von polizeilichen
Aufgaben in den privaten Bereich, da aus Sicht der Fraktion eher eine personelle Aufstockung
der Polizei die Situation verbessern würde. Das Vorgehen gegen Drogenabhängige wird
abgelehnt und auf das portugiesische Modell hingewiesen. Nicht die Bestrafung von
Kleindealern und Abhängigen, sondern die der Großkriminalität bringt die nötigen Erfolge.
Eine schleichende Überwachung aller Bürger wird befürchtet; die Installation von Kameras
daher abgelehnt. Da die Fraktion die Vorlage nur in Gänze ablehnen oder befürworten könne,
lehnt sie aus den genannten Gründen die gesamte Vorlage ab. Es wird im Papier nicht
berücksichtigt, wo sich künftig Räume befinden, wo die Menschen Alkohol konsumieren
können.
Die Piratenpartei lehnt das Gesamtpaket ab. Es werden Mittel aufgezählt wie
Videoüberwachung und Abgabe polizeilicher Aufgaben an private Unternehmen, die
abgelehnt werden. Das Konzept ist „völlig daneben“.
Die CDU-Fraktion begrüßt den Masterplan ausdrücklich. Der Masterplan versucht, die Stadt
ein wesentliches Stück sicherer zu machen. Die CDU hat nichts dagegen, wenn sich die
Bürger der Stadt Dortmund am Ende des Tages ein Stück sicherer fühlen. Es ist ein
Masterplan, der erstmal nur einen Rahmen setzt und noch keine konkreten Maßnahmen (für
den Stadtbezirk) beschließt. Er enthält aber einen Katalog mit Vorschlägen, wie man die Stadt
sicherer machen kann und die CDU begrüßt es, das die Verwaltung einen solchen Masterplan
aufgestellt hat. Man kann später immer noch über einzelne Maßnahmen diskutieren, der Plan
als Ganzes ist gut
Herr Meyer nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt den Masterplan Kommunale Sicherheit zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit den oben genannten
Vorbehalten/Einschränkungen mit 15 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen,
CDU, AfD) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion Die Linke, Piratenpartei), zu beschließen.


ABVG 12.02.2019:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 3.5
Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt" - Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12700-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zum derzeitigen Sachstand im Förderantrag „Emissionsfreie Innenstadt“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 4. Sachstandsbericht zum Projekt "nordwärts" zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Zusätzliche Toilettenanlage für die Nordstadt – Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 14.12.2017
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13332-19)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr. 13332-19):

Wir bitte die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand über die Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses „Zusätzliche Toilettenanlage für die Nordstadt“ (DS 11870-18, Seite 11 der Anlage unter lfd. Nr. 75) und die Beantwortung folgender Fragen:

Was hat die Bedarfsermittlung des Tiefbauamts ergeben?
Welche Standorte sind bisher untersucht worden?
Sind mögliche Standorte in Erwägung gezogen worden? Welche sind dies?
Sind dem Liegenschaftsamt inzwischen bereits Ergebnisse zwecks ggf. erforderlichen Grunderwerb übermittelt worden?“




ABVG, 12.02.2019:

Herr StR Wilde beantwortet die Fragen mündlich und informiert den Ausschuss wie folgt:

