Niederschrift (öffentlich)
über die 1. Sitzung des Ausschusses für Personal,
Organisation und Digitalisierung
am 03.12.2020
Kongresszentrum Westfalenhallen,
Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 19:20 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD-Fraktion
BM Schilff, stellvertretender Vorsitzender
Rm De Marco
Rm Giebel
Rm Heymann
Rm Karadas
Rm Keßler
CDU-Fraktion
Rm Nienhoff
Rm Vogeler
Rm Wallrabe
Rm Waßmann
Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunner
Rm Gurowietz
Rm Schreyer
Rm Schultze
Rm Stackelbeck
Fraktion Die Linke +
Rm Dr. Tautorat, Vorsitzende
Rm Gebel
Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Spiekermann
Fraktion AfD
Rm Bohnhof
Fraktion Die Partei
Rm Diwisch
b) Beratende Mitglieder:
sE Tekin– Integrationsrat abwesend
c) Verwaltung
StR Uhr, 8/Dez.
Herr Zilian 10/FBL
Herr Müller, 11/FBL
Frau Hülsmann, 11/stv. FBL
Frau Schween, 11/2-BL
Herr Jödicke, 11/3-BL
Herr Rosen, 13/FBL
Herr Schulz, 3/1-BL
Frau Feldmann, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Herr Happe, FB 37 – Feuerwehr
Herr Depenbrock, FB 40 – Digitale Bildung
Herr Schefers, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Mülle, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 1. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung
am 03.12.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen,
Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Bestellung einer Schriftführerin und deren Stellvertretung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19097-20)
1.2 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern (sachkundige Bürger*Innen)
Beschluss
1.3 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.4 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.5 Feststellung der Tagesordnung
1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 10.09.2020
1.7 Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18957-20)
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)
2.2 Sachstand Coronavirus
regelmäßiger Bericht des Dezernates 8
3. Personal
3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes
3.1.1 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 18.12.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19085-20)
3.1.2 Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18839-20)
3.1.3 Neue Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19053-20)
3.1.4 Personal- und Organisationsbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18872-20)
3.1.5 Sachstand zum Konzept „Gute Personalarbeit! Qualitätssicherung der Ausbildung“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18766-20)
3.1.6 Tarifabschluss 2020ff. im öffentlichen Dienst für die Beschäftigten von Bund und Kommunen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19131-20)
3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche
3.2.1 Eigenbetrieb FABIDO - Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege und Regelbetrieb von Kinderstuben in Festanstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18666-20)
3.2.2 6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2020)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18682-20)
3.2.3 Parkraumkonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18751-20)
3.2.4 Einrichtung von vier Planstellen zur Konzeption, Aufbau und Betrieb eines „Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlagers und Logistik“ bei der Feuerwehr Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18836-20)
3.2.5 Findungskommission bei der Personalauswahl für die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19219-20)
3.2.6 Instandsetzung der städtischen Brückenbauwerke durch das Tiefbauamt - Beschluss des Rechnungsprüfungsamtes vom 27.02.2020, Drucksache Nr. 16342-19
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18979-20)
3.2.7 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 9. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18683-20)
3.2.8 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18684-20)
3.2.9 Arbeitnehmerüberlassung zur Durchführung von Gebäudereinigungsarbeiten
Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN in der Sitzung vom 10.09.2020
(Drucksache Nr.: 18529-20-E2)
4. Organisation
4.1 IT-Angelegenheiten
4.1.1 Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18828-20)
4.1.2 Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19209-20)
4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
5. Mitteilung der Vorsitzenden
Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung wird durch die Ausschussvorsitzende, Frau Dr. Tautorat, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Dr. Tautorat fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist. Ferner weist die Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Bestellung einer Schriftführerin und deren Stellvertretung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19097-20)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschließt einstimmig Frau Christina Beucke als Schriftführerin und Herrn Sven Berg als stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.
zu TOP 1.2
Verpflichtung von Ausschussmitgliedern (sachkundige Bürger*Innen)
Die Vorsitzende, Frau Dr. Tautorat (Fraktion DieLinke+), verpflichtet Frau Spiekermann (Fraktion FDP/Bürgerliste) als sachkundige Bürgerin für den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung.
Sie teilt mit, dass die für den Rat geltende Vorschrift des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW entsprechend für das Verfahren in den Ausschüssen gelte. Die ehrenamtliche sachkundige Bürgerin wird durch die Ausschussvorsitzende in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
zu TOP 1.3
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr De Marco benannt.
zu TOP 1.4
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.5
Feststellung der Tagesordnung
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet, folgende Empfehlung/Weiterleitung zu behandeln:
Masterplan Digitale Bildung
Empfehlung/Weiterleitung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit
(Drucksache Nr.: 16320-19)
Die Unterlagen liegen als Tischvorlage vor.
Es wird vorgeschlagen, die Vorlage unter TOP 4.1.3 zu behandeln.
Die Reihenfolge der Behandlung der TOPs 3.1.3 und 3.1.4 wird aus praktikabilitätsgründen getauscht.
Es wird vorgeschlagen, die TOPs 4.1.1 und 4.1.2 gemeinsam zu behandeln.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 10.09.2020
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass die als Anlage vorliegende Antwort der DOKOM21 nicht angemessen sei für einen Ausschuss.
Er berichtet jedoch, dass die vorliegenden Fragen bereits an anderer Stelle beantwortet wurden. Aus diesem Grunde werde er die Niederschrift genehmigen.
Die Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 10.09.2020 wird einstimmig (bei 8 Enthaltungen) genehmigt.
Auszug aus der noch nicht genehmigten 2. Niederschrift des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 28.01.2021
Zu Top 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 03.12.2020
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis90/Die Grüne) bittet darum, die Niederschrift der 1. Sitzung des Ausschusses für Personal Organisation und Digitalisierung wie folgt zu ändern:
Zu Top 1.6 „Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis90/Die Grüne) teilt mit, dass die als Anlage vorliegende Antwort der DOKOM 21 nicht aussagekräftig für einen Ausschuss sei.
zu TOP 1.7
Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18957-20)
Folgende Überweisung aus der Sitzung des Rates vom 12.11.2020 liegt vor.
Dazu wurde informationshalber das aktuelle Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen versandt.
OB Westphal weist in der Ratssitzung daraufhin, dass man sich in interfraktionellen Gesprächen auf die vorliegende Ausschussstruktur verständigt habe.
Auf der Grundlage dieser Vereinbarung beschließt der Rat der Stadt einstimmig die nachfolgenden Ausschüsse zu bilden:
- Hauptausschuss und Ältestenrat
- Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Schulausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
- Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung
- Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
- Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- Betriebsausschuss FABIDO
Die Neufassung des „ Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse des Rates und der Bezirksvertretungen“ soll nach vorheriger Erörterung und Abstimmung der Zuständigkeiten in den Fachausschüssen in der Sitzung des Rates am 17.Dezember 2020 beschlossen werden.
Der Ausschuss für Personal und Organisation wird erweitert um den Punkt Digitalisierung.
Frau Dr. Tautorat (Vorsitzende) teilt mit, dass die Neufassung des „Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse des Rates und der Bezirksvertretungen“ nach vorheriger Erörterung und Abstimmung der Zuständigkeiten in den Fachausschüssen in der Sitzung des Rates am 17.Dezember 2020 beschlossen werden solle.
Sie fragt nach, ob es in diesem Ausschuss bereits ein Meinungsbild bezüglich der Neufassung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse des Rates und der Bezirksvertretungen bezogen auf die neue Komponente „Digitalisierung“ gebe.
Herr Vogeler (CDU-Fraktion) bittet darum, den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung zu schieben. Man sehe noch nicht richtig, dass die Aufteilung ganz ausgegoren sei. Gerade für den APOD sei es wichtig, dass die Aufteilung trennscharf und vernünftig gemacht wird, weil vieles gebündelt werden müsse.
Frau Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich im Namen ihrer Fraktion an.
BM Schilff (SPD-Fraktion) schließt sich ebenfalls an.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erläutert, dass gerade die Komponente „Digitalisierung“ eine große Herausforderung sei. Politik und Verwaltung müssen hier zusammenarbeiten und Zuständigkeiten klären. Er schlägt vor, dass man Anfang des nächsten Jahres damit beginnt, Lösungsansätze zu suchen und dass dazu Gespräche zwischen der Verwaltung und der Politik stattfinden.
Frau Dr. Tautorat teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt dann auch nicht im Januar im Rat behandelt werden könne. Auch dort müsse er dann geschoben werden.
Herr Uhr (Stadtrat) wird zu der Thematik Mitte Januar die Fraktionssprecher zu einem Gespräch einladen.
Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung des APOD am 28.01.2021 geschoben.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)
Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 11.11.2020
Die SPD-Fraktion stimmt grundsätzlich der Empfehlung zu, wünscht sich aber – gerade im Hinblick auf die akute Situation - eine aktuellere Vorlage.
Die Fraktion B´90/Die GRÜNEN merkt an, dass es die Vorlage sehr detailliert sei. Außerdem bittet sie um Beachtung der Ausführungen unter Punkt (g) auf Seite 18. Man habe die Befürchtung, dass durch die Gründung einer Gesellschaft der Bezirksvertretung Mengede die Einflussnahme auf Entscheidungen genommen wird, z.B. das Gewerbegebiet Groppenbruch. Dies ist inakzeptabel.
Für die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI ist es nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Themen in der Vorlage behandelt wurden. Als Beispiel führt sie hierzu das Thema „Fredenbaumpark“ an. Insgesamt seien einige Themen sehr detailliert behandelt worden, aber andere sind ihrer Meinung nach überflüssig bzw. nicht nachvollziehbar.
Die AfD erklärt, dass die Vorlage sehr umfangreich sei und viele Aspekte davon aktuell nur zur Kenntnis zu nehmen seien, um zu einem späteren Zeitpunkt darüber zu beraten. Darüber hinaus wird ergänzt, dass die Stadt Dortmund durch die Corona-Krise erhebliche wirtschaftliche Einbußen hat. Zum Beispiel durch verminderte Gewerbesteuereinnahmen. Ebenso hätte die Bezirksvertretung ca. 17.000 EUR für Aufwandsentschädigungen einsparen können, wenn man sich darauf geeinigt hätte, nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister einzusetzen. Des Weiteren wurden 15 neue Mitarbeiter für die Service- und Präsenzdienste eingestellt. Die AfD wird der Empfehlung zustimmen.
