Niederschrift (öffentlich)
über die 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
am 15.06.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 20:17 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
RM Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Benjamin Beckmann (B`90/Die Grünen)
RM Jenny Brunner (B`90/Die Grünen)
RM Juistine Grollmann (CDU) i. V. für RM Emmanouil Daskalakis
RM Olaf Schlösser (Die FRAKTION/DIE PARTEI) i. V. für sB Frank Fischer
RM Matthias Helferich (AfD) bis 16:22 Uhr
RM Julian Jansen (B`90/Die Grünen)
RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Fatma Karacakurtoglu (Die Linke+)
sB Janina Kleist (SPD)
RM Anja Kirsch (SPD)
RM Andrea Keßler (SPD) i. V. für RM Susanne Meyer
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)
sB Ina Polomski-Tölle (CDU)
RM Rüdiger Schmidt (SPD)
sB Christiane Tenbensel (Die Linke+)
RM Michaela Uhlig (CDU)
RM Fabian Erstfeld (SPD) i. V. für RM Daniela Worth
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Martin Fischer (Seniorenbeirat)
RM Emre Gülec (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
sE Sylvia Dahlmann (Integrationsrat)
3. Beratende Mitglieder:
Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Harry Göress (VdK)
Dr. Regine Schmalhorst (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Niels Back (Diakonisches Werk)
Christop Gehrmann (Caritas-Verband)
Petra Schmidt (SoVD)
4. Verwaltung:
Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez
Katja Hobucher, 5/Dez
Christiane Certa 5/Dez
Sandra Galbierz, 5/Dez
Diana Karl, 5/Dez
Peter Externbrink, StA 50
Holger Keßling, StA 53
Susanne Cziske, Jobcenter
5. Gäste:
-
Veröffentlichte Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 13.04.2021
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
2.1 Bericht zur aktuellen Corona-Lage
mündl. Bericht
2.2 Corona
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2021
(Drucksache Nr.: 21027-21)
2.3 Vorstellung der Inhalte der Fachbereiche
hier: Gesundheitsamt und Strategische Sozialplanung des Dezernates 5
mündl. Bericht
3. Trägerübergreifende Angelegenheiten
3.1 Neuer Bereich "Mitte - Nord" - Beratung von Migrant*innen / EU
Vorstellung des Jobcenters
mündl. Bericht/Präsentation
4. Angelegenheiten des Sozialamtes
4.1 Berichterstattung des Sozialamtes
hier: Streetworkangebote (Beantwortung des mündl. Antrages aus der Sitzung vom 23.02.21)
mündl. Bericht
4.2 Versorgung obdachloser Menschen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2021
(Drucksache Nr.: 21029-21)
4.3 Junge Obdachlose
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 21.04.2021
(Drucksache Nr.: 20026-21-E1)
4.4 Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20228-21-E2)
4.5 Kosten der Unterkunft
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20505-21-E2)
4.6 Fortsetzung der Projektförderung des Vereins "Unternehmen.Bilden.Vielfalt e.V." (KAUSA- Servicestelle Dortmund)
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2021
(Drucksache Nr.: 20532-21)
4.7 Wilhelm-Hansmann-Haus
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20477-21-E1)
4.8 Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21318-21)
5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes
5.1 Auszeichnung des Gesundheitsamtes für die „Kommunale Gesamtstrategie erfolgreicher Suchtprävention“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21080-21)
5.2 Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini – Leben mit Kindern in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21068-21)
5.3 Personal im Gesundheitsamt
Überweisung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2021
(Drucksache Nr.: 20212-21-E2)
6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
6.1 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)
7. Anträge / Anfragen
7.1 Kostenlose Bereitstellung von Damenhygieneartikeln in Behörden, Schulen und öffentlichen Einrichtungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20695-21)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20695-21-E1)
7.2 Ausbildung, Qualifizierung und Perspektiven für Jugendliche in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21359-21)
7.3 Young carers
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21335-21)
7.4 Hilfebedarfserhebung für männliche Sexarbeiter
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21336-21)
7.5 Laienreanimation
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21304-21)
7.6 Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21401-21)
7.7 Falsche Testabrechnungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21402-21)
7.8 Persönliche Notfallsprechstunden im Jobcenter Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21403-21)
7.9 Stornierung von Impfterminen
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 21431-21)
7.10 Modellprojekt Corona-Warn-Buzzer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21362-21)
7.11 Corona-Impfungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21432-21)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Ulrich Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.
Zu Beginn verabschiedet Herr Langhorst das langjährige Mitglied des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Frau Justine Grollmann (CDU-Fraktion), die heute als Vertreterin für Herrn Daskalakis teilnimmt und aus dem Rat der Stadt Dortmund ausscheiden wird. Frau Grollmann bedankt sich für die gute Zusammenarbeit. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit habe viel erreicht und es habe ihr viel Spaß gemacht, dafür zu kämpfen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist. Er weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Brunner (Bündnis 90/Die Grünen) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 13.04.2021
Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass er den Punkt 6.1 auf Seite 52 in Bezug auf die Empfehlungen der Bezirksvertretungen anders in Erinnerung habe. Seiner Meinung nach sei ohne Einbeziehung der Empfehlungen der Bezirksvertretungen abgestimmt worden.
Frau Kleist (SPD-Fraktion) gibt an, dass sie das genauso in Erinnerung habe, wie es in der Niederschrift stehe.
Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 13.04.2021 wird genehmigt, da der Rat der Stadt Dortmund den strittigen Punkt bereits beschlossen hat. Die Schriftführerin bietet an, noch mal in die Aufzeichnung der Sitzung rein zu hören. Die Prüfung hat inzwischen ergeben, dass der Text in der Niederschrift richtig ist und der Beschluss unter Berücksichtigung der beiden Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen erfolgte.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
zu TOP 2.1
Bericht zur aktuellen Corona-Lage
Frau Zoerner (Stadträtin), Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) und Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) berichten zum aktuellen Stand der Corona-Lage.
Frau Zoerner geht auf die aktuellen Zahlen ein und berichtet weiter über die inzwischen von der WHO umbenannten Virus-Varianten. In Dortmund dominiere bisher die Alpha-Variante das Infektionsgeschehen, die Beta- und Gamma-Varianten seien weiterhin gering. Seit letzter Woche habe man den ersten Fall der Delta-Variante, es habe aber keinen weiteren Kontakt gegeben und die Person habe sich direkt in Quarantäne begeben.
Zum Thema Impfungen gibt sie an, dass es derzeit im Impfzentrum keinen weiteren Impfstoff für die Erstimpfungen gebe. Wann sich die Situation wieder ändere, könne sie nicht sagen. Hier sei das Land von der Bundesebene abhängig. Momentan würden ausschließlich Zweitimpfungen durchgeführt.
Weiter berichtet sie über die durchgeführten Sonderimpfungen. Gerade im Bereich der Nordstadt habe sich gezeigt, wie wichtig die Vorbereitung dieser Maßnahme und die Aufklärungsarbeit gewesen sei.
Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) berichtet ergänzend dazu zur Einführung von SORMAS und der LUCA App.
Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) berichtet über die positiven Entwicklungen. Bereits im 2. Monat habe man eine leicht sinkende Arbeitslosenquote. Sie gehe davon aus, dass die Entwicklung auch im Juni gut sei. Vermehrt würden auch wieder mehr Stellen gemeldet. Ein besonderer Schwerpunkt sei der Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit. Von 37.000 Arbeitslosen seien 18.000 Langzeitarbeitslose. Erstmals gebe es aber auch hier ein leichtes Absinken.
Auch im Bereich der jungen arbeitslosen Menschen gebe es positive Tendenzen in beiden Rechtskreisen. Es bleibe bei einem sehr engen Austausch, um auch hier jede Chance zu ergreifen und Perspektiven zu eröffnen, weil es wichtig sei gerade auch die jungen Menschen für Ausbildungen zu gewinnen.
In Bezug auf die aktuelle Situation im Jobcenter gibt sie an, dass auch während des Lockdowns den KundInnen die Möglichkeit gegeben worden sei, sich in Notfällen persönlich beraten zu lassen, gerade auch bei sprachlichen Barrieren und Schwierigkeiten bei der Nutzung von Online-Angeboten. Dabei seien auch Gespräche mit Beteiligung von Dolmetschern geführt worden. Die Kooperations- und Netzwerkpartner wurden dazu mehrfach in Videokonferenzen und mit Newslettern informiert. Digitale Möglichkeiten habe es sogar in 8 Sprachen gegeben.
Aufgrund der sinkenden Inzidenzen werde seit letzter Woche auf freiwilliger Basis auch wieder persönlich beraten. Die Einhaltung der Hygieneregeln funktioniere sehr gut und man werde nun in kleinen Schritten wieder mit der Beratung einzelner Kundengruppen starten.
Frau Düwel (AWO) merkt für den Bereich Infektionsschutz in der offenen Seniorenarbeit an, dass die Begegnungsstätten im Moment wieder öffneten. Viele Ehrenamtliche seien bemüht, die Begegnungsstätten unter den besprochenen Hygieneregen zu betreiben. Da diese Regeln so sicher wie möglich sein sollen, täten sich einige Einrichtungen aber auch schwer damit, wieder Angebote zu machen, auch im Hinblick bzw. Vergleich auf die Lockerungen bei gewerblichen Anbietern. Sie plädiere daher dafür, dass das Bedürfnis, sich begegnen zu wollen, in der Zukunft etwas ernster genommen werde und man überlege, ob man dort einen offeneren Umgang hinbekommen könne.
Die Nachfragen werden von Frau Zoerner, Herrn Externbrink (stellv. Leiter Sozialamt), Frau Dr. Schmalhorst und Herrn Keßling beantwortet.
zu TOP 2.2
Corona
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2021
(Drucksache Nr.: 21027-21)
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2021
(Drucksache Nr.: 21027-21)
Kurzkonzept zu Punkt 1 des Antrages aus dem Rat der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 21027-21-E3)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 20.05.2021 vor:
Der Rat der Stadt überweist nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Personalrates (Drucksache Nr.: 21027-21-E2) Punkt 6 des vorgelegten CDU-Antrages an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und an den Schulausschuss:
6. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu prüfen, wie Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an den Dortmunder Schulen ein Antigen-Schnelltestangebot durch geschultes Personal mit Bescheinigung des Testergebnisses unterbreitet werden kann und darzustellen, welcher finanzielle und personelle Aufwand damit verbunden wäre. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die folgende Überweisung aus dem Schulausschuss vom 02.06.2021 vor:
zu TOP 5.3.a
Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21027-21)
Es liegt folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rates am 20.05.2021 vor:
„Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache
Nr.: 21027-21-E1) vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Entscheidung des Landes, der Stadt Dortmund ein Sonderkontingent an Impfdosen für aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird gebeten, das vom Land eingeforderte und bis zum 17. Mai 2021 einzureichende Kurzkonzept zu den geplanten Maßnahmen dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur nächsten Sitzung am 15. Juni 2021 zur Kenntnis zu geben.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Corona-Impfkampagne mit einem betrieblichen Impfangebot für die rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dortmunder Stadtverwaltung zu unterstützen. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass unverzüglich ein Impfkonzept vorgelegt wird und alle räumlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, um den städtischen Mitarbeitenden in dem Moment ein betriebsärztliches bzw. arbeitsmedizinisches Impfangebot unterbreiten zu können, in dem dies rechtlich und nach der tatsächlichen Verfügbarkeit von Impfstoff möglich ist. Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ist zu seiner nächsten Sitzung am 11. Juni 2021 ein Sachstandsbericht zur Umsetzung vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Verwaltung im Zusammenspiel mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe darauf hinwirkt, Voraussetzungen und Strukturen zu schaffen, um für den Zeitpunkt der Aufhebung der Impf-Priorisierung zum 7. Juni 2021 eine möglichst zeitnahe Verimpfung der zur Verfügung stehenden Impfstoffe zu gewährleisten.
4. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die angesichts der pandemischen Entwicklung zunächst zurückgestellte Umstellung des Kontaktpersonenmanagements auf die E-Health-Software SORMAS zeitnah abzuschließen. Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ist zu seiner nächsten Sitzung am 11. Juni 2021 ein aktueller Sachstandsbericht vorzulegen.
5. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass die Verwaltung dem Prüfauftrag des Rates nachgekommen ist, und seit dem 13. Mai 2021 auch in Dortmund mit dem Einsatz der „Impfbrücke“ eine Möglichkeit besteht, verfügbare Imfpdosen schnellstmöglich zu verteilen, damit keine Impfdose verfällt. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen des nach der Coronavirus-Impfverordnung rechtlich Möglichen, die Registrierung bei der „Impfbrücke“ für alle Impfwilligen zu öffnen.
6. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu prüfen, wie Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an den Dortmunder Schulen ein Antigen-Schnelltestangebot durch geschultes Personal mit Bescheinigung des Testergebnisses unterbreitet werden kann und darzustellen, welcher finanzielle und personelle Aufwand damit verbunden wäre. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Eine Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.“
Hierzu hat der Personalrat der Stadtverwaltung Dortmund nachfolgende Zuschrift mit Stellungnahme vom 20.05.2021 (Drucksache Nr.: 21027-21-E2) abgegeben:
„… der Personalrat hat beiliegende Zuschrift an die Damen und Herren des Rates der Stadt Dortmund zum im Betreff genannten Zusatz-/Ergänzungsantrag gefertigt und dürfen Sie bitten, diese den Damen und Herren des Rates zur nächsten Sitzung des Rates am 20.05.2021 zukommen zu lassen.
Wir bitten hinsichtlich unseres Anliegens um Verständnis, eine frühere Reaktion war uns leider nicht möglich.“
„… die CDU Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat mit Datum vom 19.05.2021 den Zusatz-/Ergänzungsantrag für die heutige Sitzung des Rates zum Tagesordnungspunkt „Corona“ zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht.
Ungeachtet dessen, das der Antrag in Gänze die ungeteilte Zustimmung des Personalrates findet, möchten wir mit dieser Zuschrift insbesondere das Augenmerk auf Punkt 2 legen.
Dem Personalrat ist natürlich bewusst, dass die Verwaltung an die gesetzlichen Regelungen ausdrücklich gebunden ist. Wahrgenommen wurde, dass die Verantwortlichen dieser Verwaltung mehrfach ihr Unverständnis über auf Bundes- oder Landesebene getroffene Entscheidungen zum Ausdruck brachten. Diese umzusetzenden Beschlüsse oder Verordnungen waren schwerlich den Beschäftigten unserer Verwaltung zu vermitteln.
Von daher begrüßt der Personalrat ausdrücklich, dass die politischen Entscheidungsträger dieser Stadt bei der Formulierung ihres Antrages Neiddebatten und Verteilungskämpfe ausschließt. Auch nach Aufhebung der Priorisierungen mit Wirkung vom 07.06.2021 ist allen Beteiligten bewusst, dass eine zügige Impfung wegen fehlender Impfdosen zumindest noch eine gewisse Zeit erschwert bleibt. Von daher ist es dringend angeraten, wie im o. g. Antrag ausgeführt, nicht nur ein Impfkonzept zu erarbeiten und vorzulegen, sondern alle räumlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um den städtischen Beschäftigten in dem Moment ein betriebsärztliches bzw. arbeitsmedizinisches Impfangebot zu unterbreiten, in dem dies rechtlich und nach der tatsächlichen Verfügbarkeit von Impfstoff möglich ist.
Der Personalrat regt dringend an, dem vorliegenden Antrag zu folgen und die Verwaltung entsprechend zu beauftragen, da die Beschäftigten perspektivisch schon ein gesteigertes Interesse daran haben, welche Maßnahmen des Gesundheitsschutzes ihre Arbeitgeberin ergreifen wird.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass wir sowohl den eingereichten Antrag als auch unsere heutige Zuschrift allen Beschäftigten der Stadtverwaltung Dortmund zur Kenntnis geben.“
Der Rat der Stadt überweist nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Personalrates (Drucksache Nr.: 21027-21-E2) Punkt 6 des vorgelegten CDU-Antrages an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und an den Schulausschuss:
6. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu prüfen, wie Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an den Dortmunder Schulen ein Antigen-Schnelltestangebot durch geschultes Personal mit Bescheinigung des Testergebnisses unterbreitet werden kann und darzustellen, welcher finanzielle und personelle Aufwand damit verbunden wäre. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben.“
Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung wird dem Ausschuss für Soziales,
Arbeit und Gesundheit zu seiner nächsten Sitzung zur Verfügung gestellt.“
Frau Schneckenburger gab kurze Informationen zum aktuellen Stand der Corona-Situation. Sie sprach ebenfalls die geplanten zusätzlichen Bildungsangebote an.
Zu den Schnelltests für Schülerinnen und Schüler (SuS) und dem Lehr- und Schulpersonal (s. Überweisung des Rates) erklärte sie, dass den Schulen vom Land Testmaterial für wöchentlich 2 Testungen zur Verfügung gestellt wird. Es stehe also ausreichend Testmaterial zu Verfügung.
Frau Dr. Goll zeigte sich erstaunt darüber, dass der Zusatz-/Ergänzungsantrag in die Ausschüsse gegeben wurde, sie hätte direkt eine Antwort erwartet.
Frau Schneckenburger machte deutlich, dass es nicht zielführend sei, eine Doppelstruktur von Testzentren an den Schulen aus kommunalen Mitteln zu den vom Land aufgestellten Regelungen zu Testungen an den Schulen aufzubauen.
Herr Jansen stimmte dem zu. Das Land hat über Teststrategien entschieden und gibt die Regeln vor.
Herr Hagedorn erklärte, dass das Land NRW mit der Schulmail vom 28.05.2021 das Testverfahren mitgeteilt habe.
Herr Spieß sieht die Angelegenheit ebenfalls als erledigt an.
Frau Dr. Goll erklärte, den Zusatz-/Ergänzungsantrag ihrer Fraktion mit den Ausführungen von Frau Schneckenburger an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen mit der Bitte, den Antrag zu behandeln und darüber abzustimmen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit das Kurzkonzept zu den geplanten Maßnahmen, wie vom Rat der Stadt Dortmund unter Punkt 1 des CDU-Antrages beschlossen, als Tischvorlage vor.
Frau Zoerner (Stadträtin) macht deutlich, dass der Bereich Schule auch komplett über den Schulausschuss laufen müsse. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sei hier nicht zuständig. Sie verweist auf die Aussagen von Frau Schneckenburger (Dezernentin für Jugend, Schule und Familie) im Schulausschuss und erklärt ebenfalls, dass es nicht zielführend sei, hier eine Doppelstruktur aufzubauen und außerhalb dessen, was die Schulverwaltung schon umsetze, weitere Testungen an Schulen durchzuführen. Das Land gebe die Regeln vor. Weitere Testungen wären zudem sehr teuer und die Kosten würden zu Lasten der Kommune gehen. Die Organisationsform werde es ohnehin weiter geben, weil die vom Land vorgeschrieben sei.
Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) greift die Diskussion aus dem Schulausschuss noch mal auf und gibt an, dass seine Fraktion nur zustimmen könne, wenn die Verwaltung dann auch darüber berichtet, wie die Kostenstrukturen zwischen Land und Kommune aufgeteilt seien und welche rechtssicheren Regeln geschaffen werden müssten, um hier in Dortmund einen Sonderweg gehen zu können. Hier noch mal Geld von der Kommune aufzustellen und eine Doppelstruktur aufzubauen mache für ihn keinen Sinn.
Nach erfolgter Diskussion gibt Frau Uhlig (CDU-Fraktion) an, dass sich der Punkt 6 des Antrages ihrer Fraktion erledigt habe. Es sei darüber keine Abstimmung mehr erforderlich.
zu TOP 2.3
Vorstellung der Inhalte der Fachbereiche
hier: Gesundheitsamt und Strategische Sozialplanung des Dezernates 5
Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) stellt die Arbeit des Fachbereiches vor. Er kündigt an, die Präsentation dazu sowie weitere Unterlagen (Zahlen, Daten, Fakten) als Anlage zum Protokoll beizufügen (Anlage 1) und beantwortet die Nachfragen.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) regt an, sofern die Möglichkeit bestehe, das Gesundheitsamt in der Sommerpause oder zu einem späteren Zeitpunkt zu besichtigen.
Anschließend stellt Frau Certa (Sozialplanerin 5/Dez) ihren Fachbereich vor. Die Präsentation wird ebenfalls als Anlage dem Protokoll beigefügt (Anlage 2). Sie beantwortet die Nachfragen dazu und gibt auf Anregung von Herrn Gülec (BVT) an, die Arbeit auch gern noch mal im Integrationsrat vorzustellen.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) begründet seine Bedenken. Ihm fehle die Einbindung der Betroffenen und die Angebote gingen seiner Meinung nach an diesen vorbei bzw. Zugänge würden nicht gefunden.
Frau Certa bittet Herrn Ossau hierzu um konkrete Beispiele. Sie habe bisher nicht den Eindruck, dass es an den Bedarfen vorbei ginge.
Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) merkt zu der Problematik der erwähnten Sprachkurse an, dass es vom Land aktuell ein Programm „Durchstarten in Arbeit und Ausbildung“ gebe. Im Rahmen dieses Programmes gebe es Sprachkurse und man könne an das Ministerium herantreten und bitten, dass diese Kurse auch zusätzlich mit Menschen aus der EU2 Zuwanderung belegt werden, da diese nicht immer komplett ausgebucht seien.
Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass das Sozialdezernat und auch die Gesamtstrategie Neuzuwanderung sehr viel mache und auch die Handlungsstrategie nach und nach ausgebaut habe. Aufgrund der Ausführungen stelle sie sich grundsätzlich die Frage, wo man eigentlich hin wolle. Ihr Eindruck sei, dass es ein Ressourcen- und Finanzierungsdefizit gebe. Lösungsszenarien seien vorhanden aber die Geschwindigkeit ließe zu wünschen übrig. Die Geschwindigkeit entscheide darüber, welche Zukunftsperspektiven insbesondere Zuwanderer hätten. Mit den Herausforderungen in 2015 und 2020 habe das Dezernat viele Dinge angehen müssen. Letztendlich müsse man aber verlässliche Strukturen und eine verlässliche Finanzierung haben. Für die Flüchtlingskrise und die Pandemie seien Finanzierungen möglich gemacht worden und in der Zukunftsperspektive werde zurück gefahren. Der Ansatz müsse sein, nicht auf Krisen permanent zu reagieren, sondern präventiv und vorausschauend zu agieren. Das Dezernat mache sehr gute Arbeit, aber man müsse aus den Krisen der letzten 5 – 6 Jahre Rückschlüsse ziehen, wie mit bestimmten Voraussetzungen umgegangen werden soll.
Frau Zoerner (Stadträtin) erklärt, dass man mit bestimmten Zugängen in die Regelsysteme rein müsse. Momentan werde dafür gekämpft, für ca. 3000 Menschen die Fördermöglichkeiten des SGB II und SGB III zu bekommen. So, wie es innerhalb der Europäischen Union gestrickt sei, seien diese Zugänge für diese Menschen nicht offen. Man brauche Öffnungen in dieser Art von Regelsystemen. Das sei ein ganz wichtiger Punkt. Wenn man das hin bekäme, bekäme man auch eine andere Geschwindigkeit in das System. Momentan würde an viele Stellen Pflaster geklebt, auf die keine drauf gehörten. Bis zur Europäischen Union werde daher für eine andere Sichtweise gekämpft, damit die Realitäten auch gesehen und anerkannt würden.
Herr Niermann (Der Paritätische) merkt an, dass er den Willen, sich dem Sachverhalt systematisch zu nähern, sehr positiv sieht und das befürwortet.
Herr Gülec (BVT) gibt an, dass er sich die Fortführung der Sozialplanung wünsche und würde sich über die Möglichkeit freuen, diese Vorstellung auch noch mal im Integrationsrat zu bekommen. Rückblickend auf die letzten 25 Jahre habe man riesige Schritte gemacht, was ihn sehr freue.
3. Trägerübergreifende Angelegenheiten
zu TOP 3.1
Neuer Bereich "Mitte - Nord" - Beratung von Migrant*innen / EU
Vorstellung des Jobcenters
Frau Cziske (Bereichsleiterin Mitte-Nord, Jobcenter) stellt den Bereich „Mitte – Nord“ Beratung von Migrant*innen/EU anhand einer Präsentation (Anlage 3) vor und beantwortet die Nachfragen dazu.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) lobt die Arbeit des Jobcenters, insbesondere die Sensibilität mit der auf die Entwicklungen eingegangen worden sei.
Herr Gülec (BVT) begrüßt den bevorstehenden Umzug zur Schützenstraße.
Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass auch sie den bevorstehenden Umzug in die Schützenstraße gut fände. Sie bestätigt, dass seit 2015/2016 herum mit dem Integration Point sehr viel an Bewegung innerhalb des Jobcenters rein gekommen sei und lobt die Geschwindigkeit. In Bezug auf berufliche Entwicklung und Zeugnisanerkennungsverfahren gibt sie den Hinweis, dass dort unterschiedliche Träger unterwegs seien und die Landesförderung zurückgefahren worden sei. Insofern werde es dort vermutlich einen erhöhten Bedarf geben.
4. Angelegenheiten des Sozialamtes
zu TOP 4.1
Berichterstattung des Sozialamtes
hier: Streetworkangebote (Beantwortung des mündl. Antrages aus der Sitzung vom 23.02.21)
Herr Externbrink (stellv. Leiter Sozialamt) berichtet über die möglichen weiteren Arbeitsbereiche für Streetwork.
Streetwork im klassischen Sinne sei es nicht, weil es nicht dem Zweck diene, auf der Straße die betreuerischen Aktivitäten, die es an anderer Stelle bereits gebe, zu ergänzen und zu erweitern. Hier ginge es darum, den Zugang zu Menschen zu finden, die sehr schwierig zu fassen seien. Das Angebot werde nur sehr bescheiden angenommen. Bei der Rückkehrberatung habe man im letzten Jahr nur eine Hand voll Menschen gefunden, die man so habe beraten können, dass auch tatsächlich eine Rückkehr stattgefunden habe. Ansonsten sei das weiterhin ein Problem, an dem noch intensiv gearbeitet werden müsse.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass darum gebeten worden sei darzustellen, wie die weiteren Arbeitsbereiche des Streetworks ausgestaltet werden können und dazu auch Kostenstrukturen aufzuzeigen. In der damaligen Vorlage seien die zwei Bereiche der Menschen aus Südosteuropa (Rückkehrberatung) und der polnischen Staatsbürger*innen am Dortmund U / Wallring aufgezeigt. Er fragt nach, ob es hier immer noch Einschätzung der Verwaltung sei, dass es in diesen Bereichen eine Ausweitung des Streetworks geben solle?
Herr Externbrink gibt an, dass nach wie vor vorgesehen sei, das so zu stabilisieren, dass man zu erfolgreichen Ergebnissen käme. Im Moment sei man aber in Bezug auf das gesamte System der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe noch nicht so weit sagen zu können, in welchem Umfang, mit welchen Aktivitäten, personellen und sachlichen Ressourcen man das machen könne. Das würde man in einer der nächsten Berichterstattungen wieder aufnehmen.
Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass er nicht die Rückkehrberatung als solche infrage stellen wolle. Aufgrund der geringen Zahlen der Menschen die dazu erreicht würden fragt er nach, was die Hürden dafür seien, dass man Menschen auch Angebote machen könne die abseits einer Rückkehrberatung stattfänden und wie man diese Hürden abbauen könne.
Herr Beckmann erklärt, dass er die Einbettung in das Gesamtkonzept gut fände. Bei akuten Problemlagen wäre ihm allerdings daran gelegen, dass offensiv daran gearbeitet werde. In diesem Fall müsse man nicht sofort ein Gesamtkonzept haben. Es sei ihm daher ein Anliegen, wenn man das bis zu den Haushaltsberatungen soweit qualifizieren könne, dass man eine Möglichkeit habe, darüber zu entscheiden.
Herr Bahr (CDU-Fraktion) merkt an, dass er die Situation unbefriedigend fände. Man habe eine sehr deutliche Problemlage und er wünsche sich eine intensivere Herangehensweise.
Frau Zoerner (Stadträtin) verweist auf die in 2016 durchgeführte Ausschussreise nach Hamburg und geht zum Vergleich auf die dortige Problemlage ein. Man müsse darum kämpfen, dass sich auch die Heimatländer in irgendeiner Form mit verantwortlich fühlten. Auch wenn es dadurch langsamer voran ginge, als an anderer Stelle, hieße das nicht, dass man sich in der Zwischenzeit nicht mit den Menschen auseinandersetzen würde. Man müsse immer wieder neu gucken, was ein neuer Ansatz sein könne.
Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält fest, dass es eine Überlegung sein könne, zu dem Thema nach der Sommerpause einen neuen Einstieg zu den Haushaltsberatungen zu finden.
zu TOP 4.2
Versorgung obdachloser Menschen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2021
(Drucksache Nr.: 21029-21)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 20.05.2021 vor:
zu TOP 5.2.b
Versorgung obdachloser Menschen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21029-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21029-21-E1) vor:
„…. durch die Umsetzung der Corona-Notverordnung der Bundesregierung gilt auch in Dortmund ab dem 24.04.2021 eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Diese betrifft wohnungslose Menschen ganz besonders hart, denn wer kein Zuhause hat, kann sich nachts kaum aus dem öffentlichen Raum zurückziehen. Daher bittet die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird gebeten, wohnungslose Menschen in Dortmund gemeinsam mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfe noch einmal intensiv auf die vorhandenen Übernachtungsmöglichkeiten hinzuweisen. Die Unterbringung erfolgt, begrenzt auf den Zeitraum der Ausgangssperre, ohne Prüfung einer Leistungsberechtigung.
2. Die auf der Straße angetroffenen Menschen sollten frühzeitig aufgefordert werden, sich in die geöffneten Übernachtungsstellen zu begeben. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ansprache durch die Akteure vor Ort einfach und sensibel erfolgt.
3. Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass die Obdachlosigkeit auch in Dortmund als ein gewichtiger Grund im Sinne des § 28 IfSG zum Aufenthalt im Freien angesehen wird und dass daher keine Bußgelder bei vermeintlichen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen verhängt werden.
4. Die Verwaltung wird gebeten, im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ein Konzept für weitere niederschwellige Unterbringungsformate für obdachlose und wohnungslose Menschen (z.B. Paare und Menschen mit psychischen Erkrankungen), die von den gängigen Hilfesystemen nicht erfasst werden, zu entwickeln. Dabei ist insbesondere die Situation obdachloser und wohnungsloser Frauen stärker in den Blick zu nehmen. Dies betrifft sowohl die Unterbringungsformate als auch mögliche Versorgungslücken. Das Konzept ist den zuständigen Fachausschüssen rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit vorzulegen.
Begründung:
Gerade bei wohnungslosen Menschen muss auf deren besondere Situation und die Lebensumstände geachtet werden. Im Interesse des Infektionsschutzes muss gewährleistet sein, dass sich Obdachlose, sofern irgend möglich, während der Zeit von Ausgangsbeschränkungen an einem Schlafplatz aufhalten können. Dazu muss frühzeitig auf die vorhandenen Angebote hingewiesen werden.
Besondere Schwierigkeiten ergeben sich bei der Unterbringung von Paaren, die nicht getrennt werden möchten und daher keinen Platz in den vorhandenen Übernachtungsstellen finden. Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen eine Rückzugsmöglichkeit, die in einer Notschlafstelle mit vielen anderen Nutzer*innen nicht gegeben ist. Es sollten daher für diese Gruppen weitere niederschwellige Zugänge geprüft werden.
Die Obdach- und Wohnungslosigkeit von Frauen ist in der öffentlichen Wahrnehmung kaum präsent. Studien haben jedoch gezeigt, dass es eine nicht unerhebliche Gruppe an obdach- und wohnungslosen Frauen gibt. Entsprechende Angebote für diese Zielgruppe sind in Dortmund kaum vorhanden. Es ist daher zu befürchten, dass viele Frauen durch das Raster fallen und kaum Unterstützung und Begleitung beim Weg aus der Wohnungs- oder Obdachlosigkeit erhalten.“
Der Rat der Stadt beschließt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21029-21-E1) und überweist ihn zur Beratung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit:
1. Die Verwaltung wird gebeten, wohnungslose Menschen in Dortmund gemeinsam mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfe noch einmal intensiv auf die vorhandenen Übernachtungsmöglichkeiten hinzuweisen. Die Unterbringung erfolgt, begrenzt auf den Zeitraum der Ausgangssperre, ohne Prüfung einer Leistungsberechtigung.
2. Die auf der Straße angetroffenen Menschen sollten frühzeitig aufgefordert werden, sich in die geöffneten Übernachtungsstellen zu begeben. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ansprache durch die Akteure vor Ort einfach und sensibel erfolgt.
3. Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass die Obdachlosigkeit auch in Dortmund als ein gewichtiger Grund im Sinne des § 28 IfSG zum Aufenthalt im Freien angesehen wird und dass daher keine Bußgelder bei vermeintlichen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen verhängt werden.
4. Die Verwaltung wird gebeten, im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ein Konzept für weitere niederschwellige Unterbringungsformate für obdachlose und wohnungslose Menschen (z.B. Paare und Menschen mit psychischen Erkrankungen), die von den gängigen Hilfesystemen nicht erfasst werden, zu entwickeln. Dabei ist insbesondere die Situation obdachloser und wohnungsloser Frauen stärker in den Blick zu nehmen. Dies betrifft sowohl die Unterbringungsformate als auch mögliche Versorgungslücken. Das Konzept ist den zuständigen Fachausschüssen rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit vorzulegen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 4.3
Junge Obdachlose
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 21.04.2021
(Drucksache Nr.: 20026-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 21.04.2021 vor:
zu TOP 4.3
Junge Obdachlose
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20026-21-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Anfrage der CDU Fraktion wird wie folgt beantwortet:
1. Wie hoch ist die Zahl der obdachlosen jungen Menschen (bis 27 Jahre) in Dortmund?
Es gibt keine zentrale Erfassung der Zahlen von wohnungslosen jungen Menschen bis 27 Jahre in Dortmund.
Beim Zentralen Fachdienst Streetwork des Jugendamtes Dortmund in der Leopoldstraße 22 haben zurzeit 91 junge Menschen eine postalische Erreichbarkeit. Eine ähnliche Anzahl wird auch vom freien Träger „Off Road Kids“ gemeldet. Diese jungen Menschen haben keine eigene Wohnung und sind daher obdachlos.
2. Wie viele dieser Obdachlosen sind unter 18 Jahre?
Auch dazu liegen keine absoluten Zahlen vor, da es keine zentrale Erfassung gibt. Das „Sleep In Stellwerk“ des VSE, die „Off Road Kids“ und der Zentrale Fachdienst Streetwork gehen nach gemeinsamen Schätzungen derzeit von ca. 34 wohnungslosen Jugendlichen unter 18 Jahren aus.
3. Welche Tagesaufenthaltsmöglichkeiten gibt es für die jungen Obdachlosen in Dortmund? Wie hoch sind die Aufnahmekapazitäten dieser Einrichtung am Tage?
Aufgrund der Corona-Auflagen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes gibt es zurzeit nur einen Tagesaufenthalt des VSE (Backyard) in der Lange Straße. Der Zugang zu diesem Tagesaufenthalt ist aber auf die jungen Menschen, die in der Notschlafstelle des VSE (Sleep In Stellwerk) übernachten, begrenzt. Die Aufnahmekapazität beträgt dort maximal acht Personen.
Der Fachdienst Streetwork des Jugendamtes Dortmund kann in der Überlebenshilfeeinrichtung Leopoldstraße 22 auf Grund der Hygiene-Auflagen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes zurzeit keinen Tagesaufenthalt für die wohnungslosen jungen Menschen anbieten.
Der Fachdienst beteiligt sich seit März 2020 an der Sicherstellung der Versorgung wohnungsloser Menschen in der aktuellen Corona-Lage durch die Ausgabe von „Lunch-Paketen“ und der Verteilung von haltbaren Lebensmittel (Dosen, Nudeln und Fertiggerichten). Zusätzlich ist die Ausgabe von warmen Mahlzeiten im neuen Außengelände des Fachdienstes an der Leopoldstraße 22 geplant.
Vor den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nutzten bis zu 160 Personen pro Tag die Angebote in der Überlebenshilfeeinrichtung Leopoldstraße 22. Auch die Versorgung der Tiere der obdachlosen jungen Menschen kann durch die Ausgabe von Tierfutterspenden sichergestellt werden.
Sachstandsbericht „Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe“ vom Juni 2020 (Ds.Nr.: 18241-20) Betrieb der Notschlafstelle für wohnungslose junge Erwachsene bis 27 Jahre durch den Betreiber European Homecare GmbH am Standort „Am Beilstück 48“
1. Ist die Einrichtung mittlerweile geöffnet?
Die Notschlafstelle für wohnungslose junge Erwachsene des Betreibers European Homecare soll zum 01.04.2021 eröffnet werden.
