Niederschrift (öffentlich)
über die 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 15.05.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 20:05 Uhr
Anwesend:
1. 1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU) bis 17:55 Uhr
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU) bis 17:55 Uhr
Herr RM Wallrabe (CDU) bis 17:55 Uhr
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD) bis 18:10 Uhr
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Herr RM Düdder (SPD) i.V.f.Frau RM Renkawitz (SPD)
Herr RM Schilff (SPD) bis 19:20 Uhr
Frau RM Pulpanek-Seidel (SDP) i.V.f.Frau RM Löffler (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B‘90/Die Grünen) i.V. f. Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Garbe (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Rath - 60/AL
Herr Thabe - 61/AL
Herr Meißner -61
Herr Böhm-64/AL
Frau Laubrock-64/AL
Frau Linnebach-67/AL
Herr Dr. Knopf-52
Herr Gruber -23
Herr Limberg-65
Herr Dr. Winterberg-65
Herr Vural-5/Dez.
Herr Ledune-WF
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:
Herr Jung-DSW21
Herr Habbes-DSW21
Frau Loos-Westfalenhallen Dortmund
Herr Thelen jun. (Thelen Gruppe)
Herr Christochowitz (Thelen Gruppe)
Herr Prof. Dr. Schwick (FH Dortmund)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 15.05.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 20.03.2019
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Wasserstoffbetriebene Busse/Wasserstoffantriebe -Mündliche Information durch DSW21-
Kenntnisnahme
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Bevollmächtigung der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) zum Führen von Verhandlungen mit den Dualen Systemen für die Stadt Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14102-19)
3.2 Entwicklung "Messe- und Veranstaltungszentrum Strobelallee"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13930-19)
3.3 Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14160-19)
3.4 "Spielregeln" für Straßenmusik - Ergebnis der Evaluationsphase 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13533-19)
3.5 Quartiersentwicklung „nördliche Speicherstraße am Schmiedinghafen“ durch die d-Port21 Entwicklungsgesellschaft mbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14097-19)
3.6 Bericht für das Jahr 2018 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14158-19)
3.7 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13585-19)
Hinweis: Der Versand der Vorlage erfolgt im Wege eines "reduzierten Sonderversandes".
3.8 Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13448-19)
3.9 Vorfall U42 am 26.01.2019
hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13425-19-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 vor-
hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13425-19-E3)
-lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13425-19-E2)
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
4.1 SMART RHINO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14144-19)
4.2 Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
Vorlage (neu): Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13471-19)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2019
(Drucksache Nr.: 13471-19)
Vorlage (alt): : Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01749-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015, 10.02.2016 sowie 09.03.2016 vor und wurde vertagt-
Hinweis: Zur Sitzung am 15.05.2019 liegt ein Exemplar der alten Vorlage zur Ansicht im Sitzungssaal aus--
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01749-15-E7)
-lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 sowie am 09.03.2016 vor- / -ein Beschluss hierzu steht noch aus
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01749-15-E10)
-lag bereits zur Sitzung am 02.12.2015 sowie am 09.03.2016 vor- / -ein Beschluss hierzu steht noch aus
hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 01749-15-E11)
-lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016 sowie am 09.03.2016 vor, in welcher auch der Beschluss hierzu gefasst wurde-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag der SPD-/und CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 01749-15-E14)
lag bereits zur Sitzung am 09.03.2016 vor (ursprüngliche Drucksache Nr.: 01749-15-E12)
4.3 Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13074-18)
-lag bereits zu den Sitzungen am 13.02.2019 und 20.03.2019 vor-
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2019
-lag bereits zu den Sitzungen am 13.02.2019 und 20.03.2019 vor-
hierzu -> Anlage zur Empfehlung des BuNB vom 30.01.2019
(Drucksache Nr.: 13074-18-E4)
-lag bereits zur Sitzung am 20.03.2019 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 05.03.2019
(Drucksache Nr.: 13074-18-E2)
-lag bereits zur Sitzung am 20.03.2019 vor-
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2019
-lag bereits zur Sitzung am 20.03.2019 vor-
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2019
-lag bereits zur Sitzung am 20.03.2019 vor-
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2019
-lag bereits zur Sitzung am 20.03.2019 vor-
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2019
-lag bereits zur Sitzung am 20.03.2019 vor-
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13074-18-E6)
-lag bereits zur Sitzung am 20.03.2019 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13074-18-E11) -lag bereits zur Sitzung am 20.03.2019 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13074-18-E12) -lag bereits zur Sitzung am 20.03.2019 vor-
4.4 Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13088-18)
-lag bereits zu den Sitzungen am 13.02.2019 und 20.03.2019 vor-
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2019
-lag bereits zur Sitzung am 20.03.2019 vor-
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2019
-lag bereits zur Sitzung am 20.03.2019 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13088-18-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 20.03.2019 vor-
4.5 Verlegung und barrierefreier Ausbau des S-Bahn-Haltepunktes Dortmund-Barop
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13075-18)
4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Stellungnahmen während der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über Stellungnahmen während der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zur Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124; IV. Satzungsbeschluss;
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13740-19)
4.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 223 - Königsbergstraße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für den sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan In W 223.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13991-19)
4.8 Bauleitplanung; 80. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP -ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße-
hier: Beschluss zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans, Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14031-19)
4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n - ehemalige Thier-Brauerei -
hier: Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n - ehemalige Thier-Brauerei - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13979-19)
4.10 Dachbegrünung in Dortmund; Informationen über den weiteren Verfahrensablauf
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14026-19)
4.11 Antrag zum Haushaltsplan 2019 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Quartierschutz DS-Nr. 12124-18-E10
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13599-19)
4.12 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2019 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14023-19)
4.13 B1-Tunnel
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 21.02.2019
(Drucksache Nr.: 13468-19)
-lag bereits zur Sitzung am 20.03.2019 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13468-19-E3)
4.14 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13819-19)
4.15 Bahnstrecke Dortmund - Lünen - Münster - aktueller Sachstand
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14163-19)
4.16 Durchführung eines Bürgerdialogs zur Vorbereitung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs nach RPW 2013 für den Sonnenplatz an der Möllerbrücke
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14093-19)
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
5.1 Sachstand zur Wiederaufforstung am Haus Kurl
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13730-19-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13730-19-E2)
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
nicht besetzt
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
nicht besetzt
8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt
9. Angelegenheiten des Büros für internationale Beziehungen und nachhaltige Entwicklung
nicht besetzt
10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt
11. Anfragen
11.1 Sachstand der Teilasphaltierung des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel" nach dem Beschluss des Naturschutzbeirates vom 30.01.2019 zu einer möglichen Rücknahme seines Widerspruchs
Anfrage zur Tagesordnung (FBI) (Drucksache Nr.: 13603-19)
11.2 Motocross-Fahren im NSG Am Klusenberg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI) (Drucksache Nr.: 13610-19)
hierzu -> Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 13610-19-E1)
11.3 Amphibien-Wanderung über den Rheinischen Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14150-19) -Einbringung 15.05.2019-
11.4 Reduzierung der Naturschutzgebiete von 10,3 % auf 9,6 %
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14149-19) -Einbringung 15.05.2019-
11.5 Ökologische Entwicklung von Phoenix West
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14152-19) -Einbringung 15.05.2019-
12. Informationen der Verwaltung
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
2. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Weber benannt.
zu TOP 1.2
3. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet darum, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
4. Feststellung der Tagesordnung
Ergänzung:
Man einigt sich darauf, folgende Vorlage der Verwaltung im Wege der Dringlichkeit als zusätzlichen TOP 3.10 auf die Tagesordnung zu setzen:
Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) Empfehlung (Drucksache Nr.: 14358-19)
Abgelehnte Ergänzung:
Folgender Antrag wird mehrheitlich abgelehnt und somit nicht auf die Tagesordnung gesetzt.
„Sachstand und weiteres Vorgehen zur Teilasphaltierung des Rad-und Wanderweges „Rheinischer
Esel“ -Antrag im Wege der Dringlichkeit- (Rm Münch) (Drucksache Nr.: 143762-19)
Weitere Änderungen:
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion den Antrag unter TOP 4.13 „B1-Tunnnel“
(Drucksache Nr.: 13468-19) zurückziehe.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden bestätigt Herr Rm Kowalski, dass somit auch der hierin
enthaltene Änderungsantrag seiner Fraktion hinfällig sei.
Herr Rm Happe teilt mit, dass seine Fraktion die Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 14160-19-
E2) zu TOP 3.3. „Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund“ zurückziehe.
Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o.a. Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
5. Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 20.03.2019
Die Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 20.03.2019 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
6. Wasserstoffbetriebene Busse/Wasserstoffantriebe -Mündliche Information durch DSW21-
7.
Herr Jung und Herr Habbes (DSW21) informieren den Ausschuss mittels PowerPoint-Vortrag (siehe Anlage) zur o. a. Thematik.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
8. Bevollmächtigung der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) zum Führen von Verhandlungen mit den Dualen Systemen für die Stadt Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14102-19)
AUSW, 15.05.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, die als Anlage beigefügte Vereinbarung über die Ausgestaltung von Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) mit der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH abzuschließen.
zu TOP 3.2
9. Entwicklung "Messe- und Veranstaltungszentrum Strobelallee"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13930-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2019:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 13930-19-E1):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) stellt zu dem oben genannten
Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verlagerung des Eissportzentrums Westfalens zu prüfen. Es
soll das Ziel verfolgt werden, der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH weitere Entwicklungsperspektiven zu eröffnen und zugleich den Eissport in Dortmund im Leistungs- wie im Breitensport- und Freizeitbereich an einem alternativen Standort mit optimalen und modernsten Bedingungen zu fördern. Auch eine interkommunale Zusammenarbeit sollte in Erwägung gezogen werden. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün in seiner Sitzung am 03.09.2019 vorzustellen.
Begründung
Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH steht in einem harten Wettbewerb mit anderen
Messe- und Kongressstandorten. Die Fläche des heutigen Eissportzentrums Westfalens eröffnet
für die Ertrag bringenden Bereiche „Messe“ und „Kongress“ möglicherweise attraktive Entwicklungschancen, die zu einer Stärkung des Messe- und Kongressstandortes Dortmund beitragen
könnten.
Das im Jahr 1952 erbaute Eisstadion wurde zuletzt vor bald 30 Jahren komplett saniert. Möglicherweise lassen sich die Bedingungen für den Eissport in Dortmund, insbesondere für die Sportler im Bundesstützpunkt bzw. Landesleistungszentrum für Eiskunstlaufen und Eistanzen und den Eishockeyverein EHC Dortmund durch Verlagerung an einen anderen Standort optimieren. Auch Synergieeffekte im Zusammenspiel mit bestehenden Anlagen sind denkbar. Der Rat der Stadt Unna
hat den Abriss der sanierungsbedürftigen Eishalle Unna beschlossen. Es kommt nun zu einem
Bürgerentscheid in der Frage. Gegebenenfalls bietet sich auch der Ansatz für eine interkommunale
Zusammenarbeit.“
ABVG 07.05.2019:
Herr Rm Mader führt an, dass seine Fraktion die Vorlage begrüße und der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag lediglich eine Ergänzung im Rahmen der gesamten Diskussion darstelle.
Herr Rm Dudde befürwortet für seine Fraktion ebenfalls die Vorlage. Unter dem Stichwort „Rad- und Fußverkehr“ sei ihm aber wichtig, dass der Westfallenhallen-Durchgang zwischen den Messegebäuden (Brücke Lindemannstraße Richtung Strobelallee) offen bleibe.
Unter Bezug auf die derzeit verkehrliche Radverkehrsführung bei Großveranstaltungen regt er an, diese im Rahmen eines „Radverkehrskonzeptes“ zu verbessern.
Herr Herkelmann teilt mit, dass ihm Hinweise zur barrierefreien Gestaltung, insbesondere in Bezug auf die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Eishalle, fehlen würden. Insgesamt bittet er darum, das Behindertenpolitische Netzwerk in den weiteren Planungsverlauf entsprechend mit einzubinden.