Es gibt zurzeit eine öffentliche Toilette im öffentlichen Raum, welche sich am Nordmarkt befindet und die dem Vermögen des Tiefbauamtes zugeordnet ist. Diese Toilette ist momentan in einem schlechten Zustand und wird demnächst saniert.
Weiterhin gibt es im Stadtgebiet öffentliche Toiletten, die zwar auch im öffentlichen Raum stehen, aber nicht von der Stadt betrieben werden, dies sind die sogenannten „Wall-Toiletten“. Sie werden per Vertrag von der Fa. Wall betrieben. Der Vertrag läuft Mitte des nächsten Jahres aus, so dass dann voraussichtlich eine Neuausschreibung erfolgt. Eventuell ergibt sich in diesem Zusammenhang die Chance, den einen oder anderen zusätzlichen Standort zu generieren.
Der Wunsch aus den Stadtbezirken ist es, die Situation vor allem in den jeweiligen Zentren zu optimieren. Hierfür müssen auch alternative Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. Als Beispiel nennt Herr Wilde hierzu das Modell „Nette Toilette“, das im Rahmen der Stadterneuerungsmaßnahme Hörde dort erfolgreich umgesetzt wurde. Zu prüfen ist, ob bzw. wie dieses Format ggf. auf die anderen Stadtbezirke ausgedehnt werden kann.
Der Verwaltungsvorstand hat sich mit der Thematik befasst und den Beschluss gefasst, dass die Frage der flächendeckenden Ausstattung mit Toilettenanlagen mit der Zielrichtung der Übertragung des Modells „Nette Toilette“ auf die Stadtbezirke unter der Federführung der Wirtschaftsförderung/Stadtbezirksmarketing aufbereitet und bearbeitet wird. Sobald Ergebnisse des Prüfprozesses vorliegen, werden die politischen Gremien darüber informiert und es wird ein Entscheidungsvorschlag in die Beratung eingebracht.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.8
MSA - Siedlung
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13097-18)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO (Fraktion FDP/BL):

„Die MSA Siedlung in Dortmund Scharnhorst hat bekanntermaßen erhebliche Parkraumprobleme, welche die AnwohnerInnen vor erhebliche Herausforderungen stellen.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um einen aktuellen Sachstandsbericht und die Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt es seitens der Verwaltung Pläne diese Problematik aufzugreifen? Wird an Lösungen gearbeitet?
2. Gibt es nahegelegene städtische Ausweichflächen, die von der Verwaltung als solche benannt werden können?
3. Welches Zeitfenster hat die Verwaltung anvisiert?
4. Gibt es Möglichkeiten von Straßenumbaumaßnahmen um das Problem zu lösen?“



Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13097-18-E1):

„Die Problematik bzgl. mangelnder Abstellmöglichkeiten in der MSA-Siedlung ist der
Verwaltung bekannt.
Bereits Anfang 2018 wurde durch die örtliche SPD die Verwaltung um Lösungsvorschläge
gebeten. Aufgrund fehlender Arbeitskapazitäten und anderer Prioritäten konnte in 2018 die
Thematik nicht abschließend bearbeitet werden. Im Laufe von 2019 wird die Verwaltung die
Prüfung abschließen und das Ergebnis zur Beratung den politischen Gremien vorlegen.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.9
Sachstand Sanierung der Tiefgarage Rathaus
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13403-19)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion):

„Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur Sanierung des Parkhauses am Rathaus.

Begründung:
In 2017 und 2018 wurde das Parkhaus komplett saniert. Hierzu wurde es über mehrere Monate geschlossen. Seit Wiedereröffnung wurden und werden dennoch immer wieder in mehreren Abschnitten Sanierungsarbeiten durchgeführt. Hierdurch kommt es zu Behinderungen und Einschränkungen für die Nutzerinnen und Nutzer des Parkhauses. Zudem entstehen Einnahmeeinbußen für die DOPARK GmbH. Die SPD-Fraktion bittet daher um einen Bericht zum Stand der Arbeiten.“

ABVG, 12.02.2019:

Die Stellungnahem der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12727-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Schulausschusses:

„Dem Schulausschuss lagen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

Fraktion B‘90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 12727-18-E1:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Schulausschuss begrüßt das vorliegende Konzept zur Sanierung und Erweiterung der
Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord.
2. Ziel muss es sein, alle sich bietenden Beschleunigungspotenziale zu nutzen, um das
Konzept schnellstmöglich vor dem momentan vorgesehenen Abschluss 2036 umzusetzen.
Der Schulausschuss sichert dafür der Verwaltung sämtliche Unterstützung zu.
3. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob und welche
Möglichkeiten auch durch Ausweichquartiere außerhalb des Stadtbezirks vorstellbar sind,
die durch die Einrichtung von Bustransfers genutzt werden könnten.
4. Um eine enge Begleitung des Prozesses durch den Schulausschuss zu gewährleisten, wird
die Verwaltung aufgefordert, den Ausschuss regelmäßig und zeitnah über die Umsetzung
des Konzepts und eventuelle Veränderungen im Ablauf zu informieren.“
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, nach 5 Jahren zu überprüfen, ob die
Grundannahmen des heute beschlossenen Konzeptes noch stimmen. Die Ergebnisse
werden dem Ausschuss zur Verfügung gestellt.