2. Wenn ja – wie wird die Notschlafstelle angenommen? Wie ist die Auslastung?
Siehe Oben
3. Welche Aufenthalte/Schlafstellen für die Nacht gibt es darüber hinaus für junge Obdachlose in Dortmund? Wie hoch sind dort die Kapazitäten? Wie hoch ist die Auslastung der Einrichtungen?
Für Jugendliche und junge Erwachsene bis maximal 21 Jahre gibt es insgesamt 10 Übernachtungsplätze (4 für junge Frauen und 6 für junge Männer) beim „Sleep In Stellwerk“ des VSE. Weitere Übernachtungseinrichtungen speziell für junge Erwachsene gibt es nicht.
Ab dem 18. Lebensjahr stehen auch Schlafplätze in den Übernachtungsstellen für Frauen und Männer zur Verfügung.
Zurzeit hat das „Sleep In Stellwerk“ eine Auslastung von 65 % bei den männlichen Jugendlichen und 42 % bei den weiblichen Jugendlichen mit steigender Tendenz….
Herr Kaminski (SPD-Fraktion) bat darum, die Stellungnahme auch dem ASAG zur Verfügung zu stellen, da das Thema Wohnungslose dort ebenfalls behandelt würde.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.4
Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20228-21-E2)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.
Frau Kleist (SPD-Fraktion) geht auf den ersten Block, Punkt 1, 2 und 5 ein, in dem ein kleinschrittiger Ausbau der bestehenden Bedarfe wie Pension+ sowie der Ausbau von Angeboten für wohnungslose Frauen erwähnt werde. Es wird angegeben, dass Bedarfe ermittelt und Konzepte entwickelt würden. Dazu frage sie sich, wie man das längerfristig im Blick behalten könne und ob es hierzu eine regelmäßige Berichterstattung geben werde.
Herr Externbrink (stellv. Leiter Sozialamt) antwortet, dass das Thema massiv in Bewegung sei und es selbstverständlich regelmäßige Berichte geben werde. Der nächste sei noch vor der Wintersaison geplant.
zu TOP 4.5
Kosten der Unterkunft
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20505-21-E2)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Fragen der Fraktion Die FRAKTION / Die PARTEI sind ausreichend beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.
zu TOP 4.6
Fortsetzung der Projektförderung des Vereins "Unternehmen.Bilden.Vielfalt e.V." (KAUSA- Servicestelle Dortmund)
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2021
(Drucksache Nr.: 20532-21)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Integrationsrat vom 27.04.2021 vor:
zu TOP 4.1
Fortsetzung der Projektförderung des Vereins "Unternehmen.Bilden.Vielfalt e.V." (KAUSA- Servicestelle Dortmund)
Vorschlag zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 20532-21)
Dem Integrationsrat lag nachfolgender Antrag der Liste „Bündnis für Vielfalt und Toleranz“ zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Tagesordnungspunkt:
Fortsetzung der Projektförderung des Vereins "Unternehmen.Bilden.Vielfalt e.V." (KAUSA- Servicestelle Dortmund)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die BVT im Integrationsrat der Stadt Dortmund stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sich für eine Finanzierung des Vereins "Unternehmen.Bilden.Vielfalt e.V." (KAUSA- Servicestelle Dortmund), als Teil der „Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030“, für die nächsten Jahre einzusetzen. Weiterhin bittet der Integrationsrat den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, die Verwaltung aufzufordern entsprechende Gespräche mit dem Verein zu führen um den erforderlichen Finanzbedarf zu ermitteln, damit dieser in künftigen Haushaltsberatungen Berücksichtigung finden kann.
Begründung:
Der Weg von der Schule in die Berufsausbildung ist für junge Migranten und Migrantinnen mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Wie aus den Bildungsberichterstattungen hervorgeht, gelingt Jugendlichen mit Migrationshintergrund der Übergang von der Schule in die Berufsausbildung deutlich weniger als den Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. Der Weg in eine Berufsausbildung ist für sie erheblich schwieriger und langwieriger, und sie bleiben viel häufiger ohne einen Berufsabschluss. Denn obwohl sich die gemeldeten Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund oft noch intensiver um einen Ausbildungsplatz bemühen als diejenigen ohne Migrationshintergrund, haben sie bei der Ausbildungsplatzsuche deutlich seltener Erfolg. Trotz intensiver Suche, hoher Motivation und Flexibilität der Jugendlichen bleibt der anschließende Erfolg, sofort mit einer Ausbildung beginnen zu können, aus. Der Verein "Unternehmen.Bilden.Vielfalt e.V." (KAUSA- Servicestelle Dortmund) nimmt sich dieser Jugendlichen an und begleitet sie intensiv in diesem wichtigen Lebensabschnitt. Der Verein berät die Jugendlichen kostenlos, unterstützt beim Bewerbungsprozess, vermittelt Praktikumsstellen und gibt Orientierung. Eine gute, qualifizierte Ausbildung bedeutet eine stabile Stellung in der Gesellschaft und aktive gesellschaftliche Teilhabe. Folglich muss jeder die Chance haben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die professionelle Hilfe muss den Jugendlichen weiterhin ermöglicht werden, damit sie nicht nach einer erfolglosen Bewerbungsphase jegliche Motivation und den Glauben an das vorhandene System verlieren.
Auf die diesem Antrag beigefügte Information bzw. Projektvorstellung des Vereins wird ergänzend verwiesen.
Die Förderung des Vereins "Unternehmen.Bilden.Vielfalt e.V." (KAUSA- Servicestelle Dortmund) läuft Ende 2021 aus. Es ist daher erforderlich die Finanzierung des Vereins "Unternehmen.Bilden.Vielfalt e.V." über das Jahr 2021 hinaus als festen Bestandteil der „Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030“ sicherzustellen.
Frau Karaca-Tekdemir (Bündnis für Vielfalt und Toleranz) ergänzt die Antragsbegründung und betont, dass die KAUSA-Servicestelle bzw. der Verein Unternehmen.Bilden.Vielfalt e.V. gerade im Bereich bzw. Themenfeld Übergang-Schule-Beruf eine sehr wichtige Instanz in Dortmund geworden sei und sehr wertvolle Arbeit erbringe und leiste. Speziell für Schüler*innen welche keinen gelungen Übergang von der Schule in den Beruf bekommen ist der Verein eine sehr gute qualitative Anlaufstelle geworden welche u.a. auch Praktiumsstellen vernittle und Orientierung gäbe. Sie bittet das Gremium daher den Antrag entsprechend zu beschließen.
Herr Karadas (Ratsmitglied SPD) teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag unterstützen und mittragen werde. Ergänzend wird seinerseits angeregt künftig bei derartigen Anträgen vorab auf die Fraktionen zuzugehen damit gfl. künftig gemeinsam Anträge dieser Art eingebracht werden können.
Herr Djine (Ratsmitglied Bündnis90/Die Grünen) führt aus, das es das Ziel sein sollte gleiche Möglichkeiten für Menschen in Dortmund zu schaffen. Deswegen sei in den vergangenen Jahren bereits eine Unterstützung der Arbeit des Vereins und der KAUSA-Servicestelle städtischer Seits erfolgt. Seine Fraktion unterstütze daher den Antrag.
Seitens der Internationalen SPD-Liste wird durch Frau Isilay-Günes signalisiert den vorliegenden Antrag mitzutragen. Herr Chraga (Internationale SPD-Liste) teilt ergänzend mit, dass seine Liste den Antrag uneingeschränkt unterstützen werde und schlägt vor, dass sich der Verein Unternehmen.Bilden.Vielfalt e.V. in einer der nächsten Integrationsratssitzung, losgelöst von der heutigen Beschlussfassung, dem Gremiem vorstellen solle.
Frau Karacakurtoglu (Ratsmitglied DieLinke) teilt mit, dass sie den Antrag ebenfalls unterstützen werde. Weiterhin merkt Sie an und empfiehlt, dass es sinnvoll und erforderlich wäre das der Verein bzw. die Geschäftsführerin, Frau Tekin, im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit in welcher der Antrag und das Anliegen des Integrationsrates behandelt werde, teilnimmt um dort über die Arbeit des Vereins zu berichten und um aufkommenden Fragen zu beantworten.
Der Integrationsrat beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme des Vertreters der Alternative für Deutschland (AFD) den vorliegenden Antrag und fasst folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sich für eine Finanzierung des Vereins "Unternehmen.Bilden.Vielfalt e.V." (KAUSA- Servicestelle Dortmund), als Teil der „Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030“, für die nächsten Jahre einzusetzen. Weiterhin bittet der Integrationsrat den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, die Verwaltung aufzufordern entsprechende Gespräche mit dem Verein zu führen um den erforderlichen Finanzbedarf zu ermitteln, damit dieser in künftigen Haushaltsberatungen Berücksichtigung finden kann.
Begründung:
Der Weg von der Schule in die Berufsausbildung ist für junge Migranten und Migrantinnen mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Wie aus den Bildungsberichterstattungen hervorgeht, gelingt Jugendlichen mit Migrationshintergrund der Übergang von der Schule in die Berufsausbildung deutlich weniger als den Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. Der Weg in eine Berufsausbildung ist für sie erheblich schwieriger und langwieriger, und sie bleiben viel häufiger ohne einen Berufsabschluss. Denn obwohl sich die gemeldeten Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund oft noch intensiver um einen Ausbildungsplatz bemühen als diejenigen ohne Migrationshintergrund, haben sie bei der Ausbildungsplatzsuche deutlich seltener Erfolg. Trotz intensiver Suche, hoher Motivation und Flexibilität der Jugendlichen bleibt der anschließende Erfolg, sofort mit einer Ausbildung beginnen zu können, aus. Der Verein "Unternehmen.Bilden.Vielfalt e.V." (KAUSA- Servicestelle Dortmund) nimmt sich dieser Jugendlichen an und begleitet sie intensiv in diesem wichtigen Lebensabschnitt. Der Verein berät die Jugendlichen kostenlos, unterstützt beim Bewerbungsprozess, vermittelt Praktikumsstellen und gibt Orientierung. Eine gute, qualifizierte Ausbildung bedeutet eine stabile Stellung in der Gesellschaft und aktive gesellschaftliche Teilhabe. Folglich muss jeder die Chance haben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die professionelle Hilfe muss den Jugendlichen weiterhin ermöglicht werden, damit sie nicht nach einer erfolglosen Bewerbungsphase jegliche Motivation und den Glauben an das vorhandene System verlieren.
Auf die diesem Antrag beigefügte Information bzw. Projektvorstellung des Vereins wird ergänzend verwiesen.
Die Förderung des Vereins "Unternehmen.Bilden.Vielfalt e.V." (KAUSA- Servicestelle Dortmund) läuft Ende 2021 aus. Es ist daher erforderlich die Finanzierung des Vereins "Unternehmen.Bilden.Vielfalt e.V." über das Jahr 2021 hinaus als festen Bestandteil der „Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030“ sicherzustellen.
Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, dass derzeit unter der Federführung des Dezernates für Schule, Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit der KAS eine Vorlage in Arbeit sei, dort das Thema aufgegriffen werde und weitere Informationen dazu kämen.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) äußert seine kritische Einstellung dazu. Seiner Meinung nach trete das Projekt nicht in Erscheinung.
Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass im Doppelhaushalt 20/21 bereits eingefordert worden sei, hierzu Mittel einzustellen. Das werde auch in diesem Jahr mit einem positiven Votum wieder gemacht werden. Sie geht auf die Zahlen ein und äußert, dass das Projekt positiv auffiele und sie sich weiter dafür einsetzen werde.
Frau Dahlmann (Integrationsrat) schließt sich der Aussage von Frau Altundal-Köse an. Auch im Integrationsrat sei ausführlich darüber gesprochen worden und viele Mitglieder hätten bereits Erfahrungen mit diesem Verein gesammelt.
Herr Gülec (BVT) berichtet, dass er aus persönlichen Erfahrungen viele Jugendliche kenne, die durch diese Institution erfolgreich einen Job gefunden hätten. So eine Institution sei gerade bei den Migrant*innen besonders wichtig und man müsse dafür sorgen, diese auch beizubehalten.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Überweisung des Integrationsrates zur Kenntnis.
zu TOP 4.7
Wilhelm-Hansmann-Haus
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20477-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.
Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihm noch Angaben zu den Kosten sowie das Öffnungsdatum fehlten.