Nachdem sich im Laufe der weiteren Diskussion abgezeichnet hat, dass der Ausschuss die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiterleiten wird, kündigt Frau Uehlendahl an, dass die Verwaltung im weiteren Gremienverlauf eine entsprechende Stellungnahme zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag und den sonstigen o. a. Anregungen vorlegen werde.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung durchlaufen.
Hierzu liegt vor- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:13930-19-E2):
„Zu dem o.g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung:
1. „Eissportzentrum“
1.1 Bestandssituation und Fördermittelbindung
Das Eissportzentrum an der Strobelallee besteht aus einem in den 70er Jahren erbauten Eisstadion
sowie einer unmittelbar daneben befindlichen weiteren Eislaufhalle (Baujahr 1992).
Auf der Nordseite des Gebäudes der Eislaufhalle befindet sich der Verwaltungsbereich, der
mit Büros und Konferenzräumen, Teeküche sowie einer entsprechenden Anzahl an Toiletten
ausgestattet ist. Im Untergeschoss ist die Technikzentrale untergebracht sowie eine Tiefgarage
mit ca. 100 Stellplätzen.
Das Eisstadion ist trotz sichtbarer altersbedingter Mängel, insbesondere im Bereich der
Tribünenanlange, der nördlichen Fassade und der Umkleiden im Untergeschoss, in einem
technisch ordentlichen Zustand. Aufgrund der Anforderungen an ein Leistungszentrum
wurden laufend Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Durch die
Investitionen, vornehmlich in die Anlagentechnik und Gebäudeinfrastruktur, ist die Betriebssicherheit
des Eissportzentrums uneingeschränkt gewährleistet.
Im Zeitraum von 2005 bis 2017 wurden Mittel in Höhe von insgesamt rd. 1,36 Mio. €
investiert, die durch Sportfördermittel des Bundes und des Landes i. H. v. 792 T €
bezuschusst wurden. Die Zweckbindungsfrist beläuft sich auf 15 bzw. 25 Jahre und ist noch
nicht beendet.
1.2 Sportfachliche Bedeutung des Eissportzentrums
Das Eissportzentrum hat den Status eines Bundes- und Landesleistungszentrums. Nutzer der
Anlagen sind Leistungssportler aus dem Bereich Eiskunstlauf, Eistanz und Eishockey.
Darüber hinaus wird das Sportzentrum während der rd. 8- monatigen Saisonzeit auch regelmäßig
dem Freizeit- und Schulsport zur Verfügung gestellt.
1.3 Neubau des Eissportzentrums
Die Verlagerung des Eissportzentrums auf einen anderen Standort wäre mit beträchtlichen
Investitionen verbunden. Ein vergleichbares Projekt wird aktuell in Krefeld untersucht. Das
dortige Eissportzentrum ist sanierungsbedürftig und soll durch einen Neubau, bestehend aus
einer Trainingshalle und einem Eisstadion, ersetzt werden. Die damit in Zusammenhang
stehenden Kosten werden, auf der Basis einer Vorstudie, auf rd. 35 Mio. € geschätzt. Hinzu
kommen noch die Kosten für das Grundstück, die Erschließung sowie die Herstellung einer
ausreichenden Anzahl an Stellplätzen.
1.4 Fazit
Angesichts der mit einer Verlagerung des Eissportzentrums verbundenen Neubaukosten
sowie der zu erwartenden Rückforderungsansprüche der Fördermittelgeber wird eine
Verlagerung aus Sicht der Sport- und Freizeitbetriebe nicht befürwortet. Die derzeitige
Situation am Standort „Strobelallee“ ist für die Nutzer aus Leistungs-, Schul- und Freizeitsport
als gut und angemessen zu betrachten. Ein Zusammenschluss mit der Eishalle in
Wischlingen ist nicht möglich, da die dortige Eislaufhalle aufgrund ihrer Ausführung (zwei
höhenversetzte Eisflächen mit Auf- und Abfahrtsrampen) nur von Schul- und
Freizeitsportlern genutzt werden kann.
Ob eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Unna möglich und sinnvoll erscheint,
kann von hier zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
2. Weitere Anregungen
Zu den weiteren Anregungen nehme ich wie folgt Stellung:
2.1 Durchgang Westfalenhalle
Der städtebauliche Rahmenplan beinhaltet keine Entscheidung zur Öffnung oder Schließung
des Westfalenhallen-Durchgangs (Brücke Lindemannstraße Richtung Strobelallee -
Stichstraße), der besonders zu BVB Spielen und großen Events eine wichtige Funktion für
den Fuß- und Radverkehr übernimmt. Aktuell werden unterschiedliche Varianten, die eine
temporäre sowie eine kontinuierliche Schließung vorsehen, zwischen der Westfalenhallen
Unternehmensgruppe GmbH und der Verwaltung diskutiert. Zielsetzung ist, unter Abwägung
und Bewertung sämtlicher Interessenslagen, eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung
zu erarbeiten.
2.2 Radverkehrskonzept
Der Anregung, im weiteren Verfahren ein Radverkehrskonzept zu erarbeiten, soll gefolgt
werden.
2.3 barrierefreie Gestaltung
Die Barrierefreiheit wird selbstverständlich im weiteren Planungsverlauf zu den öffentlichen
Flächen, der „Lindemannbrücke“ und der hochbaulichen Maßnahmen berücksichtigt. Wie in
gewohnter und erprobter Weise wird das Behindertenpolitischen Netzwerk frühzeitig in die
Planungen miteinbezogen.
Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13930-19-E3):
…die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Ergänzungsantrags:
Die Nord-Süd-Querung des Geländes der Westfalenhallen in Verlängerung des Brückenauslaufs
der „Lindemannbrücke“ bis zur Strobelallee wird für den Fuß- und Radverkehr
grundsätzlich gesichert.
Eine Sperrung des Durchgangs ist nur temporär in Ausnahmefällen möglich.
Begründung:
In dem vorliegenden Entwurf ist die bisherige Nord-Süd-Querung des Geländes für den
Fuß- und Radverkehr nicht weiter enthalten. Vor allem für Fußgänger*innen und mobil
eingeschränkte Personen ergibt sich durch eine notwendige östliche, bzw. westliche Umrundung
des Messegeländes ein deutlicher Umweg. Die Schließung des Durchgangs
durch die Messeleitung sollte deshalb eine Ausnahmeregelung bleiben.
AUSW, 15.05.2019:
Herr Wilde informiert mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage) zur o. a. Thematik.
Frau Rm Lührs teilt mit, dass ihre Fraktion die Vorlage begrüße und heute auch empfehlen werde. Sie verweist aber ausdrücklich auf folgende Punkte, deren Beachtung ihrer Fraktion im weiteren Verfahren wichtig wären:
1. Der Durchgang zwischen den Hallen solle „offen“ bleiben. Man möge im Zusammenhang mit dem anstehenden Rad- und Fußwegekonzept überlegen, wie oft und nach welchen Kriterien dieser Bereich geschlossen werden könne, um die für die Westfalenhallen wichtigen Logistikströme zu ermöglichen. Hierzu verweist sie auch darauf, dass man im Rahmen des Masterplanes Mobilität gerade möglichst optimale Fußgängernetze erarbeite, wonach es an dieser Stelle eher kontraproduktiv wäre, wenn man diesen Durchgang ganz schließen würde.
2. In Bezug auf den unter Denkmalschutz stehenden „Rosengarten“ bittet sie darum, darauf zu achten, dass dieser in guter Qualität erhalten bleibe, da es sich hierbei , auch im Rahmen der neuen Geamtbetrachtung der Außenanalgen der Westfalenhallen, um einen wichtigen Aufenthaltsbereich handeln würde.
3. Wenn zukünftig mehr und größere Events stattfinden werden, sei es ihrer Fraktion außerdem wichtig, dass in Bezug auf die Parksuchverkehre der angrenzenden Viertel die Erstellung eines zusätzlichen „Veranstaltungsverkehrskonzeptes“ erfolge.
Herr Rm Waßmann führt an, dass auch seine Fraktion diese Vorlage insgesamt begrüße. Bei dem im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün eingebachten Antrag seiner Fraktion habe es sich um einen Prüfauftrag gehandelt, welcher sich mit der heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung erledigt habe. Zum Thema „Durchgang“ würde man sich gerne der Haltung von Herrn Wilde anschließen, dass im weiteren Verfahren Verwaltung und Westfalenhallen versuchen, sich auf eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung zu verständigen, da seine Fraktion es nicht begrüßen würde, diese Durchgangsmöglichkeit grundsätzlich zu schließen. Auch im Hinblick darauf, dass das Thema „Sicherheit“ für das Gelände insgesamt, insbesondere im Hinblick auf die Europameisterschaft, nochmal eine ganz andere Bedeutung bekommen könnte, wäre man froh, wenn man hier einen guten Kompromiss fände. Weiter appelliere er daran, den heutigen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und auch die durch die SPD-Fraktion vorgetragenen Punkte als eingebracht zu betrachten, so dass man im weiteren Verlauf entscheiden könne, welche Lösungen man favorisiere.
Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass auch seine Fraktion die vorliegenden Rahmenplanungen und die damit zum Ausdruck kommenden Entwicklungsstrategien rund um die Westfalenhalle inkl. der gedachten Eventmeile unterstütze. Man bedanke sich auch für die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung, beharre aber mit dem heutigen Antrag doch darauf, diesen offenen Durchgang, von der Lindemannstraße zur Strobelallee und letztlich auch weiter zum Freibad und die Areale dahinter, auch jetzt schon als Eckpunkt für diese Rahmenplanung zu setzen.
Herr Rm Gebel betont, dass auch seine Fraktion die Vorlage mittragen werde und man ebenso den bereits erwähnten Durchgang für wichtig halte. Bezüglich der Anbindung an den ÖPNV wäre ihm im weiteren Verlauf wichtig, dass man auch den RS1 entsprechend mit anbinde.
Herr Rm Pohlmann führt an, dass sich die Westfalenhalle nach seinem Kenntnisstand nicht im Eigentum der Stadt Dortmund befände. Hierzu möchte er wissen, inwieweit das in diesem Zusammenhang eine Rolle spiele.
Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass auch seine Fraktion sich bereits mit der durch Herrn Rm Pohlmann aufgeworfenen Frage beschäftigt habe. Weiter bittet darum, zu prüfen, wie man kürzere Abstände zwischen dem West-Eingang und der ÖPNV-Haltestelle, z.B. durch die Einrichtung eines kleinen Shuttles für Menschen mit Gehbehinderungen schaffen könne. Außerdem wünsche man sich eine Beschleunigung der Vorhaben, indem man, z.B. durch energetische Maßnahmen für die Verglasung der einen der anderen Halle, Fördergelder erwirke.
Herr Rm Münch regt an, den PKW-Verkehr komplett aus dem Mittelteil der Strobelallee zu verbannen, damit man mehr Fläche zur Verfügung habe, die man gestalterisch für diese Event-und Erlebnismeile noch besser nutzen könne.
Herr Wilde geht auf die heutigen Anregungen wie folgt ein:
Zum Thema „Durchgang zwischen den Hallen in Verlängerung der Brücke Lindemannstraße/B1-Richtung Stadion“ halte er die heutigen Anregungen für gut, wonach man diese Angelegenheit als Arbeitsauftrag an die Verwaltung verstehe. Er nehme das Thema daher als Prüfauftrag an die Verwaltung mit. Hierzu werde die Verwaltung ein entsprechendes Konzept erarbeiten, welches auch nochmal Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung hier im Gremium sein werde. Hier würden auch die erwähnten Konzepte für „Radverkehre“, das „Parken in angrenzenden Vierteln“ und das Thema „Sicherheit“ mit hineinspielen. Alles dies seien Themen, die im Weiteren noch konkretisiert werden müssten. Diese müssten aber nicht jetzt mit dem Rahmenplan abschließend entschieden werden.
Der „Rosengarten“ werde durch die Stadt Dortmund unterhalten, stehe unter Denkmalschutz und es sei nicht beabsichtigt, diesen aufzugeben.