Der Schulausschuss stimmte dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die
Grünen mit o. g. Ergänzung zu 5. einstimmig zu.

SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 12727-1-E2:

„… die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:
Der Schulausschuss begrüßt die Vorlage zur Schaffung des dringend notwendigen
Schulraums in der Nordstadt und bewertet sehr positiv, dass der Bedarf in Abstimmung mit
den Schulen ermittelt und in ein umfassendes Realisierungskonzept eingearbeitet wurde.
Der Schulausschuss stellt fest, dass innerhalb der aufgezeigten Maßnahmepakete der neue
Grundschulstandort für die Lessingschule nicht enthalten ist, obwohl diese Maßnahme bereits
sehr lange geplant wird und die Umsetzung mit höchster Priorität behandelt werden sollte.
Darüber hinaus ist der Schulausschuss der Auffassung, dass die Zeitdauer bis zum Abschluss
aller Maßnahmen für die am Schluss liegenden Projekte der weiterführenden Schulen und
insbesondere des Helmholtzgymnasiums entschieden zu lang ist.
Zu Recht spricht die Medieninformation der Verwaltung von einem langen Zeitraum, bis zum
Abschluss der Maßnahmen im Jahre 2036 und ebenso wie die Vorlage von der Notwendigkeit
der Prüfung von Beschleunigungspotenzialen.
So ist u.a. für den letzten in der Reihe, das Helmholtzgymnasium zu beachten:
- Im Zusammenhang mit der Einführung von G9 ist der Schulträger für jedes Gymnasium
verpflichtet, hinsichtlich des zusätzlichen Raumbedarfes termingerecht, d.h. zum Schuljahr
2026/27, Abhilfe zu schaffen. Dies muss auch für das Helmholtz-Gymnasium gelten,
welches im bestehenden Gebäude keinen zusätzlichen Jahrgang aufnehmen kann.
- Seit drei Jahren ist vom Schulträger anerkannt, dass aufgrund des Ganztages erhebliche
pädagogische Flächen am Helmholtz-Gymnasium fehlen. Dieser Zustand darf nicht erst
nach mehr als einem weiteren Jahrzehnt angegangen werden.
- Unstrittig hat die Lehrerschaft durch die besondere Schülerstrukur einen erheblichen
Mehraufwand zu leisten. Hierfür stehen weder Lehrerarbeitsplätze, noch Beratungsräume,
noch banale Sitzplätze im Lehrerzimmer in annähernd ausreichender Zahl zur Verfügung.
Mehrarbeit und besondere Belastung erfordert ein angemessenes Arbeitsumfeld. Dieses
kann nicht erst in 15 Jahren erstellt werden.
Allgemein ist zu berücksichtigen, dass der im Zwischenbericht der Verwaltung zur
Schulentwicklungsplanung für den Primarbereich prognostizierte Anstieg der
Grundschulkinderzahlen sich ja wenige Jahre später in den weiterführenden Schulen
wiederfindet
Deshalb ist es zwingend erforderlich, Beschleunigungspotenziale durch weitere
Ausweichquartiere zu erschließen und solche zumindest beim Helmholtzgymnasium auch auf
dem Bestandsgelände selbst zu schaffen.“

Der Schulausschuss stimmte dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion
einstimmig mit einer Enthaltung zu.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den
Beschluss laut Vorlage zu fassen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Innenstadt-Nord:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den nachfolgenden Antrag der SPDFraktion
zur Kenntnis und beschließt einstimmig:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord begrüßt die Vorlage zur Schaffung des
dringend notwendigen Schulraums in der Nordstadt und bewertet sehr positiv, dass
der Bedarf in Abstimmung mit den Schulen ermittelt und in ein umfassendes
Realisierungskonzept eingearbeitet wurde.

