Niederschrift (öffentlich)
über die 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
am 14.06.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 16:00 - 19:26 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Berndsen, Vorsitzender (SPD)
Frau RM Heidkamp (SPD)
Frau RM Alexandrowiz (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr sB Küpper (CDU) i. V. f. Herr RM Frank
Herr RM Hartleif (CDU)
Frau RM Becker (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Nienhoff (CDU)
Herr RM Schreyer (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B´90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B´90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B´90/Die Grünen)
Herr Rm Wiesner (B´90/Die Grünen) i. V. f. Herr sB Eltner
Herr RM Gebel (Die Linke+)
Frau RM Lemke (Die Linke+)
Herr Rm Happe (FDP/Bürgerliste) i. V. f. Herr RM Schmidtke-Mönkediek
Herr sB Wagner (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Frau Bürstinghaus - Integrationsrat
Herr Evers - Seniorenbeirat
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Paluszak - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Rybicki - 7/Dez
Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr Just - 63/stv. FBL
Herr Gönen - 65/stv. FBL
Frau Uehlendahl - 66/FB
Herr Dallmann - 68/BL
Frau Schmidt - 68
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Thabe - 61/FBL
Herr Raudzsuz - 63
Herr Sauer - 37
Frau Nürenberg - 67
Frau Hansmeier - 7/Dez-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez-Büro
4. Gäste:
Herr Stegemann - DEW21 (zu TOP 3.1)
Herr Dipl.-Bw. Andexer - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „audalis“ (zu TOP 6.1)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 12. Sitzung der Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün,
am 14.06.2022, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 03.05.2022
1.5 Genehmigung der Niederschrift über Gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und des Ausschusses für Mobilität, Infrasztruktur und Grün am 03.05. 2022 zum Thema "Boulevard Kampstraße"
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Straßenbaustellen in der Dortmunder City
Mündliche Berichterstattung
3.1.1 Aktuelle Baustellen in der Dortmunder City
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24988-22)
3.2 Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor -
hierzu -> Empfehlungen des AKUSW, BV IN-Nord und BV Mgd
(Drucksache Nr.: 22296-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor -
3.3 Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23257-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2022
(Drucksache Nr.: 23257-21)
3.4 RS 1 Radschnellweg Ruhr - Sachstandsbericht und Anpassung der Haushaltsplanung 2023 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24089-22)
3.4.1 Sachstand RS1
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21986-21-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 07.09.2021 vor -
Hinweis: Der Antrag hat sich durch die Vorlage erledigt.
3.4.2 RS1
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22543-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 26.10.2021 vor -
Hinweis: Der Antrag hat sich durch die Vorlage erledigt.
3.5 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Einbringung
(Drucksache Nr.: 24062-22)
Hinweis: Reduzierter Sonderversand der Druckstücke
3.6 Umsetzung Sofortprogramm zur Stärkung der City - Mobiles Grün
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23786-22)
3.7 Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24153-22)
Hinweis: Reduzierter Sonderversand der Druckstücke
3.8 Kauf und Umbau der Immobilie "Siegburgstr. 18" durch die Musikschule Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23760-22)
3.9 Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24926-22)
3.10 Weitere regionale Schnellbuslinien für Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24651-22)
3.10.1 Schnellbuslinien und interkommunaler Busverkehr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22511-21)
- Lag bereits zu Sitzung am 26.10.2021 vor -
Hinweis: Der Antrag hat sich durch die Vorlage erledigt.
3.11 Umsetzungsstand der Maßnahmen zur Luftreinhaltung aus dem Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. -Luftqualität in Dortmund 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24338-22)
3.12 Stadterneuerung "Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde"
Umgestaltung Verbindungsraum Keltenstraße
Baubeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23214-21)
3.13 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24196-22)
3.14 Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City;
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 19852-21-E5)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Kenntnisnahme)
(Drucksache Nr.: 19852-21-E6)
3.15 Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor -
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22) - Lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor -
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22) - Lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor -
3.16 Sachstand Pilotprojekt Barrierefreies Routing
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24262-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor -
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
4.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Empfehlung (Drucksache Nr.: 24245-22)
4.2 Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24656-22)
4.3 Sanierung Rathaus Dortmund - Mehrbedarf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24674-22)
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
5.1 Antrag auf Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB - innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper in Dortmund-Mengede
Antragstellerin: LogPoint Ruhr GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 18 , 33334 Gütersloh
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24522-22)
5.2 Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24320-22)
5.3 Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24650-22)
5.4 Fahrbahnerneuerung Siegenstraße - von Burgring bis Mengeder Straße -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24110-22)
5.5 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24888-22)
5.6 Erneuerung einer Lichtsignalanlage im Stadtbezirk Innenstadt West; LSA 0344 Dorstfelder Hellweg /Rheinische Straße/Mariannenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24617-22)
5.7 Erneuerung einer Lichtsignalanlage im Stadtbezirk Innenstadt Nord; LSA 2352 Mallinckrodt- straße / Alsenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24614-22)
5.8 Erneuerung einer Lichtsignalanlage im Stadtbezirk Aplerbeck; LSA 0381 Schwerter Straße/Aplerbecker Schulstraße/Aplerbecker-Mark-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24619-22)
5.9 Baufortschrittsbericht Radverkehr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24676-22)
5.10 Pilotprojekt E-Reinigungsrevier
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21106-21-E3)
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
6.1 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24534-22)
6.2 Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24314-22)
6.3 Möglichkeiten für muslimische Zeremonien auf dem Hauptfriedhof
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22883-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 30.11.2021 vor -
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
7.1 Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23568-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor -
7.2 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2021
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24349-22)
7.3 Erster Quartalsbericht 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24722-22)
7.4 Abwassergebühren in Dortmund - Auswirkungen des Urteils des OVG Münster
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24864-22)
8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
8.1 Förderung der Biodiversität in Park- und Grünanlagen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20582-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 04.05.2021 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20582-21-E1)
9. Anfragen
nicht besetzt
10. Informationen der Verwaltung
10.1 Mitteilung gem. §38 Abs. 3 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
hier: Halbjährlicher schriftlicher Bericht über die Ausführung der Beschlüsse des AMIG (laufende Vorgänge und Abschlussberichte)
Mitteilung der Geschäftsführung/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24895-22)
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Rm Berndsen - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Rudolf benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
Frau Rm Rudolf teilt hierzu mit, dass sie zu TOP 5.3 „ Umbenennung von Teilbereichen der Herrmannstraße sowie der Schüruferstraße“ (Drucksache Nr.: 24650-22) davon betroffen ist.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Absetzungen:
TOP 3.8 „Kauf und Umbau der Immobilie "Siegburgstr. 18" durch die Musikschule
Dortmund“ (DS-Nr.: 23760-22)
Frau Rm Becker bittet außerdem darum, TOP 3.15 „Zukunft der Dortmunder City“
(Drucksache Nr.: 24114-22) von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, da der AKUSW diese
Angelegenheit in seiner Sitzung am 08.06.2022 auf eine seiner nächsten Sitzungen nach der
Sommerpause vertagt hatte.
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 03.05.2022
Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 03.05.2022 wird einstimmig (bei 4 Enthaltungen) genehmigt.
zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über Gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und des Ausschusses für Mobilität, Infrasztruktur und Grün am 03.05. 2022 zum Thema "Boulevard Kampstraße"
Frau Rm Becker weist daraufhin, dass sie zur Sondersitzung am 03.05.2022 nicht anwesend war und bittet daher um entsprechende Änderung der Teilnehmerangaben für diese Sitzung.
Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 03.05.2022 einstimmig (bei 4 Enthaltungen) genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Straßenbaustellen in der Dortmunder City
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 24988-22):
„Die Entwicklung der City ist derzeit ein wichtiges Thema der politischen Beratungen in Dortmund. In diesem Zusammenhang werden von Anliegern, Gewerbetreibenden und Besuchern in letzter Zeit vermehrt die zahlreichen Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum angesprochen. Hierbei werden sowohl die Hintergründe einzelner Baumaßnahmen als auch die Dauer der Baustellen angefragt. Fälschlicherweise werden die derzeitigen Baustellen in der Dortmunder City oftmals dem Tiefbauamt zugeschrieben.
Um einen Überblick über die Baustellen in der City zu bekommen, bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) die Verwaltung und die DEW21 um einen mündlichen Bericht über die laufenden und bevorstehenden Baustellen in der Dortmunder City, auf dem Wall und seinen Haupt-Zufahrtsstraßen in der Sitzung des AMIG am 14. Juni 2022.
Im Rahmen dieses Berichtes sollen insbesondere auch die Baumaßnahmen für die neuen beleuchteten Webetafeln, die Maßnahmen der DEW21 und andere nicht-städtische Baumaßnahmen berücksichtigt werden.“
AMIG 14.06.2022:
Frau Uehlendahl und Herr Stegemann (DEW 21) informieren den Ausschuss mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage).
Der Ausschuss für Mobilität, Grün und Infrastruktur nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.2
Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 16.03.2022 (lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 27.04.2022 (lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2022 (lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 08.06.2022:
„Hierzu liegt zur Sitzung am 08.06.2022 vor Stellungnahme der Verwaltung vom 20.05.2022 (Drucksache Nr.: 24338-22-E1):
...zu den Fragen aus der o.g. Sitzung zum Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen“ nehme ich wie folgt Stellung:
1. 60 m lange barrierefreie Haltestellen an der Ost/West-Strecke und die Möglichkeit zwischendurch Absenkungen für Privatzufahrten zu realisieren.
An der gesamten Ost/West-Strecke wird bei der Planung des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestellen das Halten von 60m langen Zügen (Doppel-Traktion) berücksichtigt.
Inwieweit 60m lange Bahnsteige mit privaten Zufahrten kombinierbar sind wird noch zusammen mit dem Tiefbauamt und DSW21 geprüft. Dies wird dann insbesondere zwingend erforderlich, wenn der erste Abschnitt zwischen Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg realisiert wird.
2. Haltestellen mit hohen Fahrgastfrequenzen vorziehen.
Bedingt durch verschiedene Faktoren wie z. B. Bauabläufe, Planungsstand, Kosten, Ausbauzustand usw. wurden die noch nicht barrierefreien bzw. bedingt barrierefreien Stadtbahnhaltestellen in verschiedene Maßnahmenpakete zusammengefasst. Wie letztendlich innerhalb der Pakete die Reihenfolge sein wird, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden. Wir werden jedoch den Ansatz „Fahrgastfrequenzen“, sofern es die Planung zulässt, mit berücksichtigen.