Die CDU-Fraktion schließt sich den Ausführungen der SPD-Fraktion an und merkt an, dass es eine andere Möglichkeit geben muss, die politischen Gremien zeitnah zu informieren.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den oben gemachten Anmerkungen einstimmig bei drei Enthaltungen (FDP und Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI):
1. die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis zu nehmen.
2. die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz zu beschließen und die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung zu stellen.
3. die Verwaltung zu beauftragen, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. die Verwaltung zu beauftragen, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.
Weiterhin liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vom 30.11.2020 vor:
Corona-Exit Programm
Bezug: Drucksache Nr. 18752-20
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 03.12.2020 wird der Fachausschuss die im Betreff genannte Vorlage empfehlen müssen.
Mit Beginn der Corona-Pandemie haben die seitens des Gesetzgebers aber auch der Verwaltungsspitze getroffenen Regelungen maßgeblichen Einfluss auf die Arbeitsweise der Verwaltung. Die Arbeitswelt hat sich einschneidend verändert. Digitalisierungsprozesse werden vorangetrieben, um die Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig zu machen.
Um die Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten, mussten eine Vielzahl von Fachbereichen neue Wege gehen. Was jahrelang vermeintlich nicht gestalt- und umsetzbar war, zeigt sich nunmehr als die vernünftigste Lösung.
Der Personalrat hat in der Vergangenheit mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass publikumsintensive Bereiche wie die Bürgerdienste, das Sozialamt und das Ordnungsamt neben den persönlichen Vorsprachen auch mit Terminvergaben arbeiten sollten. Dieses sei nicht nur beschäftigtenfreundlich, sondern insbesondere bürgerfreundlich.
Daneben können Effekte wie kurze Wartezeiten und kleinere Wartebereiche erzielt werden. Anstelle der Schaffung von Wartebereichen sollte der Fokus bevorzugt auf die Einrichtung von Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung der Arbeitsstättenverordnung liegen.
Von daher regt der Personalrat dringend an, an der derzeitigen Form der Terminvergaben festzuhalten bzw. bei Bedarf die Terminschienen auszuweiten.
Der Personalrat schließt sich ferner den Ausführungen zur Schaffung von weiteren 15 Stellen im Service- und Präsenzdienst (SuPD) an. Nach den Ausführungen der Verwaltung ist beabsichtigt, die zusätzlichen Mitarbeitenden an verschiedenen Standorten unterzubringen. Zur Einhaltung der coronabedingten Hygienevorschriften sollen die Abläufe in der Abteilung angepasst werden. Der Personalrat geht davon aus, dass eine rechtzeitige formale Beteiligung noch erfolgen wird.
Insgesamt steht die Verwaltung auch in den nächsten Wochen und Monaten vor großen Herausforderungen, denen sich alle Akteure stellen müssen. So muss bei Bedarf der Personalkörper kurzfristig verstärkt werden. Ferner ist der Fokus auf die erforderliche technische Ausstattung der Arbeitsplätze zu legen, damit die Verwaltung handlungsfähig bleibt, auch wenn dieses weitere finanzielle Ressourcen binden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schefers
Vorsitzender
Weiterhin liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung am 11.11.2020 vor:
Die SPD-Fraktion stimmt grundsätzlich der Empfehlung zu, wünscht sich aber – gerade im Hinblick auf die akute Situation - eine aktuellere Vorlage.
Die Fraktion B´90/Die GRÜNEN merkt an, dass es die Vorlage sehr detailliert sei. Außerdem bittet sie um Beachtung der Ausführungen unter Punkt (g) auf Seite 18. Man habe die Befürchtung, dass durch die Gründung einer Gesellschaft der Bezirksvertretung Mengede die Einflussnahme auf Entscheidungen genommen wird, z.B. das Gewerbegebiet Groppenbruch. Dies ist inakzeptabel.
Für die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI ist es nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Themen in der Vorlage behandelt wurden. Als Beispiel führt sie hierzu das Thema „Fredenbaumpark“ an. Insgesamt seien einige Themen sehr detailliert behandelt worden, aber andere sind ihrer Meinung nach überflüssig bzw. nicht nachvollziehbar.
Die AfD erklärt, dass die Vorlage sehr umfangreich sei und viele Aspekte davon aktuell nur zur Kenntnis zu nehmen seien, um zu einem späteren Zeitpunkt darüber zu beraten. Darüber hinaus wird ergänzt, dass die Stadt Dortmund durch die Corona-Krise erhebliche wirtschaftliche Einbußen hat. Zum Beispiel durch verminderte Gewerbesteuereinnahmen. Ebenso hätte die Bezirksvertretung ca. 17.000 EUR für Aufwandsentschädigungen einsparen können, wenn man sich darauf geeinigt hätte, nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister einzusetzen. Des Weiteren wurden 15 neue Mitarbeiter für die Service- und Präsenzdienste eingestellt. Die AfD wird der Empfehlung zustimmen.
Die CDU-Fraktion schließt sich den Ausführungen der SPD-Fraktion an und merkt an, dass es eine andere Möglichkeit geben muss, die politischen Gremien zeitnah zu informieren.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den oben gemachten Anmerkungen einstimmig bei drei Enthaltungen (FDP und Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI):
1. die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis zu nehmen.
2. die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz zu beschließen und die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung zu stellen.
3. die Verwaltung zu beauftragen, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. die Verwaltung zu beauftragen, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.
2. beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.
3. beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.
Weiterhin liegt die folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 11.11.2020:
Die SPD-Fraktion stimmt grundsätzlich der Empfehlung zu, wünscht sich aber – gerade im Hinblick auf die akute Situation - eine aktuellere Vorlage.
Die Fraktion B´90/Die GRÜNEN merkt an, dass es die Vorlage sehr detailliert sei. Außerdem bittet sie um Beachtung der Ausführungen unter Punkt (g) auf Seite 18. Man habe die Befürchtung, dass durch die Gründung einer Gesellschaft der Bezirksvertretung Mengede die Einflussnahme auf Entscheidungen genommen wird, z.B. das Gewerbegebiet Groppenbruch. Dies ist inakzeptabel.
Für die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI ist es nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Themen in der Vorlage behandelt wurden. Als Beispiel führt sie hierzu das Thema „Fredenbaumpark“ an. Insgesamt seien einige Themen sehr detailliert behandelt worden, aber andere sind ihrer Meinung nach überflüssig bzw. nicht nachvollziehbar.
Die AfD erklärt, dass die Vorlage sehr umfangreich sei und viele Aspekte davon aktuell nur zur Kenntnis zu nehmen seien, um zu einem späteren Zeitpunkt darüber zu beraten. Darüber hinaus wird ergänzt, dass die Stadt Dortmund durch die Corona-Krise erhebliche wirtschaftliche Einbußen hat. Zum Beispiel durch verminderte Gewerbesteuereinnahmen. Ebenso hätte die Bezirksvertretung ca. 17.000 EUR für Aufwandsentschädigungen einsparen können, wenn man sich darauf geeinigt hätte, nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister einzusetzen. Des Weiteren wurden 15 neue Mitarbeiter für die Service- und Präsenzdienste eingestellt. Die AfD wird der Empfehlung zustimmen.
Die CDU-Fraktion schließt sich den Ausführungen der SPD-Fraktion an und merkt an, dass es eine andere Möglichkeit geben muss, die politischen Gremien zeitnah zu informieren.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den oben gemachten Anmerkungen einstimmig bei drei Enthaltungen (FDP und Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI):
1. die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis zu nehmen.
2. die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz zu beschließen und die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung zu stellen.
3. die Verwaltung zu beauftragen, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. die Verwaltung zu beauftragen, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.
Hierzu liegt vor Empfehlung des Seniorenbeirats vom 26.11.2020:
Der Seniorenbeirat stimmt grundsätzlich der Empfehlung zu. Er kritisiert jedoch ausdrücklich, dass die flächendeckende Schließung der Seniorenbegegnungsstätten keinerlei Erwähnung findet. Der allein hierdurch entstehende Verlust an sozialer Teilhabe mündet schon jetzt in psychischen Belastungen, die nicht ohne Langzeitfolgen bleiben werden. Des Weiteren wird nicht dargestellt, ob die Seniorenbüros Notfallstrategien entwickelt haben und in welcher Form interveniert wird.
Der Seniorenbeirat erwartet, dass bereits heute Szenarien entwickelt werden zur Wiedereröffnung der Angebote und Aktivierung des Ehrenamtes.
Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den oben genannten Anmerkungen einstimmig folgende Beschlussfassung:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.
2. beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.
3. beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.
AMIG, 01.12.2020:
Auf Vorschlag des Vorsitzenden einigt man sich darauf, die Überweisung des Seniorenbeirates zuständigkeitshalber an den Sozialausschuss zu überweisen.
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede und der Überweisung des Seniorenbeirates empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 1 Enthaltung (Die Fraktion Die Partei) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.
2. beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.
3. beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.
Hierzu liegt weiterhin die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:
Die Fraktion B90/Die Grüne lehnt die Vorlage als unzureichend und nichtssagend insbesondere der Punkte 2 -4 ab:
Nach Studium der Vorlage ist kein Exit-Programm zu erkennen. Vielmehr handelt es sich um einen Sachstandsbericht von Fachbereichen der Verwaltung. Es stellt ein Puzzle von einzelnen Maßnahmen und Informationen dar. Exemplarisch wird das Entwicklungskonzept im Fredenbaum genannt, das nichts mit Corona zu tun haben scheint. Das Zukunftsprogramm für Innenstädte taucht in der Vorlage nicht auf.
Die Fraktion Die Linke lehnt die Vorlage ebenfalls ab:
Sie sei unglaublich und vor allem veraltet. Es ist kein Exit-Szenario zu entdecken.