Allerdings ist die Bezirksvertretung der Meinung, dass die Zeitdauer bis zum
Abschluss aller Maßnahmen für die am Schluss liegenden Projekte der
weiterführenden Schulen und insbesondere des Helmholtzgymnasiums entschieden
zu lang ist.

Zu Recht spricht die Medieninformation der Verwaltung von einem langen Zeitraum,
bis zum Abschluss der Maßnahmen im Jahre 2036 und ebenso wie die Vorlage von
der Notwendigkeit der Prüfung von Beschleunigungspotenzialen
.
So ist u.a. für den Letzen in der Reihe, das Helmholtzgymnasium zu beachten:

- Im Zusammenhang mit der Einführung von G9 ist der Schulträger
für jedes Gymnasium verpflichtet, hinsichtlich des zusätzlichen Raumbedarfes
termingerecht, d.h. zum Schuljahr 2026/27, Abhilfe zu schaffen. Dies muss
auch für das Helmholtz-Gymnasium gelten, welches im bestehenden Gebäude
keinen zusätzlichen Jahrgang aufnehmen kann.
- Seit drei Jahren ist vom Schulträger anerkannt, dass aufgrund des
Ganztages erhebliche pädagogische Flächen am Helmholtz-Gymnasium
fehlen. Dieser Zustand darf nicht erst nach mehr als einem weiteren Jahrzehnt
angegangen werden.
- Unstrittig hat die Lehrerschaft durch die besondere Schülerstrukur einen
erheblichen Mehraufwand zu leisten. Hierfür stehen weder
Lehrerarbeitsplätze, noch Beratungsräume, noch banale Sitzplätze im
Lehrerzimmer in annähernd ausreichender Zahl zur Verfügung. Mehrarbeit
und besondere Belastung erfordert ein angemessenes Arbeitsumfeld. Dieses
kann nicht erst in 15 Jahren erstellt werden.

Allgemein ist zu berücksichtigen, dass der im Zwischenbericht der Verwaltung zur
Schulentwicklungsplanung für den Primarbereich prognostizierte Anstieg der
Grundschulkinderzahlen sich ja wenige Jahre später in den weiterführenden
Schulen wiederfindet

Deshalb ist es zwingend erforderlich Beschleunigungspotenziale zu erschließen
durch weitere Ausweichquartiere und zumindest beim Helmholtzgymnasium auch auf
dem Bestandsgelände.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt
Dortmund mit oben genanntem Zusatz (SPD-Antrag) den n
Beschluss laut Vorlage zu fassen.


ABVG, 12.02.2019:

Herr Schiebold führt in die Thematik per Powerpoint-Vortrag ein (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Schulausschusses, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt fasst den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord. Dies beinhaltet:

1. In der Startphase die Umsetzung des Maßnahmenpakets 1. Dies beinhaltet:

2. In der späteren Umsetzung der nächsten Maßnahmenpakete des Konzeptes eine fortlaufende Anpassungen der individuellen Bedarfe der Standorte 3. Die Prüfung und Hebung von Beschleunigungspotenzialen durch Flächenpotenziale im Rahmen der Fortschreibung des Konzeptes.

Darüber hinaus wird die Verwaltung durch den Rat der Stadt ermächtigt zur schnelleren Realisierung der Baumaßnahmen auch Externe mit der Realisierung zu beauftragen. Im Maßnahmenpaket 1 soll eine Beauftragung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG) zur Realisierung der Neubauten an der Burgholzstraße (Standorte 1.1. und 1.2) erfolgen.