Zum Thema „ÖPNV“ teilt er mit, dass hier bereits eine sehr gute ÖPNV-Erschließung des Veranstaltungsbereiches existiere. Hierzu gebe es nur punktuelle Verbesserungsmöglichkeiten. Zum Thema Anbindung des RS1 teilt Herr Wilde mit, dass man im Rahmen der Planungen zum „Masterplan Mobilität“ natürlich auch darauf achte, dass die Westfalenhallen und der Veranstaltungsbereich zukünftig gut an den RS1 angebunden sein werden.
Die dauerhafte Schließung der Strobelallee im Mittelteil, halte er aus verkehrlicher Sicht nicht für sinnvoll, da man dadurch zum einen das Verkehrsaufkommen auf der B1 erhöhe und auch Umweg-Verkehre erzeuge, die andere Straßen unnötig zusätzlich belasten würden. Es sei aber sinnvoll, diesen Bereich temporär schließen zu können und infrastrukturell so auszustatten, so dass man Veranstaltungen dort vernünftig und im Vergleich zur heutigen Situation vereinfacht durchführen könne. Zum Thema „Cross-Border“ könne man im Moment nicht viel mehr, als in der Vorlage bereits erwähnt, sagen. Es habe hierzu noch keine weiteren Gespräche gegeben, weil man zunächst den Rat informieren wolle.
Herr Rm Dudde führt an, dass man den o.a. Antrag seiner Fraktion, aufgrund der heutigen Anregungen und Ausführungen hierzu, zunächst als eingebracht betrachten möge und im weiteren Verfahren erneut aufzurufen.
Der Ausschuss nimmt sowohl die schriftlichen und mündlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und betrachtet den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen als eingebracht.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
10. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Rahmenplan „Messe- und Veranstaltungszentrum Strobelallee“ als Grundlage für die weitere Entwicklung.
11. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die für die Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen erforderlichen inhaltlichen Konkretisierungen vorzunehmen sowie die haushaltsrechtlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen darzulegen. Vor Durchführung von Maßnahmen sind diese den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
12. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die gesamte Planung der „Sport- und Eventmeile Strobelallee“ mit einem Volumen von 5,0 Mio. € auszuschreiben und im Anschluss entsprechend dem Projektverlauf zu vergeben. Kurzfristig soll der erste Abschnitt in den
Jahren 2020 und 2021 mit einem Planungsvolumen in Höhe von 1.800.000 € nach der Ausschreibung vergeben werden.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014691 - Messe- u. Eventmeile Strobelallee - mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 1.100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 ff.: 600.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
Die Verwaltung wird außerdem damit beauftragt, zum Westfalenhallen-Durchgang (Brücke Lindemannstraße Richtung Strobelallee-Stichstraße) in Abstimmung mit der Westfalenhallen GmbH einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, der den unterschiedlichen Interessen Rechnung trägt. Das Ergebnis ist den politischen Gremien erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Es besteht Einvernehmen darüber, den o. a., heute eingebrachten Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13930-19-E3) im weiteren Verfahren erneut aufzurufen.
zu TOP 3.3
13. Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14160-19)
Hierzu liegt vorEmpfehlung des Ausschusses für Bauen Verkehr und Grün vom 07.05.2019:
ABVG 07.05.2019:
Der Vorsitzende, Herr Rm Pisula, gibt dem Ausschuss folgende Empfehlung aus der heutigen Sitzung der Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses“ bekannt:
Die Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses“ empfiehlt die Variante II mit folgenden Änderungen:
1. Verzicht auf Maßnahme Nr. 32 „mechanische Schließanlage“
2. Ergänzung um Maßnahme Nr. 39 „Diskussionsanlage in den Sälen Rothe Erde, Hanse und Tremonia“
(einstimmige Empfehlung, Enthaltungen FDP/BL und AfD)
3. Ergänzung um Maßnahme Nr. 43 „3-fach-Verglasungen an allen Glasbauteilen“ (mehrheitliche Empfehlung, eine Gegenstimme AfD, Enthaltungen Linke & Piraten und FDP/BL)
4. Ergänzung um Maßnahme Nr. 45 „elektronische Schließanlage“
(einstimmige Empfehlung, Enthaltungen B‘90/Die Grüne und Behindertenpolitisches Netzwerk)
5. Ergänzung um Maßnahme Nr. 46 „Gründach über 4. OG“
(mehrheitliche Empfehlung, Gegenstimmen: CDU, FDP/BL und AfD)
6. Ergänzung um Maßnahme Nr. 48 „Schaugerüste an Ost- und Westseite“
7. Ergänzung um Maßnahme Nr. 49 „Präsentations- und Medientechnik“
Eine Empfehlung zur Maßnahme Nr. 47 „Einbaumöblierung in den Büros“ wird zunächst zurückgestellt. Die Verwaltung wird darum gebeten, hierzu im weiteren Gremienverlauf eine Information zum Inhalt und Umfang der Maßnahme sowie eine entsprechende Kostenaufstellung vorzulegen. Hierin soll alternativ auch berücksichtigt werden, die Einbaumöblierung in bestimmten Räumen (z. B. Repräsentationsbereiche) zu belassen und in den sonstigen Räumen eine Standardmöblierung vorzunehmen.
Herr Rm Berndsen bittet darum, die Angelegenheit ohne Empfehlung weiterzuleiten, da er den o. a. Beschlussvorschlag zunächst in seiner Fraktion beraten wolle.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Empfehlung der Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses“ zur Kenntnis und leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
AUSW, 15.05.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 3.4
14. "Spielregeln" für Straßenmusik - Ergebnis der Evaluationsphase 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13533-19)
AUSW, 15.05.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Ergebnis der Evaluationsphase 2018 zur Kenntnis und beschließt die Beibehaltung der seit Mai 2015 geltenden „Spielregeln“ für Straßenmusik in Dortmund.
zu TOP 3.5
15. Quartiersentwicklung „nördliche Speicherstraße am Schmiedinghafen“ durch die d-Port21 Entwicklungsgesellschaft mbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14097-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung des AWBEWF vom 08.05.2019:
„Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 14097-19-E1) vor:
Die Aufgabenbeschreibung für den städtebaulichen Wettbewerb zur Entwicklung der nördlichen Speicherstraße am Schmiedinghafen wird vorab sowohl dem Wirtschaftsausschuss als auch dem Planungsausschuss zur Beratung vorgelegt.
Begründung:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in der Sitzung vom 5.12.2018 beschlossen, Ausschreibungstexte für einen Planungswettbewerb vorab dem Fachausschuss zur Beratung und Bewertung vorzulegen.
Entsprechend des Beschlusses sollen die endgültigen Rahmenvorgaben für den städtebaulichen Wettbewerb für die nördliche Speicherstraße nach der Bürger*innenbeteiligung der Politik zur Beratung vorgelegt werden.
Rm Reuter begründete den vorliegenden Antrag. Bei den geplanten Entwicklungen im Hafenquartier handele es sich um wichtige städtebauliche Punkte, die angestrebt werden. Die Bürger*innenbeteiligung mache dabei einen wichtigen Faktor aus. Es sei wünschenswert, über die Ausschreibungsunterlagen für den Wettbewerb vorab beraten zu können, da diese eine maßgebende Grundlage sind, wer einen solchen Wettbewerb gewinnt.
Rm Dr. Tenbensel ergänzte, dass es aus dem Bereich der Anwohner auch kritische Stimmen gebe, das bislang keine Bürbeteiligung erfolgt sei. Die Entwicklung an der Speicherstraße werde auch Auswirkungen auf das soziale Umfeld in diesem Bereich haben.
Herr Westphal führte aus, dass es verwaltungsseitig üblich sei, die politischen Gremien in die Prozesse einzubinden. Von den direkten Anwohner seien bislang eher zustimmende Rückmeldungen eingegangen.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasste einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Alternative für Deutschland folgenden Beschluss:
Die Aufgabenbeschreibung für den städtebaulichen Wettbewerb zur Entwicklung der nördlichen Speicherstraße am Schmiedinghafen wird vorab sowohl dem Wirtschaftsausschuss als auch dem Planungsausschuss zur Beratung vorgelegt.
Darüber hinaus nimmt der für Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“
AUSW, 15.05.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
16. Bericht für das Jahr 2018 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14158-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Jahresbericht 2018 und
den ersten Quartalsbericht 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur
Kenntnis.
zu TOP 3.7
17. "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13585-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den aktuellen „Bericht zur sozialen Lage in Dortmund 2018“ und den Sachstandsbericht „Zehn Jahre Aktionsplan soziale Stadt Dortmund vor Ort“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
18. Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13448-19)
AUSW, 15.05.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Vorlage in seine nächste Sitzung (26.06.2019). Außerdem wird die Vorlage, zwecks entsprechender dortiger Beratung, auch an die Bezirksvertretungen Hörde und Hombruch sowie an den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) überwiesen.
zu TOP 3.9
19. Vorfall U42 am 26.01.2019
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13425-19-E1):
…die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung - über Informationen zum
konkreten Vorfall am 26.01.19 hinaus - um eine grundlegende Darstellung zur Pünktlichkeit
und zur Fahrgastinformation auf der Stadtbahnlinie U42 zwischen Hombruch und Grevel.
Dabei bitten wir um die Beantwortung insbesondere der folgenden Fragen:
1. Wie viele Ausfälle und Verspätungen gab es auf dieser Strecke im vergangenen Jahr?
Bitte aufschlüsseln nach: Konflikten mit dem motorisierten Individualverkehr, technische
Störungen an den beiden eingesetzten Fahrzeugtypen, Personaldisposition und sonstige
Ereignisse.
2. Die Fahrgastinformation über die Anzeigetafeln und Durchsagen in den Zügen und an
den Haltestellen wird oft als widersprüchlich und fehlerhaft wahrgenommen. Was sind die
Gründe dafür?
3. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Ausfälle/Verspätungen zu minimieren und die
Fahrgastinformation zu verbessern?
4. Gibt es auf anderen Strecken vergleichbare Probleme? Wenn ja, auf welchen?
Begründung:
Immer wieder kommt es insbesondere bei der Stadtbahnlinie U42 zu Verspätungen und
Ausfällen. Besonders ärgerlich ist dabei, dass auch die Informationen über die elektronischen
Infotafeln häufig nicht stattfinden, bzw. falsche, bzw. unsinnige Angaben enthalten.
Eine verlässliche Beförderung auf der Strecke ist damit derzeit nicht gegeben. Insbesondere
für die täglichen Nutzer*innen ist diese Unzuverlässigkeit gerade in den Hauptzeiten
nicht zumutbar.
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste)(Drucksache Nr.: 13425-19-E3):
…die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:
Am Samstag, dem 26.01.2019, ist es auf der Bahnlinie U42 erneut zu Problemen bei der
An- und Abreise rund um das BVB-Spiel gekommen.
- Warum wiederholt sich ein solches Szenario der Verspätungen immer wieder auf dieser
Strecke bei Großveranstaltungen?
- Welche Gründe lagen vor, dass die U-Bahn 42 bereits frühzeitig im Anreiseverkehr aus
Richtung Hombruch bis zu 30 Minuten Verspätung hatte?
- Auch nach dem Spiel gab es massive Probleme mit der Abreise der Fans. Vor allem die
Abreise in Richtung Hombruch war aufgrund ausgefallender U-Bahnen problematisch.
Woran lag es, dass bei der Abreise teilweise 20 - 30 Minuten keine U-Bahn gefahren ist?
- Der Ausfall bzw. das Liegenbleiben auf offener Strecke ist auf dem Streckenabschnitt
bereits mehrfach rund um die An-und Abfahrt der BVB Spiele vorgekommen. Gibt es eine
Arbeitsgruppe bei der DSW21 die sich diese Problematik auseinandersetzt und an Lösungen
arbeitet?
- Konnte die DSW21 inzwischen die Ursache für das Liegenbleiben des Fahrzeugs auf
offener Strecke herausfinden?
