Dortmunder Ortsrecht
 
Dortmunder Ortsrecht

   
 

Show details for 1 - Allgemeine Verwaltung1 - Allgemeine Verwaltung
Show details for 2 - Finanzverwaltung2 - Finanzverwaltung
Show details for 3 - Rechts-;  Sicherheits- und Ordnungsverwaltung3 - Rechts-; Sicherheits- und Ordnungsverwaltung
Show details for 4 - Schul- und Kulturverwaltung4 - Schul- und Kulturverwaltung
Show details for 5 - Sozial- und Gesundheitsverwaltung5 - Sozial- und Gesundheitsverwaltung
Hide details for 6 - Bauverwaltung6 - Bauverwaltung
Draft Icon Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für die Erneuerung und Verbesserung der Erschließungsanlage „Hohe Straße von Hiltropwall / Südwall bis Markgrafenstraße / Gerstenstraße in Do-Innenstadt West/Ost Gültig ab: 02.06.2010
Draft Icon Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für die Erneuerung und Verbesserung der Erschließungsanlage „Hohe Straße von Hiltropwall / Südwall bis Markgrafenstraße / Gerstenstraße in Do-Innenstadt West/Ost Gültig ab: 02.06.2010
Draft Icon Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für die Erneuerung und Verbesserung der Erschließungsanlage „Hohe Straße von Hiltropwall / Südwall bis Markgrafenstraße / Gerstenstraße in Do-Innenstadt West/Ost Gültig ab: 02.06.2010
Draft Icon Abweichungssatzung für die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung der Kosten für den Erwerb der Straßenflächen, der Herstellung einschließlich der Beleuchtung und der Straßenoberflächenentwässerung in der „Erbpachtstraße“ im Abschnitt von Aplerbecker Straße bis Wendehammer einschließlich der Verbindungsstraße in westlicher Richtung verlaufend zur Weiße-Ewald-Straße in Dortmund-Aplerbeck Gültig ab: 20.06.2007
Draft Icon Benennung neuer Straßen in Dortmund-Wickede Gültig ab: 22.06.2021
Draft Icon Denkmalbereichssatzung für die Südliche Gartenstadt Gültig ab: 12.08.2022
Draft Icon Denkmalbereichssatzung Werkssiedlung Oberdorstfeld der Stadt Dortmund Gültig ab: 14.05.1993
Draft Icon Einzelsatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für die Verbesserung der Erschließungsanlage „Fuldastraße“ von Wittbräucker Straße bis Schwerter Straße in Dortmund-Aplerbeck vom 30.11.2011 Gültig ab: 30.11.2011
Draft Icon Einzelsatzung für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund-Innenstadt West, Herstellung der Erschließungsanlage „Weddepoth” (Fußgängerzone) von Kampstraße bis Westenhellweg Gültig ab: 01.01.2009
Draft Icon Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) .... für die straßenbauliche Maßnahme Erneuerung und Verbesserung der "Brunhildstraße" im Abschnitt von "Auf dem Feldgraben" bis zur Straße "Etzelweg" zu einer Mischverkehrsfläche Gültig ab: 01.01.2004
Draft Icon Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) .....für die straßenbauliche Maßnahme Erneuerung der Teileinrichtungen nördlicher Gehweg als niveaugleich mit Parkstreifen und Beleuchtung im Abschnitt der "Köln-Berliner-Straße" von westliche Grenze Einmündung Aplerbecker Straße/gegenüber östliche Grundstücksgrenze Köln-Berliner-Straße 63 bis gegenüber Einmündung östliche Grenze Lübckerhofstraße Gültig ab: 01.01.2005
Draft Icon Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ...... für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund-Holzen nochmalige (nachmalige) Herstellung der Anlage Höhenweg Gültig ab: 24.09.2008
Draft Icon Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ....... für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund-Holzen nochmalige (nachmalige) Herstellung der Anlage Limbecker Postweg von Wittbräucker Straße bis südliche Grenze des Hausgrundstücks Limbecker Postweg 35 (Gemarkung Holzen Flur 13 Flurstück 1549) Gültig ab: 01.01.2005
Draft Icon Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ....... für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund-Lütgendortmund nochmalige (nachmalige) Herstellung der Bertastraße Gültig ab: 01.01.2007
Draft Icon Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ............... für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund-Lütgendortmund nochmalige (nachmalige) Herstellung der Hertastraße Gültig ab: 01.01.2007
Draft Icon Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 ( Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 51/52 vom 21.12.2012) für die straßenbaulichen Maßnahmen in Dortmund – Innenstadt West, Herstellung der Erschließungsanlagen Moritzgasse und Stefanstraße vom 12.10.2018 Gültig ab: 01.01.2014
Draft Icon Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund- Innenstadt West, Herstellung der Anlage Reinoldistraße (Fußgängerzone) von Bischofsgasse bis Platz von Leeds Gültig ab: 01.01.2006
Draft Icon Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund- Innenstadt West, Herstellung der Anlage Reinoldistraße (Fußgängerzone) von Bischofsgasse bis Platz von Leeds Gültig ab: 01.01.2006
Draft Icon Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund- Innenstadt West, Herstellung der Anlage Reinoldistraße (Fußgängerzone) von Bischofsgasse bis Platz von Leeds Gültig ab: 01.01.2006
Draft Icon Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund-Hörde, nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Straße Am Schallacker im Abschnitt von der Aldinghofer Straße bis zur Walter-Dirks-Straße Gültig ab: 01.01.2003
Draft Icon Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund-Innenstadt West, Herstellung der Anlage Betenstraße von Brauhausstraße bis "Markt" Gültig ab: 01.01.2005
Draft Icon Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund-Innenstadt West, Herstellung der Anlage Betenstraße von Brauhausstraße bis "Markt" Gültig ab: 01.01.2005
Draft Icon Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die straßenbauliche Maßnahme in Dortmund-Innenstadt West, Herstellung der Anlage Betenstraße von Brauhausstraße bis "Markt" Gültig ab: 01.01.2005
Draft Icon Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die straßenbauliche Maßnahme in in Dortmund- Innenstadt West, Herstellung der Anlagen Gerberstraße / Ludwigstraße / Reinoldistraße (Fußgängerzone) von der ebenerdigen Zufahrt zum Parkhausgelände Bissenkamp (westliche Grenze des Hauses Gerberstraße 6 – Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 93 -) bis Stubengasse (Gesamtmaßnahme) Gültig ab: 01.01.2006