Niederschrift (öffentlich)
über die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 20.03.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:33 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU) i.V.f.Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Herr RM Naumann(SPD) i.V.f. Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Herr RM Düdder (SPD) i.V.f.Frau RM Renkawitz (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Löffler (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Brunsing (B‘90/Die Grünen) i.V.f.Herrn RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Gurowietz (B‘90/Die Grünen) i.V.f.Herrn sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr sB Stammnitz (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Kühr (AfD)
Herr RM Thieme (NPD) ab 15:15 Uhr
2. Beratende Mitglieder:
Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus – Integrationsbeirat
Herr Rm Münch (FBI) bis 15:30 Uhr
3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Rath - 60/AL
Herr Halfmann-60
Herr Thabe - 61
Herr Hecker – 62
Frau Laubrock -64/stv. AL
Frau Linnebach-67/AL
Frau Bonan-FB1
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:
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Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 20.03.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.12.2018
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 13.02.2019
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Projekt PuLS - Parken und Laden in der Stadt
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13424-19)
3.2 Projekt ZUKUR - Zukunft Stadt Region Ruhr: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 11109-18)
3.3 Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13026-18)
3.4 PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens
Informationen über den Stand der Sanierung des Envio-Geländes nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen der Bezirksregierung Arnsberg und zu den bisher vorliegenden Mess- und Untersuchungsergebnissen
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13486-19)
3.5 Bezahlbares Wohnen in Dortmund
hierzu -> Vorschlag zur TO mit Antrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13254-19) -lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 vor-
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13254-19-E1) -lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 vor-
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13254-19-E2) -lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 vor-
hierzu -> Zusatz-Ergänzungantrag aus HH-Beratung (Fraktion B'90/Die Grünen) (ursprüngliche Drucksacher Nr.: 12124-18-E10)
(Drucksache Nr.: 13254-19-E4)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13254-19-E3)
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
4.1 Masterplan Plätze in der Innenstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13222-19)
4.2 Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13074-18) -lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 05.03.2019
(Drucksache Nr.: 13074-18-E2)
4.3 Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13088-18) -lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 vor-
4.4 Bauleitplanung;
57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Entscheidung über während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen, II. Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018,
III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018, V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13087-18) -lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 vor-
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2019 -lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 20.02.2019
(Drucksache Nr.: 13087-18-E1) -lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 vor-
4.5 Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal - und Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) sowie Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13296-19)
4.6 Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Umstellung auf ein vereinfachtes Verfahren, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13297-19)
4.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), II. Beifügung der Begründung vom 30.11.2018,
III. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12083-18)
4.8 Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Durchführungsplanes Nr. 18 am Dortmunder U
hier:
I. Entscheidung über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches der Teilaufhebung des Durchführungsplanes Nr. 18
III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung (Drucksache Nr.: 12143-18)
4.9 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich D - Hermann-/Schüruferstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch
hier: Einstellung des Verfahrens und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Beschluss (Drucksache Nr.: 13293-19)
4.10 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule) -
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss (Drucksache Nr.: 13558-19)
4.11 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 235 - westlich Emschertal-Grundschule - im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule - sowie des Bebauungsplanes Ap 126 Änderung Nr. 3)
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss (Drucksache Nr.: 13559-19)
4.12 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -
Beschluss (Drucksache Nr.: 13155-19) -lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 vor-
4.13 Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13028-18)
4.14 Verlagerung des Dortmunder Reitervereins
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13414-19-E1)
4.15 Fahrradabstellanlage
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12440-18) -lag bereits zur Sitzung am 07.11.2018 vor-
4.16 Vorgartengestaltung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12898-18-E1) -lag bereits zur Sitzung am 05.12.2018 vor und wurde beschlossen -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12898-18-E2)
4.17 Milieuschutzsatzung Hafenviertel
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 13731-19)
4.18 B1-Tunnel
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 21.02.2019 (Drucksache Nr.: 13468-19)
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
5.1 Luftreinhalteplanung
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11825-18-E4)
Hinweis: Über diesen Antrag wurde in der Sitzung am 13.02.2019 mit Ausnahme des Punktes 5.2 "Umweltsensitives LKW-Routing" bereits ein Beschluss gefasst.
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11248-18-E5) - lag bereits zu den Sitzungen am 07.11.2018 und am 13.02.2019 vor -
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11953-18-E1) -lag bereits zur Sitzung am 05.12.2018 vor-
5.2 Sachstand zur Wiederaufforstung am Haus Kurl
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 13730-19)
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
6.1 Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen zum Geschäftsjahr 2018
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13526-19)
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
7.1 Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungszentrum in der Nordstadt"
Kostenerhöhung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13179-19)
7.2 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Sozialstudie 2018
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12671-18)
7.3 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Urbane Landwirtschaft: Dauerhafte Hochbeete für das Hörder Zentrum
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13401-19)
7.4 Stadtumbau Dorstfeld
Sachstandsbericht zum Bürgerhaus Dorstfeld
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13593-19)
8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes - nicht besetzt-
9. Angelegenheiten des Angenda-Büros - nicht besetzt-
10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik - nicht besetzt-
11. Anfragen
11.1 Sachstand der Teilasphaltierung des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel" nach dem Beschluss des Naturschutzbeirates vom 30.01.2019 zu einer möglichen Rücknahme seines Widerspruchs
Anfrage zur Tagesordnung (FBI) (Drucksache Nr.: 13603-19)
11.2 Motocross-Fahren im NSG Am Klusenberg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI) (Drucksache Nr.: 13610-19)
12. Informationen der Verwaltung
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Goosmann benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Ergänzung:
Man einigt sich darauf, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Vorlage als neuen TOP 8.1 zu ergänzen: „Grundstücksmarktbericht 2019“ Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13878-19)
Sonstige Änderungen:
1.Zu TOP 4.15 Fahrradabstellanlage, Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die
Grünen) (Drucksache Nr.: 12440-18)
einigt man sich darauf, diesen zuständigkeitshalber an den Ausschuss
für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) zu überweisen, zu welchem dann auch zu
einer der nächsten Sitzungen die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung
vorliegen wird.
2. Weiter einigt man sich auf Bitte von Herrn Rm Waßmann darauf, die Tagesordnungspunkte
TOP 4.2 Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr“ (Drucksache Nr.: 13074-18) sowie
TOP 4.3 „Stellungnahme Handlungsprogramm räumliche Entwicklung der Metropole Ruhr“ (Drucksache Nr.: 13088-18) aufgrund weiteren Beratungsbedarfes in die nächste Sitzung zu vertagen.
Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.12.2018
Die Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.12.2018 wird genehmigt.
zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 13.02.2019
Die Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 13.02.2019 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -nicht besetzt-
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Projekt PuLS - Parken und Laden in der Stadt
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13424-19)
AUSW, 20.03.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt PuLS – „Parken und Laden in der Stadt“ vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheids des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität sofort umzusetzen.
2. Die haushaltsneutrale Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen (Mehraufwendungen sowie Mehrerträge) des Projektes in der Haushaltsplanung 2020-2022.
3. Einen befristeten Projekteinsatz ab Bewilligung des Förderbescheides voraussichtlich 01.05.2019 - 31.12.2022.
zu TOP 3.2
Projekt ZUKUR - Zukunft Stadt Region Ruhr: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 11109-18)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung nimmt den 1. Sachstandsbericht zum “nordwärts“-Förderprojekt „Zukunft – Stadt – Region – Ruhr“ (ZUKUR) zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13026-18)
hierzu Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 07.03.2019:
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion dem Projektsteckbrief Nr. 3 „Digitale Straße“ entnehme, dass das Projekt Ende 2018 abgeschlossen sei. Die Digitalisierung der Straße sei auch im Hinblick auf die Lenkung der Verkehrsströme und mit Referenz zu dem Zusatzantrag seiner Fraktion zum Masterplan Mobilität ein wichtiges Thema.
Seine Fraktion bitte darum, für die Beratungen im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün, sowie im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nähere Ausführungen darüber zu erhalten, welche Ergebnisse in diesem Projekt erzielt worden seien. Es wäre wünschenswert, wenn die Projektergebnisse als Anlage zu dieser Vorlage für die nächste bzw. übernächste Woche vorliegen würden.
Herr Dr. Rettberg (01/CIO) teilt mit, dass dies ein Projekt der Fachhochschule Dortmund und der Wilhelm Schröder GmbH sei, welches durch die Allianz Smart City begleitet wurde. Die Ergebnisse lägen in Form eines Berichtes der Wilhelm Schröder GmbH vor, welchen er zur Verfügung stellen könne.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den 1. Sachstandsbericht zu den bisherigen Aktivitäten der Stadt Dortmund und ihrer Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City zur Kenntnis.
AUSW, 20.03.2019:
Der durch Herrn Dr. Rettberg im Ausschuss für Personal und Organisation angekündigte Abschlussbericht wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 1. Sachstandsbericht zu den bisherigen Aktivitäten der Stadt Dortmund und ihrer Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City sowie den o. a. Abschlussbericht zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens
Informationen über den Stand der Sanierung des Envio-Geländes nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen der Bezirksregierung Arnsberg und zu den bisher vorliegenden Mess- und Untersuchungsergebnissen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13486-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den aktuellen Sachstand zur Sanierung des Envio-Geländes nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen der Bezirksregierung Arnsberg und die Informationen zu den bisher vorliegenden Mess- und Untersuchungsergebnissen zur Kenntnis
zu TOP 3.5
Bezahlbares Wohnen in Dortmund
Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung mit Antrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13254-19):
….die Fraktion der SPD bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung darzustellen, wie die konkreten Vorstellungen bzw. Planungen der Verwaltung sind, um zeitnahe mehr Flächen für öffentlich geförderte Mietwohnungen in Dortmund bereitzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie der DoGeWo effektiv (mehr) städtische Grundstücke zur Verfügung gestellt werden können, um den kommunalen Wohnungsbau auszuweiten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Ankauf von Belegungsrechten bei privaten Vermietern zielführend für das Dortmunder Stadtgebiet ist, um die soziale Segregation zu reduzieren.
4. Die Verwaltung wird beauftrag zu prüfen, wie Wohnungsbaugenossenschaften auf dem Dortmunder Stadtgebiet unterstützt werden können.
5. Beim Geschossaufbau gibt es immer wieder Probleme mit dem Anbau von Aufzügen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie dies flexibler gehandhabt werden kann. Zudem wird die Verwaltung beauftragt aufzuzeigen, wo es besondere Auflagen gibt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, warum es in Dortmund bislang wenige Beispiele für Modulbauweise sowie Holzhäuser gibt und warum sich diese Ideen ggf. nicht auf Dortmunder Stadtgebiert bewährt haben.
7. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, ob es auf Dortmunder Stadtgebiet auch Beispiele für die Entwicklung von extrem kleinen Grundstücken mit innovativen Projekten gibt und wie diese ggf. häufiger umgesetzt werden können.
8. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung die oben genannten Punkte bis zum Ende des ersten Quartals 2019 dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorzustellen.
Begründung:
Mit dem Beschluss des Haushalts 2019 hat der Rat der Stadt die Verwaltung mit einem Prüfauftrag zum geförderten Wohnungsbau beauftragt. So soll bis zum Ende des ersten Quartals 2019 im Bereich des Beschlusses zum geförderten Wohnungsbau geprüft werden, ob die Quote für öffentlich geförderte Mietwohnungen bei Bauvorhaben auf von der Stadt veräußerten Flächen auf 30 Prozent erhöht werden kann. Zudem soll geprüft werden, ob für 5 Prozent der neu zu planende Wohnungen in Rahmen von Bebauungsplänen Nettokaltmieten im preisgedämpften Segment vorgeschrieben werden können. Auch soll geprüft werden ob ein Konzept für die Festlegung und Anwendung von gedeckelten Nettokaltmieten, weiteren Vorgaben und Bindungsfristen entwickelt werden kann. Ebenfalls soll geprüft werden, ob die Quotierungsreglung kontinuierlich evaluiert werden kann.
Damit der Bau von Wohnungen auf dem Dortmunder Stadtgebiert allgemein und die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen im speziellen erhöht werden können, soll dieser Prüfauftrage durch die oben genannten Punkte ergänzt werden und gemeinsam vorgestellt werden. Ziel ist das Wohnungsangebot insbesondere im unteren und mittleren Segment auszuweiten und die Situation auf dem Mietmarkt zu entspannen, um dadurch den weiteren Anstieg der Mieten zu begrenzen.
Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 13254-19-E1):
…….die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN begrüßt die mit dem vorliegenden Antrag erkennbare
Bewegung der SPD beim Thema sozialer Wohnungsbau. Wir möchten
den Antrag aber um zwei konkrete Punkte erweitern.
1) Die Verwaltung wird gebeten, das Liegenschaftsamt in die Prüfung einzubeziehen.
Das Liegenschaftsamt hat die Möglichkeiten einer Grundstücksübertragung an
DOGEWO auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bereits im Vorfeld der
Haushaltsberatungen 2019 geprüft. Dies hatte zu mehreren Anträgen für die Haushaltsberatungen
geführt.
2) Die Verwaltung wird gebeten, konkret die Bebauungspläne Br 213 und Lü 140
in die Prüfung aufzunehmen.
Begründung
Erfolgt mündlich
Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13254-19-E2):
…die Fraktion der SPD bittet um Beratung und Beschlussfassung des zusätzlichen Antrages:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie gegen Anbieter, die ohne Genehmigung
Wohnraum auf Online-Vermittlerportalen für touristische Zwecke anbieten, vorgegangen
werden kann. Sofern entsprechende Genehmigungen hierfür vorliegen oder Vermietungen
im Rahmen der Zweckentfremdungssatzung erfolgen, soll geprüft werden, wie sichergestellt
werden kann, dass anfallende Steuern korrekt abgeführt werden.
Begründung:
In Dortmund gibt es eine größere Anzahl von Wohnungen, die auf Online-
Vermittlerportalen (z.B. airbnb) für touristische Zwecke angeboten werden. Eine Vielzahl
dieser Angebote macht dabei den Eindruck, dass die angebotenen Wohnungen ausschließlich
für touristische Zwecke bereitgehalten werden. Laut bestehender Zweckentfremdungssatzung
der Stadt ist die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken außer
Wohnen ohne Genehmigung nicht erlaubt.
Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13254-19-E4) (siehe Anlage)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13254-19-E3) (siehe Anlage):
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
zu TOP 4.1
Masterplan Plätze in der Innenstadt
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13222-19)
Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 12.03.2019:
Herr Rm Gebel kritisiert die Vorlage insgesamt, indem er die einzelnen Kritikpunkte, wie z. B. kein barrierefreies Layout der Anlage zur Vorlage sowie inhaltliche Widersprüchlichkeiten bei den einzelnen Vorhaben für die Plätze ausführlich verdeutlicht.
Herr Rm Mader führt an, dass seine Fraktion der Vorlage grundsätzlich zustimmen werde. Weiter gibt er zu Protokoll, dass man für den Bereich des Hansaplatzes und der dort beschriebenen Bebauung nicht zustimmen werde.
Herr Rm Frebel schließt sich den Worten seines Vorredners für seine Fraktion an.