3. Das Behindertenpolitische Netzwerk wird lediglich zur Kenntnisnahme nach der Ratssitzung beteiligt.
Eine Begründung über die Abweichung der Beratungsfolge wurde in der Vorlage auf Seite 3 verfasst.
„Hintergrund für die Ratsvorlage ist die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) 2013, wo den Aufgabenträgern auferlegt wird, die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen und bis zum 01.01.2022 für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen (§8 Abs. 3 Satz 3 PBefG). Da bis zum 01.01.2022 nicht alle Stadtbahnhaltestellen barrierefrei sein konnten, ist es zu einer Überschreitung der Frist gekommen. Das PBefG regelt in §8 Abs. 3 Satz 4 den Umgang mit der gesetzlichen Frist, sofern ein Nahverkehrsplan besteht und Ausnahmen dort konkret benannt und begründet werden. Aufgrund der Dringlichkeit wird von der üblichen Beratungsfolge abgewichen….“
Da das Behindertenpolitische Netzwerk nicht so oft wie die Ausschüsse tagt und der Ratsbeschluss für diese Vorlage frühzeitig erreicht werden sollte, wurde in Abstimmung mit dem BPN von der üblichen Beratungsfolge abgewichen. Dem BPN wurde jedoch der Fachbeitrag vorab per Mail zugesandt. Bei den Baubeschlüssen, wo es um den eigentlichen barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen geht, wird die übliche Beratungsfolge wieder zur Anwendung kommen.
Das Behindertenpolitische Netzwerk erhält den Fachbeitrag zur Beratung am 14.06.2022.
4. Der Seniorenbeirat wurde nicht beteiligt.
Bei der Erstellung der Beratungsfolge wurde der Seniorenbeirat leider nicht berücksichtigt. Bei zukünftigen Vorlagen dieser Art wird der Seniorenbeirat wieder wie gewohnt beteiligt werden.
Der Seniorenbeirat erhält den Fachbeitrag zur Beratung am 21.06.2022.
5. Umgang mit dem Vorschlag der Ampelkoalition wonach die Haltestellen bereits bis 2026 barrierefrei sein sollen.
Nach Einschätzung des Geschäftsbereiches Mobilitätsplanung wird der Vorschlag der Ampelkoalition in Dortmund nicht umsetzbar sein.
6. Stadtbahnhaltestelle Münsterstraße barrierefreier Ausbau vor 2026
Die Anregung wird mit aufgenommen.
AKUSW, 08.06.2022:
Herr Ingenemey vermisst die Empfehlung des Seniorenbeirates vom 10.05.2022.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Damit die Empfehlungen des Seniorenbeirate (vom 10.05.2022) und des Behindertenpolitischen Netzwerkes (vom 14.06.2022) noch mit in die weitere Beratung bis zur Ratsentscheidung einfließen können, leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiter.
AMIG 14.06.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün schließt sich der Haltung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an und leitet somit die gesamte Angelegenheit ebenfalls ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 3.3
Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23257-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 10.05.2022:
„Frau Murawski (CDU-Fraktion) bezweifelt zunächst den Bedarf für zusätzliche Kleingärten an dieser Stelle. Im Stadtbezirk Lütgendortmund seien derzeit freie Gärten vorhanden, so dass eine Erweiterung nicht zwingend geboten sei. Sollte jedoch die Erweiterung der Kleingartendaueranlage erfolgen ist an dieser Stelle zwingend erforderlich, dass auf dem Gelände Parkplätze für Pkw, Fahrräder und Lastenräder realisiert werden.
Herr Meissner (Bündnis '90/die Grünen) begrüßt grundsätzlich die Errichtung von Grünanlagen. Er sieht die Errichtung der Kleingartendaueranlage an dieser Stelle jedoch in Zusammenhang mit der beabsichtigten Bebauung im Rahmen des Lü 141. Da es sich bei dem Gesamtgebiet um eine Frischluftschneise handle, schlägt er eine Verschiebung der Behandlung dieser Vorlage, bis zur abschließenden Entscheidung über den Lü 141 vor.
Herr Lieven (SPD-Fraktion) teilte mit, dass aufgrund von Hinweisen die Möglichkeit bestehe, dass der Boden Altlasten enthalte. ER machte daher zunächst den Vorschlag, das Umweltamt zu beauftragen, dies nachzuprüfen und der BV hierüber zu berichten. Ferner soll ein Parkraumkonzept (Pkw, Fahrrad, Lastenrad) für diese Anlage (auf dieser Anlage) erarbeitet werden und ebenfalls der BV vorgestellt werden. Bis zur Vorstellung dieser beiden Ergebnisse wird die BV Lütgendortmund die Entscheidung über die Vorlage verschieben.
Mit diesem Vorschlag zeigten sich alle Mitglieder einverstanden.
Beschluss
Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig, die Vorlage in eine der nächsten Sitzungen zu verschieben, bis die Ergebnisse der geforderten Informationen vorliegen.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 08.06.2022:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 10.05.2022 (siehe oben)
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23257-21-E2):
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Alternativfläche Br173 „Dietrich Keuning“ (Pleckenbrink III. BA) in Wickede für die Stadt zu erwerben. In Absprache mit dem Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e.V. und dem Dauerkleingartenverein Dietrich Keuning ist abzuklären, ob die Fläche für die Erweiterung der Dauerkleingartenanlage Dietrich Keuning genutzt werden kann oder eine neue Kleingartenanlage gegründet werden soll.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung der Kleingartenanlage „Im Massbruch“ in Schüren zu prüfen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugründung einer Dauerkleingartenanlage in Schüren auf dem Grabeland zwischen der Unteren Pekingstraße, Middelmannstraße, Meinbergstraße und Pfarrer-Beule Weg zu prüfen.
Die Prüfergebnisse sind dem AMIG und dem AKUSW vorzulegen.
Begründung:
Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Planungen und Überlegungen der Verwaltung zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen, denn Kleingärten spielen eine wichtige Rolle für den Klimaschutz, die Nahversorgung und Naherholung sowie die Biodiversität in Dortmund. Der in der Vorlage dargestellte Bedarf zeigt, dass bei vielen Dortmunder Bürger*innen der Wunsch für einen Kleingarten besteht. Daher gilt es weitere Potentiale zu entdecken und auszubauen.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 23257-21-E3):
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
1. Im Zusammenhang mit der möglichen Neuschaffung weiterer Dauerkleingartenanlagen soll mindestens eine Anlage durchgängig als ökologische Anlage konzipiert werden.
Dabei sollen vor allem folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Festlegung einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche (z. B. Wildblumenwiese,
Teich, Trockenbiotop, Hecke aus einheimischen Gehölzen u. ä.).
- Verwendung ökologischer Baumaterialien für die Errichtung von Gartenlauben und
Vereinshaus.
- klares Bekenntnis für strukturreiche Gärten, mit Vorrang der Natur gegenüber
„ästhetischen“ Gesichtspunkten.
- Festlegung von Dachbegrünung und Verwendung von Photovoltaik
(auf Dachflächen und geeigneten Seiten der Lauben).
- individuelle/variable Parzellengrößen für Familien, Alleinlebende und
Senior*innen.
- große Gemeinschaftsflächen, die u. a. für soziale Projekte, z. B. als Tafelgärten,
Streuobstwiesen, für Kooperationen mit Kitas u.ä., genutzt werden können.
2. Dabei ist zu prüfen, ob für die genannten Sachverhalte Änderungsbedarf bei der Dortmunder Gartenordnung besteht.
Begründung:
Kleingärten können ihre ökologischen Funktionen umso eher erfüllen, je mehr bei der Gestaltung der Gemeinschaftsflächen und bei der Bewirtschaftung der Einzelgärten die Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt werden. Gerade vor dem Hintergrund ihrer Ausgleichsfunktionen in Bezug auf Klima, Luftbelastung, Wasser- und Bodenhaushalt sollten Kleingartenanlagen nach ökologischen Kriterien angelegt und bewirtschaftet werden. Darüber hinaus spielen Kleingärten eine wichtige Rolle für die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren sowie für den Artenschutz. Sie leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Natur- und Umwelterziehung insbesondere für Kinder und Jugendliche. Ein gutes Beispiel dafür ist die Kleingartenanlage „Kraut und Rüben“ in Bochum, die 1998 im Rahmen der IBA Emscherpark als ökologisches Modellprojekt entstand. Bei der Neuanlage von Dauerkleinanlagen sollte jetzt die Möglichkeit genutzt werden, auch in Dortmund eine entsprechende Modellanlage entstehen zu lassen.
AKUSW, 08.06.2022:
Frau Rm Rudolf ergänzt den o .a. Antrag ihrer Fraktion zu Punkt 3. mündlich wie folgt:
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugründung einer Dauerkleingartenanlage in Schüren auf dem Grabeland zwischen der Unteren Pekingstraße, Middelmannstraße, Meinbergstraße und Pfarrer-Beule Weg zu prüfen. In diese Prüfung soll auch das schräg gegenüberliegende, unbebaute Grundstück einbezogen werden.
Herr Rm Kowalewski möchte im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kleingartenanlage Wickede von der Verwaltung wissen, wie sie den Prozess im Hinblick auf die dort ebenfalls geplante Renaturierung des Heimbaches zu harmonisieren gedenke.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet aufgrund weiteren Beratungsbedarfs die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter und bittet die Verwaltung, die o. a. offenen Fragestellungen aus der Bezirksvertretung Lütgendortmund zum Thema „Altlasten und Verkehrskonzept“ sowie der noch offen mündlichen Nachfrage des Rm Kowalewski spätestens bis zur Ratssitzung 23.06.2022 zu beantworten.“
AMIG 14.06.2022:
Herr Wilde macht den Vorschlag, den Beschlussvorschlag laut Vorlage darum zu ergänzen, dass man der Verwaltung aufgebe, auch die Untersuchungsthemen aus der Bezirksvertretung Lütgendortmund (siehe Empfehlung aus der Sitzung vom 10.05.2022) „Frischluftschneise, Altlasten und Parkraumkonzept“ mit in die Prüfung aufzunehmen.
