Niederschrift (öffentlich)

über die 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 10.06.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 20:53 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU) bis 19:45 Uhr
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Weyer (SPD) bis 18:10 Uhr
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr Rm Urbanek (AfD)
Herr RM Thieme (NPD) vom 15.15 Uhr bis 18:15 Uhr

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat bis 18:08 Uhr
Frau Bürstinghaus – Integrationsbeirat bis 16 :30 Uhr
Herr RM Münch – (FBI)

3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Rath - 60/AL
Herr Halfmann 60/stv.AL
Herr Thabe - 61/AL
Herr Stüssel-61
Frau Laubrock- 64/stv.AL
Herr Kröger-67/stv.AL
Frau Nürenberg-67
Herr Hannen-66/stv. AL
Frau Bonan-FB1
Herr Gönen-65
Frau Kulozik-52
Frau Sendke -53
Frau Diekmeyer-6 Dez.-Büro
Herr Kerschek-6/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 6/Dez.-Büro

4. Gäste:
Herr Thelen Fa. Thelen Herr Christochowitz Fa. Thelen
Frau Dr. Haferkamp Fa. Thelen
Frau Prof. Dr. Sachweh Fa. Thelen
Herr Prof. Dr. Schwick FH Dortmund
Herr Brenscheidt IHK Dortmund
Herr Prof. Dr. Grube IHK Dortmund
Herr Altmann Ing- Büro Drees & Sommer


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 10.06.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.05.2020

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17172-20)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2020
(Drucksache Nr.: 17172-20)

2.2 Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17576-20)

2.3 Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17182-20)

2.4 Landschaftsplan Dortmund (Satzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17243-20)
Hinweis: Sie erhalten die Druckstücke im Wege einen reduzierten Sonderversandes

2.5 Sachstand zur Corona-Situation -fachbereichsbezogene Berichterstattung-
Kenntnisnahme
Mündlicher Bericht der Verwaltung

hierzu -> Empfehlung: Hauptausschuss und Ältestenrat aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2020
(Drucksache Nr.: 17495-20)

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Musterresolution des Deutschen Städtetages: "Agenda 2030 - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17321-20)

3.2 Teilhabe durch kooperative Freiraumentwicklung in Ankunftsquartieren (Projekt KoopLab)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17112-20)

3.3 Umplanung der Saarlandstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17506-20)

3.4 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17175-20)

3.5 Stadterneuerungsprogramm „Stadtumbau West - Kielstraße 26“
Hier: Durchführungsbeschluss Abbruch Problemimmobilie Kielstraße 26

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17164-20)

3.6 Stadterneuerung: Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Ausführungsbeschluss über die Herrichtung des Ausweichquartiers inkl. Containerstellung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16523-20)

3.7 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Baubeschluss für eine P+R-Anlage in Dortmund-Kley
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17039-20)

3.8 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Bevorrechtigung von E-Taxen am Dortmunder Hauptbahnhof

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16316-19)

3.9 Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ hier: Umsetzung von zwei Fahrradachsen als Fahrradstraßen (A1.1 und A1.2)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17248-20)

3.10 Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16881-20)

3.11 Sachstand zur Entwicklung der Elektromobilität
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17045-20-E1)
lag bereits zur Sitzung am 06.05.2020 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17045-20-E2)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr;
hier: Ergänzung der Stellungnahme der Stadt Dortmund für den Entwurf des Regionalplans Ruhr um die Flächen Kokerei Hansa, Husener Straße, Speicherstraße und Westfaliastraße

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17051-20)

4.2 Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung (Drucksache Nr.: 17090-20)

4.3 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“ im Bereich östlich der Faßstraße bis Hörder Bachallee/Hörder Burg zwischen der Gastronomie „Treppchen“ bis Bereich Clarissenstraße sowie südlich/südöstlich der Stiftskirche
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Empfehlung (Drucksache Nr.: 17578-20)

4.4 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK); 3. Fortschreibung 2020
Empfehlung (Drucksache Nr.: 17116-20)
lag bereits zur Sitzung am 06.05.2020 vor

4.5 L663n - Weiterbau der OWIIIa
Empfehlung (Drucksache Nr.: 17537-20)

4.6 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Aplerbeck 2030+
Empfehlung (Drucksache Nr.: 17210-20)

4.7 Bauleitplanung: 85. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße
I. Verfahrensstand und städtebauliche Rahmenplanung
II. Einleitung der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hafenquartier Speicherstraße -
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße -
IV. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17115-20)


4.8 Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2017)
II. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2018)
III. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2019)
IV. Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15a des FNP
V. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2009)
VI. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VII.Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VIII.Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
IX. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
X. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XI. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XII.Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
XIII. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
XIV.Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16843-20)

4.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier:
Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17629-20)

4.10 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich tlw. Änderung des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: I. Erweiterung des Geltungsbereichs der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -, II. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Lü 112n, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Beschluss zur Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, V. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17113-20)

4.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 116 - Kleybredde -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 116 - Kleybredde -, II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17122-20)




4.12 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich teilweise Überplanung des Bebauungsplanes Br 116 -Dollersweg-
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss, VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages, VII. Beschluss zum Abschluss vertraglicher Regelungen der Stadtentwässerung zur Herstellung der entwässerungstechnischen Erschließung und zur Erstattung der Baukosten

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17328-20)

4.13 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Mg 115 - Dörwerstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier:
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB,
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB,
III. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB,
IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB,
V. Beifügung einer aktualisierten Begründung,
VI. Satzungsbeschluss.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17238-20)

4.14 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule -
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung), Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17114-20)

4.15 Bauleitplanung; 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B
hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Scoping (§ 4 Abs. 1 BauGB), Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB), Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes -, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B, Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17485-20)

4.16 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 258; Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17295-20)

4.17 Bauleitplanung; 80. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP -ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße- zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17447-20)

4.18 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 244 - Max-Eyth-Straße- und zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier:
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 244 - Max-Eyth-Straße - und zugleich zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 17218-20)
lag bereits zur Sitzung am 06.05.2020 vor

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2020
(Drucksache Nr.: 17218-20)
lag bereits zur Sitzung am 06.05.2020 vor

4.19 Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2019

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17432-20)

4.20 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2020 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17313-20)

4.21 Photovoltaikanlagen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16390-20-E2)
-lag bereits zur Sitzung am 05.02.2020 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16390-20-E3)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Lokale Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost
Empfehlung (Drucksache Nr.: 17438-20)

5.2 Ausbreitung der Salamenderpest
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17180-20-E1)
lag bereits zur Sitzung am 06.05.2020 vor
5.3 Rheinischer Esel - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15264-19-E2)

5.4 Moratorium für den Holzeinschlag
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17726-20)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

6.1 Wanderungsmotivuntersuchung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17434-20)

6.2 Anwendung der 25%-Regel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau
-Stellungnahme der Verwaltung-

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16156-19-E5)

hierzu -> Protokollnotiz aus der AUSW-Sitzung am 05.02.2020
(Drucksache Nr.: 16156-19-E4)

6.3 Geplante „Mieterschutz-Verordnung“ der schwarz-gelben Landesregierung schwächt den Mieter*innenschutz in Dortmund – Resolution zum Erhalt des bestehenden Mieter*innenschutzes
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17702-20)

6.4 Wohnberechtigungsscheine in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 17692-20)

6.5 Geförderter Wohnungsbau
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17787-20)


7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

7.1 Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Umsetzungsmachbarkeitsstudie Zukunftsgarten "Emscher nordwärts" Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16888-20)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2020
(Drucksache Nr.: 16888-20)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2020
(Drucksache Nr.: 16888-20-E1)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.05.2020
(Drucksache Nr.: 16888-20)

7.2 Stadterneuerung
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Verlängerung des Stadtteilmanagements

Empfehlung (Drucksache Nr.: 17289-20)

7.3 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement ab 11.2020
Empfehlung (Drucksache Nr.: 17314-20)

7.4 Städtebauförderprogramm 2021
Empfehlung (Drucksache Nr.: 17435-20)

8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt

9. Angelegenheiten des Büros für internationale Beziehungen und nachhaltige Entwicklung
nicht besetzt

10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

11. Anfragen

12. Informationen der Verwaltung

Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Matzanke benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:
Man einigt sich darauf die Tagesordnung um folgende Themen/Vorlagen zu
ergänzen:

NEU TOP 2.6: „ Erhöhte PCB-Werte in einem Teilraum in Körne“
Mündlicher Bericht der Verwaltung
NEU TOP 3.12: Vorlage: „Gesamtkonzept Zukunft Westfalenpark“; mit Rahmenplan Empfehlung (Drucksache Nr.: 16652-20)

Ablehnung:
Es wird mehrheitlich (bei Gegenstimmen Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) abgelehnt, folgende Vorlage auf die Tagesordnung zu setzen, da diese heute als Tischvorlage vorliegt und somit keine Informations- und Beratungsmöglichkeit hierzu bestanden hat.
"Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) Empfehlung (Drucksache Nr.: 17317-20)

Absetzung :
TOP 6.5 „Geförderter Wohnungsbau“ (Drucksache Nr.: 17787-20)
wurde inzwischen von der Fraktion B‘90/Die Grünen zurückgezogen und ist daher
von der TO abzusetzen.

Weiterleitung:
Auf Bitte von Herrn sB Tietz einigt man sich darauf, die Vorlage unter TOP 4.17 “ Bauleitplanung; 80. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201- ehemaliger Stiftsforum…“ (Drucksache Nr.: 17447-20) heute ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Mit den o.a. Änderungen wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.05.2020

Herr Rm Waßmann bittet zu folgenden drei Tagesordnungspunkten um entsprechende Ergänzungen:

Zu TOP 3.7: „Sachstandsbericht zur Untersuchung des Vollanschlusses Mallinckrodtstraße / OWIIa an die Westfaliastraße Drucksache Nr.: 16518-20)

Hierzu bittet er darum, dass im entsprechenden Beschlusstext deutlicher gemacht wird, dass der AUSW beschlossen habe, die Verwaltung entsprechend zu beauftragen.

Zu TOP 4.4: „Entwurf zum regionalem Mobilitätskonzept für die Metropole Ruhr“ (Drucksache Nr.: 16852-20)

Mit Hinweis auf die hier erwähnte Veranstaltung des RVR mit den Wirtschaftsverbänden bittet er die Verwaltung um entsprechenden Nachtrag über die Erkenntnisse dessen, was dort eingebracht wurde. Diese gemeinsame Stellungnahme bzw. Vereinbarung zwischen RVR und Wirtschaft möge die Verwaltung im Nachgang zur heutigen Sitzung zur Kenntnis geben.

Nachtrag der Verwaltung hierzu:
Auf Nachfrage des Fachbereichs beim für das Regionale Mobilitätskonzept zuständigen RVR wurde mitgeteilt, dass noch keine (gemeinsame) Stellungnahme der Wirtschaftsverbände vorliegt. Da die Frist zur Stellungnahme aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30.09. 2020 verlängert wurde, ist eine Zusendung noch nicht möglich. Sobald dem Fachbereich 61 die Stellungnahme vorliegt, wird sie den Fraktionen zur Verfügung gestellt.




Zu TOP 5.1: „Biodiversitätsnotstand“ Überweisung des Rates (Drucksache Nr.: 16516-20)

Hierzu bittet er, das Protokoll im Zusammenhang mit dem hierzu geführten Dialog über „fehlendes Personal“ , dahingehend zur ergänzen, dass die CDU darauf aufmerksam gemacht habe, dass die Verwaltung mit Blick auf den Haushalt 2020/2021 nicht das notwendige Personal angefordert habe.

Mit den o. a. Ergänzungen wird die Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.05.2020, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17172-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 06.05.2020

Siehe folgende Empfehlung des AWBEWF vom 27.05.2020.

Hierzu liegt vorEmpfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 27.05.2020:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird von den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord gebeten, ihren Antrag als Prüfauftrag zu formulieren.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt einer Änderung zu.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden mündlich geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„• Die Bezirksvertretung spricht sich dafür aus bittet zu prüfen, dass anstatt der zur Verlängerung der H-Bahn, die Stadtbahnlinie U45 von der Haltestelle Hafen über Smart Rhino Zentrum bis zur Wittener Straße (Dorstfeld, Anschluss an U43) zu verlängern verlängert werden kann.

• Begründung: Dadurch ergibt sich auch aus der westlichen Nordstadt und vom Hbf aus eine alternative Verbindung zur Universität mit Umstieg in den Bus an der Wittener Straße. Die Haltestelle Wittener Straße müsste für den Einsatz von Hochflurfahrzeugen erweitert werden. Das neue Quartier wäre durch die Verlängerung der U45 direkt an den Hbf angebunden.“

Anmerkung der Geschäftsführung:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Nachgang zur Sitzung am 07.05.2020 folgende Korrektur ihres Antrages mitgeteilt:

Gemeint ist die U49, die zwischen Bahnhof und Hafen als "Kurzbahnlinie" verkehrt, (leider) derzeit nur zu Stoßzeiten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (Prüfauftrag) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Hierzu liegt vorEmpfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 03.06.2020:

Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt das Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West zur Kenntnis und bittet bei der weiteren Erarbeitung um die Berücksichtigung folgender Punkte:

Des Weiteren regt der Beirat an, eine Vertreterin/einen Vertreter des ehrenamtlichen Naturschutzes zur Erarbeitung der weiteren Planungen im Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ mit einzubeziehen.

Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17172-20- E3):

…zum o.a. Tagesordnungspunkt erfolgte in der Sitzung der BV-InWest am 29.04.2020 der
Hinweis, dass die vorab eingereichten Fragen der Faktionen SPD und Bündnis 90 – Die
Grünen in schriftlicher Form (stichpunktartig) zu beantworten sind. Vor diesem Hintergrund
beantworte ich die Anfragen der Faktionen hiermit wie folgt:

Zu 1. Welche Pläne sind bislang entstanden und der Politik/Öffentlichkeit bekannt?
- Rahmenplan 2016 (StA 61, Hr. Kelzenberg)
- Rahmenplan „Emscher nordwärts“ 2018 (Reicher Haase Assoziierte GmbH)
- Nutzungs- und Strukturplan 2020 (Koschany+Zimmer Architekten, Thelen Gruppe,
Stadt Dortmund), als Teil der Machbarkeitsstudie

Zu 2. Ist eine block- und immobilienbezogene Nutzungsmischung im urbanen Raum
möglich?
- Ja, ist möglich und sogar ausdrücklich gewünscht.
- Für die FH ist keine reine Campus-Lösung vorgesehen, sondern eine Verzahnung/
Vermischung mit den anderen Nutzungen.
- Weitere Qualifizierung der Nutzungsmischung durch einen Realisierungswettbewerb

Zu 3. Inwiefern kann von einer orthogonalen Grundordnung innerhalb des städtebaulichen
Realisierungswettbewerb abgewichen werden?
- Die orthogonale Grundordnung wurde herangezogen, um die verschiedenen
Nutzungsanforderungen an den Raum zu strukturieren. Sie bildete die Grundlage für
die Wirtschaftlichkeitsberechnung um die grundsätzliche Realisierbarkeit
abzuschätzen.
- Im städtebaulichen Realisierungswettbewerb kann davon abgewichen werden.
- Das der Machbarkeitsstudie zugrunde gelegte Strukturkonzept ist nicht der
abschließende städtebauliche Entwurf.
- Der städtebauliche Realisierungswettbewerb soll ergebnisoffen sein.

Zu 4. Für wann (vor der Auslobung oder nach den Ergebnissen des städtebaulichen
Realisierungswettbewerbs) und mit welchem Ziel ist die Bürgerbeteiligung geplant und kann
diese Einfluss auf die Veränderung von Planungsinhalten nehmen?
- Mit SMART RHINO entsteht ein neues Quartier für zeitgemäßes Leben und Lernen,
Wohnen und Arbeiten sowie Freizeit und Gesundheit. Bestandteil dieser Entwicklung
soll eine intensive und frühzeitige Partizipation der Bürgerschaft im Rahmen formeller
und informeller Beteiligungsstrukturen sein.
- Vor dem städtebaulichen Realisierungswettbewerb wird eine Bürgerbeteiligung als
Input für den städtebaulichen Wettbewerb stattfinden.
- Es sind unterschiedliche Beteiligungsformate und Mitwirkungsangebote vorgesehen
(siehe auch Vorlage Drucksache Nr. 17576-20):
o RHINOforum: Experten*innenplattform, die den Gesamtprozess vorbereitet
und während den Entwicklungen begleitet - ein Forum für Zukunftsthemen
und digitale Formate
o RHINOvous: Beteiligungs-, Dialogs- und Informationsplattform mit
Mitwirkungscharakter für die Bürgerschaft
o RHINOtopia: Innovationslabor am Stellwerk 62, temporäre Nutzungen und
Veranstaltungen, temporäres Aushängeschild im Sinne der Ruhr Academy
o Historische Straßenbahn als Verknüpfung von Alt und Neu, mobiler
Informationsort
o Kooperation i. R. weitere Projekte: nordwärts, Masterplan Wissenschaft 2.0,
Ruhr-Konferenz/RAMST, IGA Metropole Ruhr 2027

Zu 5. Werden die städtebaulichen Beiträge mit den Anmerkungen der Bürgerbeteiligung im
Gestaltungsbeirat beraten? Werden andere Beiräte (Nahmobilität etc.) zeitnah eingebunden?
- Vertreter der Beiräte sind als Jurymitglieder in das Wettbewerbsverfahren
eingebunden
- Das Wettbewerbsergebnis wird in den Beiräten behandelt.

Zu 6. Welches zuständige Fachamt führt die Bürgerbeteiligung durch und evaluiert sie und
ist Hauptansprechpartner*in für die verschiedenen Projekte (IGA 2027, SMART RHINO,
Stadtumbau, Ruhr Academy etc.)?
- SMART RHINO
o Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung: StA 1, Michaela Bonan
o Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung: StA 61, Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt, Andreas Biermann
- IGA 2027: StA 67, Stadterneuerung, Projektgruppe IGA
- Stadtumbau: StA 67
- RAMST: StA 1

Zu 7. Inwieweit können Tunnelanlagen (Richtung Huckarde, Richtung Emscherdorf etc.) und
weitere Gebäude (Betriebsratsgebäude, Kantine, Anbau Feldherrnhalle, Stellwerk etc.)
erhalten bleiben? Welche Gebäude hat der Denkmalschutz wie überprüft?
- Für das Emscherschlösschen, die Walzendreherei, die Ilgner-Schaltstation und die
Feldherrnhalle liegt ein „Denkmalpflegerischer Bewertungsvorschlag“ des Büros für
Industriearchäologie (Dipl.- Ing. Rolf Höhmann, Darmstadt) vor.
- Das Emscherschlösschen, die Walzendreherei und die Feldherrnhalle sind als
denkmalwürdig eingestuft. Die Nachnutzung der drei Gebäude ist zu prüfen.
- Das Stellwerk 62 soll temporär als Innovationslabor bis zur IGA 2027 genutzt werden.
- Ein Erhalt weiterer Gebäude ist aus denkmalpflegerischen Gründen nicht zu fordern.