- Gibt es Planungen / Lösungsansätze der DSW21 für diesen Streckenabschnitt in beiden
Fahrtrichtungen neben den anscheinend nicht ausreichenden und ausfallanfälligen UBahnen
zusätzliche U-Bahnen bzw. einen Schienenersatzverkehr einzusetzen/
einzurichten?
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13425-19-E2) (siehe Anlage)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.10
20. Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf "Modellprojekte Smart Cities" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14358-19)
AUSW, 15.05.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
zu TOP 4.1
21. SMART RHINO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14144-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 08.05.2019:
sB Meyer regte an, auch sozialen Wohnungsbau in die Überlegungen einzubeziehen, um den Befürchtungen einer Gentrifizierung entgegenzuwirken.
Rm Noltemeyer begrüßte die Ideenskizze, die verdeutliche, dass es sich um ein nächstes spannendes Großprojekt für Dortmund – ähnlich der Entwicklung auf PHOENIX – handeln könnte. Es müssten aber noch weitere Anregungen eingebracht werden, so z. B.
- zum Umgang mit den Platanen, die unter Objektschutz stehen,
- zum Umgang mit den privaten Gebäuden,
- den z. T. unklaren Markierungen (altes Versorgungsamt, Union-Gewerbehof),
- Einbindung bestehender Akteure im Rahmen guter Nachbarschaft in den Prozess
- Platz für innovative Wohnformen
Rm Waßmann wies darauf hin, dass es zunächst darum gehe, ob die Machbarkeitsstudie weiter ausgebaut werde und Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden.
Herr Westphal führte aus, dass es sich bei den vorliegenden Plänen um solche handele, welche die Fachhochschule Dortmund erarbeitet habe, um das Projekt zu qualifizieren. Die Landesregierung müsse der Maßnahme zustimmen. Im Rahmen der Ruhrkonferenz werde entschieden, ob dieses Projekt Unterstützung findet.
Die Vorlage wurde ohne Empfehlung weitergeleitet.
AUSW, 15.05.2019:
Der Ausschuss wird mittels PowerPoint-Vortrag (siehe Anlage) zur Thematik informiert.
In Kenntnis der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der Thelen-Gruppe als
Grundstückseigentümerin des ehemaligen Hoesch Spundwand und Profil (HSP) - Geländes
die Machbarkeitsstudie zur Wiedernutzung der Fläche weiterzuführen und die Entwicklung
der Projektidee „Smart Rhino“ als urbanes Quartier im Sinne eines neuen Lebens-, Wissens- und
Technologieparks sowie als neuen zentralisierten Standort für die Fachhochschule (FH)
Dortmund zu konkretisieren.
zu TOP 4.2
22. Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
Vorlage (neu) : Konzentrationszonen für Windenergie im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 13471-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Mengede vom 13.03.2019:
Unter Beachtung der bestehenden Beschlüsse sollen die Flächen Ellinghausen und Bodelschwingher Berg nicht als Konzentrationsflächen ausgewiesen werden.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt mit den gemachten Anmerkungen und unter Beachtung bereits bestehender Beschlüsse dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, kein Änderungsverfahren zur Darstellung neuer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan zu eröffnen.
Vorlage (alt) Klimaschutz Dortmund hier: Windenergie; Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund-aktueller Stand und Vorgehensweise
(Drucksache Nr.:01749-15)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 01749-15-E 7)- lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor-.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 01749-15-E10), -lag bereits zur Sitzung am 02.12.2015 vor-.
Hierzu liegt vor Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion und CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01749-15-E11)-lag bereits zur Sitzung 10.02.2016 vor-
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01749-15-E12) - lag bereits zur Sitzung am 09.03.2016 vor-
AUSW, 15.05.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, kein Änderungsverfahren zur Darstellung neuer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan zu eröffnen.
zu TOP 4.3
23. Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13074-18)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 05.03.2019 (Drucksache Nr.: 13074-
18-E2):
…….während des Gremiengangs sind Anpassungsbedarfe der Dortmunder Stellungnahme zum
Entwurf des Regionalplans Ruhr gewahr geworden, die zum Zeitpunkt der Vorlagenerarbeitung
nicht absehbar waren:
Zum einen hat der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde in seiner Sitzung am 30.01.2019
die Stellungnahme der Naturschutzverbände beschlossen. Aufgrund der Sitzungsfrequenz des
Beirats konnte dieser im Gremiengang nicht berücksichtigt werden. Der Geschäftsbereich
61/2 hat in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 60 die Stellungnahme geprüft und einige
Anregungen identifiziert, die in die Stellungnahme der Stadtverwaltung aufgenommen werden
sollen.
Zum anderen sind Anregungen von Emschergenossenschaft/Lippeverband an die Stadtverwaltung
mit der Bitte herangetragen worden, diese ebenfalls gegenüber dem RVR geltend zu
machen. Nach positiver Prüfung durch den Geschäftsbereich 61/2 sollen diese ebenfalls Gegenstand
der Dortmunder Stellungnahme werden.
Des Weiteren haben sich die Entwicklungsabsichten für den Sondergebietsstandort Aplerbeck-
Ost seitens eines Flächeneigentümers verändert und dem Fachbereich 61 ist zusätzlich
ein kleinerer Korrekturbedarf an der ursprünglichen Stellungnahme zum Regionalplanentwurf
aufgefallen. Im nördlichen Bereich soll nun der in der Entwurfsfassung enthaltene
Allgemeine Siedlungsbereich (ASB) bestehen bleiben und im südlichen Bereich der Bereich
für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) adäquat zum Planungsmaßstab/ zur Darstellungsschwelle angepasst werden.
Diese Änderungen/ Ergänzungen sind in den Anlagen genauer ausgeführt und sollen in den
Gremiengang bzw. die Drucksache-Nr. 13074-18 aufgenommen werden. Die Vorlage 13074-
18 wird entsprechend ergänzt. Damit werden die Änderungen/ Ergänzungen Gegenstand der
Sitzung des AUSW am 20.03.2019 sowie der Ratssitzung am 28.03.2019. Der Rat der Stadt
Dortmund nimmt die Ergänzung der Stellungnahme der Stadt Dortmund samt Anlage zur
Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den RVR.
Darüber hinaus fand am 30.01.2019 in der Bürgerhalle des Dortmunder Rathauses in Kooperation
mit dem Regionalverband Ruhr eine Informationsveranstaltung zum Entwurf des Regionalplans
Ruhr sowie des „Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole
Ruhr“ (siehe Vorlage 13088-18) statt. Stadtrat Ludger Wilde hat angeboten, eine Dokumentation
der Veranstaltung in den Gremiengang einzustellen. Zu Ihrer Kenntnis finden Sie daher
einen entsprechenden Protokollauszug anbei (siehe Anlage zur Niederschrift) .
hierzu -> Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom
30.01.2019 :
Herr Quittek stellte die Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Entwurf des Regionalplans Ruhr (siehe Anlage zum Tagesordnungspunkt 3.2) dem Beirat vor.
Beschluss
Der Beirat beschließt bei einer Enthaltung der von Herrn Quittek vorgetragenen Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Entwurf des Regionalplans Ruhr (siehe Anlage zum Tagesordnungspunkt 3.2) zu folgen und bittet, diese sowohl dem Planungsamt als auch dem Rat der Stadt Dortmund zuzuleiten.
hierzu ->Anlage zur o.a. Empfehlung des BuNB (siehe Anlage)
hierzu -> Empfehlung der Bezirksvertretung-Hörde vom 12.03.2019:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde hat zu der Vorlage 2 Anmerkungen.
1. Auf Seite 7 der Anlage, Kürzel Hö 8: die in der Begründung angegebene Verlängerung der U 41 Richtung Süden bis Wellinghofen sollte dahingehend korrigiert werden, dass die Verlängerung Richtung Benninghofen richtig ist.
Richtung Wellinghofen soll die U49 ggfs. verlängert werden.
2. Eine Zustimmung zur Vorlage beinhaltet nicht, eine Festlegung, dass alle Ziele und Projekte zwingend so umgesetzt werden sollen.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
hierzu -> Empfehlung der Bezirksvertretung-Mengede vom 13.03.2019:
Die Bezirksvertretung Mengede fordert weiterhin die Biotop-Verbindung. Was bedeutet, dass die Gewerbeansiedlung „Im Dicken Dören“ abgelehnt wird.
Außerdem sollten alte Schienentrassen nicht bebaut werden, damit sie ggf später für eine erneute oder andere Nutzung zur Verfügung stehen.
In der Anlage auf Seite 12 soll das Kürzel Mg2 „südlich Schloss Bodelschwingh“ gestrichen werden.
Zukünftig sollen die Karten auch die Übergänge über die Stadtgrenzen enthalten.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt mit den gemachten Anmerkungen bei 2 Gegenstimmen (SPD-Fraktion) und 2 Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) mehrheitlich dem Rat der Stadt Dortmund die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis zu nehmen und die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr zu beschließen.
hierzu -> Empfehlung der Bezirksvertretung-Brackel vom 14.03.2019:
Zur „Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr“ beschließen die Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen und CDU in der Bezirksvertretung Brackel einstimmig bei einer Stimmenthaltung (Herr Dr. Sickert, Die Linke) nachfolgend aufgeführten Antrag:
„Die Gewerbeflächen Buddenacker, Asseln-Süd und Osterschleppweg werden aus dem Entwurf des Regionalplanes gestrichen. Sie sind nicht weiter als „Tauschflächen“ vorzuhalten. Daher ist auch eine nochmalige Eignungsuntersuchung entbehrlich.
Begründung:
Die drei Flächen werden von der Verwaltung als „perspektivisch auf allen
Planungsebenen aufzugeben“ eingestuft. Diese Einschätzung wird nachvollziehbar
mit der fehlenden Wirtschaftlichkeit begründet, u.a. aus städtebaulicher Sicht
und auch wegen der hohen Ausgleichserfordernisse durch die besondere
Schutzkategorie der angetroffenen Böden.
Ein Verbleib im Entwurf macht daher keinen Sinn, auch nicht die weitere
Vorhaltung als so genannte „Tauschflächen“. Selbst wenn keine Ersatzflächen
gefunden werden, scheidet eine Nutzung dieser drei Flächen aus. Ein Tausch kann
nur dann stattfinden, wenn die zu tauschenden Flächen gleiche Möglichkeiten
eröffnen. Das ist hier nach Aussagen der Verwaltung nicht der Fall.
Da die in der Vorlage geschilderten und nachvollziehbar erläuterten
Ausschlussgründe irreversibel sind, können auch sofort die nötigen
Konsequenzen gezogen werden. Das schafft Klarheit vor Ort und verhindert
unnötige Verwaltungsarbeit.
Der Osterschleppweg wird nicht weiter als GIB, sondern als BSLE ausgewiesen.
Die Fläche Buddenacker wird nicht weiter als GIB, sondern als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (FAB)“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Zudem wird angeregt, die Fläche in einen großräumigen Offenlandbereich einzugliedern. Die Fläche des Bebauungsplans Asseln-Süd wird nicht mehr als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), sondern als allgemeine Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen.“
Dem nachfolgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen stimmt die Bezirksvertretung mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) bei 3 Stimmenthaltungen (CDU-Fraktion) zu:
„Textliche Festlegungen des Regionalplans Ruhr – Flughafen Dortmund
Zu Teil B Textliche Festlegungen des Regionalplans Ruhr
6.6 Flughäfen
Die BV Brackel beschließt:
a) Das Ziel 6.6-1 „Flughafen Dortmund bedarfsgerecht sichern“ wird gestrichen. Die Formulierung im bisher gültigen Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – unter Ziff. 4.1.5, Ziel 33, wird beibehalten. Das Ziel wird wie folgt formuliert: „Der leistungsfähig ausgebaute regionale Verkehrsflughafen Dortmund soll in seinem derzeitigen Bestand (Start- und Landebahn, Lärmschutzkurven) gesichert werden.“
Begründung zu a):
Nach den Erläuterungen zum Ziel 6.6-1 („Flughafen Dortmund bedarfsgerecht sichern“) ist ein Ausbau des Flughafens Dortmund möglich, wenn durch Veränderungen des Ausbauzustandes (z. B. Verlängerung der Start-/Landebahn) der Betriebszeiten und der flugtechnischen Einrichtungen der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen nichts entgegensteht.