Offenbar wird für neu eingestellte Mitarbeiter im Service- und Präsenzdienst keine Sozialversicherung gezahlt.
Die Informationen zur Stadtinfrastruktur gehören nicht in die Vorlage. Zum Teilhabegesetz ist die Stadt Dortmund die einzige Stadt in der BRD, die ihre Statistik nicht abgegeben hat. Gelder aus dem Teilhabegesetz hätten ausgezahlt werden können. Informationen zur Wirtschaftswachstumsinitiative sind zu einseitig auf die Wirtschaft ausgerichtet. Ein Coronaprogramm ist nicht erkennbar.
Die SPD-Fraktion bittet nochmals um Berichterstattung zur Klärung offener Fragen und schlägt vor, die Vorlage in die kommende Sitzung zu schieben, da ohne Beantwortung der Fragen eine Entscheidung über die Empfehlung für die SPD-Fraktion schwierig sei.
Dies wird kontrovers diskutiert, da der Rat bereits am 17.12.2020 über die Vorlage berät, die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 20.01.2021 stattfindet.
Antrag:
Die SPD-Fraktion beantragt, die Vorlage in die kommende Sitzung mit Berichterstattung zu schieben. Kritik kann auch über die Ratsfraktionen in die Vorlagenberatung des Rates am 17.12.2020 erfolgen.
Der Antrag wird mehrheitlich mit 11 Nein-Stimmen (B90/Die Grünen, Die Linke, Die Partei, FDP) gegen 7 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD und CDU, AfD) abgelehnt, gleichwohl wird die Berichterstattung von allen für erforderlich gehalten.
Die Verwaltung wird dringend zur Berichterstattung in die nächste Sitzung gebeten.
Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 11 Nein-Stimmen (B90/Die Grünen, Die Linke, Die Partei, FDP) gegen 7 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD und CDU, AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die Vorlage ab.
Herr Gebel (Fraktion Die Linke+) teilt mit, dass man seiner Meinung nach insgesamt zustimmen könne, dass die Aktualität der Vorlage jedoch nicht zufriedenstellend sei.
Frau Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt, dass sich die Vorlage in Ihren Augen überlebt habe.
Herr Bohnhof (AfD-Partei) ist ebenfalls der Ansicht, dass die Vorlage sich überlebt habe.
Zu der Einrichtung der 15 neuen Stellen teilt er mit, dass diese nicht ausschließlich für die Überwachung der Corona-Maßnahmen geschaffen werden sollen, sondern die neuen Kolleginnen und Kollegen ebenfalls andere Aufgaben im Service- und Präsenzdienst wahrnehmen sollten.
In Kenntnis des Schreibens des Personalrates, der Empfehlungen der BV Mengede, des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün und der BV Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung dem Rat einstimmig (bei Enthaltung der Fraktion DIE FRAKTION-DIE PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen.
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.
2. beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.
3. beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.
zu TOP 2.2
Sachstand Coronavirus
Herr Uhr (Stadtrat) berichtet mündlich über den aktuellen Sachstand zum Thema und teilt mit, dass man dabei sei, insbesondere das Gesundheitsamt personell zu stärken, damit dort die Aufgaben der Kontaktnachverfolgung und weitere administrative Aufgaben vollzogen werden können.
Zum Stichtag 30.11.2020 habe man dem Gesundheitsamt 175 Unterstützungskräfte zur Verfügung gestellt. Dabei handele es sich unter anderem um studentische Unterstützungskräfte, Mitarbeiter/innen des Deutschen Roten Kreuzes und Erziehende (FABIDO). Weiterhin habe man einen verwaltungsweiten Unterstützungsaufruf mit einer Einsatzzeit bis zum 31.12.2021 gestartet.
Herr Uhr berichtet weiterhin, dass die zugesagten Fördermittel des Landes ebenfalls zur Verfügung stünden. Hierbei handele es sich um eine finanzielle Unterstützung des Landes, um Aushilfskräfte einzustellen. Mit diesen Finanzmitteln sollen weitere 26 externe Unterstützungskräfte befristet eingestellt werden. Weiterhin konnten 12 Landesbedienstete im Rahmen einer Abordnung gewonnen werden und es erfolgte die befristete Einstellung einer Sprachmittlerin. Dazu komme das eigene Personal des Gesundheitsamtes. Hier werde Herr Dr. Renken (Leiter) nochmals eigene 60 Kräfte zur Verfügung stellen um die Pandemie zu bekämpfen. Momentan seien insgesamt ca. 240 Menschen im Einsatz beim Gesundheitsamt, die im Rahmen der Kontaktnachverfolgung und anderen administrativen Arbeiten tätig sind.
Weiterhin werde das Ordnungsamt gestärkt, da viele Regelungen kontrolliert und auch umgesetzt werden müssen. Dafür wurde die Gründung einer Taskforce beschlossen, welche aus 30 Mitarbeitenden bestehe. Hier sei man dabei, die entsprechenden Stellen zu besetzen.
Insgesamt sei die Verwaltung weiterhin stabil und handlungsfähig.
Nach dem ersten Lockdown habe man die Verwaltung wieder hochgefahren auf ein Level gebracht, welches im Moment weiter gefahren werde. Es werde weiterhin nur mit Terminvereinbarungen gearbeitet, allgemeinen Öffnungszeiten gebe es nicht, um die Mitarbeitenden zu schützen.Momentan gebe es innerhalb der Stadtverwaltung nicht viele coronabedingte Abwesenheiten, sodass es bisher keine Schließung von einzelnen Abteilungen oder sogar ganzen Ämtern gegeben habe. Die Fachbereiche seien handlungsfähig.
Zum Thema „Mobile Arbeit“ berichtet Herr Uhr, dass es durch die neue Dienstvereinbarung, welche am 03.09.2020 in Kraft getreten ist, neue Möglichkeiten gebe. Man sei dabei, mehr Lizenzen und auch mehr Geräte zur Verfügung zu stellen. Momentan gebe es ca. 1000 Zugriffe pro Tag von städtischen Mitarbeitenden.
Weiterhin werden in den einzelnen Fachbereichen weiterhin Schichtsysteme genutzt, um die Anwesenheitszeiten zu reduzieren und somit Infektionsketten zu unterbrechen.
Letztlich berichtet er über den Pakt im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), welcher besagt, dass der Bund mit den Ländern vereinbart habe, dass in den nächsten fünf Jahren vier Milliarden Euro an die Kommunen verteilt werden. Davon sollen 3,5 Milliarden in Personal in den Gesundheitsämtern investiert werden. 500 Millionen Euro sollen weiterhin in die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern fließen. Zu diesem Thema gebe es bereits eine Arbeitsgruppe, welche im MAGS eingerichtet sei. Diese Arbeitsgruppe werde vom Städtetag besetzt und unter anderem bestehe sie auch aus Gesundheits- und Personaldezernenten dabei. Die Arbeitsgruppe wurde gegründet, um zu schauen, wie man in NRW Pakt umsetze.
Herr Uhr teilt mit, dass man gespannt sein könne, inwieweit die Stadt Dortmund mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen hier profitieren können, um die Arbeit im Gesundheitsamt attraktiver zu machen und um fachmedizinisches Personal zu verstärken
Insgesamt sei das Thema weiterhin sehr dynamisch und man wird erneut stark gefordert sein, sobald die Impfzentren aufgebaut werden.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
3. Personal
3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes
zu TOP 3.1.1
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 18.12.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19085-20)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig der Dezernatsverteilung und den Vertretungsregelungen ab dem 18.12.2020 zuzustimmen.
zu TOP 3.1.2
Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18839-20)
Herr Nienhoff (CDU-Fraktion) erläutert, dass sich grundsätzlich zeige, dass die Anwendung zu Erfolg geführt habe und bezieht sich hierbei insbesondere auf die in Punkt 4 genannte Zulage in Höhe von 300,00 Euro in der Entgeltgruppe 15 TVöD-V. Der Vollständigkeit halber würde es seine Fraktion interessieren, wie viele der insgesamt 23 Fachärztinnen und Fachärzte bereits in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert sind.
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) informiert über den Vorbehalt seiner Partei zu Punkt 2 der Vorlage. Hier werde allgemein von „Fachkräften“ gesprochen und nicht ausschließlich von Fachkräften im Gesundheitswesen. Seine Fraktion plädiert dafür, zunächst ein interfraktionelles Gespräch bezüglich der Stellen zu führen und dem Punkt 2 an dieser Stelle noch nicht zuzustimmen.
Auszug aus der noch nicht genehmigten 2. Niederschrift des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 28.01.2021
Zu Top 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 03.12.2020
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, dass Protokoll wie folgt zu ändern:
„Seine Fraktion plädiert dafür, zunächst einen aussagefähigen Begriff bezüglich der Stellen zu finden und dem Punkt 2 an dieser Stelle noch nicht zuzustimmen.
Hinsichtlich der Zulagenthematik solle es noch ein interfraktionelles Gespräch geben (Verabredung aus dem letzten APO).
Herr Jödicke (Personal- und Organisationsamt) teilt zunächst mit, dass die 23 Fachärztinnen und Fachärzte bereits in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert seien.
Weiterhin führt er aus, dass sich die Vorlage auf Fachkräfte im öffentlichen Gesundheitswesen beziehe. Grundsätzlich lasse die Arbeitgeberrichtlinie die Zahlung von Zulagen zu. Hier sei der Punkt noch einmal mit aufgeführt worden, damit die Politik darüber entscheiden könne, ob weitere Zulagen gezahlt werden.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) verweist auf die ältere Beschlusslage bezüglich des Zulagewesens und der AT-Verträge in der Verwaltung. Es solle nicht der Eindruck entstehen, dass die älteren Beschlüsse hier unterlaufen werden und bittet dahingehend um Klarstellung durch die Verwaltung. Insgesamt sei man jedoch sehr zufrieden mit der Vorlage und damit, dass das Fachpersonal stark profitiere. Mit Blick auf die Coronapandemie und die zeitliche Befristung dieser Zulage wird die Vorlage von der CDU-Fraktion mitgetragen. Weiterhin könnte die Zulage helfen, Personallücken zu schließen.