Weiter schlägt er vor, die Anträge von der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 23257-21-E3), der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 23257-21-E2) inkl. der mündlichen Ergänzung zu Punkt 3 von Frau Rm Rudolf, sowie den mündlichen Antrag von Herrn Rm Kowalewski als Prüfaufträge an die Verwaltung zu werten, mit der Bitte, dass diese hierzu zu einer der nächsten Sitzungen des AMIG und des AKUSW die entsprechenden Prüfberichte vorlegen möge.
Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen informiert Herr Just den Ausschuss wie folgt:
„Die im Antrag aufgeführten Anregungen und Vorschläge werden vom Stadtverband Dortmunder Gartenvereine und dem Grünflächenamt prinzipiell begrüßt.
Die praktische Umsetzung der einzelnen Kriterien bedarf dabei einer genaueren Prüfung.
Festlegung einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche (z. B. Wildblumenwiese, Teich, Trockenbiotop, Hecke aus einheimischen Gehölzen u. ä.).
Zur ökologischen Bewirtschaftung und Gartengestaltung enthält die Gartenordnung des Stadtverbandes bereits weitreichende Vorgaben:
„Die Gärten sind nach ökologischen Prinzipien anzulegen und zu pflegen.
Auf Biodiversität (Artenvielfalt) ist besonders zu achten. Daher ist generell das Versiegeln von Böden z. B. mit Folien, Steinen sowie das großflächige Aufbringen von Rindenmulch oder Ähnlichem unzulässig. Aufgrund der enormen Bedeutung intakter Torfmoore für den Klima- und Artenschutz
ist die Verwendung von Torf oder torfhaltigen Substraten verboten. Entsprechend dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist die kleingärtnerische Nutzung zwingend auszuführen.“
Zu Pflanzenschutz macht die Gartenordnung folgende Aussage:
„Pflanzenschutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes durchzuführen. Naturnahe Maßnahmen sind der Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel vorzuziehen. Die Anwendung von Unkrautvernichtungsmittel (Herbiziden) aller Art ist verboten. Auch die Anwendung von Essig, Salz und Kalkstickstoff zur Unkrautbekämpfung ist verboten. Die Anwendung von chemisch-synthetischen Insektiziden ist verboten, biologische Insektizide aus dem ökologischen Landbau dürfen verwendet werden. Der Einsatz von Fungiziden ist nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch den Gartenvorstand gestattet. Biologische Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Landbau erlaubt sind und für den Haus und Kleingarten zugelassen sind, dürfen verwendet werden.“
Die Drittel-Regelung des BKleingG besagt:
1/3 Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse)
1/3 Wege, Laube, Terrasse
1/3 Erholung (Ziergehölze, Stauden, Sommerblumen, Rabatten, Rasen)
Eine Verpflichtung von Mindestflächen für Wildblumenwiese, Teich, Trockenbiotop würde über die Vorgaben des Bundekleingartengesetzes (BKleingG) weit hinausgehen. Die Gestaltung des Kleingartens obliegt dem jeweiligen Pächter. Er kann im Rahmen der Vorgaben der Gartenordnung seine Parzelle individuell freigestalten. Dies macht die Vielfalt der über 8.500 Kleingartenparzellen aus.
Verwendung ökologischer Baumaterialien für die Errichtung von Gartenlauben und
Vereinshaus.
Unabhängig von der Wahl der Baumaterialien muss ein Finanzierungsmodel, in erster Linie für die Lauben, gefunden werden. Es kann wahrscheinlich nicht davon ausgegangen werden, dass die Lauben durch die Stadt errichtet werden und ohne finanziellen Ausgleich an die Pächter übergeben werden. Sollten die neuen Pächter die kompletten Kosten für das Errichten der Lauben selber tragen müssen (oder die Lauben in Eigenleistung errichten), ist zu befürchten, dass die Gärten schwer zu vermitteln seien werden. Hier muss ein Modell für eine „Misch-Finanzierung“ gefunden werden. Erhöhte Baukosten aufgrund des Qualität Standards der Baustoffe können diese Problematik verschärfen. Ein zu hoher Eigenanteil an den Baukosten macht einen neuen Garten für einkommensschwache Familien unerreichbar. Die soziale Ausgewogenheit in dem Gartenverein wäre erheblich gestört.
klares Bekenntnis für strukturreiche Gärten, mit Vorrang der Natur gegenüber
„ästhetischen“ Gesichtspunkten.
Zu diesem Punkt halten wird die Vorgaben der Gartenordnung und der Satzung für ausreichend. Darüber hinaus impliziert der Vorschlag, dass Gärten mit einem hohen ökologischen Wert weniger ästhetisch als Gärten mit konventioneller kleingärtnerischer Nutzung sind. Diese Annahme teilen wird nicht. Da es sich auch gemäß Bundeskleingartengesetzt um eine Dauerkleingartenanlage handeln soll, darf der Aspekt der kleingärtnerischen Nutzung nicht als „zweitrangiges“ Gestaltungselement eingestuft werden.
Festlegung von Dachbegrünung und Verwendung von Photovoltaik (auf Dachflächen und geeigneten Seiten der Lauben).
Dieser Vorschlag ist ebenfalls zu begrüßen, allerdings müssen ähnlich wie bei der Finanzierung der Lauben pragmatische und praktikable Lösungen zur Finanzierung (Bau und Instandhaltung) gefunden werden. Eine Photovoltaikanlage kann nur als Insellösung betrieben werden, da eine Einspeisung nicht genutzter Leistungen kaum möglich sein wird.
individuelle/variable Parzellengrößen für Familien, Alleinlebende und Senior*innen.
Dabei sind natürlich die unterschiedlichen Parzellengrößen bei der Konzeption und Planung der Gartenanlage gemeint. Eine Veränderung der Parzellen im späteren „Betrieb“ der Gartenanlage wäre nicht realisierbar.
große Gemeinschaftsflächen, die u. a. für soziale Projekte, z. B. als Tafelgärten,
Streuobstwiesen, für Kooperationen mit Kitas u.ä., genutzt werden können.
Bereits bei den jüngeren Gartenanlagen in Dortmund wurde beim Bau auf einen großen Anteil an öffentlicher Grünfläche (sogenannte B-Fläche) geachtet. Als Beispiele seien die Gartenanlagen „Fritz Husemann“ oder „Alte Körne“ genannt. Die Gartenvereine sind verpflichtet, diese B-Fläche durch Gemeinschaftsleistung zu pflegen und instand zu halten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Gartenvereine bei der Pflege der Gesamtanlage vor große Herausforderungen gestellt werden, die sie oft nur mit zusätzlicher Unterstützung bewältigen können. Daher sollte der Anteil an B-Fläche begrenzt werden. Bei übergroßen B-Flächen müssen ggf. unterstützende Konzepte erarbeitet werden (z.B. teilweise Pflege durch städtisches Personal). Der Aufwand des Gartenpächters für Gemeinschaftsarbeiten darf den zumutbaren Rahmen nicht übersteigen. Es muss also eine entsprechende Ausgewogenheit zwischen Gartenparzellen und öffentlichen Flächen gefunden werden. Diese können dann selbstverständlich ökologisch ausgerichtet werden.
Dabei ist zu prüfen, ob für die genannten Sachverhalte Änderungsbedarf bei der
Dortmunder Gartenordnung besteht.
Satzung und Gartenordnung wurden überarbeitet und im November 2021 von den Delegierten der Gartenvereine in einer Abstimmung mit großer Mehrheit angenommen. Vor allem in der Gartenordnung wurden ökologische Prinzipien bei der Bewirtschaftung des Gartens neben der kleingärtnerischen Nutzung stark in den Vordergrund gerückt. Weiteren Änderungsbedarf sehen wir an dieser Stelle nicht.“
Herr Rybicki macht darauf aufmerksam, dass der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sich nicht mit den beiden vorliegenden Kleingartenerweiterungen befasse, sondern mit einer folgenden Kleingartenanlage. Da man dies differenziert betrachten müsse, schlage er dem Antragssteller vor, seinen Antrag insoweit zu ergänzen, als dass man erwarte, dass die Verwaltung hierzu eine getrennte Vorlage erstelle. So wäre dem Rechnung getragen, dass eine der folgenden Kleingartenanlagen ökologisch ausgerichtet werden soll.
Mit den o.a. Verfahrensvorschlägen von Herrn Wilde und Herrn Rybicki sowie unter Berücksichtigung der heute vorgebrachten Ergänzungsvorschläge zu den vorliegenden schriftlichen und mündlichen Prüfaufträgen, empfiehlt der Ausschuss für Mobilität , Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (CDU-Fraktion) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1) die Planung zur Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen. Er beauftragt das Grünflächenamt mit der Planung der Leistungsphasen 1 - 4 auf der Grundlage der bestehenden Bebauungspläne.
Ergänzung: und unter Aufnahme folgender Untersuchungshinweise der Bezirksvertretung Lütgendortmund: Frischluftschneise, Altlasten und Parkraumkonzept.
Bei den zu erweiternden Dauerkleingartenanlagen handelt es sich um:
· „Im Wiesengrund“, Dorstfeld
· „Crengeldanzgraben“, Lütgendortmund
2) darüber hinaus die Durchführung einer Prüfung, welche weiteren Dauerkleingarten-anlagen in einer zweiten Stufe erweitert oder neugeschaffen werden können.
Prüfaufträge an die Verwaltung:
Antrag (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 23257-21-E2):
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Alternativfläche Br173 „Dietrich Keuning“ (Pleckenbrink III. BA) in Wickede für die Stadt zu erwerben. In Absprache mit dem Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e.V. und dem Dauerkleingartenverein Dietrich Keuning ist abzuklären, ob die Fläche für die Erweiterung der Dauerkleingartenanlage Dietrich Keuning genutzt werden kann oder eine neue Kleingartenanlage gegründet werden soll.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung der Kleingartenanlage „Im Massbruch“ in Schüren zu prüfen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugründung einer Dauerkleingartenanlage in Schüren auf dem Grabeland zwischen der Unteren Pekingstraße, Middelmannstraße, Meinbergstraße und Pfarrer-Beule Weg zu prüfen. In diese Prüfung soll auch das schräg gegenüberliegende, unbebaute Grundstück einbezogen werden.
Mündlicher Antrag Herr Rm Kowalewski:
Herr Rm Kowalewski möchte im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kleingartenanlage Wickede von der Verwaltung wissen, wie sie den Prozess im Hinblick auf die dort ebenfalls geplante Renaturierung des Heimbaches zu harmonisieren gedenke.