Der Flughafen Dortmund verfolgt weiterhin Ausbaupläne hinsichtlich der Verlängerung der Start- und Landebahn. Die Geschäftsführung des Flughafens Dortmund hält aus diesem Grund die Einstufung des Flughafens im neuen LEP NRW als „landesbedeutsamer Flughafen“ für besonders wichtig, um eine „bedarfsgerechte“ Entwicklung zu ermöglichen und nicht auf eine reine Bestandssicherung beschränkt zu sein. Dabei ist der Begriff „bedarfsgerecht“ nicht konkretisiert und könnte mit den o. g. geschilderten Ausbaumaßnahmen begründet werden.
b) Das Ziel 6.6-2 wird wie folgt umformuliert: „Der Flughafen Dortmund betreibt seine Entwicklung unter Berücksichtigung schutzbedürftiger Siedlungsstrukturen und Planungen der Stadt Dortmund und angrenzender Kommunen.“
Begründung zu b):
Der Gesundheits- und Lärmschutz der Bevölkerung ist ein hohes Gut und wird durch Fluglärm erheblich beeinträchtigt. Die Beschränkung und Bekämpfung von Fluglärm darf nicht ausschließlich der kommunalen Planungsbehörde auferlegt werden. Die jetzt im Regionalplan unter Ziel 6.6-2 vorgeschlagene Formulierung würde hier einen grundlegenden Paradigmenwechsel vornehmen. Der Verweis auf die gemeindliche Bauordnung, einen „ausreichenden Abstand zu Flugplätzen und Verkehrslandeplätzen“ einzuhalten, würde in diesem Fall einen massiven Eingriff in die Planungshoheit der Kommune bedeuten.“
Der nachfolgend aufgeführte Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen wird mit 4 Ja-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) gegen 12 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) abgelehnt.
„Zu Teilbereich C: Zeichnerische Festlegung des Regionalplans Ruhr – Teilbereich Dortmund
Die BV Brackel beschließt:
Die Wohnbauflächen Wickede-West und –Nord werden für die noch unbebauten Flächen nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen.
Die Flächen werden stattdessen als Gebiete zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE*) und als Regionaler Grünzug (RGZ) festgelegt.
Begründung:
Die ASB-Darstellung führt bei Umsetzung einer zukünftigen Bebauung zu erheblichen Eingriffen in den Landschaftsraum (Regionaler Grünzug, BSLE in der Nähe). Die Verbundfläche ist in dem durch Ackerbau und Siedlung geprägten Umfeld als Trittsteine im lokalen Biotopverbund von besonderer Bedeutung. Zudem handelt es sich um den verkehrslärmärmsten Raum in Dortmund.
Die Stadt Dortmund beabsichtigt, die nördliche Teilfläche des geplanten ASB aufgrund schwieriger Entwässerungssituation nicht weiter als Wohnbaufläche zu entwickeln.“
Unter Berücksichtigung der o. a. Beschlüsse empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat mit 12 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke), nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.“
hierzu -> Empfehlung der Bezirksvertretung-Aplerbeck vom 19.03.2019:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt folgende Ergänzungen:
1. Die Bezirksvertretung Aplerbeck sieht keine Notwendigkeit eines schienengebunden Anschlusses an den Flughafen und lehnt einen Weiterbau der U 47 zum Flughafen einstimmig ab (vgl. Punkt 6.6-5).
2. Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht mit 13 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion), dass die bisherige Einstufung des Flughafens als regionalbedeutsam erhalten bleibt (vgl. 6.6-1).
3. Die Bezirksvertretung Aplerbeck hält einstimmig an den bisherigen Festlegungen zu den Punkte Ap2 und Ap3 der Vorlage, Anlage Seite 1 von 13, fest.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit o. g. Ergänzungen einstimmig, die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis zu nehmen und die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr zu beschließen.
hierzu ->Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:
13074-18-E6):
…-die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung des folgenden Änderungsantrags bzgl. der Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des Regionalplans Ruhr:
1. Siedlungsflächenbedarfsplanung, Planungshorizont (Anlage 1, S. 2 ff)
Den Einwendungen gegen das Berechnungsmodell des RVR zur Ermittlung von Flächenbedarfen wird nicht gefolgt (siehe auch Punkt 2).
Der Anregung, Ober- und Mittelzentren einen Flächenzuschlag von 20 % zu gewähren (S. 4), wird nicht gefolgt.
Zudem sollen bei der Ermittlung von Wirtschaftsflächenreserven die Brachflächen weiterhin vollständig (zu 100 %) angerechnet werden (S. 4).
2. Bedarfskonto-Lösung (Anlage 1, S. 4 f)
Das dynamisch angelegte Bedarfsberechnungsmodell des RVR ist durch die gesetzlichen Grundlagen im Landesplanungsgesetz und Landesentwicklungsplan rechtlich vorgegeben. Der Entwurf des Regionalplans Ruhr sieht zudem ein sogenanntes „virtuelles Bedarfskonto“ vor. Dies stellt sicher, dass kommunale Flächenbedarfe – auch wenn sie noch nicht verortet werden können – den Kommunen als stille Reserve erhalten bleiben. Die Höhe dieses Bedarfskontos wird mindestens alle drei Jahre über die Erhebung der Reserven und der Fortschreibung des Bedarfs – bedarfsgerecht nach LEP – aktualisiert. Es bildet insofern die aktuellen Entwicklungstendenzen ab. Damit ist gewährleistet, dass neue Bedarfe fortlaufend identifiziert und hierfür neue Flächen frühzeitig planerisch gesichert werden können.
3. Anregungen und Hinweise zu den textlichen Bestandteilen des Regionalplans Ruhr (Anlage 1, S. 7–18 sowie Anregungen von EGLV)
Siedlungsentwicklung
GS 1.1-5: Hier wird dem Änderungsvorschlag der Emschergenossenschaft gefolgt.
Ziel 1.1-9: Bleibt als Ziel erhalten.
GS 1.1-11: Der Grundsatz bleibt erhalten. Dem Ergänzungsvorschlag der Emschergenossenschaft wird gefolgt (nicht dem ursprünglichen Text der Stellungnahme).
Ziel 1.2-1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt (siehe auch Punkt 1).
Ziel 1.8-1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Freiraumentwicklung
GS 2.1-4: Der Grundsatz bleibt erhalten.
GS 2.1-5: Dem Ergänzungsvorschlag der Emschergenossenschaft wird gefolgt (nicht dem ursprünglichen Text der Stellungnahme).
Ziel 2.2-1: Der Stellungnahme wird gefolgt. Sie wird wie folgt
ergänzt: „Besonders gravierende Barrieren, die Regionale Grünzüge zerschneiden, werden abgebaut.“
Standorte der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur
GS 5.4-7: Die Empfehlung der Emschergenossenschaft soll wie folgt ergänzt werden: „Flächen für die Regenrückhaltung bzw. Regenwasserversickerung sollen als Biotope für Fauna und Flora gestaltet werden.“
Verkehr und technische Infrastruktur
Ziel 6.6-1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt, die Anlage 3 der Stellungnahme (Schreiben von Dortmund Airport) entfällt.
Es wird angeregt, das Ziel „Flughafen Dortmund bedarfsgerecht sichern“ zu streichen und durch die Formulierung im bisher gültigen Regionalplan Arnsberg,
Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – unter Ziff. 4.1.5, Ziel 33, wie folgt zu ersetzen:
„Der leistungsfähig ausgebaute regionale Verkehrsflughafen Dortmund soll in seinem derzeitigen Bestand (Start- und Landebahn, Lärmschutzkurven) gesichert werden.“
Ziel 6.6-2: wird wie folgt umformuliert:
„Der Flughafen Dortmund betreibt seine Entwicklung unter Berücksichtigung schutzbedürftiger Siedlungsstrukturen und Planungen der Stadt Dortmund und angrenzender Kommunen.“
Ziel 6.6-5: In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in der Erläuterung des Grundsatzes 6.6-5 „ÖPNV-Anbindung des Flughafens Dortmund verbessern“ die Formulierung „Zur Steigerung der Attraktivität des Standorts und im Hinblick auf eine Entlastung des Straßennetzes soll zukünftig der Flughafen Dortmund auch über das Schienennetz des ÖPNVs zu erreichen sein“ zu streichen ist.
Rhader Hof (Anlage 1, S. 18)
Der Stellungnahme der Stadt wird nicht gefolgt.
Stattdessen wird die Ausweisung der Fläche Rhader Hof als ASB gestrichen. Das NSG Dellwiger Bachtal/Deipenbecker Wald (Rhader Hof) wird erweitert und nach Norden ins Wideybachtal weitergeführt.
4. Anregungen zu den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Ruhr (Anlage 2, S. 1–13)
Ap 2: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Ap 3: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Ev 1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hom 1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hom 6: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hom 11: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hu 5: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
InO 4: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
InW 2: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Lü 5: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Lü 7: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Mg 2: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
5. Weitere Anregungen zu den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Ruhr
Die Wohnbauflächen Wickede-West und -Nord werden nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen, sondern als Gebiete zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) und als Regionaler Grünzug (RGZ) festgelegt.
An der Stadtgrenze nach Lünen wird auf die Darstellung des interkommunalen Gewerbegebietes Groppenbruch südlich Königsheide als Bereich für gewerbliche Nutzung (GIB) verzichtet. Stattdessen wird das NSG Groppenbruch einschließlich der Halde Groppenbruch und die Vernetzung zum NSG Im Siesack über den Herrentheyer Bach als BSN im Regionalplan dargestellt.
Für den Bereich nördlich der ehemaligen Kokerei Hansa wird die derzeitige Darstellung als BSLE beibehalten.
Das Gebiet Osterschleppweg, südlich von Wickede, wird nicht als GIB, sondern als BSLE ausgewiesen.
Die Fläche Buddenacker wird nicht weiter als GIB, sondern als "Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (FAB)“ und "Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Zudem wird angeregt, die Fläche in einen großräumigen Offenlandbereich einzugliedern.
Die Fläche des Bebauungsplans Asseln-Süd wird nicht mehr als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), sondern als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen.
Die ehemalige Deponie Westfalenhütte, südlich des NSGs Kirchderner Wald, wird als BSN ausgewiesen.
Die Feldfluren südlich Asseln-Wickede, nördlich Brackel-Asseln-Wickede, Brechten beidseitig der B236n und zwischen Salingen und Witten werden als Vorrangflächen für bedrohte Feldvögel (Offenlandbereiche) dargestellt.
hierzu Stellungnahme der Verwaltung, DS-Nr.: 13074-18-E11 (siehe Anlage)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung, DS-Nr.: 13074-18-E12 (siehe Anlage)
AUSW, 15.05.2019:
Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion der Vorlage heute nicht folgen werde, wenn das Gremium sich der Verwaltungsmeinung hierzu anschließen sollte.
Frau Rm Lührs bedankt sich für die vorliegende Synopse der Verwaltung. Nachdem man sich hiermit beschäftigt habe, werde man sich heute den Empfehlungen der Verwaltung anschließen. Man sollte als Stadt nun das Interesse haben, dass der Plan nun beschlossen werde.
Herr Rm Kowalewski führt an, dass es nicht überraschen werde, dass seine Fraktion dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen näher stehe bzw. auch den Inhalten des Regionalplanes im Entwurf, wie er derzeit vom RVR vorgelegt werde und deswegen der „Stellungnahme“ nicht so richtig folgen könne. Das sei beim „Handlungsprogramm“, welches unter dem nächsten TOP 4.4 aufgerufen werde, übrigens auch so, was bedeute, dass man bei beiden Punkten dann doch eher bei einer Ablehnung sei.
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion grundsätzlich der Empfehlung der Verwaltung beitrete, gebe aber zu folgenden Punkte zu Protokoll, dass man hierzu nicht „1:1 konform“ sei:
1. Die Überlegung zum Weiterbau der U 47 zum Flughafen. Hierzu habe man auf Parteitagen Parteibeschlüsse gefasst, wonach der Stadtbahnausbau für die CDU grundsätzlich abgeschlossen sei.