BM Schilff (SPD-Fraktion) erläutert, dass die SPD-Fraktion die Vorlage ausdrücklich begrüße. In den vergangenen Jahren habe man sich oft mit dem Fachkräftemangel beschäftigt, allerdings konnte man die Lücken nicht füllen. Dies lag zum einen daran, dass es wenige Arbeitsmediziner/Innen gebe und diese dann nicht bereit seien, für die Bezahlung im öffentlichen Dienst zu arbeiten. Man sei jetzt auf dem richtigen Weg.
Herr Gebel (Fraktion Die Linke +) wünscht sich eine Klarstellung im Protokoll und würde sodann der Vorlage zustimmen.
Herr Gurowietz schließt sich Herrn Gebel an und erläutert, dass man dann auch den anfänglichen Einwand zurücknehmen würde.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Man habe es nicht so gesehen, dass andere Bereiche betroffen sind, sondern ausschließlich Fachärztinnen und Fachärzte. Dies sei eine gute Lösung, da man lange dafür gekämpft habe, dass man Fachpersonal in diesem Bereich bekommt.
Herr Uhr (Stadtrat) stellt klar, dass es hier ausschließlich darum gehe, die bereits vorhandene Zulage weiterhin befristet für zwei Jahre an die Fachärztinnen und Fachärzte zu zahlen. Es gehe nicht darum, weitere Berufsgruppen mit Fachkräftezulagen zu bedienen.
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, warum die Zulage befristet gezahlt werden soll. Für die Gewinnung der Fachkräfte sei es sinnvoll, diese Zulage unbefristet zu zahlen.
Herr Uhr verweist zunächst auf die Arbeitgeberrichtlinie des KAV welche bis zum 31.12.2022 befristet sei. Die Befristung der Zulage hier ergibt sich aufgrund des Doppelhaushaltes.
Frau Dr. Tautorat (Vorsitzende) fragt nach, seit wann die Zulage an Fachärztinnen und Fachärzte im Gesundheitswesen gezahlt wird.
Herr Jödicke teilt mit, dass die Zulage seit etwa 3-4 Jahre gezahlt wird.
Frau Dr. Tautorat erläutert, dass im Hinblick auf den arbeitsmedizinischen Dienst, den man aufgegeben habe, weil man keine Fachärztinnen und Fachärzte bekommen könne, schon hätte gezahlt werden sollen.
Herr Uhr erläutert, dass Stellen für den arbeitsmedizinischen Dienst in EG 15 mit Zulage ausgeschrieben waren, es jedoch keine Bewerber/Innen gab.
Frau Dr. Tautorat teilt ihre Verwunderung darüber mit, dass der Marburger Bund nicht bereit sei, Ärztinnen und Ärzten im öffentlichen Dienst den Ärztetarif zu zahlen, denn damit wäre das Problem bereits gelöst gewesen. Abschließend sei sie gespannt, wie die Bewerbungslage in Zukunft aussehen wird.
Im Anschluss an die Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Rahmenbedingungen zur weiteren Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund zu beschließen:
1. Grundsätzlich werden weiterhin keine Zulagen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund gewährt.
2. In begründeten Einzelfällen ist die Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften zulässig. Dem Verwaltungsvorstand und dem Ausschuss für Personal- und Organisation sind Vorlagen für neu definierte Berufsgruppen zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass ab dem 01.01.2021 weiterhin neu einzustellenden Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst eine Fachkräftezulage auf Basis der Arbeitgeberrichtlinie VKA vom 11.11.2011 (in der am 19.09.2020 von der Mitgliederversammlung der VKA verlängerten Fassung vom 17.04.2018) in Höhe von 500,08 Euro, zunächst befristet bis zum 31.12.2021, erhalten.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bereits beschäftigte Fachärzt*innen im Gesundheitsdienst die Zulage im Rahmen der Besitzstandswahrung in Höhe von 500,08 Euro weiterhin erhalten. Eine Zulagengewährung für den Personenkreis der Ärzt*innen ohne Fachärzteausbildung wird ausgeschlossen.
5. Die Zahlung der Zulage wird nicht an tarifliche Erhöhungen angepasst.
6. Die Zahlung der Zulage gilt sowohl für Bestands- als auch für neu eingestellte Fachärzt*innen, solange die Arbeitgeberrichtlinie VKA anwendbar ist oder die Tarifvertragsparteien eine anderweitige tarifliche Regelung treffen.
zu TOP 3.1.3
Neue Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19053-20)
Frau Hülsmann (Personal- und Organisationsamt) stellt die neue Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit vor. Die Powerpointpräsentation ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) merkt an, dass in den im Vorfeld versandten Unterlagen zwei Seiten fehlen und diese somit nicht vollständig seien.
Auszug aus der noch nicht genehmigten 2. Niederschrift des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 28.01.2021
Zu Top 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 03.12.2020
Herr Bohnhof (AFD-Fraktion) bittet darum, die Niederschrift der 1. Sitzung des Ausschusses für Personal Organisation und Digitalisierung wie folgt zu ändern:
Herr Bohnhof (AFD-Fraktion) merkt an, dass in den im Vorfeld versandten Unterlagen vier Seiten fehlen und diese somit nicht vollständig seien.“
Eine erneute Vorlage wird für die nächste Sitzung zugesagt.
Aufgrund der fehlenden Unterlagen verschiebt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die Kenntnisnahme der die Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit auf die nächste Sitzung.
zu TOP 3.1.4
Personal- und Organisationsbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18872-20)
Herr Müller (11/FBL) stellt den Personal- und Organisationsbericht 2020 anhand einer Präsentation vor. Diese ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.
Herr Gebel (Fraktion DieLinke+) bedankt sich für den Bericht und die Präsentation und äußert den Wunsch, dass diese nach Möglichkeit dem Protokoll beigefügt werde. Über die Einleitung zum Thema Gleichstellung im Bericht habe er sich besonders gefreut, da dort allgemein von Geschlechtergerechtigkeit gesprochen werde und er dies sehr sympathisch finde.
Frau Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) bedankt sich ebenfalls für den Bericht.
Bezogen auf die dargestellte Alterspyramide stelle sie fest, dass es wenige Beschäftigte gebe, die älter als 62 Jahre alt sind. Dies sei in ihren Augen ein Hinweis darauf, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz stark an Bedeutung gewinne. In den nächsten Jahren müssen die Menschen bis zum 67. Lebensjahr arbeiten und genau diese Menschen brauche man auch in der Stadtverwaltung. Wenn fast 50 Prozent der Beschäftigten in den nächsten 15 Jahren die Stadtverwaltung altersbedingt verlassen werden, sei es wichtig dafür zu sorgen, dass die älteren Beschäftigten so lange wie möglich bleiben können. Weiterhin bezieht sie sich auf die Geschlechtssteriotype „Auswahl- und Berufswahlentscheidung“, welche auch bei der Stadt zu erkennen sei. Umso besser fände sie es, dass Ansätze zu erkennen seien, die dagegen wirken. Es gebe spezielle Angebote für Mädchen und Jungen, um sie an nichttypische Berufe heranzuführen, was sehr begrüßenswert sei. Sie würde sich an dieser Stelle für die Zukunft wünschen, dieses Thema als Arbeitsschwerpunkt im Blick zu behalten. Bezogen auf die Beförderungen teilt sie mit, dass die Frauen hier unterrepräsentiert seien und erbittet dafür eine Erklärung.
Herr Müller erläutert, dass man über Personal- und Organisationskonzepte eine jährliche Zusammenstellung erarbeite. Dort werde erläutert, was für das Folgejahr personell in einem Amt geplant sei. In diesen Konzepten gebe es immer die Passage unter dem Thema Gleichstellung, was beabsichtigt sei, um Frauen zu fördern und welche Instrumente dabei eingesetzt würden. Er teilt mit, dass er immer der Meinung gewesen sei, dass sich herauswachsen werde, dass es eine Gleichstellung bei den Beförderungen gebe, dies habe sich bisher noch nicht bewahrheitet. Er werde den Auftrag mitnehmen und über das Controlling in Detailanalysen gehen um deutliche zu machen, was genau hier die Ursachen seien.
Frau Stackelbeck ergänzt, dass die Gleichstellung bei Tarifbeschäftigten vorhanden sei und sich ihr Einwand hauptsächlich auf die Beamtinnen und Beamten bezieht.
Herr Müller sagt zu, die Ursachen zu analysieren.
BM Schilff (SPD-Fraktion) bedankt sich für den Bericht und den ergänzenden mündlichen Vortrag. Ihm sei aufgefallen, dass der Anteil an den Beschäftigten im Alter von 54 bis 60 Jahren besonders hoch sei. Durch die gesteigerten Einstellungszahlen in Höhe von 398 sei man nun auf einem sehr guten Weg. Das Personal müsse dauerhaft gesteigert werden, da sich auch die Aufgaben erhöht haben, nicht nur durch die Pandemie, sondern in allen Bereichen. Er fragt nach, ob die hohe Zahl an Einstellungen dauerhaft auf diesem Niveau gehalten werden können.
Herr Müller erläutert, dass die Zahl von 398 bedarfsgerechnet ermittelt worden sei. Mit den Ämtern werden zum Jahresanfang Personal- und Organisationskonzepte entwickelt und unter Umständen führe man auch eine Personalbemessung durch. Daraus gewinne man die Erkenntnisse, welches Fachpersonal in den nächsten 2-3 Jahren eingestellt werden müsse und auch, in welchen Ausbildungsberufen man Einstellungen vornehmen müsse. Wenn die Verwaltung bei dem augenblicklichen Stand bliebe, würde die Zahl der Ausbildungskräfte voraussichtlich auch gleich bleiben.
Frau Spiekermann (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach der Strategie der Personalentwicklung. Bezogen auf die Alterspyramide fragt sie an, was strategisch angedacht wird, um die Anzahl der Vollzeitäquivalente mit Hilfe von Digitalisierung, Anpassung und Homogenisierung von Prozessen niedriger zu halten?
Herr Müller teilt mit, dass man momentan Bedarfe im Bereich der Digitalisierung habe. Hierfür bräuchte man zunächst Fachkräfte, damit die Digitalisierung entsprechende Arbeitsabläufe optimieren könne.