Zu 8. Erhält der See Funktionen (dezentrale Regenrückhaltung, Freizeitnutzung, Mikroklima
etc.) und ist dieser in regenarmen Zeiten ohne Zuspeisung von Trinkwasser realisierbar? Wer
wird Eigentümer*in/Betreiber*in des Sees werden?
- Der See als Bestandteil der geplanten Wasserlandschaft besitzt neben seiner
städtebaulichen Funktion (Aufenthaltsqualität) auch verschiedene klimarelevante
Funktionen und trägt mit zur Ausbildung eines klimaresilienten Stadtquartiers bei.
- So wird durch das offen geführte Wasser der Entstehung von Wärmeinseln
entgegengewirkt.
- Gleichzeitig dienen See und Wasserläufe der Oberflächenentwässerung des Areals mit
Abfluss in die Emscher.
- Bei Starkregenereignissen stehen somit genügend Retentionsräume zur Verfügung –
ein Beitrag zum Hochwasserschutz.
- In niederschlagsarmen Perioden kann zusätzlich Grundwasser aus dem teilverfüllten
Hahnenmühlenstollen zur Auffüllung des Sees gefördert werden.
- Hierzu wurden im Rahmen der Teilverfüllung des Hahnenmühlenstollens die
technischen Vorkehrungen zur Förderung des Grundwassers von der Thelen Gruppe
bereits umgesetzt. Es handelt sich dabei um heute schon notwendigerweise gefördertes
Grundwasser, dass z. Z. direkt in die Emscher geleitet wird.
- Eigentümer/ Betreiber See: wird im weiteren Verfahren geklärt

Zu 9. Welche Altlasten liegen wo und welche Gefahren gehen von ihnen aus?
- Auf Grundlage einer historischen Recherche wurden bisher 121
Erkundungsbohrungen durchgeführt.
- Gemessen an der langen industriellen Nutzungsdauer ergab die chemische Analyse der
Boden- und Bodenluftproben bisher ein eher geringes Belastungsniveau.
- Nutzungsspezifische Schadstoffeinträge konnten nur punktuell festgestellt werden.
- Auch die bisherigen Ergebnisse der Grundwasseruntersuchung zeigen nur geringe, für
derartige Flächen typische Belastungen.
- Hinweise auf konkrete Kontaminationsschwerpunkte sind aus den bislang
vorliegenden Ergebnissen nicht abzuleiten.
- Eine Gefährdung der Umwelt durch Altlasten ist momentan nicht erkennbar.

Zu 10. Ist die im Rahmenplan angedachte direkte Verbindung zwischen West S und Bessemer
Straße nicht mehr vorgesehen? Ist eine Anbindung Dorstfeld S an den Emscherweg denkbar?
Sind großzügige Radwegeanbindung des Areals an die Heinrich-August-Schulte-Straße, die
Emscher und den RS1 denkbar?
- Die Direktverbindung/Grünverbindung zwischen West S und Bessemer Straße soll mit
in den Auslobungstext zum Wettbewerb aufgenommen werden.
- Eine Anbindung Dorstfeld S an den Emscherweg ist zu prüfen.
- Die Radverbindung zum RS1 soll über den Emscherradweg erfolgen.
- Ein Radweg westlich und östlich der Emscher ist wünschenswert.
- Eine Radwegeanbindung an die Heinrich-August-Schulte-Straße im Norden und
Westen (Königsbergstraße/alte Gleistrasse Richtung Hafen) ist vorgesehen.

Zu 11. Ist die H-Bahn Anbindung an den Hauptbahnhof angedacht? An welchen bestehenden
Trassen orientiert sich die neue H-Bahn-Linie durch Dorstfeld sowie Richtung Hauptbahnhof
und Hafen?
- Eine H-Bahn Verbindung bis zum Hauptbahnhof ist nicht vorgesehen.
- Die Anbindung an den Hauptbahnhof ist über die Stadtbahn vorgesehen.
- Die H-Bahn Trassierung ist von Dorstfeld S nach SMART RHINO Zentrum als
Direktverbindung und von SMART RHINO Zentrum zum Hafen entlang der alten
Gleistrasse/Königsbergstraße bis zur Speicherstraße/ Stadtbahnhaltestelle Hafen
vorgesehen.

Zu 12. Ist eine Verlängerung der Bahnhof Mooskamp Bahn an den Hafen möglich? Ist ein
Gleiserhalt auf dem Gelände möglich?
- Technisch mit entsprechender Instandsetzungs- und Unterhaltungsaufwendungen
können alle bestehenden Gleise erhalten werden. Funktional sinnvoll und
wirtschaftlich vertretbar stellt sich folgende Lösung dar:
o Gleiserhalt der Mooskamp Bahn bis nördlich Emscherschlösschen bis zur IGA
2027 (Touristen- und Besucherverkehr). Ein langfristiger Betrieb ist nicht
vorgesehen.
o Keine Mooskamp Bahn bis zum Hafen, die heutige Gleistrasse soll als Fuß-und
Radweg sowie als Trasse für die H-Bahn genutzt werden.

Zu 13. Welche Rolle wird Sport, welche Kunst, welche smarte Beobachtung, welche Rolle
wird Autofreiheit im öffentlichen Raum spielen? Welche Kategorien an sogenannten dritten
Orten wird es geben? Welche Räume werden öffentlich, welche bleiben privat?
- Den unterschiedlichen Belangen soll Rechnung getragen werden. Stichwortartig einige
Schlagworte hierzu:
o Shared Spaces, Räume für Begegnung und Austausch, Freizeit und Gesundheit
o Hohe Bedeutung von Sport, Freizeit, Kunst im öffentlichen Raum
o Gemeinschaftsorte für Jung und Alt
o Forschen, Lernen, Arbeiten im öffentlichen Raum
o Bibliothek, Aufenthaltsräume, Lernräume, Co-Working-Spaces
- Der Städtebauliche Ideenwettbewerb soll konkrete Vorschläge und Lösungen bringen.

Zu 14. Besteht die Gefahr von motorisiertem Durchgangsverkehr zwischen
Königsbergstraße (Nordstadt) und Kreuzung Rheinischer Straße/Dorstfelder Hellweg
(Dorstfeld) sowie von den bestehenden Straßen zu den geplanten Parkhäusern auf dem Areal?
- Durchgangsverkehre sollen durch das Mobilitätskonzept verhindert werden.
- Die Parkhäuser sind überwiegend an den Randbereichen des Areals verortet, um den
MIV möglichst aus dem Quartier herauszuhalten.
- Ziel ist es, den Umstieg auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu fördern.

Zu 15. Ist die Erweiterung der Stadtbahn notwendig oder gibt es kostengünstigere
Lösungsmöglichkeiten im Bestand und Neubau (H-Bahn, bestehende Schienenstränge, Radund
Fußwege, Mooskamp Bahn, bestehende Verbindung Rheinische Straße etc.)?
- Die Verkehrsuntersuchung von IVV hat ergeben, dass eine Stadtbahn-Verlängerung
notwendig ist.
- Die H-Bahn sowie attraktive Fuß- und Radwegeverbindungen ergänzen das
Mobilitätsangebot.

Zu 16. Wie abhängig ist das Projekt von der Ansiedlung der Fachhochschule? Gibt es
alternative Ansätze? Für wann ist eine Aussage des Landes zur Ansiedlung der FH
vorgesehen? Sind alle Bereiche der Fachhochschule für einen Umzug vorgesehen? Wird
bislang über Miet- oder Kaufoptionen verhandelt? Was passiert mit den freigezogenen
Flächen?
- Die Ansiedlung der FH ist ein wichtiger Baustein für die Entwicklung der HSP-Fläche
und das Projekt SMART RHINO. Nur mit der FH kann dieses Projekt so umgesetzt
werden.
- Die Abstimmung mit dem Land NRW ist im Prozess. Mitte Juni findet hierzu das
nächste Gespräch statt.
- Die FH Dortmund favorisiert eine konzentrierte Standortentwicklung auf dem
ehemaligen HSP-Gelände mit allen Fachbereichen.
- Eine Nachnutzung der bestehenden Standorte könnte wie folgt aussehen:
o Nord Campus: Erweiterung der TU Dortmund
o Sonnenstr.: Urbane Entwicklung mit Schwerpunkt Wohnen
o Max-Ophüls-Platz: Option für andere Landesbehörden

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 17172-20-E4):

Zum genannten Tagesordnungspunkt bitten wir um ergänzende Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung prüft im Rahmen der Entwicklung des Verkehrskonzeptes des Projektes „Smart Rhino“ (vorläufiger Arbeitstitel), in welchem Maße ein zusätzlicher Halt der S-Bahn-Linie S5 im Bereich des S-Bahnhofs Dortmund-West die Erreichbarkeit des Projektgebietes aus Richtung Dortmund-Barop/Witten/Hagen und des Hauptbahnhofes verbessert, stellt dem die zu erwartenden Kosten und Fördermöglichkeiten gegenüber und legt dem Fachausschuss das Ergebnis zur weiteren Beratung vor.

Begründung

Der in der Vorlage zitierte Masterplan Mobilität 2030 nennt drei Ziele, die mit dieser Maßnahme erreicht werden können:

- die Förderung des ÖPNVs: durch die Ausweitung des ÖPNV-Angebotes im Projektgebiet ohne Bedarf für einen Ausbau der Trasse auf dieser Strecke,

- Dortmund als Stadt der kurzen Wege weiterzuentwickeln: durch die Verkürzung von Fahrzeiten und Vermeidung von Umstiegen. Mit jedem erzwungenen Umstieg sinkt der Anteil der ÖPNV-Nutzer auf einer Strecke um durchschnittlich zehn Prozent. Statt die S-Bahnlinie S5 also im Abstand von 300 Metern am Projektgebiet entlang zum mehrere Kilometer entfernten Hauptbahnhof zu führen und dann heute noch zwei, in Zukunft aber auch mindestens einen Umstieg und einen kilometerlangen Rückweg nötig zu machen, wäre ein Halt der S-Bahn im Bereich des S-Bahnhofs Dortmund-West die deutlich kürzere Verbindung. Die Entfernung des Haltepunktes zum Projektgebiet entspräche dem des S-Bahnhofs Dortmund-Dorstfeld,

- die Sicherung und Verbesserung der Erreichbarkeit Dortmunds: durch die verbesserte Anbindung von Witten und Hagen an das Projektgebiet, insbesondere an die Fachhochschule. Dass für Fahrgäste der Linie S5 erstmalig ein direkter Umstieg zur Linie S4 in Richtung Lütgendortmund und in Richtung Unna entstünde, ist mehr als ein positiver Nebeneffekt.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 17172-20-E6):
….die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet im Zusammenhang mit der vorliegenden Machbarkeitsstudie zu Smart Rhino folgende ergänzende Aspekte zu prüfen:

1. Im Rahmen der weiteren Qualifizierung des Verkehrskonzepts für das Projekt wird eine attraktive, umsteigefreie und leistungsfähige ÖPNV-Anbindung des Smart-Rhino-Geländes an den Hauptbahnhof geprüft.

2. Die Verwaltung stellt mögliche Trassenführungen und die entsprechenden Kosten für eine durchgehende H-Bahn-Trasse vom schon bestehenden Haltepunkt Do-Universität bis zum neu geplanten H-Bahn-Haltepunkt Dorstfeld S dar. Im Rahmen der Trassenüberlegungen gilt es, den Emscherraum als Erholungsraum weitgehend von Verkehr freizuhalten.

3. Alternativ zur dargestellten Brückenverbindung für die Anbindung des Geländes an die Bestandsstrecke U43/U44 prüft die Verwaltung die Verlängerung des U-Bahn-Tunnels (Ost-West-Tunnel).

4. Um Durchgangsverkehre im Plangebiet zu unterbinden, werden die dafür nötigen baulichen und verkehrsrechtlichen Vorgaben bei der weiteren Planung berücksichtigt.

5. Im weiteren Verfahren soll eine städtebaulich verträgliche Erhöhung der Geschosse zu Gunsten einer größeren Ausweisung von Grünflächen geprüft werden.

6. Im Rahmen des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs soll dargestellt werden, wie die zwei auf dem Gelände bestehenden Waldstücke sinnvoll erhalten bleiben können.

Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen begrüßt zudem den angestrebten Modal Split auf dem zukünftigen Smart-Rhino-Gelände und regt an, die verkehrliche Anbindung des Geländes und die Verknüpfungspunkte schon vor der Bebauung des Geländes zu planen und umzusetzen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung und Prüfung folgender Fragen:

7. Welche Fuß- und Radverkehrszunahme ist für die Rheinische Straße und für die Kreuzung Rheinische Straße – Heinrich-Straße zu erwarten? Und welche baulichen Maßnahmen sind dafür notwendig?

8. Seit mindestens zwei Jahrzehnten existiert die konzeptionelle Überlegung, den S-Bahnhaltepunkt Dortmund-West zu einem Umsteigehaltepunkt der Linien S4 und S5 umzubauen. Hier ist zu prüfen, welche positiven Auswirkungen ein ausgebauter Haltepunkt Dortmund-West auf die verkehrliche Erreichbarkeit des Smart-Rhino-Geländes, vor allem der östlich vorgesehenen Fachhochschule, hätte.
In Erweiterung sind die Auswirkungen zu prüfen, wenn dort auch ein Haltepunkt der RB-Bahnen eingerichtet würde.

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss wird zunächst durch mündliche Vorträge und einen Film der Projektbeteiligten (Thelen Gruppe, Stadt Dortmund, Fachhochschule (FH) Dortmund, Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund) ausführlich zum Projekt informiert. (PP-Vortrag Herr Wilde siehe Anlage zur Niederschrift)

Zu den beiden vorliegenden Prüfaufträgen der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 17172-20-E4) sowie der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 17172-20-E6)
einigt man sich darauf, diese heute als eingebracht zu betrachten und die Verwaltung damit zu beauftragen, diese im weiteren Verfahren entsprechend zu berücksichtigen.

In Kenntnis der o.a. schriftlichen Stellungnahme der Verwaltung sowie der Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt Nord, des AWBEWF sowie des BuNB empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „Smart Rhino“ im Stadtbezirk Innenstadt-West zur Kenntnis und stimmt der unter Punkt 7 beschriebenen weiteren Vorgehensweise zu. Er bekräftigt seine Absicht, diesen Standort zusammen mit dem Land NRW und den Projektbeteiligten (Thelen Gruppe, Stadt Dortmund, Fachhochschule (FH) Dortmund, Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund) zu einem Zukunftsstandort zu entwickeln.

Die Verwaltung wird beauftragt:











zu TOP 2.2
Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17576-20)

Hierzu liegt vorEmpfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom:

Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt das Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West zur Kenntnis und bittet bei der weiteren Erarbeitung um die Berücksichtigung folgender Punkte:
Des Weiteren regt der Beirat an, eine Vertreterin/einen Vertreter des ehrenamtlichen Naturschutzes zur Erarbeitung der weiteren Planungen im Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ mit einzubeziehen.

AUSW, 10.06.2020:

Frau Bonan berichtet kurz mündlich hierzu (PP-Folien siehe Anlage)

In Kenntnis der o.a. Empfehlung des BuNB empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

zu TOP 2.3
Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17182-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 27.05.2020:

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 29.04.2020:

Die Fraktion Die Linke & Piraten lehnt aus folgenden Gründen die Verwaltungsvorlage ab:

Es stellt ein Anachronismus dar, da die Verkehre aus der Innenstadt herausgehalten werden sollen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) und 2 Gegenstimmen (Herr Urbanek/AfD und Herr Borchardt/Die Rechte) den nachfolgenden CDU-Antrag:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord begrüßt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die weiteren Schritte zur Realisierung des Projekts. Als unzureichend erachtet die Bezirksvertretung jedoch die weiterhin über die Schützenstraße geplante Zu- und Abwegung des ZOB, da mit erheblichen Durchgangsverkehren für die vorhandenen und künftigen Anrainer zu rechnen ist. Eine westlich gelegene Anbindung über die Kreuzung Sunderweg, Treib-, Union- und Westfaliastraße erscheint diesbezüglich eine bessere Option zu sein und wird von der Bezirksvertretung ausdrücklich favorisiert. Eine fundierte Prüfung dieser Alternative wird deshalb dringend erbeten.“


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt mehrheitlich bei 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanek/AfD und Herr Borchardt/Die Rechte), 2 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) und 2 Enthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (CDU-Antrag) wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs sowie die unter Punkt 4 vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen für eine Umsetzung des Projektes einzuleiten wie:
- Verhandlungen zum Erwerb erforderlicher Flächen zu führen,
- die Beauftragungen zur Erarbeitung eines Rahmenplanes vorzunehmen,
- die organisatorischen Voraussetzungen für die Projektumsetzung und die Rahmenbedingungen einer zu gründenden Projektgesellschaft zu klären
sowie die Gründung einer solchen Gesellschaft vorzubereiten,
- ein tragfähiges Finanzierungsmodell zu erarbeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG den gegenüber der Planfeststellung zur Modernisierung der DB-Verkehrsstation veränderten Ausbau des Nordausgangs zum Hauptbahnhof abzustimmen (siehe Punkt 4.5 der Machbarkeitsstudie).

Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 450.000 €.
Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie sind dem Rat die daraus resultierenden weiteren investiven Auszahlungen der Haushaltsjahre ab 2022 ff. zur Entscheidung vorzulegen.“

sB Meyer stellt klar, dass seine Fraktion wie auch in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord dem CDU-Antrag, nicht aber der Beschlussvorlage zustimmen werde.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs sowie die unter Punkt 4 vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen für eine Umsetzung des Projektes einzuleiten wie:
- Verhandlungen zum Erwerb erforderlicher Flächen zu führen,
- die Beauftragungen zur Erarbeitung eines Rahmenplanes vorzunehmen,
- die organisatorischen Voraussetzungen für die Projektumsetzung und die Rahmenbedingungen einer zu gründenden Projektgesellschaft zu klären sowie die Gründung einer solchen Gesellschaft vorzubereiten,
- ein tragfähiges Finanzierungsmodell zu erarbeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG den gegenüber der Planfeststellung zur Modernisierung der DB-Verkehrsstation veränderten Ausbau des Nordausgangs zum Hauptbahnhof abzustimmen (siehe Punkt 4.5 der Machbarkeitsstudie).

Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 450.000 €.
Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie sind dem Rat die daraus resultierenden weiteren investiven Auszahlungen der Haushaltsjahre ab 2022 ff. zur Entscheidung vorzulegen.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.:17182-20-E2):

…die Machbarkeitsstudie für das nördliche Bahnhofsumfeld bietet Chancen, beinhaltet aber auch Risiken und nicht erwünschte Folgen für die Nordstadt. Daher bitten wir um die Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags:

1) Der AUSW unterstützt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bei der Bestrebung, die Schützenstraße vom Fernbusverkehr frei zu halten und mittelfristig als Anwohnerstraße weiter zu entwickeln und beschließt daher die vorliegende Empfehlung der BV I-Nord.

2) Der AUSW sieht die Entwicklung eines Hochhauses auf dem Bahnhofsgelände kritisch. Die Machbarkeitsstudie sieht hier eine bestenfalls auskömmliche Finanzierung des Hochhauses. Das Gesamtprojekt zum nördlichen Bahnhofsumfeld gewinnt durch diesen Hochpunkt aber nicht an Wirtschaftlichkeit. Eine massive Verdichtung, Abschattung von Wohngebäuden, Verlust von Grünfläche und Aufenthaltsqualität sind zu befürchten und zusätzlich zum ZOB würden weitere Verkehrsprobleme ausgelöst. Daher sollten die Planungen ohne zusätzlichen Hochpunkt an dieser Stelle weiterverfolgt werden.

3) Im Rahmen der noch ausstehenden verkehrsgutachterlichen Untersuchungen sollen die folgenden Punkte mitabgeprüft werden:


a) Welche Möglichkeiten bestehen auf eine Tiefgarage auf dem Bahnhofsgelände zu verzichten und das Untersuchungsgebiet mit Hilfe der Stadtbahn und eines Park and Ride-Parkplatzes anzubinden? Wie verändert sich die verkehrliche Situation durch eine solche Herangehensweise?

b) Welche Möglichkeiten für eine Direktanbindung an die OWIIIa in westlicher Richtung bestehen für den ZOB, um den Fernbusverkehr möglichst nicht durch die Nordstadt abzuwickeln und auch den Wallring möglichst wenig zu belasten? Welche Auswirkungen auf die Lärmschutzproblematiken hat eine solche Maßnahme?
c) Welche Maßnahmen sind denkbar, um die derzeit durch die Machbarkeitsstudie als „unzumutbar“ bezeichneten Lärmemissionswerte im Untersuchungsgebiet nachhaltig auf ein zumutbares Maß zu reduzieren?
Begründung Erfolgt mündlich



AUSW, 10.06.2020:

Herr Wilde informiert den Ausschuss mündlich zur vorliegenden Machbarkeitsstudie.

Herr Kowalewski begründet den o.a. Antrag seiner Fraktion mündlich und bittet um Zustimmung.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.:17182-20-E2):
mehrheitlich, bei 2 Gegenstimmen (Fraktion die Linke & Piraten) und 1 Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) ab.

Man einigt sich darauf, die heutige Empfehlung in der Fassung der o.a. Beschlussfassung des AWBEWF zu beschließen.

In Kenntnis der o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord und unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des AWBEWF empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 1 Enthaltung Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs sowie die unter Punkt 4 vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen für eine Umsetzung des Projektes einzuleiten wie:
- Verhandlungen zum Erwerb erforderlicher Flächen zu führen,
- die Beauftragungen zur Erarbeitung eines Rahmenplanes vorzunehmen,
- die organisatorischen Voraussetzungen für die Projektumsetzung und die Rahmenbedingungen einer zu gründenden Projektgesellschaft zu klären
sowie die Gründung einer solchen Gesellschaft vorzubereiten,
- ein tragfähiges Finanzierungsmodell zu erarbeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG den gegenüber der Planfeststellung zur Modernisierung der DB-Verkehrsstation veränderten Ausbau des Nordausgangs zum Hauptbahnhof abzustimmen (siehe Punkt 4.5 der Machbarkeitsstudie).

Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 450.000 €.
Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie sind dem Rat die daraus resultierenden weiteren investiven Auszahlungen der Haushaltsjahre ab 2022 ff. zur Entscheidung vorzulegen.

Ergänzung:
„Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die weiteren Schritte zur Realisierung des Projekts. Als unzureichend erachtet der Rat jedoch die weiterhin über die Schützenstraße geplante Zu- und Abwegung des ZOB, da mit erheblichen Durchgangsverkehren für die vorhandenen und künftigen Anrainer zu rechnen ist. Eine westlich gelegene Anbindung über die Kreuzung Sunderweg, Treib-, Union- und Westfaliastraße erscheint diesbezüglich eine bessere Option zu sein und wird vom Rat ausdrücklich favorisiert. Eine fundierte Prüfung dieser Alternative wird deshalb dringend erbeten.“






zu TOP 2.4
Landschaftsplan Dortmund (Satzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17243-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 03.06.2020:

Beschluss
Der Beirat empfiehlt dem Rat mit einer Enthaltung, den Landschaftsplan als Satzung zu beschließen und hierbei die vom Beirat in seinen Beschlüssen vom 13.4.2015 (Vorentwurf), 28.11.2017 (1. Offenlage) und 10.4.2019 (2. Offenlage) vorgetragenen Anregungen zu berücksichtigen.

In Bezug auf die geplante Neuregelung der Hundeführung in Waldbereichen der Naturschutzgebiete bittet der Beirat, den Vorschlag der Verwaltung in der Weise abzuändern, dass es in den alten 14 Naturschutzgebieten (u.a. Beerenbruch, Alte Körne, Ölbachtal, Ruhrsteilhänge Hohensyburg) bei der strikten Anleinpflicht bleibt (s. Beschlüsse des Rates von 2004 und 2005) und in den Waldbereichen der neuen Naturschutzgebiete eine generelle Anleinpflicht eingeführt wird. Aus der Sicht des Beirates ist eine generelle Anleinpflicht gerade in einer Großstadt wie Dortmund mit seiner hohen Hundedichte ökologisch notwendig und rechtlich begründbar. Der Beirat regt darüber hinaus die Herausgabe einer Broschüre mit zugelassenen Auslaufflächen für Hunde an.

Der Landschaftsplan allein kann den zum Teil dramatischen Rückgang der Arten nicht stoppen. Deshalb bittet der Beirat den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, folgende flankierende Maßnahmen vorzubereiten, sodass sie vom neuen Rat beschlossen werden können.

1. Arten- und Biodiversitätskonzept

Der Beirat schlägt ein Arten- und Biodiversitätskonzept vor, an dem das Umweltamt (mit Stadtforst), das Grünflächenamt, die Sport- und Freizeitbetriebe, die Friedhöfe und die Entwässungsbetriebe etc. beteiligt werden. Die Landwirtschaft, der Beirat und die Naturschutzverbände sollten ebenfalls miteinbezogen werden. Die städtischen Liegenschaften können hierfür vorrangig genutzt werden. Pachtverträge sind entsprechend anzupassen. Mögliche Ertragsausfälle sollten den Landwirten ggf. ersetzt werden.

2. Pflege- und Entwicklungskonzept

Für die Pflege der Festsetzungen im Landschaftsplan durch das Umweltamt und städtischer Grünflächen durch das Grünflächenamt (u.a. „Grüner Ring“ um das Westfalenhüttengelände) ist ein erhöhter Aufwand für Sachmittel und Personal erforderlich. Um eine effektive und qualifizierte Pflege dieser Flächen sicherzustellen, schlägt der Beirat eine Zusammenführung der mit der Grünpflege betrauten Ämter in einem eigenen Dezernat vor. Hilfsweise könnte ein übergreifender Personalpool und ein gemeinsamer Gerätepark geschaffen werden (Umweltamt, Grünflächenamt, Sport- und Freizeitbetriebe, Friedhöfe, Entwässerung etc.). Beispiel „Pflege von Obstbäumen“: Hier könnten das Personal unabhängig vom Standort der Obstbäume auf Streuobstwiesen, Parks und Straßenrändern qualifiziert und dadurch Synergieeffekte genutzt werden. Hierbei können die Erfahrungen der Biologischen Station, u.a. im Kreis Unna genutzt werden.

Darüber hinaus regt der Beirat die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes gemäß § 3 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz an:

Mit der Ausführung landschaftspflegerischer und -gestalterischer Maßnahmen sollen die zuständigen Behörden nach Möglichkeit land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Vereinigungen, in denen Gemeinden oder Gemeindeverbände, Landwirte und Vereinigungen, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, gleichberechtigt vertreten sind (Landschaftspflegeverbände), anerkannte Naturschutzvereinigungen oder Träger von Naturparken beauftragen.


3. Maßnahmen zur Vernetzung der ökologischen Kernzonen

Zur Vernetzung der Naturschutzgebiete als ökologische Kernzonen sollten neben Anpflanzungen und der Anlage herbizidfreier Ackerrandstreifen geprüft werden, ob wenig befahrene Straßen und Wege im Freiraum für den Kfz-Verkehr gesperrt werden können, wie dies erfolgreich z.B. bei der Eichwaldstraße, Aplerbecker Waldstraße und Höfkerstraße realisiert wurde. Die Zuständigkeit liegt bei den Bezirksvertretungen, denen der Beirat seine Mitarbeit anbietet. Weitere Maßnahmen wie die Einrichtung von Grünbrücken und Amphibientunnel sind zu prüfen.

4. Überarbeitung der ökologischen Waldpflegegrundsätze

Bezüglich des Naturschutzes im Wald regt der Beirat die Novellierung der „Ökologischen Waldpflegegrundsätze“ aus dem Jahr 1993 an. Ziel sollte eine Erhöhung des Altholzanteils, die Ausweitung des Anteils forstlich nicht genutzter Naturwaldzellen von 5 auf 10 Prozent sowie die Einführung bodenschonender Holzernteverfahren (Einsatz von Winden und Rückepferden) insbesondere in den Naturschutzgebieten sein.

5. Ausschilderung der Naturschutzgebiete

Die bisher üblichen Erläuterungsschilder zu den Ver- und Geboten unter den NSG-Schildern sollten an den Hauptwegen wieder angebracht werden. Hierbei könnten die Schilder des Kreises Unna als Muster verwendet werden. Die zugelassenen Wege im Wald der NSGs sollten mit Piktogrammen gekennzeichnet werden. An den Eingängen zum Wald sollte ein Übersichtsplan mit den Wegen aufgestellt werden.

6. Anpassung des Flächennutzungsplans

Der Beirat bittet den Rat, nicht mehr verfolgte bauliche Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan (z.B. Gewerbegebiete Buddenacker und Groppenbruch, Nordteil der Wohnbaufläche Wickede-West) als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen und als LSG bzw. NSG auszuweisen. Dies gilt auch für die Fläche zwischen Bolmke und Stockumer Straße (Darstellung „Kleingartenanlage“), die nach dem Wunsch der Bezirksvertretung Hombruch als Landschaftsschutzgebiet dargestellt werden soll.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 09.06.2020:

Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ und die Ausführungen der Vorlage des Umweltamtes wird hingewiesen. Herr Bezirksbürgermeister Semmler begrüßt Herrn Dr. Rath, Leiter des städtischen Umweltamtes. Er bittet ihn, den Mitgliedern der BV eine Einführung zum neuen Landschaftsplan zu geben und anschließend Fragen zu beantworten.

Herr Dr. Rath erläutert ausführlich den Werdegang des neuen Landschaftsplanes. Es sei ein Gemeinschaftswerk, in dem viel Zeit und Arbeit und intensive kommunikative Prozesse steckten. Dabei seien Kompromisse zwischen den Zielen des Natur- und Landschaftsschutzes und den Interessen von Nutzerinnen und Nutzern erforderlich gewesen. Lösungen seien gemeinsam gefunden worden.

Ausführlich geht er auf die zentralen Themen des Landschaftsschutzes ein, u. a. auf die Festlegung der Schutzgebiete, die jagdlichen Festsetzungen, die Festsetzung der landwirtschaftlichen Nutzung, Schutzgebietsfestsetzungen, den Geltungsbereich, die Hundeanleinpflicht in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen und die Festsetzung zur Entwicklung der Pflege von Flächen sowie Pflanzmaßnahmen.

Vorgesehen sei im Planbereich des vorliegenden Landschaftsplanes Dortmund die Ausweisung von:

35 Naturschutzgebieten auf 2.706 ha
48 Landschaftsschutzgebieten auf 8.584,5 ha
76 Naturdenkmalen
139 geschützten Landschaftsbestandteilen auf 266,9 ha

Der Anteil der geschützten Teile von Natur und Landschaft erhöht sich von aktuell 39,6 % auf künftig 41,18 % der Fläche des Stadtgebietes. Der Anteil der besonders schutzwürdigen Gebiete, also der Naturschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile, beträgt dabei 10.59 %

In der Diskussion geht er ausführlich auf folgende Fragen des Gremiums ein:

Die unterschiedliche Handhabung der Anleinpflicht in Wäldern bzw. anderen Flächen in Naturschutzgebieten erkläre sich damit, dass in Wäldern das Landesforstgesetz gelte und auf Flächen außerhalb des Waldes die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund.

Die Mitglieder der BV bemängeln, dass Hundebesitzer sich nicht daran hielten. Kein Hund bliebe auf den Wegen. Eine grundsätzliche Anleinpflicht sei zielführender.

Herr Dr. Rath weist darauf hin, dass sich die Anleinpflicht nach bestehendem Recht richte. Sollten jetzt noch Änderungen seitens des Rates der Stadt Dortmund beschlossen werden, die im Verlauf des bisherigen langandauernden Verfahrens nicht öffentlich kommuniziert wurden, führe dies zwangsläufig zu einem Satzungsbeschluss mit Verfahrensfehlern. Dieser sei angreifbar. Für die Satzung des Landschaftsplans seien deshalb einige Anregungen und Bedenken zurückgestellt worden, die aber zukünftig in einer Fortschreibung des Landschaftsplanes aufgegriffen werden sollen. Dies könnte perspektivisch auch auf die generelle Anleinpflicht von Hunden in Naturschutzgebieten zutreffen.

Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, erklärt, dass das Anleinen von Hunden in Naturschutzgebieten perspektivisch gesehen vorgeschrieben werden sollte. Sie schlägt vor, dass die Bezirksvertretung dem Rat der Stadt Dortmund empfiehlt, dies in einer nächsten Fortschreibung des Planes zu beschließen.
Bisher hätte gegolten, dass auf dem ehemaligen 18,5 ha großen Zechengelände der Zeche Kaiser Friederich grundsätzlich aus Naturschutzgründen keine Aktionen durchgeführt, bzw. der Reiterhof sich nicht ausweiten durfte. Bedeute dies, dass das LSG L 34 südlich der Straße Am Rüggen zurückgenommen wird? Für den Bereich der Brachfläche im LSG L 34 werde eine Unberührtheitsklausel formuliert, die bestimmte Nutzungen (Zelten, Feuer, etc.) ermögliche. Was bedeutet dies?

Herr Dr. Rath erklärt, dass im Satzungsplan der dortige Reiterhof aus dem im Vorentwurf räumlich noch weiter gefassten Landschaftsschutzgebiet herausgenommen worden sei, damit sich der Reiterhof in kleinen Bereichen, z. B. für Jugendliche und Kinder mit kleinen Anbauten, entwickeln könne. Eine Eventhalle zähle jedoch nicht dazu. Auf der Brachfläche dürfen kleine Zelte errichtet und Lagerfeuer entzündet werden.
Allgemeiner Wunsch der BV-Hombruch und der TU Dortmund sei es, die Universitätsstraße an die Marie-Curie Allee anzuschließen.
TÖB - 08-02 S. 23
In der Stellungnahme der Verwaltung entstehe der Eindruck, dass dies durch den neuen Landschaftsplan unterbunden werde.

Herr Dr. Rath erklärt, dass dort der B-Plan Hom 240 existiere. Der Landschaftsplan habe dessen Festsetzungen zu berücksichtigen und greife die aktuellen Gegebenheiten auf. Grundlage für Ziele und Festsetzungen des Landschaftsplanes sei immer auch der Flächennutzungsplan. Sollten sich städtebauliche Zielsetzungen ändern, träte der Landschaftsplan in seinen Festsetzungen zurück. Eine Anbindung der Marie-Curie Allee an die Universitätsstraße könne der neue Landschaftsplan nicht verhindern und sei damit, bei entsprechender Beschlusslage, weiterhin möglich.
Bolmke hin.
Herr Dr. Rath erklärt, dass die Bolmke aufgrund von Bergbauschäden und Kampfmittelfunden kein einfaches Thema sei. Mittel für den Wegebau stünden im Umweltamt nur in geringer Höhe zur Verfügung.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler bedankt sich bei Herrn Dr. Rath für die ausführliche Berichterstattung.
Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:

Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Umweltamtes vom 21.04.2020 und die Empfehlung der Unteren Naturschutzbehörde unter TOP 2.1 der Sitzung vom 03.06.2020 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Folgender Zusatz soll berücksichtigt werden:

Zusatz:
Das grundsätzliche Anleinen von Hunden in Naturschutzgebieten soll perspektivisch bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes berücksichtigt werden.



Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 09.06.2020:


Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt mit 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Einzelmitglied Bürgerliste, Einzelmitglied Die Linke) bei 5 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) und 1 Enthaltung (Mitglied CDU-Fraktion) die vom Beirat in seinen Beschlüssen vom 13.4.2015 (Vorentwurf), 28.11.2017 (1. Offenlage) und 10.4.2019 (2. Offenlage) vorgetragenen Anregungen zu berücksichtigen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig und mit o. g. Ergänzung den Beschluss laut Vorlage zu beschließen.