Herr Externbrink (stellv. Leiter Sozialamt) gibt an, die Informationen als Anlage dem Protokoll beizufügen (Anlage 4).
zu TOP 4.8
Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21318-21)
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass das „schlüssige Konzept“ sowie die Herangehensweise gut sei und hat folgenden Nachfragen dazu:
Klimabonus:
Begründung: "Weiterhin wird durch die Anpassung der Mietobergrenzen vermieden, dass in Folge von Modernisierungsmaßnahmen und damit verbundenen Mieterhöhungen in größerem Umfang Kostensenkungsaufforderungen erfolgen müssen."
"Aufschlag für Wohnungen mit niedrigerem Heizwärmebedarf."
Sanierte Wohnungen liegen nicht in Angemessenheitsgrenzen.
"Nachbarkreisen Unna und Recklinghausen gibt es entsprechende Regelungen."
"Auf Seite 25 des Empirica Gutachtens öffnet Empirica die Tür, dass die Stadt weiter Zuschläge zulassen kann (z.B. Klimabonus), je nach Schwerpunktsetzung."
Weshalb halten Sie dies nicht für erforderlich?
Wie viel % der KdU verbleiben noch bei der Stadt?
"Die angebotenen Wohnungen werden immer weniger. Die Frage wäre, ob sich die Stadt im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung damit auseinandergesetzt hat, ob die Anzahl der Wohnungen im Unteren Drittel ausreicht um den Gesamtbedarf an Umzügen zu realisieren."
=> Es sind genügend Wohnungen vorhanden.
=> Unteres Drittel, statt unteres Fünftel wie gesetzlich vorgesehen.
> Wie wirksam ist das alles? Wie häufig kommt es im Jahr 2022 zu Kostensenkungsaufforderungen? Schieben wir da einen Berg vor uns her? Bericht in Q1/2022
Frau Zoerner (Stadträtin) geht teilweise auf die Fragen ein und kündigt an, dass die Nachfragen schriftlich vom Sozialamt beantwortet werden.
Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) verdeutlicht, dass es ihr wichtig sei zu erwähnen, dass es so gut wie keine Fälle gebe, wo ein Umzug gefordert werde. Dies sei das gemeinsame Ziel des Sozialamtes und des Jobcenters.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen durch die Feststellungen des „Schlüssigen Konzeptes“ zur Kenntnis.
5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes
zu TOP 5.1
Auszeichnung des Gesundheitsamtes für die „Kommunale Gesamtstrategie erfolgreicher Suchtprävention“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21080-21)
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Auszeichnung des Gesundheitsamtes für seine „Kommunale Gesamtstrategie erfolgreicher Suchtprävention“ zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini – Leben mit Kindern in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21068-21)
Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt zu bedenken, ob es nicht besser sei, statt der Broschüre als PDF-Format eine Art „Unter-Homepage“ zu dem Thema mit allen Funktionen online zur Verfügung zu stellen. Ihm ginge es nicht um die Inhalte insgesamt, sondern nur um die Darstellung der Inhalte
Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) nimmt die Anregung mit.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini“ zur Kenntnis.
zu TOP 5.3
Personal im Gesundheitsamt
Überweisung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2021
(Drucksache Nr.: 20212-21-E2)
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2021
(Drucksache Nr.: 20212-21-E3)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vor:
zu TOP 4.1.2
Personal im Gesundheitsamt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20212-21-E2)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + aus der Sitzung vom 11.03.2021 vor:
„..die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zum Hintergrund:
Im Zeitraum von August 2020 bis zum März 2021 wurden bislang gut 500 Lernanfänger*innen für das Schuljahr 2021/2022 untersucht. Dies entspricht etwa 10% der üblichen Schuleingangsuntersuchungen. Zu "normalen" Zeiten beläuft sich die jährliche Zahl der Schuleingangsuntersuchungen je nach Stärke des Jahrgangs auf 5.000-5.500 Untersuchungen. Bis zum Start des Schuljahres 2021/2022 können voraussichtlich 20% der Lernanfänger*innen untersucht werden.
Mitte Februar dieses Jahres lag die 7-Tage-Inzidenz in Dortmund für zwei Wochen im niedrigen Bereich zwischen 40 und 60. Geplant war, dass die Kinder- und Jugendärzte/-innen wieder sukzessive ihre originären Aufgaben im Bereich Schuleingangsuntersuchungen aufnehmen. Diese Planungen wurden jedoch durch das ansteigende Infektionsgeschehen und die Ausbreitung der britischen Virusvariante in Dortmund konterkariert.
Bei der Entscheidung, in welcher Reihenfolge die Kinder untersucht werden, wird wie folgt vorgegangen:
Zunächst finden die Untersuchungen bei den Kindern statt, die besondere Untersuchungs- und Förderbedarfe haben. Diesbezüglich steht das Gesundheitsamt im Austausch mit der Jugend- und Schulverwaltung, familienunterstützenden Diensten, Förderstellen, Kinderärzte/-innen, Kinderkliniken, Kindertagesstätten und Schulen. Außerdem wurden bereits die zum letzten Schuljahr "zurückgestellten Kinder“ untersucht sowie die Lernanfänger*innen, die vorzeitig eingeschult werden sollen („Kann-Kinder“) und schulpflichtige Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen in diesem Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen.
Zu Frage 1:
Dem Gesundheitsamt stehen 15 Ärztinnen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst zur Verfügung. Vollzeitverrechnet handelt es sich dabei um 8,83 Planstellen.
Zu Frage 2:
In den vergangen Jahren konnten alle Schuleingangsuntersuchungen durch das Gesundheitsamt Dortmund durchgeführt werden.
Zu Frage 3:
Derzeit sind zwei Ärztinnen mit originären Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes betraut. Alle anderen Ärztinnen übernehmen Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie. Die Indexfall-Ermittlung im Kita- und Schulbereich ist ein komplexer Aufgabenbereich, in dem es zwingend erforderlich ist, dass die Federführung bei den Ärztinnen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst liegt. An vielen Stellen sind ärztliche Einschätzungen gefordert, insbesondere wenn es um das Veranlassen weiterreichender Maßnahmen im Rahmen der Indexfallermittlung und der Kontaktpersonen-Nachverfolgung geht. Erschwerend kommt hier das seit Februar stetig steigende Auftreten der Virusmutationen hinzu.
Je nach Lageentwicklung konnten in der Vergangenheit die Ärztinnen teilweise wieder mit Schuleingangsuntersuchungen, Schuluntersuchungen verschiedenster Art (im Rahmen sonderpädagogischer Förderverfahren, Seiteneinsteigender, Fahrkostenübernahmen u. a.), der Umsetzung der Masernimpfpflicht und verschiedensten sozialmedizinischen Gutachten betraut werden. Ferner konnte im gesamten Zeitraum die Ambulanz für nicht krankenversicherte Kinder- und Jugendliche weiter betrieben werden.
Zu Frage 4:
Derzeit führt einmal wöchentlich ein externer Kinderarzt in freiberuflicher Tätigkeit Schuleingangsuntersuchungen im Gesundheitsamt durch. Verschiedene Optionen der interdisziplinären Zusammenarbeit werden laufend geprüft, um die Versorgung der Dortmunder Einschüler*innen auch in Corona-Zeiten bestmöglich zu sichern.
Daneben wurden und werden Informationsschreiben mit wichtigen Informationen und Beratungsangeboten an alle Familien der Einschüler*innen versendet. Mit diesem Informationsschreiben werden die Einschüler*innen begrüßt. Die Sorgeberechtigten erhalten Informationen zu Vorsorgemaßnahmen und Impfungen. Ferner sind Informationsfolder aus der Reihe "Fit für die Schule" mit Tipps zur Förderung der schulrelevanten Vorläuferfähigkeiten, Informationen zur Ernährung und Unterstützung einer gesunden Entwicklung sowie der Flyer "Ruhe und Gelassenheit" des Jugendamtes beigefügt. Somit werden die Sorgeberechtigten in dieser herausfordernden Pandemie-Situation noch einmal auf die bestehenden Unterstützungs- und Beratungsangebote aufmerksam gemacht.
Weiterhin erfolgten zwischenzeitlich durch Mitarbeiter*innen des Jugendamtes, die derzeit das Gesundheitsamt in der Pandemiesituation unterstützen, telefonische Beratungen von Familien hinsichtlich des Umgangs mit der Pandemiesituation. Es besteht darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit, schulpflichtige Kinder mit entsprechenden Bedarfen dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Diese Möglichkeit besteht auch über den Beginn des Schuljahres hinaus, sodass bei deutlich werden von Problemen im Laufe des Schuljahres entsprechend reagiert werden kann.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu Kenntnis und überweist sie auf Vorschlag der Vorsitzenden in den Schulausschuss, den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung aus dem Schulausschuss vom 02.06.2021 vor:
zu TOP 2.12
Personal im Gesundheitsamt
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20212-21-E3)
Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ vor:
„… die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratschlagung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle personellen, finanziellen und räumlichen Ressourcen sowohl intern als auch extern voll auszuschöpfen, um die Schuleingangsuntersuchungen wieder zu 100% sicher zu stellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kinder, die an keinem Kindergarten oder KiTa angemeldet sind, vorrangig zu untersuchen.
Begründung:
Die gerade durch die Medien gehende Kriminalstatistik zu den stark gestiegenen Zahlen von Gewalttaten gegen Kinder während der Pandemie gibt Anlass zu größter Besorgnis.
Viele Kinder fallen durch das Netz der Betreuung, da sie keinen Kindergarten oder KiTa besuchen, wo es auffällt, wenn mit einem Kind etwas nicht stimmt.
Gerade die Kinder, die die Pandemie in engen Wohnverhältnissen und in Armut verbringen müssen, sollen vorrangig zu den Schuleingangsuntersuchungen einbestellt werden, damit vorhandene Defizite rechtzeitig gesehen und behandelt werden können.
Es ist immens wichtig, dass die Stadt Dortmund alles hierfür Notwendige unternimmt, damit allen Kindern rechtzeitig eine Schuleingangsuntersuchung zugutekommt. Ansonsten ist mit irreparablen Schäden bei den evtl. noch nicht schulfähigen Kindern zu rechnen.
In einer Vita eines Kindes darf nicht auftauchen, dass es ein Jahr länger in der Schuleingangsphase verbleiben muss, weil es noch gar nicht die Voraussetzungen für eine Einschulung mitgebracht hat. Dies ist auch für das Lehrpersonal nicht unerheblich, weil es sehr belastend ist, einen Unterricht abzuhalten, in dem nicht jedes Kind in der Lage ist, diesem schon zu folgen.“
Der Schulausschuss diskutierte den Antrag kurz und überweist diesen aus Gründen der Zuständigkeit an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass ihre Fraktion den Antrag gestellt habe, da die Schuleingangsuntersuchungen leider stark vernachlässigt worden seien.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass auch seine Fraktion die Schuleingangsuntersuchungen für sehr wichtig halte.
Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) erklärt, dass es im Interesse des Gesundheitsamtes sei, die Schuleingangsuntersuchungen wieder zu 100% sicher zu stellen und man bereits daran arbeite. Der Antrag habe daher eher deklaratorische Bedeutung.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung aus der Überweisung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig folgenden Antrag der Fraktion Die LINKE:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle personellen, finanziellen und räumlichen Ressourcen sowohl intern als auch extern voll auszuschöpfen, um die Schuleingangsuntersuchungen wieder zu 100% sicher zu stellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kinder, die an keinem Kindergarten oder KiTa angemeldet sind, vorrangig zu untersuchen.
6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 6.1
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)
Herr Gülec (BVT) gibt an, dass ihm in der Vorlage das Thema „Integration durch Sport“ fehle. Sport verfüge über ein großes Integrationspotential und stärke den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es sei ein wichtiger Punkt und er sei der Meinung, dass dieser Punkt im Masterplan auch erwähnt werden solle.
Frau Tenbensel (Fraktion DIE LINKE+) schließt sich der Meinung von Herrn Gülec an.
Frau Zoerner (Stadträtin) schließt sich ebenfalls der Meinung an und erklärt, dass es sich hier um den 2. Zwischenbericht handele und in dem Ausgangsbericht der Punkt, der unzweifelhaft wichtig sei, auch vorhanden ist.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den zweiten Zwischenbericht zur Kenntnis.