Der Rat beauftragt die Schulverwaltung die formalen Verfahren zur Anpassung der Zügigkeit der betroffenen Schulen einzuleiten.


zu TOP 4.2
CO2-Melder für städtische Gebäude
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13402-19)


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion):

„Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Prüfung, ob die Installation von CO-Warnmeldern in städtischen Gebäuden eine sinnvolle Ergänzung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bürgerinnen und Bürger darstellt und ob und wie beabsichtigt ist, diese zu installieren?

Begründung:
Anders als in Anmeldung für die Tagesordnung festgehalten, sind CO-Melder und nicht CO2-Melder gemeint.

Kohlenmonoxid ist ein giftiges, geruchloses und geschmackloses Gas, das bei Verbrennungsprozessen entsteht. Durch Einatmen kann es zu Bewusstlosigkeit und zum Tode führen. Während die Installation von Rauchmeldern gesetzlicher Standard in den Räumlichkeiten von öffentlichen Gebäuden ist, sind CO-Warnmelder gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Installation von CO-Warnmeldern in Räumen mit Feuerstellen (insbesondere Heizungsanlagen) könnte eine sinnvolle Ergänzung zum Schutz der der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bürgerinnen und Bürger in städtischen Gebäuden darstellen.“


ABVG 12.02.2019:

Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Neufassung der Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12383-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 04.12.2018:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, dass der Passus im § 2 Absatz 4
der Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen wie folgt geändert bzw.
ergänzt wird:
Eine Benennung nach Firmen, Unternehmen und Institutionen ist nur in Ausnahmefällen
zulässig. Eine entsprechende Einzelfallentscheidung benötigt zwingend die Zustimmung
sowohl des Rates als auch der zuständigen Bezirksvertretung.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig
mit o. g. Ergänzung, die Neufassung der Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen
und Plätzen im Stadtgebiet Dortmund zu beschließen. Gleichzeitig werden die gleichnamigen
Richtlinien vom 14.05.1987 aufgehoben.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 23.01.2019:

Die Fraktion SPD und B´90/Die Grünen geben zu Protokoll, die Vorlage mit folgenden
Einschränkungen empfehlen zu wollen:
Keine Empfehlung:
- Konkretisierung der Zuständigkeiten - § 2
Abs. 4: - Neufassung (Textvorschlag) –
Eine Benennung nach Firmen, Unternehmen und Institutionen ist nur in
Ausnahmefällen zulässig und bleibt dem Rat als Einzelfallentscheidung
vorbehalten.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen (Die
Fraktionen SPD, B´90/Die Grünen, CDU, AfD) und 3 Nein-Stimmen (Fraktion Die Linke und
Piratenpartei) dem Rat der Stadt Dortmund, mit den genannten Einschränkungen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Richtlinien für die Benennung von
Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Dortmund. Gleichzeitig werden die
gleichnamigen Richtlinien vom 14.05.1987 aufgehoben.
Folgender Absatz wird gestrichen:
- Konkretisierung der Zuständigkeiten - § 2 Abs. 4: - Neufassung

ABVG 12.02.2019:

Herr Rm Dudde erhebt die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zum Antrag.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt diesen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion B‘90/Die Grünen) sowie zwei Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen), ab.

In Kenntnis der beiden o. a. Empfehlungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Dortmund. Gleichzeitig werden die gleichnamigen Richtlinien vom 14.05.1987 aufgehoben.
zu TOP 5.2
Beabsichtigte Einziehung von Teilflächen der Geschwister-Scholl-Straße und der Straße Schwanenwall in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13018-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einleitung die Einziehung von öffentlichen Gehwegen westlich und südlich Schwanenwall Haus Nr. 37/Geschwister-Scholl-Straße 28.


zu TOP 5.3
Fahrbahnerneuerung Märkische Straße von Neutor bis B1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12765-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt die Fahrbahnerneuerung der Märkischen Straße von Neutor bis B1 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2.200.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004 – Abrechnungsfähige Maßnahmen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2019 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 400.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 61.600,00 Euro.