Antrag (Fraktion B‘90/die Grünen, Drucksache Nr.: 23257-21-E3):
1. Im Zusammenhang mit der möglichen Neuschaffung weiterer Dauerkleingartenanlagen soll mindestens eine Anlage durchgängig als ökologische Anlage konzipiert werden.
Dabei sollen vor allem folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Festlegung einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche (z. B. Wildblumenwiese,
Teich, Trockenbiotop, Hecke aus einheimischen Gehölzen u. ä.).
- Verwendung ökologischer Baumaterialien für die Errichtung von Gartenlauben und
Vereinshaus.
- klares Bekenntnis für strukturreiche Gärten, mit Vorrang der Natur gegenüber
„ästhetischen“ Gesichtspunkten.
- Festlegung von Dachbegrünung und Verwendung von Photovoltaik
(auf Dachflächen und geeigneten Seiten der Lauben).
- individuelle/variable Parzellengrößen für Familien, Alleinlebende und
Senior*innen.
- große Gemeinschaftsflächen, die u. a. für soziale Projekte, z. B. als Tafelgärten,
Streuobstwiesen, für Kooperationen mit Kitas u.ä., genutzt werden können.
2. Dabei ist zu prüfen, ob für die genannten Sachverhalte Änderungsbedarf bei der Dortmunder Gartenordnung besteht.
3. Es wird erwartet, dass die Verwaltung hierzu eine separate Vorlage erstellt.
Die Verwaltung wird darum gebeten die entsprechenden o. a. Prüfberichte sowohl dem AKUSW als auch dem AMIG vorzulegen.
zu TOP 3.4
RS 1 Radschnellweg Ruhr - Sachstandsbericht und Anpassung der Haushaltsplanung 2023 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24089-22)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 21986-21-E1, lag bereits zur Sitzung am 07.09.2021 vor)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 25543-21, lag bereits zur Sitzung am 26.10.2021 vor)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 24089-22-E1):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags: Die Verwaltung wird beauftragt, für die Umsetzung des RS1 zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen, damit eine ausreichende Personalsituation für die weiteren Planungen des RS1 entsteht. Die hierfür benötigten Stellen sind im Stellplan und in den Haushaltsplanungen für 2023 zu berücksichtigen. Begründung: Die Vorlage der Verwaltung stellt dar, dass eine Umsetzung des RS1 in den nächsten Jahren ohne zusätzliches Personal nicht möglich ist. Der RS1 ist ein bedeutendes Projekt für die Verkehrswende in Dortmund. Daher ist es dringend geboten, weiteres Personal für den RS1 zur Verfügung zu stellen.“
AMIG 14.06.2022:
Herr Thabe informiert den Ausschuss mittels Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage).
Die Fraktion DIE LINKE + bestätigt auf Nachfrage des Vorsitzenden, dass sich die o. a. Anträge ihrer Fraktion (DS-Nr.: 21986-21-E1, DS-Nr.: 25543-21) somit erledigt hätten.
Man ist sich mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) darüber einig, den SPD-Antrag zunächst als Prüftautrag an die Verwaltung zu verstehen. Die Verwaltung wird gebeten, den Prüfbericht sowohl dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung als auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorzulegen, mit dem Ziel, den SPD –Antrag anschließend in die Haushaltsberatungen zu geben anschließend
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den Sachstandsbericht zur Auftragswertschätzung der Planungen zum RS1 zur Kenntnis
2. beauftragt die Verwaltung, die in den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zu berücksichtigen
3. beschließt die Berücksichtigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 64.700,00 € im Haushaltsjahr 2022, sowie die Verwendung der Mehrerträge aus Fördermitteln in Höhe von 64.700,00 € zur Deckung der Mehraufwendungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW
4. beschließt die Gesamtplanungsleistungen für die Maßnahme in Höhe von 13.000.000,00 € in der Teilfinanz- und Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes.
zu TOP 3.5
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Einbringung
(Drucksache Nr.: 24062-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirats der unteren Naturschutzbehörde vom 01.06.2022:
„Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf zu den Teilkonzepten zur Kenntnis und empfiehlt eine Ergänzung in folgenden Punkten:
1. Die Bedeutung des Fußgängerverkehrs in seiner Zubringerfunktion zum ÖPNV sollte stärker herausgearbeitet werden. Die damit verbundene Umgestaltung des öffentlichen Raumes ist als vordringliche Aufgabe im Citybereich ohne weiteren Zeitverzug auch im Sinne der Verbesserung des Wohnumfeldes für die künftig stärker zum Wohnen zu nutzende Innenstadt voranzutreiben.
2. Die Gestaltung von Shared Spaces im Innenstadtbereich sollte mehr Beachtung finden.
3. Die Reduzierung des MIV i.S. emissionsfreier Innenstadt kann ohne große Verzögerung durch Reduzierung von Parkplätzen und Anhebung der Parkgebühren auf ein kostendeckendes Niveau (s. DIFU-Modellrechnung) eingeleitet werden. Das gilt besonders für das Bewohnerparken.
4. Der Abbau von 2.000 Parkplätzen auf 1.000 darf nicht 10 Jahre dauern! Klimawandel und lebenswerte Innenstädte verlangen beherzteres Vorgehen und höheres Tempo.
5. Die Umverteilung von Flächen im öffentlichen Straßenraum sollte nicht nur diskutiert sondern schnellstens umgesetzt werden (Beispiel Paris).
6. Die Modernisierung des Parkleitsystems sollte bereits an Einfallstraßen auf Belegungen und auf P&R-Plätze i.V. mit ÖPNV hinweisen.
7. Klimaschutz durch Grüninseln sollte sofort begonnen werden.
8. Eine räumliche Entkopplung der verschiedenen Verkehrsebenen ist dort anzustreben, wo Unfallschwerpunkte entschärft werden können.
Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig – unter Berücksichtigung der oben gemachten Empfehlungen - folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahmen und Maßnahmenprogramme und beauftragt die Verwaltung damit, diese zu konkretisieren und für etwaige Förderantragstellungen vorzubereiten.
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung ggf. erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und ggf. erforderlichen Kosten darzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.“
AMIG 14.06.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün betrachtet die gesamte Angelegenheit heute als eingebracht und wird diese in seiner Sitzung am 13.09.2022 zur Beratung und Beschlussfassung erneut aufrufen.
zu TOP 3.6
Umsetzung Sofortprogramm zur Stärkung der City - Mobiles Grün
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23786-22)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 23786-22-E1):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird beauftragt, in der weiteren Konzeption des mobilen Grüns Lager- /Ausweichflächen für Fälle zu berücksichtigen, bei denen eine Aufstellung des mobilen Grüns in der Innenstadt nicht möglich ist, z.B. bei Veranstaltungen. Bei der Auswahl der Pflanzen sind winterharte Pflanzen bzw. Überwinterungsmöglichkeiten bei nicht winterharten Pflanzen zu berücksichtigen.“
AMIG 14.06.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), den o. a Antrag der SPD-Fraktion als Prüfauftrag zu werten.
Danach empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Durchführung und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung und Aufwertung der Dortmunder City aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein Westfalen 2022 – Schaffung von Innenstadt-Qualitäten“ inkl. aller hierzu erforderlichen Ausschreibungen und Vergaben mit Gesamtkosten in Höhe von 200.000 €. Davon im Einzelnen
2. die Auswahl und Umsetzung von mobilen „grünen Stadtmöbeln“ mit rd. 175.000 € Gesamtkosten,
3. das Aufstellen von mobilen „Pop-up-Bäumen“ mit rd. 10.000 € Gesamtkosten und
4. die Gestaltung von Wandflächen mit „Wallpaintings“ mit rd. 15.000 € Gesamtkosten.
zu TOP 3.7
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24153-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 01.06.2022:
„Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 unter Berücksichtigung folgender Anmerkungen zur Kenntnis:
Leider fehlen in der Vorlage wie auch im InHK Huckarde-Nord wichtige Aspekte wie Biodiversität, Naturschutz, Umweltbildung und Biotopvernetzung fast völlig (siehe dazu Abb. 7-28).
Zwar wird mehrfach auf den sehr gelungenen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag verwiesen – dieser zielt aber vor allem darauf ab, Vorhandenes möglichst zu erhalten. Weiterentwicklungen z.B. in Sachen Biodiversität und Biotopvernetzung werden in der Vorlage so gut wie gar nicht berücksichtigt. Stattdessen sollen mit z.T. sehr großem Aufwand (Rad-)Wege vernetzt, Freizeiterlebnisse geschaffen sowie Spiel- und Sportmöglichkeiten hergestellt werden. Auch soll den Besucher*innen Zugang zu bisher nicht erreichbaren Orten ermöglicht werden, was aus Sicht des Naturschutzes durchaus bedenklich sein kann.
Die Abb. 7-18 gibt unseres Wissens nicht den aktuellen Planungsstand bzgl. des Schutzes planungsrelevanter Arten wieder und sollte dahingehend korrigiert werden.
Der Beirat der UNB rät dringend, in zukünftigen Sachstandsberichten auch einen Punkt Biodiversität, Biotopvernetzung, Naturschutz und Umweltbildung im Sinne von BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) aufzunehmen.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 08.06.2022:
AKUSW, 08.06.2022:
Unter Einbeziehung der o. a. Anregungen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
AMIG 14.06.2022:
In Kenntnis der o. a. Empfehlungen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
a) nimmt den Sachstand zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, entsprechend der in dieser Vorlage aufgeführten Vorgehensweise weiter zu agieren.
b) beschließt im Grundsatz die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) Huckarde-Nord im Kontext der IGA 2027 und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Projekte zur Förderung anzumelden.
c) beschließt eine Erhöhung der Planungskosten für die Umsetzung der Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten. Die bislang beschlossenen Planungskosten in Höhe von 1,38 Mio. € (DS-Nr. 19428-20) erhöhen sich auf Grundlage der anrechenbaren Baukosten der Leistungsphase 2 (Kostenschätzung) auf 2,37 Mio. €.
zu TOP 3.8
Kauf und Umbau der Immobilie "Siegburgstr. 18" durch die Musikschule Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23760-22)
Die Vorlage wird von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 3.9
Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24926-22)
AMIG 14.06.2022:
Mit dem Zusatz, dass die Ausstiegsklausel gewahrt werden soll, empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LNKE+) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Genehmigung der abgegebenen Teilnahmeerklärung am „Nationalen Bewerbungsverfahren“ des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Fußballweltmeisterschaft der Frauen 2027 (FIFA WWC 2027). Die Teilnahmeerklärung erfolgte unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.
zu TOP 3.10
Weitere regionale Schnellbuslinien für Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24651-22)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 22511-21, lag bereits zur Sitzung am 26.10.2021 vor).