Herr Vogeler (CDU-Fraktion) fragt nach, ob die erwähnten Kernprozesse erst im Zuge der Corona-Pandemie definiert wurden oder ob dies schon in der Vergangenheit gemacht worden sei.
Herr Müller erläutert, dass die Kernprozesse (oder auch A-Prozesse) bereits vor ca. 12 Jahren von der Landesregierung mit der Hilfe von verschiedenen Hochschulen definiert worden seien. Dies sei zwischenzeitlich unterbrochen worden. Die kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltung (KGST) in Köln habe sich mit Experten zusammengesetzt eine Darstellung von Kernprozessen als Hilfestellung für die Verwaltungen entwickelt. Diese liege nun seit 2 - 3 Jahren vor und auf dieser Grundlage habe man dann aufgebaut. Man sei aktuell mitten in der Diskussion, was A-Prozesse seien. Mit den Fachbereichsleitungen sei man sich soweit einig, dass eine Umschichtung des Personals zwischen verschiedenen Fachämtern nicht stattfinden solle und man zunächst versuche, bei Bedarf innerhalb des Fachbereiches Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umzuschichten.
Frau Schultze (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) fragt bezogen auf die Demographie nach, ob es eine langfristige Strategie gebe, wie man in Zukunft den Altersbauch verhindern möchte.
Herr Müller erläutert, dass diese Diskussion bereits in der Vergangenheit im Mittelpunkt gestanden habe. Man versuche, über die Einstellung von Fachkräften dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Weiterhin sei man im Bereich Marketing akribisch und trete zum Beispiel mit Arbeitgeberkampagnen in der Öffentlichkeit auf.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) bezieht sich noch einmal auf die Ausbildungszahlen. Hier habe man seiner Meinung nach insgesamt zu spät reagiert, weshalb es zu einem Ungleichgewicht im Altersaufbau komme. Bei dem erläuterten Altersaufbau gehe mit einem Schlag sehr viel Wissen verloren, hier müsse gerade in den Bereichen Wissensmanagement und Personalentwicklung dauerhaft gehandelt werden. Weiterhin sollten die Fachämter ihre Bedarfe frühzeitig und ehrlich melden.
Herr Uhr (Stadtrat) hebt die Rekordzahl von fast 400 Auszubildenden hervor. Junge Menschen bekämen in 60 Ausbildungsberufen eine qualifizierte Ausbildung und im Anschluss eine tolle berufliche Perspektive. Hiermit versuche man auch, Bedarfe zu decken, damit nicht extern eigestellt werden müsse. Trotzdem werde man an Grenzen stoßen, da die Ausbildungskapazität mit diesen 400 Stellen ausgereizt sei. Wenn sich der Fachkräftemangel weiterhin gleichbleibend verhält und der demographische Wandel im Verlauf nicht verändert, werde man nicht mehr über den notwendigen personellen Umfang verfügen. Hier müsse man sich dann selbst anders organisieren, um die Arbeit weiterhin zu schaffen und auch kundenfreundlicher und serviceorientierter zu sein. Man werde unter Druck geraten, sich aufzustellen und die Digitalisierung zu nutzen und da einzusetzen, wo man keine Ressourcen mehr bekomme, da der Markt diese nicht hergebe.
Herr Schefers (Personalrat) berichtet, dass es aus Sicht des Personalrates ebenfalls sehr positiv vermerkt worden sei, dass die Ausbildungszahlen erhöht wurden.
In Bezug auf die Meldungen der Bedarfe aus den Fachbereichen erläutert er, dass diese seiner Meinung nach sehr gut eruiert seien und auch mit Personalbemessungen hinterlegt seien. Er gibt zu bedenken, dass man innerhalb des Ausschusses auch überlegen könne, welche Standards in der Stadtverwaltung heruntergefahren werden können.
Herr Schilff erläutert, dass man in der Vergangenheit vor der Situation gestanden habe, dass man aufgrund des Haushaltes nicht in der Lage war, etwas für die Beschäftigten zu tun.
Weiterhin habe man der Fehleinschätzung unterlegen, dass man als Kommune keine weiteren Aufgaben dazu bekomme. Insgesamt sei die Einführung eines Personal- und Organisationsdezernates als sehr positiv zu betrachten und einer großen Stadtverwaltung angemessen.
Frau Stackelbeck erläutert, dass der Bedarf von ca. 400 Auszubildenden bereits vor Jahren bekannt war. Aufgrund des Haushaltes sei dieser Bedarf jedoch nicht gedeckt worden. Jetzt sei man besser aufgestellt.
Frau Dr. Tautorat erläutert abschließend ebenfalls, dass die Gründung eines Personaldezernates ein großer Gewinn für die gesamte Stadtverwaltung sei.
Im Anschluss an die Diskussion nimmt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung den Personal- und Organisationsbericht 2020 zur Kenntnis.
zu TOP 3.1.5
Sachstand zum Konzept „Gute Personalarbeit! Qualitätssicherung der Ausbildung“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18766-20)
Herr Vogeler (CDU-Fraktion) bedankt sich im Namen seiner Partei für die Vorlage.
Herr Gebel (DieLINKE+) gibt an, dass dem Bericht nicht zu entnehmen sei, ob an der einen oder anderen Stelle nachgesteuert werden musste. Er fragt nach, ob eine solche Nachsteuerung nicht nötig gewesen sei.
Frau Schween (Personal- und Organisationsamt) erläutert, dass es sich hier um einen laufenden Prozess handele. Man müsse dauerhaft am Ball blieben, um die Ausbildungsbedarfe beibehalten zu können, die man aktuell habe. Wenn davon ausgegangen werde, dass jährlich 400 Menschen ausgebildet werden, müsse man die Ausbildungskapazitäten anpassen. Man schaue genau, wie Ausbildungsbedarfe in den nächsten Jahren aussehen und habe dafür bereits diverse Strategien entwickelt.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Sachstand zum Konzept „Gute Personalarbeit! Qualitätssicherung der Ausbildung“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.1.6
Tarifabschluss 2020ff. im öffentlichen Dienst für die Beschäftigten von Bund und Kommunen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19131-20)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt das Ergebnis und die finanziellen Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst zur Kenntnis.
3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 3.2.1
Eigenbetrieb FABIDO - Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege und Regelbetrieb von Kinderstuben in Festanstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18666-20)
Herr Vogeler (CDU-Fraktion) teilt mit, dass nach Ansicht seiner Fraktion die Beratungsfolge nicht ganz optimal sei. Damit die Vorlage jedoch nicht geschoben werden müsse, wird man sich für eine Empfehlung vorbehaltlich der Empfehlung des Fachausschusses, welcher am 11.12.2020 tagt, aussprechen.
Herr Gebel (Fraktion DieLinke+) schließt sich den Ausführungen der CDU-Fraktion an und spricht sich für eine Empfehlung aus.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) schließt sich ebenfalls an
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion ebenfalls gerne eine Empfehlung abgeben würde.
Frau Dr. Tautorat (Vorsitzende) teilt mit, dass sie ebenfalls Mitglied im Kinder- und Jugendausschuss sei und sie sehr froh über diese Vorlage sei. Das Kinderstubenmodell wurde für besondere Bevölkerungsgruppe initiiert und es habe sich bewährt. Sie empfinde es als sehr positiv, dass dieses Modell in den Regelbetrieb aufgenommen werde.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, (gegen die Stimme der AFD-Fraktion) die Ausführungen des Eigenbetriebs zur Kenntnis zu nehmen und folgenden Beschluss zu fassen:
1.1. die Überführung der drei Kinderstuben Südosteuropa (SOE) in den Regelbetrieb.
1.2. die Aufhebung des Projektcharakters der Kinderstuben SOE und die Entfristung der bereits 10,00 vzv eingerichteten Stellen.
2.1. den Betrieb von 5 Kinderstuben in Festanstellung.
2.2. die Einrichtung von 15,00 vzv. Planstellen auf Dauer für diese 5 Kinderstuben
zu TOP 3.2.2
6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2020)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18682-20)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den 6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand 31.08.2020 zur Kenntnis zu nehmen und die im Sachstandsbericht dargestellten Verschiebungen von Maßnahmen aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ in den städtischen Haushalt zu beschließen.
zu TOP 3.2.3
Parkraumkonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18751-20)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und folgendes zu beschließen:
1. die Umsetzung des Parkraumkonzeptes PHOENIX See und die zeitgleiche Einführung der Bewohnerparkzone „Weingartenstraße“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 98.000,00 €.
2. eine zusätzliche 0,18 vzv. Planstelle im Rechtsamt (E9b TVöD).
3. vier zusätzliche Planstellen im Ordnungsamt (E6 TVÖD zzgl. Sachkosten).
zu TOP 3.2.4
Einrichtung von vier Planstellen zur Konzeption, Aufbau und Betrieb eines „Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlagers und Logistik“ bei der Feuerwehr Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18836-20)
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion grundsätzlich immer dafür sei, die Feuerwehr bei Maßnahmen und Aufgaben zu unterstützen. Der Katastrophenschutz sei eine wichtige Aufgabe, allerdings erkenne er nicht, warum für den Aufbau eines Lagers, der zeitlich begrenzt ist, dauerhafte Stellen eingerichtet werden müssen. Hierzu wünsche er sich weitere Informationen. Weiterhin wisse man bereits, dass bis Ende 2021 noch weitere personelle Ressourcen erforderlich sind. Er schlägt vor, dass man bei Zeiten gemeinsam über die hier genannten und auch die weiteren erforderlichen Stellen befindet.
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass seine Fraktion es ebenfalls für sehr wichtig halte, Vorsorge für die Bevölkerung für Notlagen zu treffen. Man habe jedoch Schwierigkeiten, die genannten 4 Planstellen einzuschätzen. In der Vorlage werde mitgeteilt, dass die Personalbemessung noch nicht abgeschlossen sei. Seine Fraktion möchte die Vorlage in den Rat durchlaufen lassen. Dann könnte die Personalbemessung bis zur Ratssitzung abgeschlossen sein und eventuell könnte man sich bis dahin auch mit anderen Städten vergleichen.