AUSW, 10.06.2020:

Herr Rm Münch stellt folgenden mündlichen Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt, dass die ursprünglich, von der Verwaltung im Verfahren geplante Größe der Naturschutzgebiete: An der Panne, Auf dem Brink und Rombergholz als Satzungsbeschluss gefasst wird.

Dieser Antrag wird vom Ausschuss einstimmig abgelehnt.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion der Vorlage heute wie vorgelegt zustimmen werde.
Außerdem bittet er die Veraltung darum, den Dialog zu den Mountainbikern (z.B. über die hierzu bestehende Initiative der Bezirksvertretung Hörde) zu suchen, damit für deren Sport möglichst eine offizielle „Piste“ realisiert werden könne.

Herr sB Tietz verdeutlicht, dass seine Fraktion der Vorlage heute inkl. der Empfehlung des BuNB beschließen wolle. Das bedeute, dass im weiteren Vorgehen die Verwaltung Vorbereitungen treffe und Prüfungen vorsehe, um die Umsetzung des Landschaftplanes voranzubringen. Außerdem gehöre für seine Fraktion auch das Thema Anleinpflicht von Hunden ( generelle Anleinpflicht in Naturschutzgebieten ) dazu. Man würde gerne beantragen, den Landschaftsplan in diesem Punkt nochmal zu ändern .Dies würde aber voraussetzen, dass hierfür keine nochmalige Offenlage erforderlich werde.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Allerdings wolle man ebenfalls den Punkt „Anleinpflicht“ zum Antrag erheben.

Frau Rm Lührs erklärt ausführlich, dass man den vorgelegten Satzungsbeschluss befürworte. Darüber hinaus befürworte man ebenfalls eine gute Lösung für die Mountainbiker und wünsche sich eine einheitliche Regelung zum Thema „Anleinpflicht“.

Herr Wilde informiert darüber, dass die Verwaltung einen rechtssicheren Plan haben und diesen daher jetzt zum Abschluss bringen wolle. Was man danach in Form von Änderungsanträgen realisieren wolle, könne dann Gegenstand separater Änderungsverfahren sein. Man werde ohnehin den Landschaftsplan in den nächsten 20 Jahren noch häufig an aktuelle Dinge anpassen müssen. In diesem Zuge könnten dann die heute diskutierten Änderungswünsche, wie z. B die mehrfach erwähnte „Hundeanleinpflicht“ mit berücksichtigt werden, soweit es hierfür eine politische Mehrheit gäbe. Weiter teilt er mit, dass die Verwaltung die Eingaben, die nach der heutigen Ausschusssitzung noch zur Ratssitzung durch andere Bezirksvertretungen vorgelegt würden, in die Ratssitzung am 18.06.2020 einbringen werde, so dass die jetzt noch fehlenden Gremienbeschlüsse entsprechend berücksichtig würden.

Herr sB Tietz führt hiernach an, dass der Wunsch seiner Fraktion nach einer generellen Hundeanleinpflicht Naturschutzgebieten hiermit als flankierende Maßnahme und somit heute als Prüfauftrag zu verstehen sei.

Herr Dr. Rath signalisiert, dass die Verwaltung das Thema „Anleinpflicht“ mitnehmen und nach dem Satzungsbeschluss durch den Rat genau beobachten und entsprechend darauf reagieren werde. Alle anderen Anregungen könne man als flankierende Maßnahmen neben dem Landschaftsplan auf den Weg bringen, soweit die personellen und finanziellen Voraussetzungen gegeben seien.


In Kenntnis der mündlichen Ausführungen der Verwaltung, der o. a. Empfehlungen des BuNB sowie der Bezirksvertretungen Hombruch und Aplerbeck empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen. Rechtsgrundlagen:
II. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 2 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:
III. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der erneut durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:
IV. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie separat in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:
V. Der Rat der Stadt beschließt den Landschaftsplan Dortmund, bestehend aus textlichen Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen (Band I, Anlage 4), Umweltbericht (Band II, Anlage 5), Grundlagenkarte I (Anlage 7), Grundlagenkarte II (Anlage 8), Entwicklungskarte (Anlage 9) und Festsetzungskarte (Anlage 10) - einschließlich den unter den Punkten 7 und 8 dieser Vorlage genannten Aktualisierungen - als Satzung und nimmt die Rechtsgutachtliche Stellungnahme zur Anleinpflicht auf Waldwegen in Naturschutzgebieten (Anlage 6) zur Kenntnis.

VI. Der Rat der Stadt nimmt die personellen Auswirkungen für die Umsetzung des Landschaftsplanes Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Personalbedarfsplanung in einer gesonderten Vorlage für den Rat der Stadt. VII. Der Rat der Stadt nimmt die mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen in gesonderten Vorlagen für den Rat der Stadt und mit der Einplanung der Mittel in die jährlichen Haushaltspläne.

VIII. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte des Landschaftsplanes Dortmund und seine Umsetzung.













zu TOP 2.5
Sachstand zur Corona-Situation -fachbereichsbezogene Berichterstattung-


hierzu liegt vor Empfehlung des Hauptausschusses und Ältestenrates vom 14.05.2020:

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag hierzu folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 13.05.2020 vor (Drucksache Nr.: 17495-20-E1)


Rm Dr. Suck (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion und äußerte die Vermutung, dass das Thema Corona den Rat und seine Ausschüsse noch längere Zeit beschäftigen werde. Daher erscheine es sinnvoll, bei der Aufstellung der Tagesordnungen der Ausschüsse einen Tagesordnungspunkt „von besonderer Bedeutung“ zu berücksichtigen, unter dem entsprechende Sachstandsberichte erfolgen können.

Für Rm Matzanke (SPD) stellte ein solcher Bericht eine Selbstverständlichkeit dar, der durch den jeweiligen Ausschussvorsitz gewährleistet werden könne.

Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) und Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begrüßten ein einheitliches Verfahren und sprachen sich für ihre Fraktionen für eine entsprechende fachbereichsbezogene Berichterstattung in den Ausschüssen aus.

OB Sierau erklärte, dass er auch ohne einen entsprechenden Antrag - davon ausgegangen sei, dass das Thema in den Ausschüssen behandelt werde und appellierte an die Ausschussvorsitzenden entsprechend zu verfahren. Dabei wies er darauf hin, dass die Befassung dieses Themas Beratungskapazitäten binden werde.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

„Die Verwaltung wird gebeten, bis auf Weiteres zu den Sitzungen der Fachausschüsse unter dem TOP „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ jeweils einen fachausschussbezogenen aktuellen Sachstandsbericht zur Corona-Situation und ihren Auswirkungen zu erstatten.


AUSW, 10.06.2020:

Herr Wilde informiert darüber, dass man alle Arbeitsbereiche entsprechend umgestellt habe. Man sehe an der heutigen Tagesordnung, dass der „Output“ darunter nicht gelitten habe. Zu Ratssitzung werde eine umfangreichere Textfassung zum Thema „Corona“ vorgelegt, die auch 6 Kernprojekte enthalte, welche aus der Krise herausführen sollen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 2.6
Erhöhte PCB-Werte in einem Teilraum in Körne
(Drucksache Nr.: 18002-20)

Herrr Wilde und Herr Halfmann informieren über den aktuellen Sachstand und darüber, dass hierzu weiterhin eine zeitnahe, öffentliche Berichterstattung zu den jeweils aktuellen Sachständen stattfinden werde und verweisen in diesem Zusammenhang auf die umfänglichen Informationen unter www. dortmund.de (Stadtportal) .

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.





3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Musterresolution des Deutschen Städtetages: "Agenda 2030 - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17321-20)

AUSW, 10.06.2020:

Herr Rm Urbanek teilt mit, dass er die Vorlage ablehne, da es sich bei den Inhalten um Selbstverständlichkeiten handele, die man nicht gesondert beschließen müsse.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zur in Anlage 1 beigefügten Musterresolution des Deutschen Städtetages „Agenda 2030 – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ und bittet Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau diese zu unterzeichnen.




zu TOP 3.2
Teilhabe durch kooperative Freiraumentwicklung in Ankunftsquartieren (Projekt KoopLab)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17112-20)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zum drittmittelgeförderten "nordwärts"-Teilprojekt KoopLab zur Kenntnis.







zu TOP 3.3
Umplanung der Saarlandstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17506-20)

AUSW, 10.06.2020:

Herr Rm Waßmann regt hierzu an, bei der erneuten Planung hier den gesamten Raum einzubeziehen, mit dem Ziel alle Beteiligten (Anwohner, Gewerbetreibende und alle Verkehrsteilnehmer*innen) zukünftig zufrieden zu stellen.

Mit dieser Anregung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Darstellung der Verwaltung zum Umbau der Saarlandstraße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines neuen Entwurfes.


zu TOP 3.4
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17175-20)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 17175-20-E2):

….die Fraktion Bündnis 90 /Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage „Grüner Ring Westfalenhütte“:


Begründung:
Ggf. mündlich

AUSW, 10.06.2020:

Herr sB Tietz begrüßt für seine Fraktion die Vorlage, begründet mündlich den o. a. Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.

Herr Rm Waßmann merkt an, dass seine Fraktion heute der Vorlage beitreten werde.
Zu Punkt 2 des o.a. Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen weist er auf die bereits geführten Diskussionen über zusätzlichen Personalbedarf des Umweltamtes insgesamt für seine Aufgaben hin. Insofern sei eine heutige Zustimmung zum Antrag nicht als „Freibrief“ für eine „Zahl X“ an zusätzlichem Personal zu verstehen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den o. a Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 17175-20-E2) einstimmig, bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD).


Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe von Planungsleistungen (Freianlagenplanung gemäß HOAI sowie Durchführung von Beteiligungsformaten) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rd. 2,52 Mio. € brutto in den Haushaltsjahren 2021 bis 2028 zur Konkretisierung der Planung sowie zur Konkretisierung der Baukosten für die Beantragung von Städtebaufördermitteln.

Ergänzung

1. Die Flächen zur Naherholung und die Flächen für den Naturschutz im Norden des „Grünen Rings“ werden durch geeignete Maßnahmen (z.B. Zäune) voneinander getrennt, um insbesondere die geplanten Laichgewässer und die bodenbrütenden Vogelarten vor störender Nutzung (Spaziergänger mit Hunden, Mountainbiker) zu schützen.
Der Erhalt der Population gefährdeter Arten – und damit die Wirksamkeit der Maßnahmen – wird regelmäßig überprüft. Der AUSW ist über die Ergebnisse jährlich zu informieren.

2. Im weiteren Verfahren werden die für die zukünftige Betreuung und Pflege der Grünflächen im „Grünen Ring und für ein Biotopmanagement benötigten personellen Ressourcen dargestellt

zu TOP 3.5
Stadterneuerungsprogramm „Stadtumbau West - Kielstraße 26“
Hier: Durchführungsbeschluss Abbruch Problemimmobilie Kielstraße 26
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17164-20)

AUSW, 10.06.2020:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund


zu TOP 3.6
Stadterneuerung: Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Ausführungsbeschluss über die Herrichtung des Ausweichquartiers inkl. Containerstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16523-20)

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. im Grundsatz und vorbehaltlich der Bewilligung von Landes- und Bundesmitteln (Städtebauförderung) den Bau des Stadtteil- und Bildungszentrums Wichlinghofen 2. die Weiterbeauftragung sämtlicher für den Bau des „SBZ Wichlinghofen“ erforderlichen Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) 3. die Planung und Umsetzung (Leistungsphasen 3-8) der Auslagerung des von der Baumaßnahme betroffenen Schulbetriebes in ein Ausweichquartier (ehem. Grundschule Loh mit Containerstellung OGS) mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 657.814 €.
















zu TOP 3.7
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Baubeschluss für eine P+R-Anlage in Dortmund-Kley
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17039-20)

AUSW, 10.06.2020:

Frau Rm Neumann -Lieven macht darauf aufmerksam, dass vor dieser Anlage sog. “Berliner Kissen“ liegen würden und eine Haltestelle, die noch eine Busbucht habe. Dies führe dazu, dass es starke Ausweichverkehre von ganz links über die Busbucht gäbe. Es wäre daher schön, wenn das Tiefbauamt diese „Berliner Kissen“ im Rahmen des geplanten Umbaus begutachten und evtl. verlegen würde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei - Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ den Bau einer „Park+Ride-Anlage in Dortmund-Kley (P+R-Anlage DO-Kley)“ mit einem Gesamtin­vestitionsvolumen in Höhe von 487.000 €.
Davon entfallen 200.000 € auf das Jahr 2020 und 287.000 € auf das Jahr 2021. Zusätzlich entstehen beim Tiefbauamt (StA66) aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von ca. 58.440 € (jeweils 29.220 € in den Jahren 2020 und 2021), die nicht zahlungswirksam sind.

Die Auszahlungen in Höhe von insgesamt 487.000 € werden durch Landes- und Fördermittel der Europäischen Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - EFRE) in Höhe von insgesamt 389.600 € refinanziert (80 % der förderfähigen Baukosten).
Der städtische Eigenanteil der Baumaßnahme beträgt insgesamt 97.400 € (20 % der förder­fähigen Baukosten).
Ein entsprechender Zuwendungsbescheid liegt bereits vor.

Für diese Maßnahme können keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG)
erhoben werden.

Die Investition führt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2022) zu jährlichen Aufwendungen in der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von insgesamt 16.004 €.
Die Auflösung von Sonderposten und zukünftig entfallende Aufwendungen führen ab
dem ersten vollen Nutzungsjahr zu einer Nettobelastung der Ergebnisrechnung in Höhe
von 4.144 € pro Jahr.


zu TOP 3.8
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Bevorrechtigung von E-Taxen am Dortmunder Hauptbahnhof
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16316-19)

AUSW, 10.06.2020:

Herr Rm Urbanek führt an, dass er die Vorlage heute ablehnen werde, da es sich hierbei um eine Wettbewerbsverzerrung handele, vor allem zu Lasten der kleinen Taxiunternehmen, die nicht die finanziellen Mittel besäßen um E-Mobile anzuschaffen.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Faktion die Vorlage ablehne. Hierzu verweist er auf Seite 9 der Vorlage, wonach die Verwaltung deutlich mache, dass sie selber Neuland betrete. Die Verwaltung nenne es hier positiv, eine innovative Maßnahme. Seine Fraktion nenne es, einen Eingriff in privatwirtschaftliche Entscheidungen von Unternehmen. Man glaube nicht, dass der rechtliche Rahmen es zuließe, hier eine solche Bevorzugung auszusprechen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und 1 Stimme Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahme:
A3.2 (Digitalisierung der Taxenvorfahrt)
mit einer Gesamtsumme von 199.920 € in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Maßnahme A3 (Förderung von E-Taxen am Hauptbahnhof) die Dortmunder Taxiordnung anzupassen und darin die Bevorrechtigung von E-Taxen aufzunehmen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Obergrenze von 580 Taxi-Konzessionen.


zu TOP 3.9
Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ hier: Umsetzung von zwei Fahrradachsen als Fahrradstraßen (A1.1 und A1.2)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17248-20)

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
zu TOP 3.10
Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16881-20)

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung der Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße entsprechend der Variante 3 der Vorplanung auf besonderem Bahnkörper mit einer niveaufreien Querung der Stadtbahn und der Hoeschallee weiter zu verfolgen.

Die Gesamtinvestitionen und Planungskosten halten den mit Planungsbeschluss vom 28.09.2017 (Drucksache Nr. 08529-17) definierten Rahmen unverändert ein.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014153 – Erschließung Westfalenhütte – (Finanzposition 780 820) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019 26.028,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 2.173.972,00 Euro

Das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beträgt ca. 38,4 Mio. Euro.

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 3.11
Sachstand zur Entwicklung der Elektromobilität
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17045-20-E1)
hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 17045-20-E1):

…die Presse hat zu Jahresbeginn eine große Neuanmeldungszahl von Elektromobilen in Dortmund vermeldet. Wir bitten die Verwaltung daher um einen Sachstand zur Elektromobilität in Dortmund und die Beantwortung der nachstehenden Fragen.


hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung 8Drucksache Nr.: 17045-20-E2):

…zur Zulassung von E-Fahrzeugen in Dortmund beantworte ich die o.g. Fragen wie folgt:

Zu 1)
In Dortmund sind zum Stand 01.05.2020 insgesamt 5.042 E-Fahrzeuge angemeldet. In
Klammern sind die Werte zum Stand 01.02.2020 angegeben.
Hiervon sind:
Reine Elektrofahrzeuge 1.057 (935)
Kombinierter Betrieb Benzin/E-Motor 2.480 (2.286)
Kombinierter Betrieb Diesel/E-Motor 611 (516)
Hybridantrieb Benzin/ extern aufladbarer elektrischer Speicher 763 (682)
Hybridantrieb Diesel/ extern aufladbarer elektrischer Speicher 131 (116)

Zu 2) – 4)
Hierzu gibt es keine separate Erhebung. Eine Auswertung wäre nur über die jeweils einzelnen
Halterabfragen möglich und ist vom Aufwand her nicht leistbar.

Zu 5)
Im gewerblich/öffentlichen Bereich sind 1.991 E-Fahrzeuge, im nichtselbständigen Bereich
3.051 E-Fahrzeuge zugelassen (Stand 01.05.2020).


AUSW, 10.06.2020:

Herr Rm Kowalewski bedankt sich für die Beantwortung und bittet darum, die noch nicht beantwortete Frage zu Punkt 5. in die nächste Umfrage zu „Modal-Split“ zu integrieren, um hierzu doch entsprechende Ergebnisse zu bekommen.

Herrr Wilde signalisiert, dass die Verwaltung diesem Vorschlag nachkommen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 3.12
Gesamtkonzept "Zukunft Westfalenpark" inklusive Rahmenplan
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16652-20)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 04.06.2020 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 19.05.2020 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass beschlossen worden sei, den Antrag der CDU-Fraktion nicht nur im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erneut beraten zu lassen sondern dass dieser auch an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weitergeleitet und dort beraten werden solle.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bekräftigt die Aussage von Herrn Reppin und weist darauf hin, dass erst nach der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Rat entscheiden solle.


AUSW, 10.06.2020:

Frau Kulozik trägt nochmal kurz das Projekt hinsichtlich der Dinge mit Außenwirkung vor (PP-Vortrag-siehe Anlage zur Niederschrift).