2. Darüber hinaus respektiere man bei dem Thema „ Im Dicken Dören“ (Waltrop) auch die Haltung der Stadt Waltrop, da diese sehen muss, dass sie einen wichtigen Gewerbesteuerzahler in ihrer Gemeinde behalte, so dass man die Kritik, die die Stadt Dortmund hierzu formuliert habe nicht mittragen könne.
3. Die Eingabe der Bezirksvertretung Aplerbeck, wonach der Flughafen nicht landesbeutsam sei, teile man auch nicht.
Der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.:
13074-18-E6) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die
Linke & Piraten), abgelehnt.
In Kenntnis aller vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen sowie der Stellungnahmen der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des
Regionalplans Ruhr zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband
Ruhr
zu TOP 4.4
24. Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13088-18)
hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung- Mengede vom 13.03.2019:
Auf Seite 4 beim Thema „Mobilität“ werden die Fußgänger nicht berücksichtigt. Hier sollte auf ein Parken auf Gehwegen verzichtet werden.
Auf Seite 6 (3. Absatz) sollte der Internethinweis verständlich / barrierefrei dargestellt werden.
Auf Seite 7 (2. Absatz) der Stellungnahme soll die Ausweisung von Potentialzonen für Windenergie gestrichen werden.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt mit den gemachten Anmerkungen bei zwei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) dem Rat der Stadt Dortmund die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des „Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ zur Kenntnis zu nehmen und die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr zu beschließen
hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung- Hombruch vom 19.03.2019:
Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes erklärt die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse: ihre Fraktion würde dem Rat der Stadt Dortmund empfehlen, die Vorlage zu beschließen. Allerdings weist die Fraktion auf folgende Punkte hin, die nicht zum Antrag erhoben werden. Sie werden anschließend der Geschäftsführung schriftlich übergeben:
1. Auf Seite 4 der Vorlage würden unter „Mobilität“ die Fußgängerinnen und Fußgänger nicht berücksichtigt. Es sollte auf Parken auf Gehwegen verzichtet werden.
2. Auf Seite 6 der Vorlage sollte in Absatz 3 der Internethinweis verständlich barrierefrei dargestellt werden.
Beschluss:
Danach nimmt die BV-Hombruch die Vorlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 17 Ja-Stimmen (8 x CDU, 5 x SPD, 2 x Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 2 x parteilos - Frau Dr. Rogge und Herr Schröter) und 1 Enthaltung (1 x Die Linke.), wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
hierzu Stellungnahme der Verwaltung, DS-Nr.: 13088-18-E1 (siehe Anlage)
AUSW, 15.05.2019:
In Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen sowie der Stellungnahme der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des
„Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ zur Kenntnis und
beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr
zu TOP 4.5
25. Verlegung und barrierefreier Ausbau des S-Bahn-Haltepunktes Dortmund-Barop
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13075-18)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.05.2019:
„Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes durch Herrn Bezirksbürgermeister Semmler
empfehlen einzelne Mitglieder der Bezirksvertretung dem Rat der Stadt Dortmund bei der
Beschlussfassung Folgendes zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird gebeten, die unten
aufgeführten Fragen zu beantworten:
- BV-Mitglied Mireille Schauer (SPD):
Im vorgesehenen Bereich für Park & Ride sollen gesicherte Fahrradstellplätze vorgesehen
werden.
-Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Susanne Lohse:
Die Verlegung und der Ausbau des Bahnhofes werden seitens der Fraktion begrüßt. Sie
informiert, dass der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen ab 2022 gesetzlich vorgeschrieben
sei. Die Verlegung und der barrierefreie Ausbau des S-Bahn–Haltepunktes Dortmund-Barop
seien aber erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Sie stellt die Frage, wie der barrierefreie Zugang
zum Bahnhof in der Zwischenzeit geregelt werde?
Außerdem sollte die Fußgängerbrücke mit ihren Zugangsrampen nicht optional, sondern fest
eingeplant werden (s. Seite 2 der Vorlage, Punkt 2, vorletzter Absatz).
Weiter möchte sie gerne von der Verwaltung beantwortet haben, wie der Verlauf des Fuß-
/Radweges auf der östlichen Seite geplant sei? Bis wann er realisiert werde? Könnte dies
vielleicht schon vor Ausbau des Bahnhofes erfolgen?
- Herr Bezirksbürgermeister Semmler (CDU) spricht zur Sache:
Er erklärt, dass die Verlegung des Bahnhofes seit rund 20 Jahren diskutiert würde. Die
Aussage zum Baubeginn im Jahre 2023 hält er für gewagt.
Außerdem sollte man die schon seit Jahren durch die BV-Hombruch geforderte H-Bahn-
Anbindung an das Parkhaus Barop nicht aus den Augen verlieren.
- Rm Ingrid Albrecht-Winterhoff (SPD):
Sie begrüßt die Verlegung und den Ausbau des Bahnhofes. Sie habe sich sehr für die
Einstellung von 50.000 Euro in den Haushaltsplan der Stadt Dortmund für die Erstellung
eines Gutachtens eingesetzt. Das Gutachten liegt inzwischen vor.
Sie schlägt der BV vor, eine Berichterstattung durch das Stadtplanungs- und
Bauordnungsamtes zu beschließen, sobald konkrete Pläne vorliegen würden. Wichtig sei die
Anbindung des Bahnhofes an die Stockumer Straße, die Stadt-Bahn und die Busanbindung.
Dadurch würden die Wege für die Nutzer/-innen verkürzt.
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
- BV-Mitglied Michael Twardon (SPD):
Er erinnert daran, dass der Wunsch der BV auf Verlegung des S-Bahnhofes zum Parkhaus
Barop auf der Stockumer Straße darauf basierte, die Wege für die Nutzer/-innen zu verkürzen.
Diesem Wunsch komme die Planung seiner Ansicht nicht nach. Der neue Bahnhof würde sich
von der Stockumer Straße langgestreckt bis weit in die Baroper Bahnhofstraße ziehen. Bei der
Planung sollte versucht werden, den Bahnhof verkürzt bis zur Brücke am Parkhaus oder sogar
darunter zu verlegen und auszubauen.
Auch er hält die Vorstellung der Pläne nach dem zu erwartenden Ratsbeschluss in der
Bezirksvertretung Hombruch für erforderlich.
Nach kurzer Diskussion fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und
Bauordnungsamtes vom 15.04.2019 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Dabei sollen die oben
aufgeführten Anmerkungen und Wünsche berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird gebeten, die oben aufgeführten Fragen zu beantworten.
Nach erfolgtem Ratsbeschluss und Vorliegen einer Feinplanung für den Ausbau sollen die
Pläne der BV-Hombruch vorgestellt werden.“
AUSW, 15.05.2019:
Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Vorplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Deutsche Bahn AG und den VRR bei der barrierefreien Verlegung des Haltepunktes Dortmund-Barop zu unterstützen.
zu TOP 4.6
26. Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
27. hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Stellungnahmen während der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über Stellungnahmen während der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zur Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124; IV. Satzungsbeschluss;
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13740-19)
AUSW, 15.05.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten ersten Öffentlichkeitsbeteiligung inklusive der Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung, wie unter Punkt 7 und 8 dieser Vorlage dargestellt, in seinen Sitzungen am 22.03.2018 bzw. am 15.11.2018 geprüft und beschlossen, den Empfehlungen der Verwaltung zu folgen. Der Rat der Stadt beschließt, an diesem Beschluss festzuhalten.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 20.07.2018 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Plan und die aktualisierte Begründung vom 27.02.2019 der Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.
zu TOP 4.7
28. Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 223 - Königsbergstraße -
29.
30. hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für den sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan In W 223.
31.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13991-19)
AUSW, 15.05.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre vom 07.07.2017 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich um ein Jahr bis zum 07.07.2020.
Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
zu TOP 4.8
32. Bauleitplanung; 80. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP -ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße-
33. hier: Beschluss zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans, Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14031-19)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.:14031-19-E1):
…wir bitten um Abstimmung über folgenden Ergänzungsantrag:
Der Ausschuss stimmt der Vorlage unter der Maßgabe zu, dass der Ratsbeschluss zur
25% Regelung zum geförderten Wohnungsbau eingehalten wird.
Begründung
Erfolgt mündlich
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 14.05.2019:
Frau Niedergethmann – StA 61 – erläuterte als Berichterstatterin die Vorlage:
- Von einem Verkehrsplaner wird die Anbindung an die Faßstraße mit dem
Linksabbiegen aus der Immobilie und evtl. zu beachtenden Rückstauphänomen
untersucht.
- Die Verkaufsfläche für den Supermarkt ist ca. 2.000 qm groß und das
Markthallenangebot kommt noch dazu.
- Als Kompromiss zwischen Aufstellen eines neuen Bebauungsplans und einer
möglichen Baugenehmigung nach § 34 Baugesetzbuch ist der 12,5 %-Anteil für
den sozialen Wohnungsbau zu bewerten.
Aus der Bezirksvertretung wurde angemerkt, dass in der Vorlage eine Aussage zum
Angebot einer öffentlichen Toilette fehlt.
1. Beschluss
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den
Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 2
dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu ändern
(80. Änderung).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) i. V. m. § 41
der GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666/SGV NRW 2023)
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das
Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP
- ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - für den unter Punkt 1 dieser
Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der GO NRW
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Öffentlichkeit
an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB
Abstimmungsergebnis: mit 3 Gegenstimmen (Grüne und Linke) und 15 Ja-Stimmen
so beschlossen
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschießt, die konkrete Planung im Rahmen einer
Bürgerversammlung den Anwohnerinnen und Anwohnern vorzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
AUSW, 15.05.2019:
Herr Rm Kowalewski erläutert zunächst den Hintergrund des o.a. Antrages seiner Fraktion.
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde und verweist darauf, dass hierin durch die Verwaltung ausgeführt wurde, warum die 25 % Regelung hier so nicht greife und daher eine Kompromisslösung gefunden wurde. Dieses solle man nicht ignorieren, da es hier auch um Vertrauensschutz gehe. Deswegen werbe er dafür, heute die Vorlage in der Form der Verwaltung zu beschließen. Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten werde man ablehnen.
Herr sB Kühr verdeutlicht, dass er den hier gefunden Kompromiss von 12,5 Prozent ebenfalls positiv bewerte und man daher der Vorlage zustimmen und den o.a. Zusatz-Ergänzungsantrag ablehnen werde.
Frau Rm Neumann-Lieven bittet die Verwaltung um eine juristische Einschätzung zu der in
der Vorlage erwähnten Kompromisslösung. Ansonsten tendiere man im Sinne des Vertrauensschutzes/ Altfall auch eher dazu, sich hier mit der 12,5 % Regelung einverstanden zu erklären, bevor das gesamte Vorhaben scheitere.
Herr sB Tietz teilt mit, dass seine Fraktion sich heute zur Vorlage enthalten werde. Als Gründe hierfür führt er an, dass man befürchte, dass die 25 % Vorgabe hier ein Stück weit aufgeweicht werde und man deswegen dem o.a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten folge. Unter Bezugnahme auf die Diskussion in der Bezirksvertretung Hörde stelle sich neben der 25% Quote die Frage, ob es sinnvoll sei, einen weiteren Einzelhändler an dieser Stelle vorzusehen, da in diesem Bereich bereits 2 Vollsortimenter existieren würden und das Ortszentrum Hörde durch diese Maßnahme eher geschwächt als gestärkt würde. Man hätte sich hier eher eine andere Nutzung vorstellen können. Das dritte Thema sei die Erschließung, das Linksabbiegen auf die Faßstraße. Auch dieses sei in der Bezirksvertretung Hörde kritisch diskutiert worden. Vor diesem Hintergrund werde man sich zur Vorlage heute enthalten.