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 08.06.2022:
AKUSW, 08.06.2022:
Herr Rm Stieglitz vermisst eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Nachbarortverbindungen.
Herr Wilde bittet diese Fragestellung nochmal schriftlich zu konkretisieren und zu einer der nächsten Sitzungen einzubringen.
Her Rm Dudde bekräftigt, dass dies bereits Teil der ursprünglichen Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion gewesen sei. Daher bitte er die Verwaltung darum, ergänzend zur heutigen Vorlage, den noch fehlenden Teil zu den Nachbarortbusverbindungen zu beantworten.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig den Beschluss laut Vorlage.
AMIG 14.06.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün begrüßt die Planungen zu weiteren regionalen Schnellbuslinien und unterstützt die Bemühungen des VRR diese im Raum Dortmund umzusetzen und entsprechende Fördermittel beim Land NRW einzuwerben.
zu TOP 3.11
Umsetzungsstand der Maßnahmen zur Luftreinhaltung aus dem Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. -Luftqualität in Dortmund 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24338-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.12
Stadterneuerung "Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde"
Umgestaltung Verbindungsraum Keltenstraße
Baubeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23214-21)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde beschließt die Umgestaltung der Keltenstraße, der Treppe zum PHOENIX See und des Übergangs zum vorhandenen Spielplatz mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 405.000 €.
Die Maßnahme „Umgestaltung Verbindungsraum Keltenstraße“ wird durch Bundes-/Landeszuwendungen in Höhe von 188.800 € gefördert. Der entsprechende Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor. Darüber hinaus erhält die Stadt Dortmund voraussichtlich eine Umlage nach Kommunalabgabengesetz in Höhe von 106.000 €.
Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von insgesamt 110.200 €.
zu TOP 3.13
4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24196-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.14
Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City;
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 19852-21-E5)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 19852-21-E6, siehe GIS)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.15
Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 31.03.2022:
„Dr. Suck (CDU) begründet den Wunsch seiner Fraktion zur ausschussübergreifenden Kommission mit den vielfältigen Themen rund um die Innenstadt und deren Zukunft. Hier sollen Themen aus den unterschiedlichsten Gesprächskontexten gebündelt werden. Als Ziel nennt er die Verständigung auf Leitlinien für die zukunftsfeste Entwicklung der Innenstadt. Er beschreibt unterschiedliche Perspektiven auf das Thema, woraus sich die breite Auswahl der Ausschüsse im Antrag ableitet. Die Kommission soll beratend tätig werden, Entscheidungen bleiben beim Rat und den Ausschüssen.
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) beschreibt die Probleme, vor denen Städte in Europa generell stehen. Die Magnetwirkung des Einzelhandels geht verloren und die Städte werden nicht mehr wie bisher frequentiert. Die Verschiebung des Handels aus den Städten heraus sein das Problem der Innenstädte, nicht aber z.B. der Standort eines Drogenkonsumraums. So habe bereits der Städtetag 2020 deutlich gemacht, dass der Handel kein Garant für eine attraktive Stadt ist. Daher müsse das Ziel sein, gemeinsam ein multifunktionales Zentrum zu schaffen, welches von wohnen, spielen, Gastronomie, Bildung, Kultur, wohnverträgliches Gewerbe und Handwerk geprägt ist. So seien mehr Grünflächen und Aufenthaltsqualität und im Gegenzug weniger Verkehr nötig. Mangels eigener innerstädtischer Immobilien zur Gestaltung seitens der Stadt Dortmund sieht sie die Ziele als schwierig aber erstrebenswert an. Dafür sei die Kommission sinnvoll und mit der Leipzig-Charta aus November 2021 gibt es vielleicht auch ein gutes Beispiel für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung.
Rm Neumann-Lieven (SPD) stimmt in den Themen überein. Sie erklärt, genau für diese Zwecke sei über die Stadterneuerung Stadt und Handel beauftragt worden, die aufgeworfenen Fragestellungen zu bearbeiten. Dazu gibt es diverse Runden mit unterschiedlichsten Agierenden. Zu diesem Zweck extra eine politische Kommission zu bilden, die sich teilweise alle Themen erneut anhört, ist aus Sicht ihrer Fraktion nicht sinnvoll. Austausch und Fachexpertise sind nötig für die politischen Vertreter*innen, in dieser Konstellation aber nicht zielführend. Effektiver seien eher Gespräche bei Stadterneuerung, City Runde oder City Ring. Abschließend alle Ergebnisse zu sammeln und zu verbinden sei für die SPD-Fraktion ein gangbarer Weg, ein sich regelmäßig treffende Kommission nicht.
Rm Kowalewski (Die Linke+) äußert Verunsicherung seiner Fraktion hinsichtlich der Rolle und Zusammensetzung der Kommission. Er empfiehlt, der Antrag solle zunächst in den genannten Ausschüssen diskutiert werden um den Nutzen für die Ausschussarbeit zu resümieren, denn schlussendlich müsste dort und im Rat entscheiden werden. Bei den Themen sieht er keinen wesentlichen Dissens. Strukturell muss z.B. das Binnenverhältnis zur City-Runde eingeordnet werden.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht ein berechtigtes Interesse, die vorgeschlagene Kommission hält er hingegen für ungeeignet. Die bestehenden Strukturen genügen.
Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sagt als Mitglied der City-Runde, es gehe im Antrag um die Erörterung fachbereichs- bzw. ausschussübergreifend. So könne das Thema in seiner Vielfalt und eben auch politisch abgebildet werden. Bei der Entwicklung von Zielprofilen sei die politische Teilhabe von Bedeutung. Daher sieht sie auch keine Doppelung sondern ein sinnvolles Gremium auf Zeit.
Rm Garbe (AfD) hält das Interesse von 31 Mitgliedern der Kommission an der Auszahlung eines Sitzungsgeldes für den eigentlichen Antrieb.
Rm Dr. Suck (CDU) sagt, es gehe ganz sicher nicht um 25 € Sitzungsgeld. Vielmehr soll ein verbindendes Gremium für die Ausschüsse entstehen, um ein „hin und her“ zwischen den Ausschüssen zu durchbrechen. Dier Kommission soll die Abläufe verkürzen denn häufig bestehe keine Zeit, Themen mehrfach zwischen den Ausschüssen zu verschieben. Seine Fraktion würde gern darüber beschließen, eine Beratung in den Ausschüssen wäre aber auch akzeptabel.
OB Westphal ergänzt, dass alle Fraktionen zur City-Runde eingeladen sind, sich jedoch sehr unterschiedlich beteiligen. Dabei ist die City-Runde eine übergreifende Runde aus Handel, Schaustellerei, Verwaltung und Politik um die Arbeit auch übergreifend leisten zu wollen. Dieser Austausch ist dort jederzeit möglich. Die City-Runde leistet anerkannt gute Arbeit, hat sich bewährt und ist anerkannt. Daher hält er ein weiteres politisches Gremium nicht für zielführend. Er regt –sofern der Antrag in die Ausschüsse überwiesen wird– an, die Rolle der Fraktionen in der City-Runde zu diskutieren. Denkbar sei auch eine Abstimmung vorab, welche Themen in die City-Runde eingebracht werden.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf die internen Abstimmungen der Fraktionsmitglieder zu den Themen in den Ausschüssen. Darin sieht er genügend Austausch.
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) sieht keinen Dissens zur City-Runde. Ihr fehlen dort aber die aus ihrer Sicht zur Cityentwicklung wichtigen Vertreter*innen aus der Kultur. Auch die Themen „Wohnen“ und „Soziales“ seien nicht vertreten. Cityentwicklung ist keine Frage nur von Handel und Politik, dieses Thema muss weiter gefasst werden.
Rm Mader (CDU) merkt an, die City-Runde sei kein Gremium gem. Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Dagegen seien Fachausschüsse dort verankert. Auch ausschussübergreifende Arbeit könne er ableiten.
OB Westphal stellt klar, dass es hier nicht um gemeinsame regelmäßige Sitzung von Ausschüssen sondern eine Kommission gehen. Die City-Runde stehe natürlich auch nicht in der GO NRW, aber deren Ziel sei auch die übergreifende Arbeit für die City.
In der Vergangenheit seien bei der City-Runde auch Vertreter*innen aus Kultur, Wohnungswirtschaft, etc. themenbezogen geladen gewesen. Der Rat könne die Erweiterungen verstetigen. Er plädiert dafür, die City-Runde als Instrument stadtgesellschaftlichen Austauschs zu erhalten und zu stärken. Eigene Kommissionsrunden würden die City-Runde schwächen.
Rm Bohnhof (AfD) erkennt in der GO NRW keinen „…Überausschuss…“. In der Kommission würden sich die Personen treffen, die vorher schon in den Ausschüssen beraten haben.
Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sieht in der City-Runde zwar die Möglichkeit der Anregungen und des Austauschs. Eine große Diskussion hält sie dort aber nicht für möglich. Auch sei trotz entsprechender Einladungen die Teilnahme aus der Politik eher gering. Dabei bedürfen strittige Themen einer Aushandlung. Dazu gehört auch der Austausch zwischen den Fachausschüssen.
Rm Garbe (AfD) erwähnt erneut das Thema „Sitzungsgeld“ und fordert den Verzicht.
Rm Nienhoff (CDU) entgegnet Rm Garbe, bei der City-Runde erhalte kein*e Teilnehmer*in Sitzungsgeld. Er vermutet, er deshalb dort aus der AfD-Fraktion bisher kein Mitglied gesehen haben.
Er hält die City-Runde für ein gutes Format, möchte aber die Politik ausschussübergreifend zusammenführen und die politischen Themen gebündelt in die City-Runde bringen. Auch die Erweiterung der City-Runde sei ein Thema.