Herr Rm Waßmann bittet um Einschätzung der Verwaltung hinsichtlich der städtebaulichen Anbindung z.B. von Phoenix-West an den Westfalenpark. Hierzu möchte er wissen, ob die Verwaltung dazu bereit sei, die Ideen hierzu aufzugreifen und fortzuführen, damit man diese Stadträume miteinander verbinden könne. Dieses städtebauliche Thema sei das einzige, welches aus dem Antrag seiner Fraktion noch übrig geblieben sei. Ansonsten habe der AKSF bereits schon zum Antrag entschieden.

Herr Wilde erläutert, dass das Stichwort „Parkkreuz Phoenix“ bereits unter dem Motto „IGA 2027“ und „Unsere Gärten“ thematisiert worden sei. Hierzu habe man auch bereits einen entsprechenden Antrag an den RVR gesandt. In der Ausformulierung sei allerdings noch nicht durchgearbeitet, wie die Verknüpfungen aussehen könnten. Dass man die unterschiedlichen Bereiche dort miteinander verknüpfen wolle, sei allerdings unstreitig und man werde sicher im weiteren Verfahren noch eine geeignete Lösung für die Umsetzung finden. Die Verwaltung stehe somit auf jeden Fall unterstützend dahinter.

Herr Waßmann bestätigt, dass mit dieser Äußerung der Verwaltung keine weitere Beschlussfassung zum o.a. CDU-Antrag aus der AKSF-Sitzung mehr erforderlich sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ und
ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) zur Durchführung der Projekte
mit Blick auf das Ausstellungsjahr der IGA 2027. Notwendige Baubeschlüsse werden zum
gegebenen Zeitpunkt eingeholt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Investitionskostenzuschusses
in Höhe von 3.818.750 € zum Wirtschaftsplan 2022 ff. der SFB.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses
in Höhe von 212.500 € zum Wirtschaftsplan 2022 ff. der SFB.
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr;
hier: Ergänzung der Stellungnahme der Stadt Dortmund für den Entwurf des Regionalplans Ruhr um die Flächen Kokerei Hansa, Husener Straße, Speicherstraße und Westfaliastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17051-20)

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die ergänzende, nachträgliche Stellungnahme der Verwaltung um die Flächen Energiecampus Kokerei Hansa (IGA 2027), Husener Straße, Speicherstraße und Westfaliastraße zum Entwurf des Regionalplanes Ruhr zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.

zu TOP 4.2
Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 03.06.2020:

Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt bei der weiteren Erarbeitung des Zukunftsprogramms die in den Beiratsbeschlüssen vom 18.4.2018 und 4.9.2019 enthaltenen Empfehlungen aufzugreifen.

In den früheren Beratungen im Beirat wurde bereits bemängelt, dass der Faktor Umwelt in der Vorlage kaum berücksichtigt wurde. Dabei vermisst der Beirat insbesondere die Erörterung der Auswirkungen des Klimawandels verbunden mit der Notwendigkeit, den Flächenverbrauch zu begrenzen, Grünstrukturen zu erhalten und weiter zu entwickeln. Leider wurde die Anregung des Beirats, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigt, nicht aufgegriffen. Bodenschutz und die Erhaltung der Biodiversität, Gefahren bei unbegrenztem Wachstum und Übernutzung der Stadt sind existenzielle Fragen, die mindestens als ein Szenario in ein Zukunftsprogramm gehören.

Nicht nur Politik und Verwaltung, sondern auch die Bürgerschaft sollten in diesen Prozess einbezogen werden. Das Umweltamt, die untere Naturschutzbehörde und andere Fachbereiche müssen sich hier ebenfalls miteinbringen können.

Der Beirat bittet um eine intensive Beteiligung im Konsultationsprozess.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 09.06.2020:

Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen. Der Tagesordnungspunkt wird um die Empfehlung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde unter TOP 2.5 der Sitzung vom 03.06.2020 ergänzt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, die Bezirksvertretung Hombruch möge die Vorlage mit folgender Ergänzung beschließen:

Ergänzung:
Entscheidende und für eine lebenswerte Zukunft wichtige Aspekte, wie der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen, Natur-, Klima- und Umweltschutz erfahren eine zu geringe Gewichtung. Wir regen an, diese gesondert unter dem Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuarbeiten.

Der Vorschlag findet die Zustimmung des Gremiums.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 21.04.2020 und die Empfehlung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde unter TOP 2.5 der Sitzung vom 03.06.2020 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Folgende Ergänzung soll berücksichtigt werden:

Ergänzung:
Entscheidende und für eine lebenswerte Zukunft wichtige Aspekte, wie der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen, Natur-, Klima- und Umweltschutz erfahren eine zu geringe Gewichtung. Es wird angeregt, diese gesondert unter dem Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuarbeiten.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 09.06.2020:

Der nachfolgend von der SPD-Fraktion in der Sitzung gestellte Antrag wird einstimmig wie folgt beschlossen:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet den Rat der Stadt Dortmund und die Stadtverwaltung darum an der konkreten Weiterentwicklung der Verwaltungsaufgaben in den Stadtbezirken im Rahmen des Zukunftsprogramms Dortmund beteiligt zu werden. Die Bezirksvertretung bittet hierzu einen Dialogprozess zwischen Verwaltung, Bezirksverwaltung und Bezirksvertretung zu initialisieren.

Aus Sicht der Bezirksvertretung Aplerbeck kann in der Zukunft nur ein stärkerer (Wieder-) Ausbau der Verwaltungstätigkeit in den Außenbezirken erfolgen um den demographischen Veränderungen Rechnung zu tragen. Die Bezirksvertretung Aplerbeck erinnert hierzu nochmals an den Ratsbeschluss zur Stärkung der Stadtbezirke.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Ergänzung, den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“ zu beschließen.


Hierzu liegt vor Empfehlung des Sozialausschusses (ASAG) vom 09.06.2020:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vor:


Frau Grollmann (CDU-Fraktion) fragt zu dem Punkt „Fachdienst für Senioren“ auf Seite 80 nach, ob zukünftig eine Pflege-App mit eingebunden werden könnte. So könne man z. B. schnell nachsehen, welche Plätze in welchen Seniorenheimen frei seien.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) gibt an, dass das Sozialamt diesbezüglich gerade im Dialog mit einer Firma stünde, die solche Apps entwickle. Das Angebot soll kostenfrei sei. Mit dem Seniorenbeirat und den anderen Beteiligten werde das im Gesamtprozess beraten, sobald ein Angebot vorliege. So eine App wäre dann ein Zusatz zum elektronischen Angebot der Stadt Dortmund.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt unter Einbeziehung der Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.

AUSW, 10.06.2020:

In Kenntnis der o.a. Empfehlungen des BuNB, der Bezirksvertretungen Hombruch und Aplerbeck sowie des ASAG empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.








zu TOP 4.3
1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“ im Bereich östlich der Faßstraße bis Hörder Bachallee/Hörder Burg zwischen der Gastronomie „Treppchen“ bis Bereich Clarissenstraße sowie südlich/südöstlich der Stiftskirche
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17578-20)

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“ einzuleiten.
II. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“ zu.
III. Der Rat der Stadt beschließt, die Offenlegung des Entwurfs der 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“.
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist.

zu TOP 4.4
Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK); 3. Fortschreibung 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17116-20)

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der 3. Fortschreibung 2020 des „Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ zu und beauftragt die Verwaltung, im Arbeitskreis REHK auf dieser Grundlage zu arbeiten.

zu TOP 4.5
L663n - Weiterbau der OWIIIa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17537-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
(AFBL) vom 04.06.2020:

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion Beratungsbedarf habe und bittet darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen. Weiterhin bittet er darum, die Vorlage auch an die Bezirksvertretung Scharnhorst zur Kenntnis zu geben.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Vorlage auch aus ihrer Sicht an die Bezirksvertretung Scharnhorst gehen sollte. Weiterhin bittet sie darum, die Vorlage an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als zuständigem Fachausschuss durchlaufen zu lassen.

Mit dem Vorschlag von Frau Reuter und Herrn Kowalewski leitet der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage ohne Beschlussempfehlung zur Kenntnis an die Bezirksvertretung Scharnhorst sowie zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

AUSW, 10.06.2020:

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass das Problem an dieser Planung sei, dass es sich hierbei im einen „Blanko-Scheck“ für eine Planung des Landes handele. Das sei aus rein finanzpolitischer Sicht schon nicht richtig. Außerdem sei diese Straße in der Einwohnerschaft hoch umstritten. Einige hätten jetzt bereits Umzugsgedanken.

Herr Rm Dudde führt aus, dass man dieses Thema bereits vielfach diskutiert habe. Es sei unverständlich, dass man hier nun Planungskapazitäten schaffe, wo man auf der anderen Seite noch Planungsengpässe habe, weil man gewisse Dinge, mit Blick auf den Stadtbahnausbau noch nicht ins Auge fassen könne.
Außerdem sei die Planung unter gegebenen Gesichtspunkten eine anachronistischen Planung. Insofern werde man heute ablehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke &Piraten) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

zu TOP 4.6
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Aplerbeck 2030+
Empfehlung (Drucksache Nr.: 17210-20)

AUSW, 10.06.2020:

Vor dem Hintergrund, dass die Bezirksvertretung Aplerbeck die Beratung dieser Vorlage bis zur nächsten Sitzung am 08.09. 2020 vertagt hatte, schiebt auch der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Befassung dieser Angelegenheit in seine nächste Sitzung am 16.09.2020.
zu TOP 4.7
Bauleitplanung: 85. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße
I. Verfahrensstand und städtebauliche Rahmenplanung
II. Einleitung der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hafenquartier Speicherstraße -
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße -
IV. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17115-20)

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt den aktuellen Verfahrensstand des städtebaulichen Konzeptes „nördliche Speicherstraße am Schmiedinghafen“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
die städtebauliche Rahmenplanung auf dieser Grundlage weiter zu konkretisieren.


II. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (85. Änderung).

Rechtsgrundlage:
III. beschließt, das Satzungsverfahren für den Bebauungsplan InN 246 – Hafenquartier Speicherstraße – für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage: IV. beschließt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 7 und 41 GO NRW


zu TOP 4.8
Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2017)
II. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2018)
III. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2019)
IV. Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15a des FNP
V. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2009)
VI. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VII.Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VIII.Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
IX. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
X. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XI. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XII.Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
XIII. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
XIV.Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16843-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 03.06.2020:


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung.

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Konzeption zahlreicher Verbindungen für den Fuß- und Radverkehr, insbesondere im Bereich des grünen Rings, aber auch entlang der Hauptstraßen. In diesem Zusammenhang bitten wir um eine konkretere Darstellung einzelner Planungen:
1.) Querung der Westfalenhüttenallee durch den FR-Weg “Hoeschpark - Grünverbindung - Quartierpark” westlich parallel zur Hoeschallee.

In der Anlage s. S. 297 der gesamten Anlage, S. 40 der Begründung Teil A zum Bebauungsplan InN 219 heißt es zur Werkstraße TKS: „Hierfür sind eine Unterführung der Hoeschallee und die Querung der öffentlichen Grünflächen westlich der Hoeschallee erforderlich. Um eine Weiterführung der Fuß- und Radwege in der öffentlichen Grünfläche sicherzustellen, ist westlich der Hoeschallee im Bereich der Rampen dieser Unterführung eine Landschaftsbrücke zur Vernetzung festgesetzt.“






1a. Erfolgt die Querung der Westfalenhüttenallee durch den FR-Weg (Hoeschpark - Grünverbindung - Quartierpark) ebenerdig? Ist eine Lichtsignalanlage zur sicheren Querung vorgesehen? Auch die Straßenbahnlinie muss gequert werden. (violetter Kreis)
1b. Wie soll die Landschaftsbrücke über die Werkstraße ausgestaltet werden? (blauer Kreis). Verläuft der FR-Weg in diesem Bereich ebenerdig?

2.) Geplanter Durchbruch des Lärmschutzwalls zum Hoeschpark

In der Anlage (s. S. 278 der gesamten Anlage, S. 21 der Begründung Teil A zum Bebauungsplan InN 219) heißt es zum Hoeschpark: „Die östliche Begrenzung dieser Grünfläche bildet ein ca. 630 m langer und 4 m hoher Lärmschutzwall, der für die lärmtechnische Abschirmung des Hoeschparks gegenüber der Hoeschallee sorgt. Dieser Wall wird gegenüber der Zufahrt zum Gewerbegebiet einmal unterbrochen, um eine Fuß- und Radwegeanbindung an den Hoeschpark zu schaffen. Westlich der Lärmschutzanlage ist eine neue Rad- und Wanderwegeverbindung auf der lärmgeschützten Parkseite vorgesehen.“




Soll es an der Hoeschallee an dieser Stelle eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen geben zur rechten Straßenseite mit Lichtsignalanlage geben? (violette Linie)

3.) Führung des Fuß-/Radverkehrs über die Hauptkreuzung Hoeschallee/ Westfalenhüttenallee

Die „Hoeschallee“ und die „Westfalenhüttenallee“ sollen mittels einer Vollkreuzung mit Lichtsignalanlage verknüpft werden. Wie soll eine maximale Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs an der Kreuzung sichergestellt werden?


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig bei 2 Enthaltungen (CDU-Fraktion) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Bezirksvertretung im Zusammenhang mit den Beratungen zum Tagesordnungspunkt um eine Beschlussfassung des folgenden ergänzenden Antrags:
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, im Verlauf der weiteren Planungen von einer durchgehenden Anbindung der Oesterholzstraße an die Springorumstraße für den öffentlichen PKW und LKW-Verkehr abzusehen und somit der Einwendung des Freundeskreis Hoeschpark zu folgen (S. 503 der gesamten Anlage, S. 4 des Anlage 10a). Die Zufahrt zu den bestehenden und geplanten Thyssen-Krupp-Nutzungen westlich der Hoeschallee kann wie bisher über das Tor 1 erfolgen.

Begründung:
Durch die Öffnung der Straße ist mit einer Verdoppelung des Verkehres auf der Oesterholzstraße mit den entsprechenden Lärm- und Luftbelastungen sowie erhöhten Unfallgefahren zu rechnen (Steigerung der Verkehrsmenge von 2.900 Kfz/24 h im Vergleichsfall P0 auf 5.900 Kfz/24 h im Planfall P2, s. S. 295 der gesamten Anlage, S. 38 der Begründung Teil A zum Bebauungsplan InN 219). Die zusätzlichen Belastungen treffen nicht nur die angrenzenden Wohngebiete, sondern auch eine Reihe von Einrichtungen für Kinder (Oesterholz-Grundschule, Kindergarten Schiffskoje/ Inselgruppe, St. Vincenz-Jugendhilfezentrum mit verschiedenen Einrichtungen, Stadtteilschule Kita Nordlicht, Villa Löwenherz, Stern im Norden). Zur Abminderung der negativen Effekte ist zwar ein Lkw-Fahrverbot geplant, welches aber nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden kann.“


Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen.

hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB):

AUSW, 10.06.2020:

Herr Rm Dudde beruft sich auf die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord mit dem dort beschlossenen Antrag seiner Fraktion und erhebt diese zum Antrag.

Herr Wilde erläutert zum Thema Oesterholzstraße und Unterbindung der durchgehenden Anbindungen an die Springborumstraße, dass man hier über eine Kreuzung rede.
Den vorliegenden Bebauungsplan sollte man auf jeden Fall als Satzung beschließen. Wie zu einem späteren Zeitpunkt die Widmung aussehen werde (z.B. Herausnahme des Durchgangsverkehrs oder andere Dinge) habe der Bebauungsplan nicht zum Ziel. Von daher empfehle er dieses zu trennen.
Er bitte darum, diesen Bebauungsplan nun, wie vorgeschlagen, als Satzung zu beschließen. Bis zur Erreichung des Realisierungshorizontes 2025 habe man noch 5 Jahre Verkehr und Entwicklung auf der Westaflenhütte vor sich. Danach könne man viel besser einschätzen, welche Straße man welcher Verkehrsfunktion zuordne, als dass man jetzt schon anfange, Straßen aus dem Netz zu nehmen und damit das Bebauungsplanverfahren belaste. Davon rate er ab.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion in diesem Sinne der Vorlage zustimmen könne. Die o.a .Empfehlungen nehme man zur Kenntnis.

Aufrgund der Ausführungen der Verwaltung bittet Herr Dudde darum, die von Ihm zum Antrag erhobene Beschlusslage aus der Bezirksvertretung Innenstadt Nord in die entsprechende spätere Prüfung der Verwaltung zur Verkehrsführung aufzunehmen.

Unter Berücksichtigung der heutigen Ausführungen der Verwaltung und in Kenntnis der Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt Nord sowie des BuNB empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 4 a und b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

Rechtsgrundlage:
II. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 5 a und b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrenstand 2018)
III. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

IV. beschließt die Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 30.03.2020 und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 BauGB

V. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.2 in Verbindung mit Anlagen 9a und 9b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2009)

Rechtsgrundlage:


VI. hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.3 in Verbindung mit Anlage 10a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

Rechtsgrundlage:
VII. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.4 in Verbindung mit den Anlagen 10 b und 10c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

Rechtsgrundlage:
VIII. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.1 in Verbindung mit Anlage 11a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2018)

Rechtsgrundlage: IX. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.2 in Verbindung mit den Anlagen 11b und 11c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
(Verfahrensstand 2018)


Rechtsgrundlage:
X. hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13.1 in Verbindung mit Anlage 12a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

Rechtsgrundlage:
XI. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13.2 in Verbindung mit den Anlagen 12b und 12c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

Rechtsgrundlage:
XII. beschließt den Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (mit gleichzeitiger Änderung der Bebauungspläne InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - und Ev 115 - Derner Straße -) mit dem unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26.09.2019 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 14 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

XIII. beschließt dem Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 30.03.2020, mit den unter Punkt 14 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

XIV. beschließt, den Grundzügen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Punkt 15 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abschließend zu verhandeln.