Weiterhin teilt er mit, dass es ein Warenwirtschaftssystem, welches hier eingesetzt werden solle, bei der Stadtverwaltung bereits gebe. Fraglich sei, ob dieses hier zum Einsatz kommt, um Schnittstellen zum Beschaffungsamt, Rechnungswesen, Dokumentenmanagement und zum Archiv zu bedienen.
Er erläutert, dass der Katastrophenschutz auch Landesaufgabe sei. Im Innenministerium gebe es ein dafür zuständiges Dezernat. Er möchte deshalb wissen, ob sich das Land an den Kosten für den Aufbau und Betrieb beteiligen wird.
Herr Happe (Feuerwehr Dortmund) erläutert, dass im Rahmen der Flüchtlingskrise 2015 umfangreiche Materialien zur Unterbringung der Flüchtlinge angeschafft wurden. Diese Materialien wurden in Hallen und an anderen Stellen untergebracht. Man habe ca. 1000 Betten beschafft sowie Spinde, Geschirr und Besteck, damit Geflüchtete minimal aber ausreichend versorgt werden können. Für genau solche Situationen brauchte man ein Lager, welches aktuell in der Bünnerhelfstraße untergebracht sei. Dort seien diese Materialien eingelagert und werden bei Bedarf gemeinsam mit dem Fachbereich 50 ausgegeben und auch wieder zurückgenommen, wenn eine Unterbringung zum Beispiel zurückgebaut wird.
In der Pandemielage gab es ähnliche Situationen für die Feuerwehr. Zum Beispiel gab es plötzlich kein Desinfektionsmittel und die dafür benötigten Flaschen mehr. Gerade in Schulen und Kitas wurde Desinfektionsmittel dringend benötigt. In dem besagten Lager in der Bünnerhelfstraße wurden Container angeliefert. Dort habe die Feuerwehr dann das gelieferte Desinfektionsmittel in kleine Flaschen umgefüllt und an Schulen und Kitas geliefert.
Er teilt weiterhin mit, dass man solche Notsituationen inzwischen ca. zwei Mal im Jahr erlebe (Beispiel Hannibalräumung). Die Stadt brauche ein Lager. Man habe als Feuerwehr einen rechtlichen Auftrag (Feuerschutzgesetz) und in einem Erlass des Landes NRW sei ebenfalls niedergeschrieben, dass man als Kommune verantwortlich sei, mindestens ein Prozent der Bevölkerung im Evakuierungsfall ausstatten zu können. Dazu möchte man als Feuerwehr das vorhandene Lager weiter betreiben und optimieren. Man möchte aber auch gemeinsam mit FB 23 ein neues angemessenes Lager in der Seilerstraße unterbringen. Grundstücksfindung und Machbarkeitsstudie habe man schon abgeschlossen.
Herr Happe erläutert, dass die Kosten für die Anmietung des Gebäudes Bünnerhelfstraße immens seien. Das Lager an der Seilerstraße hingegen würde sich in kurzer Zeit amortisieren, weil es keine hohen konsumtiven Kosten anfallen würden.
Weiterhin teilt er mit, dass man ein Warenwirtschaftssystem benötige, da man momentan noch händische Tabellen auf dem PC führe. Man analysiere momentan weitere Warenwirtschaftssysteme von anderen Feuerwehren und aus der Stadtverwaltung.
Bezüglich der Kostenübernahme durch das Land müsse er sich selbst informieren.
BM Schilff (SPD-Fraktion) erläutert, dass seine Fraktion die Vorlage bereits heute empfehlen könne, man schließe sich aber der Meinung im Ausschuss an und würde die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen lassen. Er verweist noch auf die Bombenräumung im Klinikviertel im letzten Jahr. Solche Situationen werden seiner Meinung nach nicht weniger werden. Er sehe die Erforderlichkeit, ist aber auch der Auffassung, dass es sich hier um eine originäre Aufgabe des Landes handelt. Daher bittet auch er um Klärung, ob das Land Geld zur Verfügung stellt.
Herr Vogeler (CDU-Fraktion) teilt mit, dass es sich für seine Fraktion so lese, als würde man die bereits vorhandenen befristeten Stellen entfristen wollen. In diesem Zusammenhang könnten sie heute zwar eine Empfehlung aussprechen, auch seine Fraktion würde sich dann aber der Mehrheit anschließen und die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.
Herr Bohnhof ist noch nicht überzeugt. Er bittet zur Ratssitzung weitere schriftliche Informationen vorzulegen und die noch offenen Fragen beantwortet zu bekommen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage über die Einrichtung von vier Planstellen zur Konzeption, Aufbau und Betrieb eines „Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlagers und Logistik“ bei der Feuerwehr Dortmund im Bereich 37/3 und die damit verbundenen personellen und finanziellen Auswirkungen ohne Beschluss zur weiteren Beratung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
zu TOP 3.2.5
Findungskommission bei der Personalauswahl für die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19219-20)
Frau Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) verweist auf die Diskussion aus dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa vom Vortag und bittet darum, dass man sich der Empfehlung des Fachausschusses anschließt. Es wurde beschlossen, dass der Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 die Grünen mit in die Beschlussfassung aufgenommen werde. Sie erläutert den Inhalt des Antrages, welcher heute jedoch den Mitgliedern des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung nicht vorliegt.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) ergänzt, dass die Beschlussfassung im entsprechenden Fachausschuss einstimmig war. Die CDU-Fraktion würde sich dem Ausschuss anschließen und heute ebenfalls eine Empfehlung abgeben.
Frau Spiekermann (Fraktion FDP/Bürgerliste) verweist ebenfalls auf den Fachausschuss vom Vortag und fragt nach, ob der Arbeitsauftrag an den eingesetzten Headhunter im laufenden Verfahren rechtssicher sei. Sie bittet hierzu um eine Stellungnahme der Verwaltung.
Herr Waßmann teilt dazu direkt mit, dass dieser Wunsch bereits gestern geäußert wurde. Eine Stellungnahme der Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung sei bereits zugesagt.
Frau Dr. Tautorat (Vorsitzende) schlägt vor, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen, da bis dahin ebenfalls die Stellungnahme der Verwaltung vorliege.
Frau Stackelbeck bezieht sich auf die Frage der Fraktion FDP/Bürgerliste und teilt mit, dass die Rechtssicherheit gegeben sei. Man könne gerne eine Rechtsauskunft einholen, sie sei sich jedoch sicher, dass es sich hier um ein rechtssicheres Verfahren handelt.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) spricht sich ebenfalls dafür aus, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.
Herr Gebel (Fraktion DieLINKE+)l schließt sich dem an.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage „Findungskommission bei der Personalauswahl für die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund“ ohne Empfehlung an Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
zu TOP 3.2.6
Instandsetzung der städtischen Brückenbauwerke durch das Tiefbauamt - Beschluss des Rechnungsprüfungsamtes vom 27.02.2020, Drucksache Nr. 16342-19
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18979-20)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die folgenden Beschlussvorschläge zur Kenntnis:
a) Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu dem Beschluss in der Ausschusssitzung am 27.02.2020 zur Kenntnis.
b) Die Ausschüsse nehmen davon Kenntnis, dass das Tiefbauamt zur rechtssicheren Auftragserledigung gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt eine konkrete Personalbemessung, einschließlich der erforderlichen Ausstattung (Fahrzeuge, Geräte), durchführen wird.
zu TOP 3.2.7
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 9. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18683-20)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den 9. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2020 zur Kenntnis.
zu TOP 3.2.8
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18684-20)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2020 zur Kenntnis.
zu TOP 3.2.9
Arbeitnehmerüberlassung zur Durchführung von Gebäudereinigungsarbeiten
Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN in der Sitzung vom 10.09.2020
(Drucksache Nr.: 18529-20-E2)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den Fragen informiere ich Sie wie folgt:
Inanspruchnahme Arbeitnehmerüberlassung
Der auslaufende Rahmenvertrag umfasst den Zeitraum 02/2017 bis 01/2021. Die Auswertungen der einzelnen Jahre haben folgende Zahlen zu den Abrufen ergeben:
2017: 1.500 Abrufe (11 Monate)
2018: 1.906 Abrufe (12 Monate)
2019: 1.894 Abrufe (12 Monate)
2020: 1.085 Abrufe (7 Monate)
Durchschnittliche Arbeitsstunden
In dem o. g. Zeitraum wurden insgesamt für 41.228 Tage bzw. 169.386,89 Stunden Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung abgerufen. Im Durchschnitt sind dies 48.396,25 Stunden jährlich.
Vollzeitverrechnete Arbeitsplätze
Die Gesamtstundenzahl entspricht 37,09 vollzeitverrechneten Arbeitsplätzen. In der Gebäudereinigung werden allerdings keine Reinigungskräfte in Vollzeit angestellt. Im Regelfall werden Reinigungskräfte zwischen 4 und 5 Stunden täglich beschäftigt. Legt man aus Vereinfachungsgründen eine tägliche Arbeitszeit von 4,5 Stunden zu Grunde, müssten ca. 66 Reinigungskräfte eingestellt werden, um den ANÜ-Bedarf vollständig zu decken. In Abstimmung mit dem Personalrat wurde bereits eine Aufstockung der Personalreserve veranlasst, um die Kosten der Arbeitnehmerüberlassungen zu senken.
Mit freundlichen Grüßen
Arnulf Rybicki
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Organisation
4.1 IT-Angelegenheiten
zu TOP 4.1.1
Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18828-20)
è hierzu: Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 18828-20-E1)
Der Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit TOP 4.1.2 behandelt.
Hierzu liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
Sehr geehrte Frau Dr. Tautorat, sehr geehrte Ausschussmitglieder,
die Drucksache Nr. 18828-20 vom 18.11.20 wird am 03.12.2020 zunächst in Ihrem Ausschuss behandelt.
Der Personalrat hat dazu folgende Anmerkungen:
Wir halten es für bedenklich, dass in der Drucksache unter „Personelle Auswirkungen“ die dringlich erforderlichen und konkret ermittelten Stellenbedarfe nicht erwähnt werden. Stattdessen soll der wichtige wie kritische Personalbedarf später (also frühestens 2021) in einer gesonderten Vorlage dargestellt werden. Gleichwohl (und das begrüßen wir sehr) wird in dem Abschlussbericht unter Punkt 5 (ab Seite 41) sehr wohl dargestellt, welcher Stellenmehrbedarf pro Maßnahme entsteht.
Für die Umsetzbarkeit von Zielen und die Durchführbarkeit von Maßnahmen ist allerdings wichtig, dass auch dargestellt wird, wie viele der bereits genehmigten Stellen zwischenzeitlich besetzt werden konnten. Relevant für die Ermöglichung einer Aufgabenerledigung kann nur die Anzahl der Kräfte sein, die tatsächlich die zusätzlichen Arbeiten bereits aufgenommen haben!
Ebenso halten wir es für bedenklich, dass unter „Finanzielle Auswirkungen“ die für die Umsetzung von Zielen bzw. für die Durchführung erforderlichen Geldbeträge nicht einmal skizziert werden. Frühestens in der Haushaltsplanung 2022 ff. will man sich des Themas annehmen! Und in der Zwischenzeit – soll da nichts passieren?
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schefers
Vorsitzender
Herr Stadtrat Uhr berichtet mündlich zum Masterplan „Digitale Verwaltung“. Die Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.
Herr Vogeler (CDU-Fraktion) bittet im Namen seiner Fraktion darum, dass es ab jetzt in jeder Ausschusssitzung des APOD einen Sachstandsbericht gibt.
Zum PR-Schreiben teilt Herr Vogeler mit, dass es im AFBL bereits eine Vorlage gegeben habe (Drucksache 19027-20), in der es den entscheidenden Passus gab, dass dem Thema Digitalisierung sukzessive 38,5 weitere Planstellen eigereicht werden sollen. Die Kosten hierfür sollen sich auf drei Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Für die CDU-Fraktion stelle sich hier die Frage, warum diese Planstellen nicht in der Vorlage erwähnt werden, da durchaus bekannt sei, dass für diese Thematik Personal benötigt werde.
Herr Gebel (Fraktion Die LINKE+) wünscht sich ebenfalls eine kontinuierliche Begleitung im APOD. Er erläutert, dass es im Masterplan zwar eine Zusammenarbeit mit der Datenschutzbeauftragten gebe, allerdings fehle ihm die Mitwirkung der Behindertenbeauftragten zum Thema Barrierefreiheit. Er empfiehlt, enger mit dieser zusammenzuarbeiten.
Weiterhin wird im Bericht darauf verwiesen, dass man mit dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) zusammen arbeite. Er wünsche eine Erläuterung, wie genau diese Zusammenarbeit abläuft, da das RPA bisher die Meinung vertreten habe, dass es nicht im Vorfeld beratend oder begleitend zur Seite stehe, da man sonst im Nachgang vor der nachvollziehbaren Problemstellung stehe, die eigene Arbeit kontrollieren zu müssen. Er würde hierzu gerne eine Stellungnahme des RPA erhalten. Er begrüße es weiterhin sehr, dass die DMS-Lösung soweit sei, dass eine Ausschreibung stattfinde. Hierzu würde er gerne erfahren, ob die Ausschreibung plattformunabhängig sei oder ob sie an bestimmte Betriebssysteme gebunden sei. Die Begriffe „Datensouveränität“ oder „Freie Software“ finden sich seiner Meinung nach nicht wieder.
Bezüglich des Beschäftigtenportals berichtet er, dass dieses bei der TU Dortmund sehr weit vorangeschritten sei und man sich dort viel abschauen könne.
Beim Serviceportal vermisse er den Mehrwert. Hier fehle ihm die Möglichkeit, den Verlauf einer Bearbeitung einzusehen. Den Bearbeitungsstand möchte er jederzeit überprüfen können, um gegebenenfalls nachzusteuern. Diese Ziele seien hier nicht vermerkt.
Zum Pilotprojekt Microsoft Teams gibt er zu bedenken, dass es von mehreren Landesdatenschutzbeauftragten als hoch kritisch eingestuft werde, auch wenn es im Vergleich zur Cisco Webex Lösung eine enorme Verbesserung darstelle. Man sollte sich den Schwierigkeiten bewusst sein, mit denen dieses Projekt verbunden ist.
Weiterhin wünsche er sich Erläuterungen zur erwähnten Databox. Er habe eine gleichnamige Website gefunden und möchte wissen, ob es sich hierbei um einen US amerikanischen Anbieter handele, der mit einer Art Cloud arbeite. Sollte dies der Fall sein, wünsche er sich Erläuterungen dahingehend, wie der Anbieter mit den Daten umgehe.
Herr Uhr bedankt sich zunächst für den Hinweis bezüglich der Barrierefreiheit und nehme diesen gerne an. Weiterhin erläutert er in Bezug auf die Thematik mit dem RPA, dass es eine Lenkungsgruppe gibt, in der alle Ämter des Dezernates vertreten sind, sowie auch die Jugendvertretung und der Personalrat. Hier habe man dem RPA frühzeitig angeboten, von Anfang an dabei zu sein. Man sei an vielen Stellen der Meinung, dass man Neuland betreten habe und dabei wäre es hilfreich, wenn das RPA bereits von Beginn an zur Kenntnis nimmt, wie der Entstehungsprozess ist, damit man diesen im Nachgang nicht nachvollziehen müsse. Es sei nicht geplant, dass das RPA aktiv am Prozess teilnehme.
Herr Zilian (10/FBL) bezieht sich zunächst auf die Ausschreibung zur E-Akte und teilt mit, dass man sich im Rahmen der Ausschreibung von Externen beraten lassen habe. Es gebe an dieser Stelle keinen typischen Marktführer. Im Rahmen der Ausschreibung sei eine „Top 5“ ermittelt worden, welche ihre Lösungen demnächst vorstellen werden. Dazu werde man auch über Pilotämter sprechen. Er erläutert, dass die E-Akte ein Thema sei, welches eine große Herausforderung sei und zu den Top 10 Themen gehöre.
Bezüglich der Databox erklärt er, dass es sich hier um einen Clouddienst handele, den man von einem deutschen IT-Dienstleister eingekauft habe. Dieser Clouddienst sei eine Eigenentwicklung, die nichts mit dem US-amerikanischen Raum zu tun habe.
Beim Thema Serviceportal sei es für ihn selbstverständlich, dass man sich als Bürgerin und Bürger nach dem Sachstand seines Antrages erkundigen könne. Das OZG verlange zunächst „nur“, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge online stellen können. Die Herausforderung hierbei sei es, die Fachverfahren mit dem Serviceportal zu verknüpfen, damit der Sachstand eingesehen werden kann.
Frau Spiekermann (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert, dass sie zwar verschiedene Maßnahmen in dem Masterplan erkenne, allerdings keine eindeutige Strategie. Für sie sei die zunächst nötige Infrastruktur wie die Ausstattung mit Glasfaser und WLAN zunächst zwingend notwendig, dies sei allerdings noch keine Digitalisierung. In Schulen zum Beispiel gehöre neben der Ausstattung von WLAN und Hardware auch der entsprechende Support dazu. Ihr fehle die Substanz im Masterplan.
Herr Uhr erläutert, dass man zunächst Zeitziele und Ressourcen bestimme, welche man mit Zeitplänen und Prioritäten hinterlegen müsse. Themen wir Support seien selbstverständlich bekannt und in Bearbeitung. Hierzu gebe es bereits mehrere Vorlagen, allerdings könne man nicht alles zum Thema Support im Masterplan niederschreiben.
Insgesamt setze er sehr auf die Zusammenarbeit mit dem neu gegründeten Ausschuss und auf die neue Komponente D (Digitalisierung).
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) erläutert, dass es sich hier um einen lebendigen und dynamischen Prozess handele. Er kann sich nicht vorstellen, dass die genannten identifizierten 24 Maßnahmen das Ende der Fahnenstange seien um die digitale Zukunft zu meistern. Vielmehr sei es ein Prozess, den die Verwaltung durchlaufen müsse. Er sei der Meinung, dass man insgesamt zu langsam sei. 2018 sei man zur digitalsten Stadt ernannt worden. 2019 gab es dann ein Ranking durch den Bitcomverband, in welchem Dortmund sehr weit vorne lag. In 2020 hat die Stadt Dortmund dann im Bereich „Digitale Verwaltung“ 41 Plätze verloren.
Auch er sei der Meinung, dass Zeitpläne und Prioritätenlisten entwickelt werden müssen. Er gibt an, dass Politik an der Stelle gerne helfen und mitbestimmen möchte.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) geht erneut auf die 38,5 Stellen ein, welche zwar im AFBL besprochen wurden, den APOD allerdings nicht erreicht habe. Er teilt mit, dass solche personellen Entscheidungen auch diesen Ausschuss thematisiert werden müssen.
Die große Herausforderung sei es jetzt für Effizienz zu sorgen. Politik müsse den Masterplan begleiten und die Verwaltung müsse ihn mit Leben füllen.
Herr Uhr geht ebenfalls auf die Stellenbedarfe ein und teilt mit, dass die diese genau qualifiziert und quantifiziert werden. Hierzu werde es eine eigene Vorlage geben, welche dem Ausschuss vorgelegt werde. Zurzeit fänden noch Abstimmungen mit der Kommune statt.
Frau Dr. Tautorat (Vorsitzende) fragt nach, ob der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, welcher für den TOP 4.1.2 vorgesehen ist, direkt mit behandelt werden solle.
Herr Vogeler (CDU-Fraktion) bejaht die Frage und erläutert den als Tischvorlage vorliegenden Antrag.
Tagesordnungspunkt Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025
Beschlussvorschlag
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ein Memorandum zur Digitalisierung 2020
2. Das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 ist das zentrale
Instrumentarium zur Steuerung der Digitalisierungsprozesse in der Stadt. Es stellt die strategische Basis für die dafür anstehenden Projekte und Prozesse dar (Roadmap).
3. Das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 ist dabei von dem
Leitgedanken geprägt, Digitalisierung nicht um ihrer selbst Willen durchzusetzen, sondern um einen Mehrwert für die Stadt, die Stadtverwaltung und die hier lebenden und arbeitenden Menschen zu schaffen.
4. Hierfür nimmt das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 in einer
Binnenperspektive die Stadtverwaltung in den Fokus und in einer Außenperspektive die Stadt selbst. Zielperspektive für 2025 ist eine Stadt Dortmund, die im bundesweiten Vergleich einen der höchsten Digitalisierungsgrade in Deutschland aufweist.
5. Mit Blick auf die Stadtverwaltung nimmt das Memorandum zur Digitalisierung
2020 bis 2025 den Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“ auf und geht darüber hinaus. Folgende Zielsetzungen sind bis 2025 zu verwirklichen:
Nachhaltige Digitalisierung durch Kopplung von Verwaltungsprozessen ohne
Medienbrüche und nicht bloße Schaffung von Portallösungen für die BürgerInnen.
Erste Stadtämter arbeiten vollkommen digital.
Erzielung von Effizienzgewinnen, Verkürzung von Bearbeitungszeiten durch digitalen Dokumentenfluss innerhalb der Verwaltung,
Erleichterte Handhabung der Behördenangelegenheiten für Bürgerinnern und Bürger durch digitale Zugänge und/oder Apps. Mehrsprachige Nutzungsmöglichkeiten. Serviceverbesserung
Nutzung von Digitalisierungseffekten bei der Bewältigung des demographischen Wandels bei der Stadtverwaltung.
Das Dortmunder Systemhaus (Dosys) wird für die operative Umsetzung der Digitalisierungsprozesse zuständig und „denkt“ dabei die nötigen Maßnahmen und ihre Umsetzung. Zur Verdeutlichung dieser Zuständigkeit wird aus Dosys das Amt für Digitales und Informationstechnik (DIGIT).
Berücksichtigung der von EU, Bund und Land vorgegebenen Rahmenbedingungen (z.B. Onlinezugangsgesetz, E-Government-Gesetz NRW, DSGVO).
Datenschutz, Datensicherheit und digitale Barrierefreiheit für die BürgerInnen ist obligatorisch.
6. Mit Blick auf die Stadt selbst dient das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 dazu, den Breitbandausbau, die Digitalisierung der Schulen und den SmartCity-Prozess zu begleiten und zu beschleunigen. Darüber hinaus sind weitere Themenfelder denkbar, wie bspw. die Einrichtung intelligenter Verkehrsleitsysteme oder die Realisierung einer Teststrecke für autonomes Fahren in der Stadt.
7. Das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 bezieht die Stakeholder des Digitalisierungsprozesses mit in den Prozess ein. Stakeholder sind der VV, die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und der Personalrat, das Chief Information/Innovation Office (CIIO), die BürgerInnen der Stadt und weitere vom Digitalisierungsprozess betroffene Personen und Institutionen.
8. Die Verwaltung wird den Mitgliedern des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung, beginnend mit der Ausschusssitzung im März 2021 in vierteljährlichen Projektsitzungen über den Stand der Umsetzung des Memorandums zur Digitalisierung 2020 bis 2025 berichten.
Begründung
Die Digitalisierung ist eines der Kernthemen in den kommenden Jahren für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Dortmund. Mit dem Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 legt der Rat der Stadt den Rahmen zur Ausgestaltung des Digitalisierungsprozesses in der Stadt Dortmund fest. Für die operative Umsetzung des Memorandumsprozesses ist der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung politisch verantwortlich, der damit seiner seit dieser Wahlperiode bestehenden umfassenden Kompetenz für das Thema der Digitalisierung nachkommt.
Herr Gebel teilt mit, dass der Antrag zu kurzfristig vorgelegt wurde. Weiterhin hätte er sich gewünscht, dass man im Vorfeld gemeinsam über einen solchen Antrag beraten hätte.
Inhaltlich müsse seiner Meinung nach noch klargestellt werden, dass dieses Memorandum auf keinen Fall dem Masterplan widerspreche.
Er glaube weiterhin nicht, dass ein solcher Antrag im Ausschuss beschlossen werden könne. Zwar soll durch den Antrag der Masterplan ergänzt werden, seiner Meinung nach wird hier jedoch etwas über den Masterplan gestellt, was in diesem Ausschuss so nicht beschlossen werden könne. Er schlägt vor, den Antrag als eingebracht zu betrachten und an den Rat zu überweisen.
Herr Giebel (SPD-Fraktion) ist überrascht über den Antrag. Er schließt sich dem Vorschlag von Herrn Gebel an und sieht die Zuständigkeit im Rat.
Herr Gurwowietz teilt mit, dass der Antrag dem Wunsch des alten APO entspreche. Der Wunsch der Politik sei es ganz klar, hier mitzugestalten. Seiner Fraktion sei es daher besonders wichtig, dass bei einer Überweisung im Rat über den Antrag befunden werde.
Frau Spiekermann schließt sich Herrn Giebel an. Ihrer Meinung nach gebe es im Antrag Maßnahmen, über die man noch einmal sprechen müsse. Sie bittet auch darum, dass die Fraktionen Gelegenheit bekommen, sich auszutauschen.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) findet es schade, dass man im Vorfeld nicht über den Antrag informiert wurde. Es wäre wünschenswert, wenn dies ein gemeinsamer Antrag gewesen wäre, der aus der Mitte des Ausschusses käme. Er schlägt vor, den Antrag an den Rat zu überweisen.
Herr Waßmann schlägt vor, zunächst über die Vorlage zu befinden und zu beschließen, den Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen an den Rat zu überweisen. Er bittet bereits im Vorfeld darum, dann im Rat eine Entscheidung zu treffen.
Frau Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) schlägt vor, den Masterplan dann ebenfalls nicht zu empfehlen. Aus ihrer Sicht sei der Antrag so mit dem Masterplan verbunden, dass man gemeinschaftlich entscheiden sollte.
Herr Giebel habe noch Klärungsbedarf in Bezug auf den Antrag. Er könne heute noch keine eindeutige Richtung für die Ratssitzung vorgeben.
Herr Gebel schlägt vor, dass sich Fraktionen bereits vor der Ratssitzung zusammensetzen und beraten.
Frau Spiekermann möchte den Masterplan empfehlen und den Antrag an den Rat überweisen.
Herr Heymann schließt sich Frau Spiekermann an und schlägt auch ein Treffen der Fraktionen vor der Ratssitzung vor.
Herr Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion für sinnvolle Ergänzungen des Antrages offen sei und bittet um Entscheidung im Rat.
Im Anschluss an die Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und in Abwesenheit der Fraktion DiePartei, den Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ und die diesem zugrundeliegende digitale Strategie zu beschließen.
Den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen überweist der Ausschuss für Personal, Organisation Digitalisierung an den Rat.
zu TOP 4.1.2
Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19209-20)
hierzu: gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen)
Der Tagesordnungspunkt wurde unter TOP 4.1.1 behandelt.
zu TOP 4.1.3
Masterplan Digitale Bildung
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020
(Drucksache Nr.: 16320-19)
Herr Gebel (Fraktion DieLinke+) erläutert, dass man sich inhaltlich nicht äußern könne, da die entsprechenden Unterlagen zu kurzfristig vorgelegt worden seien. Ein Beschluss dazu könne seiner Meinung nach nicht getroffen werden.
Herr Vogeler (CDU-Fraktion) schlägt vor, die Vorlage ohne Beschluss an den Rat durchlaufen zu lassen.
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) schließt sich im Namen seiner Partei dem Vorschlag von Herrn Vogeler an.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) schließt sich ebenfalls im Namen seiner Partei an.
Herr Gebel bevorzugt, die Vorlage lediglich in die nächste Sitzung des APODs zu schieben und nicht an den Rat durchlaufen zu lassen.
Herr Depenbrock (Digitale Bildung) erläutert, dass der Masterplan „Digitale Bildung“ wenige technische Elemente aufweist und er dieser aus diesem Grund nicht direkt in den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung gegeben wurde.
Es handele sich hier um einen großen Plan und er würde sich freuen, endlich beginnen zu können.
BM Schilff (SPD-Fraktion) ist der Meinung, dass es sich hier derzeit noch um eine Ausnahmesituation handele, da der Ausschuss erst neu gegründet wurde und die Komponente Digitalisierung bei Vorlagenerstellung noch nicht beschlossen war.
Er schlägt vor, die Vorlage zu beschließen und nicht in die nächste Sitzung zu schieben.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) verweist auf die noch ausstehenden Beratungen in anderen Ausschüssen, insbesondere auf die Beratung im Schulausschuss. Sollte dieser der Meinung sein, dass die Digitalisierung ein so starkes Element im Bericht, dass der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung in jedem Fall noch einmal beteiligt werden müsse, sollte es sodann auch nochmal im APOD auf die Tagesordnung kommen. Wenn der Schulausschuss allerdings der Meinung sei, dass das Thema Bildung hier den Schwerpunkt habe, sollte man die Vorlage im Rat zum Abschluss bringen und sie nicht künstlich aufhalten. Er spricht sich dafür aus, die Vorlage ohne Beschluss an den Rat durchlaufen zu lassen.
Frau Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) schließt sich Herrn Waßmann an, würde die Vorlage im APOD jedoch im Anschluss gerne noch einmal zur Kenntnis vorgelegt bekommen.
Frau Dr. Tautorat (Vorsitzende) erläutert, dass ihr die Vorlage bekannt sei. Sie bestätigt Herrn Depenbrock, dass die Digitalisierung lediglich ein Nebenthema sei.
Im Anschluss an die Diskussion lässt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die Vorlage „Masterplan Digitale Bildung“ ohne Beschluss an den Rat durchlaufen.
zu TOP 4.2
Allgemeine Organisationsangelegenheiten
nicht besetzt
5. Mitteilung der Vorsitzenden
nicht besetzt
Dr. Tautorat De Marco Beucke
Voristzende Ratsmitglied Schriftführerin
Präsentation PuO-Bericht 2020.pdf 2020-12-02 Präsentation APO- Masterplan.pdf DV Mobile Arbeit.pdf
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