Herr Wilde informiert darüber, dass es sich bei der heutigen Vorlage zunächst um einen ersten „Aufschlag“ handeln würde. Im Anschluss hieran werde insgesamt eine weitere Aufbereitung der Inhalte erfolgen, im Rahmen derer auch die Beteiligung der Bürgerschaft (u. a. in Form einer „Planungswerkstatt“) stattfinden werde. Aufgrund aller hierdurch erlangten Erkenntnisse, werde dann eine weitere Vorlage erarbeitet, mit welcher ebenso die heute evtl. noch vorhandenen Unstimmigkeiten ausgeräumt würden. Außerdem werde die Verwaltung für jede einzelne Maßnahme vor einer Umsetzung jeweils gesonderte Vorlagen erstellen. Vor diesem Hintergrund bittet er darum, die Thematik heute offen anzunehmen und die Vorlage zu befürworten.
Der Vorsitzende, Herr Rm Pisula, lässt unter Berücksichtigung der o. a. Anmerkungen wie folgt zur Vorlage abstimmen:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
AUSW, 20.03.2019:
Frau Rm Hawighorst-Rüßler gibt bezüglich des „Hansaplatzes“ zur Kenntnis, dass man hier unbedingt das Marktgeschehen berücksichtigt haben wolle, wenn es da um eine gastronomische Ausweitung oder Nutzung gehe. Grundsätzlich gebe man zu Bedenken, dass eine „ Eventisierung “ der Innenstadt dazu führen könne, dass die Vororte größere Problem mit ihren gastronomischen und anderen Angeboten haben werden und man dieses auch im Blick behalten sollte.
Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass seine Fraktion der Vorlage heute, allerdings mit einigen Hinweisen, was den „Hansaplatz“ angehe, zustimmen werde. Es kursiere ja, recht nachhaltig, das Thema einer Markthalle, zu welcher die Pläne schon sehr weit gediehen seien. Hierzu sei man nach wie vor sehr skeptisch, weil diese Maßnahme Einfluss auf die verschiedenen Märkte (Wochenmarkt, Weihnachtsmarkt etc.) habe. Zum Thema „Alter Markt“ sei in der Vorlage, verklausuliert, aber erneut die Absicht mitgeteilt, langfristig das Konzept eines einheitlichen Stadtbildes (bzgl. der Bestuhlung und Sonnenschirme) wieder aufzugreifen. Hier sei man nach wie vor nicht für eine Uniformität. Weiter führt er an, dass an verschiedenen Stellen in der Vorlage Teilstücke des Wallrings angesprochen wurden, um diesen aufzuwerten. Hierin stecke durchaus auch eine Chance, dass man abschnittsbezogen dazu kommen könnte, ganze Teile des Wallrings aufzunehmen und neu zu gestalten und nicht nur partiell, auch unter der Berücksichtigung von Mobilitätsthemen.
Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage heute nicht beitreten werden könne. Insgesamt enthalte die Vorlage durchaus interessante Ansätze, wie man mit Plätzen umgehen könne. Man sollte allerdings lieber zunächst einmal in einen richtigen Masterplanprozess einsteigen, woran man dann auch Anwohner und Akteure entsprechend einbeziehe, um etwas zu entwickeln, was dann auch einen breiten Konsens hätte. Das vorliegende Konzept sei ihm jetzt aufgrund des bevorstehenden Kirchentages zu sehr durch Eile geprägt.
Herr Rm Klösel kritisiert, dass zu keinem dieser Plätze irgendetwas zur Verbesserung des Themas „Sanitäranlagen“ (Erreichbarkeit, etc.) geäußert wurde und sei es nur, die Möglichkeit, das Thema über anliegende Gaststätten oder durch Bezugnahme auf die Erfahrungen mit der „Netten Toilette“ abzuhandeln. Er hoffe, dass in 20 Jahren ein Masterplan „Toilettenanlagen“ existiere, welcher dann auch umgesetzt würde.
Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass ihre Fraktion dem vorliegenden Masterplan zustimmen werde, diesen allerdings auch zunächst nur als Auftakt und auch nur als erste Bewertung für den inneren Bereich ansehe. Bei zukünftigen, weiteren Planungen, in welche unbedingt auch die Vororte einbezogen werden sollten, käme es ihrer Fraktion besonders darauf an, dass letztendlich dann auch für die Bezirksvertretungen die entsprechenden finanziellen Mittel fließen würden.
Zum Thema „Hansaplatz“ schließe man sich bzgl. der „Markthalle“ grundsätzlich der Haltung der CDU-Fraktion an.
Herr Wilde verweist zunächst auf seine o. a. Ausführungen zur Vorlage aus der Sitzung des ABVG vom 12.03.2019. Weiter erläutert er, dass er auch die Notwendigkeit dafür sehe, die Planungen in einem zweiten Schritt auf die Außenbereich auszudehnen. Zum Thema „Sanitäranlagen“ skizziert er, dass es in der Innenstadt punktuelle weitere Anlagen geben werde. Der Vertrag “Wall“ für die öffentlichen Toilettenanlagen werde im nächsten Jahr neu ausgeschrieben. In den Nebenzentren setze man insbesondere auf die positiven Erfahrungen, die man in Hörde mit der „Netten Toilette“ gemacht habe. Dieses Vorhaben werde auf alle Nebenzentren ausgeweitet werden. Von daher sei man hierzu, auch ohne Masterplan, bereits auf einem guten Weg.
Die heutigen Äußerungen des Herrn Rm Waßmann zur Aufwertung des Wallringes halte er für einen richtigen Ansatz. Man plane, auch gefördert mit den Mitteln des Landes, in den nächsten 3 Jahren verschiedene Maßnahmen zur Emissionsminderung in der Innenstadt durchzuführen. Eine dieser Maßnahme werde sich hierbei nochmal planerisch, funktional mit dem Wall auseinanderzusetzen. Das Ergebnis werde man dann hier gemeinsam diskutieren. Sein Ziel sei es, auf der Grundlage dieser funktionalen Überprüfung des Walls einen städtebaulichen Wettbewerb „aufzusatteln“, um dann den gesamten Wall zu betrachten.
Herr Rm Gebel kritisiert, dass in der Vorlage nicht einmal der Begriff „Abfalleimer“ erwähnt wurde. Hierbei handele es sich nicht um die einzige Lücke. So etwas passiere seiner Meinung nach eben, wenn die entsprechende Beteiligung erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werde.
In Kenntnis der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und Ratsgruppe NPD/ Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zum „Masterplan Plätze in der Innenstadt“ zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung eines öffentlichen Dialogverfahrens in Form einer Planungswerkstatt zur Konkretisierung der Ziele und Maßnahmen des „Masterplans Plätze in der Innenstadt“ und ermächtigt die Verwaltung, hierfür ein externes Büro zu beauftragen.
3. Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung im Haushaltsjahr 2019 im Rahmen des Haushaltsplanes 2019 ff nicht berücksichtigte Mehraufwendungen in Höhe von 560.000,00 €, welche zusätzlich durch die Fachbereiche 3, 61 und 66 vorfinanziert werden.
zu TOP 4.2
Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13074-18)
AUSW, 20.03.2019:
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 05.03.2019 (Drucksache Nr.: 13074-18-E2):
…….während des Gremiengangs sind Anpassungsbedarfe der Dortmunder Stellungnahme zum
Entwurf des Regionalplans Ruhr gewahr geworden, die zum Zeitpunkt der Vorlagenerarbeitung
nicht absehbar waren:
Zum einen hat der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde in seiner Sitzung am 30.01.2019
die Stellungnahme der Naturschutzverbände beschlossen. Aufgrund der Sitzungsfrequenz des
Beirats konnte dieser im Gremiengang nicht berücksichtigt werden. Der Geschäftsbereich
61/2 hat in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 60 die Stellungnahme geprüft und einige
Anregungen identifiziert, die in die Stellungnahme der Stadtverwaltung aufgenommen werden
sollen.
Zum anderen sind Anregungen von Emschergenossenschaft/Lippeverband an die Stadtverwaltung
mit der Bitte herangetragen worden, diese ebenfalls gegenüber dem RVR geltend zu
machen. Nach positiver Prüfung durch den Geschäftsbereich 61/2 sollen diese ebenfalls Gegenstand
der Dortmunder Stellungnahme werden.
Des Weiteren haben sich die Entwicklungsabsichten für den Sondergebietsstandort Aplerbeck-
Ost seitens eines Flächeneigentümers verändert und dem Fachbereich 61 ist zusätzlich
ein kleinerer Korrekturbedarf an der ursprünglichen Stellungnahme zum Regionalplanentwurf
aufgefallen. Im nördlichen Bereich soll nun der in der Entwurfsfassung enthaltene
Allgemeine Siedlungsbereich (ASB) bestehen bleiben und im südlichen Bereich der Bereich
für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) adäquat zum Planungsmaßstab/ zur Darstellungsschwelle angepasst werden.
Diese Änderungen/ Ergänzungen sind in den Anlagen genauer ausgeführt und sollen in den
Gremiengang bzw. die Drucksache-Nr. 13074-18 aufgenommen werden. Die Vorlage 13074-
18 wird entsprechend ergänzt. Damit werden die Änderungen/ Ergänzungen Gegenstand der
Sitzung des AUSW am 20.03.2019 sowie der Ratssitzung am 28.03.2019. Der Rat der Stadt
Dortmund nimmt die Ergänzung der Stellungnahme der Stadt Dortmund samt Anlage zur
Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den RVR.
Darüber hinaus fand am 30.01.2019 in der Bürgerhalle des Dortmunder Rathauses in Kooperation
mit dem Regionalverband Ruhr eine Informationsveranstaltung zum Entwurf des Regionalplans
Ruhr sowie des „Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole
Ruhr“ (siehe Vorlage 13088-18) statt. Stadtrat Ludger Wilde hat angeboten, eine Dokumentation
der Veranstaltung in den Gremiengang einzustellen. Zu Ihrer Kenntnis finden Sie daher
einen entsprechenden Protokollauszug anbei (siehe Anlage zur Niederschrift) .
hierzu ->Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom
30.01.2019 :
Herr Quittek stellte die Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Entwurf des Regionalplans Ruhr (siehe Anlage zum Tagesordnungspunkt 3.2) dem Beirat vor.
Beschluss
Der Beirat beschließt bei einer Enthaltung der von Herrn Quittek vorgetragenen Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Entwurf des Regionalplans Ruhr (siehe Anlage zum Tagesordnungspunkt 3.2) zu folgen und bittet, diese sowohl dem Planungsamt als auch dem Rat der Stadt Dortmund zuzuleiten.
hierzu ->Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:
13074-18-E6):
…-die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung des folgenden Änderungsantrags bzgl. der Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des Regionalplans Ruhr:
1. Siedlungsflächenbedarfsplanung, Planungshorizont (Anlage 1, S. 2 ff)
Den Einwendungen gegen das Berechnungsmodell des RVR zur Ermittlung von Flächenbedarfen wird nicht gefolgt (siehe auch Punkt 2).
Der Anregung, Ober- und Mittelzentren einen Flächenzuschlag von 20 % zu gewähren (S. 4), wird nicht gefolgt.
Zudem sollen bei der Ermittlung von Wirtschaftsflächenreserven die Brachflächen weiterhin vollständig (zu 100 %) angerechnet werden (S. 4).
2. Bedarfskonto-Lösung (Anlage 1, S. 4 f)
Das dynamisch angelegte Bedarfsberechnungsmodell des RVR ist durch die gesetzlichen Grundlagen im Landesplanungsgesetz und Landesentwicklungsplan rechtlich vorgegeben. Der Entwurf des Regionalplans Ruhr sieht zudem ein sogenanntes „virtuelles Bedarfskonto“ vor. Dies stellt sicher, dass kommunale Flächenbedarfe – auch wenn sie noch nicht verortet werden können – den Kommunen als stille Reserve erhalten bleiben. Die Höhe dieses Bedarfskontos wird mindestens alle drei Jahre über die Erhebung der Reserven und der Fortschreibung des Bedarfs – bedarfsgerecht nach LEP – aktualisiert. Es bildet insofern die aktuellen Entwicklungstendenzen ab. Damit ist gewährleistet, dass neue Bedarfe fortlaufend identifiziert und hierfür neue Flächen frühzeitig planerisch gesichert werden können.
3. Anregungen und Hinweise zu den textlichen Bestandteilen des Regionalplans Ruhr (Anlage 1, S. 7–18 sowie Anregungen von EGLV)
Siedlungsentwicklung
GS 1.1-5: Hier wird dem Änderungsvorschlag der Emschergenossenschaft gefolgt.
Ziel 1.1-9: Bleibt als Ziel erhalten.
GS 1.1-11: Der Grundsatz bleibt erhalten. Dem Ergänzungsvorschlag der Emschergenossenschaft wird gefolgt (nicht dem ursprünglichen Text der Stellungnahme).
Ziel 1.2-1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt (siehe auch Punkt 1).
Ziel 1.8-1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Freiraumentwicklung
GS 2.1-4: Der Grundsatz bleibt erhalten.
GS 2.1-5: Dem Ergänzungsvorschlag der Emschergenossenschaft wird gefolgt (nicht dem ursprünglichen Text der Stellungnahme).
Ziel 2.2-1: Der Stellungnahme wird gefolgt. Sie wird wie folgt
ergänzt: „Besonders gravierende Barrieren, die Regionale Grünzüge zerschneiden, werden abgebaut.“
Standorte der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur
GS 5.4-7: Die Empfehlung der Emschergenossenschaft soll wie folgt ergänzt werden: „Flächen für die Regenrückhaltung bzw. Regenwasserversickerung sollen als Biotope für Fauna und Flora gestaltet werden.“
Verkehr und technische Infrastruktur
Ziel 6.6-1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt, die Anlage 3 der Stellungnahme (Schreiben von Dortmund Airport) entfällt.
Es wird angeregt, das Ziel „Flughafen Dortmund bedarfsgerecht sichern“ zu streichen und durch die Formulierung im bisher gültigen Regionalplan Arnsberg,
Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – unter Ziff. 4.1.5, Ziel 33, wie folgt zu ersetzen:
„Der leistungsfähig ausgebaute regionale Verkehrsflughafen Dortmund soll in seinem derzeitigen Bestand (Start- und Landebahn, Lärmschutzkurven) gesichert werden.“
Ziel 6.6-2: wird wie folgt umformuliert:
„Der Flughafen Dortmund betreibt seine Entwicklung unter Berücksichtigung schutzbedürftiger Siedlungsstrukturen und Planungen der Stadt Dortmund und angrenzender Kommunen.“
Ziel 6.6-5: In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in der Erläuterung des Grundsatzes 6.6-5 „ÖPNV-Anbindung des Flughafens Dortmund verbessern“ die Formulierung „Zur Steigerung der Attraktivität des Standorts und im Hinblick auf eine Entlastung des Straßennetzes soll zukünftig der Flughafen Dortmund auch über das Schienennetz des ÖPNVs zu erreichen sein“ zu streichen ist.
Rhader Hof (Anlage 1, S. 18)
Der Stellungnahme der Stadt wird nicht gefolgt.
Stattdessen wird die Ausweisung der Fläche Rhader Hof als ASB gestrichen. Das NSG Dellwiger Bachtal/Deipenbecker Wald (Rhader Hof) wird erweitert und nach Norden ins Wideybachtal weitergeführt.