Rechtsgrundlage:

zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier:
Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17629-20)

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In O 245 - südliche Gartenstadt - als Satzung.
zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich tlw. Änderung des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: I. Erweiterung des Geltungsbereichs der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -, II. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Lü 112n, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Beschluss zur Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, V. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB Empfehlung (Drucksache Nr.: 17113-20)

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt

zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 116 - Kleybredde -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 116 - Kleybredde -, II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung (Drucksache Nr.: 17122-20)

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss

Der Rat der Stadt












zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich teilweise Überplanung des Bebauungsplanes Br 116 -Dollersweg-
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss, VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages, VII. Beschluss zum Abschluss vertraglicher Regelungen der Stadtentwässerung zur Herstellung der entwässerungstechnischen Erschließung und zur Erstattung der Baukosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17328-20)

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der stadtinternen Fachbehörden zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Vorlage in Verbindung mit der beigefügten Anlage 3 unter den Ziffern 1 - 16 dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:


II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 10 dieser Vorlage in Verbindung mit der beigefügten Anlage 4 unter den Ziffern 1 - 3 dargestellt, zu folgen.


Rechtsgrundlage: III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten eingeschränkten Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 13 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 24.09.2019 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.04.2020 dem Bebauungsplan Br 213 -Pleckenbrink- beizufügen. V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 213 -Pleckenbrink- einschließlich der unter Punkt 11 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung. § 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag (Anlage 5 dieser Vorlage) zuzustimmen.
VII. Der Rat der Stadt ermächtigt die Stadtentwässerung Dortmund, vertragliche Regelungen zur Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlagen in den Planstraßen C und D im Trennsystem sowie zum Bau eines Regenwasserkanals und eines Regenrückhaltebeckens mit dem Vorhabenträger abzuschließen und die Baukosten in Höhe von ca. 850.000,-- € brutto nach Fertigstellung, Prüfung und Inbetriebnahme zu erstatten. Die benötigten Investitionskosten werden im Wirtschaftsplan 2022 ff. der Stadtentwässerung berücksichtigt. Eine Refinanzierung dieser Investition erfolgt über die Abwassergebührensatzung.



zu TOP 4.13
Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Mg 115 - Dörwerstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier:
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB,
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB,
III. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB,
IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB,
V. Beifügung einer aktualisierten Begründung,
VI. Satzungsbeschluss.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17238-20)
AUSW, 10.06.2020:

Herr Thabe teilt mit, dass die Bezirksvertretung Mengede hierzu heute eine einstimmige Empfehlung abgegeben habe.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen. II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 12 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 13 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes vorgelegte Begründung vom 16.03.2017 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 14 dieser Vorlage zu aktualisierten und die aktualisierte Begründung vom 29.04.2020 dem Bebauungsplan Mg 115, Änderung Nr. 6 - Dörwerstraße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Mg 115, Änderung Nr. 6 - Dörwerstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
zu TOP 4.14
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule -
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung), Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17114-20)

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Beschluss-vorlage dargestellt, zu folgen.
II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 10 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 4) dargestellt, zu folgen. III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ap 234 § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB.

IV. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, für die im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - geplante Zweifach-Turnhalle vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Ap 234, nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB, Baugenehmigungen zu erteilen.



zu TOP 4.15
Bauleitplanung; 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B
hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Scoping (§ 4 Abs. 1 BauGB), Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB), Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes -, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B, Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17485-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 09.06.2020:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt die Ausführungen des Oberbürgermeisters, Herrn Sierau, vom 09.06.2020 zur Korrektur der Nummerierung in der Vorlage zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, mit o. g. Korrekturen zu beschließen.


Hierzu liegt vor Ergänzungsschreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17485-20-E2);

…bei der Fertigung der o.a. Vorlage ist es unterblieben, den Vorlagenpunkt „Ziele und Zwecke
der Planung - städtebauliches Konzept / Erschließung“ zu nummerieren. Vorgesehen war
für diesen Vorlagenpunkt eigentlich die Ziffer 6, so dass es ab diesem Teil der Vorlage zu
einem Verschieben der Nummerierungen gekommen ist.

Vor diesem Hintergrund wird daher in den Beschlussvorschlägen I., II. und VI. der Vorlage
auf falsche Ziffern der Vorlage verwiesen.
Unter Beibehaltung der übrigen Beschlussvorschläge müssen die Beschlussvorschläge I., II.
und VI. wie folgt lauten:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Scoping
zur 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes
Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B geprüft und beschließt, den Empfehlungen
der Verwaltung - wie unter Punkt 10 dieser Vorlage und in der beigefügten
Abwägungstabelle (Anlage 8) dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/FNA 213-1).
2
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung (14- tägiger Planaushang) zur 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes (gesamt) und zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap
161 - Aplerbeck Ost - geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie
unter Punkt 11 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, einen städtebaulichen Vertrag mit dem
Vorhabenträger abzuschließen. Der Umfang des Regelungsbedarfes des abzuschließenden
städtebaulichen Vertrages ist unter Punkt 7 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB.
Ich bitte, die o.g. Änderungen bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.

AUSW, 10.06.2020:

Herr Thabe weist nochmal auf das o.a. Ergänzungsschreiben der Verwaltung hin und bittet dieses bei der Beschlussfassung zu beachten.

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck und des o. a. Schreibens der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden korrigierten Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Scoping zur 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 8) dargestellt, zu folgen.

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14- tägiger Planaushang) zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes (gesamt) und zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie unter Punkt 11 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
III. Der Rat der Stadt beschließt, den Änderungsbereich zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erweitern. Der neue Änderungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben.

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 30.04.2020 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).
V. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes
VI. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Der Umfang des Regelungsbedarfes des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages ist unter Punkt 7 dieser Vorlage beschrieben.
VII. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, für den im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B geplanten Bau- und Gartenmarkt vor Rechtskraft der Bebauungsplanänderung nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB Baugenehmigungen zu erteilen.








zu TOP 4.16
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 258; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17295-20)
hierzu liegt vorEmpfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB):




AUSW, 10.06.2020:

In Kenntnis der o.a. Empfehlung des BuNB empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage Nr. 3 unter den Ziffern 1 und 2 dargestellt, zu folgen.
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 4 unter den Ziffern 1 - 22 dargestellt, zu folgen.
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage Nr. 5 unter der
Ziffer 1 dargestellt, zu folgen.

IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 6 unter den Ziffern 1 - 9 dargestellt, zu folgen.

V. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Beteiligung (Behörden/TÖBs) gem. § 4a Abs. 3 BauGB geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 10 dieser Verwaltungsvorlage dargestellt, zu folgen.
VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 15.10.2019 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Plan und die aktualisierte Begründung vom 16.04.2020 dem Bebauungsplan Hom 258 - An der Witwe - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 258 - An der Witwe - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.




zu TOP 4.17
Bauleitplanung; 80. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP -ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße- zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17447-20)

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.


zu TOP 4.18
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 244 - Max-Eyth-Straße- und zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier:
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 244 - Max-Eyth-Straße - und zugleich zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17218-20)

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost vom 05.05.2020:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung in die Juni-Sitzung und bittet den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eindringlich, die Beschlussfassung ebenfalls zu schieben.

Es besteht erheblicher Beratungsbedarf, insbesondere hinsichtlich folgender Punkte:

Vor der Juni-Sitzung der Bezirksvertretung ist ein „Runder Tisch“ mit Vertretern der Verwaltung und den Fraktionssprechern durchzuführen.

Die eingegangenen Eingaben sind dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis zu geben.

AUSW, 10.06.2020:

Herr Wilde berichtet über das Ergebnis des „Runden Tisches“ (Fraktionssprecher aus der BV In Ost und Verwaltung) vom 26.05.2020“. Hiernach fordert die Ortspolitik neben einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung die gesamte verkehrliche Entwicklung des neuen Wohnquartiers Max- Eyth- Straße über die B1.
Diese Forderung korrespondiert mit der Ratsvorlage (Drucksache Nr. 17317 -20) „Stadtbahn Rhein-Ruhr, barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen… Max-Eyth-Straße …“.
Der ebenerdige Umbau der Stadtbahnhaltestelle Max-Eyth-Straße würde die Einrichtung einer Signalanlage an der Einmündung B1-Max-Eyth-Straße erfordern.

Die Vorlage (Drucksache Nr. 17 317 -20) hierzu wurde heute nicht auf die TO des AUSW genommen, da diese als Tischvorlage vorlag und somit nicht angemessen beraten werden konnte.

Der AUSW beschließt einstimmig die Ausschuss-Vorlage (DS Nr.: 17218-20) an den Rat der Stadt Dortmund zu überweisen und bittet den Rat darum, diese in seiner Sitzung am 18.06.2020 gemeinsam mit der Vorlage (DS Nr.: 17317-20) zu beraten und zu beschließen.


zu TOP 4.19
Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17432-20)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.20
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2020 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17313-20)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.


zu TOP 4.21
Photovoltaikanlagen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16390-20-E2)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 16309-20-E2):

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt folgende Anfrage zum Thema Freiflächenphotovoltaikanlagen mit der Bitte um schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung.

Vor dem Hintergrund der Debatte über Klimaziele bzw. Energieversorgung, erscheint es uns denkbar, dass es in Dortmund durchaus noch Möglichkeiten gibt, dem Thema mehr Raum zu geben.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 16309-20-E3):
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.) Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Potentialkataster für geeignete
Photovoltaik-Freiflächen.
Zu 2.) Im Dortmunder Stadtgebiet gibt es bereits Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen.
Das anstehende Potential-Kataster soll zu einer Zunahme der installierten Leistung
durch Freiflächen Photovoltaik führen und die Prüfung vereinfachen.
Zu 3.)
Planungsrecht
PV-Freiflächenanlagen sind immer genehmigungspflichtig. Sie gelten nicht als
privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 BauGB - für die Errichtung und den Betrieb
einer PV-Freiflächenanlage muss also grundsätzlich ein verbindlicher
Bebauungsplan aufgestellt werden1. Dieser muss die Fläche als „Sondergebiet
Photovoltaik“ nach §11 Abs. 2 BauNVO ausweisen. Da Bebauungspläne aus dem
FNP zu entwickeln sind (§ 8 ABs. 2 S.1 BauGB) und PV-Freiflächenanlagen nur
1 Im Falle von bspw. Deponieflächen finden auch Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren
Anwendung.
zulässig sind, wenn sie den Darstellungen des FNP nicht widersprechen, muss er die
für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geeigneten Bereiche als Sondergebiet bspw. mit
der Zweckbestimmung „PV-Freiflächenanlage“ festsetzen. Stellt der FNP noch keine
entsprechende Fläche dar, ist im Parallelverfahren zur B-Plan-Aufstellung eine
Änderung des FNP möglich. Je nach Größe und somit Raumbedeutsamkeit des
Vorhabens kann zudem die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens
erforderlich werden (im Einzelfall mit der Regionalplanungsbehörde abzustimmen).
Grundsätzlich ist „die Inanspruchnahme von Flächen für die raumbedeutsame
Nutzung der Solarenergie […] möglich, wenn der Standort mit der Schutz- und
Nutzfunktion der jeweiligen Festlegung im Regionalplan vereinbar ist und es sich um
 die Wiedernutzung von gewerblichen, bergbaulichen, verkehrlichen oder
wohnungsbaulichen Brachflächen oder baulich geprägten militärischen
Konversionsflächen,
 Aufschüttungen oder
 Standorte entlang von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen mit
überregionaler Bedeutung handelt.“2
Weiterhin sind bauliche Anlagen für die Nutzung durch Solarenergie der Errichtung
auf Freiflächen vorzuziehen. Standorte für Freiflächen-PV-Anlagen dürfen nur
ausnahmsweise im Freiraum festgelegt werden, sofern die Belange des
Freiraumschutzes und Landschaftsbildes sowie eine nachhaltige
Flächeninanspruchnahme berücksichtigt werden. Favorisiert werden Flächen, die
bereits eine bauliche Vorprägung aufweisen, sowie exponierte Flächen, wie bspw.
Berghalden oder Deponien.
Zu 4.) Dem Thema steht die Verwaltung nicht zurückhaltend gegenüber. Ganz im
Gegenteil ist die Energieerzeugung mittels PV-Anlagen einer der wesentlichen
Bausteine bspw. des Handlungsprogramms Klimaschutz 2020, das vom Rat der
Stadt im Jahr 2011 beschlossen wurde, um eine Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz
einzunehmen und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes bis 2020 um 40 Prozent
bezogen auf das Jahr 1990 zu reduzieren3. Ein Teilprojekt des
Klimaschutzprogramms in Sachen Photovoltaik war bereits die Umsetzung eines
Solarkatasters4, das bspw. Bürger*innen sowie Wohnungsunternehmen als
2 Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) Ziel 10.2-5
3 Bis 2016 hatte die Stadt durch die strategische Umsetzung entsprechender Projekte eine
Reduzierung um 30 Prozent erreicht und engagiert sich durch die Fortschreibung der relevanten
Programme vorbildlich weiter (55 % CO2-Reduktion bis 2030). (Quelle Website Stadt Dortmund)
4 http://www.solarkataster.dortmund.de/
Hilfestellung zur ersten Einschätzung des Solarpotenzials auf den eigenen Dächern
dienen und somit den Ausbau des Energieträgers unterstützen soll.
Zu 5.) Nein, diese Möglichkeit sieht die Tiefbauverwaltung aus folgenden Gründen
nicht:
Bestand:
Das Ingenieurbauwerk "Lärmschutzwand" wird im Rahmen eines
bauordnungsrechtlichen Verfahrens nach Lärmschutzverordnung bemessen und
dann nach den berechneten Parametern baulich realisiert und erfüllt erst somit die
gesetzlichen Anforderungen an den Schallschutz. Änderungen jedweder Art
beeinträchtigen den Schallabsorptionsgrad (Schallschutz) für den die Wand
bauphysikalisch bemessen wurde und sind daher zwingend untersagt.
Durch die Anbringung von Photovoltaikanlagen werden zusätzlich, in der Regel
exzentrische Lasten in das Ingenieurbauwerk "Lärmschutzwand" eingeleitet, die ein
Standsicherheitsproblem darstellen können. Es handelt sich hierbei um Lasten, die in
der statischen Berechnung nicht berücksichtigt wurden. D. h., dass der statische
Nachweis des "Grenzzustandes der Tragfähigkeit" und der "Nachweis der
Gebrauchstauglichkeit" unter neuen Gegebenheiten nicht mehr zu erbringen ist.
Der immense Umfang der Prüfvorschriften nach DIN 1076 für Ingenieurbauwerke ist
durch eine Ab-/Verdeckung des Tragwerkes mit Photovoltaik nicht mehr
durchzuführen. Dies führt zu einer bewussten Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht. Zudem wird in der Regel
durch die Anbringung das Ingenieurbauwerk strukturell und geometrisch
beschädigt.
Neubau:
Im Zusammenhang mit neu zu errichtenden Lärmschutzwänden ergibt sich
insbesondere die Fragestellung nach der Rolle des Betreibers (/Investors), die das
Tiefbauamt nicht übernehmen kann. Es führt zwangsläufig zu einer Vermischung der
Konstruktion "PV und Ingenieurbauwerk". Das beinhaltet in der Regel die
Problematik hinsichtlich der umfangreichen vorgeschriebenen Prüfungen nach DIN
1076 (s.o.). Zudem kommt es zu weiteren Problemstellungen in Bezug auf die
Unterhaltung des gesamten Ingenieurbauwerkes. Da das Tiefbauamt - bzw. hier
66/4-2 für Ingenieurbauwerke -
als Baulastträger und Genehmigungsbehörde in der
Gesamtverkehrssicherungspflicht stehen, dürfen diese Wagnisse nicht übernommen
werden.
Ohnehin ist das an Lärmschutzwänden realisierbare Potenzial als sehr gering
einzustufen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-
Westfalen hat 2013 die „Studie Erneuerbare Energien NRW - Teil 2- Solarenergie“
veröffentlicht, in dem unter anderem das Potenzial von Solarenergienutzung an
Lärmschutzwänden im Vergleich zum Stromertrag von PV-Anlagen an anderen
Befestigungsorten (Dachflächen, Randstreifen an Autobahnen, Schienenwegen,
Deponien, Halden, etc.) untersucht wurde. Im Ergebnis wurde ermittelt, dass sich
„fast 60 % des PV-Freiflächenpotenzials […] auf die gezielte Nutzung von
Randstreifen der Autobahnen und Schienenwege [konzentriert] (vgl. ebd. S.16).
Dagegen summiert sich das Potenzial an Lärmschutzwänden lediglich auf einen
Stromertrag von
7 GWh/a. Das entspricht 0,1% des ermittelten Gesamtpotenzials für
Freiflächenanlagen.
Zu 6.) Das Solardachkataster des RVR vereinfacht die Entscheidung für
Interessenten, da das Potenzial schnell abgeschätzt werden kann. Das DLZE
(Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz) bietet Interessierten die
Möglichkeit zur vertieften Beratung (Teilkonzept des Handlungsprogramms
Klimaschutz 2020). Eine Untersuchung, inwiefern das Potenzial der öffentlichen
Dachflächen (Kommune und Land) besser ausgeschöpft werden kann, ist
Bestandteil des Handlungsprogramms Klimaschutz 2030.
Die Nutzung des Potenzials von privaten Dachflächen im Neubau wird bereits durch
die im Jahr 2011 gestartete Kampagne 100 EnergiePlusHäuser für Dortmund - als
Teil des Handlungsprogramms Klimaschutz 20205 - forciert. Unter die Kategorie
„EnergiePlusHaus“ werden das Effizienzhaus 40 plus oder Passivhaus Plus gefasst,
die einen Energieüberschuss von 1.000 kWh pro Jahr erreichen. In verschiedenen
Neubaugebieten (darunter drei EnergieplusSiedlungen, von denen zwei zudem als
Klimaschutzsiedlungen des Landes NRW anerkannt sind) werden mit dieser
5 Das Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 wurde 2010 mit einem großen Akteurskreis erarbeitet.
Es zeigt Wege auf, wie bis zum Jahr 2020 eine CO2-Einsparung von 40 % gegenüber 1990 erreicht
werden kann. Neben dem Aufbau des DLZE umfasst ein weiteres Teilvorhaben die Erarbeitung von
Strategien für den Ausbau erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Wärmeinfrastruktur.
(https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/umwelt/klimaschutz_energie/klimaschutz_2020/konz
epte_klimaschutz/index.html)
Zielsetzung besonders geeignete Grundstücke reserviert und an Bauwillige
veräußert. Spezielle Förderungen können in Anspruch genommen werden. Das Land
ergänzt das Angebot um eine Förderung von 50 Prozent der Kosten für eine
Elektroauto-Ladestation.6 Die Kampagne findet guten Anklang: bis heute wurden
insgesamt 86 derartiger Häuser mit 142 Wohnungen und eine Kita realisiert. Die
EnergieplusSiedlungen Bergparte in Schüren und am Phönix See sind fertig gestellt,
die Brechtener Heide erreicht voraussichtlich 2021 diesen Status.
Zu 7.) Die Verwaltung weist in Ihren Bebauungsplänen sowohl bei Wohn- als auch
Gewerbenutzung darauf hin, dass Photovoltaik zu nutzen ist (entsprechende
Regelungen können in städtebaulichen Verträgen festgeschrieben werden).7 Gerade
in Verbindung mit einer Dachbegrünung sind PV-Anlagen im Neubau zu empfehlen.
Ein positives Beispiel stellt in diesem Zusammenhang der Standort Phoenix West
dar, bei dem von vornherein Standortentwicklung und Klimaschutzziele miteinander
verbunden und in Einklang gebracht wurden.
Darüber hinaus ist die Erstellung von digitalen solarenergetischen Simulationen zur
Optimierung der passiven Sonnenenergienutzung integraler Bestandteil bei der
Erstellung von städtebaulichen Planentwürfen.
Das in Ihrer Anfrage angesprochene Projekt „Mietersonne in Kaulsdorf“ ist nach
Angaben der Berliner Stadtwerke das größte deutsche Mieterstromprojekt in
Deutschland, das in Kooperation der berlinovo Immobiliengesellschaft mbH mit den
Berliner Stadtwerken realisiert wurde. Über 39 Solaranlagen auf 100 Wohngebäuden
werden auf diese Weise 4.300 Haushalte mit Strom versorgt - insgesamt entspricht
das einer Leistung von 3,4 MW. 8
Auch die DEW21 hat eine Kampagne zur Initialisierung von Mieterstromprojekten
initiiert, um u.a. auch einen Beitrag zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020
beizutragen. Allerdings werden die bereits umgesetzten Mieterstrommodelle
vorrangig aus Blockheizkraftwerken gespeist. Aktuell stellen sich die Konzepte in
Kombination mit Photovoltaik-Anlagen wirtschaftlich nicht dar. Hemmnisse bestehen
vor allem im Hinblick auf die Gewerbesteuer, die Pflicht zur EEG-Umlage sowie
6
https://www.dortmund.de/media/p/energieplushaeuser/energieplushaeuser_pdf/Leitfaden_EnergiePlus
Haeuser.pdf
7 Die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten sind allerdings eher gering, wenn Gewerbeflächen nach
§34 BauGB entwickelt werden und es entsprechend keiner eigenen Bebauungspläne bedarf.
8 https://berlinerstadtwerke.de/energieprojekte/mietersonne-kaulsdorf/
Aufwände für Messung und Abgrenzung der gelieferten Strommengen9. Zudem sind
die Vergütungssätze in den letzten Jahren deutlich gesunken, wodurch
entsprechende Anlagen nicht mehr so rentabel wie zuvor und sehr risikobehaftet
sind.
Aber auch die Stadtverwaltung Dortmund beabsichtigt, sich im Hinblick auf PVMieterstrommodelle
weiter zu engagieren. Auslöser dafür ist das Projekt
„InnovationCity roll out“, für das sich die Stadt Dortmund mit dem Quartier
„Westerfilde-Bodelschwingh“ als eines von 20 Modellquartieren im Ruhrgebiet
beworben hat. Zielsetzung war es, für jedes der Quartiere ein Energetisches
Quartierskonzept zu erarbeiten, dessen Bestandteil auch die Etablierung von PVMieterstrom
war. Zur Umsetzung kam es im Quartier Westerfilde-Bodelschwingh
bislang noch nicht, da die Projektbegleitung durch die Innovation City Management
GmbH geendet hat. Die Stadtverwaltung sieht jedoch vor, das Thema aus eigener
Kraft weiter zu verfolgen und trifft bereits entsprechend notwendige Vorkehrungen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Lokale Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17438-20)