zu TOP 5.4
Fahrbahnerneuerung Münsterstraße von Mallinckrodtstraße bis Lortzingstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13017-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Fahrbahnerneuerung der Münsterstraße von Mallinckrodtstraße bis Lortzingstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 950.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004 – Abrechnungsfähige Maßnahmen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2019 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 450.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 300.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 26.600,00 Euro.


zu TOP 5.5
Grundinstandsetzung des "Bananenradweges" von Im Defdahl bis Klönnestraße - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12993-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt, die für die Grundinstandsetzung des „Bananenradweges“ von Im Defdahl bis Klönnestraße am 24.04.2018 von der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschlossenen Gesamtaufwendungen (Drucksache -Nr. 09296-17) von 270.000,00 Euro auf 550.000,00 Euro zu erhöhen.


zu TOP 5.6
Tödliche Unfälle mit Radfahrern
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2018
(Drucksache Nr.: 12887-18-E1)

Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 05.12.2018:

Hierzu: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.:12887-18-E1):

…wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgende Anträge:
1) Bei zukünftigen Sanierungen sowie bei Um- und Neubaumaßnahmen werden Fahrradstreifen
auch im Kreuzungsbereich mindestens in Regelbreite nach den ERA
ausgeführt (Schutzstreifen 1,5 m, Radfahrstreifen 2 m an stark und 1,85 m an
schwach befahrenen Straßen).
2) Alternative Strecken zu stark befahrenen Straßen werden als Fahrradstraßen ausgebaut
und für den Radverkehr optimiert. Auf diese Strecken wird durch entsprechende
Beschilderung hingewiesen.

Begründung
Zu 1: Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind an vielen Kreuzungen so schmal, dass Radfahrer
schlecht zu sehen sind und daher zu eng überholt werden. Radfahrer werden
dadurch gefährdet.

Zu 2: Das Führen des Radverkehrs über Nebenstraßen ist oft mit Umwegen und Zeitverlust
verbunden. In der Nordstadt gibt es bspw. mehrere sehr direkte, verkehrsarme Parallelstrecken
zu den Hauptverkehrsstraßen, welche sich durch gezielte Maßnahmen für den
Radverkehr ertüchtigen und zu Fahrradstraßen ausbauen ließen. So könnte ein großer
Teil des Radverkehrs sicher, direkt und schnell über diese Nebenstraßen abgewickelt
werden. Durch die geringere Kfz-Geschwindigkeit und das Fehlen der konfliktträchtigen
großen Knoten steigt das Sicherheitsniveau. Die Notwendigkeit, auch die Hauptstraßen
sicher zu gestalten, bleibt bestehen, weil dort wichtige Quellen und Ziele des Radverkehrs
liegen.

Mögliche Routen:
a) Im Spähenfelde-Osterlandwehr-Enscheder Str.-Lütgenholz-Heroldstr.-Priorstr.-
Westerbleichstr.-Feldherrnstr.-Fichtestr.-Sunderweg.
b) Stollenstr.-Haydnstr.-Erwinstr.-Bülowstr.-Lagerhausstr.
c) Uhlandstraße
d) Leuthardstr.-Krimstr.-Nordstr.-Burgholzstr. oder Leuthardstr.-Münsterstr.-Kleine
Burgholzstr.-Burgholzstr.

AUSW, 05.12.2018:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Angelegenheit
zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün sowie in den Beirat für
Nahmobilität.

ABVG 12.02.2019:

Frau Uehlendahl teilt hierzu mit, dass der o. a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr.: 12887-18-E1) bereits im Beirat für Nahmobilität behandelt worden sei. Hier habe man sich darauf verständigt, dass man diese sehr individuelle Thematik mit in die „Standarderarbeitung“ einfließen lassen werde. Der Beirat hat hierzu bereits eine Arbeitsgruppe gegründet in welcher für verschiedene Situationen Standardlösungen entwickelt werden sollen. Sobald diese Standardlösungen erarbeitet worden sind, werde man diese im Beirat empfehlen und dann entsprechend dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorlegen.