4. Anregungen zu den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Ruhr (Anlage 2, S. 1–13)
Ap 2: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Ap 3: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Ev 1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hom 1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hom 6: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hom 11: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hu 5: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
InO 4: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
InW 2: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Lü 5: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Lü 7: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Mg 2: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
5. Weitere Anregungen zu den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Ruhr
Die Wohnbauflächen Wickede-West und -Nord werden nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen, sondern als Gebiete zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) und als Regionaler Grünzug (RGZ) festgelegt.
An der Stadtgrenze nach Lünen wird auf die Darstellung des interkommunalen Gewerbegebietes Groppenbruch südlich Königsheide als Bereich für gewerbliche Nutzung (GIB) verzichtet. Stattdessen wird das NSG Groppenbruch einschließlich der Halde Groppenbruch und die Vernetzung zum NSG Im Siesack über den Herrentheyer Bach als BSN im Regionalplan dargestellt.
Für den Bereich nördlich der ehemaligen Kokerei Hansa wird die derzeitige Darstellung als BSLE beibehalten.
Das Gebiet Osterschleppweg, südlich von Wickede, wird nicht als GIB, sondern als BSLE ausgewiesen.
Die Fläche Buddenacker wird nicht weiter als GIB, sondern als "Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (FAB)“ und "Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Zudem wird angeregt, die Fläche in einen großräumigen Offenlandbereich einzugliedern.
Die Fläche des Bebauungsplans Asseln-Süd wird nicht mehr als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), sondern als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen.
Die ehemalige Deponie Westfalenhütte, südlich des NSGs Kirchderner Wald, wird als BSN ausgewiesen.
Die Feldfluren südlich Asseln-Wickede, nördlich Brackel-Asseln-Wickede, Brechten beidseitig der B236n und zwischen Salingen und Witten werden als Vorrangflächen für bedrohte Feldvögel (Offenlandbereiche) dargestellt.
hierzu -> Empfehlung der Bezirksvertretung-Hörde vom 12.03.2019:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde hat zu der Vorlage 2 Anmerkungen:
1. Auf Seite 7 der Anlage, Kürzel Hö 8: die in der Begründung angegebene Verlängerung der U 41 Richtung Süden bis Wellinghofen sollte dahingehend korrigiert werden, dass die Verlängerung Richtung Benninghofen richtig ist.
Richtung Wellinghofen soll die U49 ggfs. verlängert werden.
2. Eine Zustimmung zur Vorlage beinhaltet nicht, eine Festlegung, dass alle Ziele und Projekte zwingend so umgesetzt werden sollen.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
hierzu -> Empfehlung der Bezirksvertretung-Mengede vom 13.03.2019:
Die Bezirksvertretung Mengede fordert weiterhin die Biotop-Verbindung. Was bedeutet, dass die Gewerbeansiedlung „Im Dicken Dören“ abgelehnt wird.
Außerdem sollten alte Schienentrassen nicht bebaut werden, damit sie ggf später für eine erneute oder andere Nutzung zur Verfügung stehen.
In der Anlage auf Seite 12 soll das Kürzel Mg2 „südlich Schloss Bodelschwingh“ gestrichen werden.
Zukünftig sollen die Karten auch die Übergänge über die Stadtgrenzen enthalten.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt mit den gemachten Anmerkungen bei 2 Gegenstimmen (SPD-Fraktion) und 2 Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) mehrheitlich dem Rat der Stadt Dortmund die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis zu nehmen und die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr zu beschließen.
hierzu -> Empfehlung der Bezirksvertretung-Brackel vom 14.03.2019:
Zur „Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr“ beschließen die Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen und CDU in der Bezirksvertretung Brackel einstimmig bei einer Stimmenthaltung (Herr Dr. Sickert, Die Linke) nachfolgend aufgeführten Antrag:
„Die Gewerbeflächen Buddenacker, Asseln-Süd und Osterschleppweg werden aus dem Entwurf des Regionalplanes gestrichen. Sie sind nicht weiter als „Tauschflächen“ vorzuhalten. Daher ist auch eine nochmalige Eignungsuntersuchung entbehrlich.
Begründung:
Die drei Flächen werden von der Verwaltung als „perspektivisch auf allen
Planungsebenen aufzugeben“ eingestuft. Diese Einschätzung wird nachvollziehbar
mit der fehlenden Wirtschaftlichkeit begründet, u.a. aus städtebaulicher Sicht
und auch wegen der hohen Ausgleichserfordernisse durch die besondere
Schutzkategorie der angetroffenen Böden.
Ein Verbleib im Entwurf macht daher keinen Sinn, auch nicht die weitere
Vorhaltung als so genannte „Tauschflächen“. Selbst wenn keine Ersatzflächen
gefunden werden, scheidet eine Nutzung dieser drei Flächen aus. Ein Tausch kann
nur dann stattfinden, wenn die zu tauschenden Flächen gleiche Möglichkeiten
eröffnen. Das ist hier nach Aussagen der Verwaltung nicht der Fall.
Da die in der Vorlage geschilderten und nachvollziehbar erläuterten
Ausschlussgründe irreversibel sind, können auch sofort die nötigen
Konsequenzen gezogen werden. Das schafft Klarheit vor Ort und verhindert
unnötige Verwaltungsarbeit.
Der Osterschleppweg wird nicht weiter als GIB, sondern als BSLE ausgewiesen.
Die Fläche Buddenacker wird nicht weiter als GIB, sondern als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (FAB)“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Zudem wird angeregt, die Fläche in einen großräumigen Offenlandbereich einzugliedern. Die Fläche des Bebauungsplans Asseln-Süd wird nicht mehr als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), sondern als allgemeine Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen.“
Dem nachfolgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen stimmt die Bezirksvertretung mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) bei 3 Stimmenthaltungen (CDU-Fraktion) zu:
„Textliche Festlegungen des Regionalplans Ruhr – Flughafen Dortmund
Zu Teil B Textliche Festlegungen des Regionalplans Ruhr
6.6 Flughäfen
Die BV Brackel beschließt:
a) Das Ziel 6.6-1 „Flughafen Dortmund bedarfsgerecht sichern“ wird gestrichen. Die Formulierung im bisher gültigen Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – unter Ziff. 4.1.5, Ziel 33, wird beibehalten. Das Ziel wird wie folgt formuliert: „Der leistungsfähig ausgebaute regionale Verkehrsflughafen Dortmund soll in seinem derzeitigen Bestand (Start- und Landebahn, Lärmschutzkurven) gesichert werden.“
Begründung zu a):
Nach den Erläuterungen zum Ziel 6.6-1 („Flughafen Dortmund bedarfsgerecht sichern“) ist ein Ausbau des Flughafens Dortmund möglich, wenn durch Veränderungen des Ausbauzustandes (z. B. Verlängerung der Start-/Landebahn) der Betriebszeiten und der flugtechnischen Einrichtungen der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen nichts entgegensteht.
Der Flughafen Dortmund verfolgt weiterhin Ausbaupläne hinsichtlich der Verlängerung der Start- und Landebahn. Die Geschäftsführung des Flughafens Dortmund hält aus diesem Grund die Einstufung des Flughafens im neuen LEP NRW als „landesbedeutsamer Flughafen“ für besonders wichtig, um eine „bedarfsgerechte“ Entwicklung zu ermöglichen und nicht auf eine reine Bestandssicherung beschränkt zu sein. Dabei ist der Begriff „bedarfsgerecht“ nicht konkretisiert und könnte mit den o. g. geschilderten Ausbaumaßnahmen begründet werden.
b) Das Ziel 6.6-2 wird wie folgt umformuliert: „Der Flughafen Dortmund betreibt seine Entwicklung unter Berücksichtigung schutzbedürftiger Siedlungsstrukturen und Planungen der Stadt Dortmund und angrenzender Kommunen.“
Begründung zu b):
Der Gesundheits- und Lärmschutz der Bevölkerung ist ein hohes Gut und wird durch Fluglärm erheblich beeinträchtigt. Die Beschränkung und Bekämpfung von Fluglärm darf nicht ausschließlich der kommunalen Planungsbehörde auferlegt werden. Die jetzt im Regionalplan unter Ziel 6.6-2 vorgeschlagene Formulierung würde hier einen grundlegenden Paradigmenwechsel vornehmen. Der Verweis auf die gemeindliche Bauordnung, einen „ausreichenden Abstand zu Flugplätzen und Verkehrslandeplätzen“ einzuhalten, würde in diesem Fall einen massiven Eingriff in die Planungshoheit der Kommune bedeuten.“
Der nachfolgend aufgeführte Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen wird mit 4 Ja-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) gegen 12 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) abgelehnt.
„Zu Teilbereich C: Zeichnerische Festlegung des Regionalplans Ruhr – Teilbereich Dortmund
Die BV Brackel beschließt:
Die Wohnbauflächen Wickede-West und –Nord werden für die noch unbebauten Flächen nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen.
Die Flächen werden stattdessen als Gebiete zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE*) und als Regionaler Grünzug (RGZ) festgelegt.
Begründung:
Die ASB-Darstellung führt bei Umsetzung einer zukünftigen Bebauung zu erheblichen Eingriffen in den Landschaftsraum (Regionaler Grünzug, BSLE in der Nähe). Die Verbundfläche ist in dem durch Ackerbau und Siedlung geprägten Umfeld als Trittsteine im lokalen Biotopverbund von besonderer Bedeutung. Zudem handelt es sich um den verkehrslärmärmsten Raum in Dortmund.
Die Stadt Dortmund beabsichtigt, die nördliche Teilfläche des geplanten ASB aufgrund schwieriger Entwässerungssituation nicht weiter als Wohnbaufläche zu entwickeln.“
Unter Berücksichtigung der o. a. Beschlüsse empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat mit 12 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke), nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.“
hierzu -> Empfehlung der Bezirksvertretung-Aplerbeck vom 19.03.2019:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt folgende Ergänzungen:
1. Die Bezirksvertretung Aplerbeck sieht keine Notwendigkeit eines schienengebunden Anschlusses an den Flughafen und lehnt einen Weiterbau der U 47 zum Flughafen einstimmig ab (vgl. Punkt 6.6-5).
2. Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht mit 13 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion), dass die bisherige Einstufung des Flughafens als regionalbedeutsam erhalten bleibt (vgl. 6.6-1).
3. Die Bezirksvertretung Aplerbeck hält einstimmig an den bisherigen Festlegungen zu den Punkte Ap2 und Ap3 der Vorlage, Anlage Seite 1 von 13, fest.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit o. g. Ergänzungen einstimmig, die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis zu nehmen und die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr zu beschließen.
hierzu Stellungnahme der Verwaltung, DS-Nr.: 13074-18-E11 (siehe Anlage)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung, DS-Nr.: 13074-18-E12 (siehe Anlage)
AUSW, 20.03.2019:
Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes vertagt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
zu TOP 4.3
Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13088-18)
hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung- Mengede vom 13.03.2019:
Auf Seite 4 beim Thema „Mobilität“ werden die Fußgänger nicht berücksichtigt. Hier sollte auf ein Parken auf Gehwegen verzichtet werden.
Auf Seite 6 (3. Absatz) sollte der Internethinweis verständlich / barrierefrei dargestellt werden.
Auf Seite 7 (2. Absatz) der Stellungnahme soll die Ausweisung von Potentialzonen für Windenergie gestrichen werden.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt mit den gemachten Anmerkungen bei zwei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) dem Rat der Stadt Dortmund die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des „Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ zur Kenntnis zu nehmen und die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr zu beschließen
hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung- Hombruch vom 19.03.2019:
Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes erklärt die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse: ihre Fraktion würde dem Rat der Stadt Dortmund empfehlen, die Vorlage zu beschließen. Allerdings weist die Fraktion auf folgende Punkte hin, die nicht zum Antrag erhoben werden. Sie werden anschließend der Geschäftsführung schriftlich übergeben:
1. Auf Seite 4 der Vorlage würden unter „Mobilität“ die Fußgängerinnen und Fußgänger nicht berücksichtigt. Es sollte auf Parken auf Gehwegen verzichtet werden.
2. Auf Seite 6 der Vorlage sollte in Absatz 3 der Internethinweis verständlich barrierefrei dargestellt werden.
Beschluss:
Danach nimmt die BV-Hombruch die Vorlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 17 Ja-Stimmen (8 x CDU, 5 x SPD, 2 x Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 2 x parteilos - Frau Dr. Rogge und Herr Schröter) und 1 Enthaltung (1 x Die Linke.), wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
hierzu Stellungnahme der Verwaltung, DS-Nr.: 13088-18-E1 (siehe Anlage)
AUSW, 20.03.2019:
Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes vertagt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
zu TOP 4.4
Bauleitplanung;
57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Entscheidung über während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen, II. Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018,
III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018, V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13087-18)
hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 30.01.2019 ( lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 vor):
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde bekräftigt seinen Beschluss vom 20.06.2018 und beschließt wie folgt:
Der Naturschutzbeirat unterstützt grundsätzlich die Reaktivierung der Flächen des alten Gutes Brünninghausen unter Erhalt der zentralen Grünstrukturen auf dem Plangebiet.
Kritisch wird die – gemäß Rahmenplanung Rombergpark von 2014 – geplante verkehrliche Erschließung des Geländes über eine Rampe entlang der B 54 und die Brücke für Fußgänger und Radfahrer gesehen.
• Auf die besondere Bedeutung der Biotop- und Grünvernetzung der Fläche des ehemaligen Gutes Brünninghausen wird hingewiesen.
• Bezüglich der Abgrenzung des Plangebietes wird die Rücknahme im Bereich der offengelegten Schondelle begrüßt. Eine Erweiterung im Süden des Plangebietes wird aufgrund der Bedeutung und der ökologischen Sensibilität der Flächen jedoch abgelehnt.
• Die Erholungsfunktion ist für das Plangebiet besonders hervorzuheben und sollte bei der Nutzung des Areals entsprechend besonders berücksichtigt werden.
• Die im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe II formulierten Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung müssen beachtet werden.
• Ein barrierefreier Zugang vom Stadtbahnnetz zum Rombergpark wird grundsätzlich begrüßt. Dafür wird jedoch der Umbau der U-Bahn-Haltestelle mit einem Aufzug anstelle einer Rolltreppe grundsätzlich für ausreichend gehalten.
• Das Oberflächenwasser sollte vor Ort versickern oder mittels Rigolen in die Schondelle eingeleitet werden.
• Die Klimaanalyse für die Stadt Dortmund 1986 (Hrsg. Kommunalverband Ruhrgebiet) weist in der Karte „Planungshinweise“ auf „Lokal begrenzter Kaltluftabfluss“ und „Park und Grünanlagen“ hin und gibt die Empfehlung, „vorhandene Strukturen erhalten und ausbauen“. Aus diesem Grund, sowie aus Bodenschutzgründen, sollte die Versiegelung durch zusätzliche Parkplätze und Zufahrten unterbleiben.
• Die Gebäudehöhen müssen dem Orts- und Landschaftsbild gerecht werden und sollten die absoluten Höhen der vorhandenen Alt-Gebäude nicht überschreiten.