Rm Spaenhoff (SPD) gibt den Hinweis, dass beim Thema „Zukunft der City“ der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) nicht berücksichtigt ist. Dabei gehe es um die Zukunft der Stadt, wozu auch die Entwicklung von Jugendfreizeitstätten oder Jungendangebote in der City gehen könnte. Bei einer Überweisung des Antrags in die Ausschüsse bittet Rm Spaenhoff, den AKJF zu berücksichtigen.
Rm Schlösser (Die Partei) erklärt, seine Fraktion gebe die Abstimmung wegen unterschiedlicher Auffassungen frei.
Rm Bohnhof (AfD) erklärt, ihm fehle die Zeit für die City-Runde.
Rm Mader (CDU) gibt zu der Darstellung aus der AfD-Fraktion, Ratsmitglieder würden sich am Sitzungsgeld persönlich bereichern, eine persönliche Erklärung ab. Er weist den Vorwurf von sich.
Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24114-22-E1) vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 31. März 2022:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest,
a. dass die Zukunft der Dortmunder City ein Querschnittsthema ist, das wegen seiner Vielschichtigkeit in vielen Fachausschüssen Thema ist.
b. dass sich die vielfältigen Herausforderungen, vor denen die Dortmunder Innenstadt steht, aber nur mit einer ganzheitlichen Betrachtung bewältigen lassen werden.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt deshalb die Bildung einer fachausschussübergreifenden
„Kommission zur Zukunft der Dortmunder City“.
Die Kommission hat eine rein beratende Funktion. Aufgabe der Kommission ist die gemeinsame Entwicklung politischer Ideen für die Zukunft der Dortmunder Innenstadt in allen Facetten.
Dabei werden die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses des City Managements miteinbezogen. Die Kommission soll politische Initiativen, die über die jeweils zuständigen Fachausschüsse eingebracht werden, vorbereiten.
3. Die Zahl der Kommissionssitze wird auf 31 festgelegt. Die Fraktionen entsenden proportional zu ihrer Fraktionsgröße im Rat die entsprechenden fachpolitischen Vertreter aus den die City betreffenden Fachausschüssen wie bspw. AKUSW, AWBEWF, AMIG, AKSF, ASAG und ABöOAB.
4. Den Vorsitz der Kommission führt die/der Vorsitzende des AKUSW, den stellv. Vorsitz führt die/der Vorsitzende des AWBEWF.
5. Die erste Sitzung der Kommission findet im April 2022 statt.
6. Der Ausschuss kann Gäste zwecks Berichterstattung einladen.
Begründung
Die Begründung erfolgt ggf. mündlich.“
Der Rat der Stadt überweist den Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung, Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 05.04.2022:
„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 31.03.2022 vor (Text, siehe oben):
Herr Bahr (CDU-Fraktion) vertritt vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion die Auffassung, dass die Existenz des Druckraumes zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu diskutieren sei. Auch sehe er die Problematik, dass für berechtigte Interessen des Sozialausschusses wie Prostitution oder Wohnberechtigungsschein der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit gar nicht zuständig sei und es dort immer Reibungsverluste gebe. Diese sehe er hierbei auch. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit müsse für den Drogenkonsumraum sprechen und dies auch vor anderen Ausschüssen vertreten. Er erläutert, warum er es wichtig fände, dass sich ein Gremium treffe, in dem die Verantwortlichen aus der Kommunalpolitik zusammen kämen, die letztendlich gemeinsam über diese Sachen mit Vertretern vor Ort diskutieren, um eine Lösung herbei zu führen. Vor diesem Hintergrund bittet er um Abstimmung.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert bzgl. der Aussage, dass der Drogenkonsumraum von anderer Seite infrage gestellt werden würde, dass Herr Bahr dazu auf die Fraktionskollegen zugehen müsse. Diesbezüglich müsse der interfraktionelle Austausch verstärkt werden. Er bezieht sich auf die dazu geführte Diskussion, im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Frau Worth (SPD-Fraktion) unterstützt den Wortbeitrag von Herrn Beckmann. Man tausche sich in den Fraktionssitzungen dazu aus und brauche keine weitere Runde.
Herr Bahr weist auf massive Äußerungen außerhalb der Politik dazu hin. Es sei schade, wenn dies nur bei seiner Fraktion ankäme. In der Ratssitzung habe er sich bereits dazu geäußert. Für seine Fraktion sei der Ansatz zu dem Gesprächskreis wichtig, dies auf breitere Beine zu stellen.
Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf die Diskussion über das Format in der Ratssitzung. Sicherlich habe dieses Format auch Schwächen und es sei ein gewisser Arbeitsaufwand. Trotzdem sei es wichtig, diese Entwicklung der Innenstadt und des City-Ringes aus der sozialpolitischen Perspektive zu begleiten. Dies müsse seiner Meinung nach fraktionsübergreifend aus diesem Gremium hier kommen. Die Innenstadt werde sich weiterentwickeln und verändern. Die Frage sei, ob bei den Maßnahmen, die jetzt getroffen würden, auch sozial- und gesundheitspolitische Aspekte eine Rolle spielen. Im City-Ring spielten die, seiner Ansicht nach, keine Rolle. Es gehörten z. B. auch Themen, wie Wohnen, Teilhabe am öffentlichen Leben von bestimmten Personengruppen dazu. Er glaube, dass man aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eine besondere Verantwortung habe, diese Fragestellungen mit in die Debatte einzubringen. Bisher habe er keinen besseren Vorschlag dazu gehört, als zu sagen, man schaffe noch mal eine Gesprächsrunde, um solche Fragestellungen mit einzubringen. Seine Fraktion würde dem daher folgen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die LINKE+ (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend), den o.g. Antrag der CDU-Fraktion.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2022:
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„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) vom 05.04.2022 (Text, siehe oben)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 24448-222- E1):
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die City-Runde in Dortmund weiterzuentwickeln und diese zum Kernelement der weiteren Diskussionen zu machen. Die Verwaltung wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit den untenstehenden Beteiligten, einen Vorschlag zur Weiterentwicklung zu erarbeiten und dem Rat sowie den zuständigen Ausschüssen zum Beschluss vorzulegen. In der neu aufzustellenden City-Runde sollen gemeinsam vertreten sein:
· Politik
· Verwaltung
· Handel
· Kammern
· Verbände
· Wohnungswirtschaft
· Kultur
Die neu aufgestellte City-Runde hat weiterhin die Aufgabe, die Leitziele des zügig zu etablierenden Citymanagements festzulegen. Darüber hinaus ist es aber jetzt wichtig, insbesondere Sofortmaßnahmen zu vereinbaren.
Begründung:
Die Debatte in der vergangenen Ratssitzung hat gezeigt, dass es großen politischen Diskussionsbedarf zur weiteren Cityentwicklung gibt. Der SPD-Fraktion ist es wichtig, diese Diskussionen nicht in einer rein politisch besetzten Runde zu führen, sondern Händler*innen, Expert*innen aus verschiedenen Feldern, Verwaltung und Verbände/Institutionen direkt mit einzubinden. Das bestehende Format der City-Runde ist eben ein solches Format, das es nun entsprechend weiterzuentwickeln gilt.
Wesentliches Element, um die Cityrunde in ihrer Bedeutung zu stärken, ist die Besprechung konkreter Konzepte in dieser Runde. Daher sollte die Verwaltung der neuen City-Runde direkt in der ersten Sitzung ein Konzept für Sofortmaßnahmen vorlegen, die die Attraktivität der City sofort steigern. Die Verwaltung sollte für die Vorschläge von Sofort-Maßnahmen an die City-Runde insbesondere Maßnahmen zur Sauberkeit, Maßnahmen gegen Leerstände, Maßnahmen zur Kinder- und Familienfreundlichkeit sowie Maßnahmen zur Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit in Betracht ziehen.
Der SPD-Fraktion ist es wichtig, die Situation in der City nicht eindimensional auf die sicherlich bestehende Problematik rund um den Drogenkonsumraum zu beschränken. Die allgemeinen Probleme in Einzelhandel und Gastronomie (Corona, Online-Handel, Sauberkeit, fehlende Attraktivität für Familien/Kinder etc.) sind die wesentlichen Faktoren, aufgrund dessen die City weniger attraktiv wirkt. Diesen Problemen gilt es zeitnah und mit wenigen, aber dafür umso schlagkräftigeren Maßnahmen entgegen zu wirken. Konkret geht es in der aktuellen Situation nicht darum, ein allumfassendes Konzept zu erarbeiten, sondern die akuten Missstände zu beheben. Das Konzept für die Etablierung eines City-Managements, welches aktuell durch das Büro Stadt + Handel erarbeitet wird, muss daher natürlich weiterhin in der City-Runde behandelt werden.
AKUSW, 27.04.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 08.06.2022:
„Hierzu liegt zur Sitzung am 08.2022 zusätzlich vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) Drucksache Nr.: 24448-222- E2):
....die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Protokolle der Sitzungen der City-Runde werden den Mitgliedern des Rats und den
Geschäftsstellen der Fraktionen zugänglich gemacht.
AKUSW, 08.06.2022
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes auf eine seiner nächsten Sitzungen nach der Sommerpause.“
AMIG 14.06.2022:
Frau Rm Becker bittet darum diesen Tagesordnungspunkt von der heutigen Tagesordnung
abzusetzen, da der AKUSW diese Angelegenheit in seiner Sitzung am 08.06.2022 auf eine seine
nächsten Sitzungen nach der Sommerpause vertagt hatte.
Somit wird die gesamte Angelegenheit abgesetzt.
zu TOP 3.16
Sachstand Pilotprojekt Barrierefreies Routing
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24262-22)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 24262-22, lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor)
AMIG 14.06.2022:
Herr Raudszus informiert den Ausschuss mittels Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage).
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24245-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 7. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 28.02.2022 zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24656-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen), den in der Anlage 1 aufgeführten Wiederaufbauplan mit insgesamt 92 Maßnahmen und Gesamtkosten in Höhe von 1.349.196 Euro im Rahmen der Aufbauhilfe NRW zu beantragen. Aufgrund der Tatsache, dass bei den Maßnahmen die abschließende Prüfung mit Antragstellung erfolgt, kann es im weiteren Ablauf gegenüber dem aktuellen Stand zu Veränderungen kommen.
b) die Berichterstattung durch die Verwaltung im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten (erster Sachstandsbericht in 12/2022).