7. Anträge / Anfragen
zu TOP 7.1
Kostenlose Bereitstellung von Damenhygieneartikeln in Behörden, Schulen und öffentlichen Einrichtungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20695-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20695-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang es möglich ist, kostenlose Menstruationsprodukte mittels hygienischer und vandalismussicherer Spender in den öffentlichen Gebäuden, insbesondere in Schulen und Verwaltungsgebäuden der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse der Prüfung und eine erste Kosteneinschätzung sollen schnellstmöglich den jeweils zuständigen Ausschüssen vorgelegt werden.
2. In einer zweijährigen Pilotphase sollen Erfahrungen, Reaktionen und tatsächliche Kosten des Angebots im Rahmen einer Evaluation ermittelt und die Ergebnisse vorgelegt werden.
Begründung
Die Menstruation nimmt keine Rücksicht auf den Zeitpunkt oder die Lebenssituation, lässt sich nicht beeinflussen oder regulieren. Daher passiert es nicht selten, dass junge Mädchen und Frauen plötzlich und unerwartet in die Situation kommen, dass sie akut Damenhygieneartikel benötigen. Dies sind Situationen in denen Mädchen und Frauen massiv eingeschränkt werden und mit Scham reagieren. Zu dieser Problematik kommt noch hinzu, dass sozial benachteiligte Mädchen und Frauen vor finanziellen Herausforderungen stehen um Menstruationsartikel wie Binden und Tampons zu erwerben.
In Schottland ist seit Ende 2020 gesetzlich geregelt, dass in öffentlichen Einrichtungen (insbesondere Schulen und Universitäten) Menstruationsartikel kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Neuseeland und zuletzt Frankreich stellen inzwischen auch an öffentlichen Orten Damenhygieneartikel zur Verfügung. Diesen Beispielen sollte die Stadt Dortmund folgen und mit konkreter Unterstützung Frauen und Mädchen im Alltag stärken.
Frau Kleist (SPD-Fraktion) erläutert den Antrag ihrer Fraktion.
Frau Uhlig (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion die Idee durchaus charmant fände, aber eher dafür sei, zunächst den 1. Punkt als Prüfauftrag zu beschließen und dann zu schauen, was dabei raus käme. Nach der Prüfung könne man evtl. schon auf Erfahrungswerte aus anderen Kommunen zurückgreifen.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion den Antrag mittragen könne, allerdings sei ein Spender in Schulen vielleicht nicht der beste Weg. Hier könne vielleicht mit geprüft werden, ob es nicht besser sei, das Vertrauenspersonal mit entsprechenden Mitteln auszustatten.
Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass auch ihre Fraktion das Anliegen unterstütze und dem vorliegenden Antrag zustimmen könne.
Frau Kleist ergänzt, dass sich durch den Vorschlag von Frau Uhlig die Sache in die Länge ziehen würde. Ihr sei es wichtig, hier kurzfristig eine Lösung zu finden. Über die Einbeziehung von Vertrauenspersonal, wie von Herrn Ossau vorgeschlagen, könne man durchaus reden.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) merkt an, dass es sich bei Punkt 1 zunächst nur um die Kostenermittlung handele. Erst danach käme die Pilotphase. Von daher bittet er zunächst um die Prüfung. Wenn nach der Sommerpause die Kosten vorlägen, könne man weiter schauen, ob man die Umsetzung beschließen wolle. Es sei aber auch kein Problem, heute komplett darüber zu beschließen.
Frau Uhlig äußert ihre grundsätzliche Zustimmung zu dem Antrag und erklärt, den Einwand von Frau Kleist nicht nachvollziehen zu können. Man könne doch jetzt über die Prüfung entscheiden und den 2. Punkt in die nächste Sitzung schieben, um dann abzustimmen, wenn die Kosteneinschätzung vorläge. Sie bittet daher darum, über die Punkte einzeln abzustimmen.
Frau Zoerner (Stadträtin) plädiert dafür, den Antrag in den Rat zu schieben, da es sich hier nicht um eine klassische Aufgabe des Sozial- oder Gesundheitsamtes handele, sondern es beträfe alle städtischen Gebäude. Das Thema sei aus ihrer Sicht daher im Rat besser aufgehoben.
Frau Kleist bittet zwecks Beratungsbedarfes, die Sitzung um 5 Min. zu unterbrechen.
Die Sitzung wird von 19:20 Uhr bis 19:25 Uhr unterbrochen.
Frau Kleist erklärt, dass die SPD-Fraktion den Antrag in der vorliegenden Form aufrechterhalten wolle mit dem Hinweis, dass das für die Pilotphase nicht bedeute, dass es flächendeckend in ganz Dortmund umgesetzt werden müsse, sondern es zunächst darum ginge, es auszuprobieren und zu schauen, wie es funktioniere.
Frau Uhlig bittet erneut um Einzelabstimmung der Punkte.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig (Die Fraktionen Die FRAKTION/DIE PARTEI sowie die AfD-Fraktion waren bei der Abstimmung nicht anwesend) Punkt 1 des Antrages der SPD-Fraktion:
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang es möglich ist, kostenlose Menstruationsprodukte mittels hygienischer und vandalismussicherer Spender in den öffentlichen Gebäuden, insbesondere in Schulen und Verwaltungsgebäuden der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse der Prüfung und eine erste Kosteneinschätzung sollen schnellstmöglich den jeweils zuständigen Ausschüssen vorgelegt werden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, (Die Fraktionen Die FRAKTION/DIE PARTEI sowie die AfD-Fraktion waren bei der Abstimmung nicht anwesend) Punkt 2 des Antrages der SPD-Fraktion:
2. In einer zweijährigen Pilotphase sollen Erfahrungen, Reaktionen und tatsächliche Kosten des Angebots im Rahmen einer Evaluation ermittelt und die Ergebnisse vorgelegt werden.
zu TOP 7.2
Ausbildung, Qualifizierung und Perspektiven für Jugendliche in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21359-21)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21359-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme mit Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Die Verwaltung wird um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:
a. Wie viele Beschäftigte in Dortmund bekommen zusätzlich zu ihrem Lohn noch soziale Transferleistungen?
b. Wie viele der Leistungsbezieher sind Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahre?
c. Welche Programme und Maßnahmen sind vorgesehen, damit mehr Jugendliche einen Bildungsabschluss erwerben können?
d. Welche Angebote im Übergang von Schule und Beruf gibt es?
e. Welche Institutionen führen die Maßnahmen durch? Welche davon werden speziell für Jugendliche angeboten?
f. Welche zusätzlichen Qualifikationen werden angeboten und welche Perspektiven ergeben sich für die Teilnehmenden?
g. Wie viele Teilnehmende befinden sich in den Maßnahmen? Wie viele davon sind Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahre?
h. Wie lange ist die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von jungen Menschen, die über das Jobcenter in geförderte Maßnahmen vermittelt werden?
i. Welche Perspektiven haben Teilnehmende, wenn die Förderung der Beschäftigungsmaßnahme ausläuft? Welche Perspektiven ergeben sich speziell für Jugendliche?
j. Ist eine Zunahme der Anzahl Jugendlicher ohne Schulabschluss durch die Corona-Krise zu verzeichnen? Wenn ja, wie hoch schätzt die Verwaltung die Zahl der Betroffenen?
k. Welche Programme und Maßnahmen sind vorgesehen, um konkret für diese Jugendlichen Arbeitslosigkeit zu verhindern?
l. Wie hoch ist der Anteil von entkoppelten Jugendlichen an der Zahl der Jugendlichen ohne Abschluss in Dortmund? Welche niederschwelligen Maßnahmen und individuellen Angebote unterbreitet die Verwaltung, um diese Jugendlichen zu erreichen, sie in die Hilfesysteme und in die Schulen und Ausbildung zu bringen?
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob bereits noch in diesem Jahr die angebotenen 10 Plätze in der assistierten Ausbildung bei der Stadtverwaltung kurzfristig auf 15 Plätze erhöht werden könnten. Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 einmalig 20 Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung anzubieten, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.
3. Zudem wird die Verwaltung gebeten, bei den städtischen Töchtern dafür zu werben, ebenfalls assistierte Ausbildungsplätze (vermehrt) anzubieten. Wir bitten um eine Information, wie der derzeitige Stand bei den städtischen Töchtern hierzu ist.
4. Der Antrag soll ebenfalls im AWBEWF, Schulausschuss und AKJF behandelt werden.
Begründung:
Es müssen vermehrt Anstrengungen unternommen werden, um chancenlose, sozial und beruflich schon fast abgehängte junge Menschen in die Stadtgesellschaft einzubinden. Nur so können sie selbständige Lebensperspektiven und die Möglichkeit zu sozialen Teilhabemöglichkeiten erhalten. Neben der Perspektive für junge Menschen ist dies ein Schritt, dem in Dortmund zunehmenden Fachkräftemangel entgegen zu treten.
Die SPD-Fraktion bittet darum, die Stellungnahmen der Verwaltung an alle zuständigen Fachausschüssen weiterzuleiten.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Wichtig sei auch, zu überdenken, was aus den Jugendlichen werde, wenn sie kein vernünftiges Jobangebot bekämen, wenn sie auf lange Sicht nicht mitgenommen werden könnten und man keine Arbeitgeber finde, wo sie langfristig, vernünftig arbeiten könnten.
Herr Bahr (CDU-Fraktion) dankt für den Antrag, merkt aber zu Punkt 2 an, ob das nicht in die Zuständigkeit des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung fiele.
Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert auch ihre Bedenken zu Punkt 2. Es sei aber möglich, den Satz umzuformulieren. Sie geht ebenfalls auf die folgenden Punkte ein und schlägt folgende Änderungen vor:
Zu Punkt 2
1. Satz o.k.
2. Satz: Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 zu prüfen, ob Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung angeboten werden können, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.
Zu Punkt 3
Zusätzlich die Wirtschaft mit aufzunehmen
Zu Punkt 4
Auch den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufzunehmen.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, den Antrag in seiner Fraktion beraten zu wollen, da dieser als Tischvorlage vorgelegen habe und bittet darum, ihn zu schieben.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) erklärt sich mit den vorgeschlagenen Änderungen von Frau Altundal-Köse einverstanden. Es käme in erster Linie darauf an, dass sich die Stadt Dortmund in Gänze mit diesem Antrag beschäftige, um zu verhindern, dass nicht der ein oder andere Jugendliche links liegen gelassen werde.
Frau Altundal-Köse schlägt vor, den Antrag jetzt mit einer Empfehlung zu beschließen, damit sich dann nach und nach die weiteren Ausschüsse damit beschäftigen können. Der Sozialausschuss als ein Teil der Arbeitsmarktstrategie 2030 habe eine Verpflichtung, an der Stelle Bezug zu nehmen und entsprechend eine Entscheidung an andere Ausschüsse weiter zu geben.
Nachdem der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zunächst über die Zuständigkeit diskutiert hat, gibt Frau Zoerner (Stadträtin) an, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hier nur gering beteiligt sei und die Fragen soweit wie möglich schriftlich beantwortet werden. Sie weist darauf hin, dass unter Punkt 4 auch der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu beteiligen seien.
Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass er den Antrag so verstehe, dass alle Ausschüsse, die von dem Themenfeld Ahnung hätten, da auch noch mal was zu sagen können, um evtl. auch noch mal andere Perspektiven dazu zu hören. Er plädiere daher dafür, das heute hier zu beschießen.
Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt ebenfalls vor, jetzt über den Antrag abzustimmen und dann zu schauen, was in den anderen Ausschüssen passiere.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) ergänzt, dass es sich hier zunächst weitestgehend um einen Prüfauftrag handele und man dann schauen müsse, was an Antworten dazu käme. Wenn auch die anderen Ausschüsse darüber beraten hätten, werde es ja eine Aussage bzw. ein Ergebnis dazu geben.
Die Bitte um Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung soweit möglich schriftlich beantwortet.
Über den Antrag lässt Herr Langhorst in Gänze abstimmen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste (Die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend) folgenden geänderten (Fett/Kursiv) Antrag der SPD-Fraktion:
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob bereits noch in diesem Jahr die angebotenen 10 Plätze in der assistierten Ausbildung bei der Stadtverwaltung kurzfristig auf 15 Plätze erhöht werden könnten. Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 zu prüfen, ob Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung angeboten werden können, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.
3. Zudem wird die Verwaltung gebeten, bei den städtischen Töchtern und in der Wirtschaft dafür zu werben, ebenfalls assistierte Ausbildungsplätze (vermehrt) anzubieten. Wir bitten um eine Information, wie der derzeitige Stand bei den städtischen Töchtern hierzu ist.