Bezüglich der gewünschten juristischen Einschätzung der Verwaltung zur Kompromisslösung informiert Herr Thabe darüber, dass man hier neben den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor allem den Zeitpunkt betrachten müsse, zu dem das Gelände durch den Investor erworben wurde. Der entsprechende Ratsbeschluss zur 25 % Regelung sei erst später erfolgt. Deswegen müsse man sich hier dem Investor gegenüber fair verhalten.
Der o. a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.:14031-19-E1)
wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), abgelehnt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen), nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu ändern (80. Änderung).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) i. V. m. § 41 der GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023)
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP
- ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der GO NRW
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB
zu TOP 4.9
34. Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n - ehemalige Thier-Brauerei -
35.
36. hier: Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n - ehemalige Thier-Brauerei - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13979-19)
AUSW, 15.05.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
beschließt, den Bebauungsplan InW 125n - ehemalige Thier-Brauerei - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 1).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634/ FNA 213-1) und i. V. m. den
§§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
zu TOP 4.10
37. Dachbegrünung in Dortmund; Informationen über den weiteren Verfahrensablauf
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14026-19)
AUSW, 15.05.2019:
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion diese Vorlage nicht empfehlen werde. Hierzu erinnert er an die hierauf bezogenen, grundsätzliche Diskussion in der Vergangenheit über „Zwang oder Freiwilligkeit“. Da seine Fraktion es nach wie vor bevorzuge, hier lieber über entsprechende Förderprogramme Verständnis zu erzeugen als Zwangsmittel einzusetzen, werde man die Vorlage heute ablehnen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. nimmt die Aktualisierung der Klimaanalyse aus dem Jahre 2004 durch den Regionalverband Ruhr (RVR) zur Kenntnis;
II. nimmt zur Kenntnis, dass die Beschlussvorlage zur Einleitung der Änderungs- und Aufstellungsverfahren sowie zum Beschluss der öffentlichen Auslegung der von Wärmeinseln betroffenen Bereiche für die Innenstadtbezirke im IV. Quartal 2019 in die zuständigen politischen Gremien eingebracht wird.
Man einigt sich außerdem darauf, die Vorlage auch dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) zur Kenntnis vorzulegen.
zu TOP 4.11
38. Antrag zum Haushaltsplan 2019 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
39. Quartierschutz DS-Nr. 12124-18-E10
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13599-19)
AUSW, 15.05.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.12
40. Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2019 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14023-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.
zu TOP 4.13
41. B1-Tunnel
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 21.02.2019
(Drucksache Nr.: 13468-19)
Dieser Tagesordnungspunkt wird zu Beginn der Sitzung zurückgezogen und daher von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 4.14
42. Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
43. hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13819-19)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 13818-19-E1):
„Die SPD-Fraktion bittet den Ausschuss um Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6
Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen
Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der
Fahrradverkehre kümmert.
Begründung
Die in der Drucksachennummer 13819-19 genannten Maßnahmen zur Verbesserung des
Radverkehrs benötigen seitens der Verwaltung umfangreiche Planungs- und Umsetzungsarbeiten.
Zwar wurden mit dem Grundsatzbeschluss zur Emissionsfreien Innenstadt
und dem Zwischenbericht die personellen Auswirkungen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt
beschlossen, jedoch verteilen sich diese auf das Gesamtprojekt. Da die Maßnahmen
des Projekts Emissionsfreie Innenstadt innerhalb von 3 Jahren abgearbeitet wer-
den müssen, können durch die oben genannten zusätzlichen Stellen entsprechende Planungen
für den Bereich Fahrradverkehr konsequent vorgenommen und umgesetzt werden.
Zudem ergeben sich Einsatzmöglichkeiten dieses Personal über das Projekt Emissionsfreie
Innenstadt hinaus.“
AUSW, 15.05.2019:
Herr Rm Waßmann gibt für seine Fraktion zur Vorlage zu Protokoll,
dass man bezüglich der Ausarbeitung für den Fahrradverkehr (auf dem betroffenen Stück Ostwall/Schwanenwall) wünsche, dass die Interessen des Handels und der Stadt mit berücksichtigt werden und es somit möglichst nicht zu Einschränkungen (Wegfall von Fahrbahnen) an der Stelle kommen werde. Man habe diese Diskussion bereits geführt und hierbei darauf hingewiesen, dass man Sorge habe, dass das zu Problemen führen würde. Man habe hierzu auch auf die Wegeführung an der Faßstraße verwiesen.
Weiter begrüße man, dass ein weiterer Teil für den Rest des Walls den gesamten Wall aufgreife, um diesen neu zu überplanen, um zu sehen, wie man die Verkehrsträger dort einbauen könne. Darin liege eine große Chance, um auch eine faire Gestaltung hinzubekommen. Darüber hinaus werde man die Vorlage aber empfehlen.
Herr sB Kühr führt an, dass seine Fraktion diese Vorlage nicht empfehlen werde. Den Zusatz-/Ergänzungs werde man ebenso ablehnen, weil nicht nachvollziehbar sei, hier 8 Planstellen zu
schaffen, die sich rein mit den Belangen von Fahrradfahrern beschäftigen. Dies halte er für eine unverantwortliche Verschwendung von Steuermitteln und er bitte die SPD um Aufklärung, was „dahinterstecke“.
Frau Rm Lührs begründet den o.a. Antrag ihrer Fraktion damit, dass man ja in der Vergangenheit bereits häufig darüber gesprochen habe, dass diese Radverkehrswegeplanung immer zu kurz komme.
Man habe natürlich hierbei berücksichtigt, dass das zusätzliche Personal hier nicht nur im Zusammenhang mit der „Emissionsfreien Innenstadt“ arbeiten solle sondern auch darüber hinaus.
Herr Rm Dudde gibt für seine Fraktion zu Protokoll, dass man froh darüber sei, dass es jetzt endlich zu einer ganzheitlichen Betrachtung des Verkehrs komme und nicht nur zu einer einseitigen Fokussierung des motorisierten Individualverkehrs und dass nun endlich auch Schritte eingeleitet würden, damit auch der Radverkehr als eigenständiger Verkehr auf dem Wall seinen Raum und seinen Platz bekäme. Insofern werde man der Vorlage heute zustimmen.
Dem o. a. SPD-Antrag werde man heute ebenfalls zustimmen. Hierzu verweise er aber darauf, dass seine Fraktion bereits im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen einen gleichlautenden Antrag gestellt habe, zu dem sich die SPD enthalten habe.
Herr Rm Waßmann teilt zum SPD-Antrag mit, dass man sich darüber gewundert habe, dass dieser in diesem Ausschuss aufschlage. Er glaube nicht, dass der AUSW hier abschließend, alleine über Stellenthematiken befinden sollte. Daher schlage er vor, diesen Antrag, zu welchem seine Fraktion aufgrund der Kurzfristigkeit auch noch keine Gelegenheit gehabt habe, sich hierzu zu beraten, zunächst als eingebracht zu betrachten und auch die vom Thema hierzu zu beteiligenden Ausschüsse (APO und ABVG) mit einzubeziehen.
Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion dem Antrag der SPD heute zustimmen werde. Man habe auch dem Antrag von B‘90/Die Grünen im Rahmen der Haushaltsberatungen zugestimmt. Er gehe davon aus, dass hierzu zumindest schon mal mit der Verwaltung gesprochen wurde, um die Bedarfe „abzuklopfen“. Der Einwand seines Vorredners, dass sich auch der Personalausschuss (APO) damit befassen solle, sei natürlich nicht von der Hand zu weisen. Diesem könne man aber mit einer entsprechenden Empfehlung aus diesem Ausschuss an den APO nachkommen. Die Verwaltungsvorlage finde man gut, da sich hierin schöne Projekte befänden. Eine „Durchgrünung“ der Gebietskulisse finde man natürlich neben anderen Thema wie z. dem Radverkehr prima, da man bei den Haushaltsanträgen auch einen vorgelegt hätte, womit man bestimmte Baumwollpflanzungen gefordert habe.
Herr sB Kühr möchte bezüglich des SPD-Antrages wissen, was denn diese 8 Stellen kosten würden.
Es wäre schön, wenn die Verwaltung dies einmal quantifizieren könnte und zusätzlich eine Aussage dazu getätigt würde, ob diese 8 Stellen für diese konkret vorgegeben Zuständigkeit überhaupt als notwendig erachtet würden. Vielleicht könnten es auch weniger Beschäftigte sein und vielleicht könnten diese dann ja auch ggf. auch für andere Projekte zur Verfügung stehen und nicht nur für den Fahrradverkehr.
Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass man sich nun darauf geeinigt habe, den Antrag auch an den anderen, zu beteiligenden Ausschüsse, möglichst in Form einer Empfehlung, zukommen zu lassen.
Herr Rm Waßmann bittet darum, dass Verwaltung im Fall einer Weiterleitung an den APO, dort auch darstellen möge, wie der Stellenplan in diesen Bereichen (Planungsamt und Tiefbauamt) aussehe (Soll/Ist-Vergleich). Er würde daher eine solche Weiterleitung an den APO befürworten. Wenn man heute bereits hierzu einen Beschluss fassen wolle, würde man dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Thabe antwortet auf die gestellten Fragen wie folgt:
Man habe im Stellenplan derzeit eine Stelle beim Planungs-und Bauordnungsamt, die sich mit Fuß-und Radverkehr beschäftige. Vergleichbare Städte hätten ein Vielfaches. Es würde sich hier wirklich lohnen sich dafür einzusetzen und Geld hierfür zu investieren, dass man 2 zusätzliche Stellen bekommen könnte, weil im Radverkehr für die Lebensqualität der Stadt viele Chancen lägen. Wenn man mit der heute bereits vorhandenen Stelle dann 3 Stellen hätte, könne man den RS1 besser umsetzten, die Zuwegung zum RS1 ausbauen und auch konzeptionelle das ganze Thema Radverkehr weiterdenken. Das Planungs-und Bauordnungsamtes erledige hierbei die vorbereitenden Arbeiten, danach seien dann die MitarbeiterInnen des Tiefbauamtes mit der Ausbauplanung beschäftigt. Er habe Verständnis dafür, wenn man nun noch den APO und den ABVG beteiligen wolle. Man könne hierzu gerne einmal eine entsprechende Übersicht darüber erstellen, auch einmal Vergleichswerte aus anderen Städten aufzeigen.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter hält hierzu fest, dass der Ausschuss sich demnach heute zu dem SPD -Antrag verhalten werde, um diesen anschließend zur weiteren Befassung an den ABVG und den APO weiterzuleiten.
Herr Rm Waßmann macht hierzu geltend, dies dann aber auch unter Berücksichtigung der o.a. Bitte seiner Fraktion zu machen, dass darzustellen ist, wie die Stellensituation hierzu aussehe.
Danach erfolgt eine getrennte Abstimmung:
1.Zum Zusatz-Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13819-19-E1):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6
Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen
Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der
Fahrradverkehre kümmert.
Der Ausschuss stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), zu und überweist diesen mit der Bitte um weitere Befassung an den Ausschuss für Bauen Verkehr und Grün (ABVG) sowie an den Ausschuss für Personal und Organisation (APO).
Die Verwaltung wird damit beauftragt, zu den Sitzungen dieser Gremien, in Form eines Soll/ Ist/Vergleichs darzustellen, wie der Stellenplan in diesen Fachbereichen (Planungs-und Bauordnungsamt und Tiefbauamt) aussieht.
2. Zur Vorlage:
Unter Berücksichtigung der o. a., zur Vorlage gemachten Anmerkungen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), dem Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahmen:
C1.1&C1.3 Emissionsfreier Lieferverkehr
C2 Mobilitätsmanagement für Beschäftigte und Besucher der Innenstadt
A2.1 Fußgängerachsen
W1.2 Verkehrsuntersuchung für den Wallring
W2.1 Grüner Wall – Grüne City
Q2 Elektromobilität bei Dienstleistern und Handwerkern im Quartier
Q3.1-Q3.4 Mobilitätsmanagement für Kitas und Schulen
QS1 Marketing
QS2 Öffentlichkeitsbeteiligung
QS3 Evaluation
mit einer Gesamtsumme von 2.661.000 € in den Haushaltsjahren 2019, 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
2. Der Rat beschließt, dass abweichend von der Dienst- und Geschäftsanweisung für die Vergabe von grafischen Dienstleistungen für die Stadt Dortmund vom 19.04.2005, grafische Dienstleistungen und Druck- und Weiterverarbeitungsaufträge aufgrund des Förderprojektes grundsätzlich extern ausgeschrieben werden.
zu TOP 4.15
44. Bahnstrecke Dortmund - Lünen - Münster - aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14163-19)
AUSW, 15.05.2019:
Herr Klösel stellt mündlich folgenden Antrag.