• Bei der Planung sollte dem Schutz des Kulturgutes neben dem Umweltschutz besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Beirat regt den Erhalt und die Sanierung der alten Gebäude auch aus Artenschutzgründen an, insbesondere in Bezug auf die ehemalige Rentei, den Pferdestall, die Molkerei mit Kuhstall, die Brauerei, die Scheune Nord und die Katakomben.
• Da der B-Plan in direkter Verbindung zum Rombergpark steht, der erhöhte Vogeldichten besitzt, ist bei der Gestaltung der Gebäude das Vogelschlagrisiko an Glasscheiben zu berücksichtigen. Insbesondere Situationen und Anordnungen von Glasscheiben, die den Vögeln eine Durchsicht in dahinterliegende Freiräume ermöglichen, sowie Spiegelungen, gilt es zu vermeiden oder wirksam zu begegnen. Dies ist insbesondere für Glasfronten in direkter Nähe zu Wald- und Gehölzbereichen sowie Wasserflächen von großer Bedeutung.
• Der Umfang der Beleuchtungseinrichtungen und die Dauer der Beleuchtung ist auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken.
• Der Beirat kritisiert im aktuellen Planungsentwurf die Lage der Parkplätze im hinteren Bereich. Die Stellplätze sollten nach vorne an die Straße Am Rombergpark gelegt werden.
hierzu--> Stellungnahme der Verwaltung vom 20.02.2019: (Drucksache Nr.: 13087-18-E1):
…der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BUNB) hat in seiner Sitzung am 30.01.2019
erneut Empfehlungen im Rahmen des o.g. Bebauungsplanverfahrens ausgesprochen.
Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:
Der BUNB greift in vielen Punkten (identisch oder inhaltlich gleichbedeutend) die Anregungen
der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. aus der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und Träger öffentlicher Belange auf, die entsprechend bereits in der Offenlegungsvorlage
ausgewertet wurden (siehe hierzu Punkt 6.9 (1) – (14) der Offenlegungsvorlage,
Drucksache Nr.: 10524-18).
Die Abwägung wurde durch den Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussvorlage zur öffentlichen
Auslegung beschlossen. Die bereits behandelten Anregungen werden nachfolgend zusammengefasst
unter den Punkten 1, 2, 3, 4 sowie 7 – 11 aufgeführt und um eine gekürzte
Stellungnahme der Verwaltung ergänzt.
Noch nicht behandelte Anregungen werden unter den Punkten 5, 6, 12 und 13 zusammengefasst
genannt. Diese Anregungen werden gemäß den nachstehend aufgeführten Stellungnahmen
der Verwaltung im Rahmen des Bebauungsplanes berücksichtigt.
(1) Verzicht auf Brücke für Fußgänger und Radfahrer
Der Brückenschlag PHOENIX West ist nicht Gegenstand des zu beschließenden Bebauungsplanverfahrens.
Zur Brückenplanung erfolgt zeitnah eine gesonderte Vorlage. Das Bebau2
ungsplanverfahren Hom 285 – südlich Am Rombergpark - regelt alle plangebietsrelevanten
Belange unabhängig von der angrenzenden Brückenplanung.
(2) Verzicht auf Erschließungsrampe entlang der B 54
Zur Erschließung des südlichen Grundstückes ist aufgrund des großen Höhenunterschiedes
eine Rampe unerlässlich. Alternativ zur Lage parallel zur B 54 wäre eine Rampenabwicklung
nur durch das zentrale Plangebiet möglich. Hier soll aber die hohe Aufenthaltsqualität für
Besucher/Innen im unmittelbaren Nahbereich zwischen Botanischem Garten Rombergpark,
historischen Mauerfunden / ehemaligem Schlosshof und den neu geplanten Entwicklungen
mit den vielfältigen Wege-/ Sichtbezügen Priorität haben.
Bereits im Rahmen der Offenlegungsvorlage wurde empfohlen, an der Grundkonzeption des
städtebaulichen Konzeptes festzuhalten und dieser Anregung nicht zu folgen. Der Rat der
Stadt Dortmund ist dieser Empfehlung gefolgt.
(3) Biotop- und Grünvernetzung hervorheben
Die Vorhabenfläche soll intensiv mit Bäumen eingegrünt werden. Weiterhin werden öffentliche
und private Grünflächen festgesetzt sowie der südlich angrenzende Wald durch Gehölzpflanzungen
abgeschirmt. Aus Sicht der Verwaltung wird die Biotop- und Grünvernetzung
mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausreichend gesichert und der Anregung somit
gefolgt.
Die Abwägung war bereits Bestandteil der Offenlegungsvorlage. Der Rat der Stadt Dortmund
ist dieser Empfehlung gefolgt.
(4) Geltungsbereichsgrenzen, Rücknahme im Bereich Schondelle wird begrüßt, Erweiterung
im Süden abgelehnt
Auf die südliche Erweiterung des Geltungsbereiches wurde bereits zur Offenlegungsfassung
verzichtet und die Grenze zurückgenommen. Der Anregung wird somit gefolgt.
(5) Erholungsfunktion soll hervorgehoben werden
Gemäß der Bewertung des Umweltberichtes wird dem Belang ausreichend Rechnung getragen:
„Da das Bebauungsplangebiet selbst bislang für die Erholungsnutzung nicht zugänglich
war, werden durch die Planung – in Verbindung mit dem genannten Brückenschlag – bezüglich
der Durchgängigkeit und der Erlebbarkeit deutlich positive Effekte erzielt. Insgesamt sind
die Wirkintensitäten der Planung bezüglich der Zerschneidungs- und Barrierewirkungen als
gering erheblich bzw. perspektivisch positiv einzustufen.“ Der Anregung wird somit gefolgt.
(6) Beachtung der Artenschutzrechtlichen Maßnahmen
Ein entsprechender Hinweis war bereits zur Offenlegungsfassung im Bebauungsplan enthalten.
Ergänzend werden die Maßnahmen im städtebaulichen Vertrag (zur Satzung beigefügt)
abgesichert. Dementsprechend wird der Anregung entsprochen.
(7) Ausreichender barrierefreier Zugang über Aufzug bereits vorhanden
Der Hinweis impliziert, dass die barrierefreie Rampenanlage / Brückenschlag nicht erforderlich
sei. Die Stellungnahme zum Brückenschlag ist unter Punkt 1 aufgeführt.
(8) Versickerung des Oberflächenwassers oder Einleitung in Schondelle vorsehen
Bereits zur Offenlegungsfassung des Bebauungsplanes wurde ausgeführt, dass das Niederschlagswasser
gemäß der Anregung weitestgehend oberirdisch abgeleitet und gedrosselt in die
Schondelle eingeleitet wird. Der Anregung wird somit gefolgt.
(9) Versiegelung durch zusätzliche Parkplätze und Zufahrten vermeiden
Die Bewertung zu diesem Punkt wird unter Punkt 14 ausgeführt.
(10) Gebäudehöhen müssen dem Orts- und Landschaftsbild gerecht werden und sollten
den Altbestand nicht überschreiten
Staffelung und Begrenzung von Gebäudehöhen wurden durch entsprechende Festsetzungen
bereits zur Offenlegungsfassung gesichert. Weiterhin wurde im Rahmen der Abwägung ausgeführt,
dass der Höhenfestlegung eine sorgfältige Prüfung und Sicherung geplanter und vorhandener
Sichtachsen sowie vorhandener Gebäude-, Gelände- und Grünstrukturen im Plangebiet
und auf angrenzenden Flächen vorausgegangen war. Aus Sicht der Verwaltung wird dem
Belang ausreichend Rechnung getragen.
Der Rat der Stadt Dortmund ist dieser Abwägung zum Offenlegungsbeschluss bereits gefolgt.
(11) Beachtung „Schutz des Kulturgutes“, Erhalt aller Gebäude
Bereits in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf und in der Offenlegungsvorlage wurde
ausgeführt, dass die Gebäude im Plangebiet nicht unter Denkmalschutz stehen und die
überwiegende Überplanung der vorhandenen Gebäude des ehemaligen Betriebshofes auf der
Grundlage eines Gutachtens zur Bewertung der Gebäudesubstanz (IVU, September 2013)
entschieden wurde. In die Beurteilung flossen u.a. Gebäudezustand, bauliche Umnutzungsmöglichkeiten
im Sinne des geplanten Nutzungskonzeptes, wirtschaftliche Faktoren, Integrationsmöglichkeiten
in das städtebauliche Konzept und Immissions-Vorbelastung ein.
Von der Überplanung ausgenommen wurde die ehemalige Brauerei (Erhaltungsfestsetzung)
sowie das Gewölbe (Erhaltungshinweis). Entsprechende Festsetzungen fanden Eingang in den
Bebauungsplan. Das Erfordernis von weiteren bautechnischen Untersuchungen wird im städtebaulichen
Vertrag gesichert. Das Schutzgut wurde im Rahmen des Umweltberichtes bewertet.
Dem Abwägungsvorschlag wurde im Rahmen des Offenlegungsbeschlusses durch den Rat
der Stadt Dortmund gefolgt.
(12) Vogelschlagrisiko
Ein Hinweis zur Thematik „Vogelschlagrisiko“ wurde bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes
als Hinweis aufgenommen. Ergänzend wird die Vorgabe im städtebaulichen Vertrag
gesichert. Der Anregung wird somit gefolgt.
(13) Beleuchtung
Ein Hinweis zur Thematik „Beleuchtung“ wurde bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes
als Hinweis aufgenommen. Ergänzend wird die Vorgabe im städtebaulichen Vertrag gesichert.
Der Anregung wird somit gefolgt.
(14) Errichtung von Parkplätzen im südlichen Bereich wird abgelehnt, diese sollten an
die Straße „Am Rombergpark“ rücken.
Im Rahmen der Offenlegungsvorlage wurde ausgeführt, dass die erforderlichen Stellplätze
nutzungsbezogen nachzuweisen sind. Die separate Erschließung des südlichen Grundstückes
ist aufgrund der Höhenlage und des Geländeversprunges unerlässlich. Somit ist es auch sinnvoll,
die erforderlichen Stellplätze nutzungsbezogen in diesem Bereich unterzubringen.
Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze erfolgt im Rahmen der künftigen Bauantragsverfahren.
Diese können in einer Tiefgarage, auf den Flächen für Nebenanlagen oder innerhalb
des Baufeldes errichtet werden. Durch die Festsetzung privater und öffentlicher Grünflächen
wird eine Versieglung im Plangebiet verringert. Eine Konzentration aller Stellplätze im nördlichen
Bereich ist auch aus städtebaulichen Gründen nicht wünschenswert.
Der Rat der Stadt Dortmund ist diesem Abwägungsvorschlag im Rahmen des Offenlegungsbeschlusses gefolgt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durch den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
keine neuen planungsrelevanten Anregungen eingebracht wurden, denen gemäß Empfehlung
der Verwaltung nicht gefolgt werden soll.
Weiterhin weise ich darauf hin, dass die Anregungen des BUNB wortgleich bereits zur Offenlegungsvorlage eingebracht wurden und der Rat der Stadt Dortmund in Kenntnis der Eingabe
den Offenlegungsbeschluss gefasst hat.
Daher bitte ich, die Vorlage in der vorgelegten Form zu beschließen.
hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 19.03.2019:
Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen.
Herr Bezirksbürgermeister Semmler begrüßt Herrn Tegethoff vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt und einen der Investoren als sachkundigen Bürger.
Nach kurzer Erläuterung des Projektes durch Herrn Tegethoff anhand eines großen Planes, geht er ausführlich auf die Fragen des Gremiums ein. Sie sind der Verwaltung im Vorfeld der Sitzung zugeleitet worden. Schwerpunktmäßig sind Fragen zum geplanten Brückenbau über die B 54, zu den Stellplätzen, Tiefgaragen und zur Barrierefreiheit der Fuß- und Radwege im Baubereich für das Gremium von besonderem Interesse.
Zum Brückenbau äußert Herr Tegethoff sich nicht. Dazu werde es eine gesonderte Verwaltungsvorlage geben. Das Bauprojekt könne auch ohne Brückenschlag über die B 54 realisiert werden.
Da es sich um einen Angebots Bebauungsplan handele, auf dessen Basis Bauanträge gestellt werden können, stünden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die konkreten Stellplatzpläne fest.
Das Bauprojekt sei in vier Bauhöfe aufgeteilt. Im ersten sei das Hotel untergebracht. Dafür sei eine Tiefgarage geplant. Im zweiten sei die Gastronomie, für die allerdings aufgrund einer dort im Boden liegenden Gasleitung keine Tiefgarage gebaut werden könne. Dort seien Parkplätze an der Oberfläche vorgesehen. Die Nutzung des dritten und vierten Hofes liege noch nicht fest, somit auch nicht der Bau einer Tiefgarage oder der Bau von Stellplätzen an der Oberfläche. Die Ausführungen von Herrn Tegethoff werden vom Investor bestätigt oder ergänzt.
In der sich anschließenden ausführlichen Diskussion werden alle Fragen beantwortet.
Beschluss:
Danach nimmt die BV-Hombruch die Vorlage und die Stellungnahme der Verwaltung vom 20.02.2019 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 18 Ja-Stimmen (8 x CDU, 5 x SPD, 2 x Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke., 2 x parteilos – Frau Dr. Rogge und Herr Schröter), wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
AUSW, 20.03.2019:
Herr Rm Kowalewski bittet darum, die Vorlage auch der Bezirksvertretung Hörde vorzulegen.
Weiter führt er an, dass seine Fraktion der Vorlage unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des BuNB zustimmen werde und erhebt diese daher zum Antrag.
Herr Rm Dudde merkt an, dass man durch die Stellungnahme des Umweltamtes den Hinweis bekommen habe, dass es eine Starkregengefahrenkarte gebe, die seit Ende 2018 zur Verfügung stehe. Man würde sich darüber freuen, wenn diese durch die Verwaltung zur Verfügung gestellt würde.
Herr Wilde führt hierzu an, dass die Verwaltung diese Starregengefahrenkarte zur nächsten Sitzung des AUSW zur Kenntnis geben werde.
Danach erfolgt die Abstimmung:
1.Zum Antrag des Herrn Rm Kowalewski:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD), ab.
2.Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimmen (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Entwurfes des Bebauungsplanes Hom 285 eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
II. beschließt die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der Begründung vom 12.12.2018 für den unter Pkt. 1 genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss vom 12.07.2018 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen und stellt die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. beschließt den Bebauungsplan Hom 285 - südlich Am Rombergpark - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss vom 12.07.2018 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. beschließt, dem Bebauungsplan Hom 285 - südlich Am Rombergpark- die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 12.12.2018 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.
V. stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zu und ermächtigt die Verwaltung, den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
Die Vorlage wird der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis vorgelegt.
zu TOP 4.5
Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal - und Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) sowie Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13296-19)
hierzuEmpfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 12.03.2019:
In der Bezirksvertretung Hörde gab es eine eingehende Diskussion über diese Vorlage.
Herr Bezirksbürgermeister Sascha Hillgeris ließ deshalb über jeden einzelnen Punkt
(8.1 bis 11) und im Anschluss über die Gesamtvorlage abstimmen.