4. Der Antrag soll ebenfalls im AWBEWF, Schulausschuss, AKJF, APOD und AFBL behandelt werden.
zu TOP 7.3
Young carers
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21335-21)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses.
Die Verwaltung wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung vor zur Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die als young carers bezeichnet werden können?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung vor, wie sich die Zahl und die Lebenssituation der young carers in Dortmund durch die Corona-Pandemie entwickelt haben?
3. Welche Unterstützungs- und Beratungsangebote sind der Verwaltung bekannt, an die sich betroffene Kinder und Jugendliche wenden können?
Begründung:
Young carers sind Kinder und Jugendliche, die ihre Eltern oder Elternteile pflegen, Pflege- und Sorgeaufgaben übernehmen und den Haushalt (mit-)organisieren. Die Situation wird meist durch eine plötzliche Pflegebedürftigkeit eines Elternteils ausgelöst. Diese Kinder und Jugendlichen sind häufig immensem Druck ausgesetzt, wodurch psychische, soziale und schulische Belastungen entstehen können. Hilfsangebote sind kaum vorhanden bzw. nicht bekannt genug. Beratungsstellen sind mit dem Projekt "Pausentaste" des Bundesfamilienministeriums kaum vertraut. Unter Betroffenen ist das Projekt fast gar nicht bekannt.
Frau Zoerner (Stadträtin) weist darauf hin, dass die Zuständigkeit beim Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt.
Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist mit der Überweisung in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einverstanden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überweist die Bitte um Stellungnahme zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
zu TOP 7.4
Hilfebedarfserhebung für männliche Sexarbeiter
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21336-21)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21336-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1) Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung, eine praxisorientierte Hilfebedarfserhebung für männliche Sexarbeiter durchzuführen. Ziel der Erhebung ist es, festzustellen, wie kurzfristig wirksame Hilfen für männliche Sexarbeiter, insbesondere im Bereich des Gesundheitsschutzes, bereitgestellt werden können. Die Erhebung soll die wesentlichen Gruppen unter den männlichen Sexarbeitern berücksichtigen. Die Hilfebedarfserhebung soll unter Mitwirkung der in diesem Themenfeld in Dortmund tätigen Organisationen erfolgen.
2) Die Ergebnisse der Hilfebedarfserhebung werden dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Beratung vorgelegt.
3) Sollte sich im Erstellungsprozess herausstellen, dass zusätzliche Finanzmittel benötigt werden sollten, wird die Verwaltung gebeten, dies dem Ausschuss mitzuteilen.
Begründung:
Die letzte Studie zur mann-männlichen Sexarbeit in NRW ("Lebenslagen von „Strichern“ und Escorts in Dortmund, Essen, Düsseldorf und Köln", SPI Forschung Berlin) stammt aus dem Jahr 2016. Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich die Szene der männlichen Sexarbeiter weiter gewandelt. Daher muss neu erhoben werden, welche Hilfen aktuell am sinnvollsten und dringlichsten sind.
Die neue Hilfebedarfserhebung soll keine detaillierte Studie werden, sondern in knapper Form kurzfristig wirksame Hilfen aufzeigen. Dabei können die Hilfs- und Beratungsangebote für männliche Sexarbeiter in ausgewählten nordrhein-westfälischen Städten bewertet werden. Eine sozialwissenschaftliche Begleitung ist ebenfalls möglich.
Die Szenen von männlichen Sexarbeitern sind in den verschiedenen Städten sehr unterschiedlich. Das gilt auch für das Spektrum von Hilfs- und Beratungsangeboten, die von niederschwelligen Basishilfen (Essen/Trinken, Hygiene, ...) bis zur sozialpädagogischen Betreuung reichen.
In Dortmund existiert aktuell das Projekt „neonlicht“ der Dortmunder Aidshilfe. Über "neonlicht" werden männliche Sexarbeiter über HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen aufgeklärt. Dabei wird ausschließlich präventiv und aufsuchend gearbeitet. Die teilweise multiplen Problemlagen der männlichen Sexarbeit können mit den vorhandenen Projektkapazitäten nur unzureichend bearbeitet werden, auch weil die Vermittlung und Begleitung in andere Hilfsangebote sehr zeitaufwendig ist.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den gemeinsamen Antrag und bittet um Zustimmung.
Herr Schlösser (Die Fraktion/Die Partei) gibt an, dass seine Fraktion den Antrag ausdrücklich unterstütze.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig (Die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend.) den o. g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion.
zu TOP 7.5
Laienreanimation
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21304-21)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme inkl. Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 15.06.2021, um Beantwortung der Fragen sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Wie viele öffentlich zugängliche, städtische Gebäude und Sportanlagen im Stadtgebiet sind insgesamt mit Defibrillatoren zur Laienreanimation ausgestattet?
2. Welche öffentlich zugänglichen, städtischen Gebäude und Sportanlagen sind mit Defibrillatoren zur Laienreanimation ausgestattet?
3. Wie wird auf vorhandene Defibrillatoren hingewiesen (Hinweisschilder, interaktive Karte, o.Ä.)?
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung:
1. Eine flächendeckende und möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation zu prüfen.
2. Dem Fachausschuss die Ergebnisse des Prüfauftrages bis zum 3. Quartal 2021 vorzustellen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:
a. Aktuelle Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation unter Angabe des genauen Standortes.
b. Darstellung von „weißen Flecken“ bzw. unterversorgten Bereichen, insbesondere im Innenstadtbereich.
c. Darstellung des finanziellen Aufwandes, der durch eine möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit geeigneten Defibrillatoren zur Laienreanimation entstehen würde (Erreichbarkeit in max. 3 Minuten).
d. Darstellung des Wartungsaufwandes bei verschiedenen Modellen (Manuelle Wartung, Fernwartung, etc.) inklusive der finanziellen Auswirkungen.
Begründung
Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland: Nach Schätzungen des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung e.V. versterben hieran bundesweit jedes Jahr rund 70.000 Menschen (Quelle: DZHK 2019). Das sind etwa 20 Prozent aller durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachten Todesfälle. Bei einem Herzstillstand werden die individuellen Überlebenschancen und anschließenden Rehabilitationsperspektiven entscheidend dadurch beeinflusst, wie schnell mit geeigneten Wiederbelebungsmaßnahmen (Laienreanimation) begonnen wird: Jede Minute des Herzstillstandes verringert die Überlebenswahrscheinlichkeit um etwa 10 Prozent. Gleichzeitig steigt minütlich das Risiko irreversibler hypoxischer Hirnschäden, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer weitgehenden Rehabilitation im Falle des Überlebens drastisch sinkt.
Im Ernstfall kann bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes neben den klassischen Erste-Hilfe-Maßnahmen (Notruf, Herzdruckmassage, usw.) insbesondere der Einsatz von Defibrillatoren zu einer deutlichen Verbesserung der Notfallversorgungskette beitragen. Viele Defibrillatoren sind heutzutage speziell für die Nutzung durch Laienhelfer konzipiert und dank optimierter Benutzerfreundlichkeit (z.B. Schritt-für-Schritt Video- oder Sprachanleitung) auch ohne spezielles Fachwissen oder praktische Vorkenntnisse in der Ersten Hilfe anwendbar.
Eine flächendeckende Ausstattung öffentlicher Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation könnte neben der zuletzt beschlossenen Einführung des Systems der „Mobilen Retter“ (Drucksache Nr.: 20195-21) einen wichtigen Baustein zur weiteren Optimierung der Notfallversorgung in Dortmund darstellen.
Frau Zoerner regt an, die Bitte um Stellungnahme inkl. Antrag der CDU-Fraktion an den Rat der Stadt zu überweisen, da es sich um die flächendeckende Ausstattung öffentlicher Gebäude handelt und hierfür der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nicht zuständig sei, auch wenn das Vorhaben durchaus positiv bewertet würde.
Herr Bahr (CDU-Fraktion) schlägt vor, dass der Ausschuss eine positive Empfehlung für den Rat ausspricht.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit unterstützt den Antrag der CDU-Fraktion und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Antrag zu beschließen und überweist die Bitte um Stellungnahme mit Antrag an den Rat der Stadt Dortmund.
zu TOP 7.6
Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21401-21)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21401-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:
die Fraktion DIE LINKE + bittet die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Gibt es statistische Erhebungen zu sexueller Belästigung im öffentlichen Raum?
2. Welche Gruppen sind betroffen?
3. Gibt es präventive Maßnahmen?
4. Wurden Veränderungen während der Corona Krise festgestellt?
Begründung:
erfolgt mündlich.
Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, dass die Beantwortung schriftlich zur nächsten Sitzung erfolgt. Evtl. sei hier auch der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung und Beschwerden betroffen. Das werde man intern klären.
zu TOP 7.7
Falsche Testabrechnungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21402-21)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21402-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:
die Fraktion DIE LINKE + bittet die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie viele Teststationen sind in Dortmund betroffen?
2. Um welche Summe geht es bei dem Abrechnungsbetrug?
3. Sind Kriterien für die Zulassung geplant?
4. Werden Kontrollen durchgeführt?
Begründung:
erfolgt mündlich.
Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 7.8
Persönliche Notfallsprechstunden im Jobcenter Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21403-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21403-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ vor:
die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratschlagung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Das Jobcenter Dortmund richtet persönliche Sprechstunden für Notfälle ein, um die Versorgung gerade der Menschen zu gewährleisten, die weder digitale Möglichkeiten haben oder an Sprachbarrieren bzw. durch Analphabetismus an einer Antragsstellung scheitern. Die neu eingerichteten Hausbesuche seitens des Jobcenters sind zwar begrüßenswert, aber wird nicht jede:n Hilfebedürftige:n in einer akuten Notlage erreichen.
Begründung:
Wegen der Corona-Pandemie ist die persönliche Vorsprache bei den meisten Behörden fast unmöglich. Daher kommt es oft zu Problemen und Verzögerung bei der Bewilligung von Sozialleistungen. So werden z. B. Anträge auf Arbeitslosengeld nur nach vorheriger Anfrage in Papierform zugesendet, ansonsten ist das Ausfüllen nur online möglich. Viele Menschen mit Sprachbarrieren haben damit Probleme.
Nicht jeder, der erwerbslos wird, hat die Möglichkeit oder die Kompetenz, online Formulare auszufüllen. Zusätzlich erschwert wird das Ausfüllen, wenn kein Computer, sondern nur ein Smartphone zur Verfügung steht, das zur Antragstellung nicht geeignet ist.
Die Bundesagentur für Arbeit nutzt die durch die Corona-Pandemie verursachte Schließung der Agenturen für Arbeit und Jobcenter auch dazu, den Leistungszugang zu digitalisieren: Anträge sollen möglichst alle elektronisch übermittelt werden. Ebenso sollen Dokumente von den Betroffenen selbst hochgeladen werden. Diese sollen sich persönlich online identifizieren. Beratungsgespräche und Nachfragen sollen nur noch telefonisch geführt werden. Das grenzt viele Menschen aus dem Hilfesystem aus. Wer nicht über die notwendigen Geräte und Kenntnisse im Umgang mit der EDV verfügt, seine Anliegen sprachlich im Telefonat nicht eindeutig und in deutscher Sprache vorbringen, kaum lesen und schreiben kann, dringt mit seinem Anliegen in der Regel nicht durch.
Oft genug erleben Antragstellende auch, dass sie eine Stunde oder länger in der Warteschleife gehalten werden, bis sie in der Telefon-Hotline überhaupt einen Menschen erreichen. Die Antragstellung wird so massiv erschwert. Dazu kommt, dass die Hotline oft gar nicht wirklich weiterhelfen kann, da die Hotline-Mitarbeiter*innen viele Vorgänge in der elektronischen Leistungsakte gar nicht einsehen können.
Werden Schreiben und Unterlagen beim Jobcenter eingereicht, gibt es aktuell keine Möglichkeit, die Abgabe der Dokumente in Form eines amtlichen Eingangsstempels bestätigen zu lassen. Die auf den Bescheiden angegebenen Fax-Nummern funktionieren sehr oft ebenfalls nicht. Das Jobcenter verweist dann auf den Einwurf in Briefkästen. Wer beweissicher Antragsunterlagen, Widersprüche und Beschwerden einreichen will, hat ein Problem. Betroffenen bleibt nur die teure und langsame Möglichkeit, die Post als Einschreiben mit Rückschein zu senden.