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage des Wiederaufbauplans im fortlaufenden Prüfverfahren neue Maßnahmen in das Förderprogramm aufzunehmen bzw. Maßnahmen bei Feststellung der Nichtförder-fähigkeit herauszunehmen.
zu TOP 4.3
Sanierung Rathaus Dortmund - Mehrbedarf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24674-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund … nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Erläuterungen zum Kostenstand und zum Mehrbedarf zur Sanierung des Dortmunder Rathauses zur Kenntnis und beschließt, das Budget für die Sanierung des Rathauses von 36,35 Mio. EUR um 2,72 Mio. EUR auf 39,07 Mio. EUR zu erhöhen.
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
zu TOP 5.1
Antrag auf Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB - innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper in Dortmund-Mengede Antragstellerin: LogPoint Ruhr GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 18 , 33334 Gütersloh
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24522-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 08.06.2022:
„Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN moniert, dass in dieser Vorlage ein Gleisanschluss des Geländes nicht vorhanden ist.
Die CDU-Fraktion befürchtet, dass durch die Empfehlung der Vorlage die wichtige Einflussnahme auf das Verkehrskonzept wegfällt.
Die SPD-Fraktion erklärt, dass es ihrer Einschätzung nach, nicht um ein Verkehrskonzept, sondern lediglich um die innere Erschließung des Geländes geht.
Die CDU-Fraktion wendet ein, dass aber auch die in der Vorlage beschriebene Planung des Knotenpunkts zwischen der A2 und A45 ein Problem darstellt. Sie befürchtet, dass bei der Investitionssumme keine spätere Einflussnahme mehr möglich ist. Darüber hinaus wird – nach dem aktuellen Planungsstand – nur der Pkw-Verkehr über Castrop-Rauxel abgeleitet. Der gesamte Lkw-Verkehr soll über Dortmund und damit über Mengede abfließen. Und dies geschieht, weil die Stadt Castrop-Rauxel beschlossen hat, dass der Lkw-Verkehr ihren Bürgern nicht zuzumuten sei. Zudem trägt die Stadt Dortmund die Kosten für den Ausbau der Straßen allein. Dies ist nicht nachvollziehbar.
Die SPD-Fraktion sieht keinen Zusammenhang zwischen dieser Vorlage und einem abschließenden Verkehrskonzept.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (SPD-Fraktion) und 1 Enthaltung (FDP) nicht, die innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Knepper in Dortmund-Mengede nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 18.12.2020 in der Fassung vom 23.11.2021 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 6.689.194,35 Euro zu beschließen, durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der LogPoint Ruhr GmbH zu übertragen.
Die Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:
- Kanalbau (Regenwasserkanal parallel zur Nierhausstraße, mündet in den
Heimanngraben -EB 70-; Rückhaltekanal incl. Drosselwerke im Bereich
Planstraße A, im Norden im Bereich Nierhausstraße (FB 66)
- Straßenbau,
- Beleuchtung,
- Verkehrsgrün,
- Lärmschutzeinrichtungen,
- Beschilderung und
- erforderliche Markierung.
Die Erschließung (ohne Regenwasserkanal EB 70) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 9.019,50 Euro. Der Regenwasserkanalbau EB 70 führt nicht zur Ausweitung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung. Es entsteht kein finanzieller Aufwand bei EB 70, da der Kanal zwischen Planstraße A und Heimanngraben unentgeltlich übertragen wird.“
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 24522-22-E1):
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um Informationen, welche weiteren städtebaulichen Verträge zum interkommunalen Gewerbe-/Industriegebiet auf dem Areal des ehemaligen Kraftwerks Knepper z.B. zur Energieversorgung, zu Baustandards o.ä. noch geplant sind und wann diese der Politik vorgelegt werden.
Zudem bitten wir die Verwaltung, bei der Verhandlung des städtebaulichen Vertrags die folgenden Anregungen für das vorgesehene Energiekonzept zu berücksichtigen:
- Die Entwicklung möglicher Vermarktungsmodelle für den auf dem Knepper-Areal über den Eigenverbrauch hinaus erzeugten PV-Strom. Dabei sollen insbesondere Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen (Klimafonds) und auch der DEW21 als lokaler Energiedienstleister berücksichtigt werden.
- Eine Anpassung des Energie- und Wärmekonzepts sowohl auf die für 2035 geplante Klimaneutralität der Stadt als auch auf den kurzfristigen Ausstieg Deutschlands aus den Gas-, Öl- und Kohleimporten aus Russland. Dabei ist insbesondere der Aufbau eines regenerativen Nahwärmenetzes zu prüfen.
- Die Entwicklung von Anreizen und Modellen für eine klimaneutrale Transportlogistik.
Begründung:
Erfolgt mündlich“
AMIG 14.06.2022:
Herr Rm Gebel teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage aufgrund der noch offenen Fragen/Bedenken der Bezirksvertretung Mengede ablehnen werde. Des Weiteren bitte er die Verwaltung um regelmäßige Berichterstattung zu dieser Thematik in der Bezirksvertretung Mengede. Die Verwaltung signalisiert hierzu selbstverständlich ihre Zustimmung.
Herr Wilde appelliert an den Ausschuss die Vorlage trotz der Bedenken aus der Bezirksvertretung Mengede die Vorlage zu empfehlen. Um den Bedenken der Bezirksvertretung trotzdem Rechnung zu tragen, werde die Verwaltung mit Vorlage des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan sowohl diese als auch die vorliegende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen entsprechend berücksichtigen.
Unter Berücksichtigung dieses Hinweises der Verwaltung zum Umgang mit den Bedenken aus der Bezirksvertretung Mengede sowie der o. a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Knepper in Dortmund-Mengede nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 18.12.2020 in der Fassung vom 23.11.2021 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 6.689.194,35 Euro durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der LogPoint Ruhr GmbH zu übertragen.
Die Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:
- Kanalbau (Regenwasserkanal parallel zur Nierhausstraße, mündet in den
Heimanngraben -EB 70-; Rückhaltekanal incl. Drosselwerke im Bereich
Planstraße A, im Norden im Bereich Nierhausstraße (FB 66)
- Straßenbau,
- Beleuchtung,
- Verkehrsgrün,
- Lärmschutzeinrichtungen,
- Beschilderung und
- erforderliche Markierung.
Die Erschließung (ohne Regenwasserkanal EB 70) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 9.019,50 Euro. Der Regenwasserkanalbau EB 70 führt nicht zur Ausweitung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung. Es entsteht kein finanzieller Aufwand bei EB 70, da der Kanal zwischen Planstraße A und Heimanngraben unentgeltlich übertragen wird.
zu TOP 5.2
Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24320-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, das am 18.11.2021 für den Bau der Straßenüberführung Hildastraße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 21529-21 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumens in Höhe von 19.270.000, 00 Euro um 2.730.000,00 Euro auf 22.000.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 - Erschließung Westfalenhütte (Nordspange) - Hildastraße - Straßenüberführung - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2021 322.855,56 Euro
Haushaltsjahr 2022 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 4.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 8.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 5.280.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026 897.144,44 Euro
Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2027 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 164.928,57 Euro.
zu TOP 5.3
Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24650-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 5.4
Fahrbahnerneuerung Siegenstraße - von Burgring bis Mengeder Straße -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24110-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Fahrbahnerneuerung “Siegenstraße“ von Burgring bis Mengeder Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 886.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes ( FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66M01202014701 – Siegenstraße von Burgring bis Mengeder Straße – (Finanzposition 780 810) und dem Budget der Bezirksvertretung Mengede aus der Investitionsstelle 3M_01260014403 – Siegenstraße, Fahrbahnerneuerung – (Finanzposition 780 860) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2021: 1.479,15 Euro
Haushaltsjahr 2022: 5.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 610.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 269.520,85 Euro
Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2025 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 24.808,00 Euro.
zu TOP 5.5
Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24888-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den anliegenden Entwurf als Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen in Form einer Rechtsverordnung zu erlassen.
zu TOP 5.6
Erneuerung einer Lichtsignalanlage im Stadtbezirk Innenstadt West; LSA 0344 Dorstfelder Hellweg /Rheinische Straße/Mariannenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24617-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Erneuerung einer Lichtsignalanlage im Stadtbezirk Innenstadt West (LSA 0344 Dorstfelder Hellweg /Rheinische Straße/Mariannenstraße) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 103.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2022 103.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 6.440,67 Euro.
zu TOP 5.7
Erneuerung einer Lichtsignalanlage im Stadtbezirk Innenstadt Nord; LSA 2352 Mallinckrodt- straße / Alsenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24614-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 01.06.2022:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün mit Hinweis auf die beiden Erfordernisse, die Reaktionszeit nach Anforderung zu minimieren (schnelles Grün für Fußgänger*innen) sowie das akustische Signal für sehbeeinträchtigte Verkehrsteilnehmer*innen im Vergleich zum derzeitigen von der Lautstärke her herabzusetzen, einstimmig den Beschlussvorschlag laut Vorlage zu fassen.
AMIG 14.06.2022:
In Kenntnis der o. a. Empfehlung fasst der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage im Stadtbezirk Innenstadt Nord (LSA 2352 Mallinckrodtstraße/ Alsenstraße) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 56.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2022 56.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 2.931,33 Euro.
zu TOP 5.8
Erneuerung einer Lichtsignalanlage im Stadtbezirk Aplerbeck; LSA 0381 Schwerter Straße/Aplerbecker Schulstraße/Aplerbecker-Mark-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24619-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Erneuerung einer Lichtsignalanlage im Stadtbezirk Aplerbeck (LSA 0381 Schwerter Straße/Aplerbecker Schulstraße/Aplerbecker-Mark-Straße) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 79.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2022 79.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 4.648,67 Euro.
zu TOP 5.9
Baufortschrittsbericht Radverkehr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24676-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 08.06.2022:
„Herr Rm Dudde bittet zur kommenden AMIG-Sitzung am 14.06.2022 zur erwähnten „Radverkehrsschau am Rheinlanddamm“ um Erläuterungen bzw. Darstellung durch die Verwaltung zu den dort gewonnenen Erkenntnissen sowie zu den Maßnahmen die dort angedacht wurden und umgesetzt werden sollen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt
den Baufortschrittsbericht Radverkehr 2021 zur Kenntnis.“
AMIG 14.06.2022:
Frau Uehlendahl geht mündlich auf die gestellten Fragen von Herrn Rm Dudde im AKUSW ein.