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Einzelpunkte, wie in der Vorlage vorgesehen, zu beschließen:
8.1
8.2
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5
9.6
9.7
9.8
9.9
9.11
9.12
10.1 – 10.13
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
Bündnis 90/Die Grünen beantragen, bzgl. 8.3, die vorgesehene Parkplatzfläche weniger zu versiegeln und ein Parkhaus zu planen.
Abstimmungsergebnis: mit 4 Ja-Stimmen (Grüne, AfD), 2 Enthaltungen (Linke/Piraten) und 13 Gegenstimmen (CDU und SPD) abgelehnt
Bündnis 90/Die Grünen beantragen, bzgl. 9.10, dass der gesamte Wall mit der Bepflanzung erhalten bleiben soll.
Abstimmungsergebnis: mit 4 Ja-Stimmen (Grüne/AfD), 2 Enthaltungen (Linke/Piraten) und 13 Gegenstimmen (CDU und SPD) abgelehnt
Bündnis 90/Die Grünen beantragen bzgl. Punkt 11., dass den Verbänden gefolgt werden soll und der Wall mit Wals erhalten bleiben soll.
Abstimmungsergebnis: mit 4 Ja-Stimmen (Grüne/AfD), 3 Enthaltungen (Linke/Piraten, SPD) und 12 Gegenstimmen (CDU und SPD) abgelehnt
5. Beschluss – über die Gesamtvorlage –
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut
Abstimmungsergebnis: bei 5 Enthaltungen (Grüne/Linke/Piraten) und 14 Ja-Stimmen (CDU, AfD und SPD) so beschlossen
AUSW, 20.03.2019:
Frau Rm Hawighorst-Rüßler gibt zu Protokoll, dass man der Aufstellung des Bebauungsplanes zustimmen werde aber durchaus auch Sympathien für die in der Bezirksvertretung Hörde vorgebrachten Einwendungen der Naturschutzverbände habe, nämlich dagegen, den Wald zugunsten von Parkplätzen aufzugeben.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße -, wie unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu erweitern.
II. Der Rat der Stadt Dortmund hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 und § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023)
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB
IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB
V. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB
VI. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 67. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung vom 01.02.2019 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB
VII. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - mit Begründung vom 01.02.2019 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB
VIII. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplans Hö 280 nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB
zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Umstellung auf ein vereinfachtes Verfahren, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13297-19)
AUSW, 20.03.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1)
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB
III. Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB weiterzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 1 BauGBIV. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der Begründung vom 01.02.2019 zu und beschließt für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplans We 141 die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).
zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), II. Beifügung der Begründung vom 30.11.2018,
III. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 12083-18)
AUSW, 20.03.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
I. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 7.1 bis 7.19 zu folgen,
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBL. I S. 3634/FNA 213-1) und §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.S 666)
II. beschließt, die Begründung vom 30.11.2018 dem Bebauungsplanentwurf Lü 148n beizufügen.
III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Lü 148n -Steinsweg - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 30.11.2018 zu und beschließt, diesen Bebauungsplanentwurf mit Begründung vom 30.11.2018 öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 BauGB
zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Durchführungsplanes Nr. 18 am Dortmunder U
hier:
I. Entscheidung über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches der Teilaufhebung des Durchführungsplanes Nr. 18
III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12143-18)
AUSW, 20.03.2019:
Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion den Ausführungen entnommen habe, dass die Anregungen vom BuNB zum Thema Baumneuanpflanzungen sowie Bewässerung von Stadtbäumen und die Anregung für ein kommunales Versickerungskonzept als Prüfauftrag an die Verwaltung weitergegeben werden. Hierzu bittet er darum, die hieraus resultierenden Ergebnisse auch diesem Ausschuss vorzulegen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634/ FNA 213-1).
II. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich der Teilaufhebung des Durchführungsplanes Nr. 18 wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschrieben zu reduzieren.
III. stimmt der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 13.02.2019 zu und beschließt für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich der teilweisen Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 18 die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB
IV. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung während des Aufhebungsverfahrens zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung der Aufhebung eines Teilbereiches des Durchführungsplanes Nr. 18 eine entsprechende Bescheinigung nach § 33 BauGB ausgestellt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich D - Hermann-/Schüruferstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch
hier: Einstellung des Verfahrens und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13293-19)
AUSW, 20.03.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich D - Hermann-/Schüruferstraße - einzustellen und den Beschluss zur Aufstellung vom 24.04.2013 aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule) -
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13558-19)
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 19.03.2019:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht, dass ggfs. erforderliche Ersatzpflanzungen im Baugebiet vorgenommen werden.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit o. g. Ergänzung einstimmig, den Bebauungsplan Ap 234 - Sichterweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule -) zu beschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634, FNA 213/1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
AUSW, 20.03.2019:
Frau Rm Hawighorst führt an, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Da es hier um den Ausgleich von Baurecht gehe, stelle sich die Frage, ob sich das Dach einer Doppelsporthalle begrünen und möglicherweise auch mit Photovoltaik versehen lasse, um dadurch auch einen gewissen Ausgleich festzulegen.
Herrr Wilde teilt hierzu mit, dass technisch alles möglich sei, man hier aber prüfen müsse, ob es wirtschaftlich sei. Weiter er weist darauf hin, dass man sich hier nicht in einem „Hitzebereich“ befände, so dass dieses nicht Gegenstand der Satzung sei, welche man derzeit zum Thema „Dachbegrünung“ für den Innenstadtbereich vorbereite und es sich demnach hier eher um eine freiwillige Leistung handeln würde. Daher schlage er vor, diese Angelegenheit ggf. der Verwaltung als Prüfauftrag zu erteilen.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden ist man sich darin einig, der Verwaltung diesen Prüfauftrag zu erteilen.
Unter Einbeziehung des o. a. Prüfauftrages fast der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan
Ap 234 - Sichterweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule -).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634, FNA 213/1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 235 - westlich Emschertal-Grundschule - im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule - sowie des Bebauungsplanes Ap 126 Änderung Nr. 3)
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13559-19)
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 19.03.2019:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht einstimmig, dass ggfs. erforderliche Ersatzpflanzungen im Baugebiet vorgenommen werden.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt mit 15 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme (Mitglied Bürgerliste) folgenden Zusatz:
„ Die Bezirksvertretung Aplerbeck regt an, das Projekt „Tiny Einfamilienhäuser“ pilotartig im Baugebiet westl. der Emschertal-Grundschule durchzuführen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit o. g. Ergänzungen einstimmig, den Bebauungsplan Ap 235 - westlich Emschertal-Grundschule - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule - sowie des Bebauungsplanes Ap 126 Änderung Nr. 3) zu beschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13b Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634, FNA 213/1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
AUSW, 20.03.2019:
Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan
Ap 235 - westlich Emschertal-Grundschule - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule - sowie des Bebauungsplanes Ap 126 Änderung Nr. 3).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13b Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634, FNA 213/1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13155-19)
hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 12.03.2019:
Schon während der Berichterstattung unter TOP 3.1 zu diesem Thema wurde deutlich, dass die BV Lütgendortmund beabsichtigt, die Vorlage unter dem Aspekt der schlechten verkehrlichen Erschließung der TEK, abzulehnen.
Beschluss
Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig (bei 14 Neinstimmen und 3 Enthaltungen – 2 Fraktion B´90/die Grünen, 1 die Linke), die Vorlage abzulehnen.
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13155-19-E1):
…die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Prüfung der folgenden Punkte:
Beschlussvorschlag:
1. Ist es möglich am Rand des Geländes den Bürgersteig zu versetzen und Haltebuchten für Kurzzeitparken einzurichten? Möglichkeiten sehen wir an der Westermannstraße, wo die Haltestelle wegfallen soll oder an der Limbecker Straße parallel zum Grünbereich.
2. Verlängerung bzw. Umbau der Schulbushaltestelle. Sie liegt auf der Limbecker Straße gegenüber der Westermannstraße vor der Holte-GS. Dies hätte auch den Vorteil, dass es nur noch eine Haltestelle Kaumbomstraße gäbe und die Schüler*innen direkt vor der Schule aussteigen könnten.
Begründung:
An Kitastandorten ruft der Bring- und Holverkehr oft chaotische Verhältnisse hervor. Das ist für alle Beteiligten schwer auszuhalten. Die Versorgung mit Betreuungsplätzen für unsere jüngsten Bürger*innen hat aber Vorrang. Um ein Miteinander zu entwickeln, müssen aber alle Möglichkeiten geprüft werden.
AUSW, 20.03.2019:
Frau Rm Neumann-Lieven erläutert die Hintergründe zum o. Antrag ihrer Fraktion und appelliert an den Ausschuss diesem zu folgen.
Frau Hawighorst-Rüßler führt an, dass ihre Fraktion das Vorhaben der Verwaltung grundsätzlich für gut und daher für unterstützenswert halte. Allerdings halte sie es für ziemlich bezeichnend, wenn man hier nun noch zusätzliche Parkplätze schaffen wolle, damit Eltern ihre Kinder vor der Kita rauslassen können. Sie halte dieses eher für kontraproduktiv und sei der Meinung, dass man sich auch als Kita eher Gedanken dazu machen solle, wie man diesen Parkverkehr auf Abstand von einer solchen Einrichtung halten könne.
Es erfolgte eine getrennte Abstimmung:
1. Zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13155-19-E1) :
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen) zu.
In Kenntnis der Empfehlung der o. a. Bezirksvertretung Lütgendortmund und unter Einbeziehung des o. a. Prüfauftrages laut Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.:
13155-19-E1) fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheit-
lich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 3).
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
zu TOP 4.13
Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13028-18)
hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 13.03.2019:
Bei der Eignungsuntersuchung geht es in erster Linie um finanzielle Aspekte und um die zeitliche Umsetzbarkeit. Die Aspekte Mensch und Verkehr werden nur nachrangig berücksichtigt.
Auf Seite 4 ist die Fläche Groppenbruch (Ziffer 3.1) zu streichen, selbst wenn die Nutzung wirtschaftlich wäre.
Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die beabsichtigte externe Beauftragung der Untersuchung mit den Anmerkungen zu den bereits gemachten Beschlüssen einstimmig zur Kenntnis. In der städtischen Ergebnisrechnung entstehen im Haushaltsjahr 2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von 60.000,00 €.
hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 14.03.2019:
Die Bezirksvertretung Brackel verweist zu dieser Vorlage auf ihren unter TOP 11.1 (Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr) gefassten einstimmigen Beschluss, der hier nochmals aufgeführt wird:
„Die Gewerbeflächen Buddenacker, Asseln-Süd und Osterschleppweg werden aus dem Entwurf des Regionalplanes gestrichen. Sie sind nicht weiter als „Tauschflächen“ vorzuhalten. Daher ist auch eine nochmalige Eignungsuntersuchung entbehrlich.
Begründung:
Die drei Flächen werden von der Verwaltung als „perspektivisch auf allen
Planungsebenen aufzugeben“ eingestuft. Diese Einschätzung wird nachvollziehbar
mit der fehlenden Wirtschaftlichkeit begründet, u.a. aus städtebaulicher Sicht
und auch wegen der hohen Ausgleichserfordernisse durch die besondere
Schutzkategorie der angetroffenen Böden.
Ein Verbleib im Entwurf macht daher keinen Sinn, auch nicht die weitere
Vorhaltung als so genannte „Tauschflächen“. Selbst wenn keine Ersatzflächen
gefunden werden, scheidet eine Nutzung dieser drei Flächen aus. Ein Tausch kann
nur dann stattfinden, wenn die zu tauschenden Flächen gleiche Möglichkeiten
eröffnen. Das ist hier nach Aussagen der Verwaltung nicht der Fall.
Da die in der Vorlage geschilderten und nachvollziehbar erläuterten
Ausschlussgründe irreversibel sind, können auch sofort die nötigen
Konsequenzen gezogen werden. Das schafft Klarheit vor Ort und verhindert
unnötige Verwaltungsarbeit.
Der Osterschleppweg wird nicht weiter als GIB, sondern als BSLE ausgewiesen.
Die Fläche Buddenacker wird nicht weiter als GIB, sondern als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (FAB)“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Zudem wird angeregt, die Fläche in einen großräumigen Offenlandbereich einzugliedern. Die Fläche des Bebauungsplans Asseln-Süd wird nicht mehr als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), sondern als allgemeine Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen.“
Die Bezirksvertretung Brackel nimmt nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die beabsichtigte externe Beauftragung der Untersuchung zur Kenntnis. In der städtischen Ergebnisrechnung entstehen im Haushaltsjahr 2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von 60.000,00 €.“
AUSW, 20.03.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die beiden o.a. Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die beabsichtigte externe Beauftragung der Untersuchung zur Kenntnis. In der städtischen Ergebnisrechnung entstehen im Haushaltsjahr 2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von 60.000,00 €.
zu TOP 4.14
Verlagerung des Dortmunder Reitervereins
hierzu Bitte um Stellungnahme ( Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13414-19-E1):
….die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Darstellung und eine Bewertung des aktuellen Sachstandes zur Verlegung des Dortmunder Reitervereins.
Dabei bitten wir insbesondere um die Vorstellung der von der Verwaltung bisher gefundenen Alternativstandorte zum Gelände an der Bolmke.