Weiter teilt Herr StR Wilde mit, dass sich die Ausführungen von Frau Uehlendahl zu Punkt 1 des o. a. Antrages beziehen. Zu Punkt 2 führt er aus, dass dieser zum „Masterplan Mobilität“ zugehörig sei und man diesen Punkt im Zusammenhang mit dem Teilkonzept Radverkehr bearbeiten werde. Auch hierzu werde dem Ausschuss zu gegebener Zeit ein entsprechender Bericht vorgelegt.

Herr Rm Gebel erklärt auf Nachfrage, dass er den Antrag seiner Fraktion aufgrund der mündlichen Ausführungen der Verwaltung zurückziehe.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.7
Verkehrssicherheit
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11261-18-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/BL, lag bereits zur Sitzung am 19.06.2018 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 11261-18-E2):

„Die oben genannte Anfrage wurde an die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
weitergeleitet. Zwischenzeitlich liegt die dortige Stellungnahme vor, über die ich Sie im
Folgenden informiere:
DSW 21 führt aus, dass es zu Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Bus und Stadtbahn
kommt. Im Bereich des Busverkehrs ist dies dem allgemeinen Verkehrsgeschehen geschuldet,
da sich die Busse im Individualverkehr, also mit zahlreichen anderen Verkehrsteilnehmern,
bewegen. Im Hinblick auf die Straßenbahn/Stadtbahn ist ebenfalls der Verkehrsbereich, in
dem der vorhandene Raum von der Straßenbahn und dem übrigen fließenden Verkehr geteilt
wird, als Unfallörtlichkeit zu nennen. Insbesondere sind hier die Bereiche der Ost-West-
Strecke der U43 und der U44 zu nennen. Jedoch gibt es keine Bereiche, die sich als besondere
Gefahr für die Reisenden, Anwohner/Fußverkehr im Streckennetz von DSW21 erwiesen
haben.
Ergänzen darf ich noch folgende Erläuterungen geben:
Zur Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sind für die Benutzer der jeweiligen
Bahnsteige sog. Hüpflichter in die Steuerung der Signalanlage integriert worden (diese sind
auch gesetzlich vorgeschrieben). Durch diese „Wechsel-Blink-Signale“ mit dem Symbol einer
Straßenbahn werden die Verkehrsteilnehmer auf sich nähernde Bahnen aufmerksam gemacht.
Außerdem sind im Straßenraum sogenannte Straßenbahnsicherungen existent, die eine
Vorrangschaltung für den Schienenverkehr beinhalten und die Ausfahrgeschwindigkeit der
Straßenbahnen gering halten.
Weder die DSW21 noch die Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt sehen insofern aktuell
einen Bedarf für weitergehende Sicherungsmaßnahmen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Klage vom Tiefbauamt unter der Telefonnummer 0231-50
25972 zur Verfügung.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.8
Beitragspflicht von Grundstückseigentümern bei der Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung des anliegenden Straßennetzes
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13354-19)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion):

„Die Fraktion der SPD bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
Begründung:
In der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 13.12.2018 hat sich der Rat in einer Resolution mehrheitlich für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW bei gleichzeitiger Kompensation durch zweckgebundene Landeszuweisungen ausgesprochen. Zuvor hatte die Landesregierung bereits signalisiert, dass sie zwar die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz reformieren möchte, aber den Kommunen keinesfalls zweckgebundene Landeszuweisungen dafür bereitstellen möchte, so dass die Erhebung der Beiträge von den Grundstückseigentümern für die Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung des anliegenden Straßennetzes landesweit abgeschafft werden könnte.“

ABVG, 12.02.2019:

Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
- nicht besetzt -


7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13221-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 (Gemeindeordnung) GO NRW die nachstehende durch den Oberbürgermeister und den Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün getroffene Dringlichkeitsentscheidung über die Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.


8. Anfragen
- nicht besetzt -


9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -



Die öffentliche Sitzung endet um 16:31 Uhr.




Gebel Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin


zu TOP 4.1:

Anlage zu TOP 4.1.pdf
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