Des Weiteren schlägt Herr Rm Dudde vor, in den nächsten Berichten auch eine sogenannte „Negativ-Liste“ mitaufzunehmen, hierin sollen die Maßnahmen aufgelistet werden, welche bisher nicht realisiert werden konnten.
Mit diesem Vorschlag nimmt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün den Baufortschrittsbericht Radverkehr 2021 zur Kenntnis.
zu TOP 5.10
Pilotprojekt E-Reinigungsrevier
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21106-21-E3)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 21106-21-E3):
„Zu den ergänzenden Fragestellungen informiere ich wie folgt:
Einsatz von Elektromobilität auf den städtischen Friedhöfen
Die Friedhöfe Dortmund befassen sich bereits seit mehreren Jahren mit den Themen E-Mobilität und akkubetriebene Arbeitsgeräte. Bis zum heutigen Tag sind bereits 19 ehemals kraftstoffbetriebene Fahrzeuge (PKW, Dumper) durch elektrisch betriebene ersetzt worden. Bei jeder notwendigen Neuanschaffung wird die Möglichkeit einer E-Alternative genauestens überprüft. Sowohl am Hauptfriedhof als auch auf mehreren anderen städtischen Friedhöfen ist durch die Installation von Ladesäulen eine zukunftsweisende Infrastruktur entstanden, um die Elektromobilität weiter auszubauen. Auch im Bereich der Arbeitsmaschinen zur gärtnerischen Unterhaltung ist eine Vielzahl durch akkubetriebene Geräte ersetzt worden (Laubbläser, Freischneider etc.). Die Entwicklung im Bereich E-Mobilität ist allerdings noch nicht in allen Bereichen soweit fortgeschritten, dass ein Ersatz von größeren Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger, Radlader) aktuell ohne weiteres möglich ist. Die Friedhöfe Dortmund werden aber den Ausbau von Elektromobilität/Einsatz von akkubetriebenen Geräten überall, wo es möglich ist, weiter fortführen.
Betankung von Wasserstofffahrzeugen
Die H-Wasserstofffahrzeuge der EDG sowie die des Tiefbauamtes werden bei der nächstgelegenen Tankstelle aufgetankt werden. Die regelmäßige Betankung der Fahrzeuge kann im unmittelbaren Umkreis zum regulären Fahrzeugstandort an der öffentlichen, rund 700 Meter Luftlinie entfernten, Shell-Station am Anfang der Schützenstraße sichergestellt werden. Dort befindet sich Dortmunds derzeit einzige Wasserstoff-Tankstelle des Betreibers H2 MOBILITY Deutschland. Die Brennstoffzellenfahrzeuge ergänzen bei der Stadt Dortmund die Ausstattung mit Elektrofahrzeugen für die dienstliche Personenmobilität. Im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor bestehen bei den Wasserstofffahrzeugen hinsichtlich der Reichweite von rund 650 km und der zeitlichen Länge des Tankvorgangs von ca. fünf Minuten kaum noch Unterschiede.“
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 21106-21-E4):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Information zu folgenden Punkten:
In der Stellungnahme der Verwaltung zu den ergänzenden Fragen wird im Abschnitt „Einsatz von Elektromobilität auf den städtischen Friedhöfen“ beschrieben, dass bei jeder notwendigen Neuanschaffung die Möglichkeit einer E-Alternative genauestens überprüft werde.
· Wir bitten um Darstellung, welche Kriterien bei einer entsprechenden Überprüfung angelegt werden und wie diese gewichtet werden?
· An welchen Standorten der städtischen Friedhöfe bestehen noch Potentiale und/oder Hindernisse für eine weitere Elektrifizierung? Wie sehen diese aus?
· Welche Teilbereiche, neben den großen Arbeitsmaschinen, lassen sich aktuell noch nicht elektrifizieren?
· In welchem Umfang bzw. an welchen Standorten ist auf den städtischen Friedhöfen geplant PV-Anlagen zu installieren, um die Ladeinfrastruktur der (noch anzuschaffenden) Elektrofahrzeuge mit Eigenstrom zu versorgen?
· Bestehen zudem auf den Friedhöfen abseits der Verwaltungsgebäude Potentiale oder Planungen für die Errichtung von PV-Anlagen?“
AMIG 14.06.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Grün und Infrastruktur nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Stellungnahme der Verwaltung zum o. a. Antrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 21106-21-E4) erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24534-22)
AMIG 14.06.2022:
Herr Dallmann berichtet u. a. mündlich zu der zusätzlichen Nutzung von Trauerhallen, z. B. für Kulturveranstaltungen. (siehe Anlage)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgenden Beschluss:
Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2021, abschließend mit einer Bilanzsumme von 66.915115,90 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von
198.108,79 €, sowie der Lagebericht 2021 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 198.108,79 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 6.2
Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24314-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 6.3
Möglichkeiten für muslimische Zeremonien auf dem Hauptfriedhof
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22883-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur TO (Bitte um Stellungnahme) der SPD-Fraktion vom 04.11.2021 (Drucksache Nr.: 22883-21, lag bereits zur Sitzung am 30.11.2022 vor)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 22883-21-E1, siehe GIS)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 22883-21-E2):
„Wir bitten um Abstimmung über folgenden Antrag: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie für die muslimischen Mitbürger*innen eine auch perspektivisch ausreichende Zahl von Grabstätten zur Verfügung gestellt werden kann. Dafür sollen insbesondere folgende Möglichkeiten überprüft und anschließend mit den muslimischen Gemeinden zusammen erörtert werden: 1. Erweiterung des muslimischen Grabfeldes im Hauptfriedhof. 2. Einrichtung neuer Grabfelder auf den anderen städtischen Friedhöfen. Begründung Laut der Antwort auf die Anfrage des BVT im Rat der Stadt Dortmund ist die Nachfrage nach Grabstätten auf dem muslimischen Grabfeld in den Jahren 2020/21 sprunghaft angestiegen. Wenn die Beisetzungszahlen aus den letzten Jahren zugrunde gelegt werden und sich dieser Trend fortsetzen sollte, dann könnte die vorhandene Fläche in ca. fünf Jahren ausgeschöpft sein“
AMIG 14.06.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die o.a Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Man ist sich darin einig, den o. a. Antrag der Fraktion DIE LINKE+ als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten, mit der Bitte dass diese zu einer der nächsten Sitzungen den entsprechenden Prüfbericht vorlegen möge.
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
zu TOP 7.1
Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23568-22)
AMIG 14.06.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1) nimmt die Ausführungen der Stadtentwässerung Dortmund zum Ergebnis der Organisationsoptimierung zur Kenntnis.
2) beschließt die Einrichtung von 22 Planstellen für die personelle Aufstockung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, davon 13 Planstellen im Bereich Abwasserbetrieb und 9 Planstellen im Bereich Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung und Betrieb des PHOENIX Sees sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den nächsten Stellenplan und Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Dortmund.
3) beschließt die Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Bereich Schutz Kritischer Infrastruktur zur Umsetzung der BSI-KRITIS-Verordnung in Planstellen.
4) beschließt, die Mehraufwendungen für das Betriebsentgelt für den PHOENIX See für die Jahre 2023-2026 steigend bis zur Höhe von 874.511,36 Euro im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zu berücksichtigen.
5) beschließt die Erhöhung des investiven Ansatzes des Mobilitätszentrums beim Vergabe- und Beschaffungszentrum um 73.125 Euro ab dem Jahr 2025 für die erforderlichen Neubeschaffungen von Nutzfahrzeugen aufgrund der Ergebnisse der Organisationsoptimierung. Die Erhöhung wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. berücksichtigt.
zu TOP 7.2
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2021
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24349-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgenden Beschluss:
Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Dortmund wird entlastet.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2021 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 907.317.245,66 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 Euro festgestellt.
2. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der nicht durch den Jahresüberschuss erwirtschaftete Anteil der gemäß Wirtschaftsplan 2020/21 (DS-Nr. 14933-19) gezahlten Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 18.822.775,00 Euro durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 2.341.282,20 Euro geleistet wurde.
3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 2.329.508,33 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Wirtschaftsplan 2023 zu veranschlagen. In der städtischen Finanzrechnung ergibt sich hierdurch eine Mehrauszahlung in Höhe von 2.329.508,33 Euro, die im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zu berücksichtigen ist.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 7.3
Erster Quartalsbericht 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24722-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 7.4
Abwassergebühren in Dortmund - Auswirkungen des Urteils des OVG Münster
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24864-22)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 24864-22-E1):
Seit der Gründung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung kritisiert unsere Fraktion die Höhe der kalkulatorischen Zinsen bei der Berechnung der Abwassergebühren. Nun hat das OVG Münster eine richtungsweisende Entscheidung in dieser Angelegenheit getroffen. (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Abwassergebühren zu hoch (nrw.de) Aktenzeichen: 9 A 1019/20 Im Prüfbericht zum Jahresabschluss der Stadtentwässerung 2021 (Seite 7) wird auf dieses Thema eingegangen. Die Fraktion DIE LINKE + bittet nach der Auswertung der Urteilsbegründung des Urteils des OVG Münster im Musterverfahren zur Höhe der Abwassergebühren um eine Darstellung der möglichen finanziellen Auswirkungen für die Stadtentwässerung (EB 70) und die Höhe der Abwassergebühren in der Stadt Dortmund.
AMIG 14.06.2022:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
zu TOP 8.1
Förderung der Biodiversität in Park- und Grünanlagen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20582-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion vom 08.04.2021 (Drucksache Nr. 20582-21, lag bereits zur Sitzung am 04.05.2021 vor)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 20582-21-E1, siehe GIS)
AMIG 14.06.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und einigt sich auf Bitte von Herrn Rm Dudde darauf, diese auch dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis vorzulegen.
9. Anfragen
- nicht besetzt -
10. Informationen der Verwaltung
zu TOP 10.1
Mitteilung gem. §38 Abs. 3 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
hier: Halbjährlicher schriftlicher Bericht über die Ausführung der Beschlüsse des AMIG (laufende Vorgänge und Abschlussberichte)
Mitteilung der Geschäftsführung/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24895-22)
AMIG 14.06.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
Die öffentliche Sitzung endet um 19:26 Uhr.
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Rudolf Berndsen Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin
zu TOP 3.1 DEW21 PP.pdf zu TOP 3.1 FB66 PP.pdf zu TOP 3.5 RS1 PP.pdf zu TOP 3.16 Fußgängerrouting PP.pdf zu TOP 6.1.pdf
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