Begründung:
Aufgrund der Einwendungen des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde und der BV Hombruch wurde die Verwaltung In der Sitzung des AUSW vom 04.07.2018 beauftragt, einen Alternativstandort für den Reiterverein zum gewünschten Standort an der Stockumer Str./Bolmke zu finden. Falls die Verwaltung im Rahmen der Prüfungen einen geeigneteren Standort finden sollte, sollte dieser dem Ausschuss nochmal vorgestellt werden
AUSW, 20.03.2019:
Herr Wilde informiert hierzu darüber, dass in den Gremien zuletzt ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich: Bolmke nördlich der Stockumer Straße“ gefasst worden sei, wonach dem Reiterverein dort, durch Schaffung von Planrecht; Änderung des bestehenden Bebauungsplanes, eine neue Heimat gegeben werden sollte. Das habe sich im Verfahren als wenig aussichtsreich herausgestellt. Zum einen aufgrund der erheblichen Proteste, die es aus dem Umfeld gegeben habe und auch aufgrund der Qualität der Proteste, die vorgetragen wurden. Diese hätten signalisiert, dass man hier perspektivisch in jedem Fall in ein Klageverfahren hineinkommen würde, was wiederum zur Folge hätte, dass hierfür mindestens ein Zeitraum von 4 bis 5 Jahren vergehen würde. Diese Zeit hätte man hier aber nicht. Man wolle die Fläche an der Westfalenhalle, die der Dortmunder Reiterverein heute innehabe, für die weitere Entwicklung der Westfalenhallen nutzen. Man gehe hierbei davon aus, dass der Reiterverein „‘Ende 20/’21 den Standort verlasse. Bis dahin werde man an der Bolmke kein Planrecht geschaffen haben und auch lange Zeit danach nicht, so dass das eigentlich kein Standort sei, den man zeitnah generieren könne. Aufgrund weiterer Gespräche und auch Vorschläge durch die Stadt sei inzwischen ein Standort an der Lütgenholthauser Straße vorgeschlagen worden. Wie man sicherlich den Medien entnommen habe, hätten die hierzu geführten Gespräche nicht zum Erfolg geführt. Zudem sehe der Reiterverein in diesem Standort das Problem, dass man aufgrund der Distanz zu seinem heutigen Standort von einem hohen Mitgliederschwund ausgehe, der in der Konsequenz ihm nicht erlaube, an der Lütgenholthauser Straße neue Vereinseinrichtungen (Reithalle, Pferdeboxen , etc.) zu errichten. Man habe zwei weitere Standorte untersucht. Den einen (südlich des Zoos/ südlich der Zillestraße/ nördlich vom Bergfeld) habe man verworfen, da hiermit ein Eingriff die Natur verbunden sei und dieser mit Landschaftsmodellierungen verbunden wäre, die nicht vertretbar gewesen wären. Derzeit werde noch ein weiterer Standort im Dortmunder Westen (im Bereich der Emscher /südlich Hahnemühlenweg) überprüft. Dort existiere ein Sportplatz, welcher grundsätzlich für die Errichtung neuer Baulichkeiten geeignet wäre aber von der Größe her natürlich nicht für die Reitanlage ausreiche. Hier müsse man ggf. noch in den Freiraum hineingehen. Das sei im Augenblick der Stand der Angelegenheit. Der Reiterverein sei natürlich gehalten, sich selbst zu bemühen, einen Standort zu suchen. Nach wie vor bleibe der Standort „Lütgenholthauser Straße“ im Gespräch. Verwaltungsseitig sehe man diesen durchaus als geeigneten Standort an. Es gebe allerdings hierzu im Augenblick noch keine abschließende Entscheidung. Sobald es neue Ergebnisse mit der Fixierung auf einen gangbaren Standort gebe, werde man hier im Ausschuss wieder darüber berichten.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.15
Fahrradabstellanlage
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12440-18)
Hierzu Vorschlag zur Tagesordnung mit der Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 12440-18) (Fraktion B'90/Die Grünen):
…die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Abstellanlagen für Fahrräder (gesicherte, ungesicherte, inkl. Lademöglichkeiten) gibt es derzeit im Bereich der Innenstadt (innerhalb des Walls)?
2. Wie viele Abstellanlagen mit welcher Ausstattung sind für 2019 in Planung?
3. Welches städtische Budget steht dafür zur Verfügung? / Wie viel Geld wurde dafür im Haushaltsplan 2019 eingestellt?
Begründung:
Im Rahmen des Masterplans Mobilität wurde die Förderung der Infrastruktur für den Radverkehr beschlossen. Dennoch fehlen gerade in der Innenstadt weiterhin vor allem sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.
AUSW, 20.03.2019:
Man einigt sich heute darauf, die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.
Die Verwaltung wird darum gebeten, die entsprechende Stellungnahme auch dem AUSW zur Kenntnis vorzulegen.
zu TOP 4.16
Vorgartengestaltung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12898-18-E1)
hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag ( Fraktion B‘90/Die Grünen ) (Drucksache Nr.: 12898-18-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 0.12.2018 vor und wurde dort mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) beschlossen-:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:
1. Bei künftig aufzustellenden Bebauungsplänen wird eine begrünte Gestaltung der Vorgärten
mit standortgerechten Pflanzen und deren dauerhafter Erhalt verpflichtend festgesetzt.
2. Die Verwaltung prüft, ob analog der Regelungen zur Dachbegrünung, auch im Bestandsbereich
begrünte Vorgärten verpflichtend eingeführt werden können.
Begründung:
In den letzten Jahren ist verstärkt der Trend zu beobachten, dass Vorgärten von Häusern vegetationsfrei
mit Steinen, Schotter, Kies oder Splitt gestaltet werden. Eine solche Gestaltung ist weder
städtebaulich noch ökologisch sinnvoll. Insbesondere angesichts des Klimawandels und des zunehmenden
Insektensterbens sollten begrünte Vorgärten baurechtlich dauerhaft gesichert werden.
Vorgartenflächen in Wohnbereichen werden zudem häufig für die Anlage von zusätzlich Stellplätzen
zweckentfremdet und versiegelt, ohne dass die Fläche nachträglich bauordnungsrechtlich als
versiegelt bewertet wird. Damit kann in Einzelfällen der maximal zulässige Versiegelungsgrad
überschritten werden, was Veränderungen der Versickerungsleistungen von Niederschlägen auf
privaten Flächen nach sich ziehen kann.
Über die Landesbauordnung (BauO NRW, §9 Abs.1.) gibt es die Möglichkeit, grüngestalterische
Ziele für Vorgartenflächen zu treffen. Diese Option sollte in Dortmund zukünftig verbindlich genutzt
werden.
hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12898-18-E2):
…Ihre Anfrage ist im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt geprüft worden. Dementsprechend
gebe ich Ihnen hierzu folgende Rückmeldung:
Zu Punkt 1
Bei künftig aufzustellenden Bebauungsplänen werden nach aktuellem Verfahrensstand
folgende zusätzlichen Festsetzungen getroffen:
Vorgartenbegrünung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB und § 86 BauO NRW)
Innerhalb des festgesetzten z.B. allgemeinen Wohngebiets (jeweiliger Gebietstyp) sind
Vorgärten (Definition siehe Begründung) vollflächig mit Vegetation zu begrünen und
dauerhaft zu erhalten. Befestigte Flächen im Vorgarten sind nur für die erforderlichen
Zufahrten/Stellplätze, Zuwege und Müllstandplätze zulässig. Die flächige Gestaltung der
Vorgärten mit Materialien wie z. B. Schotter und Kies ist unzulässig.
Dazu ist auch eine textliche Festsetzung zu Nebenanlagen erforderlich:
Nebenanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 14 BauNVO)
In den Vorgärten sind keine Nebenanlagen gem. § 14 (1) BauNVO zulässig. Davon
ausgenommen sind lediglich Standplätze für Müllbehälter. Fahrradabstellboxen werden im
Einzelfall zugelassen, wenn sie nachweislich nur im Vorgartenbereich untergebracht werden
können.
Definition Vorgarten:
Als Vorgärten gelten die Grundstücksflächen zwischen der Grenze der öffentlichen und/oder
der privaten Erschließungsanlage von der die Zuwegung zum Hauseingang erfolgt und der
bis zu den seitlichen Grundstücksgrenzen verlängerten, vorderen Baugrenze oder -linie.
Die Festsetzung zur Vorgartenbegrünung wurde bereits unter anderem in folgenden
Bebauungsplänen getroffen:
Br 208 - Kahle Hege
Br 226 - Etzelweg
Hom 275 -Luisenglück
InO 225 - Kronprinzenstraße
Ev 151 - Im Löken
Hu 144 - Am Rahmer Wald
Zu Punkt 2
Am 16.11.2017 wurde der Ratsbeschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen, bei der
Überplanung von bestehenden Baugebieten mit sogenannten „Wärmeinseln“ die bereits
existierenden Bebauungspläne mit einer Gründachfestsetzung zu ergänzen und für den unbeplanten
Innenbereich einfache Bebauungspläne nach § 30 Abs. 3 BauGB mit der Festsetzung
von Dachbegrünung aufzustellen. Die Untersuchung aus dem Jahre 2004 wurde 2018 auf der
Grundlage von neuen digitalen Untersuchungsmethoden durch den RVR aktualisiert.
Seitens der Verwaltung wird es zur Vorgartengestaltung kein Verfahren analog zu den Regelungen
zur Dachbegrünung geben, da sich die Festsetzung der Dachbegrünung nur in den
festgestellten Wärmeinseln begründet (Gutachten des RVR 2018). Das Thema Vorgartengestaltung
ist jedoch ein gesamtstädtisches Thema mit einem ebenfalls stadtgestalterischen
Hintergrund.
Für die Gestaltung der Freiflächen gelten zudem grundsätzlich verbindliche gesetzliche
Regelungen für jedes Bauvorhaben:
Regelung der zulässigen Versiegelung über die GRZ-Festsetzung
§ 9 BauO NRW (nicht überbaute Flächen / Geländeoberfläche):
- Regelung der Wasseraufnahmefähigkeit und der Begrünung von nicht überbauten
Flächen der bebauten Grundstücke;
- Möglichkeit die Beibehaltung bzw. Veränderung der Geländeoberfläche zugunsten
des Straßen-, Orts- oder Landschaftsbildes zu fordern.
Aufgrund der bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist somit schon ein „ökologischer“
Gestaltungsrahmen vorgegeben. Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine Strategie,
zum Beispiel in Form von Gestaltungsflyern für einzelne Baugebiete, die künftigen
Bauantragsteller*innen darüber zu informieren.
AUSW, 20.03.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.17
Milieuschutzsatzung Hafenviertel
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 13731-19)
hierzu Zusatz-Ergänzungsantrag ( Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 13731-19-E1):
…wir bitten um Abstimmung über folgenden Antrag:
Der AUSW bittet die Verwaltung den Erlass einer Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs.1
Satz 1 Nr.2 Baugesetzbuch für das Hafenviertel zu prüfen.
Begründung
Das Hafenviertel erfährt derzeit einen erfreulichen Aufwertungsprozess. Dies birgt allerdings
die Gefahr der Gentrifizierung angesichts einer finanziell besonders benachteiligten
Bewohnerschaft. Steigende Mieten, Luxusmodernisierungen oder Eigentumsmaßnahmen
sind für einen Großteil der Bewohnerschaft wirtschaftlich nicht darstellbar. Alternativen
Wohnraum im niedrigpreisigen Segment gibt es auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt allerdings
nicht mehr in entsprechender Größenordnung. Angesichts steigender Wohnungslosigkeit
in Dortmund ist daher angezeigt die Bevölkerung zu schützen.
AUSW, 20.03.2019:
Herr Rm Kowalewski erläutert die Hintergründe zum o. a. Antrag seiner Fraktion und appelliert an den Ausschuss diesem zuzustimmen.
Herr Rm Dudde erinnert daran, dass bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen unter dem Stichwort
„Quartiersschutz“ ein ähnlicher Prüfauftrag enthalten gewesen sei, welcher sogar weitergehender gewesen wäre und man somit den heutigen Antrag für überflüssig halte.
Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass sie einen solchen Antrag in diesem Bereich nicht für notwendig und sinnvoll erachte.
Auch Herr Rm Hoffmann führt, u.a. unter Hinweis darauf, dass die meisten Häuser hier einer Dortmunder Wohnungsgesellschaft gehören würden an, dass er eine solche Maßnahme hier nicht für erforderlich halte.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) sowie Enthaltung (Fraktion B‘909/Die Grünen) ab.
zu TOP 4.18
B1-Tunnel
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 21.02.2019
(Drucksache Nr.: 13468-19)
hierzu Überweisung des Rates vom 21.02.2019:
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2019 (Drucksache Nr.: 13468-19-E1) vor:
„… zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Untertunnelung der B1 von Märkische Straße bis zur B236 nach wie vor oberste Priorität hinsichtlich noch fertigzustellender Verkehrsprojekte in Dortmund hat. Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass die Maßnahme nach wie vor im Bundesverkehrswegeplan 2030 als „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ aufgeführt wird.
2. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat der Stadt Dortmund den „Masterplan zur Umsetzung des Fernstraßenbedarfsplans“ des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen ausdrücklich.
3. Aus Sicht des Rates der Stadt Dortmund ist es besonders erfreulich, wenn im Masterplan ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass nunmehr auch Maßnahmen des „weiteren Bedarfs mit Planungsrecht“ dann angegangen werden dürfen, wenn sie in besonderer räumlicher Nähe oder in besonderem Sachzusammenhang mit einer höher priorisierten Maßnahme stehen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass genau diese besondere räumliche Nähe zu einer höher priorisierten Maßnahme in Bezug auf den geplanten Tunnel B1/A40 von Märkische Straße bis B 236 vorhanden ist. Östlich von Dortmund wird die A 40 vom Autobahnkreuz Dortmund/Unna bis zur B236 ausgebaut. Westlich ist der sechsspurige Ausbau bis zur A 45 bereits erfolgt.
5. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung daher auf, weiterhin Gespräche mit dem Landesverkehrsministerium zu führen und dort auf eine möglichst zügige Aufnahme der Planung für einen „B1-Tunnel“ zu drängen.
6. In den Gesprächen soll insbesondere auch ausgelotet werden, ob die Stadt Dortmund mittels einer Planungsvereinbarung (analog der Vereinbarung der Stadt Hamm mit dem Landesbetrieb Straßenbau zur Realisierung der dortigen B 63n) das Vorhaben beschleunigen und selber planen und hierfür vom Land Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Kostenerstattung erhalten kann.
7. Die Planungsvereinbarung hätte u.a. den Vorteil, dass somit Verkehrsplanung und Stadtplanung in einer Hand lägen und auch nach dem Start der „Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen“, die ab dem 01.01.2021 Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen vom Bund übernimmt, der Einfluss der Stadt Dortmund auf die Planung gewährleistet bliebe.
Begründung:
Erfolgt ggf. mündlich.“
Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 19.02.2019 (Drucksache Nr.: 13468-19-E2) vor:
„… wir möchten Sie bitten, den nachfolgenden Ergänzungsantrag zur Abstimmung zu stellen:
Der Rat legt bereits heute fest, dass diejenigen Punkte, die seinerzeit den Bau des B1-Tunnels vor Gericht haben scheitern lassen, von der Stadt Dortmund künftig berücksichtigt werden. Ein neues Planungsverfahren für den B1-Tunnel ist nur sinnvoll, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, ein eventuelles neues Klageverfahren zu überstehen. Dies betrifft insbesondere strittige Fragen hinsichtlich der Zufahrten und Ausfahrten des B1-Tunnels.
Begründung
Das Gericht hatte seinerzeit moniert, dass es kein städtebauliches Planungskonzept gäbe, für das alleine die Stadt Dortmund zuständig sei und gerade nicht das Land NRW. Zudem sei für den Anschluss der Semerteichstraße „die nach dem Fernstraßenrecht erforderliche Planrechtfertigung nicht gegeben“. (siehe Az: 11 D 31/08.AK)“
Rm Neumann-Lieven (SPD) bat um Überweisung der beiden Anträge in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Rm Waßmann (CDU) und Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) waren im Namen ihrer jeweiligen Fraktion mit einer Überweisung einverstanden.
Der Rat der Stadt überwies den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2019 (Drucksache Nr.: 13468-19-E1) und den Zusatz-Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 19.02.2019 (Drucksache Nr.: 13468-19-E2) an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13468-19-E3):
…die Verwaltung hat in den letzten Jahren wiederholt Schreiben an das Land gerichtet mit der
Bitte, die Planung des B1-Tunnels zügig wieder aufzunehmen und mit Priorität zu bearbeiten.
Bei dem B1-Tunnel handelt es sich um die künftige Autobahn A 40. Die Planung von Autobahnen
liegt in der Zuständigkeit des Bundes und gehört nicht zum Kerngeschäft einer
kommunalen Verwaltung.