Insgesamt ist durch den Behörden-Lockdown die Antragstellung sehr stark beeinträchtigt und die Bearbeitung stark verlangsamt. Das führt vielfach zu Mittellosigkeit und Verzweiflung bei den Betroffenen, die sich selbst oft nicht mehr zu helfen wissen.
Nachdem Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) und Frau Uhlig (CDU-Fraktion) ihre Bedenken und ablehnende Haltung begründen, zieht Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) den Antrag ihrer Fraktion zurück.
zu TOP 7.9
Stornierung von Impfterminen
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 21431-21)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI vor:
Die FRAKTION Die PARTEI bittet Sie, den folgenden Antrag für die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung vorzusehen.
Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von der Kaiserin Vernunft ausging, dass alle Welt geimpft würde. Und diese Impfkampagne war die allererste ihrer Art und geschah zu der Zeit, da Thomas Stadtpfleger in Dortmund war. Und jedermann ging, dass er sich impfen ließe, ein jeglicher in seiner Stadt.
So weit so gut und schön wäre es, wenn die Geschichte damit zu Ende wäre, nur gibt es ein paar formale Probleme bei dem Ganzen. Da wir nicht mehr in biblischen Zeiten leben, sondern schon moderne Technik (wie Faxgeräte) haben, gibt es eine Koordinierungsstelle und Termine: Erst für die besonders schützenswerten (Joseph wäre in Priorisierungsgruppe 2), dann irgendwann für alle. Nur leider gibt es noch nicht genug Stoff für alle, sondern der Stoff und damit auch die Termine sind ein rares Gut. Deshalb sollte dieser so gerecht und geplant wie möglich verteilt werden.
Nun gibt es aber auch ganz besondere Menschen in unserer schönen Stadt, die einerseits einen Impftermin haben, ihn andererseits aber nicht wahrnehmen können. Eine sozial eingestellte Person würde sich nun denken „dann sag ich fix meinen Termin ab, dann kann sich ein anderer meine Spritze schnappen“. Hier muss dann allerdings gesagt werden: Leichter gesagt als getan. Wer online über den Dortmunder Ableger des Portals https://www.nrw-impft.de/ gebucht hat, bekommt den Hinweis, hier könne nun eine Bestätigung heruntergeladen oder der Termin storniert werden. Das klappt auch immerhin zu 50%, denn die Bestätigung kann dort heruntergeladen werden. Stornieren ist keine verfügbare Option. In der Bestätigung steht dann der Satz: „Sollten Sie akute Erkältungssymptome haben, stornieren Sie bitte Ihren Termin und vereinbaren Sie einen neuen unter der Telefonnummer 0800-5889626“.
Doch leider ist dies ebenfalls gelogen. Wer dort anruft und die Warteschleifenmelodie überlebt (sehr eintönig nach einiger Zeit), erhält den Hinweis, dass es bekannt sei, dass dieser Satz in der Bestätigung stehe, er aber trotzdem nicht stimme.
Hier werden zwei mögliche Wege aufgezeigt, um dieses Problem in Zukunft zu verhindern, wir bitten daher um die Abstimmung der beiden folgenden Möglichkeiten:
Beschluss:
Weg 1:
Online, offline und überall sonst wird jeglicher Hinweis auf eine Stornierungsoption gestrichen, stattdessen erscheint der Hinweis: „Aufgrund bereits überlasteter Faxgeräte ist eine Stornierung eines gebuchten Impftermins nicht möglich.“
Weg 2:
Es wird online eine Funktion zur frühzeigen Stornierung des Termins eingebaut. Hierbei soll abgefragt werden, ob der Termin verschoben werden soll (weil die zu spritzende Person z.B. derzeit an Erkältungssymptomen leidet und daher nicht gepiekst werden sollte), oder ob ein neuer Termin nicht nötig ist, da die Person mittlerweile auf anderem Weg immunisiert ist (z.B. Impfung an einem anderen Ort, Erleidung der Infektion, Tod). Im ersten Fall soll im Anschluss die Möglichkeit bestehen, einen Ersatztermin zu buchen.
Mögliche Zusatzfeatures:
Wenn eine Zweitimpfung storniert wird und der erste Weg gewählt wurde, sollte der Ausweichtermin zeitnah sein.
Die Telefonhotline muss ebenfalls Zugriff auf diese Funktion haben.
Begründung:
Der aufgezeigte erste Weg ist immerhin ehrlich, spart Zeit der BürgX und der städtischen Angestellten und damit auch Geld. Zudem ist er sehr leicht umzusetzen.
Nachteil wäre, dass eine Stornierung damit nicht möglich ist. Ausgefallene Impftermine müssen sehr spontan nachbesetzt werden, um den wertvollen Stoff nicht verkommen zu lassen, es herrscht also eine geringe Planbarkeit.
Der zweite von uns vorgeschlagene Weg wäre sehr gut und würde alle Menschen glücklich machen.
Verfasst und nach Diktat verreist
Im Jahre des Herrn
2021
Herr Schlösser (Fraktion Die FRAKTION/DIE PARTEI) geht kurz auf den Antrag seiner Fraktion ein und bittet um Zustimmung.
Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass die Intention durchaus Unterstützens wert sei und stellt mündlich folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass auf nrw-impft.de und der zugehörigen Telefonhotline nutzbare Stornierungsmöglichkeiten aufgebaut werden. Dabei soll auch die Vereinbarung eines Ersatztermins ermöglicht werden. Die Verwaltung wird gebeten, den Ausschuss über die Ergebnisse ihrer Bemühungen in einer der nächsten Sitzungen zu berichten.
Frau Zoerner (Stadträtin) geht auf die Funktionsweisen der Systeme ein und gibt an, dass diese normiert seien. So könnten z. B. Terminbuchungen nur paarweise also mit einem Erst- und einem Zweittermin gebucht werden Des Weiteren gebe es eine Erlasslage in der festgelegt sei, dass Absagen und Umbuchungen von Impfterminen aufgrund des hohen organisatorischen Aufwandes regelmäßig nicht durchzuführen seien, nur in begründeten Einzelfällen, die auch geprüft würden. Sie verdeutlicht noch mal, dass es keine technische Frage der Umsetzung sei, sondern es einen Erlass gebe, der bindend sei. Bezogen auf ganz NRW würde das einen riesigen Aufwand erzeugen und aufgrund der Erlasslage stelle sich die Frage daher gar nicht, ob man das technisch anders lösen könne.
Nach weiterer Diskussion zieht Herr Schlösser den Antrag seiner Fraktion zurück und schließt sich dem mündlichen Antrag von Herrn Jansen an.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion (Die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend) den folgenden mündlichen Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Verwaltung wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass auf nrw-impft.de und der zugehörigen Telefonhotline nutzbare Stornierungsmöglichkeiten aufgebaut werden. Dabei soll auch die Vereinbarung eines Ersatztermins ermöglicht werden. Die Verwaltung wird gebeten, den Ausschuss über die Ergebnisse ihrer Bemühungen in einer der nächsten Sitzungen zu berichten.
zu TOP 7.10
Modellprojekt Corona-Warn-Buzzer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21362-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21362-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 15.06.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, im Rahmen eines Modellprojektes einen Testbetrieb von sogenannten Corona-Warn-Buzzern in einem ausgewählten, kleinräumigen Kontext vorzubereiten.
Das Modellprojekt soll im 3. Quartal 2021 starten.
2. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit das Modellprojekt über Fördermittel refinanziert werden kann und ob zudem eine wissenschaftliche Begleitung sinnvoll erscheint.
3. Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist in der nächsten Sitzung Bericht zum Stand der Vorbereitungen sowie den finanziellen Auswirkungen der Maßnahme zu erstatten.
Begründung
Der inzwischen auf dem freien Markt verfügbare Corona-Warn-Buzzer ermöglicht eine datenschutzkonforme, elektronische Kontaktnachverfolgung. Menschen, die entweder gar kein Smartphone oder aber ein älteres Modell besitzen, soll der Buzzer-Einsatz eine individuelle Kontaktnachverfolgung ermöglichen. Neben der Entkopplung von der Smartphone-Nutzung bietet der Buzzer weitere Vorteile: Ein benutzerfreundliches, kompaktes Design, eine intuitive Bedienbarkeit sowie ein hoher Datenschutzstandard. Dank der vollständigen Kompatibilität des Corona-Warn-Buzzers mit der Corona-Warn-App kann ein kombinierter Einsatz beider Tools dazu beitragen, Infektionsketten zukünftig flächendeckender nachvollziehen und frühzeitiger unterbrechen zu können. Dies erscheint gerade in kleinräumigen, lokal begrenzten Zusammenhängen bzw. Einsatzgebieten, wie etwa Krankenhäusern, Schulen oder Behörden, sinnvoll.
Im Rahmen eines Modellprojektes bzw. Testbetriebes könnten zunächst wichtige Erkenntnisse und Informationen zur Praktikabilität und dem Nutzen des Corona-Warn-Buzzers als ergänzendem Tool zur Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten gewonnen werden.
Da trotz aktuell sinkender Inzidenzwerte und steigender Impfquote nicht damit zu rechnen ist, dass das Coronavirus im Herbst und im Winter dieses Jahres verschwunden sein wird, sollten neue Konzepte und Maßnahmen frühzeitig vorbereitet und gegebenenfalls kleinräumig erprobt werden. Diese Vorbereitungen sind sinnvoll, um von möglicherweise aufkommenden, neuen Virusmutationen oder der nächsten Infektionswelle nicht erneut überrascht bzw. überrumpelt zu werden.
Nach den Erläuterungen von Herrn Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) zum Corona-Warn-Buzzer, zieht Herr Bahr (CDU-Fraktion) den Antrag seiner Fraktion zurück, da die Testphase beendet und eine Markteinführung nicht beabsichtigt sei.
zu TOP 7.11
Corona-Impfungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21432-21)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21432-21-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt in der Sitzung des Ausschusses um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viel des gelieferten Impfstoffes für Sonder-Impfaktionen in den einzelnen Quartieren mit hoher Inzidenz wurde tatsächlich verimpft?
2. Was passiert mit dem nicht verimpften Impfstoff?
3. Sind durch das Land NRW weitere Lieferungen für Sonder-Impfaktionen angekündigt und wenn ja, wie und wo plant die Verwaltung diese in Dortmund einzusetzen?
4. Wie wurde eine mehrsprachige Information und Impfaufklärung vor den Impfaktionen in Mengede und in der Nordstadt umgesetzt?
5. Welche Übersetzungshilfen bei der Impfaufklärung wurden und werden während der mobilen Impfaktionen oder im Impfzentrum durch Dolmetscher*innen angeboten?
6. Wer übernimmt die Kosten für Dolmetscher*innen zur Impfaufklärung?
7. Wie bewertet die Verwaltung die Erfahrungen mit der Verteilung von Impfgutscheinen für das Impfzentrum im Vergleich zum Einsatz von mobilen Impfteams in den Quartieren?
8. Welche Maßnahmen wurden anlässlich des Impfangebots in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete zur niedrigschwelligen und mehrsprachigen Impfaufklärung ergriffen?
9. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Impfquote in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete zu steigern?
10. Sind neben dem ersten Impfangebot mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete weitere Impfangebote geplant?
11. Sind für weitere Impfangebote in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete mRNA-Impfstoffe vorgesehen, die im Vergleich zum Impfstoff Johnson & Johnson von der StiKo auch für unter 60-jährige empfohlen werden?
12. Sind weitere Impfangebote für obdachlose Menschen vorgesehen?
Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, dass die Beantwortung schriftlich zur nächsten Sitzung erfolgt.
Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zeigt Verständnis dafür, dass die schriftliche Beantwortung schriftlich erfolgt. Sie bittet aber aufgrund der Aktualität der Thematik darum, das zeitnah zu tun.
Daraufhin geht Frau Zoerner kurz auf die Thematik zu den Flüchtlingen und den Kosten für Dolmetscher ein. Die weitere Beantwortung erfolgt dann schriftlich zur nächsten Sitzung.
Ende öffentlicher Teil 20:17 Uhr
Langhorst | Brunner | Galbierz |
Vorsitzender | Ratsmitglied | Schriftführerin |
Anlage 1 zu TOP 2.3
ASAG Vorstellung FB 53.pdf Bericht 2018 - Anlage zur Vorstellung FB 53.pdf
Anlage 2 zu TOP 2.3
2021-06-15_ASAG_Strategische_SP.pdf
Anlage 3 zu TOP 3.1
Anlage zu TOP 3.1.pdf
Anlage 4 zu TOP 4.7
Anlage 4 zu TOP 4.7.docx
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