hierzu liegt vor Ergänzungsschreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17438-20-E1) (siehe Anlage):

Tischvorlage zum Tagesordnungspunkt 5.1.:
Lokale Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet
2011 Teilplan Ost (Drucksache Nr.: 17438-20)

Die BR Arnsberg hat am 08.06.2020 Änderungen an dem bisher vorliegenden Entwurf zur
Lokalen Ergänzung des Luftreinhalteplans mitgeteilt und hierzu die beigefügte Synopse
erstellt.
Die Änderungen erfolgten ausschließlich in den Tabellen im Kapitel 5.3.1 Ergänzung des
Maßnahmenkatalogs.
In diesen Tabellen ist jeweils die Spalte „Bemerkungen“ entfallen. Alle Inhalte der Spalte
„Bemerkungen“ wurden in die Spalte „Maßnahmen Kurzbeschreibung“ überführt.
Die textlichen Änderungen haben sich dadurch ergeben, dass vorhandene Abweichungen zum
Text des Vergleiches des Landes NRW mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. beseitigt wurden.
Deshalb sind auch die Teilkonzepte des Masterplans Mobilität „Elektromobilität für
Dortmund EMoDo3“ und „Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“(M-DO.30.1), die
weiteren Teilkonzepte „Fußverkehr und Barrierefreiheit“, „Radverkehr & Verkehrssicherheit“
und „Ruhender Verkehr & öffentlicher Raum“(M-DO.30.2) sowie das Projekt
„Emissionsfreie Innenstadt“(M-DO.31.1) wieder als separate Maßnahmen in die Liste
aufgenommen worden. Eine substanzielle Änderung des versandten Entwurfs der Lokalen
Ergänzung 2020 zum Luftreinhalteplan ergibt sich durch diese Veränderungen nicht.



AUSW, 10.06.2020:

Herr Rm Waßmann gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion die Vorlage mit Ausnahme der beiden Themen, zu denen man sich bereits im vorangegangenen Verfahren enthalten habe,
„Umweltspur an der Brackeler Straße“ und „LKW-Durchgangsverkehre an der B1“ empfehlen werde.

Herr Rm Urbanek kündigt an, die Vorlage allein schon aufgrund der Umweltspur abzulehnen.


In Kenntnis des o.a. Ergänzungsschreibens der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden zu fassen Beschluss:

Beschluss
zu TOP 5.2
Ausbreitung der Salamenderpest
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17180-20-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 17180-20-E1):

…die deutschen Schwanzlurche sind durch die sogenannte Salamanderpest in ihrem Fortbestand akut bedroht. Neben dem Feuersalamander ist auch der Kammmolch betroffen. Ein Übergreifen des aus Asien stammenden auslösenden Pilzes Batrachochytrium salamandrivorans auf Bestände weiterer Schwanzlurcharten ist nicht auszuschließen. Es handelt sich hierbei um eine ernst zu nehmende Tierseuche, deren Weiterverbreitung überwiegend durch den Menschen erfolgt. Ausbrüche der Seuche in den Schwanzlurchpopulationen treten vor allem dort auf, wo Menschen die Wälder stark frequentieren und über Schlamm – etwa an Schuhen oder Fahrradreifen – weitergetragen, der Pilz kann dann an neuen Orten wieder auskeimen. Wanderer, Radfahrer, Angler, Forstleute oder auch Jäger sollten ihre Schuhe und ihre Ausrüstung desinfizieren, wenn diese mit Waldboden in Berührung gekommen sind. Wichtig sei, auf den Wegen zu bleiben. Die Sporen würden auch immer wieder von Hunden verbreitet oder auch von Mountainbikern, die in Naturschutzgebieten verbotenerweise ihre Trails bauen – und zwar nahe an Quellbächen, die der Lebensraum der Feuersalamander sind.

Wir bitten die Verwaltung daher darstellen, welche Maßnahmen zur Eindämmung der Salamanderpest in den Dortmunder Beständen der Schwanzlurche ergriffen werden, um diese Tierseuche in den ohnehin bedrohten Schwanzlurchbeständen einzudämmen.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.











zu TOP 5.3
Rheinischer Esel - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15264-19-E2)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache nr.: 15264-19-E2):


AUSW, 10.06.2020:

Herr Rm Münch möchte wissen, ob die Verwaltung schon erste Erkenntnisse aus der Amphibienuntersuchung habe.

Herr Dr. Rath teilt mit, dass hierzu keine aktuellen Ergebnisse vorliegen würden.

Herr Rm Münch möchte daraufhin wissen, wie das weitere konkrete Vorgehen der Verwaltung sei.

Herr Wilde informiert darüber, dass man zunächst die Untersuchungsergebnisse hierzu abwarte bevor man hier mit den Vergaben und dem Ausbau der Strecke anfange. Über diese abschließenden Untersuchungsergebnisse werde man natürlich in diesem Gremium berichten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis


zu TOP 5.4
Moratorium für den Holzeinschlag
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17726-20)

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 17726-20-E1):

…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss beschließt ein Moratorium für den Holzeinschlag für das Jahr 2021 in den Dortmunder Naturschutzgebieten.

Begründung


Dortmund leidet unter dem dritten Dürrejahr in Folge. Davon sind nicht nur die Straßenbäume, sondern längst auch die Wälder in Dortmund betroffen. Das System des Waldes ist bei intakter Baumkrone und einem geschlossenem Blätterdach allerdings unempfindlicher gegenüber Hitzestress als es Solitär- oder Alleebäume sind. Das Blätterdach schattet jüngere Bäume sowie die Strauch- und Krautschicht ab. Kühlere Verhältnisse im Wald sind die Folge. Durch Verdunstung herrscht im Wald eine höhere Luftfeuchtigkeit als im Offenland. Die im Wald lebenden Tier- und Pflanzenarten sind stark von diesem Milieu abhängig. So ist für den deutschen Wald bereits eine Abnahme der Artenvielfalt zu beobachten, während Allerweltsarten wie die Brombeere und die Brennnessel auch durch zusätzlichen Nährstoffeintrag gefördert werden.

Durch Holzeinschlag werden allerdings in Dortmund immer mehr Lichtungen geschaffen. Dies entspricht der Strategie, durch Holzeinschlag eine Verjüngung der Bestände einzuleiten. Während einer Dürre ist dieses Vorgehen aber zu hinterfragen, da junge Bäume nicht mehr in gewohntem Umfang nachwachsen und sogar halbwüchsige Bäume aufgrund von Trockenheit und abgesenkten Grundwasserspiegeln vermehrt geschädigt werden oder sogar absterben. Zur Erholung des naturnahen Waldes ist daher ein zunächst einjähriges Moratorium für den Holzeinschlag sinnvoll. Davon ausgenommen sind natürlich die Verkehrssicherungspflicht und die gezielte Zurückdrängung von invasiven Neophyten und anderen standortfremden Gehölzen. Eine Überprüfung dieses Vorgehens ist dann in der kommenden Wahlperiode durch den neuen Rat Ende des Jahres 2021 vorzunehmen.

Eine Studie des Lehrstuhls für Waldwachstumskunde der Technischen Universität München belegt zudem, dass die Artenvielfalt einen direkten Einfluss auf die Produktivität der Wälder hat. Artenreiche Mischwälder produzieren deutlich mehr nutzbares Holz als artenarme Wälder oder Monokulturen. Insofern ist ein Erhalt der Artenvielfalt auch wirtschaftlich sinnvoll.


AUSW, 10.06.2020:

Herr Rm Kowalewski begründet nochmal mündlich den o.a. Antrags einer Fraktion.

Herr Dr. Rath berichtet hierzu wie folgt:

Ein genereller Einschlagsverzicht ist aus forstwirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll. Um die Folgen der Sturm-, Dürre- und Insektenschäden abzumildern, hat die städtische Forstverwaltung den regulären Holzeinschlag bereits stark verringert.

Der Betriebsplan für den Dortmunder Stadtwald (Forsteinrichtung) sieht eine jährliche, nachhaltige Holzentnahme von ca. 10.500 Kubikmetern (m³) Holz vor. Dieser Hiebsatz wurde im letzten Jahr deutlich unterschritten.

Im Jahr 2019 wurden dem Stadtwald nur ca. 3.082 m³ Holz entnommen. Das entspricht ca. 29 % des jährlich geplanten Holzeinschlags. Ein Viertel dieser Menge (723 m³) war Schadholz (Sturm-, Dürre- und Insektenschäden).

Im Jahr 2020 beträgt die derzeitige Holzerntemenge ca. 3.750 m³. Das entspricht ca. 35 % des geplanten Einschlags. Ca. 80 % dieser Menge ist Schadholz aus Sturm-, Dürre- oder Insektenschäden. Bisher wurden in diesem Jahr nur ca. 766 m³ gesundes Holz geerntet. Das entspricht etwa 7 % der jährlich geplanten Holzentnahmemenge.

Die städtische Forstverwaltung hat die im Antrag dargestellten Entwicklungen im Wald bereits im Jahr 2018 erkannt und ihre Wirtschafts- und Einschlagsplanung entsprechend angepasst. Das im Antrag formulierte, naturschutzfachliche Ziel, die Ausbreitung von Allerweltsarten wie Brombeere oder Brennnessel im Wald zu verhindern, entspricht auch den waldbaulichen Zielen für den Stadtwald. Eine starke Vermehrung von Brombeeren, Gräsern oder Adlerfarn verhindert oder verzögert nämlich das Keimen und Aufwachsen junger Bäume durch natürlichen Samenfall.

Um die waldbaulichen Ziele, zum Beispiel die Einzelbaumstabilität zu steigern oder kleinörtlich gezielt die Verjüngung der Waldbestände zu fördern, ist es notwendig, auch weiterhin Holzeinschläge in verringertem Umfang durchzuführen. A priori einen Holzeinschlag zu verfügen, würde sinnvolle Maßnahmen verhindern und waldbauliche Handlungsalternativen und Reaktionsmöglichkeiten unnötig einschränken.

Die Beobachtung der Entwicklung von städtischen Waldflächen, auf denen kein Holz eingeschlagen wird, findet bereits jetzt in Form eines Monitorings durch die biologischen Station im Kreis Unna / Dortmund statt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 17726-20-E1) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) ab.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

zu TOP 6.1
Wanderungsmotivuntersuchung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17434-20)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung nimmt den Ergebnisbericht „Wohnen in Dortmund und der Region – eine Wanderungsmotivuntersuchung“ zur Kenntnis.
und


zu TOP 6.2
Anwendung der 25%-Regel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau
-Stellungnahme der Verwaltung-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16156-19-E5)

Hierzu liegt vorProtokollnotiz aus der AUSW-sitzung vom 05.02. 2020:

Anwendung der 25%-Regel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16156-19-E3)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:16156-19-E1):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung
um einen Sachstandsbericht zu den folgenden Fragen:
􀀀 In wievielen und konkret in welchen Fällen hat die seit 2014 bestehende Reglung
zur 25%-Regel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau Anwendung gefunden?
􀀀 Wieviele öffentlich geförderte Wohneinheiten konnten seitdem hierdurch geschaffen
werden?
􀀀 Wie hat sich die Anwendung der seit 1994 bestehenden 25%-Regel zur Flächenabgabe
entwickelt und wie häufig wird diese angewandt?

Begründung:
2014 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass bei der Entwicklung von Wohnbauflächen in
der Regel 25% der geplanten Wohneinheiten für den geförderten Mietwohnungsbau vorzusehen
ist. Wir bitten daher um einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der 25%-Regel
für den öffentlich geförderten Wohnungsbau.
Bereits seit 1994 besteht die Reglung, dass der Stadt in angemessenem Umfang Grundstücke
zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden (Flächenabgabe/,,25%-
Regelung“) müssen. Alternativ können sich die jeweiligen Eigentümer verbindlich dazu
verpflichten, zu wirtschaftlich verträglichen Konditionen Bauland in angemessenem Umfang
für den öffentlich geförderten Wohnungsbau (für Dritte) bereitzustellen. Wir bitten um
einen Bericht zur Entwicklung der Handhabung dieser Regel.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung(Drucksache Nr.:16156-19-E2):
…zu dem o. g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung:
Im Zeitraum von 2014 bis 2019 wurden insgesamt 3.753 Wohnungen öffentlich gefördert.
Bis zum Bewilligungsjahr 2017 hat die Modernisierung des Wohnungsbestandes mit
2.130 Wohnungen den Förderschwerpunkt gebildet.
Bis Ende 2019 wurden insgesamt 2.236 Wohnungsmodernsierungen gefördert.
Erstmalig im Bewilligungsjahr 2018 wurden mehr Fördermittel für den Neubau (Mietwohnungen,
Mieteinfamilienhäuser und Eigentumsmaßnahmen) als für Modernisierungsmaßnahmen
bewilligt.
Im Zeitraum von 2014 bis 2019 wurden insgesamt 1.517 Neubauwohnungen gefördert.
Hiervon wurden 754 Wohneinheiten auf Grundlage des Ratsbeschlusses zur 25 %-Quote
gefördert.
Die Quotenregelung bezieht sich auf solche Wohnungsbauvorhaben, die im Rahmen von
Verfahren zur Wohnbauflächenentwicklung (Aufstellung eines Bebauungsplanes) geplant
werden. Ferner greift die Regelung bei Wohnungsbauvorhaben, die auf stadteigenen
Grundstücken bzw. auf Grundstücken des Sondervermögens und/oder der städtischen
Tochterunternehmen realisiert werden.