Der Personalaufwand hierfür ist hoch. Erforderlich ist ein mehrköpfiges Planungsteam. Die
vom Land angebotene Planungskostenerstattung erstreckt sich lediglich auf externe
Ingenieurleistungen, interne Personalaufwendungen werden bislang nicht erstattet. Die
Verwaltung ist mit der derzeitigen Personalausstattung nicht in der Lage die Arbeiten selbst
durchzuführen. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Dortmund mit Schreiben vom
05.12.2018 den Landesverkehrsminister angeschrieben und das Angebot, die Planung zu
übernehmen, abgelehnt aber auch gleichzeitig gedrängt, die Tunnelplanung baldmöglichst
aufzunehmen.
AUSW, 20.03.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
zu TOP 5.1
Luftreinhalteplanung
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11825-18-E4):
-lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 vor und wurde bis auf den Punkt 5.2
"Umweltsensitives LKW-Routing" so beschlossen
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11248-18-E5):
-lag bereits zu den Sitzungen am 07.11.2018 und am
13.02.2019 vor –
„…die CDU-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag, der die Drucksachen-
Nr. 11248-18-E2 (ursprünglicher CDU-Antrag vom 10.07.2018 zur Ratssitzung am
12.07.2018) ersetzt, und bittet hinsichtlich der Verwaltungsvorlage ergänzend um Beratung
und Beschlussfassung:
1. Der AUSW erwartet nach Vorliegen der Überprüfung der Messstationen durch das
LANUV NRW die Vorstellung der Ergebnisse im AUSW.
2. Unterstellt, dass die Standorte der Messstationen nach Überprüfung durch das LANUV
NRW ordnungsgemäß sind, beschließt der AUSW, dass in einem ersten
Schritt ein ganztägiges LKW Fahrverbot für LKW > 7,5 t mit Euro 3 und Euro 4
Norm auf der B1 ausgesprochen wird. Entgegen der Auffassung der Verwaltung
hält der AUSW dies für sinnvoll, da eine große Zahl von LKW mit internationalem
Kennzeichen noch diesen Normen unterliegen, die B1 befahren und aufgrund der
Menge der Fahrzeuge relevant sind. Eine Einschränkung für diese Fahrzeuge kann
zu einer relevanten Minderung der Messwerte führen.
3. Ziel- und Quellverkehre sind von der Maßnahme ausgenommen.
4. Nach Auswertung der Auswirkungen dieses Beschlusses Anfang 2020 wird der
AUSW erneut über den dann erreichten Stand diskutieren und ggf. weitere Beschlüsse
fassen.
Begründung
Erfolgt mündlich.“
hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11248-18-E6):
-lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 vor-
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)(Drucksache Nr.: 11953-18-E1):
-lag bereits zur Sitzung am 05.12.2018 vor-
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)(Drucksache Nr.: 11953-18-E2):
…die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert
vor der Veranlassung der untenstehenden Maßnahmen (Punkte 2) Kontakt
mit der Bezirksregierung Arnsberg und der Deutschen Umwelthilfe e.V.
aufzunehmen, um in Anbetracht der Maßnahmen der Stadt Dortmund zur
Reduzierung der Schadstoffemissionen (Emissionsfreie Innenstadt, Masterplan
Mobilität etc.) eine außergerichtliche Einigung hinsichtlich der Klage
der Deutschen Umwelthilfe. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost zu erzielen.
zudem die Einführung eines für die städtischen Mitarbeiter*innen kostenlosen
ÖPNV-Tickets für das Dortmunder Stadtgebiet oder die Einführung eines
365-Euro-Jahrestickets (1 Tag = 1 Euro) für alle Nutzer*innen, wie es
in Bonn eingeführt wurde und in Wiesbaden eingeführt werden soll, zu prüfen,
um hierdurch die Zahl der Nutzer*innen im ÖPNV zu steigern und die
Schadstoffemissionen zu reduzieren.
Den ÖPNV auf Dortmunder Stadtgebiet weiter auszubauen und damit noch
leistungsfähiger zu machen
2. Die Verwaltung wird beauftragt folgende Maßnahmen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
umzusetzen:
2.1 Brackeler Straße:
Anordnung von Tempo 30 zwischen den Straßen Im Spähenfelde und Borsigplatz
Einrichtung einer Busspur in der Brackeler Straße in Fahrtrichtung Borsigplatz
zwischen neuer Wendeanlage und der Straße Im Spähenfelde
Nachsteuerung der Lichtsignalanlage „Im Spähenfelde“ zur stärkeren
Pförtnerung in Fahrtrichtung Borsigplatz
2.2 Bundesstraße 1 (B1):
Ganztägiges LKW-Fahrverbot für den Durchgangsverkehr und Prüfung der
Änderung der Beschilderung des Lkw-Nachtfahrverbotes für „Durchgangsverkehr
> 7,5t“
Installation einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Höhe Westfalenhallen
in Fahrtrichtung Unna
2.3 Bundesautobahn 1 (A1), Bundesautobahn 2 (A2) und Bundesautobahn 45 (A45)
Die Verwaltung soll auf die Landesregierung einwirken, dass
o weitere Maßnahmen entlang der A1, A2 und A45 auf Dortmunder Stadtgebiet
getroffen werden, um den Verkehrslärm zu reduzieren.
o auf dem Dortmunder Teilstück der A1, A2 und A45 ein Tempolimit von maximal
100 km/h zur Lärmreduzierung eingeführt wird.
o im Bereich von Wohnbebauung entlang der A2 Messstellen zur Messung
von NO2-Emissionen errichtet werden, z.B. auf Höhe der Siegenstraße.
Die Verwaltung wird aufgefordert weitere Messstellen zur Messung von NO2-
Emissionen an geeigneten Standorten im Bereich der A1, A2 und A45 aufzustellen
und eigenständig zu betreiben.
Begründung:
In den vergangenen Monaten sind in vielen Städten der Republik von den Gerichten
Dieselfahrverbote in verschiedenen Formen verhängt worden. Die Dieselfahrverbote
wurden nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe aufgrund von Überschreitungen der
NO2-Grenzwerte verhängt und werden in den kommenden Monaten in den betroffenen
Städten in Kraft treten oder sind bereits in Kraft getreten.
Da die NO2-Grenzwerte auch in der Stadt Dortmund auf der Bundesstraße 1 und an
der Brackeler Straße überschritten wurden, hat die Deutsche Umwelthilfe ebenfalls
Klage gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Dortmund betreffenden Luftreinhalteplan
Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost erhoben. Sollten die Gerichte dieser Klage
stattgeben, drohen ebenfalls Dieselfahrverbote auf dem Dortmunder Stadtgebiet.
Daher hat die Stadt Dortmund der Bezirksregierung Arnsberg am 06.06.2018 mögliche
Maßnahmen vorgelegt, die schnellstmöglich die NO2-Schadstoffbelastung reduzieren
und das zeitnahe Einhalten der Grenzwerte ermöglichen sollen.
Da Dieselfahrverbote auf dem Dortmunder Stadtgebiet nach den Erfahrungen der
vorhergegangenen Urteile in anderen Städten auch für Dortmund sehr wahrscheinlich
sind, soll der Rat der Stadt die von der Stadt Dortmund an die Bezirksregierung
mitgeteilten möglichen Maßnahmen sowie weitere Maßnahmen zur Reduzierung der
NO2-Schadstoffbelastung nun beschließen, um die Bemühungen der Stadt Dortmund
zur Einhaltung der Grenzwerte zu ermöglichen und zu dokumentieren. Hierdurch
kann eventuell ein mögliches komplettes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge auf Teilen
des Dortmunder Stadtgebietes verhindert werden.
Die positiven Erfahrungen mit der Durchsetzung des LKW-Nachtfahrverbots auf der
Bundesstraße 1 zeigen, dass ein LKW-Fahrverbot für Durchgangsverkehr zu keinen
großen Belastungen für die Vororte geführt hat. Damit mögliche Belastungen durch
das ganztägige LKW-Fahrverbot für Durchgangsverkehre reduziert werden und sich
die LKWs nicht in die Dortmunder Vororte verlagern, sollen an den vorgelagerten
Autobahnkreuzen der Dortmund umgebenden Autobahnen und entlang der A40/B1
geeignete Hinweise angebracht werden, damit die LKW-Fahrer rechtzeitig über die
Fahrverbote und Ausweichrouten informiert werden und so die umgehenden Autobahnen
nutzen können. Zudem sollen weitere Maßnahmen entlang der A2 und A45
auf Dortmunder Stadtgebiet ergriffen werden, um die eventuell gesteigerte Lärmbelastung
durch die zu erwartende Mehrbelastung der beiden Autobahnen zu reduzieren.
Auch soll im Bereich der Siegenstraße in Nähe der A2 eine NO2-Messstelle errichtet
wird, um mögliche Belastungen für die anliegende Bevölkerung zu erfassen,
um dann ggf. Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung zu ergreifen.“
AUSW, 20.03.2019:
Die Vorsitzende bittet zu Beginn der Debatte die entsprechenden Fraktionen darum, zu verdeutlichen, welche der o. a. Anträge heute noch Bestand hätten, also zur Abstimmung kommen sollten.
Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass er davon ausgehe, dass man sich zu den älteren Anträgen bereits in den vergangenen Sitzungen durch entsprechende Wortbeiträge und Stellungnahmen entsprechend befasst habe. Insofern nehme er zu dem jüngsten Antrag der SPD-Fraktion wie folgt Stellung: Man sei hierzu zunächst sehr überrascht gewesen und freue sich darüber, dass nun auch die SPD stärker das Thema „LKW-Verkehr“ und Beschränkungen des LKW-Verkehrs aufgreife. Man würde da auch mitgehen wollen. Zu den Punkten unter 1. mit der Einführung eines kostenlosen ÖPNV-Tickets habe man ja mehrere politische Aussagen. Zum einen freue man sich sehr darüber, dass die SPD offensichtlich dazu bereit sei, rund 7,4 Mio. Euro in den Haushalt einzustellen, um dieses Ticket zu finanzieren. Man sei jedoch noch unsicher und habe da auch noch Beratungsbedarf, ob das Geld nun zugunsten eines freien Tickets für die Stadtbeschäftigten verwendet werden solle. Da eines der für seine Fraktion wichtigen Themen das „Sozialticket“ sei, habe man mal nachgerechnet, was es denn heißen würde, wenn die Stadt Dortmund die Differenz zum Regelsatz tragen würde. Hierbei sei man auf eine Summe von 4,8 Mio. gekommen, um das Ticket in die Dimension von 25 Euro zu bringen und hätte auf der anderen Seite dann etwas mehr als 29.000 Nutzer, wobei man aktuell von 15.00 Nutzern ausgehe. Insofern stelle sich dann tatsächlich die Frage, was man mit der hierdurch eingesparten Summe Geld mit Blick auf die Erfordernisse im ÖPNV erreichen könne. Hierzu sei man sich einig, dass es um die Angebotserweiterung, die Schaffung neuer Kapazitäten gehen müsse (nicht nur Ausbau sondern auch Fahrzeuganschaffung). Man müsste auch nochmal einen Blick in die Werkstätten werfen, inwieweit da die Zeiten für Wartung, Reparatur etc. optimiert werden könnten. Dazu hätte man dann auch nochmal Beratungsbedarf. Insofern sehe man durchaus die Chance, mit diesen, von der SPD so großzügig in den Raum geworfenen 7,4 Mio. den ÖPNV von städtischer Seite in Dortmund doch gut voran zu bringen.
Frau Rm Neumann-Lieven erwähnt hierzu, dass nirgendwo erwähnt sei, dass man das bereits im Haushalt stehen habe, sondern, dass dieses zunächst zu prüfen sei. Es gehe ja darum, etwas zu entwickeln. Man habe es sich mit diesem gesamten Luftreinhalteplan nun wirklich nicht leicht gemacht. Dieses gesamte Paket solle nun helfen, hier Druck reinzubringen und im Sinne der Gesamtbevölkerung auch eine Entwicklung anzustoßen. Sie hoffe, dass das auch gelinge. Dazu gehöre auch das ganztägige LKW-Durchfahrtsverbot. Dieses werde gerne immer ein bisschen falsch interpretiert. Ihrer Fraktion gehe es letztendlich unter anderem auch darum, komplette Dieselverkehre zu verhindern, unseren Handwerkern zu ermöglichen, arbeiten zu fahren und vieles mehr. Manches davon werde gut laufen, bei manchem werde man sich nochmal „die Karten legen“ müssen, deswegen stehe dort „zu prüfen“.
Herr Rm Gebel führt am, dass das mit dem Sozialticket eine schöne Sache sei, wenn man allerdings dem VRR regelmäßig bzgl. der Preiserhöhungen des Sozialtickets zustimme, wirke das eher etwas zweischneidig. Zum ungewöhnlich progressiven Antrag, den die SPD kurzfristig eingereicht habe, verdeutlicht er, dass seine Fraktion sehr damit einverstanden wäre, wenn man hierbei nur ein Wort austauschen könne. Hier stehe drin, dass zwei unterschiedliche Formen Ticket alternativ
gewährt werden sollten. Wenn man hier aus dem „oder“ ein „und“ machen könne, wäre seine Fraktion sehr gerne dabei.
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass es bei der heutigen Entscheidung eigentlich nur noch darum gehe, ob es nun ein LKW-Durchfahrtverbot geben soll oder nicht. Die Intention seiner Fraktion in der Vergangenheit war und das sei ja auch der letzte Antrag, der heute noch zur Abstimmung stehe, einen Kompromiss zu suchen, um auch Signale zu setzen. Darauf habe Verwaltung reagiert und meinte bewerten zu können, was Euro3 und Euro4 angehe. Hierzu habe man nach wie vor eine andere Meinung. Die Erhebungen auf der B1 wären spannend. Da hätte man als Kompromiss die Idee gehabt, „alte“ Diesel-LKW vom Durchgangsverkehr auszuschließen, um ein Signal zu setzen und um nicht die zu bestrafen, die als Unternehmen in hochmoderne Euro 6 und weitergehende Technologien investiert hätten und sich darauf verlassen hätten, dass sie damit umwelttechnische vernünftig unterwegs seien. Hierbei bleibe man. Das habe etwas mit Vertrauensschutz, auch für die Investoren zu tun. Jetzt würden sich hier Mehrheiten verändern, die in der Vergangenheit nachhaltig andere waren. Es habe Folgewirkungen, die hier eintreten würden und um die gehe es seiner Fraktion. Es sei nicht akzeptabel für die CDU, dass hier Stadtbezirke zusätzlich belastet würden, nur weil man diesen Schritt auf der B1 vornehme. Man bleibe dabei. Das habe man in der Vergangenheit argumentiert und den Widerstand werde die SPD oder andere, die meinen, dieses tun zu müssen, in der Argumentation der Bevölkerung hören. Zum Pflaster im weitergehenden Antrag sei er der Meinung, dass man dieses denken könne es aber nicht wirklich sachdienlich sei. Von daher bedauere seine Fraktion diesen Antrag und könne diesem heute nicht zustimmen. Man halte den Antrag seiner Fraktion (Drucksache Nr.: 11248-18-E5) aufrecht und bitte hierzu um Zustimmung.
Herr Rm Schilff erläutert, dass das ganztägige LKW-Fahrverbot auf der B1 die heimische Wirtschaft und hier insbesondere die Handwerker schütze.
Erst nachdem man das positive Votum der Kreishandwerkerschaft hierzu eingeholt hatte, habe man sich dazu entschlossen, diesen Antrag so zu stellen und zwar um dem größeren Übel zu entgehen, nämlich einem möglichen Dieselfahrverbot, so wie es in anderen Städten bereits auf den Weg gebracht wurde. Das sei das eine. Wenn man hier über Belastungen spreche, dann sei hier die Verhältnismäßigkeit zwischen der B1 anderen, angrenzenden Bundesautobahnen (A45 und A2) überhaupt nicht gewahrt. Das, was man hier zum Ticket vorschlage, seien in der Tat Vorschläge, welche zunächst in die Prüfung müssten. Alles, was man mit dem aktuellen SPD- Antrag betrachte, sei insgesamt nur ein kleiner Ausschnitt von Verbesserungsmöglichkeiten auch bezüglich der Bedingungen des ÖPNV. Er appelliere daher an den Ausschuss diesen heute positive zu betrachten und zuzustimmen.
Frau Rm Hawighorst-Rüßler verdeutlicht, dass ihre Fraktion den SPD-Antrag bezüglich des 2. Absatzes unter Punkt 1 für einen „Schauantrag“ halte, nämlich den ÖPNV auch schon mit Zahlen zu hinterlegen und auch schon entsprechende Vorschläge zu machen. Man sei ebenso der Meinung, dass man den ÖPNV stärken solle. Das solle man aber auf eine andere Diskussionsebene stellen. Insgesamt sei man aber froh darüber, dass die SPD eine Kehrtwende hinbekommen habe.
Herr Rm Kowalewski führt an, dass auch er in dem vorliegenden SPD-Antrag eine schöne Entwicklung sehe. Die CDU sei dagegen, seiner Meinung nach, eines der größten Risiken für Dieselfahrverbote in Dortmund, nämlich dann, wenn sich deren Ansicht durchsetze, hier nichts zu tun.
Deswegen sei man froh, wenn man nun, nach so viel Verspätung, das Durchfahrtsfahrverbot durchsetzen könne.
Frau Rm Neumann-Lieven erklärt, dass ihre Fraktion den SPD-Antrag aus Dezember mit der Drucksache Nr.: 11953-18-E1 zurückziehe.
Herr sB Kühr verdeutlicht ausführlich sein Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Punkten des
SPD-Antrages:
Zu Punkt 1. erscheine ihm eine außergerichtliche Einigung nicht sinnvoll. Dem Punkt, den ÖPNV
auszubauen, könne er zustimmen, allerdings nicht dem kostenlosen Ticket für städtische
Mitarbeiter/innen, da er dieses anderen Arbeitnehmer/innen gegenüber für ungerecht halte auch das
365 –Euro-Jahres Ticket halte er für wenig zielführend, da dieses dann so günstig sei, dass man es
sich zusätzlich zum Automobil leisten könnte. Es sollte doch eher das Ziel sein, dass die
Menschen auf ÖPNV umstellen.
Punkt 2.1 werde er ablehnen, da es durch das Tempolimit auf 30 zu noch mehr Staus und demzufolge
Zu noch mehr Emissionen führen würde.
Zum ganztägigen LKW-Fahrverbot unter Zu Punkt 2.2 folge er der Argumentation der CDU, gehe
allerdings noch weiter und zwar, dass es auch für Fahrzeuge, die nicht die höheren Klassen der
Schadstoffemission hätten, kein LKW-Fahrverbot im eigentlichen Sinne kommen solle, sondern und
da komme er zu Punkt 2.3, den er unterstützen könne, nämlich, dass durch entsprechende
Verkehrsumleitungsmaßnahmen erreicht werde, dass die Fahrzeuge, die die Stadt Dortmund
durchqueren würden, dieses nicht unbedingt auf der B1 tun sondern außen rumfahren sollten.
Insgesamt halte er den SPD-Antrag für sehr fragwürdig und bittet darum, zu den einzelnen Punkten
dieses Antrag heute getrennt abzustimmen.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter, hält abschließend fest, dass aufgrund der heutigen Äußerungen der entsprechenden Fraktionen noch zwei Anträge vorliegen würden, zu denen der Ausschuss jeweils noch eine Beschlussfassung herbeizuführen habe. Hierbei handele es sich
um den CDU-Antrag (Drucksache Nr.: 11248-18-E5) und um den SPD-Antrag (Drucksache Nr.:
11953-18-E2)
Danach wird zu den folgenden Anträgen wie folgt abgestimmt:
Zum Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11248-18-E5):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) und 1 Enthaltung (Fraktion FDP-Bürgerliste), ab.
Zum Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)(Drucksache Nr.: 11953-18- E2):
Zu Punkt 1. :
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD), zu.
Zu Punkt 2.1:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD), zu.
ZU Punkt 2.2:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD), zu.
Zu Punkt 2.3:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) zu.
Somit erteilt der Ausschuss der Verwaltung folgenden Auftrag:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert
vor der Veranlassung der untenstehenden Maßnahmen (Punkte 2) Kontakt
mit der Bezirksregierung Arnsberg und der Deutschen Umwelthilfe e.V.
aufzunehmen, um in Anbetracht der Maßnahmen der Stadt Dortmund zur
Reduzierung der Schadstoffemissionen (Emissionsfreie Innenstadt, Masterplan
Mobilität etc.) eine außergerichtliche Einigung hinsichtlich der Klage
der Deutschen Umwelthilfe. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost zu erzielen.
zudem die Einführung eines für die städtischen Mitarbeiter*innen kostenlosen
ÖPNV-Tickets für das Dortmunder Stadtgebiet oder die Einführung eines
365-Euro-Jahrestickets (1 Tag = 1 Euro) für alle Nutzer*innen, wie es
in Bonn eingeführt wurde und in Wiesbaden eingeführt werden soll, zu prüfen,
um hierdurch die Zahl der Nutzer*innen im ÖPNV zu steigern und die
Schadstoffemissionen zu reduzieren.
Den ÖPNV auf Dortmunder Stadtgebiet weiter auszubauen und damit noch
leistungsfähiger zu machen
2. Die Verwaltung wird beauftragt folgende Maßnahmen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
umzusetzen:
2.1 Brackeler Straße:
Anordnung von Tempo 30 zwischen den Straßen Im Spähenfelde und Borsigplatz
Einrichtung einer Busspur in der Brackeler Straße in Fahrtrichtung Borsigplatz
zwischen neuer Wendeanlage und der Straße Im Spähenfelde
Nachsteuerung der Lichtsignalanlage „Im Spähenfelde“ zur stärkeren
Pförtnerung in Fahrtrichtung Borsigplatz
2.2 Bundesstraße 1 (B1):
Ganztägiges LKW-Fahrverbot für den Durchgangsverkehr und Prüfung der
Änderung der Beschilderung des Lkw-Nachtfahrverbotes für „Durchgangsverkehr
> 7,5t“
Installation einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Höhe Westfalenhallen
in Fahrtrichtung Unna
2.3 Bundesautobahn 1 (A1), Bundesautobahn 2 (A2) und Bundesautobahn 45 (A45)
Die Verwaltung soll auf die Landesregierung einwirken, dass
o weitere Maßnahmen entlang der A1, A2 und A45 auf Dortmunder Stadtgebiet
getroffen werden, um den Verkehrslärm zu reduzieren.
o auf dem Dortmunder Teilstück der A1, A2 und A45 ein Tempolimit von maximal
100 km/h zur Lärmreduzierung eingeführt wird.
o im Bereich von Wohnbebauung entlang der A2 Messstellen zur Messung
von NO2-Emissionen errichtet werden, z.B. auf Höhe der Siegenstraße.
Die Verwaltung wird aufgefordert weitere Messstellen zur Messung von NO2-
Emissionen an geeigneten Standorten im Bereich der A1, A2 und A45 aufzustellen
und eigenständig zu betreiben.
zu TOP 5.2
Sachstand zur Wiederaufforstung am Haus Kurl
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13730-19)
Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 13730-19-E1):
„.. wir bitten um einen aktuellen Sachstand zur Wiederaufforstung des Waldgebietes „Haus
Kurl“. Seinerzeit war ohne Genehmigung gerodet worden und die behördliche Auflage erteilt
worden, den Wald mindestens auf natürlichen Wege wieder nachwachsen zu lassen
(Drucksache Nr. 00133-15).
Da dem Augenschein nach insbesondere in Randlage kontinuierlich der Erdboden untergepflügt
wird, stellt sich die Frage:
Inwieweit wird den behördlichen Auflagen zufriedenstellend Rechnung getragen?
Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Entwicklung der großen Graureiherkolonie in diesem Gebiet?“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
zu TOP 6.1
Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen zum Geschäftsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13526-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen zum Geschäftsjahr 2018 zur Kenntnis.
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
zu TOP 7.1
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungszentrum in der Nordstadt"
Kostenerhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13179-19)
AUSW, 20.03.2019:
Herr Rm Kowalewski führt hierzu an, dass die Kostenerhöhung ja doch sehr erheblich sei. Hierfür
würden vor allem drei Punkte angeführt: Einmal die aktuelle Baukostenerhöhung, welche natürlich
immer mal wieder etwas ausmache, allerdings nicht den Dimensionen, die man in der Vorlage stehen
habe. Dann sei etwas zum Thema „Statik“ erwähnt worden, wozu er vermute, dass es sich hierbei um
den größten Posten handele. Zum dritte Posten habe man sich in seiner Fraktion gefragt, wie es
denn sein könne, dass die Sanitäreinrichtung schlicht vergessen wurden und nun nachgearbeitet
werden müssten. Er hätte daher gerne von der Verwaltung eine Aufschlüsselung dessen, wie
tatsächlich diese Kostenerhöhung zustande gekommen sei.
Herr sB Kühr stellt für seine Fraktion grundsätzlich die Erforderlichkeit dieser Einrichtung in Frage und
möchte vor dem Hintergrund der hohen Kosten wissen, ob das hiermit geplante
Beratungsangebot nicht durch bereits existierende Beratungsstellen und deren Mitarbeiter/innen (evtl.
unterstützt durch eine kleine Aufstockung) übernommen werden könne.
Herr Rm Waßmann vertritt die Meinung, dass es sich hier schon um eine erhebliche Erhöhung der
Koste handeln würde. Letztendlich sei es aber so, dass seine Fraktion von Anfang an die Idee
„Heimathafen“ zur Entwicklung des Hafens und der Speicherstraße unterstützt habe. Das
Überwiegende sei hier die Quartiersentwicklung. Von daher unterstütze man die Vorlage, auch wenn
man aufgrund der Höhe der Kosten etwas überrascht gewesen sei.
Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass auch ihre Fraktion dieses Projekt für einen ganz wichtigen
Baustein halte. Man werde die Vorlage natürlich mittragen und freue sich auch schon auf diverse
Veranstaltungen, gerade in dem neu gestalteten Hafenbereich.
Herr Rm Happe verdeutlicht, dass auch seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen werde, obwohl
man sich ebenso über diese Erhöhung sehr gewundert und auch etwas geärgert habe.
Frau Linnebach informiert darüber, dass die Toiletten hier nicht der wesentliche Punkt seien, welcher
zur Kostneerhöhung geführt habe. Diese wurden auch keines Weges vergessen. Im Zusammenhang
mit der Eingangssituation würden hier zusätzliche, barrierefreie Toiletten geplant und neu errichtet.
Der größte Teil der Kostenerhöhung ergebe sich aufgrund der Tatsache, dass es sich hier um einen
Altbau handeln würde, im Bereich der Statik. Hierzu sei sie sehr froh, dass man die Höhe der
diesbezüglichen Kosten bereits zu so einem frühen Zeitpunkt mit einkalkulieren konnte. Für den
Bereich der Baukostensteigerung insgesamt würden dann die restlichen Kosten zum Tragen kommen,
wobei es sich hierbei aber auch nicht um den größten Teil handeln würde. An der Vorlage habe sich
inhaltlich nichts geändert.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat
der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD sowie Ratsgruppe NPD/Die
Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Kostenerhöhung für die Durchführung des
Projektes „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“
(DS-Nr.: 05925-16) in Höhe von 2.297.000 €, bei gleichzeitiger Maßnahmenverlängerung
bis in Haushaltsjahr 2022. Damit steigt die Investitionssumme von bisher 3.673.000 € auf insgesamt 5.970.000 €.
Das Projekt „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ wird
durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 5.373.000 €
(90%) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10%) steigt von bisher 367.300 €
um 229.700 € auf insgesamt 597.000 €.
Die Investition in das Eigentum Dritter, in Höhe von insgesamt 5.970.000 €, bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2023) eine jährliche Nettobelastung der
städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 29.850 €.
zu TOP 7.2
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Sozialstudie 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12671-18)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Sozialstudie 2018 zum
Untersuchungsgebiet Hörde zur Kenntnis.
zu TOP 7.3
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Urbane Landwirtschaft: Dauerhafte Hochbeete für das Hörder Zentrum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13401-19)
Die Bezirksvertretung Hörde beschließt am 12.03.2019 einstimmig die unbefristete Aufstellung von Hochbeeten auf öffentlichen Flächen nach dem in der Begründung dargestellten Konzept des Projektes „Querbeet Hörde“.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Beschluss der
Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis.
zu TOP 7.4
Stadtumbau Dorstfeld
Sachstandsbericht zum Bürgerhaus Dorstfeld
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13593-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
zu TOP 8.1
Grundstücksmarktbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13878-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Grundstücksmarktbericht 2019 zur Kenntnis
9. Angelegenheiten des Angenda-Büros –nicht besetzt-
10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik –nicht besetzt-
11. Anfragen
zu TOP 11.1
Sachstand der Teilasphaltierung des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel" nach dem Beschluss des Naturschutzbeirates vom 30.01.2019 zu einer möglichen Rücknahme seines Widerspruchs
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13603-19)
…die Verwaltung möge mitteilen, wie sich der aktuelle Sachstand der Teilasphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“ darstellt, nachdem der Naturschutzbeirat am 30.01.2019 beschlossen hat, auf seinen Widerspruch zu verzichten, wenn der Bereich zwischen A 45 und Hellerstaße nicht asphaltiert wird, was damit vollständig dem Ratsbeschluss vom 15.11.2018, der in einer Protokollnotiz konkretisiert wurde, entspricht?“
Der Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Die öffentliche Sitzung endet um 17:33 Uhr.
Goosmann Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schiftführerin
zu TOP 3.3 "Smart City" : Sachstandsbericht: Digitale_Straße_Abschlussbericht_lang.pdf
zu TOP 3.5: "Bezahlbares Wohnen" :
Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13254-19-E4): ZE Antrag B'90 Die Grünen (E4) (alt aus HH-Beratung 12124-18-E10).pdf
Stellungnahme der Verwaltung: Stellungnahme der Verwaltung zum Thema Bezahlbares Wohnen.pdf
Zu TOP 4.2: "Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr"
Stellungnahmen der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13074-18-E11+ 12): 13074-18-E11_StR Wilde_2.docx.pdf 13074-18-E12_StR Wilde.docx.pdf
Zu TOP 4.3: "Stellungnahme Entwurf Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr":
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13088-18-E1): 13088-18-E1_StR Wilde.docx.pdf
© Stadt Dortmund
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© Dortmunder Systemhaus