Der AUSW beauftragt die Verwaltung dem Ausschuss halbjährlich zum Sachstand über die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn (DB) zu berichten.
Herr Wilde informiert darüber, dass sich die Verwaltung über die Bedeutung dieser Strecke bewusst sei und hierzu aktuell auch alles daran setze, dass entsprechende Fortschritte erzielt würden. Weiter sichert er zu, auf jeden Fall jeweils im Ausschuss über weitere wesentliche Schritte in dieser Angelegenheit zu berichten, bittet aber um Verständnis dafür, dass ein verpflichtender, halbjährlicher Bericht ohne besonderen Anlass hier nicht realisierbar sei.
Herr Rm Klösel zieht vor diesem Hintergrund seinen o.a. Antrag zurück.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis.
zu TOP 4.16
45. Durchführung eines Bürgerdialogs zur Vorbereitung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs nach RPW 2013 für den Sonnenplatz an der Möllerbrücke
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14093-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt West zur Kenntnis:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt die Beauftragung eines externen Büros zur Betreuung der Bürgerbeteiligung als Vorbereitung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbes zur Neugestaltung des Sonnenplatzes und des Bereichs an der Möllerbrücke. Es entstehen Aufwendungen in der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 120.000,00 € in den Haushaltsjahren 2019 und 2020.
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
zu TOP 5.1
46. Sachstand zur Wiederaufforstung am Haus Kurl
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13730-19-E1)
Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 13730-19-E1):
„.. wir bitten um einen aktuellen Sachstand zur Wiederaufforstung des Waldgebietes „Haus
Kurl“. Seinerzeit war ohne Genehmigung gerodet worden und die behördliche Auflage erteilt
worden, den Wald mindestens auf natürlichen Wege wieder nachwachsen zu lassen
(Drucksache Nr. 00133-15).
Da dem Augenschein nach insbesondere in Randlage kontinuierlich der Erdboden untergepflügt
wird, stellt sich die Frage:
Inwieweit wird den behördlichen Auflagen zufriedenstellend Rechnung getragen?
Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Entwicklung der großen Graureiherkolonie in diesem Gebiet?“
Hierzu siehe TOP 5.2: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13730-19-E2):
…zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
zu Frage 1:
Die zuständige Behörde – der Landesbetrieb Wald und Holz NRW – überprüft zurzeit die
Umsetzung der Auflagen.
Zu Frage 2:
Der Graureiherbestand in Kurl ist stabil. Ohne menschliches Eingreifen hat eine Verlagerung
von ca. 25 – 30 Brutpaaren aus dem abgängigen Waldbestand nördlich des ehem. Hauses Kurl
in den Kurler Busch stattgefunden. Am alten Standort sind etwa 12 Paare verblieben.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.2
47. Sachstand zur Wiederaufforstung am Haus Kurl
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13730-19-E2)
Hierzu siehe TOP 5.1: Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 13730-19-E1):
„.. wir bitten um einen aktuellen Sachstand zur Wiederaufforstung des Waldgebietes „Haus
Kurl“. Seinerzeit war ohne Genehmigung gerodet worden und die behördliche Auflage erteilt
worden, den Wald mindestens auf natürlichen Wege wieder nachwachsen zu lassen
(Drucksache Nr. 00133-15).
Da dem Augenschein nach insbesondere in Randlage kontinuierlich der Erdboden untergepflügt
wird, stellt sich die Frage:
Inwieweit wird den behördlichen Auflagen zufriedenstellend Rechnung getragen?
Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Entwicklung der großen Graureiherkolonie in diesem Gebiet?“
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13730-19-E2):
…zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
zu Frage 1:
Die zuständige Behörde – der Landesbetrieb Wald und Holz NRW – überprüft zurzeit die
Umsetzung der Auflagen.
Zu Frage 2:
Der Graureiherbestand in Kurl ist stabil. Ohne menschliches Eingreifen hat eine Verlagerung
von ca. 25 – 30 Brutpaaren aus dem abgängigen Waldbestand nördlich des ehem. Hauses Kurl
in den Kurler Busch stattgefunden. Am alten Standort sind etwa 12 Paare verblieben.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.3
48. Sachstand und weiteres Vogehen zur Teilasphaltierung des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel"
Antrag zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14362-19)
Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht auf die Tagesordnung gesetzt.
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen nicht besetzt
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung nicht besetzt
8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes nicht besetzt
9. Angelegenheiten des Büros für internationale Beziehungen und nachhaltige Entwicklung
nicht besetzt
10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik nicht besetzt
11. Anfragen
zu TOP 11.1
49. Sachstand der Teilasphaltierung des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel" nach dem Beschluss des Naturschutzbeirates vom 30.01.2019 zu einer möglichen Rücknahme seines Widerspruchs
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13603-19)
…die Verwaltung möge mitteilen, wie sich der aktuelle Sachstand der Teilasphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“ darstellt, nachdem der Naturschutzbeirat am 30.01.2019 beschlossen hat, auf seinen Widerspruch zu verzichten, wenn der Bereich zwischen A 45 und Hellerstaße nicht asphaltiert wird, was damit vollständig dem Ratsbeschluss vom 15.11.2018, der in einer Protokollnotiz konkretisiert wurde, entspricht?“
Hierzu liegt vor Beantwortung der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13603-19-E2):
….die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ausweislich der genehmigten und veröffentlichten Niederschrift der Sitzung des Rates vom
15.11.2018 hat der Rat zur Asphaltierung des Radweges „Rheinischer Esel“ beschlossen:
„Die Asphaltierung des Rheinischen Esels soll in dem Abschnitt, in dem der Weg, laut
Festsetzungskarte des Landschaftsplanentwurfes durch das künftige Naturschutzgebiet
–heutiges Landschaftsschutzgebiet- Großholthauser Mark führt, durch eine
wassergebundene Decke ersetzt werden.“
Die Länge des Abschnitts, in dem der Radweg durch das künftige Naturschutzgebiet
Großholthauser Mark führt, beträgt ca. 450 m.
Der Naturschutzbeirat plädiert in seinem Beschluss vom 30.01.2019 dafür, den gesamten
Trassenabschnitt (ca. 1400 m Länge) zwischen Hellerstraße und Autobahn A 45 nicht zu
asphaltieren. Dies entspricht nicht der Beschlusslage des Rates.
In seiner Sitzung vom 10.04.2019 hat der Beirat sich erneut mit der Sachlage befasst und hält
nun seinen letztjährig beschlossenen Widerspruch für die gesamte Strecke des Rad- und
Wanderweges zwischen Hellerstraße und Stadtgrenze zu Witten aufrecht, bis die genauen
Amphibienwanderungsstrecken festgestellt worden sind.
Der Vorgang wird nunmehr der Bezirksregierung Arnsberg als höhere Naturschutzbehörde
zur Entscheidung über den Widerspruch vorgelegt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 11.2
50. Motocross-Fahren im NSG Am Klusenberg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13610-19)
„…die Verwaltung wird um Auskunft gebeten
1. Warum ihr nichts über das regelmäßig abends am Wochenende stattfindende Fahren mit Mini-Motocrossrädern im NSG Am Klusenberg bekannt ist?
2. Was sie dagegen unternehmen wird oder ob sie es ähnlich wie das Mountainbike-Fahren im NSG Rombergholz durch eine Rücknahme des NSG-Status legalisieren will?
3. Warum sie die Zufahrt von der Hohensyburgstraße nicht wirkungsvoll absperrt?“
Hierzu liegt vor Beantwortung der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13610-19-E1):
Bislang liegen keine Erkenntnisse über das Fahren mit Mini-Motocross Rädern vor. Daher
sind auch keine Maßnahmen geplant.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 11.3
51. Amphibien-Wanderung über den Rheinischen Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14150-19)
…..innerhalb von nur einer halben Stunde konnte ich am 2. April 2019 von 21:30 - 22 Uhr auf dem Dortmunder Wegabschnitt des „Rheinischen Esel“ 4 laichbereite Erdkröten-Weibchen (großer roter Punkt und Foto) und 5 Erdkröten-Männchen feststellen, erstaunlicher Weise kaum im Bereich des geplanten Naturschutz-gebietes, sondern vor allem dort, wo asphaltiert werden soll, da sich Kröten nun mal nicht an NSG-Grenzen halten.Bei einer Hochrechnung dürften dann allein in dieser Nacht hier ca. 50 Amphibien gewandert sein.
Da die Hauptwanderung bereits im März stattgefunden hat, aus früheren, dem Umweltamt vorliegenden Untersuchungen bekannt ist, dass im Bereich Silberknapp / Hülsenberg / Kruckeler Straße ca. 3000 Erdkröten aktiv sind, und der „Rheinische Esel“ diese Bereiche verbindet, dürften wohl auch insgesamt mindestens 1000 Erdkröten über den gesamten „Rheinischen Esel“ auf Dortmunder Stadtgebiet wandern, von denen im Frühjahr 2019 ca. 500 bei einer Schutzzaunaktion schon auf nur 200 m an der Kruckeler Straße / Einfahrt Hülsenberg gerettet wurden.
Da Amphibien bereits besonders unter dem Klimawandel zu leiden haben und auf Dortmunder Straßen incl. Silberknapp / Hülsenberg / Kruckeler Straße jährlich schon Tausende von Kröten totgefahren werden, sollten nicht noch zusätzliche asphaltierte Todeswege geschaffen werden.
Die Verwaltung möge deshalb mitteilen, warum sie es bisher unterlassen hat, das Ausmaß der Amphibienwanderung über den „Rheinischen Esel“ festzustellen und ob sie dies nachholen wird, um diejenigen Bereiche zu identifizieren, die aufgrund massiver Amphibienwanderungen nicht asphaltiert werden dürfen?
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 11.4
52. Reduzierung der Naturschutzgebiete von 10,3 % auf 9,6 %
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14149-19)
….die Verwaltung möge mitteilen, um wie viele Hektar sie gegenüber dem Vorentwurf des Landschaftsplans nun im aktuellen Entwurf die Fläche welcher Naturschutz-gebiete reduziert hat.
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 11.5
53. Ökologische Entwicklung von Phoenix West
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14152-19)
….als Indikator für die ökologische Entwicklung von Industriebrachen ist die Kreuzkröte als Leitart allgemein anerkannt.
Die Verwaltung möge anhand der seit 2009 erfassten quantitativen Daten zum Reproduktionserfolg für jedes Jahr bis 2018 mitteilen, wie sich die Kreuzkröten-Population entwickelt hat.
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
12. Informationen der Verwaltung
Die öffentliche Sitzung endet um 20:05 Uhr.
Weber Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin
Zu TOP 2.1.: ( Wasserstoffbetrieben Busse/Wasserstoffantrieb) : PP-Vortrag: TOP 2.1 Masterplan Saubere Luft.pdf
Zu TOP 3.2: (Entwicklung "Messe- und Veranstaltungszentrum Strobelallee"): PP-Vortrag: 20190411_Messe und Veranstaltungszentrum Strobelallee FINAL.pdf
Zu TOP 3.9: Stellungnahme der Verwaltung :: Hauptvorgang_13425-19-E2.pdf
Zu TOP 4.1: (SMART RHINO): PP-Vortrag: Smart Rhino.pdf
Zu TOP 4.3. ( Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr) : TOP 4.3 Anlage zur Empfehlung des BuNB.pdf
Stellungnahmen der Verwaltung: 13074-18-E11_StR Wilde_2.docx.pdf 13074-18-E12_StR Wilde.docx.pdf
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