Wohnungen auf stadteigenen Grundstücken
Bei stadteigenen Grundstücken und Grundstücken des Sondervermögens (z. B. Brechtener
Heide, Erdbeerfeld) wurden im Zeitraum 2014 bis 2019 insgesamt
448 Mietwohnungen gefördert.
Jahr Stadtbezirk Anzahl geförderte Wohnungen
2014 - 0
2015 Eving 20
Mengede 49*
Lütgendortmund 106*
2016 Eving 10
Mengede 75
2017 Eving 26
Huckarde 24*
2018 Mengede 24
Eving 78
2019 Eving 23
Hörde 13
* = Durch das Sondervermögen der Stadt Dortmund errichtet.
Wohnungen auf Grundstücken der Tochterunternehmen
Auf Flächen der städtischen Tochterunternehmen konnte der Bau von 60 Mietwohnungen
gefördert werden.
Jahr Stadtbezirk Anzahl geförderte Wohnungen
2014 Hörde 14
2015 - 0
2016 - 0
2017 - 0
2018 Hörde 46
2019 – 0
Wohnungen auf privaten Grundstücken auf Grund der Schaffung von Planrecht
Auf Grund der Schaffung von Planrecht auf privaten Grundstücken sind bzw. werden
269 geförderte Mietwohnungen entstanden bzw. entstehen.
Jahr Stadtbezirk Anzahl geplanter Wohnungen davon geförderte Wohnungen
2014 Huckarde 28 24
2015 - - 0
2016 - - 0
2017 Aplerbeck 48 15
Aplerbeck 64 53
2018 Hörde 22 6 + 24 = 30*
Hombruch 34 9
2019 In-Ost 124 124
Aplerbeck 58 14
*6 Neubauwohnungen (Quote) + freiwillige Verpflichtung für 24 modernisierte Wohnungen im Bestand
eine Mietpreis- und Belegungsbindungen einzuräumen.
Eine Gesamtauswertung zur Flächenabgabe nach der 25%-Regel für den zurückliegenden
Zeitraum von 1994 bis 2014 liegt nicht vor.
Nach der seit 2014 bestehenden Regelung sind 25 % der geplanten Wohnungen als öffentlich
geförderte Wohnungen zu errichten.
Auf eine Flächenabgabe wurde bewusst verzichtet. Die Absicherung erfolgt im Regelfall über
Bürgschaften.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:16156-19-E3):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung
und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zukünftig geeignete Möglichkeiten auszuschöpfen, die
dazu führen, dass die Bindungsfristen im öffentlich geförderten Wohnungsbau verlängert
werden.

Begründung:
Aktuell fallen mehr Wohneinheiten aus der Bindungsfrist des öffentlich geförderten Wohnungsbaus
heraus als nachgebaut werden können. Eine Verlängerung der Bindungsfristen
soll diesem zukünftig entgegenwirken. Entsprechende Vorgaben zur Verlängerung der
Bindungsfristen könnten im Rahmen des Vergabeverfahrens vorgenommen werden.

AUSW, 05.02.2020:
Frau Rm Neumann-Lieven erläutert zunächst die Hintergründe zum o.a. Antrag ihrer Fraktion.
Aufgrund mehrere Nachfragen aus dem Gremium informiert Herr Böhm darüber, dass das Regelwerk
bezüglich der Bindungsfristen über die Jahre hinweg in etwa immer gleich gewesen sei.
Investor*innen nähmen Fördermittel in Anspruch und wären hierdurch zur entsprechenden
Gegenleistung verpflichtet (Mietpreis-und Belegungsbindung).
Wenn man vorzeitig die Mittel zurückzahle, habe man noch eine Nachhwirkungsfrist von 10 Jahren.
Die aktuellen Bindungsfristen bei normaler Rückzahlung lägen aktuell bei 20 oder 25 Jahren, je nach
Wunsch der einzelnen Investor*innen. Wenn nun der Wunsch nach einer höheren Bindungsfrist
bestehe, benötige man hierfür eine Regelung. Es gebe bereits entsprechende Signale aus dem
Ministerium, wonach die Bindungsdauer eventuell auf 30 Jahre und der Tilgungsnachlass um weitere
5 % erhöht werden könnten. Die neuen Förderbestimmungen lägen allerdings noch nicht vor, so dass
man heute noch keine verbindliche Aussage hierzu treffen könne.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. Zusatz-
/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 16156-19-E3) mehrheitlich, bei
Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) zu.

Die Verwaltung wird aufgefordert, zukünftig geeignete Möglichkeiten auszuschöpfen, die
dazu führen, dass die Bindungsfristen im öffentlich geförderten Wohnungsbau verlängert
werden.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 16165-19-E5):

…zu der o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Bis einschließlich 2019 unterlagen öffentlich geförderte Wohnungen einer Belegungsbindung
von 20 bzw. 25 Jahren.
Seit dem Programmjahr 2020 sehen die Wohnraumförderungsbestimmungen darüber hinaus
eine 30jährige Bindungsdauer vor. In diesen Fällen kann der Tilgungsnachlass auf die
Grundpauschale zusätzlich um 5 Prozentpunkte, auf maximal 30 %, erhöht werden.
Im Rahmen der Förderberatung von Investierenden wird regelmäßig auf die Möglichkeit der
30jährigen Bindungsdauer hingewiesen.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, dass für sämtliche öffentlich geförderte Wohnungsbauvorhaben,
die auf städtischen Grundstücken realisiert werden, zukünftig eine 30jährige
Bindungsdauer zu vereinbaren ist. Darüber hinaus ist die 30jährige Bindungsdauer bei
Wohnungsbauvorhaben zu vereinbaren, bei denen die Stadt Dortmund selbst als Bauherrin
auftritt.
Diese Regelung gilt ebenso für Wohnungsbauvorhaben die durch die Dortmunder
Stadtentwicklungsgesellschaft errichtet werden. Der Anteil der öffentlich geförderten
Wohnungen ist dabei unerheblich.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 6.3
Geplante „Mieterschutz-Verordnung“ der schwarz-gelben Landesregierung schwächt den Mieter*innenschutz in Dortmund – Resolution zum Erhalt des bestehenden Mieter*innenschutzes
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17702-20)

Hierzu liegt vor Antrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 17702-20):

…..die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung der folgenden Resolution und um Empfehlung an den Rat:

Die schwarz-gelbe Landesregierung arbeitet zurzeit an einer sogenannten „Mieterschutz-Verordnung“ für das Land NRW, die zum 01.07.2020 in Kraft treten soll. Diese Mieterschutzverordnung fasst die aktuell bestehende Mietpreisbegrenzungsverordnung, die Kappungsgrenzenverordnung und die Kündigungssperrfristverordnung zusammen und soll diese ablösen. Durch die Änderung der Gebietskulisse fallen dabei zukünftig nur noch 18 Kommunen in NRW unter die diese neue „Mieterschutz-Verordnung“, während die aktuell bestehenden einzelnen Verordnungen in deutlich mehr Kommunen Anwendung finden.
Für viele Mieter*innen in NRW bedeutet diese „Mieterschutz-Verordnung“ entsprechend keine Verbesserung des Mieterschutzes, sondern eine Aufweichung der bestehenden Regelungen zum Nachteil der Mieter*innen. Zuvor hatte die schwarz-gelbe Landesregierung den Mieterschutz in NRW bereits damit geschwächt, in dem sie die Umwandlungsverordnung im März 2020 hat auslaufen lassen.
Die „Mieterschutz-Verordnung“ hätte auch konkrete Folgen für Dortmund, wo zurzeit die Kappungsgrenzenverordnung und die Kündigungssperrfristverordnung gelten, denn Dortmund soll nicht Teil der 18 Kommunen sein, in denen die „Mieterschutz-Verordnung“ gilt. Entsprechend würden diese beiden Verordnungen in Dortmund nicht mehr gelten, mit direkten Folgen für die Mieter*innen in unserer Stadt. Denn durch den Wegfall der Kündigungssperrfristverordnung könnten Vermieter*innen ihren Mieter*innen bereits nach drei, statt nach fünf Jahren kündigen, wenn sie die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln wollen. Durch den Wegfall der Kappungsgrenzenverordnung könnten den Mieter*innen in Dortmund bald deutliche Mieterhöhungen bevorstehen. Hierdurch wird es vermutlich zu einer weiteren Anspannung des Dortmunder Wohnungsmarktes kommen – zum Nachteil der Mieter*innen.
Wir fordern daher die Landesregierung dazu auf, die geplante „Mieterschutz-Verordnung“ nicht zum Nachteil der Mieter*innen in Dortmund und in NRW umzusetzen und die aktuellen Regelungen zum Schutz der Mieter*innen beizubehalten.

Zudem bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen im AUSW:
AUSW: 10.06.2020:

Frau Laubrock teilt mit, dass die in dem Antrag enthaltenen zwei Fragen leider heute noch nicht beantwortet werden können, die schriftliche Beantwortung aber zur Ratssitzung am 18.06.2020 nachgereicht würde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Angelegenheit an den Rat der Stadt Dortmund und empfiehlt diesem mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion AfD) und 1 Enthaltung (Fraktion FDP-Bürgerliste) die o.a. Musterresolution zu beschließen.

zu TOP 6.4
Wohnberechtigungsscheine in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 17692-20)
…mit Hilfe eines Wohnberechtigungsscheins können Mieter eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen. Der Wohnberechtigungsschein wird auf Grundlage von § 5 WoBindG i.V.m. § 27 Abs. 3-5 WoFG ausgestellt. Der berechtigte Personenkreis darf bestimmte Einkommensstufen nicht überschreiten und muss einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland begründen.
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

- Wie viele Bezugsberechtigte für einen Wohnberechtigungsschein gibt es aktuell in
Dortmund?

- Wie viele Wohnberechtigungsscheine wurden in den Jahren 2014-2019 durch die
Stadt Dortmund ausgestellt? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Jahr und Anzahl.

- Wie viele Wohnberechtigungsscheine wurden in den Jahren 2014-2019 an Personen
erteilt, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, wohl aber ein dauerhaftes
Bleiberecht in Deutschland begründen können?

- Wie viele Geduldete haben in den Jahren 2014-2019 einen Wohnberechtigungsschein
erhalten?
hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17692-20):

….zum o. g. Tagesordnungspunkt nehme ich wie folgt Stellung:

Zahlen zu den aktuell Bezugsberechtigten für einen Wohnberechtigungsschein in Dortmund
liegen nicht vor.
Auflistung der ausgestellten Wohnberechtigungsscheine nach Jahren

2014 2.391
2015 2.217
2016 1.962
2017 2.049
2018 1.810
2019 1.829

Da keine Differenzierung nach Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, dauerhaftem
Bleiberecht oder dem Status „Duldung“ erfolgt, können dazu keine Angaben gemacht
werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 6.5
Geförderter Wohnungsbau
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17787-20)

Dieser Punkt wurde inzwischen von der Fraktion B‘90/Die Grünen
zurückgezogen und somit von der Tagesordnung abgesetzt.






7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

zu TOP 7.1
Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Umsetzungsmachbarkeitsstudie Zukunftsgarten "Emscher nordwärts" Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16888-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 28.04.2020:

Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes merkt Ratsmitglied Detlef Münch (FBI) an, dass nach seiner Auffassung der Stadtbezirk DO-Hombruch fahrradmäßig an den Zukunftsgarten „Emscher nordwärts“ angeschlossen werden sollte. Zurzeit bestünden zwei Verbindungslücken auf der Radwegeverbindung Rüpingsweg: von der Palmweide zum Emscherweg und der nicht optimale Zugang für den Radverkehr auf die Schnettkerbrücke in DO-Schönau. Diese beiden Lücken sollten geschlossen werden.




Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Amtes für Stadterneuerung vom 31.03.2020 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Die Bezirksvertretung bittet, die oben aufgeführte Anmerkung zu berücksichtigen.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde 13.05.2020;

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei 1 Enthaltung (Herr Brück, Die Rechte), dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig, bei 1 Enthaltung (Herr Brück, Die Rechte) folgenden Zusatzantrag der CDU Fraktion:

Die Verwaltung möge prüfen, ob ein Baumwipfelpfad in der Nähe des
Brückenensembles möglich ist. Die Planung möge nachhaltig erfolgen und die
Benutzungsgebühr soll an der Kokerei-Eingangskasse entrichtet werden. Die Thematik
ist einerseits, wie bei derartigen Objekten üblich, die ortsansässige Fauna und Flora.
Jedoch hier zusätzlich die Industriehistorie und das Brückenensemble, gleichzeitig
ebenfalls mit einem Hinweis auf die Zwangsarbeiterlager.

Begründung:
Da aus Kostengründen der Propeller entfallen ist, wäre dies eine nachhaltige
Entwicklung.
Als Muster, auch für die Kassensystematik, dient der Baumwipfelpfad am südlichen
Ufer des Edersees in Nordhessen.

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün 26.05.2020:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 28.04.2020 (siehe oben)


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 13.05.2020 (sieh oben)

ABVG 26.05.2020:

Herr Herkelmann stellt folgenden Antrag: „Der Baumwipfelpfad soll barrierefrei sein.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesen Antrag einstimmig zu.

Herr Rm Berndsen erhebt die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch mit des Herrn Rm Münch sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde zum Antrag.

Herr Rm Mader gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch mit Ausnahme der Anmerkung des Herrn Rm Münch zustimme.

Unter Einbeziehung des Antrages des Herrn Herkelmann und der beiden o. a. Empfehlungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), den Beschluss laut Vorlage zu fassen.



-82-


hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 03.06.2020:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat begrüßt grundsätzlich das Konzept der IGA 2027 als Aufwertung für den Emscherbereich nordwärts und bezieht sich dabei auf seinen Beschluss vom 20.11.2019.

Die IGA 2027 bietet eine große Chance, innovativ Biodiversität, Artenschutz und Nachhaltigkeit in Dortmund in Zeiten von Klimawandel und Artensterben zu verwirklichen. Die IGA könnte so zu einem Vorzeigeprojekt für die Integration zwischen Siedlungs- und Gewerbegrün und Biotopen im Außenbereich werden.

Dies ist allerdings in der Umsetzungsmachbarkeitsstudie bisher wenig erkennbar. Stattdessen werden z.T. Konzepte verfolgt, die inzwischen überholt sind. Dass es auch anders geht, zeigte u.a. die Landesgartenschau 2017 in Bad Lippspringe.

Vorbild kann auch der Phoenix-See sein, wo die Ansiedlung von Dienstleistungsbetrieben, Naherholung, Klimaanpassung sowie Schaffung von Wohnraum für den Menschen und Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten berücksichtigt wurden. Teile der Wege am Nordufer des Sees wurden zur Vermeidung von Störungen für die Öffentlichkeit gesperrt.

Aus Sicht des Beirates ist der Erhalt wertvoller Biotope der Industrienatur sehr wichtig. Diese dürfen nicht von Gartenbereichen oder Waldanpflanzungen überplant werden.

Der Bereich der renaturierten Emscher, der ein wichtiger Teil des Biotopverbundes ist, darf durch bauliche Maßnahmen nicht negativ beeinflusst werden.

Zudem muss der Artenschutz im Rahmen der Planung beachtet werden. Vorhandene Rückzugsräume für besonders geschützte bzw. streng geschützte Arten dürfen nicht geplanten Freizeiträumen zum Opfer fallen.

Als nicht ausgereift sieht der Beirat das bisher vorgestellte Mobititätskonzept zwischen den Städten an. Hier müssen bis 2027 kreative Lösungen entwickelt werden, in denen die geplante Verkehrswende deutlich wird. Die Schaffung großer temporärer Parkplatzflächen sollte zur IGA-Eröffnung nicht mehr zeitgemäß sein.

Ergänzend spricht der Beirat folgende Empfehlungen aus:



hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften:

Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 26.05.2020 vor (siehe oben).


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


AUSW, 10.06.2020:

Herr Rm Gebel schlägt vor, den heutigen Beschluss auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu fassen.

Herr sB Tietz befürwortet dies und regt zusätzlich an, dass auch die Anregungen des BuNB mit in den weiteren Prozess einfließen sollten, mit Ausnahme des Themas Brückenbauwerk „Haldensprung“. Er glaube, dass es sich hierbei um ein „High-Light“ des Gesamtprojektes handele, an dem man besser festhalten sollte.

Herr Wilde bestätigt, dass die Verwaltung die Anregungen aus dem BuNB in den weiteren Prozess einfließen lasse und bekräftigt nochmal die vorherige Aussage des Herrn s B Tietz zum Brückenbauwerk „Haldensprung“.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) der Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und damit der o.a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an.


Zu TOP 7.2
Stadterneuerung
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Verlängerung des Stadtteilmanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17289-20)

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt innerhalb des Stadterneuerungsprogramms „Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde“ die Verlängerung der Teilprojekte Stadtteilmanagement, Eigentümerberatung und –aktivierung und Sanierungsträger (zusammengefasst als Stadtteilmanagement) um zwei Jahre, bis zum 31.12.2022. Die Gesamtaufwendungen für die Dauer dieses Stadtteilmanagements (01.06.2015 bis 31.12.2022 mit Abschlussarbeiten in 2023) reduzieren sich von ursprünglich 2.163.000,00€ auf 2.050.000,00 €.


zu TOP 7.3
Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement ab 11.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17314-20)

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
- Die Verlängerung des Quartiersmanagements Nordstadt um 26 Monate bis zum 31.12.2022. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum
- Die Fortführung des Quartiersfonds Nordstadt gemäß den Förderrichtlinien (siehe Beschluss DS. Nr.: 03400-16) bis zum 31.12.2022. Die zuwendungsfähigen Aufwen- dungen für den Verlängerungszeitraum des Quartiersfonds Nordstadt betragen insgesamt 100.000 €.

Die Aufwendungen beider Maßnahmen betragen insgesamt 859.000 €.

Die Stadterneuerung hat zum Jahresförderprogramm 2020 der Städtebauförderung entsprechende Fördermittel beantragt. Eine Bewilligung mit einer Förderquote von 80 % ist mit der Veröffentlichung des Programms im März 2020 in Aussicht gestellt.

Insgesamt entstehen Erträge in Höhe von 687.200 Euro.

zu TOP 7.4
Städtebauförderprogramm 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17435-20)

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der benannten Stadterneuerungs-projekte in das Städtebauförderprogramm (StbFP) 2021 und beauftragt das Amt für Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel.
Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI) zur Qualifizierung von Antragstellungen.


Die öffentliche Sitzung endet um 20:53 Uhr





Matzanke Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin


zu TOP 2.1 "SAMRT -RHINO" : PP-Vortrag: AUSW 10.06_ SMART RHINO_Vortrag Hr. Wilde.pdfAUSW 10.06_ SMART RHINO_Vortrag Hr. Wilde.pdf

zu TOP 2.2 "Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung SMART RHINO": PP-Vortrag: SMART RHINO Mitwirkung.pdfSMART RHINO Mitwirkung.pdf (nur digital angehängt)

zu TOP 2.3 Machbarkeitsstudie ...Dortmunder Hauptbahnhof: PP-Vortrag: Entwicklung des nördlichen Umfeldes des DO Hbf.pdfEntwicklung des nördlichen Umfeldes des DO Hbf.pdf

zu TOP 5.1 Ergänzungsschrieben der Verwaltung: 5.1 Ergänzungsschreiben mit Anlagen.pdf5.1 Ergänzungsschreiben mit Anlagen.pdf
© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus